Leitfaden und Massnahmenkatalog zur Beurteilung des Arbeits-, Lern- und Sozialverhaltens (ALSV) an der Sekundarstufe I, Rüegsau per
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- Lucas Linden
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1 Leitfaden und Massnahmenkatalog zur Beurteilung des Arbeits-, Lern- und Sozialverhaltens (ALSV) an der Sekundarstufe I, Rüegsau per Grundsätze Der Leitfaden und die daraus abgeleiteten Massnahmen orientieren sich am Auftrag der Schule im Bereich ALSV. Er richtet sich nach der geltenden Gesetzgebung, dem Leitfaden zur Umsetzung von Disziplinarmassnahmen und Unterrichtsausschluss in den Volksschulen des Kantons Bern für Lehrpersonen, Bildungskommissionen und Schulleitungen sowie der Hausordnung der Sekundarstufe I, Rüegsauschachen. Er erleichtert die Beurteilung von SchülerInnen im Bereich des Sozialverhaltens und zeigt den Rahmen für Massnahmen auf, wo Defizite diese erfordern. Defizite im Arbeits- und Lernverhalten werden anders gewichtet als solche im Sozialverhalten. Der Leitfaden schlägt eine Gewichtung der Defizite vor. Die Umsetzung liegt in der Kompetenz von Lehrerschaft, Schulleitung oder Bildungskommission. Nicht geregelte Fälle beurteilt die Schulleitung. Mit Datum und Unterschrift bestätigen die Eltern die Kenntnisnahme der Karten (gelb, rot). Bei den Karten handelt es sich um Massnahmen der Lehrerschaft gemäss VSG Art. 28, die den Eltern zur Orientierung vorgelegt werden. Verweigern diese die Unterschrift zur Kenntnisnahme, unterzeichnet an ihrer Stelle die Schulleitung mit entsprechendem Vermerk. Bei Zusatzarbeiten wird nach demselben Verfahren vorgegangen. Über alle Vorfälle und Massnahmen wird von der fallführenden Person Protokoll geführt. Ziele Der Leitfaden zielt darauf ab, Defizite der SchülerInnen im Bereich ALSV zu beheben dient in erster Linie zur Persönlichkeitsentwicklung in den Bereichen Selbst- und Sozialkompetenz gibt dem Lehrkörper die Möglichkeit, das ALSV ausgewogen beurteilen zu können ist den Erziehungsbevollmächtigten bekannt richtet sich nach den gesetzlichen Grundlagen Kriterien in den Bereichen Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten 1. Lernmotivation, Einsatz arbeitet ohne Anweisungen, Kontrollen, Ermahnungen macht mit strengt sich an zeigt Interesse lernt gerne Neues 0716.S.03 Seite 1 von 8
2 2. Konzentration, Aufmerksamkeit, Ausdauer ist bei der Sache arbeitet über längere Strecken konzentriert gelingt etwas nicht auf Anhieb, gibt er/sie nicht auf stört den Unterricht nicht 3. Aufgabenbearbeitung geht überlegt und planvoll an Arbeit teilt Zeit gut ein achtet auf Korrektheit, Vollständigkeit und Sorgfalt arbeitet ohne zusätzliche Anweisungen, Aufforderungen hält Ordnung achtet fremdes Material 4. Zusammenarbeit stört den Unterricht nicht arbeitet in Gruppen engagiert mit setzt sich für gemeinsame Ziele ein geht auf Vorschläge anderer ein kann sich angemessen einbringen 5. Umgang mit anderen hält sich an Abmachungen nimmt Rücksicht auf andere ist bereit, Standpunkte anderer zu akzeptieren verhält sich anderen (SchülerInnen, LehrerInnen und Abwartleuten) gegenüber mit Respekt wendet keine Gewalt an Massnahmen Alle Lehrkräfte handeln auf der Basis von Art. 28 VSG. Sie melden der Klassenlehrkraft: mit gelben Karten Defizite im Bereich Arbeits- und Lernverhalten, mit roten Karten Defizite im Bereich Sozialverhalten. Auf jeder Karte werden Name, Klasse, Datum und festgestelltes Defizit vermerkt. Die Schule führt eine Ablage mit Varianten für Zusatzarbeiten, Empfehlungen für Massnahmen im Zusammenhang mit roten Karten sowie Mustervereinbarungen. Die Lehrkräfte führen über die von ihnen getroffenen Massnahmen Protokoll und legen ihre Aufzeichnungen im Klassendossier ab. Alle Zusatzarbeiten werden datiert, von der fallführenden Person erteilt, kontrolliert und mit dem Visum der Eltern am selben Ort aufbewahrt. Die Kartenoriginale befinden sich im Wochenheft, die Kartendoppel deponieren die Klassenlehrkräfte ebenfalls im Klassendossier. Handlungsverantwortlich für die Gesamtsituation bleibt die Klassenlehrkraft, bis die Schulleitung die Fallführung übernimmt S.03 Seite 2 von 8
3 Rote Karten In der Regel nach zwei roten Karten werden die Eltern zusammen mit der Schülerin bzw. dem Schüler zu einem Gespräch eingeladen. Es wird eine auf 6 Monate befristete schriftliche Vereinbarung getroffen, deren Ziel eine Verhaltensänderung ist. Gleichzeitig wird die Schulleitung informiert. Nach Ablauf der Vereinbarung wird deren Erfolg zusammen mit den Eltern und der Schülerin, bzw. dem Schüler evaluiert. Kommt es trotz der Vereinbarung zu weiteren Verstössen, verfällt diese. Die Schulleitung übernimmt die Fallführung, beschliesst über das weitere Vorgehen gemäss Art. 28 VSG und orientiert die Bildungskommission. Hat ein Schüler oder eine Schülerin die Vereinbarungen erfüllt und erhält später erneut 2 rote Karten in Folge, werden bei der zweiten wieder auf 6 Monate befristete Vereinbarungen getroffen. Die Fallführung liegt bei diesem Sachverhalt bei der Schulleitung. Müssen mit einem Schüler oder einer Schülerin zum dritten Mal Vereinbarungen getroffen werden, dauern diese bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit der Betroffenen. Die Fallführung liegt bei der Schulleitung oder der Bildungskommission. Nach einer roten Karte können gegebenenfalls bereits Massnahmen ergriffen werden. Verfall Die Zählung der Meldungen (rot) beginnt mit jedem Semester neu. Auf Beschluss der Schulleitung verfallen Karten auf Semesterende nicht. Bereits laufende Vereinbarungen oder sonstige Massnahmen bleiben bis zu ihrer Erfüllung in Kraft. Ermahnungsverfahren und rote Karten Rote Karten werden ohne vorangehendes Ermahnungsverfahren ausgestellt. Jede rote Karte zieht eine Zusatzarbeit von bis zu 60 Minuten mit sich. Alle Zusatzarbeiten werden den Eltern bekannt gemacht und von ihnen visiert. Mögliche Massnahmen gemäss Art. 28 VSG: - Ausschluss von laufenden Schulveranstaltungen (Entscheid Lehrkraft) - Vorbeugender Ausschluss von besonderen Schulveranstaltungen (Entscheid SL) - Beizug von Fachstellen (Entscheid SL) - Versetzung in eine andere Regelklasse (Verfügung SL) - Vorübergehende Versetzung in eine besondere Klasse (Entscheid SL) - Schriftlicher Verweis (durch BK) - Gefährdungsmeldung an die zuständige Gemeindebehörde (durch BK) - Befristeter Schulausschluss (Verfügung BK) 0716.S.03 Seite 3 von 8
4 Gelbe Karten Ermahnungsverfahren Gelbe Karten werden nicht als erste Massnahme ausgestellt. Sie haben einen Vorlauf nach folgendem Schema: Vorfall Ermahnungsverfahren gelbe Karte. Das Ermahnungsverfahren wird von den Lehrkräften pädagogisch auf die jeweiligen Umstände zugeschnitten, verläuft mehrstufig und zieht nach Ermessen der Lehrkraft jeweils eine Zusatzarbeit von bis zu 60 Minuten mit sich. Mit jeder gelben Karte ist ebenfalls eine solche Verpflichtung verbunden. Alle Zusatzarbeiten werden den Eltern bekannt gemacht und von ihnen visiert. Nach vier gelben Karten nimmt die Klassenlehrkraft mit den Eltern telefonisch Kontakt auf oder lädt sie in angezeigten Fällen zusammen mit der Schülerin bzw. dem Schüler zu einem Gespräch ein. Ziel jeder Massnahme ist immer, eine Verhaltensänderung der Schülerin bzw. des Schülers zu erwirken. Die Fallführung liegt bei der Klassenlehrkraft. Kommen weiterhin Verstösse vor und führt dies erneut zu Elterngesprächen, wird die Schulleitung informiert und ggf. eine Zusammenarbeit mit anderen Stellen eingeleitet. Verfall Die Zählung der Meldungen (gelb) beginnt mit jedem Semester neu. Auf Beschluss der Schulleitung verfallen Karten auf Semesterende nicht. Bereits laufende Vereinbarungen oder sonstige Massnahmen bleiben bis zu ihrer Erfüllung in Kraft S.03 Seite 4 von 8
5 Liste möglicher Missachtungen / rote Karte: SchülerIn:... Datum:... Klasse:... Lehrkraft:... Sozialkompetenz - Sozialverhalten (rot) stört den Unterricht häufig erheblich verursacht und/oder schürt Streitereien in der Klasse/im Schulhaus braucht unpassenden Wortschatz verhält / äussert sich abfällig gegenüber MitschülerInnen und / oder Erwachsenen ist respektlos ist unehrlich nimmt keine Rücksicht zeigt mit dem guten Geschmack und allgemeinen Moralvorstellungen unvereinbares Verhalten raucht und/oder konsumiert Drogen/Alkohol auf dem Schulgelände trägt Waffen auf sich benutzt Handy in den Schulgebäuden verlässt das Schulareal während der Pause Die Liste ist nicht abgeschlossen. Von den Eltern zur Kenntnis genommen: Datum:... Unterschrift:... Zusatzarbeit:... Termin:... Ablage / Unterwegsheft 0716.S.03 Seite 5 von 8
6 Liste möglicher Missachtungen / gelbe Karte: SchülerIn:... Datum:... Klasse:... Lehrkraft:... Selbstkompetenz (gelb) kommt zu spät in die Lektion erledigt Aufgaben nicht / flüchtig / schreibt ab vergisst Material hält Material in schlechtem Zustand macht nicht mit / strengt sich nicht an ist unaufmerksam lässt Dokumente häufig nicht / zu spät unterschreiben hält schlecht Ordnung verschmutzt Zimmer / Mobiliar (Hausschuhe) isst während der Stunde kaut Kaugummi hat das Handy nicht ausgeschaltet Die Liste ist nicht abgeschlossen. Von den Eltern zur Kenntnis genommen: Datum:... Unterschrift:... Zusatzarbeit:... Termin:... Ablage / Unterwegsheft Verabschiedet von der LehrerInnenkonferenz und der Schulleitung am Zustimmend zur Kenntnis genommen von der Bildungskommission am S.03 Seite 6 von 8
7 Formular Zusatzarbeit: SchülerIn:... Datum:... Klasse:... Lehrkraft:... Zusatzarbeit: Termin:... Grund: Zusatzarbeit von den Eltern zur Kenntnis genommen und begutachtet: Datum:... Unterschrift:... Ablage / Klassenlehrkraft 0716.S.03 Seite 7 von 8
8 0716.S.03 Seite 8 von 8
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