Allgemeine Geschäftsbedingungen für Buero Service-Dienstleistungen office management stuttgart Erika Elsser

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1 office management stuttgart * Felix-Dahn-Straße 9 d * Stuttgart Tel / Fax 0711 / office-management-stuttgart@t-online.de 1 Vertragsgegenstand Allgemeine Geschäftsbedingungen für Buero Service-Dienstleistungen office management stuttgart Erika Elsser 1) Sämtliche Dienstleistungen von office management stuttgart, Erika Elsser, im folgenden o-m-s genannt, werden nur auf Basis der jeweils gültigen Preisliste und getroffener individueller Preisvereinbarung und dieser Geschäftsbedingungen ausgeführt. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. 2) Bei Auftragserteilung über das Internet kann diese nur erfolgen, wenn der Auftraggeber vor Auftragserteilung sein Einverständnis mit diesen Geschäftsbedingungen erklärt hat. Bei Auftragserteilung auf anderem Wege hat der Auftraggeber in geeigneter Form zu bestätigen, dass er von diesen Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen hat und ihnen zustimmt. 3) Bestehende AGB des Kunden finden auf das Vertragsverhältnis zwischen o-m-s und dem Kunden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn den AGB des Kunden nach deren Zusendung nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. 2 Angebote Dem Büroservice-Dienstleistungsvertrag liegen die Angaben und der Leistungsumfang des Angebots zu Grunde. Die in der jeweils gültigen Preisliste von o-m-s niedergelegten Preise sind freibleibend, sofern im Angebot oder im abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird. 3 Leistungsumfang 1) Wir erbringen für den Kunden Leistungen gemäß unserer gültigen Preisliste, unseres ausführlichen Angebots und/oder aufgrund eines gesondert geschlossenen Vertrages. Neben den in diesem Vertrag enthaltenen Vereinbarungen gelten die nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 2) Die erbrachten Dienstleistungen entsprechen den vertraglich gewählten Modulen des Angebotes, dem gewählten Tarif und der Absprache mit dem Auftraggeber. Soweit eine detaillierte Absprache mit dem Auftraggeber nicht möglich ist, erbringt o-m-s ihre Dienstleistungen so, wie es dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers entspricht. 3) Die Leistungen von o-m-s erfolgen ausschließlich zur laufenden Unterstützung und Entlastung des Kunden von Büroarbeiten, ggf. auch nur zur Unterstützung in einzelnen, genau beschriebenen, Vorhaben oder Projekten, die der Kunde in alleiniger Verantwortung durchführt. o-m-s übernimmt im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis. 4 Vertragsabschluß, Vertragsdauer und Kündigung 1) Der Vertrag über die Erbringung der vereinbarten Leistung kommt durch Unterschriftsleistung zustande. Der Vertrag beginnt mit dem Datum der Unterschriftsleistung und endet, wenn er nicht auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wurde, mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder automatisch mit Abschluß der Erbringung der im Rahmen des einzelnen Projektes vertraglich vereinbarten Leistung.

2 2 2) Der Erstvertrag gilt, wenn er nicht auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wurde, für die vereinbarte Laufzeit, mindestens jedoch für die Dauer von 6 (sechs) Kalendermonaten. Eine Verlängerung des befristet abgeschlossenen Erstvertrages muss schriftlich von beiden Vertragspartnern bestätigt werden. Eine Vertragsverlängerung ist für die Dauer von drei, sechs, zwölf oder vierundzwanzig Monaten möglich. 3) Wird dieser Folgevertrag vor Ablauf von 30 Kalendertagen vor Ablauf des laufenden Auftrages von keinem der Vertragspartner aufgekündigt, verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um weitere zwölf Monate. 4) Die Aufkündigung des Dienstleistungsvertrags muss dem Vertragspartner dreißig Kalendertage vor Ablauf des laufenden Auftrages schriftlich und per Einschreiben mit Rückschein mitgeteilt werden. 5 Allgemeine Mitwirkungspflicht des Kunden Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle erforderlichen Mitwirkungen und Informationen erbracht werden. Datenträger, die der Kunde zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Kunde der Firma o-m-s alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstandenen Schäden. Erbringt ein Kunde eine erforderliche Mitwirkungspflicht nicht, nicht rechtzeitig oder nicht im erforderlichen Umfang, so sind die daraus entstehenden Folgen vom Kunden zu tragen. Werden bestimmte Daten, Unterlagen, Termine, die für die vereinbarte Leistung wichtig sind, nicht erbracht, vorenthalten oder nicht weitergegeben, so trägt der Kunde die alleinige Verantwortung. o-m-s haftet für das schuldhafte Versäumnis des Kunden nicht. 6 Besondere Pflichten des Kunden 1) o-m-s ist für die Art und Weise sowie für den Inhalt der im Namen und Auftrag des Kunden zu erbringenden Leistungen nicht verantwortlich; dies gilt insbesondere für den Inhalt der Briefe, Fernschreiben, Telefonate, Mitteilungen oder Handlungen, die von o-m-s im Auftrag des Kunden bearbeitet werden oder die o-m-s aufgrund des Vertrages mit dem Kunden fertigt, weiterleitet oder unternimmt. 2) Auf Verlangen von o-m-s hat der Kunde alle Nachrichten, die weitergeleitet werden sollen, sowie sonstige Mitteilungen schriftlich abzufassen bzw. schriftlich zu bestätigen. 3) Geschäftsräume, Adresse oder Telefon- und Telekommunikationseinrichtungen dürfen nicht genutzt werden zur Übermittlung oder Weiterleitung illegaler oder obszöner Materialien bzw. für Publikationen dieser Art sowie zu ungesetzlichen, betrügerischen oder unehrenhaften Zwecken. 4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Dienstleistungen von o-m-s weder zum Abruf noch zur Verbreitung von Inhalten zu verwenden, die gegen gesetzliche Bestimmungen - gleich welcher Art verstoßen. Er hat jeglichen Eindruck im Rechts- und Geschäftsverkehr zu vermeiden, von ihm zu verantwortende Inhalte seien der o-m-s zuzurechnen. 5) Sobald dem Auftraggeber Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Informationen durch Mitarbeiter der o- m-s möglicherweise unvollständig, inhaltlich unklar oder unrichtig weitergeleitet wurden, obliegt es dem Auftraggeber, in ihm zumutbaren Umfang - durch Rückfrage bei dem Anrufer und/oder andere hierfür geeignete Maßnahmen - diese Unklarheiten auszuräumen, um eventuell drohende Schäden zu verhindern bzw. so gering wie möglich zu halten. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Informationen solche Vorgänge betreffen, die erhebliche wirtschaftliche oder sonstige Auswirkungen für den Geschäftsbetrieb des Auftraggebers oder dessen Vertragspartner haben können. 7 Nutzung unserer Büroräume (Mietbüro, Tagesbüro sowie der gemeinschaftl. genutzten Räume) 1) o-m-s überläßt dem Kunden gegen Entgelt einen voll möblierten Büroraum (Einrichtung siehe Angebot "Mietbüro") zur nicht ausschließlichen Mitbenutzung und bietet die Möglichkeit an, ein eigenes ISDN- Telefon mit DSL-Zugang und ein Faxgerät anzuschließen oder das Faxgerät von o-m-s zu nutzen. o-m-s verpflichtet sich, im Rahmen der angebotenen Mitbenutzung des Büroraumes Nutzungskollisionen oder

3 3 Terminüberschneidungen mit weiteren Kunden / Dritten durch geeignete organisatorische Maßnahmen zu vermeiden. 2) Für die Nutzung des gegen Entgelt überlassenen Büroraums gilt die gleiche Regelung wie unter "Besondere Pflichten des Kunden" bestimmt. 3) Der Kunde übernimmt den zu seiner zeitweisen Mitbenutzung überlassenen Raum, Einrichtungsgegenstände (Möbel, Teppichboden, Lamellenausstattung der Bürofenster, Telekommunikationseinrichtung und Gerätschaften etc.) in einwandfreiem, voll funktionstüchtigem Zustand und verpflichtet sich zu einem sorgfältigen, der Erhaltung der vorgenannten Sache(n) dienlichen Umgang mit der (den) überlassenen Sache(n) und Räume sowie der mit o-m-s und Dritten gemeinsam genutzten Räume, Möbel, Gerätschaften, Telekommunikationseinrichtungen, Netzwerk und EDV. 4) Der Kunde verpflichtet sich, jede fahrlässige, grob fahrlässige oder gar absichtliche Fehlnutzung und/oder Beschädigung der vorgenannten Sache(n) sowie der gemeinsam mit o-m-s und Dritten genutzten Räume, Möbel, Gerätschaften, Telekommunikationseinrichtungen, Netzwerk und EDV zu unterlassen. 5) Bei Beendigung der vertraglich vereinbarten Nutzung des dem Kunden gegen Entgelt auf Zeit überlassenen Büroraums gibt der Kunde den Büroraum, die komplette Einrichtung sowie die Telekommunikationseinrichtungen unversehrt, voll gebrauchsfähig und vollständig an o-m-s zurück. 6) Für sämtliche Schäden an dem zur Nutzung überlassenen Raum, Einrichtungsgegenständen, Gerätschaften und/oder Telekommunikationseinrichtungen, Netzwerk und EDV, die aus fahrlässiger, grob fahrlässiger und/oder absichtlich schädlicher Nutzung bzw. Behandlung durch den Kunden und/oder seine Besucher/Mitbenutzer entstehen, haftet der Kunde in voller Höhe des Wiederbeschaffungswertes (gleiche, gleichwertige Sache, Neupreis, Neugeräte, -möbel) dem Überlassenden (o-m-s) gegenüber. Gleiches gilt für alle durch den Kunden (Nutzer/Mieter), seine Besucher bzw. Mitbenutzer verursachten Schäden an gemeinsam mit o-m-s und Dritten genutzten Raum, Einrichtungsgegenständen, Gerätschaften, Telekommunikationseinrichtungen, Netzwerk und EDV. 8 Vergütung und Fälligkeit 1) Die Vergütung für die Vertragsleistungen orientiert sich an unserer jeweils gültigen Preisliste und wird im dem Vertrag zu Grunde liegenden Angebot festgelegt. Die Rechnungsstellung erfolgt im Regelfall monatlich, auf Wunsch auch wöchentlich. Nebenkosten wie Porto, Telefonate, Drucke, Faxe, Büromaterial usw. werden, je nach Aufwand, gesondert berechnet. Alle Rechnungen sind ausnahmslos zahlbar innerhalb 14 Tagen nach Rechnungserhalt per Überweisung, Scheck oder Barzahlung. Liegt aufgrund nicht ordnungsgemäßer Mitwirkungspflicht des Kunden der Arbeitsaufwand erheblich über den Schätzungen im Angebot, so ist o-m-s berechtigt, die Vergütung angemessen zu erhöhen. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Dienstleistung binnen 3 Tagen nach Erhalt zu kontrollieren. Reklamationen werden nur in diesem Zeitraum anerkannt. Sollten sich bei den erbrachten Leistungen behebbare Mängel zeigen, die o-m-s zu vertreten hat, ist o-m-s berechtigt, diese Mängel auf eigene Kosten zu beheben. 2) Die vereinbarten Grundpreise/-vergütungen werden vom Auftraggeber im Voraus in bar, per Scheck oder Überweisung bei Auftragserteilung oder bis spätestens zum 25. des Vormonats an o-m-s entrichtet. 3) Für den Service Mietbüro mit Büroservice wird die Vorauszahlung der vereinbarten Bruttomonatsmiete inklusive der vereinbarten Dienstleistungsgrundgebühr 10 Tage vor Beginn des ersten bzw. vor Ablauf des laufenden Servicemonats fällig. Bei Anmietung eines Büros mit Büroservice für kürzere Zeiträume, z. B. Tagesbüro oder für lediglich 1 Monat, gilt Vorauskasse in bar am Tage der Anmietung oder per Überweisung spätestens zwei Werktage vor Servicebeginn (Zahlungseingang auf unserem Geschäftskonto) als vereinbart. 4) Diese Zahlungsmodalität gilt ebenso für vereinbarte Vorauszahlungen bzw. Sicherheitsleistungen für Porto und/oder Telefongebühren.

4 4 5) Sollte nach Ablauf der vereinbarten Aktions- /Vertragsdauer ein Guthaben für den Auftraggeber aus Sicherheitsleistungen errechnet werden, so erstattet o-m-s dieses Guthaben zurück oder verrechnet es im Falle eines Folgeauftrages. 6) Darüber hinaus gelten die in den einzelnen Verträgen geschlossenen und per Unterschrift des Auftraggebers anerkannten Vereinbarungen über Art und Weise der Zahlung von Grundpreisen bzw. Vorauszahlungen und Sicherheitsleistungen. 7) Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn o-m-s verlustfrei über den geschuldeten Betrag verfügen kann. 9 Einwendungen gegen die Berechnung des Leistungsentgelts 1) Der Auftraggeber hat Einwendungen gegen die Berechnung des Leistungsentgelts unverzüglich, spätestens 5 Kalendertage, nach Erhalt der Rechnung zu erheben und nachvollziehbar zu erklären, gegen welche einzelnen Rechnungsposten sich die Einwendungen richten. 2) o-m-s verpflichtet sich, unverzüglich die Berechtigung der Einwendungen zu prüfen und hierzu schriftlich Stellung zu nehmen. Verlangt der Auftraggeber eine Einzelaufstellung der im Abrechnungszeitraum erbrachten Leistungen, so erteilt o-m-s dem Auftraggeber eine solche Aufstellung der umstrittenen Dienstleistungsgruppe, wenn dies zur Klärung des Sachverhalts beitragen kann. 3) Die Erhebung von Einwendungen hat keinen Einfluss auf die Fälligkeit des Leistungsentgelts, solange o- m-s die Einwendungen nicht als berechtigt anerkennt. Sie berechtigt den Auftraggeber insbesondere nicht, die Rücklastschrift bereits eingezogener Beträge zu veranlassen. 4) Erkennt o-m-s die Einwendungen ganz oder teilweise an, so werden dem Auftraggeber die hierauf entfallenden Beträge unverzüglich durch Überweisung auf das Konto des Auftraggebers zurückerstattet. 5) Erkennt o-m-s die Einwendungen nicht an, so steht dem Auftraggeber ein - wie auch immer geartetes - Zurückbehaltungsrecht allenfalls in der Höhe zu, in der er einzelne Rechnungsposten gerügt hat. 10 Zahlungsrückstände/fristlose Kündigung Ein Zahlungsrückstand von vierzehn Kalendertagen berechtigt o-m-s zu einer fristlosen Kündigung des Dienstleistungsvertrags unter Einforderung aller noch ausstehenden Grundvergütungen, Kosten für Büromaterial und vereinbarten Vorauszahlungen für Porto und/oder Telefongebühren. Hinzu kommt eine Abschlusszahlung des Auftraggebers an o-m-s in Höhe einer Grundvergütung aus dem laufenden Vertrag als Schadenersatz für den entstandenen Planungsrückstand. 11 Vertraulichkeit Der Kunde und o-m-s, sowie dessen Mitarbeiter und evtl. beauftragte Dritte, sind zur vertraulichen Behandlung sämtlicher Informationen verpflichtet; das Datenschutzgeheimnis im Sinne des BDSG (BundesDatenschutzGesetz)ist zu wahren. 12 Datenschutz o-m-s erhebt, speichert und verarbeitet im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangte Daten entsprechend den gesetzlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, und zwar einerseits zur Erfüllung ihrer Vertragspflichten, andererseits zum Nachweis der einzelnen angefallenen Nutzungsentgelte. Hierauf wird ausdrücklich hingewiesen ( 33 BDSG). 13 Haftung 1) o-m-s haftet für Vermögensschäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur dann, wenn o-m-s oder deren Mitarbeiter die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben oder der Schaden auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruht. Bei einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten beschränkt sich die Haftung von o-m-s auf die nach dem Vertragsverhältnis

5 5 typischen und vorhersehbaren Schäden und ist auf einen Betrag von 1.000,- begrenzt. Alle darüber hinausgehenden Schadenersatzansprüche werden ausgeschlossen. Die Beweislast für ein behauptetes Verschulden der oms obliegt dem Auftraggeber. 2) Die Haftung von o-m-s für Folgeschäden, reine Vermögensschäden, entgangener Gewinn, Zinsverlust und von Schäden aus Ansprüche Dritter ist ausgeschlossen. o-m-s übernimmt keinerlei Haftung für nicht termingerechte Auslieferung, Übersendung oder Anmeldung von Daten aufgrund technischer Störungen unabhängig von deren Verursacher. 3) o-m-s haftet nicht für solche Schäden, die dem Kunden dadurch entstehen, dass der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. 4) o-m-s haftet insbesondere nicht für a) Unterbrechungen der vereinbarten Leistungen infolge außergewöhnlicher Umstände (höhere Gewalt, Betriebsunterbrechung usw.), b) Übermittlungsfehler aufgrund von Missverständnissen zwischen Personen, die Informationen geben oder empfangen in Bezug auf den Inhalt dieser Informationen, c) jegliche Verzögerungen bei der Übermittlung von Mitteilungen infolge des Verschuldens der Post oder sonstiger Übermittlungsstellen, auf die o-m-s keinen Einfluss hat, d) für Leistungen unserer Partner-Unternehmen, für die wir lediglich als Mittler auftreten (Druckerzeugnisse, Korrespondenz-Service, Printdesign, Seminare, Urlaubs- und Reise-Service, technische Geräte und Einrichtungen, Mietbüros, Übersetzungen). Hier haften die Partner gemäß ihren eigenen Vertragsbedingungen und AGB. 5) o-m-s ist unter keinen Umständen gegenüber Dritten verantwortlich für den Inhalt der Briefe, Telefaxe, Telefonate, sonstige Mitteilungen oder Handlungen, die o-m-s im Auftrag des Auftraggebers bearbeitet hat oder die o-m-s aufgrund des Vertrages mit dem Auftraggeber fertigt, weiterleitet oder unternimmt. Der Auftraggeber stellt diesbezüglich o-m-s von jeglicher Haftung - auch im Außenverhältnis - frei. 14 Transport, Lieferung Die Lieferungen erfolgen auf dem vorher vereinbarten Übertragungsweg, d.h. via Postsendung, Faxsendung, Überbringung, Abholung durch den Auftraggeber oder über elektronische Datenfernübertragung. o-m-s haftet nur für die ordnungsgemäße Absendung bzw. Übergabe der Daten. Verlust, Verstümmelung oder Verfälschung der Daten bei der Übertragung sind alleiniges Risiko des Auftraggebers, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens o-m-s beruhen. Gleiches gilt bei anderweitiger Lieferung. Im Falle der Lieferung auf anderem Wege als durch die genannten Übertragungswege trägt der Auftraggeber die Kosten des Versands. o-m-s haftet nicht für verlorengegangene, beschädigte, und unvollständig erhaltene Postsendungen oder E- mails. Auch für rechtzeitig abgesendete Postsendungen und s, die trotzdem nicht termingerecht ankommen, unabhängig vom Verursacher, wird keine Haftung übernommen. Daraus resultierende Folgeschäden werden nicht anerkannt. 15 Außerordentliche Kündigung o-m-s ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Als wichtiger Grund gilt die Verletzung des Vertrages durch den Kunden. 16 Änderungen und Ergänzungen Änderungen und Ergänzungen zu Verträgen, ebenso wie mündliche Nebenabreden, bedürfen der Schriftform. 17 Unwirksamkeit, Ungültige Bestimmungen

6 6 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird sie durch eine dem gewollten Vertragszweck am nächsten kommende Bestimmung ersetzt. Dies gilt auch für ergänzungsbedürftige Lücken im Vertrag. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen läßt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. 18 Erfüllungsort, Rechtswahl Sofern sich aus dem Dienstleistungsvertrag bzw. der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung. Für alle zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer o-m-s getroffenen Vereinbarungen und Verträge gilt deutsches Recht. 19 Gerichtsstand Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dem für seinen Wohn- oder Geschäftssitz zuständigen Gericht zu verklagen. 20 Widerrufsrecht Im Fall der Auftragserteilung über das Internet und der Anwendbarkeit der Vorschriften des Fernabsatzrechts ( 312 b ff BGB) hat der Auftraggeber das Recht sich gemäß 312 d BGB in Verbindung mit 355 Abs. 1 S. 2 BGB innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der Auftragsbestätigung, welche einen gesonderten Hinweis auf dieses Widerrufsrecht enthält, durch Erklärung des Widerrufs von dem Vertrag zu lösen. Die Auftragsbestätigung gilt als zugegangen, sobald der Auftraggeber die Möglichkeit zur Kenntnisnahme hat, gewöhnlich mit Datum des Poststempels bzw. bei Auftragsbestätigung per mit Zugang auf dem Server, auf dem sich sein -Account befindet. Auf die tatsächliche Kenntnisnahme kommt es nicht an. Der Widerruf ist schriftlich per Brief oder mit sicher authentifizierter Signatur zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die Absendung innerhalb der Frist. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn o-m-s mit der Ausführung der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist mit Zustimmung des Auftraggebers begonnen hat; spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss. o-m-s ist berechtigt, die Ausführung der Leistung auch vor Ablauf der o.g. Widerrufsfrist zu beginnen. Der Auftraggeber stimmt einer sofortigen Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich zu. Der Auftraggeber ist auch nach Erlöschen des o.g. Widerrufsrechts berechtigt, den Auftrag zu kündigen. In diesem Fall hat er jedoch die bis zur Kündigung entstandenen Kosten zu erstatten und die bereits erbrachte Leistung zu bezahlen. 21 Schlussbestimmungen Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen, welcher Art auch immer, gegen Forderungen von o-m-s oder im Zusammenhang mit dem Vertrag aufzurechnen. Der Kunde ist, trotz allenfalls bestehender Ansprüche gegen o-m-s, aus welchen Rechtstiteln immer, nicht berechtigt, die Erfüllung seiner Vertragspflichten zurückzuhalten. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass im Rahmen der Leistungserbringung durch o-m-s personenbezogene Daten von o-m-s erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. o-m-s ist berechtigt, die allgemeinen Geschäftsbedingungen nachträglich zu ändern oder zu ergänzen. In diesem Fall setzt sie ihren Auftraggeber hiervon in Kenntnis und weist ihn darauf hin, dass er berechtigt ist, innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Auftraggeber innerhalb der genannten Frist der Änderung nicht, werden die geänderten Bedingungen Vertragsbestandteil. Anderenfalls verbleibt es bei den ursprünglich vereinbarten allgemeinen Geschäftsbedingungen.

7 7 22 Haftungsausschluß für verzeichnete Websites und Homepages (Links) Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 12. Mai 1998 entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der betreffenden Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dieses kann - so das Gericht - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Haftungsausschluß. o-m-s weist darauf hin, daß keinerlei Einfluß auf Inhalt und Gestaltung der bei om-stuttgart.de verzeichneten Seiten möglich ist, insbesondere nicht bei nachträglicher Veränderung der verlinkten Seiten. Daher distanziert sich o-m-s ausdrücklich von Inhalt und Gestaltung aller verlinkten Seiten dieser Web-Site einschließlich aller Unterseiten. Der Inhalt der Webseiten, auf die om-stuttgart.de verlinkt, ist grundsätzlich nicht Gegenstand des Angebotes von om-stuttgart.de, es sei denn, es wird gesondert darauf hingewiesen Leistungsumfang Ergänzende Geschäftsbedingungen der o-m-s für Telefonservice 1) o-m-s erbringt Telefonservice entsprechend dem vertraglich gewählten Tarif und in Absprache mit dem Auftraggeber. 2) o-m-s sorgt für eine angemessene telefonische Erreichbarkeit während der üblichen Geschäftszeiten und haftet nicht für Überlastungen des Telefonnetzes. Es ist möglich, daß die Annahmeplätze besetzt sind. Der Auftraggeber erkennt an, daß solche Konstellationen nicht zum Schadensersatz berechtigen. Technische Änderungen, die aufgrund von Umstellungen der Deutschen Telekom oder anderer Telekommunikationsanbieter oder von Umstellungen im System notwendig werden, bleiben vorbehalten. 3) Der Auftraggeber erteilt o-m-s die Erlaubnis, sich im Namen des Auftraggebers und mit dessen Namen zu melden. Insoweit verzichtet der Auftraggeber auf Namens- und Urheberrechte. o-m-s handelt für den Auftraggeber nicht als Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfe. 4) Der Auftraggeber erteilt o-m-s eine Genehmigung, daß Daten (die erfaßt, aufgenommen oder hinterlegt werden) an Dritte (normalerweise Personen im geschäftlichen Umfeld des Auftraggebers), die den Service nutzen, im Sinne des Auftraggebers weitergegeben werden dürfen. Datenschutzrechtliche Vorschriften müssen eventuell außer Acht gelassen werden. Die Daten dürfen bis zum Eingang eines schriftlichen Widerrufes weitergeleitet werden. 5) o-m-s teilt dem Auftraggeber eine Telefonnummer zu, auf die der Auftraggeber seine Anrufe ständig oder bei Bedarf weiterleiten kann. Die Änderung der zugewiesenen Telefonnummer aus technischen oder betrieblichen Gründen bleibt vorbehalten. Der Auftraggeber darf die Ihm zugewiesene Telefonnummer - außer im Fall ausdrücklicher Gestattung - nach außen nicht veröffentlichen, sondern nur zur Weiterleitung verwenden. 6) Zum Telefonservice der o-m-s gehören - im vereinbarten zeitlichen Umfang und zu den jeweils vereinbarten Einzelpreisen - insbesondere: a) Die Einrichtung einer persönlichen Zielrufnummer (Telefon, ggf. auf besondere Vereinbarung zusätzlich 1 x Fax). Leitet der Auftraggeber Anrufe bzw. Faxnachrichten von seinen bisherigen Anschlüssen auf diese Zielrufnummer weiter, ist die hierzu benötigte Anrufweiterleitung nicht Gegenstand des Vertragsverhältnisses mit o-m-s. Ein Anspruch auf Erteilung bestimmter Zielrufnummern besteht nicht. o- m-s bleibt Inhaber sämtlicher Rechte und Pflichten an diesen Zielrufnummern; der Auftraggeber hat insbesondere keinen Anspruch auf Überlassung dieser Rufnummern nach Beendigung des Vertrages.

8 8 b) Die Hinterlegung eines Standard-Meldetextes, mit dem jeder Anrufer des Auftraggebers begrüßt wird. Dieser Text kann vom Auftraggeber jederzeit geändert werden. Er kann auch einfache geschäftliche Vorgänge (Bestell- oder Auftragsannahmen, Erteilung einfacher Informationen) beinhalten, sofern diese einem vorab festgelegten und für o-m-s einfach standardisierbaren Schema folgen. o-m-s behält sich insoweit vor, Art und Umfang des Textes auf ein dem Vertragsverhältnis angemessenes Maß zu begrenzen. Individuelle Verkaufs- oder Beratungsdienstleistungen im Auftrag des Auftraggebers durch Mitarbeiter der o-m-s sind in jedem Fall ausgeschlossen. c) Die Annahme von eingehenden Anrufen unter Verwendung des genannten Meldetextes sowie die Weiterleitung auf eine vom Auftraggeber zu benennende Festnetz- oder Mobilfunknummer, sofern der Auftraggeber die Weiterleitung gewünscht hat und unter dieser Nummer erreichbar ist. d) Ggf. auf besondere Vereinbarung die Einrichtung einer Benachrichtigungsfunktion per SMS, Fax und/oder per , mit der der Auftraggeber über eingegangene Nachrichten benachrichtigt wird. e) Ggf. auf besondere Vereinbarung die Einrichtung eines -postfaches ("inbox"), das nach Eingabe eines durch die o-m-s zugeteilten und später vom Auftraggeber abänderbaren Passwortes abrufbar ist. Hierüber werden sämtliche eingehenden und ausgehenden Nachrichten (Notizen über angenommene bzw. weitergeleitete Gespräche, s, Faxe) verfügbar gehalten. Zudem ermöglicht es den Versand von e- mails, SMS- und Fax-Nachrichten. 7) Weitere einfach standardisierbare Sekretariatsdienstleistungen nach Vereinbarung mit dem Auftraggeber. 8) Stellt o-m-s dem Auftraggeber je nach gewähltem Tarif weitere Leistungen zur Verfügung (z.b. zusätzliche Adressen, Telefonnummer ö.ä.), so bleibt sie ebenfalls Inhaber sämtliche Rechte hieran. Die Befugnis zur Nutzung durch den Auftraggeber ist auf die Vertragslaufzeit beschränkt. Ein Anspruch auf Überlassung nach Ablauf der Vertragslaufzeit besteht nicht. Dies gilt auch für solche Leistungen, die erst nach Vertragsschluss durch o-m-s eingeführt werden. 9) Stellt o-m-s dem Auftraggeber neben dem Hauptsekretariat ein oder mehrere Zusatzsekretariate für Mitarbeiter zur Verfügung, so dürfen diese nur von dem Auftraggeber bzw. dessen Mitarbeitern selbst genutzt werden. Jegliche - entgeltliche oder unentgeltliche - Überlassung an Dritte ist untersagt. Der Meldetext muss stets Bezug zu dem Hauptsekretariat aufweisen. Wird das Hauptsekretariat gekündigt, umfasst die Kündigung automatisch auch die Zusatzsekretariate. 10) o-m-s sichert zu, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, dass die zuvor genannten Dienstleistungen jederzeit im vertraglich vereinbarten Umfang erbracht werden können. Sie sorgt unter anderem durch Schulungen der Mitarbeiter und anderweitige Qualitätssicherungsmaßnahmen dafür, dass die telefonischen Übermittlungsdienste und andere angebotene Dienstleistungen stets mit der größten Sorgfalt ausgeführt werden. Gleichwohl kann nicht völlig ausgeschlossen werden, dass Informationen in Einzelfällen versehentlich unvollständig, inhaltlich unklar oder unrichtig verstanden bzw. weitergeleitet werden. Für einen möglichst umfassenden Schutz vor den hieraus ggf. resultierenden Schäden ist daher die ergänzende Mitwirkung des Auftraggebers unabdingbar. 11) o-m-s kann keine Gewähr dafür übernehmen, dass sie nicht in Einzelfällen durch höhere Gewalt oder Verschulden Dritter beispielsweise durch Überlastung des Telefonnetzes - an der (rechtzeitigen) Erbringung ihrer Dienstleistungen gehindert wird. Sie verpflichtet sich in diesem Fall, sämtliche ihr technisch möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, diesen Hinderungsgrund alsbald zu beseitigen. 2 Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers 1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, seine ggf. auf besondere vereinbarung einzurichtende "inbox" vor dem unbefugten Zugang durch Dritte zu schützen, insbesondere die ihm zugewiesenen Passworte beispielsweise durch regelmäßige Änderung zu sichern und durch angemessene Maßnahmen vor Verlust

9 9 zu schützen. Er verpflichtet sich weiter, sämtliche Änderungsaufträge der bei o-m-s hinterlegten Anweisungen zu Meldetext, Anrufweiterleitungen, Benachrichtigungsoptionen etc. ausschließlich mit einem Schriftstück, das die Unterschrift des Auftraggebers trägt, zu übermitteln. Er akzeptiert, dass Änderungsanweisungen, die auf anderen Übertragungswegen an o-m-s herangetragen werden, aus Sicherheitsgründen ausnahmslos nicht ausgeführt werden können. 2) Zur Vermeidung von fehlerhaften Auskünften gegenüber Anrufern verpflichtet der Auftraggeber sich, o- m-s davon in Kenntnis zu setzen, wenn er oder ein von ihm benannter Ansprechpartner/Vertreter für einen längenen Zeitraum als 2 Wochen telefonisch nicht zu erreichen und auch sonst nicht in der Lage ist, für ihn bestimmte Benachrichtigungen abzurufen. Er hat selbständig dafür Sorge zu tragen, dass die technischen Einrichtungen, über die er Benachrichtigungen empfängt (Mobiltelefon, Faxgerät etc.) empfangsbereit sind und trägt die alleinige Verantwortung dafür, daß eventuelle Anrufweiterleitungen seiner Anschlüsse auf die o-m-s -Telefonnummern korrekt geschaltet sind. 3 Leistungsentgelt 1) Das Leistungsentgelt für den Telefonservice von o-m-s richtet sich nach dem jeweils vertraglich vereinbarten Tarif. Es besteht aus einer monatlichen Grundgebühr für die Bereitstellung der vereinbarten Dienste sowie nutzungsabhängigen Einzelentgelten zuzüglich der jeweils geltenden MwSt. Es gilt das zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Preisverzeichnis der o-m-s, sofern vertraglich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. 2) Die nutzungsabhängigen Leistungsentgelte werden nach dem tatsächlich entstehenden Aufwand für Annahme und Verarbeitung von Telefonaten oder sonstigen Aufträgen berechnet. Angefangene Zeiteinheiten werden jeweils zur vollen Zeiteinheit aufgerundet. 3) o-m-s behält sich die Änderung des Leistungsentgelts vor. Sie kann eine Erhöhung insbesondere in dem Fall vornehmen, in dem sie selbst Preiserhöhungen durch Dritte (Telekommunikationsunternehmen, SMS- Anbieter o.ä.) oder durch sonstige im gewöhnlichen Betrieb entstehenden Kostenfaktoren ausgesetzt ist. Die o-m-s kündigt dem Auftraggeber eine geplante Erhöhung mindestens zwei Monate vor deren Inkrafttreten an. Dem Auftraggeber steht in diesem Fall das Recht zur Kündigung innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen zu, worauf in der Preiserhöhungsmitteilung da damit keine Abweichung von den sonstigen Kündigungsfristen verbunden ist nicht ausdrücklich hingewiesen werden muss. Ein Anspruch auf Fortsetzung des Vertragsverhältnisses zu den bisherigen Bedingungen besteht nicht. 4) Die Grundgebühren werden jeweils monatlich im Voraus fällig. Die Nutzungsentgelte werden jeweils mit Ablauf des Monats fällig, in dem die Dienste in Anspruch genommen wurden. Rechnungsstichtag ist jeweils der Kalendertag des Vertragsbeginns. 5) o-m-s stellt dem Auftraggeber bei Fälligkeit eine Rechnung, aus der die monatliche Grundgebühr sowie die Einzelentgelte - zusammengefasst nach Dienstleistungsgruppen - ersichtlich sind. Zusatzsekretariate werden zusammen mit dem Hauptsekretariat abgerechnet. 6) Der Auftraggeber ermächtigt o-m-s widerruflich, das Leistungsentgelt unmittelbar nach Fälligkeit und Zusendung der Rechnung von einem durch ihn zu benennendes Girokonto einzuziehen. Weist das Konto die erforderliche Deckung nicht auf, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung. Ist die Durchführung des Lastschriftverfahrens von einem Girokonto nicht möglich (z.b. bei Auftraggebern mit Sitz im Ausland), verpflichtet sich der Auftraggeber, eine Einzugsermächtigung von einem Kreditkartenkonto zu erteilen bzw. falls auch dies nicht möglich ist - den Rechnungsbetrag unverzüglich nach Rechnungserhalt auf eigene Kosten zu überweisen. 7) Kann eine Lastschrift mangels Deckung des Kontos nicht ausgeführt werden oder veranlasst der Auftraggeber eine Rücklastschrift, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, wird für die hierfür entstehenden Kosten ein pauschaler Aufwendungsersatz in Höhe von jeweils 15,- fällig. Dem Auftraggeber bleibt es

10 10 ausdrücklich gestattet, den Nachweis zu führen, dass ein entsprechender Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als diese Pauschale ist. 8) In begründeten Ausnahmefällen (z.b. Beauftragung besonders kostenauslösender Leistungsmerkmale wie Rufweiterleitung ins Ausland, Sonderrufnummern etc., fehlende Einzugsermächtigung von einem Girooder Kreditkartenkonto) ist die o-m-s berechtigt, zur Sicherung ihrer Leistungsentgeltansprüche die Stellung einer angemessene Kaution bis zum Dreifachen des zu erwartenden monatlichen Leistungsentgelts zu verlangen. Ein Anspruch auf Verzinsung der Kaution besteht nicht. Bei Wegfall des Sicherungsgrundes wird die Kaution auf Verlangen des Auftraggebers unverzüglich zurückgezahlt. 4 Datenschutz Ergänzend zu 12 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt: Insbesondere werden gespeichert: Kundennummer und Kennung des Auftraggebers, die Verbindungsdaten eingehender und abgehender Telefonate einschließlich der jeweiligen Rufnummer und des Namens der Anrufers/Angerufenen, angefallene Tarifeinheiten, der genaue Zeitpunkt und der wesentliche Inhalt des Gesprächs sowie die weiter veranlassten Maßnahmen einschließlich eventuell erbrachter Sonderdienstleistungen. Die Weitergabe der Daten an Dritte ist - vorbehaltlich des Absatzes 3 - ausgeschlossen. Soweit die Daten zum Nachweis der Nutzungsentgelte gespeichert werden, verpflichtet sich die o-m-s, nur solche Datenbestandteile an Dritte weiterzugeben, deren Weitergabe für den Nachweis unabdingbar sind und deren Weitergabe nicht gegen datenschutzrechtliche Belange Dritter verstößt.

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