Studien- und Prüfungsreglement Bachelor/konsekutiver Master

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1 Gestützt auf die Verordnung über Studium, Forschung und Dienstleistungen an der Hochschule für Technik und Wirtschaft (StudienVO HTW, BR 7.0). Vom Hochschulrat der erlassen am. September 0. Art. Geltungsbereich Art. Struktur des Studiums Art. Modulbeschreibung Art. Struktur des Studienjahres Art. Modultypen Art. 6 Studiensprache Dieses Studien- und Prüfungsreglement regelt die an der Hochschule für Technik und Wirtschaft angebotenen Bachelor- (Bachelor of Science, BSc) und konsekutiven Master-Studiengänge (Master of Science, MSc). Es ordnet den Studienbetrieb und die Prüfungs- und Promotionsmodalitäten. Die wendet das European Credit Transfer System (ECTS) an. Ein ECTS-Punkt entspricht in der Regel einem Arbeitspensum von 0 Stunden. Das Bachelor-Studium umfasst ein Arbeitspensum von minimal 00 Stunden, was 80 ECTS-Punkten entspricht. Der Arbeitsaufwand im konsekutiven Master- Studium minimal 700 Stunden, was 90 ECTS-Punkten entspricht. Die Bachelor- und konsekutiven Master-Studiengänge sind in Module gegliedert. Ein Modul ist eine Bewertungseinheit und dauert ein Semester. Die Modulbeschreibung regelt die Rahmenbedingungen des Moduls und gibt detailliert Auskunft über: - die Modulziele - die Modulinhalte - die Leistungsbewertung - die dem Modul zugeordneten ECTS-Punkte - die Modulvoraussetzungen Im Hochschulkalender sind die Termine für Lehrveranstaltungen, Modulprüfungen, Blockwochen, lehrveranstaltungsfreie Zeit sowie die Thesis bestimmt. Die Semesterinformation bestimmt sämtliche Veranstaltungstermine eines Moduls. In ihr sind die Inhalte und die Lernziele, die Präsenzpflicht sowie die Modalitäten von Leistungsnachweisen festgelegt. Sie wird zu Semesterbeginn bereitgestellt. Das Curriculum der Bachelor- und Master-Studiengänge umfasst folgende Modultypen: - Pflichtmodule - Wahlpflichtmodule - Freimodule Pflichtmodule müssen von allen Studierenden absolviert werden. Wahlpflichtmodule sind Module, die aus einer Gruppe von Modulen ausgewählt werden. Freimodule sind fakultativ wählbare Module, die im Leistungsausweis mit dem erzielten Resultat ausgewiesen werden, aber nicht zur Promotion zählen. Die Lehrveranstaltungen werden je nach Ausschreibung in deutscher, englischer, italienischer oder rätoromanischer Sprache durchgeführt. Der Fremdsprachenunterricht wird unter Berücksichtigung des jeweiligen Kursniveaus in der Zielsprache durchgeführt.

2 Art. 7 Präsenz und Dispensation Art. 8 Studienunterbruch Art. 9 Auslandaufenthalt Art. 0 Anrechnung von Studienund Prüfungsleistungen Art. Leistungsnachweise und Modulprüfungen Die Präsenzpflicht in den Modulen ist in der Semesterinformation geregelt. Die Studienleitung kann zusätzliche Präsenzpflichten festlegen. Dispensationsgesuche für Pflichtveranstaltungen sind schriftlich im Voraus an die Studienleitung zu richten. Abwesenheiten infolge schwerwiegender Gründe (Krankheit, Unfall, Trauerfall) sind schriftlich der Studienleitung darzulegen. Die Teilnahme an den Prüfungen ist obligatorisch. Über Konsequenzen im Falle eines unentschuldigten Fernbleibens entscheidet die Studienleitung. Für Militär- und Zivilschutzdienstleistungen, die in die Vorlesungs- und Prüfungszeit fallen, ist von den Studierenden rechtzeitig eine Verschiebung zu beantragen. Dienstverschiebungsgesuche werden über die Studiengangsadministration ans Prorektorat eingereicht. Bei Studienunterbrüchen gibt die Hochschule keine Gewähr, dass das Curriculum bei Wiederaufnahme des Studiums noch Gültigkeit hat. Der Aufenthalt an einer ausländischen Hochschule erfolgt im Rahmen der abgeschlossenen Kooperationen. Ein Auslandaufenthalt wird durch die Studienleitung bewilligt, es besteht jedoch kein grundsätzliches Anrecht auf ein Austauschsemester. Das Auswahl- und Bewerbungsverfahren führt die Studienleitung durch. Für die Zuteilung der Plätze ist das International Office zuständig. Studierende, die ohne eine Kooperationsvereinbarung ein Auslandsemester absolvieren möchten, müssen sich frühzeitig mit der Studienleitung absprechen. Es kann nicht garantiert werden, dass die im Ausland erworbene Studienleistung vollumfänglich angerechnet wird. Bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen können angerechnet werden. Über die Anrechnung wird im Anschluss an die Zulassung zum Studium nach den Vorgaben der Hochschulleitung entschieden. Die Leistung der Studierenden wird in jedem Modul bewertet. Ein Modul kann aus mehreren Kursen bestehen. Die ECTS-Punkte werden dem Modul zugeordnet. Die Festlegung der Form, der Dauer und des Zeitpunkts des Leistungsnachweises im betreffenden Kurs bzw. Modul erfolgt durch die Studienleitung. Modulprüfungen finden während der Prüfungswochen gemäss Hochschulkalender statt. Leistungen während des Semesters (Essays, Präsentationen etc.) können mit maximal 0 % an die Modulnote angerechnet werden. Seminare und Projektarbeiten, die sich über mindestens ein Semester erstrecken, können vollumfänglich als Modulleistungsnachweis gewertet werden. Die verantwortlichen Dozierenden führen die Prüfung durch, korrigieren diese und legen die Noten fest. Bei mündlichen Prüfungen ist ein Experte oder eine Expertin beteiligt. 6 Über die Gesamtleistung in den einzelnen Modulen wird ein Leistungsausweis ausgestellt, welcher die erzielten Modulnoten und die ECTS-Punkte ausweist. 7 Die Modulnote ergibt sich aus dem gewichteten Durchschnitt der in den Kursen erzielten Noten. Einzelne Leistungsnachweise können auf eine Dezimale genau bewertet werden. Die Modulnote wird auf halbe oder ganze Noten gerundet. 8 Übrige Leistungsnachweise, die nicht in Modulprüfungen erbracht werden, werden mit den Prädikaten oder nicht bewertet. 9 Bei Nichtbestehen kann die Studienleitung eine Nachbesserung anordnen.

3 Art. Verfahren Art. Noten und Prädikate Art. Einsichtsrecht Art. Assessment- und Bachelor-Stufe Die Studierenden, welche in einem Modul eingeschrieben sind, gelten für die Prüfung als angemeldet. Ausgenommen von dieser Regelung sind externe Sprachprüfungen. Für Studierende, die in begründeten Fällen einen ordentlichen Prüfungstermin nicht wahrnehmen können, wird ein ausserordentlicher Prüfungstermin festgelegt. Die Studierenden können sich bis spätestens vierzehn Tage vor Beginn der Prüfungswoche schriftlich abmelden. Dies gilt nicht bei einer Wiederholung. Unentschuldigtes Fernbleiben einer Modulprüfung wird mit der Note.0 bewertet. An der gelangt die Schweizer Notenskala zur Anwendung. Anstelle einer numerischen Note kann das Prädikat / nicht vergeben werden. Beim Prädikat werden die ECTS-Punkte gutgeschrieben. Schweizer Notenskala Prädikate 6.0 ausgezeichnet. sehr gut.0 gut. befriedigend.0 genügend. ungenügend nicht.0 bis.0 stark ungenügend nicht Im Zusammenhang mit den Pflicht- und Wahlpflichtmodulen werden Kreditnotenpunkte berechnet. Minus-Kreditnotenpunkte (MKNP) stellen die Differenz zwischen der Note.0 und einer ungenügenden Note (UG) dar, gewichtet mit den ECTS-Punkten: MKNP = ( - UG) x ECTS-Punkte. Das Recht zur Einsichtnahme in einen Leistungsnachweis kann beansprucht werden, wenn ein Modul als Ganzes nicht ist. Es erstreckt sich in diesem Fall auf alle im Rahmen des Moduls erbrachten Studienleistungen. Die Studienleitung kann zusätzlich zu einzelnen Leistungsnachweisen ein Einsichtsrecht gewähren, wenn sie dies als didaktisch sinnvoll oder notwendig erachtet. Das Bachelor-Studium ist in zwei Promotionsstufen eingeteilt: in die Assessment- und die Bachelor-Stufe. Der Assessment-Stufe sind in der Regel 60 ECTS-Punkte zugeordnet. Die Assessment-Stufe ist, wenn - der mit den ECTS-Punkten gewichtete Notendurchschnitt mindestens.0-6 Minus-Kreditnotenpunkte (MKNP) nicht überschritten werden Ist die Assessment-Stufe, werden die ECTS-Punkte aller Module vergeben. Die Minus-Kreditnotenpunkte werden nach Bestehen der Assessment-Stufe gestrichen. Der Bachelor-Stufe sind in der Regel 0 ECTS-Punkte zugeordnet. Zur Bachelor-Stufe wird zugelassen, wer die Assessment-Stufe hat oder eine gleichwertige Vorbildung aufweist. Die Bachelor-Stufe ist, wenn: - der mit den ECTS-Punkten gewichtete Notendurchschnitt mindestens.0-0 Minus-Kreditnotenpunkte (MKNP) nicht überschritten werden - die Bachelor Thesis mindestens mit der Note.0 bewertet wird

4 6 Ist die Bachelor-Stufe, werden die ECTS-Punkte aller Module vergeben. Art. 6 Master-Stufe Art. 7 Wiederholung Art. 8 Bachelor und Master Thesis Art. 9 Schriftliche Arbeiten Art. 0 Täuschung, Plagiate und Studienausschluss Art. Titel Art. Urheber-/Nutzungsrecht Die Master-Stufe ist, wenn - der mit den ECTS-Punkten gewichtete Notendurchschnitt mindestens.0 - Minus-Kreditnotenpunkte (MKNP) nicht überschritten werden - in der Master Thesis mindestens die Note.0 erzielt wird Ist die Master-Stufe, werden die ECTS-Punkte aller Module gutgeschrieben. Wird die Assessment-, die Bachelor- oder die Master-Stufe nicht, müssen alle ungenügenden und nicht en Leistungen wiederholt werden. Ungenügende und nicht e Leistungen in einzelnen Modulen können erst beim nächsten gleichwertigen verfügbaren Angebot wiederholt werden. Die Studienleitung kann abweichend Nachprüfungstermine ansetzen. Eine Wiederholung der ungenügenden und nicht en Module der Assessment-, Bachelor- und Master-Stufe ist nur einmal möglich. Die zweite Note zählt. Die Bachelor- resp. Master-Stufe schliesst mit einer Thesis ab. Der Bachelor Thesis werden ECTS-, der Master Thesis ECTS-Punkte zugeordnet. Wird die Thesis zu spät oder gar nicht eingereicht, gilt diese als nicht. Die Wiederholung regelt die Studienleitung. Der Hochschulrat erlässt ein Reglement über die Bachelor und Master Thesis. Für das Verfassen von schriftlichen Arbeiten ist die Weisung betreffend Studienund Abschlussarbeiten massgebend. Wird ein Ergebnis eines Leistungsnachweises durch Täuschung, namentlich durch Verwendung unerlaubter Hilfsmittel beeinflusst oder zu beeinflussen versucht, so gilt er als nicht und erhält die Note.0. Erweist sich eine Arbeit über substantielle Teile als ein Plagiat, gilt sie als nicht und erhält die Note.0. Im Falle von Verstössen gegen die Regeln der Ehrlichkeit kann die Hochschulleitung: - Studienleistungen nicht anerkennen oder aberkennen - Diplome und Zeugnisse verweigern oder aberkennen - Titel verweigern oder aberkennen Ausserdem kann die Hochschulleitung in schwerwiegenden Fällen Studierende vom Studium ausschliessen. Die Bezeichnung des Diploms und des Titels richtet sich nach Art. 7 der Verordnung des EVD über Studiengänge, Nachdiplomstudien und Titel an Fachhochschulen. Die Absolventinnen und Absolventen erhalten: - ein Diplom, welches Titel, Titelinhaber/in und die das Diplom verleihende Institution ausweist - ein Diploma Supplement, welches Auskunft über die genauen Studieninhalte und die dafür aufgewendete Lernleistung gibt Wer eine Arbeit im Rahmen der Ausbildung verfasst, gilt als Urheber/in bzw. Miturheber/in im Sinne des Bundesgesetzes über das Urheberrecht. Die Studierenden treten die Nutzungsrechte an urheberrechtlich geschützten

5 Werken, welche sie im Zusammenhang mit der Ausbildung schaffen, mit ihrer Immatrikulation an die Hochschule ab. Die ist berechtigt, die urheberrechtlich geschützten studentischen Werke zu verwalten, zu nutzen und Dritten im Rahmen der Zusammenarbeit Rechte einzuräumen. Macht sie von ihrem Nutzungsrecht keinen Gebrauch, so können die Studierenden nach Abschluss der Ausbildung die Rückübertragung der Rechte verlangen. Bei der Nutzung und der Rechtseinräumung an Dritte sind die Interessen der beteiligten Studierenden angemessen zu berücksichtigen. Wird ein Gewinn erzielt, ist die verpflichtet, mit den beteiligten Studierenden eine angemessene Vergütung zu vereinbaren. Solange die Beschwerdefrist gegen Entscheide der Organe der nicht verstrichen ist, liegt das Nutzungsrecht bei der Hochschule. Art. Studiengeld Art. Rechtspflege Art. Informationspflicht Art. 6 Schlussbestimmungen und Inkrafttreten Das Studiengeld richtet sich nach der StudienVO HTW. Für die Einschreibung wird eine Gebühr als Verwaltungspauschale erhoben. Diese wird mit der Studienplatzbestätigung fällig und verfällt, wenn das Studium nicht angetreten oder abgebrochen wird. Personen, die bereits an der ein Bachelor-Studium absolviert haben und ein Master-Studium in Angriff nehmen, werden von der Einschreibegebühr befreit. Mit Semesterbeginn erlischt der Anspruch auf Rückerstattung des Studiengelds. Gegen Entscheide der Hochschulleitung der und der von ihr eingesetzten Instanzen kann Beschwerde beim Hochschulrat erhoben werden (vgl. Art. 8 HTWG, BR 7.00). Entscheide betreffend Nichtbestehen nach Abschluss der Modulprüfungen können innert 0 Tagen seit der schriftlichen Mitteilung an den Hochschulrat der weitergezogen werden. Die Beschwerde muss den Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid und die Beweismittel sind soweit im Besitz beizulegen und an den Hochschulrat der, Pulvermühlestrasse 7, 700 Chur, zu richten. Das Beschwerdeverfahren richtet sich nach dem Reglement über die Behandlung von Beschwerden, gestützt auf das Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRG, BR 70.00) des Kantons Graubünden. Die Studierenden sind verpflichtet, sich aktiv um Informationen über die Ziele, Inhalte und Modalitäten von Leistungsnachweisen wie auch über ihre Rechte und Pflichten, die mit dem Studium zusammenhängen, zu informieren. Dieses Studien- und Prüfungsreglement Bachelor/konsekutiver Master tritt rückwirkend per. September 0 für alle Studierende in Kraft und ersetzt die Studienordnung Bachelor vom 7. September 007, das Prüfungsreglement Bachelor vom. Dezember 00, das Studienreglement konsekutive Master- Studiengänge vom 6. Februar 00, das Prüfungsreglement konsekutive Master-Studiengänge vom 9. Juni 008 sowie die Ergänzenden Übergangsbestimmungen zu den Studienordnungen vom 9. September 009. Chur,. September 0 Hochschule für Technik und Wirtschaft Ludwig Locher, Präsident Jürg Kessler, Rektor

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