Inhalt Beispiel 8 Einkünfte im In- und Ausland Abzüge 22 Einkommensberechnung 28 Vermögen im In- und Ausland Beilagen zur Steuererklärung

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1 WEGLEITUNG 2013

2 Inhalt Adressen und Informationen 3 Wer hat eine Steuererklärung 2013 einzureichen? 4 So gehen Sie am besten vor 4 Beachten Sie folgende Hinweise 5 Beginn der Steuerpflicht 6 Ende der Steuerpflicht 6 Heirat, Scheidung oder Trennung 6 Tod eines Ehegatten 6 Anmerkungen zur Steuerzahlung 7 Feuerwehrpflicht-Ersatzabgabe 7 Beispiel 8 Einkünfte im In- und Ausland 15 Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit 15 Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit 15 Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen 16 Wertschriftenertrag 17 Übrige Einkünfte und Gewinne 17 Nettoeinkünfte aus Liegenschaften 18 Abzüge 22 Berufsauslagen bei unselbständiger Tätigkeit 22 Schuldzinsen 24 Unterhaltsbeiträge und Rentenleistungen 24 Beiträge an die Säule 3a 25 Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien 25 Weitere Abzüge 26 Sonderabzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten 27 Einkommensberechnung 28 Zusätzliche Abzüge 28 Steuerfreie Beträge (Sozialabzüge) 29 Vermögen im In- und Ausland 33 Bewegliches Privatvermögen 33 Liegenschaften im Privatbesitz 33 Geschäftsaktiven Selbständigerwerbender 34 Schulden 35 Steuerfreie Beträge 35 Beilagen zur Steuererklärung 36 Wertschriften- und Guthabenverzeichnis 2013 mit Verrechnungssteuerantrag 37 Seiten 2 und 3: Wertschriften- und Guthabenverzeichnis 39 Seite 3 unten: Abzüge 40 Seiten 1 und 4 41 Tarife Tarif direkte Bundessteuer 43 2

3 Sehr geehrte Dame Sehr geehrter Herr Gegenüber den früheren Steuerperioden ergeben sich Änderungen. Bei der direkten Bundessteuer ist der Sold der Milizfeuerwehr im Zusammenhang mit der Erfüllung der Kernaufgabe der Feuerwehr bis zu pro Jahr steuerfrei. Die Lotteriegewinne bis unterliegen der Verrechnungssteuer nicht mehr. Auf Grund eines Bundesgerichtsentscheides aus dem Jahr 2011 ist zu beachten, dass die Verrechnungssteuer nur auf Spontandeklarationen der Einkünfte zurück erstattet wird. Die Feuerwehrpflicht-Ersatzabgabe wurde geändert bzw. angepasst. Das revidierte Gesetz über den Feuerschutz ist auf den in Kraft getreten. Details dazu finden Sie auf Seite 7 dieser Wegleitung. Freundliche Grüsse Ihr Kantonales Steueramt Adressen und Informationen Für Formulare, Fristerstreckungen (siehe Seite 5 der Wegleitung), Auskünfte zu Ihrer Steuerveranlagung: Wenden Sie sich an das Gemeindesteueramt Ihres Wohnortes! Anlaufstelle für Ihre Fragen bei Inkassoproblemen ist das Kantonale Steueramt Nidwalden, Bahnhofplatz 3, Postfach 1241, 6371 Stans. Im Internet unter finden Sie ein Programm zum Ausfüllen der Steuererklärung und einen Steuerrechner für die Berechnung Ihrer Steuern. Unter Publikationen finden Sie nebst den Formularen zum Herunterladen auch Weisungen und Richtlinien zur Steuerpraxis im Kanton Nidwalden. Zum elektronischen Ausfüllen der Steuererklärung wird ein kostenloser Download zur Verfügung gestellt. Auf Wunsch kann bei Ihrem Gemeindesteueramt oder beim Kantonalen Steueramt eine CD bezogen werden. Gemeindesteueramt Kantonales Steueramt Internet Mit dem PC erstellte Formulare unterstützen unsere Veranlagungsarbeit; Voraussetzung dafür ist jedoch die Einreichung des Barcodeblattes, mit dessen Hilfe Ihre Steuerdaten mittels Scanning in unser EDV-System eingelesen werden können. Beachten Sie zudem: PC-Steuerformulare müssen identisch mit den Originalformularen sein. Sämtliche Ausdrucke sind zur Identifikation mit der PID-Nr. zu versehen. Die PC-Steuerformulare sind zu unterzeichnen. Führen Sie nach einem ersten Ausdruck der Steuerformulare nochmals Änderungen durch, vergewissern Sie sich bitte, dass sie auch das Barcodeblatt nochmals ausdrucken und mitsenden. Die Originalformulare Steuererklärung und Wertschriftenverzeichnis sind trotzdem einzureichen (leer); sie dienen uns als Aktendossier Steuerformulare mit dem PC Haben Sie Fragen zum Ausfüllen der Steuererklärung? Wenden Sie sich an das Kantonale Steueramt, Tel Hotline 3

4 Wer hat eine Steuererklärung 2013 einzureichen? Eine Steuererklärung 2013 haben alle Personen einzureichen, die am 31. Dezember 2013 ihren Wohnsitz im Kanton Nidwalden hatten. Ebenfalls alle Personen, bei denen im Kalenderjahr 2013 die Steuerpflicht im Kanton Nidwalden geendet hat (zufolge Wegzug ins Ausland oder Tod). Alle Jugendlichen, die in der Steuerperiode 2013 volljährig geworden sind, haben erstmals eine eigene Steuererklärung einzureichen. Wer im Kanton Nidwalden eine Liegenschaft besitzt oder ein Geschäft betreibt (Betriebsstätte), hat ebenfalls eine Steuererklärung einzureichen. In diesem Fall genügt uns die Einreichung einer Kopie der Steuererklärung des Wohnsitzkantons. Informieren Sie das zuständige Nidwaldner Gemeindesteueramt über Fristerstreckungen, die Ihnen vom Wohnsitzkanton gewährt wurden. Quellenbesteuerte Personen haben eine vollständige Steuererklärung (gesamtes Einkommen und Vermögen) einzureichen, - wenn die quellenbesteuerten Einkünfte mehr als betragen; - wenn die steuerpflichtige Person neben den quellenbesteuerten Einkünften über weitere, nicht quellenbesteuerte Einkünfte verfügt (z.b. Erträge aus Wertschriften und Liegenschaften, Ehegatten- oder Kinderalimente, Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit, Renten der AHV, Lotterie-, Zahlenlotto- und Sport- Toto-Gewinne usw.) oder Vermögen besitzt. So gehen Sie am besten vor Zuerst Unterlagen beschaffen Der nächste Schritt Die Wegleitung gibt Auskunft Unterschriften Bevor Sie mit dem Ausfüllen der Steuererklärung beginnen, beschaffen Sie folgende Unterlagen (siehe auch Seite 36 dieser Wegleitung): Lohnausweis des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin (für beide erwerbstätige Ehegatten) Rentenausweise der AHV/IV und Pensionskassen usw. Belege über Erträge aus Wertpapieren sowie das Steuerverzeichnis per 31. Dezember 2013 Ihrer Bank (zusammen mit Wertschriftenverzeichnis einreichen) Bescheinigungen der Arbeitslosenkasse über erhaltene Leistungen Bescheinigungen von Versicherungseinrichtungen und Bankstiftungen über Beiträge an die gebundene Vorsorge (Säule 3a) Bankbelege über Schulden und Schuldzinsen Haben Sie die für Sie notwendigen Unterlagen beisammen? Füllen Sie mit Vorteil zunächst die Hilfsformulare aus: Das Wertschriften- und Guthabenverzeichnis; das Hilfsblatt Abzüge; Fragebogen für Liegenschaften usw. Erst wenn Sie alle Hilfsformulare ausgefüllt haben, beginnen Sie mit dem Ausfüllen des Hauptformulars. Es empfiehlt sich, die Wegleitung zu Rate zu ziehen. So können Sie alle Rubriken korrekt ausfüllen, ohne die gebotenen Abzugsmöglichkeiten zu vergessen. Denken Sie daran, alle Steuerformulare, wo vorgesehen, zu unterzeichnen. Verheiratete: Unterschriften beider Ehegatten auf Steuererklärung, Wertschriftenver - zeichnis und allenfalls auf dem Barcodeblatt; Selbständigerwerbende: Unterschrift auf Bilanz und Erfolgsrechnung! 4

5 Beachten Sie folgende Hinweise Fristerstreckungsgesuche sind schriftlich vor Ablauf der Einreichefrist zu stellen; diese kann auf Antrag bis 30. Juni 2014 verlängert werden. Selbständigerwerbenden sowie Personen mit berufsmässigem Vertreter wird die Einreichefrist von Amtes wegen bis 30. Juni 2014 verlängert; auf Antrag kann eine Fristerstreckung bis 30. September 2014 gewährt werden. Weitergehende Fristerstreckungen werden nur wegen Krankheit, Unfall, Militärdienst, Landesabwesenheit oder anderen erheblichen Gründen gewährt. Bei Nichteinhaltung der Fristen folgt nach 10 Tagen die Mahnung. Wird der Mahnung nicht Folge geleistet, wird eine Ordnungsbusse erlassen und die Veranlagung nach pflichtgemässem Ermessen vorgenommen. Fristerstreckungen Eine Fristerstreckung kann auch direkt übers Internet beantragt werden: ( Wählen Sie den Link Fristerstreckung Natürliche Personen. Je vollständiger und genauer Sie Ihre Steuererklärung und die Beilagen dazu erstellen, desto weniger haben wir Anlass, weitere Überprüfungen vorzunehmen. Sie entlasten damit nicht nur uns, sondern auch sich selber. Ergänzen Sie Ihre Steuererklärung mit allen notwendigen Beilagen (siehe Seite 36 der Wegleitung). Andernfalls müssen wir diese nachfordern. Füllen Sie bitte Ihre Steuererklärung vollständig und genau aus. Sie vermeiden damit nicht nur zusätzliche Steuernachforderungen, sondern oft auch unnötige Kosten. Ebenso bitten wir Sie, alle Unterlagen, die Sie von den Steuerbehörden erhalten, jeweils sogleich genau zu prüfen, seien es Korrespondenzen, Ausweiseinforderungen, Veranlagungsverfügungen oder Steuerrechnungen. Meistens sind diese mit Fristen verbunden, die mit nachteiligen Rechtsfolgen verbunden sind, wenn sie nicht eingehalten werden. Bevor Sie gegen eine definitive Veranlagung Einsprache erheben, empfiehlt es sich, mit dem/der zuständigen Veranlagungs-Sachbearbeiter/-in in Kontakt zu treten. In vielen Fällen können die offenen Fragen beantwortet werden. Falls ein notwendiges Formular fehlt, so wenden Sie sich bitte an Ihr Gemeindesteueramt oder besorgen Sie sich dieses im Internet unter Wenn steuerpflichtige Personen gesetzlich vorgeschriebene Mitwirkungspflichten nicht erfüllen oder wenn zuverlässige Unterlagen fehlen, muss die Steuerveranlagung nach Ermessen vorgenommen werden. Eine solche Veranlagung kann nur wegen offensichtlicher Unrichtigkeit angefochten werden. Die Verwendung von falschen, verfälschten oder inhaltlich unwahren Urkunden (Lohnausweisen, Geschäftsbüchern, Erfolgsrechnungen und Bilanzen) zum Zwecke der Steuerhinterziehung wird als Vergehen mit Busse oder Gefängnis bestraft. Haben Sie auch schon daran gedacht? Beilagen! So vermeiden Sie Steuernachforderungen Beachten Sie die Fristen Fehlt ein Formular? Veranlagung nach Ermessen Steuerbetrug 5

6 Beginn der Steuerpflicht Zuzug in den Kanton Nidwalden Umzug innerhalb Nidwalden Erfolgt in der Steuerperiode 2013 ein Zuzug aus einem andern Kanton, besteht die Steuerpflicht für die ganze Steuerperiode im Kanton Nidwalden. Zu deklarieren ist das gesamte Einkommen des Jahres 2013 und das Vermögen per 31. Dezember Erfolgt in der Steuerperiode 2013 ein Zuzug aus dem Ausland, beginnt die Steuerpflicht im Kanton Nidwalden sowohl für die kantonalen Steuern wie für die direkte Bundessteuer ab Zuzugsdatum. Bei Wohnsitzwechsel innerhalb des Kantons verbleibt die Steuerpflicht für das ganze Jahr am Wohnsitz zu Beginn des Steuerjahres. Ende der Steuerpflicht Wegzug aus dem Kanton Nidwalden Erfolgt in der Steuerperiode 2013 ein Wegzug in einen andern Kanton, besteht die Steuerpflicht für die ganze Steuerperiode im neuen Kanton. Im Kanton Nidwalden ist keine Steuererklärung mehr einzureichen. Erfolgt in der Steuerperiode 2013 ein Wegzug ins Ausland, endet die Steuerpflicht sowohl für die kantonalen Steuern wie auch für die direkte Bundessteuer mit dem Wegzugsdatum. Auszufüllen ist das Einkommen ab Beginn des Jahres 2013 bis zum Wegzug sowie das Vermögen bei Wegzug. Heirat, Scheidung oder Trennung Änderung Zivilstand Bei Heirat in der Steuerperiode 2013 werden die Ehegatten für die ganze Steuerperiode gemeinsam besteuert. Bei Scheidung und bei rechtlicher oder tatsächlicher Trennung werden die Ehegatten für die ganze Steuerperiode getrennt besteuert. Sie haben für die Steuerperiode 2013 je eine separate Steuererklärung 2013 einzureichen. Tod eines Ehegatten Todesfall Der Tod eines Ehegatten bedeutet die Beendigung der gemeinsamen Steuerpflicht. Daher sind bis und mit Todestag die Ehegatten gemeinsam einzuschätzen. In der Steuererklärung ist das gemeinsame Einkommen ab Beginn 2013 bis und mit Todestag sowie das gemeinsame Vermögen am Todestag einzutragen. Es gelten im übrigen die gleichen Grundsätze wie bei Ende der Steuerpflicht. Die Erben haben eine Steuererklärung mit den Einkommen des/der Verstorbenen ab Beginn 2013 bis und mit Todestag sowie mit dem Vermögen am Todestag einzureichen. Ab Todestag bis Ende 2013 ist der überlebende Ehegatte als Alleinstehender selbständig zu veranlagen. In der Steuererklärung 2013 ist sein Einkommen ab dem auf den Todestag folgenden Tag bis Ende 2013 sowie sein Vermögen Ende 2013 einzutragen. Es gelten im übrigen die gleichen Grundsätze wie bei Beginn der Steuerpflicht. Einkommen und Vermögen sind für beide Zeitabschnitte in separaten Steuererklärungen anzugeben. 6

7 Anmerkungen zur Steuerzahlung Der definitive Steuerbezug für die Steuerperiode 2013 erfolgt nach Durchführung der Veranlagung auf Grund der Steuererklärung Auf der Differenz zwischen dem Steuerbetrag der ersten provisorischen und der letzten definitiven Steuerrechnung (Schlussrechnung) wird ein Ausgleichszins (zur Zeit 1,5 %, Anpassung vorbehalten) berechnet: zugunsten der steuerpflichtigen Person, wenn der definitive Steuerbetrag tiefer ausfällt als der provisorisch bezahlte Betrag; zulasten der steuerpflichtigen Person, wenn der definitive Steuerbetrag den provisorisch bezahlten Steuerbetrag übersteigt. Für verspätet bezahlte Steuern wird ab dem 31. Tag nach Fälligkeit ein Verzugszins (zur Zeit 5 %, Anpassung vorbehalten) erhoben. Die provisorischen Steuern 2014 werden in 2 Raten bezogen: Die erste Hälfte ist am 1. Juli, die zweite am 1. November fällig. Wird die ganze Jahressteuer bis zum 31. Juli 2014 bezahlt, wird für den vorausbezahlten Betrag der zweiten Steuerrate ein Vergütungszins von 1,5 % ausgerichtet. Gegen die provisorische Veranlagung kann die steuerpflichtige Person Einsprache erheben, sofern die Veranlagung nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt ist, oder wenn der für 2014 voraussichtlich geschuldete Steuerbetrag tiefer oder höher ausfallen wird als die provisorische Rechnung. Steuern 2013 Ausgleichszins Verzugszins Steuern 2014 Einsprache gegen provisorische Rechnung Feuerwehrpflicht-Ersatzabgabe Die Feuerwehrpflicht beginnt am 1. Januar desjenigen Jahres, in dem das 20. Altersjahr vollendet wird und endet am 31. Dezember desjenigen Jahres, in dem das 48. Altersjahr vollendet wird. Übergangsbestimmung: Feuerwehrpflichtige, die beim Inkrafttreten der Änderung vom 28. März 2012 das 41. Altersjahr vollendet haben, sind von der Feuerwerpflicht-Ersatzabgabe befreit. Wer keinen Feuerwehrdienst leistet, entrichtet eine Ersatzabgabe von 250. ; Personen, die keine Einkommenssteuer entrichten, bezahlen 80.. Von der Ersatzabgabe befreit ist je Haushalt eine Person, welche allein oder hauptverantwortlich Kinder unter 17 Jahren oder pflegebedürftige Angehörige betreut. Befreit sind auch chronischkranke und behinderte Personen, die zum Dienst nicht befähigt sind. Bei Betreuung von Kindern unter 17 Jahren und für IV-Rentenbezüger erfolgt die Befreiung von Amtes wegen. Die Befreiung wegen Betreuung von Angehörigen oder wegen chronischer Krankheit erfolgt nur auf Antrag hin; das Gesuch ist an die Feuerschutzkommission der Gemeinde zu richten. Ersatzabgabepflicht Befreiungsgründe Antrag auf Befreiung 7

8 Beispiel Seite 1 Personalien, Berufs- und Familienverhältnisse Sie finden nachstehend ein Beispiel, wie die Steuererklärung und die Hilfsblätter auszufüllen sind. Füllen Sie bitte auch die erste Seite der Steuererklärung sorgfältig und vollständig aus. Sie ersparen uns damit Abklärungen und helfen mit, dass das Veranlagungsverfahren von Anfang an richtig durchgeführt werden kann. Zusatzangaben bei getrennt besteuerten Eltern Für die Umsetzung des per in Kraft gesetzten Bundesgesetzes über die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern benötigen wir bei nicht gemeinsam besteuerten Eltern (getrennte, geschiedene oder unverheiratete Eltern inkl. Konkubinatspaare mit gemeinsamen Kindern) zusätzliche Angaben. Bitte beantworten Sie die Zusatzangaben bezüglich Unterhaltsbeiträge, Sorgerecht und Obhut in den dafür vorgesehenen Checkboxen. Das gemeinsame Sorgerecht für minderjährige Kinder wird entweder gerichtlich im Scheidungs- oder Trennungsurteilsurteil oder bei unverheirateten Eltern von der Vormundschaftsbehörde auf beide Elternteile übertragen. Die Checkbox ist nur anzukreuzen, wenn eine solche Übertragung vorliegt. Eine alternierende Obhut liegt dann vor, wenn das minderjährige Kind mehr oder weniger gleich oft abwechselnd bei Mutter und Vater lebt. Keine alternierende Obhut liegt dagegen vor, wenn das Kind jeweils nur im Rahmen des Besuchsrechts das Wochenende oder die Ferien beim anderen Elternteil verbringt. 8

9 für natürliche Personen Kantons-, Gemeinde- und direkte Bundessteuer Kanton Nidwalden Versicherten-Nr Gemeinde Stans PID-Nr Diese Steuererklärung ist zusammen mit allen Unterlagen bis Herr und Frau Beispiel-Muster Josef beim Gemeindesteueramt einzureichen! Allfällige Rückfragen an: Name: NidwaldenTax 2013 ( ) PID-Nr. der Ehegemeinschaft: 89998, Beispiel-Muster Josef & Muster Beispiel Verena, 6370 Stans :43:08 (Seite 2/15) * Bei eingetragener Partnerschaft gelten: Partner/in 1 anstelle Ehemann Partner/in 2 anstelle Ehefrau Telefon: Steuererklärung 2013 Bei vertraglicher Vertretung ist nebenstehend die vollständige Adresse des Vertreters anzugeben. Die unterschriftliche Vollmachtserklärung finden Sie auf der letzten Seite dieser Steuererklärung. Muster Beispiel Verena Bachstrasse Stans Adresse Telefon Beispiel: Familie Beispiel-Muster verheiratet 2 unmündige Kinder unselbständige Erwerbstätigkeit selbstbewohnte Eigentumswohnung Die in der Steuererklärung und der Wegleitung verwendeten Begriffe wie verheiratet, getrennt, geschieden, verwitwet oder Ehe, Ehegatten, Ehemann und Ehefrau gelten sinngemäss für die eingetragene Partnerschaft. P1 steht für Partner/Partnerin 1 P2 steht für Partner/Partnerin 2 Personalien, Berufs- und Familienverhältnisse am 31. Dezember 2013 Ehemann / Einzelperson / P1 * Ehefrau / P2 * Geburtsdatum Geburtsdatum Zivilstand Konfession verheiratet r.kath. ref. andere/ohne Konfession r.kath. ref. andere/ohne Sind Sie selbständigerwerbend? ja nein Sind Sie selbständigerwerbend? ja nein Beruf / Branche Sachbearbeiter Beruf / Branche kfm. Angestellte Arbeitgeber Kohle AG Arbeitgeber Holz GmbH Arbeitsort Luzern Arbeitsort Oberdorf Minderjährige ( ) oder in beruflicher Ausbildung stehende Kinder, deren Unterhalt Sie bestreiten: (ohne Kinder, für die Sie unter Ziffer 255 Unterhaltsbeiträge abziehen) Nur bei getrennt besteuerten Eltern auszufüllen Siehe Erläuterungen in der Wegleitung 1 Vorname, Name 1 Geburtsjahr 2 Schule oder Lehrfirma, Studienort 2 Ausbildungsende 1 Markus Primarschule 2 1 Diana Primarschule Konfession a) b) In Ihrem Haushalt? ja ja ja ja Machen Sie den Elterntarif geltend? ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja ja Unterhaltsbeiträge Gemeinsames Kind Gemeinsames vom anderen mit Konkubinatspartner? 1) Sorgerecht? Elternteil ja ja ja Alternierende Obhut? ja ja ja ja a) Ausbildungsort ausserhalb NW b) Ständiger Aufenthalt ausserhalb NW 1) Konkubinatspartner (Name, Vorname, Geburtsdatum) Erwerbsunfähige oder beschränkt erwerbsfähige Personen (ohne Ehegatten und oben aufgeführte Kinder), die Sie mit einem jährlichen Beitrag von mindestens unterstützen Vorname, Name Geburtsjahr In Ihrem Haushalt? Adresse Unterstützungsbetrag pro Jahr ja nein ja nein Pflegebedürftige Personen, die von Ihnen betreut werden und in Ihrem Haushalt leben: Vorname, Name Geburtsjahr Monatliche Hilflosenentschädigung der AHV/IV: Monatlicher Lohn für Ihre Arbeit: Bei mir/uns treten im Jahre 2014 voraussichtlich erhebliche Veränderungen im Einkommen ein. Voraussichtliches steuerbares Einkommen der Steuerperiode 2014 Formular HF 2013 Seite 1 9

10 Beispiel A B C AHV-Nr. No AVS N. AVS Neue AHV-Nr. Nouveau No AVS Nuovo N. AVS D E H F G Unentgeltliche Beförderung zwischen Wohn- und Arbeitsort Transport gratuit entre le domicile et le lieu de travail Trasporto gratuito dal domicilio al luogo di lavoro Kantinenverpflegung / Lunch-Checks Repas à la cantine / chèques-repas Pasti alla mensa / buoni pasto Lohnausweis Certificat de salaire Certificato di salario Rentenbescheinigung Attestation de rentes Attestazione delle rendite Jahr Année Anno von du dal bis au al Josef Beispiel-Muster Bachstrasse Stans Nur ganze Frankenbeträge Que des montants entiers Unicamente importi interi Bitte die Wegleitung beachten Observer s.v.p. la directive Osservare p.f. l istruzioni Wertschriften- und Guthabenverzeichnis Code* Art** Original- Währung 1. Lohn soweit nicht unter Ziffer 2 7 aufzuführen / Rente Salaire qui ne concerne pas les chiffres 2 à 7 ci-dessous / Rente Salario se non da indicare sotto cifre da 2 a 7 più sotto / Rendita 2. Gehaltsnebenleistungen Prestations salariales accessoires Prestazioni accessorie al salario 2.1 Verpflegung, Unterkunft Pension, logement Vitto, alloggio Privatanteil Geschäftswagen Part privée voiture de service Quota privata automobile di servizio + Art Genre Genere 2.3 Andere Autres Altre 3. Unregelmässige Leistungen Prestations non périodiques Prestazioni aperiodiche Art Genre Genere 4. Kapitalleistungen Prestations en capital Prestazioni in capitale Art Genre Genere 5. Beteiligungsrechte gemäss Beiblatt Droits de participation selon annexe Diritti di partecipazione secondo allegato + 6. Verwaltungsratsentschädigungen Indemnités des membres de l administration Indennità dei membri di consigli d amministrazione + 7. Andere Leistungen Autres prestations Altre prestazioni Art Genre Genere 8. Bruttolohn total / Rente Salaire brut total / Rente Salario lordo totale / Rendita = 9. Beiträge AHV/IV/EO/ALV/NBUV Cotisations AVS/AI/APG/AC/AANP Contributi AVS/AI/IPG/AD/AINP 10. Berufliche Vorsorge 2. Säule Prévoyance professionnelle 2 e pilier Previdenza professionale 2 o pilastro N Form Ordentliche Beiträge Cotisations ordinaires Contributi ordinari 10.2 Beiträge für den Einkauf Cotisations pour le rachat Contributi per il riscatto 11. Nettolohn / Rente Salaire net / Rente Salario netto / Rendita = In die Steuererklärung übertragen A reporter sur la déclaration d impôt Da riportare nella dichiarazione d imposta 12. Quellensteuerabzug Retenue de l impôt à la source Ritenuta d imposta alla fonte 13. Spesenvergütungen Allocations pour frais Indennità per spese Nicht im Bruttolohn (gemäss Ziffer 8) enthalten Non comprises dans le salaire brut (au chiffre 8) Non comprese nel salario lordo (sotto cifra 8) 13.1 Effektive Spesen Reise, Verpflegung, Übernachtung Voyage, repas, nuitées Viaggio, vitto, alloggio Frais effectifs Übrige Autres Altre Spese effettive 13.2 Pauschalspesen Repräsentation Représentation Rappresentanza Frais forfaitaires Spese forfettarie Auto Voiture Automobile Übrige Autres Altre 13.3 Beiträge an die Weiterbildung Contributions au perfectionnement Contributi per il perfezionamento Art Genre Genere Art Genre Genere 14. Weitere Gehaltsnebenleistungen Art Autres prestations salariales accessoires Genre Altre prestazioni accessorie al salario Genere 15. Bemerkungen Observations Osservazioni Krankentaggeld Fr inkl. genauer Anschrift und Telefonnummer des Arbeitgebers y.c. adresse et numéro de téléphone exacts de l employeur I Ort und Datum Lieu et date Luogo e data Certifié exact et complet Certificato esatto e completo Die Richtigkeit und Vollständigkeit bestätigt Luzern, 18. Januar 2014 compresi indirizzo e numero di telefono esatti del datore di lavoro Kohle AG, 6002 Luzern Fritz Meier Tel NidwaldenTax 2013 ( ) PID-Nr. der Ehegemeinschaft: 89998, Beispiel-Muster Josef & Muster Kanton Nidwalden Nennwert Valoren-Nr. IBAN-Nr. Genaue Bezeichnung der Vermögenswerte Zugang Abgang Steuerwert Bruttoertrag 2013 leer lassen Stückzahl bei Bank- und Postkonti Bankkonti: Kontoart und Name der Bank am Werte mit Werte ohne Obligationen mit Zinssatz und Laufzeit Kauf Verkauf Verrechnungs- Verrechnungs- Bei Festgeldanlagen zwingend Bankbelege einreichen! Eröffnung Saldierung steuerabzug steuerabzug Datum Datum ohne Rappen ohne Rappen ohne Rappen *Code G Geschäftsvermögen N Nutzniessungsvermögen E Titel aus Erbschaft S Titel aus Schenkung Q Qualifizierte Beteiligung ( und ) QS Qualifizierte Beteiligung (nur ) **Art AK Aktien LK Liegenschaftskonti AF Anlagefonds OB Obligationen AS Anteilscheine OP Optionen DA Darlehen PC Postkonti DF Derivative Finanzprodukte PS Partizipationsscheine DV Steuerauszüge / Depotverzeichnisse PK Privatkonti EG Anteile an Stockwerkeigentümergemeinschaften SK Sparkonti (Sparhefte) FG Festgelder (Callgeld) SP Sparpläne KK Kontokorrente ST Stammanteile GmbH KO Kassaobligationen UE Übrige Guthaben Qualifizierte Beteiligungen Kantonale Steuern Bundessteuer Beteiligung von mindestens 5 % oder mindestens fünf Beteiligung von mind. 10 % Millionen Franken am Aktien-, Grund- oder Stammkapital an Kapitalgesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft Genossenschaft Total Steuerwert Einkünfte daraus: Einkünfte aus solchen solcher Beteiligungen: Beteiligungen: Steuererklärung Seite 4, Ziffer 401 Steuererklärung Seite 2, Ziffer 151 Steuererklärung Seite 2, Ziffer 158 Lotto-/Toto-Gewinne 1. Darunter fallen Gewinne aus Lotterien, Zahlenlotto, Sporttoto sowie alle Naturaltreffer 2. Total der im 2013 erzielten Gewinne unter Ziffer 1 auf Seite 3 eintragen 3. Inländische Gewinne mit Verrechnungssteuerabzug in Spalte A eintragen 4. Ausländische Gewinne sowie inländische Bargewinne bis in Spalte B eintragen 5. Originalbescheinigungen beilegen! A B Name und Vorname: PID-Nr. Datum: Sachbearbeiter(in): Beispiel-Muster Josef und Muster Beispiel Verena NidwaldenTax 2013 ( ) PID-Nr. der Ehegemeinschaft: 89998, Beispiel-Muster Josef & Muster Beispiel Verena, 6370 Stans :43:08 (Seite 7/15) PC 2'128 CH Postkonto 2' SK 20'003 CH NKB 20' SK 1'863 CH Sparkonto Raiffeisenbank 1' OB 10' ,75 % Oblig. Oberhasli AG, ' In diese Spalte ist der Zinsertrag VOR Abzug der Verrechnungssteuer einzutragen. KO 20'000 2,50 % Kassaoblig. NKB KO 20'000 2,75 % Kassaoblig. NKB '000 DA 10'000 Darlehen an O. Muster, 3% 10' Lotto-/Toto-Gewinne gem. Belegen 2. Übertrag aus Beiblättern 3. Übertrag ab Formular DA-1 / USA 4. Zwischentotal 5. abzüglich Geschäftswertschriften (G) 6. Total Steuerwert 7. Übertrag Bruttoertrag A in Spalte Bruttoertrag B 8. Total Bruttoerträge 9. Abzüglich Vermögensverwaltungskosten 10. Abzüglich Lottoeinsätze (sofern Lottogewinne deklariert) 11. Abzüglich Geschäftswertschriftenerträge (G) 12. Total Nettoerträge Steuererkl. Seite 4, Ziff Ihr Verrechnungssteueranspruch: 35 % von Total Bruttoertrag A Liegenschaften (Je Liegenschaft 1 Formular!) Name und Vorname: Für jede Liegenschaft mit eigener GB- oder Parz.-Nummer ist ein Formular LS auszu Formular EG (Fragebogen für Erbengemeinschaften). Bei mehr als 3 Liegenschaften: Üb 2'570 Standort: Land: Kanton: PLZ: Gemei Strasse und Nr.: Steue Parz. bzw. GB-Nr.: Baujahr: Erstel Anzahl Wohnungen: Fläche (m 2 ): An- o Erwerbsdatum: Veräusserungsdatum: Bezu Liegenschaftstyp*: EFH Eigentumswohnung MFH Ges *) Zutreffendes ankreuzen Einkünfte aus der Liegenschaft 63'994 3' '994 Ihr Verrechnungssteueranspruch wird Ihren Steuern gutgeschrieben. davon 35 % 1' Stock- Zimmerzahl Mieter bzw. Pächter / Wohnrechtsnehmer: werk Bürofläche Name und Vorname Garage, etc. Zu deklarieren sind die Mieteinnahmen ohne Zahlungen für Heizungs-, Warmwasser - und Nebenkosten! Sind Nebenkosten und allenfalls Heizungs- und Warmwasserkosten in den Mieteinnahmen enthalten, sind diese Kosten auf der Rückseite zu deklarieren. Der Anteil, der auf die Mieteinnahmen fällt, kann hier abgezogen werden. Total Mieterträge Abzüge: Berechnung Eigenmietwert (am Wohnort): Steuerbarer Anteil vom Mietwert gemäss Güterschatzung: - Kanton: 70 % - Bund: 75 % Siehe auch Wegleitung! Pauschaler Abzug: 10 %, wenn Gebäude < 10 Jahre 20 %, wenn Gebäude >= 10 Jahre oder Abzug der tatsächlichen Kosten: Detaillierte Aufstellung auf der Rückseite dieses Fragebogens! Formular LS 2013 Beispiel-Muster Josef u CH NW Bachstrasse Stockwerkeigentum: Wohnung 3'345 3'887 3'887 Steuererklärung Seite 2, Ziffer 150 Baurechtszinsen (Anteil vermie Anteilige Heizungs-, Warmwas Ferienwohnungen/-häuser 180 Total Nettomieterträg 180 Übertrag Total Net Vom Eigentüm Stock- Zimm werk Fläc 2 Total der M 187 abzüglich: 190 Nettoert

11 Seite 2 Die Einkünfte Beispiel NidwaldenTax 2013 ( ) PID-Nr. der Ehegemeinschaft: 89998, Beispiel-Muster Josef & Muster Beispiel Verena, 6370 Stans :43:08 (Seite 3/15) Ehemann / Einzelperson / P1, Ehefrau / P2 und minderjährige Kinder, ohne Erwerbseinkommen dieser Kinder 104 / 105 u.a. Vergütungen für Behördentätigkeit, Verwaltungsratshono rare, Tantièmen, usw. 110 / 111 inkl. Liquidationsgewinne bei Veräusserung von Geschäftsvermögen, Überführung ins Privatvermögen oder Wegzug ins Ausland im Jahre 2013 EINKÜNFTE IM IN- UND AUSLAND Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit 100 aus Haupterwerbstätigkeit Ehemann / Einzelperson / P1 Lohnausweis 101 Ehefrau / P2 Lohnausweis 104 aus Nebenerwerbstätigkeit Ehemann / Einzelperson / P1 105 Ehefrau / P2 095 Im vereinfachten Abrechnungsverfahren bereits versteuerter Bruttolohn (Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit): Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit aus Handel, Gewerbe, freien Berufen oder Landwirtschaft 110 aus Haupterwerbstätigkeit Ehemann / Einzelperson / P1 111 Ehefrau / P2 114 aus Nebenerwerbstätigkeit Ehemann / Einzelperson / P1 115 Ehefrau / P2 118 aus Personengesellschaften Ehemann / Einzelperson / P1 119 Ehefrau / P2 Einkünfte '832 29'443 Beispiel Verena, 6370 Stans :43:08 (Seite 14/15) PID-Nr. nd Muster Beispiel Verena füllen, bei Miteigentum und unverteilten Erbschaften zusätzlich das ertrag der Ergebnisse der Formulare LS auf Formular LSZ. Stans nde (Gde-Gebiet): rwert (= Güterschatzung): lungskosten / Erwerbspreis: der Umbaukosten seit : gsdatum bei Neubau / Wohnungserwerb: chäftshaus Wohn- & G Haus Gewerbe/Ind.... Privatvermögen Geschäftsvermögen 512' '000 0 Mietdauer Miet- und Pachtvon... bis... zinseinnahmen (sofern nicht ganzes Jahr) 2013 Rentenbescheinigungen beilegen! 132 / 133 Hier nur Renten aus beruflicher Vorsorge einsetzen! Betreffend steuerbaren Anteil: Siehe Wegleitung! 136 / 137 SUVA-Renten, Renten von privaten Versicherungen, etc. 142 / 143 Taggelder aus Kranken-, Unfalloder Invalidenver sicherung, soweit nicht im Lohnausweis enthalten 144 Wenn von Ausgleichskasse direkt ausbezahlt Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen 130 AHV- / IV-Renten (zu 100%) Ehemann / Einzelperson / P1 AHV IV 131 Ehefrau / P2 AHV IV 132 BVG-Renten/Pensionen Ehemann / Einzelperson / P1 133 Ehefrau / P2 134 Leibrenten, Verpfründung Ehemann / Einzelperson / P1 135 Ehefrau / P2 136 andere Renten Ehemann / Einzelperson / P1 137 Ehefrau / P2 Erwerbsausfallentschädigungen (soweit nicht im Lohnausweis enthalten) 140 Arbeitslosentaggelder Ehemann / Einzelperson / P1 141 Ehefrau / P2 142 andere Taggelder Ehemann / Einzelperson / P1 143 Ehefrau / P2 144 Kinder- und Familienzulagen, EO-Entschädigung, Mutterschaftsentschädigung Wertschriftenertrag 150 und Ertrag aus Guthaben, Lotterie- und Totogewinnen Wertschriftenverzeichnis davon Erträge aus qualifizierten Beteiligungen 158 Übrige Einkünfte und Gewinne 160 Unterhaltsbeiträge vom geschiedenen/getrennt lebenden Ehegatten/Partner Formular U 161 Unterhaltsbeiträge/Alimente für Kinder Formular U 164 Ertrag aus unverteilten Erbschaften Formular EG 166 Korporationsnutzen 168 Weitere Einkünfte, nähere Bezeichnung: 170 Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen für Jahre 179 Zwischentotal der Einkünfte Wenn kein Einkommen aus Liegen schaften: Über tragen Sie diesen Betrag auf Seite 3, Ziffer 199 Nur auszufüllen, sofern Einkommen aus Liegenschaften vorhanden: % % 40 % 40 % 3' '162 Für jede Liegenschaft mit eigener GB- oder Parz.-Nummer ist ein Formular LS auszufüllen; die Ergebnisse sind hierher zu übertragen. Bei mehr als 3 Liegenschaften sind die Ergebnisse der Formulare LS auf Formular LSZ zu übertragen; das Gesamtergebnis ist hier einzusetzen. 179 Übertrag von Ziffer 179 Nettoeinkünfte aus Liegenschaften: 135' ' Stans NW Formular LS oder LSZ 16'688 17' Formular LS oder LSZ 190 Formular LS oder LSZ 195 unentgeltliches Wohnrecht 199 Total der Einkünfte (Übertrag auf Seite 3, Ziffer 199) 151' '042 tetes/verpachtetes Grundstück) ser- und Nebenkosten gemäss Rückseite für allg. Kosten: 20 % der Mieterträge für Wäsche: 13 % der Mieterträge e tomieterträge er und Angehörigen benützte Räumlichkeiten: er benutzt als Mietwert gemäss he Güterschatzung Eigene Wohnung - am Wohnort Geschäftsräume iet- und Pachtzinseinnahmen, inkl Mietwerte Unterhalts- und Verwaltungskosten rag Liegenschaft '800 20'860 22'350 20'860 22'350 4'172 4'470 16'688 17'880 Steuererklärung Seite 2, Ziffer 190 Mietwert gemäss Rückseite Güterschatzung, davon 70 % bzw. 75 % steuerbar, da am Wohnsitz dauernd selbst bewohnt Seite 2 11

12 Beispiel NidwaldenTax 2013 ( ) PID-Nr. der Ehegemeinschaft: 89998, Beispiel-Muster Josef & Muster Beispiel Verena, 6370 Stans :43:08 (Seite 11/15) Schuldenverzeichnis Name, Vorname und Adresse Schulden am Zins- Schuldzinsen des Gläubigers / der Gläubigerin satz 2013 A. Privatschulden % NKB, Festhypothek gemäss beiliegender Bescheinigung 550' ' Berufsauslagen Angaben zu Arbeitsort, Arbeitsweg und Auswärtsverpflegung: Arbeitgeber Arbeitsort Anzahl Privatfahrzeug Abo-Kosten Tage mit Auswärtsverpflegung Arbeitstage 1 km/tag Total km 2013 öffentl. Verkehr verbilligt 2 nicht verbilligt Ehemann / Einzelperson / P1: Totale NidwaldenTax 2013 ( ) PID-Nr. der Ehegemeinschaft: 89998, Beispiel-Muster Josef & Muster Beispiel Verena, 6370 Stans :43:08 (Seite 10/15) Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte Total A, Privatschulden und private Schuldzinsen Kohle AG Luzern Ehefrau / P2: GmbH Oberdorf V Totale 1 ) In der Regel 220 Tage im Jahr 2 ) Tage mit Kantinenverpflegung oder Verbilligung durch Arbeitgeber B. Geschäftsschulden M/F* % Total B, Geschäftliche Schulden bzw. geschäftliche Schuldzinsen Notwendig für die Ermittlung des im Betrieb investierten Kapitals für die Meldung an die AHV-Behörden. Ehemann / Ehefrau / Einzelperson / P1 P2 201 Abonnementkosten für öffentliche Verkehrsmittel gemäss Total Spalte 6 in obiger Tabelle Fahrrad oder Kleinmotorrad bis 50 cm 3 (Kontrollschild mit gelbem Grund) pauschal 700. im Jahr Motorrad über 50 cm 3: : km-total gemäss Spalte 5 in obiger Tabelle Ehemann / Einzelperson / P1: km x -.40 = Ehefrau / P2: km x -.40 = 223 NidwaldenTax 2013 ( ) PID-Nr. der Ehegemeinschaft: 89998, Beispiel-Muster Josef & Muster Beispiel Verena, 6370 Stans :43:08 (Seite 9/15) Kanton Nidwalden 204 Privatauto Ehemann / Einzelperson / P1 Ehefrau / P2 km-total gemäss Leasingfahrzeug Leasingfahrzeug Spalte 5 in obiger Tabelle km à = km à = -.70 km für die weiteren km Bemerkungen und Berechnungen davon Geschäftsschulden Ehemann / Einzelperson / P1 (*M) Geschäftsschulden Ehefrau / P2 (*F) Total km / 224 Mehrkosten der Verpflegung 206 bei auswärtiger Verpflegung, sofern die Dauer der Arbeitspause die Heimkehr nicht ermöglicht: pro Arbeitstag gemäss Spalte 8 in obiger Tabelle 15. / im Jahr wenn die Verpflegung durch den Arbeitgeber verbilligt wird und dem Arbeitnehmer trotzdem Mehrkosten entstehen: 206 pro Arbeitstag gemäss Spalte 7 in obiger Tabelle 7.50 / im Jahr bei durchgehender, mindestens achtstündiger Schicht- / Nachtarbeit: pro ausgewiesenen Schichttag 15. / im Jahr Die vorstehenden Abzüge (Ziffer 206 und 208) dürfen nicht kumuliert werden 212 Weiterbildungs- und Umschulungskosten Mit der Berufsausübung zusammenhängende Weiterbildungs- und Umschulungskosten Abzug nur mit Begründung und Belegen! (siehe Wegleitung) 232 gemäss beiliegender Aufstellung Mehrkosten bei auswärtigem Wochenaufenthalt Total km 2013 Hilfsblatt Abzüge 2013 Versicherten-Nr. Gemeinde PID-Nr. Versicherungsbeiträge und Sparzinsen Prämienverbilligungs-Beiträge A. Prämien für private Personenversicherungen sowie Sparzinsen a. Vom Arbeitgeber in Abzug gebrachte Beiträge für betriebliche Kranken- und Unfallversicherungen (ohne oblig. NBUV) b. Private Krankenversicherung c. Private Unfallversicherung d. Lebens- und Rentenversicherungen e. Zinsen von Sparkapitalien (gemäss Wertschriftenverzeichnis) f. Zwischentotal abzüglich: g. Prämienverbilligungs-Beiträge gemäss Auszahlung Ausgleichskasse h. Total A B. Möglicher Abzug für obige Versicherungsbeiträge und Sparzinsen Von Total A sind höchstens abzugsberechtigt: Stans Beiträge an Pensionskasse (2. Säule) und/oder Säule 3a geleistet Ehefrau/P2 Von Total A sind höchstens abzugsberechtigt: Ehemann/Einzelperson/P1 a. für Verheiratete: 3 500, wenn Sie Beiträge an die 2. und/oder 3. Säule a geleistet haben 5 250, wenn Sie keine Beiträge an die 2. oder 3. Säule a geleistet haben b. für übrige Steuerpflichtige: 1 700, wenn Sie Beiträge an die 2. und/oder 3. Säule a geleistet haben 2 550, wenn Sie keine Beiträge an die 2. oder 3. Säule a geleistet haben c. Zusätzlicher Abzug pro Kind: Kanton: 700 / Bund: 700 bzw. 350 d. Zusätzlicher Abzug je unterstützte Person (nur Bund): 700 e. Total B Spalte und Herr und Frau Beispiel-Muster Josef Muster Beispiel Verena Bachstrasse Stans 214 Unterkunft: Ortsübliche Auslagen für ein Zimmer (siehe Wegleitung) Fahrkosten für wöchentliche Heimkehr an steuerlichen Wohnsitz 235 betr. Fahrten zwischen auswärtiger Unterkunft und Arbeitsstätte, siehe Ziffer 201 bis Verpflegung (analog Ziffer 206), bei Verbilligung der Hauptmahlzeit pro Arbeitstag / im Jahr ; ohne Verbilligung 30. / Auslagen bei unselbständiger Nebenerwerbstätigkeit Für sämtliche Auslagen bei Nebenerwerbstätigkeit (Ziffer 104/105 Steuererklärung), anstelle der obigen Ziffern und des Pauschalabzuges gemäss Ziffer 240/241 Steuererklärung: 20% der Einkünfte aus Nebenerwerb, insgesamt mind und höchstens bzw. gemäss beiliegender Aufstellung mit Belegen Steuererklärung Seite 3, Ziffer Total der Berufsauslagen 220 ja nein ja nein Art 882 Übertrag in Ziffer 270 auf Seite 3 der Steuererklärung: - Total A, wenn - Total B, wenn Total A kleiner als Total B Total A grösser als Total B Vergleich je für und! Formular HA 2013 Seite 1 _ 174 8'422 3'500 1'464 3'887 13'947 1'400 13'947 3'500 1'400 4'900 4'900 3' Steuererklärung Seite 4, Ziffer 460 4' Steuererklärung Seite 3, Ziffer '000 19'250 Seite 2 Steuererklärung: Seite 4, Ziffer 461 / 462 Steuererklärung: Seite 3, Ziffer 250 In Ziffer 110 / 111 der Steuererklärung enthalten

13 Seite 3 Abzüge Einkommensberechnung Beispiel NidwaldenTax 2013 ( ) PID-Nr. der Ehegemeinschaft: 89998, Beispiel-Muster Josef & Muster Beispiel Verena, 6370 Stans :43:08 (Seite 4/15) ABZÜGE Berufsauslagen bei unselbständiger Erwerbstätigkeit 200 Besondere Berufsauslagen Ehemann / Einzelperson / P1 Hilfsblatt Abzüge 220 Ehefrau / P2 Hilfsblatt Abzüge 240 Pauschalabzug für übrige Berufskosten Ehemann / Einzelperson / P1 241 Ehefrau / P2 250 Schuldzinsen (soweit nicht unter Ziffer 110 bis 119 abgezogen) Hilfsblatt Abzüge Kolonne Bundessteuer leerlassen Abzüge '082 4' '092 3'055 1'472 2'000 19'250 19'250 Unterhaltsbeiträge und Rentenleistungen 254 Unterhaltsbeiträge an geschiedenen/getrennt lebenden Ehegatten/Partner Formular U 255 Unterhaltsbeiträge/Alimente für minderjährige Kinder Formular U 256 Rentenleistungen, dauernde Lasten (Wohnrecht) Beiträge an anerkannte Formen der gebund. Selbstvorsorge (Säule 3a) 260 Ehemann / Einzelperson / P1 bezahlte Beiträge: 6'739 Bescheinigung 261 Ehefrau / P2 bezahlte Beiträge: Bescheinigung 270 Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien Hilfsblatt Abzüge Weitere Abzüge (soweit nicht unter Ziffer 100 bis 119 abgezogen): 280 Beiträge an Einrichtungen der beruflichen Vorsorge Ehemann / Einzelperson / P1 Bescheinigung 281 Beiträge an Einrichtungen der beruflichen Vorsorge Ehefrau / P2 Bescheinigung 282 AHV-Beiträge Ehemann / Einzelperson / P1 Beleg 283 AHV-Beiträge Ehefrau / P2 Beleg 284 Abzug Teileinkünfteverfahren 285 Separat zu besteuernde Liquidationsgewinne 286 Weitere Abzüge, nähere Bezeichnung: 290 Sonderabzug bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten max Erhebliche Mitarbeit im Beruf, Geschäft / Gewerbe des Ehegatten 299 Total Abzüge (Übertrag in Ziffer 299) 6'739 6'739 4'900 4'900 1'100 13'372 43'335 54'098 EINKOMMENSBERECHNUNG Seite Total der Einkünfte (Übertrag von Seite 2, Ziffer 179 bzw. Ziffer 199) 299 Total der Abzüge (Übertrag von Ziffer 299) 300 Nettoeinkommen (Ziffer 199 abzüglich Ziffer 299) Zusätzliche Abzüge 320 Krankheits-, Unfall- und behinderungsbedingte Kosten Hilfsblatt Abzüge 325 Freiwillige Zuwendungen / Parteispenden gemäss Wegleitung 151' '042 43'335 54' '515 98' Reineinkommen (Ziffer 300 abzüglich Ziffern 320 und 325) 108'515 98'944 Steuerfreie Beträge (Sozialabzüge) 340 Abzug für Ehepaare in ungetrennter Ehe Abzug für minderjährige Kinder oder Kinder in Ausbildung Abzug für Kinder in schulischer Ausbildung ausserhalb des Kantons Abzug für Kinder in schul. Ausbildung und Aufenthalt ausserh. des Kantons: Siehe Wegleitung 353 Abzug für eigenbetreute Kinder (Jahrgänge ) Abzug für fremdbetreute Kinder (Jahrgänge ) Aufstellung und Belege 356 Abzug für Unterstützung von Personen gemäss Seite Abzug für Betreuung pflegebedürftiger Personen gemäss Seite 1 siehe Wegleitung 359 Abzug für alleinstehende steuerpflichtige Personen über 65 Jahre: abzüglich 5 % des Reineinkommens gem. Ziffer '800 6'000 2'600 13' STEUERBARES EINKOMMEN GESAMT (Ziffer 330 abzüglich Ziffern 340 bis 359) 385 Berechnung des satzbestimmenden Einkommens für Verheiratete bzw. Einelternfamilien: Steuerbares Einkommen gemäss Ziffer 380 geteilt durch 1,85 91'715 83'344 49'500 Seite 3 13

14 Beispiel Seite 4 Das Vermögen NidwaldenTax 2013 ( ) PID-Nr. der Ehegemeinschaft: 89998, Beispiel-Muster Josef & Muster Beispiel Verena, 6370 Stans :43:08 (Seite 5/15) VERMÖGEN IM IN- UND AUSLAND Ehemann / Einzelperson / P1, Ehefrau / P2 und minderjährige Kinder, einschliesslich Nutzniessungsvermögen Steuerwert am Bewegliches Privatvermögen 400 Wertschriften und Guthaben laut Wertschriftenverzeichnis Wertschriftenverzeichnis davon Steuerwerte qualifizierter Beteiligungen (Art. 54 Abs. 2 StG) 404 Bargeld, Gold und andere Edelmetalle 410 Lebens- und Rentenversicherungen Versicherungsgesellschaft Abschlussjahr Ablaufsjahr Versicherungssumme Steuerwert Swiss Life '000 14'100 63'994 14' Motorfahrzeuge Art: VW Golf Kaufpreis: 26'500 Anschaffungsjahr: '325 Art: Kaufpreis: Anschaffungsjahr: 414 Anteile an unverteilten Erbschaften Formular EG 416 Übrige Vermögenswerte; nähere Bezeichnung: Liegenschaften im Privatbesitz Formular LS oder Formular LSZ Gemeinde / Kanton bzw. Staat / Art der Liegenschaft Stans NW 512'000 Geschäftsaktiven Selbständigerwerbender Ehemann / Einzelperson / P1 Ehefrau / P2 430 Liegenschaften (Steuerwert) Aktiven gemäss Schlussbilanz (ohne Liegenschaften) Vermögensanteile an Personengesellschaften (Nettovermögen) Vermögensanteile an einfachen Gesellschaften Total der Vermögenswerte (Total Ziffern 400 bis 437) 591'419 Schulden 460 Private Schulden 461 Geschäftliche Schulden Ehemann / Einzelperson / P1 462 Ehefrau / P2 Hilfsblatt Abzüge 550' Reinvermögen (Ziffer 450 abzüglich Ziffer 460 bis 462) 41'419 Steuerfreie Beträge 472 für Steuerpflichtige in ungetrennter Ehe/Partnerschaft ' für alle übrigen Steuerpflichtigen für jedes nicht selbständig besteuerte Kind Anzahl: 2 je ' STEUERBARES VERMÖGEN GESAMT (Ziffer 470 abzüglich Ziffer 472 bis 474) 0 Beilagen... 1 PC-Steuererklärung inkl. Barcode-Blatt... 1 Wertschriftenverzeichnis... 1 Hilfsblatt Abzüge... 2 Lohnausweise... 1 FB für Liegenschaften... 1 Bescheinigungen Säule 3a... Geschäftsabschluss Vollständigkeitserklärung und allfällige Vollmacht Diese Steuererklärung und sämtliche Beilagen sind vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt. Zugleich bevollmächtige(n) ich/wir den auf der Frontseite aufgeführten Vertreter, mich/uns vor allen Steuerbehörden rechtsverbindlich zu vertreten. Diese Vollmacht gilt bis Widerruf. Alle steuerlichen Zustellungen und Rückfragen sind an den Vertreter zu richten; die Steuerrechnungen sind an mich/uns Vertreter (Zutreffendes ankreuzen) zu senden. Stans, Ort und Datum Unterschrift Ehemann / Einzelperson / P1 Die Ehegatten müssen die Steuererklärung gemeinsam unterschreiben. Unterschrift Ehefrau / P2 Seite 4 14

15 Wenn kein Einkommen aus Liegen schaften: Über tragen Sie diesen Betrag auf Seite 3, Ziffer 199 EINKÜNFTE IM IN- UND AUSLAND Ehemann / Einzelperson / P1, Ehefrau / P2 und minderjährige Kinder, ohne Erwerbseinkommen dieser Kinder 104 / 105 u.a. Vergütungen für Behördentätigkeit, Verwaltungsratshono rare, Tantièmen, usw. EiNKüNftE im in- und AuSlANd Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit 100 aus Haupterwerbstätigkeit Ehemann / Einzelperson / P1 Lohnausweis 101 Ehefrau / P2 Lohnausweis 104 aus Nebenerwerbstätigkeit Ehemann / Einzelperson / P1 105 Ehefrau / P2 095 Im vereinfachten Abrechnungsverfahren bereits versteuerter Bruttolohn (Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit): Einkünfte 2013 Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit 100/101 Hier sind alle empfangenen Leistungen im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis zu deklarieren, ohne Rücksicht auf deren Bezeichnung und Form der Ausrichtung. Dazu gehören auch Naturalbezüge (Kost und Logis) - Nebenbezüge Zulagen und Provisionen aller Art Jubiläums- und Dienstaltersgeschenke Treueprämien Gratifikationen, Tantièmen Trinkgelder und Entschädigungen für Sonderleistungen Einzusetzen ist der Nettolohn (d.h. der Lohn nach Abzug der AHV/IV/EO/ALV- Beiträge, der laufenden Beiträge an Personalvorsorgeeinrichtungen sowie der Prämien an die obligatorische Nichtberufsunfallversicherung) gemäss Lohnausweis. Bei mehreren Lohnausweisen ist der Nettolohn aller Ausweise zusammenzuzählen und hier einzusetzen. Spesenentschädigungen gelten als steuerbares Einkommen, soweit sie nicht Ersatz von berufsnotwendigen Auslagen darstellen. Das Steueramt kann den Nachweis verlangen, dass die Spesenentschädigungen tatsächlich Auslagenersatz darstellen; allenfalls ist ein entsprechender Lohnbestandteil aufzurechnen. Bestehen zeitliche Lücken in der Erwerbstätigkeit, so sind diese ausdrücklich zu bezeichnen, damit klar ersichtlich ist, dass nicht vergessen wurde, eine entsprechende Einkommensbescheinigung beizulegen. Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit aus Handel, Gewerbe, freien Berufen oder Landwirtschaft 110 / aus Haupterwerbstätigkeit Ehemann / Einzelperson / P1 inkl. Liquidationsgewinne bei Veräusserung von Geschäftsvermögen, Überführung ins Privat- 114 aus Nebenerwerbstätigkeit Ehemann / Einzelperson / P1 111 Ehefrau / P2 vermögen oder Wegzug ins Ausland 115 Ehefrau / P2 im Jahre aus Personengesellschaften Ehemann / Einzelperson / P1 119 Ehefrau / P2 Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen Rentenbescheinigungen 130 AHV- / IV-Renten (zu 100%) Ehemann / Einzelperson / P1 AHV IV beilegen! 131 Ehefrau / P2 AHV IV 132 / 133 Hier nur Renten aus beruflicher 132 BVG-Renten/Pensionen Ehemann / Einzelperson / P1 % Vorsorge einsetzen! 133 Ehefrau / P2 % Betreffend steuerbaren Anteil: 134 Leibrenten, Verpfründung Ehemann / Einzelperson / P1 40 % Siehe Wegleitung! 135 Ehefrau / P2 40 % 136 / andere Renten Ehemann / Einzelperson / P1 SUVA-Renten, Renten von privaten 137 Ehefrau / P2 Versicherungen, etc. Erwerbsausfallentschädigungen (soweit nicht im Lohnausweis enthalten) 142 / Arbeitslosentaggelder Ehemann / Einzelperson / P1 Taggelder aus Kranken-, Unfall- 141 Ehefrau / P2 oder Invalidenver sicherung, soweit 142 andere Taggelder Ehemann / Einzelperson / P1 nicht im Lohnausweis enthalten 143 Ehefrau / P Kinder- und Familienzulagen, EO-Entschädigung, Mutterschaftsentschädigung Wenn von Ausgleichskasse direkt ausbezahlt Wertschriftenertrag 150 und Ertrag aus Guthaben, Lotterie- und Totogewinnen Wertschriftenverzeichnis davon Erträge aus qualifizierten Beteiligungen 158 Übrige Einkünfte und Gewinne 160 Unterhaltsbeiträge vom geschiedenen/getrennt lebenden Ehegatten/Partner Formular U 161 Unterhaltsbeiträge/Alimente für Kinder Formular U 164 Ertrag aus unverteilten Erbschaften Formular EG 166 Korporationsnutzen 168 Weitere Einkünfte, nähere Bezeichnung: 170 Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen für Jahre 179 Zwischentotal der Einkünfte Nur auszufüllen, sofern Einkommen aus Liegenschaften vorhanden: 179 Übertrag von Ziffer 179 Für jede Liegenschaft mit eigener Nettoeinkünfte aus Liegenschaften: GB- oder Parz.-Nummer ist ein Formular LS auszufüllen; die Ergebnisse sind hierher zu übertragen. 190 Formular LS oder LSZ 190 Formular LS oder LSZ Bei mehr als 3 Liegenschaften sind 190 Formular LS oder LSZ die Ergebnisse der Formulare LS auf 195 unentgeltliches Wohnrecht Formular LSZ zu übertragen; das Gesamtergebnis ist hier einzusetzen. 199 Total der Einkünfte (Übertrag auf Seite 3, Ziffer 199) Seite 2 104/105 Hier sind sämtliche Einkünfte aus unselbständigen Nebenerwerbstätigkeiten zu deklarieren. Einzusetzen ist der Nettolohn gemäss Lohnausweis. Ebenfalls hier zu deklarieren sind Einkommen aus nebenberuflicher Behördentätigkeit (Formular NB) sowie Verwaltungsratshonorare und Tantièmen. Handelt es sich bei der Erwerbstätigkeit um eine von mehreren Haupttätigkeiten, ist das entsprechende Einkommen unter der Ziffer 100 bzw. 101 einzusetzen. Besteht die Arbeitsentschädigung ganz oder teilweise in einer Mietzinsreduktion (Hauptfall: Liegenschaftsverwalter oder Abwart), so ist die Differenz zwischen normalem und reduziertem Mietzins als Einkommen zu deklarieren. Für die Unkosten bei gelegentlichem Nebenerwerb kann auf Seite 2 von Formular HA (Hilfsblatt Abzüge) bei Ziffer 218/238 ein Pauschalabzug geltend gemacht werden. Wenn es sich beim Nebenerwerb um eine selbständige Erwerbstätigkeit handelt, ist das entsprechende Einkommen unter Ziffer 114/115 zu deklarieren. Vergessen Sie nicht, Ihre Lohnausweise der Steuererklärung beizulegen! 095 Gemäss Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit können kleine Arbeitsentgelte unter gewissen Bedingungen im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens direkt über die Ausgleichskasse abgerechnet werden. Solche Einkünfte unterliegen nicht der ordentlichen Einkommenssteuer, sind jedoch informationshalber hier in der Vorspalte zu deklarieren. Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit 110/111 Steuerpflichtige, die eine selbständige Erwerbstätigkeit in Handel, Gewerbe, Industrie oder in einem freien Beruf ausüben, haben der Steuererklärung die unterzeichnete Jahresrechnung 2013 (Bilanz, Erfolgsrechnung) oder, wenn eine kaufmännische Buchhaltung fehlt, Aufstellungen über Aktiven und Passiven, Einnahmen und Ausgaben sowie Privatentnahmen und Privateinlagen beizulegen. 15

16 Wenn kein Einkommen aus Liegen schaften: Über tragen Sie diesen Betrag auf Seite 3, Ziffer 199 Ehemann / Einzelperson / P1, Ehefrau / P2 und minderjährige Kinder, ohne Erwerbseinkommen dieser Kinder 104 / 105 u.a. Vergütungen für Behördentätigkeit, Verwaltungsratshono rare, Tantièmen, usw. 110 / 111 inkl. Liquidationsgewinne bei Veräusserung von Geschäftsvermögen, Überführung ins Privatvermögen oder Wegzug ins Ausland im Jahre 2013 Rentenbescheinigungen beilegen! 132 / 133 Hier nur Renten aus beruflicher Vorsorge einsetzen! Betreffend steuerbaren Anteil: Siehe Wegleitung! 136 / 137 SUVA-Renten, Renten von privaten Versicherungen, etc. 142 / 143 Taggelder aus Kranken-, Unfalloder Invalidenver sicherung, soweit nicht im Lohnausweis enthalten 144 Wenn von Ausgleichskasse direkt ausbezahlt EiNKüNftE im in- und AuSlANd Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit 100 aus Haupterwerbstätigkeit Ehemann / Einzelperson / P1 Lohnausweis 101 Ehefrau / P2 Lohnausweis 104 aus Nebenerwerbstätigkeit Ehemann / Einzelperson / P1 105 Ehefrau / P2 095 Im vereinfachten Abrechnungsverfahren bereits versteuerter Bruttolohn (Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit): Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit aus Handel, Gewerbe, freien Berufen oder Landwirtschaft 110 aus Haupterwerbstätigkeit Ehemann / Einzelperson / P1 111 Ehefrau / P2 114 aus Nebenerwerbstätigkeit Ehemann / Einzelperson / P1 115 Ehefrau / P2 118 aus Personengesellschaften Ehemann / Einzelperson / P1 119 Ehefrau / P2 Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen 130 AHV- / IV-Renten (zu 100%) Ehemann / Einzelperson / P1 AHV IV 131 Ehefrau / P2 AHV IV 132 BVG-Renten/Pensionen Ehemann / Einzelperson / P1 133 Ehefrau / P2 134 Leibrenten, Verpfründung Ehemann / Einzelperson / P1 135 Ehefrau / P2 136 andere Renten Ehemann / Einzelperson / P1 137 Ehefrau / P2 Erwerbsausfallentschädigungen (soweit nicht im Lohnausweis enthalten) 140 Arbeitslosentaggelder Ehemann / Einzelperson / P1 141 Ehefrau / P2 142 andere Taggelder Ehemann / Einzelperson / P1 143 Ehefrau / P2 144 Kinder- und Familienzulagen, EO-Entschädigung, Mutterschaftsentschädigung Wertschriftenertrag 150 und Ertrag aus Guthaben, Lotterie- und Totogewinnen Wertschriftenverzeichnis davon Erträge aus qualifizierten Beteiligungen 158 Übrige Einkünfte und Gewinne 160 Unterhaltsbeiträge vom geschiedenen/getrennt lebenden Ehegatten/Partner Formular U 161 Unterhaltsbeiträge/Alimente für Kinder Formular U 164 Ertrag aus unverteilten Erbschaften Formular EG 166 Korporationsnutzen 168 Weitere Einkünfte, nähere Bezeichnung: 170 Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen für Jahre 179 Zwischentotal der Einkünfte Nur auszufüllen, sofern Einkommen aus Liegenschaften vorhanden: Für jede Liegenschaft mit eigener GB- oder Parz.-Nummer ist ein Formular LS auszufüllen; die Ergebnisse sind hierher zu übertragen. Bei mehr als 3 Liegenschaften sind die Ergebnisse der Formulare LS auf Formular LSZ zu übertragen; das Gesamtergebnis ist hier einzusetzen. 179 Übertrag von Ziffer 179 Nettoeinkünfte aus Liegenschaften: 190 Formular LS oder LSZ 190 Formular LS oder LSZ 190 Formular LS oder LSZ 195 unentgeltliches Wohnrecht 199 Total der Einkünfte (Übertrag auf Seite 3, Ziffer 199) % % 40 % 40 % Einkünfte 2013 Seite 2 Es stehen folgende Hilfsformulare zur Verfügung: Formular 15: Fragebogen für Selbständigerwerbende mit kaufmännischer Buchhaltung Formular 15a: Fragebogen für Selbständigerwerbende ohne kaufmännische Buchhaltung Formular 17: Fragebogen für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte Formular 17a: Fragebogen für Anwälte, Notare, Geschäftsagenten und Steuerberater Formular 17b: Fragebogen für Ingenieure, Architekten, Geometer und Bauzeichner Formular LA: Fragebogen für Land- und Forstwirtschaft (mit dazugehöriger Wegleitung LAW) Für die Bewertung der Naturalbezüge verweisen wir auf das Merkblatt N1/2007; dieses kann unentgeltlich beim kantonalen Steueramt in Stans bezogen oder ab Internet ( heruntergeladen werden. 114/115 Hier ist jedes Einkommen aus selbständiger Nebenerwerbstätigkeit anzugeben. Der Steuererklärung ist eine Aufstellung beizulegen, die Aufschluss über die Bruttoeinnahmen und die Gewinnungskosten gibt. Es können auch die oben unter Ziffer 110/111 erwähnten Fragebogen verwendet werden. Bei Geschäftsaufgabe realisierte stille Reserven (Liquidationsgewinne) bilden Teil des steuerbaren selbständigen Erwerbseinkommens und sind im Geschäftsergebnis aufzuführen. Sowohl bei den Staats- und Gemeindesteuern als auch bei der direkten Bundessteuer werden bei definitiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit nach dem vollendeten 55. Altersjahr oder wegen Unfähigkeit zur Weiterführung infolge Invalidität, die in den letzten zwei Geschäftsjahren realisierten stillen Reserven zusammen, aber getrennt vom übrigen Einkommen privilegiert besteuert. Solche Liquidationsgewinne können Sie daher unter Ziffer 285 von den Einkünften in Abzug bringen (vgl. Seite 26 dieser Wegleitung) Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen Rentenbescheinigungen beilegen! Renten sind von derjenigen Person zu versteuern, die direkt anspruchsberechtigt ist. Der Bezüger einer IV-Rente, der Anspruch auf eine zusätzliche IV-Kinderrente hat, muss daher auch diese versteuern, selbst wenn er sie für ein erwachsenes Kind erhält. Bei nicht zu 100 % steuerbaren Renten ist in den Vorspalten der Steuererklärung der Gesamtbetrag und in den Hauptspalten der steuerbare Teilbetrag einzusetzen. Es sind wie folgt steuerbar: 130/131 AHV- und IV-Renten zu 100 % 132/133 Renten und Pensionen Renten von Einrichtungen der beruflichen Vorsorge (2. Säule), die auf einem Vorsorgeverhältnis beruhen, das am 31. Dezember 1986 bereits bestand: wenn die Rente vor dem 1. Januar 2002 zu laufen begonnen hat und die versicherte Person die gesamten geleisteten Beiträge selbst erbracht hat zu 60 % - wenn die Rente vor dem 1. Januar 2002 zu laufen begonnen hat und die versicherte Person mindestens 20 % der gesamten geleisteten Beiträge selbst erbracht hat zu 80 % in allen übrigen Fällen zu 100 % 134/135 Leibrenten, Verpfründung zu 40 % sofern die Leistungen von der versicherten Person erbracht worden sind. Den Leistungen der steuerpflichtigen Person sind die Leistungen von Angehörigen gleichgestellt. Dasselbe gilt für Leistungen Dritter, wenn die steuerpflichtige Person den Anspruch durch Erbgang, Vermächtnis oder Schenkung erhalten hat. 16

17 Alimente wurden bevorschusst Alimente wurden bevorschusst Alimente wurden bevorschusst Alimente wurden bevorschusst Wenn kein Einkommen aus Liegen schaften: Über tragen Sie diesen Betrag auf Seite 3, Ziffer 199 Steuererklärung Seite 2, Ziffer 160 Steuererklärung Seite 2, Ziffer 161 Steuererklärung Seite 3, Ziffer 254 Steuererklärung Seite 3, Ziffer /137 übrige Renten zu 100 % - Sogenannte AHV-Überbrückungsrenten des Arbeitgebers oder der Pensionskasse Renten des Arbeitgebers (also nicht von einer Pensionskasse) Renten der SUVA und andere Renten aus obligatorischer Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung Renten aus gebundener Selbstvorsorge (Säule 3a) - Haftpflichtrenten - Erwerbsunfähigkeitsrenten Renten und Ersatzeinkünfte der Militärversicherung (Altrechtliche Renten mit Rentenbeginn vor dem sind steuerfrei, einschliesslich der Invalidenrenten, die nach dem in eine Altersrente umgewandelt wurden.) Steuerfrei sind: - Hilflosenentschädigungen der AHV und IV - Hilflosenrenten der SUVA Ergänzungsleistungen der AHV/IV Fürsorgeleistungen Genugtuungssummen und Integritätsentschädigungen 140/141 Erwerbsausfallentschädigungen 142/143 Taggelder aus Kranken-, Unfall-, Invaliden- oder Arbeitslosenversicherung sind steuerpflichtiges Einkommen. Sie sind unter diesen Ziffern anzugeben, soweit sie nicht durch den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin im Lohnausweis bescheinigt und von dort mit dem Lohn in die Steuererklärung übertragen worden sind. 144 Von Ausgleichskassen direkt ausbezahlte Kinder- und Familienzulagen, Erwerbsausfallentschädigungen (für Militär-, Zivilschutz-, Zivildienstleistungen) oder Mutterschaftsentschädigungen sind hier anzugeben. Ehemann / Einzelperson / P1, Ehefrau / P2 und minderjährige Kinder, ohne Erwerbseinkommen dieser Kinder 104 / 105 u.a. Vergütungen für Behördentätigkeit, Verwaltungsratshono rare, Tantièmen, usw. 110 / 111 inkl. Liquidationsgewinne bei Veräusserung von Geschäftsvermögen, Überführung ins Privatvermögen oder Wegzug ins Ausland im Jahre 2013 Rentenbescheinigungen beilegen! 132 / 133 Hier nur Renten aus beruflicher Vorsorge einsetzen! Betreffend steuerbaren Anteil: Siehe Wegleitung! 136 / 137 SUVA-Renten, Renten von privaten Versicherungen, etc. 142 / 143 Taggelder aus Kranken-, Unfalloder Invalidenver sicherung, soweit nicht im Lohnausweis enthalten 144 Wenn von Ausgleichskasse direkt ausbezahlt EiNKüNftE im in- und AuSlANd Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit 100 aus Haupterwerbstätigkeit Ehemann / Einzelperson / P1 Lohnausweis 101 Ehefrau / P2 Lohnausweis 104 aus Nebenerwerbstätigkeit Ehemann / Einzelperson / P1 105 Ehefrau / P2 095 Im vereinfachten Abrechnungsverfahren bereits versteuerter Bruttolohn (Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit): Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit aus Handel, Gewerbe, freien Berufen oder Landwirtschaft 110 aus Haupterwerbstätigkeit Ehemann / Einzelperson / P1 111 Ehefrau / P2 114 aus Nebenerwerbstätigkeit Ehemann / Einzelperson / P1 115 Ehefrau / P2 118 aus Personengesellschaften Ehemann / Einzelperson / P1 119 Ehefrau / P2 Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen 130 AHV- / IV-Renten (zu 100%) Ehemann / Einzelperson / P1 AHV IV 131 Ehefrau / P2 AHV IV 132 BVG-Renten/Pensionen Ehemann / Einzelperson / P1 133 Ehefrau / P2 134 Leibrenten, Verpfründung Ehemann / Einzelperson / P1 135 Ehefrau / P2 136 andere Renten Ehemann / Einzelperson / P1 137 Ehefrau / P2 Erwerbsausfallentschädigungen (soweit nicht im Lohnausweis enthalten) 140 Arbeitslosentaggelder Ehemann / Einzelperson / P1 141 Ehefrau / P2 142 andere Taggelder Ehemann / Einzelperson / P1 143 Ehefrau / P2 144 Kinder- und Familienzulagen, EO-Entschädigung, Mutterschaftsentschädigung Wertschriftenertrag 150 und Ertrag aus Guthaben, Lotterie- und Totogewinnen Wertschriftenverzeichnis davon Erträge aus qualifizierten Beteiligungen 158 Übrige Einkünfte und Gewinne 160 Unterhaltsbeiträge vom geschiedenen/getrennt lebenden Ehegatten/Partner Formular U 161 Unterhaltsbeiträge/Alimente für Kinder Formular U 164 Ertrag aus unverteilten Erbschaften Formular EG 166 Korporationsnutzen 168 Weitere Einkünfte, nähere Bezeichnung: 170 Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen für Jahre 179 Zwischentotal der Einkünfte Nur auszufüllen, sofern Einkommen aus Liegenschaften vorhanden: Für jede Liegenschaft mit eigener GB- oder Parz.-Nummer ist ein Formular LS auszufüllen; die Ergebnisse sind hierher zu übertragen. Bei mehr als 3 Liegenschaften sind die Ergebnisse der Formulare LS auf Formular LSZ zu übertragen; das Gesamtergebnis ist hier einzusetzen. 179 Übertrag von Ziffer 179 Nettoeinkünfte aus Liegenschaften: 190 Formular LS oder LSZ 190 Formular LS oder LSZ 190 Formular LS oder LSZ 195 unentgeltliches Wohnrecht 199 Total der Einkünfte (Übertrag auf Seite 3, Ziffer 199) % % 40 % 40 % Einkünfte 2013 Seite 2 Wertschriftenertrag 150/ Als Einkommen aus Wertschriften und Guthaben gelten alle durch Zahlung, Über- 151/ weisung, Gutschrift, Verrechnung oder auf andere Weise erhaltenen Zinsen und 158 Gewinnanteile aus Guthaben und Beteiligungen aller Art. Als Zinsen und Gewinnanteile gelten auch die in Form von Gratisaktien, Gratisobligationen, Gratisliberierungen, Liquidationsüberschüssen oder in irgendeiner anderen Form erhaltenen geldwerten Leistungen aus Guthaben und Beteiligungen, die rechtlich keine Rückzahlung eines der steuerpflichtigen Person zustehenden Kapitalguthabens oder Kapitalanteils darstellen. Weitere Erläuterungen auf Seiten 37 bis 41 dieser Wegleitung! Übrige Einkünfte und Gewinne 160 Unterhaltsbeiträge/Alimente vom geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten Hier sind jene periodischen Unterhaltsbeiträge anzugeben, die der geschiedene oder getrennt lebende Ehegatte für sich erhält (Barzahlungen und/oder Naturalleistungen). Für die detaillierten Angaben ist das Formular U auszufüllen. Kanton Nidwalden Beachten Sie bitte die Erläuterungen zu den Ziffern 160 und 161 in der Wegleitung zur Steuererklärung Beachten Sie bitte die Erläuterungen zu den Ziffern 254 und 255 in der Wegleitung zur Steuererklärung Unterhaltsbeiträge 2013 Name und Vorname: A. Persönliche Unterhaltsbeiträge Alimentenempfänger(in) Alimente erhalten von: Name / Vorname / Wohnort: PID-Nr. Trennung seit: Alimentenzahlende(r) Alimente bezahlt an: Name / Vorname / Wohnort: Trennung seit: Monatliche Beiträge: vom: bis: vom: bis: Total erhaltene/bezahlte Beiträge erhaltene Zahlungen vom getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten geleistete Zahlungen an getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten 161 Unterhaltsbeiträge/Alimente für Kinder Periodische Unterhaltsbeiträge, die geschiedene oder getrennt lebende Ehegatten oder ledige Steuerpflichtige für Kinder erhalten, sind bis und mit dem Monat, in dem das Kind das 18. Altersjahr erreicht, als Einkommen in die Steuererklärung einzutragen. Nicht mehr als Einkommen zu deklarieren sind somit Alimente für Kinder über 18 Jahren. Für die detaillierten Angaben ist das Formular U auszufüllen. B. Kinder-Alimente (inkl. Kinderzulagen) Es sind nur die empfangenen bzw. bezahlten Beiträge bis zum vollendeten 18. Altersjahr des Kindes aufzuführen. Bevorschusste Alimente sind vom Empfänger / von der Empfängerin ebenfalls zu deklarieren. 1. Kind Name/Vorname: geboren am: Monatliche Beiträge: vom: bis: vom: bis: 2. Kind Name/Vorname: geboren am: Monatliche Beiträge: vom: bis: vom: bis: 3. Kind Name/Vorname: geboren am: Monatliche Beiträge: vom: bis: vom: bis: 4. Kind Name/Vorname: geboren am: Monatliche Beiträge: vom: bis: vom: bis: Total erhaltene/bezahlte Beiträge Formular U 2013 erhaltene Kinder-Alimente geleistete Kinder-Alimente 17

18 *) Zutreffendes ankreuzen Steuererklärung Seite 4, Ziffer 414 Steuererklärung Seite 2, Ziffer 164 Steuererklärung Seite 2, Ziffer 190 Erbengemeinschaften 2013 und andere Personengesamtheiten (Miteigentümer, Gemeinderschaften etc.) Kanton Nidwalden Name der Gemeinschaft: Für das Ausfüllen wird auf die Erläuterungen der Wegleitung zu den entsprechenden Positionen der Steuererklärung für natürliche Personen verwiesen. Auf der Rückseite ist zuerst das Reineinkommen und -vermögen der Personengesamtheit zu ermitteln und dann auf der Vorderseite auf die einzelnen Teilhaber und Teilhaberinnen aufzuteilen. Jeder Teilhaber und jede Teilhaberin hat je 1 Kopie dieses Fragebogens und aller Beilagen mit seiner persönlichen Steuererklärung einzureichen. Erbengemeinschaften haben für die Rückerstattung der Verrechnungssteuer das Formular S-167, das beim Kantonalen Steueramt Nidwalden, 6371 Stans, bezogen werden kann, auszufüllen. Teilhaber anderer Personengesamtheiten haben ihre anteilmässigen Verrechnungssteuerguthaben mit ihrer persönlichen Steuererklärung zurückzufordern. Die entsprechenden Vermögens- und Einkommensbestandteile sind deshalb nicht in diesem Formular, sondern anteilmässig im Wertschriftenverzeichnis jedes Teilhabers aufzuführen. Beachten Sie! Erbengemeinschaften sind keine selbständigen Steuersubjekte; Erbberechtigte sind deshalb für ihren Anteil am Nachlassvermögen bereits ab Todestag des Erblassers, und nicht erst ab Erbteilung steuerpflichtig. ERBLASSER / ERBLASSERIN Name und Vorname: Geburtsdatum: Letzter Wohnsitz: Todestag: VERWALTER Name und Vorname: Telefon-Nr.: Adresse: Wohnort: TEILHABER / TEILHABERINNEN Name, Vorname, Geburtsjahr und genaue Adresse der Erben, Nutzniesser, Teilhaber, Anteil am Vermögen Anteil am Einkommen denen das Eigentum bzw. die Nutzung an den auf der Rückseite aufgeführten Vermögenswerten zusteht (bei Ehefrauen ist ausserdem der Vorname des Ehemannes anzugeben) % % 2013 Ziffer 13 Rückseite Ziffer 6 Rückseite Ertrag aus unverteilten Erbschaften Einkommen aus unverteilten Erbschaften ist ab Todestag des Erblassers bzw. der Erblasserin von den einzelnen Erben anteilmässig (entsprechend ihrer Erbquote) zu versteuern. Dazu ist das Formular EG auszufüllen; je eine Kopie davon ist der Steuererklärung aller Anteilsberechtigten beizulegen. Die Verrechnungssteuer bei unverteilten Erbschaften ist mittels Formular S-167 (Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer in Erbfällen) direkt beim Kantonalen Steueramt am letzten Wohnsitz des Erblassers geltend zu machen. Dort kann das Formular S-167 auch bezogen werden Die Anteile der Teilhaber/-innen am Vermögen und Einkommen sind in deren persönlichen Steuererklärungen einzusetzen. 166 Korporationsnutzen Der Korporationsnutzen oder die sog. Genossame ist hier einzusetzen. Ort und Datum: Für die Richtigkeit und Vollständigkeit: Formular EG 2013 Kanton Nidwalden Liegenschaften 2013 (Je Liegenschaft 1 Formular!) Name und Vorname: Für jede Liegenschaft mit eigener GB- oder Parz.-Nummer ist ein Formular LS auszufüllen, bei Miteigentum und unverteilten Erbschaften zusätzlich das Formular EG (Fragebogen für Erbengemeinschaften). Bei mehr als 3 Liegenschaften: Übertrag der Ergebnisse der Formulare LS auf Formular LSZ. Standort: Land: Kanton: PLZ: Gemeinde (Gde-Gebiet): Strasse und Nr.: Steuerwert (= Güterschatzung): Parz. bzw. GB-Nr.: Baujahr: Erstellungskosten / Erwerbspreis: Anzahl Wohnungen: Fläche (m 2 ): An- oder Umbaukosten seit : Erwerbsdatum: Veräusserungsdatum: Bezugsdatum bei Neubau / Wohnungserwerb: Liegenschaftstyp*: EFH Eigentumswohnung MFH Geschäftshaus Wohn- & G Haus Gewerbe/Ind.... Einkünfte aus der Liegenschaft Stock- Zimmerzahl Mieter bzw. Pächter / Wohnrechtsnehmer: Mietdauer Miet- und Pachtwerk Bürofläche Name und Vorname von... bis... zinseinnahmen Garage, etc. (sofern nicht ganzes Jahr) 2013 Zu deklarieren sind die Mieteinnahmen ohne Zahlungen für Heizungs-, Warmwasser - und Nebenkosten! Sind Nebenkosten und allenfalls Heizungs- und Warmwasserkosten in den Mieteinnahmen enthalten, sind diese Kosten auf der Rückseite zu deklarieren. Der Anteil, der auf die Mieteinnahmen fällt, kann hier abgezogen werden. Berechnung Eigenmietwert (am Wohnort): Steuerbarer Anteil vom Mietwert gemäss Güterschatzung: - Kanton: 70 % - Bund: 75 % Siehe auch Wegleitung! Pauschaler Abzug: 10 %, wenn Gebäude < 10 Jahre 20 %, wenn Gebäude >= 10 Jahre oder Abzug der tatsächlichen Kosten: Detaillierte Aufstellung auf der Rückseite dieses Fragebogens! Formular LS 2013 Total Mieterträge Abzüge: Baurechtszinsen (Anteil vermietetes/verpachtetes Grundstück) Anteilige Heizungs-, Warmwasser- und Nebenkosten gemäss Rückseite Ferienwohnungen/-häuser für allg. Kosten: 20 % der Mieterträge für Wäsche: 13 % der Mieterträge 180 Total Nettomieterträge 180 Übertrag Total Nettomieterträge Vom Eigentümer und Angehörigen benützte Räumlichkeiten: Stock- Zimmer benutzt als Mietwert gemäss werk Fläche Güterschatzung Eigene Wohnung am Wohnort Geschäftsräume Total der Miet- und Pachtzinseinnahmen, inkl Mietwerte 187 abzüglich: Unterhalts- und Verwaltungskosten 190 Nettoertrag Liegenschaft PID-Nr. 168 Weitere Einkünfte Alle steuerpflichtigen Einkünfte, die unter den übrigen Ziffern nicht aufgeführt sind, müssen hier eingetragen werden. Art der Einkünfte bitte genau bezeichnen und allfällige Berechnungen beilegen! Beispiele: im Lohnausweis nicht ausgewiesene Trinkgelder Einnahmen aus Patenten, Lizenzen, Autorrechten Einkünfte aus Vermietung beweglicher Sachen (z.b. von Pferden, Automobilen etc.) Einkünfte aus Untervermietung von Wohnungen und Zimmern - Vermögensertrag aus dem Erneuerungsfonds bei Stockwerkeigentum (sofern nicht schon im Wertschriftenverzeichnis enthalten) 170 Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen Für die Ermittlung des Steuersatzes ist anzugeben, für wieviele Jahre die Kapitalabfindung jährliche Leistungen ersetzt. Das Steueramt berechnet von Amtes wegen den für den Steuersatz massgebenden Betrag. Nettoeinkünfte aus Liegenschaften Je GB- bzw. Parz.-Nr. ein eigenes Formular LS ausfüllen! Damit unser EDV-System Ihre Liegenschaften automatisch verarbeiten kann, ist eine separate Deklaration jedes Grundstückes notwendig (z.b. 1 Formular für Eigentumswohnung, 1 Formular für den Autoabstellplatz in der Tiefgarage). Die im Formular LS vorgesehenen Spalten bitte detailliert ausfüllen! Für jede Liegenschaft des Privatvermögens ist ein Formular LS auszufüllen, auch für solche in anderen Kantonen oder im Ausland. Bei mehr als 3 Liegenschaften ist zusätzlich das Formular LSZ, auf welches die Totale der Formulare LS zu übertragen sind, einzureichen. Für Liegenschaften, welche zum Vermögen des eigenen Geschäfts- oder Landwirtschaftsbetriebes gehören, muss das Formular LS nicht ausgefüllt werden. Der Ertrag sowie die Kosten und Zinsen der ganz oder vorwiegend der selbständigen Erwerbstätigkeit dienenden Liegenschaften sind Bestandteil des Betriebsgewinnes und somit unter Ziffer zu deklarieren. 180 Miet- und Pachtzinseinnahmen Zu deklarieren sind die Miet- bzw. Pachtzinszahlungen der Mieter/Pächter, der Mietwert des wohnberechtigten Teils aber ohne Zahlungen für Nebenkosten, Heizung, Warmwasser, Treppenhausreinigung usw. Baurechtszinsen, die für vermietete oder verpachtete Grundstücke bezahlt werden, können abgezogen werden. Sind die Heizungs- und Warmwasserkosten und allfällig weitere Nebenkosten in der Miete inbegriffen, sind die entsprechenden Auslagen auf der Rückseite von Formular LS detailliert anzugeben und der auf die Mieter/Pächter entfallende Anteil vom Total der Mieterträge abzuziehen. 18

19 *) Zutreffendes ankreuzen Steuererklärung Seite 2, Ziffer 190 Bei möblierten Ferienwohnungen und Ferienhäusern können folgende Abzüge vorgenommen werden: - 20 % der Bruttoerträge, um der Abnützung der Wohnungseinrichtung und den höheren Unterhaltskosten Rechnung zu tragen - Weitere 13 % (also insgesamt 1/3 der Bruttoerträge), wenn auch die Wäsche zur Verfügung gestellt wird. 182 Vom Eigentümer und Angehörigen benützte Räumlichkeiten Der für die Einkommenssteuer massgebende Eigenmietwert ist anhand der Mietwerte auf der Rückseite der Verfügung betreffend die Bewertung von unbeweglichem Vermögen zu berechnen. Um aktuelle Werte (Marktwerte) zu erreichen, legt der Regierungsrat jährlich einen Umrechnungssatz fest. Für die Steuerperiode 2013 beträgt dieser 100 %. Bei der Bemessung des Eigenmietwertes ist zu unterscheiden, ob die Wohnung bzw. die Liegenschaft von der steuerpflichtigen Person am Wohnsitz dauernd selbst bewohnt wird, oder ob es sich bei der betreffenden Wohnung/Liegenschaft um eine Zweitwohnung bzw. um eine Ferienwohnung handelt. Anhand des folgenden Beispieles können Sie den für Sie massgeblichen Eigenmietwert aufgrund Ihrer Güterschatzung selbst ermitteln. Unter dem Titel Ertragswert auf der Rückseite der Güterschatzungsverfügung finden Sie die massgebenden Mietwerte. Liegenschaften 2013 (Je Liegenschaft 1 Formular!) Kanton Nidwalden Name und Vorname: PID-Nr. Für jede Liegenschaft mit eigener GB- oder Parz.-Nummer ist ein Formular LS auszufüllen, bei Miteigentum und unverteilten Erbschaften zusätzlich das Formular EG (Fragebogen für Erbengemeinschaften). Bei mehr als 3 Liegenschaften: Übertrag der Ergebnisse der Formulare LS auf Formular LSZ. Standort: Land: Kanton: PLZ: Gemeinde (Gde-Gebiet): Strasse und Nr.: Steuerwert (= Güterschatzung): Parz. bzw. GB-Nr.: Baujahr: Erstellungskosten / Erwerbspreis: Anzahl Wohnungen: Fläche (m 2 ): An- oder Umbaukosten seit : Erwerbsdatum: Veräusserungsdatum: Bezugsdatum bei Neubau / Wohnungserwerb: Liegenschaftstyp*: EFH Eigentumswohnung MFH Geschäftshaus Wohn- & G Haus Gewerbe/Ind.... Einkünfte aus der Liegenschaft Stock- Zimmerzahl Mieter bzw. Pächter / Wohnrechtsnehmer: Mietdauer Miet- und Pachtwerk Bürofläche Name und Vorname von... bis... zinseinnahmen Garage, etc. (sofern nicht ganzes Jahr) 2013 Zu deklarieren sind die Mieteinnahmen ohne Zahlungen für Heizungs-, Warmwasser - und Nebenkosten! Sind Nebenkosten und allenfalls Heizungs- und Warmwasserkosten in den Mieteinnahmen enthalten, sind diese Kosten auf der Rückseite zu deklarieren. Der Anteil, der auf die Mieteinnahmen fällt, kann hier abgezogen werden. Berechnung Eigenmietwert (am Wohnort): Steuerbarer Anteil vom Mietwert gemäss Güterschatzung: - Kanton: 70 % - Bund: 75 % Siehe auch Wegleitung! Pauschaler Abzug: 10 %, wenn Gebäude < 10 Jahre 20 %, wenn Gebäude >= 10 Jahre oder Abzug der tatsächlichen Kosten: Detaillierte Aufstellung auf der Rückseite dieses Fragebogens! Formular LS 2013 Total Mieterträge Abzüge: Baurechtszinsen (Anteil vermietetes/verpachtetes Grundstück) Anteilige Heizungs-, Warmwasser- und Nebenkosten gemäss Rückseite Ferienwohnungen/-häuser für allg. Kosten: 20 % der Mieterträge für Wäsche: 13 % der Mieterträge 180 Total Nettomieterträge 180 Übertrag Total Nettomieterträge Vom Eigentümer und Angehörigen benützte Räumlichkeiten: Stock- Zimmer benutzt als Mietwert gemäss werk Fläche Güterschatzung Eigene Wohnung am Wohnort Geschäftsräume Total der Miet- und Pachtzinseinnahmen, inkl Mietwerte 187 abzüglich: Unterhalts- und Verwaltungskosten 190 Nettoertrag Liegenschaft Beispiel (Einfamilienhaus mit Einlegerwohnung): Anzahl Bezeichnung (Fr./Mt.) (Fr./Jahr 1 3 Zimmerwohnung Zimmerwohnung Disponibel Raum/Fitness/Sauna Garage Total Mietwert (Fr./Jahr) Die steuerpflichtige Person nutzt selber die 6-Zimmerwohnung, den Disponibel- Raum sowie 1 Garage; die 3-Zimmerwohnung sowie 1 Garage sind an einen Dritten vermietet. Der für die Berechnung des Eigenmietwertes massgebliche Mietwert beträgt (= /2 von 2 400). Der Marktmietwert beträgt für die Steuerperiode (= 100 % von ). - Eigenmietwert, wenn Wohnung am Wohnsitz dauernd selbst bewohnt: = 70 % von = Eigenmietwert im Falle der Zweitwohnung bzw. Ferienhaus: Betreffend vermieteter 3-Zimmerwohnung + Garage sind unter Ziffer 180 die tatsächlich erzielten Mieteinnahmen zu deklarieren. Wird ein Grundstück oder ein Teil davon zu einem Vorzugszins an eine nahestehende Person vermietet, ist wenigstens der Mietwert steuerbar, der bei Eigennutzung massgebend ist. Für die 3-Zimmerwohnung + Garage wären in diesem Falle mindestens (= 70 % von [ /2 von 2 400]) steuerbar. Bei zeitweise nicht vermieteten Ferienhäusern/-wohnungen ist für die ganze Zeitdauer, während welcher nicht an Dritte vermietet wurde, der Eigenmietwert einzusetzen (Beispiel: Ferienhaus wird während 3 Monaten vermietet; für die verbleibenden 9 Monate des Jahres sind 9/12 des Eigenmietwertes einzusetzen). Der Eigenmietwert kann reduziert werden, wenn ein Teil des Hauses/der Wohnung dauernd unbenützt bleibt (Unternutzungsabzug). Direkte Bundessteuer: Für das am Wohnsitz dauernd selbst bewohnte Grundstück (Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Wohnung in eigenem Mehrfamilienhaus) beträgt der Eigenmietwert 75 % des Marktwertes. 19

20 *) Zutreffendes ankreuzen Steuererklärung Seite 2, Ziffer 190 Liegenschaften 2013 (Je Liegenschaft 1 Formular!) Kanton Nidwalden Name und Vorname: PID-Nr. Für jede Liegenschaft mit eigener GB- oder Parz.-Nummer ist ein Formular LS auszufüllen, bei Miteigentum und unverteilten Erbschaften zusätzlich das Formular EG (Fragebogen für Erbengemeinschaften). Bei mehr als 3 Liegenschaften: Übertrag der Ergebnisse der Formulare LS auf Formular LSZ. Standort: Land: Kanton: PLZ: Gemeinde (Gde-Gebiet): Strasse und Nr.: Steuerwert (= Güterschatzung): Parz. bzw. GB-Nr.: Baujahr: Erstellungskosten / Erwerbspreis: Anzahl Wohnungen: Fläche (m 2 ): An- oder Umbaukosten seit : Erwerbsdatum: Veräusserungsdatum: Bezugsdatum bei Neubau / Wohnungserwerb: Liegenschaftstyp*: EFH Eigentumswohnung MFH Geschäftshaus Wohn- & G Haus Gewerbe/Ind.... Einkünfte aus der Liegenschaft Stock- Zimmerzahl Mieter bzw. Pächter / Wohnrechtsnehmer: Mietdauer Miet- und Pachtwerk Bürofläche Name und Vorname von... bis... zinseinnahmen Garage, etc. (sofern nicht ganzes Jahr) 2013 Zu deklarieren sind die Mieteinnahmen ohne Zahlungen für Heizungs-, Total Mieterträge Abzüge: Warmwasser - und Nebenkosten! Baurechtszinsen (Anteil vermietetes/verpachtetes Grundstück) Sind Nebenkosten und allenfalls Anteilige Heizungs-, Warmwasser- und Nebenkosten gemäss Rückseite Heizungs- und Warmwasserkosten in Ferienwohnungen/-häuser für allg. Kosten: 20 % der Mieterträge den Mieteinnahmen enthalten, sind für Wäsche: 13 % der Mieterträge diese Kosten auf der Rückseite zu deklarieren. Der Anteil, der auf die 180 Total Nettomieterträge Mieteinnahmen fällt, kann hier abgezogen werden. Ein Abzug ist ausgeschlossen, - wenn Räume weniger intensiv oder nur gelegentlich genutzt werden (Arbeits-, Gästezimmer, Bastelraum); - wenn Räume ausgezogener Kinder weiterhin für Besuche oder Ferien zur Verfügung gehalten werden; - wenn von Anfang an mehr Wohnraum zugelegt wird, als für die objektiven Wohnbedürfnisse notwendig sind; - für Ferienhäuser und andere Zweitwohnungen. Die tatsächliche Unternutzung ist nachzuweisen und in jeder Steuerperiode ist ein entsprechender Antrag zu stellen. Berechnung Eigenmietwert (am Wohnort): Steuerbarer Anteil vom Mietwert gemäss Güterschatzung: - Kanton: 70 % - Bund: 75 % Siehe auch Wegleitung! Pauschaler Abzug: 10 %, wenn Gebäude < 10 Jahre 20 %, wenn Gebäude >= 10 Jahre oder Abzug der tatsächlichen Kosten: Detaillierte Aufstellung auf der Rückseite dieses Fragebogens! Formular LS Übertrag Total Nettomieterträge Vom Eigentümer und Angehörigen benützte Räumlichkeiten: Stock- Zimmer benutzt als Mietwert gemäss werk Fläche Güterschatzung Eigene Wohnung am Wohnort Geschäftsräume Total der Miet- und Pachtzinseinnahmen, inkl Mietwerte 187 abzüglich: Unterhalts- und Verwaltungskosten 190 Nettoertrag Liegenschaft 184 Als Mietwert für selbstbenützte Geschäftsräume ist ein Marktwert einzusetzen. Er hat dem als Geschäftsunkosten in der Erfolgsrechnung belasteten Betrag zu entsprechen. Andere Erträge wie - Nicht rückzahlbare Zinszuschüsse von Bund, Kanton und Gemeinde auf Grund der Erlasse über die Massnahmen zur Förderung des Wohnungsbaus Baurechtszinsen für die Einräumung eines Baurechts Einkünfte aus der Ausbeutung von Kies, Sand und andern Bestandteilen des Bodens Einkommen aus der Einräumung von Nutzungsrechten Waldertrag usw. sind auf Formular LS unter den Miet- und Pachtzinseinnahmen zu deklarieren. Die auf der Rückseite von Formular LS vorgesehenen Spalten detailliert ausfüllen! Rechnungskopien beilegen! Für den Abzug massgebend ist das Rechnungsdatum. Unbedingt Art der Arbeit angeben! 187 Unterhalts- und Verwaltungskosten Die Kosten für Unterhalt und Verwaltung privater Liegenschaften können abgezogen werden. Für Grundstücke des Privatvermögens, die vorwiegend Wohnzwecken dienen, kann anstelle der tatsächlichen Kosten ein Pauschalabzug geltend gemacht werden. Dieser beträgt 10 %, wenn das Gebäude weniger als 10 Jahre alt ist 20 %, wenn das Gebäude 10 oder mehr Jahre alt ist. Massgebend für die Altersbestimmung ist die Differenz zwischen erstem Bezugsdatum des Gebäudes und letztem Tag der Steuerperiode; es werden nur volle Jahre anerkannt. Der Pauschalabzug wird vom Total der Miet- und Pachtzinseinnahmen, inkl. Mietwerte berechnet. In jeder Steuerperiode kann für jede Liegenschaft zwischen dem Abzug der tatsächlichen Kosten und dem Pauschalabzug gewählt werden. Abzug der tatsächlichen Kosten: Unterhaltskosten: Auslagen für die Instandhaltung, Instandstellung und Ersatzbeschaffung, ohne Aufwendungen für Neueinrichtungen, Aus- oder Umbauten sowie Verbesserung der Liegenschaft - Einlagen in den Reparatur- und Erneuerungsfonds von Stockwerkeigentümergemeinschaften, sofern diese Mittel nur zur Deckung von künftigen Unterhaltskosten für die Gemeinschaftsanlagen verwendet werden und den Stockwerkeigentümern unwiderruflich entzogen sind. Aus dem Erneuerungsfonds bestrittene wertvermehrende Aufwendungen sind anteilsmässig wieder als Einkommen zu versteuern. Betriebskosten können nicht abgezogen werden, da nur die Nettomieterträge zu deklarieren sind. 20

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