Regelungen des Rahmenvertrags. Aut-idem gemäß Rahmenvertrag: Austausch ohne Sachverstand? Wirkstoffgleichheit. Wirkstoffgleichheit
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1 Regelungen des Rahmenvertrags Aut-idem gemäß Rahmenvertrag: Austausch ohne Sachverstand? Prof. Dr. Henning Blume SocraTec R&D, Oberursel Concepts in Drug Research and Development Apothekerkammer Nordrhein Bonn, 15. September 8 4: Auswahl preisgünstiger Arzneimittel - Kriterien a) gleicher Wirkstoff verschiedene Salze, Ester, Ether, Isomere, Mischungen von Isomeren und Derivate eines Wirkstoffs gelten als ein und derselbe Wirkstoff,... es sei denn ihre Eigenschaften unterscheiden sich nach wissenschaftlichen Erkenntnissen erheblich hinsichtlich Unbedenklichkeit und Wirksamkeit b) gleiche oder "austauschbare" Darreichungsform Darreichungsformen mit identischer Bezeichnung in der Lauer-Taxe werden als "gleich" angesehen Hinweise des G-BA nach 129 Abs. 1a SGB V definieren die "Austauschbarkeit" aber, was ist z.b. mit Ibuprofen: hydrochlorid vs. lysinat Metoprolol: succinat (ZOK) vs. tartrat Generikum Beloc ZOK Metizok Generikum Beloc ZOK Metizok aber, was ist z.b. mit Ibuprofen: hydrochlorid vs. lysinat Metoprolol: succinat (ZOK) vs. tartrat Valproat: Na + vs. Ca 2+ 4 Tablette (Ca-salz) MR Form (Na-salz) C/MR Tablette [h] [h] [h] 36
2 Argumente der Vertragsparteien Verschiedene Ester, Ether, Isomere, Derivate werden gezielt entwickelt, um Resorption zu verbessern, z.b. Enalapril Blut-Hirn-Schranke zu überwinden, z.b. L-DOPA Wirkung zu verlängern, z.b. Fluphenazin-decanoat Nebenwirkungen zu reduzieren, z.b. Ciclesonid Wirksamkeit zu optimieren, z.b. reine Isomere Regelung wissenschaftlich vollkommen unhaltbar Ausschlussklausel es sei denn, ihre Eigenschaften unterscheiden sich nach wissenschaftlichen Erkenntnissen "erheblich" hinsichtlich Unbedenklichkeit und Wirksamkeit also nicht bei Enalapril, L-DOPA, Ciclesonid, etc. Außerdem: Text dem AMG entnommen ( 24 b)! aber: AMG-Regelung gilt für Generika-Zulassung Firma muss Beleg erbringen (z.b. BÄ-Nachweis) Fazit: Umkehr der Beweislast inakzeptabel, da Informationen für Apotheke nicht verfügbar Austauschbare Darreichungsform Arzneiform und Arzneimittelwirkung Der einfache Fall??? in der Lauertaxe identisch benannte Arzneiformen Bedeutung der Anflutungsgeschwindigkeit Beispiel: Nifedipin Hinweise des G-BA (bisher fünf Tranchen)? PK Bestimmung Blutdruck; Herzfrequenz 1 log [Δ beats/min] 15 1 Bolus 5 constant infusion -5 bolus/ss-infusion [mm Hg] 4 8 [h] [h] 12 D.D. Breimer et al., 1987 rasche Anflutung vermeiden (Reflextachykardie)
3 Nifedipin: antihypertensive Therapie Entwicklungsziele Resorptionskontrolle durch Retardarzneiform, um Gegenregulation zu vermeiden In-vitro-Freisetzung D [%] 1 5 IR-Form MR-Form 8 16 [h] 24 BV diverser Arzneiformen 15 IR=MR MR= IR capsule ( mg) ( mg) MR form ( ( mg) [h] 48 Nifedipin: Blutdruck; Herzfrequenz antihypertensive Therapie Entwicklungsziele Resorptionskontrolle durch Retardarzneiform,... [mm Hg] [mm Hg]... um Gegenregulation zu vermeiden In-vitro-Freisetzung Meredith & Elliott, 4 D [%] IR-Form [h] 24 MR-Form [Δ beats/min] 8 16 [h] 24 Capsules MR form GITS BV diverser Arzneiformen 15 IR=MR MR= IR capsule ( mg) ( mg) MR form ( ( mg) [h] 48 Matrix und bioäquivalent? Matrix und bioäquivalent? Bioverfügbarkeitsstudie [SRD, 5] Nüchternapplikation [n=28] Erodierende Matrix 4 GITS/ PE (%) % CI AUC C max Bioverfügbarkeitsstudie [SRD, 5] Nüchternapplikation [n=28] Gabe nach dem Essen [n=28] 4 1 GITS/ PE (%) % CI AUC C max GITS/ PE (%) % CI AUC C max [h] M. Wonnemann et al.: Int. J. Clin. Pharmacol. Ther., [h] M. Wonnemann et al.: Int. J. Clin. Pharmacol. Ther., 6 [h] 1 4
4 Das Desaster nach dem Essen Das Desaster nach dem Essen Vergleich der Einzelprofile Nüchternapplikation Gabe nach dem Essen Vergleich der Einzelprofile Nüchternapplikation Gabe nach dem Essen HPMC-Tablette HPMC-Tablette M. Wonnemann et al., 5 M. Wonnemann et al., 5 Austausch unproblematisch? RSA: "Non-substitutable medicines" Retardarzneimittel monolithische Arzneiformen kritisch lange Magenverweildauer bei Einnahme nach dem Essen Wirkstofffreisetzung, aber keine Resorption im Magen kann gefährliches "Dose-dumping" induzieren und nicht austauschbar mit polydispersen Formen Therapeutische Konsequenzen offenbar kein Problem aus Sicht des G-BA (ignoriert Unterschied zwischen Tablette und Pellets) aber die Fachleute haben erhebliche Bedenken
5 Liste: "Non-substitutable medicines" Kompetenz für Apothekerschaft? Die Rahmenbedingungen Politik sieht Preis als alleiniges Auswahlkriterium Berücksichtigung der Qualität nicht vorgesehen... Sachgerechte Arzneimittelauswahl therapeutische Äquivalenz der Produkte beachten kompetente Beratung der Patienten z.b. hinsichtlich der Applikationsbedingungen Fazit: kompetente Auswahl erfordert Spielräume Nachbesserung der Vertragsregelung unerlässlich Aut-idem gemäß Rahmenvertrag: Austausch ohne Sachverstand? Prof. Dr. Henning Blume SocraTec R&D, Oberursel Concepts in Drug Research and Development Apothekerkammer Nordrhein Bonn, 15. September 8
1. Rechtsgrundlage. 2. Eckpunkte der Entscheidung
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