Rechtsschutz für Unternehmen Leistungsvergleich neu / alt Fakten und Zahlen inkl. örtliche Geltung
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- Dörte Hauer
- vor 8 Jahren
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1 Rechtsschutz für Unternehmen Leistungsvergleich neu / alt Fakten und Zahlen inkl. örtliche Teil B BetriebsRechtsschutz, MotorfahrzeugRechtsschutz (Grundmodule) Versicherte Rechtsfälle: BetriebsRechtsschutz (B) MotorfahrzeugRS (M) 1 Arbeitsrecht 2 Miet und Pachtrecht: Bewegliche Sachen und Tiere Versicherte Immobilien 3 VermieterRechtsschutz (sofern besonders vereinbart und in der Police erwähnt) Neue RSVU, AVB Ausgabe Alte RSVU, AVB Ausgabe B M Örtliche Wartefrist B M Örtliche 90 Tage CH/FL/A/ D/ Beschränkt auf CH Recht CH/FL + Wartefrist 3 Mt. CH/FL 4 BauherrenRechtsschutz 5 Schadenersatzrecht und Genugtuung: Geltendmachen von SEForderungen Abwehr (subsidiär) 6 Straf und Verwaltungsverfahren 7 Bewilligungen(Administrativrecht): Betriebs/Berufsausübungsbewilligung: Einschränkung/Entzug Aufenthaltsbewilligungen: Nichterneuerung Arbeitsbewilligungen: Straf und Administrativverfahren Alt: Verteidigung in Standes und Disziplinarverfahren CH/FL/A/ D/ / CH/FL CH/FL (nur wenn vereinbart) Mt. 8 Versicherungsrecht: Privatversicherungen Schweizerische Sozialversicherungen inkl. PK 9 Nachbarrecht: Privatrechtliche Streitigkeiten Einsprachen gegen Baugesuch des angrenzenden Nachbarn CH/FL CH/ FL CH/FL CH/FL + 10 Enteignung formelle und materielle Enteignungen Inkl. Beschränkungen, die Enteignungen gleichkommen 11 Eigentum (inkl. Stockwerkeigentum) und Sachenrecht bewegliche Sachen und Tiere versicherte Immobilien versicherte Betriebsfahrzeuge CH/FL/EU/ EFTA CH/FL + CH/FL (ohne materielle Enteignung) Keine 1
2 Versicherte Rechtsfälle: BetriebsRechtsschutz (B) MotorfahrzeugRS (M) 12 Mobiliar, Einrichtungen und Unterhalt: Streitigkeiten aus obligationenrechtlichen Verträgen (Kauf, Leihe, Werkvertrag, Leasing, usw.) über dem versicherten Betrieb unmittelbar dienende bewegliche Betriebsgegenstände oder eingebaute Betriebseinrichtungen und Unterhalt von versicherten Immobilien. Neue RSVU, AVB Ausgabe Alte RSVU, AVB Ausgabe B M Örtliche Wartefrist B M Örtliche 90 Tage ; Liegenschaften nur CH und Unterhalt Liegenschaften Wartefrist 3 Mt. 13 Geschäftsreisen (ohne Arbeitsweg) inkl. Schadenersatz, Versicherungs, Strafund Vertragsrecht (Fahrzeugmiete, Beförderung + Unterkunft) * / * 14 FahrzeugVertragsrecht: 15 Fahrzeugbesteuerung 16 Datenschutz (Auskunftsrecht und Schutz der Persönlichkeit). CH/FL 50'000 Dieses Rechtsgebiet war bisher nicht versichert. 17 Dieses Rechtsgebiet war bisher nicht versichert Kartellrecht CH/FL 50'000 bzw. nur im IndividualGeschäft versicherbar. 18 Schuldbetreibungs und Konkursverfahren CH/FL 19 Entsendegesetz 50'000 Dieses Rechtsgebiet war bisher nicht versichert. 1
3 Teil C VertragsRechtsschutz Zusatzmodul zum BetriebsRechtsschutz Versicherte Rechtsfälle: 1 Verträge: Vertragliche Streitigkeiten des Versicherten mit Kunden, Herstellern, Lieferanten, Darlehens oder Leasinggebern, Franchisegebern, Lizenzgebern, Dienstleistern, Subunternehmern und anderen Geschäftspartnern. Auch als Darlehens, Leasing, Alleinvertriebs und Franchisegeber Versichert ist auch das Verfahren um Eintragung von Bauhandwerkpfandrechten. Für vertragliche Streitigkeiten des Versicherten als Bauherr gilt B.4. 2 Gesellschaftsrecht (A6.11 ist nicht anwendbar): Haftung von Gesellschaftern einer AG Differenzen zwischen Gesellschaftern einer GmbH oder Genossenschaft Organhaftung (subsidiär) Handelsregisterverordnung Neue RSVU, AVB Ausgabe Örtliche ja Deckung über Betriebs RS Versicher ungssumme max. in Wartefrist 90 Tage Alte RSVU, AVB Ausgabe Örtliche Nein max. in Wartefrist 3 Mt Nein, nur Mt. zusätzlich Steuerrecht: Kosten von Verfahren vor Verwaltungsgericht betreffend Mehrwertsteuerveranlagung/revision, betreffend Steuerveranlagung nach kantonalem Steuergesetz und Gesetz über die direkte Bundessteuer, betreffend Verrechnungssteuerproblemen und Grundsteuerveranlagung. 4 Konsumenteninformationsgesetz: Verteidigung in Verwaltungsoder Strafverfahren wegen Verstosses gegen Vorschriften über die Waren und Dienstleistungsdeklaration oder die Auskunftspflicht. 5 Preisüberwachungsgesetz: Verteidigung in Verwaltungsstrafverfahren wegen Anwendung missbräuchlicher Preise und Verletzung der Auskunftspflicht. 6 Unlauterer Wettbewerb: Abwehr und Geltendmachen von Ansprüchen aus unlauterem Wettbewerb sowie die Verteidigung in Strafverfahren. 7 Markenrecht, Designrecht, Urheberrecht: Abwehr und Geltendmachen von Ansprüchen aus Marken, Design oder Urheberrecht sowie Verteidigung in Strafverfahren. 8 Patent und Lizenzrecht: Abwehr und Geltendmachen von Ansprüchen aus Patent oder Lizenzrecht sowie Verteidigung in Strafverfahren. CH/FL 50'000 CH/FL 50'000 CH/FL 50' Diese Rechtsfälle waren bisher nicht versichert. Diese Rechtsfälle waren bisher nicht versichert bzw. nur im Individual Geschäft versicherbar. 9 Medizinische Leistungserbringer: Wirtschaftlichkeitsprüfung TARMED 10 Inkasso von unbestrittenen Forderungen aus Verträgen mit Kunden (sofern besonders vereinbart und in der Police erwähnt): Übersteigt eine nicht verjährte und fällige Forderung den Betrag von 500, ist deren Inkasso versichert. Die erste Mahnung obliegt dem Versicherten. Ausgenommen sind Mietzinse, Abonnementsverträge und medizinische Leistungen. CH/FL CH/FL CH/FL CH Wirtschaftsinformationen CH/FL 200 (pro Jahr) CH 200 (pro Jahr) 2
4 Keine Wartefrist In der RSVU, AVB Ausgabe , konnte der Persönlichkeits und InternetRechtsschutz nicht abgeschlossen werden. Teil D InternetRechtsschutz Zusatzmodul zum BetriebsRechtsschutz Versicherte Fälle und Leistungen: 1 Persönlichkeitsrecht: Verletzung der Persönlichkeit durch Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung, die für Dritte erkennbar mittels elektronischer Medien oder durch Presseerzeugnisse begangen wird. Leistungen (abschliessend): Aufforderung unter Androhung rechtlicher Konsequenzen, persönlichkeitsverletzende Angriffe zu unterlassen Einreichen einer Strafanzeige Geltendmachung von Beseitigungs, Unterlassungs und Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Angreifer und dem Betreiber der Website bzw. Herausgeber des Presseerzeugnisses Abwehr von Schadenersatzansprüchen Reputationsmanagement: Löschungs oder Änderungsauftrag eines persönlichkeitsverletzenden Eintrags zu einer versicherten Person oder Organisation. Intervention betreffend Websites, Foren, Blogs, soziale Netzwerke usw. Neuindexierungsauftrag nach dem Löschen eines persönlichkeitsverletzenden Eintrags auf dem Internetportal der meistgenutzten Suchmaschine (nur.chdomain). Bei schweren Persönlichkeitsverletzungen und falls notwendig die Verdrängung des persönlichkeitsverletzenden Inhalts von den ersten 30 Treffern auf der meistgenutzten Suchmaschine (nur.chdomain). Die AAARAG legt das zweckmässige Vorgehen fest und beauftragt bei Bedarf einen externen Dienstleister. Das Reputationsmanagement wird pro Versicherungsjahr höchstens gegenüber 2 Verursachern, die für den persönlichkeitsverletzenden Inhalt verantwortlich sind, gewährt. Örtliche max. in Identitätsmissbrauch: Ungenehmigtes Verwenden der Identifizierungs oder IdentitätsauthentifizierungsElemente durch eine Drittperson mit dem Ziel, eine die versicherte Person schädigende Betrugshandlung zu begehen. Leistungen (abschliessend): Einreichen einer Strafanzeige Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen 3 Kreditkartenmissbrauch: Widerrechtliche Verwendung der Kreditkartendaten der versicherten Person oder Organisation für Einkäufe und den Bezug von Dienstleistungen im Internet durch eine Drittperson. Leistungen (abschliessend): Einreichen einer Strafanzeige Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen 4 Vertragsrecht: Zivilrechtliche Interessenwahrung bei Streitigkeiten aus Verträgen mit Internetprovidern über den Internetzugang, mit Kreditkartenunternehmen mit Sitz in der Schweiz im Zusammenhang mit Kreditkartenmissbrauch, mit Betreibern von kostenlosen Internetplattformen im Zusammenhang mit deren Nutzung. 5 InternetDomain: Streitigkeiten von der versicherten Person oder Organisation in der CH oder im FL registrierten Domains CH/FL
5 n und Leistungen n der einzelnen Module Neu Alt Betriebs und MFRechtschutz (inkl. Immobilien RS) Ausserhalb : Betriebsmobiliar VertragsRechtsschutz für Vertragsrecht: mit neuen Deckungen für alle anderen Rechtsfälle je nach Rechtsgebiet: bis Geschäftsreisen / MobilityRS innerhalb s ausserhalb s () CH + weite Deckung nur für MobilityRS: Persönlichkeits und InternetRS Nicht versicherbar n der Zusatzdeckungen VermieterRS nur CH InkassoRS pro Jahr pro Jahr FahrzeugVertragsrecht (MFRS), automatisch mitversichert nur sofern besonders vereinbart Leistungen Selbstbehalt Anwaltskosten 10%, mind. 500, max %, mind. 500, max Selbstbehalt entfällt, wenn ein von der AA ARAG empfohlener Rechtsvertreter mandatiert wird Vorschuss für Anwalt erster Stunde Dolmetscherkosten (aussergerichtlich) Notwendige Reisekosten Verfahrenskosten für Strafbefehle und für Verfahren über Führer/Ausweisentzug Grobfahrlässigkeit: d.h. Verzicht auf Leistungskürzungen bei Grobfahrlässigkeit 500 pro Rechtsfall 500 pro Versicherungsjahr + versichertes Fahrzeug (nur sofern besonders vereinbart) Im MFRS automatisch mitversichert MFRS: nur sofern besonders vereinbart Kumulierte Deckungssumme 1,5 Mio. Örtliche Versichertes Modul / Deckung Neu Alt Immobilien CH/FL/ CH (und ) und InkassoRS CH/FL CH Betriebs, Vertrags und MotorfahrzeugRS / und abhängig von Rechtsfall ; je nach Rechtfall auch eingeschränkt auf CH Geschäftsreisen / Mobility CH/FL// + Definition der sbereiche CH/FL Schweiz und Fürstentum Liechtenstein CH; FL ist der Schweiz gleichgestellt CH/FL/A/D / CH/FL/ () Schweiz, Fürstentum Liechtenstein, Österreich, Deutschland, Frankreich und Italien Schweiz, Fürstentum Liechtenstein, Mitgliedstaaten der Europäischen Union/Europäischen Freihandelsassoziation Dieser sbereich wurde nicht definiert; für Betriebsliegenschaften wurde jedoch gemäss ATB verlangt, dass sich diese im grenznahen befinden. : Schweiz, europäische Staaten (innerhalb des geographischen sbereichs), inkl. kanarische Inseln, Madeira und die Azoren für den Betriebs, Vertrags und MotorfahrzeugRechtsschutz weit, USA und Kanada eingeschlossen Ganze (nur für MobilityRS) weite Deckung Arbeitsrecht Nur für Geschäftsreisen (MobilityRS): Schadenersatz und Genugtuung (inkl. Schadenersatz und Genugtuung Opferhilfe) Strafverfahren inkl. Strafantrag/anzeige Straf und Verwaltungsverfahren (inkl. Opferhilfe) (Delikte) Versicherungsrecht (Sozialversicherung Geschäftsreisen (ohne Arbeitsweg) nur CH) inkl. Schadenersatz und Ausweisentzug Versicherungsrecht sowie Gastaufnahme, Reise und Fahrzeugmietverträge Transport, Gastaufnahme, Reise und Fahrzeugmietverträge Verträge aus Modul VertragsRS 4
6 Liste der EU und EFTAStaaten EU Länder Belgien Luxemburg Bulgarien Malta Dänemark Österreich Deutschland Polen Finnland Portugal Frankreich Rumänien Griechenland Schweden Grossbritannien Slowakei Holland Slowenien Italien Spanien Irland Tschechien Kroatien * Ungarn Lettland Zypern Lettland Litauen *Das Freizügigkeitsabkommen ist nicht anwendbar EFTA Länder Fürstentum Liechtenstein Island Norwegen Schweiz AAARAG Rechtsschutz AG Affolternstrasse 42, Postfach Zürich Telefon Fax AAARAG.ch 5
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