Fondsplatz Liechtenstein. europäisch - dynamisch

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1 Fondsplatz Liechtenstein europäisch - dynamisch

2 Impressum Herausgeber/Marketing Financial Center Liechtenstein e.v. Austrasse 46 Liechtenstein Layout Adverta AG, Vaduz Druck BVD, Schaan Autor dieser Ausgabe Liechtensteinischer Anlagefondsverband Städtle 11 Liechtenstein Fotos Seite 4: Pali Rao/ E+/getty images Titelseite + Seite 6: John Foxx/ Stockbyte/Thinkstock

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4 Inhaltsverzeichnis Fürstentum Liechtenstein link: 4 Finanzplatz Liechtenstein link: 5 Fondsplatz Liechtenstein link: 6

5 Liechtenstein - Ihr europäischer Fondsplatz Europa ist überall, auch im EWR-Land Liechtenstein. Mit der Gesetzeswelle nach der Finanzkrise werden insbesondere auch die Rahmenbedingungen für das Fondsgeschäft revolutioniert. Der UCITS IV Gesetzgebung von 2011 folgt nun die erstmalige Regulierung der Verwalter alternativer Investmentfonds. Gerade in solchen Zeiten des Umbruchs aber sind Wettbewerb und Innovation besonders gefragt. Sie sind die besten Antworten auf schnelle Veränderung und Transformation. Das Fürstentum Liechtenstein und sein Finanzplatz sind sich dessen bewusst und deshalb frühzeitig aktiv geworden, um den neuen Fondsplatz im Einklang mit der EU-Gesetzgebung und auf der Basis hoher internationaler Businessstandards zukunftsfähig und attraktiv weiterzuentwickeln. Dies alles mit dem Ziel, auch unter den neuen Rahmenbedingungen Stabilität, Rechtssicherheit und Orientierung zu bieten. Das gilt für den Finanzplatz im Allgemeinen und für den Fondsplatz im Besonderen. Für die frühzeitige Schaffung von Rechtssicherheit hat sich Liechtenstein unter Ausnutzung seiner traditionellen Vorteile der kurzen Wege, des engagierten Einsatzes aller betroffenen Verbände und der engen Zusammenarbeit zwischen Marktteilnehmern, Behörden und Regierung eingesetzt. Mit Erfolg! Als erstes europäisches Land hat das Fürstentum schon im Mai 2012 eine Gesetzesvorlage für ein Gesetz über die Verwalter alternativer Investmentfonds vorgelegt. Produktion und Innovation sind nur dort erfolgreich, wo die Rahmenbedingungen für Unternehmer und Dienstleister stimmen. Die Schaffung optimaler gesetzlicher und regulatorischer Grundlagen für den liechtensteinischen Fondsplatz steht für uns an oberster Stelle. Wir haben deshalb alles daran gesetzt, im Herzen Europas für die Fondsbranche zukunftsweisende Standort- und Dienstleistungsbedingungen zu schaffen. Dies ist uns gelungen. Überzeugen Sie sich selber! Ihr Liechtensteinischer Anlagefondsverband (LAFV) 2 3

6 Fürstentum Liechtenstein: Wettbewerbsfähiger Kleinstaat Willkommen im Ländle! Der einzigartige Kleinstaat im Herzen Europas, der Lebensart mit Tradition verbindet, stellt sich vor. Was ist Liechtenstein? Das Fürstentum Liechtenstein liegt zwischen der Schweiz und Österreich im Zentrum des europäischen Alpenbogens. Mit 160 km 2 ist Liechtenstein der viertkleinste Staat Europas. Als moderner Wirtschafts- und Finanzplatz steht das Fürstentum für Innovation, Entwicklung und Stabilität. Woher kommt seine einmalige politische Stabilität? Die Staatsform ist eine konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratischer und parlamentarischer Grundlage. Geschäftsführendes Staatsoberhaupt in der 14. Generation ist Erbprinz Alois. Neben der historischen Kontinuität in der obersten Führung des Landes zeichnet das Fürstentum Liechtenstein eine grosse Stabilität auch auf Regierungsebene aus. Seit Ende des 2. Weltkrieges regiert das Land eine breite Zweiparteien-Koalition. Sie stellt je nach wechselnden Mehrheiten den Regierungschef. Was macht den Standort Liechtenstein so erfolgreich? Mit Einwohnern und ebenso vielen, zum grossen Teil hochqualifizierten Arbeitsplätzen ist Liechtenstein der Jobmotor für die Rheintal-Bodensee-Region. Erfolgsfaktoren sind insbesondere die Zugehörigkeit zu zwei Wirtschaftsräumen (EWR und CH), die liberale Wirtschaftsordnung, ein effizientes Behörden- und Aufsichtswesen, sowie Rechtssicherheit durch transparente und berechenbare, steuerliche und gesetzliche Rahmenbedingungen, die internationalen Standards entsprechen. Woher kommt die fachliche Kompetenz? Liechtensteins Fachkräfte die Hälfte davon Zupendler vor allem aus der Schweiz und Österreich verfügen über eine ausgezeichnete Ausbildung und internationale Erfahrung. Die Universität Liechtenstein als wichtigste Ausbildungsstätte orientiert sich weitgehend an den Bedürfnissen der Wirtschaft. Kernfächer sind Finanzdienstleistungen, Wirtschaftsinformatik, Entrepreneur- Ship und Architektur. Was macht die einmalige Lebensqualität in Liechtenstein aus? Eine erholsame Berglandschaft, ein vielfältiges, gesundes Angebot aus Landwirtschaft und Gastronomie, die herzliche Freundlichkeit seiner Bevölkerung, ein hochstehendes kulturelles Angebot und nicht zuletzt ein sehr lebendiges Vereinsleben zeichnen den Wohn- und Arbeitsort Liechtenstein aus.

7 Finanzplatz Liechtenstein: Ein erfolgreicher Nischenplayer Der Finanzplatz Liechtenstein befindet sich aktuell im Wandel. Durch seine Innovationskraft definiert Liechtenstein seine Rolle neu. Ein Schlüsselsektor für den Standort Die Finanzdienstleistungen stellen nach der produzierenden Industrie den wichtigsten Wirtschaftsbereich in Liechtenstein dar. Banken, Vermögensverwalter, Fondsmanager, Treuhänder und Versicherer tragen 27 Prozent zur Bruttowertschöpfung des Landes bei und generieren mehr als ein Drittel der Staatseinnahmen. Finanzdienstleister beschäftigen derzeit rund qualifizierte Arbeitskräfte und sind damit eine zentrale Stütze für die exportorientierte, wettbewerbsfähige und breit diversifizierte Volkswirtschaft Liechtensteins. Erfahren im globalen Markt Liechtenstein verfügt über eine fast 100jährige Erfahrung in der Verwaltung von Privatvermögen. Die liechtensteinischen Banken konzentrieren sich auch heute noch auf das Private Banking und das Wealth Management und tragen dadurch vergleichsweise geringe Risiken. Ihr Anteil am globalen Markt für grenzüberschreitend verwaltete Privatvermögen liegt bei 1 Prozent. Kennzahlen des Bankensektors Von den 17 in Liechtenstein lizenzierten Banken sind sieben Tochtergesellschaften von schweizerischen und österreichischen Instituten. In den Jahren seit dem EWR-Beitritt 1995 erlebte der Bankensektor seinen eigentlichen Wachstumsschub. Das betreute Kundenvermögen erreichte per Ende 2011 unter Einbezug der Auslandtätigkeit der Banken 166 Milliarden Franken. Der Netto-Neugeldzufluss betrug ,1 Milliarden Franken. Die durchschnittliche Kernkapitalquote der Liechtensteiner Banken lag bei gut 17 Prozent und ist damit eine der höchsten in Europa und der Welt. Der Fondsmarkt Liechtenstein Im Dezember 2012 wurden in Liechtenstein 747 Fonds mit einem Vermögenswert von beinahe 38 Milliarden Franken verwaltet. Im UCITS Bereich sind Geldmarkt- Fonds, Bond-Fonds, Equity-Fonds und Gemischte Fonds zu etwa gleichen Teilen vertreten und schaffen einen ausgeglichenen Mix. Knapp 35 Prozent aller verwalteten Vermögenswerte sind derzeit in alternative Investmentfonds (AIF) investiert. Bei den AIF handelt es sich überwiegend um UCITS-ähnliche Produkte, welche in börsenkotierte Anlagen investieren. Aber auch Fonds aus dem Hedgefonds-Bereich sowie Private Equity und Venture Capital Fonds erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Verwaltete Vermögen in Mrd. CHF Mrd Eine international anerkannte Aufsicht Die Reputation des Finanzplatzes innerhalb der internationalen und europäischen Gemeinschaft ist unumkehrbar gestärkt. Ausdruck dafür ist die im April 2011 erfolgte Aufnahme der liechtensteinischen Finanzmarktaufsicht FMA als ordentliches Mitglied in die Internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO). Der frühe Erhalt eines Beobachterstatus bei der neuen Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) im Mai 2011 ist ebenfalls Ausdruck einer hohen internationalen Anerkennung und einer vertieften und fruchtbaren Integration in den Finanzplatz Europa. AAA-Rating und weitere Standortvorteile Der Fondsmarkt Liechtenstein hat direkten Zugang zu einem international wettbewerbsfähigen Bankensystem. Die Angestellten der Banken sind gut ausgebildet und können grenzüberschreitend rekrutiert werden. Das Fürstentum Liechtenstein ist zudem eines von nur noch 16 Ländern weltweit, das ein Triple-A-Rating hält. 4 5

8 Fondsplatz Liechtenstein: Massgeschneiderte Geschäftsmodelle Der Fondsplatz Liechtenstein verbindet die traditionelle Ausrichtung auf langfristige Investments mit Flexibilität und modernen Geschäftsmodellen. Liechtensteinische Zusammenarbeit und Service-Struktur im Bereich der Fondsindustrie Die Liechtensteinische Finanzmarktaufsicht (FMA) ist als international eingebundene und anerkannte Aufsichtsbehörde präsent. Die Aufsicht entspricht den geltenden EU-Standards sowie den Normen der internationalen Wertpapierbehörde IOSCO. Der Anleger- und Investorenschutz nimmt einen hohen Stellenwert ein. Die Kooperation mit den zuständigen Aufsichtsbehörden anderer EWR-Mitgliedstaaten sowie der neuen Europäischen Aufsichtsbehörde (ESMA) in Paris ist gewährleistet. Die repräsentative Interessensvertretung der liechtensteinischen Fondsindustrie ist der Liechtensteinische Anlagefondsverband (LAFV), der alle derzeit in Liechtenstein zugelassenen Verwaltungsgesellschaften repräsentiert. Auf dieser Grundlage ist der seit elf Jahren als Vollmitglied in den europäischen Dachverband EFA- MA eingebundene LAFV in der Lage, die Interessen der Fondsindustrie wirksam wahrzunehmen. Der LAFV übt mit seiner Website auch die Funktion des öffentlichen Publikationsorgans für die liechtensteinische Fondsindustrie aus. Die gut entwickelte Infrastruktur Liechtensteins erlaubt auch eine Inanspruchnahme eines breiten Spektrums an weiteren Dienstleistungen wie insbesondere spezialisierte Rechtsberatung und hochentwickelte Buchhaltungs-, Marketing- und IT-Dienstleistungen. EWR-konformes liechtensteinisches Fondsrecht Aufgrund der seit 1995 bestehenden EWR-Mitgliedschaft ist in Liechtenstein EU-Recht im Hinblick auf den Finanz- und insbesondere den Fondssektor im gleichen zeitlichen Rahmen umzusetzen wie in den EU-Mitgliedsstaaten. Liechtenstein ist damit an das europäische Fondsrecht gebunden. Mit Übernahme des betreffenden EU-Rechts in das EWR-Abkommen sind in Liechtenstein die gleichen Rechte und Pflichten wie in allen anderen EU-Mitgliedsstaaten anwendbar. Daraus folgt die ebenbürtige Teilnahme am europäischen Binnenmarkt. Revidiertes IUG 2005 wurde im Zuge der Umsetzung von UCITS III das bestehende InvestmentunternehmensG (IUG) überarbeitet, wodurch das Gesetz an den europäischen Rahmen angepasst wurde. Derzeit enthält das IUG ausschliesslich Regelungen zu non-ucits. Neues UCITSG Die Umsetzung der europäischen UCITS IV Richtlinie führte zur Einführung des UCITSG mit Inkrafttreten der Gesetzgebung im August 2011.

9 _ Neues künftiges Gesetz über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG) Das Fürstentum hat als erstes europäisches Land dem nationalen parlamentarischen Gesetzgeber formell einen Entwurf eines AIFM-Gesetzes vorgelegt. Dies verdeutlicht die besonderen Stärken des Finanzplatzes. Die traditionellen Vorteile der kurzen Wege, des engagierten Einsatzes aller Stakeholder und die enge Zusammenarbeit zwischen Markt, Behörden und Regierung ermöglichen rasche Reaktionen auf sich verändernde Rahmenbedingungen und Vorgaben. Mit der schnellen und intelligenten Umsetzung von EU- Recht schafft Liechtenstein frühzeitige Rechtssicherheit in einem sich stark verändernden Umfeld sowie ideale Rahmenbedingungen für den Zugang zum gesamten EU-Binnenmarkt. Mit den EU-Pässen nach Europa Die nationale Umsetzung der EU-Vorgaben in Verbindung mit der Übernahme des EU-Rechts in das EWR- Abkommen ist von besonderer Bedeutung für den öffentlichen Vertrieb von liechtensteinischen UCITS wie auch non-ucits (Alternative Investment Funds, AIF) in Europa mittels Pass-Systems (Produktpass). Darüber hinaus steht den nach UCITSG bzw. AIFMG zugelassenen liechtensteinischen Fondsgesellschaften das Recht zu, in Europa grenzüberschreitend Fonds zu verwalten. Im europäischen Ausland angesiedelte Fondsgesellschaften sind ihrerseits berechtigt, in Liechtenstein domizilierte Fonds zu verwalten (Gesellschaftspass). Breites Spektrum möglicher Fondsstrukturen Das UCITSG sieht grundsätzlich drei Rechtsformen für Fonds vor: Den vertraglichen Fonds, die Kollektivtreuhänderschaft und die Investmentgesellschaft mit veränderlichem Kapital. Mit dem AIFMG kommen zwei weitere Rechtsformen hinzu: Die Anlage-Kommanditgesellschaft und die Anlagekommanditärengesellschaft. Die Anlage-Kommanditgesellschaft ist eine Personengesellschaft mit einem unbeschränkt haftenden Komplementär und mindestens einem beschränkt haftenden Kommanditär. Hierdurch wird Fondsinitiatoren eine Strukturierungsmöglichkeit geboten, welche im Alternativfondsbereich der oft gebrauchten Limited Partnership entspricht. Die Anlagekommanditärengesellschaft ist eine Personengesellschaft mit keinem unbeschränkt haftenden Komplementär. Dies ist eine abgewandelte Form der Limited Partnership. Liechtenstein stellt damit für den alternativen Fondsbereich in Europa den umfangreichsten Katalog an möglichen Rechtsformen zur Verfügung. Schnelle und bedarfsgerechte Zulassung für Fonds Das UCITSG sieht kurze Zulassungsfristen für Produkte vor. Diese betragen im Fall der selbstverwalteten Investmentgesellschaften einen Monat, andernfalls zehn Arbeitstage. Die dadurch gewährleistete kurze Time-to- Market ist im europäischen Vergleich äusserst attraktiv. Auch das AIFMG beinhaltet kurze verbindliche Notifizierungs- bzw. Vertriebszulassungsfristen. Für bestimmte Produkttypen ist eine grenzüberschreitende Vertriebszulassung in Form einer Autorisierung an professionelle Anleger sowie eine nationale Vertriebszulassung auch an Privatanleger innerhalb von zehn Tagen nach Eingang der vollständigen Unterlagen erhältlich. Bedarfsgerechte Zulassung für Verwaltungsgesellschaften und Manager alternativer Investmentfonds (AIFM) Die im UCITSG enthaltenen Zulassungsfristen für Verwaltungsgesellschaften sind mit einem Monat international wettbewerbsfähig. Die entsprechende Zulassungsfrist für AIFM beträgt 3 Monate. Speziell im Bereich der AIFM-Gesetzgebung wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass die Bandbreite von möglichen Tätigkeiten von Managern alternativer Investmentfonds (AIFMs) besonders gross ist. Dementsprechend wurde die Möglichkeit sinnvoll abgestufter Zulassungen für AIFM vorgesehen. Einerseits ermöglicht dies im Fall einer weniger komplexen Geschäftstätigkeit eine pragmatische Anpassung von Strukturen auf jeweils nur die wirklich notwendigen Anforderungen. Andererseits gewährleisten im Fall von komplexeren Geschäftsmodellen höhere Anforderungen eine adäquate Qualitätsgarantie. Bedarfsgerechte Aufsicht und Risikosicherung Die Aufsichtspraxis wird bedarfsgerecht gehandhabt. Dies bedeutet, dass neben der strikten Einhaltung regulatorischer Vorgaben eine enge Orientierung an den tatsächlichen Bedürfnissen des jeweiligen Geschäftsmodells stattfindet. Gesetz und Aufsicht beinhalten einerseits eine stringente Umsetzung der Qualitätsanforderungen an die Marktteilnehmer, die sich insbesondere auf adäquate Compliance- und Risikomanagementprozesse fokussiert. Andererseits werden im Rahmen der Aufsichtspraxis pragmatische Kommunikations- und Aufsichtsinstrumente zur Verfügung gestellt wie beispielsweise Musterdokumente oder standardisierte Informationsmechanismen. 6 7

10 Schlaglichter auf die AIFM- Gesetzgebung _ Für Promotoren wird die Möglichkeit geschaffen, sich unter Übernahme der primären Entscheidungskompetenz und Verantwortung bedarfsgerecht als AIFM bewilligen zu lassen. _ Der AIFM ist ein spezialisierter Vermögensverwalter für kollektive Kapitalanlagen. Nur Anlageentscheid und Risikomanagement sind wesensbestimmend. Administration, Vertrieb und weitere Tätigkeiten kann der AIFM übernehmen, muss er aber nicht. Gewinne von Management- und Beratungsgesellschaften unterliegen in Liechtenstein einer Ertragsbesteuerung von nur 12.5 Prozent. Zudem kann ein Eigenkapital-Zinsabzug von 4 Prozent auf dem modifizierten Eigenkapital als steuerlich geschäftsmässig begründeter Aufwand berücksichtigt werden, womit der effektive Steuersatz sogar noch reduziert wird. Die Ertragsbesteuerung ist im internationalen Vergleich also sehr attraktiv. Liechtenstein hat bereits eine grössere Anzahl internationaler Steuerabkommen abgeschlossen und ist mit weiteren Ländern diesbezüglich in Verhandlungen. Durch den Aufbau eines Netzes bilateraler Doppelbesteuerungsabkommen wird Liechtenstein zusätzliche Rechtssicherheit für die liechtensteinischen Strukturen gewährleisten können. _ Besonderer Wert wird am Standort Liechtenstein auf die Möglichkeit einer risikoadäquaten Einbindung von Gegenparteien gelegt. Spezielles Augenmerk liegt auf der Ermöglichung von Geschäftsbeziehungen zwischen AIFM und anderen Geschäftspartnern, wie insbesondere Primebrokern, ohne verantwortliche und haftungsbegründende Zwischenschaltung liechtensteinischer Banken als Verwahrstelle. _ Das im internationalen Kontext schon etablierte Institut eines prudentiell beaufsichtigten Administrators wird nun auch in Liechtenstein eingeführt. _ Auch eröffnet das neue AIFMG eine prag matische Regelung der Möglichkeit von Sitz verlegungen von Offshore-Anlagevehikeln nach Liechtenstein unter Wahrung des historischen Leistungsnachweises und Einhaltung aller rechtlichen und etablierten Praxis-Vorgaben. Attraktives Steuersystem für Anlagefonds (UCITS oder AIF) und Management und Beratungsgesellschaften von UCITS oder AIF s Seit Anfang 2011 ist in Liechtenstein ein total-revidiertes Steuergesetz in Kraft. Das moderne Gesetz ist international kompatibel und europarechtskonform. Liechtensteinische Anlagefonds stellen steuerlich attraktive Anlagevehikel dar. Erträge aus dem verwalteten Vermögen von Anlagefonds unterliegen in Liechtenstein keiner Besteuerung und es wird auch keine Kapitalsteuer erhoben. Im Zusammenhang mit der Umsatzabgabe bieten liechtensteinische Anlagefonds potentielle Vorteile, da die Ausgabe von Anteilen an liechtensteinischen Anlagefonds nicht der Umsatzabgabe unterliegt.

11 Akteure des Vereins finance.li Regierung des Fürstentums Liechtenstein Regierungsgebäude Peter-Kaiser-Platz Liechtensteinischer Anlagefondsverband Städtle Liechtensteinischer Versicherungsverband Austrasse Liechtensteinische Wirtschaftsprüfer- Vereinigung Drescheweg Liechtensteinischer Bankenverband Austrasse Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer Kirchstrasse Schaan Liechtensteinische Treuhändervereinigung Bangarten Verein unabhängiger Vermögensverwalter in Liechtenstein Plattenbach Balzers Universität Liechtenstein Fürst-Franz-Josef-Strasse Liechtensteinischer Pensionskassenverband Städtle

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