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1 /0 8 Deine Rechte in Berufsschule und Betrieb Tipps für den Berufsstart und die Berufsausbildung

2 Inhaltsverzeichnis Teil I: Berufsausbildung Tipps & Tricks rund um die Ausbildung 2 Teil II: Mitbestimmung in Betrieb und Schule Was kannst du tun? 17 Teil III: Finanzielle Hilfe während der Ausbildung 22 Teil IV: Arbeitsschutz Damit dir nichts auf die Füße fällt! 24 Teil V: Nach der Ausbildung Wie geht s weiter? 26 Teil VI: Gewerkschaften Was tun die eigentlich? 30 Ausbildungslexikon: Von Abmahnung bis Zivildienst 36 Adressen und Kontakte 55 Beitrittsformular 61

3 Deine Rechte in Berufsschule und Betrieb Tipps für den Berufsstart und die Berufsausbildung Hi! Willkommen in der Arbeitswelt. Mit der Berufsausbildung kommen viele neue Aufgaben auf dich zu. Dass du dabei nicht nur Pflichten sondern auch viele Rechte hast, ist klar. Mit dieser kleinen Broschüre möchten wir dich in deiner Ausbildung begleiten und auf deine Rechte aufmerksam machen. Viel Spaß beim Lesen, Deine DGB-Jugend

4 d e i n e r e c h t e i n b e r u f s Teil I: Berufsausbildung Tipps & Tricks rund um die Ausbildung [ Mit der Berufsausbildung beginnt für dich ein neuer und spannender Lebensabschnitt. Du wirst mit vielen neuen Eindrücken konfrontiert und da fällt es manchmal schwer, den Blick für das Wesentliche zu behalten. Beginnen wir deshalb mit dem Ausbildungsvertrag. Der Ausbildungsvertrag ist dir von deinem/r Arbeitgeber/in vor Beginn der Ausbildung schriftlich vorzulegen. Arbeitgeber/in ist für dich immer der Vertragspartner, mit dem du deinen Ausbildungsvertrag unterzeichnet hast also der Betrieb bei einer dualen Ausbildung, der Bildungsträger bei einer außerbetrieblichen Ausbildung oder die Schule bei einer vollzeitschulischen Ausbildung. Für einige vollzeitschulische Ausbildungen, die von Berufsschulen und Oberstufenzentren angeboten werden, wird kein Ausbildungsvertrag abgeschlossen. Dann bist du aber auch Schüler/in und kein Azubi. Der Ausbildungsvertrag muss von dir bzw. deinen gesetzlichen Vertreter/innen und von deinem/r Arbeitgeber/in unterzeichnet werden. Erst dann ist er gültig. Wichtig ist, dass du auch ein Exemplar des Vertrages erhältst. Beim Ausbildungsvertrag musst du beachten, dass er mindestens folgende Punkte enthält: Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung (in Form eines beiliegenden Ausbildungsrahmenplans); 2

5 s c h u l e u n d b e t r i e b 3 Beginn und Dauer der Berufsausbildung; Ausbildungsmaßnahmen, die außerhalb der Ausbildungsstätte stattfinden; Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit; Dauer der Probezeit; Zahlung und Höhe der Vergütung; Dauer des Urlaubs; Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann; Hinweise auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Berufsausbildungsverhältnis anzuwenden sind. Für diese einzelnen Punkte darf jedoch nicht irgendwas im Ausbildungsvertrag stehen es gibt bestimmte rechtliche Mindeststandards. Wir erläutern diese Mindeststandards noch im Laufe der Broschüre oder du schaust hinten im Ausbildungslexikon nach. Klar ist auch, dass deine Ausbildung auf ein bestimmtes Ziel hinausläuft: das Erlangen aller Fertigkeiten und Inhalte deines Berufes. Um I dieses Ziel zu erreichen, gibt es einen festgelegten Rahmen für die Ausbildung damit nicht jeder Azubi für den gleichen Beruf was II anderes lernt. III Für jeden Ausbildungsberuf gibt es eine Ausbildungsordnung. Laut Ausbildungsordnungen wird dir zunächst eine breit angelegte berufliche Grundbildung vermittelt. Anschließend soll dir eine vertiefende IV V Fachbildung die Ausübung des konkreten Berufes ermöglichen. VI Lexikon Kontakt

6 d e i n e r e c h t e i n b e r u f s Ziel der Berufsausbildung ist die Vermittlung der beruflichen Handlungsfähigkeit, also der Fertigkeiten, Kenntnisse sowie Fähigkeiten, die für die qualifizierte Ausübung deines Berufes erforderlich sind. Weiterhin musst du darauf achten, dass du während deiner Ausbildung alle Inhalte vermittelt bekommst, die zum erfolgreichen Abschließen deiner Prüfungen notwendig sind. Die Inhalte deines Ausbildungsberufes sind im sogenannten Ausbildungsrahmenplan genau festgehalten. Diesen Ausbildungsrahmenplan gibt es für jeden einzelnen Ausbildungsberuf. In ihm ist aufgelistet, welche Tätigkeiten mit welchem zeitlichen Rahmen in der Ausbildung zu vermitteln sind. Was der Ausbildungsrahmenplan für den Betrieb ist, ist der Rahmenlehrplan für die Berufsschule. So steht z.b. im Ausbildungsrahmenplan für Industriekaufleute im zweiten Ausbildungsjahr unter anderem folgendes: Schwerpunkt Marketing und Absatz in drei bis fünf Monaten: Auftragsvorbereitung (u.a. Markt- und Kundendaten, Marketinginstrumente, Angebotserstellung) Auftragsbearbeitung (u.a. Auftragsabwicklung, Rechnungsstellung) Auftragsnachbereitung und Service (u.a. Kundenpflege, Kundenreklamationen, Service- und Garantiedienstleistungen) Um den Ausbildungsrahmenplan für den einzelnen Ausbildungsbetrieb zu verfeinern, sollte jeder Ausbildungsbetrieb einen betrieblichen Ausbildungsplan erstellen. In dem ist dann zeitlich und sachlich gegliedert, wann du wo und durch wen welche Tätigkeiten lernst. Dass du alle vorgese- 4

7 s c h u l e u n d b e t r i e b 5 henen Tätigkeiten auch in dem entsprechendem Umfang lernst, ist Aufgabe deines Betriebes oder Bildungsträgers er hat sich darum zu kümmern, dass der betriebliche Ausbildungsplan entsprechend den Vorgaben des Ausbildungsrahmenplans stimmt und eingehalten wird. Um kontrollieren zu können, dass du auch wirklich das lernst, was im Ausbildungsrahmenplan steht, solltest du dir schnellstmöglich ein Exemplar für deinen Ausbildungsberuf besorgen und mal reinschauen. Der Ausbildungsrahmenplan muss dir am Anfang deiner Ausbildung von deinem/r Arbeitgeber/ in zusammen mit dem Ausbildungsvertrag gegeben werden. Wenn das nicht passiert ist, dann kannst du ja mal nachschauen beim Bundesinstitut für Berufsbildung unter Viele Gewerkschaften haben auf ihren Internet-Seiten ebenfalls diese Pläne abgedruckt und helfen dir mit Checklisten zu überprüfen, ob deine Ausbildung gut ist oder Mängel aufweist. I II III IV V VI Lexikon Kontakt

8 d e i n e r e c h t e i n b e r u f s Jetzt kann es ja losgehen! [ Dein Ausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Diese muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen. Die Probezeit gibt dir und deinem Ausbildungsbetrieb oder -träger die Möglichkeit, euch kennen zu lernen und herauszufinden, ob du tatsächlich für den Beruf geeignet bist. In der vollzeitschulischen Ausbildung gilt oftmals das erste Halbjahr als Probezeit. Duales System? Berufsschule? Bildungsträger? Es gibt verschiedene Formen der Berufsausbildung. Im Dualen System sind die beiden Lernorte der Betrieb und die Berufsschule. In der außerbetrieblichen Ausbildung sind es der Bildungsträger und die Berufsschule. In der vollzeitschulischen Ausbildung lernst du größtenteils in der (Berufs-)Schule und machst zusätzlich noch Praktika in Betrieben. Egal, in was für einem Modell Azubis beruflich ausgebildet werden in die Berufsschule müssen alle. Die Berufsschule hat die Aufgabe, das im Betrieb oder Bildungswerk erlangte Wissen zu vertiefen und auszubauen. Jedoch klaffen hier oftmals Anspruch und Wirklichkeit auseinander. Damit die Berufsschule das notwendige 6

9 s c h u l e u n d b e t r i e b 7 Wissen angepasst auf die praktische Ausbildung vermitteln kann, bedarf es mehr Investitionen in die entsprechende Qualifizierung der Berufsschullehrer/innen genauso wie in die Ausstattung der Berufsschule mit den entsprechenden Lehrmitteln. Die Qualität der Berufsschule und der Lehrer/innen kannst du ganz einfach mit folgenden Fragestellungen überprüfen: Sind die Schulbücher inhaltlich gut und auf dem neuesten Stand? Gibt es für den Unterricht ausreichend viele Lehrmittel? Sind die Inhalte des Unterrichts und der praktischen Ausbildung gut aufeinander abgestimmt? Werden alle Inhalte des Rahmenlehrplans abgedeckt? Fallen viele Unterrichtsstunden aus? Wenn die Qualität der Berufsschule Mängel aufweist, dann solltest du dich zusammen mit den anderen Azubis sowie der Schüler/innenvertretung zusammensetzen, um etwas zu ändern. Doch kommen wir zurück zum Betrieb und in den Bildungsträger. Wie sieht es mit den Ausbildungsmitteln aus? I Musst du deine Arbeitsmaterialien und Werkzeuge selbst bezahlen? II Wenn ja, dann wird es Zeit, dass du dich dagegen wehrst, denn III das ist nicht zulässig. Dein/e Arbeitgeber/in muss dir alle Ausbildungsmittel kostenlos zur Verfügung stellen. Unter alle Ausbildungsmittel IV versteht man alles, was für die Ausbildung im Betrieb oder Bildungsträger benötigt wird Stenohefte, Fachbücher, Haarscheren, V Werkzeuge, Werkstoffe etc. VI Lexikon Kontakt

10 d e i n e r e c h t e i n b e r u f s Selbst wenn alle Ausbildungsmittel zur Verfügung gestellt werden, ist insbesondere bei Maschinen und Gerätschaften (z.b. Computer oder Zeichentische) darauf zu achten, dass sie für die Azubis in der vorgeschriebenen Zeit nutzbar sind, also für die Ausbildung bereitstehen und nicht hauptsächlich von anderen Kolleginnen und Kollegen genutzt werden. Das Gesetz sagt dazu folgendes: Ausbildende haben Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge und Werkstoffe zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses stattfinden, erforderlich sind. (Berufsbildungsgesetz BBiG 14). Wie du bereits erfahren hast, ist es für das Erreichen des Ausbildungszieles besonders wichtig, dass der Ausbildungsrahmenplan eingehalten wird. Häufig kommt es vor, dass gerade Azubis mit Aufgaben betraut werden, die nicht dem Ausbildungsinhalt des Berufs entsprechen. Diese Aufgaben nennt man ausbildungsfremde Tätigkeiten. Hierfür ein Beispiel: Ein Werbekaufmann wird zum Einkaufen in den Supermarkt geschickt. Anschließend muss er noch die Fenster putzen, den Rasen mähen und den Ferrari vom Chef waschen. Ganz klar, dass diese Tätigkeiten nicht für den Beruf des Werbekaufmanns erforderlich sind. 8

11 s c h u l e u n d b e t r i e b 9 Es gibt aber auch schwer zu erkennende ausbildungsfremde Tätigkeiten, z.b. Ablage- und Kopierarbeiten in der kaufmännischen Ausbildung. Diese Tätigkeiten sind zweifelsohne auch Bestandteil der Ausbildung. Wenn diese jedoch dominieren oder gar ausschließlich gemacht werden, dienen sie nicht mehr dem Ausbildungszweck und werden als ausbildungsfremde Tätigkeiten eingestuft. Wenn du öfters ausbildungsfremde Tätigkeiten machst, solltest du dich dagegen wehren. Um das einzuschätzen, solltest du dein Berichtsheft mit dem betrieblichen Ausbildungsplan oder den Ausbildungsrahmenplan abgleichen. Dann kannst du feststellen, welche prüfungsrelevanten Inhalte weggefallen sind, nur weil du mal wieder den ganzen Tag putzen oder einkaufen warst. Schließlich bist du Azubi, um was zu lernen und nicht, um als billige Arbeitskraft ausgenutzt zu werden. Warum muss ein Ausbildungsnachweis geführt werden? In den meisten Ausbildungsordnungen ist das Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen, also Berichtsheften, als Teil der Berufsausbildung vorgeschrieben. Hierbei trägst du alle Tätigkeiten ein, die du während deiner Ausbildung im Betrieb, im Bildungsträger oder der Berufsschule ausgeübt hast. Da das Führen des Berichtsheftes Bestandteil deiner Ausbildung ist, darfst du es übrigens während der Arbeitszeit ausfüllen. Die Berichtshefte sind Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung. III Deshalb müssen diese immer vollständig ausgefüllt und von deinem/r Ausbilder/in und deinem/r Lehrer/in durchgesehen und unterschrieben IV werden. In das Berichtsheft kommen übrigens die Tätigkeiten, die V du auch wirklich gemacht hast. Wenn du bestimmte Inhalte in der Ausbildung nicht gelernt hast, kannst du das dann auch mit VI einem ordentlich geführten Berichtsheft nachweisen. Lexikon Kontakt I II

12 d e i n e r e c h t e i n b e r u f s Warum muss ich mich vor und während meiner Ausbildung ärztlich durchchecken lassen? Durch diese ärztliche Untersuchung wird dein Gesundheits- und Entwicklungsstand festgestellt, insbesondere auch, ob deine Gesundheit durch die Ausübung bestimmter Arbeiten gefährdet werden könnte. Vorgeschrieben werden dabei eine Erstuntersuchung zu Beginn deiner Ausbildung und weitere Nachuntersuchungen während der Ausbildung. Wie ist das mit der täglichen Arbeitszeit? Die Arbeitszeit für Jugendliche (also Azubis unter 18 Jahren) ist grundsätzlich auf 8 Stunden täglich und auf 40 Stunden wöchentlich begrenzt. Ist allerdings die Arbeitszeit an einzelnen Werktagen auf weniger als 8 Stunden verkürzt (z.b. an einem Freitag oder einem Brückentag), so können Jugendliche an den übrigen Werktagen derselben Woche bis zu 8 1/2 Stunden beschäftigt werden. Nachts zwischen Uhr und 6.00 Uhr dürfen Jugendliche nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) nicht beschäftigt werden leider gibt es dabei eine ganze Menge Ausnahmen: in der Gastronomie, im Hotelgewerbe, in Krankenhäusern, in Betrieben mit dauerhafter Schichtarbeit etc. Bei Fragen zu deinem konkreten Ausbildungsverhältnis solltest du dich deshalb an deine zuständige Gewerkschaft wenden. Für Azubis über 18 Jahren gibt es jedoch auch Einschränkungen der Arbeitszeit. So wird die tägliche Höchstarbeitszeit zunächst einmal im Ausbildungsvertrag festgeschrieben alles, was du darüber arbeiten musst, sind Überstunden. Gesetzlich beträgt die tägliche Höchstarbeitszeit 8 Stunden, sie kann aber auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn es innerhalb von 24 Wochen wieder durchschnittlich 8 Stunden werktäglich sind. 10

13 s c h u l e u n d b e t r i e b 11 Dies ist allerdings nur der Rahmen für die Arbeitszeit. Tarifvertragliche Regelungen sehen meist eine wöchentliche Arbeitszeit von 35 bis 39 Stunden vor. In deinem Ausbildungsvertrag ist deine wöchentliche Arbeitszeit aufgeschrieben schau doch gleich mal nach. Lass dich in deiner Ausbildung nicht zu Überstunden und Mehrarbeit bringen du hast ein Recht auf Freizeit. Außerdem bist du Azubi, um einen Beruf zu lernen und nicht, um zu schuften. Das Berufsbildungsgesetz sagt übrigens in 17: Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen. unbezahlte Überstunden ohne Freizeitausgleich sind also verboten. In diesem Zusammenhang können wir gleich auf die Ruhepausen eingehen, die dir während deiner Arbeitszeit zustehen. Azubis unter 18 Jahren müssen bei einer täglichen Arbeitszeit von 4½ bis 6 Stunden 30 Minuten Ruhepause und von mehr als 6 Stunden 60 Minuten Ruhepause eingeräumt werden. Näheres regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG 8). Für Azubis über 18 Jahren gilt, dass dir bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden 30 min Ruhepause zustehen so steht es im Arbeitszeitgesetz ( 4 ArbZG). Du darfst also nicht länger als 6 Stunden ohne Ruhepause beschäftigt werden. I II III IV V VI Lexikon Kontakt

14 d e i n e r e c h t e i n b e r u f s Wie wird die Berufsschulzeit auf die Arbeitszeit angerechnet? Grundsätzlich: Für die Teilnahme am Berufsschulunterricht sowie an Exkursionen der Berufsschule musst du als Azubi von deinem/r Arbeitgeber/in freigestellt werden. Für Azubis unter 18 Jahren: Für Jugendliche gelten bestimmte Freistellungsregelungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Jugendliche dürfen nicht beschäftigt werden vor einem vor 9.00 Uhr beginnenden Unterricht. Jugendliche Azubis dürfen auch nicht an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden á 45 min arbeiten. Das gilt aber nur für einen Berufsschultag in der Woche, am zweiten Berufsschultag dürftest du dann beschäftigt werden. In Berufsschulblockwochen mit mindestens 25 Stunden an fünf Tagen, dürfen Azubis unter 18 Jahren ebenso nicht beschäftigt werden. Für Azubis über 18 Jahre: Für volljährige Azubis gelten diese Freistellungsregelungen nur bedingt. Vor einem vor 9.00 Uhr beginnenden Unterricht dürfen auch volljährige Azubis nicht arbeiten. Ansonsten werden die Zeiten des Unterrichts mit Pausen, ausfallenden Zwischenstunden sowie der Wegezeit zwischen Berufsschule und Betrieb mit auf die Arbeitszeit angerechnet. Du musst also nur dann nach der Schule noch in den Betrieb, wenn tatsächlich noch Zeit von deiner täglichen Ausbildungszeit übrig ist. 12

15 s c h u l e u n d b e t r i e b 13 Wieviel Urlaub steht mir zu? Darüber hinaus hast du Anspruch auf Urlaub. Die Anzahl der Urlaubstage muss schriftlich in deinem Ausbildungsvertrag festgelegt sein. Der Anspruch auf Jahresurlaub ist abhängig von deinem Alter: (siehe Jugendarbeitsschutzgesetz, JArbSchG 19 Urlaub) Für Azubis, die zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt sind mind. 30 Werktage. Für Azubis, die zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt sind mind. 27 Werktage. Für Azubis, die zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt sind mind. 25 Werktage. Für Azubis, die über 18 Jahre alt sind mind. 24 Werktage. Werktage sind übrigens alle Tage außer Sonn- und Feiertagen bei 24 Werktagen geht es also um vier Wochen Urlaub. Arbeitstage sind Montag bis Freitag 20 Arbeitstage entsprechen also ebenso vier Wochen Urlaub. Überprüfe doch gleich mal in deinem Ausbildungsvertrag, wie viele Urlaubstage dort stehen wenn dort weniger Tage stehen als im Gesetz, dann solltest du unbedingt was unternehmen. Durch Tarifverträge steht dir jedoch vielleicht ein höherer Urlaub zu. Erkundige dich bei dir im Betrieb oder bei deiner Gewerkschaft. Wie sieht s denn mit Geld aus? IV Die Frage nach der Auszubildendenvergütung können wir nicht direkt beantworten, da es eine Vielzahl von Ausbildungsberufen V gibt, die unterschiedlich vergütet werden. Darüber hinaus legen entsprechende Tarifverträge die Höhe der Vergütung fest. VI Lexikon Kontakt I II III

16 d e i n e r e c h t e i n b e r u f s Grundsätzlich richtet sich die Vergütung nach dem Ausbildungsberuf, dem Alter und der Ausbildungsform. Sie ist so bemessen, dass sie mindestens jährlich ansteigt. In unserer Broschüre ran an den Job findest du eine Übersicht zu den einzelnen Ausbildungsberufen und deren Vergütung. Wenn deine Ausbildungsvergütung nicht regelmäßig gezahlt wird, dann ist das besonders dramatisch, da du sicherlich auf das Geld angewiesen bist. Jedoch steht im Berufsbildungsgesetz, dass die Vergütung für den laufenden Kalendermonat spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen ist. Wenn das bei dir nicht der Fall sein ist, dann solltest du schnellstmöglich Kontakt mit deiner Gewerkschaft aufnehmen, denn es geht schließlich um das blanke Geld. Wenn deine Ausbildung so gestaltet ist, wie wir es beschrieben haben, dürfte einer erfolgreichen Zwischenprüfung bzw. Abschlussprüfung nichts mehr im Wege stehen. Denn mit der Abschlussprüfung wird festgestellt, ob du die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten besitzt, die dein Beruf von dir verlangt. Die Zulassung zur Abschlussprüfung ist auch davon abhängig, dass die erforderliche Zwischenprüfung erfolgreich abgelegt wurde, die etwa nach der Hälfte der Ausbildung auf dich zukommt. Es ist auch möglich, dass die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen durchgeführt wird. Der erste Teil der Abschlussprüfung hätte dann den Chrarakter einer Zwischenprüfung. Lass dich in diesem Falle aber von deiner Gewerkschaft beraten. Außerdem muss nun dein vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Berichtsheft vorgelegt werden. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, wirst du nicht zur Prüfung zugelassen. 14

17 s c h u l e u n d b e t r i e b 15 Keine Angst vor Kündigungen! Azubis darf nicht grundlos gekündigt werden! Die Voraussetzungen für eine Kündigung sind gesetzlich festgelegt. Nur während der Probezeit kann dir ohne Angabe von Gründen fristlos gekündigt werden. Nach der Probezeit kann dir nur auf Grund von schwerwiegenden Vorfällen fristlos gekündigt werden. Solche Gründe für eine Kündigung können sein: häufiges und wiederholtes Zuspätkommen, wiederholtes Schwänzen der Berufsschule, Diebstahl und andere Straftaten während der Ausbildungszeit, rassistische und nationalsozialistische Äußerungen und Handlungen. Schwerwiegende Gründe, die schon länger als zwei Wochen bekannt sind, können kein Anlass zur Kündigung sein. Du selbst kannst deinen Ausbildungsvertrag mit einer Frist von 4 Wochen kündigen. Jede Kündigung muss schriftlich und nach der Probezeit unter Angabe der Gründe erfolgen. Wie kann man sich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung wehren? Selbstverständlich ist es möglich, gegen eine nicht gerechtfertigte Kündigung Klage einzulegen. Doch dazu benötigst du einen Anwalt bzw. eine Anwältin, der/ die dich vor dem Arbeitsgericht vertritt. Eine der vielen Leistungen, die Gewerkschaften anbieten, ist der Arbeits- und Sozialrechtsschutz. Wenn du Mitglied in einer Gewerkschaft bist, bekommst du bei Streitigkeiten vor dem Arbeits- oder Sozialgericht eine DGB-Anwältin oder einen III DGB-Anwalt zur Seite gestellt. Diese vertreten nur die Interessen der IV abhängig Beschäftigten. Vor Gericht sind sie gegenüber normalen V Rechtsanwälten außerdem eindeutig im Vorteil, weil sie sich ausschließlich mit Fragen des Arbeits- und Sozialrechts befassen. VI Sie sind die Profis in Sachen Arbeitsrecht. Lexikon Kontakt I II

18 d e i n e r e c h t e i n b e r u f s So, nun sind wir schon fast am Ende unserer kleinen Einführung in die Arbeitswelt angelangt. Doch eine wichtige Frage stellt sich noch: Wie ist das, wenn eine Auszubildende während der Ausbildung schwanger wird? Schwangere Auszubildende und Beschäftigte stehen laut Mutterschutzgesetz unter einem besonderen Schutz. So darfst du während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Entbindung nicht gekündigt werden dies gilt auch in der Probezeit! Dein/e Arbeitgeber/in ist außerdem verpflichtet, für werdende oder stillende Mütter Vorkehrungen zum Gesundheitsschutz zu treffen. Es muss die Möglichkeit für mehrere Pausen geben, Fließbandund Akkordarbeit sowie schwere körperliche Tätigkeiten sind während der Schwangerschaft verboten. In den letzten 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung darfst du als werdende Mutter auch nicht beschäftigt werden. Dafür gibt s trotzdem noch die volle Kohle gezahlt. Um mehr darüber zu erfahren, hat die DGB-Jugend die Broschüre Ausbildung, schwanger und jetzt? erstellt. Du kannst sie bei deiner lokalen Gewerkschaft bekommen oder unter runterladen. Alle Fragen geklärt? Wenn nicht, dann frag doch bei deiner örtlichen Gewerkschaft noch mal nach (siehe Kontakte im Heft). Aber auch auf der Seite findest du noch viele hilfreiche Tipps und Links dazu. 16

19 s c h u l e u n d b e t r i e b 17 Teil II: Mitbestimmung in Betrieb und Schule Was kannst du tun? [ Aus der Schule kennst du Klassen- und Schulsprecher/innen, die die Interessen der Schüler/innen vertreten. Klassen- und Schülersprecher/innen gibt es nicht nur in allgemeinbildenden Schulen, sondern auch in der Berufsschule. Die Schüler/innenvertretung (SV), wie sie auch manchmal genannt wird, dient dazu, die Belange der Schüler/innen gegenüber den Schulinstitutionen (z.b. gegenüber den Lehrer/innen, gegenüber der Schulleitung oder zum Teil auch in der Schulkonferenz) zu repräsentieren und aktiv zu vertreten. So kann die SV Unterrichtsausfall thematisieren oder Vorschläge für eine bessere Gestaltung des Unterrichts einbringen. I II Obwohl die Mitspracherechte für Schüler/innen an Schulen oft stark eingegrenzt sind, erfüllt die SV mehrere III Aufgaben: IV Ideen und Vorschläge von Schüler/innen zur Gestaltung V der Schule (z.b. des Schulhofes) oder des Schulalltags einbringen und diese aktiv vertreten VI Lexikon Kontakt

20 d e i n e r e c h t e i n b e r u f s die Förderung, Begleitung und Organisation von Veranstaltungen, Projekten, Arbeitskreisen etc. die Unterstützung von Schüler/innen bei Konflikten innerhalb der Schule (Probleme mit Lehrer/innen, Disziplinarmaßnahmen, Schulverweise etc.) in einzelnen Bundesländern entscheidet die SV auch über die Anschaffung von Schulbüchern und inhaltliche Schwerpunkte der Schule (z. B. Schulprogramme) mit. Damit eure Klassensprecher/-innen eure Interessen als Schüler/innen auch vertreten können, solltet ihr sie regelmäßig löchern, was denn auf diesen Schulkonferenzen besprochen wird. Damit die Klassensprecher/-innen jedoch gut mitreden können, brauchen sie eure Meinung und eure Argumente. Deshalb solltet ihr euch regelmäßig Zeit nehmen, um Probleme, die in der Berufsschule auftauchen, zu besprechen und gemeinsam Argumente für deren Abschaffung zu sammeln. Da die Qualität der Ausbildung auch von der Qualität der Berufsschule abhängt, hat die DGB-Jugend eine Arbeitshilfe für Schüler/innen-Vertretungen erstellt. In der SV-Tipps kannst du dir praktische Tipps zur Argumentation und Umsetzung deiner Arbeit holen. Auf der dazugehörigen Homepage findest du außerdem Tipps für öffentlichkeitswirksame Aktionen und viele praktische Hilfestellungen für die Arbeit als SV. Schau doch einfach mal rein! Auch im Arbeitsleben gibt es Vertretungen für die Interessen von abhängig Beschäftigten. In einem Betrieb sind das der Betriebsrat und im öffentlichen Dienst der Personalrat. Zudem jeweils 18

21 s c h u l e u n d b e t r i e b 19 noch die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV), die Schwerbehindertenvertretung und die Vertrauensleute. Der Betriebs- oder Personalrat vertritt die Interessen der abhängig Beschäftigten und wird alle vier Jahre neu gewählt. Eine seiner wichtigsten Aufgaben ist es, dafür zu sorgen, dass alle geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge und andere Schutzbestimmungen zu Gunsten der Beschäftigten und Azubis eingehalten werden. In sozialen Angelegenheiten haben Betriebs- und Personalrat zum Beispiel darüber mitzuentscheiden, ob Überstunden oder Kurzarbeit gemacht werden, wie betriebliche Sozialeinrichtungen (etwa die Kantine) gestaltet werden, aber auch, ob und für welche Arbeitsplätze leistungsbezogene Entgelte, sogenannte Akkord- oder Prämienlöhne, festgelegt werden. Darüber hinaus haben Betriebsund Personalräte Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte in personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Wenn Betriebs- und Personalräte über ihre Rechte Bescheid wissen und diese im Interesse der abhängig Beschäftigten nutzen, können sie eine ganze Menge reißen. Dies gilt auch für die Jugend- und Auszubildendenvertreter/innen. Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) steht, wie der Name schon sagt, für die Interessenvertretung der Jugendlichen und Auszubildenden. II I Eine wesentliche Aufgabe der JAV ist es, zu überprüfen, ob die Ausbildungsrahmenpläne eingehalten werden. Du kannst dich also bei III IV ausbildungsfremden Tätigkeiten immer an deine JAV wenden. Um im Betrieb mitreden und mitentscheiden zu können, muss sich die V Jugend- und Auszubildendenvertretung gemeinsam mit dem Betriebsrat in Diskussionen einmischen. Dies gilt insbesondere VI Lexikon Kontakt

22 d e i n e r e c h t e i n b e r u f s in Fragen der Qualität der Berufsausbildung, der Sicherung von Ausbildungsplätzen sowie der Übernahme nach der Berufsausbildung. Wann kann eine JAV gegründet werden? Die JAV wird genauso wie Betriebs- und Personalräte nach den Regelungen des Betriebsverfassungs- oder der Personalvertretungsgesetze gebildet: In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf Arbeitnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (jugendliche Arbeitnehmer) oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden Jugend- und Auszubildendenvertretungen gewählt. (Betriebsverfassungsgesetz BetrVG 60, Absatz 1) Die JAV kann jedoch nur von Azubis gewählt werden, die auch einen Arbeitsvertrag mit dem jeweiligen Betrieb haben. Die JAV wird von den Jugendlichen und den Azubis gewählt und vertritt deren Interessen gegenüber z.b. Ausbilder/innen und Betriebsoder Personalrat. Allerdings können nur in Betrieben, die bereits einen Betriebsrat haben, JAVen gewählt werden. Wenn du also in einem Betrieb arbeitest, in dem es weder Betriebsrat noch JAV gibt, dann solltest du erst mal mit deinen Kolleginnen und Kollegen über die Gründung eines Betriebsrates reden. Warum können die Azubis in Bildungsträgern keine JAV wählen? Wenn du deine Ausbildung nicht im Betrieb, sondern bei einem Bildungsträger machst, kannst du keine JAV gründen. Die immer größer werdende Zahl von Azubis in Bildungsträgern hatten bis kürzlich keinerlei Mitwir- 20

23 s c h u l e u n d b e t r i e b 21 kungsmöglichkeiten in ihrer Ausbildung. Das fanden wir als Gewerkschaftsjugend ziemlich ungerecht, so dass wir durchgesetzt haben, dass Azubis in Bildungsträgern eine Interessenvertretung (IV) gründen können. Die genauen Regelungen für diese IV stehen noch nicht fest, aber das heißt ja nicht, dass ihr noch länger warten müsst. Wenn du in deinem Bildungsträger eine solche IV gründen möchtest, dann sprich doch einfach deine lokale Gewerkschaft an zusammen mit den anderen Azubis könnt ihr die Gründung einer IV bestimmt durchsetzen. Die IV kann sich dann z. B. für eine bessere Qualität der Ausbildung einsetzen. Es lohnt sich also! Die dritte Säule der Interessenvertretung stellen die Vertrauensleute und die Schwerbehindertenvertretung dar. Die Schwerbehindertenvertretung vertritt schwerbehinderte Beschäftigte und deren besondere Interessen gegenüber dem Betriebsrat. Sie steht ihnen beratend und helfend zur Seite. Die Vertrauensleute sind die Struktur der Gewerkschaften im Betrieb oder im öffentlichen Dienst. Sie halten den Kontakt mit den Kollegen und Kolleginnen, fördern Diskussions- und Meinungsbildungsprozesse. I II III IV V VI Lexikon Kontakt

24 d e i n e r e c h t e i n b e r u f s Teil III: Finanzielle Hilfe während der Ausbildung [ Sicherlich hast du auch schon daran gedacht, dir eine eigene Wohnung zu suchen oder eine WG zu gründen, um auf eigenen Beinen zu stehen und unabhängig von deinen Eltern zu sein. Nur reicht dafür oftmals die Kohle nicht aus, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Auszubildende, die dual, außer- oder überbetrieblich ausgebildet werden, können beim Arbeitsamt einen Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) stellen. Unter bestimmten Voraussetzungen werden Wohn-, Kleider- und Fahrtkosten bezuschusst. Auszubildende in vollzeitschulischer Ausbildung können kein BAB, aber dafür Schüler/ innen-bafög beim Amt für Ausbildungsförderung (Studentwerke) beantragen. Die Berechnung von BAB und Schüler/innen- BAföG ist ähnlich: zunächst wird ein sogenannter Bedarf für den Lebensunterhalt ermittelt, der von Alter, Familienstand und Unterbringung abhängt. Deine eigene Ausbildungsvergütung sowie das Einkommen deiner Eltern und ggf. deines/r Ehepartners/in wird mit verrechnet. 22

25 s c h u l e u n d b e t r i e b 23 Du solltest in jedem Falle einen entsprechenden Antrag stellen: BAB bei der für deinen Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit und Schüler-BAföG beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. Auch ein bißchen Beihilfe ist ein bißchen mehr Eigenständigkeit im Leben. Für die Antragstellung solltest du dich von deiner zuständigen Gewerkschaft beraten lassen. Daneben solltest du dich auch erkundigen, ob du genug verdienst. Vielleicht fällst du unter einen Tarifvertrag und bekommst nicht genug Geld das kann dir aber deine regionale Gewerkschaft sagen. Und nicht zuletzt kannst du während der Schulzeit, Studium oder Ausbildung noch Kindergeld beantragen, wenn du nicht mehr als EUR im Jahr verdienst. I II III IV V VI Lexikon Kontakt

26 d e i n e r e c h t e i n b e r u f s Teil IV: Arbeitsschutz Damit dir nichts auf die Füße fällt! [ Belehrungen, Anordnungen und zahlreiche Schilder im Betrieb weisen dich immer wieder darauf hin, dass Arbeitsschutzmaßnahmen wichtig für die Unfallverhütung sind. Diese Maßnahmen erscheinen dir vielleicht übertrieben, aber sie dienen deinem Schutz und sollten auf jeden Fall eingehalten werden, um eventuellen Schäden vorzubeugen. Lackierer, 20 Jahre, von Daimler-Chrysler aus Berlin: Vor kurzem habe ich im Fernsehen einen Bericht über Langzeitschäden beim Umgang mit Lösungsmitteln gesehen. Nachträglich bin ich über unseren Ausbilder froh, der immer darauf bestanden hat, dass wir Lüftung und Filteranlagen einschalten und auch Schutzmasken tragen. Im Arbeitsschutzgesetz sind grundlegende Schutzvorschriften geregelt, an die jeder Betrieb gebunden ist. Das Gesetz verpflichtet die Arbeitgeber/innen, die Gefährdungen in ihren Betrieben zu beurteilen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen. So muss dein/e Arbeitgeber/in dir und deinen Kollegen/ innen z.b. Arbeitsschutzkleidung, wie Handschuhe, Schutzhelme und -brillen kostenlos zur Verfügung stellen. Genaueres regelt die Arbeitsstättenverordnung. Sie gibt an, wie die Arbeitsplätze beschaffen sein müssen. So müssen sie eine bestimmte Größe haben und vor schädlichen Einflüssen wie Gasen, Dämpfen, Staub und Lärm geschützt sein. Darüber hinaus müssen gesonderte Pausen-, Umkleide- und Sanitärräume vorhanden sein. Besondere Schutzbestimmungen gelten auch für den Umgang mit gefährlichen Stoffen, die z.b. giftig, ätzend, reizend oder krebserregend 24

27 s c h u l e u n d b e t r i e b 25 sind. Diese Stoffe müssen vom Hersteller besonders gekennzeichnet sein, damit der/die Arbeitgeber/in wirksame Schutzmaßnahmen ergreifen kann. Diese Regelungen werden auch durch die Gewerbeaufsichtsämter deiner Umgebung überprüft. I II III IV V VI Lexikon Kontakt

28 d e i n e r e c h t e i n b e r u f s Teil V: Nach der Ausbildung Wie geht s weiter? [ Wie geht es nach der Ausbildung weiter? Diese Frage stellt sich in der Regel jeder Azubi kurz vor Beendigung der Ausbildung. Wir haben für dich einige wichtige Aspekte zusammengefasst, auf die du achten solltest. Nach Beendigung der Ausbildung ist dein/e Arbeitgeber/in verpflichtet, dir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis über deine erbrachte Leistung auszustellen. Du brauchst das Arbeitszeugnis für Bewerbungen bei anderen Unternehmen. Jedoch darf es keine Negativäußerungen enthalten, wie z.b. Frau Müller war stets unpünktlich und hatte keine Lust zu arbeiten. Das ist nicht zulässig! Du hast das Recht auf ein positives Arbeitszeugnis! Du kannst jederzeit ein neues Zeugnis verlangen, wenn es falsche Angaben und Beurteilungen enthält. Wenn es also Probleme geben sollte, dann wende dich bitte an deine Gewerkschaft. Übernahme bedeutet, dass du nach Beendigung deines Ausbildungsverhältnisses weiterhin von deinem Betrieb beschäftigt wirst. Natürlich jetzt mit Facharbeitergehalt. Mit einer Übernahme erhöht sich im Falle einer späteren Erwerbslosigkeit auch die Höhe des Arbeitslosengeldes. Nur leider gibt es keine Garantie für eine Übernahme. In einigen Betrieben ist die Übernahme fest im Tarifvertrag verankert. Meist ist sie aber nur auf 12 Monate begrenzt. Erkundige dich bei deiner JAV, deinem Betriebs- bzw. Personalrat oder deiner Gewerkschaft. 26

29 s c h u l e u n d b e t r i e b 27 Wenn du von deinem Betrieb nicht übernommen wirst, gibt es immer noch Möglichkeiten, dem Arbeitsamt zu entkommen. Du könntest den Zivildienst (natürlich nur die Männer) bzw. ein Freiwilliges Soziales/Ökologisches/Politisches Jahr (sowohl Männer als auch Frauen) antreten oder ein Studium zur Weiterqualifizierung aufnehmen. Der Zivildienst ist die Alternative zum Grundwehrdienst für alle, die es ablehnen, eine Waffe zu tragen. Für den Zivildienst wirst du in einer öffentlichen Einrichtung eingesetzt, um gemeinnützige Arbeit zu leisten. Das können unter anderem Krankenhäuser, Altenpflegeheime oder Jugendclubs sein. Für die Aufnahme des Zivildienstes musst du zunächst erklären, warum du den Dienst an der Waffe ablehnst. Dabei bist du verpflichtet, beim Kreiswehrersatzamt eine Kriegsdienstverweigerung einzureichen. I Dazu einige Tipps von uns in unserer kleinen Broschüre Kriegsdienstverweigerung. Diese Broschüre kannst du II auch unter herunterladen. III Die andere Alternative ist das Freiwillige Soziale, Ökologische oder Politische Jahr. Ebenso ist es möglich, anstelle des IV Zivildienstes ein solches 12-monatiges Freiwilligenjahr zu leisten. V Praktisch wurden damit die Einsatzgebiete für anerkannte Kriegsdienstverweigerer um die Bereiche Soziales, Kultur, Politik und VI Umwelt erweitert. Lexikon Kontakt

30 d e i n e r e c h t e i n b e r u f s Für Fragen rund um Zivildienst sowie die Freiwilligenjahre als Zivildienstersatz wende dich bitte an: Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen e.v. Sielstraße 40, Bockhorn Telefon: , Fax: Zentralstelle.KDV@t-online.de Wenn du deinen Pflichtdienst bereits absolviert hast oder keinen leistest, gibt es nach der Ausbildung noch die Möglichkeit des Studiums. Das ist nicht nur mit einem Abitur möglich. Mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung bist du auch für ein Fachabitur qualifiziert! Was sind die Voraussetzungen für ein Fachabitur? Die meisten Fachoberschulen bieten neben der einjährigen Ausbildung auch einen zweijährigen Bildungsweg an. Für die einjährige Ausbildung wird in der Regel ein Realschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung in entsprechender Fachrichtung vorausgesetzt. Bei der zweijährigen Ausbildung wird dir neben dem erforderlichen Lehrstoff des eigentlichen Fachabiturs weiterhin eine fachpraktische Ausbildung in dem entsprechenden Fachbereich vermittelt. Dazu musst du in der Regel einen einjährigen Praktikumsvertrag abschließen. Die meisten Fachoberschulen übernehmen bei dem zweijährigen Bildungsgang auch die fachpraktische Ausbildung. 28

31 s c h u l e u n d b e t r i e b 29 Was erwartet dich beim Fachabitur? Die Fachoberschule vermittelt in den grundlegenden Fächern einen dem Abitur gleichwertigen Stoff. So kannst du in jedem Fall damit rechnen, dass Fächer wie Deutsch, Englisch, Mathematik und ein dem Fachbereich entsprechendes Unterrichtsfach wie z.b. Betriebswirtschaftslehre prüfungsrelevant sind. Je nach Fachrichtung sind weitere Fächer Gegenstand der Ausbildung. So wird es z.b. bei einer kaufmännischen Fachoberschule auch ein Fach Rechtskunde geben. Das erste Halbjahr gilt als Probezeit. Die Probezeit gilt als nicht bestanden, wenn du in bestimmten Fächern mangelhafte Leistungen hast. Manche Schulen führen nach dem ersten Schulhalbjahr eine Zwischenprüfung durch. Ziel einer Fachoberschulausbildung ist natürlich das Bestehen der Abschlussprüfung und der damit verbundene Erwerb der allgemeinen Fachhochschulreife. Nachdem du das Fachabitur erfolgreich bestanden hast, kannst du dich an jeder Fachhochschule in der Bundesrepublik bewerben. Die Auswahl der Fächer erfährst du an der jeweiligen Fachhochschule. Auf findest du eine übersichtliche Linksammlung zur Orientierung in der Fachhochschul- und Unilandschaft. II I IV III V VI Lexikon Kontakt

32 d e i n e r e c h t e i n b e r u f s Teil VI: Gewerkschaften Was tun die eigentlich? [ Beim Lesen dieser Broschüre ist dir sicherlich schon aufgefallen, dass sich Gewerkschaften für dich und deine Rechte in der Ausbildung und im Betrieb einsetzen. Ein paar Beispiele dafür sind schon gefallen: Der Rechtsschutz in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten oder die Unterstützung bei Ausbildungsproblemen. Gewerkschaften bieten ihren Mitgliedern aber noch mehr: kostenlose Bildungsseminare, Azubi-Parties oder auch die Möglichkeit, sich gemeinsam mit anderen für bestimmte Forderungen einzusetzen. Allein diese kleine Broschüre ist schon Programm: Deine Rechte in Berufsschule und Betrieb denn nur, wer seine Rechte kennt, kann sie auch für sich und andere Kollegen/innen nutzen. Seit Beginn der Industrialisierung finden sich Arbeiter/innen und abhängig Beschäftigte in Gewerkschaften zusammen, um gemeinsam für ihre Interessen zu streiten und zu kämpfen: bessere Arbeits- und Lebensbedingungen. Dabei sind Gewerkschaften keine abgehobenen Wesen, sondern Menschen wie du und deine Kollegen/innen: Azubis, Studenten/innen, Arbeiter/ innen, Angestellte und Erwerbslose. Die Mitglieder einer 30

33 s c h u l e u n d b e t r i e b 31 Gewerkschaft bestimmen, was sie gemeinsam tun. Diesen Grundsatz von Gewerkschaften nennt man Solidarität. Solidarität ist, wenn sich Menschen füreinander einsetzen und sich bei der Umsetzung ihrer Interessen unterstützen, auch wenn sie augenblicklich von einem Problem nicht betroffen sind. Das Prinzip von Solidarität kannst du schon in deiner Ausbildung erleben: wenn du alleine etwas erreichen willst, ist das viel schwieriger, als wenn alle Azubis oder alle Kollegen/innen gemeinsam dafür kämpfen. Und wenn du mal im Regen stehst, dann wünschst du dir doch bestimmt auch, dass dir jemand hilft, oder? Deshalb ist es wichtig, dass möglichst viele abhängig Beschäftigte Mitglied in einer Gewerkschaft sind und sich in der Gewerkschaft beteiligen. Das gilt natürlich auch für Azubis und Schüler/innen denn auch schon in der Schule und in der Ausbildung gilt es, eure Interessen gemeinsam zu vertreten und durchzusetzen. In Deutschland sind Gewerkschaften nach Branchen organisiert. Das bedeutet, dass sich alle Beschäftigte einer Branche in derselben Gewerkschaft organisieren. Deshalb gibt es für jeden Betrieb auch nur III eine Gewerkschaft. Wenn du wissen willst, welche Gewerkschaft für dich die Richtige ist, musst du deshalb zunächst überlegen, welcher Branche IV dein Betrieb zugehört oder wo du perspektivisch arbeiten wirst. V Innerhalb des Dachverbandes, dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), haben sich acht Mitgliedsgewerkschaften zusammengeschlossen: VI Lexikon Kontakt I II

34 d e i n e r e c h t e i n b e r u f s In der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) sind ca. 2,3 Millionen Beschäftigte organisiert. In ihr schließen sich Beschäftigte aus den Bereichen Handel, Versicherungen, Banken, Medien, Öffentliche Dienste, Transport, Verkehr, Telekommunikation und Postdienstleistungen zusammen. Grundlage der Organisation ist die Erfahrung, dass gegenüber der Macht der Arbeitgeber/innen ein solidarisches und gemeinsames Auftreten und Kämpfen Grundlage der Interessenvertretung ist. Im Internet ist die ver.di-jugend auch vertreten: In der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) sind etwa Beschäftigte aus der Bergbauwirtschaft, der chemischen sowie Erdöl-Industrie zusammengeschlossen. Als Gewerkschaft unterstützt sie ihre Mitglieder bei der betrieblichen Interessenvertretung als Betriebsrat oder Jugend- und Auszubildendenvertretung: durch Weiterbildungsangebote, Beratungsangebote oder rechtliche Unterstützung. Für Jugendliche ist die Jugendseite spannend: In der Industriegewerkschaft Metall (IG Metall) haben sich etwa 2,4 Millionen Beschäftigte zusammengeschlossen. Sie stammen aus den Branchen der Metall- und Elektroindustrie, der Holz- und Kunststoffverarbeitung sowie der Textil- und Bekleidungswirtschaft. Wie alle Mitgliedsgewerkschaften des DGB handelt auch die IG Metall Tarifverträge zu Einkommen, Arbeitszeiten, Urlaub, Übernahme etc. für ihre Mitglieder aus. Im Falle eines Arbeitskampfes organisieren die Mitglieder den Streik und bekommen Streikunterstützung gezahlt. Die IGM-Jugend hat eine eigene Homepage: 32

35 s c h u l e u n d b e t r i e b 33 Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaften (GEW) ist die Bildungsgewerkschaft. In ihr organisieren sich derzeit ca Lehrer/innen, Erzieher/innen sowie Mitarbeiter/innen in Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die GEW kämpft um die Erhaltung von Arbeitsplätzen im Bildungsbereich sowie um bessere Arbeitsbedingungen für Lehrer/innen. In Zeiten leerer Kassen werden Lehrer/innen oftmals mit Mehrarbeit und größeren Klassen belastet. Befrage deine Berufsschullehrer/innen doch mal dazu! Im Internet findest du die GEW unter In der Gewerkschaft Nahrung-Genuss- Gaststätten (NGG) haben sich ca Menschen aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe, der Nahrungs- und Genussmittelproduktion zusammengeschlossen. Ihre Ziele sind Gleichberechtigung sowie die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in einer sozialen Marktwirtschaft. Die Junge NGG findest du hier: I Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG II BAU) hat ca Mitglieder aus dem Baugewerbe, der Agrar- und Forstwirtschaft sowie dem Umwelt- und III Naturbereich. Um für ihre Mitglieder präsent zu sein, ist IV sie wie alle Gewerkschaften in regionale Gliederungen unterteilt und dort mit fachlich geschultem Personal präsent. Deshalb findest du V auch immer einen Regionalkontakt ganz in deiner Nähe. VI Näheres zur IG BAU findest du im Internet: Lexikon Kontakt

36 d e i n e r e c h t e i n b e r u f s In der TRANSNET sind etwa Beschäftigte der Deutschen Bahn und anderer Unternehmen des Verkehrssektors Mitglied. Im Organisationsbereich der TRANSNET sind sind viele der Beschäftigten Gewerkschaftsmitglied. Ein hoher Organisationsgrad ist wichtig, um in Tarifverhandlungen die Interessen der abhängig Beschäftigten durchsetzen zu können. Mehr über die Transnet-Jugend findest du auf ihrer Homepage: Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) steht allen Polizeibeschäftigten und Feuerwehrmitarbeiter/innen zur Verfügung. Sie vertritt die beruflichen, gesellschaftlichen, ökologischen, sozialen und kulturellen Interessen ihrer Mitglieder. Die GdP strebt insbesondere nach besseren Arbeits- und Lebensbedingungen. Die GdP ist wie jede andere DGB-Gewerkschaft auch unabhängig von Regierung, Verwaltungen, Parlamenten oder Religionsgemeinschaften. Die GdP Junge Gruppe im Internet: Und weißt du jetzt, welche Gewerkschaft zu dir gehört? Wenn nicht, dann frage doch einfach mal bei einer Gewerkschaft nach und erkundige dich! Für Azubis, Schüler/innen, Studenten/innen und junge Beschäftigte hat jede Gewerkschaft eine extra Gewerkschaftsjugend. Insgesamt sind innerhalb der DGB-Gewerkschaften über eine halbe Million junge Leute organisiert und wir haben eine Menge Spaß zusammen. Nicht 34

37 s c h u l e u n d b e t r i e b 35 nur, weil es sich gemeinsam besser Partys feiern lässt, sondern weil wir gemeinsam Forderungen diskutieren, Aktionen machen und uns in die Debatten der Großen einmischen. Um unsere Forderungen innerhalb der Gewerkschaft und auch nach außen vertreten zu können, treffen wir uns regelmäßig in Jugendausschüssen, schreiben Flugblätter oder malen Transparente, bilden uns auf Seminaren weiter oder gehen gemeinsam auf Demos. Und das sind die zentralen Forderungen der Gewerkschaftsjugend: Wer nicht ausbildet, muss zahlen! Für die Umlagefinanzierung zur Schaffung von ausreichend betrieblichen Ausbildungsplätzen. Jeder Jugendliche, der einen Ausbildungsplatz will, soll auch einen betrieblichen Ausbildungsplatz bekommen. Gegen Diskriminierung und Ausgrenzung für ein solidarisches Miteinander in Betrieb und Gesellschaft. Rassismus und Rechtsextremismus haben bei uns keinen Platz. Für eine ausreichend hohe Ausbildungsvergütung damit sich jede/r Auszubildende selber versorgen kann und dabei sein Recht auf kulturelle und soziale Teilhabe verwirklichen kann. Für eine 12monatige Übernahme nach der Ausbildung in den erlernten Beruf. Für die Verbesserung der Ausbildungsqualität. IV Je mehr Jugendliche sich gewerkschaftlich organisieren V und mitmachen, desto besser können wir unsere Forderungen vertreten. Wenn du Interesse hast, dann wende VI dich einfach an deine regionalen Ansprechpartner/ innen. Lexikon Kontakt I II III

38 d e i n e r e c h t e i n b e r u f s Ausbildungslexikon: Von Abmahnung bis Zivildienst Die Abmahnung ist eine mündliche oder schriftliche Erklärung des Arbeitgebers, dass dieser das Verhalten des abhängig Beschäftigten als nicht vertragsgemäß rügt. Eine wirksame Abmahnung ist Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung (siehe Seite 15). Im Falle einer Abmahnung solltest du dich schnell an deine Gewerkschaft oder den Betriebs-/Personalrat bzw. die JAV wenden. In der Abschlussprüfung deiner Ausbildung sollst du nachweisen, dass du die berufliche Handlungsfähigkeit sowie die Kenntnisse besitzt, die zur Ausübung deines Berufes notwendig sind. Ein ordnungsgemäß ausgefüllter schriftlicher Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) sowie eine erfolgreiche Zwischenprüfung sind deshalb Zulassungsvoraussetzungen für die Abschlussprüfung. Die Abschlussprüfung kann auch gestreckt in zwei Teilen absolviert werden (siehe Seite 14 unten). Die Agentur für Arbeit ist eine öffentliche Einrichtung, die gemeinsam von Gewerkschaften, Staat und Arbeitgeberverbänden verwaltet wird. Das heißt, die Entscheidungen werden gemeinsam von deren Vertreter/innen getroffen. Wesentliche Aufgaben der Arbeitsagenturen sind: die Arbeits- und Ausbildungsvermittlung, die Berufs- und Arbeitsmarktberatung, die berufliche Weiterbildung, die Arbeitslosenversicherung und natürlich die Zahlung von Arbeitslosen- und Kurzarbeitergeld. Akkordarbeit ist leistungsabhängiges Arbeiten. Eine bestimmte Anzahl von Produkten muss in einer festgelegten Zeit erreicht werden. Da Akkordarbeit in der Regel mit besonderen gesundheitlichen Gefahren verbunden ist, ist die Akkordtätigkeit für bestimmte Gruppen verboten: z.b. für schwangere Frauen sowie Jugendliche unter 18 Jahren (Jugendarbeitsschutzgesetz 23). Berufsausbildungen, die Akkordarbeit vorsehen, bilden hier die Ausnahme. Akkordlohn ist die Bezahlung nach Leistung. Der Betriebs- bzw. Personalrat hat ein Mitbestimmungsrecht und kann beeinflussen, wer wie Akkordlohn in welcher Höhe bekommt. 36

39 s c h u l e u n d b e t r i e b 37 Arbeitgeber/innen sind Menschen oder Unternehmen, die Menschen gegen Lohn beschäftigen. Um das tun zu können, müssen sie die notwendigen Produktionsmittel (also Grund und Boden, Maschinen etc.) besitzen. Arbeitgeber/ innen leben mit davon, dass die abhängig Beschäftigten für sie arbeiten. Arbeitgeberverbände sind Zusammenschlüsse von Arbeitgeber/innen. Sie vertreten die Interessen der Arbeitgeber/innen und schließen z.b. Tarifverträge ab. Daneben versuchen Arbeitgeberverbände über Öffentlichkeitsarbeit, Kampagnen und Institute die öffentliche Meinung zu ihren Gunsten zu ändern oft auch, indem gegen Gewerkschaften gehetzt wird. Arbeitnehmer/innen besitzen keine Produktionsmittel und müssen deshalb arbeiten gehen, um sich ihren Lebensunterhalt sichern zu können. Auszubildende lernen zwar einen Beruf, sind aber trotzdem schon Arbeitnehmer/innen, da sie genauso davon abhängig sind, arbeiten gehen zu müssen, um sich den Lebensunterhalt zu sichern. Das Arbeitsgericht ist bei allen Auseinandersetzungen in Bezug auf Arbeitsverhältnisse zuständig. Wie bei allen anderen Gerichten gibt es auch hier verschiedene Instanzen: das Arbeitsgericht (erste Instanz), das Landesarbeitsgericht (zweite Instanz) und das Bundesarbeitsgericht (dritte Instanz). Die Arbeitskleidung gehört nicht zu den Arbeits- und Ausbildungsmitteln, die Arbeitgeber/innen den Azubis im Rahmen der Berufsausbildung zur Verfügung stellen müssen. Erfüllt die Arbeitskleidung jedoch Schutzfunktionen zur Verhütung von Unfällen und Gefahren, so ist sie Arbeitsschutzkleidung und allein von/ I vom Arbeitgeber/in zu bezahlen (siehe Seite 24). II Arbeitslosigkeit ist ein umgangssprachlicher Begriff für Erwerbslosigkeit. Wenn lang genug in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurde, kann III Arbeitslosengeld I beantragt werden. Dieses ist jedoch an die Bereitschaft, auch schlechtere Jobs anzunehmen sowie an Mobilität und IV Flexibilität des Erwerbslosen geknüpft. Im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind allgemeine Grundpflichten von Arbeitgeber/innen und abhängig Beschäftigten für den Arbeitsschutz festgelegt (siehe Seite 24). VI V Lexikon Kontakt

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