Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr. Dipl.-Ing. Kay Andersen (Landesfeuerwehrschule Schleswig- Holstein)

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1 Löschwasserversorgung bei der Feuerwehr Dipl.-Ing. Kay Andersen (Landesfeuerwehrschule Schleswig- Holstein) Infotag: Trinkwasserschutz und Löschwasserentnahme am 19. März 2013

2 Übersicht: Rechtliche Grundlagen Gesetzlicher Rahmen Vorschriftenlage Technische Regeln Planung der Löschwasserversorgung Tätigkeiten der Feuerwehr in der Praxis physikalisch-technische Betrachtung nach Dienstvorschrift Folgereaktionen und Konsequenzen Handlungsempfehlungen

3 Worum geht es? Um den Sachverhalt: von der Quelle bis zum Meer oder der Kreislauf des Wassers? Nein!!

4 Worum geht es? aber wie kommt denn das Wasser zur Versorgung der Feuerwehr bis an Strahlrohr?

5 Rechtliche Grundlagen Gesetze: Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehren (Brandschutzgesetz BrSchG) Infektionsschutzgesetz (IfSG) Vorordnungen, Erlasse und Vorschriften: Landesbauordnung für Schleswig-Holstein (LBO) Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung TrinkwV 2001) v Feuerwehrdienstvorschriften (FwDV)

6 Rechtliche Grundlagen Allgemein anerkannte Regeln der Technik: DIN- und EN-Normen Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.v. (DVGW) - Arbeitsblätter

7 Rechtliche Grundlagen Brandschutzgesetz 2 Aufgaben der Gemeinden Die Gemeinden haben für eine ausreichende Löschwasserversorgung zu sorgen.

8 Rechtliche Grundlagen Brandschutzgesetz 27 Bereitstellungspflichten (1) Das Innenministerium kann Verfügungsberechtigte von Betrieben und sonstigen Einrichtungen verpflichten, ausreichend Löschwasser, bereitzuhalten sowie Verfügungsberechtigte von abgelegenen baulichen Anlagen verpflichten, eine ausreichende Löschwasserversorgung auf eigene Kosten sicherzustellen.

9 Rechtliche Grundlagen Brandschutzgesetz 42 Durchführungsbestimmungen (2) Das Innenministerium erlässt Verwaltungsvorschriften für die Sicherstellung der Löschwasserversorgung

10 Rechtliche Grundlagen Landesbauordnung 15 Brandschutz Anlagen sind so zu planen, anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass wirksame Löscharbeiten möglich sind;

11 Was sind wirksame Löscharbeiten? die für einen Wohnungsbrand erforderliche Löschwasser- Abgabeleistung ermittelt durch rate-of-flow -Formel (K. Royer: water for fire fighting. IOWA State University, Engineering Extension, Bulletin No. 18, 1959). Für eine angenommene Wohnungsgröße von 180 qm, ergab sich ein Löschwasserbedarf von 360 l/min. Unter Berücksichtigung eines Sicherheitszuschlages wurde eine erforderliche Löschwasser-Abgabeleistung von 720 l/min festgelegt. Aufgrund des charakteristischen Wasserdurchflusses eines Strahlrohres nach DIN 14365, wurde die erforderliche Anzahl auf 4 C-Rohre für eine erfolgreiche Brandbekämpfung festgelegt. Optimierungsverfahren unter Berücksichtigung eines kritischen Schadensereignisses ; O.R.B.I.T.-Studie ( )

12 Was sind wirksame Löscharbeiten? Annähernd 90 % aller Brände lassen sich mit dem, in Löschfahrzeugen mitgeführten Wasser löschen.

13 Was sind wirksame Löscharbeiten? Was für wirksame Löscharbeiten und der damit zusammenhängenden Löschwasser- und Löschmittelbereitstellung notwendig ist, muss in Abhängigkeit der vorhandenen Feuerwehren, deren Gerät und den örtlichen Verhältnissen (Risikoanalyse) gesehen werden. Kemper: Fachwissen Feuerwehr - Löschwasserversorgung

14 Rechtliche Grundlagen Verwaltungsvorschrift über die Löschwasserversorgung Erlass des Innenministeriums Löschwasserversorgung ist von den Gemeinden bei der Erschließung zu berücksichtigen. Löschwasserbedarf ist durch die Gemeinden nach pflichtgemäßem Ermessen festzulegen. Bei der Bemessung einer ausreichenden Wasserversorgung zur wirksamen Brandbekämpfung kann das DVGW-Arbeitsblatt W 405 in der jeweils geltenden Fassung als technische Regel herangezogen werden.

15 Rechtliche Grundlagen Trinkwasserverordnung 1 Zweck der Verordnung Zweck der Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit nach Maßgabe der folgenden Vorschriften zu schützen.

16 Rechtliche Grundlagen Trinkwasserverordnung 17 Anforderungen an Anlagen für die Gewinnung, Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser (1) Anlagen für die Gewinnung, Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser sind mindestens nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu planen, zu bauen und zu betreiben.

17 Rechtliche Grundlagen Trinkwasserverordnung 25 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des 73 Absatz 1 Nummer 24 des Infektionsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen 17 Absatz 1 eine Anlage nicht richtig plant, nicht richtig baut oder nicht richtig betreibt,

18 Rechtliche Grundlagen Trinkwasserverordnung 24 Straftaten (2) Wer durch eine in 25 bezeichnete vorsätzliche Handlung eine in 6 Absatz 1 Nummer 1 des Infektionsschutzgesetzes genannte Krankheit oder einen in 7 des Infektionsschutzgesetzes genannten Krankheitserreger verbreitet, ist nach 74 des Infektionsschutzgesetzes strafbar.

19 Rechtliche Grundlagen Infektionsschutzgesetz 73 Bußgeldvorschriften (2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet werden.

20 Rechtliche Grundlagen Infektionsschutzgesetz 74 Strafvorschriften Wer vorsätzlich eine der in 73 Abs. oder 24 bezeichnete Handlung begeht und dadurch eine in 6 Abs. 1 Nr. 1 genannte Krankheit oder einen in 7 genannten Krankheitserreger verbreitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

21 Baurechtlicher Rahmen Grundlagen Länderspezifische Belange Bauordnung Sonderverordnungen Camping und Wochenendplatzverordnung Garagenverordnung Gaststättenbauverordnung Hochhausverordnung Verkaufsstättenverordnung Versammlungsstättenverordnung Schulen... Krankenhäuser Bebauungsplanverfahren Kommune Beteiligung der Brandschutzdienststelle z.b. des Kreises oder der kreisfr. Stadt Bauantragsverfahren Bauherr, Investor

22 Umfang der kommunalen Löschwasserversorgung Angemessene Löschwasservorhaltung entsprechend den örtlichen Verhältnissen Beschränkt auf die zusammenhängend bebauten Ortsteile unter Berücksichtigung der Bauweise und Siedlungsstruktur sog. Grundschutz Keine Berücksichtigung außergewöhnlich hoher oder extrem unwahrscheinlicher Brandrisiken! Besondere Löschwasservorhaltung Objektschutz

23 Landesrechtliche Vorschriften zur Vorsorgepflicht von Grundstückeigentümern allgemeiner Tenor... Ist eine besondere Löschwasserversorgung... erforderlich, hat hierfür der Eigentümer, Besitzer oder Nutzungsberechtigte Sorge zu tragen... z.b.: Besonders gefährliche Produktionsstätten Einrichtungen mit größerer Personengefährdung (Versammlungsstätten, Kaufhäuser, Kinos etc...), Einzelobjekte im Außenbereich, usw...

24 Begrifflichkeit: angemessene besondere Löschwasservorhaltung Rechtlicher Bereich Technischer Bereich Angemessene Löschwasservorhaltung Grundschutz Zuständigkeit Kommune ist zuständig, Auslegung kann nach DVGW W 405 erfolgen Besondere Löschwasservorhaltung Objektschutz Investor ist zuständig, Auslegung nach Sachverstand durch Brandschutzplaner

25 Bereitstellung von Löschwasser Die Brandschutzdienststelle legt die Größe der angemessenen Löschwasservorhaltung in Anlehnung an das Arbeitsblatt W 405 des DVGW fest. Aktuelle Ausgabe DVGW W 405: Frühere Ausgaben DVGW W 405: DVGW W 405:

26 DVGW Arbeitsblatt W Anwendungsbereich Dieses Arbeitsblatt gilt für die Ermittlung des Löschwasserbedarfes. Es ist ( kann Anm.: Aufgrund der Verordnung über die Löschwasserversorgung in S-H) für die Planung und den Bau ausgewiesener Bebauungsgebiete und für Bauvorhaben im Außenbereich anzuwenden. für die Prüfung, in welchem Umfang das Löschwasser aus dem öffentlichen Trinkwasserrohrnetz jeweils entnommen werden kann. Es gilt nicht für Maßnahmen nach dem Wassersicherstellungsgesetz.

27 DVGW Arbeitsblatt W Grundsätze Wird Löschwasser zum Brandschutz benötigt, so ist zunächst festzustellen, inwieweit das Löschwasser aus offenen Gewässern, Brunnen, Behältern (siehe Abschnitt 8) oder dem öffentlichen Trinkwasserrohrnetz entnommen werden kann. Unabhängige Löschwasserversorgung Der Umfang der Inanspruchnahme der öffentlichen Trinkwasserversorgung ist abhängig vom Wasserdargebot, der Leistungsfähigkeit des Rohrnetzes und der Versorgungssituation. Dabei ist beim Nachweis der Löschwassermenge zu berücksichtigen, dass auch während der Entnahme von Löschwasser die Trinkwasserversorgung gewährleistet sein muss.

28 DVGW Arbeitsblatt W Grundschutz Die Differenzierung nach der baulichen Nutzung erfolgt entsprechend 17 der Baunutzungsverordnung. Zur Beurteilung der Gefahr der Brandausbreitung werden drei Klassen unterschieden (siehe Tabelle 1). 48 m³/h = 800 l/min = 13,33 l/s 96 m³/h = l/min = 26,67 l/s 192 m³/h = l/min = 53,33 l/s

29 DVGW Arbeitsblatt W 405 weiter auf der nächsten Folie

30 DVGW Arbeitsblatt W 405

31 DVGW Arbeitsblatt W Grundschutz Kann eine bauliche Nutzung in mehrere Spalten der Tabelle 1 eingeordnet werden, ist der größere Wert für den Löschwasserbedarf maßgebend. Bei kleinen ländlichen Ansiedlungen von 2 bis 10 Anwesen und Wochenendhausgebieten ist der Löschwasserbedarf ungeachtet der baulichen Nutzung und der Gefahr der Brandausbreitung mit 48 m³/h anzusetzen.

32 DVGW Arbeitsblatt W Grundschutz Für Einzelobjekte sind begründete Ausnahmen zulässig. Die Richtwerte gelten nicht für abgelegene Einzelanwesen, z.b. Aussiedlerhöfe (siehe 3.2). Der Nachweis der Löschwassermenge gemäß Tabelle 1 ist für eine Löschzeit von 2 Stunden zu führen. Unabhängige Löschwasserversorgung z.b. Gewässer, Teiche, Behälter und Brunnen

33 DVGW Arbeitsblatt W Grundschutz Der Löschwasserbedarf ist für den Löschbereich (vgl. Abschnitt 7) in Abhängigkeit von der baulichen Nutzung und der Gefahr der Brand-ausbreitung zu ermitteln. Der Löschbereich erfasst normalerweise sämtliche Löschwasserentnahmemöglichkeiten in einem Umkreis (Radius) von 300 m um das Brandobjekt. Löschwasserentnahmestellen sollten eine Löschwasserentnahme gemäß DVGW W (A) von mindestens 24 m³/h (400 l/min) über die Dauer von 2 Stunden ermöglichen. Diese Umkreisregelung gilt nicht über unüberwindbare Hindernisse hinweg (Bahntrassen, Schnellstraßen etc.).

34 DVGW Arbeitsblatt W 300 Trinkwasserbehälter Für die Bemessung des Fassungsraumes von Wasserbehältern gilt DVGW W300 (A). Es ist darauf zu achten, dass die geforderte Löschwassermenge, sofern sie aus dem öffentlichen Trinkwassernetz zur Verfügung gestellt wird, für einen Zeitraum von 2 Stunden zur Verfügung steht. Empfohlener Löschwasservorrat je Einzelanwesen: 30 m³

35 DVGW Arbeitsblatt W 405 Löschbereich Umkreis (Radius) r = 300 m Es werden sämtliche Löschwasserentnahmestellen im Löschbereich erfasst. Hydrant Brunnen Hydrant Beispiel: Löschwasserbedarf 192 m³/h l = 4 * 800 l/min innerhalb des Löschbereichs Forderung nach W 405 erfüllt Teich Löschbereich Hydrant Hydrant

36 DVGW Arbeitsblatt W 405 Auswirkungen auf das Beispiel: l Löschwasser/min von 4 verschiedenen Hydranten Hierzu sind nur für den Löschwasserförderung erforderlich: min m B Schläuche (60 B-Schläuche à 20 m) min. 6 Pumpen (4 Verstärker- und 2 Brandstellenpumpen) Mindesteingangsdruck von 1,5 bar erforderlich Vorsicht Druckschwankungen im Netz möglich (ungünstigste Stelle im Netz ist entscheidend!) Entsprechende Anzahl an Einheiten (Fahrzeugen und Einsatzkräften) Zeit! Glück? Übung und Erfahrung

37 DVGW Arbeitsblatt W Bereitstellung des Löschwassers aus dem öffentlichen Trinkwasserrohrnetz Für den Nachweis der Löschwasserbereitstellung ist davon auszugehen, dass der Betriebsdruck (OP) an keiner Stelle des Netzes im bebauten Gebiet bei Löschwasserentnahme unter 1,5 bar abfällt, soweit keine höheren Netzdrücke für besondere Kunden einzuhalten sind. Druck- und Mengenmessungen an krischen Stellen im Netz erforderlich. Normale Kunden Nach AVBWasserV* oder Satzung Sondervertragskunden Vertragsinhalt? * Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser

38 DVGW Arbeitsblatt W Bereitstellung des Löschwassers aus dem öffentlichen Trinkwasserrohrnetz

39 DVGW Arbeitsblatt W Bereitstellung des Löschwassers aus dem öffentlichen Trinkwasserrohrnetz Es ist nicht immer möglich, den vollen Löschwasserbedarf aus Trinkwasserversorgungsanlagen zu decken. Dies ist vor allem dann nicht der Fall, wenn der Löschwasserbedarf den Trinkwasserbedarf erheblich übersteigt, weil eine Bemessung von Trinkwasserversorgungsanlagen für den vollen Löschwasserbedarf in vielen Fällen zu einer erheblichen Überdimensionierung führt. Dadurch besteht die Gefahr des Stagnierens des Trinkwassers bzw. von unzulässigen Verkeimungen. [siehe DVGW W400 3 (A)].

40 DVGW Arbeitsblatt W Wasserverteilungsanlagen (TRWV) Anmerkung: Teil 3: Betrieb und Instandhaltung Lange Verweilzeiten bzw. Stagnation in Pendelstrecken können auch innerhalb vermaschter Netze auftreten. Alternativ zu regelmäßigen Rohrnetzspülungen kann Stagnation auch mittels Zwangsführung durch Schieberstellungen vermieden werden. Leitungen, die ausschließlich der Deckung des Löschwasserbedarfs dienen, sind aus Gründen der Hygiene vom Trinkwassernetz zu trennen, zu spülen oder das Trinkwassernetz gemäß DIN und DIN EN 1717 zu schützen. Vorschieber beachten!

41 DVGW Arbeitsblatt W Wasserverteilungsanlagen (TRWV) Teil 1: Planung 5.4 Stagnation Trinkwasserversorgungssysteme müssen so geplant, errichtet und betrieben werden, dass Stagnation minimiert wird, da diese zu einer unannehmbaren Beeinträchtigung der Wasserqualität führen kann. Stagnation vermeiden bedeutet auch kleinere Dimensionen (Rohrdurchmesser)!

42 DVGW Arbeitsblatt W Wasserverteilungsanlagen (TRWV) Teil 1: Planung Zur Erhaltung der Trinkwassergüte ist daher im Einzelfall abzuwägen, ob bei einer Leitungsbemessung die Löschwasserbereitstellung berücksichtigt werden kann (Stagnationsrisiko). Um die möglichen Folgen einer Stagnation des Trinkwassers bzgl. Trübung und Verfärbung Geschmacksbeeinträchtigung Ablagerung Verkeimung

43 DVGW Arbeitsblatt W 331 Hydranten Teil 1: Verwendung von Hydranten 3.3 Entnahme von Löschwasser aus dem Versorgungsnetz Für Feuerlöschzwecke [DVGW W 405 (A)] bestimmte Hydranten sind in angemessenen Abständen in das Rohrnetz einzubauen [DVGW W (A)]. Anm.: Früher m Abstand n. DVGW W 331:2000 angemessen bedeutet im Allgemeinen meist unter 150 m

44 DVGW Arbeitsblatt W Das bedeutet: Die (zusätzliche) Berücksichtigung des Löschwasserbedarfs bei der Dimensionierung von Trinkwasserleitungen darf die hygienische Beschaffenheit des Trinkwassers durch evtl. Stagnationen nicht beeinträchtigen.

45 Technische Regeln und ihre Bedeutung für die Praxis der Wasserversorgung: Für den Praktiker ist es wichtig, nicht vor Gesetzen, Verordnungen sowie Regeln der Technik zurückzuschrecken, sondern diese Grundlagen als Hilfe für die Praxis zu sehen und so anzuwenden: als Arbeitshilfe zur Abwendung von Gefahren dem Nachweis der erfüllten Sorgfaltspflicht Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik bei Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung von Wasserversorgungsanlagen wird in vielen Gesetzen gefordert. Der Rechtsbegriff der allgemein anerkannten Regeln der Technik ist nicht neu und ist im Strafgesetzbuch verankert.

46 Strafrecht: Wer bei der Planung, Leitung u. Ausführung eines Baues gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib und Leben eines anderen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. darum: Regeln der Technik sind Empfehlungen für fachgerechtes Verhalten. Wer sich nach ihnen richtet, hat in einem trotzdem auftretenden Schadensfall die Vermutung für sich, richtig gehandelt zu haben. Als Regeln der Technik gelten z.b. DIN-Normen und die vom Deutschen Verein des Gas und Wasserfaches e.v. herausgegebenen DVGW- Regelwerke.

47 Unterflurhydranten Überflurhydranten freiliegende Abgänge mit Fallmantel mit Auslaufbogen Schachthydranten Wandhydranten Löschwasserteiche unterirdische Behälter sonstige Wasserbehälter Bäche und Flüsse Teiche und Seen Meere Rückhaltebecken Stauseen und Talsperren Kanäle und Hafenanlagen Löschwasserbrunnen Was weiß die Feuerwehr über das Thema Löschwasserversorgung? Löschwasserversorgung abhängige Sammelwasserversorgung Verästelungssystem Ringleitungssystem erschöpfliche unabhängige unerschöpfliche Natürliche offene Gewässer künstliche offene Gewässer?

48 Was weiß die Feuerwehr über das Thema Löschwasserversorgung? Welche Bedeutung hat der A-Druckanschluss für die Löschwasserversorgung der Feuerwehr? gemäß FwDV 2 kennen Feuerwehrkräfte Aufbau, Funktion und Besonderheiten von Löschwasserentnahmemöglichkeiten. Welche Vorrichtung ist auf der Abbildung nicht erkennbar? wirklich?

49 Was weiß die Feuerwehr über das Thema Löschwasserversorgung?? oder Kennzeichnung Form, Farbe welcher Schlüssel?

50 Was weiß die Feuerwehr über das Thema Löschwasserversorgung?? oder Was brauchen wir noch zum Herstellen der Wasserentnahme und förderung?

51 Was weiß die Feuerwehr über das Thema Löschwasserversorgung? Grundtätigkeiten n. FwDV 1 (eine kleine Auswahl) Jedes Bild sagt mehr als Worte!

52 Physikalisch-technische Betrachtungen Beschreiben Sie die verschiedenen energetischen Verhältnisse bei der Löschwasserförderung und belegen Sie ihre Annahme anhand der Bernoulieschen Druckgleichung. Geben Sie ein praktisches Beispiel. p pgz p ² const. 2

53 Physikalisch-technische Betrachtungen Grundzustand Erste Anregung erhöhter Energiezustand Übergangsphase Verbotener Übergang Angeregter Zustand

54 Physikalisch-technische Betrachtungen Bitte zu beachten: Wasserdurchflussmenge von Strahlrohren: Q 0,66 d²[ mm] p[ bar] Fördermenge (Q) und Druck (p) stehen in einem festen Verhältnis zueinander. Größere Förderströme erzeugen in Abhängigkeit zum Leitungsquerschnitt größere Reibungs- (Druck-) Verluste. Feuerlöschkreiselpumpen erzeugen den größten Druck bei kleinstem Förderstrom bzw. bei Null-Förderung. und bei größt möglichem Förderstrom fast keinen Druck mehr. Das Schließen von Strahlrohren, Verteilern und anderen Ventilen verändern immer die Druck- und Mengen-Verhältnisse im ganzen Versorgungssystem. Schlagartige Veränderungen sind deshalb zu vermeiden!

55 Physikalisch-technische Betrachtungen Bitte zu beachten: Druckstöße können ein vielfaches (!) des normalen Betriebsdruckes betragen. Druckstöße pflanzen sich mit Schallgeschwindigkeit im Fördersystem und im Leitungsnetz fort. Die Schallgeschwindigkeit im Wasser beträgt m/s.

56 Physikalisch-technische Betrachtungen Bitte zu beachten: Die Maschinisten haben bei der Bedienung der Feuerlöschkreiselpumpe eine besondere Verantwortung.

57 Physikalisch-technische Betrachtungen Bitte zu beachten: Automatische Pumpendruck-Regelungen und Tank-Niveau-Regulierungen können den Maschinisten zwar entlasten aber nicht ersetzen. Merke deshalb: Nicht alles was technisch machbar ist, ist einsatztaktisch auch sinnvoll. und Technik ohne Taktik ist sinnlos!

58 Physikalisch-technische Betrachtungen Was hat sich den alles geändert? Durch die Änderung der Pumpen-Norm (DIN DIN EN 1028) sind die Pumpen in der Regel leistungsfähiger geworden. 800 l/min bei 8 bar l/min bei 10 bar l/min bei 10 bar l/min bei 8 bar l/min bei 10 bar l/min bei 8 bar l/min bei 10 bar l/min bei 8 bar l/min bei 10 bar Die Löschmittelbehälter in den Löschfahrzeugen sind z.t. größer geworden. LF 8/6 mit min. 600 l LF 10 mit min l LF 16/12 mit min l LF 20 mit min l

59 Tätigkeiten nach Feuerwehrdienstvorschrift

60 Trinkwasserschutz nach Einsätzen der Feuerwehr kann es unter Umständen zu einer Verschmutzung des Trinkwassers kommen. reicht von einfacher Braunfärbung bis zur Gesundheitsgefahr durch das Zurückdrücken von Schaummittel ins Trinkwassernetz Fehlbedienung am Standrohr, verschmutzte Schläuche in Verbindung mit Druckstößen, durch Tankfüllarmaturen ausgelöste Druckstöße, Fahrzeugwassertanks ohne einen so genannten freien Auslauf Fehlhandlungen, wie beispielweise das Verbinden von Trinkwasser und Wasser aus offenem Gewässer am Sammelstück

61 Trinkwasserschutz

62 Beeinträchtigungen der Wasserversorgung Stadt / Kommune / Wasserversorger Ereignis Zeitraum Täfteringen Zusammenbruch der öffentlichen Wasserversorgung Brandwacht 4/2009 Bochum Zusammenbruch der öffentlichen Wasserversorgung Würzenbachmatte / CH Rohrbrüche infolge Wasserentnahme Feuerwehr Eltville Zusammenbruch der lokalen Wasserversorgung Ammertal-Schönbuchgruppe Schäden infolge von Feuerwehreinsätzen aus 2008 Aichhalden / Sulgen Beeinträchtigungen nach Feuer um ? Isny im Allgäu Rohrbrüche infolge Wasserentnahme Feuerwehr vor 2007 Limeshaim / Limbach Zusammenbruch der öffentlichen Wasserversorgung Monschau Beeinträchtigungen nach Wasserentnahme durch die Feuerwehr seit 1980 bis heute Aachen Beeinträchtigungen nach Feuer bis zu Rohrbrüchen bekannt seit 2005 Ering / Bayern Rohrbrüche infolge Wasserentnahme Feuerwehr bis 2011 Celle Rohrbrüche infolge Wasserentnahme Feuerwehr Kröv / Mosel Zusammenbruch der öffentlichen Wasserversorgung FW-Magazin 12/2009 Dannenberg Löschw. aus Teich im Einsatz in das öffentl.tw-netz gedrückt Gehrden Brandeinsatz zeitgl. Hy.- u. Teichw. genutzt - ins TW-Netz gedrückt 1996 Schöppenstedt Rohrbrüche infolge Wasserentnahme Feuerwehr 1997 Springe Zusammenbruch der TW-Vers. dabei TW-Netz verunreinigt 1994 WBV Lüneburg-Süd FW verwechselt Schl-Ltg. bei Wasserentnahme TW-Netz verunreinigt 1983 Bad Münder TW-Netz mit Schaummittel und Schmutzwasser verunreinigt 1994 Landkreis Böblingen FW Jettingen WVU Ammertal-Sch. Schäden am Trinkwasser-Netz 2008 Bayrische Staatszeitung Nr. 18 Rohrbrüche Trink- und Löschw.-Ausfall = Hygienemangel 2008 Reggenstedt u. Dachtm. LK Lüneburg zeitgleich 3 Großfeuer, TW-Vers.zusammengebr. Schmutzw. eingesaugt Dachtmissen Großfeuer - Schaden an TW-Versorgungsleitung Lüneburg Schäden infolge von Feuerwehreinsätzen 1988 Gelsenkirchen Eintrag von Nicht-Trinkwasser aus Sp.-Anl. beim Löscheinsatz Datum n.b. Info BF Aichhalden / Sulgen Verunreinigtes TW-Netz näheres nicht bekannt Juni 2005 Lüneburg TW-Kontamination beim Löscheinsatz 1989 Löwenstein Zusam.bruch der WV-Trinkw.vers. u. damit ist Gefährdung gegeben Annweiler-Gräfenhausen Zusam.bruch der WV-Trinkw.vers. u. damit ist Gefährdung gegeben Landshut Zusam.bruch der WV-Trinkw.vers. u. damit ist Gefährdung gegeben Dietenheim Zusam.bruch der WV-Trinkw.vers. u. damit ist Gefährdung gegeben Leichlingen / Rheinland Schaummittel im Trinkwasser Spenge / NRW Schaummittel im Trinkwasser

63 Sichere Wasserversorgung Die DVGW Arbeitsblätter regeln die (Lösch-) Wasserversorgung. Der Einsatzleiter muss über das Trinkwassernetz Bescheid wissen. Bei einer schwierigen Wasserversorgung sofort Kontakt zum zuständigen Wasserversorger aufnehmen. Gegebenenfalls Alternativen zur Hydrantenversorgung in Betracht ziehen: Gewässerversorgung (unerschöpfliche Versorgung) Langstreckenversorgung Andere / weitere Versorgungsleitung anzapfen Pendelverkehr mit wasserführenden Fahrzeugen

64 Hydrant auf und los??? Schon die Lieferung von ca. 800 l/min kann je nach Ergiebigkeit des Trinkwassernetzes und Lage des Hydranten zum Problem führen! Problemfaktoren: fehlende Kenntnis der tatsächlichen Liefermenge des Hydranten Tageschwankungen im Leitungsnetz bis zu 30% möglich Höher gelegene Versorgungspunkte mit weniger Vordruck Rohrbruchsicherungen im Versorgungssystem Wartungsarbeiten z.b.: so können aus Ringleitungen Stichleitungen werden.

65 Hydrant auf und los??? Der Merksatz: Leitungsquerschnitt mal 10 (Unterflurhydrant) bzw. mal 15 (Überflurhydrant) ist gleich Wasserlieferung in Liter / Minute Trifft keine sichere Aussage zur Wassermengenabgabe!

66 Druckstöße Ein zu großer Förderstrom im Schlauch bewirkt einen Unterdruck und erzeugt ein schlagartiges Zusammenziehen der Zubringerschläuche vom Hydrant zur Pumpe. Die damit verbundene Mengenänderung (bis hin zum Abriss der Wassersäule) verursacht Druckstöße. Ein schnell schließendes Ventil wie z.b. bei automatischen Tank-Niveau-Regulierungen verursacht ebenfalls Druckstöße.

67 Druckstöße Folgen des Druckstoßes im Trinkwassernetzes: Braun gefärbtes Wasser Inkrustationen lösen sich vom Rohrleitungsinneren ab. Bärsten von Hausanschlüsse infolge der Druckstöße. Rohrbrüche an der schwächsten Stelle in der Druckleitung. Folgen für die Feuerwehr: Feuerlöschkreiselpumpe geht schlagartig in die Kavitation. Häufigste Ursache für defekte an diesen Pumpen. Die Wurfweite der Strahlrohre verringert sich. Die Abgabemenge geht drastisch zurück. Gefahr für Einsatzkräfte (z.b. im Innenangriff).

68 Druckstöße

69 Druckstöße

70 Druckstöße

71 Druckstöße

72 Maßnahmen zum Vermeiden und Mindern von Druckstößen Absperrorgane immer langsam öffnen und schließen. Langsames Schließen der der Armatur am Tankfüllstutzen. Schläuche nie ganz straff ausziehen / verlegen (wg. Pufferbewegung). Schläuche zur Armatur min. 1,5m gerade in Richtung des Anschlusses verlegen. Zugbelastung auf die Einbindung gefüllter, hängender Schläuche vermeiden. Einsatz von Vakuumbrechern (z.b. am Sammelstück). Einsatz von Druckbegrenzungsventilen. Nicht über Schläuche mit Fahrzeugen fahren. Vermeidung vom schnell-schließenden Ventilen und Kugelhähnen die schlagartig die Wasserzufuhr unterbrechen.

73 Vakuumbrecher

74 Trinkwasserschutz durch richtiges Setzen eines Standrohres in der Regel der Fehler gemacht, das Standrohr mit geschlossenen Ventilen zu setzen und erst nach Öffnen des Hydranten einen Spülvorgang einzuleiten. Wird der Hydrant bei geschlossenen Ventilen geöffnet, so befördert der dabei entstehende Druckstoß den gesamten Schmutz des Hydranten und des Rohres in das Trinkwassernetz. Es droht eine Ordnungswidrigkeit! Kommt es durch die Verkeimung/Verschmutzung zu Erkrankungen, wird daraus u.u. eine Straftat!

75 Trinkwasserschutz durch richtiges Setzen eines Standrohres Richtiges Verhalten: Mindestens ein Standrohrventil muss bereits beim Öffnen des Hydranten offen sein, dann ist der Trinkwasserschutz gewährleistet. Siehe dazu auch FwDV 1 Seite 48 ff.

76 Regelwerke des DVGW zum Schutz des Trinkwassers gelten selbstverständlich auch für Feuerwehr. Eine unmittelbare Verbindung zwischen Trinkwasser und Nichttrinkwasser ist unter allen Umständen zu verhindern!!!

77 Trinkwasserschutz im Feuerwehreinsatz bei Einsätzen mit hohem Wasserbedarf ist mit unter festzustellen, dass die Grundregel, Hydrantenwasser nicht mit Wasser aus offenen Gewässern am Sammelstück zu vermischen, in der Hektik außer Acht gelassen wird. Menschliches Versagen! Ein Druckstoß und das Trinkwassernetz ist verkeimt. Wird Löschwasser über den Hydranten entnommen und mit z.b. Schaummittel versetzt, so ist die Gefahr am größten, wenn zwischen Hydrant und Pumpe hinzugemischt wird und es dann z.b. zu einem Druckabfall im Trinkwassernetz kommt. Ein Fehler kommt selten allein!

78 Trinkwasserschutz im Feuerwehreinsatz Aufpassen! Die Anleitung zum Fehler machen gibt s auch im Internet. Achtung der dargestellte Aufbau verstößt gegen das DVGW-Regelwerk Kein Hinweise auf - mögliche Gefahren - die Trennung von Trinkwasser und Schaum - freien Auslauf oder vergleichbares

79 Regelwerke des DVGW zum Schutz des Trinkwassers freier Auslauf Die gesetzlich vorgeschriebene Trennung von Trinkwasser und Nichttrinkwasser der Gefährdungskategorie 5 kann nur über den sog. freien Auslauf gewährleistet werden. Ein freier Auslauf in den Wassertank eines Löschfahrzeuges wird realisiert, indem zwischen der Wassereinspeisung und dem höchsten Füllstand noch mindestens 100 mm Luftfreiraum besteht. Technische Lösungen in diesem Sinne gibt es bereits (auf Anfrage) bei verschiedenen Fahrzeugherstellern.

80 Regelwerke des DVGW zum Schutz des Trinkwassers freier Auslauf

81 Trinkwasserschutz im Feuerwehreinsatz freier Auslauf bei einer Wasserförderung über lange Wegstrecken lässt sich diese Trennung von 100 mm bereits am ersten Übergabebecken realisieren. Nach heutigem Stand lässt sich dieses durch Zwischenschalten einer Feuerlöschkreiselpumpe (ohne Tank-Betrieb) und einem zusätzlichen Wasserbehälter gewährleisten. Nachteile: Prinzip der offenen Schaltreihe Sehr aufwändig an Zeit, Personal und Ausrüstung. Zusätzlicher Wasserbehälter oder provisorischer Behälter notwendig. Einlaufarmatur muss improvisiert werden.

82 Trinkwasserschutz im Feuerwehreinsatz freier Auslauf

83 Trinkwasserschutz im Feuerwehreinsatz freier Auslauf - Alternativen

84 Trinkwasserschutz im Feuerwehreinsatz freier Auslauf Alternativen Vergleichen der drei Möglichkeiten: Steckleiterbecken Fassungsvermögen ganz grob Liter, Abmessungen: 2,7 x 2,7 x 0,4 m, Masse ca. 56 kg, Zeit für Aufbau mit 2 FA: ca Minuten (Ausbildungsaufwand!). Gerüstbehälter Liter Fassungsvermögen, Abmessungen: 2,0 x 2,0 x 0,9 m, Masse 32,8 kg (Behälter+Gerüst), Zeit für Aufbau mit 2 FA: ca Minuten (Ausbildungsaufwand!). Klappbehälter (US-Version) Liter Fassungsvermögen, Abmessungen: 1,8 x 1,8 x 0,71m, Masse 31kg, Zeit für Aufbau mit 2 FA: 1 2 Minuten, Ausbildungsaufand gering.

85 Trinkwasserschutz im Feuerwehreinsatz freier Auslauf Da sich jedoch in der zugehörigen Fahrzeugnorm EN : (alt: DIN von 1955) keine Aussage findet, erfolgt die Fertigung bisher nur auf Anfrage des Kunden. Löschwassertanks, die keinen freien Auslauf haben, entsprechen im Grunde nicht den anerkannten Regeln der Technik auf dem Gebiet des Trinkwasserschutzes. Einziges, vorhandenes Sicherheitselement stellt bisher das Niederschraubventil (nach DIN 14381) der Feuerlöschkreiselpumpe dar. Prinzip des Rückflussverhinderes Die richtige Bedienung der Pumpe, der Tankfüllarmatur und die Überwachung des Eingangsdrucks (min. 1,5 bar) sind für die Sicherheit der Löschwasserversorgung und für den Trinkwasserschutz entscheidend.

86 Trinkwasserschutz im Feuerwehreinsatz Rückflussverhinderer Ein sog. Rückflussverhinderer mit Rohrbelüfter (RV/RB) beziehungsweise im Feuerwehreinsatz als Schlauchbelüfter ist zur Absicherung des Trinkwassernetzes gegen Verunreinigungen bei Einsatz der Wasserstrahlpumpe einzusetzen. Durchlassmenge ca. 450 l/min, Eingang B-, Ausgang C-Kupplung

87 Trinkwasserschutz im Feuerwehreinsatz Rückflussverhinderer Prinzip im Niederschraubventil der Feuerlöschkreiselpumpe Sichert Löscheinsätzen die Abgangsseite gegen Rückfluss ab. Normierte Durchlassmenge ca l/min, B-Kupplung. Zu Beachten: Schließt nicht sofort bei Wasser halt am Strahlrohr oder Verteiler. Druckstöße können eventl. durchlaufen. Sichert nicht die Wasser zuführende Seite. Für eine dauerhafte Funktionsfähigkeit sind pflegliche Umgang und Überprüfung notwendig.

88 Trinkwasserschutz im Feuerwehreinsatz Rückflussverhinderer der Versuch einer Notlösung Diese beschriebenen Sofortmaßnahmen sind zunächst unter dem Gesichtspunkt besser den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach zu sehen. Da diese Armatur derzeit handelsüblich nur mit B-Eingangs- und C- Ausgangsquerschnitt erhältlich ist, könnte es im Einsatzfall notwendig sein, mittels Sammelstück oder Verteiler und weiteren Übergangsstücken zwei RV/RB parallel zu betreiben.

89 Löschwasserversorgung Trinkwasserschutz und Löschwasserentnahme Was wollen wir erreichen? bewährtes System hochwertiges und schützenswertes Gut vs.

90 Trinkwasserschutz und Löschwasserentnahme Was wollen wir erreichen? bewährtes System Verständnis wecken Aufklärung betreiben Zusammenarbeit vereinbaren hochwertiges und schützenswertes Gut

91 Trinkwasserschutz und Löschwasserentnahme Was wollen wir erreichen? technische bewährtes System Lösungen hochwertiges und schützenswertes Gut organisatorische Maßnahmen

92 Zusammenarbeit der Beteiligten Erster Kontakt zwischen der KOWA und der Landesfeuerwehrschule im November Diskussionen zum Thema Trinkwasserschutz auf Grundlage der Änderungen im DVGW Arbeitsblatt W 408 finden bundesweit auf vielen Ebenen (z.b. AGBF, vfdb) statt. Im Jahr 2012 regelmäßige Teilnahme der Landesfeuerwehrschule an Sitzungen der KOWA.

93 Zusammenarbeit der Beteiligten Tagung des FB Einsatz-Löschmittel- Umweltschutz (Referat 6) im DFV: Der DVGW erklärt grundsätzliche Bereitschaft zur Kommunikation und Abstimmung mit den Gremien der deutschen Feuerwehren. Zur Thematik Trinkwasserschutz empfiehlt das Referat 6 weitergehende Schulungen der Feuerwehrangehörigen; Eine genaue und bundesweite Risikoanalyse inklusive einer Haftungsanalyse (besteht eine kommunale Haftung für Handlungen der Feuerwehr in diesem Fall?) Sowie der verbesserte Dialog zwischen dem DVGW und Vertretern der Feuerwehr. Einberufung einer Abstimmungsgruppe bestehend aus: Herr Stein, BF Bonn (DFV), Herr Blätte (vfdb) und Herr Mauer (AGBF-Bund).

94 Trinkwasserschutz im Feuerwehreinsatz das im Juni 2010 erschienene DVGW-Arbeitsblatt W 408 Anschluss von Entnahmevorrichtungen an Hydranten in Trinkwasserverteilungsanlagen sagt im Abschnitt 4.1: dass die Feuerwehren regelmäßig zu einer möglichen Trinkwassergefährdung zu schulen sind. Ziel aller Beteiligten muss künftig eine tatsächliche technische Trennung von Trinkwasser und Nichttrinkwasser sein, die den Sicherheitsanforderungen zum Schutz des Trinkwassers als Lebensmittel Nr. 1 gerecht wird und den anerkannten Regeln der Technik entspricht.

95 Trinkwasserschutz im Feuerwehreinsatz das im Juni 2010 erschienene DVGW-Arbeitsblatt W 408 Anschluss von Entnahmevorrichtungen an Hydranten in Trinkwasserverteilungsanlagen sagt im Abschnitt 5.2: die nach dem Standrohr verwendeten Geräte und Einrichtungen müssen so beschaffen sein, dass auch durch Fehlbedienung ein Rücksaugen, Rückdrücken oder Rückfließen von Löschwasser in das Trinkwasserrohrnetz ausgeschlossen ist.

96 Trinkwasserschutz im Feuerwehreinsatz Es werden 5 Klassen (n. DIN 1988 Teil 4) bzw. 5 Kategorien (n. DIN EN 1717) für die Trinkwassergefährdung unterschieden. Gefährdungen im Zusammenhang mit Löscheinsetzen lassen sich wie folgt zuordnen: Schaummittel im Löschwasser Klasse/Kategorie 4 (verschmutztes) Löschwasser Gefahr der Verkeimung im Trinkwasser Klasse/Kategorie 5

97 Trinkwasserschutz im Feuerwehreinsatz Es werden 5 Klassen (n. DIN 1988 Teil 4) bzw. 5 Kategorien (n. DIN EN 1717) für die Trinkwassergefährdung unterschieden. Daraus ergibt sich die erforderliche Sicherheitstechnik. Es werden gefordert: für Klasse/Kategorie 3 für Klasse/Kategorie 4 für Klasse/Kategorie 5 - min. Rückflussverhinderer - min. Systemtrenner BA - freier Auslauf

98 Trinkwasserschutz im Feuerwehreinsatz

99 Technische Lösungen zum Trinkwasserschutz Systemtrenner Bauart BA nach DIN 1988 Typ BA nach DIN EN 1717 Funktionsweise: Die Funktionsweise der Bauart BA / Typ BA mit Rückflussverhinderer in der Vor- und Hinterdruckzone basiert auf dem Prinzip der hydraulischen Trennung. Die unterschiedlichen Zonen werden durch zwei Rückflussverhinderer voneinander getrennt. In der Mittelzone befindet sich zusätzlich ein Entlastungsventil, das über einen Membranantrieb eine Druckdifferenz von 0,14 bar zwischen Vor- und Mittelzone durch Öffnen und Schließen, je nach Druckverhältnis, aufrecht erhält.

100 Technische Lösungen zum Trinkwasserschutz Wegen der technischen Anforderungen an Systemtrenner BA ( Mehrkammerprinzip) und andererseits den bekannten Anforderungen durch die Feuerwehren bezüglich Druchflussmenge und Druck ist bisher kein feuerwehrgeeignetes System auf dem Markt verfügbar.

101 Technische Lösungen zum Trinkwasserschutz Die Forderung nach Löschmittelbehälter mit freiem Auslauf in Feuerwehrfahrzeugen ist von einigen Faktoren abhängig: Anforderungen seitens der Normung noch nicht geklärt. evtl. Verzicht auf % des ausschöpfbaren Tankvolumens. Konkrete Anfrage von Seitens der Beschaffer notwendig (Angebotund Nachfragesituation). Umrüstung von Bestands -Fahrzeugen ist eher unwahrscheinlich.

102 Technische Lösungen In Kenntnis bisher nicht verfügbarer bzw. nicht feuerwehr-tauglicher Systemtrenner wird die Verwendung sog. Rückflussverhinderer empfohlen. Bei Anwendung unmittelbar am Hydranten sowie durch Beachtung einiger Anwendungsgrundsätze lässt sich das Trinkwassernetz wirkungsvoll damit gegen Rücksaugen, Rückdrücken und Rückfließen absichern.

103 Technische Lösungen Rückflussverhinderer mit Rohrbelüfter Hersteller AWG

104 Technische Lösungen Hydrantenstandrohr mit Rückflussverhinderer und Rohrbelüfter Hersteller AWG Nachrüstsatz für Herkömmliche Standrohre erhältlich 2 Ventileinsätze 2 Kupplungen

105 Organisatorische Maßnahmen Intensivierung des Themas Trinkwasserschutz auf mehreren Ebenen der Feuerwehrausbildung: In der Truppausbildung innerhalb der Ausbildungseinheiten Gerätekunde und Wasserförderung ; In der Maschinistenausbildung innerhalb der Ausbildungseinheit Wasserförderung ; In der Gruppenführungsausbildung innerhalb der Ausbildungseinheiten Einsatzplanung und vorbereitung und Einsatzlehre ; In den Grundausbildungslehrgängen der Berufs- und Werkfeuerwehren innerhalb der Ausbildungseinheiten Gerätekunde und Wasserförderung ; In verschiedenen Aus- und Fortbildungsgängen;

106 Organisatorische Maßnahmen Erstellung von Muster-Ausbildungsunterlagen mit Handlungsempfehlungen zum Trinkwasserschutz bei der Löschwasserförderung: Richtiges Setzen eines Standrohres; Wasserentnahme aus Hydranten; Anwendung von Rückflussverhinderern; Hinweise für Maschinisten und Einheitsführungen;

107 Löschwasserversorgung Trinkwasserschutz im Feuerwehreinsatz Bei der Planung, der Errichtung und dem Betrieb von Trinkwasserversorgungssystemen kommen in der Regel anerkannte technische Regeln zur Anwendung (DVGW-Arbeitsblätter). Die anerkannten technischen Regeln sind ebenfalls bei der Entnahme von Löschwasser aus der Sammelwasserversorgung (abhängige Löschwasserversorgung) anzuwenden bzw. zu beachten. Bei der Verbindung von Geräten zur Löschwasserentnahme (z.b. Standrohre, Schläuche, usw.) mit dem Trinkwassernetz sind technische Vorkehrungen zu treffen, die ein Rücksaugen, Rückdrücken oder Rückfließen von Löschwasser in das Trinkwassernetz sicher verhindern. Zwischen Trinkwasser und verunreinigtem Wasser (z.b. aus unabhängigen Entnahmemöglichkeiten oder mit Schaum vermischt) ist eine sichere Trennung vorzunehmen. Die Einsatzkräfte der Feuerwehr haben sich regelmäßig mit der sicheren Handhabung der technischen Einrichtungen zur Löschwasserentnahme (Hydranten, Sicherungsarmaturen, u.ä.) zu befassen und sind ggf. durch den Wasserversorger zu schulen. Insbesondere die Führungskräfte der Feuerwehr sollen sich mit Versorgungssituation für Löschwasser in ihrem Zuständigkeitsbereich auskennen und ihre Kenntnisse darüber in Maßnahmen zur Einsatzplanung und vorbereitung einfließen lassen.

108 Löschwasserversorgung Richtiges Setzen eines Hydrantenstandrohres Phase 1 Phase 2 Phase 3 Phase 4 Phase 5 Herunter drehen Aufdrehen eines Öffnen der Entfernen der Einsetzen des der Klauenmutter Absperrventils. Straßenkappe. Staubkappe; ggf. Standrohres in und Prüfen des Das zweite Ventil Reinigung des den Klauensitz Vorhandenseins wird Klauensitzes. und rechts herum der Dichtung. geschlossen. festdrehen. Muss der Aufsatzkopf gedreht werden, darf das nur mit Rechtsdrehung geschehen.

109 Löschwasserversorgung Richtiges Setzen eines Hydrantenstandrohres Phase 6 Phase 7 Phase 8 Phase 9 Phase 10 Vollständiges Spülen des Schließen des Ankuppeln des Öffnen des Öffnen des Hydranten durch Absperrventils. B-Schlauches. Absperrventils Hydranten mit das geöffnete und Füllen der dem Schlüssel C. Absperrventil. Schlauchleitung. Der Unterflur-Hydrantenschlüssel (Schlüssel C) verbleibt nach Öffnen des Hydranten auf der Hydrantenspindel aufgesteckt. Der Rückbau erfolgt sinngemäß in umgekehrter Reihenfolge.

110 Löschwasserversorgung Wasserentnahme aus Hydranten Zum Schutz der Trinkwasserversorgung sollen bei der Wasserentnahme aus Hydranten Rückflussverhinderer mit Rohrbelüftern zwischen den Druckanschlüssen und den Förderschläuchen eingesetzt werden. Bei der Wasserentnahme aus Unterflurhydranten kann alternativ ein Standrohr mit integrierten Rückflussverhinderern und Rohrbelüftern zum Einsatz kommen. Eine direkte Verbindung der Hydranten- Schlauchleitung mit der Feuerlöschkreiselpumpe erfolgt immer mittels Sammelstück. so nicht!

111 Löschwasserversorgung Wasserentnahme aus Hydranten Zum Schutz der Trinkwasserversorgung vor der Gefahr durch Rücksaugen ist darauf zu achten dass, der Eingangsdruck an der Feuerlöschkreiselpumpe nicht unter 1,5 bar absinkt. Ggf. ist die Wasserabnahme durch Absenken der Pumpendrehzahl zu reduzieren. das Sammelstück über eine Schwenkklappe oder Rückschlagklappen verfügt und nicht genutzte Anschlüsse nicht durch Blindkappen o.ä. verschlossen werden. Sammelstücke mit sog. Vakuumbrechern ausgestattet werden können. zur Wasserentnahme aus Hydranten jedweder Form keine Saugschläuche eingesetzt werden dürfen. so nicht!

112 Löschwasserversorgung Wasserentnahme aus Hydranten Zum Schutz der Trinkwasserversorgung ist bei der Löschwasserentnahme darauf zu achten dass, die Versorgung aus Hydranten in der Regel auf den sog. Grundschutz hin ausgelegt ist. ein größerer Löschwasserbedarf nicht nur aus einem Hydranten allein sichergesellt werden kann. ggf. mehrere Hydranten verschiedener Versorgungsleitungen oder andere unabhängige Löschwasserversorgungsmöglichkeiten genutzt werden müssen. das sich Einheitsführung und Maschinist über die erforderliche Löschwassermenge zur Brandbekämpfung (Anzahl der eingesetzten Rohre) und die tatsächliche Wasserlieferung aus Hydranten verständigen und abstimmen. der Einsatz von Schaum besonderer Sorgfalt bedarf und ggf. eine Trennung von Trinkwasser und Löschwasser durch freien Auslauf vorzunehmen ist.

113 Löschwasserversorgung Wasserentnahme aus Hydranten Dichtigkeitsprüfung nach der Benutzung Zum Schutz der Trinkwasserversorgung ist nach der Löschwasserentnahme darauf zu achten dass, bei besonderen Einsätzen (z.b. mit größerem Löschwasserbedarf) der Kontakt zum Wasserversorger hergestellt wird. Hydranten vollständig zu zudrehen (wegen der Entwässerung), ggf. zu säubern und wieder zu verschließen sind. Unregelmäßigkeiten bei der Löschwasserförderung (z.b. Zusammenbruch der Wasserversorgung, Druckstöße, Schäden an Hydranten, u.ä.) dem Wasserversorger zur Kenntnis gegeben werden. die bei der Löschwasserversorgung einsetzen Gerätschaften nachdem Einsatz sorgfältig gereinigt werden. die Sicherheitsarmaturen (z.b. Rückflussverhinderer) auf ihre Dichtigkeit hin überprüft werden. Hydrantenstandrohre sauber gehalten transportiert werden. Standrohre vor Verschmutzung schützen

114

115 Quellen: Infektionsschutzgesetz Strafgesetzbuch Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehren (BrSchG) Trinkwasserverordnung (TrinkwV) DIN (169, 179, 189) Löschfahrzeuge DIN EN : : Feuerwehrfahrzeuge Teil 3: Fest eingebaute Ausrüstung Sicherheits- und Leistungsanforderungen DIN EN 1717: Schutz des Trinkwassers von Verunreinigungen in Trinkwasser-Installationen und allgemeine Anforderungen an Sicherheitseinrichtungen zur Verhütung von Trinkwasserverunreinigungen Durch Rückfließen DVGW-Arbeitsblatt W 331: Auswahl, Einbau und Betrieb von Hydranten DVGW-Arbeitsblatt W 400-3: Technische Regeln Wasserverteilungsanlagen (TRWV) Teil 3: Betrieb und Instandhaltung DVGW-Arbeitsblatt W 405: Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung DVGW-Arbeitsblatt W 408:Anschluss von Entnahmevorrichtungen an Hydranten in Trinkwasserverteilungsanlagen FwDV 1, Grundtätigkeiten - Lösch- und Hilfeeinsatz - AFKzV Ausbildungsunterlagen Truppmannausbildung, Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein Ausbildungsunterlage Schaumeinsatzkonzept aus Internet der Feuerwehr Bremen Broschüre Die Auswirkungen des Wasserdruckes Faulstich/Jollet Vortragsunterlage Löschwasserversorgung, Dipl-Ing. Werner Loew, Zweckverband Wasserwerke Gießen Vortragsunterlage Hygienische Anforderungen im Rahmen von Maßnahmen des Brandschutzes, Kreisverband Wasserwirtschaft Nienburg Magazin Feuerwehr 10/2012 Schutz des Trinkwassers, Huss-Verlag Unterlagen des Armaturenherstellers AWG Fittings GmbH, Giengen-Brenz Unterlagen des Armaturenherstellers AIRVALVE Flow Control GmbH, Soest

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