Situation und Zukunft der Hospize in Baden-Württemberg

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1 12. Wahlperiode Antrag der Abg. Dr. Ulrich Noll u. a. FDP/DVP und Stellungnahme des Sozialministeriums Situation und Zukunft der Hospize in Baden-Württemberg Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie sich die Zahl der stationären Palliativeinrichtungen an Krankenhäusern bzw. Pflegeheimen, stationären Hospize, Wohneinrichtungen, Tageshospize, Hausbetreuungsdienste und Hospizinitiativen sowie die Anzahl der zur Verfügung stehenden Betten seit 1994 in Baden-Württemberg und in den anderen Bundesländern entwickelt hat; 2. wie sich die Verweildauer in diesen Einrichtungen in diesem Zeitraum entwickelt hat, ob signifikante Unterschiede zu Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern bestehen und, wenn ja, worauf diese zurückzuführen sind; 3. welcher Betrag durchschnittlich erforderlich ist, um Schwerkranke in stationären Hospizeinrichtungen optimal betreuen zu können, in welcher Höhe sich die Kranken- und Pflegekassen beteiligen und wie hoch die Selbstbeteiligung der Patienten ist; 4. ob in den stationären Hospizen in Baden-Württemberg die laufende Finanzierung gesichert ist und ob es den Einrichtungen gelingt, ihren Anteil von 10 % durch ehrenamtliche Arbeit und Spenden selbst aufzubringen; 5. ob es Kostenvergleiche für die Versorgung in stationären Palliativeinrichtungen an Krankenhäusern bzw. Pflegeheimen und stationären Hospizen gibt, wie sich das Zahlenverhältnis darstellt und ob es Unterschiede zu anderen Bundesländern gibt; Eingegangen: / Ausgegeben:

2 6. wie der zukünftige Bedarf im teilstationären und stationären Bereich für die Fälle eingeschätzt wird, in denen eine palliative Versorgung zu Hause nicht zu leisten ist, ob sich Modelle bewährt haben, bei denen die strikte Trennung zwischen stationärer und häuslicher Versorgung sterbender Patienten dadurch aufgehoben wird, dass die medizinische Betreuung vom Klinikpersonal weitergeführt wird ( Tübinger Projekt: Häusliche Betreuung Schwerkranker ), welche Finanzierungsprobleme damit verbunden sind und wie sie aus Sicht der Landesregierung gelöst werden können; 7. wie viele Personen sich ehrenamtlich in der Hospizarbeit engagieren und wie viele Ärzte, Pflegekräfte, Seelsorger und Sozialarbeiter in diesem Bereich tätig sind und wie sich diese Zahlen in den letzten fünf Jahren entwickelt haben; 8. wie die in den Hospizen ehrenamtlich tätigen Menschen aus-, fort-, und weitergebildet werden, ob ihnen Supervisionen angeboten und Freiräume für eine persönliche Auseinandersetzung mit Sterben, Tod und Trauer eingeräumt werden; 9. ob die Landesregierung die Auffassung teilt, dass der demographische und auch gesellschaftliche Wandel einen weiteren Ausbau von Hospizeinrichtungen und -initiativen als Daseinsvorsorge erforderlich macht und diese Einrichtungen zukünftig eigenständige Aufgaben im bestehenden Gesundheits- und Sozialsystem übernehmen und ggf. in enger Kooperation mit den bereits bestehenden Diensten eine kontinuierliche Versorgung sterbender Menschen gewährleisten sollten; 10. ob sie bei der zukünftigen Planung das Raumbedarfsprogramm der Krankenhäuser an den steigenden Bedarf Schwerstkranker und Sterbender anpaßt, oder ob sie bereit ist, stattdessen oder parallel dazu Betten in stationären Hospizen einzuplanen Dr. Noll, Heiderose Berroth, Kluck, Kleinmann, Veigel FDP./DVP Begründung Die medizinische Betreuung sterbenskranker Menschen hat sich in der letzten Zeit grundsätzlich gewandelt. Während in der Vergangenheit der Blick hauptsächlich auf die vollständige bzw. teilweise Wiederherstellung der Gesundheit gerichtet war, rückt nun mehr und mehr auch der sogenannte austherapierte Patient mit seinem Anspruch auf ein Sterben in Würde und insbesondere einer adäquaten schmerztherapeutischen Versorgung in den Vordergrund. Um diese Versorgung zu gewährleisten, haben sich Palliativstationen, Hospize und ehrenamtliche Institutionen entwickelt. Diese Entwicklung ist sehr zu begrüßen; allerdings ist ein Großteil der Einrichtung finanziell nicht gefestigt. Es sollte daher erwogen werden, ob die Förderung dieser unverzichtbaren Einrichtungen nicht auch eine gemeinsame Aufgabe von Kommunen, Land und Krankenkassen werden sollte. 2

3 Stellungnahme Mit Schreiben vom 1. Juli 1999 Nr nimmt das Sozialministerium zu dem Antrag wie folgt Stellung: Zu 1.: Wie sich die Zahl der stationären Palliativeinrichtungen an Krankenhäusern bzw. Pflegeheimen, stationären Hospize, Wohneinrichtungen, Tageshospize, Hausbetreuungsdienste und Hospizinitiativen sowie die Anzahl der zur Verfügung stehenden Betten seit 1994 in Baden-Württemberg und in den anderen Bundesländern entwickelt hat In Baden-Württemberg gibt es bisher nur die Palliativstation am Marienhospital in Stuttgart mit 10 Betten. Die seit 1992 existierende und zunächst mit 5 Betten ausgestattete Station wurde im April 1995 auf 10 Betten erweitert. Die Kosten wurden nach Auslaufen der dreijährigen, vom Bundesministerium für Gesundheit finanzierten Modellphase in die Regelfinanzierung durch die Kassen überführt. Darüber hinaus hat der Landeskrankenhausausschuss am 4. März 1997 empfohlen, dass grundsätzlich den Tumorzentren und Onkologischen Schwerpunkten die Möglichkeit eingeräumt wird, Palliativstationen im Rahmen ihrer Bettenkapazitäten einzurichten. Die Umsetzung muss jedoch budgetneutral erfolgen. Neben dieser Palliativstation gibt es in Baden-Württemberg derzeit 7 stationäre Hospize (Stand 1. April 1999) mit insgesamt 55 Pflegeplätzen gab es drei stationäre Hospize mit 23 Betten im Land. Nach einer vom Sozialministerium vorgenommenen Zählung gab es zum 1. Mai 1996 insgesamt 17 von den AIDS-Hilfen und anderen freigemeinnützigen Trägern betreute Wohn- und Pflegeprojekte mit insgesamt 96 Plätzen für Menschen mit HIV/AIDS. Heute werden noch 64 Plätze in 10 Einrichtungen in Baden-Württemberg vorgehalten, deren Situation nach den verbesserten Therapiemöglichkeiten für HIV-Infizierte und AIDS-Kranke nur sehr bedingt mit der von Hospizen vergleichbar ist. Die verbesserte gesundheitliche Situation der Betroffenen machte es den entsprechenden Einrichtungen in den zurückliegenden drei Jahren möglich, die Einrichtungen zunehmend in Plätze für betreutes Paar- und Einzelwohnen umzuwandeln. Gemäß einer von der Landesarbeitsgemeinschaft Hospiz Baden-Württemberg im Juni 1998 erstellten Übersicht über Sitzwachen- und Hospizinitiativen in Baden-Württemberg gab es damals rd. 200 Hospizinitiativen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz spricht von 684 Hospizinitiativen in ganz Deutschland (Stand: Mai 1999). Über die Entwicklung seit 1994 kann mangels entsprechender Zahlen keine Aussage getroffen werden. Zu 2.: Wie sich die Verweildauer in diesen Einrichtungen in diesem Zeitraum entwickelt hat, ob signifikante Unterschiede zu Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern bestehen und, wenn ja, worauf diese zurückzuführen sind Die Verweildauer wird weder in stationären Hospizen noch in der Palliativstation statistisch erfasst. Eine Voraussetzung für die Aufnahme im stationären Hospiz ist laut Rahmenvereinbarung, die zwischen der Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz und maßgeblichen Spitzenverbänden der Krankenkassen im März 1998 geschlossen wurde, eine lediglich begrenzte Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten. Die Zahl der betreuten Patienten pro Jahr und Einrichtung lässt Rückschlüsse über die durchschnittliche Verweil- 3

4 dauer zu. Nach Auskunft der baden-württembergischen Hospize liegt diese bei 25 Tagen. Diese Zahl deckt sich auch mit den jüngsten bundesweiten Erhebungen in diakonischen Einrichtungen. Daten zur Lage in anderen europäischen Ländern liegen der Landesregierung nicht vor. Zu 3. und 4.: Welcher Betrag durchschnittlich erforderlich ist, um Schwerkranke in stationären Hospizeinrichtungen optimal betreuen zu können, in welcher Höhe sich die Kranken- und Pflegekassen beteiligen und wie hoch die Selbstbeteiligung der Patienten ist Ob in den stationären Hospizen in Baden-Würtemberg die laufende Finanzierung gesichert ist und ob es den Einrichtungen gelingt, ihren Anteil von 10 % durch ehrenamtliche Arbeit und Spenden selbst aufzubringen Nach Auskunft der Träger liegen die Kosten für die stationäre Hospizpflege im Bereich zwischen 450 DM und 507 DM pro Tag. Derzeit gewähren die Krankenkassen nach 39 a SGB V einen Zuschuss in Höhe von 264,60 DM; je nach Pflegebedürftigkeit des Patienten erstatten die Pflegekassen einen Betrag zwischen 62 DM und 92 DM pro Tag. Der erforderliche Restbetrag wird überwiegend vom Träger selbst getragen; im Einzelfall bezahlen die Patienten einen Eigenanteil. Schwierigkeiten bereitet das Abrechnungsprozedere mit den Pflegekassen, da sich der gesundheitliche Zustand der Patienten in kürzester Frist rapide verschlechtern kann, der Medizinische Dienst der Krankenkassen jedoch nicht in der Lage ist, diese Änderung zeitnah festzustellen. Zudem verzögert sich häufig die Auszahlung des Pflegekassenbeitrags. Die Eigenmittel des Hospizes werden in den meisten Fällen durch einen privaten Trägerverein gesichert, dessen vordringliche Aufgabe die Spendenwerbung ist. Das Spendenpolster der Einrichtungen ist in der Regel gut. Zwei der baden-württembergischen Hospize werden vom jeweiligen Dachverband, kirchlichen Einrichtungen, finanziell abgesichert. Zu 5.: Ob es Kostenvergleiche für die Versorgung in stationären Palliativeinrichtungen an Krankenhäusern bzw. Pflegeheimen und stationären Hospizen gibt, wie sich das Zahlenverhältnis darstellt und ob es Unterschiede zu anderen Bundesländern gibt Der Landesregierung liegen keine Daten über Kostenvergleiche für die Versorgung in stationären Palliativeinrichtungen an Krankenhäusern bzw. Pflegeheimen und stationären Hospizen vor. Zu 6.: Wie der künftige Bedarf im teilstationären und stationären Bereich für die Fälle eingeschätzt wird, in denen eine palliative Versorgung zu Hause nicht zu leisten ist, ob sich Modelle bewährt haben, bei denen die strikte Trennung zwischen stationärer häuslicher Versorgung sterbender Patienten dadurch aufgehoben wird, dass die medizinische Betreuung vom Klinikpersonal weitergeführt wird ( Tübinger Projekt: Häusliche Betreuung Schwerkranker ), welche Finanzierungsprobleme damit verbunden sind und wie sie aus Sicht der Landesregierung gelöst werden können 4

5 Bei schwer kranken Patienten überwiegt der Wunsch, in ihrer häuslichen Umgebung sterben zu können. Um die Voraussetzungen dafür zu schaffen, wurden an allen Onkologischen Schwerpunkten und Tumorzentren in Baden- Württemberg sogenannte Brückenpflegekräfte etabliert. Vor der Entlassung eines Patienten nach Hause sorgen Brückenpflegekräfte dafür, dass die Betreuung und Versorgung zu Hause gewährleistet ist. Neben der Beschaffung notwendiger Pflegehilfsmittel organisieren die Brückenpflegekräfte durch Gespräche mit ambulanten Pflegediensten, Hausärzten, Angehörigen und ehrenamtlichen Helfern ein für die häusliche Pflege schwerstkranker Patienten tragfähiges Versorgungs- und Behandlungsgefüge. Die Rufbereitschaft der Brückenpflegekräfte rund um die Uhr und an Wochenenden stabilisiert die häusliche Pflegesituation dergestalt, dass unnötige Einweisungen ins Krankenhaus vermieden werden können. Derzeit sind 52,6 Stellen für Brückenpflegekräfte in Baden-Württemberg eingerichtet und besetzt. 50 davon werden vereinbarungsgemäß von den Krankenkassen finanziert. Ín Baden-Württemberg gibt es derzeit 8 Pflegedienste, die sich darauf spezialisiert haben, in Fällen mit besonders hohem pflegerischem und sozialbetreuerischem Aufwand zur Verfügung zu stehen. Zu diesen Sonderpflegediensten gehört auch das Tübinger Projekt Häusliche Betreung Schwerkranker. Diese Dienste finanzieren sich aus Einnahmen aus der Krankenversicherung, der Pflegeversicherung, Spenden und öffentlicher Förderung. Diese Projekte wurden zu einer Zeit entwickelt, als andere ambulante Pflegeeinrichtungen über das SGB XI z.b. noch nicht verpflichtet waren, rund um die Uhr erreichbar zu sein. Zwischenzeitlich werden entsprechende Leistungen namentlich in Bereichen, in denen die 8 Dienste nicht tätig sind, von den vorhandenen ambulanten Diensten der jeweiligen Region mit übernommen, soweit sie nicht stationär erfolgen müssen. Die Sonderpflegedienste entlasten daher die ambulanten Dienste der jeweiligen Region teilweise ganz erheblich, da der Aufwand für diese Menschen sehr zeitaufwendig sein kann. Diese Spezialisierung auf besonders schwierige Fälle bedingt relativ hohe Kosten pro Fall, die sich bei diesen Diensten oft nicht wie bei vielen allgemeinen Pflegediensten durch geringeren Aufwand bei leichteren Fällen ausgleichen können. Gleichwohl sind die Leistungen der Kassen gleich hoch wie bei den übrigen Diensten. Deshalb sind die Sonderpflegedienste bisher in unterschiedlichem Umfang auf zusätzliche Einnahmen wie Spenden und Staatliche Förderung angewiesen. Das Sozialministerium ist darum bemüht, den Diensten dazu zu verhelfen, nach dem Auslaufen der Staatlichen Projektförderung ihre notwendigen Leistungen wirtschaftlich und kostendeckend zu erbringen. Zu 7.: Wie viele Personen sich ehrenamtlich in der Hospizarbeit engagieren und wie viele Ärzte, Pflegekräfte, Seelsorger und Sozialarbeiter in diesem Bereich tätig sind und wie sich diese Zahlen in den letzte fünf Jahren entwickelt haben Die LAG Hospiz ist im Juni 1998 von rd Ehrenamtlichen ausgegangen. Eine Erhebung der LAG Hospiz Anfang 1998 bei den Sitzwachen- und Hospizinitiativen, an der sich von 180 Gruppen etwas mehr als 50 % beteiligt haben, hat ergeben, dass hauptamtliche Stellen u.a. mit Angehörigen folgender Berufe besetzt sind: Seelsorgerin/Theologin (2), Sozialarbeiter/Sozialpädagogin (5), Krankenschwester/-pfleger (5). 5

6 Zu 8.: Wie die in den Hospizen ehrenamtlich tätigen Menschen aus-, fort- und weitergebildet werden, ob ihnen Supervisionen angeboten und Freiräume für eine persönliche Auseinandersetzung mit Sterben, Tod und Trauer eingeräumt werden Aus der Umfrage der LAG Hospiz geht hervor, dass 98 % der Gruppen ihre freiwilligen Sterbebegleiterinnen und -begleiter auf deren Einsätze entsprechend vorbereitet haben, und dass 88 % aller Gruppen regelmäßig Supervision und Praxisbegleitung erhalten. Zu 9.: Ob die Landesregierung die Auffassung teilt, dass der demografische und auch gesellschaftliche Wandel einen weiteren Ausbau von Hospizeinrichtungen und -initiativen als Daseinsvorsorge erforderlich macht und diese Einrichtungen zukünftig eigenständige Aufgaben im bestehenden Gesundheitsund Sozialsystem übernehmen und ggf. in enger Kooperation mit den bereits bestehenden Diensten eine kontinuierliche Versorgung sterbender Menschen gewährleisten sollten Die Landesregierung würdigt die Arbeit der Dienste und Einrichtungen der Hospizhilfe als wichtigen Beitrag der Hilfe für schwerstkranke und sterbende Menschen und hält einen weiteren Ausbau von Hospizdiensten für erforderlich. Baden-Württemberg hat deshalb bei der 72. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) zusammen mit Rheinland-Pfalz und Hamburg den Beschlussvorschlag eingebracht, dass nunmehr auch die ambulante Hospizarbeit durch die gesetzliche Krankenversicherung gefördert werden soll. Insbesondere sollte den Krankenkassen auch ausdrücklich die Förderung von Einsatzleitungen, Einführungskursen und Supervision durch Hospizfachkräfte oder andere qualifizierte Fachkräfte in der ambulanten Hospizarbeit zugewiesen werden. Damit würde es mehr Menschen ermöglicht, die letzten Tage und Wochen ihres Lebens in der häuslichen Umgebung zu verbringen. Das Bundesministerium für Gesundheit wird gebeten, sich dieser Fragestellung anzunehmen und entsprechende klarstellende Regelungen vorzusehen. Die GMK hat diesem Beschlussvorschlag einstimmig zugestimmt. Zu 10.: Ob sie bei der zukünftigen Planung das Raumbedarfsprogramm der Krankenhäuser an den steigenden Bedarf Schwerstkranker und Sterbender anpasst, oder ob sie bereit ist, stattdessen oder parallel dazu Betten in stationären Hospizen einzuplanen Beim Akutkrankenhaus werden bei der Flächen- und Raumprogrammierung des Normal- und auch Intensivpflegebereiches den Nutzern durch die Vorgabe eines angemessenen Zimmerrasters pro Pflegeeinheit mit der Vorhaltung von 2-Bett- und 1-Bettzimmern (jeweils inklusive direkt zugeordneter Nasszelle) individuelle Behandlungsmöglichkeiten eröffnet. In Vertretung Johanna Lichy Staatssekretärin 6

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