Nationalrat, XXIV. GP 8. Juli Sitzung / 1

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1 Nationalrat, XXIV. GP 8. Juli Sitzung / Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte BesucherInnen auf den Rängen! Es mutet schon immer recht seltsam an, wenn sich VertreterInnen der Regierungsparteien hier herstellen und abfeiern, was sie denn nicht alles für Österreichs Familien tun. Die ÖVP, indem sie sagt: Wir sind die Familienpartei und wir haben jetzt wieder einmal für die Lebenssituation unserer Familien eine wichtige Regelung nachgeschoben!, und die SPÖ, indem sie sich als die Partei, die für soziale Anliegen eintritt, hier herstellt und das hier abfeiert. Tatsache ist, dass dieses Familienrechtspaket natürlich ein erster wichtiger Schritt ist das hat mein Kollege Steinhauser schon ausgeführt, aber Tatsache ist auch, dass genau in diesen beiden Belangen, nämlich bezogen auf die Lebenssituation der Familien einerseits und auf die soziale Ausstattung, wenn man es so nennen will, auf die sozialen Rahmenbedingungen für die Familien andererseits, nicht ausreichend gesorgt ist, auch nicht durch dieses Familienpaket. Frau Ministerin Bandion-Ortner, wenn Sie sagen, dass das Familienrecht nicht etwas Statisches, sondern etwas Bewegliches ist, dann fällt mir dazu das Bild von einem Dreirad ein. Das ist nämlich das Tempo, in dem Sie das Familienrecht vorantreiben. (Abg. Mag. Stefan: Kann nicht umfallen! Sehr stabil!) Demgegenüber gleicht die Entwicklung von Familien dem Tempo eines wollen wir ökologisch bleiben schnellen Rennrades, eines Downhill-Rennrades. (Abg. Scheibner: Es kann aber sein...!) Sie mögen hier wirklich Schritte setzen, aber diese Schritte sind viel zu langsam. Wenn man zum Beispiel bedenkt, dass in der Schweiz seit 1976 eine Regelung für Patchwork-Familien vorliegt, dann kann man sich ausrechnen wenn man der Mathematik mächtig ist, wie viele Jahre wir hinterherhinken. Ich möchte hier zwei Bereiche herausgreifen, zum einen die Patchwork-Familien. Es ist schon gesagt worden, wie viele Familien davon betroffen sind. Es wurde auch schon angesprochen, dass die vorgelegte Regelung nur für verheiratete Personen gelten soll. Das halten wir eben nicht für der Lebenssituation der österreichischen Familien angemessen, denn Sie wissen genauso wie wir, dass es zahlreiche Patchwork- Familien gibt, in denen keine weitere Ehe geschlossen wurde, sondern die Ehepartner sich darauf verständigt haben, eben in Lebensgemeinschaft zu leben.

2 Nationalrat, XXIV. GP 8. Juli Sitzung / 2 Wir wissen zum Beispiel, dass 24 Prozent der Lebensgemeinschaften Patchwork- Lebensgemeinschaften sind, und dem stehen 6 Prozent der Ehepartner gegenüber, die Patchwork-Ehepartner sind. Das allein zeigt schon, dass es hier eine große Gruppe gibt, die in anderen Situationen lebt, die sich nicht entschlossen hat, ein zweites Mal zu heiraten, und die von Ihren Regelungen überhaupt nicht umfasst ist. Deswegen bringen wir auch einen Antrag ein, zu dem ich später noch kommen werde. Es ist auch nicht einzusehen, dass bei Kindern ein Unterschied gemacht wird, ob ihre Eltern verheiratet sind oder nicht, ob der Mann oder die Frau, mit der sie im Haushalt leben, die Schulentschuldigung unterschreiben darf, ob diese Person sie zum Arzt begleiten darf, um zu entscheiden, ob sie Medikamente einnehmen können. Ein zweiter Punkt ist der Unterhalt. Kollege Steinhauser hat schon auf die verfahrensrechtlichen Probleme hingewiesen. Was wir diesem Unterhaltsrecht insgesamt und auch dieser Novelle vorwerfen, ist, dass dies keine Gesamtsystemänderung hervorruft, sondern nur kleine Probleme beseitigt. Wir haben in gravierenden Bereichen nach wie vor Lücken. Wir wissen, dass ein Drittel der Alleinerziehenden armutsgefährdet ist, dass diese Menschen unter der Armutsgrenze leben. Wenn Sie sich diese Zahl, die hier von uns und auch von anderen Fraktionen immer wieder genannt wird, nicht vorstellen können, auch nicht, was das bedeutet, dann kann ich Ihnen nur das vor wenigen Monaten erschienene Buch der Universität Wien Kinderarmut in Österreich ans Herz legen. Darin ist genau beschrieben, was denn Kinderarmut bedeutet. Kinderarmut bedeutet beispielsweise, andere Kinder nicht nach Hause einladen zu können, weil es erstens entweder nicht den Platz dafür oder zweitens nicht die Möglichkeit gibt, diese Kinder mit Jause, Getränken oder sonstigen Dingen zu versorgen. Kinderarmut bedeutet und das ist ja hinlänglich bekannt, auf diverse Schulausflüge und Skikurse nicht mitfahren zu können. Hier raten wir dringend an, schleunigst etwas zu unternehmen, und bringen daher einen zweiten Antrag ein, nämlich den Entschließungsantrag betreffend Unterhaltssicherung von Kindern: Der Nationalrat wolle beschließen: Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend, wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage

3 Nationalrat, XXIV. GP 8. Juli Sitzung / 3 vorzulegen, die gewährleistet, dass jedes Kind getrennt lebender Eltern Anspruch auf staatliche Unterhaltssicherung in der Höhe des Regelbedarfs hat, sofern sein Unterhaltsanspruch gegenüber dem zweiten Elternteil nicht besteht. Und hier der bereits angekündigte Entschließungsantrag zum Thema Patchwork- Familien: Der Nationalrat wolle beschließen: Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage vorzulegen, die gewährleistet, dass die Vertretung in Obsorgeangelegenheiten des täglichen Lebens auch für unverheiratete Lebensgefährten möglich wird. Zudem sollte die Möglichkeiten geschaffen werden, dass alle Beteiligten einer Patchworkfamilie (leibliche Eltern, Stiefelternteile verheiratet/unverheiratet, minderjährige Kinder) im Einvernehmen vereinbaren können, wie Rechte und Pflichten in Bezug auf das Kind aufgeteilt werden. Derartige Vereinbarungen sollen von Pflegschaftsgerichten zu bewilligen sein. Meine Damen und Herren von ÖVP und SPÖ, nehmen Sie sich selbst ernst: Schaffen Sie ein Familienrecht für alle Familien egal, ob Patchwork, Regenbogen, Alleinerziehende! Schaffen Sie ein Recht für alle Familien egal, ob sozial schwach oder vermögend! Danke schön. (Beifall bei den Grünen.) Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die soeben eingebrachten beiden Entschließungsanträge sind ordnungemäß eingebracht und stehen mit in Verhandlung. Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut: Entschließungsantrag der Abgeordneten Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Unterhaltssicherung von Kindern,

4 Nationalrat, XXIV. GP 8. Juli Sitzung / 4 eingebracht im Zuge der Debatte über Bericht des Justizausschusses über den Antrag 673/A der Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, die Anfechtungsordnung, die Ausgleichsordnung, das Außerstreitgesetz, das Ehegesetz, die Exekutionsordnung, das Gebührengesetz 1957, das Gerichtsgebührengesetz, die Jurisdiktionsnorm, die Konkursordnung, das Notariatsaktsgesetz, die Notariatsordnung, das Privatstiftungsgesetz, das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Tilgungsgesetz 1972, das Unterhaltsvorschussgesetz 1985, das Urheberrechtsgesetz und die Zivilprozessordnung geändert werden (Familienrechts-Änderungsgesetz 2009 FamRÄG 2009) (275 d.b.) Das Unterhaltsvorschussgesetz regelt die Gewährung von Vorschüssen auf den gesetzlichen Unterhalt von Kindern durch den Bund. Dem betreuenden Elternteil sollen durch das Gesetz Kosten und Risiko der Einbringlichmachung des Unterhaltes abgenommen werden. Das Armutsrisiko ist bei AlleinerzieherInnen besonders hoch. Knapp 30 Prozent leben unter der Armutsgrenze oder sind armutsgefährdet. Nach Schätzungen wird bei knapp der Hälfte der Kinder der Geldunterhalt nicht bzw. nicht regelmäßig geleistet. Trotz minimaler Verbesserungen des Unterhaltsvorschussgesetzes im Rahmen des Familienrechtsänderungspakets wird es weiterhin Kinder bzw. Familien geben, die keinen Unterhaltsvorschuss bekommen können. Denn wenn der zweite Elternteil gestorben ist, die Feststellung der Vaterschaft nicht möglich ist oder wenn der Unterhaltspflichtige in Folge von Krankheit und dauernder Arbeitslosigkeit von der Unterhaltspflicht enthoben wird, gibt es nach der derzeitigen Gesetzeslage keinen Unterhaltstitel und daher auch keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschüsse. Die Sicherung des Unterhalts für alle Kinder ist ein wesentlicher Baustein im Kampf gegen Armut in den Familien. Es gibt keine Statistik darüber, wie viele Mütter (oder Väter) keinen Unterhalt für die Kinder bekommen. Eine der wenigen Quellen ist eine von der Plattform für AlleinerzieherInnen im Jahr 2003 gemachte Umfrage: 17 Prozent der Kinder von Alleinerziehenden haben aufgrund der Gesetzeslage keinen Unterhaltsanspruch. Derzeit bekommen Minderjährige in Österreich Sozialhilfe, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen (insbesondere auch fehlendes eigenes Vermögen). Der Richtsatz für Sozialhilfe für Minderjährige beträgt in Österreich im

5 Nationalrat, XXIV. GP 8. Juli Sitzung / 5 Bundesländerdurchschnitt etwa 135 Euro. Laut aktuellen Statistiken beziehen Minderjährige Sozialhilfe. Es gibt einen allgemeinen Richtsatz für den Bedarf, den Kinder einer bestimmten Altersstufe neben der Betreuung durch den haushaltsführenden Elternteil haben (Werte der Kinderkostenanalyse der Statistik Austria). Regelbedarfsätze 2009 (seit ): 0 3 Jahre: 176 Euro 3 6 Jahre: 225 Euro 6 10 Jahre: 290 Euro Jahre: 333 Euro Jahre: 391 Euro (19 28 Jahre: 491 Euro kommt hier nicht zum Tragen) Vergleicht man die Regelbedarfsätze und die Unterstützung durch die Sozialhilfe, dann wird deutlich wie schnell Familien verarmen, wenn kein Unterhaltsanspruch besteht. Armut in Familien muss auch im Falle der Trennung von Vater und Mutter verhindert und der Unterhalt für das Kind bzw. die Kinder gesichert werden unabhängig vom Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils. Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden Entschließungsantrag: Der Nationalrat wolle beschließen: Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend, wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage vorzulegen, die gewährleistet, dass jedes Kind getrennt lebender Eltern Anspruch auf staatliche Unterhaltssicherung in der Höhe des Regelbedarfs hat, sofern sein Unterhaltsanspruch gegenüber dem zweiten Elternteil nicht besteht.

6 Nationalrat, XXIV. GP 8. Juli Sitzung / 6 Entschließungsantrag der Abgeordneten Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Patchworkfamilien, eingebracht im Zuge der Debatte über Bericht des Justizausschusses über den Antrag 673/A der Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, die Anfechtungsordnung, die Ausgleichsordnung, das Außerstreitgesetz, das Ehegesetz, die Exekutionsordnung, das Gebührengesetz 1957, das Gerichtsgebührengesetz, die Jurisdiktionsnorm, die Konkursordnung, das Notariatsaktsgesetz, die Notariatsordnung, das Privatstiftungsgesetz, das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Tilgungsgesetz 1972, das Unterhaltsvorschussgesetz 1985, das Urheberrechtsgesetz und die Zivilprozessordnung geändert werden (Familienrechts-Änderungsgesetz 2009 FamRÄG 2009) (275 d.b.) Aktuell gibt es rund Patchworkfamilien mit Kindern unter 18 Jahren. Bei der Lebensform der Patchworkfamilien handelt es sich demnach längst nicht mehr um eine kleine Minderheit. Immer mehr Menschen gehen auch nach einer Trennung neue fixe Beziehungen ein. Das heißt, es wird normal, dass der andere Partner mit den leiblichen Eltern elterliche Funktionen und Rollen übernimmt. Dennoch hatte der Gesetzgeber bisher auf dieses neue Familienmodell nicht reagiert. Es ist daher zu begrüßen, dass ein Vorstoß zur rechtlichen Abklärung des Verhältnisses von Stiefeltern gegenüber Stiefkindern gewagt wird. Allerdings gehen die Vorschläge nicht weit genug. Das Familienrechts-Änderungspaket 2009 sieht für Patchworkfamilien vor, dass der verheiratete Stiefelternteil das Recht sowie die Pflicht hat, seinen obsorgeberechtigten Ehepartner bei Obsorgeangelegenheiten des täglichen Lebens zu vertreten, soweit es die Umstände erfordern. Die ehelichen Beistandspflicht wird somit erweitert. Zwischen unverheirateten Lebensgefährten sollen nach wie vor keine gesetzlichen und persönlichen Rechte und Pflichten bestehen. Deshalb haben unverheiratete Patchwork-Stiefeltern auch kein Recht, den obsorgeberechtigten Lebensgefährten im täglichen Leben zu vertreten (in der Schweiz ist eine Patchwork-Regelung auch für unverheiratete Paare seit 1976 vorgesehen).

7 Nationalrat, XXIV. GP 8. Juli Sitzung / 7 Dennoch ist es in vielen Patchworkfamilien Realität, dass keine zweite Ehe eingegangen wird und deshalb viele Patchwork-Elternteile unverheiratet zusammen leben (Patchworkanteil bei Lebensgemeinschaften mit Kindern 24 Prozent, Patchworkanteil bei Ehepaaren mit Kindern 6 Prozent). Nicht nur verheiratete Stiefelternteile übernehmen wesentliche Teile der tägliche Pflege und Betreuung, sondern auch nicht verheiratete Stiefelternteile. Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden Entschließungsantrag: Der Nationalrat wolle beschließen: Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage vorzulegen, die gewährleistet, dass die Vertretung in Obsorgeangelegenheiten des täglichen Lebens auch für unverheiratete Lebensgefährten möglich wird. Zudem sollte die Möglichkeiten geschaffen werden, dass alle Beteiligten einer Patchworkfamilie (leibliche Eltern, Stiefelternteile verheiratet/unverheiratet, minderjährige Kinder) im Einvernehmen vereinbaren können, wie Rechte und Pflichten in Bezug auf das Kind aufgeteilt werden. Derartige Vereinbarungen sollen von Pflegschaftsgerichten zu bewilligen sein. Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Glaser. Gewünschte Redezeit: 2 Minuten. Bitte.

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