Sektorübergreifende Versorgung: Sind kleine Schritte schneller als die große Politik?
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- Heinrich Geisler
- vor 5 Jahren
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1 Sektorübergreifende Versorgung: Sind kleine Schritte schneller als die große Politik? Neujahrsforum der vdek-landesvertretung Sachsen am 13. Januar 2012 Dr. Max Kaplan Vizepräsident der Bundesärztekammer und Präsident der Bayerischen Landesärztekammer
2 1. Vorbemerkung Die sektorspezifische Ausgestaltung der Versorgungsbereiche (ambulant, stationär, medizinische Rehabilitation, Pflege) ist Folge entsprechender gesundheitspolitischer Regelungen. Als Ergebnis sind sehr leistungsfähige, aber getrennte Bereiche mit den bekannten Problemen an den Schnittstellen entstanden.
3 2. Vorbemerkung Zu den Stärken des deutschen Gesundheitswesens zählen auch die Wahlrechte der Patientinnen und Patienten. Auch aus diesen Wahlrechten resultieren Brüche im Informationsfluss und in der Behandlung.
4 3. Vorbemerkung Historisch entwickelte Formen der Integration haben nur bedingt zu einer effektiven Koordination und Verzahnung der Leistungsbereiche geführt. Objektiv besteht ein immer größerer Aufwand zur Sicherung konsistenter Behandlungsverläufe und der notwendigen interdisziplinären und interprofessionellen Kontinuität.
5 4. Vorbemerkung Viele rechtliche Regelungen, die Vielfalt der Zuständigkeiten, die von den unzureichenden Budgets ausgelösten Verteilungskonflikte etc. fördern die Fragmentierung der Versorgung, während Integration und Kooperation immer wieder an Hürden stoßen, die vom Arzt nur mit großem Aufwand überwunden werden können.
6 Wichtige Schritte zur Überwindung der Schnittstellenproblematiken Sektorenübergreifende Bedarfsplanung Sektorenübergreifende Qualitätssicherung Sektorenübergreifende Weiterbildung
7 Ausgewählte sektorübergreifende Regelungen a. Anspruch der Versicherten auf ein Versorgungsmanagement ( 11) einschl. Entlassungsmanagement ( 39) b. Hausärztliche Versorgung ( 73) c. Gesonderte Vergütungsregelungen für anerkannte Praxisnetze ( 87b) d. Sektorenübergreifender Notdienst ( 75)
8 Fortsetzung e. Vor- und nachstationäre Behandlung im Krankenhaus ( 115a) f. Ambulantes Operieren im Krankenhaus ( 115b) g. Ambulante Behandlung durch Krankenhausärzte ( 116) h. Ambulante spezialfachärztliche Versorgung ( 116b) i. Integrierte Versorgung ( 140a ff.)
9 Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (I) Mehrfache Neuregelung des 116b eine Erfolgsgeschichte war er bisher nicht! Ziel: Einführung eines sektorenverbindenden Versorgungsbereiches der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (siehe Gesetzesbegründung) Begrenzung bei Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen auf schwere Verlaufsformen
10 Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (II) Überweisung durch einen Vertragsarzt bei schweren Verlaufsformen von Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen Kooperation bei onkologischen Erkrankungen Bereinigung ausschließlich zu Lasten der fachärztlichen Vergütungsanteils Nähere Ausgestaltung durch RiLi des G-BA
11 Integrierte Versorgung gemäß 140a-d (I) Sektorenübergreifende Versorgung oder interdisziplinär-fachübergreifende Versorgung Bestandteil der Regelversorgung möglichst bevölkerungsbezogene Flächendeckung freiwillige Teilnahme der Versicherten Vertragsfreiheit zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern
12 Integrierte Versorgung gemäß 140a-d (II) Einzelverträge krankenkassenindividuell oder -übergreifend regional oder flächendeckend Vollversorgung oder indikationsbezogen Auflistung der Vertragspartner in 140b SGB V Regelung zur Vergütung Bereinigung
13 Integrierte Versorgungsverträge an medizinischen Behandlungsnotwendigkeiten ausrichten
14 Gezielte Inanspruchnahme durch sektorenübergreifende, med. begründbare Behandlungskonzepte
15 Schnittstellenmanagement Bsp. NVL Asthma (1) Quelle: ÄZQ, NVL Asthma 2010
16 Schnittstellenmanagement Bsp. NVL Asthma (2) Quelle: ÄZQ, NVL Asthma 2010
17 Fazit Transsektorale Kooperation Patientenzentriert Nach medizinischen Gesichtspunkten/gestützt auf sektorenübergreifende Versorgungsleitlinien Schaffung kooperationsfreundlicher Rahmenbedingungen Faire Wettbewerbsbedingungen für niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser Beseitigung finanzieller Fehlanreize/Weiterentwicklung der Vergütungssysteme Schaffung einer Lernkultur durch Evaluation neuer Versorgungsformen
18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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