Beschlüsse der 13. Vertreterversammlung der KZBV am in Berlin

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1 Beschlüsse der 13. Vertreterversammlung der KZBV am in Berlin Resolution: Gegen undifferenzierte Sparpolitik Die Vertreterversammlung beschließt folgende Resolution: Die Vertreterversammlung der KZBV fordert die Regierungskoalition auf, nicht in die gescheiterte Kostendämpfungspolitik der Vergangenheit zurückzufallen. Eine undifferenzierte Sparpolitik hat gravierende Auswirkungen auf die flächendeckende, wohnortnahe Versorgung der Patienten. Die Vertragszahnärzte verkennen nicht die Finanzierungsprobleme der GKV. Eine stabile Lösung, die auf Dauer eine qualitativ hochwertige Versorgung sicherstellt, kann nur durch tragfähige strukturelle Reformen erreicht werden. Mit dem Koalitionsvertrag sind die Weichen für die zahnmedizinische Versorgung richtig gestellt. Dringend erforderlich ist es jetzt, diese Reformvorhaben anzupacken und die Budgetierung mit strikter Grundlohnsummenanbindung aufzuheben. Nachdem dieser Schritt bei den niedergelassenen Ärzten und auch im stationären Bereich bereits erfolgt ist, ist er im zahnärztlichen Bereich längst überfällig. Die Patienten in Deutschland werden auf einem anerkannt hohen Niveau versorgt. Die Mundgesundheit hat sich erheblich verbessert. Deutschland nimmt bei der Mundgesundheit im internationalen Vergleich einen Spitzenplatz ein. Dabei nimmt der Anteil der zahnärztlichen Behandlungen an den Leistungsausgaben der GKV kontinuierlich ab. Eine Ausgabenexplosion gibt es nicht im Gegenteil: das Festzuschusssystem beim Zahnersatz belegt, dass die GKV trotz Aufhebung der Budgetierung in den letzten Jahren erhebliche Einsparungen in diesem Versorgungsbereich realisieren konnte. Kostendämpfungsmaßnahmen sind hier fehl am Platz. Wir brauchen dringend eine richtige Weichenstellung für die vertragszahnärztliche Versorgung und fordern die Koalition auf, die im Koalitionsvertrag vereinbarten strukturellen Reformen, wie beispielsweise die Aufhebung der Budgetierung mit strikter Grundlohnsummenanbindung anzupacken und umzusetzen. Wir brauchen in einem wettbewerblich ausgerichteten Gesundheitswesen wettbewerbsfähige Vergütungsstrukturen. Heute stecken wir in den Vergütungsstrukturen der neunziger Jahre fest. Dies bedarf einer schnellen Änderung und darf nicht auf die lange Bank geschoben werden. 1

2 Aufhebung der strikten Budgetierung im Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung Die Vertreterversammlung fordert den Gesetzgeber auf, auch in Zeiten akuter Finanzierungsprobleme der GKV die von der KZBV vorgeschlagenen strukturellen Reformen im Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung aufzugreifen und die Abschaffung der Budgetierung mit strikter Grundlohnsummenanbindung nunmehr zeitnah umzusetzen. Budgets sind anachronistisch und leistungsfeindlich. Für den Patienten können sie zur Rationierung von Leistungen führen. Der Gesetzgeber hat diese negativen Konsequenzen erkannt und deshalb die strikte, grundlohnsummenorientierte Budgetierung im ambulanten ärztlichen und im stationären Bereich aufgehoben. Für den zahnärztlichen Sektor ist die Abschaffung überfällig. In einem wettbewerblich ausgerichteten Gesundheitswesen brauchen wir wettbewerbsfähige Vergütungsstrukturen. Ost-West-Angleichung der vertragszahnärztlichen Vergütungen in den neuen Ländern und Berlin Die Vertreterversammlung der KZBV fordert den Gesetzgeber auf, die Angleichung der vertragszahnärztlichen Vergütung in den neuen Bundesländern und in Berlin an das Niveau der alten Bundesländer vorzunehmen und damit die politisch anerkannte Forderung der KZBV umzusetzen. Dazu sind die im Jahre 2009 vereinbarten Punktwerte und Gesamtvergütungen im Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung im Jahre 2010 in den neuen Ländern zusätzlich um insgesamt 10,6 % und im Land Berlin zusätzlich um 8,8 % zu erhöhen. Auch mehr als 20 Jahre nach Inkrafttreten des SGB V im Beitrittsgebiet besteht zwischen den Punktwerten und der Vergütung für vertragszahnärztliche Leistungen in Ost und West noch immer eine Differenz von 10,6 %, während zwischenzeitlich jedoch eine weitgehende Angleichung sowohl der Allgemeinkosten, als auch der Kostenstruktur in den vertragszahnärztlichen Praxen eingetreten ist. Insgesamt führt dies zu einer relativ geringen Attraktivität der vertragszahnärztlichen Tätigkeit in den neuen Bundesländern gegenüber den alten Bundesländern. Diese Situation trifft nicht nur für Vertragszahnärzte, sondern auch für das Praxispersonal zu. Mit einer Abwanderung qualifizierten Fachpersonals aus den neuen in die alten Bundesländer ist weiterhin zu rechnen. Besonderer Handlungsbedarf besteht auch im Bundesland Berlin, in dem zwar zwischenzeitlich eine Angleichung der Gehälter und Löhne im öffentlichen Dienst erfolgt ist, wohingegen die Punktwerte und Gesamtvergütungen im Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung gegenüber denjenigen in den alten Bundesländern weiterhin um 8,8 % zurückbleiben. Es wird daher gefordert, dass die im Jahre 2009 vereinbarten Punktwerte und Gesamtvergütungen im Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung im Jahr 2010 in den neuen Ländern zusätzlich um insgesamt 10,6 % und im Land Berlin zusätzlich um 8,8 % erhöht werden. Die in diesem Sinne zusätzlich erhöhten Punktwerte und Gesamtvergütungen sind in den Folgevereinbarungen zu Grunde zu legen. 2

3 Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter - Konzept zur vertragszahnärztlichen Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen Die Vertreterversammlung beschließt das Reformkonzept "Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter - Konzept zur vertragszahnärztlichen Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen" und fordert den Gesetzgeber auf, den ordnungspolitischen Rahmen für eine Anspruchsberechtigung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen im SGB V zu schaffen. Die zahnmedizinische Versorgung in der GKV geht davon aus, dass jeder Erwachsene eigenverantwortlich Mundhygiene betreiben, eine zahnärztliche Praxis aufsuchen und bei der Behandlung kooperieren kann. Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen können das vielfach nicht. Deshalb gibt es bei diesen Patientengruppen erhebliche Versorgungsdefizite, auf die auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen in seinem aktuellen Gutachten hingewiesen hat. Mit dem Versorgungskonzept Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter wird aufgezeigt, wie die Versorgungsprobleme gelöst werden können. Der Gesetzgeber ist gefordert, einen ordnungspolitischen Rahmen zu schaffen und eine Anspruchsgrundlage für die Betroffenen im SGB V zu verankern. Die Verbesserung der Betreuung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen muss ein gesamtgesellschaftliches Ziel und humanitäres Anliegen sein. Zurückweisung der Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung Die Vertreterversammlung der KZBV stellt fest, dass die G-BA-Richtlinie Nr. 13 vom zur sektorenübergreifenden Qualitätssicherung für die Zahnärzteschaft nicht zielführend ist und fordert den Gesetzgeber auf, das SGB V unverzüglich so zu ändern, dass die gesetzlichen Regelungen über die einrichtungs- und sektorenübergreifende Qualitätssicherung nicht (mehr) für Zahnärzte gelten. 1. Im vertragszahnärztlichen Bereich bestehen bereits genügend Instrumente wie z. B. Gutachterwesen, Prüfwesen, Pflichtfortbildung, einrichtungsinternes Qualitätsmanagement, die zu einer qualitativ hochstehenden Versorgung der Versicherten führen. 2. Darüber hinaus bedarf es keiner umfangreichen elektronischen Erfassung von Qualitätsparametern, die zu einer ausufernden Datenbürokratie führen. 3. An das BMG und Minister Rösler wird unter Hinweis auf sein politisches Postulat zum Bürokratieabbau appelliert, weiter ausufernde Datenbürokratie ohne praktischen Nutzen für die Versicherten in der GKV nicht zuzulassen. 3

4 egk - Online-Anbindung der Zahnarztpraxen Die Vertreterversammlung der KZBV lehnt eine Zwangsvernetzung der Zahnarztpraxen mit den Krankenkassen (verpflichtende Online-Anbindung) zum Zwecke des Stammdatenabgleichs ab. Die Zahnarztpraxen (und Arztpraxen) sind keine Außenstellen der Krankenkassen. Ureigene Verwaltungsfunktionen der Krankenkassen wie Überprüfung und Aktualisierung der Stammdaten müssen von den Krankenkassen selbst wahrgenommen und dürfen nicht zu Lasten und Kosten der Zahnärzte in die Zahnarztpraxen ausgelagert werden. Hinzu kommt: Die Kosten zur Einrichtung der technischen Voraussetzungen stehen nachweislich in keinem Verhältnis zum erhofften Nutzen. "Gemeinsame Eckpunkte" der KZBV und der Ersatzkassen Die Vertreterversammlung der KZBV begrüßt die "Gemeinsamen Eckpunkte" der KZBV und der Ersatzkassen zur Reform der zahnärztlichen Versorgungsstrukturen. Darüber hinaus wird der Vorstand der KZBV aufgefordert, im Gesetzgebungsverfahren darauf hinzuwirken, dass länderspezifische Besonderheiten der Vertragssituation berücksichtigt werden. Diese strategische Allianz hat die Beseitigung der Budgetierung und der Wettbewerbsvorteile einzelner Krankenkassen zu Lasten der Zahnärzteschaft zum Ziel. Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung Die Vertreterversammlung der KZBV betont ausdrücklich, dass die Zahnärzteschaft auch in ihrem freiberuflichen und ethischen Selbstverständnis weiterhin für eine qualitativ hochwertige Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten steht. Deshalb lehnt die Vertreterversammlung der KZBV die Richtlinie Nr. 13 des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung aus folgenden Gründen ab: 1. Wenn, wie der G-BA richtig feststellt, die Qualität der Leistungen in der GKV anerkanntermaßen hoch ist, dann brauchen wir keine ausufernde Datenbürokratie. 4

5 2. Die Einbeziehung der Zahnärzte in die Richtlinie Nr. 13 rechtfertigt den bürokratischen Aufwand einer sektorenübergreifenden Qualitätssicherung nicht, weil es keine vertragszahnärztlichen ambulant-stationären Behandlungen gibt. 3. Auch privat versicherte Patienten sind von der GKV-Qualitätssicherung erfasst. Hierzu fehlt dem G-BA die gesetzliche Regelungskompetenz. 4. Obwohl der G-BA primär von einem "Qualität fördernden und unterstützenden Ansatz" ausgeht, mündet seine Entscheidung in Kontroll- und Sanktionsmaßnahmen. Hierdurch werden keine Motivationsanreize und keine Qualitätsverbesserungsimpulse gesetzt. 5. Durch die Überbürokratie entstehen hohe zusätzliche Verwaltungskosten. Die dafür notwendigen Mittel fehlen dann bei der Versorgung der Versicherten. 5

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