Nutzungsantrag und Nutzungsvereinbarung

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1 Firma: Straße: PLZ: Nutzungsantrag und Nutzungsvereinbarung Ort: Vermittlernummer(n): nachstehend Vertragspartner genannt Ich/Wir beantrage(n) einen Zugang zur Nutzung des geschützten Bereichs des Rhion Online-Portals für Makler. Hauptnutzer sollte die Person sein, die mit dem Online-Portal arbeitet. Diese Person wird mit der Bereitstellung der entsprechenden Funktionalität im Portal berechtigt sein, weitere Anwender zu administrieren oder bei Bedarf deren Nutzerberechtigungen zu entziehen und ist bzgl. des Online-Portals Ansprechpartner für die Rhion. Dem Hauptnutzer sind alle verfügbaren Sichtberechtigungen und Funktionen zugeteilt. Für die Nutzung des Portals benenne(n) ich/wir nachfolgend aufgeführten Hauptnutzer aus meinem/unserem Hause: Anrede: Herr Frau Name: Vorname: Telefon: -Adresse: Die Zugangsdaten (Benutzername und Erstpasswort) werden dem Hauptnutzer in getrennten s zur Verfügung gestellt. Bitte bewahren Sie diesen Antrag, die Nutzungsvereinbarung und Ihren Benutzernamen sicher auf. Als Voraussetzung für den Zugang zum geschützten Bereich des Online-Portals ( bzw. makler.rhion.de) benötigen wir die von Ihnen unterzeichneten Nutzungsantrag. Mit ihrer Unterschrift zum Nutzungsantrag bestätigen Sie die Kenntnisnahme und den Erhalt der Nutzungsvereinbarung zum Rhion Online-Portal. Ort/Datum Unterschrift des Vertragspartners Ort/Datum Unterschrift des Hauptnutzers (wenn abweichend) Bitte senden Sie den unterschriebenen Antrag vollständig ausgefüllt an Ihren Maklerbetreuer. Nutzungsantrag/-vereinbarung Rhion Versicherung AG Seite 1 von 6

2 Nutzungsvereinbarung zwischen Rhion Versicherung AG RheinLandplatz Neuss nachstehend Rhion" genannt und dem im Antrag genannten Vertragspartner 1. Gegenstand des Vertrages und Leistungsbeschreibung Die Rhion Versicherung AG (kurz Rhion) stellt dem Vertragspartner nach Prüfung des Antrags einen Zugang zum Online-Portal der Rhion zur Verfügung. Seitens Rhion besteht keine Verpflichtung zur Annahme des Nutzungsantrags. Über diesen Zugang kann der Vertragspartner bestimmte Geschäftsprozesse online erledigen, auf Dienstleistungen, Dokumente, Informationen und im Rahmen seiner Betreuungszuständigkeit auf Kundenbzw. Vertragsdaten zugreifen oder auch lokal speichern. Der genaue Leistungsumfang des Online-Portals kann nach Berechtigungsstufen variieren. 2. Nutzungsvoraussetzungen Nach den Regelungen des Code of Conduct darf eine Übermittlung personenbezogener Daten an den betreuenden Versicherungsmakler nur erfolgen, soweit es zur bedarfsgerechten Vorbereitung oder Bearbeitung eines konkreten Antrags bzw. Vertrags oder zur ordnungsgemäßen Durchführung der Versicherungsangelegenheiten des Betroffenen erforderlich ist und der Betroffene dem Versicherungsmakler einer Maklervollmacht erteilt hat. Der Vertragspartner verpflichtet sich, vor der ersten Nutzung des Online-Portals der Rhion Maklervollmacht aller von ihm betreuter Kunden einzuholen. Der Vertragspartner bestätigt vor der ersten Nutzung des Online-Portals der Rhion, dass ihm eine Maklervollmacht aller betreuten Kunden vorliegt. Soweit Maklervollmachten einzelner Kunden nicht vorliegen, wird der Makler dies der Rhion vor Nutzung des Online-Portals anzeigen. Die Rhion wird diese Kunden dann selektieren und den Zugang des Vertragspartners über das Online-Portal für diese Kunden sperren. Die Rhion ist berechtigt, das Vorliegen der Maklervollmachten stichprobenartig zu überprüfen und im Bedarfsfall die Maklervollmacht im Original anzufordern. Der Vertragspartner ist verpflichtet, der Rhion unverzüglich anzuzeigen, soweit Maklervollmachten von Kunden nicht vorliegen oder im Nachhinein entfallen. 3. Nutzungsrecht Dem Vertragspartner wird das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht eingeräumt, selbst oder vertreten durch von ihm befugte Nutzer die angebotenen Leistungen zu nutzen. Rhion ist berechtigt, Inhalte und Schnittstellen des Online-Portals, sowie die Domain jederzeit ganz oder teilweise zu ändern, umzugestalten oder deren Bereitstellung einzustellen. Der Zugang zu dem Online-Portal ist nur registrierten Vertragspartnern möglich und gestattet! Der Vertragspartner benennt der Rhion einen Hauptnutzer, der für Rhion alleiniger Ansprechpartner für die Portalnutzung ist. Ein Wechsel des Hauptnutzers ist Rhion unverzüglich zu melden. Mögliche weitere Nutzungsberechtigte, die Zugang auf den Datenbestand des Vertragspartners haben, kann der Hauptnutzer im Online-Portal selbst anlegen und verwalten. Ein Anspruch auf Aufrechterhaltung der beschriebenen Internet-Dienstleistung besteht ausdrücklich nicht. Es handelt sich ausschließlich um eine freiwillige Leistung von Rhion, die weder sonstige Nutzungsrechte noch einen Anspruch auf deren Einräumung begründet. Dem Vertragspartner ist eine Speicherung der erhaltenen Daten nur zur unmittelbaren, vereinbarten Verarbeitung und zu Datensicherungszwecken gestattet. Werden zur Datensicherung erhaltene Daten beim Vertragspartner übertragen, transportiert oder gespeichert, sind sie vor unberechtigter Nutzung zu schützen. Nutzungsantrag/-vereinbarung Rhion Versicherung AG Seite 2 von 6

3 Die Sicherheit der Systeme und der Schutz der personenbezogenen Daten der Kunden hat für die Rhion einen hohen Stellenwert. Dementsprechend sind umfangreiche Maßnahmen ergriffen worden, diesen Schutz sicherzustellen. Dennoch kann die Rhion keine Gewähr und/oder Garantie für einen ununterbrochene Verfügbarkeit des vorher beschriebenen Online-Portal übernehmen, dies gilt auch für den Schutz vor Viren und Schadprogrammen. Ein Anspruch auf die Einrichtung von zusätzlich zu den von Rhion ergriffenen Schutzvorkehrungen besteht gegenüber der Rhion nicht. 4. Nutzer, Hauptnutzer und Mitnutzer Der tatsächliche Zugriff auf das in der Leistungsbeschreibung bezeichnete Online-Portal erfolgt durch den Hauptnutzer und die von ihm angelegten Mitnutzer. Nutzer ist diejenige natürliche Person, die wenigstens eine der zu Ziffer 3 beschriebenen Leistungen des Portals aufgrund einer für sie vorhandenen Registrierung für den Vertragspartner aufruft oder nutzt und die vom Vertragspartner gegenüber Rhion ausschließlich auf dem durch Rhion zur Verfügung gestellten Anmeldeantrag als solche benannt und durch Rhion mit den einem Administrator zustehenden Rechten registriert wurde. Der Hauptnutzer besitzt zusätzlich zu den normalen Nutzerrechten auch die Befugnis, weitere Mitnutzer zu registrieren sowie ihnen eine Zugangskennung zuzuordnen, ihre Registrierung bzw. Zugangskennung ganz oder teilweise zu ändern oder aufzuheben. In einem gewissen Umfang ist auch die Konfiguration seiner Benutzerrechte möglich. Ein Wechsel des Hauptnutzers ist Rhion unverzüglich zu melden, damit der Zugang gesperrt, geändert oder für einen neuen Hauptnutzer neu vergeben werden kann. Diese Änderungen sind durch den Vertragspartner nicht selbst durchführbar. 5. Erstpasswort Das Passwort für die Erstanmeldung wird dem Benutzer mit der Annahme des Nutzungsvertrages mitgeteilt. Es dient dem erstmaligen Zugang zu dem Online-Portal und ist durch den Anwender unverzüglich bei der ersten Anmeldung am Online-Portal zu ändern. 6. Passwortrichtlinien Das von Ihnen gewählte Passwort muss mindestens acht Zeichen lang sein und muss zwei Ziffern und ein Sonderzeichen enthalten, damit es ausreichend Sicherheit gegen unbefugten Zugriff bietet. Gültige Sonderzeichen sind: \" $ % & / ( ). Das Passwort muss aus Sicherheitsgründen alle 90 Tage geändert werden. Erfolgt der Passwortwechsel nicht innerhalb dieses Intervalls, verfällt das Passwort. In diesem Fall müssen Sie ein neues Passwort bei unserem Maklerservice beantragen. 7. Zugang über Clientzertifikat Ergänzend zu dem Anmeldeverfahren über Benutzername und Passwort bietet Rhion registrierten Nutzern (Hauptnutzer, Mitnutzern) die Möglichkeit an, über die Benutzerverwaltung ein Zertifikat für den komfortablen Zugriff auf das Rhion Portal zu erstellen. Über ein Zertifikat wird die Identifizierung von Nutzern sichergestellt. Dieses Zertifikat ist somit personengebunden und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Sollte das Zertifikat in einen unberechtigten Zugriff gekommen sein, so ist dieses durch den Nutzer unverzüglich über das Rhion Portal zu sperren. 8. Vergabe von Registrierungen und Zugangskennungen Die Registrierung sowie Vergabe einer Zugangskennung, deren teilweise oder vollständige Änderung oder Aufhebung kann für Mitnutzer durch den Hauptnutzer vorgenommen werden. Die Registrierung und Vergabe von Nutzerkennungen für einen Hauptnutzer erfolgt ausschließlich durch Rhion. Im Übrigen erfolgt die Registrierung bzw. die Vergabe von Nutzerkennungen online nach der auf den bezeichneten Seiten enthaltenen Anleitung. Zur Registrierung bzw. zur Vergabe von Nutzerkennungen sind wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Auf eine Registrierung bzw. die Vergabe von Nutzerkennungen, gleich ob für einen Mitnutzer oder einen Hauptnutzer, besteht kein Anspruch. Der Vertragspartner stellt sicher, dass Nutzerkennungen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Soweit er davon Kenntnis erlangt, dass Nutzerkennungen missbräuchlich benutzt werden, hat er unverzüglich Rhion schriftlich, vorab per , zu unterrichten und vorhandene Registrierungen, ggf. durch den Hauptnutzer, zu ändern. Bei Ausscheiden eines Nutzers hat der Vertragspartner, ggf. vertreten durch den Hauptnutzer, die bisher genutzte Registrierung und Zugangskennung unverzüglich zu sperren bzw. zu löschen. Nutzungsantrag/-vereinbarung Rhion Versicherung AG Seite 3 von 6

4 9. Eigentum, Software Die Rhion behält sich alle Eigentumsrechte und gewerblichen Schutzrechte wie Urheber-, Patent-, Warenzeichen-, Betriebsgeheimnis- und sonstige Rechte am geistigen Eigentum an den vom Online-Portal herunterladbaren Programmen, Dokumenten und sonstigen Daten vor, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Informationen, Markennamen und sonstige Inhalte des Online-Portals dürfen, soweit nichts anderes bestimmt ist, weder verändert, kopiert, vervielfältigt, verkauft, vermietet, ergänzt oder in sonstiger Weise genutzt werden. Sofern der Vertragspartner auf den beschriebenen Seiten die Möglichkeit hat, Software herunter zu laden, so wird diese ausschließlich in maschinenlesbarer Form zur Verfügung gestellt. Die Herausgabe des Quellcodes, gleich ob ganz oder auszugsweise, kann nicht verlangt werden. Der Vertragspartner darf weder ganz noch teilweise Software oder deren Dokumentation ändern, zurückentwickeln oder zurückübersetzen. 10. Hyperlinks Die Rhion ist nicht für den Inhalt und die Darstellung von anderen Webseiten verantwortlich, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird. Ebenso übernimmt Rhion keine Haftung für Informationen auf Webseiten Dritter, die per Link auf die Rhion Webseiten verweisen. 11. Gewährleistung der Rhion Bei unentgeltlicher Überlassung von Informationen, Software oder Dokumentationen ist die Haftung von Rhion für Sach- bzw. Rechtsmängel derselben ausgeschlossen. Dieser Ausschluss bezieht sich insbesondere auf die Lauffähigkeit von Programmen, Fehlerfreiheit, die Freiheit von Schutz- und Urheberrechten Dritter sowie die Vollständigkeit bzw. Verwendbarkeit. 12. Haftung der Rhion Rhion haftet dem Vertragspartner bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihr sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt jedoch nicht für eine zwingende Haftung bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für übernommene Garantien, soweit diese den Vertragspartner gerade vor dem eingetretenen Schaden schützen sollte. Im Übrigen haftet Rhion nur, soweit sie eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt. 13. Regelungen zum elektronischen Geschäftsverkehr Sofern der Vertragspartner bei Nutzung der beschriebenen Seiten als Unternehmer im Sinne des 14 Abs. 1 BGB in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, findet 312e Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB keine Anwendung. 14. Datenschutz und Datensicherheit Der Vertragspartner willigt ausdrücklich ein, dass die von ihm an Rhion berechtigterweise herausgegebenen personenbezogenen Daten zum Zweck der Bereitstellung des Zugangs zum Online-Portal der Rhion, zur Systemnutzung und zur Administration der IT Sicherheitseinrichtungen erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Der Vertragspartner stellt Rhion von Haftungsansprüchen ausdrücklich frei, die daraus resultieren, dass der Vertragspartner möglicherweise unberechtigt personenbezogene Daten von Anwendern an Rhion liefert. Der Vertragspartner ist verpflichtet, nur solche Personen als Nutzer oder als weitere Anwender einzusetzen, die schriftlich zur Einhaltung des Datengeheimnisses nach 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie des Privatgeheimnisses gemäß 203 Strafgesetzbuch (StGB) verpflichtet sind, wobei diese Verpflichtung unbefristet über die Dauer des Vertrags- oder Beschäftigungsverhältnisses hinausgehen muss. Ferner müssen die Nutzer über die Herausgabe ihrer personenbezogenen Daten im Sinne des Hinweises im ersten Absatz und über die Nutzung der Daten durch Rhion unterrichtet worden sein. Der Vertragspartner, bzw. Nutzer trifft alle erforderlichen Maßnahmen gemäß 9 BDSG zur Sicherung der ihm zur Verfügung gestellten Daten. Insbesondere sind Zugangsdaten, ein eventueller Zertifikatsschlüssel und Nutzungsantrag/-vereinbarung Rhion Versicherung AG Seite 4 von 6

5 personenbezogene Daten Dritter vor dem Zugriff unbefugter Personen zu schützen und nicht an unberechtigte Personen weiterzugeben.. Bei Ausscheiden eines nutzungsberechtigten Mitarbeiters hat der Hauptnutzer dessen bisher genutzte Zugangskennung unverzüglich zu sperren bzw. zu löschen. Der Vertragspartner, bzw. Nutzer darf die ihm zur Verfügung gestellten Daten nur zu dem Zweck der Erfüllung des zugrunde liegenden Vertragsverhältnisses verwenden. Hat der Vertragspartner oder einer der berechtigten Nutzer Grund zu der Annahme, dass ein unbefugter Betriebsangehöriger oder Dritter die Daten über die Zugangsberechtigung erfahren hat, ist die Rhion unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen (s. technische Hinweise) und die betroffene Zugangsberechtigung zu sperren bzw. zu löschen. Der Vertragspartner unterrichtet in allen Fällen die Rhion, wenn durch ihn oder die bei ihm beschäftigten Personen Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten der Kunden der Rhion vorgefallen sind. Dem Vertragspartner ist bekannt, dass nach 42a BDSG Informationspflichten im Falle des Abhandenkommens oder der unrechtmäßigen Übermittlung oder Kenntnisnahme von personenbezogenen Daten bestehen können. Der Vertragspartner unterrichtet die Rhion auch, welche angemessenen Maßnahmen er ergriffen hat, um eine Minderung möglicher Folgen für die Betroffenen zu erreichen. Der Vertragspartner, bzw. Nutzer ist für die Zulässigkeit des Informations- und Datenabrufes aus dem Online- Portal verantwortlich. Die Rhion hat das Recht, die Zulässigkeit einzelner Abrufe durch Stichprobenverfahren zu prüfen. Der Vertragspartner ist darüber hinaus verpflichtet, die für ihn handelnden Nutzer in entsprechender Weise zu verpflichten und ihre Einwilligung einzuholen. Rhion ist berechtigt, bei begründetem Verdacht einer missbräuchlichen Benutzung von Zugangskennungen, den Zugang zu sperren. 15. Mitteilungen Mitteilungen von Rhion an den Vertragspartner erfolgen grundsätzlich per an den benannten Hauptnutzer. Sofern nach Ansicht von Rhion eine Mitteilung durch , insbesondere aus Sicherheitsgründen, nicht geboten erscheint, erfolgen Mitteilungen von Rhion durch einen Brief an die letzte bekannte Anschrift des Vertragspartners. Mitteilungen des Vertragspartners bzgl. der Nutzung des Online-Portals sind an die von Rhion auf dem Online-Portal benannte Stelle zu richten. 16. Webcontrolling Zum Zwecke der Optimierung der Serviceleistungen wird die Nutzung des Dienstes überwacht und aufgezeichnet. Rhion wertet die im Rahmen des Webcontrollings protokollierte Nutzung für interne statistische Zwecke sowie zur weiteren Optimierung der nutzerbezogenen Abläufe aus. Sollte durch individuelle Browsereinstellungen (Cookies annehmen deaktiviert) ein Webcontrolling nicht möglich sein, ist ein Zugang zum Online-Portal der Rhion nicht möglich. 17. Änderung der Nutzungsbedingungen und Kündigungsrecht Die Rhion ist berechtigt, die Nutzungsbedingungen bzw. Registrierungsregelungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Die Ankündigung einer Änderung erfolgt ausschließlich über das Online-Portal. Durch die weitere Nutzung des Online-Portals erklärt sich der Vertragspartner mit der Änderung der Nutzungsbedingungen einverstanden. Widerspricht der Vertragspartner den neuen Nutzungsbedingungen, ist die Rhion berechtigt, den Nutzungsvertrag zu kündigen und den Zugang zu sperren. 18. Widerruf von Nutzungsrechten Das Nutzungsrecht und/oder eine oder alle Registrierungen können durch Rhion jederzeit widerrufen werden, insbesondere wenn missbräuchliche Nutzung und/oder der begründete Verdacht der missbräuchlichen Nutzung, insbesondere durch Dritte, vorliegt, der Vertragspartner/Nutzer gegen die vorliegende Vereinbarung oder Sorgfaltspflichten im Umgang mit den Zugangskennungen verstoßen hat. 19. Beendigung der Vereinbarung Die Vereinbarung kann von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Es besteht insbesondere in den Fällen, die Rhion zum Widerruf der Nutzung oder Aufhebung einer Registrierung berechtigen. Der Vertrag endet ferner, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf, wenn durch die Aufhebung der Courtagezusage keine Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner mehr besteht. Nutzungsantrag/-vereinbarung Rhion Versicherung AG Seite 5 von 6

6 20. Geheimhaltung Beide Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen dieser Nutzungsvereinbarung erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder zu verwerten. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung dieser Vereinbarung fort. Jede Partei stellt sicher, dass alle Personen, die von ihr im Rahmen dieser Vereinbarung mit Aufgaben betreut werden, vorstehende Verpflichtung ebenfalls beachten. 21. Schlussbestimmungen Sollten Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Inhalte nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die beteiligten Parteien unter Würdigung der Gesamtumstände vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand ist Neuss. Nutzungsantrag/-vereinbarung Rhion Versicherung AG Seite 6 von 6

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