1. Persönliche Aspekte: Mein Bild in der Öffentlichkeit

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "1. Persönliche Aspekte: Mein Bild in der Öffentlichkeit"

Transkript

1 Die folgenden Seiten sind Auszüge aus einer Abschlussarbeit im CAS Medienpädagogik. Sie wurden von Nadine Wagner teilweise gekürzt und leicht überarbeitet. Wagner, N., Renggli, Ch. & Sutter, K. (2010). Lebenswelten ein Leitfaden für medienpädagogische Projekttage mit Jugendlichen. Unveröff. Abschlussarbeit, CAS Medienpädagogik, Pädagogische Hochschule des Kantons St. Gallen. 1. Persönliche Aspekte: Mein Bild in der Öffentlichkeit Laut Sedano (2009, S. 6) haben sich Jugendliche den virtuellen Raum angeeignet und nach ihren Bedürfnissen konstruiert, ohne sich dabei bewusst zu machen, wie öffentlich der virtuelle Raum häufig ist. Unseres Erachtens ist es daher wichtig, dass sich die Jugendlichen nicht nur mit der aktuellen Rechtslage in Bezug auf Mediennutzung, sondern auch mit den persönlichen Aspekten und der Öffentlichkeit des virtuellen Raumes auseinandersetzen. Videomaterial zum Thema Öffentlichkeit Um den Jugendlichen die Öffentlichkeit des virtuellen Raums vor Augen zu führen, empfehlen wir zwei Videos, die unter anderem auch auf YouTube zu finden sind: Think before you post : Date - Watch Your Web : Weitere Videos und Informationen zum Thema Öffentlichkeit im Internet und Internetsicherheit sind auf folgenden Websites zu finden: Was will ich veröffentlichen? Die Jugendlichen sollen sich bewusst machen, dass sich z.b. Fotos und Kommentare, die sie im Internet veröffentlichen, sehr schnell verbreiten und nie endgültig gelöscht werden können. In diesem Zusammenhang sollen sie sich fragen: Will ich dieses Foto, diesen Kommentar, dieses Video etc. wirklich ins Internet stellen?

2 Literatur Sedano, L. (2009). Nutzungskonzept für Social Communities in der Mobilen Jugendarbeit [Online]. Gefunden am 24. April 2010 unter Nutzungskonzept-SC.pdf 2. Persönlichkeitsschutz Artikel 28 des Zivilgesetzbuches (ZGB, 2000, S. 6) regelt den Schutz vor Verletzungen der Persönlichkeit durch Dritte. ¹ Wer in seiner Persönlichkeit widerrechtlich verletzt wird, kann zu seinem Schutz gegen jeden, der an dieser Verletzung mitwirkt, das Gericht anrufen. ² Eine Verletzung ist widerrechtlich, wenn sie nicht durch Einwilligung des Verletzten, durch ein überwiegendes privates oder öffentliches Interesse oder durch Gesetz gerechtfertigt ist. Dieser Schutz umfasst das Recht auf Leben und auf körperliche Unversehrtheit, die emotionale Persönlichkeit sowie die soziale Persönlichkeit, die den Schutz der Privatsphäre beinhaltet. In diese Privatsphäre gehören all jene Lebensäusserungen, die der oder die Einzelne mit einem begrenzten, bestimmten ihm oder ihr relativ nah verbundenen Personenkreis, also mit Angehörigen, Freunden und nahen Bekannten, teilen will (Der Schweizerische Beobachter, 2008, S. 53). Darunter fallen auch Fotos, sowie Ton- und Videoaufnahmen. Wichtig zu wissen ist in diesem Zusammenhang, dass z.b. bereits die unbewilligte Fotografie und nicht erst die Veröffentlichung eine Persönlichkeitsverletzung darstellt. Ebenfalls zur sozialen Persönlichkeit gehört die Ehre, also das berufliche, wirtschaftliche und gesellschaftliche Ansehen eines Menschen, welches z.b. durch üble Nachrede, Verleumdung oder Beschimpfung verletzt werden kann (siehe dazu auch Art. 173, 174 und 177 des Schweizerischen Strafgesetzbuches StGB, 2000, S. 64f). Eine Verletzung gilt als widerrechtlich, wenn keine Einwilligung der betroffenen Person besteht oder wenn kein überwiegendes öffentliches oder privates Interesse vorzuweisen ist. Das öffentliche Interesse kann zum Beispiel bei absoluten oder relativen Personen der Zeitgeschichte überwiegen. Laut Sidler (2009, S. 73) sind absolute Personen der Zeitgeschichte solche, die Kraft ihrer Stellung, ihrer Funktion oder ihrer Leistung derart in das Blickfeld der Öffentlichkeit getreten sind, dass ein legitimes Informationsinteresse an ihrer Person und

3 ihrer gesamten Teilnahme am öffentlichen Leben zu bejahen ist. Dies trifft z.b. auf Künstler, berühmte Sportler oder Politiker zu. Relative Personen der Zeitgeschichte stehen dem gegenüber immer im Zusammenhang mit einem bestimmten aussergewöhnlichen Ereignis. Das heisst, dass auch nur im Rahmen dieses Ereignisses ein legitimierbares öffentliches Interesse überwiegt. Laut Dr. Oliver Sidler (mündliche Aussage vom ) kann die Einwilligung für eine Veröffentlichung eines Fotos/Videos oder Ähnlichem auch in mündlicher Form gegeben werden, was jedoch in einem Streitfall die Beweislage erschwert. Ebenfalls möglich ist ein globales Informationsschreiben, indem alle aufgefordert werden, sich zu melden, wenn sie mit der Veröffentlichung der Endprodukte oder Teilen davon nicht einverstanden sind. Um auf der sicheren Seite zu sein, empfehlen wir jedoch von allen Personen, die in den Ton-, Videound/oder Bild-Aufnahmen vorkommen, eine schriftliche Einverständniserklärung einzuholen. Bei Minderjährigen müssen die Eltern (bzw. die gesetzlichen Vertreter) die Einverständniserklärung mitunterschreiben. 3. Urheberrecht Gemäss Sidler (2009, S. 102) werden Werke geschützt, weil der Urheber alleine über seine schöpferische Leistung bestimmen können soll, weil auch die Persönlichkeitsrechte des Urhebers geschützt werden sollen und weil nur durch Herrschaftsrechte über geistiges Eigentum eine geschäftliche Tätigkeit damit möglich ist. Im Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG, 2008) ist geregelt, inwiefern geistiges Eigentum in der Schweiz geschützt wird. Unter das Urheberrechtsgesetz fallen Werke der Literatur und Kunst, die wahrnehmbar sind und individuellen Charakter haben. Artikel 2 des URG (2008, S. 1) listet auf, welche Werke insbesondere dazu gehören: a. Literarische, wissenschaftliche und andere Sprachwerke; b. Werke der Musik und andere akustische Werke; c. Werke der bildenden Kunst, insbesondere der Malerei, der Bildhauerei und der Graphik; d. Werke mit wissenschaftlichem oder technischem Inhalt wie Zeichnungen, Pläne, Karten oder plastische Darstellungen; e. Werke der Baukunst; f. Werke der angewandten Kunst; g. Fotografische, filmische und andere visuelle oder audiovisuelle Werke; h. Choreographische Werke und Pantomimen.

4 Des Weiteren fallen auch Computerprogramme sowie Entwürfe, Titel und Teile von Werken unter das Urheberrechtsgesetz. Grundsätzlich ist ein Werk urheberrechtlich geschützt, sobald es geschaffen ist (siehe Art. 29 des Urheberrechtsgesetztes URG, 2008, S. 12). Es darf somit nicht ohne Einwilligung der Urheberin/des Urhebers verwendet, weitergegeben, kopiert, etc. werden. Artikel 10 und 11 des Urheberrechtsgesetzes (URG, 2008, S. 4) besagen, dass die Urheberin oder der Urheber das ausschliessliche Recht hat, zu bestimmen, ob, wann und wie das Werk verwendet oder geändert werden darf. Dieses Recht bzw. der urheberrechtliche Schutz endet erst 70 Jahre nach dem Tod der Urheberin/des Urhebers (bei Computerprogrammen 50 Jahre nach dem Tod). Artikel 19 des Urheberrechtsgesetzes (URG, 2008, S. 7) zeigt auf, unter welchen Umständen veröffentlichte Werke zum Eigengebrauch genutzt werden dürfen, wobei für uns vor allem zwei Möglichkeiten von Bedeutung sind: Private Nutzung Mit privat ist damit der enge Verwandten- und Freundeskreis sowie die eigene Person gemeint. Schulkolleginnen/Schulkollegen sowie Onkel und Tanten fallen in der Regel nicht darunter. Nutzung durch Lehrpersonen Lehrpersonen können veröffentlichte Werke auszugsweise für die Nutzung im direkten Unterricht in der Klasse verwenden. Weitere Schranken des Urheberrechts gelten z.b. für Zitate (Art. 25, ebd., 2008, S. 11), Museums-, Messe und Auktionskataloge (Art. 26, ebd., 2008, S. 11) sowie Werke auf allgemein zugänglichem Grund (Art. 27, ebd., 2008, S. 12). Auch hier zeigt sich wieder, dass Arbeiten/Produkte der Jugendlichen nur mit deren Einwilligung veröffentlicht werden dürfen. Ausserdem muss bei der Produktion von verschiedenen Aufnahmen darauf geachtet werden, dass keine Urheberrechte verletzt werden. Dies gilt z.b. auch für Hintergrundmusik in einem Video oder für Fotografien, die im Internet gefunden wurden. Wenn man urheberrechtlich geschützte Werke verwenden will, müssen die Nutzungsrechte legal erworben werden. In der Schweiz gibt es verschiedene Verwertungsgesellschaften, die die Urheberrechte verwalten. Je nachdem kann bei ihnen direkt eine Lizenz für die legale Nutzung von veröffentlichten Werken erworben werden oder sie helfen einem, an die dafür zuständige Stelle zu gelangen. Die einzelnen Institutionen sind für verschiedene Bereiche zuständig, die sich je-

5 doch teilweise auch überschneiden: Suisa ( nichttheatralische Musikwerke, Konzertfassungen, theatralische Werke, Musikwerke in Kino- und Fernsehfilmen. Pro Litteris ( literarische Werke und bildende Kunst (inkl. Fotografie) Suissimage ( audiovisuelle Werke wie Spiel-, Dokumentar- oder Trickfilme SSA ( dramatische und audiovisuelle Werke wie z.b. Theater, Oper, Musical, Choreografie, Kabarett, Hörspiel, Film, Fernsehen Die einzelnen Verwertungsgesellschaften werden vom Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum beaufsichtigt. Das Institut berät ausserdem die Bundesbehörden in Fragen des Geistigen Eigentums, vertritt die Schweiz bezüglich dieses Themas im Ausland und ist zuständig für allgemeine Fragen zum Urheberrecht. Sollten konkrete Fragen zum Thema Urheberrecht aufgeworfen werden, empfehlen wir mit dem Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum Kontakt aufzunehmen: Literatur Der Schweizerische Beobachter. (2008). ZGB für den Alltag Kommentierte Ausgabe aus der Beobachter-Beratungspraxis (9., aktualisierte Auflage). Zürich: Beobachter- Buchverlag. Sidler, O. (2009). Einführungen in Rechtsfragen Medienrecht. Unterrichtsskript CAS Medienpädagogik. Rorschach: PHSG. StGB Schweizerisches Strafgesetzbuch, vom 21. Dezember 1937 (Stand am 5. Dezember 2000) (SR 311.0) URG Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, vom 9. Oktober 1992 (Stand am 1. Juli 2008) (SR 231.1) ZGB Schweizerisches Zivilgesetzbuch, vom 10. Dezember 1907 (Stand am 28. Dezember 2000) (SR 210)

Landesschulamt und Lehrkräfteakademie. A. Urheberrecht Was ist das?

Landesschulamt und Lehrkräfteakademie. A. Urheberrecht Was ist das? Landesschulamt und Lehrkräfteakademie Handreichung zur öffentlichen Zugänglichmachung von Werken für Zwecke des Unterrichts gemäß 52a UrhG - Abgrenzung zwischen Schulen und Studienseminaren A. Urheberrecht

Mehr

Informations- und Kommunikationsrecht HS Urheberrecht. PD Dr. Simon Schlauri. Urheberrecht. Informations- und Kommunikationsrecht

Informations- und Kommunikationsrecht HS Urheberrecht. PD Dr. Simon Schlauri. Urheberrecht. Informations- und Kommunikationsrecht 1 Einleitung Lernziele Sie haben einen Überblick über die Begrifflichkeiten und Grundsätze des s Sie wissen grundsätzlich Bescheid über den Umgang des s mit Software Sie kennen einige «Baustellen» im Bereich

Mehr

Urheberrecht und Kunsturhebergesetz

Urheberrecht und Kunsturhebergesetz Urheberrecht und Kunsturhebergesetz Foto- und Textklau sind keine Kavaliersdelikte. Urheberrechtsverletzungen und Verletzungen gegen das Kunsturhebergesetz können mit Geldstrafe oder Haftstrafen geahndet

Mehr

Begriff des Urheberrechts

Begriff des Urheberrechts Begriff des Urheberrechts Die Entstehung des Urheberrechts Urheberrecht Fragen und Antworten zum Urheberrecht Urheberrecht: Recht am geistigen Schaffen geregelt im Urheberrechtsgesetz (UrhG) (Gesetz über

Mehr

Rechtsprobleme bei der Verwaltung von Nachlässen

Rechtsprobleme bei der Verwaltung von Nachlässen Rechtsprobleme bei der Verwaltung von Nachlässen 3 Urheberrechte/Persönlichkeitsrechte beim Management von Nachlässen und Autorenbibliotheken. Berlin 23./24. April 2009 Dr. Harald Müller Urheberrecht /

Mehr

Elektronisches Publizieren

Elektronisches Publizieren SS 2013 (Stand 18.03.2013) Was ist das? Was wird geschützt? Was sind die Rechte des Urhebers? Wann wird etwas geschützt? Urheber-,Patent- und Markenrecht Verlagsverträge Internationales Creative Commons

Mehr

Urheberrecht und Nutzung von Fotos. Jan B. Heidicker Vortrag Feb. 2015 - Distrikt 1900 Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Urheberrecht und Nutzung von Fotos. Jan B. Heidicker Vortrag Feb. 2015 - Distrikt 1900 Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Urheberrecht und Nutzung von Fotos Jan B. Heidicker Vortrag Feb. 2015 - Distrikt 1900 Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Agenda Kurzer Überblick der einschlägigen Vorschriften Wann

Mehr

Leitfaden für Geschäftspartner zur Nutzung von Geistigem Eigentum Dritter bei Meetings und Veranstaltungen 3. Oktober

Leitfaden für Geschäftspartner zur Nutzung von Geistigem Eigentum Dritter bei Meetings und Veranstaltungen 3. Oktober Leitfaden für Geschäftspartner zur Nutzung von Geistigem Eigentum Dritter bei Meetings und Veranstaltungen 3. Oktober 2014 1. Einleitung Dieser Leitfaden soll Ihnen als Orientierungshilfe für die richtige

Mehr

Immaterialgüterrecht. Vorlesung Frühlingssemester 2013. Prof. Dr. Florent Thouvenin, RA

Immaterialgüterrecht. Vorlesung Frühlingssemester 2013. Prof. Dr. Florent Thouvenin, RA Immaterialgüterrecht Vorlesung Frühlingssemester 2013 Prof. Dr. Florent Thouvenin, RA Assistenzprofessor für Immaterialgüter- und Informationsrecht an der Universität St. Gallen, Lehrbeauftragter an der

Mehr

Facebook & Recht. Workshop im Rahmen der Nuernberg Web Week 2013 26.10.2013 NUEWW 26.10.2013. Veit Reichert

Facebook & Recht. Workshop im Rahmen der Nuernberg Web Week 2013 26.10.2013 NUEWW 26.10.2013. Veit Reichert Facebook & Recht Workshop im Rahmen der Nuernberg Web Week 2013 26.10.2013 Veit Reichert Rechtsanwalt Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth) Kaiserstr. 13 60311

Mehr

Social Media kein rechtsfreier Raum

Social Media kein rechtsfreier Raum Social Media kein rechtsfreier Raum Lunchveranstaltung vom 7. Mai 2014 lic.iur. Nadia Steiner-Huwiler, Rechtsdienst, Universität Zürich E-Mail: nadia.steiner@rd.uzh.ch 07.05.14 Seite 1 Übersicht Social

Mehr

L I Z E N Z E N. Von Stephan Holländer und Rolf A. Tobler

L I Z E N Z E N. Von Stephan Holländer und Rolf A. Tobler L I Z E N Z E N Von Stephan Holländer und Rolf A. Tobler Tägliche Vorgänge in ihren Institutionen Die häufigsten Vorgänge mit Lizenzen sind: - Lizenzierung von Medien durch Miete oder Kauf. - Übernahme

Mehr

Verwertungsrechte. - Handgefertigte Einzelkopie eines Gemäldes. - Herstellung von Büchern oder Tonträgern in tausenden von Exemplaren

Verwertungsrechte. - Handgefertigte Einzelkopie eines Gemäldes. - Herstellung von Büchern oder Tonträgern in tausenden von Exemplaren Prof. Dr. Olaf Sosnitza Vorlesung Urheberrecht und gewerblicher Rechtsschutz Verwertungsrechte 15 UrhG zählt beispielhaft ( insbesondere ) die Verwertungsrechte des Urhebers auf. Sie sichern vorrangig

Mehr

Urheberrechtlich geschützte Werke

Urheberrechtlich geschützte Werke Urheberrechtlich geschützte Werke Gesetzliche Grundlage für den Schutz des Geistigen Eigentums ist das Urheberrechtsgesetz. Es regelt die Entstehung, den Schutz und die Verwertung geschützter Werke und

Mehr

Urheberrechtsschutz von Filemaker- Anwendungen

Urheberrechtsschutz von Filemaker- Anwendungen Urheberrechtsschutz von Filemaker- Anwendungen RA Christoph Kluss RAe Haaß & Kluss Martorffstr. 5 D 60320 Frankfurt am Main Tel.: +49 69 562095 lawoffice@t-online.de Was ist ein Urheberrecht? Voraussetzung

Mehr

Eine Schulklasse ohne Gesichter? Persönlichkeits- und Urheberrecht bei der Veröffentlichung von Ortschroniken

Eine Schulklasse ohne Gesichter? Persönlichkeits- und Urheberrecht bei der Veröffentlichung von Ortschroniken Landesfachstelle für Archive und öffentliche Bibliotheken im Brandenburgischen Landeshauptarchiv Michael Scholz Eine Schulklasse ohne Gesichter? Persönlichkeits- und Urheberrecht bei der Veröffentlichung

Mehr

Urheberrecht Plagiate. Ass. Mag. Julia Schürz

Urheberrecht Plagiate. Ass. Mag. Julia Schürz Urheberrecht Plagiate Ass. Mag. Julia Schürz julia.schuerz@univie.ac.at Programm Plagiate - Urheberrechtliche Aspekte - Hochschulrechtliche Aspekte - Strafrechtliche Aspekte Urheberrechtliche Aspekte Werke

Mehr

Geistiges Eigentum im Internet

Geistiges Eigentum im Internet Gliederung: Geistiges Eigentum im Internet Referent: Alexander Klaus Matrikel: 17452 Veranstaltung: Internetrecht Dozent: Prof. Dr. Klaus Lammich 1. Geistiges Eigentum 1.1 Abgrenzung zum Sacheingentum

Mehr

Urheberrecht in der Schule

Urheberrecht in der Schule Kanton St.Gallen Bildungsdepartement Amt für Mittelschulen Urheberrecht in der Schule eine Handreichung 1. Einleitung... 2 1.1. Urheberrechtlich geschützte Werke... 2 1.2. Allgemeine Geltung und Sonderregelung

Mehr

Workshop 6 Youtube, Saarclip und Co. - Was es bei der Erstellung von Video-Clips zu beachten gibt.

Workshop 6 Youtube, Saarclip und Co. - Was es bei der Erstellung von Video-Clips zu beachten gibt. Workshop 6 Youtube, Saarclip und Co. - Was es bei der Erstellung von Video-Clips zu beachten gibt. Simone Schnipp, freie Medienpädagogik für die Landesmedienanstalt Saarland Simmione@web.de Die Landesmedienanstalt

Mehr

Merkblatt zum Gemeinsamen Tarif 7 Schulische Nutzung (Kopieren auf Leerträger sowie Musikaufführungen)

Merkblatt zum Gemeinsamen Tarif 7 Schulische Nutzung (Kopieren auf Leerträger sowie Musikaufführungen) Merkblatt zum Gemeinsamen Tarif 7 Schulische Nutzung (Kopieren auf Leerträger sowie Musikaufführungen) (gilt für Kopien, die ab 1.1.2005 angefertigt werden) A. Die gesetzliche Grundlage des Gemeinsamen

Mehr

Ein kleiner Ausflug ins Urheberrecht und weitere

Ein kleiner Ausflug ins Urheberrecht und weitere Fakultät Informatik Medieninformatik INF-B-490 Institut für Software- und Multimediatechnik, Computergrafik Ein kleiner Ausflug ins Urheberrecht und weitere Dresden, 18.04.2012 Urheberrechtsgesetz Was

Mehr

www.schule.at Rechtsfragen zu Urheberrecht und Portalhaftung RA Mag. Ralph Kilches Bad Hofgastein 4. Mai 2006

www.schule.at Rechtsfragen zu Urheberrecht und Portalhaftung RA Mag. Ralph Kilches Bad Hofgastein 4. Mai 2006 www.schule.at Rechtsfragen zu Urheberrecht und Portalhaftung Bad Hofgastein 4. Mai 2006 RA Mag. Ralph Kilches Inhalt Urheberrecht und Freie Werknutzung Lehrer Schüler Schulbuch Urheberrechte an Foto Musik

Mehr

Literarische Nachlässe, Berlin 23./24. April 2009 BENUTZUNG

Literarische Nachlässe, Berlin 23./24. April 2009 BENUTZUNG 16 Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht 16.1 Urheberrecht Gegenstand: Werk BENUTZUNG Recht: Gesetzlich gewährtes Herrschaftsrecht Eigentumsrecht am immateriellen Gegenstand, durch Verbot / Erlaubnis -

Mehr

Geistiges Eigentum im Internet Chancen und Herausforderungen

Geistiges Eigentum im Internet Chancen und Herausforderungen Geistiges Eigentum im Internet Chancen und Herausforderungen Geistiges Eigentum und Social Media Oliver Staffelbach Einleitung (1) 1:1-Kommunikation (individuelle Kommunikation) Anbieter User 1:n-Kommunikation

Mehr

Recht am eigenen Bild

Recht am eigenen Bild Recht am eigenen Bild Das Recht am eigenen Bild ist in Zeiten des Internets und der sozialen Netzwerke wichtiger denn je. Das Recht am eigenen Bild ist ein besonderes Persönlichkeitsrecht und Teil des

Mehr

Medien und Recht. Caroline Weibel, elearning.aps@fhnw.ch Version 1.0 10.10.2014

Medien und Recht. Caroline Weibel, elearning.aps@fhnw.ch Version 1.0 10.10.2014 Medien und Recht Caroline Weibel, elearning.aps@fhnw.ch Version 1.0 10.10.2014 Zürich, Oktober 2014 Inhaltsverzeichnis 1. Rechtsgebiet... 3 Urheberrecht... 3 Nutzungsrecht (= Verwertungsrecht)... 3 Persönlichkeitsrecht...

Mehr

Urheberrechte im Internet

Urheberrechte im Internet Westfälische Wilhelms-Universität Münster Urheberrechte im Internet Felix Banholzer Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Hoeren Münster, 24.02.2010 2 Urheberrechte

Mehr

Informationen zum Urheberrecht Stand Mai 2011:

Informationen zum Urheberrecht Stand Mai 2011: Informationen zum Urheberrecht Stand Mai 2011: I. Executive Summary: Geistige Schöpfungen (u.a. der Literatur) dürfen nur mit Zustimmung des Urhebers vervielfältigt und verbreitet werden. Der Urheber kann

Mehr

Nicolas Schwarz (Hrsg.) Erlasssammlung Medienrecht

Nicolas Schwarz (Hrsg.) Erlasssammlung Medienrecht Nicolas Schwarz (Hrsg.) Erlasssammlung Medienrecht Über den Herausgeber Der Herausgeber praktiziert als Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Zürich und berät und vertritt Unternehmen und Privatpersonen

Mehr

Videoaufnahmen von Vorlesungen

Videoaufnahmen von Vorlesungen Videoaufnahmen von Vorlesungen Hannes Obex Forschungsstelle Recht im Deutschen Forschungsnetz Institut für Informations, Telekommunikationsund Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Hoeren Übersicht I. Einleitung

Mehr

INNOVATE YOUR BUSINESS

INNOVATE YOUR BUSINESS LINUX@IBM INNOVATE YOUR BUSINESS FREITAG, 27. OKTOBER 2006 Rechtliche Aspekte von Open Source Software (OSS) Präsentation Referentin Überblick IT-Recht Begriff der freien Software Wichtigste Grundsätze

Mehr

Urheberrecht in der Schule

Urheberrecht in der Schule Kanton St.Gallen Bildungsdepartement Amt für Mittelschulen Urheberrecht in der Schule eine Handreichung 1. Einleitung... 2 1.1. Urheberrechtlich geschützte Werke... 2 1.2. Allgemeine Geltung und Sonderregelung

Mehr

Aufbau und Struktur des deutschen Urheberrechtsgesetzes

Aufbau und Struktur des deutschen Urheberrechtsgesetzes Schaubild 1 Aufbau und Struktur des deutschen Urheberrechtsgesetzes Teil 1: Urheberrecht, 1 ff. I. Das Werk, 2 Bearbeitung, 3 Sammelwerk, 4 Amtliche Werke, 5 Veröffentlichte und erschienene Werke, 6 II.

Mehr

Merkblatt zum Urheberrecht unter besonderer Berücksichtigung des E-Learning

Merkblatt zum Urheberrecht unter besonderer Berücksichtigung des E-Learning Abteilung Dez. V. 2 Rechtsangelegenheiten Hochschulbibliothek Merkblatt zum Urheberrecht unter besonderer Berücksichtigung des E-Learning A. Rechtlicher Rahmen 1. Urheberrechte Das Urheberrechtsgesetz

Mehr

Reise um die Welt. Das superschnelle Blogspiel für alle PASCH-Klassen

Reise um die Welt. Das superschnelle Blogspiel für alle PASCH-Klassen Bloganleitung für das Bloggen mit der Software Serendipity Inhalt Einloggen... 2 Mediendatenbank... 2 Bildgrößen... 3 Einträge... 4 Der Eintrag... 4 Bilder im Text einfügen... 5 Kategorien wählen und veröffentlichen...

Mehr

Internet- und Urheberrecht

Internet- und Urheberrecht Internet- und Urheberrecht Von den Verwertungsrechten, dem Vervielfältigungsrecht und dem Recht der öffentlichen Zugänglichmachung bis zum elearning Gabriele Beger, SUB Hamburg Informations- und Urheberrecht

Mehr

Workshop - GEMAwissen. 14.April 2015

Workshop - GEMAwissen. 14.April 2015 Workshop - GEMAwissen 14.April 2015 Was macht die GEMA und auf welcher Grundlage? Wann ist ein Lizenzerwerb notwendig? Gibt es auch GEMA-freie Musik? Tarifbeispiele Welche Nachlässe gibt es? Was passiert

Mehr

Urheberrecht in der Schule Was Lehrer, Eltern, Schüler, Medienzentren und Schulbehörden vom Urheberrecht wissen sollten

Urheberrecht in der Schule Was Lehrer, Eltern, Schüler, Medienzentren und Schulbehörden vom Urheberrecht wissen sollten Band 2 herausgegeben von Stefan Haupt Stefan Haupt Urheberrecht in der Schule Was Lehrer, Eltern, Schüler, Medienzentren und Schulbehörden vom Urheberrecht wissen sollten 2., überarbeitete Auflage Verlag

Mehr

Open Source Software als rechtliches Konzept

Open Source Software als rechtliches Konzept Open Source Software als rechtliches Konzept Mit einem Seitenblick auf die Sonderregelung des URG für Schulen Dr. Christian Laux, LL.M. 1 Urheberrecht Was ist geschützt? Werke der Literatur und Kunst Schutzvoraussetzung:

Mehr

Bundesbeschluss über die Genehmigung von zwei Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum und über die Änderung des Urheberrechtsgesetzes

Bundesbeschluss über die Genehmigung von zwei Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum und über die Änderung des Urheberrechtsgesetzes Ablauf der Referendumsfrist: 24. Januar 2008 Bundesbeschluss über die Genehmigung von zwei Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum und über die Änderung des Urheberrechtsgesetzes vom 5. Oktober

Mehr

Merkblatt Film-, Musik- und Softwarepiraterie

Merkblatt Film-, Musik- und Softwarepiraterie Merkblatt Film-, Musik- und Softwarepiraterie A. Klassische Piraterie Die Klassische Piraterie (illegales Herstellen von Werkexemplaren) nutzt das Internet als Marketinginstrument: So werden beispielsweise

Mehr

Gemeinsamer Tarif 3b 2016

Gemeinsamer Tarif 3b 2016 ProLitteris Schweizerische Urheberrechtsgesellschaft für Literatur und bildende Kunst SSA Société Suisse des Auteurs, société coopérative SUISA Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik SUISSIMAGE

Mehr

Urheberrecht im Internet

Urheberrecht im Internet Urheberrecht im Internet Unterscheidung Urheber- und Persönlichkeitsrechte Hey Leute ich zieh nur noch was für Kurzis Fotoalbum. Cooler Pleitegeier den stell ich gleich mit ins Netz. Häää? Persönlichkeitsrecht?

Mehr

Urheberrecht für Publisher

Urheberrecht für Publisher Urheberrecht für Publisher DialogCamp 2016 Adrian Schneider München 19. Februar 2016 1 About me Adrian Schneider Rechtsanwalt bei Osborne Clarke in Köln Schwerpunkte: IT-Recht, Internetrecht Softwareentwickler

Mehr

Urheberrecht und Musik

Urheberrecht und Musik 18. Fachtagung des Forums Medienpädagogik der BLM Urheberrecht und Musik Dr. Kristina Hopf Juristische Referentin der KJM-Stabsstelle und der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien Inhaltsübersicht

Mehr

Merkblatt zum Folgerecht

Merkblatt zum Folgerecht Merkblatt zum Folgerecht (Stand vom Dezember 2009) Landesgremium Wien des Kunst-, Antiquitätenund Briefmarkenhandels Sparte Handel Schwarzenbergplatz 14 1040 Wien T +43 1 51 450-3231 F +43 1 51 450-3288

Mehr

Fit für`s Netz: WhatsApp, Facebook, YouTube & Co sicher nutzen. Medientraining für Schülerinnen und Schüler. Medienkompetenz für die Bildungsarbeit

Fit für`s Netz: WhatsApp, Facebook, YouTube & Co sicher nutzen. Medientraining für Schülerinnen und Schüler. Medienkompetenz für die Bildungsarbeit Fit für`s Netz: WhatsApp, Facebook, YouTube & Co sicher nutzen Medientraining für Schülerinnen und Schüler Medienkompetenz für die Bildungsarbeit Erlebnis- und Erfahrungswelten von Kindern und Jugendlichen

Mehr

Produktpiraterie an Messen

Produktpiraterie an Messen Produktpiraterie an Messen Empfehlungen für Aussteller 1. Einleitung Immaterielle Güter wie Marken, Designs, Erfindungen sowie Werke der Literatur und Kunst dienen als Herkunftsnachweis und Gütesiegel.

Mehr

Rechtmässigkeit der Nutzung von Bildern aus dem Internet

Rechtmässigkeit der Nutzung von Bildern aus dem Internet Rechtmässigkeit der Nutzung von Bildern aus dem Internet Urheberrechtliche Aspekte zum Recht am eigenen Bild Rechtliche Fachbeurteilung von Lukas Fässler Rechtsanwalt & Informatikexperte Artherstrasse

Mehr

Workshop - Nutzungsrechte in der Musik

Workshop - Nutzungsrechte in der Musik Workshop - Nutzungsrechte in der Musik Übersicht Grundlagen und Historie des Urheberrechts Der Verein GEMA Auftrag und Organisation Wann ist ein Lizenzerwerb notwendig? Welches Repertoire vertritt die

Mehr

Kollisionsrechtliche Fragen des Urheberrechts im Internet. Timm Lausen Matr.-Nr 903498

Kollisionsrechtliche Fragen des Urheberrechts im Internet. Timm Lausen Matr.-Nr 903498 Kollisionsrechtliche Fragen des Urheberrechts im Internet Timm Lausen Matr.-Nr 903498 Wo kann es zu urheberrechtlichen Problemen im Internet kommen? Das Internet wird von vielen Nutzern als rechtsfreier

Mehr

Auf einen Blick. Vergabe einer vergütungsfreien Einzelfalllizenz für nicht-kommerzielle Nutzungen

Auf einen Blick. Vergabe einer vergütungsfreien Einzelfalllizenz für nicht-kommerzielle Nutzungen Auf einen Blick Vergabe einer vergütungsfreien Einzelfalllizenz für nicht-kommerzielle Nutzungen Vergabe einer vergütungsfreien standardisierten Lizenz für nicht-kommerzielle Nutzungen Frequently Asked

Mehr

«Wir wollen keine Subventionen, wir wollen einen funktionierenden Markt»

«Wir wollen keine Subventionen, wir wollen einen funktionierenden Markt» «Wir wollen keine Subventionen, wir wollen einen funktionierenden Markt» Interview: Lukas Meyer-Marsilius. Ist die Schweiz ein «Urheberrechts-Guantánamo»? Das behauptet der Verein Musikschaffende Schweiz.

Mehr

Quellen prüfen und angeben

Quellen prüfen und angeben 1 1. Woher hast du das? Beispiel: Du nutzt das Internet zur Informationssuche und kopierst Online-Inhalte in deine eigenen Texte, Referate oder Facharbeiten. Dann ist es notwendig, dass du dich mit Quellenkritik

Mehr

Gemeinsamer Tarif 3a 2008 2016

Gemeinsamer Tarif 3a 2008 2016 ProLitteris Schweizerische Urheberrechtsgesellschaft für Literatur und bildende Kunst SSA Schweizerische Autorengesellschaft SUISA Schweizerische Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke

Mehr

Fälle zum Urheberrecht Übungsfall 1: Comicfigur

Fälle zum Urheberrecht Übungsfall 1: Comicfigur Fälle zum Urheberrecht Übungsfall 1: Comicfigur Der Designer D hat eine originelle Comicfigur entwickelt. Sein Freund F gibt ihm den Ratschlag, die Figur durch Eintragung beim DPMA (Deutsches Patentamt

Mehr

Rechtliche Aspekte rund um Bilder im Internet Eine kurze Anleitung Stand: März 2012

Rechtliche Aspekte rund um Bilder im Internet Eine kurze Anleitung Stand: März 2012 Rechtliche Aspekte rund um Bilder im Internet Eine kurze Anleitung Stand: März 2012 Nando Stöcklin und Oliver Ott, PHBern, www.phbern.ch 1 Fremde Bilder verwenden Um eine Website, ein Blog oder eine Präsentation

Mehr

Exkurs: Kopieren von Musik und Filmen

Exkurs: Kopieren von Musik und Filmen Exkurs: Kopieren von Musik und Filmen 1. Darf man eine CD oder DVD kopieren? - Eingriff in das Vervielfältigungsrecht - aber: Art. 19 Abs. 1 lit. a) URG: Eingriff erlaubt, wenn für den persönlichen Bereich

Mehr

Vorlesung Medienrecht 23. März 2015

Vorlesung Medienrecht 23. März 2015 Vorlesung Medienrecht 23. März 2015 Was ist Medienrecht? Es gibt verschiedene Definitionen für Medienrecht. Nach einer weiten Definition ist Medienrecht die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die die Arbeit

Mehr

Vortrag Urheberrecht bei Masken- und Brauchtumsgruppen (Christian Sickelmann, LWK-Rechtsausschuss)

Vortrag Urheberrecht bei Masken- und Brauchtumsgruppen (Christian Sickelmann, LWK-Rechtsausschuss) Vortrag Urheberrecht bei Masken- und Brauchtumsgruppen (Christian Sickelmann, LWK-Rechtsausschuss) I. Was ist Urheberrecht? Das Urheberrecht betrifft eine schöpferische geistige Leistung. Es regelt das

Mehr

Immaterialgüterrecht. Dirk Seichter

Immaterialgüterrecht. Dirk Seichter Immaterialgüterrecht im Museum Einführungsbeispiel A möchte eine Ausstellung zum Thema Mount Everest veranstalten. Die Kernidee ist, das Panorama so darzustellen, dass die Besucher an bestimmten Punkten

Mehr

Nutzungsrechte von Texten und Bildern für Internet und Publikationen

Nutzungsrechte von Texten und Bildern für Internet und Publikationen Nutzungsrechte von Texten und Bildern für Internet und Publikationen Dr. Michael Metzner Bamberg, 10.11.2010 Übersicht I. Gegenstände der Lizenzierung II. Fallbeispiel Microstock III. Besonderheiten bei

Mehr

copyright vs. internet

copyright vs. internet Einladung zum Wisdom Council vom Freitag, 12. April 2013 copyright vs. internet Zukunftsszenarien für die Wahrnehmung von Urheberrechten Wollen Sie mitreden? Worum geht es? Was wollen wir? Wo sehen wir

Mehr

Datenschutz als Grundrecht

Datenschutz als Grundrecht Datenschutz als Grundrecht Grundrecht auf Datenschutz Jede einzelne Person hat grundsätzlich das Recht, über die Weitergabe und Verwendung ihrer persönlichen Daten zu bestimmen (informationelles Selbstbestimmungsrecht).

Mehr

Vielfalt anerkennen Teilhabe und Gerechtigkeit. Tagung der PH an der Fachhochschule Nordwestschweiz, Aarau 14. Nov. 2015

Vielfalt anerkennen Teilhabe und Gerechtigkeit. Tagung der PH an der Fachhochschule Nordwestschweiz, Aarau 14. Nov. 2015 Vielfalt anerkennen Teilhabe und Gerechtigkeit Tagung der PH an der Fachhochschule Nordwestschweiz, Aarau 14. Nov. 2015 Workshop 1: Kinderrechte und deren Bedeutung im Schulalltag Recht Moral Recht Von

Mehr

Der Dritte Korb aus Sicht der Wissenschaft

Der Dritte Korb aus Sicht der Wissenschaft Institut für Geistiges Eigentum Wettbewerbs- und Medienrecht Der Dritte Korb aus Sicht der Wissenschaft Publikationskultur Plagiat und Urheberrecht 29. 30. März 2012, Weimar Dr. Anne Lauber-Rönsberg Institut

Mehr

Darf ein Tinguely-Motor ersetzt werden? Bis zu welchem Restaurierungsgrad ist ein Werk noch ein Original?

Darf ein Tinguely-Motor ersetzt werden? Bis zu welchem Restaurierungsgrad ist ein Werk noch ein Original? Darf ein Tinguely-Motor ersetzt werden? Bis zu welchem Restaurierungsgrad ist ein Werk noch ein Original? Dr. Andreas Ritter Ritter & Partner Rechtsanwälte Gliederung I. Einführung, Beispiele II. Rechtliche

Mehr

Fortbildungsmodul

Fortbildungsmodul www.kath-kirche-kaernten.at Fortbildungsmodul! 14. November 2014 Diözesanhaus Klagenfurt kath-kirche-kaernten.at Statistik: Stand Juni 2014 Organisationen/Pfarren Personen 500 243 375 250 236 98 125 125

Mehr

RECHT KOMPAKT Tipps und Handlungsempfehlungen im Digitalen Marketing. Katharina Braun, Rechtsanwältin

RECHT KOMPAKT Tipps und Handlungsempfehlungen im Digitalen Marketing. Katharina Braun, Rechtsanwältin RECHT KOMPAKT Tipps und Handlungsempfehlungen im Digitalen Marketing Katharina Braun, Rechtsanwältin Marketing 1. Werbeaussagen Wichtig: Unterscheiden zwischen Meinung Persönliche Überzeugungen und Werturteile,

Mehr

Social Media Guidelines. Leitfaden für die Nutzung Sozialer Medien für Mitarbeiter der Volksbank eg

Social Media Guidelines. Leitfaden für die Nutzung Sozialer Medien für Mitarbeiter der Volksbank eg Social Media Guidelines Seesen, 28.10.2016 Leitfaden für die Nutzung Sozialer Medien für Mitarbeiter der Social Media hält mehr und mehr Einzug in unseren Alltag und das Privatleben eines jeden Nutzers

Mehr

Rechte und Pflichten im Internet

Rechte und Pflichten im Internet Rechte und Pflichten im Internet Workshop Kirchenkreis Moers 15.11.2012 Ralf Peter Reimann * http://about.me/ralpe * http://theonet.de 16.11.2012 1 Einleitung Keine juristische Beratung, sondern Erfahrungen

Mehr

Medienrecht und Schule. Alles was Recht ist! Was ist in der Schule erlaubt? Dies ist keine Rechtsberatung, nur Information

Medienrecht und Schule. Alles was Recht ist! Was ist in der Schule erlaubt? Dies ist keine Rechtsberatung, nur Information Medienrecht und Schule Alles was Recht ist! Was ist in der Schule erlaubt? Dies ist keine Rechtsberatung, nur Information Öffentliche Wiedergabe 52 (1). Für die Wiedergabe ist eine Vergütung zu zahlen.

Mehr

DFN Deutsches Forschungsnetz

DFN Deutsches Forschungsnetz Aktuelle Internet-Rechtsprechung Tina Gausling Institut für Informations-, Telekommunikationsund Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Hoeren Forschungsstelle Recht im Deutschen Übersicht 1. VG Frankfurt, Urteil

Mehr

Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz, URG) Änderung vom... [Entwurf vom..05] Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die

Mehr

PRESSE DOKUMENTATIONS NUTZUNG PDN

PRESSE DOKUMENTATIONS NUTZUNG PDN PRESSE DOKUMENTATIONS NUTZUNG PDN Lizenzen für Medienbeobachtung EIN SERVICE DES VERBANDES ÖSTERREICHISCHER ZEITUNGEN WAS IST DAS PDN-SYSTEM? Das Presse Dokumentations Nutzungs-System (PDN-System) wurde

Mehr

Gemeinsamer Tarif Ma

Gemeinsamer Tarif Ma SUISA Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik SWISSPERFORM Schweizerische Gesellschaft für die verwandten Schutzrechte Gemeinsamer Tarif Ma 2012 2016 Musikautomaten Genehmigt von der Eidgenössischen

Mehr

Die GEMA und das Urheberrecht in Schulen. Referent Martin W. Vierrath GEMA Bezirksdirektion Stuttgart

Die GEMA und das Urheberrecht in Schulen. Referent Martin W. Vierrath GEMA Bezirksdirektion Stuttgart Die GEMA und das Urheberrecht in Schulen Referent Martin W. Vierrath GEMA Bezirksdirektion Stuttgart A. Informationen zur GEMA B. Gesetzliche Grundlagen zum Urheberrecht C. Pauschalvertrag zwischen Bundesverband

Mehr

Rechtsfragen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Rechtsanwalt Peter Wiechmann Saulheim

Rechtsfragen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Rechtsanwalt Peter Wiechmann Saulheim Rechtsfragen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Rechtsanwalt Peter Wiechmann Saulheim Welche Rechte sind zu beachten? Persönlichkeitsrechte Das Recht, in Ruhe gelassen zu werden Urheberrechte Rechte

Mehr

Das Urheberrecht schützt ein kreatives Werk (z.b. Kompositionen, Tonaufnahmen, Theaterstücke, Buchtexte, Filmaufnahmen oder auch Fotos).

Das Urheberrecht schützt ein kreatives Werk (z.b. Kompositionen, Tonaufnahmen, Theaterstücke, Buchtexte, Filmaufnahmen oder auch Fotos). Die Rechtefrage Die Fotos vom letzten Sommerfest sollen auf der Website veröffentlicht werden, in einem Jugendprojekt wurde ein Film gedreht und der neue Song von Cool Savage dient als Sample für den eigenen

Mehr

Tauschbörsen File Sharing Netze

Tauschbörsen File Sharing Netze 1 1. Urheberrecht beachten Tauschbörsen - Millionen von Usern verwenden täglich Programme wie Kazaa, Limewire oder BitTorrent, um Musik, Videos, Texte oder Software vom Internet herunterzuladen oder zu

Mehr

Urheberrecht und E-Learning - Möglichkeiten zustimmungsfreier Nutzung urheberrechtlich geschützten Materials

Urheberrecht und E-Learning - Möglichkeiten zustimmungsfreier Nutzung urheberrechtlich geschützten Materials Urheberrecht und E-Learning - Möglichkeiten zustimmungsfreier Nutzung urheberrechtlich geschützten Materials Von Dr. Till Kreutzer Büro für informationsrechtliche Expertise (www.ie-online.de) AGENDA 1

Mehr

Haftungsrechtliche Gefahren bei Bildveröffentlichungen im Internet

Haftungsrechtliche Gefahren bei Bildveröffentlichungen im Internet Haftungsrechtliche Gefahren bei Bildveröffentlichungen im Internet Inhaltsverzeichnis A. Zusammenfassung und Empfehlung B. Rechtliche Ausführungen I. Urheberrecht II. Persönlichkeitsrecht C. Weiterführende

Mehr

Gemeinsamer Tarif 13 2014 2019

Gemeinsamer Tarif 13 2014 2019 ProLitteris Schweizerische Urheberrechtsgesellschaft für Literatur und bildende Kunst SSA Schweizerische Autorengesellschaft SUISA Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik SUISSIMAGE Schweizerische

Mehr

Merkblatt zum Urheberrecht in Forschung und Lehre

Merkblatt zum Urheberrecht in Forschung und Lehre Dez. V Abteilung Studienreform, Akkreditierung und Recht Merkblatt zum Urheberrecht in Forschung und Lehre A. Problem Innerhalb des Studiums und der Forschung werden regelmäßig Arbeiten erstellt, die urheberrechtlich

Mehr

Urheberrecht im Internet

Urheberrecht im Internet Wissensmanagement mit Neuen Medien Übung Geltungsbereich im Internet Grundsätzlich gilt für das Internet deutsches (Bundes-)Recht im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Dies ergibt sich aus dem

Mehr

Musik-Urheberrecht. Österreichisches Urheberrecht für Komponisten, Musiker, Musiknutzer und Produzenten. 2., aktualisierte und überarbeitete Auflage

Musik-Urheberrecht. Österreichisches Urheberrecht für Komponisten, Musiker, Musiknutzer und Produzenten. 2., aktualisierte und überarbeitete Auflage Musik-Urheberrecht Österreichisches Urheberrecht für Komponisten, Musiker, Musiknutzer und Produzenten 2., aktualisierte und überarbeitete Auflage von Dr. Dietmar Dokalik RECHT Wien Graz 2010 Vorwort zur

Mehr

Der Kampf um das Urheberrecht. Urheberrecht bei elearning-anwendungen in der Hochschullehre

Der Kampf um das Urheberrecht. Urheberrecht bei elearning-anwendungen in der Hochschullehre Der Kampf um das Urheberrecht Urheberrecht bei elearning-anwendungen in der Hochschullehre Reform des Urheberrechts Reform des Urheberrechts Beratungsangebote Fall 1 Fall 1 Fall 1 2 Geschützte Werke

Mehr

Urheberrecht und digitale Medien

Urheberrecht und digitale Medien Urheberrecht und digitale Medien Leitlinien zum Einsatz digitaler Medien in der Lehre Beat Mürner, E-Learning-Beauftragter HSA FHNW Seraina Scherer, Bibliothekarin und Fachreferentin für Soziale Arbeit.

Mehr

Thema 3: Verwendung von Texten

Thema 3: Verwendung von Texten PASCH-net und das Urheberrecht Thema 3: Verwendung von Texten Texte sind zwar nicht immer, aber meistens durch das Urheberrecht geschützt. Nur ganz kurze Texte, die zum Beispiel ausschließlich aus einfachen

Mehr

Café Affenschw@nz. Sicherer Umgang mit dem Internet in der Schule. Sicherer Umgang mit dem Internet in der Schule

Café Affenschw@nz. Sicherer Umgang mit dem Internet in der Schule. Sicherer Umgang mit dem Internet in der Schule Sicherer Umgang mit dem Internet in der Schule Schulinformatik 2002, Dezember 2002 Bildungsdirektion des Kantons Zürich Generalsekretariat, Bildungsplanung Café Affenschw@nz Sicherer Umgang mit dem Internet

Mehr

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Literaturseiten mit Lösungen zu: Die Sonne bleibt nicht stehen

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Literaturseiten mit Lösungen zu: Die Sonne bleibt nicht stehen Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Literaturseiten mit Lösungen zu: Die Sonne bleibt nicht stehen Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de Ab 12 Jahren

Mehr

Liebe Leserin, lieber Leser,

Liebe Leserin, lieber Leser, Inhalt: Vorwort 12 Bits zum Urheberrecht in 2 Minuten Fragenkatalog Wir haben in diesem Ratgeber die häufigsten Fragen zum Urheberrecht gesammelt. Trotz aller Komplexität der Materie haben wir versucht,

Mehr

Rechtsfragen zu Open Data Urheberrecht und freie Lizenzen

Rechtsfragen zu Open Data Urheberrecht und freie Lizenzen Rechtsfragen zu Open Data Urheberrecht und freie Lizenzen Simon Schlauri Ronzani Schlauri Anwälte PD Dr. iur., Rechtsanwalt, Zurich CC-BY Wozu Urheberrecht? Persönlichkeitsrecht Ökonomie: Verwertungsrechte

Mehr

Projektfinanzen in der Gebäudetechnik. Grundlagen mit Beispielen, Repetitionsfragen und Antworten. Compendio-Autorenteam

Projektfinanzen in der Gebäudetechnik. Grundlagen mit Beispielen, Repetitionsfragen und Antworten. Compendio-Autorenteam Grafisches Konzept: Mediengestaltung, Compendio Bildungsmedien AG, Zürich Satz und Layout: Mediengestaltung, Compendio Bildungsmedien AG, Zürich Druck: Edubook AG, Merenschwand Artikelnummer: 11892 Auflage:

Mehr

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Interpretation zu Kafka, Franz - Ein Bericht für eine Akademie

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Interpretation zu Kafka, Franz - Ein Bericht für eine Akademie Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Interpretation zu Kafka, Franz - Ein Bericht für eine Akademie Das komplette Material finden Sie hier: Download bei School-Scout.de

Mehr

Staatskanzlei des Kantons Zürich. Kommunikationsabteilung des Regierungsrates

Staatskanzlei des Kantons Zürich. Kommunikationsabteilung des Regierungsrates Staatskanzlei des Kantons Zürich Kommunikationsabteilung des Regierungsrates 2 Social Media Guidelines zum Verhalten auf Plattformen der sozialen Medien Leitfaden für alle Mitarbeitenden der öffentlichen

Mehr