Multimedia & Copyright
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- Otto Busch
- vor 5 Jahren
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1 Swiss Virtual Campus Brigitte Sommer Markus Wang Markus Ineichen Multimedia & Copyright Bär & Karrer, Zürich
2 Inhaltsverzeichnis Verwendung von Drittinhalten A mögliche geschützte Drittinhalte B Nutzungsmöglichkeiten C Erwerb der erforderlichen Rechte Rechte an den Projektergebnissen A Einleitung B Beteiligung mehrerer Personen C Erwerb der Rechte 2
3 Verwendung von Drittinhalten
4 Verwendung von Drittinhalten Vorbemerkungen Ist der Drittinhalt urheberrechtlich geschützt? Falls ja: Ist die Übernahme allenfalls durch eine Schrankenbestimmung gedeckt bzw. freigestellt? Falls nein: Welche Rechte sind zu erwerben? 4
5 Verwendung von Drittinhalten A. Mögliche geschützte Drittinhalte 5
6 Mögliche geschützte Drittinhalte Werkbegriff I Kumulative Schutzvoraussetzungen Ergebnis einer geistigen Schöpfung Aufgrund eigener Ideen sinnlich wahrnehmbar Werk der Literatur oder Kunst jede Äusserung mittels Sprache Entscheid des Schöpfers Individueller Charakter Eigenständigkeit (statistische Einmaligkeit) 6
7 Mögliche geschützte Drittinhalte Werkbegriff II Teile und Entwürfe von Werken Formloser Schutz Internationaler Schutz Irrelevanz der Wiedergabeform 7
8 Werkkategorien Werke der angewandten Kunst Zusätzlicher Gebrauchszweck Unterscheidung grundsätzlich akademischer Natur 8
9 Werkkategorien akustische Werke Schutz selbst kurzer Melodien Auch ephemere Werke sind geschützt 9
10 Werkkategorien Werke der bildenden Kunst 10
11 Werkkategorien Fotografische Werke Schutz der künstlerischen Fotografie Schutz der wissenschaftlichen Fotografie 11
12 Werkkategorien Sprachwerke Werke der Weltliteratur Aber auch: Glossare, Definitionen etc. Swiss Virtual Campus - Guidelines zum Urheberrecht In aller Regel auch: kurze Texte 12
13 Werkkategorien Darstellungen wissenschaftlichen Inhaltes Urheberrechtsschutz, soweit Darstellungsart unüblich 13
14 Werkkategorien Software Schutz von Maschinenprogramm- und Quellcode Schutz der verschiedenen Entwicklungsstufen 14
15 Werkkategorien Datenbanken und Sammelwerke Schutz der Auswahl und Anordnung Zeitlicher oder finanzieller Aufwand spielen keine Rolle 15
16 Mögliche geschützte Drittinhalte Ausnahmen? Ablauf der Schutzfrist 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers Nicht geschützte Werke - amtliche Erlasse - Gerichtsentscheide - Patentschriften und -gesuche 16
17 Verwendung von Drittinhalten sog. verwandte Schutzrechte Schutz der! Interpreten Herstellern von Ton- und Tonbildträgern (Produzenten) Sendeunternehmen Selbständige Verbotsrechte und Vergütungsansprüche! 17
18 Verwendung von Drittinhalten B. Nutzungsmöglichkeiten 18
19 Nutzungsmöglichkeiten Einleitung Grundsatz: Übernahme bedarf Einverständnis! Ausnahme: Kein Einverständnis, wenn von Schrankenbestimmung erfasst Im Zweifelsfalle: Einverständnis einholen, ansonsten drohen hohe Kosten und allenfalls auch Bussen! 19
20 Schranken Zitatrecht Verwendung eines Werkes oder Teils davon zur Erläuterung als Hinweis zur Veranschaulichung Bedingung Bezeichnung als Zitat Quellenangabe Grenzen gefällige Gestaltung Übermass 20
21 Schranken Zitatrecht - Beispiele aus der Praxis 21
22 Schranken Zitatrecht - Beispiele aus der Praxis 22
23 Schranken Verwendung im Unterricht Keine generelle Freistellung für Werkverwendung im Unterricht! Konsequenzen für SVC-Projekte 23
24 Schranken Panoramafreiheit Werk auf allgemein zugänglichem Grund Aussenansicht Innenansicht 24
25 Internetspezifische freie Nutzung Hyperlinks Outlink Deeplink Inlinelink/IMG-Link Offener Link 25
26 Internetspezifische freie Nutzung Framing Verwendung von Inline-Links Problem der Werkanmassung Lösung: offener Outlink! 26
27 Internetspezifische freie Nutzung Public Domain Software/Freeware/Shareware Public Domain Software Freeware Shareware Entscheidend sind die für das Herunterladen gestellten Bedingungen (Lizenzvertrag). 27
28 Verwendung von Drittinhalten C. Erwerb der erforderlichen Rechte 28
29 Erwerb der erforderlichen Rechte Einleitung Bündel unterschiedlicher Rechte Verwertungsrechte Urheberpersönlichkeitsrechte Vollerwerb Lizenz ausschliessliche nicht ausschliessliche Lizenz Sämtliche Nutzungsbefugnisse für die Projektverwertung sind explizit zu erwerben! 29
30 Erwerb der erforderlichen Rechte Einzuholende Zustimmungen Vervielfältigungsrecht Recht zur öffentlichen Wiedergabe Verbreitungsrecht Änderungsrecht Recht zur Aufnahme in ein Sammelwerk Zu beachten: Geographische Dimension Sachliche Dimension Namensnennungsrecht des Urhebers 30
31 Erwerb der erforderlichen Rechte Inhaber der Rechte und dessen Lokalisierung 1. -Vermerk 2. Herausgeber 3. Verwertungsgesellschaften 31
32 Inhaber der Rechte und dessen Lokalisierung Verwertungsgesellschaften Pro Litteris Suisa Suissimage Swissperform SSA - Société Suisse des Auteurs SMCC (Swiss Multimedia Copyright Clearing Center) 32
33 Rechte an den Projektergebnissen 33
34 Rechte an den Projektergebnissen A. Einleitung 34
35 Urheberrechtliche Rahmenbedingungen Schöpferprinzip - Einleitung Schöpferprinzip! Schöpferisch kreative Mitwirkung handwerkliche Unterstützung. Irrelevanz des beigetragenen Wertes. Rechte können gleichzeitig bei verschiedensten Personen entstehen. 35
36 Rechte an Projektergebnissen Schöpferprinzip - Konsequenzen Grundsatz: Jede an der Realisierung beteiligte Person ist (Mit-)Urheberin. Schöpferische Tätigkeit im Rahmen eines Arbeitsvertrages 36
37 Rechte an den Projektergebnissen Form des Erwerbs Grundsatz: Formloser Erwerb ist möglich. Zu empfehlen: schriftlicher Vertrag Verwertungsgesellschaften: Standardverträge 37
38 Rechte an den Projektergebnissen B. Beteiligung mehrerer Personen 38
39 Beteiligung mehrerer Personen Überblick Echte Miturheberschaft Werkverbindungen Werke zweiter Hand Sammelwerke 39
40 Beteiligung mehrerer Personen Echte Miturheberschaft Gemeinschaftliches Schaffen Teile lassen sich nicht mehr trennen Alle Urheber sind gleichermassen berechtigt Zustimmung für Verwertung ist bei jedem Urheber einzuholen! 40
41 Beteiligung mehrerer Personen Werkverbindung (verbundene Werke) Teile lassen sich trennen Grundsatz: Jeder kann über seinen Teil frei verfügen 41
42 Beteiligung mehrerer Personen Werke zweiter Hand (Bearbeitungen) Bsp.: Übersetzungen Verwendung bedarf Zustimmung des Schöpfers des Orignialwerkes als auch des Bearbeiters! Nur Zustimmung des Bearbeiters, wenn Schutzfrist am Ausgangswerk abgelaufen ist
43 Beteiligung mehrerer Personen Werke zweiter Hand (Beispiele) Schutzfrist abgelaufen innerhalb Schutzfrist innerhalb Schutzfrist 43
44 Beteiligung mehrerer Personen Sammelwerk Massgebend ist die Struktur der Zusammenstellung Nicht massgebend: Inhalt Inhalt wird in aller Regel aber auch geschützt sein! 44
45 Beteiligung mehrerer Personen Konsequenzen für SVC Rechte von sämtlichen Personen müssen beachtet werden! Von all diesen Personen müssen sämtliche für die SVC- Projekte notwendigen Verwertungsrechte eingeholt werden! 45
46 Rechte an den Projektergebnissen C. Erwerb der Rechte 46
47 Erwerb der Rechte Rechtsübergang qua Gesetz Computerprogramme im Rahmen eines Arbeitsvertrages Universitäts-, Hochschul-, Personalgesetze und ähnliche Erlasse. Im Zweifelsfalle: Ausdrückliche vertragliche Regelung mit den betroffenen Personen! 47
48 Erwerb der Rechte Vertragliche Regelung Vollständige, zeitlich unbeschränkte Einräumung sämtlicher benötigter Schutzrechte Keine geografischen Einschränkungen Zweckangabe Insbesondere: Ausdrückliche, unbeschränkte Einräumung des Änderungs- und Überarbeitungsrechts 48
49 Erwerb der Rechte Vertragliche Regelung - Vorschlag...das geographisch unbeschränkte, übertragbare und weiter lizenzierbare Recht einräumt, sämtliche von ihm im Rahmen seiner Mitarbeit beim Projekt (mit-)geschaffenen Werke und Leistungen zum Zweck ihrer deren kommerziellen oder nichtkommerziellen Verwendung, Änderung und Weiterentwicklung im Rahmen des jeweiligen SVC- Kurses teilweise oder vollständig elektronisch oder in anderer Form zu ändern und bearbeiten, zu vervielfältigen, verbreiten, via Datennetze oder sonstwie Dritten zugänglich zu machen, aufzuführen oder sonstwie wahrnehmbar zu machen. 49
50 Standorte Zürich Seefeldstrasse 19 CH-8024 Zürich Tel. +41 (0) Fax +41 (0) Genf 12, quai de la Poste CH-1211 Genf 11 Tel. +41 (0) Fax +41 (0) London 1 Pemberton Row GB-London EC4A 3BG Tel Fax london@baerkarrer.co.uk Lugano Via Vegezzi 6 CH-6901 Lugano Tel. +41 (0) Fax +41 (0) lugano@baerkarrer.ch Zug Baarerstrasse 8 CH-6301 Zug Tel. +41 (0) Fax +41 (0) zug@baerkarrer.ch Internet 50
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