Amtsblatt für die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin

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1 Amtsblatt für die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin mit den Ortsteilen Herzfelde, Hennickendorf und Lichtenow 2. Jahrgang Rüdersdorf bei Berlin, den Nr. 1 Inhaltsverzeichnis I. Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung gemäß 27 des Grundsteuergesetzes zur Zahlung der Grundsteuer II. Nichtamtliche Bekanntmachung 1. Schöffen gesucht 2. Neue Regelungen bei der Papier- und Glasentsorgung Parkmöglichkeiten- und Parkprobleme im Wohngebiet Kalkberger Platz 4. Jugendforum im Internet 5. Informationen an unsere Vereine 6. Terminplanung Schöneicher Rüdersdorfer Straßenbahn GmbH Wovon lebt eigentlich unsere Straßenbahn? Positive Bilanz nach drei Jahren Privatisierung Rückblick auf das Jahr Ausblick auf das Jahr Was ändert sich in der Abfallentsorgung im Landkreis Märkisch-Oderland? 9. Öffentliche Bekanntmachung des Amtes für Flurneuordnung Fürstenwalde zum Tauschverfahren von forstlichen Versuchsflächen I. Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung gemäß 27 des Grundsteuergesetzes zur Zahlung der Grundsteuer Die Hebesätze der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin mit den Ortsteilen Hennickendorf, Herzfelde und Lichtenow sind entsprechend der Hebesatzsatzung vom wie folgt festgesetzt: Rüdersdorf bei Berlin Grundsteuer A 200 v.h. Grundsteuer B 350 v.h. Hennickendorf Grundsteuer A 200 v.h. Grundsteuer B 350 v.h. Herzfelde Grundsteuer A 200 v.h. Grundsteuer B 350 v.h. Lichtenow Grundsteuer A 200 v.h. Grundsteuer B 300 v.h. Diese Hebesätze gelten bis auf Widerruf.

2 Eine Änderung gegenüber dem Kalenderjahr 2003 ist für die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin mit seinen Ortsteilen Hennickendorf, Herzfelde und Lichtenow bisher nicht eingetreten, so dass auf die Erteilung von schriftlichen Grundsteuerbescheiden verzichtet wird. Für alle Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen (Steuermessbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird gemäß 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2004 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2003 veranlagten Höhe (öffentliche Bekanntmachung vom ) festgesetzt. Ändert sich die Besteuerungsgrundlage (Steuermessbetrag) bzw. treten Änderungen der Hebesätze ein, werden gemäß 27 Abs. 2 GrStG Änderungsbescheide erteilt. Die Zahlungstermine bleiben unverändert. Vierteljahresbeträge sind am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Auf Antrag kann die Jahressteuer auch in einem Betrag zum 01. Juli gezahlt werden. Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Gegen die Steuerfestsetzung für das Kalenderjahr 2004 ist der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Erscheinen der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin Sachgebiet Steuern Hans-Striegelski-Straße Rüdersdorf bei Berlin zu erheben. Durch die Erhebung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur rechtzeitigen und vollständigen Zahlung der festgesetzten Grundsteuer nicht berührt. II. Nichtamtliche Bekanntmachung Schöffen gesucht zur Vorbereitung der Wahl und Berufung der ehrenamtlichen Richter (Schöffen) in der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Jahr 2004 Für die am 01. Januar 2005 beginnende vierjährige Wahlperiode werden ehrenamtliche Richter benötigt. Brandenburgs Innenminister und der Justizminister haben an die Bürger appelliert, sich als Schöffen zur Verfügung zu stellen. Schöffen werden durch Wahlausschüsse bei den Amtsgerichten gewählt. Die Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin ist aufgefordert, für das Amtsgericht Strausberg 2 Hauptschöffen und 2 Hilfsschöffen und für das Landgericht Frankfurt/Oder 4 Hauptschöffen zu benennen. Jeder Interessierte der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin mit den Ortsteilen Herzfelde, Hennickendorf und Lichtenow kann sich bis zum an die Gemeindeverwaltung Rüdersdorf, Frau Bufe, Hans Striegelski-Straße 5, Rüdersdorf bei Berlin, mit einer formlosen Bewerbung wenden. Die Bewerbung sollte Geburtsnamen, Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf enthalten. Nicht für das Schöffenamt sollen nachfolgende Personen berufen werden: 33 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) 1. Personen, die zu Beginn der Amtsperiode das fünfundzwanzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden; 2. Personen, die das siebzigste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden;

3 3. Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste noch nicht ein Jahr in der Gemeinde wohnen; 4. Personen, die wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amt nicht geeignet sind; 5. Personen, die in Vermögensverfall geraten sind. Vorschlagsliste für Schöffen 36 (GVG) (1) Die Gemeinde stellt in jedem vierten Jahr eine Vorschlagsliste für Schöffen auf. Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich. (2) Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Sie muss Geburtsnamen, Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf der vorgeschlagenen Personen enthalten. (3) Die Vorschlagsliste ist in der Gemeinde eine Woche lang zu jedermanns Einsicht auszulegen. Der Zeitpunkt der Auslegung ist vorher öffentlich bekannt zu machen. (4) In die Vorschlagslisten des Amtsgerichts sind mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen, wie als erforderliche Zahl von Haupt- und Hilfsschöffen nach 43 bestimmt sind. Die Verteilung auf die Gemeinden erfolgt durch den Präsidenten des Landgerichts (Präsidenten des Amtsgerichts) in Anlehnung an die Einwohnerzahl der Gemeinden. Einspruch gegen die Vorschlagsliste binnen einer Woche ( 37 GVG) Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach 32 nicht aufgenommen werden durften oder nach den 33 und 34 nicht aufgenommen werden sollten. Neue Regelungen bei der Papier- und Glasentsorgung 2004 Seit Jahresbeginn wird in allen Ortsteilen der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin die Glasentsorgung durch die Firma Ost-West-Recycling mit Sitz in Rehfelde durchgeführt. Die Papierentsorgung erfolgt nicht mehr über zentrale Standorte, sondern über die neuen haushaltsnahen Papierbehälter. Diese wurden im Zeitraum vom bis flächendeckend bei allen Grundstücken, die bereits mit einer chipbestückten Hausmülltonne ausgerüstet worden sind, aufgestellt. Verantwortlich für die Papierentsorgung ist die Firma CLEANAWAY Tel.-Nr.: 030 / Leider ist festzustellen, dass an den Standorten der neuen Glascontainer weiterhin Papier, Pappe sowie teilweise auch Haus- und Sperrmüll abgestellt wird. Diese zusätzlichen Entsorgungskosten gehen zu Lasten aller Bürger. Werden die Verantwortlichen vom Ordnungsamt festgestellt, erfolgt in jedem Fall eine Anzeige bei der zuständigen Abfallbehörde beim Landkreis. Die Betroffenen können dann mit empfindlichen Geldstrafen rechnen. Bitte helfen Sie mit, dass das Wohnumfeld sauber bleibt und die Umweltverschmutzer ermittelt werden. Hinweise nimmt das Ordnungsamt Rüdersdorf unter der Tel.-Nr.: / entgegen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Parkmöglichkeiten und Parkprobleme im Wohngebiet Kalkberger Platz

4 Durch die Wohnungsbaugesellschaft Rüdersdorf mbh wurde das Wohngebiet Kalkberger Platz umfassend saniert. Ein Bestandteil der Sanierung bestand auch in einer Verbesserung des Wohnumfeldes, einschließlich Gehwege und Straßen. In diesem Zusammenhang möchte Ihnen das Ordnungsamt einige Hinweise zum ruhenden Verkehr geben. Bei durchgeführten Kontrollen wurden hier mehrere Verstöße festgestellt, die auch geahndet wurden. Hinter den Wohnblocks sind die Straßen teilweise als Feuerwehrzufahrten gekennzeichnet. Nach 12 Abs. 1 Punkt 8 der Straßenverkehrsordnung, ist das Halten und Parken vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten unzulässig. Im Interesse des Brandschutzes und schließlich auch im eigenen Interesse sind diese Rettungswege unbedingt freizuhalten. Unkenntnis herrscht bei einigen Fahrzeugführern auch über das Parken an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen. Schon allein das Halten ist hier unzulässig. Eine enge Straßenstelle heißt, dass für den fließenden Verkehr 3 m Durchfahrtsbreite verbleiben muss. Da in diesen engen Straßen das Halten und Parken schon gesetzlich unzulässig ist, erfolgt durch das zuständige Straßenverkehrsamt keine zusätzliche Aufstellung von Halteverbotsschildern. Ein Hinweis noch zu dem Parkplatz vor dem Kulturhaus. Bei größeren Veranstaltungen gibt es hier regelmäßig Probleme mit parkenden Fahrzeugen. Die Ursachen liegen hier meistens in der Unvernunft der Autofahrer begründet, die so parken, dass keine Ein- und Ausfahrtgassen frei bleiben. Somit können die in der zweiten und dritten Reihe parkenden Fahrzeuge den Parkplatz nicht mehr verlassen. Aus diesem Grund erarbeitet die Gemeinde ein generelles Lösungskonzept, dass schrittweise umgesetzt wird. Dies schließt die Schaffung zusätzlicher Parkplätze und eine Parkordnung ein. Auch die vom Brandschutz geforderten Feuerwehrzufahrten und Stellflächen werden hierbei berücksichtigt. Weiterhin sollen Parkplätze für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, direkt am Eingang zum Kulturhaus, eingerichtet werden. Jugendforum im Internet Unter hat die Gemeinde Rüdersdorf de ein Jugendportal eingerichtet. Initiiert wurde dieses Jugendportal von der AG Jugend unter enger Mitwirkung der SG Wirtschaftsförderung, SG Jugend und der Firma Tellus, von der wir die fachliche Unterstützung erhalten. Was wollen wir mit der Einrichtung eines Jugendportals erreichen? Wir sind der Meinung, dass unseren Jugendlichen eine Plattform zur Meinungsäußerung zur Verfügung stehen soll, um ihnen die Möglichkeit eines breiten Informationsaustausches zu bieten. Wir rufen deshalb alle interessierten Jugendlichen zur Nutzung des Jugendportals auf. Bevor dieses Portal jedoch richtig funktionieren kann, seid ihr aufgerufen, euch an der Suche nach einem treffenden Namen für das Jugendportal zu beteiligen. Wir erhoffen uns eine breite Beteiligung, die auch Rückschlüsse auf die Notwendigkeit einer solchen Plattform erkennen lässt. Information an unsere Vereine Wir möchten auf diesem Weg unsere Vereine an die jährlich abzugebende Meldung der Mitgliederzahlen erinnern. Im SG Schulen, Kultur und Sport kann die Broschüre (27. Sportinformation) des Landkreises Märkisch-Oderland eingesehen werden. Es gibt wichtige Informationen zur Sportlerehrung und den Sportkalender 2004.

5 Terminplanung 2004 Gemeindevertretung: / / / / / / Hauptausschuss: / / / / (15.07.) / / / Ortsbeiräte: / / / / / / Ortsentwicklungsausschuss: / / / / / / / / Sozialausschuss: / / / / / / / / Finanzausschuss: / / / / (15.06.) / / / / Umwelt- und Ordnungsausschuss: / / / / / / / / / Änderungen jederzeit möglich! Schöneicher Rüdersdorfer-Straßenbahn GmbH: Wovon lebt eigentlich unsere Straßenbahn? Viele Schöneicher und Rüdersdorfer wissen es bereits, aber es kann nicht oft genug gesagt werden: Jeder Einzelne kann einen wichtigen Beitrag zum langfristigen Erhalt unserer Landstraßenbahn leisten, indem er erstens möglichst oft mit ihr fährt und zweitens seine Fahrkarten vor allem auch die Monats-, Jahres- und Abo-Karten bei der Schöneicher - Rüdersdorfer Straßenbahn GmbH (SRS) kauft. Was ist der Hintergrund? Im Interesse ihrer Fahrgäste haben sich die Verkehrsunternehmen in Berlin und Umland bereits Anfang der neunziger Jahre zusammengetan und einen einheitlichen Tarif mit durchgehenden Tickets eingeführt. Dieser ging im Jahr 1999 in den Tarif des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) über. Spätestens mit den damals festgelegten Regeln zur sogenannten Einnahmeaufteilung (Verteilung der Fahrgeldeinnahmen auf rund 40 verschiedene Beförderungsunternehmen) entbrannte zwischen den Unternehmen ein Wettbewerb um den verkauften Fahrschein. Um diese Existenz wichtigen Einnahmen zu sichern, blieb auch der SRS nichts anderes übrig, als im Rahmen ihrer bescheidenen Möglichkeiten um jeden (bei ihr) zahlenden Kunden zu werben. Was wurde getan? Die SRS hat in den vergangenen Monaten und Jahren keine Anstrengungen gescheut, um den Fahrscheinverkauf vor allem auch hinsichtlich des z. T. nicht einfachen VBB-Tarifs zu verbessern. So wurde und wird auch weiterhin in moderne Verkaufstechnik investiert (die ersten Straßenbahnwagen verfügen bereits über einen Fahrscheinautomaten), das Abo-System (10 Monaten zahlen 12 Monate mitfahren) wurde eigens bei der SRS aufgebaut und zusätzliche Verkaufsstellen eingerichtet. Dabei müssen Einnahmen und Kosten immer in engem Zusammenhang gesehen werden und mitunter sind auch Korrekturen notwendig. So ist es leider nicht zu verhindern, den regelmäßigen Verkauf über das Ticket-Mobil am Endpunkt Friedrichshagen ab wieder aufzugeben, da hier trotz aller Bemühungen keine wirtschaftlichen Verkaufszahlen erreicht worden sind.

6 Wo bekomme ich einen VBB-Fahrschein von der SRS? Grundsätzlich verkauft jeder Straßenbahnfahrer das gesamte VBB-Sortiment, also Einzelfahrscheine und Tageskarten mit sofortiger Gültigkeit, aber auch Monats- und andere Zeitkarten mit jedem gewünschten Geltungszeitraum. Da jedoch sehr viele und besonders aufwändige Verkaufsvorgänge auf der Strecke schnell zu einer Verspätung führen können, empfiehlt die SRS den Vorverkauf bei folgenden Stellen: SRS-Kundenservice, Betriebshof Schöneiche, Dorfstraße 15 Blumen am Goethepark, direkt neben der Haltestelle Goethepark Zeitungsladen im Schöneicher Ortszentrum (gegenüber EDEKA) Katja s Lotto- und Medienecke, Grätzwalde (neben ALDI) Drogerie Lehmann, Rüdersdorf, W.-Külz-Str. (Busbahnhof) Hier erhält der Fahrgast auch Einzel- und Tageskarten im Vorverkauf (müssen bei Fahrtantritt entwertet werden) sowie die beliebte Zehnerkarte des SRS-Haustarifs. Mit dieser kann man zwischen Schöneiche und Rüdersdorf oder Schöneiche und Friedrichshagen 10 Fahrten für 10 Euro unternehmen günstiger geht s nicht! Außerdem bittet die SRS ihre Fahrgäste dringend, künftig auch die bequem zu bedienenden Fahrscheinautomaten in den Triebwagen zu nutzen, um Verspätungen zu vermeiden. Wer täglich oder sehr oft nach Berlin und noch weiter fährt, ist natürlich am bequemsten mit einer Jahreskarte oder einem Abonnement unterwegs und spart dabei noch viel Geld. Beides kann man auch telefonisch bestellen und eine Jahreskarte bringt die SRS ihren treuesten Kunden auf Wunsch sogar nach Hause. gez. Jan Bleis SRS Geschäftsführer Positive Bilanz nach drei Jahren Privatisierung Nach drei erfolgreichen Geschäftsjahren kann die Schöneicher-Rüdersdorfer Straßenbahn GmbH (SRS) eine positive Bilanz ihrer Teilprivatisierung ziehen. Zm 1. Januar 2001 waren 70 % der zuvor kommunalen Geschäftsanteile an die Niederbarnimer Eisenbahn AG, die zu der weltweit im öffentlichen Verkehr engagierten Connex-Gruppe gehört, veräußert worden. Damit konnte die damals akut drohende Stilllegung der Straßenbahn abgewendet und dem Unternehmen und seinen Mitarbeitern wieder eine Perspektive gegeben werden. Die SRS betreibt die 14,5 Kilometer lange Linie Tram 88, die ausgehend vom Berliner S- Bahnhof Friedrichshagen die brandenburgischen Gemeinden Schöneiche und Rüdersdorf bei Berlin mit der Metropole verbindet. Jedes Jahr werden mehr als 1 Million Fahrgäste befördert, wobei die Tendenz auch mit Blick in die Zukunft weiterhin positiv ist. Die Anziehungskraft der beiden Vorortgemeinden als Wohnorte wie auch als Ausflugsziele im wald- und Wasserreichen Berliner Südosten lassen die Bedeutung der Bahn weiter anwachsen. Mit Schöneiche und Rüdersdorf bei Berlin, die sich seinerzeit dafür entschieden hatten, als Minderheitsgesellschafter die Geschicke ihrer Straßenbahn auch künftig mitzugestalten, hat sich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit entwickelt. Insofern kann man hier von einem gelungenen Beispiel öffentlich-privater Partnerschaft, neudeutsch PPP genannt, sprechen. Gerade unter der aktuellen Finanznot der Kommunen eröffnet sich damit eine Möglichkeit, öffentliche Leistungen, die ansonsten dem Rotstift zum Opfer fallen würden, bei niedrigeren

7 Kosten weiter zu gewährleisten. Die Connex-Gruppe ist hier deutschlandweit als Partner der Kommunen im Verkehrsbereich aktiv. Im abgelaufenen Jahr 2003 ist es der SRS erstmals gelungen, im Rahmen des mit den Landkreisen Oder-Spree und Märkisch-Oderland sowie den beiden Gemeinden vereinbarten Verkehrsvertrages ein ausgeglichenes Ergebnis zu erzielen. Einen wesentlichen Anteil daran haben natürlich die 28 Beschäftigten der SRS, deren Arbeitsplätze wie vor drei Jahren vereinbart langfristig gesichert werden konnten. Doch der endgültige Durchbruch ist damit leider noch nicht geschafft: Deutlich getrübt wird diese positive Entwicklung nämlich durch die bislang vorliegenden Ergebnisse der Einnahmenaufteilung im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB). Befürchtungen, wonach das hier angewandte System der Aufteilung der Fahrgeldeinnahmen im Tarifgebiet Berlin (Schöneiche und Rüdersdorf bei Berlin gehören zu Berlin C ) solche Unternehmen benachteiligen würde, die viele Fahrgäste auf relativ kurzer Entfernung befördern, haben sich leider in aller Deutlichkeit bestätigt. Doch während dieses im Prinzip auch für die BVG existenzbedrohende Problem im Land Berlin auf dem Verhandlungswege zwischen Senat und Deutscher Bahn AG gelöst wurde, drohen kleine Verkehrsunternehmen im brandenburgischen Umland dadurch sprichwörtlich unter die Räder zu geraten. In ihre Infrastruktur - Gleisanlagen, Haltestellen, Stromversorgung usw. - hat die SRS seit 2001 bereits wieder rund 1,6 Mio. Euro investiert. Etwa zwei Drittel davon wurden als Fördermittel durch das Land Brandenburg bereitgestellt, den Rest finanzierte die Gesellschaft selbst, ohne Aufnahme neuer Kredite. Gerade vor wenigen Wochen konnte der erste Realisierungsschritt eines rechnergestützten Betriebsleitsystems in vereinfachter, auf die Bedingungen der SRS zugeschnittener Form abgeschlossen werden. Mit diesem System werden sowohl die Information der Fahrgäste als auch die Qualität des Betriebsablaufes deutlich verbessert. Der modernen Fahrzeugausrüstung folgen noch im laufenden Jahr die Anzeige der aktuellen Abfahrtszeit an ausgewählten Haltestellen sowie der Anschluss der Betriebsleitstelle der SRS. Weitere wichtige Vorhaben sind in naher Zukunft der 2. Bauabschnitt der Schöneicher Straße mit Neuverlegung des Gleises, die Erneuerung der Gleisanlagen in Friedrichshagen oder der Abschluss der durchgängigen Erneuerung der Fahrleitungsanlage mit dem 1977 in Betrieb genommenen Streckenabschnitt Rüdersdorf bei Berlin, Kirche Alt Rüdersdorf. gez. Jan Bleis SRS Geschäftsführer Rückblick auf das Jahr Ausblick auf das Jahr 2004 Das vergangene Jahr 2003 war für die SRS insgesamt ein erfolgreiches Jahr. Die Einnahmen aus der Fahrgastbeförderung konnten immerhin um rund 4 % gesteigert werden. Damit konnte sich die kleine Landstraßenbahn am östlichen Berliner Stadtrand in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld gut behaupten. Positiv entwickelt haben sich auch die Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit der Straßenbahn sowie das Verkehrsunfallgeschehen, das nach einem Anstieg in den voran gegangenen Jahren erstmals wieder rückläufig war. Mit dazu beigetragen hat die gezielte Entschärfung bekannter Unfallschwerpunkte, so durch eine technische Sicherung (Ampel) am neuen

8 Kreisverkehr L 302 / Vogelsdorfer Straße oder durch die Schließung der unübersichtlichen Gleisüberfahrt Neue Watenstädter Straße in Schöneiche. Dennoch haben 2003 in 14 Fällen Autofahrer die Vorfahrt der Straßenbahn missachtet. Zu einem größeren Unfall kam es am als ein Fahrzeug der Berliner Stadtreinigung beim Abbiegen in Friedrichshagen die heran nahende Straßenbahn übersah. Neben einigen Leichtverletzten war hier ein sehr hoher Sachschaden zu beklagen. Der schwer beschädigte Triebwagen muss ersetzt werden. Von rund fahrplanmäßigen Fahrten auf der Tram 88 waren im vergangenen Jahr nur 1,2 % mehr als 5 Minuten verspätet. Ganze 0,19 % der Fahrten mussten infolge von Betriebsstörungen ausfallen. Gegenüber dem Vorjahr war ein geringeres Störungsgeschehen mit immerhin noch 30 Vorkommnissen zu verzeichnen. Allein in zwölf Fällen verursachten den Gleisbereich blockierende Straßenfahrzeuge Behinderungen des Straßenbahnbetriebs. Zehn Mal resultierten die Störungen aus Verkehrsunfällen mit Beteiligung der Bahn. Zwei mal war Stromausfall bei der E.DIS die Störungsursache. Zu den technisch bedingten Störungen zählt eine Entgleisung im Juli 2003 am Rüdersdorfer Busbahnhof. Weiter rückläufig waren Ausfälle durch defekte Straßenbahnen. Zu den Erfolgen des Jahres 2003 zählt auch die Inbetriebnahme des hauptuntersuchten Triebwagens Nr. 21 sowie des aus Heidelberg übernommenen Wagens Nr. 44. Dabei erhielt der Triebwagen 21 eine Neulackierung mit ortstypischen Motiven von Schöneiche und Rüdersdorf an den Stirnseiten des Fahrzeugs. Der Wagen 44 wurde anlässlich seiner Inbetriebnahme am 12. Dezember auf den Namen Schöneiche getauft. Insgesamt konnten das äußere Erscheinungsbild aber auch die technische Ausstattung unserer Straßenbahn wieder einen deutlichen Schritt nach vorn gebracht werden. Insgesamt vier Züge sind bereits mit allen Komponenten des rechnergestützten Betriebsleitsystems ausgestattet worden, dessen erste Stufe im Dezember offiziell in Betrieb genommen wurde. Dazu zählen eine permanente Anzeige der Pünktlichkeit für den Fahrer, Ansage und Anzeige des Fahrtziels und der nächsten Haltestelle für die Fahrgäste sowie der Einbau von Fahrscheinautomaten zur Verkürzung des Aufenthaltes an den Haltestellen. Im Herbst 2003 ging die Internetseite online, die neben vielen aktuellen Informationen für die Fahrgäste auch Bestellformulare für Jahresabos zum Download bereit hält. Damit können unsere Kunden ohne zusätzliche Wege ihr VBB-Abo bei der SRS ordern. Über die Internet-Kooperation der brandenburgischen Verkehrsunternehmen können auch die Fahrgäste der SRS z.b. Monats- oder Jahreskarten direkt online erwerben und bekommen sie nach Hause geschickt. Das Modernisierungsprogramm an den Straßenbahn-Fahrzeugen wird im Jahr 2004 planmäßig fortgesetzt. Der Triebwagen 22 erhält eine komplette Hauptuntersuchung mit Neulackierung. Mit der Nummer 45 wird der fünfte und zunächst letzte Heidelberger Wagen in Betrieb genommen und der verunfallte Wagen 43 wird durch ein neu in Betrieb zu nehmendes Fahrzeug gleichen Typs ersetzt. Weitergeführt wird auch der Aufbau des rechnergestützten Betriebsleitsystems mit den Ausbaustufen 2 und 3. Diese umfassen die Anzeige der Ist-Abfahrtszeit der Straßenbahnzüge an ausgewählten Haltestellen sowie die Anzeige des aktuellen Betriebsablaufes auf einem PC in der Betriebsleitzentrale Schöneiche. Im Mittelpunkt des Jahres 2004 steht für die SRS ein umfangreiches Baugeschehen zur Fortsetzung der Ausbau- und Modernisierungsmaßnahmen der Infrastruktur.

9 Voraussetzung dafür ist die Gewährung der bereits beantragten Fördermittel durch das Land Brandenburg. Wichtigste Einzelmaßnahmen sind dabei die Fahrleitungserneuerung im Bereich Rüdersdorf, der Neubau eines Bahnstrom-Unterwerkes in Rüdersdorf und die Gleiserneuerung in verschiedenen Abschnitten in Schöneiche und Friedrichshagen. In Abhängigkeit vom Abschluss des erforderlichen Planfeststellungsverfahrens ist der Gleisneubau im 2. Bauabschnitt der Ortsdurchfahrt Schöneicher Straße mit besonders hoher Priorität vorgesehen. gez. Jan Bleis SRS Geschäftsführer Was ändert sich in der Abfallentsorgung im Landkreis Märkisch- Oderland? Mit dem 1. Januar 2004 sind eine Reihe von Änderungen in der Abfallentsorgung des Landkreises Märkisch-Oderland in Kraft getreten. Im Folgenden sind die wichtigsten Punkte aufgeführt: 1.1 Sammlung von Hausmüll Ab 1. Januar 2004 können Altbehälter, die nicht durch den neuen Entsorger (ALBA) nach dem 1. August 2003 aufgestellt wurden, nicht mehr geleert werden. Sollte durch den Entsorger kein neuer Behälter gestellt worden sein, sollte sich der Grundstückseigentümer umgehend beim Landkreis Märkisch-Oderland, Sachgebiet Abfallentsorgung melden. Die Rückgabe von im Jahr 2003 nicht benötigter Müllmarken ist bis zum 15. Januar 2004 bei allen bisherigen Vertriebsstellen möglich. Mit Einführung des Ident-Wäge-Systems wird die Leistungsgebühr nicht mehr über Müllmarken, sondern über die tatsächlich im Abfallbehälter zur Entsorgung bereitgestellte Abfallmasse erhoben. Die Anzahl der Behälterbereitstellungen fließt nicht mehr in die Gebühr ein. Soweit die Verkehrssituation es zu lässt, sind Abfallbehälter wie bisher unmittelbar am Straßenrand bereitzustellen. Sollten Abfallbehälter weiter als 5 m vom Straßenrand zur Entsorgung bereitgestellt werden, kann der Grundstückseigentümer gegen eine Holgebühr die Abholung durch den Entsorger durchführen lassen. Dazu muss er sich beim Landkreis im Vorfeld anmelden. 1.2 Sammlung von Altpapier Die Entsorgung des Altpapiers erfolgt ab dem 1. Januar 2004 haushaltsnah vom Grundstück. Die bisherigen Wertstoffplätze stehen dann für die Altpapierentsorgung nicht mehr zur Verfügung. Die Wertstoffhöfe in Hönow, Bruchmühle und Altlandsberg nehmen auch weiterhin Altpapier an. Bürger, die noch keinen Altpapierbehälter erhalten haben, werden gebeten, sich umgehend beim Sachgebiet Abfallentsorgung zu melden. Für die Aufstellung und Entleerung der Altpapierbehälter wird keine zusätzliche Gebühr erhoben. Die Kosten für die Erfassung, den Transport und die Verwertung werden wie bisher mit Erhebung der Grundgebühr abgegolten. 1.3 Sonstiges Alleiniger Entsorger für Hausmüll im Landkreis Märkisch Oderland ist seit dem 1. September 2003 die ALBA Wriezen, die Sammlung von Altpapier wird ab dem 1. Januar 2004 von Cleanaway Berlin übernommen. Ansprechpartner für alle Probleme die Abfall- und Wertstoffentsorgung betreffend bleibt das Sachgebiet Abfallentsorgung. Gegen eine zusätzliche Gebühr können Sammelbehälter mit einem Schloss ausgerüstet werden. Interessenten melden sich bitte beim Sachgebiet Abfallentsorgung. Der Anbau anderer als der vom Landkreis angebotenen Schließeinrichtungen ist nicht gestattet.

10 Anmeldungen für Sperrmüll und Schrott direkt bei der Firma Rethmann (siehe Abfallratgeber) vornehmen. Der Sperrmüll bzw. Schrott sollte nur zur Entsorgung bereitgestellt werden, wenn der Termin vom Entsorger vorliegt. Weitere Informationen zur Abfallentsorgung im Landkreis Märkisch-Oderland sind im Abfallkalender, der an jeden Haushalt verteilt wurde, sowie direkt beim Sachgebiet Abfallentsorgung erhältlich. Kontaktadresse: Landkreis Märkisch-Oderland Sachgebiet Abfallentsorgung Puschkinplatz Seelow Telefon: / , 35 oder 36 (Mo.-Do Uhr) Fax: / iws_info@landkreismol.de Öffentliche Bekanntmachung des Amtes für Flurneuordnung Fürstenwalde zum Tauschverfahren von forstlichen Versuchsflächen Das Amt für Flurneuordnung und ländliche Entwicklung Fürstenwalde hat als Flurneuordnungsbehörde beschlossen: 1. Für einen Teil der in Nummer 1 aufgeführten Städte und Gemeinden wird gemäß 103a ff Flurbereinigungsgesetz der Freiwillige Landtausch - Tauschverfahren von forstlichen Versuchsflächen - AZ: /2 angeordnet. Das Tauschgebiet wird für die nachstehenden Flurstücke des Landes Brandenburg festgestellt. Landkreis Gemarkung Flur Flurstücke Barnim Glambeck 3 145; 146 Stadt Frankfurt / Oder Frankfurt / Oder ; 137; 171; 173 Landkreis Dahme - Spreewald Trebitz 1 5 Landkreis Dahme - Spreewald Ullersdorf Landkreis Oder - Spree Groß Lindow Landkreis Oder - Spree Groß Lindow Landkreis Oder - Spree Groß Lindow 9 1; 2; 3; 4; 5; 6; 7; 11; 12; 13; 14 Landkreis Oder - Spree Müllrose 3 5; 7/1; 8/1; 9/1; 10; 127; 128; 142; 143; 144; 145; 146; 149; 150; 151; 152; 153; 154; 155; 156; 157; 158; 159; 160;161; 162; 163; 164; 165; 166; 167; 168; 169 Landkreis Oder - Spree Schernsdorf 1 56; 66; 82 Landkreis Märkisch Oderland Bruchmühle 4 169; 170 Landkreis Märkisch Oderland Buckow 8 280; 282; 283; 285

11 Landkreis Märkisch Oderland Garzin 3 Landkreis Märkisch Oderland Herzfelde 2 153/2 Landkreis Märkisch Oderland Müncheberg 11 3/11 Landkreis Märkisch Oderland Müncheberg 23 1/1 98; 99; 101/1; 109/2; 113; 115; 117; 118 Landkreis Märkisch Oderland Strausberg 1 105/1; 105/2; 165/1; 165/2 Landkreis Märkisch Oderland Strausberg 2 348; 349 Landkreis Märkisch Oderland Strausberg 4 1/3; 3; 4; 5; 6 Landkreis Märkisch Oderland Waldsieversdorf 2 Landkreis Märkisch Oderland Waldsieversdorf 3 1/1; 4; 14/1; 14/2; 67; 70; 72; 77; 78; 79; 111; 114; 254; 258; 262; 263; 264; /1; 93/1; 93/5; 93/6; 93/7; 93/12; 93/13; 93/14 ;95/10; 95/11; 95/12; 95/13; 157/1; 157/3; 157/4; 157/6; 157/8; 157/10; 157/11; 157/12; 164; 166; 168; 172/1; 179 Landkreis Märkisch Oderland Waldsieversdorf 7 3; 4; 5; 6/2; 21; 25; 26 Landkreis Oberhavel Gransee Stadt OT Dannenwalde Landkreis Ostprignitz - Rupin Darritz Landkreis Ostprignitz -Rupin Zechow 1 2 Landkreis Ostprignitz - Rupin Zechow 2 57 Landkreis Ostprignitz - Rupin Zechow 3 120; 123 Prignitz Lanz 3 4; 9; 10/1 Landkreis Spree Neiße Bärenbrück 2 94/2 Landkreis Spree Neiße Bärenbrück 3 67/3 32; 34; 35; 36; 195; 196; 197; 198; 199; 200;202; 203;2 04; 205; 209; 211; 214; 221; 223; 224; 225/1; 225/2; 226; 227;230; 233; 247; 273 Landkreis Spree Neiße Bärenbrück 4 68/9; 68/12; 68/13; 68/14 Landkreis Spree Neiße Döbern 4 218/1 Landkreis Spree Neiße Gosda 8 555; 557; 559; 560; 562; 567; 568; 572; 716; 717 Landkreis Spree Neiße Guben 4 53; 54; 88; Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtliche sind, aber zur Beteiligung am freiwilligen Landtausch berechtigten, sind entsprechend 14 Abs. 1 FlurbG innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach erfolgter öffentlicher Bekanntmachung dieses Beschlusses bei der Flurneuordnungsbehörde, dem Amt für Flurneuordnung und ländliche Entwicklung Fürstenwalde

12 Rathausstraße Fürstenwalde anzumelden. Zu diesen Rechten gehören zum Beispiel nicht eingetragene dingliche Rechte an Grundstücken oder rechte an solchen Rechten sowie persönliche Rechte, die zum Besitz oder zur Nutzung von Grundstücken berechtigten oder die Nutzung von Grundstücken beschränken. 3. Werden rechte erst nach Ablauf der bezeichneten frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Flurneuordnungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber eines Rechtes gemäß 14 Abs. 1 FlurbG muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablauf ebenso gegen sich gelten lassen wir der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst im Lauf gesetzt wird. 4. Der Beschluss mit Begründung und Gebietskarten aus dem jeweils betreffenden Landkreis liegt zur Einsichtnahme zwei Wochen lang in den nachfolgend aufgeführten Stadtverwaltungen und Ämtern aus: Amt/Stadt Straße/Nummer PLZ/Ort Amt Joachimsthal/Schorfheide Joachimsthaler Platz Joachimsthal Amt Lieberose Am Markt Lieberose Amt Altlandsberg Berliner Allee Altlandsberg Amt Märkische Schweiz Hauptstraße Buckow Stadt Müncheberg Rathausstraße Stadt Müncheberg Amt Rüdersdorf Hans-Striegelski-Straße Rüdersdorf Amt Fürstenberg Markt Fürstenberg/Havel Amt Brieske-Finkenherd August-Bebel-Straße 18 a Brieske-Finkenherd Amt Schlaubetal Bahnhofstraße Müllrose Amt Rheinsberg Seestraße Rheinsberg Amt Templin Am Heideberg Walsleben Amt Lenzen-Elbtalaue Kellerstraße Lenzen Amt Peitz Schulstraße Peitz Amt Döbern-Land Forster Straße Döbern Amt Hornow-Simmersdorf Schulweg Hornow Stadt Guben Uferstraße Guben Stadt Frankfurt/Oder Markplatz Frankfurt/Oder Stadt Strausberg Hegermühlenstraße Strausberg Rechtsmittelbehelf 5. Es wird darauf hingewiesen, dass gegen diesen bescheid innerhalb einer Frist von einem Monat der Widerspruch zulässig ist. Die Frist beginnt mit dem ersten Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung dieses Beschlusses. Der Widerspruch ist beim Amt für Flurneuordnung und Ländliche Entwicklung Fürstenwalde Rathausstraße Fürstenwalde schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. gez. Karsten Raderkopp Amtsleiter m.d.w.d.g.b. Ende des Amtsblattes

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