FACHBEREICH BETRIEBSWIRTSCHAFT Studiengang Wirtschaftsinformatik (Bachelor)
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- Benedict Fleischer
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1 FACHBEREICH BETRIEBSWIRTSCHAFT Studiengang Wirtschaftsinformatik (Bachelor) - Der Beauftragte für die praktischen Studiensemester - - Prof. Dr. Herbert Fischer - Information zum Grundpraktikum und praktischen Studiensemester (Bachelor) Generell: Grundpraktikum und praktisches Studiensemester sind in der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik der Fachhochschule Deggendorf (siehe unten) in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung für Fachhochschulen (hier insbesondere 11, Absatz 6) geregelt. Bitte beachten Sie diese Regelungen. Auszug aus der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik der Fachhochschule Deggendorf: Grundpraktikum und praktisches Studiensemester 1. Das Grundpraktikum umfasst 14 Wochen. Es wird in den vorlesungsfreien Zeiten des Grundstudiums abgeleistet. Das Grundpraktikum ist integraler Bestandteil des Studiums und wird durch Lehrveranstaltungen des Faches Wirtschaftsinformatik vertieft. Die einzelnen Abschnitte des Grundpraktikums sollen mindestens vier Wochen umfassen. 2. Studenten mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung oder einer einschlägigen mindestens 12monatigen überwiegend zusammenhängenden praktischen beruflichen Tätigkeit werden auf das Grundpraktikum Zeiten der Berufsausbildung oder praktischen beruflichen Tätigkeit auf Antrag angerechnet, soweit deren Zielsetzung und Inhalt dem Ausbildungsziel und den Ausbildungsinhalten des Grundpraktikums entsprechen. Beträgt eine vor dem Studium abgeleistete entsprechende Tätigkeit weniger als zwölf Monate oder wird eine entsprechende fachpraktische Ausbildung nachgewiesen, so ist eine Anrechnung auf das Grundpraktikum bis zu maximal 6 Wochen möglich. 3. Das Grundpraktikum ist erfolgreich abgeleistet, wenn 1. die Ableistung der einzelnen Praxisabschnitte jeweils durch ein Zeugnis der Ausbildungsstelle, das dem von der Fachhochschule vorgegebenen Muster entspricht, nachgewiesen ist und 2. der vom Studenten vorgelegte Praxisbericht mit dem Prädikat "mit Erfolg abgelegt" bewertet wurde. 4. Das praktische Studiensemester (fünftes Studiensemester) umfasst 20 Wochen. Die praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen ergeben sich aus der Anlage zu dieser Satzung. 5. Die Ausbildungsziele und -inhalte des Grundpraktikums sowie des praktischen Studiensemesters werden im Studienplan geregelt. 6. Ist das Ausbildungsziel nicht beeinträchtigt, wird von der Nachholung von Unterbrechungen der Praxiszeit ausnahmsweise abgesehen, wenn der Student diese nicht zu vertreten hat (z.b. Betriebsruhe, Ableistung einer Wehrübung) und die durch die Unterbrechung aufgetretenen Fehltage sich insgesamt nicht über mehr als 5 Arbeitstage erstrecken. Bei der Ableistung einer Wehrübung wird von der Nachholung abgesehen, wenn diese nicht mehr als 10 Arbeitstage umfasst. Der Student muss nachweisen, dass er die Unterbrechung nicht zu vertreten hat. Erstreckt sich die Unterbrechung auf mehr als 5 bzw. 10 Arbeitstage, so sind die Fehltage insgesamt nachzuholen. Geleistete Überstunden können auf Unterbrechungen angerechnet werden. 7. Die Vorschriften der Verordnung über die praktischen Studiensemester in Bayern (a.a.o.) gelten für das Grundpraktikum entsprechend, soweit sich aus dieser Satzung nicht anderes ergibt. Grundpraktikum lfd. Nr. Fächer SWS Art der Lehrveranstaltung Prüfungen am Ende des praktischen Studiensemesters Ergänzende Regelungen 37 Praxistätigkeit (1) (2) (1) Bestätigung des Unternehmens über die zeitliche und sachgerechte Ableistung (2) Praxisbericht mit Bewertung durch die Fachhochschule mit Prädikat: "mit Erfolg". Das Bestehen ist Voraussetzung für den Eintritt in das Praktische Studiensemester. Lfd. Nr. Praktisches Studiensemester Fächer SWS Art der Lehrveranstaltung Prüfungen am Ende des praktischen Studiensemesters Ergänzende Regelungen 34 Praxistätigkeit 18 Leistungspunkte 38 Praxisseminar 2 S LN me Praxisbegleitende 4 S LN me Lehrveranstaltungen (PLV) SWS insgesamt 6
2 1. Praktikumsdauer Hiermit weise ich darauf hin, dass die Mindestpraktikumszeit im Ausbildungsbetrieb 14 (Grundpraktikum) bzw. 18 volle Wochen (Praktisches Studiensemester) nicht unterschreiten dürfen. Zusammen mit den beiden PLV-Block-Wochen ergibt das die geforderte Mindestpraktikumsdauer von 20 Wochen. Für diese Einhaltung haben Sie selbst Sorge zu tragen. 2. Ausbildungsvertrag Vor Beginn eines praktischen Studiensemesters schließt der Student mit der Ausbildungsstelle einen Ausbildungsvertrag ab. Wichtig ist, dass vor Abschluss des Vertrages eine fachliche Überprüfung des Ausbildungsvertrages durch den Beauftragten für die praktischen Studiensemester erfolgen muss. Bei der Vorlage des Ausbildungsvertrages zur Unterschrift beim Praktikumsbeauftragten muss ein Praktikumsprofil = Ausbildungsplan mit Kurzbeschreibung des Praktikumsbetriebs vom Studierenden vorgelegt werden. 3. Praxisbegleitende Lehrveranstaltungen (PLV) Begleitend zum praktischen Studiensemester führt die Fachhochschule praxisbegleitende Lehrveranstaltungen durch. Es sind 4 SWS PLV erfolgreich zu absolvieren. Die PLV-Blöcke werden am Ende des Wintersemesters und am Ende des Sommersemesters abgehalten (Termine im Internet). Die Seminararbeitsthemen und Inhalte der Blockveranstaltungen liegen noch nicht fest. Dies wird rechtzeitig am Schwarzen Brett des Fachbereichs Betriebswirtschaft ausgehängt. 4. Erfolgreiches Bestehen des Grundpraktikums Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen des Grundpraktikums: - Einreichung des Praktikumsberichts (siehe Punkt 6) an den Praktikumsbeauftragten und Bewertung durch diesen mit dem Prädikat mit Erfolg abgelegt - Einreichung des Praktikantenzeugnisses des Ausbildungsbetriebes (mit Nachweis der Praktikumsdauer). Es soll sich um ein sogenanntes qualifiziertes Zeugnis handeln, in dem die Tätigkeit bescheinigt und der Praktikant gewürdigt wird. Einreichung des Praktikantenzeugnisses an die Fachhochschule Deggendorf Praktikantenamt Edlmairstr Deggendorf persönlich oder auch per Post.
3 5. Erfolgreiches Bestehen des praktischen Studiensemesters Am Ende des PLV-Blockes findet ein Leistungsnachweis statt, der mit Erfolg abgelegt werden muß. Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung am Ende des PLV-Blocks: - Einreichung eines Praktikumsberichts (siehe Punkt 6) - Einreichung des Praktikantenzeugnisses des Ausbildungsbetriebes (mit Nachweis der Praktikumsdauer). Es soll sich um ein sogenanntes qualifiziertes Zeugnis handeln, in dem die Tätigkeit bescheinigt und der Praktikant gewürdigt wird. - Einreichung des Blattes Praktikumskurzübersicht (Formblatt anbei) - ggf. Einreichung eines Referats (Die Themen hierzu werden in den einzelnen PLV- Blocks verteilt). Termin: Einreichung der vollständigen Unterlagen bis spätestens 3 Kalenderwochen vor Beginn des PLV-Blocks an die Fachhochschule Deggendorf Praktikantenamt Edlmairstr Deggendorf persönlich oder auch per Post. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß sämtliche Unterlagen im Praktikantenamt (Zi. B 005) abzugeben sind. Das Zeugnis des Ausbildungsbetriebes kann nachgereicht werden, wenn es zu den genannten Terminen noch nicht vorliegt. In diesem Fall ist den einzureichenden Unterlagen eine Bestätigung des Ausbildungsbetriebes über die Praktikumsdauer oder zumindest eine Erklärung des Praktikanten beizufügen. Im Interesse eines geordneten Ablaufs werden Sie um Einhaltung der Termine und Formalitäten ersucht. Sofern Sie einen Termin begründet nicht einhalten können, teilen Sie dies dem Praktikantenamt rechtzeitig (mind. 14 Tage vorher) schriftlich mit. 6. Praktikumsbericht Der Praktikumsbericht soll neben dem Deckblatt ca. 6 DIN A-4-Seiten umfassen und mit einem Textverarbeitungsprogramm eineinhalbzeilig geschrieben werden (Schriftgröße 12). Er ist - zusammen mit den übrigen Unterlagen (siehe Punkt 4)-in einer Heftmappe gebunden der Fachhochschule einzureichen. Der Praktikumsbericht soll folgende Gliederung aufweisen: - Charakterisierung des Ausbildungsbetriebes (1-2 Seiten) - Ausführlicher Tätigkeitsbericht über das Praktikum. Dabei soll dargestellt werden, welche Tätigkeiten Sie als Praktikant ausgeführt und welche Kenntnisse und Fertigkeiten Sie im Praktikum erworben haben. Allgemeine Ausführung (z.b. was sind Sonderausgaben, welche Gemeinkosten gibt es, welche Werbemittel existieren usw.) sind nicht erwünscht, sondern vielmehr eine Beschreibung dessen, was Sie im Praktikum tatsächlich gemacht haben. - Abschließende Beurteilung des Praktikums und des Ausbildungsbetriebes. - Die erste Seite des Praktikantenberichts soll folgende Daten enthalten: Name des Praktikanten, Semester, Name und Anschrift des Praktikumbetriebes, Beginn und Ende des Praktikums. 7. Referat
4 Die formalen Voraussetzungen sind mit denen des Praktikumsberichts identisch. Das Referat, das von Ihnen im PLV-Abschlussblock präsentiert werden soll, umfasst ein Deckblatt, eine Gliederung und einen 6 bis 8-seitigen Ausführungsteil und mindestens drei Powerpointfolien 8. Sonstiges a) Den Beauftragten für die praktischen Studiensemester können Sie per erreichen (herbert.fischer@fh-deggendorf.de ), telefonisch unter 0991/ oder einen Termin über das Dekanat vereinbaren (Tel. 0991/ ). b) Hinweis!! Das Praktikum können Sie nur dann vollständig abschließen, wenn Sie alle Unterlagen rechtzeitig beim Praktikantenamt einreichen und den PLV-Einführungs- und Abschlussblock erfolgreich absolviert haben. Auf Antrag können Zeiten der Berufsausbildung oder der praktischen beruflichen Tätigkeit auf das Grundpraktikum (in Ausnahmefällen auch auf das Praktische Studiensemester) angerechnet werden, soweit deren Inhalt und Zielsetzung den Ausbildungszielen des Grundpraktikums (Praktischen Studiensemesters) entsprechen. Dazu ist ein formloser Antrag an den Beauftragten für das praktische Studiensemester zu stellen. Diesem sind alle Unterlagen beizufügen, die Art, Umfang und Abschluß der Berufsausbildung/beruflichen Tätigkeit lückenlos beschreiben. Anlagen Ausbildungsplan Praktikumsprofil Praktikumskurzübersicht Praktikumsplatzbeurteilung
5 TÄTIGKEITSBEREICHE und AUSBILDUNGSPLAN für das Grundpraktikum des Bachelor-Fachhochschulstudienganges Wirtschaftsinformatik Zeitlicher Umfang: Zeitliche Lage: 14 Wochen Vorlesungsfreie Zeit des Grundstudiums (1. Studienabschnitt) I Praktische Ausbildung Ausbildungsziel: Überblick über Arbeitsweisen in den EDV- Bereichen einer Unternehmung bzw. Dienststelle eines Verwaltungsbetriebes. Einblick in die Komplexität betrieblicher Informationssysteme. Kenntnis zeitgemäßer Arbeitsverfahren zur Lösung von Aufgaben der Wirtschaftsinformatik (WI). Hinführung zu WI-Handlungsund Gestaltungskompetenz. Ausbildungsinhalte: Die Studierenden sollen möglichst in zwei wirtschaftsinformatikrelevanten Tätigkeitsbereichen der Unternehmen bzw. Verwaltungsdienststellen eingesetzt und dort an selbständiges, eigenverantwortliches Handeln herangeführt werden. II Praxisbegleitende Lehrveranstaltungen Keine
6 TÄTIGKEITSBEREICHE und AUSBILDUNGSPLAN für das Praktische Studiensemester des Bachelor-Fachhochschulstudienganges Wirtschaftsinformatik Zeitlicher Umfang: Zeitliche Lage: 18 Wochen 2. Studienabschnitt I Praktische Ausbildung Ausbildungsziel: Konzeption, Beratung, Gestaltung und Optimierung von IV-Lösungen in Produktions-, Handels-, Dienstleistungs-Unternehmen, Verwaltungsbetrieben, Software- oder Beratungshäusern unter Einsatz moderner Software-Tools. Ausbildungsinhalt und Tätigkeitsbereiche: Der/Die Student/in sollte möglichst in zwei der unten aufgeführten Tätigkeitsbereichen eingesetzt werden: Entwickeln, Pflegen, Anpassen und Einführen von Anwendungssoftware für betriebswirtschaftliche Aufgabenbereiche Auswählen, Einsetzen und Anpassen von Methoden, Verfahren und Systemen zur Lösung kommerzieller Probleme mittels IV-Tools Vorbereiten des Computereinsatzes in Unternehmen bzw. in entsprechenden Abteilungen, dabei auch Analyse des Nutzerbedarfs, Rücksprache mit den Anwendern, Konzipieren und Durchführen von Anwenderschulungen Planen, Vorbereiten und Durchführen von Veränderungen, die sich durch den Einsatz von Informationstechnik in den bestehenden betrieblichen Abläufen ergeben werden Analyse des Ist-Zustandes in einem betrieblichen Funktionsbereich, Erfassen der erforderlichen technischen und inhaltlichen Softwareanforderungen, Erarbeiten von Anforderungsprofilen, Prüfen und Auswählen geeigneter IV-Lösungen und Standardsoftware auf dem Markt Durchführen von Marktuntersuchungen und Detailuntersuchungen einzelner Produkte, Entwerfen und Programmieren individueller, auf das spezifische Anwenderbedürfnis ausgerichteter IV-Lösungen Vertrieb von Hard- und Softwareprodukten, Unterstützen und Beraten der Kunden und Anwender in Bezug auf geeignete Systemkonfigurationen, deren Planung, Implementierung und Einsatz Beraten von Nutzern bei technischen Schwierigkeiten oder Anwendungsproblemen II Praxisbegleitende Lehrveranstaltungen Studienziel: Vertiefung der in der Praxis erworbenen Kenntnisse über zeitgemäße Konzeption, Beratung, Gestaltung und Optimierung von IV-Lösungen in Produktions-, Handels-, Dienstleistungs-Unternehmen, Verwaltungsbetrieben, Software- oder Beratungshäusern unter Einsatz moderner Software-Tools. Verknüpfung von Theorie und Praxis. Reflexion über praktische Erfahrungen.
7 Veranstaltung zum praktischen Studiensemester 7 (1) der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik an der Fachhochschule Deggendorf Der Eintritt in das Hauptstudium setzt voraus, dass mindestens 40 Leistungspunkte (Credit Points) des Grundstudiums erzielt wurden. Der Eintritt in das Hauptstudium des virtuellen Bachelor-Studiengangs (sog. IT-Kompaktkurs) ist auch möglich mit einem Studienabschluss als Diplom-Ingenieur an einer deutschen Hochschule. Um die 60 Credit Points des Grundstudiums erhalten zu können ist eine Nachqualifizierung in folgenden Fächern erforderlich: - Rechnungswesen - Spezielle Betriebswirtschaft I - Multimedia und Internet - Programmieren I - 7 (2) der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik an der Fachhochschule Deggendorf Der Eintritt in das praktische Studiensemester setzt voraus, dass: - die Vorprüfung mit 60 Leistungspunkten bestanden wurde, - das Grundpraktikum erfolgreich abgeschlossen wurde, - aus den Fächern Nr. 16 bis 31 der Anlage von 72 Credit Points 40 Credit Points erzielt wurden. Verordnung über die praktischen Studiensemester an Fachhochschulen in Bayern 4: Praxisbegleitende Lehrveranstaltungen können in Form von wöchentlichen Studientagen oder als Blockveranstaltungen (Einführungs- und Abschlußblock) abgehalten werden 5: Die FH unterstützt die Studenten bei der Suche nach einer Ausbildungsstelle 6: Der Student hat vor Abschluß eines Ausbildungsvertrages die Zustimmung der FH in fachlicher Hinsicht einzuholen 36, 37 RaPO: Prüfungen am Ende der praktischen Studiensemester Die Prüfungen der beiden PLV-Blöcke kann zusammengefaßt werden Prüfung am Ende des prakt. Studiensemesters: Kolloquium (Dauer Minuten je Kandidat) und/oder eine oder mehrere Klausuren. Die Prüfungskommission entscheidet, ob das prakt. Studiensemester erfolgreich abgeleistet worden ist; hierbei muß im Kolloquium sowie in allen anderen Leistungsnachweisen mindestens die Note ausreichend erzielt werden Die Prüfungskommission kann die ganze oder teilweise Wiederholung eines prakt. Studiensemesters dann verlangen, wenn die praktische Ausbildung den Ausbildungsbestimmungen nicht entsprochen hat oder aufgrund des Ergebnisses der Prüfung am Ende des prakt. Studiensemesters und dem Zeugnis der Ausbildungsstelle voraussichtlich nicht damit gerechnet werden kann, daß eine Wiederholung der Prüfung allein zur Feststellung der erfolgreichen Ableistung führen wird.
8 FACHBEREICH BETRIEBSWIRTSCHAFT Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik Praktikumsprofil Bitte mit dem Praktikumsvertrag beim Praktikumsbeauftragten der FH Deggendorf für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik vorlegen!... Name und Vorname des Praktikanten Ausbildungsplan Funktion/Abteilung von bis Wochen Name des Betriebs Kurzbeschreibung des Praktikumsbetriebs Branche Produkte bzw. Dienstleistungen Postadresse Anzahl der Mitarbeiter www-adresse Name des Betreuers Telefonnummer -adresse Ort, Datum Unterschrift des Praktikanten
9 FACHBEREICH BETRIEBSWIRTSCHAFT Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik Praktikumskurzübersicht... Name und Vorname des Praktikanten... Ausbildungsbetrieb (genaue Bezeichnung und Anschrift)... Name des Beauftragten oder ständigen Betreuers im Ausbildungsbetrieb Praktikum abgeleistet von... bis... =... Wochen Funktion/Abteilung von bis Wochen Das Schwergewicht meines Praktikums lag in Abteilung/Funktion... An praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen (Einführungsblock) habe ich teilgenommen von... bis Ort, Datum Unterschrift des Praktikanten
10 Fachhochschule Deggendorf Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik Praktikumsplatzbeurteilung Unternehmen (Anschrift incl. Betreuer + ): Branche: Mitarbeiter: Mein Name, Anschrift u. Tel. (freiwillig) Von bis In welcher Abteilung/Bereich wurde ich hauptsächlich eingesetzt: Haupttätigkeitsmerkmale: Welche Fachkenntnisse sind wichtig: Bu/Bi EDV KLR/Ctr. Finanzen Statistik Recht Branchenkenntnisse BW allg. Englisch Pers./Orga. Marketing Standardsoftware Internet Büroanwendungen Systemadministration SAP Programmierung Multimedia Bezahlung: Euro/Monat War der Praktikumsbetreuer wirklich für Dich da: Intensive Betreuung gelegentlich keine Betreuung Gesamtbetreuung: sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft Würdest Du diese Praktikumsstelle weiterempfehlen? ja, auf alle Fälle mit Einschränkungen gegenwärtig nicht Ich stehe für eventuelle weitere Auskünfte gerne zur Verfügung: Ja Tips für spätere Bewerber? Bitte senden Sie diesen Fragebogen zusammen mit allen anderen Unterlagen (Praktikumsbericht, Anmeldung zur Prüfung etc.) an die Fachhochschule Deggendorf - Praktikantenamt - zurück. Welche EDV-Kenntnisse sind sinnvoll: Der Anteil an Hilfsarbeiten (Kopieren, Ablage...) war: mehrere Stunden täglich gelegentlich selten
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