Vorgaben für das Stellenprofil und den Einsatz von wissenschaftlichen Mitarbeitern im Rahmen des Sonderprogramms Qualität der Lehre

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Vorgaben für das Stellenprofil und den Einsatz von wissenschaftlichen Mitarbeitern im Rahmen des Sonderprogramms Qualität der Lehre"

Transkript

1 Fachhochschule Köln Cologne University of Applied Sciences Der Präsident Vorgaben für das Stellenprofil und den Einsatz von wissenschaftlichen Mitarbeitern im Rahmen des Sonderprogramms Qualität der Lehre 1. Programmteil Verbesserung der Betreuungsrelation Gemäß den Zielen dieses Sonderprogramms des Rektorats Schaffung eines akademischen Mittelbaus für eine nachhaltige Verbesserung der Betreuungsintensität und der Betreuungsrelationen in allen Studiengängen und Ermöglichung von Weiterqualifizierung oder Erbringung zusätzlicher wissenschaftlicher Leistungen wurden die folgenden Vorgaben für eine Beantragung von Stellen formuliert. Neben den arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen wurde berücksichtigt, dass sich die hochschulrechtlichen Bestimmungen für die Personalkategorie der wissenschaftlichen Mitarbeiter im Wandel befinden. Die Vorgaben orientieren sich am Positionspapier der Landesrektorenkonferenz Perspektiven der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Fachbereichen und zentralen Einrichtungen der Fachhochschulen vom 8. August Bei der Besetzung von Mitarbeiterstellen muss dem veränderten Studienabschlusssystem Rechnung getragen werden. Die geltenden tarifrechtlichen Bestimmungen ermöglichen eine Anpassung der Aufgaben der wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen an Fachhochschulen an das neue System der akademischen Abschlüsse. Master-Absolvent/innen können in EG 13 TVL eingruppiert und in diesem Rahmen mit Aufgaben betraut werden, die bislang nur Universitätsabsolventen mit Zugang zu den Laufbahnen des höheren Dienstes zugewiesen waren. Dementsprechend wird bei den Vorgaben zwischen Mitarbeitern mit Bachelor- und solchen mit Master-Abschluss unterschieden. Der Abschluss Diplom (FH) ist gemäß gesetzlicher Bestimmungen dem Bachelor-Abschluss gleichgestellt, der Abschluss Diplom ohne Zusatz dem Master-Abschluss. Die Stellen werden auf fünf Jahre befristet. Die Einstellung erfolgt nach den Vorgaben des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) für wissenschaftliches Personal. D.h. bei der erstmaligen Beschäftigung nach Studienabschluss ist die befristete Einstellung bis zu einer Dauer von sechs

2 Jahren ohne Befristungsgrund möglich. Nach abgeschlossener Promotion ist eine weitere Befristung bis zu einer Dauer von sechs Jahren zulässig. Eine Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus kann aus Studienbeitragsmitteln nicht erfolgen. Das WissZeitVG lässt weitere Beschäftigungen ü- ber den v. g. Rahmen nur zu, wenn die Beschäftigung überwiegend aus Mitteln Dritter finanziert wird, die Finanzierung für eine bestimmte Aufgabe und Zeitdauer bewilligt ist und die/der Mitarbeiter/in überwiegend der Zweckbestimmung dieser Mittel entsprechend beschäftigt wird. Studienbeiträge fallen nicht unter diese Definition. 1.1 Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen mit Bachelor-Abschluss einer Fachhochschule oder einer Universität Aufgaben im Hauptamt zur Verbesserung der Betreuungsintensität Wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen obliegen gem. 45 Abs. 1 HG wissenschaftliche Dienstleistungen in der Lehre und in Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Sie werden in EG 10 TVL bis EG 12 TVL eingeordnet. Wissenschaftliche Dienstleistungen in diesem Personalbereich sind gem. 45 Abs. 2 Satz 1 HG: Betreuung und Anleitung von Studierenden und Vermittlung fachlicher Kenntnisse und Fertigkeiten im Rahmen von Projekten und praktischen Übungen. Diese Tätigkeiten sollen die Möglichkeit zum Erwerb weiterer didaktischer oder sonstiger Qualifikationen zulassen ( 45 Abs. 2 Satz 2 HG) Aufgaben im Rahmen eines Lehrauftrags Bei Vorliegen eines Bedarfs in der Fakultät (vgl. 43 Satz 1 HG) und entsprechender Voraussetzungen können wissenschaftliche Mitarbeiter/innen einen Lehrauftrag erhalten. In diesem Fall obliegt ihnen die Vermittlung von Fähigkeiten und Kenntnissen, die nicht die Einstellungsvoraussetzungen für Hochschullehrer erfordern. Ihre Aufgaben entsprechen diesbezüglich denen von Lehrenden für besondere Aufgaben, d.h. in diesem Fall von Fachlehrern ( 42 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 HG). Daraus leiten sich auch das Recht und die Pflicht zur Übernahme von Prüfungen ab. Die Anforderungen zur Erteilung eines Lehrauftrags orientieren sich in der Regel an den Entgeltgruppen (EG) des TVL. Mitarbeiter/innen in EG 11 TVL kann ein Lehrauftrag bis max. 4 SWS und Mitarbeiter/innen in EG 12 TVL ein Lehrauftrag bis max. 6 SWS übertragen werden. Der zeitliche Umfang der Lehrtätigkeit darf den von Lehrbeauftragten - bis zu 8 SWS pro ganzer Stelle nicht übersteigen. 2

3 1.1.3 Vergabe von Lehraufträgen an wissenschaftliche Mitarbeiter/innen mit mit Bachelor-Abschluss Die Fakultät kann Lehraufträge für Seminare, Übungen, Praktika und vergleichbare Veranstaltungsformen an wissenschaftliche Mitarbeiter/innen vergeben. Ein Anspruch auf einen Lehrauftrag besteht nicht. Die Lehrtätigkeit muss in einen Bachelor-Studiengang eingebunden sein. Die Vergabe des Lehrauftrags setzt fachliche und didaktische Eignung voraus. Lehraufträge, die außerhalb der regulären Arbeitszeit abgeleistet werden, erfolgen in bezahlter Nebentätigkeit. Sollte ein Lehrauftrag im Rahmen einer Absprache mit der Fakultät während der Arbeitszeit in Nebentätigkeit abgeleistet werden, bleibt er unbezahlt. Die Übernahme von Lehraufträgen in Nebentätigkeit begründet keinen Anspruch auf Höhergruppierung. Die Lehraufgaben sind nach Gegenstand und Inhalt mit den für das Fach zuständigen Professorinnen und Professoren abzustimmen und stehen unbeschadet des Rechts auf Äußerung der eigenen Meinung unter der fachlichen Verantwortung einer Professorin oder eines Professors. Die von wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen im Rahmen von Lehraufträgen zu erbringenden bzw. erbrachten Lehrveranstaltungen werden von der Fakultät wie Lehrveranstaltungen von externen Lehrbeauftragten behandelt. Ein solcher Lehrauftrag soll auch bezüglich der Ankündigung der Lehrveranstaltungen gleichbehandelt werden. Die von wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen im Rahmen von Lehraufträgen zu erbringenden bzw. erbrachten Lehrveranstaltungen können nicht gleichzeitig auf das von hauptamtlich Lehrenden zu erbringende Lehrdeputat angerechnet werden. Beim Sonderprogramm zur Verbesserung der Betreuungsrelation ist der Einsatz wissenschaftlicher Mitarbeiter/innen im Rahmen von Lehraufträgen als Regelfall vorgesehen. Eine entsprechende Einsatzplanung mit Angaben zu Gegenstand, Umfang und Veranstaltungskategorie muss Bestandteil des Antrags sein. Bei der Ausschreibung und der Besetzung einer Stelle muss die fachliche und didaktische Eignung sichergestellt werden Aufgaben im Rahmen von Weiterqualifizierung Bachelor-Absolvent/innen mit herausragendem Abschluss kann im Rahmen befristeter Mitarbeiterstellen die Möglichkeit zur Weiterqualifikation eingeräumt werden. Qualifizierungsstellen in diesem Bereich dienen dem Erwerb zusätzlicher wissenschaftlich-fachlicher Kompetenz im Rahmen von angeleiteter Forschungstätigkeit und in der Regel in Verbindung mit dem Erwerb eines weite- 3

4 ren Hochschulabschlusses. Über den in 45 Abs. 1 HG formulierten Auftrag zu wissenschaftlichen Dienstleistungen in Forschungs- und Entwicklungsvorhaben hinaus sollte in Qualifizierungsstellen verantwortliche Mitarbeit in Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gemäß 45 Abs. 3 HG erfolgen. Auch solche Mitarbeiter/innen sind zeitlich angemessen in die Lehre in Bachelor- Studiengängen einzubinden, damit die dort Studierenden von der Mitarbeit in der Forschung profitieren können. Die Fakultät kann aus ihrem Budget oder aus Drittmitteln für Qualifizierungsmaßnahmen Stellenanteile zur Aufstockung der Maßnahmen aus dem Sonderprogramm bereitstellen. Eine entsprechende Planung sollte gegebenenfalls bei der Antragstellung dokumentiert werden. 1.2 Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen mit Master-Abschluss einer Fachhochschule oder einer Universität Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen mit Master-Abschluss werden auf entsprechenden Stellen nach EG 13 TVL eingruppiert, soweit der Abschluss in einem Masterstudiengang erworben wurde, dessen Abschluss zur Bewerbung für den höheren Dienst berechtigt. Entsprechend orientieren sich die Vorgaben für diese wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen, im Vorfeld einer Gesetzesänderung, an den Vorgaben des 44 HG Aufgaben im Hauptamt zur Verbesserung der Betreuungsintensität Wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen mit Master-Abschluss obliegen Dienstleistungen in Forschung und Lehre. Wissenschaftliche Dienstleistungen in diesem Personalbereich sind die Vermittlung von Fachwissen und Fertigkeiten sowie die Unterweisung in der Anwendung wissenschaftlicher Methoden. Funktionen in der Betreuung studentischer Projektarbeiten und in der Studienberatung können hinzutreten. Die Lehraufgaben sind nach Gegenstand und Inhalt mit den für das Fach zuständigen Professorinnen und Professoren abzustimmen und stehen unbeschadet des Rechts auf Äußerung der eigenen Meinung unter der fachlichen Verantwortung einer Professorin oder eines Professors Übertragene Aufgaben in der Lehre Die Fakultät kann im Benehmen mit den fachlich zuständigen Professorinnen und Professoren wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen mit Master-Abschluss in begründeten Fällen Lehraufgaben zur selbständigen Wahrnehmung übertragen. Diese Lehrtätigkeit erfolgt im Hauptamt. 4

5 Die von wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen zu erbringenden bzw. erbrachten Lehrveranstaltungen können nicht gleichzeitig auf das von hauptamtlich Lehrenden zu erbringende Lehrdeputat angerechnet werden. Beim Sonderprogramm zur Verbesserung der Betreuungsrelation ist die Erfüllung von Lehraufgaben - mit oder ohne Übertragung - durch Mitarbeiter/innen mit Master-Abschluss obligatorisch. Eine entsprechende Einsatzplanung mit Angaben zu Gegenstand, Umfang und Veranstaltungskategorien muss Bestandteil des Antrags sein. Bei der Ausschreibung und der Besetzung einer Stelle muss die fachliche und didaktische Eignung sichergestellt werden Aufgaben im Rahmen von Weiterqualifizierung Master-Absolvent/innen mit herausragendem Abschluss kann im Rahmen befristeter Mitarbeiterstellen die Möglichkeit zur Weiterqualifikation eingeräumt werden. Qualifizierungsstellen in diesem Bereich dienen der Durchführung von Forschungsvorhaben, die in der Regel in eine Promotion einmünden. Die mit einer Qualifizierungsstelle verbundene Lehrtätigkeit dient der Vermittlung aktueller Forschungsergebnisse an die Studierenden in Masterstudiengängen. Sie soll, in Analogie zur Lehrverpflichtung Wissenschaftlicher Assistenten, 4 SWS pro ganzer Stelle nicht überschreiten. Die Fakultät kann aus ihrem Budget oder aus Drittmitteln für Qualifizierungsmaßnahmen Stellenanteile zur Aufstockung der Maßnahmen aus dem Sonderprogramm bereitstellen. Eine entsprechende Planung sollte gegebenenfalls bei der Antragstellung dokumentiert werden. 5

Informationsschreiben

Informationsschreiben Studierendenparlament / Studentischer Konvent Beauftragter für Studentische Hilfskräfte sowie Tutorinnen und Tutoren Informationsschreiben Auskunft erteilt Patrick Reitinger 0851 509-2896 Telefax 0851

Mehr

Sächsisches Sozialanerkennungsgesetz

Sächsisches Sozialanerkennungsgesetz Gesetz über die staatliche Anerkennung von Absolventen mit Diplom oder Bachelor in den Fachgebieten des Sozialwesens, der Kindheitspädagogik oder der Heilpädagogik im Freistaat Sachsen (Sächsisches Sozialanerkennungsgesetz

Mehr

Richtlinien für ein Tutorenprogramm an den Hamburger Hochschulen vom 19. März 1974 i. d. F. vom 7. Oktober 1977

Richtlinien für ein Tutorenprogramm an den Hamburger Hochschulen vom 19. März 1974 i. d. F. vom 7. Oktober 1977 Richtlinien für ein Tutorenprogramm an den Hamburger Hochschulen vom 19. März 1974 i. d. F. vom 7. Oktober 1977 Die Behörde für Wissenschaft und Kunst hat am 19. März 1974 nachstehende Richtlinien erlassen:

Mehr

Zulassungsordnung für die Vergabe von Studienplätzen. H:G Hochschule für Gesundheit & Sport, Technik & Kunst. an der. Juni 2013

Zulassungsordnung für die Vergabe von Studienplätzen. H:G Hochschule für Gesundheit & Sport, Technik & Kunst. an der. Juni 2013 Zulassungsordnung für die Vergabe von Studienplätzen an der H:G Hochschule für Gesundheit & Sport, Technik & Kunst Juni 2013 Hinweis zum Sprachgebrauch: Im Text erfolgt die Bezeichnung weiblicher und männlicher

Mehr

Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC)

Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC) Fachhochschule Münster Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC) Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen besonderen Eignung für den weiterbildenden Masterstudiengang

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Inhalt: Herausgegeben vom Rektor der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49(0)2 51/83-6 40 19 Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung für den

Mehr

Studienordnung Master of Science in Technologies of Multimedia Production 1

Studienordnung Master of Science in Technologies of Multimedia Production 1 Studienordnung Master of Science in Technologies of Multimedia Production 1 Masterprogramm Medien Leipzig (MML) als gemeinsames Masterprogramm der beteiligten Hochschulen: UNIVERSITÄT LEIPZIG und Hochschule

Mehr

Inhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen

Inhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Kommunikationsmanagement und Dialogmarketing des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel vom Inhalt I. Gemeinsame Bestimmungen 1 Geltungsbereich

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Weiterbildungsforschung und Organisationsentwicklung (Eignungsfeststellungsordnung)

Mehr

Wirtschafts- und Sozialwissenschaften/Sozialökonomie Professur für Betriebswirtschaftslehre, insb. Public Management

Wirtschafts- und Sozialwissenschaften/Sozialökonomie Professur für Betriebswirtschaftslehre, insb. Public Management Fakultät/Fachbereich: Seminar/Institut: Wirtschafts- und Sozialwissenschaften/Sozialökonomie Professur für Betriebswirtschaftslehre, insb. Public Management Ab dem 01.01.2015 oder später ist die Stelle

Mehr

ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007

ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007 UNIVERSITÄT LEIPZIG Inhalt ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007 1 Gasthörerschaft 2 Zulassung 3 Geltungsdauer der Zulassung 4 Der Gasthörerschein

Mehr

AM 53/2012. Amtliche Mitteilungen 53/2012

AM 53/2012. Amtliche Mitteilungen 53/2012 AM 53/2012 Amtliche Mitteilungen 53/2012 Dritte Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsmathematik der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität

Mehr

Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung)

Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung) Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung)

Mehr

Verleihung von Graden in postgradualen Studiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.02.2001)

Verleihung von Graden in postgradualen Studiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.02.2001) Verleihung von Graden in postgradualen Studiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.02.2001) 1. Die Verleihung eines Hochschulgrades * an erfolgreiche Absolventen postgradualer Studiengänge

Mehr

Master-Zulassungsordnung (MZO)

Master-Zulassungsordnung (MZO) Master-Zulassungsordnung (MZO) für den Master-Studiengang Digital Business Management (M.A.) (Vollzeit und Weiterbildung) der RHEINISCHEN FACHHOCHSCHULE KÖLN University of Applied Sciences Rechtsträger:

Mehr

Merkblatt zur Lehrverpflichtungsverordnung (LUVF)

Merkblatt zur Lehrverpflichtungsverordnung (LUVF) Merkblatt zur Lehrverpflichtungsverordnung (LUVF) Jede Lehrperson hat ihre Lehrverpflichtung im Laufe des Semesters voll zu erbringen, eine Verschiebung der Lehrverpflichtung ist nur im Rahmen des 2 Abs.

Mehr

Kriterienkatalog. für die Gruppen-Umschulung. in anerkannten Ausbildungsberufen. durch Umschulungsträger

Kriterienkatalog. für die Gruppen-Umschulung. in anerkannten Ausbildungsberufen. durch Umschulungsträger Kriterienkatalog für die Gruppen-Umschulung in anerkannten Ausbildungsberufen durch Umschulungsträger (Stand 15.09.2010) Inhaltsverzeichnis 1. PRÄAMBEL 3 2. EIGNUNG DER UMSCHULUNGSSTÄTTE 3 2.1 Unterrichtsräume,

Mehr

Psychologe für Straffälligenarbeit

Psychologe für Straffälligenarbeit Psychologe für Straffälligenarbeit Bitte auswählen Allgemeine Informationen Weiterbildungsordnung Weiterbildungsmodule Eine Fortbildungsveranstaltung der Bildungsstätte Justizvollzug Mecklenburg -Vorpommern

Mehr

Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Seite 1 von 6 Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Vordruck zur Stufenzuordnung für Beschäftigte der Entgeltgruppen 13-15 TV-L Name, Vorname: Geb.-Datum: Einrichtung (Institut): A. Allgemeine Hinweise:

Mehr

Sächsische Hochschulleistungsbezügeverordnung SächsHLeistBezVO. Verordnung

Sächsische Hochschulleistungsbezügeverordnung SächsHLeistBezVO. Verordnung Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Gewährung von Leistungsbezügen sowie Forschungs- und Lehrzulagen an Hochschulen (Sächsische Hochschulleistungsbezügeverordnung

Mehr

Der Personalrat der Universität Freiburg Sie fragen wir antworten! Informationen zum Arbeits- und Tarifrecht aus erster Hand

Der Personalrat der Universität Freiburg Sie fragen wir antworten! Informationen zum Arbeits- und Tarifrecht aus erster Hand Der Personalrat der Universität Freiburg Sie fragen wir antworten! Informationen zum Arbeits- und Tarifrecht aus erster Hand Donnerstag, 07. April 2011 9.00 Uhr, Rektorat, Senatssaal Teilzeit und Elternzeit:

Mehr

Vom 30. Juni 2006. (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2006/2006-11.pdf)

Vom 30. Juni 2006. (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2006/2006-11.pdf) Satzung über die Festsetzung der Zulassungszahlen der im Studienjahr 2006/2007 an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg als Studienanfängerinnen oder Studienanfänger sowie im höheren aufzunehmenden Bewerberinnen

Mehr

ORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG UND DAS VERFAHREN ZUM EXTERNEN ERWERB DES HOCHSCHULABSCHLUSSES AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG

ORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG UND DAS VERFAHREN ZUM EXTERNEN ERWERB DES HOCHSCHULABSCHLUSSES AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG UNIVERSITÄT LEIPZIG WISSENSCHAFTLICHE WEITERBILDUNG UND FERNSTUDIUM ORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG UND DAS VERFAHREN ZUM EXTERNEN ERWERB DES HOCHSCHULABSCHLUSSES AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (EXTERNENORDNUNG)

Mehr

PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG PSYCHOLOGIE FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG

PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG PSYCHOLOGIE FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG FACHBEREICH HUMANWISSENSCHAFTEN PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG PSYCHOLOGIE beschlossen in der 50. Sitzung des Fachbereichsrats des Fachbereichs Humanwissenschaften am 06.02.2008

Mehr

Antrag an den Lehrförderungsfonds

Antrag an den Lehrförderungsfonds Antrag an den Lehrförderungsfonds 1 Antragssteller/in Name (Fakultät, Institut, Wissenschaftliche Einrichtung): Heitwerth, Resi Germanistik IV, Mündlichkeit in Kooperation mit dem Hochschulradio Düsseldorf

Mehr

Antrag auf Feststellung der besonderen Eignung für den Master-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen

Antrag auf Feststellung der besonderen Eignung für den Master-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Technische Universität Dresden Fakultät Wirtschaftswissenschaften Antrag auf Feststellung der besonderen Eignung für den Master-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Bewerbungsnummer (aus Online-Bewerbung):

Mehr

Verfahrensrichtlinien zum Promotionsstudium Elektrotechnik

Verfahrensrichtlinien zum Promotionsstudium Elektrotechnik Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik Promotionsausschuss Verfahrensrichtlinien zum Promotionsstudium Elektrotechnik Ziele: a. Stärkung der Promotion: Universitäten unterscheiden sich von den

Mehr

Satzung der Fachhochschule

Satzung der Fachhochschule Fachhochschule Kufstein Tirol Bildungs GmbH Satzung der Fachhochschule Kufstein Tirol Gemäß 10 (3), Satz 10 FHStG Kapitel 6 Verwendung von Bezeichnungen des Universitätswesens Beschlossen durch das FH-Kollegium

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN

AMTLICHE MITTEILUNGEN AMTLICHE MITTEILUNGEN VERKÜNDUNGSBLATT DER FACHHOCHSCHULE DÜSSELDORF HERAUSGEBER: DIE PRÄSIDENTIN DATUM: 09.12.2013 NR. 366 Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen

Mehr

In dieser Ordnung gelten maskuline Personenbezeichnungen gleichermaßen für Personen weiblichen und männlichen Geschlechts.

In dieser Ordnung gelten maskuline Personenbezeichnungen gleichermaßen für Personen weiblichen und männlichen Geschlechts. Ordnung der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig (HGB) über die Gewährung von Leistungsbezügen sowie Forschungs- und Lehrzulagen an Professoren sowie hauptamtliche Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien

Mehr

(Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte. (SächsQualiVO) Verordnung

(Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte. (SächsQualiVO) Verordnung SächsQualiVO Seite 1 von 5 Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte (SächsQualiVO) Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport über die Anforderungen

Mehr

Studienordnung für den Master-Studiengang Management sozialer Dienstleistungen der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design

Studienordnung für den Master-Studiengang Management sozialer Dienstleistungen der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design Studienordnung für den Master-Studiengang Management sozialer Dienstleistungen der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design vom 19. Juli 2004 Aufgrund des 2 Abs. 1 in Verbindung

Mehr

In dem Projekt Zukunftsfähige, gesundheitsförderliche Kompetenzentwicklung im HandWerk durch Regionale Vernetzung (e-regiowerk)

In dem Projekt Zukunftsfähige, gesundheitsförderliche Kompetenzentwicklung im HandWerk durch Regionale Vernetzung (e-regiowerk) Fakultät / Fachbereich: Seminar/Institut: Psychologie und Bewegungswissenschaft/ Institut für Psychologie Ab dem 1.10.15 ist vorbehaltlich der Bewilligung der Drittmittel In dem Projekt Zukunftsfähige,

Mehr

Zweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung

Zweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung - 1- Verordnung des Ministeriums für Kultus und Sport über die Ergänzungsprüfungen zum Erwerb des Latinums, des Großen Latinums, des Graecums und des Hebraicums vom 15.Mai 1986 1 Auf Grund von 35 Abs.

Mehr

Mitteilungsblatt Nr. 179. Änderung zum Prüfungsausschuss. für die Studiengänge:

Mitteilungsblatt Nr. 179. Änderung zum Prüfungsausschuss. für die Studiengänge: Änderung zum Prüfungsausschuss für die Studiengänge:, Informatik (Diplom, Bachelor und Master), Wirtschaftsingenieurwesen (Diplom, Bachelor und Master), Maschinenbau (Diplom, Bachelor und Master), Elektrotechnik

Mehr

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 und Art. 86 a des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Universität Augsburg folgende

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 und Art. 86 a des Bayerischen Hochschulgesetzes erlässt die Universität Augsburg folgende M-329-1-1-001 Studienordnung nach dem Credit-Point-System für den Masterstudiengang Medien und Kommunikation der Philosophisch- Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg vom 8. Oktober

Mehr

Zusatz-Tarifvertrag. für die in der. DB Zeitarbeit GmbH. beschäftigten Arbeitnehmer. (DB Zeitarbeit-ZusatzTV)

Zusatz-Tarifvertrag. für die in der. DB Zeitarbeit GmbH. beschäftigten Arbeitnehmer. (DB Zeitarbeit-ZusatzTV) 1 Tarifpolitik Zusatz-Tarifvertrag für die in der DB Zeitarbeit GmbH beschäftigten Arbeitnehmer (DB Zeitarbeit-ZusatzTV) Stand nach 3. ÄTV DB Zeitarbeit-ZusatzTV vom 22.12.2011 2 Inhaltsverzeichnis Präambel

Mehr

Studienplan zum Studiengang Master of Arts in Business and Law

Studienplan zum Studiengang Master of Arts in Business and Law Studienplan zum Studiengang Master of Arts in Business and Law vom 1. August 2010 mit Änderungen vom 20. September 2012/22. August 2013 Die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät und die Rechtswissenschaftliche

Mehr

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den

Mehr

Ordnung für das Praktikumssemester des Bachelor-Studiengangs Landschaftsarchitektur an der Hochschule Neubrandenburg University of Applied Sciences

Ordnung für das Praktikumssemester des Bachelor-Studiengangs Landschaftsarchitektur an der Hochschule Neubrandenburg University of Applied Sciences 11 Anlage 3 der Studienordnung Ordnung für das Praktikumssemester des Bachelor-Studiengangs Landschaftsarchitektur an der Hochschule Neubrandenburg University of Applied Sciences Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich

Mehr

Studienplanmäßig ist die Praxisphase im 4. Semester angesiedelt mit einer Laufzeit von 10 Wochen als Vollzeitpraktikum.

Studienplanmäßig ist die Praxisphase im 4. Semester angesiedelt mit einer Laufzeit von 10 Wochen als Vollzeitpraktikum. Beuth Hochschule Fachbereich IV Luxemburger Straße 9 13353 Berlin Informationen für Studierende zur Praxisphase Studiengang Facility Management Der Praxisbeauftragte Haus Beuth, Zimmer A 122A Luxemburger

Mehr

im Rahmen der Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger Zwischen ... ... ... (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn...

im Rahmen der Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger Zwischen ... ... ... (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn... im Rahmen der Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger Zwischen (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn... geb. am... wohnhaft in...... (im folgenden Schüler) wird folgender

Mehr

Mitteilungsblatt Nr. 02-2014

Mitteilungsblatt Nr. 02-2014 Mitteilungsblatt Nr. 02-2014 Inhalt: vorläufige Zulassungsordnung für den postgradualen Studiengang Master of Social Work Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession (ZulO-MSW-MA) Seite: 1-3 Datum: 26.03.2014

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216

Mehr

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung

1 Anwendbarkeit des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Master Studiengang Kommunikationsmanagement (MKO) mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.) der Fakultät III Medien, Information und Design, Abteilung Information

Mehr

25.08.2015 Nummer 411

25.08.2015 Nummer 411 AMTLICHE MITTEILUNGEN Hochschule Düsseldorf University of Applied Sciences Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf H$0 NR. 411 Das Verkündungsblatt der Hochschule Herausgeberin: Die Präsidentin 25.08.2015

Mehr

Zulassungsordnung. der Europäischen Fachhochschule Rhein/Erft (EUFH) European University of Applied Sciences

Zulassungsordnung. der Europäischen Fachhochschule Rhein/Erft (EUFH) European University of Applied Sciences Zulassungsordnung der Europäischen Fachhochschule Rhein/Erft (EUFH) European University of Applied Sciences für die Masterstudiengänge Business Development Management Human Resource Management IT-Audit

Mehr

Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) Im Hauptfach "Bildungsplanung und Instructional Design" sind 120 ECTS-Punkte zu erwerben.

Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) Im Hauptfach Bildungsplanung und Instructional Design sind 120 ECTS-Punkte zu erwerben. Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) geko/11.12.2007 Prüfungsordnung der Universität Freiburg für den Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) der Philologischen Fakultät, der Philosophischen Fakultät und der

Mehr

Allgemeine Gebührenordnung der Folkwang Hochschule vom 13.08.2009

Allgemeine Gebührenordnung der Folkwang Hochschule vom 13.08.2009 V e r k ü n d u n g s b l a t t Amtliche Mitteilungen - Nr. 55 Essen, den 23.09.2009 Allgemeine Gebührenordnung der Folkwang Hochschule vom 13.08.2009 Gemäß 26 Abs. 4 und 54 Abs. 4 Kunsthochschulgesetz

Mehr

Berufungs- und Anstellungsreglement. der Staatsunabhängigen Theologischen Hochschule Basel (STH Basel)

Berufungs- und Anstellungsreglement. der Staatsunabhängigen Theologischen Hochschule Basel (STH Basel) Berufungs- und Anstellungsreglement der Staatsunabhängigen Theologischen Hochschule Basel (STH Basel) Riehen,. April 0 STH Basel Statut /6 Inhaltsverzeichnis. Geltungsbereich und allgemeine Grundsätze....

Mehr

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen Aufgrund von 3 Abs. 2 Satz 3 und 4 des Gesetzes über die Berufsakademie

Mehr

Georg-August-Universität Göttingen

Georg-August-Universität Göttingen Amtliche Mitteilungen I der vom 07.05.2014/Nr. 15 391 D. Modulhandbuch P.BeCog.1: Forschung lernen und reflektieren 1. setzen sich mit ihrem Forschungsvorhaben sowie der für ihr Forschungsgebiet relevanten

Mehr

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erläßt die Universität Augsburg folgende Prüfungsordnung:

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erläßt die Universität Augsburg folgende Prüfungsordnung: L-3303-1-001 MAPO_UF * Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang Unternehmensführung" der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg zum Erwerb des akademischen

Mehr

Master-Zulassungsordnung (MZO)

Master-Zulassungsordnung (MZO) Master-Zulassungsordnung (MZO) für den Master-Studiengang Steuerrecht (LL.M.) der RHEINISCHEN FACHHOCHSCHULE KÖLN University of Applied Sciences Rechtsträger: Rheinische Fachhochschule Köln ggmbh nachfolgend

Mehr

Studienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD

Studienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD Studienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD vom 19. November 2009 in der Fassung vom 6. Juli 2011

Mehr

Verordnung zur Durchführung des Modellversuchs "Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung" (VO - B/M) Vom 27. März 2003

Verordnung zur Durchführung des Modellversuchs Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung (VO - B/M) Vom 27. März 2003 Verordnung zur Durchführung des Modellversuchs "Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung" (VO - B/M) Vom 27. März 2003 Aufgrund des 1 Abs. 4 des Gesetzes über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen

Mehr

(2) Die Masterarbeit wird im 3. Semester des Masterstudiums abgelegt.

(2) Die Masterarbeit wird im 3. Semester des Masterstudiums abgelegt. Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Prozess-Engineering und Produktionsmanagement (PEP) mit den Studienschwerpunkten und mit dem Abschluss Master of Engineering (M. Eng.) in

Mehr

Historisches Seminar. Philosophische Fakultät. Lehramtsstudiengang. Hinweise zum Studium. (Studienbeginn vor WS 2003/04) Integriertes Proseminar

Historisches Seminar. Philosophische Fakultät. Lehramtsstudiengang. Hinweise zum Studium. (Studienbeginn vor WS 2003/04) Integriertes Proseminar Philosophische Fakultät Historisches Seminar Tel.: +49 (0)361 737-4410 Fax: +49 (0)361 737-4419 Postfach 900221, D-99105 Erfurt Nordhäuser Str. 63, Lehrgebäude 4, 1.OG, D-99089 Erfurt Lehramtsstudiengang

Mehr

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Anlage Master Mechatronik/Sensortechnik zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung 1 Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge an der Hochschule für Technik

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) 05.07.2005 Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2004 (BGBl. I S. 216)

Mehr

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Die gesetzliche Definition der Anlageberatung 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte

Mehr

Muster-Ausbildungsvertrag

Muster-Ausbildungsvertrag Muster-Ausbildungsvertrag Zwischen (im Folgenden: Träger der praktischen Ausbildung ) und Frau/Herrn geb. am in wohnhaft in (im Folgenden: Schülerin oder Schüler) wird gem. 13 Abs. 1 Satz 1 des Altenpflegegesetzes

Mehr

vom 25.07.2011 Präambel

vom 25.07.2011 Präambel Studien- und Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft an der Hochschule für angewandte Wissenschaften FH Ingolstadt vom 25.07.2011 Präambel Aufgrund von Art. 13

Mehr

Prüfungsordnung BSc-VWL in der Fassung des Senatsbeschlusses der Univ. Freiburg vorbehaltlich der Zustimmung des Ministeriums.

Prüfungsordnung BSc-VWL in der Fassung des Senatsbeschlusses der Univ. Freiburg vorbehaltlich der Zustimmung des Ministeriums. rüfungsordnung BSc-VL in der Fassung des Senatsbeschlusses der Univ. Freiburg Seite 1 von 5 Volkswirtschaftslehre 1 Studienumfang Der Studiengang Volkswirtschaftslehre ist ein Ein-Fach-Bachelor mit fachfremden

Mehr

Nach dem Modulhandbuch Statistik MSc bzw. Datenwissenschaft MSc, Modul Projektarbeit, gilt:

Nach dem Modulhandbuch Statistik MSc bzw. Datenwissenschaft MSc, Modul Projektarbeit, gilt: Außeruniversitäres Praktikum Bedingungen, Hinweise etc. Fakultät Statistik, Technische Universität Dortmund (Studiengänge: Statistik MSc, Datenwissenschaft MSc) Stand: März 2010 Nach der Prüfungsordnung

Mehr

Vertrag zur Durchführung eines dualen Studiums an der Fachhochschule Dortmund

Vertrag zur Durchführung eines dualen Studiums an der Fachhochschule Dortmund Vertrag zur Durchführung eines dualen Studiums an der Fachhochschule Dortmund Zwischen dem Unternehmen (in Folge Unternehmen genannt) Unternehmen Straße PLZ Ort und dem im Rahmen eines dualen Studiums

Mehr

Tag der Bekanntmachung im NBL: 22.08.2008, S. 164 Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der Musikhochschule Lübeck: 09.07.2008

Tag der Bekanntmachung im NBL: 22.08.2008, S. 164 Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der Musikhochschule Lübeck: 09.07.2008 Satzung zum Verfahren und zu den Voraussetzungen zur Vergabe von Leistungsbezügen und Forschungs- und Lehrzulagen an der Musikhochschule Lübeck (Leistungsbezügesatzung) vom 09.05.2006 i.d.f. der Änderungssatzung

Mehr

Inhalt. 1 Zulassungsvoraussetzungen zum Master-of-Science -Studiengang Psychologie und Feststellung der besonderen Eignung... 2

Inhalt. 1 Zulassungsvoraussetzungen zum Master-of-Science -Studiengang Psychologie und Feststellung der besonderen Eignung... 2 Ordnung für die Feststellung der besonderen Eignung für den Studiengang Psychologie mit dem Abschluss Master of Science (M.Sc.) der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität

Mehr

Studienordnung für den. Master-Fernstudiengang Wirtschaftsinformatik. der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design

Studienordnung für den. Master-Fernstudiengang Wirtschaftsinformatik. der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design Seite 1 Studienordnung für den der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design vom 30.05.2006 Aufgrund von 2 Abs. 1 in Verbindung mit 39 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des

Mehr

Leitlinien für attraktive Beschäftigungsverhältnisse an TU9-Universitäten

Leitlinien für attraktive Beschäftigungsverhältnisse an TU9-Universitäten Leitlinien für attraktive Beschäftigungsverhältnisse an TU9-Universitäten Berlin, 8. Mai 2015 I. Intention: 1. Die Universitäten der TU9 sehen es als ihre Verantwortung, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern,

Mehr

FAQ. Zulassung/Studienbeginn/Aufbaustudium

FAQ. Zulassung/Studienbeginn/Aufbaustudium FAQ Grundlagen: Studienreglement vom 24. Juni 2010 mit Änderungen vom 15. September 2014 Studienplan vom 22. Mai 2014 Anhang zum Studienplan vom 22. Mai 2014 Zulassung/Studienbeginn/Aufbaustudium Ist man

Mehr

Richtlinien über Lehraufträge und Lehrauftragsvergütungen an den Universitäten der Bundeswehr

Richtlinien über Lehraufträge und Lehrauftragsvergütungen an den Universitäten der Bundeswehr Richtlinien über Lehraufträge und Lehrauftragsvergütungen an den Universitäten der Bundeswehr Die Richtlinien über Lehraufträge und Lehrauftragsvergütungen an den Universitäten der Bundeswehr vom 27.09.2013

Mehr

Lehramt für Sonderpädagogik (Anschluss an den Bachelor rehabilitationswissenschaftliches Profil)

Lehramt für Sonderpädagogik (Anschluss an den Bachelor rehabilitationswissenschaftliches Profil) Technische Universität Dortmund Fakultät Mathematik Institut für Entwicklung und Erforschung des Mathematikunterrichts Juni 2008 Information für die Studierenden im Modellversuch Veranstaltungsangebot

Mehr

Abk. Praxispartnerordnung -Ordnung

Abk. Praxispartnerordnung -Ordnung Ordnung für die am dualen Studium beteiligten Praxispartner der Privaten Hochschule für Kommunikation und Gestaltung HfK+G* -Staatlich anerkannte Hochschule für angewandte Wissenschaften- Abk. Praxispartnerordnung

Mehr

1 Gegenstand der Studienordnung

1 Gegenstand der Studienordnung Studienordnung für den Promotionsstudiengang Medizinische Wissenschaften des Fachbereichs Medizin an der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 23. Oktober 2008 Aufgrund des 67 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen der Fachhochschule 3. Februar 2009 Nr. 1/2009 Inhalt 1 Erste Änderung der Studienordnung und der Prüfungsordnung für den Bachelor-Modellstudiengang Management an der Fachhochschule

Mehr

Unternehmen und Verbänden sowie in Behörden und Gerichten vorzubereiten.

Unternehmen und Verbänden sowie in Behörden und Gerichten vorzubereiten. Studienordnung für den Weiterbildenden Studiengang Gewerblicher Rechtsschutz an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 10. Oktober 2001 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86

Mehr

Amtsblatt der Georg-Simon-Ohm-Fachhochschule Nürnberg

Amtsblatt der Georg-Simon-Ohm-Fachhochschule Nürnberg Laufende Nr./ Jahrgang Seitenzahl Aktenzeichen 01.2006 1-12 6034.02 Studienbüro - SB University of Applied Sciences Datum 10.01.2006 Amtsblatt der Georg-Simon-Ohm-Fachhochschule Nürnberg Herausgegeben

Mehr

Richtlinien zur Verwendung von Studienzuschüssen Selbstverpflichtung der studentischen Vertreter in den Studienzuschusskommissionen

Richtlinien zur Verwendung von Studienzuschüssen Selbstverpflichtung der studentischen Vertreter in den Studienzuschusskommissionen UNIVERSITÄT BAYREUTH Richtlinien zur Verwendung von Studienzuschüssen Selbstverpflichtung der studentischen Vertreter in den Studienzuschusskommissionen 22.01.2014 I. ALLGEMEINES Nach Art. 5a BayHSchG

Mehr

Speziell für die Juniorprofessur gelten nach Gesetzestext in Verbindung mit der Gesetzesbegründung

Speziell für die Juniorprofessur gelten nach Gesetzestext in Verbindung mit der Gesetzesbegründung Empfehlungen der Gesellschaft Deutscher Chemiker und des Fonds der Chemischen Industrie an die Fachbereiche Chemie und Hochschulverwaltungen zum Umgang mit der Juniorprofessur 1. Rechtslage Die aktuelle

Mehr

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion

Mehr

Empfehlungen der Bundesapothekerkammer. für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats

Empfehlungen der Bundesapothekerkammer. für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats Empfehlungen der Bundesapothekerkammer für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats für Apothekenhelfer, Apothekenfacharbeiter und pharmazeutischkaufmännische Angestellte 1 Verabschiedet von

Mehr

1 Aufgaben der Studienordnung

1 Aufgaben der Studienordnung Studienordnung und Modulhandbuch für das Wahlpflichtfach Psychologie in den Bachelor-Studiengängen Internationale Kommunikation und Übersetzen und Internationales Informationsmanagement Fachbereich III

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Kleve, 05.05.2014 Laufende Nummer: 11/2014 Zugangsprüfungsordnung für Bildungsausländer für den Bachelorstudiengang Electronics an der Hochschule Rhein-Waal Herausgegeben von der

Mehr

68. Stelleninserat. 2004 / Nr. 25 vom 15. November 2004

68. Stelleninserat. 2004 / Nr. 25 vom 15. November 2004 2004 / Nr. 25 vom 15. November 2004 67. Verordnung über die Einrichtung und den Studienplan des Universitätslehrganges Fernstudium Public Relations der Donau-Universität Krems 68. Stelleninserat 67. Verordnung

Mehr

Studierendenversammlung

Studierendenversammlung Studierendenversammlung FACHBEREICH D ABTEILUNG BAUINGENIEURWESEN Tops Umstrukturierung des Fachbereichs D Besetzung der Lehrstühle Reakkreditierung der Studiengänge Informationen zum Modulhandbuch Informationen

Mehr

Übung 3: Ergänzen Sie den Text mit den Wörtern aus dem Kasten!

Übung 3: Ergänzen Sie den Text mit den Wörtern aus dem Kasten! 1.2. Wiederholungsübungen: Studium Übung 1: Welche Begriffe passen zusammen? 1 die Hochschule a berufsbegleitend 2 die Promotion b die Dissertation 3 das Studentenwerk c der Numerus clausus 4 das Fernstudium

Mehr

Leitfaden Qualifikation von Lehrpersonen für Fächer der Berufsmaturität

Leitfaden Qualifikation von Lehrpersonen für Fächer der Berufsmaturität Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI Grundsatzfragen und Politik Leitfaden Qualifikation von Lehrpersonen für

Mehr

Einstellung von Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen an Berufskollegs

Einstellung von Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen an Berufskollegs Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, 40190 Düsseldorf An die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster

Mehr

Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte SächsQualiVO. Verordnung

Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte SächsQualiVO. Verordnung Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Anforderungen an die Qualifikation und Fortbildung der pädagogischen Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflegepersonen

Mehr

geändert durch Satzungen vom 1. September 2009 9. Juni 2010 5. November 2010 9. März 2011 17. Februar 2014

geändert durch Satzungen vom 1. September 2009 9. Juni 2010 5. November 2010 9. März 2011 17. Februar 2014 Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare

Mehr

Informationsveranstaltung. Personal in Kindertagesstätten Gruppengrößen; Ausnahmegenehmigungen Übergang Krippe Regelgruppe Verschiedenes

Informationsveranstaltung. Personal in Kindertagesstätten Gruppengrößen; Ausnahmegenehmigungen Übergang Krippe Regelgruppe Verschiedenes Informationsveranstaltung Personal in Kindertagesstätten Gruppengrößen; Ausnahmegenehmigungen Übergang Krippe Regelgruppe Verschiedenes Personal in Kindertagesstätten 15 KiTaG, 2 KiTaVO Pädagogisch ausgebildetete

Mehr

Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung (VorbO) für den Master-Studiengang Medizinische Informatik an der Fachhochschule Dortmund

Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung (VorbO) für den Master-Studiengang Medizinische Informatik an der Fachhochschule Dortmund FH Dortmund 1 VorbO Medizinische Informatik Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung (VorbO) für den Master-Studiengang Medizinische Informatik an der Fachhochschule Dortmund Vom 22. August 2001

Mehr

NBl. MBW Schl.-H. 6/2012, S. 60 Tag der Bekanntmachung: 04. Oktober 2012

NBl. MBW Schl.-H. 6/2012, S. 60 Tag der Bekanntmachung: 04. Oktober 2012 NBl. MBW Schl.-H. 6/2012, S. 60 Tag der Bekanntmachung: 04. Oktober 2012 Studienordnung (Satzung) für den Bachelorstudiengang Öffentlichkeitsarbeit und Unternehmenskommunikation am Fachbereich Medien der

Mehr

Vergabe von zinsverbilligten Darlehen zur Vorfinanzierung eines Auslandssemesters

Vergabe von zinsverbilligten Darlehen zur Vorfinanzierung eines Auslandssemesters Freunde der Hochschule Umwelt-Campus Birkenfeld e.v. Vergabe von zinsverbilligten Darlehen zur Vorfinanzierung eines Auslandssemesters 1. Allgemeines Im Einklang mit den Aufgaben und Zielen des Vereins

Mehr

Akademische Personalentwicklung

Akademische Personalentwicklung Akademische Personalentwicklung Herausforderungen und Chancen für FHs/HAWs Prof. Dr. Christiane Fritze Vizepräsidentin für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs Inhalt Ausgangssituation Personalentwicklungskonzepte

Mehr

DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG

DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 26. November 1994 in Bonn. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein trägt den

Mehr

Anhang : Modulbeschreibung. 1 Geltungsbereich

Anhang : Modulbeschreibung. 1 Geltungsbereich 326 Studienordnung für das Modul Berufspädagogik im Rahmen des Studiums für das Lehramt an Berufskollegs an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und der Fachhochschule Münster vom 09. 12. 2005

Mehr