Grundsätzliches zum Programm ERASMUS+ Studium im EU-Förderprogramm ERASMUS+

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1 Liebe ERASMUS+-Praktikanten, wir freuen uns, dass Sie am Programm ERASMUS+ Praktikum teilnehmen und die Chance nutzen, innerhalb Europas internationale Erfahrungen zu sammeln. Die folgenden Informationen sollen Ihnen helfen, das ERASMUS+-Programm erfolgreich durchzuführen. Dabei hilft Ihnen zusätzlich auch die Checkliste (S. 6), die in übersichtlicher Form alle Dokumente erklärt. Bitte lesen Sie sich die Informationen genau durch, denn damit lassen sich in der Regel viele Fragen klären. Wir wünschen Ihnen viel Spaß und ein erfolgreiches Praktikum im Ausland! Judith Schwellenbach Koordinatorin ERASMUS+ - Praktikum Grundsätzliches zum Programm ERASMUS+ Studium im EU-Förderprogramm ERASMUS+ Zum Förderjahr 2014/2015 ist unter dem Namen ERASMUS+ die neue Generation der europäischen Bildungsprogramme (2014 bis 2020) angelaufen. Ein Teil des EU-Förderprogramms sind Auslandspraktika mit finanzieller Unterstützung aus Erasmus+-Mitteln der EU. Der finanzielle Zuschuss soll im Rahmen des geplanten Auslandsaufenthaltes in den Ländern der Europäischen Union sowie zusätzlich Island, Kroatien, Lichtenstein, Norwegen, Mazedonien (EJRM) und der Türkei genutzt werden kann. Das ERASMUS+- Förderjahr 2015 erstreckt sich über den Zeitraum 1. Juni 2015 bis 31. Mai Der Förderungszeitraum muss innerhalb dieses Zeitrahmens liegen und mindestens 2 Monate (=60 Tage) und maximal 12 Monate (=360 Tage) betragen. In ERASMUS+ sind Mehrfachmobilitäten möglich: Studierende erhalten pro Studienphase ein Mobilitätskontingent von 12 Monaten; also 12 Monate im Bachelor, 12 Monate im Master und 12 Monate während der Promotion. Auch Graduierte können einen Zuschuss für ein Auslandspraktikum erhalten, sofern sie sich noch während ihres Studiums bewerben und verbleibendes Mobilitätskontingent aus der vorherigen Studienphase haben. Studierende/Praktikanten, die bereits ERASMUS oder Leonardo da Vinci (Fördergeneration ) genutzt haben, können auch an ERASMUS+ teilnehmen und über ihr noch nicht genutztes Mobilitätskontingent der jeweiligen Studienphase verfügen. Berechnung des ERASMUS+-Zuschusses Mit Beginn des neuen Förderprogramms ERASMUS+ werden von der EU-Kommission länderspezifische Mindestfördersätze vorgegeben. In der folgenden Tabelle finden Sie die Förderrate je Monat ( 30 Tagen), die an der FH Münster gezahlt wird. Länder Förderrate je Monat ( 30 Tagen) Gruppe 1 Programmländer mit höheren Lebenshaltungskosten Dänemark, Irland, Frankreich, Italien, Österreich, Finnland, Schweden, Vereinigtes Königreich, Liechtenstein, Norwegen Gruppe 2 Programmländer mit mittleren Lebenshaltungskosten Belgien, Tschechische Republik, Griechenland, Spanien, Kroatien, Zypern, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Slowenien, Island, Türkei Gruppe 3 Programmländer mit niedrigeren Lebenshaltungskosten Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Rumänien, Slowakei, ehem. jugosl. Republik Mazedonien Förderrate FH Münster: 372 Förderrate FH Münster: 321 Förderrate FH Münster: 270 Änderungen vorbehalten. Stand:

2 Bei der Berechnung ist zu beachten, dass sich der Fördersatz auf 30 Tage bezieht. Dies bedeutet, dass auch die Gesamtförderhöhe taggenau berechnet wird. Learning Agreement und Anerkennung von Praxisleistungen Es ist wichtig, dass Sie bereits vor Ihrer Abreise mit Ihrem zuständigen Prüfungsamt klären, ob und in welchem Umfang Ihnen die im Ausland erbrachten Praxisleistungen nach Ihrer Rückkehr an der FH Münster anerkannt werden können. Aus diesem Grunde wird das Learning Agreement erstellt. Klären Sie bitte vor dem Aufenthalt mit Ihrem Prüfungsamt auch den genauen Ablauf der Anerkennung von Praxisleistungen aus dem Ausland. Auch bei freiwilligen Praktika muss ein Learning Agreement ausgefüllt werden! Den Teil Before the mobility des Learning Agreements füllen Sie bitte zusammen mit Ihrer Praktikumsstelle bzw. dem Prüfungsamt aus. Abgefragt werden Angaben zur Dauer des Praktikums sowie zur inhaltlichen Gestaltung. Die Praktikumsstelle ergänzt außerdem, inwiefern Sie über das Unternehmen versichert werden. Für Fragen der Anerkennung muss das Learning Agreement auch vom Prüfungsamt unterzeichnet werden. Das Learning Agreement muss vor Beginn Ihres Aufenthalts wieder im International Office der FH Münster vorliegen, unterzeichnet von Ihnen, dem Prüfungsamt sowie der Praktikumsstelle. Sollten sich vor Ort Änderungen ergeben, können Sie diese mittels des Änderungsformulars During the mobility vornehmen. Das Änderungsformular zum Learning Agreement muss innerhalb eines Monats nach Praktikumsbeginn vollständig von allen 3 Parteien unterzeichnet im International Office der FH Münster vorliegen. Verlängerungen klären Sie bitte schriftlich per Mail ab. Am Ende Ihres Praktikums lassen Sie noch den Teil After the mobility/traineeship Certificate vom Gastunternehmen ausfüllen und reichen diesen wieder im International Office ein. Alternativ können Sie auch ein qualifiziertes Zeugnis einreichen, das alle geforderten Elemente des Teil After the mobility beinhaltet. Grant Agreement/Fördervereinbarung Das Grant Agreement ist die Fördervereinbarung, die die FH Münster mit jedem einzelnen ERASMUS+-Praktikanten schließt. Er wird möglichst vor dem Aufenthalt mit Ihnen geschlossen. Das International Office wird Ihnen den Vertrag automatisch zukommen lassen, so dass Sie ihn nach Ihrer Unterschrift im Original an das International Office zurücksenden können. Die Gesamtfördersumme orientiert sich an der praktikumsbezogenen Aufenthaltsdauer, die Ihnen das aufnehmende Unternehmen / die aufnehmende Institution nach Ihrem Aufenthalt bestätigen muss. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine ERASMUS+-Förderung. Außerdem stehen keine weiteren, gesonderten Mittel zur Übernahme von Reisekosten zur Verfügung. Online Linguistic Support (OLS): Sprachtest und Online-Sprachkurs Der Online Linguistic Support (OLS) ist eine interaktive Lernplattform für die Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch und Spanisch. In den Sprachen Dänisch, Griechisch, Polnisch, Schwedisch, Tschechisch und Portugiesisch gibt es ab 2016 Angebote auf dem Niveau A1 und A2. Der OLS besteht aus 2 Komponenten: 1. Sprachtest: Alle Studierenden, die an ERASMUS+ teilnehmen, müssen vor und nach dem Aufenthalt einen Sprachtest absolvieren. Auf die Teilnahme an ERASMUS+ hat der Einstufungstest keine Auswirkung. Ist die Arbeitssprache Ihre Muttersprache, brauchen Sie keinen Test zu absolvieren. 2. Online-Sprachkurs: Alle Studierenden erhalten zusätzlich die Möglichkeit, an einem kostenlosen Online-Sprachkurs in der Unterrichts- oder Lehrsprache des Gastlandes teilzunehmen. Die Teilnahme ist ein Angebot und keine Pflicht. Die Studierenden erhalten per die Zugangsdaten für die Teilnahme am Sprachtest. Änderungen vorbehalten. Stand:

3 Überweisung des ERASMUS+-Zuschusses Im Idealfall erhalten Sie vor Ihrer Abreise eine erste Stipendienrate in Höhe von 80% des Gesamtzuschusses. Voraussetzung für die Überweisung ist das Vorliegen des unterzeichneten Learning Agreements sowie des Grant Agreements. Die zweite Förderrate wird nach Beendigung des ERASMUS-Aufenthalts überwiesen, vorausgesetzt alle Nachweise liegen vollständig vor. Wird in Ihren Abschlussunterlagen ein anderer Zeitraum bestätigt als ursprünglich angegeben, wird die Gesamtfördersumme und damit die zweite Rate angepasst. Dies kann ggf. dazu führen, dass Sie bereits ausgezahlte Mittel zurückzahlen müssen (Teil-Rückforderung). Sollte im Traineeship Certificate (Learning Agreement After the mobility ) eine längere Aufenthaltsdauer angegeben sein als im Grant Agreement, muss die Förderung der zusätzlichen Tage im International Office geprüft werden. Diese kann nicht garantiert werden. Die Abschlussrate erhalten Sie nach dem Aufenthalt, wenn alle nötigen Unterlagen nach dem Aufenthalt eingegangen sind (vgl. Fristen Checkliste). Verlängerung oder Verkürzung des Auslandsaufenthaltes Eine Verlängerung Ihres Praxisaufenthaltes ist grundsätzlich möglich. Bitte informieren Sie sofort das International Office über Ihre Pläne, damit die Dokumente angepasst werden können sowie eventuell die Fördersumme. Eine Förderung für einen längeren Aufenthalt kann nicht garantiert werden. Die Fördersumme kann im Rahmen einer Verlängerung nur aufgestockt werden, falls noch ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Auch eine Verkürzung Ihres Aufenthaltes ist unverzüglich mitzuteilen, da Ihre Aufenthaltsdauer Grundlage für die Berechnung des Zuschusses ist. Ausschlaggebend für die Förderdauer ist der auf dem Traineeship Certificate (Learning Agreement After the mobility ) nach dem Aufenthalt durch die Praktikumsstelle bestätigte Aufenthaltszeitraum. Die Fördermittel sind eng geplant, so dass Sie Änderungen schnellstmöglich an das International Office weitergeben müssen. Rückforderung des ERASMUS+-Zuschusses Zu einer Rückforderung des kompletten ERASMUS+-Zuschusses kann es kommen, wenn Ihrerseits grundlos Fristen nicht eingehalten werden und Sie auch nach mehrmaliger Aufforderung die nötigen Unterlagen nicht einreichen. Die Fristen zum Einreichen der Unterlagen werden u.a. in der Checkliste genannt. Sollten Sie diese Fristen nicht einhalten, informieren wir Sie nach der ersten abgelaufenen Frist über fehlende Unterlagen und Deadlines in schriftlicher Form. Prüfen Sie daher regelmäßig Ihr - Postfach und geben Sie uns Bescheid, wenn sich Ihre - oder Postadresse ändert. Abbruch des ERASMUS+-Aufenthaltes Sollten Sie Ihren geplanten Auslandsaufenthalt nicht antreten, vorzeitig abbrechen oder verkürzen, müssen Sie dies unverzüglich dem International Office mitteilen. Hier werden das weitere Vorgehen und die vollständige oder anteilige Rückzahlung des ERASMUS+-Zuschusses geprüft. Im gegebenen Falle erhalten Sie eine mit Angabe der Bankverbindung für die Rücküberweisung. Eine ERASMUS+-Förderung kann nur gezahlt werden, wenn Ihr Auslandspraktikum mindestens 2 Monate (=60 Tage) dauerte. Sollten Sie aus Krankheitsgründen Ihren Aufenthalt vor der Mindestdauer abbrechen müssen, reichen Sie bitte ein ärztliches Attest ein. In diesem Fall wird geprüft, ob eine finanzielle Förderung für den kürzeren Aufenthalt möglich ist. Änderungen vorbehalten. Stand:

4 BAföG im Rahmen der ERASMUS+-Studierendenmobilität Wenn Sie im Ausland studieren, können Sie AuslandsBAföG beantragen. Die zuständige Institution ist von Ihrem Zielland abhängig. Informationen finden Sie unter Nach der aktuellen BAföG-Regelung sind jegliche (EU-)Zuschüsse bis 300,- /Monat anrechnungsfrei. Wenn Sie eine Bescheinigung vom International Office zu Ihrer ERASMUS+-Förderung benötigen, melden Sie sich bei uns. ERASMUS+-Zuschuss für StipendiatenInnen Eine parallele Förderung für gleichartige Kosten aus Mitteln anderer EU-Programme ist ausgeschlossen. Von Seiten der EU-Kommission ist aber zusätzlich zur ERASMUS-Förderung eine parallele nationale Förderung in Ordnung. Einige Förderinstitutionen fragen ab, ob Sie weitere Stipendien/Förderungen erhalten und rechnen diese dann ggf. auf das ERASMUS+-Stipendium an. Dies muss aber nicht zwingend passieren. Bitte erkundigen Sie sich deshalb bei der entsprechenden Institution über die jeweilige Handhabung, um auszuschließen, dass Sie im Nachhinein Gelder zurückzahlen müssen. Versicherung während des ERASMUS+-Studiums Mit der ERASMUS+-Förderung ist kein Versicherungsschutz verbunden. Entsprechend müssen Sie selbst für ausreichend Versicherungsschutz sorgen, wie zum Beispiel Reise- oder Lebensversicherung (einschließlich Rückführung aus dem Ausland). Für Sie verpflichtend ist neben einer Auslandskrankenversicherung der Abschluss einer Unfallversicherung für Schäden, die Sie am Arbeitsplatz erleiden, und einer Haftpflichtversicherung für die Schäden, die Sie am Arbeitsplatz verursachen. Teilweise werden Praktikanten über Ihren Arbeitgeber versichert, bitte informieren Sie sich bei Ihrer Praktikumsstelle, ob Sie über diese abgedeckt sind. Sprachkurse im Zusammenhang mit einem ERASMUS+-Studium: Kostenerstattung Wenn Sie vor oder während Ihres ERASMUS+-Auslandsaufenthaltes einen Sprachkurs im Gastland absolvieren, können Sie sich die Sprachkurskosten bis zu einer maximalen Gesamtsumme von 300 Euro je Aufenthalt durch das International Office erstatten lassen. Das Antragsformular mit den genauen Konditionen finden Sie unter Es können nur Kosten für Sprachkurse in der jeweiligen Landessprache des Gastlandes erstattet werden. Für Sprachkurse im Wintersemester 2015/2016 müssen die nötigen Unterlagen bis zum im International Office eingereicht werden, für Sprachkurse im Sommersemester 2016 bis zum ERASMUS+ Praktikum Judith Schwellenbach ERASMUS+ Praktikum International Office Raum C 3.06 Hüfferstr Münster judith.schwellenbach@fh-muenster.de Tel Fax Änderungen vorbehalten. Stand:

5 Ansprechpartner für das ERASMUS+-Studium Auch Auslandssemester an einer unserer ERASMUS-Partnerhochschulen kann durch ERASMUS+- Gelder gefördert werden. Voraussetzung für eine Förderung ist eine fristgerechte Anmeldung sowie eine Mindestaufenthaltsdauer von 3 Monaten (=90 Tagen). Bitte sprechen Sie dazu folgende Kolleginnen im International Office an: Miriam Sterz ERASMUS+-Hochschulkoordinatorin International Office Raum C 3.03 Hüfferstr Münster sterz@fh-muenster.de Tel: Fax: Für Studierende der Abteilung Steinfurt: Samia Jalal-Tiede International Office am Campus Steinfurt Raum A 163R (BeST) Stegerwaldstr Steinfurt jalal@fh-muenster.de Tel: Fax: Weitere Infos zu ERASMUS+ an der FH Münster unter: Noch ein Hinweis: In der gesamten EU können Sie in einem Notfall über die Telefonnummer 112 Hilfe bekommen, kostenlos und unabhängig von Ihrem Netzanbieter. Änderungen vorbehalten. Stand:

6 Checkliste zu den ERASMUS+-Unterlagen Bitte reichen Sie die Unterlagen beim International Office der Fachhochschule Münster ein. Alle Unterlagen sowie weitere Informationen finden Sie unter Dokument Erklärung Fristen VOR IHREM AUFENTHALT Learning Agreement Before the mobility Grant Agreement/ Fördervereinbarung Hier werden die zeitlichen und inhaltlichen Rahmenbedingungen festgehalten, die Ihnen an der FH Münster anerkannt werden sollen. Das Learning Agreement sollten Sie deshalb vom Prüfungsamt unterzeichnen lassen. Sie lassen es außerdem von Ihrer Praktikumsstelle unterzeichnen und unterschreiben selbst. Anschließend reichen Sie Deckblatt sowie den Teil "Before the mobility beim IO ein. Fördervereinbarung zwischen Ihnen und der FH Münster zur Festlegung der Fördersumme. Änderungen gegenüber den gemachten Angaben sind dem International Office unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für den Zeitraum Ihres Auslandsaufenthaltes, Ihre Bankverbindung, Ihre sowie Postadresse. Vor dem Auslandsaufenthalt. Es genügt eine Kopie oder ein Scan mit allen drei Unterschriften. Das International Office der FH Münster lässt den Praktikanten das Grant Agreement in der Regel vor dem Aufenthalt zukommen. Die erste Förderrate kann erst gezahlt werden, nachdem das IO das vollständige, unterzeichnete Grant Agreement im Original zurückerhalten hat. WÄHREND IHRES AUFENTHALTS Learning Agreement During the mobility Sollten sich im Laufe des Praktikums Änderungen ergeben, müssen Sie dies innerhalb eines Monats im Zusatzformular During the mobility dokumentieren. Änderungen, die sich nach dieser Frist ergeben, wie z.b. Verlängerungen oder Verkürzungen Ihres Aufenthalts klären Sie bitte schriftlich per . NACH IHREM AUFENTHALT Innerhalb eines Monats nach Praktikumsbeginn. Es genügt eine Kopie oder ein Scan mit allen drei Unterschriften. Traineeshipe Certificate / Learning Agreement After the mobility Frei formulierter Bericht Lassen Sie das Traineeship Certificate (Learning Agreement After the mobility ) am Ende Ihres Praktikums von der Praktikumsstelle ausfüllen und unterzeichnen. Reichen Sie es dann im IO der FH Münster ein. Wichtig: Die Bescheinigung darf erst ganz am Ende, also in der letzten Woche Ihres Aufenthaltes oder danach ausgestellt werden, da sie sonst von der EU-Kommission nicht akzeptiert wird. Bitte reichen Sie im IO der FH Münster einen frei formulierten Erfahrungsbericht (2-4 Seiten) ein. Innerhalb eines Monats nach bestätigtem Praktikumsende Innerhalb eines Monats nach bestätigtem Praktikumsende Online-Spachtest (OLS) EUSurvey- Onlineumfrage Alle Studierenden, die an ERASMUS+ teilnehmen, müssen sowohl vor als auch nach Ihrem Aufenthalt einen online-sprachtest absolvieren. Nach dem Ende Ihres Aufenthalts werden Sie per aufgefordert, einen online-fragebogen ( EUSurvey-Onlineumfrage ) auszufüllen. 15 Tage nach Aufforderung per Mail durch den Absender noreply@erasmusplusols.eu Innerhalb eines Monats nach Aufforderung per Mail durch den Absender replies-will-be-discarded@ec.europe.eu Änderungen vorbehalten. Stand:

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