Biberach kommunal. Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Biberach Mit den Teilorten Mettenberg, Ringschnait, Rißegg und Stafflangen

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1 Biberach kommunal Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Biberach Mit den Teilorten Mettenberg, Ringschnait, Rißegg und Stafflangen Nr Februar 2014 Im Dezember 2012, vor gut einem Jahr also, beschloss der Gemeinderat im Grundsatz, dass die grüne Wiese am Berliner Platz bebaut werden soll. Nachdem der Bauausschuss im November 2013 einstimmig die Art und Weise der Bebauung beschlossen hat, haben nun in den letzten Wochen mehrere Biberacher in Leserbriefen in der Schwäbischen Zeitung das Vorhaben der Stadt teilweise scharf kritisiert. Im Interview nimmt Baubürgermeister Christian Kuhlmann Stellung zu den Vorwürfen. Herr Kuhlmann, was genau soll gebaut werden am Berliner Platz? Vorgesehen ist der Neubau einer Tagesklinik für das ZfP, der Bau eines Wohngebäudes mit Eigentums- und Mietwohnungen und die Realisierung eines attraktiven, öffentlichen Platzes. Die konkrete Gestaltung und die Gebäudehöhen sind noch nicht definiert. Dies wird im weiteren Verfahren, auch unter Einbeziehung der Öffentlichkeit, festzulegen sein. Anders als die Leserbriefschreiber sehen Sie in der Baumaßnahme eine Aufwertung des Platzes. Warum? Heute ist der Berliner Platz, in meiner Wahrnehmung, keine Platzanlage, sondern eine Grünfläche am Kreuzungspunkt zweier Straßen. Da schräg gegenüber an der Valenceallee eine großzügige Grünfläche mit Spielangeboten besteht, können wir uns am Berliner Platz im Quartierszentrum einen eher städtisch gestalteten Platz vorstellen. Das meint einen klar begrenzten öffentlichen Raum, ähnlich wie ein kleiner Marktplatz, der am Rand von Gebäuden mit attraktiven Dienstleistungs- und Einzelhandelsangeboten begrenzt wird. Wenn wir dieses Ziel verfolgen, ist die angedachte Lösung eine deutliche Aufwertung. Wenn der Erhalt einer Grünanlage gewünscht wird, wäre diese städtebauliche Gestaltung nicht richtig. Sind Sie überrascht über die jetzt laut werdende Kritik? Dass Kritik geäußert wird, ist nachvollziehbar. Überrascht sind wir darüber, dass die Kritik erst jetzt so vehement formuliert wird, nachdem wir bereits Ende Zur Bebauung des Berliner Platzes Warum kommt die Kritik erst jetzt und so heftig? Mit der neuen Gestaltung des Berliner Platzes soll dieser Treffpunkt in seiner Attraktivität gestärkt werden. Ideal wäre zum Beispiel wie fru her ein Café oder eine gastronomische Einrichtung am Ort. Foto: BIKO 2012 in einer öffentlich angekündigten Bürgerversammlung vor Ort über das Projekt informiert haben und die Diskussion mit den Bewohnern des Mittelbergs gesucht haben. Der Gemeinderat hat uns daraufhin beauftragt, das Projekt weiterzuverfolgen und Ende 2013 haben wir den Bebauungsplan zu diesem Projekt offengelegt. Auch hier war die Resonanz sehr gering. In der Tagespresse und im BI- BERACH KOMMUNAL wurde jeweils zum Teil umfassend darüber informiert. Was sagen Sie zu dem Vorwurf: Die Anwohner seien über die geplante Baumaßnahme nicht ausführlich informiert worden. Diesen Vorwurf verstehe ich nicht, weil wie gesagt bei einer öffentlichen Bürgerversammlung in der Bonhoeffer- Gemeinde, in öffentlichen Anhörungen, in öffentlichen Beratungen im Gemeinderat in den letzten zwei Jahren umfassend Möglichkeit bestand, sich über das Projekt zu informieren und darüber zu diskutieren. Von diesen Angeboten wurde nur wenig Gebrauch gemacht. Darüber hinaus wird ignoriert, dass wir zugesagt haben, vor einer endgültigen Beschlussfassung im Rat erneut eine öffentliche Informationsveranstaltung anzubieten. Diese ist für das Frühjahr 2014 vorgesehen. Dann werden Ergebnisse eines Architektenwettbewerbes vorliegen, der verschiedene Lösungsmöglichkeiten für die Gestaltung aufzeigt. Die bisher in der Schwäbischen Zeitung präsentierten Plandarstellungen sind Ergebnis einer Voruntersuchung durch das ZfP, die eine erste Diskussionsgrundlage darstellen. Das Wettbewerbsergebnis und die weitere Diskussion werden zu einem anderen Erscheinungsbild führen. Eine weitere Kritik lautet, aus einem reinen Wohngebiet werde mit der Bebauung ein Mischgebiet. Der Berliner Platz ist als Quartierszentrum mit wichtigen Nahversorgungs- und Dienstleistungseinrichtungen ausgestattet und soll in dieser Funktion gestärkt werden. Es ist und war kein reines Wohngebiet, sondern ist als Mischgebiet konzipiert: Das wollen wir mit dieser Entwicklung stärken. Außerdem wird behauptet, älteren Leuten aus der Umgebung werde ein Treffpunkt genommen. Gerade mit der Gestaltung eines städtischen Platzes soll dieser Treffpunkt in seiner Attraktivität gestärkt werden. Ideal wäre zum Beispiel wie früher ein Café oder eine gastronomische Einrichtung am Berliner Platz. Ein weiterer Vorwurf: Einwände einzelner Bürger hätten gegenüber Investoren und Geldgebern keine Chance und würden nicht ernst genommen. Diese Aussage kann ich nicht akzeptieren. Alle Projekte der letzten Jahre sind, anders als früher, grundsätzlich über Bebauungsplanverfahren vorbereitet und umgesetzt worden. Diese Verfahren sehen immer zwei Phasen der Bürgerbeteiligung vor, die wir über den rechtlichen Rahmen hinaus in der Form von mehrwöchigen Bürgeranhörungen, Bürgerversammlungen, Bürgerinformationen durchführen. Häufig suchen wir das Gespräch mit den Anliegern, bevor wir Verfahren einleiten. Unser Ziel ist es, frühzeitig und umfassend über die angedachten Veränderungen zu informieren und wichtige Kritikpunkte, Fragen, Ergänzungen in diesem Kontext aufzunehmen. Das klingt ja, als ob Sie geradezu froh wären, wenn die Bürger sich einmischen. Ja, das sind wir. Wir wollen keine Alleingänge machen. Im Rahmen der Volkshochschulreihe BiberachWeiterBauen, die seit fünf Jahren läuft, informieren wir regelmäßig über aktuelle Entwicklungen der Stadtplanung und über konkrete Projektentwicklungen. So sind hier zum Beispiel mehrfach die Projekte im Bereich der Innenstadt am Ring, auch der Berliner Platz vorgestellt und diskutiert worden. Und ich möchte abschließend betonen: Jeder Bürger kann, wenn er Fragen hat, bei uns anrufen, um im Stadtplanungsamt oder bei mir persönlich über die Sachverhalte zu sprechen. Ich wäre dankbar, wenn, bevor Leserbriefe geschrieben werden, das Gespräch mit der Verwaltung gesucht würde. Wir benötigen diesen Austausch mit betroffenen Bürgern, denn über die Köpfe der Betroffenen hinweg wollen wir und der Gemeinderat keine Entscheidungen treffen.

2 2 Biberach kommunal Neue Mehrzweckhalle Mettenberg Eine wunderbare Sache Erschließung Talfeld Endausbau soll zeitnah erfolgen Den Endausbau der Teilbereiche eins bis drei für die Erschließung im Baugebiet Talfeld hat der Bauausschuss des Gemeinderats einstimmig beschlossen. Die neue Mehrzweckhalle mit asymmetrischem Satteldach fügt sich gut in die bestehenden Gebäude ein. Mettenberg bekommt eine neue Mehrzweckhalle. Nach dem Bauausschuss hat auch der Gemeinderat einmütig den Bau beschlossen, für den das Ravensburger Architektenbüro Josef Prinz den Planungsauftrag erhalten wird. Ortsvorsteher Lothar Krause: Eine wunderbare Sache für Mettenberg. In den Sommerferien geht es los Bereits im Mettenberger Ortschaftsrat war der überarbeitete Entwurf des Architektenbüros Prinz mit Beifall aufgenommen worden. Wir sind sehr zufrieden, meinte Ortschafts- und Gemeinderat Josef Weber (Grüne), die Lösung ist beispielhaft, schön und gut. Bereits in den Sommerferien soll die alte Halle abgerissen und an gleicher Stelle die neue Mehrzweckhalle errichtet werden. Wir hoffen auf eine zügige Bauphase, setzt auch Friedrich Kolesch (CDU) im Bauausschuss den Fuß aufs Gas, assistiert von SPD-Rätin Gabriele Kübler: Mettenberg soll so schnell wie möglich die neue Halle bekommen. Zur Vorgeschichte: Für die Mehrzweckhalle Mettenberg war erheblicher Sanierungsbedarf festgestellt worden. Eine Kostenprognose hatte ergeben, dass für eine Sanierung inklusive Anbau 2,85 Millionen Euro anfallen würden, für einen Neubau 2,7 Millionen Euro. Das führte zum Beschluss einer Mehrfachbeauftragung an sechs Architekturbüros, Entwürfe für einen Neubau vorzulegen. Eine Jury wählte im November vorigen Jahres unter den sechs Arbeiten zwei aus, die ein gutes Potenzial zur Erfüllung der gestellten Aufgaben hatten, aber in städtebaulicher und funktionaler Sicht noch der Überarbeitung bedurften. Im Januar bekam in einer zweiten Jurysitzung der Ravensburger Entwurf den Vorzug vor dem der Ochsenhauser Architekten Sick und Fischbach. Deren Plan erfüllte zwar auch die funktionalen Anforderungen, überzeugte aber in städtebaulicher Hinsicht nicht. Die Jury entschied sich einhellig für den Siegerentwurf und alle weiteren Gremien folgten ebenso. In der Begründung heißt es: Der Entwurf fügt sich durch seinen Baukörper mit asymmetrischem Satteldach sehr gut in das Ensemble mit Grundschule und Vereinshaus ein, das mitten im Wohngebiet liegt. Die Eingangssituation ist schlüssig zum Schulhof hin orientiert und lädt durch eine großzügige Geste zu Veranstaltungen ein. Im Alltagsbetrieb Foto: BIKO wird durch eine mobile Trennwand der Mensabereich der Grundschule vom Foyer abgetrennt. Die Halle ist funktional gut organisiert, sowohl für den Sport-, als auch für den Veranstaltungsbetrieb und die Schulverpflegung. Großzügiger Eingangsbereich geplant Es gab nicht viel zu mäkeln. Die Umkleideräume sollen noch vergrößert werden, was problemlos möglich ist, weil die Baulinie noch nicht ausgereizt wurde. Gelobt werden der großzügige Eingangsbereich und die Räume für diverse Zwecke. Die Frage, warum die Halle nur ein kleines Spielfeld bekommt, beantwortete im Bauausschuss Alfred Braig: Weil man eine Bühne wollte. Ein dem Sport gerecht werdender Boden wird eingebaut, das Dach aus Edelstahl sein. Insgesamt, so fasste Ulrich Heinkele (Freie Wähler) sein Fazit zusammen: Beispielhaft. In einem nächsten Schritt wird nun vom Architekten eine genaue Kostenberechnung erstellt. Ungeachtet dessen blieb Mettenbergs Ortsvorsteher Lothar Krause nur zu sagen: Danke! Wieland-Zitat der Woche Die Sonne strahlt gleich warm auf ein Stück Gold und auf ein Stück Bley; nur faßt das eine mehr Wärme, und behält sie länger als das andere. Aristipp (1800) Euro betragen die Gesamtkosten. Damit können zeitnah die dazugehörigen Straßen (Hugo-Rupf-Straße, westlich der Telawiallee mit Stichwegen, die Stichwege westlich der Telawiallee und südlich der Hugo-Rupf-Straße und die Heinrich-Forschner-Straße mit Stichweg und Gustav-Maerz-Straße, beide östlich der Telawiallee und südlich der Mettenberger Straße) einschließlich der Beleuchtung und Bepflanzung fertiggestellt werden. Roter Ochsen Zuschuss für Mehrkosten Das Gebäude Marktplatz 24 (Roter Ochsen) wird aus dem Denkmaltopf der Stadt mit maximal Euro gefördert. Das hat der Bauausschuss in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen. Am Beschluss gab es nichts zu deuteln, die Gefühlslage im Gremium war durchaus unterschiedlich. So tat Josef Weber (Grüne) kund, dass er jedes Mal beim Vorbeilaufen erschrecke, dass das Gebäude auf einem Betonklotz sitzt. Dagegen war Gabriele Kübler (SPD) froh, dass dieses Haus saniert und ein Schmuckstück wird. Friedrich Kolesch (CDU) schließlich befand, dass Beton kein zu verdammender Baustoff sei: Wichtig ist, dass in der Biberacher Innenstadt investiert wird. Der Zuschuss bemisst sich im Übrigen nicht an den Gesamtkosten der Sanierung eines der ältesten Häuser in Biberach, sondern an den denkmalnotwendigen Mehrkosten. BIBERACH KOMMUNAL Impressum Herausgeber: Große Kreisstadt Biberach an der Riß Verantwortlich: für den amtlichen Teil Oberbürgermeister Norbert Zeidler für den nicht amtlichen Teil die jeweiligen gesetzlichen Vertreter der mitteilenden Organisationen, Kirchen und Vereine Redaktion: Andrea Appel (Stadt Biberach) Telefon: 07351/ Achim Zepp (Biberacher Verlagsdruckerei) Redaktionsschluss: 1 Woche vor Erscheinen, in der Regel mittwochs, 12 Uhr Druck, Anzeigen, Verteilung: SV Magazin Verlag, Leutkirch Verantwortlich für Anzeigen: Vanessa Zimmermann Anzeigenannahme Telefon: 07351/ anzeigen.bc.kommunal@schwaebische.de Zustellung; Reklamation Tel: 07351/ BIBERACH KOMMUNAL erscheint wöchentlich in der Regel immer mittwochs und wird kostenlos an alle Haushalte der Stadt Biberach einschließlich der Teilorte Stafflangen, Ringschnait, Rißegg und Mettenberg verteilt. Die Inhalte der Seiten dieses Amtlichen Mit teilungsblattes wurden mit größter Sorgfalt erstellt. 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3 Biberach kommunal 3 Belagssanierungen 18 Straßen werden gerichtet Baumesse Bauplus bietet umfassendes Angebot Bauen, Sanieren, Energiesparen Insgesamt Euro Kosten sind veranschlagt für Sanierungen des Straßenbelags im Stadtgebiet von Biberach und in Rißegg. Die Notwendigkeit ergibt sich aus den Berechnungsergebnissen des Straßenerhaltungsmanagements. Der Bauausschuss hat die Maßnahmen einstimmig gebilligt. Für Friedrich Kolesch (CDU) ein nachvollziehbares Vorgehen: Wenn Straßen erst ganz kaputt sind, kostet es ein Mehrfaches. Insgesamt sind 18 Straßen betroffen Dinglingerstraße: ab Hardtsteigstraße bis Wendeplatte bei Haus 49 Drossel- und Finkenweg: Verbindungswege zwischen Starenweg/Drosselweg und Amselweg/Finkenweg Florian-Geyer-Straße: ab Winterreuter Straße bis Käsergasse Franzfeldweg, Schönbornweg, Schoweweg: jeweils die ganze Straßenlänge Haydnweg: ganze Straßenlänge Jahnstraße: Stichweg zu Haus Nr. 22/1 und Stichweg zu Haus 24/30 Klockhstraße: ganze Straßenlänge Schönfeldstraße: ganze Straßenlänge Settelinweg: ganze Straßenlänge Sonnenrain: ganze Straßenlänge Theaterstraße: Braithweg bis Kolpingstraße Alte Schulstraße, zweiter Bauabschnitt in Rißegg: ab Rißegger Straße bei Haus 1 bis Blumenstraße Blumenstraße, zweiter Bauabschnitt in Rißegg: ab Alte Schulstraße bis Haus 6/8, einschließlich Stichweg entlang Haus 6 Sonnenstraße in Rißegg: ganze Straßenlänge Tannenstraße in Rißegg: ab Kastanien - weg bis Rosenstraße und Einmündungsbereiche Rißegger Straße und Ulmenweg (Pflasterflächen). Auf der Bauplus vom 7. bis 9. Februar sind fast 60 Aussteller vertreten. Alles Wissenswerte zum Bauen, Sanieren und Energiesparen bietet die Messe Bauplus, die von Freitag, 7. Februar, bis Sonntag, 9. Februar, in der Stadthalle Biberach läuft. Bei dieser regionalen Fachmesse sind fast 60 Aussteller aus der Baubranche vertreten. Foto: BIKO Anhaltend niedrige Zinsen machen das Bauen oder Sanieren eines Hauses weiterhin lohnend, zumal Immobilien als Geldanlage und Altersvorsorge nach wie vor hoch im Kurs stehen. Im Rahmen der Messe Bauplus können sich Bauherren sowie Haus- und Wohnungseigentümer Informationen aus erster Hand zu den Themen Bauen und Sanieren holen. Die Messe präsentiert unterschiedlichste Baustoffe, Bautechniken, Energie- und Gebäudetechnik. Das breit gefächerte Angebot an Ausstellern beweist auch dieses Mal wieder die Leistungsfähigkeit der regionalen Wirtschaft, ihre Innovationskraft, Beratungsstärke und Nähe zum Kunden. Handwerksbetriebe, Dienstleister und Herstellerfirmen werden ihr Leistungsspektrum präsentieren. Im direkten Kontakt mit den Experten können die individuellen Anforderungen besprochen und technische Lösungen diskutiert werden. Die Qualität der Messe wird zudem durch die Kooperation mit der Energieagentur Biberach, der Kreishandwerkerschaft Biberach und der Stadt Biberach unterstrichen. So bietet die Bauplus für alle, die bauen oder renovieren wollen, beste Gelegenheit, alle notwendigen Informationen zu Bau, Sanierung und Energietechnik gewissermaßen auf einen Blick zu erhalten. Außerdem können sich die Besucher neben Ratschlägen an den Ausstellungsständen zusätzliche wichtige Informationen bei Vorträgen verschaffen zu Themen wie Leben und Bauen mit Holz, Aktuelle Förderkreditprogramme, Heizungsmodernisierung, Wasserschaden im Haus oder Speicherlösungen für Photovoltaikanlagen. Die Messe Bauplus findet von Freitag, 7., bis Sonntag, 9. Februar, in der Stadthalle Biberach, Theaterstraße 4, statt. Am Freitag ist die Messe von 13 bis 18 Uhr geöffnet, am Samstag und Sonntag von 10 bis 18 Uhr. Der Eintritt beträgt 5 Euro für Erwachsene und ermäßigt 3 Euro (Studenten, Menschen mit Behinderungen). Für Kinder und Jugendliche ist der Eintritt frei. Parkplätze stehen in der Tiefgarage Stadthalle zur Verfügung (erste Stunde kostenlos), auf dem Parkdeck (kostenpflichtig) und kostenlos auf dem Gigelberg (fünf Minuten Gehzeit). Mit Unternehmen wie e.wa riss, EnBW, Telekom oder KabelBW würden Koordinationsgespräche geführt, um eventuelle Maßnahmen abzustimmen. Tiefbauamtsleiter Mark Rechmann will die Maßnahmen in zusammengefassten Abschnitten realisieren, weist aber darauf hin, dass es durch noch nicht vorhersehbare Einwirkungen auch zu Verzögerungen kommen kann. Auf jeden Fall würden die Anlieger der jeweiligen Straßen im Vorfeld informiert. Ausbau Weißdornweg Debatte um Pflanzkübel Der Bauausschuss des Gemeinderats hat die Arbeiten zum Endausbau im Baugebiet Weißdornweg am Ortsrand von Rißegg beschlossen, nachdem die Wohnhäuser nun alle fertiggestellt sind Euro sind veranschlagt, in den Monaten April/Mai 2014 soll die Maßnahme umgesetzt werden. Vor dem einstimmigen Votum entspann sich noch eine kurze Debatte über das Aufstellen von Pflanzkübeln. SPD-Rätin Gabriele Kübler wollte per Antrag nach Fertigstellung Pflanzkübel aufgestellt wissen, weil auf der langen, geraden Straße die Höchstgeschwindigkeit von sieben Stundenkilometern (Spielstraße) nicht eingehalten würde: Die Sicherheit unserer Kinder muss uns das wert sein. Mit diesem Ansinnen erntete sie Widerspruch vom CDU-Kollegen Friedrich Kolesch: 95 Prozent, die zu schnell fahren, sind Anwohner. Und Baubürgermeister Christian Kuhlmann meinte aufgrund vieler Untersuchungen (nicht nur in Biberach): Wir können Pflanzkübel aufstellen. Das wird aber nicht besser, egal, was wir tun, wir kriegen das baulich nicht in den Griff. Das liegt an den Menschen, die da wohnen. Die müssten sich an die Regeln halten.

4 4 Biberach kommunal Fraktionen im Gemeinderat Sicherheit im Straßenverkehr Der CDU- Fraktion liegt das Thema Sicherheit im Straßenverehr sehr am Herzen. Genau vor einem ahr haben wir an dieser Stelle über ie CDU-Initiative zur Verkehrssichereit berichtet, aus der inzwischen um Beispiel der Umbau der Kreuzung chlierenbachstraße/rißegger Steige it weniger Gefahr für die Radfaher resultierte. Im Dezember haben ir im Bauausschuss eine Vorlage der erwaltung zur Umgestaltung des Erenwegs zur Überarbeitung zurückgeeben. Wir wollen in dieser zu Schulnfang und -ende stark befahrenen traße mehr geschützte Bereiche für adfahrer, auch wenn dafür einige arkplätze entfallen, und es soll Temo 30 gelten. Wir hoffen, dass die erwaltung bis zur Sitzung im Febru- ar unsere Vorschläge eingearbeitet hat. Nun werden wir wieder aktiv: In einem Antrag bitten wir die Verwaltung, nach Auswertung der laufenden Verkehrsschau Gefahrenpunkte zu identifizieren und zu analysieren. Dann soll ein Sicherheitsexperte von außen eingeladen werden, der berichtet, welche Maßnahmen an welcher Stelle aus der Erfahrung sinn- und wirkungsvoll sind. Daraus soll dann ein Konzept entstehen, das nach Dringlichkeit abgearbeitet wird. So wollen wir auch vermeiden, dass durch gut gemeinte Maßnahmen an der falschen Stelle eine Scheinsicherheit entsteht, die eher zu höherer Gefährdung führt. Am wirkungsvollsten für die Sicherheit bleiben allerdings Vernunft und ein rücksichtsvolles Miteinander aller Verkehrsteilnehmer. Kontakt: Friedrich Kolesch, Telefon 18980, Zum Treffen und Wohlfühlen Gern in einer Stadt zu wohnen, in einem Stadtquartier zu leben und sich in die Stadtgemeinschaft einzubringen, setzt wohnnahe Gelegenheiten voraus für Begegnungen und lockeres Beisammensein. Diese in Biberach zu entwickeln, zu schaffen und zu unterhalten, ist Aufgabe einer klugen Stadtplanung und Stadtentwicklung, wie wir als SPD sie verstehen. Ob auf dem Mittelberg, in den Ortsteilen, in Birkendorf oder irgendeinem anderen unserer individuellen Stadtquartiere: Wir brauchen öffentliche Plätze, unverbautes Grün, offene Räume und freie Angebote, in denen sich die Menschen begegnen können. Solche Treffpunkte und Kontaktstätten brauchen alle Altersklassen : Jugendliche auf ihre Art genauso wie Erwachsene oder ganze Familien. Ältere sind teilweise sogar auf wohnnahe Lebensbereicherungen angewiesen. Begegnungen stiften Identität, fördern nachbarschaftliche Solidarität und machen unsere Stadt lebendig. Sie zu fördern und zu ermöglichen, ist eine Investition in die Zukunft unseres Städtles in Richtung einer Wohlfühlstadt. Die SPD-Fraktion im Gemeinderat betrachtet und fordert die Stadtplanung mit dieser Vision, damit in Biberach weitere konkrete Schritte hin zu einer solchen Wohlfühlstadt gegangen werden können. Wo immer sich Möglichkeiten bieten, setzt sich die SPD für den Erhalt von Begegnungsmöglichkeiten und für die Schaffung sinnvoller Ergänzungen ein, für dezentrale Plätze, Räume und Angebote in Biberach zum Treffen und Wohlfühlen. Kontakt: Christine Kapfer, Tine. kapfer@gmx.net Europa- und Kommunalwahlen Am 25. Mai 2014 werden die neuen Gemeinde-, Ortschafts- und reisräte in Baden-Württemberg geählt. Wie bei der gleichzeitig stattindenden Wahl zum Europaparlament uhlen eine Vielzahl von Parteien und ählervereinigungen um die Gunst der ähler. Bei der Europawahl kann der ähler eine Stimme vergeben und verilft damit unter Umständen einem betimmten Parteikandidaten zum Einzug ns Europaparlament. Bei der Gemeineratswahl hat der Wähler in Biberach 2 Stimmen, die er auf ihm oftmals perönlich bekannten Kandidaten verteilen ann. Auch die Wahl zum Kreistag stellt ine reine Persönlichkeitswahl dar; in iberach Stadt zum Beispiel hat der ähler neun Stimmen, die er personenezogen zuordnen kann. Die gewählten Gemeinde- und Kreisräte haben vielseitige Mitwirkungsrechte: Entscheidungen über Bebauungspläne, Baugebiete, Kindergärten, Kindergartengebühren, Schulneubauten, Schulsozialarbeiter, Kulturbudget und Vereinsförderung. Diese Liste ließe sich beliebig verlängern. Kein anderes politisches Amt bietet mehr Einflussmöglichkeiten auf die gesellschaftlichen Entwicklungen der Heimatgemeinde als das Amt des Gemeinderats. Durch die Entscheidung des Biberacher Gemeinderats, die Zahl der Gemeinderäte von 26 auf 32 zu erhöhen, sind die Chancen für Kandidaten auch aus den Teilorten deutlich gestiegen. Nicht nur kritisieren, sondern kandidieren am besten bei den Freien Wählern, parteiunabhängig, sachorientiert Kontakt: Ulrich Heinkele, Telefon 72042, uliheinkele@web.de Weniger Lärm mehr Wohnqualität Tag für Tag drängen sich Zehntausende Autos nach Biberach, um Menschen zur Arbeit oder zur Schule zu bringen. Der überregionale Verkehr zwängt sich mit drei Bundesstraßen mitten durch die Stadt. Mit einer weiteren Zunahme des Autoverkehrs ist im prosperierenden Wirtschaftsstandort Biberach zu rechnen. Ein Lärmgutachten hat nun an zehn Bereichen unserer Stadt ein Verkehrsaufkommen von mehr als Fahrzeugen am Tag gezählt. Dies bedeutet Lärm, Luftverschmutzung sowie verminderte Wohn- und Lebensqualität. Augenfällig wird dies besonders in der Riedlinger und Waldseer Straße mit einem hohen Lkw-Anteil. Wir Grüne im Gemeinderat fordern seit Jahren, diesbezüglich Gegenmaßnahmen einzuleiten. Im Ortsteil Ringschnait regte sich im letzten Jahr ein erfolgversprechender Bürgerprotest. Von daher ist es erfreulich, wenn auch schon lange überfällig, dass die Stadt im sogenannten Lärmaktionsplan Maßnahmen zur Lärmentlastung in Angriff nimmt: Reduzierung von Geschwindigkeiten (vornehmlich nachts), lärmoptimierter Asphalt und Lärmschutzwände. Diese Lärmschutzmaßnahmen begrüßen wir Grünen. Dies ist ein gewichtiger Schritt zu einem verbesserten Wohnen in Biberach. Doch das verursachende Problem des weiter anwachsenden Straßenverkehrs bleibt. Mit einem verbesserten öffentlichen Nahverkehr und Radwegesystem könnte hier politisch entgegengesteuert werden. Hier sehen wir weiter großen Handlungsbedarf. Kontakt: Dr. Peter Schmid, Telefon 6544, seele-vetter@web.de Schulsozialarbeit ist richtig und wichtig, muss aber auch bezahlt werden. Aus Sicht der FDP-Fraktion Biberach handelt es sich dabei eher um eine Aufgabe, die das Land Baden-Württemberg über die Landeszuschüsse hinaus zu leisten hätte. Eine Vorlage der Verwaltung schlägt nun vor, die zusätzlichen Wünsche der Schulen ab dem Schuljahr 2014/2015 zu erfüllen. Die FDP-Fraktion wird zustimmen und bedankt sich für die Unterstützung bei der Bruno-Frey-Stiftung recht herzlich. Deutlich zeigt die Vorlage der Verwaltung aber auch, dass die logistische Arbeit und die Abstimmung mit Land und Kreis eine Aufgabe ist, die das Amt für Bildung, Betreuung und Sport leisten muss. Deshalb sollte auch die Durchführung der Schulsozialarbeit mittelfristig bei diesem Amt angesiedelt werden. Eine Ausgliederung an einen Verein ist fragwürdig. Die FDP-Fraktion, mit Vernunft und Augenmaß, konsequent, verlässlich, nachhaltig! Kontakt: Christoph Funk, Telefon 12099, crfunk@t-online.de Für die Inhalte dieser Seite sind die jeweiligen Fraktionen und Fraktionsgemeinschaften verantwortlich.

5 Biberach kommunal 5 Der Hauptausschuss tagt am Donnerstag Am Donnerstag, 13. Februar, tagt um 17 Uhr der Hauptausschuss im Ratssaal des Rathauses. Tagesordnung 1. Sanierung Gebäudeleittechnik Stadthalle Biberach Beschluss außerplanmäßige Ausgabe im Vermögenshaushalt 2. Beitritt der Stadt Biberach zum Schwabenbund Verbund der Regionen Allgäu, Bodensee- Oberschwaben, Donau-Iller und der Schwäbischen Alb 3. Bekanntgaben 4. Verschiedenes Sitzungsunterlagen können über im Ratsinformationssystem eingesehen werden. Jeweils ein Exemplar liegt im Sitzungsraum zur Einsicht aus. Stadtführungen Der Dachstuhl im Museum und historische Sehenswürdigkeiten In der neu entwickelten Stadtführung Museum intensiv geht es mit Zimmermeister und Restaurator Bernd Otto am Sonntag, 9. Februar, um 14 Uhr zum Dachstuhl des Museums. Am Mittwoch, 12. Februar, steht die Stadtführung ganz im Zeichen der Biberacher Sehenswürdigkeiten. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Das Museum Biberach bietet nicht nur beachtliche Sammlungen in den vier Ausstellungsabteilungen, es ist auch als historisches Gebäude äußerst interessant. Wieder aufgebaut nach dem Stadtbrand von 1516, unterlag die Dachstuhlkonstruktion maßgeblichen Änderungen. Der Dachstuhl des Museums liegt genau an der Grenze zwischen Mittelalter und Neuzeit. Stadtführer Bernd Otto erklärt in der etwa einstündigen Führung die Historie der Bausubstanz, insbesondere des heute sichtbaren Dachstuhls. Im Anschluss an die Führung kann das Museum in aller Ruhe selbstständig besichtigt werden. Museum Biberach. Foto: BIKO Die Führung kostet für Erwachsene 7 Euro, für Schüler und Studenten ab 18 Jahre 4 Euro, Kinder gehen kostenlos mit. Im Preis ist der Eintritt für das Museum enthalten. Treffpunkt ist um 14 Uhr im Museumshof. Die Besteigung des Weißen Turms ist nur eine Station auf dem Historischen Stadtrundgang am Mittwoch, 12. Februar. Auf dem Weberberg präsentiert Stadtführerin Esther Jäggle außerdem die aufwendig sanierten Fachwerkhäuser. Die Führung dauert zwei Stunden und kostet 6 Euro für Erwachsene. Schüler und Studenten ab 18 Jahre zahlen 3 Euro. Treffpunkt ist um 15 Uhr im Museumshof. Die Stadtführungen finden regelmäßig am Sonntag- und Mittwochnachmittag statt. Die Termine und Themen sind unter - mus.de zu finden. Weitere Informationen und individuelle Buchungen unter der Telefonnummer oder per tourismus@biberach-riss.de. Kindererziehungszeiten Anträge sind nicht notwendig Bürgerheim Helfende Hand Derzeit gehen bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Baden- Württemberg zahlreiche formlose Anträge auf Neuberechnung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder ein. Entsprechende Musterschreiben, die vielerorts ausliegen, per verschickt oder im Bekanntenkreis weitergegeben werden, suggerieren, dass diese Anträge notwendig seien. Nach derzeitigem Stand des Gesetzesvorhabens wird der Zuschlag für vor 1992 geborene Kinder bei bereits bestehenden Renten automatisch erfolgen. So weit eine Rentengewährung noch nicht vorliegt, Kindererziehungszeiten im Versicherungskonto aber bereits vorgemerkt sind, sollen weitere Kindererziehungszeiten ebenfalls automatisch berücksichtigt werden. Deshalb sind vorsorgliche Anträge unnötig. Sie können derzeit auch nicht bearbeitet werden, da es noch keine gesetzliche Grundlage gibt. Lob und Anerkennung für die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gab es beim Neujahrsempfang im Bürgerheim Biberach. Geschäftsführer und Hospitalverwalter Roland Wersch bedankte sich bei den vielen fleißigen Helferinnen und Helfern für die geleistete Arbeit. Rosemarie Steinhauser, Rose Lutz und Heinz-Günther Mock wurden von Heimleiter Alexander Paul für ihr herausragendes Engagement mit der Helfenden Hand und einer Urkunde geehrt. Für Leute, die sich ehrenamtlich im Bürger heim engagieren möchten, sind die Möglichkeiten genauso vielfältig und unterschiedlich wie es auch die Bewohnerinnen und Bewohner sind. Das Bürgerheim Biberach bietet eine Vielzahl an Bereichen, sich einzusetzen. Das Engagement soll sich an persönlichen Interessen, Wünschen und Fähigkeiten orientieren. Bei Interesse oder Fragen gibt Reiner Schmied, Telefon , vom Sozialdienst des Bürgerheims, gerne Auskunft. Museum Biberach Kabinettausstellung Das gehört zu Braith und Mali Zeichnung der Klasse 8 a. Foto: BIKO Die historischen Ateliers der Maler Anton Braith und Christian Mali gehören zu den Schmuckstücken im Museum Biberach. Dass diese Salonräume im Laufe der Zeit nichts von ihrer Faszination eingebüßt haben, beweisen Schülerinnen und Schüler der Klasse 8 a des Wieland-Gymnasiums. Sie sind im Kunstunterricht in den Ateliers auf Entdeckungsreise gegangen und haben ihre Sicht auf ausgewählte Gegenstände in Zeichnungen und Radierungen festgehalten. Fachlich begleitet wurde die Klasse von der Kunstlehrerin Salla Winkler und der Museumspädagogin Lucie Kiehlmann. Unter dem Titel Das gehört zu Braith und Mali wird eine Auswahl der entstandenen Werke in einer Kabinettausstellung im Museum Biberach gezeigt. Die Ausstellung kann noch bis 16. März zu den üblichen Öffnungszeiten besichtigt werden. Gestaltungsbeirat Geplante Sitzung entfällt Die für Freitag, 7. Februar, terminierte öffentliche Sitzung des Gestaltungsbeirats entfällt, da keine Projekte in der Altstadt zur öffentlichen Beratung vorliegen.

6 6 Biberach kommunal vhs-kurstipps In folgenden Kursen gibt es noch freie Plätze: Salsa-Tanzkurs Am Montag, 17. Februar, beginnt um Uhr ein Salsa-Tanzkurs mit dem Kubaner Osmay Silva. Rhythmische Klänge und Bewegungen zaubern einen Hauch von Karibik in den Alltag! Bollywood Dance Am Montag, 17. Februar, startet um Uhr ein Bollywood-Tanzkurs. Der Bollywood-Tanzstil verbindet Elemente aus Jazz, Hip-Hop, Salsa, ostindischem klassischem, Folk- und Bhangra-Tanz. Er sorgt für gute Laune und lässt die Pfunde purzeln! Unterrichtssprache ist Englisch. Englischer Konversationskurs Am Montag, 17. Februar, startet um 19 Uhr ein Englischkurs, der die mündliche Kommunikation zum Schwerpunkt hat. Grundlagen der EDV Am Montag, 17. Februar, 9 Uhr, startet ein Grundlagenkurs EDV. Im Kurs werden die Grundbegriffe der Hardund Software vermittelt und auch Kaufhilfe für einen neuen PC gegeben. Außerdem werden der Umgang mit Maus und Tastatur, Aufrufen und Beenden von Programmen, Umgang mit dem Windows-Desktop und der Taskleiste ausprobiert. Mehr Mut zu Zivilcourage! Konfliktberater Dr. Georg Laub zeigt am 17. Februar, Uhr, Rahmenbedingungen und Möglichkeiten zur Zivilcourage auf. Vermittelt werden Selbstvertrauen und Kompetenz, um mutig und werteorientiert zu handeln. Gebührenfrei! 10-Finger-System in fünf Stunden Am Montag, 17. Februar, 19 Uhr, startet ein 10-Finger-System-Kurs mit Uwe Schmitter. Ziel des Kurses ist es, ohne Blickkontakt zur Tastatur eine möglichst hohe Schreibsicherheit zu erlangen. Das Programm basiert auf der Verknüpfung von Bildern und Farben mithilfe von Musik und erprobten Entspannungstechniken. Information und Anmeldung bei der vhs, Telefon , vhs@biberach-riss.de oder: Semesterauftakt der vhs Bildung in der Wissensgesellschaft Zum Auftakt des Frühjahr-/Sommersemesters 2014 an der vhs referiert Prof. Dr. Gerhard Drees am 13. Februar um Uhr in der vhs (Raum 17) über den Bildungsbegriff, die Bildungswirklichkeit und die Konsequenzen für das pädagogische Handeln in der Erwachsenenbildung. Volkshochschule Mama lernt Deutsch Ab 11. März startet im Stadtteilhaus Gaisental der Kurs Mama lernt Deutsch für Frauen mit geringen Deutschkenntnissen. Für Kinderbetreuung während des Kurses ist gesorgt. Der Kurs findet immer dienstags von bis Uhr statt. Insgesamt sind es 14 Termine außerhalb der Schulferien. Die Gebühr beträgt 78,50 Euro. Bei regelmäßiger Teilnahme (80 Prozent) werden 25 Euro vom Stadtteilhaus zurückerstattet. Anmeldungen sind bei der vhs Biberach (Telefon 51323) möglich. Weiterbildung gefragt? Stadtbücherei und Volkshochschule bieten ideale Möglichkeiten Nie war Bildung wichtiger als heute für den Wirtschaftsstandort Deutschland in der globalisierten Konkurrenz und für jeden Einzelnen im Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt. Aber Bildung ist ein geduldiges Wort, das von jeher für ganz unterschiedliche Realitäten in Anspruch genommen wird. Gerhard Drees begibt sich in seinem Vortrag auf eine Spurensuche nach Bildung in Wissensgesellschaften. Er zeichnet den Wandel des Begriffsverständnisses von Bildung nach, analysiert die aktuelle Bildungswirklichkeit und misst sie an dem Anspruch, der sich mit dem Bildungsbegriff ursprünglich verbindet. Schließlich fragt er nach Konsequenzen für das pädagogische Handeln in der Erwachsenenbildung. Der Eintritt ist frei. Jazzkeller Berufliches Fortbildungszentrum Nachhilfe für Auszubildende Jörg Hurter Quintett Das Jörg Hurter Quintett spielt am Freitag, 7. Februar, um Uhr im Jazzkeller. Zusammen mit Bernhard Pichl (piano) Johannes Ludwig (altosax), Friedrich Betz (bass) und Uli Kleideiter (drums) stellt Jörg Hurter seine neue CD vor. Mit seinem warmen, bluesigen Sound hat der in der Schweiz geborene Gitarrist und Komponist schon hunderte Ohren begeistert. Im Jazz ausgebildet, widmet er sich aber keineswegs nur einer Stilistik, sondern beschäftigt sich mit der ganzen musikalischen Palette von Rock über Klassik bis hin zum kubanischen Son. Karten und Platzreservierungen unter kasse@jazzbiber.de. Haben Auszubildende Probleme in der Berufsschule, ist die Versetzung oder das Ausbildungsziel gefährdet, bietet die Agentur für Arbeit Biberach eine kostenlose Unterstützung an: die ausbildungsbegleitenden Hilfen. Klassenarbeiten, Zeugnisse oder die Ergebnisse der Zwischenprüfung können auf ernste Schwierigkeiten hinweisen. Seit 20 Jahren bietet das Berufliche Fortbildungszentrum Biberach (bfz) in der Freiburger Straße diese Maßnahme im Auftrag der Agentur für Arbeit Biberach an. Die ausbildungsbegleitenden Hilfen umfassen Förderunterricht in allen allgemeinbildenden und fachtheoretischen Berufsschulfächern. Die Teilnehmer werden gezielt auf Klassenarbeiten und Prüfungen vorbereitet. Außerdem werden Lerntechniken vermittelt und die Schüler erhalten bei Bedarf Unterstützung bei persönlichen und sozialen Schwierigkeiten. Unterrichtsorte sind Biberach, Laupheim, Riedlingen und Bonlanden. Auszubildende, Eltern, Betriebe und Lehrer können gerne Kontakt mit den Ansprechpartnern des bfz (Telefon , oder der Agentur für Arbeit Biberach (Telefon oder biberach@arbeitsagentur. de) aufnehmen. Bei diesen Stellen sind auch Faltblätter über die ausbildungsbegleitenden Hilfen erhältlich. vhs-kurstipps In folgenden Kursen gibt es noch freie Plätze: Outlook 2010 Am Dienstag, 18. Februar, 9 Uhr, führt Susanne Bennewitz in Outlook 2010 ein. Es werden s, Kontakte, Aufgaben und Termine verwaltet. Im Kurs werden grundlegende Arbeiten mit Outlook vermittelt. Mietrecht Kompetent informiert sein ist das Ziel dieser Veranstaltung am Mittwoch, 19. Februar, um 20 Uhr mit Roland Huchler. Themen: Gestaltungsmöglichkeiten des Mietvertrages, Mieterhöhung, Reparaturen, Nebenkosten und Kündigung. Französischer Konversationskurs Am Donnerstag, 20. Februar, startet um Uhr ein Kurs, in dem die Teilnehmer auf abwechslungsreiche Weise zum Sprechen auf Französisch animiert werden. Objektfotografie Stillleben Am Freitag, 21. Februar, von 18 Uhr bis 22 Uhr kann man unter der Leitung von Sven Arndt den Umgang mit dem Studioequipment und die Planung eines Bildaufbaus lernen. Wo druckt der Schuh? Anlässlich des Projekts Schu h bidu der Jugendkunstschule bietet die vhs einen Erwachsenenkurs in Kooperation zum Thema an. Am Samstag, 22. Februar, und Sonntag, 23. Februar, findet jeweils von 14 Uhr bis 18 Uhr unter der Leitung von Tina Menner-Zint ein Workshop für alle statt, die eine kesse Sohle aufs Papier legen wollen. Sohlen, die nicht so interessant sind, werden mit Linolschnittwerkzeug, Heißkleber u. ä. zu interessanten Druckstöcken gemacht. Bitte alte Schuhe (mit und ohne Profil, auch Flip-Flops) mitbringen. Ein Besuch der Ausstellung Auf Schritt und Tritt im Museum Villa Rot, Burgrieden-Rot, wird empfohlen. Die Materialkosten wie Farbe und Papier sind in der Teilnehmergebühr enthalten. Information und Anmeldung bei der vhs, Telefon , vhs@biberach-riss.de oder: S

7 Biberach kommunal 7 chützentheater Noch Plätze im Orchester frei Im Orchester für das diesjährige Schützentheater Hänsel und Gretel sind noch Plätze frei. Bruno-Frey-Musikschule Lernen auf der Musikwiese An der Bruno-Frey-Musikschule gibt es von Mittwoch, 12. Februar, an für Kinder im Alter von eineinhalb bis drei Jahren und ihre Mütter, Väter oder andere erwachsene Bezugspersonen die Musikwiese. Bei der Musikwiese erleben Kinder und Erwachsene die Musik in einer besonderen Atmosphäre und auf spielerische Weise. Gemeinsames Singen, Fingerspiele und rhythmische Verse, Bewegung zu Musik und Tanzen, Musizieren mit einfachen Instrumenten und Musik Rumpelstilzchen bewusst hören sind einige der Unterrichtsinhalte. Auch die Beziehung zwischen Eltern und Kind wird dabei gestärkt und bereichert. Der Unterricht findet einmal wöchentlich mittwochvormittags in der Bruno- Frey-Musikschule statt und dauert 45 Minuten. Der Kurs erstreckt sich über ein Schulhalbjahr, besteht aus 17 Gruppenstunden und kostet insgesamt 120 Euro. Die Kursleitung hat Bettina Krämer. Anmeldungen sind im Sekretariat der Bruno-Frey-Musikschule oder unter Telefon möglich. Theatermärchen mit Goldrauschmusik Das internationale theater mimikri bringt am Mittwoch, 12. Februar, Beginn 15 Uhr, mit Rumpelstilzchen ein traditionelles Kindermärchen auf die Bühne der Stadthalle Biberach. Dabei hält sich die Inszenierung dicht an den im Märchen der Gebrüder Grimm überlieferten Handlungsablauf. Vor den Augen des Publikums verwandelt sich das farbenprächtige Bühnenbild und führt das Publikum ins goldene Schloss, zum leuchtenden Baum, in die Strohkammer und zum Feuer des Rumpelstilzchens. Das theater mimikri wurde 1982 in Frankreich gegründet und ist ein mobiles professionelles freies Theater, das in Büdingen produziert und von dort Alle Instrumentalisten ab elf Jahren mit mindestens zwei Jahren Unterricht (egal, ob an der Musikschule oder anderswo), die Lust und Zeit haben, mitzuspielen, können sich in der Bruno-Frey-Musikschule anmelden. Die Proben beginnen am 28. April und finden immer montags von bis 19 Uhr im Probensaal der Bruno-Frey- Musikschule in der Wielandstraße statt. Zusätzlich gibt es eine viertägige Probephase vom 29. Mai bis 1. Juni in Tschagguns/Österreich. Jedes Orchestermitglied muss dann ab der Premiere am 28. Juni mindestens 14 Aufführungen bestreiten. Formulare für die Anmeldung gibt es im Büro der Musikschule in der Wielandstraße, im Büro im Ganztagszentrum in der Wilhelm-Leger-Straße oder als PDF-Datei unter Im Februar gibt es für Neueinsteiger ein kurzes Orientierungs-Vorspiel. Kontakt: Bruno-Frey-Musikschule, Telefon aus bundesweit und im Ausland gastiert. Den Klischees der traditionellen Geschlechterrollen stellt mimikri in verblüffend selbstverständlicher Weise neue Bilder entgegen, die bei Kindern und Eltern mit Begeisterung aufgenommen werden. Bei der Inszenierung traditioneller Märchen wird hierauf besonderer Wert gelegt. Eintrittskarten sind unter anderem beim Kartenservice der Stadthalle Biberach von Dienstag bis Freitag von 15 bis 18 Uhr sowie mittwochs und samstags von 10 bis 12 Uhr erhältlich. Online sind Tickets unter buchbar. Jugend musiziert Einige erste Preise gehen nach Biberach Der Wettbewerb Jugend musiziert dient bekanntlich der Förderung des instrumentalen und vokalen Musizierens. Er ist in jährlich wechselnden verschiedenen Solo- und Ensemble-Kategorien ausgeschrieben und wiederholt sich im Turnus alle drei Jahre. In der Region findet er alle zwei Jahre in Ulm statt, alle vier Jahre im Kreis Biberach beziehungsweise Alb-Donau-Kreis, Hier sind die Einzelergebnisse der Musikschüler: Kategorie Bläser-Ensemble Luisa Bender, Fanny Pfeifer, beide Querflöten Klasse Andrea Stemmer AG II 23 Punkte 1. Preis mit Weiterleitung Jan-Henning Keck, Janis Waibel, beide Waldhorn Klasse Adriano Orlandi AG II 20 Punkte 2. Preis Ludwig Behringer, Fabian Welser, beide Trompeten Klasse Michael Bischof AG III 18 Punkte 2. Preis Florian Kreißig, Elias Krämer, Jannis Richter, Trompeten Klasse Michael Bischof AG IV 23 Punkte 1. Preis mit Weiterleitung Kategorie Streicher-Ensemble Julius von Lorentz, Nicola Hauchler, beide Violoncello Klasse Alexej Grauberger AG II 23 Punkte 1. Preis mit Weiterleitung Katharina Colbatzky, Joschua Fetscher, Alina Klotz, Charlotte Heine, Violinen Klasse Günther Luderer AG III 25 Punkte 1. Preis mit Weiterleitung Paula Kuss, Daniel Klessinger, Maria Böhle, Tobias Klessinger, Streichquartett Klassen Luderer/Grauberger AG III 25 Punkte 1. Preis mit Weiterleitung Kategorie Neue Musik Leonie Hauchler, Klavier Klasse Anita Bender Teresa Fetscher, Saxofon Klasse Michael Nover 2014 war er in Ehingen. 51 der knapp 250 Teilnehmer/innen haben einen ersten Preis belegt. Darunter waren auch einige, die von Lehrern der Bruno-Frey- Musikschule aus Biberach vorbereitet wurden und die sich für den Wettbewerb auf Landesebene qualifiziert haben. Der Juryvorsitzende resümierte aufgrund des außergewöhnlich guten Ergebnisses: Bei ihnen ist die musikalische Welt noch wirklich in Ordnung! Jonathan Hönig, Schlagzeug Klasse Hubert Müllerschön AG IV 25 Punkte 1. Preis mit Weiterleitung Gesang solo Tatjana von Wächter, Klasse Oliver Haux AG VI 24 Punkte 1. Preis mit Weiterleitung Harfe solo Teresa Colbatzky, Klasse Ilse Reynders-Speck AG IV 20 Punkte 2. Preis Klavier solo Jan Bräuninger, Klasse Anita Bender AG IB 23 Punkte 1. Preis Joschua Fetscher, Klasse Anita Bender AG II 24 Punkte 1. Preis mit Weiterleitung Nicola Hauchler, Klasse Anita Bender AG II 22 Punkte 1. Preis Marla Münch, Klasse Marianne Bodiu AG II 20 Punkte 2. Preis Jule Hofmann, Klasse Anita Bender AG III 24 Punkte 1. Preis mit Weiterleitung Tobias Klessinger, Klasse Anita Bender AG III 25 Punkte 1. Preis mit Weiterleitung Leonie Hauchler, Klasse Anita Bender AG III 25 Punkte 1. Preis mit Weiterleitung Sophia Mebold, Klasse A. Boneberg- Mayer AG IV 19 Punkte 2. Preis Franziska Wientges, Klasse Anita Bender AG V 23 Punkte 1. Preis mit Weiterleitung

8 8 Biberach kommunal Matthias-Erzberger-Schule Versammlung in Bergerhausen Ausbildung in Erzieherberufen Gemeindesaal erhalten Interessenten für die Ausbildung zum Erzieherin/Erzieher können sich bis 1. März an der Matthias-Erzberger- Schule Biberach (Kreisberufsschulzentrum) bewerben. Die Ausbildung befähigt dazu, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen (Kindergarten, Krippen, Kindertageseinrichtungen, Hort) selbstständig und eigenverantwortlich als Erzieherin/Erzieher tätig zu sein. Außerdem beginnt im September wieder eine Klasse zur staatlich anerkannten Erzieherin beziehungsweise Erzieher in Teilzeitform. Diese Ausbildungsform soll Frauen und Männern ab 21 Jahren die Möglichkeit geben, als Erzieherin/ Erzieher in einer sozialpädagogischen Einrichtung zu arbeiten. Weitere Auskunft und Beratung gibt es unter Telefon oder Am Freitag, 7. Februar, beginnt um 19 Uhr eine Mitglieder- und Informationsversammlung des Vereins Freunde des Bergerhauser Gemeindesaals. Erklärtes Ziel dieses Vereins ist es, einen Beitrag zur Erhaltung des Bergerhauser Gemeindesaals zu leisten, der der evangelischen Gesamtkirchengemeinde unterstellt ist. Nach einem kurzen Rückblick und dem Kassenbericht werden die Vorsitzende des Gesamtkirchengemeinderates, Dr. Ulrike Wertmann und Pfarrerin Daniela Bleher das Gebäudekonzept erläutern und Perspektiven für den Bergerhauser Gemeindesaal aufzeigen. Interessierte können sich auch direkt an den Vorsitzenden Albert Basler (Telefon 31863) wenden. Offener Treff Hilfen bei Seheinschränkung NABU Wasservogel- Exkursion Matthias-Erzberger-Schule Informationen zu Berufsbildern EnBW-Regiotour Vorentscheid in Rißegg Die Regionalgruppe Bodensee-Oberschwaben der Allgemeinen Blindenund Sehbehindertenhilfe (ABSH) lädt für Samstag, 8. Februar, zu einem offenen Treff ins Hotel Traube in Sigmaringen ein. Beginn ist um 15 Uhr. Neben einem Erfahrungsaustausch können Fragen rund um das Thema Seheinschränkung und Unterstützungsmöglichkeiten (Schwerbehindertenausweis, Hilfsmittelversorgung) beantwortet werden. Technische Hilfsmittel können vor Ort getestet werden. Es sind neben den Mitgliedern der Regionalgruppe alle interessierten Bürgerinnen und Bürger willkommen. Anmeldungen bei Harald Eigler, Telefon oder Am Sonntag, 16. Februar, lädt der NABU Biberach zu einer Wasservogel- Exkursion an die Illerstauseen unter Leitung von Bernd Raunecker ein. Die Iller bildet einen Trittstein zwischen Donau und Bodensee und ist ein wichtiges Durchzugs- und Überwinterungsgebiet für Wasservögel. Zu erwarten sind verschiedene Entenarten, Säger, Graugänse, Reiher, Kormorane und, mit etwas Glück, auch eine seltene Vogelart. Treffpunkt ist um 8.30 Uhr am Parkplatz beim Landratsamt in Biberach. Dort können Fahrgemeinschaften gebildet werden. Bitte ein kleines Vesper und, wenn möglich, Fernglas oder Spektiv mitbringen. Rückkehr ist gegen 13 Uhr. Die Matthias-Erzberger-Schule lädt ein zu zwei Informationsveranstaltungen im Kreisberufsschulzentrum, die jeweils am Montag, 10. Februar, um 14 Uhr beginnen. Einmal geht es um das Berufsbild des Landwirts/der Landwirtin (Raum 345) und zum anderen um das Berufsbild der Hauswirtschafterin/des Hauswirtschafters (Raum 254). Weitere Informationen gibt es unter Telefon , de oder im Internet: Kleingedrucktes, großer Ärger. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht genau verstanden haben. Für die neunte EnBW-Regiotour gibt es im Sportkreis Biberach ein Vorentscheidturnier. Am Freitag, 21. Februar, ist die Turn- und Festhalle Rißegg Schauplatz für Tischtennisspielerinnen und -spieler in den Altersklassen bis 13 Jahre, bis 15 Jahre sowie bis 18 Jahre. Sie ermitteln die Finalisten. Alle Teilnehmer erhalten eine Eintrittskarte zu einem Tischtennis-Bundesligaspiel und eine Überraschung. Mit von der Partie sind auch die Profis der TTF Liebherr Ochsenhausen. Sie verraten Tipps und Tricks und stehen auch gerne für einen kleinen Ballwechsel zur Verfügung. Anmeldeschluss ist der 12. Februar. Nähere Informationen sowie das Anmeldeformular gibt es unter Neu in Biberach? Kontakte zu Vereinen, sozialen Einrichtungen und Organisationen unter Bauernverband Fachtagung zu Bioenergie Der Bauernverband Biberach-Sigmaringen veranstaltet am Freitag, 7. Februar, von 9.30 bis Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Bad Saulgau-Friedberg die Fachtagung Bioenergie. Es geht um Themen wie Stromdirektvermarktung, Prozessoptimierung in Biogasanlagen, Holzvergasungsanlagen und Stromspeicherung zur Nutzung für den Eigenverbrauch. Familienzentrum Strickkurs für Anfänger Gemeinsam stricken lernen kann man im Familienzentrum Biberach, Schulstraße 17. An drei Nachmittagen, jeweils mittwochs (12., 19. und 26. Februar) von bis 16 Uhr stehen Anschlagen, rechte und linke Maschen, Abketten und einfache Muster auf dem Programm. Weitere Informationen und Anmeldung unter Telefon oder per Biberburg Backaktion für Kinder Kneipp-Verein Der Aktiv- und Abenteuerspielplatz Biberburg in der Schlierenbachstraße 37/1 ist wieder geöffnet. Kinder von sechs bis 14 Jahren können sich von Mittwoch bis Freitag jeweils von 14 bis 17 Uhr bei freiem Eintritt zum Spielen, Werken, sportlicher oder kreativer Betätigung treffen. Am Samstag, 8. Februar, ab 14 Uhr ist der Lehmbackofen eingeheizt, junge Bäcker können unter Anleitung Leckeres herstellen. Bitte 1 Euro für Zutaten mitbringen. Informationen unter Die bunten Pflaster im Seminar Der Kneipp-Verein Biberach veranstaltet am Samstag, 15. Februar, von 11 bis 13 Uhr, in der Physiotherapie-Praxis Haider, Mälzerstraße 8 in Warthausen, ein Seminar über Medi Tapes. Im Seminar beschäftigen sich die Teilnehmer mit Anatomie, den Farbzuordnungen zu den Meridianen und üben das praktische Anlegen der Tapes. Die Kosten betragen 18 Euro für Mitglieder und 20 Euro für Nichtmitglieder. Anmeldung bei Barbara Haider, Telefon , oder info@haiderpraxis.de.

9 Biberach kommunal 9 Stadtbücherei In andere Welten mit 3D-Filmen Jugendkunstschule Kurse im Februar Die Stadtbücherei bietet neben rund DVDs und Blu-Rays ab sofort auch eine attraktive Auswahl an 3D- Blu-Rays zur Ausleihe an. Wer seinen Favoriten gleich anschauen möchte, kann im komfortablen Mini-Kino in der Filmkiste Platz nehmen und auf den neuen 3D-Fernsehern in die dreidimensionale Welt eintauchen. Kinoerlebnis im Wohnzimmer. Foto: BIKO 3D-Blu-Rays bringen echtes Kinoerlebnis ins Wohnzimmer. Filmfans werden begeistert sein, sagt Bibliothekarin Annette Fülle, zuständig für den Erwerb von DVDs und Blu-Rays in der Stadtbücherei. Wir bieten ab sofort 26 3D-Blu-Rays zur Ausleihe an. Wenn das Angebot gut angenommen wird, bauen wir den Bestand nach und nach aus. Vom Tolkien-Highlight Der Hobbit Eine unerwartete Reise über Animationslieblinge wie Avatar, Klassiker wie Titanic oder Alice im Wunderland bis hin zu Action-Filmen wie Pacific Rim oder Wolverine Weg des Kriegers ist bei den neuen 3D-Blu-Rays für jeden Filmgeschmack etwas dabei. Auch Naturfilme sind im Bestand, die in 3D mit grandioser Tiefenschärfe, Farbpracht und Effekten aufwarten. Außerdem haben wir zwei neue Fernseher und zwei Blu-Ray-Player mit 3D- Technik gekauft. Wer zu Hause noch nicht über eine solche Ausstattung verfügt, kann die Filme in unserer Filmkiste im Obergeschoss anschauen und sich von der Qualität der neuen Technik überzeugen, sagt Annette Fülle. Alle 3D-Filme, die die Stadtbücherei im Bestand hat, findet man auf www. katalog.medienzentrum-biberach.de. Einfach in der Schnellsuche den Begriff 3D eingeben, den Medientyp auf Blu-Ray einschränken und die Suche mit Go! starten. Holzwerkstatt Planen und bauen wie die Profis, ab 10 Jahre Drei Mal mittwochs ab 12. Februar, bis 17 Uhr in der Holzwerkstatt des PG/WG, Gebühr: 26 Euro, Dozent: Heiko Fehse. Es darf gehämmert, geraspelt und gesägt werden. Nach Anfertigung einer Skizze wird ein Plan im richtigen Maßstab auf Pappe erstellt, ausgeschnitten und auf Holz übertragen. So gut du läufst, so gut dein Tag, 13 bis 16 Jahre Samstag, 15. Februar, 14 bis 18 Uhr, Gebühr: 26 Euro, Dozentin: Hanne Reichle High on Heels-, cool in Boots, flippy in Flops, sweet in Sandals, royal in runners Wie läuft dein Tag? Welchen Schuh ziehst du dir an? Wer bist du? Inspiriert von Fragen, sollen die gewohnten alten Schuhe umgestaltet werden. Die Gaier Volle Tanne Die Gaier haben ihren Ursprung im Pestalozzi-Gymnasium in Biberach. Dort wurden 1991 Teile des Dschungelbuchs von Walt Disney aufgeführt. 22 Jahre später sind sie immer noch nicht müde und zeigen an zwei Vorstellungen im Februar ihr aktuelles Programm Volle Tanne in der Gigelberghalle. Die Termine sind Samstag, 15. Februar, um 20 Uhr, und Sonntag, 16. Februar, um 17 Uhr. In präzisem fünfstimmigem A-cappella- Klang jagen die Sänger aus Biberach Erfolg, Schürzen und vertanen Chancen hinterher und sezieren anschließend ihre Beute. Zum Beispiel, warum Männer von heute zwar zum Joggen und Holzhacken in den Wald, zum Jagen aber lieber zu Aldi gehen und dabei eigentlich nur eines wollen: keine Glatze kriegen. Für die Geschichte ihrer Jagd im Sperrfeuer waidmännischer Eitelkeiten erfinden die Gaier sogar eine neue Erzählform: die A-cappella-Jagd-Novelle. Eintrittskarten sind beim Kartenservice der Stadthalle Biberach von Dienstag bis Freitag 15 bis 18 Uhr sowie mittwochs und samstags von 10 bis 12 Uhr erhältlich. Online sind Tickets unter www. kartenservice-biberach.de buchbar. Biberach kommunal Abdera Party, The Jerk und Geschichten Ein abwechslungsreiches Programm ist in der Biberacher Kulturhalle Abdera geboten: Von der 70er/80er-Party bis zur Kinderstube. Abtanzen zum Sound der 70er- und 80er- Jahre lässt sich am Freitag, 7. Februar, ab 21 Uhr. Auflegen wird DJ Roland. Der Eintritt kostet 3 Euro. Am Samstag, 8. Februar, steht von 21 Uhr an das Stuttgarter Quartett The Jerks auf der Bühne. Abdera Goes Indie mit Chrisse Jerk (Bass/Voc), Simon Jerk (Git/ Voc), Chris Jerk (Drums) sowie André Jerk (Organ/Piano/Synths). Nach dem Konzert legen Camo und Simon feinsten Indie auf. Der Eintritt kostet 6 Euro. Beim Programm Biberacher Kinderstube singt Elli (Joachim Peratoner) am Sonntag, 9. Februar, Beginn Uhr, mit ausdrucksstarker Stimme seine eigenen Geschichten vom kleinen Helden Flips, dem Mäuserich, sowie von Pong Fuh, dem liebevollen Hausdrachen. Ein interaktives Programm für Kinder und auch Erwachsene, bei dem alle Beteiligten selbst zu Akteuren werden. Mitsingen, mitmachen und mitlachen ist garantiert, wenn Elli die Bühne betritt und seine Heldengeschichten erzählt. Anschließend gibt es eine Kinder-Disco. Der Eintritt kostet 2 Euro für Kinder und 4 Euro für Erwachsene. Veranstalter ist jeweils der Verein Lilien thal, Telefon oder info@abdera-bc.de. The Jerks spielen am 8. Februar, Elli mit seiner Biberacher Kinderstube am 9. Februar im Abdera. Foto: BIKO Schuh-Skulptur, 8 bis 12 Jahre Samstag, 15. Februar, 14 bis 18 Uhr, Gebühr: 26 Euro, Dozentin: Andrea Tiebel- Quast. Fremde und eigene Schuhe werden mit einer Axt auf einem Holzklotz zerteilt. Quer oder längs, Hauptsache sie sind zerstückelt und können dann neuartig zusammengesetzt werden. Durch Eintauchen in Gips entstehen neue Formen, die auf einer Holzplatte dekorativ befestigt und neu präsentiert werden können. Infos und Anmeldung unter Telefon oder unter Gesangverein Frohsinn Sänger gesucht Der Männergesangverein Frohsinn sucht junggebliebene Männer, die Lust und Zeit haben, ihre Freizeit mit Singen zu gestalten. Am Dienstag, 11. Februar, wird von Uhr an im Feuerwehrhaus ein Schnupperabend veranstaltet, zu dem man einfach vorbeikommen kann. Chorleiter Simon Föhr animiert mit viel Leidenschaft und fachlichem Können sowie seiner fröhlichen Art zum Singen. Der Chor singt im übrigen bei Ausflügen, Wandertouren, Geburtstagen, Sommerfesten und Konzerten. Gesungen werden Volkslieder, Wanderlieder, Schlager, kirchliche Lieder, aber auch anspruchsvolle Literatur. Weitere Infos gibt es beim Vorsitzenden Rudolf Junginger, Telefon und Chorleiter Simon Föhr, Telefon

10 10 Biberach kommunal Geistlicher Impuls Fermate Prestissimo in der Musik bezeichnet das die schnellstmögliche Spielweise. Prestissimo könnte auch als Tempoangabe über unserer Zeit stehen, über einem Jahr, das kaum begonnen, schon wieder in den alten Galopp mündet. Wir erleben eine Zeit ständigen Wandels und schwindelerregender Beschleunigungen. Heute brandaktuell morgen bereits veraltet. Nachrichten verflimmern so schnell, wie sie auf dem Bildschirm erscheinen. Gesichter und Namen tauchen auf und verschwinden spurlos. Der neu gekaufte Computer ist in einem halben Jahr bereits wieder ein Auslaufmodell. Und ebenso: Lebensformen, Berufsbilder, Werte und Frömmigkeitsstile sind unaufhörlich im Wandel. Die alten Geschichten der Bibel werden zwar noch erzählt, in der Schule, in der Kinderkirche, bei Kinderbibelwochen, aber auch sie fließen ein in den breiten Strom moderner Mythen und Heldengeschichten aus den Traumwerkstätten unserer Tage. Der Sonntag gleicht wieder mit einem Begriff aus der Musik ausgedrückt einer Fermate im raschen Takt der Zeit. Zumindest könnte er das sein, wenn wir ihn nicht noch weiter den Gesetzen des Marktes und der Beschleunigung unterwerfen: Als Familieneinkaufstag in den Konsumtempeln unserer Tage, als Tag des Freizeitstresses zwischen Autobahnstau und Aktivprogramm. Der Sabbat (und damit der christliche Sonntag) ist das größte Geschenk des Judentums an die Menschheit, wie ein Religionsphilosoph gesagt hat. Eine elementare, wohltuende, für den Einzelnen wie die Gesellschaft notwendige Ruheund Atempause! Sie lädt ein zum Innehalten und zur Selbstbesinnung. Sie erinnert an den ruhigen und verlässlichen Herzschlag, den Gott dieser Welt gegeben hat. Über und unter allem schnellen Lauf der Dinge liegt die Zusage Gottes, dass alle Zeit in seinen Händen liegt und dass in seinem Sohn Jesus Christus Mitte, Anfang und Ende aller Zeit erkannt werden können. Also: Halten Sie inne, setzen Sie sich einen Moment in die Kirchenbank und atmen Sie durch! Pfarrer Ulrich Heinzelmann In Uttenweiler Fortbildung für Kantoren Die katholischen Dekanate Biberach und Saulgau bieten jeweils am Samstag, 8. Februar, und Samstag, 29. März, von 10 bis 12 Uhr im kath. Gemeindehaus, Kirchweg 8 in Uttenweiler, eine Fortbildung für Kantoren an. Dekanatskirchenmusikerin Ursula Fleischle führt durch den zweiteiligen Kurs. Der zweite Termin baut auf dem ersten auf, kann aber auch einzeln wahrgenommen werden. Angesprochen sind alle, die bereit sind, kleine Vorsängerteile solistisch zu übernehmen. Anmeldungen bis Freitag, 21. März, an die Geschäftsstelle der Dekanate Biberach und Saulgau, Telefon oder dekanat.biberach@drs.de. Katholischer Frauenbund Valentins-Café mit Marlies Grötzinger Der Zweigverein Biberach des Deutschen Katholischen Frauenbunds lädt am Freitag, 14. Februar, Beginn Uhr, ins Gemeindezentrum St. Martin zum Valentins-Café ein. Zu Gast ist die schwäbische Mundartdichterin Marlies Grötzinger. Als freie Journalistin verfasst sie Geschichten, Gedichte und Glossen. Vortrag in Ringschnait Gedanken über Humor und Glauben Zu einem Vortrag mit dem Thema Humor eine christliche Lebenshaltung. Mit der frohen Botschaft ernst machen lädt die Erwachsenenbildung Ringschnait für Donnerstag, 13. Februar, Beginn 20 Uhr, ins Gemeindehaus ein. Es referiert Diplom-Theologe Gerd Steinwand aus Oberstadion. Humor sei im Gegensatz zu Spaß oder Witz eine christliche Grundhaltung, aus der Jesus selbst gelebt hat. An diesem Abend kann man sich Gedanken machen über den christlichen Humor, auch herzlich lachen und erfahren, dass Glaube keine staubtrockene Angelegenheit ist. Der Eintritt kostet 3 Euro. Ehejubiläen Goldene Hochzeit Renate und Hans Gäng Weidenweg 11 Freitag, 31. Januar Lidia und Alfred Schmatola Guttenbrunnweg 24 Samstag, 1. Februar Kirchen Katholische Kirche St. Martin So, 9.2., 8 Uhr Messfeier, 11 Uhr Messfeier, 19 Uhr Messfeier. Mi 12.2., 8.30 Uhr Marktmesse. Spitalkirche Sa 8.2., 9.30 Uhr Gebet um Priesterberufe. So 9.2., 10 Uhr Messfeier in kroatischer Sprache. Di 11.2., Uhr Rosenkranz, 18 Uhr Messfeier. Friedenskirche Sa 8.2., 17 Uhr Wort- Gottes-Feier. Kapelle Sana Kreisklinik Sa 8.2., Uhr Messfeier. Mi 12.2., Uhr Eucharistische Anbetung. Bürgerheim Sa 8.2., 10 Uhr Wort- Gottes-Feier. St. Josef Do 6.2., Uhr Beichte, 19 Uhr Messfeier, anschl. eucharistische Anbetung. So 9.2., 9.30 Uhr Messfeier, Vorstellung der Kommunionkinder. Mi 12.2., Uhr Fatima- Gebetsstunde. St. Alban, Mettenberg Fr 7.2., Uhr Beichte, 19 Uhr Messfeier, anschl. eucharistische Anbetung. So 9.2., 9.30 Uhr Messfeier. Zur Heiligsten Dreifaltigkeit Sa 8.2., Uhr Beichte, Uhr Vorabendmesse. So 9.2., 9.30 Uhr Messfeier, 17 Uhr Rosenkranz. St. Gallus, Rißegg So 9.2., 11 Uhr Messfeier. Mariä Himmelfahrt, Ringschnait So 9.2., 9.30 Uhr Messfeier. St. Remigius, Stafflangen Sa 8.2., 18 Uhr Vorabendmesse mit Vorstellung der Erstkommunionkinder. Evangelische Kirche Bürgerheim Fr 7.2., Uhr Gottesdienst. Senovum Fr 7.2., Uhr Gottesdienst. Stadtpfarrkirche So 9.2., 9.30 Uhr Gottesdienst. Bergerhausen So 9.2., 8.30 Uhr Gottesdienst. Bonhoefferkirche So 9.2., Uhr Gottesdienst mit Abendmahl. Friedenskirche So 9.2., 9.30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl und Kinderkirche. Stafflangen/Kirche So 9.2.,11 Uhr Gottesdienst. Versöhnungskirche So 9.2., Uhr Gottesdienst. Krankenhauskapelle So 9.2., 8.15 Uhr Gottesdienst. Blaues Kreuz So 9.2., 18 Uhr Gottesdienst. Süddeutsche Gemeinschaft Immer sonntags, Uhr Gottesdienst Rollinstrasse 28, ab Uhr Kinderprogramm Martinstrasse 8. Neuapostolische Kirche Do 6.2., 20 Uhr Gottesdienst. So 9.2., 9.30 Uhr Gottesdienst. Freie Christengemeinde Immer sonntags, 9.30 Uhr Gottesdienst, Waldseer Straße 99. Christliche Gemeinde Immer sonntags, 9.30 Uhr Gottesdienst, Freiburger Straße 69. Evangelisch- Freikirchliche Gemeinde Immer sonntags, 10 Uhr Gottesdienst mit Kinderkirche, Schönfeldstraße 3. Adventgemeinde Biberach Immer samstags, 9.30 Uhr Gottesdienst mit Bibelgespräch und Kinderbetreuung, Uhr Gottesdienst mit Predigt, Ehinger Straße 39.

11 Biberach kommunal 11 Die Woche im Überblick Datum zeit ort Titel 5. Februar Uhr Rathaus Eröffnung Wanderausstellung Deutsche aus Russland gestern und heute 5. Februar Uhr Pflugkeller Französisch sprechen in lockerer Runde 6. Februar 9.30 und 14 Uhr Hochschule Biberach Infoveranstaltung Akademietage Viren 7. Februar 13 Uhr Stadthalle Biberach Messe Bauplus Biberach 7. Februar Uhr Ochsenhauser Hof Besichtigung der Metzgerei Koch in der Bleicherstraße 7. Februar Uhr Museum Biberach Kinder im Museum 7. Februar 19 Uhr Gemeindesaal Bergerhausen Mitgliederversammlung Freunde des Bergerhauser Gemeindesaales 7. Februar Uhr Jazzkeller Jörg Hurter Quintett 7. Februar 21 Uhr Abdera 70er-/80er-Party 8. Februar 13 Uhr Stadthalle Biberach Messe Bauplus Biberach 8. Februar 14 Uhr Biberburg Schlierenbachstraße Backen im Lehmbackofen 8. Februar 15 Uhr Hotel Traube, Sigmaringen Offener Treff, Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenhilfe 8. Februar 21 Uhr Abdera Abdera Goes Indie mit The Jerks 9. Februar 11 Uhr Jazzkeller Grand Piano Summit 9. Februar 13 Uhr Stadthalle Biberach Messe Bauplus Biberach 9. Februar 14 Uhr Spitalhof Museum StadtVerführung Biberach 9. Februar Uhr Abdera Biberacher Kinderstube mit Elli 10. Februar 9.30 Uhr Ochsenhauser Hof Gesprächsforum für PC-Anwender 10. Februar 20 Uhr Friedenskirche Ich nehme die Zukunft in die Hand, offener Abend für Frauen 11. Februar Uhr Feuerwehrhaus Schnupperstunde Gesangverein Frohsinn 12. Februar Uhr Stadtteilhaus Gaisental Ausflug für die ältere Generation 12. Februar 14 Uhr Landwirtschaftsamt Fortbildung Kinder unter drei Jahren in der Kita Richtig essen lernen, darauf kommt es an 12. Februar 15 Uhr Stadthalle Biberach Rumpelstilzchen 12. Februar 15 Uhr Spitalhof Museum StadtVerführung Biberach 12. Februar Uhr Familienzentrum Biberach Strickkurs für Anfänger Parken in Biberachs Tiefgaragen und Parkhäusern In den Parkhäusern/Tiefgaragen ist das Parken in der 1. Stunde gebührenfrei. Ab der 2. Stunde beträgt die Parkgebühr 20 Cent pro 20 Minuten (5 Euro Tageshöchstsatz). Von 19 Uhr bis 7 Uhr gilt der Abendtarif (max. 50 Cent). Dauerparker zahlen 55 Euro pro Monat. Einbrecher sind tag- und nachtaktiv. Wohnungseinbrüche passieren zu jeder Tageszeit.

12 12 Biberach kommunal Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats am 25. Mai 2014 Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit beschränken sich die Personenbezeichnungen auf die männliche Form. 1. Am Sonntag, den 25. Mai 2014 findet die regelmäßige Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats statt. Dabei sind auf 5 Jahre zu wählen: Gemeinderäte für die Stadt Biberach Ortschaftsräte für die Ortschaft Stafflangen, und zwar, da unechte Teilortswahl stattfindet für den Wohnbezirk Stafflangen 8 Vertreter und für den Wohnbezirk Hofen/Eichen/Eggelsbach 1 Vertreter Ortschaftsräte für die Ortschaft Ringschnait Ortschaftsräte für die Ortschaft Rißegg, und zwar, da unechte Teilortswahl stattfindet für den Wohnbezirk Rißegg 9 Vertreter und für den Wohnbezirk Rindenmoos 2 Vertreter Ortschaftsräte für die Ortschaft Mettenberg. 2. Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvorschläge für diese Wahl(en) frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung und spätestens am 27. März 2014 bis 18:00 Uhr beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses Bürgermeisteramt, Rathaus, Zimmer 301, Marktplatz 7/1 schriftlich einzureichen. 2.1 Wahlvorschläge können von Parteien, von mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen und von nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen eingereicht werden. Für die einzelnen Wahlen sind je gesonderte Wahlvorschläge einzureichen. Eine Partei oder Wählervereinigung kann für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag einreichen. Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist nicht zulässig. 2.2 Ein Wahlvorschlag darf höchstens so viele Bewerber enthalten, wie Gemeinderäte bzw. Ortschaftsräte zu wählen sind. Bei unechter Teilortswahl darf ein Wahlvorschlag für jeden Wohnbezirk, für den ein, zwei oder drei Vertreter zu wählen sind, jeweils einen Bewerber mehr und für jeden Wohnbezirk, für den mehr als drei Vertreter zu wählen sind, höchstens so viele Bewerber enthalten, wie Vertreter zu wählen sind. Ein Bewerber darf sich für dieselbe Wahl nicht in mehrere Wahlvorschläge aufnehmen lassen. 2.3 Parteien und mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigungen müssen ihre Bewerber in einer Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Mitglieder im Wahlgebiet oder der von diesen aus ihrer Mitte gewählten Vertreter ab 20. August 2013 in geheimer Abstimmung nach dem in der Satzung vorgesehenen Verfahren wählen und in gleicher Weise deren Reihenfolge festlegen. Nicht mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigungen müssen ihre Bewerber in einer Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Anhänger der Wählervereinigung im Wahlgebiet ab 20. August 2013 in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der anwesenden Anhänger wählen und in gleicher Weise deren Reihenfolge festlegen. Wahlgebiet ist bei der Wahl des Gemeinderats die Gemeinde, bei der Wahl des Ortschaftsrats die jeweilige Ortschaft. Hat eine Partei oder mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigung in einer Ortschaft nicht mindestens drei wahlberechtigte Mitglieder, kann sie die Bewerber für die Wahl des Ortschaftsrats dieser Ortschaft in einer Versammlung der zum Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Mitglieder oder Vertreter in der Gemeinde wählen. Bei nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen ist eine Feststellung, dass die Zahl der wahlberechtigten Anhänger dieser Wählervereinigung zur Bildung einer Aufstellungsversammlung auf der Ortschaftsebene nicht ausreicht, erst möglich, wenn die einberufene Versammlung der wahlberechtigten Anhänger auf Ortschaftsebene abgebrochen werden muss, weil weniger als drei wahlberechtigte Personen erschienen sind; erst dann kann das Bewerberaufstellungsverfahren auf Gemeindeebene eingeleitet werden Bewerber in Wahlvorschlägen, die von mehreren Wahlvorschlagsträgern (vgl. 2.1) getragen werden (sog. gemeinsame Wahlvorschläge), können in getrennten Versammlungen der beteiligten Parteien und Wählervereinigungen oder in einer gemeinsamen Versammlung gewählt werden. Die Hinweise für Parteien bzw. Wählervereinigungen gelten entsprechend. 2.4 Wählbar in den Gemeinderat ist, wer am Wahltag Bürger der Gemeinde ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Bewerber bei unechter Teilortswahl müssen zum Zeitpunkt der Zulassung der Wahlvorschläge und am Tag der Wahl in dem Wohnbezirk wohnen, für den sie sich aufstellen lassen. Wählbar in den Ortschaftsrat ist, wer am Wahltag Bürger der Gemeinde ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und zum Zeitpunkt der Zulassung der Wahlvorschläge und am Wahltag in der Ortschaft wohnt (Hauptwohnung). Nicht wählbar sind Bürger, die infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht oder Stimmrecht nicht besitzen; für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in 1896 Abs. 4 und 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuches bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst; die infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen. Unionsbürger (Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union) sind außerdem nicht wählbar, wenn sie infolge einer zivilrechtlichen Einzelfallentscheidung oder einer strafrechtlichen Entscheidung des Mitgliedstaates, dessen Staatsangehörige sie sind, die Wählbarkeit nicht besitzen. 2.5 Ein Wahlvorschlag muss enthalten den Namen der einreichenden Partei oder Wählervereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese. Wenn die einreichende Wählervereinigung keinen Namen führt, muss der Wahlvorschlag ein Kennwort enthalten; Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Tag der Geburt und Anschrift (Hauptwohnung) der Bewerber; bei unechter Teilortswahl ist in den Fällen, in denen der Bewerber mehrere Wohnungen in der Gemeinde hat, die Anschrift in dem Wohnbezirk anzugeben, für den der Bewerber aufgestellt wurde; bei Unionsbürgern muss ferner die Staatsangehörigkeit angegeben werden. Die Bewerber müssen in erkennbarer Reihenfolge - bei unechter Teilortswahl nach Wohnbezirken getrennt - aufgeführt sein. Jeder Bewerber darf nur einmal aufgeführt sein. Für keinen Bewerber dürfen Stimmenzahlen vorgeschlagen werden. 2.6 Wahlvorschläge von Parteien und von mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen müssen von dem für das Wahlgebiet zuständigen Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Besteht der Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigte aus mehr als drei Mitgliedern, genügt die Unterschrift von drei Mitgliedern, darunter die des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters. 2.7 Wahlvorschläge von nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen sind von den drei Unterzeichnern der Niederschrift über die Bewerberaufstellung (Versammlungsleiter und zwei Teilnehmer - vgl. 2.10) persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen. 2.8 Gemeinsame Wahlvorschläge von Parteien und Wählervereinigungen sind von den jeweils zuständigen Vertretungsberechtigten jeder der beteiligten Gruppierungen nach den für diese geltenden Vorschriften zu unterzeichnen (vgl. 2.6 und 2.7, 14 Abs. 2 S. 4 und 5 Kommunalwahlordnung - KomWO -). 2.9 Die Wahlvorschläge müssen außerdem unterzeichnet sein für die Wahl des Gemeinderats von 50 Personen, für die Wahl des Ortschaftsrats der Ortschaften Stafflangen von 10 Personen, Ringschnait von 10 Personen, Rißegg von 10 Personen Mettenberg von 10 Personen die im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigt sind (Unterstützungsunterschriften). Dieses Unterschriftenerfordernis gilt nicht für Wahlvorschläge von Parteien, die im Landtag oder bisher schon in dem zu wählenden Organ vertreten sind; von mitgliedschaftlich und nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen, die bisher schon in dem zu wählenden Organ vertreten sind, wenn der Wahlvorschlag von der Mehrheit der für diese Wählervereinigung Gewählten unterschrieben ist, die dem Organ zum Zeitpunkt der Einreichung des Wahlvorschlags noch angehören Die Unterstützungsunterschriften müssen auf amtlichen Formblättern einzeln erbracht werden. Die Formblätter werden auf Anforderung vom Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses oder wenn der Gemeindewahlausschuss noch nicht gebildet ist, vom Bürgermeister Bürgermeisteramt, Rathaus, Zimmer 301, Marktplatz 7/1 kostenfrei geliefert. Als Formblätter für die Unterstützungsunterschriften dürfen nur die von den genannten Personen ausgegebenen amtlichen Vordrucke verwendet werden. Bei der Anforderung ist der Name und ggf. die Kurzbezeichnung der einreichenden Partei oder Wählervereinigung bzw. das Kennwort der Wählervereinigung anzugeben. Ferner muss die Aufstellung der Bewerber in einer Mitglieder-/Vertreter- oder Anhängerversammlung (vgl. 2.3) bestätigt werden Die Wahlberechtigten, die den Wahlvorschlag unterstützen, müssen die Erklärung auf dem Formblatt persönlich und handschriftlich unterzeichnen; neben der Unterschrift sind Familienname, Vorname, Tag der Geburt und Anschrift (Hauptwohnung) des Unterzeichners sowie der Tag der Unterzeichnung anzugeben. Unionsbürger als Unterzeichner, die nach 22 des Meldegesetzes von der Meldepflicht befreit und nicht in das Melderegister eingetragen sind, müssen dem Formblatt außerdem den Nachweis für die Wahlberechtigung durch eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach 3 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. Abs. 3 KomWO anschließen. Sind die Betreffenden aufgrund der Rückkehrregelung nach 12 Abs. 1 S. 2 Gemeindeordnung (GemO) wahlberechtigt, müssen sie dabei außerdem erklären, in welchem Zeitraum sie vor ihrem Wegzug oder vor Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde dort ihre Hauptwohnung hatten Ein Wahlberechtigter darf nur einen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl unterzeichnen. Hat er mehrere Wahlvorschläge für eine Wahl unterzeichnet, so ist seine Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen für diese Wahl ungültig Wahlvorschläge dürfen erst nach der Aufstellung der Bewerber durch eine Mitglieder-/Vertreter- oder Anhängerversammlung unterzeichnet werden. Vorher geleistete Unterschriften sind ungültig Die vorstehenden Ausführungen gelten entsprechend auch für gemeinsame Wahlvorschläge Dem Wahlvorschlag sind beizufügen eine Erklärung jedes vorgeschlagenen Bewerbers, dass er der Aufnahme in den Wahlvorschlag zugestimmt hat; die Zustimmungserklärung ist unwiderruflich; von einem Unionsbürger als Bewerber eine eidesstattliche Versicherung über seine Staatsangehörigkeit und Wählbarkeit sowie auf Verlangen eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde seines Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit; Unionsbürger, die aufgrund der Rückkehrregelung in 12 Abs. 1 Satz 2 GemO wählbar und nach den Bestimmungen des 22 Meldegesetzes von der Meldepflicht befreit und nicht in das Melderegister eingetragen sind, müssen in der o. g. eidesstattlichen Versicherung ferner erklären, in welchem Zeitraum sie vor ihrem Wegzug oder vor Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde dort ihre Hauptwohnung hatten; eine Ausfertigung der Niederschrift über die Aufstellung der Bewerber in einer Mitglieder-/Vertreter- oder Anhängerversammlung (vgl. 2.3). Die Niederschrift muss Angaben über Ort und Zeit der Versammlung, Form der Einladung, Zahl der erschienenen Mitglieder oder Vertreter bzw. Anhänger und das Abstimmungsergebnis enthalten; außerdem muss sich aus der Niederschrift ergeben, ob Einwendungen gegen das Wahlergebnis erhoben und wie diese von der Versammlung behandelt worden sind. Der Leiter der Versammlung und zwei wahlberechtigte Teilnehmer haben die Niederschrift handschriftlich zu unterzeichnen; sie haben dabei gegenüber dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses an Eides statt zu versichern, dass die Wahl der Bewerber und die Festlegung ihrer Reihenfolge in geheimer Abstimmung durchgeführt worden sind; bei Parteien und mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen müssen sie außerdem an Eides statt versichern, dass dabei die Bestimmungen der Satzung der Partei bzw. Wählervereinigung eingehalten worden sind;

13 Biberach kommunal 13 Amtliche Bekanntmachungen Fortsetzung Wahlbekanntmachung die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften (vgl. 2.9), sofern der Wahlvorschlag von wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein muss; ggf. einschließlich der erforderlichen eidesstattlichen Versicherungen nicht meldepflichtiger Unionsbürger als Unterzeichner (vgl ); bei der Wahl des Ortschaftsrats, wenn die Bewerber einer Partei oder Wählervereinigung in einer Mitglieder-/ Vertreter- oder Anhängerversammlung in der Gemeinde aufgestellt worden sind (vgl. 2.3), eine von dem für das Wahlgebiet zuständigen Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigten unterzeichnete schriftliche Bestätigung, dass die Voraussetzungen für dieses Verfahren vorlagen; die Bestätigung kann auch auf dem Wahlvorschlag selbst erfolgen. Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses gilt als Behörde im Sinne von 156 Strafgesetzbuch; er ist zur Abnahme der Versicherungen an Eides statt zuständig. Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses kann außerdem verlangen, dass ein Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegt und seine letzte Adresse in seinem Herkunftsmitgliedstaat angibt Im Wahlvorschlag sollen zwei Vertrauensleute mit Namen und Anschrift bezeichnet werden. Sind keine Vertrauensleute benannt, gelten die beiden ersten Unterzeichner des Wahlvorschlags als Vertrauensleute. Soweit im Kommunalwahlgesetz und in der Kommunalwahlordnung nichts anderes bestimmt ist, sind nur die Vertrauensleute, jeder für sich, berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und Erklärungen von Wahlorganen entgegenzunehmen Vordrucke für Wahlvorschläge, Niederschriften über die Bewerberaufstellung, eidesstattliche Erklärungen und Zustim-mungserklärungen sind auf Wunsch erhältlich beim Bürgermeisteramt, Rathaus, Zimmer 301, Marktplatz 7/1. 3. Hinweise auf die Eintragung in das Wählerverzeichnis auf Antrag nach 3 Abs. 2 und 4 KomWO: 3.1 Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, werden, wenn sie am Wahltag noch nicht drei Monate wieder in der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Für die Wahl des Ortschaftsrats setzt dies voraus, dass die in Satz 1 genannten Personen am Wahltag in der Ortschaft ihre (Haupt-) Wohnung haben. 3.2 Personen, die ihr Wahlrecht für die Wahl des Kreistags durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus dem Landkreis verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in den Landkreis zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, werden, wenn sie am Wahltag noch nicht drei Monate wieder im Landkreis wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Ist die Gemeinde, in der ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt wird, nicht identisch mit der Gemeinde, von der aus der Wahlberechtigte seinerzeit den Landkreis verlassen hat oder seine Hauptwohnung verlegt hat, ist dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis eine Bestätigung über den Zeitpunkt des Wegzuges oder der Verlegung der Hauptwohnung aus dem Landkreis sowie über das Wahlrecht zu diesem Zeitpunkt beizufügen. Die Bestätigung erteilt kostenfrei die Gemeinde, aus der der Wahlberechtigte seinerzeit weggezogen ist oder aus der er seine Hauptwohnung verlegt hat. 3.3 Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach 22 Meldegesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis hat der Unionsbürger eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach 3 Abs. 3 und 4 Kommunalwahlordnung anzuschließen. Die Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen schriftlich gestellt werden und spätestens bis zum Sonntag, 4. Mai 2014 (keine Verlängerung möglich) eingehen beim Bürgermeisteramt, Rathaus, Zimmer 301, Marktplatz 7/1. Vordrucke für diese Anträge und Erklärungen hält das Bürgermeisteramt, Rathaus, Zimmer 301, Marktplatz 7/1 bereit. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wird dem Antrag entsprochen, erhält der Betroffene eine Wahlbenachrichtigung, sofern er nicht gleichzeitig einen Wahlschein beantragt hat. Biberach, 29. Januar 2014 Norbert Zeidler Oberbürgermeister Haushaltssatzung der Stadt Biberach an der Riß für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund von 79 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) in der Fassung vom 16. April 2013 (G. Bl. S. 55) hat der Gemeinderat am 16. Dezember 2013 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen: 1 Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit 1. den Einnahmen und Ausgaben von je davon im Verwaltungshaushalt davon im Vermögenshaushalt dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderung maßnahmen (Kreditermächtigungen) von 0 3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf festgesetzt. 3 Die Hebesätze werden festgesetzt: 1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 300 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 300 v. H. 2. für die Gewerbesteuer auf 330 v. H. der Steuermessbeträge. Biberach an der Riß, 16. Dezember 2013 Norbert Zeidler Oberbürgermeister Mit Erlass vom 14. Januar 2014 hat das Regierungspräsidium Tübingen als Rechtsaufsichtsbehörde die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses des Gemeinderates über die Festsetzung der Haushaltssatzung der Stadt Biberach für das Haushaltsjahr 2014 bestätigt. Der zur Haushaltssatzung gehörende Haushaltsplan 2014 liegt in der Zeit von Donnerstag, 6. Februar 2013, bis Freitag, 14. Februar 2014, je einschließlich, während der Dienststunden beim Kämmereiamt im Alten Rathaus, Zimmer 110, öffentlich aus. Biberach, 5. Februar 2014 Roland Wersch Erster Bürgermeister Aufforderung zur Grundund Gewerbesteuerzahlung Am 15. Februar 2014 werden zur Zahlung fällig: Grundsteuer - 1. Vierteljahresrate 2014 Die Höhe dieser Rate geht aus dem Grundsteuerbescheid 2014 vom oder einem danach ergangenen Änderungsbescheid hervor. Diese Grundsteuer-Zahlungsaufforderung gilt nicht für Steuerpflichtige, die nach der einmal jährlichen Zahlungsweise auf 1. Juli den Jahresbetrag entrichten. Ein wichtiger Hinweis: Bei Grundstücksverkäufen (Eigentümerwechsel) während des Jahres bleibt der Veräußerer Steuerschuldner bis zum Ablauf des Jahres, in dem der Verkauf stattgefunden hat. Die Vereinbarung im Kaufvertrag über den Steuerübergangstermin ist nur privatrechtlich von Bedeutung und gilt nur im Innenverhältnis zwischen Veräußerer und Erwerber. Gewerbesteuer - 1. Vierteljahresrate 2014 Die Höhe dieser Rate ergibt sich aus dem letzten Gewerbesteuerbescheid oder aus einem gesonderten Vorauszahlungsbescheid. Die Steuerpflichtigen werden gebeten, den Zahlungstermin am einzuhalten und den fälligen Betrag unter Angabe des auf dem Steuerbescheid ausgewiesenen Kassenzeichens zu entrichten. Soweit der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung vorliegt, wird der fällige Betrag vom Konto des Steuerpflichtigen abgebucht. Sollten Zahlungen nicht rechtzeitig geleistet werden, ist die Stadt Biberach dazu verpflichtet Säumniszuschläge und Mahngebühren zu erheben. Anträge für das Einzugsverfahren können telefonisch unter den Nummern (Grundsteuer) oder (Gewerbesteuer) angefordert werden. Antragsformulare sind auch unter zu finden. Städtisches Forstamt Biberach Reisteil- und Brennholzverkauf gegen Barzahlung Biberach am Samstag, 8. Februar 2014 um 9 Uhr im Kleintierzüchterheim aus Revier Burren: Distr. Schienen Abt. 5 Buche-Reisteile Nr Buche-Brennholz Los Distr. Bühlghau Buche-Reisteile Nr Buche-Brennholz Los 4-16 Distr. Ziegelghau Abt. 4,6 Laubholz-Reisteile Nr Laub-Brennholz Los Distr. Burrenwald Abt. 15 Buche-Reisteile Nr Buche-Brennholz Los aus Privatwald Graf Brandenstein-Zeppelin Distr. Forst Abt Buche-Reisteile Nr Buche-Brennholz aus Nr. Rahmen 9-69 Übersichtskarten können beim Städt. Forstamt Biberach, Hindenburgstraße 29 (Klösterle) in Biberach abgeholt werden und sind auf der städt. Internetseite hinterlegt. Beim Verkauf wird ein Merkblatt für Brennholzkäufer ausgegeben. Die Regeln dieses Merkblattes sind Bestandteil der Verkaufsbedingungen. Es wird darauf hingewiesen, dass ab zwingend die Teilnahme an einem Motorsägen-Lehrgang nachgewiesen werden muss.

14 14 Biberach kommunal Amtliche Bekanntmachungen Vermischtes Anmeldeschluss für die Kindergartenaufnahme Auf Grund von 2 (3) der Satzung über die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen wird öffentlich bekannt gemacht: Die Biberacher Kindergärten nehmen nach den Kindergartenferien Ende August bzw. Anfang September 2014 wieder Kinder auf. Alle Eltern und Erziehungsberechtigten können ihre Kinder an ihrem Wunschkindergarten anmelden. Es sollte aber ein Ausweichkindergarten angegeben werden, wenn die Kindergartenleitung die Auskunft erteilt, dass möglicherweise nicht alle angemeldeten Kinder am Wunschkindergarten aufgenommen werden können. Die Anmeldeformulare erhält man im jeweiligen Kindergarten. Für die städtischen Kindergärten gibt es die Anmeldeformulare beim Amt für Bildung, Betreuung und Sport bzw. stehen sie unter in Biberach/ Bildung und Betreuung/Kindergarten, Krippe, Kindertagesstätte als Download zur Verfügung. Für alle evangelischen, katholischen und städtischen Kindergärten ist am 28. Februar 2014 Anmeldeschluss für das kommende Kindergartenjahr 2014/2015. Die Stadtverwaltung Biberach wertet die Anmeldelisten zentral aus. Die Zusagen erfolgen ab dem 21. April 2014 durch den jeweiligen Kindergartenträger. Biberach, Norbert Zeidler Oberbürgermeister Für die Flexible Nachmittagsbetreuung an der Grundschule Mettenberg suchen wir baldmöglichst eine/-n hauswirtschaftliche/-n Mitarbeiter/-in in Teilzeit Haben Sie Interesse, die Flexible Nachmittagsbetreuung an der Grundschule Mettenberg hauswirtschaftlich zu unterstützen? Der Arbeitseinsatz erfolgt jeweils in der Zeit von ca. 12:45 bis Uhr. Es handelt sich um eine geringfügige Beschäftigung. Wir erwarten hauswirtschaftliche Kenntnisse und Freude im Umgang mit Kindern. Sind Sie interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis zum 7. Februar 2014 bei der STADT BIBERACH AN DER RISS Hauptamt, Marktplatz, Biberach Tel (Frau Held-Heidenreich), U.Held-Heidenreich@biberach-riss.de, Öffentliche Ausschreibung von Bauleistungen nach VOB/KVHB Endausbau Baugebiet Weißdornweg und Belagssanierungen in Biberach 2014 Teil 1: Rißegg (Tannen-, Sonnenstraße) Ausführungszeit: April/Mai 2014 Abholung/Anforderung der Ausschreibungsunterlagen: Ab Montag, 3. Februar 2014 gegen Verrechnungsscheck in Höhe von 27,50 (Versand + 5,00 ) beim Tiefbauamt, Zeppelinring 50, Biberach (Tel ). Angebotseröffnung: Montag, 17. Februar 2014, 11:00 Uhr Vollständige Veröffentlichung der Ausschreibung unter Lust, etwas Neues bei der Stadt Biberach zu lernen? Praktikumsplätze bei der Stadt Biberach Sie suchen einen Praktikumsplatz - als Vorpraktikum für ein Studium - im Rahmen eines Studiums - im Anschluss an ein Studium zur beruflichen Orientierung? Die Stadt Biberach bietet abwechslungsreiche, projektbezogene Praktika im Verwaltungsbereich an. Die Praktikumszeit beträgt mind. 8 Wochen. Interesse? Dann freuen wir uns über Ihren Anruf oder Ihre Bewerbung. STADT BIBERACH AN DER RISS Hauptamt-Personalstelle, Marktplatz, Biberach an der Riß, Tel (Frau Sommer) L.Sommer@biberach-riss.de, VfB Stuttgart Fußballschule in Uttenweiler Die Fußballschule des VfB Stuttgart ist von 31. Juli bis 3. August 2014 zu Gast beim SV Uttenweiler. Bis zu 60 Mädchen und Jungen im Alter von 7 bis 14 Jahren wird ein Fußballcamp mit hohem Spaßfaktor und unter professionellen Bedingungen geboten. Weitere Informationen und Anmeldeformulare gibt es unter Jahrgang 1954 Wintergrillen Am Samstag, 15. Februar treffen sich Jahrgängerinnen und Jahrgänger des Jahrgangs 1954 um Uhr am Parkplatz des alten Krankenhauses in der Riedlingerstraße und wandern dem Wolfental entlang zum Garten des Jahrgängers Gerhard. Dort wird gegrillt. Anmeldung unter Telefon oder 6329 und Überweisung von 10 Euro auf das Jahrgängerkonto. Existenzgründer IHK Ulm berät im Rathaus Die Industrie- und Handelskammer Ulm (IHK) veranstaltet am Donnerstag, 20. Februar, von 9 bis 17 Uhr im Rathaus Biberach einen Beratungstag für Unternehmensgründer. Existenzgründungsberater Artur Nägele vom IHK-Starter- Center steht für Einzelgespräche zur Verfügung. Individuell erläutert wird, was bei der Vorbereitung und in der Startphase alles zu beachten ist: von der Gewerbeanmeldung und der Rechtsform bis hin zu Steuern und Versicherungen. Für den erfolgreichen Aufbau einer Selbstständigkeit ist eine sorgfältige Planung entscheidend. Deshalb beantwortet der Gründungsexperte den Interessenten auch Fragen zu allen unternehmerisch wichtigen Bereichen, wie beispielsweise Ausarbeitung eines Geschäftsplanes, Ermittlung des Kapitalbedarfs, Finanzierung mit Förderkrediten, Werbung und Kundengewinnung. Die Beratungstermine (Kosten 45 Euro) werden vereinbart unter Telefon 0731/ Informationen können auch unter (Existenzgründung) abgerufen werden. Bürgersprechstunde MdB Gerster lädt ein Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis Biberach können mit dem SPD-Bundestagsabgeordneten Martin Gerster am Freitag, 7. Februar, ohne Terminanmeldung zwischen 14 und 16 Uhr in seinem Büro, Poststraße 7 ihre Anliegen besprechen. Kontakt: Telefon , Telefax , martin. gerster@wk.bundestag.de, Vermischtes rnährungs-akademie Erst zum Erzeuger, dann an den Herd Regionale Lebensmittel beim Erzeuger auf dem Hof kennenlernen und dann in der Küche selbst zubereiten, das ist das Konzept der Biberacher Ernährungs-Akademie. Am Freitag, 7. Februar, findet um 16 Uhr die Betriebsbesichtigung im Mutterkuh-Betrieb Klaus und Elisabeth Jeggle in Mittelbiberach-Zweifelsberg statt. Die Kosten dafür betragen 3 Euro. Den darauf aufbauenden Kochkurs mit der Hauswirtschaftsmeisterin Daniela Winter und dem Thema Rindfleisch gibt es wahlweise am Freitag, 14., oder Freitag, 21. Februar, von 18 bis 22 Uhr in der Schulküche der Ernährungs-Akademie in der Bergerhauser Straße 36 in Biberach. Die Kosten betragen Kosten 15 Euro. Anmeldungen sind möglich unter Telefon oder per an post@b-ea.info. Ernährungs-Akademie In der Kita richtig essen lernen Die Biberacher Ernährungs-Akademie bietet im Rahmen der Landesinitiative BeKi Bewusste Kinderernährung am Mittwoch, 12. Februar, von 14 bis 17 Uhr im Landwirtschaftsamt Biberach eine Fortbildung an zum Thema Kinder unter drei Jahren in der Kita Richtig essen lernen, darauf kommt es an. Die Fortbildung richtet sich an Erzieherinnen und Erzieher sowie hauswirtschaftliches Personal in der Kindertagesstätte. Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldungen sind möglich bis Montag, 10. Februar, beim Landwirtschaftsamt Biberach unter der Telefonnummer oder per an landwirtschaftsamt@biberach.de.

15 Biberach kommunal 15 Notdienste und Öffnungszeiten Notrufe / Notdienste Polizei 110, Feuerwehr 112 Notarzt Rettungsdienst 112 Ärztlicher Notdienst Biberach , Kindernotfall Zahnärztlicher Notdienst Biberach Apothekennotdienst Giftnotruf e.wa riss Störungsdienst Strom Gas Wasser Wärme Bereitschaftstelefon städtischer Bauhof Kartensperre (Handy-, Kunden-, EC- und Kreditkarten) Kabel-BW Kundenservice Hilfe & Beratung Nummer gegen Kummer Kinder- und Jugendtelefon Mo bis Sa 14 bis 20 Uhr, Elterntelefon Mo bis Fr 9 bis 11 Uhr, Di und Do 17 bis 19 Uhr, Schwangerschaftsberatung Caritas Schwangerschaftsberatung LRA Sozial- und Lebensberatung für Frauen / Frauenschutzhaus Caritas Drogen- und Suchtberatung Blaues Kreuz Caritas Hospizgruppe Biberach Einsatzleitung Gemeindepsychiatrisches Zentrum Zeppelinring 26, Tagesstätte und Sozialpsychiatrischer Dienst Tel Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Haushalt Freizeit TK Patientenberatung Montag und Donnerstag von 14 bis 18 Uhr Di und Mi von 10 bis 14 Uhr Ochsenhauser Hof Seniorentreff Gymnasiumstraße 28 Mo bis Fr bis Uhr Telefon info@oho-bc.de, Seniorenbüro Biberach Zeppelinring 50 Telefon Fax Mail seniorenbuero@biberach-riss.de Öffnungszeiten Di von 9.30 bis Uhr Mi von bis Uhr, 16 bis 18 Uhr Do von bis Uhr Bürger für Bürger Bürozeiten Mo und Do, bis Uhr, Ochsenhauser Hof 2. OG , Ehrenamtliche Hilfe für alle Bürger in verschiedenen Situationen des täglichen Lebens Krankenhaus-Lotsen von Bürger für Bürger Ehrenamtliche Unterstützung von Patienten, die in das Krankenhaus müssen: vor, während und nach Klinikaufenthalt Mo bis Fr, 8 bis Uhr Polizei 110 Bahnhofsmission Bahnhof, Gleis 1 Mo bis Fr von 8 bis 17 Uhr Öffnungszeiten städtischer Ämter und öffentlicher Einrichtungen Allgemeine Sprechzeiten: Mo bis Fr von 8 bis Uhr Mi von 14 bis 18 Uhr Termine nach Vereinbarung möglich. Städtische Archive Schulstraße 8 Öffnungszeiten für Benutzung im Lesesaal (um Voranmeldung wird gebeten): Mi und Do 8.30 bis Uhr und 14 bis 18 Uhr Bürgerinformation im Rathaus Mo bis Fr von 8 bis Uhr Mo, Di, Do von bis Uhr Mi von bis 18 Uhr Sa von 9.30 bis Uhr Tourismus & Stadtmarketing Mo bis Fr von 9.30 bis Uhr Mo bis Do von 14 bis 17 Uhr Stadtkasse Mo bis Fr von 8 bis Uhr Mi (zusätzlich) von 14 bis 18 Uhr Notarzt 112 Friedhofsverwaltung Rindenmooser Straße 1 Mo bis Fr 8 bis 12 Uhr, nachmittags nach telefonischer Vereinbarung Einwohnermeldestelle (auch Pässe, Ausweise) Mo und Mi von 8 bis 18 Uhr Di, Do, Fr von 8 bis Uhr Sa von 9.30 bis Uhr Kartenservice Stadthalle Mo geschlossen Di bis Fr von 15 bis 18 Uhr Mi, Sa von 10 bis 12 Uhr Mail kartenservice@biberach-riss.de Kartentelefon Wochenblatt SZ-Ticketbox Stadtbücherei Di bis Fr von 10 bis 19 Uhr Sa von 10 bis 14 Uhr Volkshochschule Mo, Mi von 9 bis 18 Uhr Di von 9 bis Uhr Do von 9 bis Uhr und von 14 bis 16 Uhr Fr von 9 bis Uhr Lernwerkstatt Stadtbücherei und vhs Di bis Fr 10 bis 19 Uhr Sa 10 bis 14 Uhr Bruno-Frey-Musikschule Mo bis Do von 8.30 bis 17 Uhr Fr von 8.30 bis 15 Uhr Museum Biberach Di, Mi, Fr von 10 bis 13 Uhr und von 14 bis 17 Uhr Do von 10 bis 13 Uhr und von 14 bis 20 Uhr Sa, So von 11 bis 18 Uhr Wieland-Museum Saudengasse 10/1, Telefon Mi bis So, 14 bis 17 Uhr, Hallenbad Mo Schul- und Vereinsbetrieb Di + Do 12 bis 22 Uhr Spätbadetag Mi 12 bis 20 Uhr, Fr 9 bis 20 Uhr Sa + So 9 bis 20 Uhr feiertags ab 9 Uhr, Öffnungszeiten des Recyclingzentrums Ulmer Straße Di 14 bis 17 Uhr, Mi durchgehend 9 bis 17 Uhr Do 14 bis 17 Uhr, Fr 14 bis 18 Uhr Sa 10 bis 16 Uhr Standorte Glas- und Papiercontainer - Weißes Bild / St.-Georgs-Weg / Brücke Fünf Linden (Reithalle) - Hochvogelstraße / Säntisweg - Weingartenbergstraße - Pflugschule, Wielandstraße 30 - Wolfental (auf Höhe des Kleintierzüchtervereins) - Landratsamt Parkplatz, Saudengasse - Brücke Adenauer-Allee (Parkplatzzufahrt) - Wetterkreuzstraße / Kreuzung Saulgauer Straße - Stadtfriedhof Bushaltestelle, Rindenmooser Straße / Amriswilstraße - Berliner Platz / Astiallee / Köhlesrain - Berufsschulzentrum Parkplatz, Leipzigstraße (Aldi) - Neukauf Parkplatz, Heusteige 1 - Bergerhausen, Winterreuter Straße - Mozartstraße Rißstraße/Richtung Autohaus Munding / gegenüber e.wa riss - Kaufhaus Marktkauf, Sandgrabenstraße, Rißegg (Grundschule) - Stafflangen (Bauhof) - Ringschnait (Landwirt Winter) Ortsverwaltung Mettenberg Mo, Do, Fr, 8.30 bis Uhr Di, 15 bis 19 Uhr, Telefon Ortsverwaltung Rißegg Mo, Mi, Fr, 8.30 bis Uhr Di 8.30 bis Uhr, 14 bis 17 Uhr Do, 14 bis Uhr, Telefon Ortsverwaltung Ringschnait Mo bis Fr, 8.30 bis 12 Uhr Fr 14 bis 17 Uhr, Telefon Ortsverwaltung Stafflangen Mo bis Mi, Fr, 8 bis 12 Uhr Di, bis 19 Uhr, Telefon Zusätzliche Termine mit dem Ortsvorsteher nach Absprache Sonderöffnungszeiten stehen im redaktionellen Teil Alle Angaben ohne Gewähr

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