VINZENZ VON PAUL HOSPITAL ggmbh. Weiterbildung zum/ zur PraxisanleiterIn für Pflegeberufe. am Vinzenz von Paul Hospital in Rottweil

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1 VINZENZ VON PAUL HOSPITAL ggmbh Weiterbildung zum/ zur PraxisanleiterIn für Pflegeberufe am Vinzenz von Paul Hospital in Rottweil Stand Oktober 2008

2 Inhaltsverzeichnis Vorwort... 3 I. Ziel der Weiterbildung... 4 II. Voraussetzungen für die Teilnahme... 4 III. Arbeitsmethoden... 4 IV. Form und Dauer der Weiterbildung... 4 V. Unterbrechung/Fehlzeitenregelung/Ausschluss/ Kosten... 5 VI. Stundenverteilung... 6 VII. Fremdpraktikum... 9 VIII. Dozenten der Weiterbildung

3 Vorwort Seit 1. Januar 2004 ist das neue Krankenpflegegesetz in Kraft getreten. Im 2 der KrPflAPrV Absatz 2 ist zu lesen: Die Einrichtungen der praktischen Ausbildung stellen die Praxisanleitung der Schülerinnen und Schüler nach 4 Abs. 5 Satz 3 des Krankenpflegegesetzes durch geeignete Fachkräfte sicher. Zur Praxisanleitung geeignet sind Personen mit einer Erlaubnis nach 1 Abs.1 Nr.1 oder 2 des Kranken-pflegegesetzes, die über eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren sowie eine berufspädagogische Zusatzqualifikation im Umfang von mindestens 200 Stunden verfügen. Für die Altenpflege gilt die Verordnung der Landesregierung zur näheren Bestimmung der Träger der praktischen Ausbildung in der Altenpflege vom 01. August 2003, hier ist in der Begründung zu lesen: Nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung des Bundes sollen Personen, die in der Praxis anleiten, in der Regel eine berufspädagogische Fortbildung nachweisen. Festgelegt ist hier außerdem der Umfang (160 Std.) und der Inhalt der berufspädagogischen Fortbildung. Zum ersten Mal wird der Praxisanleitung per Gesetz eine offizielle Bedeutung beigemessen. Jahrelanges Bemühen vieler Krankenhäuser und Heime um eine qualitativ hochwertige praktische Ausbildung findet nun auch politisch Anerkennung. Um diesen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden haben wir ein Konzept für ein Fort-/Weiterbildungslehrgang zum PraxisanleiterIn für Pflegeberufe erarbeitet. 3

4 I. Ziel der Weiterbildung Ziel der Fortbildung ist es, den Teilnehmern einschlägige Kenntnisse über die Aufgaben, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten, sowie die speziellen pädagogischen und didaktisch-methodischen Fähigkeiten zu vermitteln. II. Voraussetzungen für die Teilnahme Voraussetzung für die Teilnahme ist eine abgeschlossene Berufsausbildung zur/zum Krankenschwester/Krankenpfleger oder zur/zum Altenpflegerin/ Altenpfleger und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung. III. Arbeitsmethoden Die Methoden der Erwachsenenbildung wie Rollenspiele, videogestützte Supervision, Gruppenarbeit, Workshops, ein Selbsterfahrungsseminar etc. stehen bei der Vermittlung der Inhalte im Vordergrund. IV. Form und Dauer der Weiterbildung Der Unterricht findet in 5 Unterrichtsblöcken von je einer Woche, und zwei Selbsterfahrungstagen statt. 4

5 V. Unterbrechung/Fehlzeitenregelung/Ausschluss/ Kosten Über eine krankheitsbedingte Nichtteilnahme am Unterricht ist die Weiterbildungsleitung zu informieren. Als Nachweis für die praktische Weiterbildung dient der Dienstplan. Sind die erlaubten Unterbrechungen, bzw. Fehlzeiten überschritten, liegt es im Ermessen der Weiterbildungsleitung eine Überprüfung des Wissenstandes vorzunehmen. Treten während der Weiterbildung nicht korrigierbare, gravierende Mängel in der pflegerischen Tätigkeit auf, kann dies zum Ausschluss aus der Weiterbildung führen. Übernahme von Zeit und Kosten Für die Weiterbildungsmaßnahme gilt 10 a, Allgemeiner Teil, der AVR. 5

6 VI. Stundenverteilung Die Fortbildung umfasst einen Lehrgang, ein Abschlusskolloquium und ein Fremdpraktikum (1 Woche). Die Gesamtdauer des theoretischen Unterricht beträgt 243 Stunden. Die Ausbildungsinhalte gliedern sich in sieben Bereiche. Das einstündige Abschlusskolloquium ist Teil der Fortbildung. Es besteht aus einer Präsentation oder der Durchführung einer praktischen Aufgabe, die sich nach der Wahl der fortgebildeten Person auf den Inhalt einer der Fortbildungsbereiche bezieht. Die Ausbildungsbereiche und zugewiesene Stundenzahlen 1 : 1. Allgemeine Grundlagen 10 Std. 2. Planung der Ausbildung 10 Std. 3. Mitwirken bei der Einführung von Auszubildenden 8 Std. 4. Ausbildung am Arbeitsplatz 48 Std. 5. Förderung des Lernprozesses 40 Std. 6. Ausbildung in der Gruppe 39 Std. 7. Abschluss der Ausbildung 8 Std. 80 Stunden werden auf die unter Ziffer 1 bis 7 angegebenen Inhalte verteilt. 1 Verordnung der Landesregierung zur näheren Bestimmung der Träger der praktischen Ausbildung in der Altenpflege vom 01. August

7 Inhalte der Weiterbildung zum PraxisanleiterIn für Pflegeberufe Die folgenden Inhalte beziehen sich auf die oben unter V. aufgeführten Ausbildungsbereiche: Berufskunde - Pflegeverständnis - Rollenverständnis der PraxianleiterIn - Organisation der Ausbildung - Abstimmung mit der Schule/ Pflegedienstleitung/ Stationsleitungen - Ausbildungsplan - Aufgaben des Praxisanleiters - Pflegemodelle und ihre Anwendbarkeit - Pflegeplanung - Pflegeprozess als Problemlösungs- und Beziehungsprozess - Gesundheit / Krankheit Gesundsein / Kranksein - Pflegestandards / Expertenstandards - Krankenpflegeschulen und ihr Ausbildungskonzept (Lernfeldkonzept) - Praxisbezogene Neuerungen in der Pflege Pädagogische Psychologie - Gedächtnis, -formen, -modelle - Lerntypen Motivation - Lernen in Gruppen - Sichern von Lernerfolgen - Umgang mit Lernschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten - Lehr-/ Lernziele Hierarchie Kognitiver, affektiver und psychomotorischer Bereich - Einführung in die Gesprächsführung Kommunikationsmodelle 7

8 Kommunikationsstörungen Kommunikation und Selbstwertgefühl Gesprächsformen (Kritik-, Lehrgespräche etc.) Konfliktlösungsmöglichkeiten - Bezogen auf die Anleitesituationen: Führen von Vor-, Zwischen- und Abschlussgesprächen Planung der Einführung Planung des Ablaufs der Probezeit Kooperationsmöglichkeit mit anderen Bereichen/Einrichtungen Motivationsmöglichkeiten in Anleitesituationen Wahrnehmen, Beobachten und Bewerten von Anleitesituationen Berücksichtigung kultureller Unterschiede bei der Ausbildung Lernerfolgskontrollen, Beurteilungssystem und Kriterien Einflussgrößen auf die Ausbildung Beteiligte und Mitwirkende an der Ausbildung Anforderungen an Personen, die in der Praxis anleiten Didaktik - Auswählen der Arbeitsplätze und Aufbereiten der Aufgabenstellung - Vorbereiten der Arbeitsorganisation - Anleiten zu Lern- und Arbeitstechniken - Praktische Anleitung - Fördern aktiven Lernens und Handlungskompetenz - Einarbeitungskonzept und Lernziele - Handlungsketten - Kurzvorträge - Moderation - EDV in der Pflege; Auswahl und Einsatz von modernen Medien - Ausbildung in Teams 8

9 Rechtskunde - Rechtliche Grundlagen zur Praxisanleitung - Juristische Probleme bei der praktischen Anleitung - Allgemeine Grundlagen zum Arbeitsrecht - Allgemeine Grundlagen zum Haftungsrecht Abschluss der Ausbildung - Vorbereiten und Mitwirken bei der praktischen Prüfung - Erstellen von Zeugnissen - Fort- und Weiterbildungsmöglichkeit VII. Fremdpraktikum Um einen Transfer des erworbenen theoretischen Wissens in die Praxis zu ermöglichen, findet ein einwöchiges Praktikum statt. In diesem Praktikum werden die WeiterbildungsteilnehmerInnen von der Leitung der Weiterbildungsstätte fachlich begleitet. VIII. Dozenten der Weiterbildung - Lehrer für Pflegeberufe - Diplom Pflegepädagogen - Krankenschwester/Pfleger - AltenpflegerInnen - Diplom Psychologe - Leitung der Weiterbildungsstätte - Pflegedienstleitung 9

10 Die Leitung der Weiterbildung zum PraxisanleiterIn für Pflegeberufe obliegt der Leitung der Weiterbildungsstätte. Die Fortbildung zum PraxisanleiterIn für Pflegeberufe orientiert sich inhaltlich an der Verordnung der Landesregierung zur näheren Bestimmung der Träger der praktischen Ausbildung in der Altenpflege vom 01. August 2003 und im Unterrichtsumfang an den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen für die Krankenpflege bzw. die Altenpflege. Oktober 2008, Domenico Milazzo 10

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