GEMEINDEVERSAMMLUNG NR. 1/2019 vom 15. April 2019

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1 GEMEINDEVERSAMMLUNG NR. 1/2019 vom 15. April 2019 BOTSCHAFT Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger Gestützt auf die Bestimmungen der Gemeindeverfassung unterbreitet Ihnen der Gemeindevorstand folgende Vorlagen zur Abstimmung: Traktandum 1 Protokollgenehmigung Gemeindeversammlung Durch die Revision des kantonalen Gemeindegesetzes wurde das Auflage-, Einsprache- und Genehmigungsverfahren für das Protokoll der Gemeindeversammlung einheitlich geregelt. Der Ablauf wurde dabei wie folgt festgelegt. Die Publikation des Gemeindeversammlungsprotokolls, max. 30 Tage nach der Gemeindeversammlung erfolgt über die Homepage der Gemeinde Das Protokoll kann auch bei der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Die Publikation des Protokolls wird im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde (Engadiner Post) bekannt gegeben. Einsprachen gegen das Protokoll können während der 30-tägigen Auflagefrist schriftlich beim Gemeindevorstand eingereicht werden. Diese werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt und das Protokoll anschliessend zur Genehmigung unterbreitet. Wenn innert Frist keine Einsprachen eingehen, gilt das Protokoll als genehmigt. Eine formelle Genehmigung an der Gemeindeversammlung ist somit nicht mehr notwendig bzw. gar ausgeschlossen. Damit erübrigt sich auch das Vorlesen des Protokolls anlässlich der Gemeindeversammlung. In diesem Fall wird die Versammlung zu Beginn darüber informiert, dass zum Protokoll der letzten Gemeindeversammlung keine Einsprachen eingegangen sind und dieses somit als genehmigt gilt.

2 Traktandum 2 Regionales Eissportzentrum; Leistungsvereinbarung Anlässlich der Gemeindeabstimmung vom 10. Februar 2019 wurde Art. 6 Abs. 2 der Statuten der Region Maloja ergänzt, indem Aufbau und Betrieb eines Eissportzentrums zur regionalen Aufgabe erklärt wurde und die Gemeinden die Region ermächtigt haben, hier potenziell tätig zu sein. Gestützt auf Art. 6 Abs. 3 der Statuten erfolgt die Aufgabenübertragung mittels Leistungsvereinbarung im Sinne von Art. 28 der Statuten. Diese verpflichtet ausschliesslich die betreffende Gemeinde. Die Gemeinde überträgt mit der vorliegenden Leistungsvereinbarung die Evaluation eines Eissportzentrums an die Region mit folgenden Aufgaben: - Evaluation Standort - Festlegung eines Standortes - Eventuell Antrag an die Standortgemeinde betreffend Anpassung der Grundordnung - Eventuell Anpassung des Regionalen Richtplanes Für die durch die Region zu erbringenden Leistungen ist ein Betrag von Fr notwendig. Der Anteil der Gemeinde Celerina liegt gemäss Verteilschlüssel 2019 bei 9.76%, was einem Beitrag von Fr entspricht. Für den Fall, dass nicht alle 12 Gemeinden der Region einen entsprechenden Leitungsauftrag mit der Region vereinbaren, wird die Präsidentenkonferenz entscheiden, ob das Budget für die aufgeführten Aufgaben entsprechend reduziert werden soll oder ob eine neue Leistungsvereinbarung mit abgeändertem Kostenteilschlüssel zur Abstimmung gebracht werden soll. Die detaillierte Leistungsvereinbarung kann auf der Homepage der Gemeinde Celerina unter folgendem Link eingesehen werden: Ein Exemplar kann auch am Schalter der Gemeindeverwaltung abgeholt werden. Die Leistungsvereinbarung mit der Region Maloja betreffend Aufbau und Betrieb eines Eissportzentrums im Umfang von Total Fr (Anteil Gemeinde Celerina Fr ) sei zu genehmigen. Traktandum 3 Lärmschutz Umfahrung Celerina; Kredit Fr Ausgangslage Im Rahmen des Dorfentwicklungsprojektes Perla Futura wurde eine Lärmschutzmassnahme entlang der kantonalen Umfahrungsstrasse als Massnahme festgelegt. Der Gemeindevorstand hat daraufhin ein konkretes Projekt ausgearbeitet. Der dafür notwendige Kredit von Fr. 2 Mio. wurde anlässlich der Gemeindeversammlung vom 29. Mai 2006 abgelehnt. Mit dem Projekt Umgestaltung des Anschlusses Celerina und

3 der damit verbundenen Tieferlegung der Kantonsstrasse, hätte die Lärmbelastung ebenfalls reduziert werden können. Nach der Ablehnung durch die Gemeindeversammlung wurde die Strasse durch den Kanton saniert. Im Jahr 2015 hat der Gemeindevorstand das Büro Kuster und Partner beauftragt die Lärmbelastung durch die kantonale Umfahrungsstrasse für das gesamte Dorfgebiet zu berechnen und aufzuzeigen. In der grafischen Darstellung wurden dabei auch die Auswirkungen einer möglichen Lärmschutzmassnahme aufgezeigt. Aufgrund des Umweltschutzgesetzes sind die Betreiber von Strassen verpflichtet die Lärmbelastungen darzustellen und allfällig notwendige Massnahmen aufzuzeigen. Auf Gemeindegebiet Celerina hat daraufhin die Gemeinde ein Lärmsanierungsprojekt für die Gemeindestrassen erarbeiten lassen. Parallel hat auch der Kanton ein Lärmsanierungsprojekt für die kantonale Umfahrungsstrasse ausarbeiten lassen. Beide Projekte wurden vom 24. April 2017 bis zum 23. Mai 2017 öffentlich aufgelegt. Das Projekt des Kantons sieht im Bereich der Einfahrt Richtung St.Moritz zwingend ein Stück Lärmschutzwand vor. Projekt Lärmschutzwand Aufgrund dieser Ausgangslage hat der Gemeindevorstand entschieden ein Projekt für eine, gegenüber dem Projekt aus dem Jahr 2006, optimierte Lärmschutzwand ausarbeiten zu lassen. Es besteht keine gesetzliche Pflicht in diesem Bereich Lärmschutzmassnahmen zu erstellen. Die genannten Untersuchungen zeigen jedoch auf, dass dadurch eine Qualitätssteigerung für die Einheimischen und Gäste in Celerina erreicht werden kann. Damit kann die Lebensqualität der betroffenen Bevölkerung gesteigert und die Attraktivität von Celerina als lebendiger Wohn- und Arbeitsort verbessert werden. Bei der Ausarbeitung des Projektes wurde darauf geachtet, dass die Sicht auf das Dorf Celerina dadurch nicht beeinträchtigt wird.

4 Bis auf Höhe der Leitplanke muss der Lärmschutz, aufgrund einer Vorgabe des kantonalen Tiefbauamtes, als Betonsockel erstellt werden. Darauf aufbauend ist eine transparente Glaswand geplant. Die Vorteile liegen neben der optischen Qualität auch bei der Langlebigkeit. Damit Vögel diese erkennen können wird das Glas strukturiert. Die maximale Höhe der Lärmschutzwand liegt bei 1.80 Metern. Die vorgesehene Wandlänge liegt bei 790 Metern. Im Bezug auf das Wild wurden mit dem zuständigen kantonalen Amt intensive Gespräche geführt. Es ist vorgesehen die Situation mit einer Wildwarnanlage, auch gegenüber heute zu verbessern. Eine derartige Anlage ist Richtung Pontresina bereits im Einsatz und hat zu einer deutlichen Abnahme der Wildunfälle geführt. Das Projekt soll gemeinsam mit dem kantonalen Tiefbauamt realisiert werden. Der Gemeindeanteil an der gesamten Lärmschutzmass-nahme liegt bei Fr Die detaillierten Unterlagen können auf der Homepage der Gemeinde Celerina unter folgendem Link eingesehen werden: Ein Exemplar kann auch am Schalter der Gemeindeverwaltung abgeholt werden. Der Kredit von Fr für die Erstellung einer Lärmschutzwand entlang der Engadinerstrasse (Umfahrungsstrasse) sei zu genehmigen. Traktandum 4 Ersatzbeschaffung Radlader; Kredit Fr Der aktuelle Radlader, welcher bei der Werkgruppe im Einsatz steht ist 14-jährig und muss ersetzt werden. Beim jetzigen Fahrzeug würden grössere Investitionen anstehen, welche sich nicht mehr auszahlen. Der Gemeindevorstand beantragt deshalb einen Kredit für den Ersatz des Radladers in der Höhe von Fr

5 Der Kredit von Fr für den Ersatz des Radladers sei gutzuheissen. Traktandum 5 Bürogebäude Alte Brauerei; Kredit Sanierung Fr Das Bürogebäude Alte Brauerei soll energetisch sowie im Bereich Haustechnik und im Bezug auf die Situation Laden saniert werden. Ein Architekt hat im Auftrag der Gemeinde die Situation analysiert und einen Sanierungsvorschlag erarbeitet. Dieser beinhaltet folgende Bestandteile: Energetische Sanierung der Gebäudehülle Fr Sanierung Heizung Fr Sanierung Sanitär- und Elektroanlagen Fr Reserve Fr Total Fr Für die energetischen Massnahmen können vom Förderprogramm des Kantons Graubünden ca. Fr Förderbeiträge erwartet werden. Der Kredit von Fr für die Sanierung des Bürogebäudes Alte Brauerei sei gutzuheissen Celerina, 05. März 2019 GEMEINDEVORSTAND CELERINA/SCHLARIGNA Der Präsident: Der Gemeindeschreiber: Chr. Brantschen B. Gruber

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