Deutschen Rentenversicherung Bund

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1 Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund am 26. Juni 2013 in Düsseldorf Cord Peter Lubinski Vorsitzender des Vorstandes Deutschen Rentenversicherung Bund Es gilt das gesprochene Wort! abrufbar auch unter

2 Seite 1 Sehr geehrter Herr Vorsitzender, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte mich heute mit einem Bereich unseres Hauses befassen, der in den letzten Jahren immer wieder im Interesse auch einer breiten Öffentlichkeit gestanden hat: der Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung Bund. Ob es um spektakuläre Schwarzarbeitsfälle geht oder die Zeitarbeitsbranche im Focus der Öffentlichkeit steht. Viele Schlagzeilen in der Presse betreffen die Arbeit des Prüfdienstes. Der Prüfdienst ist eine noch recht junge Abteilung in unserem Hause, sie wurde im Jahre 1996 gegründet, nachdem der Gesetzgeber die Verantwortung für die Betriebsprüfungen auf die Rentenversicherung übertragen hatte. Das Aufgabenspektrum des Prüfdienstes ist breit: Es umfasst zum einen als größten Bereich die Prüfungen der Arbeitgeber. Zum anderen gehört es aber auch zu den Aufgaben des Prüfdienstes, die Krankenkassen als Einzugsstellen für die Gesamtsozialversicherungsbeiträge zu überprüfen. Schließlich überwacht der Prüfdienst bei sog. unmittelbaren Beitragszahlern wie Arbeitsagenturen und Pflegekassen, ob diese ihre Rentenversicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zahlen. Meine Damen und Herren, es gelingt der Sozialversicherung regelmäßig, nahezu 100 Prozent der monatlich neu fällig werdenden Gesamtsozialversicherungsbeiträge einzuziehen. Die sog. Soll-Ist-Quote lag z.b. für den Monat Oktober 2010 bei 99,91 Prozent, für den Monat März 2011 bei 99,80 Prozent und für den Monat Februar 2012 bei 99,58 Prozent. Am Zustandekommen dieser eindrucksvollen Ergebnisse hat der Prüfdienst durch seine Kontroll- und Beratungstätigkeit erheblichen Anteil.

3 Seite 2 Folie 2 Organisation des Prüfdienstes Der Prüfdienst hat derzeit rund Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Davon arbeiten ca. 300 in Berlin und in etwa in 20 regionalen Prüfbezirken, verteilt über die gesamte Bundesrepublik Deutschland. 18 Prüfbezirke mit durchschnittlich 95 Beschäftigten sind für Betriebsprüfungen verantwortlich. Zwei Prüfbezirke mit jeweils 33 Beschäftigten führen Einzugsstellenprüfungen und Prüfungen unmittelbarer Beitragszahler durch. Die Prüfbezirksgrenzen in der Betriebsprüfung orientieren sich nicht an politischen Grenzen, sie sind vielmehr so gewählt, dass bundesweit eine möglichst gleiche Arbeitsauslastung der Prüferinnen und Prüfer erreicht wird. Hier nutzt der Prüfdienst die Vorteile eines bundesweit tätigen Trägers. Betriebsprüfungen Folie 3 Prüfinhalte Die Rentenversicherungsträger sind verpflichtet, in den Betrieben mindestens alle vier Jahre zu prüfen, ob die Arbeitgeber ihre Beitrags- und Meldepflichten für die Beschäftigten erfüllen. Die Prüfung umfasste seit 1996 ursprünglich die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die Umlagen wegen Krankheit und Mutterschaft. Im Jahre 2007 ist die Prüfung der Künstlersozialabgabe mit ca Prüfungen jährlich dazugekommen. Seit dem Jahre 2009 prüfen die Rentenversicherungsträger die Insolvenzgeldumlage zur Bundesagentur für Arbeit. Den vorläufigen Abschluss bildete die Übernahme der Prüfung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung zum 1. Januar An dieser Fülle und Diversität der Inhalte wird deutlich, welches breite

4 Seite 3 Spektrum an Fachwissen die Prüferinnen und Prüfer beherrschen müssen. Die Zuständigkeitsabgrenzung zwischen den Regionalträgern der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Bund erfolgt nach der Prüfziffer der Betriebsnummer des Arbeitgebers oder seiner Abrechnungsstelle. Bei der Prüfziffer 0 bis 4 ist die Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Bund gegeben, bei der Prüfziffer 5 bis 9 liegt die Zuständigkeit bei den Regionalträgern, in deren Zuständigkeitsbereich der Arbeitgeber/die Abrechnungsstelle den Sitz hat. Die Betriebe sind damit etwa jeweils zur Hälfte den Regionalträgern der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Bund zugeordnet. Folie 4 Anzahl der Prüfungen Um den Umfang der Aufgabe zu verdeutlichen, möchte ich Ihren Blick auf die Ergebnisse der Betriebsprüfungen des letzten Jahres lenken. Im Jahr 2012 fielen rund Betriebsprüfungen in die Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Bund, davon wurden rund Prüfungen aus Anlass von Insolvenz bzw. Betriebsschließungen und Prüfungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung durchgeführt. Die Zahl der von der Deutschen Rentenversicherung Bund im Jahr 2012 geprüften Beschäftigungsverhältnisse belief sich auf rund 14,6 Mio. Hierunter fallen rund 4,7 Mio. Beschäftigte mit geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen.

5 Seite 4 Folie 5 - Prüfergebnisse Insgesamt ergaben sich im Jahr 2012 bei 28 Prozent der geprüften Betriebe Beanstandungen. Die Anzahl der im Jahr 2012 erlassenen Beitragsbescheide lag bei knapp Insgesamt forderte der Prüfdienst 432 Mio. Euro an Gesamtsozialversicherungsbeiträgen, Säumniszuschlägen, Umlagen wegen Krankheit und Mutterschaft sowie Insolvenzgeldumlage nach. Wie viel von diesen Forderungen tatsächlich als Einnahmen in den Kassen der Sozialversicherung landet, können wir nicht beziffern. Für den Beitragseinzug sind die einzelnen Krankenkassen zuständig. Der Beitragseinzug ist nicht selten ein langwieriges Geschäft, es gibt deshalb auch Forderungen, deren Realisierung u. U. erst nach Jahren gelingt. Manche Forderung wird aber auch nach Jahren nicht mehr einbringlich sein, weil der Betrieb beispielsweise insolvent geworden ist. Nachteile entstehen den Versicherten nicht, denn die Beiträge werden trotz einer Insolvenz des Arbeitgebers dem Versichertenkonto gutgeschrieben. Größter Einzelposten bei den Nacherhebungen waren im Jahre 2012 Forderungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Diese Prüfungen obwohl zahlenmäßig nicht bedeutend - haben im Jahr 2012 Beitragsnachforderungen einschließlich der festgesetzten Säumniszuschläge in Höhe von 177,6 Mio. Euro ergeben. Auf diesem Feld arbeitet der Prüfdienst sehr eng mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit kurz: FKS und den Staatsanwaltschaften zusammen. Die FKS beschäftigt mittlerweile an 113 Standorten ca Mitarbeiter, die Polizeibefugnisse haben und unangemeldete Prüfungen bei Arbeitgebern (z.b. auf Baustellen) durchführen. Anders als der Prüfdienst sieht sich die FKS in der Pflicht, Lohnfindung zu betreiben. Aufgabe des Prüfdienstes ist es, in der Folge dieser Prüfungen Unterlagen auszuwerten und die Ansprüche der Sozi-

6 Seite 5 alversicherung geltend zu machen. Dazu hat der Prüfdienst zusammen mit der FKS eine gemeinsame EDV-Anwendung geschaffen, die die Erhebung von Sachverhalten durch die FKS und die Weiterleitung an die Rentenversicherung auf eine moderne und effektive Plattform stellt. Die durchschnittliche Nachforderung aller durchgeführten Betriebsprüfungen belief sich im Jahr 2012 auf Euro. Betrachtet man die durchschnittlichen Nachforderungen der verschiedenen Arten der durchgeführten Betriebsprüfungen, ergeben sich gravierende Unterschiede, insbesondere auf dem Gebiet der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung: Turnusmäßige Betriebsprüfung 557 Euro Insolvenzprüfungen/Betriebsstilllegungen Euro Schwarzarbeit/Illegale Beschäftigung Euro Prüfung der Künstlersozialabgabe Seit dem Jahr 2007 prüfen die Rentenversicherungsträger im Rahmen ihrer Betriebsprüfungen bei den Arbeitgebern auch die Abführung der Künstlersozialabgabe. Hinsichtlich des Umfangs der Betriebsprüfungen sind die Deutsche Rentenversicherung einerseits sowie das Bundesversicherungsamt und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales andererseits unterschiedlicher Auffassung. Wir sind der Auffassung, dass die Rentenversicherungsträger bei der Auswahl der Betriebe ein Auswahlermessen haben, so dass nicht alle Arbeitgeber im Turnus von vier Jahren geprüft werden müssen. Dieses Auswahlermessen wird in der Weise ausgeübt, dass die Rentenversicherungsträger jährlich Arbeitgeber

7 Seite 6 prüfen und zwar solche Betriebe, bei denen mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass eine Künstlersozialabgabepflicht vorliegt. Das Bundesversicherungsamt als Aufsichtsbehörde für die Deutsche Rentenversicherung Bund teilt die Auffassung der Rentenversicherung zum Auswahlermessen nicht. Es hat am 2. August 2012 gegenüber der Deutschen Rentenversicherung Bund einen Verpflichtungsbescheid erteilt. Hierdurch soll die Deutsche Rentenversicherung Bund verpflichtet werden, alle Arbeitgeber hinsichtlich der Künstlersozialabgabe zu prüfen. Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat gegen den Verpflichtungsbescheid Klage beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg erhoben, über die bislang nicht entschieden ist. Die Prüfungen der Künstlersozialabgabe waren in den ersten Jahren sehr erfolgreich und haben den Abgabesatz positiv beeinflusst. Seinerzeit herrschte aber eine Sondersituation. Dass die Nacherhebungen an Künstlersozialabgabe zuletzt rapide gesunken sind, liegt nicht in der Verantwortung des Prüfdienstes. Die eingetretene Entwicklung war aus mehreren Gründen zwangsläufig: - In den ersten Jahren wurden nahezu ausschließlich Arbeitgeber mit 100 und mehr Beschäftigten geprüft. Es liegt in der Natur der Sache, dass bei diesen Betrieben in größerem Umfang künstlerische und publizistische Leistungen in Auftrag gegeben werden als bei kleinen Betrieben, - Seit Beginn der Prüfungen durch die Rentenversicherung haben sich 25 Ausgleichsvereinigungen gegründet. Arbeitgeber, die einer Ausgleichsvereinigung angehören, sind nicht von den Rentenversicherungsträgern zu prüfen.

8 Seite 7 - Es ist festzustellen, dass künstlerische und publizistische Leistung zunehmend an Gesellschaften (z.b. GmbH) vergeben werden. Die Honorare für diese Leistungen unterliegen dann nicht der Abgabepflicht. - Vielen Arbeitgebern war die Abgabepflicht früher schlichtweg unbekannt. Erst durch die Prüftätigkeit der Rentenversicherungsträger ist die Abgabepflicht bewusst geworden. In dem Ende des Jahres 2012 vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (BUK-NOG) sollte gesetzlich festgeschrieben werden, dass die Rentenversicherungsträger künftig mindestens alle vier Jahre bei sämtlichen Arbeitgebern prüfen, ob diese die Künstlersozialabgabe rechtzeitig und vollständig entrichten. Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat sich vehement gegen eine solche Ausweitung der Prüfverpflichtung ausgesprochen und dabei insbesondere auf die erheblichen zusätzlichen Verwaltungskosten sowie den zusätzlichen Bürokratieaufwand für alle Arbeitgeber hingewiesen. Die geplante Ausweitung der Prüfung hätte nach unseren Berechnungen bei den Rentenversicherungsträgern zusätzliche Verwaltungskosten in Höhe von ca. 50 Millionen Euro verursacht. In den Beratungen des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages Anfang Juni dieses Jahres ist die Regelung für die erweiterte Prüfung der Künstlersozialabgabe wieder aus dem Gesetzentwurf herausgenommen worden - sicherlich auch aufgrund unserer Einwendungen. Das Gesetz ist mittlerweile vom Deutschen Bundestag in zweiter und dritter Lesung verab-

9 Seite 8 schiedet worden. Es verbleibt damit auch weiterhin bei einem Umfang von jährlich Prüfungen. Folie 6 - Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 2010 zur Tariffähigkeit der CGZP Meine Damen und Herren, ich komme nun zu einem Punkt, wo sich die Betriebsprüfung an der Nahtstelle zwischen dem Arbeitsrecht und dem Beitragsrecht der Sozialversicherung bewegt: Es geht um den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 2010 zur Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (kurz: CGZP). Es ist nicht die Aufgabe des Prüfdienstes, arbeitsrechtliche Fragestellungen zu beantworten. Wenn Entscheidungen zum Arbeitsrecht allerdings beitragsrechtliche Auswirkungen haben, ist es die Pflicht des Prüfdienstes, sie umzusetzen. Am 14. Dezember 2010 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die CGZP nicht tariffähig ist. Aus der Tarifunfähigkeit folgt unmittelbar, dass die Sozialversicherung einen höheren Beitragsanspruch hat. Seit ziemlich genau zwei Jahren führt der Prüfdienst nun die sog. CGZP-Prüfungen durch. Diese Prüfungen sind sowohl für die Arbeitgeber als auch für den Prüfdienst mit erheblichen Belastungen verbunden. Den Rentenversicherungsträgern sind insgesamt rund Verleihbetriebe bekannt, die CGZP-Tarifverträge angewandt haben. Bis Ende Mai 2013 wurden Prüfungen abgeschlossen und in Fällen Beitragsforderungen in Höhe von 154,4 Millionen Euro geltend gemacht. In 899 Fällen ist es nicht zu einer Forderung gekommen, weil die Verleiher über CGZP-Tarif gezahlt haben und damit der equal pay-anspruch bereits erfüllt wurde.

10 Seite 9 Am 15. Mai 2013 fanden vor dem Sozialgericht Dresden die beiden ersten Verhandlungen in der Hauptsache auf der Grundlage von Betriebsprüfungsbescheiden statt. Bisher gab es lediglich sozialgerichtliche Verfahren zum einstweiligen Rechtsschutz. Das Sozialgericht Dresden hat die Klagen gegen die Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen aufgrund der Tarifunfähigkeit der CGZP vollumfänglich abgewiesen. Eine Vielzahl weiterer Verfahren ist vor den Sozialgerichten anhängig. Folie 7 - Einzugsstellenprüfungen Die Krankenkassen ziehen in ihrer Funktion als Einzugsstellen den Gesamtsozialversicherungsbeitrag ein. Das Volumen der eingezogenen Beiträge beträgt jährlich mehr als 320 Milliarden Euro, ein großer Teil davon Rentenversicherungsbeiträge. Aufgabe der Einzugsstellenprüfung ist es zu kontrollieren, ob die Krankenkassen die Beiträge zur Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung rechtzeitig und vollständig einziehen und sie taggleich an die Rentenversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit weiterleiten. Die Prüfungen werden von der Deutschen Rentenversicherung, dem jeweils zuständigen Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit gemeinsam durchgeführt. Seit dem 1. Januar 2011 nimmt der Prüfdienst bei Prüfungen auch die Interessen des Gesundheitsfonds wahr. Der Gesundheitsfonds angesiedelt ist der Fonds beim Bundesversicherungsamt - erhält nämlich seit dem 1. Januar 2009 von den Einzugsstellen alle Krankenversicherungsbeiträge und verteilt sie dann innerhalb der Krankenversicherung. Die Rentenversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit prüfen, ob die Krankenversicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig eingezogen und weitergeleitet werden. Dafür erhalten sie vom Gesundheitsfonds eine Vergütung.

11 Seite 10 Im Jahr 2012 sind bundesweit 356 Prüfungen bei Hauptverwaltungen und Geschäftsstellen von Krankenkassen unter Beteiligung des Prüfdienstes der Deutschen Rentenversicherung Bund durchgeführt worden. Für die gesamte Deutsche Rentenversicherung und die Bundesagentur für Arbeit ergaben sich im Jahr 2012 Forderungen in Höhe von ca. 1,9 Mio. Euro. Es handelt sich dabei in aller Regel um Schadensersatzansprüche gegenüber den Krankenkassen, weil diese eine ihnen obliegende Pflicht nicht ordnungsgemäß erfüllt hatten und dadurch der Rentenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit ein Schaden entstanden war. Das ist nicht viel gemessen an einem Einzugsvolumen von mehr als 320 Milliarden Euro im Jahr. Hier zählt aber die general-präventive Wirkung viel mehr als das tatsächliche Ergebnis der Prüfungen. Folie 8 - Prüfungen unmittelbarer Beitragszahler Unmittelbare Beitragszahler zahlen wie der Name sagt ihre Rentenversicherungsbeiträge nicht über die Krankenkassen, sondern unmittelbar an die Rentenversicherung. Die wichtigsten unmittelbaren Beitragszahler sind die Bundesagentur für Arbeit (für das Arbeitslosengeld), die sozialen und privaten Pflegekassen sowie die Beihilfestellen (für die Pflegepersonen), die Krankenkassen (für das Krankengeld), die Versorgungsämter (für das Versorgungskrankengeld) und die Nachversicherungsdienststellen. Der Prüfdienst überwacht bei all diesen Beitragszahlern die Richtigkeit der Beitragszahlungen und der Meldungen. Im Jahr 2012 wurden insgesamt Prüfungen durchgeführt. Bei 462 Prüfungen ergaben sich Nachforderungen an Beiträgen und Säumniszuschlägen in Höhe von rund 61,6 Mio. Euro.

12 Seite 11 Folie 9 - Kostenvergleich Der Vergleich mit den Prüfdiensten anderer Rentenversicherungsträger zeigt auch im Jahr 2012, dass sich die im Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung Bund gefundene effiziente und kostengünstige Organisationsform bewährt hat. Der Kostendurchschnitt pro Prüfung betrug bei der Deutschen Rentenversicherung Bund rund 187 Euro. Damit ist der Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung Bund führend unter den Rentenversicherungsträgern. Folie 10 - EDV-Verfahren In diesen Tagen und Wochen verfolgen wir aufmerksam die Entwicklung bei dem gemeinsamen Kernsystem der Deutschen Rentenversicherung rvdialog. Die Prüfdienste der Rentenversicherungsträger waren in der glücklichen Lage, von Anfang an mit einem gemeinsamen EDV-Verfahren starten zu können. So wurde für den Bereich der Betriebsprüfung bereits im Jahre 1995 das Verfahren Computerunterstütze Betriebsprüfung CBP konzipiert und in den folgenden Jahren sukzessive programmiert. Alle Prüfdienste nutzen dieses Verfahren nach einheitlichen Kriterien. Zehn Jahre später folgte das Verfahren Prüfung unmittelbarer Beitragszahler PuB. Es ist dem CBP-Verfahren weitgehend nachgebildet und wird ebenfalls von allen Rentenversicherungsträgern genutzt. In beiden EDV-Verfahren sieht das Gesetz Dateien vor, die jeweils bei der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin und bei der Datenstelle der Träger der Rentenversicherung in Würzburg angesiedelt sind. In diesem Jahr wird ein weiteres Prüfdienstverfahren in die Praxis gehen, das Verfahren Computerunterstützte Einzugsstellenprüfung CEP.

13 Seite 12 Die EDV-Verfahren des Prüfdienstes sind mit den Jahren gewachsen; das Verfahren Computerunterstütze Betriebsprüfung ist mittlerweile fast 20 Jahre alt, es ist seit dem Jahre 1995 sukzessive immer weiter entwickelt worden. Das eine oder andere in diesem Verfahren ist zwangsläufig in die Jahre gekommen. Angesichts des breiten Aufgabenspektrums der Prüfungen sind gebrauchstaugliche Verfahren von elementarer Bedeutung. Wir haben deshalb vor einiger Zeit ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die Gebrauchstauglichkeit des Verfahrens für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter untersuchen sollte. Das Gutachten hat eine Reihe von Handlungsfeldern aufgezeigt, die wir in den nächsten drei Jahren aufarbeiten wollen. Wir haben für dieses Projekt insgesamt 15 Millionen Euro bereitgestellt. Folie 11 - Öffentlichkeitsarbeit Es ist nicht allein Aufgabe des Prüfdienstes, zu prüfen und Beiträge nachzuerheben. Er sieht es als ebenso wichtige Aufgabe an, Arbeitgeber und Steuerberater zu informieren und zu beraten. Der Prüfdienst unternimmt daher seit Jahren vielfältige Anstrengungen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit. So ist der Prüfdienst mitverantwortlich an der Erstellung der seit 2001 herausgegebenen Schriftenreihe SUMMA SUMMARUM, die als Mittel der Aufklärung kostenlos an Arbeitgeber und Steuerberater ausgegeben wird. Bisher wurde die Schriftenreihe als Printmedium und online zur Verfügung gestellt. Eine Umfrage bei den Abonnenten hat ergeben, dass eine deutliche Mehrheit das online- Produkt bevorzugt. Mit Beginn des Jahres 2014 wird das Printmedium daher eingestellt. Darüber hinaus hat der Prüfdienst ein umfassendes Vortragsprogramm erarbeitet, das ständig aktualisiert wird. Zielgruppe dieser

14 Seite 13 bundesweit durchgeführten Veranstaltungen sind Arbeitgeber, Steuerberater und in der Entgeltabrechnung Tätige. Die zentral erstellten und visualisierten Vorträge werden von Prüferinnen und Prüfern gehalten, so dass sich auch für den fachkundigen Zuhörer die Gelegenheit zu vertiefenden Nachfragen bietet. Im Jahr 2012 wurden bundesweit 571 Vortragsveranstaltungen für Arbeitgeber und Steuerberater mit Teilnehmern durchgeführt. Folie 12 Elektronisch unterstütze Betriebsprüfung Der letzte Punkt des Vortragsangebots gibt mir Gelegenheit, über ein Projekt zu berichten, das der Prüfdienst sehr intensiv betreibt, die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung. Der Prüfdienst will mit der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung eine maschinelle Auswertung der Entgeltabrechnungsdaten der Arbeitgeber vor und während der Prüfung vornehmen. Die Auswertung soll Arbeitgebern und Prüfern gleichermaßen nutzen. Die Prüferinnen und Prüfer werden in die Lage versetzt, gezielter arbeiten zu können. Die Arbeitgeber und Steuerberater müssen erheblich weniger Vorbereitungsleistungen für eine Prüfung erbringen, die Verweildauer der Prüferinnen und Prüfer vor Ort wird kürzer werden. Das Verfahren befindet sich derzeit in der Pilotphase, im Jahre 2014 soll es jedem Arbeitgeber und Steuerberater angeboten werden. Die Teilnahme an dem Verfahren ist freiwillig.

15 Seite 14 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Prüfdienstes Meine Damen und Herren, bisher habe ich im Wesentlichen von den Aufgaben des Prüfdienstes gesprochen, nun komme ich zu denjenigen, die all dies leisten: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sie sind unser größtes Kapital. Sie finden in der Abteilung Prüfdienst einen interessanten Arbeitsplatz vor, der ihnen Freiheiten und Gestaltungsspielräume bietet. So werden den Beschäftigten im Außendienst bereits zu Beginn eines Jahres die Prüfungen zugeteilt. Sie können dann über das gesamte Jahr planen und die Arbeit darauf ausrichten. Bei der Vereinbarung der Prüftermine mit den Prüfstellen haben sie weitgehend freie Hand. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Außendienst können von ihrem häuslichen Arbeitszimmer aus zu den Prüfungen fahren, dies spart Wege und Zeit. Den Beschäftigten im Innendienst des Prüfdienstes in Berlin bieten wir seit einiger Zeit ähnlich wie im Außendienst - die Möglichkeit, ihre Arbeit im Wechsel an einem Home Office-Arbeitsplatz und in der Dienststelle zu erledigen. Sie erhalten dafür in ihrer Wohnung einen EDV-Anschluss, von dem aus sie so arbeiten können, als wenn sie in der Dienststelle wären. Dieses Angebot ist sehr gut angenommen worden. Es trägt maßgeblich zur Mitarbeiterzufriedenheit bei. Der Prüfdienst bietet den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine funktionale technische Ausstattung. Kernstücke sind dabei Laptops mit 17-Zoll-Monitoren, die zu Beginn des Jahres angeschafft und mittlerweile vollständig ausgeliefert sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben hier momentan noch mit einigen Umstellungsproblemen und Unverträglichkeiten zwischen Hardware und Software zu kämpfen, diese werden aber bald behoben sein. Ab

16 Seite 15 dem Herbst dieses Jahres werden alle Prüferinnen und Prüfer einen Mobilfunkstandard haben, der es ihnen ermöglicht, bei den Prüfstellen vor Ort auf alle Dateien und Daten so zuzugreifen, als ob sie im Home Office oder in der Dienststelle wären. Dabei werden gesicherte Übertragungswege genutzt, die übermittelten Daten sind verschlüsselt. Eine gute technische Ausstattung ist wichtig. Noch wichtiger ist es allerdings, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jederzeit über aktuelle Kenntnisse und Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen der Prüfungen verfügen. Dafür unterhält der Prüfdienst zum einen im Innendienst einen Grundsatzbereich, an den sich die Prüferinnen und Prüfer bei schwierigen Sachverhalten jederzeit wenden können. Zum anderen führt der Prüfdienst jedes Jahr für alle Beschäftigten eine Weiterbildung zu aktuellen Themen durch, an deren Auswahl alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beteiligt werden. Darüber hinaus steht den Beschäftigten das gesamte Weiterbildungsprogramm des Hauses offen. Folie 13 Common Assessment Framework Seit dem Jahr 2008 betreibt der Prüfdienst ein Qualitätsmanagement nach dem Common Assessment Framework (Abkürzung: CAF). CAF ist das gemeinsame europäische Qualitätsbewertungssystem für öffentliche Verwaltungen und ermöglicht eine A- nalyse der Stärken und Schwächen der Organisation durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Prüfdienst hat mit einer Selbstbewertung nach CAF begonnen. Alle Bereiche und Funktionsebenen haben dabei gemeinsam Handlungsfelder lokalisiert und entsprechende Verbesserungsmaßnahmen erarbeitet. Dieses Vorgehen führte im Prüfdienst zu mehr Transparenz und einer höheren Akzeptanz für erforderliche Veränderungsprozesse.

17 Seite 16 Seit 2012 bietet CAF die Möglichkeit, den eingeschlagenen Weg durch Experten analysieren und bestätigen zu lassen. Bei positiver Bewertung erhält die Organisation das Gütesiegel effektiver CAF- Anwender. Eigner dieses Gütesiegels ist das Bundesministerium des Innern. Die Abteilung Prüfdienst hat 2012 an diesem CAF- Feedbackverfahren erfolgreich teilgenommen und ist die erste Abteilung einer Bundesbehörde in Deutschland, der dieses Gütesiegel verliehen wurde. Folie 14 Urkunde Die Verleihung des Gütesiegels Effektiver CAF-Anwender erfolgte vorgestern am 24. Juni 2013 durch Frau Staatssekretärin Rogall-Grothe im Bundesministerium des Innern. Das Gütesiegel ist die sichtbare Anerkennung dafür, dass der Prüfdienst systematisch an der Verbesserung seiner Verwaltungsprozesse arbeitet. Ich denke, dass ich auch in Ihrem Namen spreche, wenn ich der Abrteilung zu diesem Erfolg gratuliere. Meine Damen und Herren, der Prüfdienst unseres Hauses überwacht heute nahezu das gesamte Spektrum der Beitragszahlungen innerhalb der Sozialversicherung. Er hat sich seit 1996 den Ruf erworben, diese Prüfungen effizient und gründlich zu machen. Dies wird auch weiterhin so sein. Folie 15 Vielen Dank Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

18 Seite 17

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