Vertrag. zwischen der. Kassenärztliche Vereinigung Hamburg. und dem AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.v. - Landesvertretung Hamburg -

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1 Vertrag zwischen der Kassenärztliche Vereinigung Hamburg und dem AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.v. - Landesvertretung Hamburg - handelnd für die Mitgliedskassen des Arbeiter-Ersatzkassen-Verbandes (AEV) Gmünder ErsatzKasse HZK - Krankenkasse für Bau- und Holzberufe KEH-Ersatzkasse über eine hausarztzentrierte Versorgung nach 73 b SGB V 1

2 Präambel Die hausärztliche Versorgung durch Allgemeinärzte und hausärztliche Internisten stellt einen unverzichtbaren Bestandteil des deutschen Gesundheitssystems dar. Der Hausarzt kann zur Steuerung des Versorgungsgeschehens einen bedeutenden Beitrag leisten, indem er den Patienten bei der Inanspruchnahme der differenzierten Versorgungsangebote des Systems begleitet und durch fachlichen Austausch mit anderen Ärzten und Leistungserbringern eine verbesserte Koordination der Versorgung gewährleistet. Die Vertragspartner wollen vor diesem Hintergrund mit diesem Vertrag hausarztzentrierte Versorgungsstrukturen im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) umsetzen. 1 Ziele des Vertrages Ziel dieses Vertrages ist die Umsetzung der hausarztzentrierten Versorgung auf der Grundlage des 73b Abs. 2 SGB V. Damit sollen Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung erhöht werden. Die Partner dieses Vertrages gehen davon aus, dass durch die Koordinierung der Behandlung durch die Hausärzte eine Verbesserung der Versorgungsqualität für die Versicherten erzielbar ist. Wirtschaftlichkeitsreserven sollen durch eine rationale Pharmakotherapie, die Vermeidung unnötiger Doppeluntersuchungen und nicht erforderlicher Krankenhauseinweisungen erschlossen werden. 2 Geltungsbereich (1) Dieser Vertrag gilt für niedergelassene Ärzte und Ärzte in Medizinischen Versorgungszentren gemäß 95 SGB V im Bereich der KVH, welche als Praktische Ärzte, Allgemeinärzte oder Internisten gemäß 73 Abs. 1a Satz 1 SGB V an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen, die die Teilnahme an diesem Vertrag erklären und die Qualitätsanforderungen nach 4 erfüllen (nachfolgend Hausarzt/Hausärzte genannt) oder 2

3 Ärzte, die an der fachärztlichen Versorgung nach 73 Abs. 1a Satz 2 SGB V teilnehmen (nachfolgend Fachärzte genannt), im Rahmen der ihnen nach diesem Vertrag zugewiesenen Aufgaben. Teilnehmende Haus- und Fachärzte werden im Folgenden auch gemeinsam als Vertragsärzte bezeichnet. (2) Weiter gilt der Vertrag für Versicherte der an diesem Vertrag teilnehmenden Ersatzkassen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich bei einem gemäß 3 teilnehmenden Hausarzt eingeschrieben haben. (3) Die Teilnahme an diesem Vertrag ist freiwillig. 3 Teilnahme der Hausärzte (1) Teilnahmeberechtigt sind Hausärzte, die die in 4 genannten Qualitätsanforderungen erfüllen. Die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung ist bei der KVH schriftlich auf der Teilnahmeerklärung zu beantragen. Mit dem Antrag ist der Nachweis der Erfüllung der besonderen Anforderungen nach 4 zu erbringen. (2) Beim Vorliegen der Teilnahmevoraussetzungen erteilt die KVH eine schriftliche Teilnahmegenehmigung, in welcher auch der Beginn der Vertragsteilnahme festgelegt ist. (3) Der Hausarzt kann seine Teilnahme schriftlich gegenüber der KVH kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Ende des Quartals. Im Falle der Beendigung der Teilnahme hat der Hausarzt die bei ihm eingeschriebenen Versicherten zu informieren. 4 Qualitätsanforderungen an die teilnehmenden Hausärzte (1) Zu den persönlichen Qualitätsanforderungen der teilnehmenden Hausärzte gehören: 3

4 kontinuierliche Teilnahme an mindestens einem von der KVH akkreditierten Qualitätszirkel. Die Teilnahme an einem Qualitätszirkel ist gegenüber der KVH nachzuweisen. Im Rahmen anderer Verträge nachgewiesene Teilnahme an Qualitätszirkeln werden von der KVH von Amts wegen berücksichtigt. Erfüllung der Fortbildungspflicht nach 95 d SGB V durch regelmäßige Teilnahme an von der Ärztekammer oder KVH anerkannten Fortbildungen, die sich auf hausarzttypische Behandlungsprobleme konzentrieren, wie patientenzentrierte Gesprächsführung, psychosomatische Grundversorgung, Palliativmedizin, allgemeine Schmerztherapie, Geriatrie. Soweit der Nachweis für diese Fortbildungen nicht schon aufgrund anderer Umstände der KVH bekannt sind, werden die teilnehmenden Hausärzte von der KVH aufgefordert, diese vorzulegen. die Berechtigung zur Teilnahme an der psychosomatischen Grundversorgung gemäß 5 Abs. 6 der Psychotherapievereinbarung. Hausärzte, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Vertrages nicht über die Berechtigung zur psychosomatischen Grundversorgung verfügen, können innerhalb von 2 Jahren nach Beginn der Teilnahme eine Nachqualifikation durchführen; dabei muss der Nachweis gegenüber der KVH geführt werden, dass die Nachqualifikation innerhalb eines Jahres nach dem Beginn der Teilnahme an diesem Vertrag begonnen wurde. Bis zum Nachweis wird die Genehmigung zur Teilnahme an diesem Vertrag unter Vorbehalt erteilt. Der Hausarzt soll an mindestens einem strukturierten Behandlungsprogramm gemäß. 137f SGB V aktiv, d.h. mit mindestens einem Patienten, teilnehmen. Beachtung der Leitlinien für die hausärztliche Praxis nach Anlage 1, die entsprechend dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entwickelt und ergänzt werden. In den Qualitätszirkeln sollen die Leitlinien nach Anlage 1 diskutiert werden. Soweit Leitlinien und/oder das Informationsmaterial für Ärzte und Patienten kostenpflichtig sind, werden die Kosten für die Leitlinien für die Ärzte von der KVH und die Kosten für das Informationsmaterial für die Versicherten von den teilnehmenden Krankenkassen übernommen und über die KVH den teilnehmenden Hausärzten zur Verfügung gestellt. 4

5 Einführung eines internen Qualitätsmanagements nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften des SGB V. (2) Zu den sachlichen Qualitätsanforderungen gehören: Vorhalten einer apparativen Mindestausstattung (Blutzuckermessgerät, EKG und Akutlabor, sowie Sonographie und Lungenfunktionstest die letzteren beiden ggf. in Kooperation mit anderen Praxen). ein Praxis-Datenverarbeitungssystem, das insbesondere die Führung der Patientenakten und eine Terminerinnerung an z.b. die gesetzlichen Früherkennungsmaßnahmen ermöglicht. 5 Aufgaben der teilnehmenden Hausärzte (1) Die teilnehmenden Hausärzte verpflichten sich: Versicherte der teilnehmenden Ersatzkassen über den Inhalt und die Ziele sowohl des Vertrages zur hausarztzentrierten Versorgung als auch ggf. über die Möglichkeit der Teilnahme an strukturierten Behandlungsprogrammen bei chronischen Erkrankungen (DMP) und die sich daraus ergebenden Vorteile zu informieren. die Koordination diagnostischer, therapeutischer und pflegerischer Maßnahmen vorzunehmen, präventive Leistungen durchzuführen oder fachübergreifend einzuleiten; spezielle Präventionsangebote der teilnehmenden Ersatzkassen sind zu berücksichtigen. Informationen zu den Präventionsangeboten erhalten die teilnehmenden Ärzte von den Ersatzkassen, zur leitliniengerechten Einbeziehung der weiter- oder mitbehandelnden Fachärzte, im Falle der Überweisung an den Facharzt bisher erhobene, für die Durchführung der veranlassten Leistungen erforderliche Daten zu übermitteln, zur Berücksichtigung der Möglichkeiten des ambulanten Operierens bei erforderlich werdenden Operationen, zur Ausfüllung und Weiterleitung des Bogens nach Anlage 6, wenn die Krankenhauseinweisung bei einem dafür geeigneten Facharzt für notwendig erachtet wird, 5

6 auf Rehabilitationsbedarf zu achten und erforderliche weitere Schritte einzuleiten, die Dokumentation in den Patientenunterlagen durchzuführen, insbesondere die Zusammenführung, Bewertung und Aufbewahrung der wesentlichen Behandlungsdaten, Befunde und Berichte aus der ambulanten und stationären Versorgung. (2) Die teilnehmenden Hausärzte verpflichten sich, im Rahmen der wirtschaftlichen Verordnung von Arzneimitteln: die in den Behandlungsleitlinien genannten Wirkstoffe zu beachten, insbesondere auf die Verwendung von preisgünstigen Generika und auf eine Auswahl aus den preisgünstigen Mitteln zu achten, die von der KVH und den Krankenkassen jeweils geltenden, getroffenen Zielvereinbarungen über die Verordnung von Arzneimitteln zu beachten. Die Vertragspartner können zu den einzelnen Punkten dieses Absatzes gesonderte Vereinbarungen treffen. (3) Die teilnehmenden Hausärzte streben an, für eingeschriebene Versicherte geeignete Termine für Berufstätige - sofern notwendig - auch außerhalb der üblichen Sprechstunden anzubieten. (4) Die teilnehmenden Hausärzte verpflichten sich, die Teilnahmeerklärungen der Versicherten innerhalb einer Woche nach der Einschreibung an die Ersatzkassen der Versicherten zu übermitteln. (5) Ist eine unmittelbare Inanspruchnahme ambulanter fachärztlicher Leistungen (mit Ausnahme der Inanspruchnahme nach. 10 Abs. 1 Satz 2) erfolgt, ist der vom Versicherten im Rahmen der hausarztzentrierten Versorgung gewählte Hausarzt mit dem Vordruck nach Anlage 5 (Information Hausarzt) dieses Vertrages innerhalb von zwei Werktagen durch den Facharzt zu informieren. Der Hausarzt entscheidet nach Rücksprache mit dem Facharzt, ob eine hausärztliche Weiterbehandlung, eine fachärztliche Weiterbehandlung oder eine hausärztliche Mitbehandlung erfolgt. Soll eine fachärztliche Weiterbehandlung erfolgen, ist je Quartal eine 6

7 erneute Entscheidung des Hausarztes herbeizuführen. (6) Gegenstand der hausarztzentrierten Versorgung ist auch die enge Zusammenarbeit mit Fachärzten, um nicht notwendige Krankenhauseinweisungen zu vermeiden, ggf. durch die Einholung einer fachärztlichen Zweitmeinung. Unter Beachtung regionaler Besonderheiten gilt dies insbesondere für: alle operativen Eingriffe, welche gemäß dem Vertrag nach 115 b Abs. 1 SGB V sowohl ambulant als auch stationär durchgeführt werden können, Diabeteseinstellung, Differenzialdiagnose und Therapie des Schwindels, entzündliche Darmerkrankung wie Morbus Crohn und Kolitis Ulcerosa, Indikation zur Endoprothesenoperation, Herpes zoster, Hörsturz, Phlebothromben der unteren Extremitäten. Für das Zweitmeinungsverfahren ist der Dokumentationsbogen gemäß Anlage 6 zu verwenden. 6 Verzeichnis der Hausärzte Über die teilnehmenden und ausgeschiedenen Hausärzte nach 3 Abs. 1 dieses Vertrages führt die KVH jeweils ein Verzeichnis. Die KVH stellt die aktuellen Fassungen dieser Verzeichnisse den teilnehmenden Ersatzkassen monatlich, bei Bedarf häufiger in elektronischer Form entsprechend Anlage 3 zur Verfügung. 7 Vertragsverletzungen Verstößt der Hausarzt gegen die vertraglichen Verpflichtungen, wird die KVH je nach Schwere des Verstoßes folgende Maßnahmen veranlassen: Aufforderung durch die KVH, die vertraglichen Verpflichtungen einzuhalten; Versagen der Vergütung bzw. nachträgliche Korrektur bereits erfolgter Vergütungen für abgerechnete Pauschalen nach 12 dieses Vertrages; Widerruf der Teilnahmegenehmigung. 7

8 8 Teilnahme von Versicherten (1) Versicherte der teilnehmenden Ersatzkassen können nach Vollendung des 18. Lebensjahres auf freiwilliger Basis an der hausarztzentrierten Versorgung entsprechend dieses Vertrages teilnehmen, sofern sie durch schriftliche Erklärung (Anlage 4) die Regeln dieses Vertrages akzeptieren und einen teilnehmenden Hausarzt wählen (Einschreibung). Die Erklärung erfolgt gegenüber dem Hausarzt. Der Versicherte erhält eine mit dem Arztstempel versehene Kopie der Erklärung für seine Unterlagen. (2) Einschreibungen können bei jeder persönlichen Inanspruchnahme des Hausarztes erfolgen. (3) Mit der Einschreibung wählt der Versicherte seinen betreuenden Hausarzt. Diese Wahlentscheidung kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nach 10 Abs. 2 dieses Vertrages gegenüber dem Hausarzt geändert werden. Eine Fortsetzung der Teilnahme an diesem Vertrag ist nur möglich, wenn der Versicherte unverzüglich einen neuen Hausarzt wählt, der ebenfalls an diesem Vertrag teilnimmt und dieser die Teilnahmeerklärung des Versicherten mit der Kennzeichnung als Hausarztwechsel gemäß 5 Abs. 4 übermittelt. (4) Mit der Einschreibung wird der gewählte Hausarzt durch das Unterzeichnen der Teilnahmeerklärung vom Versicherten autorisiert, regelmäßig an wichtige Untersuchungstermine usw. schriftlich oder telefonisch zu erinnern. (5) Der Versicherte kann seine Teilnahme frühestens nach Ablauf eines Jahres schriftlich gegenüber seiner Ersatzkasse kündigen und scheidet zum Ende des laufenden Quartals aus der hausarztzentrierten Versorgung aus. Es gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Quartalsende. Eine erneute Teilnahme ist jederzeit möglich. (6) Die Teilnahme eines Versicherten endet mit Beendigung der Teilnahmeberechtigung oder dem Ende der Mitgliedschaft bei der teilnehmenden Ersatzkasse. 8

9 (7) Die Ersatzkasse informiert den Hausarzt schriftlich über das Ausscheiden des Versicherten aus der hausarztzentrierten Versorgung. 9 Information der Versicherten (1) Die teilnehmenden Ersatzkassen informieren ihre Versicherten in geeigneter Weise umfassend über die hausarztzentrierte Versorgung. Dabei wird insbesondere informiert über: die Inhalte und Ziele des Vertrages, die teilnehmenden Hausärzte, die Leistungen der hausarztzentrierten Versorgung und die besonderen Qualitätsanforderungen an die Hausärzte. (2) Die KVH unterstützt die Information der Versicherten über ihre Patientenberatung. 10 Rechte und Pflichten der teilnehmenden Versicherten (1) Die teilnehmenden Versicherten verpflichten sich, ambulante fachärztliche Leistungen nur auf Überweisung durch ihren betreuenden Hausarzt in Anspruch zu nehmen. Hiervon ausgenommen ist die Behandlung durch: Ärzte für Augenheilkunde, Ärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, sowie ärztliche und psychologische Psychotherapeuten, die bei genehmigten Psychotherapien ohne Überweisung in Anspruch genommen werden können. Bei Notfällen oder bei urlaubsbedingter Abwesenheit des Hausarztes soll grundsätzlich der organisierte, vertragsärztliche Notdienst oder ein niedergelassener Hausarzt in Anspruch genommen werden. Dieser sollte möglichst ebenfalls an der hausarztzentrierten Versorgung teilnehmen. Bei Bedarf kann der Versicherte bei seiner Ersatzkasse Einsicht in das Verzeichnis der an diesem Vertrag teilnehmenden Hausärzte gemäß 6 nehmen. Eine unmittelbare Inanspruchnahme ambulanter fachärztlicher Leistungen ist jedoch dann möglich, wenn eine akute Behandlungsbedürftigkeit eine fachärztliche Behandlung 9

10 erforderlich macht. Die teilnehmenden Versicherten sollen eine Krankenhausbehandlung nur auf Verordnung des Hausarztes oder des auf Überweisung tätig gewordenen Facharztes in Anspruch nehmen. (2) Der gewählte Hausarzt soll nur aus wichtigem Grund gewechselt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere Umzug oder gravierende Störung des Vertrauensverhältnisses zum betreuenden Hausarzt. (3) Verstößt der Versicherte gegen die Verpflichtung nach Abs. 1, kann die Ersatzkasse eine der folgenden Maßnahmen aussprechen: schriftliche Aufforderung, die vertraglichen Verpflichtungen einzuhalten, Beendigung der Teilnahmeberechtigung. 11 Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen Die Vergütungen der vertragsärztlichen Leistungen für eingeschriebene Versicherte erfolgen nach Maßgabe des EBM und bestehender vertraglicher Regelungen und sind mit der Gesamtvergütung abgegolten, soweit sich aus den Regelungen dieses Vertrages nichts anderes ergibt. 12 Zusatzvergütungen (1) Für die Information, Beratung und Einschreibung eines Versicherten erhält der Hausarzt eine Vergütung in Höhe von 10,- EUR. Die Abrechnung erfolgt über die Pseudoziffer Freiumschläge für die Übermittlung der Teilnahmeerklärungen der Versicherten werden von den teilnehmenden Krankenkassen den Hausärzten zur Verfügung gestellt. (2) Für die Ausgestaltung des hausärztlichen, integrativen Versorgungsgeschehens bei eingeschriebenen Versicherten erhält der Hausarzt erstmals im Folgequartal nach der Einschreibung eine Steuerungspauschale in Höhe von 9,- EUR. Die Steuerungspauschale wird fällig, soweit in einem Quartal mindestens ein 10

11 persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt erfolgt ist. Die Abrechnung erfolgt über die Pseudoziffer (3) Für die im Rahmen der Durchführung der hausarztzentrierten Versorgung entstehenden zusätzlichen Aufwendungen oder Leistungen des Facharztes vergüten die teilnehmenden Ersatzkassen dem Facharzt folgende Pauschalen: a) 4,- EUR inkl. Porto- / Faxkosten für die Mitteilung an den Hausarzt ( 5 Abs.5). Die Abrechnung erfolgt über die Pseudoziffer b) 9,- EUR inkl. Porto- / Faxkosten für die Durchführung des Zweitmeinungsverfahrens ( 5 Abs. 6). Die Abrechnung erfolgt über die Pseudoziffer (4) Die Vergütung der vorgenannten Pauschalen erfolgt gegenüber der KVH außerhalb der budgetierten Gesamtvergütung. 13 Datenschutz Die Vertragspartner gewährleisten die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes. 14 Controlling Die Vertragspartner verständigen sich über die Durchführung eines Controllings. 15 Beitritt anderer Krankenkassen Andere Krankenkassen können schriftlich gegenüber der KVH ihren Beitritt zu diesem Vertrag erklären. Die KVH informiert die an diesem Vertrag teilnehmenden Ärzte sowie die übrigen teilnehmenden Krankenkassen. 16 Salvatorische Klausel Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder insbesondere durch gesetzgeberische Maßnahmen nicht rechtswirksam werden, 11

12 wird dadurch die Geltung der übrigen Regelungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen sollen Regelungen treten, die dem Willen der Vertragspartner sowie dem Sinn und Zweck der Vereinbarung entsprechen. 17 Laufzeit, Kündigung und Schriftform (1) Dieser Vertrag tritt am in Kraft und kann frühestens zum gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende eines Quartals. (2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Erfordernis der Schriftform selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Hamburg, den

13 Anlagenverzeichnis: Anlage 1 Leitlinien für die hausärztliche Praxis Anlage 2 Vordruck: Teilnahmeantrag Anlage 3 Hausarztverzeichnis Anlage 4 Vordruck: Teilnahmeerklärung des Versicherten Anlage 5 Vordruck: Information des Facharztes an den Hausarzt Anlage 6 Vordruck: Zweitmeinungsverfahren Anlage 7 Qualitätsmanagement-Systeme gemäß 4 13

14 Anlage 1 zum Vertrag über eine hausarztzentrierte Versorgung Leitlinien für die hausärztliche Praxis Leitlinien im Sinne des 4 Abs. 1 können erstellt werden durch: - Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin e.v. (DEGAM) - Leitliniengruppe Hessen - Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft Leitlinien anderer Autoren können durch übereinstimmende Willenserklärung der Vertragspartner zum Einsatz kommen. Aktuell sind sechs Leitlinien der DEGAM zu den Themen - Kreuzschmerzen, - Müdigkeit, - Brennen beim Wasserlassen, - Ältere Sturzpatienten, - Harninkontinenz und - Umgang mit pflegenden Angehörigen verfügbar. Weitere sechzehn Leitlinien zu verschiedenen häufigen Patientenanliegen sind in Vorbereitung: - Sinusitis, - Ohrenschmerzen, - Husten, - Schlaganfall, - Kopfschmerzen, - Varikosis, - Schwindel, - Cholesterin, - Alkoholprobleme, - Nachlassen geistiger Leistungsfähigkeit, - Halsschmerzen, - Geriatrisches Assessment, - Schilddrüse, - Diabetes mellitus, - Kardiovaskuläre Prävention, - Herzinsuffizienz, - Sterbebegleitung. Aktuell sind sieben Leitlinien der Leitliniengruppe Hessen zur Therapie von Asthma/COPD, chronischer Herzinsuffizienz, Diabetes mellitus Typ 2, Hyperlipidämie, Hypertonie, Magen-Darm-Beschwerden sowie stabiler Angina pectoris und asymptomatischer KHK verfügbar. Eine weitere Leitlinie zur Therapie von Schmerzen befindet sich in der Entwicklung. 14

15 Anlage2 Antrag zur Teilnahme an dem Vertrag über eine hausarztzentrierte Versorgung zwischen der KVH und den teilnehmenden Krankenkassenkassen Titel Vorname Name Straße/Nr. PLZ/Ort Vertragsarzt-Nr. Wichtig: Bei der Teilnahme von Gemeinschaftspraxen muss jedes Mitglied der Gemeinschaftspraxis eine eigene Teilnahmeerklärung übermitteln! Hiermit stelle ich den Antrag, an der hausarztzentrierten Versorgung teilzunehmen. 1. Ich bin umfassend über die Ziele und Inhalte des Vertrages zur hausarztzentrierten Versorgung durch Hausärzte und Fachärzte informiert. 2. Mir ist insbesondere bekannt: - dass meine Teilnahme freiwillig ist, - dass über den Antrag auf Teilnahme die KVH entscheidet, - welche Teilnahmevoraussetzungen ich nach 3 erfüllen muss, - dass die Qualitätsanforderungen des 4 zu erfüllen und die Nachweise gegenüber der KVH zu erbringen sind, - welche vertraglichen Pflichten ich als Hausarzt nach 5 zu erfüllen habe, - dass ich für die Erfüllung meiner Aufgaben nach diesem Vertrag eine zusätzliche Vergütung erhalte [ 12], - dass ich bei Verstoß gegen meine vertraglichen Verpflichtungen von der Teilnahme ausgeschlossen werden kann [ 7]. 3. Ich erkläre über die Punkte 1 und 2 hinaus, dass: - ich die Teilnahmeerklärung von Patienten entgegennehme und an die Krankenkasse innerhalb einer Woche übermittle; - ich kontinuierlich an hausärztlich orientierten Qualitätszirkeln teilnehme [ 4 Abs. 1]; - ich ein anerkanntes Qualitätsmanagement entsprechend der Entscheidungen auf Bundesebene einführe. 4. Ich bin mit der Veröffentlichung folgender Angaben im Hausarztverzeichnis dieses Vertrages ( 6) einverstanden: - Name und Praxisanschrift mit Telefonnummer und Fax, - Fachgruppe, - Arztnummer. Weiterhin erkläre ich mich mit der Weitergabe des Hausarztverzeichnisses an die Versicherten einverstanden. Ich verpflichte mich zur Einhaltung aller Regelungen des Vertrages, auch soweit sie hier nicht gesondert genannt sind. Im Rahmen der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten verpflichte ich mich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes. Datum Unterschrift Stempel Arzt/Gemeinschaftspraxis 15

16 Anlage 3 zum Vertrag über eine hausarztzentrierte Versorgung Hausarztverzeichnis Struktur des Verzeichnisses der teilnehmenden Hausärzte Nr. Arzt-Nr. Anrede* Titel Name Vorname Straße PLZ Ort Telefon Fax* * Teilnahme ab Teilnahme bis * Angabe fakultativ Bemerkungen zu den Feldern: Arzt-Nr.: 7-stellige Nummer mit führenden Nullen Anrede: Herr oder Frau 16

17 Krankenkasse bzw. Kostenträger Name, Vorname des Versicherten geb. am Kassen-Nr. Versicherten-Nr. Status Anlage 4 zum Vertrag über eine hausarztzentrierte Versorgung Teilnahmeerklärung des Versicherten Erklärung zur Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg und den teilnehmenden Krankenkassen Vertragsarzt-Nr. VK gültig bis Datum Ersteinschreibung Information über Hausarztwechsel Ja, ich nehme an der hausarztzentrierten Versorgung durch Hausärzte teil. Meine Krankenkasse bzw. mein gewählter Hausarzt hat mich ausführlich und umfassend über die hausarztzentrierte Versorgung sowie die Aufgabenteilung zwischen meinem Hausarzt, anderen Fachleuten und Einrichtungen der Gesundheitsversorgung informiert. Von meiner Krankenkasse habe ich dazu ausführliche, schriftliche Informationen erhalten. Mir ist bekannt, dass die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung freiwillig ist und dass ich nach Ablauf eines Jahres mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende ohne Angabe von Gründen schriftlich gegenüber meiner Krankenkasse kündigen kann. Ich wurde darüber informiert, dass der Hausarzt bei meiner Versorgung die Funktion des Koordinators übernimmt und meine Behandlung im Rahmen der hausarztzentrierten Versorgung steuert. Dies umfasst neben der Durchführung der hausärztlichen Versorgung, die Steuerung zur fachärztlichen und zur Krankenhausbehandlung, sowie die Koordination von Verordnungen, insbesondere von Arznei-, Heilund Hilfsmitteln, Krankenfahrten und häuslicher Krankenpflege. Ich verpflichte mich, während der Dauer der Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung ambulante fachärztliche und stationäre Behandlung nur auf Überweisung meines gewählten Hausarztes in Anspruch zu nehmen. Diese Regelung gilt nicht in Notfällen, urlaubsbedingter Abwesenheit und bei der Inanspruchnahme von Augen- und Frauenärzten sowie psychologischen Psychotherapeuten und psychotherapeutisch tätigen Ärzten. Mir ist bekannt, dass ich bei Umzug, Beendigung der Teilnahme des Hausarztes oder aufgrund eines dauerhaft gestörten Vertrauensverhältnisses zum Hausarzt einen anderen an diesem Vertrag teilnehmenden Hausarzt wählen kann. (Bei einem Wechsel ist eine erneute Teilnahmeerklärung erforderlich.) Als Hausarzt wähle ich den im Folgenden angegebenen Arzt: Name:... Praxisanschrift Straße/Hausnummer... PLZ/Praxisort Bitte das heutige Datum eintragen. T T M M J J J J Unterschrift des Versicherten bzw. des gesetzlichen Vertreters Einverständniserklärung zu datenschutzrechtlichen Bestimmungen Meine Daten und Informationen über die Art und Ergebnisse der Behandlung werden im erforderlichen Umfang nur von meiner Krankenkasse und der KVH eingesehen und gespeichert. Ich bin damit einverstanden, dass mein Hausarzt mich an Untersuchungstermine etc. erinnert. Meine Daten können, sofern sie der Erfüllung der sich aus der hausarztzentrierten Versorgung ergebenen Aufgaben dienen, unter den beteiligten Vertragsärzten ausgetauscht werden. Sämtliche Daten werden vertraulich behandelt. Die erhobenen und gespeicherten Daten werden, soweit sie nicht mehr benötigt werden, bei meinem Ausscheiden aus dem Programm gelöscht. Ja, ich bin damit einverstanden, dass meine Daten im Rahmen dieses beschriebenen Versorgungskonzeptes im erforderlichen Umfang gespeichert, übermittelt und genutzt werden. Bitte das heutige Datum eintragen. T T M M J J J J Unterschrift des Versicherten bzw. des gesetzlichen Vertreters - nur vom Arzt auszufüllen - _ Bitte das heutige Datum eintragen. T T M M J J J J Ich bestätige, dass ich für den vorgenannten Versicherten die Koordination im Rahmen der hausarztzentrierten Versorgung im Sinne des o. g. Vertrages wahrnehme. Unterschrift Arzt Vertragsarztstempel 17

18 Anlage 5 zum Vertrag über eine hausarztzentrierte Versorgung Information des Facharztes an den Hausarzt Krankenkasse bzw. Kostenträger Name, Vorname des Versicherten geb. am Kassen-Nr. Versicherten-Nr. Status Vertragsarzt-Nr. VK gültig bis Datum An: Kurzinformation an den Hausarzt bei fachärztlichem Primärzugang infolge akuter Behandlungsbedürftigkeit Befund: Diagnose(n): Therapieempfehlungen: Anmerkung: Vertragsarztstempel/ Unterschrift Facharzt 18

19 Krankenkasse bzw. Kostenträger Name, Vorname des Versicherten geb. am Kassen-Nr. Versicherten-Nr. Status Anlage 6 zum Vertrag über eine hausarztzentrierte Versorgung Vertragsarzt-Nr. VK gültig bis Datum Abklärung der Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung Eigene Fax-Nummer*: Nachricht an Fachgruppe* (Klartext) Anamnese/Befund*: (Klartext) Beigefügte Befunde*: Röntgen CT NMR Szinti EKG Labor Sono EEG Histo Diagnose*: (ICD-10). (Klartext) Bisherige Therapie*: (Klartext) Zusätzliche Fragestellung*: (Klartext) Wird die o. g. Diagnose bestätigt**? Ja nein, neue Diagnose: (ICD-10). (Klartext) Krankenhauseinweisung erforderlich**? Ja nein Therapievorschlag bzw. Anmerkungen**: (Klartext) Vertragsarztstempel (Absender)* Vertragsarztstempel (Empfänger)** * vom erstdiagnostizierenden Arzt auszufüllen ** vom befragten Arzt auszufüllen 19

20 Anlage 7 zum Vertrag über eine hausarztzentrierte Versorgung Anerkannte Qualitäts-Managementsysteme gemäß 4 Als Qualitäts-Managementsysteme im Sinne des 4 gelten insbesondere: QEP (Zertifizierung durch Arbeitsgemeinschaft der QEP-Zertifizierer) EPA (Zertifizierung durch Stiftung Praxistest). Weitere Qualitäts-Managementsysteme und/oder Zertifizierungsstellen können durch gemeinsame Willenserklärung der Vertragspartner eingesetzt werden. Diese müssen auf die Anforderungen entsprechend der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß 136 a SGB V aufbauen. Dazu gehören: - Elemente aus dem Bereich Patientenversorgung mit Ausrichtung an medizinischen Standards und Leitlinien, - Patientensicherheit, Patientenmitwirkung, Patienteninformation und -beratung, - Strukturierung von Behandlungsabläufen, - Festlegung von konkreten Qualitätszielen für die einzelne Praxis, - Ergreifen von Umsetzungsmaßnahmen, systematische Überprüfung der Zielerreichung und erforderlichenfalls Anpassung der Maßnahmen. Für den Zeitraum bis zum Erhalt des Nachweises sind Maßnahmen, die der Planung eines praxisinternen Qualitätsmanagements dienen, in gegenüber Dritten darlegbarer Weise von den Vertragsärzten zu dokumentieren. Hierzu gehören mindestens die schriftliche Ist-Analyse der Praxis anhand einer Selbsteinschätzung und bewertung hinsichtlich der Ziele und Inhalte der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses und die Festlegung von konkreten Zielen für den Aufbau des praxisinternen Qualitätsmanagements. 20

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