Stellungnahme Bundesverband WindEnergie e.v. Landesverband Berlin-Brandenburg (BWE) zur Energiestrategie 2030 der Landesregierung Brandenburg
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- Ewald Brauer
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1 BWE-Landesbüro, Eisenhartstr. 18, Potsdam Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten Herrn Minister Christoffers Heinrich-Mann-Allee Potsdam Jan Hinrich Glahr Landesverband Berlin-Brandenburg T +49 (0)331 / F +49 (0) 331 / BE-BB@bwe-regional.de Stellungnahme Bundesverband WindEnergie e.v. Landesverband Berlin-Brandenburg (BWE) zur Energiestrategie 2030 der Landesregierung Brandenburg Potsdam, 07.Februar 2012 Sehr geehrte Damen und Herren, Grundsätzliche Einschätzung der Energiestrategie 2030 Der BWE LV BE-BB verfolgt das Ziel, die Landesregierung in ihrer Energiepolitik zu unterstützen. Die Möglichkeit der aktiven Beteiligung seitens des Verbandes bei der Erstellung der Energiestrategie 2030 wird begrüßt, jedoch haben die konkreten Arbeitsergebnisse der Energiestrategiewerkstätten nur selektiv Eingang gefunden. Darüber hinaus fehlt die formelle Einbindung unseres BWE- Landesverbandes (z. B. in Monitoringprozesse). Eine positive Fortschreibung der Energiestrategie 2020 lässt sich in der Energiestrategie 2030 nicht erkennen. Insbesondere werden keine quantifizierten Spartenziele für eine Ausbaudynamik der Windenergie bis 2030 gegeben. Ein Festhalten an der Braunkohle bremst die Innovationskraft und den Ausbau der erneuerbaren Energien. Wenn die Landesregierung an der Braunkohle als Brückentechnologie festhält, dann fordert der BWE gleichzeitig die kurzfristige Schaffung optimaler politisch rechtlicher Rahmenbedingungen für den Ausbau der Windenergie als politisches Ziel. Die politisch gewollte Brücke muss möglichst kurz ausfallen und mit verbindlichen Ausstiegszeitpunkten aus der Braunkohleverstromung untermauert werden. Teilbereiche der Energiestrategie 2030 bedürfen genereller inhaltlicher Änderungen. Diese Stellungnahme konzentriert sich dabei auf fünf zentrale Forderungen: Seite 1 von 5
2 1. Flächenausweisung für Windenergie umsetzbar gestalten 2. Akzeptanzdiskussion lösungsorientiert führen 3. Interministeriellen Schulterschluss umsetzen 4. Wertschöpfung der Erneuerbaren Energien anerkennen 5. Repowering richtig bewerten Im separaten Dokument finden sich Ergänzungen zum Textentwurf sowie Empfehlungen zu konkreten Projekten im Maßnahmenkatalog: Änderung des 3.G: Leitprojekts und 3.G. II Erweiterung um Projekt III: Förderung von verbrauchernahen Selbstversorgungsanlagen Erweiterung um Projekt VI Förderung von FuE-Projekten im Bereich smart grid, intelligente Bedarfssteuerung Erweiterung um Projekt V Regelhafte Ausweisung von Industrieund Gewerbegebieten als Windeignungsgebiete 1. Flächenausweisung für Windenergie umsetzbar gestalten Die Ausweisung von 2 % der Landesfläche als Windeignungsgebiete wird bis zum Jahr 2020 angestrebt (Energiestrategie 2030, S. 35). Der BWE begrüßt das Festhalten am Ausbau der Erneuerbaren Energien und am 2 %-Ziel bis Dabei müssen die durchschnittlichen Projektplanungs- und Projektrealisierungsdauern berücksichtigt werden. Die Flächen müssen daher bis 2015 identifiziert und ausgewiesen sein. Für die Energiestrategie 2030 sollte zudem eine offene Diskussion über die Erschließung neuer Nutzungsflächen für die Windenergie über das Jahr 2020 hinaus erfolgen. Tatsächlich weist das Land Brandenburg in verschiedenen Studien ein Flächennutzungspotenzial für Windenergie zwischen 2% und bis zu 26 % i auf. Die Bereitstellung von Flächen für Windenergie an Industrie- und Gewerbestandorten, an Autobahnen, im Wald und auf Braunkohle-Folgelandschaften bieten die Möglichkeit dieses Potential auszuschöpfen und eine intelligente Gewichtung von regenerativen Energien an verbrauchernahen und konfliktfreien Standorten zu realisieren. Dieses Vorgehen kann ebenso wie die stärke Einbindung der Bürger und Kommunen zu einer höheren Akzeptanz beitragen. Die Energiestrategie sollte den politischen Willen zur Schaffung der dazu notwendigen politisch-rechtlichen Rahmenbedingungen als Ziel festhalten. Die Diskussion über die Möglichkeit der Ausweisung von Seite 2 von 5
3 Windvorranggebieten sollte zugelassen werden, wobei sie ergebnisoffen sein sollte. Die Erhöhung des Anteiles der Erneuerbaren Energien am Primärenergieverbrauch auf 35% bis zum Jahr 2030 (Energiestrategie 2030, S. 35) und der dazugehörigen zusätzlichen Windenergieleistung von 7500 MW ii sollte in konkreten Teilzielen festgehalten werden. Wir schlagen eine Vorgabe durch die Landesregierung von 400 MW p.a. vor. Eine jährliche SOLL-IST-Analyse der abgeleiteten energetischen Zielstufen ermöglicht eine rechtzeitige Nachkalibrierung auch nach Das trägt zur besseren Planbarkeit für alle Beteiligten bei. 2. Akzeptanzdiskussion lösungsorientiert führen Der BWE begrüßt das Bemühen um Akzeptanz. Pro und Kontrastandpunkte zur Windenergie sind selbstverständlich. Die vorgebrachten Argumente müssen gegeneinander abgewogen werden. Wir sind davon überzeugt, dass eine klare Mehrheit der brandenburger Bürgerinnen und Bürger die Chancen aus einer Energiewende mit dem Ziel 100% erneuerbare Energien erkennt und unterstützt. Dafür müssen seitens der Landesregierung alle dazu notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt werden. In der Energiestrategie 2030 werden regenerative und fossile Energie in Akzeptanzfragen mit unterschiedlichem Maßstab gemessen. Die statistische Grundlage ist dabei veraltet iii und wird einseitig dargestellt. Aktuelle Studien zeigen, dass die Akzeptanz für Windanlagen in der Nachbarschaft in Brandenburg stetig steigt iv. Sie liegt inzwischen bei über 60 % Zustimmung. Der Wert ist umso höher, je mehr Erfahrung die Menschen mit der Windenergie haben. Demgegenüber stellt sich die Akzeptanz von Kohlekraftwerken als sehr gering dar (Akzeptanzwert für Kohlekraftwerke in der Nachbarschaft in Brandenburg: 8 %). Die Einbindung der erneuerbaren Energien in die Energieversorgung ist von Politik und Bevölkerung gewollt. Mit der Kompetenz der Windbranche in Brandenburg steht der BWE Landesverband als beratender Partner bereit, um bei Fragen der Bürgereinbindung und Akzeptanz zu unterstützen. Daraus folgt unsere Forderung als Fachverband namentlich und inhaltlich eingebunden zu werden. Den Akzeptanz-Projekten der Energiestrategie 2030 (z. B. Internetseite als Informationsplattform, Energiestrategie 2030, Katalog der strategischen Maßnahmen, S. 44) fehlt es an Bürgernähe und an direkten Dialogmöglichkeiten. Bekanntlich ist die Ablehnung von Windturbinen zum Teil durch Angst vor dem Unbekannten motiviert. Das Wissen um den Nutzen erneuerbarer Energien und Seite 3 von 5
4 Möglichkeiten lokaler Partizipation trägt zur Akzeptanz der erneuerbaren Energien entscheidend bei. Als neutralen Ansprechpartner schlägt der BWE daher die Schaffung einer Stelle Ombudsmann für erneuerbare Energien vor. 3. Interministeriellen Schulterschluss umsetzen In der Energiestrategie 2030 ist eine Beschleunigung des Genehmigungsprozesses für Windenergieanlagen verankert (Energiestrategie 2030, Katalog der strategischen Maßnahmen, S. 28). Der BWE fordert für diesen Prozess auf politischer Ebene einen interministeriellen Schulterschluss beim Ausbau der Windenergie. Das bisherige Neben- und Gegeneinander der Ministerien ist von diesem Ziel weit entfernt. Inwieweit in diesem Fall ein Ministerium die alleinige Federführung übernimmt oder ein neukonzipiertes Ministerium ( Energieministerium ) gegründet wird, ist Aufgabe der Politik. 4. Wertschöpfung der Erneuerbaren Energien anerkennen Die Energiestrategie 2030 verweist darauf, dass die erneuerbaren Energieträger einen erwarteten Arbeitsplatzwegfall im Bereich der konventionellen Energien nicht auffangen könnten (Energiestrategie 2030, S. 40). Der BWE teilt hingegen die Ansichten einer aktuellen Studie v, die bei einem beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien im Land Brandenburg von ca neu geschaffenen Arbeitsplätzen ausgeht. Dieser Umstand würde den Abbau von Stellen im Bereich der Braunkohle auffangen können. Die Energiestrategie 2030 geht von einem Rückgang der Steuereinnahmen aus der Braunkohleverstromung bis zum Jahr 2030 von 25 Mio. Euro aus (Energiestrategie 2030, S. 40). Andererseits ist eine Steigerung der Wertschöpfung bei einem beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien im Land Brandenburg in Höhe von 757 Mio. Euro V zu erwarten. Das Potential der Windenergie für die Beschäftigung und Wertschöpfung muss durch die richtige Gewichtung und Förderung in der Energiestrategie 2030 reflektiert sein. Die vorgelegte Strategie schafft wenig Anreize für die mittelständig geprägte Branche der erneuerbaren Energien, weitere Investitionen zu tätigen oder Brandenburg als zukunftsweisenden Standort zu wählen. Die Energiestrategie 2030 berücksichtigt darüber hinaus nicht die Beschäftigungseffekte der Erneuerbaren Energien im von Brandenburg umschlossenen Land Berlin mit aktuell rund 1630 Arbeitnehmern vi im Windenergiesektor. Seite 4 von 5
5 5. Repowering richtig bewerten Die Energiestrategie 2030 geht davon aus, durch Repowering insbesondere den Flächenbedarf und die Anlagendichte zu verringern. Nach unserer Überzeugung werden die damit verbundenen Erwartungen an Leistungssteigerungen nicht im erhofften Umfang erfüllt werden. In dem Zusammenhang wird im Maßnahmeteil 3.G. II "Nachverdichtung" als Handlungsstrategie benannt. Da eine Nachverdichtung bereits bestehender WEA-Ensemble sowohl aus physikalisch-technischen wie auch aus wirtschaftlichen Gründen sehr unvorteilhafte Folgen haben kann 1 empfehlen wir dringend, diese Handlungsmöglichkeit und den Begriff "Nachverdichtung" - nicht weiter zu führen. Im vorliegenden Entwurf wird die Passage zum Repowering dem Thema fachlich noch nicht gerecht. Gerne ist der BWE behilflich, hier an der weiteren Verbesserung mitzuarbeiten. 1 Standsicherheitsprobleme wegen Nachlaufturbulenz, Wirkungsgradverlust i Bundesverband WindEnergie e.v. (2011): Studie zum Potenzial der Windenergienutzung an Land - Kurzfassung ii Grundlagen für die Erstellung der Energiestrategie 2030 des Landes Brandenburg (2011), S. 31 iii Forsa (2009): Umfrage zum Thema Erneuerbare Energien 2009 Einzelauswertung Bundesländer. iv Umfrage TNS Infratest im Auftrag der Agentur für Erneuerbare Energien (11/2011, Bereich Brandenburg) v IÖW-Studie im Auftrag von Greenpeace (2012): Wertschöpfung und Beschäftigung durch Erneuerbare Energien in Brandenburg Kurzfassung. vi Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (2011): Erneuerbar beschäftigt! Kurz- und langfristige Wirkungen des Ausbaus erneuerbaren Energien auf den deutschen Arbeitsmarkt. Seite 5 von 5
6 BWE-Landesbüro, Eisenhartstr. 18, Potsdam Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten Herrn Minister Christoffers Heinrich-Mann-Allee Potsdam Jan Hinrich Glahr Landesverband Berlin-Brandenburg T +49 (0)331 / F +49 (0) 331 / BE-BB@bwe-regional.de Stellungnahme Bundesverband WindEnergie e.v. Landesverband Berlin-Brandenburg zum Katalog der strategischen Maßnahmen der Energiestrategie 2030 der Landesregierung Brandenburg Potsdam, 07.Februar 2012 Sehr geehrte Damen und Herren, Konkrete Maßnahmen und Projekte Im Folgenden finden sich Anmerkungen zum Maßnahmenkatalog: Änderung des 3.G: Leitprojekts und 3.G. II Erweiterung um Projekt III: Förderung von verbrauchernahen Selbstversorgungsanlagen Erweiterung um Projekt VI: Förderung von FuE-Projekten im Bereich Smart Grid, intelligente Bedarfssteuerung Erweiterung um Projekt V: Regelhafte Ausweisung von Industrieund Gewerbegebieten als Windeignungsgebiete Änderungsvorschläge im Anhang der Energiestrategie Land Brandenburg G: Leitprojekt: Gewährleisten eines zügigen und rechtssicheren Verfahrens zur Festlegung regionalplanerischer Windeignungsgebiete Herausforderung: Ergänzen dritter Anstrich: Die Fortschreibung der Regionalpläne darf nicht zum Abriss des kontinuierlichen Ausbaus der Windenergie führen. Streichung Teilbereich dritter Anstrich: Wichtigste Hemmnisse bestehen in der mangelnden Akzeptanz der Seite 1 von 6
7 Anwohner gegenüber Anlagen in Siedlungsnähe sowie natur- und landschaftsschutzfachlichen Ansprüchen und den Belangen des besonderen Artenschutzes. Ziel: Streichung des ersten Anstrichs neuer Anstrich: Um dieses Ziel bis 2020 zu erreichen, müssen bis spätestens 2015 alle Flächen identifiziert und in den Regionalplänen ausgewiesen sein. Die Umsetzung sollte kontinuierlich und überprüfbar erfolgen. Daraus ergibt sich eine jährliche Zubaurate von 400 MW in Brandenburg über acht Jahre. Das Erreichen dieses Zieles wird jährlich durch ein Controlling- und Monitoringsystem überwacht. Die Größe der nach 2020 zusätzlich auszuweisenden Flächen wird vom Erreichen dieser Teilziele abgeleitet. neuer Anstrich: Die gemeinsame Landesplanung und Regionalplanung müssen den Innovationen im Bereich Windenergieerzeugung und -verteilung Raum geben. Das betrifft sowohl die Flächennutzung als auch Innovationen bei Anlagentypen, Speicherformen und Netzentwicklung. Beschreibung: komplette Streichung dritter Anstrich 3.G. II Unterstützung von Repowering-Maßnahmen Änderungsvorschlag Titel: Unterstützung von Maßnahmen zur Steigerung der energetischen Flächeneffizienz und zum Repowering Herausforderung: Neuaufnahme eines ersten Anstrichs: Erzielung eines möglichst großen Energiebeitrags aus den in Brandenburg für die Windnutzung zur Verfügung gestellten Flächen. Änderung erster Anstrich: von "die bisher installierte Lei(s)tung" durch "den bisher geleisteten Energiebeitrag" Streichung Textpassage im ersten Anstrich: (Nachverdichtung) und so den Flächenbedarf Ergänzung zweiter Anstrich: Anreiz für Repowering besteht nur dann, wenn seine Werthaltigkeit die der vorangegangenen Situation für alle beteiligten Akteure übertrifft. Seite 2 von 6
8 Ziel: Ergänzung: Unterstützen einer energetisch möglichst hochwertigen Flächennutzung und der raschen und effizienten Umsetzung..." Beschreibung: Neuaufnahme eines ersten Anstrichs: Kommunizieren der Möglichkeiten und Bedingungen für eine optimale energetisch Ausgestaltung der Windnutzungsflächen in die Kommunen hinein, insbesondere im Rahmen der Entwicklung regionaler Energiekonzepte. Streichung im zweiten Anstrich: sowie die Landschaftsplanung (bspw. Durch das Aufräumen der Landschaft durch Beseitigung einzelner Streuanlagen) Präzisierung im zweiten Anstrich: "oder dem Windverband" durch "und dem Bundesverband WindEnergie" Änderung dritter Anstrich: Ersetzung von "im Gegensatz zum Bau einer neuen Anlage auf einer neuen Fläche geschaffen werden kann." durch "geschaffen werden kann (z.b. Anrechnung von Abbauentlastung auf Eingriffsausgleich für Neubau, Heranziehung bereits vormals erstellter Standortgutachten, soweit fachlich statthaft)" Zuständigkeit: Änderungsvorschlag aufgrund von Aufgaben der Raumordnung: Ohne Umsetzung des interministeriellen Schulterschlusses ist eine Zuständigkeit nicht sinnvoll zu definieren. Vorschläge zur Erweiterung der Projekte im Bereich 3.G 3.G: Projekt III Förderung von verbrauchernahen Selbstversorgungsanlagen (kommunal, industriell) Herausforderung: Netzausbauproblematik Akzeptanz Ziel: Umstellung auf eine dezentrale Energieversorgung und energetische Unabhängigkeit Energiebedarf direkt am Verbrauchsort decken Schaffung eines nachvollziehbaren Zusammenhangs zwischen Erzeugung und Verbrauch (Akzeptanzförderung) Seite 3 von 6
9 Beschreibung: Um die Umstellung auf eine dezentrale Energieversorgung und energetische Unabhängigkeit zu unterstützen, sind Windparkprojekte dort zu fördern, wo sie den Energiebedarf im Sinne einer regenerativen Selbstversorgung unterstützen können. Das betrifft industrienahe Anlagen (an Industriestandorten und in Gewerbegebieten) als auch kommunale Selbstversorgungsprojekte bspw. nach den Vorbildern Schlalach und Feldheim. Windenergie-Projekte, die eine Selbstversorgung für Industriestandorte und Kommunen unterstützen, sind im Genehmigungsverfahren bevorzugt zu behandeln. In der raumplanerischen Regional- und Bauleitplanung durch die beteiligten Fachplanungen sollte dieser Vorrang berücksichtigt werden (Ausschlusswirkung bzw. Festschreibung in den Regionalplänen, Öffnung rechtswirksamer Regionalpläne für entsprechende Zielabweichungsverfahren). Informationsbereitstellung für Industrie und Kommunen (Finanzierungsmöglichkeiten, Gründung von Bürgerwindparks, Vorgehen) Zuständigkeit: Ohne Umsetzung des interministeriellen Schulterschlusses ist eine Zuständigkeit nicht sinnvoll zu definieren. Begründung: Das Projekt fördert Akzeptanz Stärkung der kommunalwirtschaftlichen Strukturen und der Wertschöpfung in den Regionen Stabile Energieversorgung und Integration der erneuerbaren Energien, auch bei verzögertem Netzausbau Handlungsoptionen im Zuge der Liberalisierung der Strom- und Gasmärkte (Auslaufen von Konzessionsverträgen) übergeordnete Ziele Wirtschaftswachstum, Nachhaltigkeit, Klimaschutz Informationen zur Nutzung von Windenergie 3.G: Projekt VI Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Bereich Smart Grid, intelligente Bedarfssteuerung Herausforderung: Forschungsprojekte im Bereich Smart Grid/ Speichertechnologie in Verbindung mit Windenergie lassen sich oftmals nicht realisieren, da sie dem gleichen Genehmigungsverfahren unterliegen wie kommerzielle Windprojekte. Seite 4 von 6
10 Keine Verfügbarkeit freier Standorte in den Eignungsgebieten für die Errichtung von notwendigen Versuchsanlagen und Prototypen Ziel: Förderung von FuE-Projekten im Bereich Smart Grid und Windenergie Integration der erneuerbaren Energieträger in eine nachhaltige Energieversorgung in Richtung 100% regenerativ Beschreibung: Firmen und Institutionen, die Versuchsanlagen oder Prototypen im Zuge einer intelligenten Bedarfssteuerung erproben, dürfen Windenergieanlagen in Ausnahmefällen auch außerhalb der Eignungsgebiete errichten. Damit sind insbesondere Vorhaben gemeint, die der Entwicklung und Erprobung von Technologien zur weiteren Umwandlung und Zwischenspeicherung von Elektrizität aus Windenergie dienen. Es wird gewährleistet, dass auch unabhängig von der Verfügbarkeit freier Standorte in den Eignungsgebieten für die regionale Wirtschaft und Forschung notwendige Versuchsanlagen und Prototypen von Neuentwicklungen errichtet werden können. Zuständigkeit: Ohne Umsetzung des interministeriellen Schulterschlusses ist eine Zuständigkeit nicht sinnvoll zu definieren. Begründung: Das Projekt fördert Stärkung des innovativen Potentials in Brandenburg Netzausbau und Speichertechnologie Wertschöpfung, Kooperation von Wissenschaft und Unternehmen Attraktivität als Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort 3.G: Projekt V Regelhafte Ausweisung von Industrie- und Gewerbegebieten als Windeignungsgebiete bzw. Windvorranggebiete Herausforderung: Die Nutzung von Industrie- und Gewerbegebieten für Windenergie ergibt sich aus den jeweiligen Bebauungsplänen. Eine grundsätzliche Zulässigkeit im BauGB ist bisher nicht vorhanden und erschwert die Planung auf diesen besonders geeigneten Standorten. Eine Änderung des BauGB sollte langfristig angestrebt werden. Zwischenzeitlich und kurzfristig kann eine geeignete Festschreibung in den Regionalplänen diese Situation abfedern. Seite 5 von 6
11 Ziel: Gewerbe- und Industriegebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen öffnen Beschreibung: Regelhaft die Nutzung von Industrie- und Gewerbegebieten für Windenergie unter Einhaltung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen zulassen Die Gemeinden anweisen, Bauleit- und Bebauungspläne den Zielen der Raumordnung anzupassen. Zuständigkeit: Ohne Umsetzung des interministeriellen Schulterschlusses ist eine Zuständigkeit nicht sinnvoll zu definieren. Begründung: Das Projekt fördert Wertschöpfung Akzeptanz durch Konzentration und Standortwahl Energieautarkie und dezentrale Stromversorgung Ansiedlung energieintensiver Unternehmen Wissenschaftsstandort Berlin-Brandenburg Seite 6 von 6
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