Beschlüsse der 13. Vertreterversammlung der KZBV am in Berlin
|
|
- Gertrud Hauer
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Beschlüsse der 13. Vertreterversammlung der KZBV am in Berlin Resolution: Gegen undifferenzierte Sparpolitik Die Vertreterversammlung beschließt folgende Resolution: Die Vertreterversammlung der KZBV fordert die Regierungskoalition auf, nicht in die gescheiterte Kostendämpfungspolitik der Vergangenheit zurückzufallen. Eine undifferenzierte Sparpolitik hat gravierende Auswirkungen auf die flächendeckende, wohnortnahe Versorgung der Patienten. Die Vertragszahnärzte verkennen nicht die Finanzierungsprobleme der GKV. Eine stabile Lösung, die auf Dauer eine qualitativ hochwertige Versorgung sicherstellt, kann nur durch tragfähige strukturelle Reformen erreicht werden. Mit dem Koalitionsvertrag sind die Weichen für die zahnmedizinische Versorgung richtig gestellt. Dringend erforderlich ist es jetzt, diese Reformvorhaben anzupacken und die Budgetierung mit strikter Grundlohnsummenanbindung aufzuheben. Nachdem dieser Schritt bei den niedergelassenen Ärzten und auch im stationären Bereich bereits erfolgt ist, ist er im zahnärztlichen Bereich längst überfällig. Die Patienten in Deutschland werden auf einem anerkannt hohen Niveau versorgt. Die Mundgesundheit hat sich erheblich verbessert. Deutschland nimmt bei der Mundgesundheit im internationalen Vergleich einen Spitzenplatz ein. Dabei nimmt der Anteil der zahnärztlichen Behandlungen an den Leistungsausgaben der GKV kontinuierlich ab. Eine Ausgabenexplosion gibt es nicht im Gegenteil: das Festzuschusssystem beim Zahnersatz belegt, dass die GKV trotz Aufhebung der Budgetierung in den letzten Jahren erhebliche Einsparungen in diesem Versorgungsbereich realisieren konnte. Kostendämpfungsmaßnahmen sind hier fehl am Platz. Wir brauchen dringend eine richtige Weichenstellung für die vertragszahnärztliche Versorgung und fordern die Koalition auf, die im Koalitionsvertrag vereinbarten strukturellen Reformen, wie beispielsweise die Aufhebung der Budgetierung mit strikter Grundlohnsummenanbindung anzupacken und umzusetzen. Wir brauchen in einem wettbewerblich ausgerichteten Gesundheitswesen wettbewerbsfähige Vergütungsstrukturen. Heute stecken wir in den Vergütungsstrukturen der neunziger Jahre fest. Dies bedarf einer schnellen Änderung und darf nicht auf die lange Bank geschoben werden. 1
2 Aufhebung der strikten Budgetierung im Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung Die Vertreterversammlung fordert den Gesetzgeber auf, auch in Zeiten akuter Finanzierungsprobleme der GKV die von der KZBV vorgeschlagenen strukturellen Reformen im Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung aufzugreifen und die Abschaffung der Budgetierung mit strikter Grundlohnsummenanbindung nunmehr zeitnah umzusetzen. Budgets sind anachronistisch und leistungsfeindlich. Für den Patienten können sie zur Rationierung von Leistungen führen. Der Gesetzgeber hat diese negativen Konsequenzen erkannt und deshalb die strikte, grundlohnsummenorientierte Budgetierung im ambulanten ärztlichen und im stationären Bereich aufgehoben. Für den zahnärztlichen Sektor ist die Abschaffung überfällig. In einem wettbewerblich ausgerichteten Gesundheitswesen brauchen wir wettbewerbsfähige Vergütungsstrukturen. Ost-West-Angleichung der vertragszahnärztlichen Vergütungen in den neuen Ländern und Berlin Die Vertreterversammlung der KZBV fordert den Gesetzgeber auf, die Angleichung der vertragszahnärztlichen Vergütung in den neuen Bundesländern und in Berlin an das Niveau der alten Bundesländer vorzunehmen und damit die politisch anerkannte Forderung der KZBV umzusetzen. Dazu sind die im Jahre 2009 vereinbarten Punktwerte und Gesamtvergütungen im Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung im Jahre 2010 in den neuen Ländern zusätzlich um insgesamt 10,6 % und im Land Berlin zusätzlich um 8,8 % zu erhöhen. Auch mehr als 20 Jahre nach Inkrafttreten des SGB V im Beitrittsgebiet besteht zwischen den Punktwerten und der Vergütung für vertragszahnärztliche Leistungen in Ost und West noch immer eine Differenz von 10,6 %, während zwischenzeitlich jedoch eine weitgehende Angleichung sowohl der Allgemeinkosten, als auch der Kostenstruktur in den vertragszahnärztlichen Praxen eingetreten ist. Insgesamt führt dies zu einer relativ geringen Attraktivität der vertragszahnärztlichen Tätigkeit in den neuen Bundesländern gegenüber den alten Bundesländern. Diese Situation trifft nicht nur für Vertragszahnärzte, sondern auch für das Praxispersonal zu. Mit einer Abwanderung qualifizierten Fachpersonals aus den neuen in die alten Bundesländer ist weiterhin zu rechnen. Besonderer Handlungsbedarf besteht auch im Bundesland Berlin, in dem zwar zwischenzeitlich eine Angleichung der Gehälter und Löhne im öffentlichen Dienst erfolgt ist, wohingegen die Punktwerte und Gesamtvergütungen im Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung gegenüber denjenigen in den alten Bundesländern weiterhin um 8,8 % zurückbleiben. Es wird daher gefordert, dass die im Jahre 2009 vereinbarten Punktwerte und Gesamtvergütungen im Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung im Jahr 2010 in den neuen Ländern zusätzlich um insgesamt 10,6 % und im Land Berlin zusätzlich um 8,8 % erhöht werden. Die in diesem Sinne zusätzlich erhöhten Punktwerte und Gesamtvergütungen sind in den Folgevereinbarungen zu Grunde zu legen. 2
3 Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter - Konzept zur vertragszahnärztlichen Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen Die Vertreterversammlung beschließt das Reformkonzept "Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter - Konzept zur vertragszahnärztlichen Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen" und fordert den Gesetzgeber auf, den ordnungspolitischen Rahmen für eine Anspruchsberechtigung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen im SGB V zu schaffen. Die zahnmedizinische Versorgung in der GKV geht davon aus, dass jeder Erwachsene eigenverantwortlich Mundhygiene betreiben, eine zahnärztliche Praxis aufsuchen und bei der Behandlung kooperieren kann. Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen können das vielfach nicht. Deshalb gibt es bei diesen Patientengruppen erhebliche Versorgungsdefizite, auf die auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen in seinem aktuellen Gutachten hingewiesen hat. Mit dem Versorgungskonzept Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter wird aufgezeigt, wie die Versorgungsprobleme gelöst werden können. Der Gesetzgeber ist gefordert, einen ordnungspolitischen Rahmen zu schaffen und eine Anspruchsgrundlage für die Betroffenen im SGB V zu verankern. Die Verbesserung der Betreuung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen muss ein gesamtgesellschaftliches Ziel und humanitäres Anliegen sein. Zurückweisung der Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung Die Vertreterversammlung der KZBV stellt fest, dass die G-BA-Richtlinie Nr. 13 vom zur sektorenübergreifenden Qualitätssicherung für die Zahnärzteschaft nicht zielführend ist und fordert den Gesetzgeber auf, das SGB V unverzüglich so zu ändern, dass die gesetzlichen Regelungen über die einrichtungs- und sektorenübergreifende Qualitätssicherung nicht (mehr) für Zahnärzte gelten. 1. Im vertragszahnärztlichen Bereich bestehen bereits genügend Instrumente wie z. B. Gutachterwesen, Prüfwesen, Pflichtfortbildung, einrichtungsinternes Qualitätsmanagement, die zu einer qualitativ hochstehenden Versorgung der Versicherten führen. 2. Darüber hinaus bedarf es keiner umfangreichen elektronischen Erfassung von Qualitätsparametern, die zu einer ausufernden Datenbürokratie führen. 3. An das BMG und Minister Rösler wird unter Hinweis auf sein politisches Postulat zum Bürokratieabbau appelliert, weiter ausufernde Datenbürokratie ohne praktischen Nutzen für die Versicherten in der GKV nicht zuzulassen. 3
4 egk - Online-Anbindung der Zahnarztpraxen Die Vertreterversammlung der KZBV lehnt eine Zwangsvernetzung der Zahnarztpraxen mit den Krankenkassen (verpflichtende Online-Anbindung) zum Zwecke des Stammdatenabgleichs ab. Die Zahnarztpraxen (und Arztpraxen) sind keine Außenstellen der Krankenkassen. Ureigene Verwaltungsfunktionen der Krankenkassen wie Überprüfung und Aktualisierung der Stammdaten müssen von den Krankenkassen selbst wahrgenommen und dürfen nicht zu Lasten und Kosten der Zahnärzte in die Zahnarztpraxen ausgelagert werden. Hinzu kommt: Die Kosten zur Einrichtung der technischen Voraussetzungen stehen nachweislich in keinem Verhältnis zum erhofften Nutzen. "Gemeinsame Eckpunkte" der KZBV und der Ersatzkassen Die Vertreterversammlung der KZBV begrüßt die "Gemeinsamen Eckpunkte" der KZBV und der Ersatzkassen zur Reform der zahnärztlichen Versorgungsstrukturen. Darüber hinaus wird der Vorstand der KZBV aufgefordert, im Gesetzgebungsverfahren darauf hinzuwirken, dass länderspezifische Besonderheiten der Vertragssituation berücksichtigt werden. Diese strategische Allianz hat die Beseitigung der Budgetierung und der Wettbewerbsvorteile einzelner Krankenkassen zu Lasten der Zahnärzteschaft zum Ziel. Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung Die Vertreterversammlung der KZBV betont ausdrücklich, dass die Zahnärzteschaft auch in ihrem freiberuflichen und ethischen Selbstverständnis weiterhin für eine qualitativ hochwertige Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten steht. Deshalb lehnt die Vertreterversammlung der KZBV die Richtlinie Nr. 13 des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung aus folgenden Gründen ab: 1. Wenn, wie der G-BA richtig feststellt, die Qualität der Leistungen in der GKV anerkanntermaßen hoch ist, dann brauchen wir keine ausufernde Datenbürokratie. 4
5 2. Die Einbeziehung der Zahnärzte in die Richtlinie Nr. 13 rechtfertigt den bürokratischen Aufwand einer sektorenübergreifenden Qualitätssicherung nicht, weil es keine vertragszahnärztlichen ambulant-stationären Behandlungen gibt. 3. Auch privat versicherte Patienten sind von der GKV-Qualitätssicherung erfasst. Hierzu fehlt dem G-BA die gesetzliche Regelungskompetenz. 4. Obwohl der G-BA primär von einem "Qualität fördernden und unterstützenden Ansatz" ausgeht, mündet seine Entscheidung in Kontroll- und Sanktionsmaßnahmen. Hierdurch werden keine Motivationsanreize und keine Qualitätsverbesserungsimpulse gesetzt. 5. Durch die Überbürokratie entstehen hohe zusätzliche Verwaltungskosten. Die dafür notwendigen Mittel fehlen dann bei der Versorgung der Versicherten. 5
Mein Zahnarzt vor Ort
Mein Zahnarzt vor Ort statt Bürgerversicherung. Was die Bürgerversicherung für Ihre zahnärztliche Versorgung in Baden-Württemberg bedeutet. VORWORT Foto: Martin Stollberg Sehr geehrte Damen und Herren,
Der Gemeinsame Bundesausschuss
Der Gemeinsame Bundesausschuss Rund 71 Millionen Menschen in Deutschland sind gesetzlich krankenversichert (GKV) und haben damit Anspruch auf eine hochwertige Gesundheitsversorgung. Der Gemeinsame Bundesausschuss
Verabschiedet auf dem Bündnistag am 4. Dezember 2013 in Berlin
Resolution Bündnis Gesundheit 2000 Verabschiedet auf dem Bündnistag am 4. Dezember 2013 in Berlin Das Bündnis Gesundheit 2000 repräsentiert die Gesundheitsberufe in Deutschland und spricht für die rund
Zahnmedizinische Versorgung zukunftssicher gestalten
Politische Forderungen des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ) zur 18. Legislaturperiode Zahnmedizinische Versorgung zukunftssicher gestalten Freiberufliche Versorgungsstrukturen fördern 4 Therapiefreiheit
Allgemeine Bewertung:
Gemeinsame Stellungnahme von BZÄK und KZBV zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungsgesetz-PNG) (Stand: 20. Januar 2012) Allgemeine Bewertung:
25 Jahre Medizinischer Dienst
25 Jahre Medizinischer Dienst Begutachtung, Beratung und mehr MDK-Kongress 2014 Berlin, 6. November 2014 Dr. Doris Pfeiffer Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes 1989-2014 VÄD als Einrichtung der
STATIONSÄQUIVALENTE BEHANDLUNG
STATIONSÄQUIVALENTE BEHANDLUNG IN DER GESUNDHEITSPOLITISCHEN DISKUSSION Arno Deister Prof. Dr. med. Zentrum für Psychosoziale Medizin Klinikum Itzehoe Robert-Koch-Str. 2 25525 Itzehoe Deutsche Gesellschaft
Medizin trifft Recht: Gibt es Regelungslücken in der Qualitätssicherung des SGB V?
Medizin trifft Recht: Gibt es Regelungslücken in der Qualitätssicherung des SGB V? QS-Konferenz des G-BA, Potsdam, 29.11.2010 Dr. Ilona Köster-Steinebach Agenda 1. Einleitung 2. Fragen zur Qualitätssicherung
Die Regelung der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss
Die Regelung der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss Josef Hecken Unparteiischer Vorsitzender des G-BA Vortrag im Rahmen der 13. Berliner Gespräche zum Gesundheitswesen
Versorgungsrechtliche Grundlagen von Qualitätssicherung und Evaluation 3. Symposium der BAG BKOM und DVfR 01. Oktober 2010 Frankfurt/Main
Versorgungsrechtliche Grundlagen von Qualitätssicherung und Evaluation 3. Symposium der BAG BKOM und DVfR 01. Oktober 2010 Frankfurt/Main Dipl. Ing. Norbert Kamps Referent Hilfsmittelversorgung, Fachgebiet
Erwartungen der Krankenkassen an Psychotherapie und Psychotherapeuten im Zuge der Umsetzung der G-BA-Beschlüsse/Strukturreform
Erwartungen der Krankenkassen an Psychotherapie und Psychotherapeuten im Zuge der Umsetzung der G-BA-Beschlüsse/Strukturreform Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender AOK-Bundesverband 11. Landespsychotherapeutentag
Krankenhaus-Hygiene Über das Richtige berichten - Anforderungen an die Datenerfassung und das Reporting
Krankenhaus-Hygiene Über das Richtige berichten - Anforderungen an die Datenerfassung und das Reporting Ingo Pfenning Stationäre Versorgung Techniker Krankenkasse Vortrag am 15.Mai 2012 in Berlin Hygienesymposium
Position der DVfR zur geriatriespezifischen Versorgung Positionspapiere 2012 / Berlin
Position der DVfR zur geriatriespezifischen Versorgung Positionspapiere 2012 / 2017 10.04.2018 Berlin DVfR April 2018 2 Historie / Hintergrund Sommer 2012: Positionspapier der DVfR zur Weiterentwicklung
Staatsmedizin und alternative Kostenerstattungsmodelle
Staatsmedizin und alternative Kostenerstattungsmodelle Freie Ärzteschaft, Mitgliederversammlung 07.11.2015 Frankfurt Dr. Thomas Drabinski Institut für Mikrodaten-Analyse (IfMDA), Kiel Agenda 1. KHSG 2.
Pflegenotstand muss das Top-Thema werden
Demenz ist die zentrale pflegepolitische Herausforderung Pflegenotstand muss das Top-Thema werden Neuss ( 30. November 2010) - Pro Pflege Selbsthilfenetzwerk macht seit Jahren darauf aufmerksam, dass im
Hochschulambulanzreform - Problemlage aus Sicht eines Universitätsklinikums
Hochschulambulanzreform - Problemlage aus Sicht eines Universitätsklinikums Anja Simon, Kaufmännische Direktorin Universitätsklinikum Würzburg Kaufmännische Direktorin Agenda 1. Vorstellung UKW 2. Eckpunkte
GKV - Leistungen und Beziehungen zu Leistungserbringern
Management im Gesundheitswesen Krankenversicherung und Leistungsanbieter GKV - Leistungen und Beziehungen zu Leistungserbringern Reinhard Busse, Prof. Dr. med. MPH FFPH FG Management im Gesundheitswesen,
(Stand: 21. September :31)
Stellungnahme der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) zum Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes und weiterer
Fachärztliche Versorgung an der Schnittstelle ambulant und stationär
Fachärztliche Versorgung an der Schnittstelle ambulant und stationär Positionen zur Zukunft der fachärztlichen Versorgung Dr. Martina Wenker Gliederung 1. Zur Situation der fachärztlichen Versorgung 2.
Sektorübergreifende Versorgung: Sind kleine Schritte schneller als die große Politik?
Sektorübergreifende Versorgung: Sind kleine Schritte schneller als die große Politik? Neujahrsforum der vdek-landesvertretung Sachsen am 13. Januar 2012 Dr. Max Kaplan Vizepräsident der Bundesärztekammer
Resolution und Beschlüsse
Rundschreiben Anlage Resolution und Beschlüsse Vertreterversammlung der KZV BW Donaueschingen, 27. und 28.06.2014 Resolution Für Qualität und Transparenz Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
Stellungnahme der Bundeszahnärztekammer (BZÄK)
Stellungnahme der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) zum Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz PrävG) I. Die Bundeszahnärztekammer
Zur Rolle von Kollektivvertrag und Selektivverträgen für die Weiterentwicklung der ambulanten Versorgung
Zur Rolle von Kollektivvertrag und Selektivverträgen für die Weiterentwicklung der ambulanten Versorgung Wie verändert sich die ambulante ärztliche Versorgung? Tagung der Gesellschaft für Sozialen Fortschritt
Flächendeckende Versorgung ohne Sektorengrenzen. Rolf Steinbronn Dresden, 17. Oktober 2011
Flächendeckende Versorgung ohne Sektorengrenzen Rolf Steinbronn Dresden, Agenda ambulante und stationäre Versorgungsvielfalt besondere Versorgungssituation in ländlichen Gebieten Versorgungsmanagement
vdek Ein starker Partner im Gesundheitswesen
vdek Ein starker Partner im Gesundheitswesen 100-jähriges Jubiläum um des Verbandes der Ersatzkassen e. V. im Jahr 2012 SPD Landesparteitag NRW 29.9.12, Münster Der vdek vertritt alle 6 Ersatzkassen 2
Intention Gesetzgeber VersorgungsStrukturGesetz
Intention Gesetzgeber VersorgungsStrukturGesetz Der Gesetzgeber verfolgt mit dem Versorgungsstrukturgesetz (VStG) unter anderem das Ziel, die zahnärztliche Versorgung von in erster Linie pflegebedürftigen
Hintergrundinformation
Hintergrundinformation Berlin, 26. September 2018: Der Gesetzgeber plant, mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) die Höchstgrenze für die Zulassung von Arztgruppen, bei denen besonders große
Der G-BA und die Sicherung der Qualität bei sektorgleichen und sektorenübergreifenden Verfahren
Der G-BA und die Sicherung der Qualität bei sektorgleichen und sektorenübergreifenden Verfahren GRPG - Der G-BA im Brennpunkt gesundheitspolitischer Entscheidungen Berlin, 18. Januar 2013 Karen Pottkämper
DMP-Realität nach 10 Jahren
DMP-Realität nach 10 Jahren Dr. Maximilian Gaßner Präsident des Bundesversicherungsamtes Übersicht 1. Einführung der DMP 2. DMP in der Praxis Kritik und Würdigung 3. Ausblick in die Zukunft von DMP 4.
Regional gut versorgt Handlungsbedarf für eine leistungsfähige medizinische Rehabilitation
Regional gut versorgt Handlungsbedarf für eine leistungsfähige medizinische Rehabilitation Frank Winkler Stellv. Leiter der vdek-landesvertretung Baden-Württemberg BDPK-Bundeskongress 2015 24. Juni 2015
FALK Freie Allianz der Länder-KVen
FALK Freie Allianz der Länder-KVen Die Freiberuflichkeit ist für die FDP Garant für ein leistungsfähiges Gesundheitswesen. Wir werden daher ohne Wenn und Aber an der Freiberuflichkeit der Heilberufe festhalten
QUARTALSBERICHT 04/2015
QUARTALSBERICHT 4/215 Ergebnis 215 FINANZIELLE ENTWICKLUNG UND BEITRAG Entsprechend unserer Prognosen haben wir das vierte Quartal 215 mit einem leichten Überschuss von rund 1,2 Millionen Euro abgeschlossen.
Beschluss. 1 Zweck und Regelungsbereich
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Erstfassung einer Richtlinie über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen (Richtlinie nach
Einheitlicher Leistungskatalog und differenzierte Versorgungsangebote?
Tagung der Gesellschaft für r Sozialen Fortschritt in Berlin am 06. September 2006 Einheitlicher Leistungskatalog und differenzierte Versorgungsangebote? Dr. Michael Dalhoff Leiter der Unterabteilung Gesundheitsversorgung,
Kurzübersicht zur Verbesserung der Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen
zur Verbesserung der Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen Stand: Juli 2018 Ansprechpartner für Ihre Fragen zur Abrechnung: www.kzvb.de > Zahnarztpraxis > Kontakt zur Beratung
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Finanzsituation der Hochschulkliniken in Deutschland
Bundesrat Drucksache 312/16 (Beschluss) 08.07.16 Beschluss des Bundesrates Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Finanzsituation der Hochschulkliniken in Deutschland Der Bundesrat hat in seiner
KV RLP / FÖRDERRICHTLINIE STRUKTURFONDS SEITE 1 VON 5
Richtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz gemäß 105 Absatz 1a SGB V zur Förderung der Sicherstellung durch niedergelassene Vertragsärzte und angestellte Ärzte in ausgewiesenen Fördergebieten
Umsetzung gesetzlich gesichert ein Brückenpfeiler in die Zukunft des Gesundheitswesens
Umsetzung gesetzlich gesichert ein Brückenpfeiler in die Zukunft des Gesundheitswesens Brennpunkt Onkologie Nationaler Krebsplan erreicht das Parlament Mittwoch, 26. September 2012 Dr. iur. Johannes Arnade
Überführung des Anspruchs auf Hebammenhilfe aus der RVO ins SGB V
Eckpunktepapier 04.05.2011 Hebammen- und geburtshilfliche Versorgung sichern Eckpunkte des GKV-Spitzenverbandes für das Versorgungsgesetz Der GKV-Spitzenverband setzt sich dafür ein, die Versorgung der
Carus Consilium Sachsen am 2. März GKV-Versorgungsstrukturgesetz bundesdeutscher Rahmen für länderspezifische Umsetzung?
Carus Consilium Sachsen am 2. März 2012 GKV-Versorgungsstrukturgesetz bundesdeutscher Rahmen für länderspezifische Umsetzung? Spannungsfeld Kompetenzen Bund - Länder Selbstverwaltung Regionale Ebene/Länder
Pflegebedürftiger. Workshop der Diakonie. Ministerialrat Joachim Becker. Damit Deutschland gesund bleibt.
Der politische Auftrag der Rehabilitation Pflegebedürftiger Workshop der Diakonie Ministerialrat Joachim Becker Berlin, 30. November 2007 Bedeutung der Rehabilitation Die Weiterentwicklung der Rehabilitation
Praxismanagement für Allgemeinärzte, Kieferorthopäden und Zahnärzte
Praxismanagement für Allgemeinärzte, Kieferorthopäden und Zahnärzte So erfüllen Sie die Anforderungen aus SGB V, 135a 26.07.2004 2004 Dr. Jakob & Partner, Trier 1 Warum Praxismanagement? Die vielfältigen
Pressegespräch zum NKR-Projekt Mehr Zeit für Behandlung - Vereinfachung von Verfahren und Prozessen in Arzt- und Zahnarztpraxen
Pressegespräch zum NKR-Projekt Mehr Zeit für Behandlung - Vereinfachung von Verfahren und Prozessen in Arzt- und Zahnarztpraxen Berlin, 23. Oktober 2017 Dr. Ralf Hausweiler Beauftragter des Vorstandes
Ergänzung zur Regelung der Fremdkassenabrechnung nach 75 Abs. 7 Nr. 2 SGB V. (Beschluss des Vorstandes der KZBV vom )
Ergänzung zur Regelung der Fremdkassenabrechnung nach 75 Abs. 7 Nr. 2 SGB V (Beschluss des Vorstandes der KZBV vom 12.08.2009) In Ergänzung zu der Regelung der Fremdkassenabrechnung nach 75 Abs. 7 Satz
Entschließung des Bundesrates - Die Situation der Pflege durch Pflegepersonaluntergrenzen spürbar verbessern
Bun d esrat Drucksache 48/18 (Beschluss) 23.03.18 Beschluss des Bundesrates Entschließung des Bundesrates - Die Situation der Pflege durch Pflegepersonaluntergrenzen spürbar verbessern Der Bundesrat hat
Zwischen Mythos und Manual
Zwischen Mythos und Manual Der Umbruch in der psychotherapeutischen Arbeit wie Versorgung workshop des VPP 21.11.2013 - Berlin Uschi Gersch und Marcus Rautenberg 1 Leistung oder Gesundheit? 2 Ist diese
Honorarverteilungsmaßstab der Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin gemäß 85 Absatz 4 5. Sozialgesetzbuch (SGB V)
Honorarverteilungsmaßstab der Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin gemäß 85 Absatz 4 5. Sozialgesetzbuch (SGB V) durch Beschluss der Vertreterversammlung der KZV Berlin vom 03.12.2012 Inhaltübersicht
KZBV-Jahrbuch 2012: Leicht gestiegene Einkommen in 2011, aber weiterer Rückgang an Vertragszahnärzten
KZBV-Jahrbuch 2012: Leicht gestiegene Einkommen in 2011, aber weiterer Rückgang an Vertragszahnärzten von Dr. Detlev Nies, öff. best. u. vereid. Sachverständiger für die Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen
Änderungen im SGB V zur weiteren Versorgung seit dem
Änderungen im SGB V zur weiteren Versorgung seit dem 01. 01. 2016 Entlassmanagement Das Entlassmanagement ist ein obligatorisches Leistungsangebot der Krankenhäuser an die Versicherten. Die Krankenhäuser
Umgang mit knappen Mitteln im Gesundheitswesen
Wintersemester 2017/18 Vorlesung Ethik in der Medizin Umgang mit knappen Mitteln im Gesundheitswesen Prof. Dr. Alfred Simon Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin Gliederung Ursachen der
Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen (Richtlinie nach 22a SGB V) in der Fassung vom 19. Oktober
PCI Aktueller Sachstand
8. QS-Konferenz des G-BA 28.09.2016 1 PCI Aktueller Sachstand 8. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 28.09.2016 Dr. med. Friederike Burgdorf, MSc Leiterin der Abteilung Sektorenübergreifende
Entscheidungserhebliche Gründe
Entscheidungserhebliche Gründe zum Beschluss des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 288. Sitzung am 22. Oktober 2012 zu Grundsätzen und Eckpunkten zur Änderung und Weiterentwicklung
Wie man die Krankenversicherung in Deutschland verbessert
Quartalsbericht 3/216 Ergebnis 216 Entwicklungen der IKK Südwest Auch im dritten Quartal 216 haben sich die Finanzen der IKK Südwest wie erwartet entwickelt, es steht ein leichtes Plus in Höhe von knapp
Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante onkologische Patientenversorgung
Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante onkologische Patientenversorgung Dr. Christoph Straub Techniker Krankenkasse Fokusveranstaltung - Lilly Berlin, den 16. Juni 2004 F 2 Das Kernproblem der 116b,
Die ärztliche Selbstverwaltung nach dem GKV-VSG
Die ärztliche Selbstverwaltung nach dem GKV-VSG Symposium der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht Dr. Andreas Gassen Vorsitzender des Vorstandes der KBV Die ärztliche Selbstverwaltung nach dem GKV-VSG
Stellungnahme des IKK e. V. zum Entwurf eines. Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten
Stellungnahme des IKK e. V. zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) Stand 15.10.2012 IKK e. V. Hegelplatz 1 10117 Berlin 030/202491-0
Präsentation des KVSH-Versorgungsberichts, 09. Oktober 2009 in Kiel Statement von Dr. Ingeborg Kreuz, kommissarische Vorstandsvorsitzende der KVSH
Präsentation des KVSH-Versorgungsberichts, 09. Oktober 2009 in Kiel Statement von Dr. Ingeborg Kreuz, kommissarische Vorstandsvorsitzende der KVSH Sehr geehrte Damen und Herren, in Schleswig-Holstein behandeln
Aktuelles aus der Gesundheitsabteilung
Aktuelles aus der Gesundheitsabteilung Carola Hollnack Leiterin des Referates Krankenhausentgelte und ökonomie im Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz Folie 1 GLIEDERUNG
Die künftige Finanzierung von Medizintechnik und Innovationen im Gesundheitswesen: Was geht?
Die künftige Finanzierung von Medizintechnik und Innovationen im Gesundheitswesen: Was geht? Isabel Henkel Director Access & Reimbursement Johnson & Johnson Medical GmbH, Germany Marktzugang Erstattung
Qualitätsinstitutionen im Gesundheitswesen. Who is who?
Qualitätsinstitutionen im Gesundheitswesen Who is who? 1. DVMD-Frühjahrssymposium Hannover, 04.03.2016 Gabriele Damm, Dipl.-Dok. (FH), Systemauditor ZQ, Hannover Qualitätsinstitutionen im Gesundheitswesen
Stellungnahme. des Medizinischen Dienstes. des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.v. (MDS) zur Erörterung des Referentenentwurfs
Stellungnahme des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.v. (MDS) zur Erörterung des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV (GKV-Arzneimittelstärkungsgesetz
Aktuelle Herausforderungen der Gesundheitspolitik Die gesundheitspolitische Agenda 2015
Aktuelle Herausforderungen der Gesundheitspolitik Die gesundheitspolitische Agenda 2015 Empfang der Gesundheitsregion Saar e.v. Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende GKV-Spitzenverband Berlin, 10.06.2015
Der Innovationsfonds: Stand der Dinge. November 2017
Der Innovationsfonds: Stand der Dinge November 2017 Der Innovationsfonds 2016 bis 2019: 300 Mio. p. a. Verwendung Förderung neuer Versorgungsformen: 225 Mio. p.a. Förderung von Versorgungsforschung: 75
Abbau von Barrieren in Arzt- und Zahnarztpraxen
Einladung zu einem gemeinsamen Pressegespräch: Abbau von Barrieren in Arzt- und Zahnarztpraxen Sehr geehrte Damen und Herren, bereits seit vielen Jahren setzen sich niedergelassene Ärzte und Zahnärzte
Kooperationsvereinbarung
zwischen dem Onkologischen Schwerpunkt Ostwürttemberg (nachfolgend OSP genannt) und (nachfolgend auch Kooperationspartner genannt) Präambel Die Kliniken des OSP Ostwürttemberg ermöglichen und sichern die
STATIONSÄQUIVALENTE BEHANDLUNG CHANCEN UND RISIKEN
STATIONSÄQUIVALENTE BEHANDLUNG CHANCEN UND RISIKEN HERBSTTAGUNG BAG 09.-10.11.2016 IN GÖTTINGEN Arno Deister Prof. Dr. med. Zentrum für Psychosoziale Medizin Klinikum Itzehoe Robert-Koch-Str. 2 25525 Itzehoe
Stellungnahme. der Deutschen Krankenhausgesellschaft. zum Entwurf der Bundesregierung für ein
Stellungnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaft zum Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz HPG)
Wohin mit den Überschüssen der GKV? - Aus Sicht der Leistungserbringer
Wohin mit den Überschüssen der GKV? - Aus Sicht der Leistungserbringer Gesundheitspolitisches Kolloquium des ZES am 27. Juni 2012 PD Dr. jur. Heike Delbanco Ärztekammer Bremen Um wie viel Geld geht es?
Chancen aus dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz für die Region Torgau-Oschatz. Regionalkonferenz am 15. Februar 2012
Chancen aus dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz für die Region Torgau-Oschatz Regionalkonferenz am 15. Februar 2012 2 15. Februar Andrea Keßler SMS Ärztliche Versorgung im Planungsbereich Torgau-Oschatz
Stellungnahme des BKK Dachverbandes e.v. vom 26. Mai zum
Stellungnahme des BKK Dachverbandes e.v. BKK Dachverband e.v. Mauerstraße 85 10117 Berlin TEL (030) 2700406-0 FAX (030) 2700406-111 politik@bkk-dv.de www.bkk-dachverband.de vom 26. Mai 2015 zum Referentenentwurf
STELLUNGNAHME. 08. Februar Forschen. Lehren. Heilen.
STELLUNGNAHME Gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz HHVG) 08. Februar 2017 Forschen. Lehren. Heilen.
Patientenzentrierte Berichterstattung Welche Chancen bietet die externe QS?
Transparenz und Konsequenzen der datengestützten externen Qualitätssicherung Patientenzentrierte Berichterstattung Welche Chancen bietet die externe QS?? Herbert Weisbrod-Frey Patientenvertreter im GBA
In Kraft getreten am 1. Januar 2016.
Richtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz gemäß 105 Absatz 1a SGB V zur Förderung der Sicherstellung durch niedergelassene Vertragsärzte und angestellte Ärzte in ausgewiesenen Fördergebieten
BESCHLÜSSE UND WAHLEN DER 60. VERTRETERVERSAMMLUNG DER KZVLB. Am 10. Mai 2017 fand die 60. Vertreterversammlung der KZVLB in Potsdam statt.
BESCHLÜSSE UND WAHLEN DER 60. VERTRETERVERSAMMLUNG DER KZVLB Am. Mai fand die 60. Vertreterversammlung der KZVLB in Potsdam statt. I. Die Vertreterversammlung fasste folgende Beschlüsse: 1. Antrag: Rainer
In Kraft getreten am 1. Januar 2016.
Richtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz gemäß 105 Absatz 1a SGB V zur Förderung der Sicherstellung durch niedergelassene Vertragsärzte und angestellte Ärzte in ausgewiesenen Fördergebieten
Sonderrundschreiben HVM-News. Wichtige Informationen zur Honorarverteilung ab 01. Oktober Anlage:
Sonderrundschreiben 24.09.2015 HVM-News Wichtige Informationen zur Honorarverteilung ab 01. Oktober 2015 Anlage: Textfassung des Honorarverteilungsmaßstabes (HVM) ab 01.10.2015 Änderungen des Honorarverteilungsmaßstabes
Besonderheiten der Mundgesundheit/-hygiene bei Menschen mit Behinderung
Besonderheiten der Mundgesundheit/-hygiene bei Menschen mit Behinderung Lücken in der Versorgung/Betreuung Andreas G. Schulte Prof. Dr. med. dent. Lehrstuhl für Behindertenorientierte Zahnmedizin Department
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode 06. September 2016
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 4567 18. Wahlperiode 06. September 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Anita Klahn (FDP) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Gesundheit,
Stellungnahme. der Deutschen Krankenhausgesellschaft. zum Referentenentwurf eines
Stellungnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaft zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz HPG) 8. April 2015
Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes vom
Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes vom 10.01.2019 zum Antrag der Fraktion der FDP Regionalisierung der Bedarfsplanung, Niederlassungsfreiheit als Drucksache 19/6417 GKV-Spitzenverband Reinhardtstraße
strukturschwacher Regionen
Sicherstellungskongress der KBV Themenblock: Versorgung strukturschwacher Regionen am 28. Juni 2017, 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr dbb forum berlin, Friedrichstraße 169, 10117 Berlin Kathleen Lehmann, Dr. Thomas
Innovationsfonds der Bundesregierung
Innovationsfonds der Bundesregierung Univ.-Prof. Dr. Holger Pfaff Delegiertenkonferenz der AWMF Samstag, 06.05.2017 Ort: Steigenberger AIRPORT-Hotel, Frankfurt am Main Grundlage für Innovationsfonds: GKV-
Management von Gesundheitseinrichtungen. Aktuelle Herausforderungen für das Management im ärztlichen ambulanten Bereich
Management von Gesundheitseinrichtungen Aktuelle Herausforderungen für das Management im ärztlichen ambulanten Bereich 14.04.2016 Schultz-Zehden Folie 1 Organisationsformen der ambulanten ärztlichen Versorgung
Lösungsansätze für die Notfallversorgung im Land Berlin und auf Bundesebene
Lösungsansätze für die Notfallversorgung im Land Berlin und auf Bundesebene Dr. Brigitte Wrede, MPH Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Berlin Gesundheitsforum der Landesgesundheitskonferenz
Richtlinie. (DMP-Richtlinie/DMP-RL)
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Regelung von Anforderungen an die Ausgestaltung von Strukturierten Behandlungsprogrammen nach 137f Abs. 2 SGB V (DMP-Richtlinie/DMP-RL) in der Fassung vom
Gemeinsamer Bundesausschuss Herrn Prof. Josef Hecken Wegelystr Berlin
Gemeinsamer Bundesausschuss Herrn Prof. Josef Hecken Wegelystr. 8 10623 Berlin Köln, 09.07.2015 Einrichtungsinternes Qualitätsmanagement (QM) Berichterstattung der en und der KZBV gemäß der QM-Richtlinie
Vertrag. dem Land Nordrhein-Westfalen vertreten durch das Ministerium des Innern. der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Nordrhein in Düsseldorf
V-2 Polizeivertrag Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen vertreten durch das Ministerium des Innern und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Nordrhein in Düsseldorf über die zahnärztliche Versorgung
Beschluss. Berlin, den 20. April Gemeinsamer Bundesausschuss gemäß 91 SGB V Der Vorsitzende. Prof. Hecken
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Veröffentlichung von Patientenmerkblättern zu Verfahren 2 (QS WI) der Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung Vom
Anforderungen an neue Kooperationsformen im Gesundheitswesen. Grüner Tag der Gesundheitsberufe, Berlin, Dr. Ilona Köster-Steinebach
Anforderungen an neue Kooperationsformen im Gesundheitswesen Grüner Tag der Gesundheitsberufe, Berlin, 25.09.2011 Dr. Ilona Köster-Steinebach Inhaltsübersicht Erwartungen an kooperative Gesundheitsversorgung
Ambulante vertragsärztliche Psychotherapie
Pressegespräch Psychotherapie 30.03.2017 1 Ambulante vertragsärztliche Psychotherapie Pressegespräch am 30. März 2017 Pressegespräch Psychotherapie 30.03.2017 2 Gesetzlicher Auftrag zur Überarbeitung der
Integrierte Versorgung an der ambulant-stationären Schnittstelle
Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen Integrierte Versorgung an der ambulant-stationären Schnittstelle Prof. Dr. Eberhard Wille, Emeritus Universität Mannheim Regionalkonferenz
Kooperationsverträge nach 119 b SGB V
L Kooperationsverträge nach 119 b SGB V Dr. Ute Maier Seite 1 Status Quo in Baden- Württemberg 278.295 Pflegebedürftige gesamt 190.325 zu Hause versorgt = 68% 87.970 in 1.543 Heimen Angehörige 1.110 Pflegedienste
DIE VERSORGUNG UND DIE VERGÜTUNG
DIE VERSORGUNG UND DIE VERGÜTUNG IN DER PSYCHIATRIE, PSYCHOSOMATIK UND KINDER- UND JUGENDPSYCHIATRIE Arno Deister Prof. Dr. med. Zentrum für Psychosoziale Medizin Klinikum Itzehoe Robert-Koch-Str. 2 25525
Die neue Rahmen-Richtlinie
Die neue Rahmen-Richtlinie 10. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses 24. September 2018 Benedict Steffens Abteilung Qualitätssicherung und sektorenübergreifende Versorgungskonzepte
Grenzen überwinden: Die Schnittstelle ambulant/stationär
Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen Grenzen überwinden: Die Schnittstelle ambulant/stationär Prof. Dr. Eberhard Wille, Emeritus Universität Mannheim Symposium 2018
Onkologie, quo vadis? Stunde der Wahrheit : Alles für alle geht nicht mehr!? Berlin, 6. Februar Ulrich Dietz Bundesministerium für Gesundheit
7. Lilly Deutschland Jahres-Symposium zur Versorgung von Krebspatienten Onkologie, quo vadis? Stunde der Wahrheit : Alles für alle geht nicht mehr!? Berlin, 6. Februar 2009 Ulrich Dietz Bundesministerium
Gesetz zur Stärkung der Solidarität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz - GKV- SolG)
Gesetz zur Stärkung der Solidarität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKVSolidaritätsstärkungsgesetz GKV SolG) GKVSolG Ausfertigungsdatum: 19.12.1998 Vollzitat: "GKVSolidaritätsstärkungsgesetz vom