Anpassungen Lohnbuchhaltung für 2016
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- Stefanie Ritter
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1 Anpassungen Lohnbuchhaltung für 2016 Anpassungen Lohnbuchhaltung für 2016 Themen: 1. ANPASSUNGEN NATIONALE DATEN DARSTELLUNG LOHNABRECHNUNG NEUERUNGEN WEGLEITUNG ZUM AUSFÜLLEN DES LOHNAUSWEISES AB VERGÜTUNGEN FÜR DEN ARBEITSWEG GESCHÄFTSWAGEN MITARBEITERBETEILIGUNGEN WEITERE GEHALTSNEBENLEISTUNGEN SPESENVERGÜTUNGEN EXPATRIATE-VERORDNUNG BERUFSORIENTIERTE AUS- UND WEITERBILDUNG, UMSCHULUNGSKOSTEN DIVERSES... 5 ARCON Informatik AG KS Seite 1 von 5
2 1. Anpassungen nationale Daten Der Bundesrat hat Ende 2014 entschieden, dass der Höchstbetrag des versicherten Verdienstes in der obligatorischen Unfallversicherung (UVG) der Arbeitslosenversicherung (ALV 1) der Invalidenversicherung (IV) per von auf Franken erhöht wird. Der Beitragssatz an die EO sinkt von 0.5% auf 0.45% des Bruttolohnes. Dies bewirkt, dass der Beitragssatz Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf je 5.125% sinken. Die neuen Höchstbeträge müssen in der ABACUS Lohnbuchhaltung in den Programmen L43 (Nationale Daten) und in den ELM-Definitionen des Programms L443 (Firmenkonfiguration) auf der Zeitachse (Januar 2016) angepasst werden. ARCON Informatik AG Seite 2 von 5
3 In der Firmakonfiguration (Prog. L443) ist zu kontrollieren, ob die neuen Höchstlöhne hinterlegt sind. ARCON Informatik AG Seite 3 von 5
4 2. Darstellung Lohnabrechnung Ab 2016 wird in der Darstellung der Lohnabrechnungen aufgrund des veränderten Beitragssatzes AHV/IV/EO u.u. gewünscht, dass die Prozentsätze neu mit 3 anstelle wie bisher mit 2 Nachkommastellen ausgegeben werden. Dies lässt sich in der Gestaltung der Lohnabrechnung (Prog. L14) umstellen und erneut als Vorgabe abspeichern. 3. Neuerungen Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises ab Vergütungen für den Arbeitsweg Sofern dem Arbeitnehmenden die Kosten für den Arbeitsweg vergütet werden, ist der Betrag als Berufskostenentschädigung neu unter Ziffer 2.3 zu deklarieren. In diesem Fall entfällt das Kreuz in Feld F des Lohnausweises (Randziffer 17). 3.2 Geschäftswagen Mitarbeitenden, welche ganz oder teilweise im Aussendienst tätig sind, muss der Arbeitgebende neu unter Ziffer 15 (Bemerkungen) den prozentualen Anteil der Aussendiensttätigkeit bescheinigen. Diese Änderung steht im Zusammenhang mit der Begrenzung des Fahrkostenabzugs auf maximal Franken pro Jahr, welche durch die Annahme der Initiative FABI (Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur) in Kraft tritt. Randziffer 21 inkludiert explizit auch die Sonderausstattungen zum Kaufpreis eines Fahrzeugs. ARCON Informatik AG Seite 4 von 5
5 3.3 Mitarbeiterbeteiligungen In der neuen Wegleitung wurde die Randziffer 29 ergänzt, indem Bezug auf die Mitarbeiterbeteiligungsverordnung (MBV) und die Bescheinigungspflichten gemäss AHVV vermerkt wurden. 3.4 Weitere Gehaltsnebenleistungen Die Randziffer 62 erwähnt neu, dass auch die Personalvergünstigungen an dem Mitarbeitenden nahestehende Personen in Ziffer 2.3 des Lohnausweises zu deklarieren sind. 3.5 Spesenvergütungen In der Randziffer 52 findet eine Ergänzung, welche die tatsächliche Reisetätigkeit als Voraussetzung für die Anwendung der Pauschalen bedingt und die Hochrechnung der Einzelfallpauschalen auf die Arbeitstage als nicht zulässig erklärt. Zusätzlich findet sich der Hinweis, dass bei einem durch die Steuerbehörden genehmigten Ruling auf die Bescheinigung der effektiven Expatriatespesen verzichtet werden kann (Voraussetzung: Erwähnen des Rulings in Ziffer 15). 3.6 Expatriate-Verordnung Gemäss der Randziffer 60 sind die in Form einer Pauschale vergüteten besonderen Berufskosten von Expatriates nicht unter Ziffer zu bescheinigen, sondern unter Ziffer 2.3 mit der Bemerkung Pauschalspesen Expatriates zum Bruttolohn hinzuzurechnen. Besteht ein durch die Behörden genehmigtes Expatriateruling, muss in Ziffer 15 dementsprechend ein Hinweis angebracht werden(expatriateruling durch Kanton XX am. genehmigt.). 3.7 Berufsorientierte Aus- und Weiterbildung, Umschulungskosten In der Randziffer 61 wurde die Formulierung vereinfacht. 3.8 Diverses Die alte 11-stellige AHV-Nummer muss nicht im entsprechenden Feld im Formularkopf ausgegeben werden. Weitere Anpassungen haben die Randziffern 2, 3, 72 und 75 erfahren. Die neue Wegleitung für das Ausfüllen des Lohnausweises ab 2016 als PDF finden Sie unter: _ pdf.download.pdf/ d_ pdf ARCON Informatik AG Seite 5 von 5
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