Arbeitshilfe Eigenkontrollcheckliste für den Tiertransport

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1 Arbeitshilfe Eigenkontrollcheckliste für den Tiertransport

2 Grundsätzliches Die nachfolgende Arbeitshilfe kann für die Dokumentation verwendet werden. Sie dient dem Systempartner zur Orientierung bei der Umsetzung der im Leitfaden Tiertransport beschriebenen Anforderungen. Maßgebend für die neutrale Kontrolle sind die in den Leitfäden geforderten Dokumente. Seite 2 von 8

3 Kriterium Nicht anwendbar Erfüllt Ja Nein Bemerkung 2. Allgemeine Anforderungen 2.1 Allgemeine Betriebsdaten und Umsetzung von Korrekturmaßnahmen Name des Betriebs Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort QS-Standortnummer/n (VVVO-Nr.) Datum Eigenkontrolle Unterschrift Allgemeine Betriebsdaten Vollständige Adressdaten mit Registriernummern (VVVO-Nummer) liegen vor Verantwortliche Person Transportkapazitäten/Betriebsstätten/Betriebsstandorte Angaben zu den zu transportierenden Tierarten Betriebsübersicht liegt vor Zeichennutzung Bei Verwendung des QS-Prüfzeichens: nur mit Hinweis "Zugelassener Tiertransporteur" Nutzung des QS-Prüfzeichens nur auf Transportdokumenten, Briefbögen und ähnlichen Kommunikationsmittel Keine Nutzung des QS-Prüfzeichens auf Fahrzeugen Umsetzung von Korrekturmaßnahmen Prüfbericht der letzten neutralen Kontrolle liegt vor Alle Korrekturmaßnahmen fristgerecht und wirksam Seite 3 von 8

4 Kriterium Nicht anwendbar Erfüllt Ja Nein Bemerkung umgesetzt Ereignis- und Krisenmanagement Sicherstellung eines Krisenstabs, Notrufliste, Kundeninformation, Kommunikationsplan etc. Ereignisfallblatt liegt vor Umsetzung und Dokumentation der Eigenkontrolle Eigenkontrolle mindestens jährlich durchgeführt und dokumentiert Erfüllung der eingeleiteten Maßnahmen bei Abweichungen Die in der letzten Eigenkontrolle festgestellten Abweichungen wurden behoben 3. Dokumentation des Transports 3.1 Dokumentation Dokumentation Zulassung Transportunternehmer (für Tiertransporte über 65 km) behördliche Zulassung liegt vor (Mitführung der Kopien bei Transport) Dokumentation Befähigungsnachweis (für Tiertransporte über 65 km) Vorliegen der Befähigungsnachweise (Mitführung bei Transport) Dokumentation Zulassung Straßentransportmittel (für lange Beförderungen) behördliche Zulassungen liegen vor (Mitführung der Kopien bei Transport) Transportpapiere Transportpapiere liegen vor (Kombination mit Transportkontrollbuch möglich) Transportkontrollbuch Transportkontrollbuch liegt vor (Kombination mit Desinfektionskontrollbuch möglich) Desinfektionskontrollbuch Desinfektionskontrollbuch liegt separat für jedes Fahrzeug vor (Kombination mit Transportkontrollbuch möglich) Fahrtenbuch (für lange Beförderungen) Fahrtenbuch wird ordnungsgemäß geführt und während der gesamten Transportdauer mitgeführt Einhaltung der Beförderungsdauer und Ruhezeiten Anforderungen werden eingehalten und in den Transportpapieren dokumentiert Seite 4 von 8

5 Kriterium Nicht anwendbar Erfüllt Ja Nein Bemerkung Einhaltung der Ladedichte Einhaltung der Ladedichte ist dokumentiert Begleitpapiere Rind: Stammdatenblatt begleitet den Transport Schwein, Geflügel, Rinder (inkl. Mastkälber): Lebensmittelketteninformation liegt vor Schwein auf Viehmarkt / Sammelstelle: Begleitpapier Schwein begleitet Transport Lieferpapiere für die Anlieferung an den Abnehmer wird ein Lieferschein erstellt (Kombination mit Lebensmittelketten-Information möglich) 4. Anforderungen an den Tiertransport 4.1 Transportmittel und Transportbehälter Zustand und Konstruktion Transportmittel und Transportbehälter Die Transportmittel sind so konstruiert/gebaut, dass dem Tier unnötige Leiden erspart werden und die Sicherheit gewährleistet ist Trennwände und Transportbehälter sind stabil und in technisch und hygienisch einwandfreiem Zustand rutschfester Boden die Ver- / Entladerampe entspricht den Vorgaben eine Tierkontrolle ist jederzeit durchführbar Kennzeichnung Transportmittel und Transportbehälter Fahrzeuge bzw. Transportbehälter mit deutlich sichtbarer Beschilderung "Lebende Tiere" Geschlossene Transportbehälter mit deutlich sichtbarer Kennzeichnung der Oberkante "oben" 4.2 Transportplanung Zulassungsnachweis Transportunternehmer Benennung einer für den Transport verantwortlichen Person Dokumentation der Planung des Transportes 4.3 Transportfähigkeit und Tierkennzeichnung Feststellung der Transportfähigkeit und Transportverbote nur transportfähige Tiere werden transportiert Seite 5 von 8

6 4.3.2 Überprüfung der Tierkennzeichnung Abnahme der Tiere nur bei ordnungsgemäßer Kennzeichnung 4.5 Reinigung und Desinfektion Transportmittel Fahrzeuge werden nach jedem Transport (max. nach 29 Stunden seit Beginn des Transportes) gereinigt und desinfiziert Fahrzeuge werden vor Verlassen der Entladestelle gereinigt und desinfiziert Flächen, Räume und Gerätschaften Reinigung und Desinfektion nach jeder zusammenhängenden Benutzung Dokumentation Art und Verbrauch der Desinfektionsmittel aktuell geführt Dung, Einstreumaterial und Futterreste fachgerechte Entsorgung von Dung, Einstreu und Futterresten 4.6 Personal Schulung: Befähigungsnachweis Fahrer/Betreuer alle mit den Tieren umgehenden Personen müssen in angemessener Weise geschult oder qualifiziert sein bei Transport >65 km: Befähigungsnachweis Fahrer/Betreuer liegt vor Seite 6 von 8

7 Raum für weitere Bemerkungen: Abweichung Korrektur Datum der Korrektur Seite 7 von 8

8 QS Qualität und Sicherheit GmbH Geschäftsführer Dr. Hermann-Josef Nienhoff Schedestraße Bonn Tel Fax Fotos: QS Seite 8 von 8

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