Wie kann ich mich informieren?

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1 Bewerbungsanleitung für die Europa/Erasmus-Programme der Philosophischen Fakultät, der Fakultät für Sozialwissenschaften, Fakultät für Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsmathematik und der Abteilung Rechtswissenschaft (in Kooperation mit dem Akademischen Auslandsamt) Bewerbungsschluss für das Herbstsemester 2014 oder einen zweisemestrigen Aufenthalt ab HWS 2014: 31. Januar 2014 Bewerbungsschluss für das Frühjahrssemester 2015: 30. April 2014* *Achtung: für Juristen gilt für europäische Austauschprogramme lediglich der 31. Januar als Bewerbungstermin, der 30. April gilt nicht (Rückfragen bitte im Fachbereich)! Diese Anleitung soll als Leitfaden zur Erstellung Ihrer Bewerbung dienen. Sie gilt für alle Austauschprogramme der oben genannten Fakultäten/Fachbereiche mit europäischen Partneruniversitäten, die vom Akademischen Auslandsamt (AAA) koordiniert werden. Bewerbungsschluss Es gibt zwei Bewerbungstermine pro Jahr: Für einen Auslandsaufenthalt im Herbstsemester oder für einen zweisemestrigen Aufenthalt im Herbstsemester mit anschließendem Frühjahrssemester ist der vorausgehende 31. Januar der Bewerbungsschluss. Für einen Aufenthalt im Frühjahrssemester ist der Termin jeweils der 30. April. Diese Regelung gilt für alle Studiengänge der oben genannten Fakultäten außer der Abteilung Jura: hier gilt nur der 31. Januar als Bewerbungstermin für europäische Austauschprogramme für das folgende akademische Jahr. WICHTIG: Kümmern Sie sich rechtzeitig um Ihren Sprachnachweis, da die Termine für Sprachnachweisprüfungen viele Wochen im Vorhinein ausgebucht sein können! Bewerbungen ohne Sprachnachweis werden nicht akzeptiert; es gibt keine Nachreichfrist! Bei der Bewerbung darf der Sprachnachweis nicht älter als max. 2 Jahre sein. Der Bewerbungstermin ( bzw ) gilt als Stichtag. 1

2 Inhalt Wie kann ich mich informieren?... 3 Wofür kann ich mich bewerben?... 4 Bewerbungsvoraussetzungen... 5 Kann ich einen Abschluss im Ausland erwerben?... 5 Stipendienleistungen... 5 Bewerbungsunterlagen... 6 Allgemeine Hinweise zu den Bewerbungsunterlagen... 6 Komponenten der Bewerbung... 6 Verpackung der Bewerbung... 8 Abgabe der Bewerbung... 8 Nachreichen von Unterlagen... 9 Auswahlverfahren... 9 Auswahlkriterien / Chancen... 9 Wie geht s weiter?

3 Wie kann ich mich informieren? Informationen Ihrer Fakultät / Ihres Fachbereichs Unbedingt lesen: die fachbereichsspezifischen Hinweise zum Auslandsstudium, die Sie auf den jeweiligen Webseiten unter dem Punkt Internationales finden. Lassen Sie sich gegebenenfalls in Ihrer Fakultät persönlich beraten (Auslandsbeauftragte). Einführungsveranstaltung Auslandsstudium Unbedingt hingehen: In der Einführungsveranstaltung, die regelmäßig vom Akademischen Auslandsamt (AAA) angeboten wird, werden alle Wege ins Ausland inkl. der Stipendien- /Fördermöglichkeiten erklärt. Hier erhalten Sie einen Überblick über die Programme (Partneruniversitäten, Erasmus, DAAD, Fulbright etc.) und Bewerbungsmodalitäten sowie Tipps, wie und wo Sie sich anschließend gezielter informieren können. Termine: siehe Homepage des AAA ( unter der Rubrik Top- Links (linke Spalte). Website des Akademischen Auslandsamts: Unter der Rubrik Studium im Ausland finden Sie die Liste der Programme, für die Sie sich bewerben können, Links zu den Homepages der Partnerunis, Informationen zu den Bewerbungsunterlagen und die Erfahrungsberichte derjenigen Studierenden, die bereits einen Auslandsaufenthalt an einer der Partneruniversitäten absolviert haben. Das Auslandsamt kann bei spezielleren Fragen auch Kontakt zu den Verfassern der Erfahrungsberichte herstellen. Broschüren Im Lesesaal im Erdgeschoss von L1,1 (beim Express-Service) sammeln wir für Sie Broschüren der Partneruniversitäten zur Ansicht. Zwar stellen nicht alle Partnerhochschulen im Zeitalter des Internets Broschüren zur Verfügung, aber werfen Sie doch mal einen Blick in die nach Ländern sortierten Fächer. International Day an der Universität Mannheim Am Dienstag, , veranstaltet das AAA im Ehrenhof von Uhr den International Day, die große Infomesse zum Auslandsstudium mit Vorträgen und Infoständen der Partneruniversitäten. Während dieser Zeit stehen Ihnen auch die Mitarbeiter des AAA und Vertreter der Fachbereiche für Fragen zur Verfügung. Einzelberatung im Akademischen Auslandsamt Das AAA hilft Ihnen bei Fragen gerne weiter. Offene Sprechstunde des Auslandsamts (für kürzere Fragen): Mo 9-12 Uhr, Mi Uhr. Beratungstermine nach telefonischer Vereinbarung unter (Sekretariat). Bitte gehen Sie erst zu einer Einführungsveranstaltung, bevor Sie sich einen Termin für eine Einzelberatung geben lassen, da hier nur Ihre individuellen Fragen beantwortet, nicht aber die allgemeinen Informationen wiederholt werden. ACHTUNG: Während der Osterferien ( April) ist nur eine eingeschränkte Beratung möglich. Melden Sie sich wegen Fragen zur Bewerbung daher möglichst frühzeitig! Ihre zuständigen Ansprechpartner für die Beratung sind: Romanische Länder in Europa (Frankreich, Spanien, Italien, Portugal): Englisch- und deutschsprachige Länder in Europa (inkl. Skandinavien, Osteuropa etc.): Kerstin Bach Tel Kathrin Blitzke Tel Nordamerika, Mexiko, Ozeanien: Carita Emmerich-Wessels Tel Afrika, Asien, Südamerika: Lukas Dausend Tel

4 Bitte wenden Sie sich zum jetzigen Zeitpunkt NICHT selbst an die Partneruniversitäten, sondern informieren Sie sich über die Internetseiten der Institution etc. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartner an der Universität Mannheim. Beratung im Fachbereich: bei akademischen Fragen Bei fachlichen Fragen (z.b. zur Kursauswahl und -anerkennung) wenden Sie sich an die Auslandsbeauftragten Ihres Fachbereichs an den Dekanaten. Eine Übersicht mit den Kontaktdaten finden Sie unter (Link Ansprechpartner Fachbereiche). Informationen zum Kursangebot im Ausland finden Sie beispielsweise auf den Internetseiten der Partneruniversitäten oder auch in den Erfahrungsberichten Ihrer Vorgänger. Learning Agreements Learning Agreements dienen der Absprache der Anerkennung von Studienleistungen mit dem Mannheimer Fachbereich. Fertigen Sie diese Agreements erst an, wenn Sie eine Platzzusage haben und sicher wissen, welche Kurse Sie an der Gasthochschule belegen möchten. Für Kursabsprache und -anerkennung sind in Ihrem Fachbereich die Auslandsbeauftragten und/oder Prüfungsausschüsse die richtigen Ansprechpartner. Wofür kann ich mich bewerben? Für welche Programme Sie sich wann bewerben können, entnehmen Sie bitte der Partneruniversitäten-Datenbank auf der Website des Akademischen Auslandsamts. Dort ist bei jedem Austauschprogramm der entsprechende Bewerbungstermin angegeben. Bei der Auswahl der Programme ist Ihr Hauptfach entscheidend; Sie können sich nicht auf einen Austausch in Ihrem Nebenfach bewerben. Zum entsprechenden Bewerbungstermin können Sie eine Bewerbung einreichen. In dieser Bewerbung können Sie eine Partneruniversität als 1. Priorität nennen, und ggf. bis zu zwei weitere Partneruniversitäten als Alternativwünsche. Diese Alternativen können auch in anderen Ländern als der Erstwunsch liegen, sofern entsprechende Sprachkenntnisse vorhanden sind und es sich um Programme des gleichen Bewerbungstermins handelt. Beispiel: Erstwunsch: Univ. Oslo Zweitwunsch: Univ. Maastricht Drittwunsch: Univ. Florenz In der Auswahl wird immer versucht, zunächst Ihrem Erstwunsch zu entsprechen. Falls dies nicht möglich ist, versucht die Auswahlkommission, Ihnen einen Platz an Ihrer Zweit- bzw. Drittwunsch- Universität zuzuweisen. Um Ihre Chancen auf einen Austauschplatz zu verbessern, empfehlen wir Ihnen, alle Prioritäten auszuschöpfen, sofern Sie genügend Sie interessierende Universitäten finden. Wenn Sie nur eine Priorität angeben, geht die Auswahlkommission davon aus, dass Sie an keiner anderen Universität studieren möchten. Entsprechend werden Sie in diesem Fall nicht für mögliche Nachrückrunden an anderen Universitäten berücksichtigt. Beachten Sie: Zum Bewerbungstermin sind nur europäische Universitäten zur Bewerbung ausgeschrieben. Entsprechend können Sie zu diesem Termin nur europäische (Erasmus-)Partneruniversitäten als Prioritäten nennen. Zum Bewerbungstermin sind europäische Universitäten und Partnerhochschulen aus dem Bereich Übersee Süd gleichzeitig zur Bewerbung ausgeschrieben hier können Sie bei Interesse also Ihre Prioritäten aus den unterschiedlichen Regionen mischen beachten Sie dabei jedoch eventuell abweichende Bewerbungsanforderungen für die andere Region siehe separate Bewerbungsanleitung. Da für die Abteilung Jura keine Bewerbungen auf europäische Programme zum zulässig sind, bewerben sich Juristen zu diesem Termin lediglich auf Übersee-Süd- Programme. 4

5 Zu Ihrer Information: In den Austauschbeziehungen der Universität ergeben sich immer wieder Änderungen. Das kann sowohl bedeuten, dass zu den im Internet aufgeführten Austauschmöglichkeiten Universitäten hinzukommen, aber auch, dass ggf. auch kurzfristig Universitäten wegfallen können. Wir aktualisieren unsere Internetseiten ständig, bitte halten Sie sich auf dem Laufenden. Bewerbungsvoraussetzungen 1. Immatrikulation an der Universität Mannheim während des Zeitraums des Auslandsaufenthalts (und anschließende Rückkehr zum Studium an die Universität Mannheim). 2. Fortgeschrittene Kenntnisse in der Unterrichtssprache Ihrer gewünschten Zieluniversität. Weitere Informationen hierzu siehe unten. 3. Fristgerechte Abgabe einer vollständigen Bewerbung (siehe unten). 4. Wenn Sie in einem anderen universitären Bewerbungsverfahren der vergangenen Monate bereits einen Auslandsstudienplatz erhalten und angenommen haben sollten, ist eine erneute Bewerbung für denselben Bewerbungszyklus nicht mehr möglich. 5. In den Staatsexamensstudiengängen: bestandene Zwischenprüfung spätestens zum Antritt des Auslandsaufenthalts. Die rechtzeitig bestandene Zwischenprüfung ist Grundvoraussetzung für die Teilnahme an den Austauschprogrammen des Auslandsamts. Die Zwischenprüfung muss zum Bewerbungsschluss noch nicht vorliegen, muss aber auf jeden Fall vor Antritt des Auslandsaufenthalts bestanden werden! Das Risiko, wegen einer nicht bestandenen Prüfung kurzfristig den Auslandsaufenthalt absagen zu müssen, tragen Sie selbst. Dies gilt auch für finanzielle Risiken (Stornokosten Flug etc.). Hinweis: BewerberInnen, die innerhalb des aktuellen Studiums bereits einmal einen Auslandsstudienplatz der Universität Mannheim in Anspruch genommen haben, werden bei der Auswahl nachrangig behandelt, um möglichst vielen Studierenden die Chance auf einen Auslandsaufenthalt zu ermöglichen. Nach einem Auslandsaufenthalt im Bachelor-Studium wird eine erneute Auslandsbewerbung im Master-Studium hingegen nicht nachrangig behandelt. Kann ich einen Abschluss im Ausland erwerben? Innerhalb von Austauschprogrammen ist der Erwerb von degrees (MBA, Bachelor, Master o.ä.) i.d.r. nicht möglich, da Sie als Austauschstudierende im Ausland den Status non-degree seeking student haben. Ausnahmen entnehmen Sie bitte unserer Partneruni-Datenbank. Für Europa gilt zusätzlich: Wenn durch den Erwerb eines Abschlusses Studiengebühren fällig werden sollten, verlieren Sie automatisch Ihren Erasmus-Status und können keine Erasmus-Förderung erhalten. Stipendienleistungen Bei erfolgreicher Bewerbung erhalten Sie einen studiengebührenbefreiten Studienplatz an einer unserer Partnerhochschulen. Darüber hinaus gibt es einige Finanzierungsmöglichkeiten, über die Sie sich auf unserer Website unter dem Punkt Studium im Ausland Finanzierung informieren können. Meist ist dies mit einer separaten Bewerbung oder Antragstellung verbunden. Hinweis: Viele Stipendien haben lange Bewerbungs-Vorlaufzeiten, weswegen Sie sich rechtzeitig informieren sollten. An den Erasmus-Partneruniversitäten ist üblicherweise eine Mobilitätsförderung aus Mitteln der EU inbegriffen. Diese liegt bei voraussichtlich 140 bis 160 Euro pro Monat ( Erasmus-Förderung ). Nach der Platzzusage an einer Erasmus-Partneruniversität erhalten Sie hierzu automatisch Informationen vom AAA. Falls Sie bereits in ihrem aktuellen oder vorherigen Studiengang eine Förderung durch das Erasmus- Programm für ein Auslandsstudium oder praktikum erhalten haben sollten, ist eine erneute Förderung durch das Erasmus-Programm künftig dennoch möglich, sofern folgende Maximal-Zeiten bei der Gesamt-Förderung für Studium und Praktikum nicht überschritten werden: pro Studienzyklus (Bachelor/Master) ist jeweils eine Förderung bis zu maximal 12 Monaten möglich, bei einzügigen Studiengängen (Lehramt) insgesamt bis zu maximal 24 Monaten. 5

6 Bewerbungsunterlagen Allgemeine Hinweise zu den Bewerbungsunterlagen Sie reichen die unten aufgeführten Unterlagen in Papierform ein, ZUSÄTZLICH gibt es eine Online-Anmeldung. Es werden nur Bewerbungen akzeptiert, die sowohl in Papierform eingehen als auch über das Online-System angemeldet werden. Alle Bewerbungsunterlagen sollten in einfacher Ausfertigung in deutscher Sprache eingereicht werden. Wenn Ihre Muttersprache nicht deutsch ist, können Sie die Bewerbungsunterlagen gerne in englischer Sprache einreichen. Eine englischsprachige Bewerbungsanleitung steht Ihnen auf unserer Website zur Verfügung. Gutachten sind generell zum Bewerbungstermin nicht notwendig. Bitte entsprechend auch keine (evtl. bereits vorhandenen) Gutachten der Bewerbung beilegen sie gehen nicht als Kriterium in den Auswahlprozess mit ein. Komponenten der Bewerbung 1 Bewerbungsbogen (wird bei Online-Anmeldung erstellt) Online-Bewerbungsformular Im Online-Formular geben Sie neben Ihren persönlichen Daten Ihre Wunschuniversität(en) sowie den gewünschten Zeitraum des Auslandsstudiums an. Den Zugangslink zur Online-Bewerbung finden Sie unter dem Menüpunkt Bewerbung auf der AAA-Internetseite ( Studium im Ausland Bewerbung ). Hinweis: In den Auswahlfeldern des Online-Formulars sind die Partneruniversitäten aller Fachbereiche vorhanden. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie nur Universitäten auswählen, die für Ihren Studiengang zum entsprechenden Bewerbungstermin ausgeschrieben sind. Nach dem Ausfüllen senden Sie das Online-Formular elektronisch ab. Anschließend drucken Sie es aus, versehen es mit Ihrer Unterschrift und einem Pass- oder Bewerbungsfoto und geben es dann mit den übrigen Unterlagen fristgerecht ab. Nach der elektronischen Übermittlung des Online-Formulars erhalten Sie eine automatisierte Bestätigungsmail vom Akademischen Auslandsamt. Sollten Sie diese nicht erhalten, müssen Sie sich umgehend beim Akademischen Auslandsamt melden. Geben Sie bitte eine -Adresse an, die auch über die Dauer des Auslandsaufenthalts hinaus gültig sein wird. Es ist Ihre Aufgabe, eine sichere -Zustellung zu gewährleisten, indem Sie Ihr Postfach regelmäßig checken und gegebenenfalls leeren, um z.b. auch die Zusendung von E- Mails mit größeren Anhängen zu ermöglichen (insbesondere web.de -Adressen sind hier erfahrungsgemäß problematisch). Falls sich Ihre Postanschrift in der nächsten Zeit ändern sollte, teilen Sie bitte Ihre neue Adresse den Studienbüros (Express-Service) und (am besten per ) direkt dem Auslandsamt mit, da es leider keinen automatischen Datenabgleich mit den Studienbüros gibt. 2 Lebenslauf Format: Tabellarischer Lebenslauf Geben Sie auch eventuelle Berufserfahrung, Praktika und außeruniversitäre Aktivitäten an. Unterschrift nicht vergessen! Kein Foto nötig (Foto auf Online-Formular reicht aus). 6

7 3 Motivationsschreiben Format: Bitte gesonderte DIN A4-Blätter beifügen. Das Motivationsschreiben muss Ihren Namen und Ihre Matrikelnummer enthalten (Kopfzeile). Auf der ersten Seite des Motivationsschreibens legen Sie die persönlichen und fachlichen Gründe für das Austauschprogramm dar, das Sie als erste Priorität genannt haben. In kürzerer Form gehen Sie entsprechend auf die weiteren Austauschprogramme Ihrer Prioritätenliste ein, pro Universität maximal eine halbe Seite. Insgesamt darf das Motivationsschreiben mit allen Prioritäten nicht länger als 2 Seiten sein. Aus dem Motivationsschreiben soll hervorgehen, dass Sie sich bereits mit dem Studienangebot Ihrer Wunschuniversitäten vertraut gemacht haben. Das Auswahlkomitee liest und bewertet jedes einzelne Motivationsschreiben. 4a Auflistung aller besuchten Studienveranstaltungen Die Notenaufstellung gibt der Auswahlkommission einen Überblick über Ihre Studienleistungen. Daher muss diese Auflistung alle Leistungen seit dem 1. Semester enthalten (bei Master-Studiengängen: seit dem 1. Semester des Masterstudiums, falls bereits vorhanden). Im Studienbüro oder beim Express-Schalter können Sie sich einen Notenauszug ausstellen lassen, der alle bisherigen Leistungen auflistet. Geben Sie bitte den Original-Notenauszug oder eine bestätigte Kopie ab. Nicht akzeptiert wird der Notenauszug aus dem Selbstbedienungsterminal (da ohne Unterschrift). Betrifft Lehramtsstudierende: Wenn Sie einen Studiengang studieren, bei dem Sie Leistungen/Scheine erbracht haben, die nicht (digital) im Studienbüro verfügbar sind, erstellen Sie selbst eine chronologische Auflistung Ihrer bisherigen Leistungen (Formularvorlage unter: Studium im Ausland > Bewerbung > Formulare und Vordrucke > Notenauflistung (deutsch) ) und lassen sich diese unter Vorlage Ihrer Originalscheine im Studienbüro bestätigen. Bitte kümmern Sie sich frühzeitig um die Bestätigung dieser Auflistung, da es sonst kurz vor Bewerbungsschluss zu Engpässen im Studienbüro kommen kann. Staatsexamensstudiengänge: Sie brauchen keine Kopie Ihrer Zwischenprüfungsurkunde beizulegen. Diese Daten erfragt das Auslandsamt bis spätestens zum Antritt Ihres Auslandsaufenthalts direkt beim Studienbüro. 4b Nur Master-Studiengänge: Bachelor-Abschlusszeugnis inkl. Einzelnoten Legen Sie eine unbeglaubigte Kopie Ihres Bachelor-Abschlusszeugnisses bei. Daraus müssen sowohl die Gesamtnote als auch die Einzelnoten hervorgehen. Die Auswahlkommission behält sich vor, Originale anzufordern. 5 Nachweis der Sprachkenntnisse (Formular auf der AAA-Website) Zur Bewerbung benötigen Sie einen gültigen Nachweis der Sprachkenntnisse für Ihre Zieluniversität(en). Wie Sie herausfinden, welche (Unterrichts-)Sprache für Ihre Zieluniversität(en) relevant ist, und in welcher Form Sie diesen Nachweis erbringen können, erfahren Sie auf folgender Internetseite: Studium im Ausland Bewerbung Sprachnachweise Bitte beachten Sie, dass zum Zwecke der Vergleichbarkeit außer den dort genannten Sprachnachweisen keine anderen Nachweis-Dokumente akzeptiert werden können. Achtung! Bei der Bewerbung darf der Sprachnachweis nicht älter als max. 2 Jahre sein. Der Bewerbungstermin (31.01.) gilt als Stichtag. Bitte den Sprachnachweis entweder im Original beilegen oder beim Express-Service in L1,1 eine bestätigte Kopie des Originals anfertigen lassen. Falls Sie Alternativ-Universitäten in anderen Sprachräumen angeben, müssen Sie auch für diese Sprache(n) einen Sprachnachweis beifügen. Beispiel: Erstwunsch Großbritannien Nachweis für Englisch Zweitwunsch Spanien, zusätzlich ein Nachweis für Spanisch (wenn Spanisch Unterrichtssprache 7

8 ist) Falls Sie beabsichtigen, an der gewünschten Gastuniversität Kurse in zwei verschiedenen Sprachen zu belegen (z.b. Vorlesungen oder Seminare in englischer und spanischer Sprache), müssen Sie für beide Sprachen einen Sprachnachweis vorweisen. 6 Sonstige Zeugnisse Falls Sie Praktika, Berufserfahrung und Ähnliches in Ihrem Lebenslauf erwähnen, können Sie, sofern vorhanden, entsprechende Zeugnisse beifügen (unbeglaubigte Kopien sind ausreichend). Verpackung der Bewerbung 1. Sortieren Sie die Bewerbungsunterlagen in der oben angegebenen Reihenfolge unsortierte Unterlagen haben negative Auswirkungen auf Ihre Bewerbungschancen. 2. Versehen Sie die Unterlagen mit einer Büroklammer und legen Sie diese in eine an zwei Seiten offene Klarsichthülle keine Bewerbungsmappen, Schnellhefter o.ä. verwenden! Teure Bewerbungsmappen verbessern Ihre Chancen nicht und sind hinderlich für die weitere Bearbeitung. Ein Briefumschlag ist nur notwendig, wenn Sie die Bewerbung per Post senden. Abgabe der Bewerbung Europa-Bewerbungsschluss für einen Auslandsaufenthalt ab dem Herbstsemester: 31. Januar 2014 Europa-Bewerbungsschluss für einen Auslandsaufenthalt im Frühjahrssemester: 30. April 2014 (außer Jura) Geben Sie Ihre Bewerbung spätestens am Stichtag entweder persönlich am Express-Service in L1,1 (Erdgeschoss) ab oder schicken Sie sie rechtzeitig per Post (es gilt das Datum des Poststempels). Öffnungszeiten Express-Service: Montag, Dienstag, Donnerstag 9:00 16:00 Uhr Mittwoch 9:00 17:00 Uhr Freitag 9:00 14:00 Uhr Postadresse: Universität Mannheim Akademisches Auslandsamt L1, Mannheim Für die Vollständigkeit Ihrer Bewerbung sind Sie alleine verantwortlich. Nutzen Sie zur Überprüfung der Vollständigkeit bitte oben stehende Tabelle. Aufgrund der hohen Zahl an Bewerber/innen sehen wir uns außer Stande, fehlende Unterlagen einzufordern. Unvollständige oder ungeordnete Bewerbungsunterlagen wirken sich negativ auf Ihre Bewerbungschancen aus. Eingangsbestätigung: Sie erhalten für den Bewerbungstermin spätestens bis Mittwoch, (18 Uhr) eine E- Mail vom Akademischen Auslandsamt, mit der wir Ihnen den Eingang Ihrer Bewerbung bestätigen. Falls Sie bis zu dem oben genannten Datum keine erhalten haben, nehmen Sie bitte umgehend mit dem Akademischen Auslandsamt Kontakt auf. Für den Bewerbungstermin erhalten Sie diese bis spätestens Dienstag, (18 Uhr). 8

9 Nachreichen von Unterlagen Das Nachreichen von Unterlagen ist nicht möglich. Dies dient der Beschleunigung des Auswahlverfahrens. Auswahlverfahren Die Auswahl wird von einer Kommission aus Fachvertretern bzw. den mit den Programmen beauftragten Professorinnen/Professoren getroffen, bei fachübergreifenden Programmen unter Mitwirkung von Mitarbeitern des Akademischen Auslandsamts. Für Übersee-Programme kann es je nach Bewerberlage Auswahlgespräche geben, zu denen Sie gesondert eingeladen werden (i.d.r. per ). Wegen der hohen Zahl an Bewerbungen, die bearbeitet und begutachtet werden müssen, bitten wir Sie, sich weder telefonisch noch per nach dem Ausgang Ihrer Bewerbung zu erkundigen. Sie müssen damit rechnen, dass der Auswahlprozess einige Wochen in Anspruch nehmen kann. Wir werden Sie so schnell wie möglich über das Ergebnis informieren. Wenn Sie eine Zusage erhalten, müssen Sie innerhalb einer Frist von ca. einer Woche eine Erklärung unterschreiben, dass Sie den Platz annehmen. Diese Annahmeerklärung ist verbindlich. Leider kommt es in jedem Jahr wieder vor, dass Bewerber einen Platz zunächst annehmen, zu einem späteren Zeitpunkt und ohne Absprache aber wieder abspringen, so dass der Platz wegen abgelaufener Meldefristen an den Partneruniversitäten nicht mehr an Nachrücker vergeben werden kann. Dieses unfaire Verhalten wird mit einem Ausschluss aus jeglichen universitätsinternen Auslandsprogrammen sanktioniert. Zusätzlich wird mit der zuständigen Fakultät Rücksprache gehalten. Wenn Sie für Ihren Erstwunsch eine Absage erhalten, aber noch Alternativuniversitäten angegeben haben, wird Ihre Bewerbung automatisch für die evtl. noch zur Verfügung stehenden Programmplätze berücksichtigt. Auswahlkriterien / Chancen Die Aussagen zu den Auswahlkriterien können nur sehr allgemein formuliert werden, da die verschiedenen Auswahlkommissionen in Abhängigkeit von den einzelnen Austauschprogrammen unter Umständen jeweils andere Schwerpunkte bei der Beurteilung der Bewerbung setzen. Auswahlkriterien sind im Allgemeinen: - Studienleistungen, Studiendauer - Akademische und persönliche Motivation für das Auslandsstudium - Sprachkenntnisse (mindestens gute Sprachkenntnisse der Unterrichtssprache) - Nachgewiesenes Engagement, Praktika, besondere Tätigkeiten etc. - Formale Korrektheit der Bewerbung - Persönlicher Eindruck (wenn Auswahlgespräche durchgeführt werden) Ihre Chancen auf einen (bestimmten) Austauschplatz an einer unserer Partneruniversitäten sind im Vorhinein nicht abzuschätzen. Ob und für welche Partneruniversität Sie eine Zusage erhalten, hängt immer auch von Ihren MitbewerberInnen ab. Zudem ändern sich die Bewerberzahlen von Jahr zu Jahr zum Teil sehr stark, ohne dass dafür Gründe zu erkennen sind. Daher sind keinerlei Aussagen zu Ihren individuellen Bewerbungschancen für bestimmte Partneruniversitäten möglich. Aus diesen Gründen möchten wir Sie bitten, von diesbezüglichen Nachfragen abzusehen. Leider kursieren immer wieder Gerüchte unter den Studierenden mit vermeintlichen Geheimtipps, die zu taktisch klugen Bewerbungen führen sollen. Das Befolgen solcher Tipps führt unserer Erfahrung nach nicht zu einer Erhöhung Ihrer Bewerbungschancen, sondern kann sich sogar gegenteilig auswirken. Befolgen Sie bei der Bewerbung einfach die Informationen und Hinweise, die wir Ihnen in dieser Bewerbungsanleitung geben, und nehmen Sie sich Zeit für die Recherche Ihrer Zieluniversitäten sowie das Verfassen des Motivationsschreibens. 9

10 Wie geht s weiter? Falls Sie eine Zusage erhalten, fordern viele Gasthochschulen anschließend für Ihre Anmeldung weitere Unterlagen an. Hierüber werden Sie rechtzeitig informiert. Zu diesen Unterlagen können folgende gehören: - Lebenslauf (je nach Programm in englischer oder einer anderen Sprache) - Motivationsschreiben (je nach Programm in englischer oder einer anderen Sprache) - Aktueller Notenauszug (auf englisch) - Sprachnachweis - Gutachten: Bitte nur auf besondere Aufforderung einholen, da diese nur bei einigen Universitäten (insbesondere Übersee) erforderlich sind. Sie werden in diesem Fall rechtzeitig von uns benachrichtigt. Diese Unterlagen müssen nach der Zusage entsprechend zusammengestellt und (nach Aufforderung) an die Gasthochschule versendet werden. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für Ihre Bewerbung! Ihr Team des Akademischen Auslandsamts 10

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