Ein Transferkonto für Oberösterreich

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1 Studie Transferkonto OÖ_2013 Linz,17. Dezember 2013 Überarbeitete Version Ein Transferkonto für Oberösterreich von Friedrich Schneider* ) und Elisabeth Dreer** ) *) o. Univ. Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Friedrich Schneider Institut für Volkswirtschaftslehre, Vorstand des Forschungsinstituts für Bankwesen, Johannes Kepler Universität Linz, Altenbergerstraße 69, 4040 Linz, Tel.: +43/732/ , Fax: +43/732/ , friedrich.schneider@jku.at **) Dr. Elisabeth Dreer, MSc Forschungsinstitut für Bankwesen, Johannes Kepler Universität Linz, Altenbergerstraße 69, 4040 Linz, Tel.: +43/732/ , elisabeth.dreer@jku.at

2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Ausgewählte Bereiche des oö. Landesbudgets sowie Budgetvolumina der öst. Gebietskörperschaften Nachweis über die veranschlagten Transfers VON und AN Träger(n) des öffentlichen Rechts Gesamtausgaben (Budgetvolumina) der Gebietskörperschaften Bund Bundesländer ohne Wien Wien Gemeinden ohne Wien, Das Finanzausgleichsgesetz 2008 (FAG 2008) Ausgewählte Inhalte und Aspekte Leistungen aus dem Finanzausgleich Anteile der Länder und Gemeinden an den Ertragsanteilen, Zweckzuschüssen und Finanzzuweisungen sowie Kostentragungen Anteile der Länder und Gemeinden an den Beitragsleistungen zur Europäischen Union Örtliches Steueraufkommen nach Bundesländern Transferkonto Oberösterreich Ergebnisse eines Transferkontos I : Finanzausgleich vs. örtliches Steueraufkommen Ergebnisse eines Transferkontos II Finanzausgleich vs. örtliches Steueraufkommen an veranlagter Einkommens-, Lohn- und Umsatzsteuer Ergebnisse eines Transferkontos III Finanzausgleich vs. örtliches Steueraufkommen an acht Steuern und alternative Ermittlung des regionalen Steueraufkommens... 53

3 7 Zusammenfassung Allgemeine Ergebnisse: Alternative regionale Zuteilung von acht bedeutenden Bundesabgaben Wesentliche Kennziffern Schlussfolgerungen Transferkonto I: - Finanzausgleichszahlungen vs. Steueraufkommen Transferkonto II - Steueraufkommen vs. Finanzausgleich für ESt., LSt. + USt Transferkonto III - Alternative regionale Zuteilung von acht bedeutenden Steuern106 II

4 1 Einleitung Bereits im Jahr 2010 wurde in einem ersten Schritt der Versuch unternommen, das Steueraufkommen an gemeinschaftlichen Bundesabgaben des Bundeslandes Oberösterreichs aufzulisten und darzustellen sowie diesen Leistungen den Finanzausgleich gegenüberzustellen. 1 Dies wird nun in der vorliegenden Studie aktualisiert. Das Land Oberösterreich ist in vielen Bereichen, beispielsweise bei den Steuerzahlungen oder den Sozialabgaben ein Nettozahler. Ein Ziel dieser Studie ist es, einige der bedeutendsten Zahlungsströme aufzulisten, um festzuhalten, in welchem Umfang Oberösterreich die anderen Bundesländer bzw. die Bundesebene mitfinanziert. Im Vordergrund stehen in diesem Zusammenhang die bundesländerweisen ( örtlichen ) Aufkommen des Einnahmenerfolges aus gemeinschaftlichen Bundesabgaben. In einem weiteren Schritt wird dann untersucht, welche Rückflüsse von der Bundesebene nach Oberösterreich kommen und wie groß das potenzielle (verhältnismäßige) Ungleichgewicht ist. Für die Rückflüsse wird auf die Leistungen aus dem Finanzausgleich zwischen dem Bund und den Ländern und Gemeinden zurückgegriffen. Wesentliches Ziel der Studie ist es, aufzuzeigen, wie ausgeprägt sich die relative Nettozahlerposition von Oberösterreich, im Vergleich zu den anderen Bundesländern sowie für ausgewählte Inhalte darstellt, und wie sich diese Position im Vergleich zu den anderen Bundesländern in der jüngsten Vergangenheit entwickelt hat. Es wird im Rahmen dieser Studie eine Art Transferkonto erstellt, das wesentliche, jedoch nicht alle, aktiven und passiven Leistungen des Landes (zzgl. der Gemeinden) Oberösterreichs sowie auch der anderen Bundesländer gegenüberzustellen versucht. Das hier erarbeitete Transferkonto umfasst im Wesentlichen das Verhältnis des bundesländerweisen Steueraufkommens an gemeinschaftlichen Bundesabgaben zu den jeweils bezogenen Leistungen aus dem Finanzausgleich. Andere Ebenen (Sozialabgaben, Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung, div. Förderungen, Beihilfen etc.) oder andere direkte Beziehungen (z.b. 1 Die vorliegende Studie stellt eine Aktualisierung der Studie Ein Transferkonto für Oberösterreich, Friedrich Schneider und Michael Holzberger, 5. Juli 2010, JK Universität Linz, dar. 1

5 Bund - Universitäten, Bund - priv. Haushalte, Land - priv. Haushalte, etc.) bleiben weitestgehend außer Betracht. Das 2. Kapitel befasst sich im Anschluss und einleitend mit ausgewählten Bereichen des oberösterreichischen Landesbudgets der jüngsten Vergangenheit. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Nachweise über die veranschlagten Transfers von und an Träger(n) des öffentlichen Rechts gelegt. Ebenso werden in diesem Kapitel die Gesamt-Einnahmen und -Ausgaben (Budgetvolumina) der österreichischen Bundesländer bzw. der anderen Gebietskörperschaften über die Periode 2007 bis 2012 analysiert. Das 3. Kapitel widmet sich ausgewählten Bereichen des Finanzausgleichsgesetzes 2008 (FAG 2008). Mit dem Finanzausgleichsgesetz 2008 wurden die meisten Finanzzuweisungen und Zweckzuschüsse des Bundes an die Länder und Gemeinden in Ertragsanteile und Zweckzuschüsse umgewandelt bzw. gemäß einem neuen einheitlichen Schlüssel verteilt. Danach werden im 4. Kapitel die länderweisen Anteile bzw. die Anteile der Gemeinden an den Ertragsanteilen, Kostentragungen, Zweckzuschüssen und Finanzzuweisungen der Jahre 2007 bis 2012 analysiert. Ebenso werden die Anteile der Länder sowie der Gemeinden an den Beitragsleistungen zur Europäischen Union im Jahr 2012 in diesem Kapitel dargestellt. Das 5. Kapitel beschäftigt sich mit dem örtlichen Steueraufkommen der Bundesländer, d.h. mit dem Einnahmenerfolg des Bundes, welche vom Bundesrechenzentrum (BRZ) gemäß dem Bundesland der Veranlagung (Finanzamt) der jeweiligen Steuer zugeordnet werden. Dass erhebliche Diskrepanzen zwischen dem Ort des tatsächlichen Entstehens der jeweiligen Steuer und jenem der Veranlagung dieser Steuer bestehen, ist nicht von der Hand zu weisen. Eine echte regionale Zuordnung des Steueraufkommens auf die Bundesländer ist für viele Steuern nahezu unmöglich und wird im Rahmen dieser Untersuchung auch nicht angestrebt. Auf die Schwierigkeiten zur Interpretation der Ergebnisse vor dem Hintergrund dieser Problematik wird an den entsprechenden Stellen hingewiesen. Aufbauend auf den Erkenntnissen der Kapitel 2 bis 5 wird dann im Kapitel 6 ein Transferkonto erstellt, welches die wesentlichsten, hier analysierten aktiven und passiven finanziellen Leistungen zwischen dem Bund und den Bundesländern (zzgl. Gemeinden) gegenüberstellt. Im Ergebnis werden hier Indikatoren ermittelt, die die relative Position Oberösterreichs innerhalb der 2

6 österreichischen Bundesländer sowie jüngste Entwicklung darstellen und vergleichen. Im 6. Kapitel wird auch der Versuch einer alternativen regionalen Zuordnung des Steueraufkommens ausgewählter und quantitativ bedeutender Steuern (gemeinschaftlicher Bundesabgaben) vorgenommen. Die Erkenntnisse aus dieser alternativen Zuteilung des Steueraufkommens werden zur normalen örtlichen Verteilung in Beziehung gesetzt. Das Kapitel 7 fasst die wesentlichsten Ergebnisse der Untersuchung noch einmal zusammen. Im 8. Kapitel werden Schlussfolgerungen aus den Ergebnissen zu den Transferkonten insbesondere für Oberösterreich gezogen. 3

7 2 Ausgewählte Bereiche des oö. Landesbudgets sowie Budgetvolumina der öst. Gebietskörperschaften Abschnitt 2.1 widmet sich den Transfers von und an Träger(n) des öffentlichen Rechts. Hier wird für die Periode gezeigt, welche Ströme an Finanzzuweisungen, Zuschüssen und Beiträgen insgesamt (Zusammensatz) zwischen den Trägern des öffentlichen Rechts fließen. Der Abschnitt 2.2. beschäftigt sich danach mit den Budgetvolumina der österreichischen Gebietskörperschaften in der Periode auf Basis der jeweiligen Rechnungsabschlüsse. 2.1 Nachweis über die veranschlagten Transfers VON und AN Träger(n) des öffentlichen Rechts Die Anlagen 3a und 3b des oö Landesbudgets geben die Nachweise über die veranschlagten Transfers VON und AN Träger(n) des öffentlichen Rechts wider (Finanzzuweisungen, Zuschüsse oder Beiträge). Tabelle 2.1. zeigt den jeweiligen Zusammensatz (= aggregierter Wert über die einzelnen Träger des öffentlichen Rechts) für die Jahre 2007 bis 2012 auf Basis der Rechnungsabschlüsse. Im Finanzausgleichsgesetz 2008 (FAG 2008) wurde der Finanzausgleich für die Jahre 2008 bis 2014 geregelt. 2 Betrachtet man beispielhaft den letzten Rechnungsabschluss des Jahres 2012 etwas im Detail, so schlagen einnahmenseitig die Transfers des Bundes an OÖ für Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft mit rd. 920 Mio. Euro besonders stark zu Buche. Bei den Einnahmen des Landes OÖ von den Gemeinden sind insbesondere die Krankenanstaltenbeiträge zu eigenen Krankenanstalten (122,1 Mio. Euro) sowie die Krankenanstaltenbeiträge zu den Krankenanstalten anderer Rechtsträger (Sprengelbeiträge für Gemeinden- und Ordensspitäler: 163,7 Mio. Euro) hervorzuheben. Ausgabenseitig dominieren die Bedarfszuweisungen des Landes OÖ an seine Gemeinden mit rund 155,3 Mio. Euro im Jahr Mit dem Finanzausgleichsgesetz 2008 wurden die meisten Finanzzuweisungen und Zweckzuschüsse des Bundes an die Länder und Gemeinden in Ertragsanteile und Zweckzuschüsse umgewandelt bzw. gemäß einem neuen einheitlichen Schlüssel verteilt. 4

8 Tabelle 2.1: Nachweis über die veranschlagten Transfers (Finanzzuweisungen, Zuschüsse oder Beiträge) VON und AN Träger(n) des öffentlichen Rechts; Zusammensatz der Anlagen 3a und 3b des oö Landesbudgets; Rechnungsabschlüsse , in Mio. EUR Träger des öffentlichen Rechts Transfers VON Trägern des öffentlichen Rechts (Zusammensatz = aggregierter Wert über die einzelnen Träger des öffentlichen Rechts - Anlage 3a) in Mio. EUR Transfers AN Träger des öffentlichen Rechts (Zusammensatz = aggregierter Wert über die einzelnen Träger des öffentlichen Rechts - Anlage 3b) in Mio. EUR Bund 748,92 648,68 125,71 990, , ,68 4,08 3,15 3,95 4,78 4,72 4,73 Länder 0,13 0,07 0,05 1,37 0,84 0,72 0,00 0,00 0,49 0,88 1,36 Gemeinden 277,28 294,63 325,67 426,70 448,84 453,19 307,26 334,84 383,87 404,08 431,04 348,07 Gemeindeverbände 78,01 85,41 100,09 101,25 99,85 94,01 36,38 44,17 34,76 31,45 38,09 43,35 Sozialversicherungsträger 23,70 23,99 27,29 33,04 34,62 5,16 4,80 4,51 4,22 4,28 Kammern 0,02 0,00 0,00 0,00 0,00 21,59 22,94 21,73 20,82 20,65 Fonds mit Rechtspersönlichkeit 0,13 0,13 0,13 0,14 0,15 60,93 62,03 62,23 64,72 66,24 EU 0,00 0,00 2,32 5,17 3,13 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Sonstige Träge des öffentlichen Rechts 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22,92 36,87 33,58 33,87 30,65 Gesamtsumme 1.104, ,63 575, , , ,51 347,72 492,75 549,21 562,85 598,35 519,35 Quelle: Daten für 2007 aus Schneider F., Holzberger M., Ein "Transferkonto" für Oberösterreich, 2010; Daten von 2008 bis 2012 aus Haushaltsdaten Land Oberösterreich, Anlagen 3a und 3b der Rechnungsabschlüsse 2008 bis 2012 (Zusammensatz); Mit dem FAG 2008 wird der Finanzausgleich für die Jahre 2008 bis 2014 geregelt. Download August

9 2.2 Gesamtausgaben (Budgetvolumina) der Gebietskörperschaften Die Budgetvolumina der Gebietskörperschaften beliefen sich im Jahr 2012 (vorläufige Zahlen) auf knapp 179,4 Mrd. Euro. Der Bund hatte mit rund 65,2% den größten Anteil, gefolgt von den Ländern ohne Wien mit 16,6%, den Gemeinden ohne Wien mit 9,9%, Wien mit 6,9% und den Gemeindeverbänden mit 1,5% (vgl. Tabelle 2.2) Bund 3 Mit Mio. Euro wies der Bund 2012 einen um 2,6 Mrd. Euro höheren Abgang des Allgemeinen Haushalts aus als im Vorjahr. Die Aufwendungen für das Personal betrugen mit Mio. Euro rd. 11% des gesamten Allgemeinen Haushalts. Die starke Zunahme im Allgemeinen Haushalt geht vor allem auf die Implementierung des neuen Haushaltsrechts zurück die sgn. Vorlaufzahlungen (Anweisung der Aktivgehälter und Pensionen für den Monat Jänner im Dezember) sind jetzt zum Zeitpunkt der Auszahlung zu buchen und können nicht mehr periodengerecht zugeordnet werden. Die Ausgaben und Einnahmen des Ausgleichshaushalts sind dagegen um 30,5 % bzw. 24,7% zurückgegangen Bundesländer ohne Wien 2012 blieben die Budgetvolumina der Länder ohne Wien nahezu gleich +0,04% (2011: +1,9%); absolut gerechnet ergibt das eine Erhöhung um 10 Mio. Euro. Niederösterreich war wieder jenes Bundesland mit den höchsten Gesamtausgaben (8,1 Mrd. Euro bzw. 27,3% der Gesamtausgaben aller Bundesländer ohne Wien), gefolgt von der Steiermark (5,5 Mrd. Euro bzw. 18,6%) und Oberösterreich (5,1 Mrd. Euro bzw. 17,2%). Niederösterreich und Kärnten waren die einzigen Länder, deren 3 Die folgende Darstellung für den Bund (2.2.1), die Bundesländer ohne Wien (2.2.2), Wien (2.2.3) und die Gemeinden ohne Wien (2.2.4) ist der Veröffentlichung der Statistik Austria entnommen: arungen_der_oeffentlichen_rechtstraeger/index.html. 6

10 Budget sich im Erhebungsjahr um jeweils -6,4% bzw. -6,0% verringerte. Im Jahr 2012 ist der Schuldenstand der Länder um +4,0% gestiegen absolut gerechnet bedeutet das ein Plus von 376 Mio. EUR. Mit einer Pro-Kopf-Verschuldung von durchschnittlich Euro sind die Salzburger um rd. 68% mehr belastet als die Kärntner, die mit Euro den zweithöchsten Pro-Kopf-Wert aufweisen; die Bevölkerung Oberösterreichs ist mit durchschnittlich 227 Euro am geringsten belastet Wien Die Ausgaben und Einnahmen von Wien betrugen im Erhebungsjahr Mio. Euro, das entspricht einer Steigerung von 2,0%. Davon wurden Mio. Euro für Personal aufgewendet das sind 20,6% des Gesamtbudgets. Der Schuldenstand zum betrug Mio. Euro, was einem Anstieg um 8,0% entspricht (2011:+31,2%; 2010:+63,8%; 2009:+28,4%) absolut gerechnet eine Steigerung um 322 Mio. Euro. 2.3 Gemeinden ohne Wien, 2012 Das positive Maastrichtergebnis der Gemeinden ohne Wien hat sich gegenüber dem Vorjahr um 44 Mio. Euro verschlechtert, sodass für das Erhebungsjahr 2012 der positive Saldo auf 377 Mio. Euro zurückging (2011: +421; 2010: -129 Mio. Euro). In den Finanzjahren 2011 und 2012 konnten alle Bundesländer ein positives Ergebnis erreichen. 27,5% (4.888 Mio. Euro) der Gesamtausgaben ( Mio. Euro) wurden für den Personalaufwand und für Investitionen ausgegeben; für den Schuldendienst wurden Mio. Euro aufgewendet (8%). Die Investitionstätigkeit der Gemeinden gerechnet ohne Liegenschaftserwerb und Investitionsförderung sind gegenüber den vergangenen Jahren wieder gestiegen +8,2% (+125 Mio. Euro). Die Investitionsausgaben der Gemeinden auf Bundeslandebene stiegen zwischen +0,7% (Niederösterreich) und +61,1% (Burgenland). Der hohe Anstieg der bei den 7

11 Burgenländischen Gemeinden zu beobachten war steht im Zusammenhang mit dem Verkauf der Begasanteile. Durch die erzielten Verkaufserlöse der Gemeindeanteile die vom Land gekauft wurden, kam es bei den Investitionsausgaben zu deutlichen Veränderungen gegenüber dem Vorjahr. Die Gesamteinnahmen von Mio. Euro werden zu 47,6% von den Gemeindeabgaben (3.019 Mio. Euro) und Ertragsanteilen (5.513 Mio. Euro) abgedeckt. Die ausschließlichen Gemeindeabgaben der Gemeinden ohne Wien sind bundesweit um +3,8% (+109 Mio. Euro) gestiegen. Die Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben sind nach dem relativ hohen Anstieg des vergangenen Jahres 2010/2011 (+10,6%), wieder in der gewohnten Größenordnung gestiegen (+3,4%). 8

12 Tabelle 2.2: Gesamtausgaben nach Gebietskörperschaften (in Mio. EUR) Gebietskörperschaften Gesamtausgaben p.a (1) Zuwachs p.a (2) Veränderung 2011 / 2012 in % (3) Anteil 2012 (4) Bund (x) ,6% -10,8% 65,2% Länder ohne Wien insgesamt ,0% 0,0% 16,6% Burgenland ,9% 1,9% 0,7% Kärnten ,9% -6,0% 1,3% Niederösterreich ,1% -6,4% 4,5% Oberösterreich ,5% 1,0% 2,8% Salzburg ,2% 8,4% 1,4% Steiermark ,9% 2,5% 3,1% Tirol ,4% 7,8% 1,9% Vorarlberg ,6% 4,7% 0,8% Wien ,2% 2,0% 6,9% Gemeinden ohne Wien insgesamt ,0% 4,6% 9,9% Burgenland ,3% 20,2% 0,3% Kärnten ,5% 1,7% 0,8% Niederösterreich ,2% 2,4% 2,2% Oberösterreich ,5% 8,6% 2,1% Salzburg ,6% 6,8% 1,0% Steiermark ,3% 1,4% 1,8% Tirol ,3% 4,5% 1,1% Vorarlberg ,7% 2,8% 0,6% Gemeindeverbände insgesamt ,2% 2,9% 1,5% Insgesamt ,4% -6,8% 100,0% Quelle: STATISTIK AUSTRIA Rechnungsabschlüsse - Erstellt am ; und STATISTIK AUSTRIA; Rechnungsabschlüsse. Erstellt am ) 2012 vorläufiger Rechnungsabschluss, (x) Bund ab 2009: Bundesrechnungsabschluss in Nettodarstellung (Bundeshaushaltsreform); (1), (2), (3) und (4): Eigene Berechnungen. 9

13 3 Das Finanzausgleichsgesetz 2008 (FAG 2008) Ausgewählte Inhalte und Aspekte Das Finanzausgleichsgesetz - dzt. gilt das FAG 2008 für die FAG-Periode 2008 bis regelt die Ertragshoheit über den Ertrag von Abgaben. Vom gesamten Aufkommen an gemeinschaftlichen Bundesabgaben werden vorweg gewisse im Gesetz festgesetzte Beträge in Abzug gebracht bevor die Aufteilung auf die einzelnen Finanzausgleichs-Partner nach einem vorgegebenen Schlüssel erfolgt. Von den so berechneten Anteilen werden wiederum im Gesetz genau geregelte Beträge für bestimmte Zwecke abgezogen - erst dann stehen die endgültig dem Bund, den Ländern und den Gemeinden zur Disposition zur Verfügung stehenden Summen endgültig fest. Von den Anteilen der Gemeinden werden noch weitere 12,7% in Abzug gebracht und den Ländern zur Gewährung von Bedarfszuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände überwiesen. Neben der Aufteilung des Abgabenertrages sind im Finanzausgleichsgesetz auch noch jene Transfers (Geldleistung ohne Gegenleistung) berücksichtigt, die aufgrund bundes- oder landesgesetzlicher Vorschriften erfolgen und die der empfangenden Körperschaft zur Erfüllung ihrer Aufgaben dienen - darunter: 4 Ersatz der Besoldungskosten der Landeslehrer (Aktivbezüge und Pensionen einschl. Pflegegeld) Finanzzuweisungen und Zweckzuschüsse des Bundes an Länder und Gemeinden Finanzzuweisungen und Zweckzuschüsse der Länder an Gemeinden und Gemeindeverbände Umlagen (Landesumlage, Sozialhilfe- und Schulgemeindeverbandsumlage) Der Abgabenertrag netto (nach Abzug der Überweisungen an die Europäische Union) die Summe aus ausschließlichen Bundes-, Landes- und Gemeindeabgaben sowie aus 4 Die folgende Darstellung basiert auf: Statistik Austria, Gebarung der öffentlichen Rechtsträger; aungen_der_oeffentlichen_rechtstraeger/index.html; Letzte Änderung

14 den gemeinschaftlichen Bundesabgaben - stieg 2012 um 4,6% (2011: +6,2%; 2010: +3,5%; 2009: -6,4%; 2008: +6,1%). Mit dem Finanzausgleichsgesetz 2008 wurden die meisten Finanzzuweisungen und Zweckzuschüsse des Bundes an die Länder und Gemeinden in Ertragsanteile umgewandelt. Die Verteilungsschlüssel für die Ertragsanteile waren auf Basis des Erfolges des Jahres 2007 zu errechnen und mittels Verordnung kundzumachen. Wesentliche Bedarfszuweisungen und Zweckzuschüsse werden also in Ertragsanteile umgewandelt und gemäß einem neuen einheitlichen Schlüssel verteilt. Zur Vermeidung einer daraus resultierenden zusätzlichen Leistung wurde der Landesumlage-Schlüssel gesenkt. Die wesentlichsten Eckpunkte bzw. Änderungen des FAG 2008 gegenüber dem FAG 2005 sind: 5 (1) Aufhebung Konsolidierungsbeitrag Die so genannten Konsolidierungsbeiträge der Länder ( 9 Abs. 3 Z 1 lit. b FAG 2005: 311,75 Mio. Euro p.a.) und der Gemeinden ( 9 Abs. 3 Z 2 FAG 2005: 106,1 Mio. Euro p.a.) werden für die erste Etappe, das sind die Jahre 2008 bis 2010, halbiert und für die zweite Etappe, das sind die Jahre 2011 bis 2013, zur Gänze abgeschafft werden; wobei 50 Mio. Euro von den Ländern an die Gemeinden abgetreten werden. Die halbierten Konsolidierungsbeiträge werden für die Jahre 2008 bis 2010 ebenfalls in Verteilungsschlüssel umgerechnet. (2) Umwandlung von Bedarfszuweisungen nach FAG in Ertragsanteile und Zweckzuschüsse Wesentliche Bedarfszuweisungen werden in Ertragsanteile und Zweckzuschüsse umgewandelt und gemäß einem neuen einheitlichen Schlüssel verteilt. Zur Vermeidung von höheren Belastungen wird die Landesumlage gesenkt. (3) EinwohnerInnenzahl gemäß Bevölkerungsstatistik Ab Anfang 2009 wird zur Ermittlung der Bevölkerungszahl die Bevölkerungsstatistik angewendet. 5 Entnommen aus: Schneider F., Holzberger M., Ein Transferkonto für Oberösterreich, Oktober

15 (4) Abflachung des abgestuften Bevölkerungsschlüssels (abs) Aus dem Entfall des Konsolidierungsbeitrages werden 100 Millionen Euro zur Kompensation der Abflachung des abs der Gemeinden bis EinwohnerInnen verwendet. (5) Abschluss 15a-Vereinbarung (Pflege und bedarfsorientierte Mindestsicherung) Hier werden den Ländern seitens des Bundes zusätzlich maximal 100 Mio. Euro jährlich zur Verfügung gestellt. Die Finanzierungsbeteiligung zur Pflege ist für die Gemeinden mit 16 Mio. Euro gedeckelt. Die Nettozusatzkosten für die Mindestsicherung sind für Länder und Gemeinden zusammen mit 50 Mio. Euro gedeckelt. Bedarfszuweisung des Bundes an die Gemeinden im Jahr 2010: Mit Beschluss des Nationalrates vom 24. Februar 2010 gewährt der Bund den Gemeinden im Jahr 2010 eine Bedarfszuweisung in Höhe von insgesamt Euro zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung des Gleichgewichts im Haushalt. [ ] 2. Nach 22 wird folgender 22a eingefügt: 22a. Der Bund gewährt den Gemeinden im Jahr 2010 eine Bedarfszuweisung in Höhe von rund 11,47 Mio. Euro zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung des Gleichgewichts im Haushalt. Dieser Betrag wird länderweise wie folgt verteilt (gerundet): Burgenland 0,221 Mio. Euro Kärnten 0,948 Mio. Euro Niederösterreich 2,164 Mio. Euro Oberösterreich 1,856 Mio. Euro Salzburg 1,096 Mio. Euro Steiermark 1,591 Mio. Euro Tirol 0,988 Mio. Euro Vorarlberg 0,435 Mio. Euro Wien 2,174 Mio. Euro Die länderweisen Anteile sind von den Ländern an die Gemeinden zu verteilen, wobei deren Belastungen in den Jahren 2008 und 2009 aus Rückzahlungen von Getränkesteuer an Abgabepflichtige zu berücksichtigen sind. 6 6 vgl. 214/BNR (XXIV. GP) Finanzausgleichsgesetz 2008 und Bundesfinanzgesetz Download: 23. April 2010, In Schneider F., Holzberger M., Ein Transferkonto für Oberösterreich, 2010, S

16 4 Leistungen aus dem Finanzausgleich Der Abschnitt 4.1 zeigt die länderweisen Anteile sowie die Anteile der Gemeinden an den Ertragsanteilen, Zweckzuschüssen und Finanzzuweisungen sowie Kostentragungen für die Jahre 2007 bis auf. Der Abschnitt 4.2. analysiert die Anteile der Länder und der Gemeinden an den Beitragsleistungen zur Europäischen Union für das Jahr In beiden Abschnitten werden auch die Anteile auf die Kopfzahlen der Bevölkerung in den Bundesländern normiert. Diese Berechnungen basieren auf der Jahresdurchschnittsbevölkerung der nachstehenden Tabelle 4.1. Tabelle 4.1: Jahresdurchschnittsbevölkerung nach Bundesland in Jahr Österreich Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Bundesland in Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Wien Zuwachs/Jahr ,3% 0,4% -0,1% 0,3% 0,2% 0,2% 0,1% 0,4% 0,4% 0,7% Quelle: STATISTIK AUSTRIA, Statistik des Bevölkerungsstandes; revidierte Ergebnisse von 2007 bis Erstellt am Durchschnittlicher Zuwachs: Eigene Berechnungen. 7 Vorläufige Ergebnisse für 2012, siehe Anmerkungen in Tabelle

17 4.1 Anteile der Länder und Gemeinden an den Ertragsanteilen, Zweckzuschüssen und Finanzzuweisungen sowie Kostentragungen Die Tabellen 4.2 bis 4.13 zeigen, dass das Land OÖ sowie die Gemeinden in OÖ in den Jahren 2007 bis 2012 einen Anteil von rund 15,7 bis 17,0% pro Jahr an Ertragsanteilen, Zweckzuschüssen und Finanzzuweisungen sowie Kostentragungen erhalten haben. Die Anteile der einzelnen Länder schwankten in dieser hier betrachteten Periode 2007 bis 2012 (FAG 2005 und 2008) nur marginal. In Summe beliefen sich die Zahlungen an das Land und an die Gemeinden in OÖ im Jahr 2012 auf knapp 5 Mrd. Euro (vgl. Tabelle 4.14). Nur Wien mit 6,6 Mrd. Euro und NÖ mit knapp 5,3 Mrd. Euro (2012) erhielten absolut betrachtet jeweils höhere Zahlungen. Insgesamt betrug die Summe der Zahlungen an die Länder und Gemeinden im Jahr 2012 knapp 30 Mrd. Euro. Im Vergleich zum Jahr 2007 (25,4 Mrd. Euro) ist dies zwar ein deutlicher Anstieg, im Vergleich zum Jahr 2008 (27,6 Mrd. Euro) mussten die österreichischen Länder und Gemeinden in den drauffolgenden Jahren deutliche Einbußen hinnehmen (ca. 1 Mrd. Euro zwischen 2008 und 2009). In Verbindung mit Tabelle 4.1 und 4.14 wurden in der Tabelle 4.15 die Pro-Kopf-Anteile der Bundesländer ermittelt. Auf Oberösterreich entfielen demnach im Jahr 2012 aus dem Finanzausgleich rund Euro pro Kopf (in Summe aus Land und Gemeinden OÖ). Bei diesem Vergleich rangiert OÖ im hinteren Mittelfeld der österreichischen Bundesländer und liegt auch etwas unter dem österreichweiten Durchschnitt der Bundesländer (ca Euro). Nur das Burgenland (ca Euro), Niederösterreich (ca Euro) und die Steiermark (ca Euro) halten hier jeweils einen geringeren Pro-Kopf-Anteil. Die höchsten Werte können hier Wien (ca Euro), Salzburg (ca Euro) und Vorarlberg (ca Euro) für sich verbuchen. Die Abbildung 4.1 zeigt die jüngste Entwicklung dieses Indikators per anno. Die jährliche Veränderung zeigt deutlich das Krisenjahr 2009, welches den positiven Trend der Jahre 2007 bis 2008 abbricht und zu Rückgängen in den Leistungen aus dem Finanzausgleich 14

18 geführt hat. Zwischen 2007 und 2008 verzeichnete Oberösterreich mit 8,2% nach Kärnten (8,8%), Tirol (8,7%) und Salzburg (8,6%) den viert-höchsten Pro-Kopf-Zuwachs aus Leistungen aus dem Finanzausgleich für die Länder und Gemeinden. Schlusslicht bei diesem Vergleich ist das Bundesland Vorarlberg mit 7,3%. Österreichweit betrug der Zuwachs in dieser Periode 8,1%. Zwischen 2008 und 2009 dagegen sanken die Leistungen aus dem Finanzausgleich deutlich. Die stärksten prozentuellen Rückgänge mussten die Bundesländer Kärnten (-5,9%), Steiermark (-5,4%) und das Burgendland (-5,1%) verzeichnen. In Oberösterreich reduzierten sich die Leistungen zwischen 2008 und 2009 um 4,2%. Das Krisenjahr 2009 machte sich auch dann in den folgenden Leistungen zwischen 2009 und 2010 bemerkbar. Österreichweit reduzieren sich die Leistungen aus dem Finanzausgleich zwischen 2009 und 2010 nochmals um -0,3%. In den darauffolgenden Jahren wurden die Leistungen aus dem Finanzausgleich wieder deutlich angehoben. Österreichweit betrug der Anstieg im Jahr 2011 gegenüber ,9%. Zwischen 2011 und 2012 stiegen die Leistungen österreichweit um 4,2%. 15

19 Tabelle 4.2: Länderweise Anteile an den Ertragsanteilen, Zweckzuschüssen und Finanzzuweisungen im Jahr 2007, in Mio. EUR Zahlungen an die Länder VA-Ansatz 2007 Burgenland Kärnten Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Wien Summe der BL u. Gem. Ertragsanteile 259,0 553, , ,3 537, ,7 704,6 379, , ,4 Summe Zweckzuschüsse und Finanzzuweisungen 162,5 337,1 851,7 734,9 302,7 665,5 388,3 216,4 967, ,6 Summe Kostentragung 164,5 380,7 919,2 937,9 326,5 789,9 464,5 228,5 969, ,2 Summe der Zahlungen an die Länder 586, , , , , , ,3 824, , ,2 Zahlungen an die Länder in Mio. EUR Ertragsanteile 3,2% 6,8% 18,6% 16,8% 6,6% 14,3% 8,7% 4,7% 20,3% 100,0% Summe Zweckzuschüsse und Finanzzuweisungen 3,5% 7,3% 18,4% 15,9% 6,5% 14,4% 8,4% 4,7% 20,9% 100,0% Summe Kostentragung 3,2% 7,3% 17,7% 18,1% 6,3% 15,2% 9,0% 4,4% 18,7% 100,0% Summe der Zahlungen an die Länder 3,3% 7,1% 18,3% 17,0% 6,5% 14,6% 8,7% 4,6% 20,0% 100,0% in % Tabelle 4.3: Länderweise Anteile an den Ertragsanteilen, Zweckzuschüssen und Finanzzuweisungen im Jahr 2008, in Mio. EUR VA-Ansatz 2008 Burgenland Kärnten Niederösterreich Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Wien Summe der BL u. Gem. Zahlungen an die Länder Ertragsanteile 343,2 703, , ,7 667, ,3 868,3 464, , ,4 Summe Zweckzuschüsse und Finanzzuweisungen 120,8 283,2 696,7 650,6 259,8 571,0 346,7 185,2 935, ,5 Summe Kostentragung 170,9 395,3 944,0 980,2 337,4 806,0 489,8 243, , ,1 Summe der Zahlungen an die Länder 634, , , , , , ,9 893, , ,0 Zahlungen an die Länder in Mio. EUR Ertragsanteile 3,4% 7,0% 19,0% 16,6% 6,7% 14,5% 8,7% 4,6% 19,5% 100,0% Summe Zweckzuschüsse und Finanzzuweisungen 3,0% 7,0% 17,2% 16,1% 6,4% 14,1% 8,6% 4,6% 23,1% 100,0% Summe Kostentragung 3,2% 7,3% 17,4% 18,1% 6,2% 14,9% 9,0% 4,5% 19,3% 100,0% Summe der Zahlungen an die Länder 3,3% 7,1% 18,2% 16,9% 6,5% 14,5% 8,8% 4,6% 20,2% 100,0% in % Quelle für Tabelle 4.1 bis 4.10: Bundesministerium für Finanzen; Prozentuale Anteile: Eigene Berechnungen,

20 Tabelle 4.4: Länderweise Anteile an den Ertragsanteilen, Zweckzuschüssen und Finanzzuweisungen im Jahr 2009, in Mio. EUR VA-Ansatz 2009 Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Wien Summe der BL u. Gem. Zahlungen an die Länder Ertragsanteile 410,1 840, , ,5 816, , ,4 569, , ,9 Summe Zweckzuschüsse und Finanzzuweisungen 20,0 47,2 123,3 117,8 50,6 104,7 88,2 33,1 189,8 774,8 Summe Kostentragung 178,8 418, , ,8 357,8 821,5 494,2 261, , ,9 Summe der Zahlungen an die Länder 608, , , , , , ,8 863, , ,6 Zahlungen an die Länder in Mio. EUR Ertragsanteile 3,3% 6,8% 18,8% 16,4% 6,6% 14,1% 8,5% 4,6% 21,0% 100,0% Summe Zweckzuschüsse und Finanzzuweisungen 2,6% 6,1% 15,9% 15,2% 6,5% 13,5% 11,4% 4,3% 24,5% 100,0% Summe Kostentragung 3,2% 7,4% 17,8% 18,2% 6,3% 14,6% 8,8% 4,6% 19,1% 100,0% Summe der Zahlungen an die Länder 3,2% 6,9% 18,4% 16,9% 6,5% 14,2% 8,7% 4,6% 20,6% 100,0% Tabelle 4.5: Länderweise Anteile an den Ertragsanteilen, Zweckzuschüssen und Finanzzuweisungen im Jahr 2010, in Mio. EUR Zahlungen an die Länder VA-Ansatz 2010 Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich in % Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Wien Summe der BL u. Gem. Ertragsanteile 404,3 827, , ,9 805, , ,8 559, , ,9 Summe Zweckzuschüsse und Finanzzuweisungen 21,5 55,8 133,4 125,8 57,6 118,3 87,2 34,2 197,4 831,1 Summe Kostentragung 187,4 420, , ,3 367,0 865,1 494,4 258, , ,1 Summe der Zahlungen an die Länder 613, , , , , , ,4 852, , ,1 Zahlungen an die Länder in Mio. EUR Ertragsanteile 3,3% 6,8% 18,7% 16,3% 6,6% 14,1% 8,5% 4,6% 21,1% 100,0% Summe Zweckzuschüsse und Finanzzuweisungen 2,6% 6,7% 16,0% 15,1% 6,9% 14,2% 10,5% 4,1% 23,7% 100,0% Summe Kostentragung 3,3% 7,3% 17,7% 18,2% 6,4% 15,1% 8,6% 4,5% 19,0% 100,0% Summe der Zahlungen an die Länder 3,3% 6,9% 18,3% 16,9% 6,5% 14,4% 8,6% 4,5% 20,5% 100,0% in % 17

21 Tabelle 4.6: Länderweise Anteile an den Ertragsanteilen, Zweckzuschüssen und Finanzzuweisungen im Jahr 2011, in Mio. EUR Zahlungen an die Länder VA-Ansatz 2011 Burgenland Kärnten Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Wien in Mio. EUR Summe der BL u. Gem. Ertragsanteile 446,2 909, , ,4 874, , ,8 615, , ,4 Summe Zweckzuschüsse und Finanzzuweisungen 31,8 67,3 165,1 157,5 69,5 131,7 94,6 38,4 232,6 988,4 Summe Kostentragung 196,0 414, , ,3 378,9 868,7 517,9 266, , ,3 Summe der Zahlungen an die Länder 674, , , , , , ,3 919, , ,1 Zahlungen an die Länder Ertragsanteile 3,3% 6,8% 18,8% 16,4% in % 6,5% 14,1% 8,5% 4,6% 21,0% 100,0% Summe Zweckzuschüsse und Finanzzuweisungen 3,2% 6,8% 16,7% 15,9% 7,0% 13,3% 9,6% 3,9% 23,5% 100,0% Summe Kostentragung 3,4% 7,1% 17,6% 18,0% 6,5% 15,0% 8,9% 4,6% 18,9% 100,0% Summe der Zahlungen an die Länder 3,3% 6,9% 18,3% 16,8% 6,5% 14,3% 8,7% 4,5% 20,5% 100,0% Tabelle 4.7: Länderweise Anteile an den Ertragsanteilen, Zweckzuschüssen und Finanzzuweisungen im Jahr 2012, in Mio. EUR Zahlungen an die Länder VA-Ansatz 2012* Burgenland Kärnten Niederösterreich Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Wien in Mio. EUR Summe der BL u. Gem. Ertragsanteile 460,5 936, , ,6 908, , ,2 634, , ,8 Summe Zweckzuschüsse und Finanzzuweisungen 27,8 69,8 168,9 160,9 70,2 154,5 110,8 44,5 277, ,8 Summe Kostentragung 214,2 437, , ,8 413, ,7 545,2 283, , ,3 Summe der Zahlungen an die Länder 702, , , , , , ,3 963, , ,9 Zahlungen an die Länder Ertragsanteile 3,3% 6,8% 18,8% 16,4% in % 6,6% 14,1% 8,5% 4,6% 20,9% 100,0% Summe Zweckzuschüsse und Finanzzuweisungen 2,6% 6,4% 15,6% 14,8% 6,5% 14,2% 10,2% 4,1% 25,6% 100,0% Summe Kostentragung 3,4% 6,9% 17,3% 18,5% 6,5% 15,9% 8,6% 4,5% 18,4% 100,0% Summe der Zahlungen an die Länder 3,3% 6,8% 18,2% 16,9% 6,5% 14,6% 8,6% 4,5% 20,4% 100,0% * Vorläufige Ergebnisse für 2012 (siehe Anmerkungen)! 1) Zweckzuschüsse zur Krankenanstaltenfinanzierung: länderweise Aufgliederung ohne die nicht aufteilbaren Ausgaben der Bundesgesundheitsagentur für Transplantationswesen und Projekte und Planungen von überregionaler Bedeutung; 2) Ausgaben gemäß GSBG: ohne die Rückerstattungen der Länder. Anmerkungen: Summe Zweckzuschüsse und Kostentragungen: Zweckzuschüsse zur Krankenanstaltenfinanzierung möglicherweise in Summe um 3,2 Mio. Euro zu niedrig. Kostentragungen Landeslehrer: Verschiebungen zw. den Ländern noch möglich, weil ca. 8,8 Mio. Euro, die länderweise nicht zuordenbar sind, im Verhältnis der Ersätze für die Aktivbezüge auf die Länder aufgeteilt wurden. 18

22 Tabelle 4.8: Anteile der Gemeinden an den Ertragsanteilen, Zweckzuschüssen und Finanzzuweisungen im Jahr 2007 VA-Ansatz 2007 Zahlungen an die Gemeinden Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Wien Summe der BL u. Gem. Ertragsanteile 190,0 463, , ,4 498,6 928,7 616,9 332, , ,3 Summe Zweckzuschüsse und Finanzzuweisungen 7,9 21,5 58,2 52,8 25,7 47,4 30,9 20,2 70,7 335,3 Summe der Zahlungen an die Gemeinden 197,9 485, , ,2 524,3 976,1 647,8 352, , ,5 Zahlungen an die Gemeinden in Mio. EUR Ertragsanteile 2,6% 6,4% 16,4% 15,8% 6,9% 12,9% 8,6% 4,6% 25,7% 100,0% Summe Zweckzuschüsse und Finanzzuweisungen 2,3% 6,4% 17,4% 15,8% 7,7% 14,1% 9,2% 6,0% 21,1% 100,0% Summe der Zahlungen an die Gemeinden 2,6% 6,4% 16,5% 15,8% 7,0% 13,0% 8,6% 4,7% 25,5% 100,0% Tabelle 4.9: Anteile der Gemeinden an den Ertragsanteilen, Zweckzuschüssen und Finanzzuweisungen im Jahr 2008 in % VA-Ansatz 2008 Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Wien Summe der BL u. Gem. Zahlungen an die Gemeinden Ertragsanteile 207,1 519, , ,6 557, ,9 683,8 365, , ,8 Summe Zweckzuschüsse und Finanzzuweisungen 5,2 9,7 27,7 28,7 15,6 28,9 18,6 7,7 69,1 211,1 Summe der Zahlungen an die Gemeinden 212,3 528, , ,2 573, ,8 702,4 373, , ,0 Zahlungen an die Gemeinden in Mio. EUR Ertragsanteile 2,6% 6,6% 16,5% 15,9% 7,0% 12,9% 8,6% 4,6% 25,3% 100,0% Summe Zweckzuschüsse und Finanzzuweisungen 2,5% 4,6% 13,1% 13,6% 7,4% 13,7% 8,8% 3,6% 32,7% 100,0% Summe der Zahlungen an die Gemeinden 2,6% 6,5% 16,4% 15,8% 7,1% 12,9% 8,6% 4,6% 25,4% 100,0% in % 19

23 Tabelle 4.10: Anteile der Gemeinden an den Ertragsanteilen, Zweckzuschüssen und Finanzzuweisungen im Jahr 2009 VA-Ansatz 2009 Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Wien Summe der BL u. Gem. Zahlungen an die Gemeinden Ertragsanteile 193,5 478, , ,4 518,8 953,8 648,8 348, , ,0 Summe Zweckzuschüsse und Finanzzuweisungen 5,6 10,9 24,8 29,8 14,9 30,7 19,9 8,0 66,4 211,0 Summe der Zahlungen an die Gemeinden 199,1 489, , ,2 533,7 984,5 668,7 356, , ,0 Zahlungen an die Gemeinden in Mio. EUR Ertragsanteile 2,6% 6,4% 16,5% 15,8% 6,9% 12,8% 8,7% 4,7% 25,6% 100,0% Summe Zweckzuschüsse und Finanzzuweisungen 2,7% 5,2% 11,8% 14,1% 7,1% 14,6% 9,4% 3,8% 31,5% 100,0% Summe der Zahlungen an die Gemeinden 2,6% 6,4% 16,4% 15,8% 6,9% 12,8% 8,7% 4,6% 25,8% 100,0% Tabelle 4.11: Anteile der Gemeinden an den Ertragsanteilen, Zweckzuschüssen und Finanzzuweisungen im Jahr 2010 VA-Ansatz 2010 Zahlungen an die Gemeinden Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich in % Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Wien Summe der BL u. Gem. Ertragsanteile 191,9 476, , ,7 516,7 944,8 645,7 343, , ,3 Summe Zweckzuschüsse und Finanzzuweisungen 6,5 12,6 35,4 31,6 16,7 37,3 19,9 9,2 67,8 237,2 Summe der Zahlungen an die Gemeinden 198,3 489, , ,3 533,5 982,2 665,6 352, , ,5 Zahlungen an die Gemeinden in Mio. EUR Ertragsanteile 2,6% 6,4% 16,4% 15,7% 6,9% 12,7% 8,7% 4,6% 26,0% 100,0% Summe Zweckzuschüsse und Finanzzuweisungen 2,7% 5,3% 14,9% 13,3% 7,1% 15,7% 8,4% 3,9% 28,6% 100,0% Summe der Zahlungen an die Gemeinden 2,6% 6,4% 16,3% 15,7% 6,9% 12,8% 8,7% 4,6% 26,0% 100,0% in % 20

24 Tabelle 4.12: Anteile der Gemeinden an den Ertragsanteilen, Zweckzuschüssen und Finanzzuweisungen im Jahr 2011 VA-Ansatz 2011 Zahlungen an die Gemeinden Burgenland Kärnten Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Wien Summe der BL u. Gem. Ertragsanteile 214,1 516, , ,3 572, ,0 711,9 385, , ,8 Summe Zweckzuschüsse und Finanzzuweisungen 5,5 14,5 28,5 30,0 17,1 34,4 20,8 9,0 65,8 225,6 Summe der Zahlungen an die Gemeinden 219,6 530, , ,3 589, ,4 732,7 394, , ,4 Zahlungen an die Gemeinden in Mio. EUR Ertragsanteile 2,6% 6,3% 16,5% 15,8% 7,0% 12,9% 8,7% 4,7% 25,6% 100,0% Summe Zweckzuschüsse und Finanzzuweisungen 2,4% 6,4% 12,6% 13,3% 7,6% 15,3% 9,2% 4,0% 29,1% 100,0% Summe der Zahlungen an die Gemeinden 2,6% 6,3% 16,4% 15,7% 7,0% 12,9% 8,7% 4,7% 25,7% 100,0% in % Tabelle 4.13: Anteile der Gemeinden an den Ertragsanteilen, Zweckzuschüssen und Finanzzuweisungen im Jahr 2012 VA-Ansatz* 2012 Zahlungen an die Gemeinden Burgenland Kärnten Niederösterreich Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Wien Summe der BL u. Gem. Ertragsanteile 219,5 539, , ,0 589, ,7 745,1 398, , ,7 Summe Zweckzuschüsse und Finanzzuweisungen 5,1 12,0 24,0 30,5 18,0 32,3 21,3 8,7 68,7 220,7 Summe der Zahlungen an die Gemeinden 224,6 551, , ,5 607, ,0 766,4 407, , ,4 Zahlungen an die Gemeinden in Mio. EUR Ertragsanteile 2,6% 6,3% 16,3% 15,8% 6,9% 12,7% 8,7% 4,7% 26,1% 100,0% Summe Zweckzuschüsse und Finanzzuweisungen 2,3% 5,4% 10,9% 13,8% 8,2% 14,7% 9,7% 3,9% 31,1% 100,0% Summe der Zahlungen an die Gemeinden 2,6% 6,3% 16,1% 15,7% 6,9% 12,7% 8,7% 4,7% 26,2% 100,0% in % 21

25 Tabelle 4.14: Summe Länder und Gemeinden - Ertragsanteile, Zweckzuschüsse und Finanzzuweisungen in Mio. EUR Jahr Burgenland Kärnten Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Wien in Mio. EUR Summe der BL u. Gem , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,1% 6,9% 17,8% 16,6% 6,6% 14,1% 8,7% 4,6% 21,6% 100,0% ,1% 6,9% 17,7% 16,6% 6,7% 14,0% 8,7% 4,6% 21,7% 100,0% ,0% 6,8% 17,8% 16,5% 6,6% 13,8% 8,7% 4,6% 22,1% 100,0% ,1% 6,8% 17,7% 16,5% 6,7% 13,9% 8,6% 4,5% 22,1% 100,0% ,1% 6,7% 17,8% 16,5% 6,7% 13,9% 8,7% 4,6% 22,0% 100,0% ,1% 6,6% 17,6% 16,6% 6,7% 14,1% 8,7% 4,6% 22,1% 100,0% Tabelle 4.15: Summe Länder und Gemeinden - Ertragsanteile, Zweckzuschüsse und Finanzzuweisungen, in Euro pro Kopf Jahr Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Niederösterreich Oberösterreich in % Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Wien Summe der BL u. Gem , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,6 D ,5% 8,8% 7,5% 8,2% 8,6% 7,8% 8,7% 7,3% 8,4% 8,1% D ,1% -5,9% -3,6% -4,2% -4,3% -5,4% -4,4% -4,1% -3,0% -4,1% D ,2% 0,1% -0,6% -0,3% 0,2% 0,7% -1,1% -1,6% -0,5% -0,3% D ,7% 7,3% 8,3% 7,9% 8,1% 7,9% 8,4% 8,7% 7,0% 7,9% D ,3% 4,0% 3,4% 5,0% 4,2% 5,7% 3,7% 3,9% 3,8% 4,2% Quelle: Bundesministerium für Finanzen; Berechnung pro Kopf der Bevölkerung ivm Tabelle 4.1; Eigene Berechnungen,

26 Abbildung 4.1: Ertragsanteile, Kostentragungen, Zweckzuschüsse und Finanzzuweisungen (Länder + Gemeinden) pro Kopf der Bevölkerung - Veränderungen Quelle: Eigene Darstellung,

27 4.2 Anteile der Länder und Gemeinden an den Beitragsleistungen zur Europäischen Union Der Anteil der Länder und Gemeinden an den Beitragsleistungen zur Europäischen Union ermittelt sich aus der Differenz des jeweiligen Ertragsanteils ohne EU-Beitrag und des Ertragsanteils mit EU-Beitrag. Sieht man sich die so ermittelten Anteile der Länder und der Gemeinden an den Beitragsleistungen zur Europäischen Union im Jahr 2012 an (Tabellen 4.16 und 4.17), so zeigt sich, dass OÖ mit 16,6% Landesanteil und 16,2% Gemeindeanteil jeweils rund ein Sechstel aller Beitragsleistungen zur Europäischen Union der Länder bzw. der Gemeinden aufbringt. Sowohl das Land Wien (20,6%) als auch die Gemeinde Wien (25,8%) leisten hier die jeweils anteilig höchsten Beiträge zur Europäischen Union. Tabelle 4.18 zeigt die Summe der Anteile der Gemeinden und der Länder an den Beitragsleistungen zur Europäischen Union 2012 und den Pro-Kopf-Anteil. Die Burgenländer leisten mit 86,04 Euro pro Kopf der Bevölkerung die geringsten Beiträge und die Wiener mit 93,62 Euro gefolgt von den Salzburgern und Vorarlbergern mit 92,79 bzw. 92,47 Euro pro Kopf die höchsten Beiträge (vgl. Tabelle 4.18). Im Durchschnitt der Bundesländer leistet jeder Österreicher und jede Österreicherin einen Beitrag in Höhe von 89,83 Euro. In Oberösterreich sind es 88,43 Euro. 24

28 Tabelle 4.16: Anteile der Länder an den Beitragsleistungen zur Europäischen Union 2012, in EUR Ertragsanteile 2012 EA ohne EU-Beitrag EA mit EU-Beitrag Differenz = Länder-EU-Beitrag Anteil in % Burgenland Kärnten Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Wien Summe in EUR ,4% 6,7% 18,9% 16,6% 6,5% 14,3% 8,5% 4,5% 20,6% 100,0% Tabelle 4.17: Anteile der Gemeinden an den Beitragsleistungen zur Europäischen Union 2012, in EUR Ertragsanteile 2012 EA ohne EU-Beitrag EA mit EU-Beitrag Differenz = Länder-EU-Beitrag Anteil in % Burgenland Kärnten Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Wien Summe in EUR ,6% 6,3% 16,7% 16,2% 6,7% 12,8% 8,2% 4,6% 25,8% 100,0% Tabelle 4.18: Summe der Anteile der Länder und Gemeinden an den Beitragsleistungen zur Europäischen Union 2012, in EUR und in EUR pro Kopf Ertragsanteile 2012 Länder und Gemeinden EU- Beitrag in EUR Länder und Gemeinden EU- Beitrag pro Kopf in EUR Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Niederösterreich Oberösterreich Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Wien Summe ,04 90,73 87,04 88,43 92,79 88,10 89,93 92,47 93,62 89,83 Quelle: Beilage 3 zu BMF-BMF /0007-II/3/2013 und Beilage 3 zu BMF-BMF /0007-II/3/2013; Summe und pro Kopf der Bevölkerung: Eigene Berechnungen,

29 5 Örtliches Steueraufkommen nach Bundesländern Die Bundesgesetzgebung regelt die Verteilung der Besteuerungsrechte und der Abgabenerträge. 8 Rund 95 % der Abgaben werden vom Bund eingehoben. Die Bundesgesetzgebung regelt die Verteilung der Besteuerungsrechte und der Abgabenerträge. Vollziehung der Abgabengesetze Der größte Teil der Abgaben wird vom Bund eingehoben (lt. "Gebarungen und Sektor Staat" 2011): Einhebung durch Bund: 94,6 % Einhebung durch Länder und Gemeinden: 5,6 % Abgabenerträge von Bund, Ländern und Gemeinden Bund: 63,7 % Länder ohne Wien: 13,7 % Wien (Land und Gemeinde): 7,7 % Gemeinden ohne Wien: 11,3 % EU-Beitrag: 3,6 % Abgabenerträge nach Transfers und Kostentragung Bund: 55,7 % Länder ohne Wien: 21,9 % Wien (Land und Gemeinde): 8,9 % Gemeinden ohne Wien: 9,8 % EU-Beitrag: 3,6% 8 Quelle: Bundesministerium für Finanzen; Stand: Dezember

30 Gemeinschaftliche Bundesabgaben Rund 85 % des gesamten Abgabenaufkommens in Österreich fallen unter diese Kategorie. Sie werden vom Bund beschlossen und eingehoben. Die Länder und Gemeinden erhalten davon einen Anteil, der im Finanzausgleichsgesetz bestimmt wird. Die fünf ertragreichsten Steuern sind (Erfolg 2012): Abgaben Erträge in Mio. Euro Umsatzsteuer Lohnsteuer Körperschaftssteuer Mineralölsteuer veranl. Einkommenssteuer Summe Quelle: Bundesministerium für Finanzen, Stand: Oktober Für so gut wie alle gemeinschaftlichen Bundesabgaben gilt ein einheitlicher Schlüssel. Die Anteile der Länder und Gemeinden werden in der laufenden Finanzausgleichsperiode (2008 bis 2014) etappenweise erhöht, für die Jahre ab 2011 gelten folgende Anteile: Bund: rd. 67,4 % Länder: rd. 20,7 % Gemeinden: rd. 11,9 % Ausschließliche Bundesabgaben Ausschließliche Bundesabgaben sind zb. Stempel-, Rechtsgebühren und Bundesverwaltungsabgaben (477 Millionen Euro), Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (5.157 Mio. Euro, Erfolg 2012). 27

31 Ausschließliche Gemeindeabgaben Ausschließliche Gemeindeabgaben sind zb. Kommunalsteuer (2.533 Millionen Euro), Grundsteuer (621 Millionen Euro) (lt. "Gebarungen und Sektor Staat" 2011). Um zu ermitteln, welche Bundesländer die sowohl absolut, als auch pro Kopf der Bevölkerung betrachtet, höchsten Steueraufkommen Österreichs erzielen, werden in Tabelle 5.1 und in Abbildung 5.1 die örtlichen Steueraufkommen, welche vom Bundesrechenzentrum für die Jahre 2007 bis 2012 ausgewiesen werden, analysiert. Problematisch bei dieser Betrachtung ist vor allem, dass der Ort der Entstehung der Steuer in vielen Fällen nicht mit dem Ort der Veranlagung der Steuer übereinstimmt. Das führt bei vielen Steuern zu einer extremen Verzerrung, die sich vor allem zugunsten der Bundeshauptstadt Wien niederschlägt. Das Bundesrechenzentrum Österreichs (BRZ) weist das örtliche Aufkommen des Einnahmenerfolges aus Steuern in seiner Statistik aus. Wie bereits zuvor erwähnt wurde, ist diese Auswertung auf den Ort / auf das Bundesland der Veranlagung der jeweiligen Steuer bezogen (Finanzamt), was natürlich zu großen Schwierigkeiten einer echten regionalen Zuordnung des tatsächlichen Steueraufkommens auf die einzelnen Bundesländer führt. Im Rahmen dieser Darstellung kann daher ein Versuch einer echten regionalen Zuordnung auch nicht vorgenommen werden; ein bedauerlicher Umstand, der einen erheblichen Fehler beinhaltet. Wie in Tabelle 5.1. ersichtlich wird, dominiert deshalb Wien diese Statistik mit nahezu der Hälfte des gesamten Einnahmenerfolges in Österreich (46% 2012). Mit Anteilen von 12,5 bzw. 12,3% folgen mit deutlichem Abstand Oberösterreich und Niederösterreich. Aus der Tabelle 5.1. wird ebenfalls ersichtlich, dass zwischen 2008 und 2009 ein Einnahmenrückgang in Höhe von insgesamt fast 4 Mrd. Euro zu verzeichnen war. Dies schlug sich, wie bereits in Kapitel 4 erörtert wurde, auch erheblich auf die Leistungen aus dem Finanzausgleich für die Länder und Gemeinden nieder. Pro Kopf betrachtet erkennt man, dass Salzburg im Jahr 2012 mit rd Euro (nach Wien: Euro) das höchste örtliche Steueraufkommen lukriert. Dahinter folgen Vorarlberg mit rd Euro sowie Oberösterreich mit etwa Euro (vgl. auch Abbildung 5.1.). 28

32 Tabelle 5.1: Örtliches Aufkommen des Einnahmenerfolges Österreichs 2007 bis 2012, gem. Bundesrechenzentrum (BRZ) SUMME Einkommen- und Vermögensteuern und sonstige Steuern Einheit Burgenland Kärnten Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Wien Summe der Bundesländer in Mrd. EUR 0,58 2,33 7,41 7,85 4,95 4,68 3,47 2,22 28,34 61,82 Anteil in % 0,9% 3,8% 12,0% 12,7% 8,0% 7,6% 5,6% 3,6% 45,8% 100,0% Pro Kopf d. Bev. in EUR in Mrd. EUR 0,49 2,48 8,18 8,33 5,25 4,92 3,57 2,38 29,89 65,50 Anteil in % 0,8% 3,8% 12,5% 12,7% 8,0% 7,5% 5,5% 3,6% 45,6% 100,0% Pro Kopf d. Bev. in EUR in Mrd. EUR 0,53 2,42 7,71 7,84 4,90 4,59 3,29 2,19 28,09 61,57 Anteil in % 0,9% 3,9% 12,5% 12,7% 8,0% 7,5% 5,3% 3,6% 45,6% 100,0% Pro Kopf d. Bev. in EUR in Mrd. EUR 0,51 2,45 7,90 7,84 5,06 5,25 3,37 2,22 28,99 63,59 Anteil in % 0,8% 3,9% 12,4% 12,3% 8,0% 8,3% 5,3% 3,5% 45,6% 100,0% Pro Kopf d. Bev. in EUR in Mrd. EUR 0,58 2,46 8,65 8,19 5,15 5,46 3,58 2,36 31,57 68,00 Anteil in % 0,9% 3,6% 12,7% 12,0% 7,6% 8,0% 5,3% 3,5% 46,4% 100,0% Pro Kopf d. Bev. in EUR in Mrd. EUR 0,44 2,66 8,70 8,86 5,55 5,77 3,75 2,59 32,64 70,95 Anteil in % 0,6% 3,7% 12,3% 12,5% 7,8% 8,1% 5,3% 3,6% 46,0% 100,0% Pro Kopf d. Bev. in EUR "Örtliches" Aufkommen des Einnahmenerfolges Österreichs 2007 bis Niederösterreich Oberösterreich Quelle: Bundesrechenzentrum (BRZ) in Bundesministerium für Finanzen unter Örtliches Aufkommen des Einnahmenerfolges; eigene Anteilsberechnungen sowie Berechnungen der Pro Kopf-Werte (ivm. Tabelle 4.1), Okt

33 Abbildung 5.1: "Örtliches" Aufkommen des Einnahmenerfolges Österreichs ; gem. Bundesrechenzentrum (BRZ); pro Kopf in EUR Quelle: Bundesrechenzentrum (BRZ) in Bundesministerium für Finanzen unter Örtliches Aufkommen des Einnahmenerfolges; Berechnungen der Pro Kopf-Werte (ivm. Tabelle 4.1), Eigene Darstellung. 30

34 6 Transferkonto Oberösterreich Dieses Kapitel bildet den Kern der Studie und versucht die zuvor gewonnen Ergebnisse und Erkenntnisse zu verbinden, um ein Transferkonto für Oberösterreich zu erarbeiten. Ziel ist es, das in Oberösterreich veranlagte Steueraufkommen den anteiligen Ertragszahlungen, Finanzzuweisungen, Transfers, etc. an das Land Oberösterreich (zzgl. Gemeinden) gegenüberzustellen. Diesem schwierigen Unterfangen unterliegen diverse (Interpretations-) Probleme, deren Beachtung bei einer späteren Erläuterung der Ergebnisse der Abschnitte 6.1. und 6.2. von größter Bedeutung ist. Transferkonto Oberösterreich Interpretationsschwierigkeiten und -hinweise: 1) Ort der Entstehung vs. Ort der Veranlagung einer Steuer Viele Steuern werden nicht dort veranlagt, wo sie eigentlich entstehen. Auf die Problematik der grundsätzlichen Veranlagung beispielsweise der KöSt am Sitz des Unternehmens (bei Unternehmensgruppen und Unternehmen mit mehreren Standorten erfolgt die Veranlagung am Sitz des Gruppenträgers bzw. der Geschäftsleitung) und die damit einhergehenden Verzerrungen im Rahmen einer echten regionalen Verteilung des KöSt-Aufkommens muss an dieser Stelle explizit hingewiesen werden! Dies gilt in Österreich insbesondere für Wien, hat aber natürlich auch für Oberösterreich und die anderen Bundesländer Relevanz. Die KöSt ist jedoch klarerweise nicht die einzige in diesem Zusammenhang zu erwähnende Steuereinnahme. Bei der Lohnsteuer mag der echte regional zuordenbare Anteil des jeweiligen Bundeslandes höher sein (wenn das Bundesland des Arbeitsplatzes dem Wohn-Bundesland entspricht), während etwa die MöSt nicht dem Ort des Tankens (Einkauf von Benzin, Diesel) oder Heizens (bzw. Ort des Einkaufs von Heizöl) zugeordnet wird. Daher wird in dieser Studie -örtlich- auch stets unter Anführungsstriche gestellt. 31

35 2) Potenziell unterschiedliche Steuerstrukturen in den Bundesländern Zusätzlich zur Interpretationsproblematik der Nichtübereinstimmung des Ortes der tatsächlichen Entstehung einer Steuer mit dem Ort ihrer Veranlagung muss berücksichtigt werden, dass in den Bundesländern auch teilweise unterschiedliche Strukturen im Steueraufkommen gewachsen sind. So lässt sich für das Bundesland Salzburg ein im Vergleich der Bundesländer deutlich überdurchschnittliches Umsatzsteueraufkommen feststellen (etwa im Verhältnis zur Bevölkerungszahl), das (möglicherweise) vor allem aus dem ausgeprägten Handel und dem Tourismus resultieren dürfte. Diese beiden Hauptschwierigkeiten führen zu einer erheblichen Verzerrung der Ergebnisse auf Bundesländerebene. Im Abschnitt 6.1 wird zunächst das gesamte örtliche Steueraufkommen als Basis der Analyse herangezogen um erste Indikatoren und Erkenntnisse zu gewinnen. Eine eigene Betrachtung und Analyse erfahren die veranlagte Einkommens-, die Lohn- und die Umsatzsteuer, wenn nur diese Aufkommenssumme dem Finanzausgleich gegenübergestellt werden. Für diese quantitativ bedeutendsten drei Steuern ist am ehesten davon auszugehen, dass der Anteil der regionalen Ausreißer in der Zuordnung des Steueraufkommens geringer ist. Gänzlich kann die Problematik der regionalen Zuordnung des Steueraufkommens auch hier natürlich nicht von der Hand gewiesen werden. 32

36 6.1 Ergebnisse eines Transferkontos I : Finanzausgleich vs. örtliches Steueraufkommen Die Tabelle 6.1 sowie die Abbildung 6.1 bilden erste Verhältnisse und stellen die Zahlungen aus dem Finanzausgleich durch den Bund an die Länder und Gemeinden dem örtlichen Steueraufkommen (gem. BRZ) gegenüber. Tabelle 6.1 analysiert die jeweiligen absoluten Werte der gesamten Periode 2007 bis 2012: Je geringer das Verhältnis ist, desto höher ist der relative Netto-Beitrag / die relative Netto- Bedeutung des Bundeslandes zur Finanzierung des Gesamt-Staates! Eine hohe Quote induziert demnach, dass im Verhältnis zum beitragenden Steueraufkommen des Bundeslandes (und im Vergleich zu anderen Bundesländern) mehr aus dem Finanzausgleich herausgeholt wird. Wichtig bei dieser Interpretation ist vor allem auch die Berücksichtigung der besonderen Stellung der Bundeshauptstadt Wien, die zu Verzerrungen führt, bedingt insbesondere und beispielsweise durch die Veranlagung der KöSt. am Sitz des Unternehmens- bzw. der Unternehmensgruppe. Vor allem Wien ist somit nicht unbedingt repräsentativ für die Zuweisung großer Teile des gesamten hier analysierten Steueraufkommens und des daraus resultierenden Verhältnisses, da der Ort der Entstehung einer Steuer häufig nicht mit dem Ort ihrer Veranlagung übereinstimmt. Die wesentlichsten Ergebnisse für 2012 sind: - Nach Wien leisten Salzburg, Vorarlberg, Oberösterreich und Niederösterreich (in dieser Reihenfolge) die höchsten relativen Netto-Steuerbeiträge zur Finanzierung des Gesamt-Staates. D.h. diese Länder erhalten am wenigsten aus dem Finanzausgleich im Verhältnis zum örtlichen Steueraufkommen. - Umgekehrt stellt sich - bei diesem Vergleich die Situation insbesondere für das Burgenland, aber auch für Kärnten, Steiermark und Tirol dar. Das Burgenland erhält als einziges Bundesland rd. doppelt so viel aus dem Finanzausgleich als durch das örtliche Steueraufkommen lukriert wird (209,8%). Dazu trägt der deutlich gesunkene Einnahmenerfolg im Burgenland 2012 gegenüber 2011 wesentlich bei. 33

37 - Nur Wien und Salzburg liegen unter dem österreichweit ermittelten Gesamt- Verhältnis (42,3 % im Jahr 2012). Vorarlberg und Oberösterreich folgen dahinter mit einem Verhältnis von rund 53,0% bzw. 56,2%. - Das Krisenjahr 2008 wirkt sich auf die Zahlungen aus dem Finanzausgleich und den Einnahmenerfolg im Jahr 2009 aus. - Der Zuwachs des örtlichen Steueraufkommens fiel zwischen 2007 und 2012 in der Steiermark mit +23,4% am deutlichsten aus, gefolgt von Niederösterreich mit 17,3%. Im Durchschnitt pro Jahr wuchs das örtliche Steueraufkommen der Steiermark mit 4,5% und Niederösterreichs in dieser Zeit um jeweils 3,4%. Mit einem absoluten Zuwachs von 12,9% bzw. einem Durchschnitt pro Jahr in Höhe von 2,6% liegt Oberösterreich jeweils unter dem gesamten Bundesländerdurchschnitt von 14,8% bzw. 2,5%. 34

38 Tabelle 6.1: "Transferkonto" - Strom bedeutender Geldflüsse an und vom Bund; Finanzausgleich (Länder + Gemeinden) vs. "örtliches" Steueraufkommen gem. Bundesrechenzentrum (BRZ) in Mio. EUR, Jahr Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Wien Summe der BL u. Gem Veränderung Zuwachs / Jahr Jahr +18,3% +13,6% +17,0% +17,9% +18,3% +17,9% +18,0% +16,5% +20,6% +18,0% +3,6% +2,7% +3,3% +3,5% +3,5% +3,5% +3,5% +3,2% +3,9% +3,2% Veränderung Zuwachs / Jahr Zahlungen aus dem Finanzausgleich an Länder und Gemeinden Einnahmenerfolg ("Örtliches" Aufkommen gem. BRZ) -23,7% +14,1% +17,3% +12,9% +12,0% +23,4% +8,2% +16,4% +15,2% +14,8% -4,2% +2,7% +3,4% +2,6% +2,4% +4,5% +1,7% +3,3% +3,0% +2,5% Verhältnis: Zahlungen aus dem Finanzausgleich zu Einnahmenerfolg ("Örtliches" Aufkommen gem. BRZ) ,4% 75,4% 60,9% 53,8% 34,2% 76,7% 63,6% 52,9% 19,4% 41,2% ,3% 77,1% 59,6% 54,9% 35,0% 78,6% 67,4% 53,1% 20,1% 42,1% ,2% 74,0% 61,2% 56,0% 35,9% 79,8% 70,2% 55,8% 20,8% 43,1% ,0% 73,1% 59,4% 55,8% 34,8% 70,4% 67,9% 54,2% 20,2% 41,7% ,1% 78,1% 58,9% 57,8% 37,1% 73,1% 69,8% 55,7% 20,0% 42,2% ,8% 75,1% 60,8% 56,2% 36,1% 73,3% 69,3% 53,0% 20,3% 42,3% Quelle: Finanzausgleich: Zahlungen des Bundes an Länder und Gemeinden und Ertragsanteile (Örtliches Aufkommen des Einnahmenerfolges); Eigene Berechnungen. 35

39 Abbildung 6.1: Verhältnis von Finanzausgleich (Länder + Gemeinden) zu "örtliches" Steueraufkommen (gem. BRZ); 2012 Quelle: Eigene Darstellung, Abbildung 6.1 zeigt nochmals das Verhältnis von Finanzausgleich (Länder und Gemeinden) zum örtlichen Steueraufkommen im Jahr Demnach hat das Burgenland rd. doppelt so viel aus dem Finanzausgleich bekommen, als es an Steueraufkommen lukriert hat. Diese Relation hat sich insbesondere im Jahr 2012 deutlich verändert, da das örtliche Steueraufkommen in diesem Jahr um fast 24% gegenüber 2011 gesunken ist. Im Jahr 2011 lag das Verhältnis Finanzausgleichszahlungen zu Einnahmenerfolg bei 154%. Tabelle 6.2 bildet Differenzen, um eine erste Relation zwischen den Bundesländern und über die Periode 2007 bis 2012 ersichtlich zu machen. Die in der Tabelle 6.1. ermittelten Zuwächse aus Zahlungen aus dem Finanzausgleich an die Länder und ihre Gemeinden werden vom Zuwachs des örtlichen Steueraufkommens (gem. BRZ) abgezogen. Diese Differenz wird in Prozentpunkten dargestellt. Auch wenn das Jahr 2009 als Krisenjahr nicht dem Trend der Jahre 2007 bis 2012 entspricht, wird die Differenz zu diesem Berichtsjahr 36

40 erstellt. Positive Vorzeichen in Tabelle 6.2. bedeuten, dass der prozentuale Zuwachs im Einnahmenerfolg aus dem örtlichen Steueraufkommen den prozentualen Zuwachs der Leistungen aus dem Finanzausgleich in dieser Zeit übersteigt. Für Oberösterreich ergibt sich eine negative Differenz aus dem %-Zuwachs des Einnahmenerfolgs und dem Zuwachs aus den Finanzausgleichszahlungen zwischen 2007 und 2012 (-5%). Das bedeutet, dass die Finanzausgleichzahlungen stärker wuchsen als die örtlichen Steuereinnahmen in dieser Zeit zunahmen. Zu berücksichtigen gilt hier insbesondere, dass es im Jahr 2009 zu großen Rückgängen beim Aufkommen zahlreicher Steuern (gemeinschaftlicher Bundesabgaben) kam und sich dies über die Ertragsanteile auch im Finanzausgleich ausgewirkt hat. Beim durchschnittlichen prozentuellen Zuwachs pro Jahr vom Einnahmenerfolg minus dem durchschnittlichen prozentuellen Zuwachs pro Jahr der Finanzausgleichszahlungen ergibt sich in Oberösterreich ein Unterschied von -0,9%-Punkten. Im Durchschnitt sind also die jährlichen prozentuellen Veränderungen der Finanzausgleichszahlungen unwesentlich stärker gestiegen als die jährlichen prozentuellen Veränderungen des Einnahmenerfolges. Grafisch werden diese Entwicklungen auch noch in der Abbildung 6.2. dargestellt. Tabelle 6.3 und Abbildung 6.3 bilden ebenfalls Differenzen, und zwar werden vom örtlichen Steueraufkommen der Jahre 2007 bis 2012 die jeweiligen Leistungen aus dem Finanzausgleich an die Länder und Gemeinden abgezogen. Diese Differenz wird schließlich auf die Kopfzahlen der Bevölkerung der Bundesländer normiert. Mit rund Euro pro Kopf ist diese Differenz im Jahr 2012 wenig überraschend in Wien am höchsten. Danach weist Salzburg mit rund Euro pro Kopf die höchste so ermittelte Differenz im Vergleich der Bundesländer auf. Oberösterreich liegt bei Euro pro Kopf. Die Abbildung 6.4 zeigt die Veränderung der Differenzen pro Jahr. 37

41 Tabelle 6.2: "Transferkonto" - Strom "bedeutender" Geldflüsse an und vom Bund: Differenz in der prozentualen Veränderung / im durchschn. des jährlichen prozentualen Zuwachs in %-Punkten - Einnahmenerfolg ("Örtliches" Aufkommen) minus Zahlungen aus dem Finanzausgleich an Länder + Gemeinden Indikator Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Wien Österreich Differenz: %-Zuwachs Einnahmenerfolg ("Örtliches" Aufkommen) minus Zuwachs der Zahlungen aus dem Finanzausgleich an Länder + Gemeinden in %- Punkten Differenz: %-Zuwachs pro Jahr Einnahmenerfolg ("Örtliches" Aufkommen) minus Zuwachs pro Jahr der Zahlungen aus dem Finanzausgleich an Länder + Gemeinden in %-Punkten -42,0% +0,5% +0,3% -5,0% -6,3% +5,5% -9,8% -0,0% -5,3% -3,2% -7,8% +0,0% +0,1% -0,9% -1,1% +1,0% -1,8% +0,1% -0,9% -0,6% Quelle: Eigene Berechnungen, August 2013 Erläuterung: Ein + bedeutet, dass der jeweilige prozentuale Zuwachs (entweder absolut von 2007 auf 2012 oder durchschnittlich pro Jahr in der Periode 2007 bis 2012) des örtlichen Steueraufkommens höher war, als der jeweilige prozentuale Zuwachs der Zahlungen aus dem Finanzausgleich. Umgekehrt bedeutet dementsprechend ein -", dass der jeweilige prozentuale Zuwachs des örtlichen Steueraufkommens geringer war, als der jeweilige prozentuale Zuwachs der Zahlungen aus dem Finanzausgleich. Letzteres ist für OÖ der Fall, d.h. die Finanzausgleichszahlungen wuchsen stärker als die örtlichen Steuereinnahmen in dieser Zeit zunahmen. Zu berücksichtigen gilt hier insbesondere auch, dass es im Jahr 2009 zu großen Rückgängen beim Aufkommen zahlreicher Steuern (gemeinschaftlicher Bundesabgaben insb.) kam und sich dies über die Ertragsanteile auch auf den Finanzausgleich ausgewirkt hat. 38

42 Abbildung 6.2: Differenz in der %-Veränderung / im durchschn. jährlichen %-Zuwachs in %-Punkten: Einnahmenerfolg ("Örtliches" Aufkommen gem. BRZ) minus Zahlungen aus dem Finanzausgleich an Länder + Gemeinden Quelle: Eigene Darstellung,

43 Tabelle 6.3: "Transferkonto" - Strom "bedeutender" Geldflüsse an und vom Bund; Differenz: "Örtliches" Steueraufkommen gem. Bundesrechenzentrum minus Finanzausgleich (Länder + Gemeinden) pro Kopf der Bevölkerung in EUR von 2007 bis 2012 Jahr Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Wien Summe der Bundesländer u. Gemeinden Differenz: "Örtliches" Steueraufkommen gem. Bundesrechenzentrum minus Finanzausgleich (Länder + Gemeinden) pro Kopf der Bevölkerung Veränderung 2007 zu 2008 Veränderung 2008 zu 2009 Veränderung 2009 zu 2010 Veränderung 2010 zu 2011 Veränderung 2011 zu Quelle: Finanzausgleich: Zahlungen des Bundes an Länder und Gemeinden und Ertragsanteile (Örtliches Aufkommen des Einnahmenerfolges); Basis pro Kopf der Bevölkerung ivm. Tabelle 4.1; Eigene Berechnungen;

44 Abbildung 6.3: Differenz "Örtliches" Steueraufkommen (gem. BRZ) minus Finanzausgleich (Länder + Gemeinden); pro Kopf der Bevölkerung in EUR BRZ = Bundesrechenzentrum; Quelle: Eigene Darstellung,

45 Abbildung 6.4: Veränderung der Differenz aus "Örtliches" Steueraufkommen (gem. BRZ) und Finanzausgleich (Länder + Gemeinden) pro Kopf der Bevölkerung in EUR, jährliche Veränderungen Ein + bedeutet, dass der jeweilige prozentuale Zuwachs des örtlichen Steueraufkommens höher war, als der jeweilige prozentuale Zuwachs der Zahlungen aus dem Finanzausgleich. Umgekehrt bedeutet dementsprechend ein -", dass der jeweilige prozentuale Zuwachs des örtlichen Steueraufkommens geringer war, als der jeweilige prozentuale Zuwachs der Zahlungen aus dem Finanzausgleich. BRZ = Bundesrechenzentrum; Quelle: Eigene Darstellung, Oktober

46 6.2 Ergebnisse eines Transferkontos II Finanzausgleich vs. örtliches Steueraufkommen an veranlagter Einkommens-, Lohn- und Umsatzsteuer Den obigen Indikatoren des Abschnitts 6.1 liegt das gesamte, vom BRZ ausgewiesene örtliche Steueraufkommen als Basis zugrunde. Wie bereits mehrfach erwähnt wurde, führt der häufige Unterschied im Ort der Entstehung einer Steuer und ihrer Veranlagung zu starken Verzerrungen bei einer echten regionalen Zuordnung der Steuerleistungen der Bundesländer. In einem weiteren Schritt werden nun drei der quantitativ bedeutendsten gemeinschaftlichen Bundesausgaben separat untersucht, nämlich die veranlagte Einkommens-, die Lohn- und die Umsatzsteuer. Diese drei Abgaben entsprachen im Jahr 2012 rund 70% des gesamten, vom BRZ ausgewiesenen örtlichen Steueraufkommens (49,9 Mrd. zu 70,95 Mrd. Euro insgesamt) Zwar gilt auch für diese Steuern die geschilderte Problematik, doch kann davon ausgegangen werden, dass bei diesen Abgaben der Anteil der regionalen Ausreißer im Vergleich zu anderen Steuern (z.b. v.a. KÖSt, MöSt, TabakSt, etc.) geringer ist und damit der Ort der Entstehung zu einem größeren Teil auch dem Ort der Veranlagung entspricht. Im Abschnitt 6.3 wird noch einen Schritt weiter gegangen. Dort werden für diese drei Steuern sowie für die Mineralöl- und die Tabaksteuer alternative regionale Zuteilungen des jeweiligen Steueraufkommens auf Grundlage unterschiedlicher Basen ermittelt. Tabelle 6.4 zeigt die drei hier analysierten Steuern nach ihrem Aufkommen in den Bundesländern für die Jahre 2007 bis Die Abbildungen 6.5 und 6.6 ermitteln die entsprechenden Pro-Kopf-Werte des Steueraufkommens für die Summe aus Einkommensund Lohnsteuer (Abbildung 6.5) sowie für die Summe aus Einkommens-, Lohn- und Umsatzsteuer (Abbildung 6.6). Mit rd Euro hält Wien wiederum wenig überraschend das höchste Pro-Kopf-Aufkommen aus der Summe von Lohn- und Einkommenssteuer im Jahr Mit und Euro folgen Vorarlberg und Salzburg. Dahinter platziert sich bereits Oberösterreich mit rund Euro. 43

47 Nimmt man die Umsatzsteuer hinzu (Abbildung 6.6) so erreicht Salzburg mit Euro den zweithöchsten Wert nach Wien (Wien: Euro) im Jahr Rang 3 erzielt Vorarlberg mit Euro, danach folgt Oberösterreich auf Rang 4 mit Euro. Die Abbildungen 6.7 sowie 6.8 bilden wiederum Verhältnisse auf Basis der zwei bzw. drei hier analysierten Steuern. In der Abbildung 6.7 wird die Summe aus den Leistungen an die Länder und Gemeinden aus dem Finanzausgleich der Summe aus dem örtlichen Einkommens- und Lohnsteueraufkommen auf einer pro-kopf-basis gegenübergestellt. Die Abbildung 6.8. nimmt die örtliche Umsatzsteuer in der Summe hinzu. Erstere Relation ergibt für Oberösterreich einen Wert von 158% im Jahr Nach Wien (55%) halten hier nur Vorarlberg (129%) und Salzburg (134%) geringere Anteile. Die Abbildung 6.8. zeigt, dass in allen Bundesländern das Verhältnis aus der Summe aus den Leistungen an die Länder und Gemeinden aus dem Finanzausgleich zur Summe der veranlagten Einkommens-, Lohn- und Umsatzsteuer zwischen 2011 und 2012 abnahm. Das bedeutet, dass im Jahr 2012 die Differenz aus örtlichem Steueraufkommen (dieser 3 Steuern) und den Leistungen aus dem Finanzausgleich im Vergleich etwa zum Jahr 2011 zunahm. Nur das Burgenland und (fast durchwegs) die Steiermark erhielten in den Jahren 2007 bis 2012 mehr aus dem Finanzausgleich, als diese drei Steuern örtlich lukrierten (Steiermark 2012: 99,3%). Das gilt für die Steiermark mit Ausnahme von 2010 und Kärnten mit Ausnahme von 2010 (2009: 99,4%). Mit einer Quote von 48% führt Salzburg die Liste der Bundesländer an (nach Wien: 31%). Mit 79% belegt Oberösterreich knapp hinter Vorarlberg (73%) den vierten Rang. Das bedeutet, dass auch für Oberösterreich allein diese drei quantitativ bedeutendsten gemeinschaftlichen Bundesabgaben genügen (ca. 70% aller Steuereinnahmen 2012), um die Leistungen aus dem Finanzausgleich mehr als nur zu kompensieren. Betrachtet man nun das Verhältnis aus der Summe der Leistungen an die Länder und Gemeinden aus dem Finanzausgleich zur Summe der Umsatzsteuer (Abbildung 6.9) so wird 44

48 vor allem hier deutlich, dass Salzburg mit 75% im Jahr 2012 nach Wien (69%) den verhältnismäßig höchsten Anteil der Bundesländer am örtlichen Umsatzsteueraufkommen trägt. Allein die örtliche Umsatzsteuer würde somit in Salzburg (und in Wien) genügen, um die Leistungen aus dem Finanzausgleich zu decken. Mit 148% folgt mit Abstand dahinter bereits Niederösterreich und mit 158% Oberösterreich. Nur aus der örtlichen Umsatzsteuer ließe sich demnach der Finanzausgleich für das Land und die Gemeinden Oberösterreich nicht finanzieren. Die Abbildung 6.10 bildet wie die Abbildung 6.3 zuvor eine Differenz, und zwar werden vom örtlichen Steueraufkommen der drei ausgewählten Steuern (Einkommens-, Lohn- und Umsatzsteuer) der Jahre 2007 bis 2012 die jeweiligen Leistungen aus dem Finanzausgleich an die Länder und Gemeinden abgezogen. Diese Differenz wird schließlich auf die Kopfzahlen der Bevölkerung der Bundesländer normiert. Mit rund Euro pro Kopf ist diese Differenz im Jahr 2012 wenig überraschend erneut in Wien am höchsten. Danach weist Salzburg mit rund Euro die höchste so ermittelte Differenz im Vergleich der Bundesländer auf (OÖ ca. 936 Euro). Nur im Burgenland (ca Euro) und in Kärnten (ca Euro) ist diese Differenz im Jahr 2012 negativ. 45

49 Tabelle 6.4: "Örtliches" Steueraufkommen gem. BRZ; Veranlagte Einkommenssteuer, Lohnsteuer und Umsatzsteuer, , in Mio. EUR Einnahmenerfolg an Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Wien in Mio. EUR Summe der Bundesländer Veranlagter Einkommensteuer 25,7 107,5 318,7 360,1 236,9 200,9 318,0 206,0 682, ,2 Lohnsteuer 215,0 766, , , , ,4 988,5 633, , ,8 Summe Est + LSt 240,7 873, , , , , ,5 839, , ,0 Umsatzsteuer 235,3 831, , , , , ,7 681, , ,6 Summe Est + LSt + Ust 476, , , , , , , , , , Veranlagter Einkommensteuer 15,2 114,0 361,2 353,5 298,6 209,9 308,1 206,3 702, ,2 Lohnsteuer 237,2 825, , , , , ,2 679, , ,6 Summe Est + LSt 252,5 939, , , , , ,3 886, , ,8 Umsatzsteuer 229,7 843, , , , , ,3 722, , ,1 Summe Est + LSt + Ust 482, , , , , , , , , , Veranlagter Einkommensteuer 24,0 112,5 347,4 372,1 241,3 158,5 294,2 213,2 669, ,8 Lohnsteuer 212,5 770, , , , ,3 984,0 627, , ,7 Summe Est + LSt 236,5 883, , , , , ,3 840, , ,5 Umsatzsteuer 260,3 923, , , , , ,7 741, , ,3 Summe Est + LSt + Ust 496, , , , , , , , , , Veranlagter Einkommensteuer 8,6 118,7 334,2 356,3 230,5 208,0 304,2 215,9 719, ,8 Lohnsteuer 223,6 775, , , , , ,6 644, , ,6 Summe Est + LSt 232,2 894, , , , , ,8 860, , ,4 Umsatzsteuer 267,1 966, , , , , ,2 728, , ,7 Summe Est + LSt + Ust 499, , , , , , , , , , Veranlagter Einkommensteuer 20,3 95,8 337,8 337,5 238,5 204,6 314,6 256,3 700, ,6 Lohnsteuer 240,7 821, , , , , ,7 696, , ,1 Summe Est + LSt 261,0 917, , , , , ,3 953, , ,7 Umsatzsteuer 264,7 930, , , , , ,5 762, , ,4 Summe Est + LSt + Ust 525, , , , , , , , , , Veranlagter Einkommensteuer 14,3 113,7 334,1 320,4 221,3 176,0 294,4 306,9 648, ,4 Lohnsteuer 258,7 872, , , , , ,6 752, , ,2 Summe Est + LSt 273,0 985, , , , , , , , ,5 Umsatzsteuer 312,1 950, , , , , ,5 816, , ,3 Summe Est + LSt + Ust 585, , , , , , , , , ,9 Quelle: Einnahmenerfolg: Bundesrechenzentrum (BRZ) in Bundesministerium für Finanzen unter Örtliches Aufkommen des Einnahmenerfolges, eigene Summenberechnungen,

50 Abbildung 6.5: "Örtliches" Steueraufkommen: Summe aus veranlagter Einkommens- und Lohnsteuer gem. BRZ. pro Kopf in EUR Quelle: Einnahmenerfolg: Bundesrechenzentrum (BRZ) in Bundesministerium für Finanzen unter Örtliches Aufkommen des Einnahmenerfolges, eigene pro Kopf-Berechnungen i.v.m. Tabelle 4.1,

51 Abbildung 6.6: "Örtliches" Steueraufkommen: Summe aus veranlagter Einkommens-, Lohn- und Umsatzsteuer gem. BRZ. pro Kopf in EUR Quelle: Einnahmenerfolg: Bundesrechenzentrum (BRZ) in Bundesministerium für Finanzen unter Örtliches Aufkommen des Einnahmenerfolges, eigene pro Kopf-Berechnungen i.v.m. Tabelle 4.1,

52 Abbildung 6.7: Verhältnis: Summe der Leistungen an Länder + Gemeinden aus dem Finanzausgleich zu "Örtliches" Steueraufkommen der Summe aus veranlagter Einkommens- und Lohnsteuer gem. BRZ in % Berechnet auf Basis der Pro-Kopf-Werte der Leistungen aus dem Finanzausgleich an die Länder und Gemeinden sowie des örtlichen Steueraufkommens der zwei ausgewählten Steuern; eigene Berechnungen,

53 Abbildung 6.8: Verhältnis: Summe der Leistungen an Länder + Gemeinden aus dem Finanzausgleich zu "Örtliches" Steueraufkommen der Summe aus veranlagter Einkommens-, Lohn- und Umsatzsteuer gem. BRZ in % Berechnet auf Basis der Pro-Kopf-Werte der Leistungen aus dem Finanzausgleich an die Länder und Gemeinden sowie des örtlichen Steueraufkommens der drei ausgewählten Steuern; eigene Berechnungen,

54 Abbildung 6.9: Verhältnis: Summe der Leistungen an Länder + Gemeinden aus dem Finanzausgleich zu "Örtliches" Steueraufkommen der Umsatzsteuer gem. BRZ in % Berechnet auf Basis der Pro-Kopf-Werte der Leistungen aus dem Finanzausgleich an die Länder und Gemeinden sowie des örtlichen Steueraufkommens der Umsatzsteuer; eigene Berechnungen,

55 Abbildung 6.10: Differenz: "Örtliches" Steueraufkommen (gem. BRZ) aus der Summe von Einkommens-, Lohn- u. Umsatzsteuer gem. BRZ minus Finanzausgleich (Länder + Gemeinden) pro Kopf der Bevölkerung in EUR Quelle: Eigene Darstellung,

56 6.3 Ergebnisse eines Transferkontos III Finanzausgleich vs. örtliches Steueraufkommen an acht Steuern und alternative Ermittlung des regionalen Steueraufkommens In diesem Abschnitt werden die gesamten bundesländerweisen Anteile der Einnahmen aus der Einkommens-, Lohn-, Tabak-, Mineralöl-, Körperschafts-, Motorbezogener Versicherungs- und Umsatzsteuer sowie der Kapitalertragssteuer auf sonstige Erträge 9 in erster Näherung mittels eines jeweils eigenen Zugangs geschätzt. Diese gemeinschaftlichen Bundesabgaben entsprechen in Summe rund 90% des gesamten Aufkommens an gemeinschaftlichen Bundesabgaben des Jahres Die Tabelle 6.5 stellt dazu die regionalen Einnahmen aus diesen Steuern pro Kopf der Bevölkerung in den Bundesländern für das Jahr 2012 dar. Ebenso werden die regionalen Einnahmenanteile ausgewiesen. Die Mineralöl- und die Tabaksteuer sind die quantitativ bedeutendsten Verbrauchssteuern Österreichs. Gemäß der Einnahmensgebarung 2012 belaufen sich die Bundesabgaben der Tabaksteuer auf rd. 1,6 Mrd. Euro und jene der Mineralölsteuer auf rd. 4,2 Mrd. Euro. 10 Zur Schätzung der Anteile der Bundesländer an diesen beiden Abgaben werden in den Tabellen 6.6 und 6.7 die Anteile der Bundesländer am Bestand an Kraftfahrzeugen (2011) sowie die Anteile der Bundesländer an allen Rauchern Österreichs (Erhebung 2006/7) eingeführt. 11 Auch für die Motorbezogene Versicherungssteuer wird als erste Näherung die bundesländerweise Verteilung des KFZ- Bestandes des Jahres 2011 herangezogen. Mit Hilfe der genannten Werte lässt sich in Tabelle 6.8 ein Mineralölsteueraufkommen Oberösterreichs im Jahr 2012 von rund 786,5 Mio. Euro und ein oö. Tabaksteueraufkommen in Höhe von rund 266,6 Mio. Euro in erster Näherung schätzen. Es wird also das Steueraufkommen gemäß der jeweiligen Anteile (z.b. an KFZ-Bestand) aufgeteilt. Diese Die Kapitalertragsteuer auf Zinsen wurde um die Wertsteigerungen auf Wertpapiere erweitert und heißt ab dann "Kapitalertragsteuer aus sonstige Erträge. Quelle: Auskunft per Mail BMF, Quelle 2012: Bundesministerium für Finanzen, Download: Sept Dass die Mineralölsteuer etwa auch auf Heizöl abgeführt werden muss und es demnach zu leichten Veränderung im Anteil des hier örtlich geschätzten gesamten Mineralölsteueraufkommens der Bundesländer kommen kann, sei an dieser Stelle erwähnt. 53

57 Ermittlung der regionalen Mineralöl- und Tabaksteueraufkommen führt klarerweise zu deutlichen Veränderungen in den regionalen Anteilen im Vergleich zu dem vom BRZ ausgewiesenen örtlichen Steueraufkommen (vgl. Abbildung 6.11 und 6.12). Für das Burgenland wäre beispielsweise laut BRZ keine MöSt ausgewiesen, während der neu ermittelte Anteil nun 4,1% beträgt. Noch deutlicher wird es bei der Motorbezogenen Versicherungssteuer, bei der für 2012 nur für Wien ein Anteil von 100% entfällt nach der neuen Berechnung liegt der Anteil für Wien bei 13,4%. Ebenfalls deutlich verhält es sich dieser Unterschied bei der regionalen Zuweisung der Tabaksteuer. Hatten ursprünglich eigentlich nur Wien und Oberösterreich (bedeutende) Anteile am regionalen Steueraufkommen aus Tabakwaren, so erhalten nun alle Bundesländer einen Stück vom Kuchen, dessen Größe hier und in erster Näherung durch die Raucheranteile (tägliche Raucher gem. Gesundheitsbefragung) bestimmt wird. 54

58 Tabelle 6.5: Einnahmen aus der Einkommens-, Lohn-, Tabak-, Mineralöl-, Körperschafts-, Motorbezogener Versicherungs- und Umsatzsteuer sowie Kapitalertragssteuer auf sonst. Erträge pro Kopf der Bevölkerung gemäß BRZ sowie Anteile der Bundesländer am gesamten jeweiligen Steueraufkommen (Gemeinschaftliche Bundesabgaben) gemäß BRZ Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Wien pro Kopf der Bevölkerung in Euro Summe der Bundesländer Veranlagter Einkommensteuer 50,0 204,6 206,7 226,2 417,0 145,5 412,9 825,7 375,4 288,3 Lohnsteuer 904, , , , , , , , , ,6 Umsatzsteuer 1.090, , , , , , , , , ,7 Mineralölsteuer 1) 0,0 365,5 577,9 403,1 354,0 510,4 275,6 260,1 796,0 496,2 Tabaksteuer 0,0 0,0 1,6 159,7 8,9 0,1 1,5 5,4 801,3 192,3 Körperschaftsteuer 242,2 458,6 253,9 645, ,1 260,7 527,0 956, ,1 632,1 Kapitalertragsteuer auf sonstige Erträge 81,8 87,4 158,9 128,3 195,6 80,5 111,1 115,5 288,7 158,1 Motorbezogene Versicherungssteuer 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0, ,4 205,1 Anteile der Bundesländer am Steueraufkommen (Gemeinschaftliche Bundesagbaben) in % Veranlagter Einkommensteuer 0,588% 4,680% 13,752% 13,189% 9,107% 7,244% 12,116% 12,633% 26,689% 100% Lohnsteuer 1,131% 3,812% 10,763% 12,410% 5,542% 8,239% 5,157% 3,291% 49,655% 100% Umsatzsteuer 1,269% 3,862% 14,483% 12,791% 10,873% 8,936% 5,286% 3,320% 39,181% 100% Mineralölsteuer 1) 0,000% 4,858% 22,338% 13,656% 4,492% 14,765% 4,698% 2,312% 32,882% 100% Tabaksteuer 0,000% 0,002% 0,158% 13,954% 0,292% 0,008% 0,065% 0,125% 85,396% 100% Körperschaftsteuer 1,301% 4,784% 7,702% 17,152% 11,634% 5,919% 7,053% 6,672% 37,782% 100% Kapitalertragsteuer auf sonstige 1,756% 3,647% 19,273% 13,635% 7,789% 7,304% 5,946% 3,223% 37,426% Erträge 100% Motorbezogene Versicherungssteuer 0,000% 0,000% 0,000% 0,000% 0,000% 0,000% 0,000% 0,000% 100,000% 100% 1) verringert um Mineralölsteuervergütung Anmerkung: Die Kapitalertragsteuer auf Zinsen wurde um die Wertsteigerungen auf Wertpapiere erweitert und heißt ab dann "Kapitalertragsteuer aus sonstige Erträge. Quelle: Auskunft per Mail BMF, Quelle: Bundesministerium für Finanzen unter BRZ: Ertragsanteile 2012, eigene Pro-Kopf- und BL-Anteils-Ermittlung,

59 Tabelle 6.6: Bestand an Kraftfahrzeugen 2011; Kfz am Bundesland / Meldestelle Kfz insgesamt Pkw Lkw Motor- und Motorfahrräder Leichtmotorräder 1) Sattelzugfahrzeuge Zugmaschinen 2) sonstige Kfz 3) Anteil Kfz insg Österreich % Burgenland ,1% Kärnten ,3% Niederösterreich ,5% Oberösterreich ,8% Salzburg ,1% Steiermark ,6% Tirol ,0% Vorarlberg ,2% Wien ,4% Quelle: STATISTIK AUSTRIA, Kfz-Statistik. - 1) Inklusive Invalidenfahrzeuge. - 2) Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen (Traktoren und Zweiachsmäher). - 3) Motordreiräder (dreirädrige Kraftfahrzeuge) sowie vierrädrige Kraftfahrzeuge, mehrspurige (dreirädrige) Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, Kleinmotorräder, Omnibusse, Motor- und Transportkarren, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Mähdrescher und sonstige Erntemaschinen, Wohnmobile und sonstige Kfz. - 4) Polizei, Gendarmerie, Zollwache, Finanzverwaltung, Justizwache. Tabelle 6.7: Raucher in Österreich nach Bundesländern 2011 Bundesland Raucher (täglich) in % Absolute Anzahl der Raucher (1) Anteil der Raucher an Gesamtösterreich (1) Burgenland 27, ,0% Kärnten 22, ,4% Niederösterreich 21, ,0% Oberösterreich 22, ,4% Salzburg 24, ,7% Steiermark 20, ,5% Tirol 26, ,5% Vorarlberg 25, ,8% Wien 24, ,6% Summe ,0% Quelle: STATISTIK AUSTRIA, Gesundheitsbefragung 2006/07. Erstellt am: "(1) Eigene Berechnungen i.v.m. Tabelle 4.1; Bevölkerungsstand 2011; eigene Darstellung. 56

60 Tabelle 6.8: Mineralöl- und Tabaksteuer sowie Motorbezogene Versicherungssteuer - Eigene Schätzung der Bundesländeranteile am Steueraufkommen (Gemeinschaftliche Bundesabgaben) 2012 Bundesland in Mio. EUR Mineralölsteuer Tabaksteuer Motorbezogene Versicherungssteuer Anteil an KFZ in % Anteil gem BRZ in Mio. EUR Anteil Raucher in % Anteil gem BRZ in Mio. EUR Anteil an KFZ in % Anteil gem BRZ Burgenland 171,5 4,1% 0,0% 65,1 4,0% 0,0% 70,9 4,1% 0,0% Kärnten 303,5 7,3% 4,9% 103,4 6,4% 0,0% 125,4 7,3% 0,0% Niederösterreich 940,5 22,5% 22,3% 292,2 18,0% 0,2% 388,7 22,5% 0,0% Oberösterreich 786,5 18,8% 13,7% 266,6 16,4% 14,0% 325,0 18,8% 0,0% Salzburg 255,7 6,1% 4,5% 108,8 6,7% 0,3% 105,7 6,1% 0,0% Steiermark 652,7 15,6% 14,8% 202,2 12,5% 0,0% 269,7 15,6% 0,0% Tirol 335,9 8,0% 4,7% 153,7 9,5% 0,1% 138,8 8,0% 0,0% Vorarlberg 175,0 4,2% 2,3% 78,5 4,8% 0,1% 72,3 4,2% 0,0% Wien 560,1 13,4% 32,9% 350,3 21,6% 85,4% 231,4 13,4% 100,0% Summe 4.181,4 100% 100,0% 1.620,8 100,0% 100,0% 1.727,9 100,0% 100,0% Anmerkung: Schätzungen der Anteile der Bundesländer an - MöSt und Motorbezogene Versicherungssteuer: Bestand an Kraftfahrzeugen (2011) - Tabaksteuer: Anteile der Bundesländer an allen Rauchern Österreichs Quelle: Eigene Berechnungen,

61 Die Tabelle 6.9. ermittelt das regionale Umsatzsteueraufkommen sowie das Aufkommen an Kapitalertragssteuer auf sonstige Erträge auf Basis der Bevölkerung der Altersgruppe 16+ in den Bundesländern für das Jahr Die Tabelle wählt den gleichen Zugang für die Summe aus der veranlagten Einkommens- und Lohnsteuer und zieht hier als Basis die Anzahl der Erwerbspersonen in den Bundesländern für das Jahr 2012 heran. Ebenso wie zuvor bei der Mineral- und der Tabaksteuer kommt es auch hier zu teilweise deutlichen Verschiebungen in den Anteilen der Bundesländer am regionalen Steueraufkommen (vgl. Abbildung 6.13). Bei der Umsatzsteuer wird Wien von rd. 39,2% gemäß BRZ auf 20,6% nahezu halbiert. Auch Salzburg verliert durch diesen neuen Zugang beim Anteil der USt und hält nun einen Anteil 6,2% (BRZ: 10,9%). Bei dieser Form der Ermittlung der regionalen Anteile am USt-Aufkommen legen alle anderen Bundesländer zu. Oberösterreich springt von 12,8 auf 16,7%. Deutlich steigen die Anteile der Steiermark (von 8,9 auf 14,5%) und des Burgenlands (von 1,3 auf 3,4%). Sehr ähnlich verhält es sich bei der Neuermittlung der regionalen Anteile aus der Summe aus veranlagter Einkommens- und Lohnsteuer für das Jahr 2012 auf Basis der Anzahl der Erwerbspersonen in den Bundesländern (vgl. Tabelle 6.10). Der Anteil Wiens fällt von 47,5% auf 19,5% deutlich (vgl. Abbildung 6.14). Für alle anderen Bundesländer ist ein Zuwachs im anteiligen Gewicht der Lohn- und Einkommenssteuer zu verzeichnen. Der Anteil Oberösterreichs wächst beispielsweise von 12,5 auf 17,4%, jener Niederösterreichs sogar von 11,0 auf 19,1% und das Burgenland verdreifacht seinen Anteil von 1,1 auf 3,2%. Die Tabelle widmet sich der Körperschaftssteuer und führt eine neue regionale Zuteilung der KöSt auf Basis der aktiven Wirtschaftskammermitglieder in den Bundesländern des Jahres 2012 ein (= Stand: ). Diese neue Verteilung führt dazu, dass der Anteil Wiens am Aufkommen der KöSt im Jahr 2012 von ursprünglich 37,8% (gem. BRZ) auf nun 22,1% sinkt. Bedeutende Zuwächse im Bundesländeranteil, die diese neue regionale Verteilung des KöSt-Aufkommens bewirkt, sind insbesondere für die Steiermark (von 5,9 auf 13,5%), Niederösterreich (von 7,7 auf 19,0%) und für das Burgenland (von 1,3 auf 3,6%) zu verzeichnen. Oberösterreich (von 17,2 auf 15,2%) gehört mit Salzburg und Vorarlberg (sowie Wien) zu jenen Bundesländern, die einen Rückgang bei dieser neuen regionalen KöSt- Aufkommensermittlung verbuchen. 58

62 Tabelle 6.9: "Regionales" Umsatzsteueraufkommen und Aufkommen der Kapitalertragssteuer auf sonstige Erträge 2012; Zuteilung der "regionalen" USt und KESt nach Bevölkerung und Altersgruppe Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Wien Summe der BL Gesamtbevölkerung Bevölkerung USt gesamt in Mrd. EUR 24,60 USt gesamt pro Kopf Bev. 16+ in EUR Ust pro Kopf Bev. 16+ insg. mal Bev. 16+ der BL in Mio. EUR Ust pro Kopf Bev. 16+ insg. mal Bev. 16+; BL-Anteile 848, , , , , , , , , ,3 3,4% 6,7% 19,2% 16,7% 6,2% 14,5% 8,4% 4,3% 20,6% 100,0% Ust gemäß BRZ in Mio. EUR 312,1 950, , , , , ,5 816, , ,3 Anteile BL an Ust gem BRZ 1,3% 3,9% 14,5% 12,8% 10,9% 8,9% 5,3% 3,3% 39,2% 100,0% KESt in Mrd. EUR (1) 1,33 KESt pro Kopf Bev. 16+ in EUR 187 KESt pro Kopf Bev. 16+ insg. mal Bev 16+ der BL in Mio. EUR KESt pro Kopf Bev. 16+ insg. mal Bev 16+; BL-Anteile 46,0 88,7 255,2 222,0 83,2 193,7 112,0 57,3 274, ,3 3,4% 6,7% 19,2% 16,7% 6,2% 14,5% 8,4% 4,3% 20,6% 100,0% KESt gemäß BRZ in Mio. EUR 23,4 48,6 256,8 181,7 103,8 97,3 79,2 42,9 498, ,3 Anteile BL an KESt gem BRZ 1,8% 3,6% 19,3% 13,6% 7,8% 7,3% 5,9% 3,2% 37,4% 100,0% KESt = Kapitalertragssteuer auf sonstige Erträge (Die Kapitalertragssteuer auf Zinsen wurde um die Wertsteigerungen auf Wertpapieren erweitert und heißt seit 2010 Kapitalertragsteuer auf sonstige Erträge ). Quelle: Statistik Austria, BRZ, Eigene Berechnungen,

63 Tabelle 6.10: "Regionales" Einkommens- und Lohnsteueraufkommen 2012; Zuteilung der "regionalen" Einkommens- und Lohnsteuer nach Anzahl der Erwerbspersonen nach internationaler Definition (Labour Force-Konzept) 2012 Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Wien Summe der BL Anzahl der Erwerbspersonen nach internationaler Definition (Labour Force-Konzept) Einkommens- + Lohnsteuer gesamt in Mrd. EUR Einkommens- + Lohnsteuer pro Kopf der Erwerbspersonen Einkommens- + Lohnsteuer pro Kopf der Erwerbspersonen insg. mal Anzahl der Erwerbspersonen der BL in Mio. EUR Einkommens- + Lohnsteuer pro Kopf der Erwerbspersonen insg. mal Anzahl der Erwerbspersonen der BL; BL-Anteile , ,0 815, , , , , , , , , ,54 3,2% 6,3% 19,1% 17,4% 6,7% 14,3% 8,9% 4,5% 19,5% 100,0% Einkommens- + Lohnsteuer gemäß BRZ in Mio. EUR Anteile BL an Summe Einkommens- + Lohnsteuer gem. BRZ 273,0 985, , , , , , , , ,5 1,1% 3,9% 11,0% 12,5% 5,9% 8,1% 5,8% 4,2% 47,5% 100,0% Quelle: Statistik Austria Datenbankabfrage, BRZ, Eigene Berechnungen,

64 Tabelle 6.11: "Regionales" Aufkommen der Körperschaftssteuer 2012; Zuteilung der "regionalen" KöSt nach Bestand aktiven Wirtschaftskammermitglieder in den Bundesländern 2012 Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Wien Summe der BL Aktive WK-Mitglieder KöSt gesamt in Mrd. EUR 5,33 KöSt pro aktivem WK-Mitglied in EUR KöSt pro aktivem WK-Mitglied insg. mal aktives WK-Mitglied der BL in Mio. EUR ,38 189,88 332, ,89 807,30 389,51 717,21 469,56 232, , ,63 KöSt pro akt. WKM insg. Mal akt. WKM; BK-Anteile 3,6% 6,2% 19,0% 15,2% 7,3% 13,5% 8,8% 4,4% 22,1% 100,0% KöSt gemäß BRZ in Mio. EUR 69,3 254,9 410,3 913,6 619,7 315,3 375,7 355, , ,6 Anteile BL an KöSt gem. BRZ 1,3% 4,8% 7,7% 17,2% 11,6% 5,9% 7,1% 6,7% 37,8% 100,0% Quelle: Wirtschaftskammer Österreich (WKO), akt. WKM; Stand ; Quelle Mitgliederstatistik der Wirtschaftskammern Österreichs BRZ, Eigene Berechnungen,

65 Abbildung 6.11: "Regionaler" Anteil am MöSt-Aufkommen gem. BRZ vs. "regionales" MöSt-Aufkommen auf Basis KFZ-Bestand 2011 in % Quelle: Eigene Darstellung,

66 Abbildung 6.12: "Regionaler" Anteil am Tabaksteuer-Aufkommen gem. BRZ vs. "regionales" Tabaksteuer-Aufkommen auf Basis Gesundheitsbefragung 2006/07 (tägliche Raucher) in % Quelle: Eigene Darstellung,

67 Abbildung 6.13: "Regionaler" Anteil am USt-Aufkommen gem. BRZ vs. "regionales" USt-Aufkommen auf Basis Bevölkerung 16+ in % Quelle: Eigene Darstellung,

68 Abbildung 6.14: "Regionaler" Anteil aus der Summe Einkommens- + Lohnsteuer-Aufkommen gem. BRZ vs. "regionales" Aufkommen aus Summe Einkommens- + Lohnsteuer auf Basis Anzahl Erwerbspersonen 2012 in % Quelle: Eigene Darstellung,

69 Die Abbildungen 6.15 und 6.16 bilden Summen über acht der hier herangezogenen gemeinschaftlichen Bundesabgaben für das Jahr Zunächst wird das örtliche Pro-Kopf-Aufkommen aus der Summe dieser 8 Steuern gemäß der Ausweisung des BRZ der oben ermittelten alternativen regionalen Zuteilung des Pro-Kopf- Steueraufkommens dieser 8 Steuern gegenübergestellt. Es sei erneut erwähnt, dass diese 8 Steuern rund 90 % des gesamten Aufkommens an gemeinschaftlichen Bundesabgaben im Jahr 2012 ausmachten. Wie man erkennen kann, wird das Gewicht Wiens deutlich reduziert. Auch Salzburg muss, vor allem bedingt durch einen nun reduzierten Umsatzsteueranteil, einen Rückgang verzeichnen; d.h., dass die alternative regionale Zuteilung des Steueraufkommens mit Ausnahme von Wien und Salzburg zu einer Zunahme der regionalen Bedeutung der anderen sieben Bundesländer führt. In Oberösterreich beträgt dieser Zuwachs etwa Euro pro Kopf der Bevölkerung. Dieser Zuwachs ist nach jenem Vorarlbergs (rund Euro) der Zweitniedrigste. Vor allem im Burgenland ( Euro) und in der Steiermark (+3.262Euro) fällt der Pro-Kopf-Zuwachs des Anteil des Steueraufkommens dieser 8 Steuern am deutlichsten aus. Durch diese neue alternative regionale Zuteilung des Steueraufkommens kommt es generell zu einer Harmonisierung der Pro-Kopf-Anteile. Der Grund dafür liegt insbesondere auch in der neuen Basis der Umsatzsteuer, die ja nun mit der Bevölkerungsgruppe 16+ gebildet wird. Vergleicht man die prozentualen Anteile der beiden Berechnungsgrundlagen am gesamten regionalen Steueraufkommen (der 8 Steuern) für das Jahr 2012, so zeigt sich wie zuvor eine Verringerung des Gewichts der Bundesländer Wien (-24,9 %-Pkt.) und Salzburgs (-1,4 %-Pkt.), wenn man die alternative regionale Zuordnung des Steueraufkommens dem örtlichen Aufkommen gemäß BRZ gegenüberstellt. Mit +6,9 bzw. +6,1%-Pkt. fällt der Unterschied in Niederösterreich 66

70 bzw. in der Steiermark am deutlichsten aus. Mit +4,2 %-Pkt. folgt dahinter bereits das Bundesland Oberösterreich. Die Abbildung 6.17 zieht als Basis wiederum nur ebenso wie auch in Abschnitt 6.2. die Summe aus der veranlagten Einkommens-, Lohn- und Umsatzsteuer heran, d.h. es wird das örtliche Aufkommen dieser drei Steuern gem. BRZ mit der neu ermittelten alternativen regionalen Steueraufkommenszuteilung dieser drei Abgaben verglichen, und zwar erneut pro Kopf der Bevölkerung. Die Tabelle stellt wiederum das örtliche Steueraufkommen den Leistungen aus dem Finanzausgleich an die Länder und Gemeinden gegenüber. Für das örtliche Steueraufkommen wird nun auf die Summe der oben ermittelten alternativen regionalen Zuordnung der 8 Steuern zurückgegriffen. Diese 8 Steuern entsprechen rund 90,3% des gesamten Aufkommens an gemeinschaftlichen Bundesabgaben des Jahres Diese neue, alternative regionale Zuordnung des Steueraufkommens der 8 Abgaben führt dazu, dass Wien nun im Vergleich zu den anderen Bundesländern am meisten aus dem Finanzausgleich herausholt. Rund 52,7% des neu ermittelten örtlichen Steueraufkommens werden durch den Finanzausgleich kompensiert. Vergleicht man diesen Wert mit den 20,3% der Abbildung 6.1 für das Jahr 2012 (hier für alle!!! gemeinschaftlichen Bundesabgaben gem. BRZ = Basis), so ist dies ein deutlicher Zuwachs. Diese neue Zuteilung bewirkt auch, dass das Burgenland nun nicht mehr das rund das Doppelte des örtlichen Steueraufkommens aus dem Finanzausgleich zurückbekommt, sondern das Verhältnis jetzt knapp 42% beträgt (= niedrigste Kompensationsquote aller Bundesländer). Auch für die anderen Bundesländer sind Veränderungen feststellbar, wenn auch nicht in diesem hohen Ausmaß. 67

71 Abbildung 6.18 vergleicht das Verhältnis der Zahlungen aus dem Finanzausgleich zum Einnahmenerfolg aus Einkommens-, Lohn-, Umsatz-, Mineralöl-, Tabak-, Körperschafts- und Motorbezogener Versicherungssteuer sowie Kapitalertragssteuer auf sonstige Erträge, und zwar erneut zwischen dem örtlichen Aufkommen gemäß Bundesrechenzentrum und der alternativen regionalen Zuteilung des Steueraufkommens dieser acht Abgaben für das Jahr Mit Ausnahme Wiens und Salzburgs wird das Verhältnis für alle Bundesländer geringer, d.h. im Vergleich zum örtlichen Aufkommen gemäß BRZ bewirkt die alternative örtliche Neuzuordnung, dass nun weniger aus dem Finanzausgleich herausgeholt wird. Nur Wien und Salzburg erhalten dementsprechend und verhältnismäßig mehr aus dem Finanzausgleich. In Oberösterreich fällt der Anteil von 60,8 auf 45,6%, also um 15,2%-Punkte. Am deutlichsten ist der Rückgang im Burgenland (von 136,8 auf 41,6% = -94,8%-Punkte). Mit einer Kompensationsquote in Höhe von 45,6% weist Oberösterreich nach Burgenland (42,0%) und Niederösterreich (42,5%) den dritt-geringsten Anteil auf. Zum Abschluss werden noch einige bedeutende Kennziffern, welche zuvor ermittelt wurden, zusammenfassend und in ihren Absolutwerten dargestellt (vgl. Tabelle 6.13). Hier werden die beiden örtlichen Steueraufkommen (BRZ und alternativ) und die Leistungen aus dem Finanzausgleich absolut gegenübergestellt. Im Ergebnis erhält man so zwei absolute Kompensationswerte für jedes Bundesland, die je nach Basis des örtlichen Steueraufkommens unterschiedlich hoch ausfallen. Gemäß BRZ-Zuteilung des örtlichen Steueraufkommens der acht hier untersuchten gemeinschaftlichen Abgaben leistet Oberösterreich um rund 3,2 Mrd. Euro mehr als Leistungen aus dem Finanzausgleich zurückfließen. Dieser Wert erhöht sich bei einer alternativen regionalen Zuteilung des Steueraufkommens auf rund 6 Mrd. Euro, die im Verhältnis zum Finanzausgleich mehr an Steuern in Oberösterreich 68

72 entstehen. Mit Ausnahme von Wien und Salzburg trifft dieses Mehr auch auf alle anderen Bundesländer zu. Bekam das Burgenland gemäß BRZ mehr aus dem Finanzausgleich heraus als für diese acht Steuern örtlich lukriert wurde (nämlich rd. 250 Mio. Euro 2012), so bewirkt die alternative regionale Zuteilung der acht Steuern eine negative Kompensation in Höhe von rd. 1,3 Mrd. Euro. 69

73 Abbildung 6.15: "Örtliches" Steueraufkommen gem. BRZ (Summe: USt, LSt, EinkSt, MöSt, TabakSt, KöSt, KESt auf sonst. Erträge, MoTVersSt) vs. "alternative regionale" Aufkommensermittlung dieser 8 Steuern pro Kopf der Bevölkerung, 2012 Quelle: Eigene Darstellung,

74 Abbildung 6.16: "Örtliches" Steueraufkommen gem. BRZ (Summe: USt, LSt, EinkSt, MöSt, TabakSt, KöSt, KESt auf sonst. Erträge, MoTVersSt) vs. "alternative regionale" Aufkommensermittlung dieser 8 Steuern; Anteil am Gesamtaufkommen der 8 Steuern in %, 2012 Alternative regionale Zuteilung des Steueraufkommens: - Tabaksteuer: Basis Gesundheitsbefragung/Rauchererhebung 2006/07 - Mineralölsteuer und Motorbezogene Versicherungssteuer, Basis KFZ-Bestand, Stand Umsatzsteuer und KESt auf sonstige Erträge: Basis Bevölkerung der Bundesländer der Altersgruppe 16+, Veranlagte Einkommens- und Lohnsteuer: Basis = Anzahl der Erwerbspersonen in den Bundesländern KöSt: Bestand aktiver Wirtschaftskammermitglieder: Stand ; Quelle: Eigene Berechnungen,

75 Abbildung 6.17: "Örtliches" Steueraufkommen gem. BRZ (Summe: Eink.-, Lohn- und Umsatzsteuer) vs. "alternative regionale" Aufkommensermittlung dieser 3 Steuern pro Kopf der Bevölkerung, 2012 Quelle: Eigene Berechnungen,

76 Tabelle 6.12: "Transferkonto" - Strom "bedeutender Geldflüsse an und vom Bund; Finanzausgleich (Länder + Gemeinden) vs. "Örtliches" Steueraufkommen gem. "alternativer regionaler" Zuteilung des Aufkommens an Einkommens-, Lohn-, Umsatz-, Mineralöl-, Tabak-, Körperschafts- und Motorbezogener Versicherungssteuer sowie Kapitalertragssteuer auf sonstige Erträge Jahr Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Wien Zahlungen aus dem Finanzausgleich an Länder + Gemeinden Einnahmenerfolg ("alternative regionale" Zuteilung des Aufkommens an Einkommens-, Lohn-, Umsatz-, Mineralöl-, Tabak-, Körperschafts- und Motorbezogener Versicherungssteuer sowie Kapitalertragssteuer auf Zinsen) Verhältnis: Zahlungen aus dem Finanzausgleich zu Einnahmenerfolg ("alternative regionale" Zuteilung des Aufkommens an Einkommens-, Lohn-, Umsatz-, Mineralöl-, Tabak-, Körperschafts- und Motorbezogener Versicherungssteuer sowie Kapitalertragssteuer auf Zinsen) ,0% 47,7% 42,5% 45,6% 47,9% 45,8% 47,0% 48,6% 52,7% Alternative regionale Zuteilung des Steueraufkommens: - Tabaksteuer: Basis Gesundheitsbefragung/Rauchererhebung 2006/07 - Mineralölsteuer und Motorbezogene Versicherungssteuer, Basis KFZ-Bestand, Stand Umsatzsteuer und KESt auf sonstige Erträge: Basis Bevölkerung der Bundesländer der Altersgruppe 16+, Veranlagte Einkommens- und Lohnsteuer: Basis = Anzahl der Erwerbspersonen in den Bundesländern KöSt: Bestand aktiver Wirtschaftskammermitglieder: Stand Quelle: Finanzausgleich und Einnahmenerfolg: Bundesministerium für Finanzen unter Eigene Berechnungen,

77 Abbildung 6.18: Verhältnis: Finanzausgleich zu Einnahmenerfolg (Einkommens-, Lohn-, Umsatz-, Mineralöl-, Tabak-, Körperschafts- und Motorbez. Vers.- Steuer sowie Kapitalertragssteuer auf sonstige Erträge) - "örtliche" BRZ- vs. "alternative regionale" Zuteilung, 2012 Alternative regionale Zuteilung des Steueraufkommens: - Tabaksteuer: Basis Gesundheitsbefragung/Rauchererhebung 2006/07 - Mineralölsteuer und Motorbezogene Versicherungssteuer, Basis KFZ-Bestand, Stand Umsatzsteuer und KESt auf sonstige Erträge: Basis Bevölkerung der Bundesländer der Altersgruppe 16+, Veranlagte Einkommens- und Lohnsteuer: Basis = Anzahl der Erwerbspersonen in den Bundesländern 2012 KöSt: Bestand aktiver Wirtschaftskammermitglieder: Stand ; BRZ = Bundesrechenzentrum; Quelle: Eigene Darstellung,

78 Tabelle 6.13: "Transferkonto Oberösterreich" - Absolutwerte diverser Leistungen - "Kompensation in Mio. EUR" Indikator Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Wien 1) 2) 3) 4) 5) 6) Zahlungen aus dem Finanzausgleich an Länder + Gemeinden 2012 Einnahmenerfolg - "alternative regionale" Zuteilung des Aufkommens an 8 Steuern 2012 Einnahmenerfolg - "örtliche" BRZ- Zuteilung des Aufkommens an 8 Steuern 2012 Differenz: 2) - 1) "alternative Kompensation" Differenz: 3) - 1) "normale Kompensation" Saldo der Differenzen: 4) - 5) "Kompensationsdifferenz der regionalen Steuerzuteilung im Vergleich zu den Leistungen aus dem Finanzausgleich" Steuern = Einkommens-, Lohn-, Umsatz-, Mineralöl-, Tabak-, Körperschafts- und Motorbezogene Versicherungssteuer sowie Kapitalertragssteuer auf sonstige Erträge Quelle: Eigene Berechnungen,

79 7 Zusammenfassung In diesem Forschungsprojekt wurde versucht, das Steueraufkommen des Bundeslandes Oberösterreichs aufzuzeigen, sowie diesem Steueraufkommen die Zahlungen aus dem Finanzausgleich an das Land und die Gemeinden gegenüberzustellen. Das Land Oberösterreich ist in vielen Bereichen, beispielsweise bei den Steuerzahlungen oder den Sozialabgaben ein Nettozahler. In dieser Studie werden einige der bedeutendsten Zahlungsströme aufgelistet, um festzuhalten, in welchem Umfang Oberösterreich die anderen Bundesländer bzw. die Bundesebene mitfinanziert. Im Vordergrund stehen in dieser Untersuchung und in diesem Zusammenhang die gesamten bundesländerweisen ( örtlichen ) Aufkommen des Einnahmenerfolges gemäß der Auswertung des Bundesrechenzentrums (BRZ), sowie als spezielle Berechnungsgrundlage die veranlagten örtlichen Einkommens-, Lohn-, Umsatz-, Mineralöl-, Tabak-, Körperschafts- und Motorbezogener Versicherungssteuern sowie die Kapitalertragssteuer auf sonstige Erträge. Für die Rückflüsse wird insbesondere auf die Leistungen aus dem Finanzausgleich zwischen Bund, Länder und Gemeinden zurückgegriffen. Wesentliches Ziel ist es zu zeigen, wie ausgeprägt sich die Nettozahlerposition von Oberösterreich in einer ersten Näherung und für ausgewählte Inhalte darstellt und wie es sich in OÖ im Vergleich zu den anderen Bundesländern verhält. Es wurde im Rahmen dieser Untersuchung demnach ein Transferkonto erstellt, das wesentliche, jedoch nicht alle, aktiven und passiven Leistungen des Landes (zzgl. der Gemeinden) Oberösterreichs sowie auch der anderen Bundesländer gegenüberzustellen versucht. Das hier erarbeitete Transferkonto umfasst im Wesentlichen das Verhältnis des bundesländerweisen Steueraufkommens zu den jeweils bezogenen Leistungen aus dem Finanzausgleich. Andere Ebenen (Sozialabgaben, Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung, div. Förderungen, Beihilfen etc.) oder andere direkte Beziehungen (z.b. Bund - Universitäten, Bund - priv. Haushalte, Land - priv. Haushalte, etc.) bleiben weitestgehend außer Betracht. Im Folgenden werden die wesentlichen Ergebnisse der Studie zusammengefasst. 76

80 7.1 Allgemeine Ergebnisse: 1. Zahlungen an Länder und Gemeinden aus dem Finanzausgleich pro Kopf der Bevölkerung in Euro: Auf Oberösterreich entfielen im Jahr 2012 aus dem Finanzausgleich rund Euro pro Kopf (in Summe aus Land und Gemeinden OÖ, vgl. Abbildung 7.1). Bei diesem Vergleich rangiert OÖ im hinteren Mittelfeld der österreichischen Bundesländer und liegt auch etwas unter dem österreichweiten Durchschnitt der Bundesländer (ca Euro). Nur das Burgenland (ca Euro), Niederösterreich (ca Euro) und die Steiermark (ca Euro) halten hier jeweils einen geringeren Pro-Kopf-Anteil. Die höchsten Werte können hier Wien (ca Euro), Salzburg (ca Euro) und Vorarlberg (ca Euro) für sich verbuchen. Die Entwicklung der Kopf-Anteile ist von der Krise 2008 geprägt (vgl. Abbildung 7.2). Zwischen 2008 und 2009 sind die Pro-Kopf-Anteile in allen Bundesländern gesunken. Diese Entwicklung setzte sich im darauffolgenden Jahr in abgeschwächtem Ausmaß fort und wurde dann zwischen 2010 und 2011 mit deutlichen Wachstumsraten kompensiert. Zwischen 2011 und 2012 verzeichnete Oberösterreich mit +5% nach der Steiermark mit +5,7% das zweithöchste Pro-Kopf-Wachstum aus Leistungen aus dem Finanzausgleich für die Länder und Gemeinden. Österreichweit betrug der Zuwachs in dieser Periode +4,2%. 2. Gesamte örtliches Steueraufkommen (gem. BRZ) pro Kopf: Pro Kopf betrachtet erkennt man, dass Salzburg im Jahr 2012 mit rd Euro - nach Wien ( Euro) das höchste gesamte örtliche Steueraufkommen lukriert (vgl. Abbildung 7.3). Dahinter folgen Vorarlberg mit rd Euro sowie Oberösterreich mit etwa Euro. Die niedrigsten Pro-Kopf-Werte halten das Burgenland mit rd Euro und die Steiermark mit rd Euro. 77

81 3. Verhältnis der Zahlungen aus dem Finanzausgleich zum örtlichen Steueraufkommen ( Örtliches Aufkommen gem. Bundesrechenzentrum (BRZ)) in %: Nach Wien leisten Salzburg, Vorarlberg und Oberösterreich (in dieser Reihenfolge) die höchsten relativen Netto-Steuerbeiträge zur Finanzierung des Gesamt-Staates. Das bedeutet z.b. für Oberösterreich, dass rd. 56% des Steueraufkommens über den Finanzausgleich zurückfließen (z.b. Wien: 20,3%; Sbg: 36,1%; Vbg. 53,0%, OÖ: 56,2% - jeweils 2012, vgl. Abbildung 7.4 und 7.5 für die Periode ) 4. Zuwachs des örtlichen Steueraufkommens (gem. BRZ) in %: Der Zuwachs des örtlichen Steueraufkommens fiel zwischen 2007 und 2012 in der Steiermark +23,4% am deutlichsten aus (vgl. Tabelle 6.1). Im Durchschnitt pro Jahr wuchs das örtliche Steueraufkommen der Steiermark in dieser Zeit um 4,5%. Mit einem absoluten Zuwachs von 12,9% bzw. einem Durchschnitt pro Jahr in Höhe von 2,6% liegt Oberösterreich jeweils leicht unter dem Österreich-Schnitt von 14,8 bzw. 2,5%. Auffällig ist das Burgenland mit einem Rückgang des örtlichen Steueraufkommens um rund 23,7% bzw. einer jährlichen Veränderung von -4,2% zwischen 2007 und Dieser Rückgang ist insb. auf das Jahr 2012 zurückzuführen, in dem das Steueraufkommen von 580 Mio. Euro 2011 auf 442 Mio. Euro 2012 (-24%) gesunken ist. 5. Differenz: Prozentualer Zuwachs des örtlichen Steueraufkommens (gem. BRZ) minus prozentualer Zuwachs aus Zahlungen aus dem Finanzausgleich in %-Punkten: Für das Burgenland ist das Jahr 2012 ein Sonderfall (siehe Punkt 4.). Für Tirol (-9,8%-Pkt.) und auch für Salzburg (-6,3%-Pkt.) muss festgestellt werden, dass in der hier betrachteten Periode 2007 bis 2012 der prozentuale Zuwachs aus dem örtlichen Steueraufkommen geringer als der prozentuale Zuwachs der Leistungen aus dem Finanzausgleich ausfiel. Wenn auch nicht in diesem Ausmaß gilt dies auch für Oberösterreich und Wien (jeweils -5,0 bzw. -5,3%-Pkt.). Der prozentuale Zuwachs aus dem örtlichen Steueraufkommen übersteigt den prozentualen Zuwachs der Leistungen aus dem Finanzausgleich vor allem in der Steiermark (+5,5%-Pkt.), Kärnten (+0,5%-Pkt.) und Niederösterreich (+0,3%-Pkt., vgl. Abbildung 7.6). 78

82 6. Differenz: Örtliches Steueraufkommen (gem. BRZ) minus Zahlungen aus dem Finanzausgleich pro Kopf der Bevölkerung in Euro: Mit rund Euro pro Kopf ist diese Differenz im Jahr 2012 wenig überraschend in Wien am höchsten. Danach weist Salzburg mit rund Euro die höchste so ermittelte Differenz im Vergleich der Bundesländer auf (OÖ ca Euro). Burgenland erhält als einziges Bundesland mehr aus dem Finanzausgleich als durch das örtliche Steueraufkommen lukriert wird (z.b. Pro-Kopf ca Euro im Jahr 2012, vgl. Abbildung 7.7). 7. Veränderung der Differenz: Örtliches Steueraufkommen (gem. BRZ) minus Zahlungen aus dem Finanzausgleich pro Kopf, , in Euro Der Zuwachs dieser Differenz ist zwischen 2011 und 2012 in Salzburg mit 558 Euro pro Kopf am höchsten und damit auch über dem Zuwachs von Wien (+280 Euro) lag. Im Burgenland nahm die Differenz zwischen 2011 und 2012 deutlich ab (-595 Euro pro Kopf, vgl. Abbildung 7.8). 8. Verhältnis aus Zahlungen aus dem Finanzausgleich ( Örtliches Steueraufkommen gem. BRZ) zu Einnahmenerfolg aus veranlagter Einkommens-, Lohn- und Umsatzsteuer aus in %: Mit einer Quote von 48% führt Salzburg die Liste der Bundesländer an (nach Wien: 30,7%). Mit 79,0% belegt Oberösterreich, hinter Vorarlberg (73,0%) den vierten Rang (vgl. Abbildung 7.9). Das bedeutet, dass auch für Oberösterreich allein diese drei quantitativ bedeutendsten gemeinschaftlichen Bundesabgaben genügen (ca. 70,3% aller Steuereinnahmen 2012), um die Leistungen aus dem Finanzausgleich mehr als nur zu kompensieren. 9. Differenz: Örtliches Steueraufkommen aus veranlagter Einkommens-, Lohn- und Umsatzsteuer (gem. BRZ) minus Zahlungen aus dem Finanzausgleich pro Kopf der Bevölkerung in Euro: Mit rund Euro pro Kopf ist diese Differenz im Jahr 2012 wenig überraschend erneut in Wien am höchsten. Danach weist Salzburg mit rund Euro die höchste so ermittelte Differenz im Vergleich der Bundesländer auf (OÖ ca. 936 Euro, vgl. Abbildung 7.10). Nur im Burgenland (ca Euro) und in Kärnten (ca Euro) ist diese Differenz im Jahr 2012 negativ. 79

83 Auf jene regionale Diskrepanzen, die dadurch erzeugt werden, dass der Ort der Entstehung einer Steuer in vielen Fällen nicht mit dem Ort der Veranlagung zusammenfällt, muss auch an dieser Stelle explizit hingewiesen werden (z.b. bei KöSt, MöSt, etc.). Die häufige Dominanz Wiens bei diesen örtlichen Indikatoren wird dadurch vor allem erklärt. Bei der Lohn- und der Einkommenssteuer ist diese Diskrepanz zwar auch vorhanden (bundesländerübergreifende Pendler; z.b. Burgenland-Wien). Im Vergleich etwa zur KöSt dürfte jedoch der Anteil dieser regionalen Ausreißer in der tatsächlichen regionalen Zuteilung des örtlichen Steueraufkommens verhältnismäßig geringer sein. 7.2 Alternative regionale Zuteilung von acht bedeutenden Bundesabgaben In Abschnitt 6.3. wurde eine alternative regionale Zuordnung von acht der quantitativ bedeutendsten gemeinschaftlichen Bundesabgaben durchgeführt, nämlich für die veranlagte Einkommens-, die Lohn-, die Umsatz-, die Mineralöl-, die Tabak-, die Körperschafts- und die Motorbezogene Versicherungssteuer sowie die Kapitalertragssteuer auf sonstige Erträge. 12 Der alternativen regionalen Zuteilung des jeweiligen Steueraufkommens liegen unterschiedliche Basen zugrunde: - Tabaksteuer: Basis = Gesundheitsbefragung/Raucherhebung 2006/7 - Mineralölsteuer und Motorbezogene Versicherungssteuer: Basis = KFZ-Bestand, Stand Umsatzsteuer und Kapitalertragssteuer auf sonstige Erträge: Basis = Bevölkerung der Bundesländer der Altersgruppe 16+, Veranlagte Einkommens- + Lohnsteuer: Basis = Anzahl der Erwerbspersonen in den Bundesländern Körperschaftssteuer: Basis = Bestand an aktiven Wirtschaftskammermitglieder (Stand: ) 12 Die Kapitalertragsteuer auf Zinsen wurde um die Wertsteigerungen auf Wertpapiere erweitert und heißt ab dann "Kapitalertragsteuer aus sonstige Erträge. Quelle: Auskunft per Mail BMF,

84 Mit Hilfe dieser Werte lässt sich ein Mineralölsteueraufkommen Oberösterreichs im Jahr 2012 von rund 786,5 Mio. Euro und ein oö Tabaksteueraufkommen in Höhe von rund 266,6 Mio. Euro in erster Näherung für das Jahr 2012 schätzen. Diese Ermittlung der regionalen Mineralöl- und Tabaksteueraufkommen führt klarerweise zu deutlichen Veränderungen in den regionalen Anteilen im Vergleich zu dem vom BRZ ausgewiesenen örtlichen Steueraufkommen. Für das Burgenland wäre beispielsweise keine MöSt ausgewiesen, während der neu ermittelte Anteil nun 4,1% beträgt. Noch drastischer verhält es sich bei der regionalen Zuweisung der Tabaksteuer. Hatten ursprünglich eigentlich nur Wien und Oberösterreich (bedeutende) Anteile am regionalen Steueraufkommen aus Tabakwaren, so erhalten nun alle Bundesländer einen Stück vom Kuchen, dessen Größe hier und in erster Näherung durch die Raucheranteile gemäß der Rauchererhebung 2006/7 bestimmt wird. Ebenso wie zuvor bei der Mineral- und der Tabaksteuer kommt es auch bei der Umsatzsowie bei der Summe aus veranlagter Einkommens- und Lohnsteuer zu teilweise deutlichen Verschiebungen in den Anteilen der Bundesländer am jeweiligen regionalen Steueraufkommen. Bei der Umsatzsteuer wird Wien von 39,2% gemäß BRZ nun auf 20,6% nahezu halbiert. Auch Salzburg verliert durch diesen neuen Zugang beim Anteil der USt und hält nun einen Anteil von 6,2% (zuvor 10,9%). Bei dieser Form der Ermittlung der regionalen Anteile am USt-Aufkommen legen alle anderen Bundesländer zu. Oberösterreich springt von 12,9 auf 16,7%. Deutlich steigen die Anteile der Steiermark (von 8,9 auf 14,5%) und des Burgenlands (von 1,3 auf 3,4%). Sehr ähnlich verhält es sich bei der Neuermittlung der regionalen Anteile aus der Summe aus veranlagter Einkommens- und Lohnsteuer für das Jahr 2012 auf Basis der Anzahl der Erwerbspersonen in den Bundesländern. Der Anteil Wiens fällt von 47,5% auf 19,5% deutlich. Für alle anderen Bundesländer ist ein Zuwachs im anteiligen Gewicht des Lohnund Einkommenssteueraufkommens zu verzeichnen. Der Anteil Oberösterreichs wächst beispielsweise von 12,5 auf 17,4%, jener Niederösterreichs sogar von 11,0 auf 19,1% und das Burgenland verdreifacht seinen Anteil von 1,1 auf 3,2%. 81

85 Bildet man die Summe über die 8 hier herangezogenen gemeinschaftlichen Bundesabgaben gem. BRZ für das Jahr 2012, normiert diese pro Kopf und stellt diese der ermittelten alternativen regionalen Zuteilung des Pro-Kopf-Steueraufkommens dieser 8 Steuern gegenüber, so kann man erkennen, dass sich das Gewicht Wiens deutlich reduziert (vgl. Abbildung 7.11). Auch Salzburg muss, vor allem bedingt durch einen nun reduzierten Umsatzsteueranteil, einen Rückgang verzeichnen; d.h., dass die alternative regionale Zuteilung des Steueraufkommens mit Ausnahme von Wien und Salzburg zu einer Zunahme der regionalen Bedeutung der anderen sieben Bundesländer führt. In Oberösterreich beträgt dieser Zuwachs etwa Euro pro Kopf der Bevölkerung. Dieser Zuwachs ist nach jenem Vorarlbergs (rund Euro) der Zweitniedrigste. Vor allem im Burgenland ( Euro), in Kärnten ( Euro) und in der Steiermark ( Euro) fällt der Pro-Kopf-Zuwachs des Anteil des Steueraufkommens dieser 8 Steuern am deutlichsten aus. Durch diese neue alternative regionale Zuteilung des Steueraufkommens kommt es generell zu einer Harmonisierung der Pro-Kopf-Anteile. Der Grund dafür liegt insbesondere auch in der neuen Basis der Umsatzsteuer, die ja nun mit der Bevölkerungsgruppe 16+ gebildet wird. Vergleicht man die prozentualen Anteile der beiden Berechnungsgrundlagen am gesamten regionalen Steueraufkommen (der 8 Steuern) für das Jahr 2012, so zeigt sich wie zuvor eine Verringerung des Gewichts der Bundesländer Wien (-25,0 %-Pkt.) und Salzburgs (-1,4%-Pkt., vgl. Abbildung 7.12), wenn man die alternative regionale Zuordnung des Steueraufkommens dem örtlichen Aufkommen gemäß BRZ gegenüberstellt. Mit +7,0 bzw. +6,2% fällt der Unterschied in Niederösterreich und in der Steiermark am deutlichsten aus. Mit +4,2 %-Pkt. folgt dahinter bereits das Bundesland Oberösterreich. In einem letzten Schritt wurde wiederum das örtliche Steueraufkommen den Leistungen aus dem Finanzausgleich an die Länder und Gemeinden gegenübergestellt. Für das örtliche Steueraufkommen wurde auf die Summe der ermittelten alternativen regionalen Zuordnung der 8 Steuern zurückgegriffen. Diese 8 Steuern entsprechen rund 90,3% des gesamten Aufkommens an gemeinschaftlichen Bundesabgaben des Jahres Diese neue, alternative regionale Zuordnung des Steueraufkommens der 8 Abgaben führt dazu, dass Wien nun im Vergleich zu den anderen Bundesländern am meisten aus dem Finanzausgleich herausholt. Rund 52,7% des neu ermittelten örtlichen Steueraufkommens werden durch 82

86 den Finanzausgleich kompensiert (vgl. Tabelle 7.3). Vergleicht man diesen Wert mit den 20,3% der Abbildung 6.1 für das Jahr 2012 (hier für alle!!! gemeinschaftlichen Bundesabgaben gem. BRZ = Basis), so ist dies ein deutlicher Zuwachs. Diese neue Zuteilung bewirkt auch, dass das Burgenland nun nicht mehr das rund Doppelte des örtlichen Steueraufkommens aus dem Finanzausgleich zurückbekommt, sondern das Verhältnis jetzt rd. 42% beträgt (= niedrigste Kompensationsquote aller Bundesländer). Auch für die anderen Bundesländer sind Veränderungen feststellbar, wenn auch nicht in diesem hohen Ausmaß. Abbildung 7.14 vergleicht das Verhältnis der Zahlungen aus dem Finanzausgleich zum Einnahmenerfolg aus Einkommens-, Lohn-, Umsatz-, Mineralöl-, Tabak-, Körperschafts- und Motorbezogener Versicherungssteuer sowie Kapitalertragssteuer auf sonstige Erträge, und zwar erneut zwischen dem örtlichen Aufkommen gemäß Bundesrechenzentrum und der alternativen regionalen Zuteilung des Steueraufkommens dieser acht Abgaben für das Jahr Mit Ausnahme Wiens und Salzburgs wird das Verhältnis für alle Bundesländer geringer, d.h. im Vergleich zum örtlichen Aufkommen gemäß BRZ bewirkt die alternative örtliche Neuzuordnung, dass nun weniger aus dem Finanzausgleich herausgeholt wird. Nur Wien und Salzburg erhalten dementsprechend und verhältnismäßig mehr aus dem Finanzausgleich. In Oberösterreich fällt der Anteil von 60,8 auf 45,6%, also um 15,2%-Punkte. Am deutlichsten ist der Rückgang im Burgenland (von 136,8 auf 42,0% = -94,8%-Punkte). 7.3 Wesentliche Kennziffern Zum Abschluss werden in der Tabelle 7.4 noch einmal einige bedeutende Kennziffern zusammenfassend und in ihren Absolutwerten dargestellt. Hier werden die beiden örtlichen Steueraufkommen (BRZ und alternativ) und die Leistungen aus dem Finanzausgleich absolut gegenübergestellt. Im Ergebnis erhält man so zwei absolute Kompensationswerte für jedes Bundesland, die je nach Basis des örtlichen Steueraufkommens unterschiedlich hoch ausfallen. Gemäß BRZ-Zuteilung des örtlichen Steueraufkommens der acht hier untersuchten gemeinschaftlichen Abgaben leistet Oberösterreich rund 3,2 Mrd. Euro mehr, als Leistungen aus dem Finanzausgleich zurückfließen. Dieser Wert erhöht sich bei einer alternativen regionalen Zuteilung des 83

87 Steueraufkommens auf rund 6 Mrd. Euro, da im Verhältnis zum Finanzausgleich mehr an Steuern in Oberösterreich entstehen. Mit Ausnahme von Wien und Salzburg trifft dieses Mehr auch auf alle anderen Bundesländer zu. 84

88 Abbildung 7.1: Zahlungen an Länder und Gemeinden aus dem Finanzausgleich (Summe Länder und Gemeinden Ertragsanteile, Kostentragungen, Zweckzuschüsse und Finanzzuweisungen) in Euro, pro Kopf der Bevölkerung Quelle: Eigene Darstellung 85

89 Abbildung 7.2: Zahlungen an Länder und Gemeinden aus dem Finanzausgleich (Ertragsanteile, Kostentragungen, Zweckzuschüsse und Finanzzuweisungen (Länder + Gemeinden)) pro Kopf der Bevölkerung - Veränderungen Quelle: Eigene Darstellung,

90 Abbildung 7.3: Gesamte örtliches Steueraufkommen ("Örtliches" Aufkommen des Einnahmenerfolges Österreichs 2009 Bundesrechenzentrum (BRZ)); pro Kopf in EUR ; gem. Quelle: Bundesrechenzentrum (BRZ) in Bundesministerium für Finanzen unter Örtliches Aufkommen des Einnahmenerfolges; Berechnungen der Pro Kopf-Werte (ivm. Tabelle 4.1), Eigene Darstellung 87

91 Abbildung 7.4: Verhältnis von Finanzausgleich (Länder + Gemeinden) zum "örtlichen" Steueraufkommen (gem. BRZ); 2012 Quelle: Eigene Darstellung,

92 Abbildung 7.5: : Verhältnis: Zahlungen aus dem Finanzausgleich zum Einnahmenerfolg (Gesamtes örtliches Steueraufkommen gem. BRZ), Quelle: Eigene Berechnungen. 89

93 Abbildung 7.6: Differenz in der %-Veränderung / im durchschn. jährlichen %-Zuwachs in %-Punkten: Einnahmenerfolg ("Örtliches" Steueraufkommen gem. BRZ) minus Zahlungen aus dem Finanzausgleich an Länder + Gemeinden Quelle: Eigene Darstellung,

94 Abbildung 7.7: : Differenz "Örtliches" Steueraufkommen (gem. BRZ) minus Finanzausgleich (Länder + Gemeinden); pro Kopf der Bevölkerung in EUR BRZ = Bundesrechenzentrum; Quelle: Eigene Darstellung,

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