Allgemeine Einkaufsbedingungen JK-Unternehmensgruppe

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Allgemeine Einkaufsbedingungen JK-Unternehmensgruppe"

Transkript

1 Allgemeine Einkaufsbedingungen JK-Unternehmensgruppe 1 Geltungsbereich/Allgemeines (1) Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle zwischen uns und dem Verkäufer abgeschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren. Sie gelten auch für Verträge bei denen der Schwerpunkt des Vertrages im kaufvertraglichen Bereich liegt. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. (2) Unsere Einkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern gemäß 310 Abs.1 BGB. (3) Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Verkäufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Einkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Verkäufers die Lieferung des Verkäufers vorbehaltlos annehmen. (4) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Verkäufer zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden sind in den Kaufverträgen sowie in diesen Bedingungen schriftlich niedergelegt. 2 Angebot/Angebotsunterlagen/Vertragsschluss (1) Wir sind an das Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages (Bestellung) zwei Wochen gebunden. Der Verkäufer kann nur innerhalb dieser zwei Wochen das Angebot durch schriftliche Erklärung gegenüber uns annehmen. Wir sind jedoch nur fünf Werktage ab Empfang des Angebotes gebunden, wenn im Hinblick auf die bestellten Vertragsprodukte die Parteien bereits frühere Verträge abgeschlossen und abgewickelt haben. (2) An Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Sie sind ausschließlich für die Fertigung aufgrund unserer Bestellung zu verwenden; nach Abwicklung der Bestellung sind sie uns nach Aufforderung zurückzugeben. Dritten gegenüber sind sie geheim zu halten, insoweit gilt ergänzend die Regelung von 12. (3) Eine Bestellung gilt erst dann als erteilt, wenn sie von uns schriftlich abgefasst und unterschrieben ist, es sei denn, die Parteien vereinbaren Auftrags- und Bestellschreiben im Rahmen der Systemtechnik. Mündlich oder fernmündlich erteilte Bestellungen sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie durch nachträgliche Übersendung einer schriftlichen Bestellung bestätigt haben. Im Einzelfall von uns vorgegebene Zeichnungen inklusive Toleranz-Angaben sind verbindlich. Mit der Annahme der Bestellung erkennt der Verkäufer an, dass er sich durch Einsicht in die vorhandenen Pläne über Art der Ausführung und Umfang der Leistungen unterrichtet hat. Bei offensichtlichen Irrtümern, Schreib- und Rechenfehlern in den von uns vorgelegten Unterlagen, Zeichnungen und Plänen besteht für uns keine Verbindlichkeit. In diesem Fall ist der Verkäufer verpflichtet uns über derartige Fehler unverzüglich in Kenntnis zu setzen, so dass unsere Bestellung korrigiert und erneuert werden kann. Dies gilt auch bei fehlenden Unterlagen oder Zeichnungen etc. 3 Lieferzeit Abweichungen in Quantität und Qualität gegenüber dem Text und Inhalt unserer Bestellung und späterer Vertragsänderungen gelten erst als vereinbart, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigt haben. (1) Die in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist verbindlich. Die Lieferfristen und Termine laufen vom Datum der Bestellung an. Innerhalb der Lieferfrist, bzw. zum Liefertermin muss die Ware an der von uns angegebenen Empfangsstelle eingegangen sein. Der Verkäufer ist verpflichtet uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die Lieferzeit bzw. Liefertermine nicht eingehalten werden können. Er hat, falls Verzögerungen zu erwarten sind (Gesamt- oder Teillieferungen können nicht rechtzeitig ausgeführt) uns auch dies unverzüglich schriftlich (unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Fristüberschreitung) mitzuteilen, damit der uns möglicherweise entstehende Schaden vermieden, bzw. beschränkt werden und wir eine Entscheidung über die Aufrechterhaltung des Vertrages treffen können. (2) Im Falle des Lieferverzuges stehen uns die gesetzlichen Ansprüche zu. Insbesondere sind wir berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist Schadensersatz statt der Leistung und Rücktritt zu verlangen. Verlangen wir Schadensersatz, steht dem Verkäufer das Recht zu, uns nachzuweisen, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. (3) Kommt der Verkäufer in Verzug, so haben wir nach Mahnung das Recht eine Vertragsstrafe von 0,5 % des Netto-Bestellwertes für jede angefangene Woche, höchstens 5 % des Netto-Bestellwertes und/oder der Lieferung zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Die geleistete Vertragsstrafe wird hierbei auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet. Die Vertragsstrafe ist nur bei einem schuldhaften Verhalten des Verkäufers von diesem zu zahlen. (4) Vor Ablauf des Liefertermins, bzw. der Lieferfristen sind wir zur Abnahme der Ware nicht verpflichtet. Seite 1 von 10 Erstellt/Freigegeben Orga-Nr. 717 V07 02/10

2 4 Lieferung/Verpackung/Abfälle (1) Die Lieferung hat, sofern nichts anders schriftlich vereinbart ist frei Haus zu erfolgen. Der Verkäufer ist verpflichtet alle mit der Anlieferung zusammenhängenden Kosten und Aufwendungen zu tragen. Hierzu zählen neben den Transport- und Abnahmekosten auch Zölle sowie andere öffentlich-rechtlich Abgaben (Maut etc.), auch wenn diese erst nach Abschluss des Vertrages eingeführt werden. (2) Die Gefahr geht erst mit Abnahme durch unsere Empfangsstelle bzw. die durch uns bestimmte Empfangsstelle auf uns über. (3) Die Verpackung ist im Preis inbegriffen. Der Verkäufer hat die von uns ggfs. vorgegebene Verpackung zu wählen und darauf zu achten, dass durch die Verpackung die Ware vor Beschädigungen geschützt ist. Der Verkäufer nimmt alle von ihm gelieferten Behältnisse, Verpackungen, einschließlich aller Transport- Verkaufs- und Umverpackungen, sowie Transportmittel zurück. Er wird auf eigene Kosten dafür Sorge tragen, dass alle Verpackungen und Transportmittel auf unsere Anforderung umgehend von unserem Gelände oder von einem von uns bezeichneten Ort abgeholt werden. Sofern der Verkäufer seine Abholverpflichtung nicht binnen 10 Tagen nach Erhalt unserer Anforderung nachkommen sollte, so behalten wir uns vor, die Behältnisse, Verpackungen und Transportmittel auf Kosten des Verkäufers beseitigen zu lassen. Im Übrigen gilt insoweit die Verpackungsverordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung, sowie die einschlägigen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien. Die oben bezeichneten Pflichten erstrecken sich auch auf alle umweltbelastenden Abfälle der vom Verkäufer gelieferten Ware. Abfälle im Sinne dieser Bestimmungen sind alle Abfälle insbesondere im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie der hierzu ergangenen Richtlinien und Verordnungen und der hierzu korrespondierenden Richtlinien der europäischen Gemeinschaften. Für den Fall, dass die Verpackungsmaterialien von uns zur Verfügung gestellt werden erfolgt die Übergabe der Verpackungsmaterialien ab unserem Lager. Mit Übergabe und Abholung geht die Gefahr des zufälligen Unterganges der Verpackungsmaterialien auf den Verkäufer über. (4) Für Schäden an den vom Verkäufer zurückzunehmenden Behältnissen, Verpackungen und sonstigen Transportmittel oder für deren Verlust haften wir nur dann, wenn wir deren Rücküberlassung ausdrücklich zugesagt haben und selbst dann nur, sofern der Schaden oder Verlust uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. (5) Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung dieser unwesentlichen Vertragspflicht haften wir von daher nicht. Wir weisen darauf hin, dass die obige Haftungsbegrenzung nicht gilt für den Fall, dass mit den Schäden an den Behältnissen, Verpackungen und sonstigen Transportmitteln auch Körperschäden verbunden sind. In diesen Fällen haften wir unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften. 5 Versicherungen (1) Der Verkäufer ist verpflichtet eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und diese mindestens bis zum Ende der Gewährleistungspflicht aufrecht zu erhalten. Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung müssen für Personen, Sach- und Vermögensschäden mindestens 5 Mio. EUR je Schadensereignis betragen, sofern in der Bestellung nicht andere Beträge vorgeschrieben werden. (2) Darüber hinaus können wir verlangen, dass der Verkäufer weitere Versicherungen wie z.b. Transportversicherung, Montageversicherungen, Garantieversicherung etc. abschließt und mindestens für den entsprechenden Zeitraum aufrechterhält. Wir sind bei diesen Versicherungen als Mitversicherte in die Verträge aufzunehmen. Art und Umfang der Versicherung werden in den Bestellungen festgelegt. (3) Kosten einer Versicherung der Ware insbesondere eine Speditionsversicherung werden von uns nicht übernommen. (4) In den Versicherungsverträgen des Verkäufers ist ein Rückgriff der Versicherer auf uns ausdrücklich auszuschließen. Der Verkäufer muss seine Versicherer verpflichten uns jede während der vereinbarten Laufzeit eintretende und den Versicherungsschutz beeinträchtigende Änderung der Versicherungsverträge unverzüglich schriftlich mitzuteilen. (5) Der Verkäufer hat uns spätestens mit der Auftragsbestätigung einen Deckungsnachweis über sämtliche verlangten Versicherungen vorzulegen. Wir haben das Recht vom Verkäufer zu verlangen, dass er uns in angemessenen Abständen über den Fortbestand der Versicherung informiert und unterrichtet und dies durch geeignete Unterlagen nachweist. 6 Dokumente Der Verkäufer ist verpflichtet auf allen Versandpapieren, Lieferscheinen und Verpackungen die Bestellnummer, die Lieferscheinnummer, die JK-Teile-Nummer und die Menge je Gebinde und das Lieferdatum anzugeben; unterlässt er dies, so sind Verzögerungen in der Bearbeitung von uns nicht zu vertreten. Rechnungen, Lieferscheine und Packzettel sind jeweils in einfacher Ausfertigung je Übersendung beizufügen. Diese Dokumente müssen zwingend enthalten, wie oben angegeben, die Bestellnummer, ferner die Menge und die Mengeneinheit, ferner das Brutto-, Netto- und ggfs. Berechnungsgewicht, ferner die Artikelbezeichnung unserer Artikelnummer sowie bei Teillieferungen die entsprechende Restmenge. 7 Preise/Zahlungsbedingungen (1) Wenn nichts anders ausdrücklich festgelegt und vereinbart ist, sind die vereinbarten Preise Festpreise, sofern der Verkäufer seine betreffenden Preise nicht allgemein herabsetzt. Der Verkäufer wird uns keine Seite 2 von 10 Erstellt/Freigegeben Orga-Nr. 717 V07 02/10

3 ungünstigeren Preise und Bedingungen einräumen als anderen Abnehmern, wenn und soweit diese ihm gegenüber im konkreten Falle gleiche oder gleichwertige Voraussetzungen bieten. (2) Die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis nicht enthalten. (3) Zahlungen erfolgen erst nach vollständigem Eingang der mangelfreien Ware, bzw. vollständiger mangelfreier Leistung und nach Eingang der Rechnung. Bei Teillieferung gilt dies entsprechend. Zeitverzögerungen, die durch unrichtige oder unvollständige Rechnungen entstehen, beeinträchtigen keine Skontofristen. Rechnungen können wir nur bearbeiten, wenn diese entsprechend den Vorgaben in unsere Bestellung (ausgewiesene Bestell-Nr.) erfolgen; für alle wegen Nichteinhaltung dieser Verpflichtung entstehenden Folgen ist der Verkäufer verantwortlich, soweit er nicht nachweist, dass er diese nicht zu vertreten hat. (4) Uns stehen die gesetzlichen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte in vollem Umfang zu. Wir sind berechtigt sämtliche Ansprüche aus dem Kaufvertrag ohne Einwilligung des Verkäufers abzutreten. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Einwilligung unsererseits Forderungen aus dem Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten. Zahlungen erfolgen nur an den Verkäufer. (5) Die Zahlungsbedingungen lauten sowie nichts abweichendes vereinbart ist, wie folgt: a) Zahlung innerhalb von 14 Tagen abzüglich 3 % Skonto mit folgender Zahlungsweise: - Rechnungseingang bis zum 25. d. Monats = Zahlung erfolgt am 10. des Folgemonats - Rechnungseingang bis zum 05. d. Monats = Zahlung erfolgt am 20. des gleichen Monats - Rechnungseingang bis zum 15. d. Monats = Zahlung erfolgt am 30. des gleichen Monats b) Zahlung innerhalb von 60 Tagen netto mit folgender Zahlungsweise: - Rechnungseingang bis zum 10. d. Monats = Zahlung erfolgt am 10. des übernächsten Monats - Rechnungseingang bis zum 20. d. Monats = Zahlung erfolgt am 20. des übernächsten Monats - Rechnungseingang bis zum 30. d. Monats = Zahlung erfolgt am 30. des übernächsten Monats (6) Für den Fall, dass Vorauszahlungen/á-conto-Zahlungen/Abschlagszahlungen durch uns erfolgen, sind wir berechtigt diese davon abhängig zu machen, dass der Verkäufer eine Sicherheit durch Bankbürgschaft etc. in gleicher Höhe leistet. 8 Mängeluntersuchung/Mängelhaftung (1) Wir sind verpflichtet, die Ware innerhalb angemessener Frist auf etwaige Qualitäts- und Quantitätsabweichungen zu prüfen; die Rüge ist rechtzeitig, sofern sie innerhalb einer Frist von fünf Arbeitstagen, gerechnet ab Wareneingang oder bei versteckten Mängel ab Entdeckung, dem Verkäufer eingeht. (2) Die gesetzlichen Mängelansprüche stehen uns ungekürzt zu; in jedem Falle sind wir berechtigt, vom Verkäufer nach unserer Wahl Mängelbeseitigung oder Lieferung einer neuen Sache zu verlangen. Das Recht auf Schadensersatz, insbesondere das auf Schadensersatz statt der Leistung bleibt ausdrücklich vorbehalten. (3) Wir sind berechtigt, auf Kosten des Verkäufers die Mängelbeseitigung selbst vorzunehmen, wenn Gefahr in Verzug ist oder besondere Eilbedürftigkeit besteht. Wir werden jedoch in diesem Falle dem Verkäufer den Mangel anzeigen, damit der Verkäufer sich vergewissern kann, ob überhaupt ein Mangel vorhanden ist. (4) Die Verjährungsfrist beträgt 36 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. (5) Mängelansprüche bestehen auch bei einer unerheblichen Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit sowie bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. (6) Zeigt sich innerhalb von 6 Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Ware bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar. (7) Wir weisen darauf hin, dass neben den obigen Regelungen jeweils die Regelungen in den Qualitätssicherungsvereinbarungen maßgeblich sind. 9 Haftung des Verkäufers/Versicherungsschutz/Produkthaftung/Freistellung (1) Werden wir aufgrund eines Produktschadens, für den der Verkäufer verantwortlich ist, von Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen, so hat der Verkäufer uns auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter einschließlich der notwendigen Kosten zur Abwehr dieser Ansprüche freizustellen, wenn der Verkäufer die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt hat. (2) Im Rahmen seiner Haftung für Schadensfälle im Sinne des Abs. 1 ist der Verkäufer auch verpflichtet etwaige Aufwendungen gemäß den 683, 670 BGB oder gemäß den 830, 840, 426 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer von uns durchgeführten Rückrufaktion ergeben. (3) Über Inhalt und Umfang der durchzuführenden Rückrufmaßnahmen werden wir den Verkäufer soweit möglich und zumutbar unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Unberührt hiervon bleiben sonstige gesetzliche Ansprüche. (4) Der Verkäufer verpflichtet sich eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 10 Mio. Euro pro Personenschaden/Sachschaden-Pauschal zu unterhalten; stehen uns weitergehende Schadensersatzansprüche zu, so bleiben diese unberührt. Seite 3 von 10 Erstellt/Freigegeben Orga-Nr. 717 V07 02/10

4 10 Verbot und Deklaration von Inhaltsstoffen (1) Ab dem dürfen nur noch Materialien angeliefert werden, die die entsprechenden Grenzwerte der Richtlinien einhalten. (2) Der Lieferant hat die Stoffbeschränkungen unter Beachtung insbesondere folgender Regelwerke zu berücksichtigen. JK-Stoffverbotsliste EU-Richtlinie 2002/95/EG EU-Richtlinie 2002/96/EG Es gilt die jeweils aktuellste Fassung, einschließlich ihrer Änderungen und Ergänzungen. Veränderungen in der Zusammensetzung sind uns unverzüglich anzuzeigen. Unabhängig von den Forderungen dieser Vereinbarung müssen nationale und internationale Vorgaben zum In-Verkehrbringen von Stoffen beachtet und zur Übermittlung von Informationen zum Arbeits- und Umweltschutz eingehalten werden (z.b. EG- Sicherheitsdatenblatt gemäß EU Richtlinie 91/155/EWG). Für die einzelnen Stoffe sind jeweils Mengen- bzw. Gehaltsgrenzen spezifiziert, unterhalb derer eine Deklaration entfällt. Diese betragen, soweit nicht anders vermerkt 0,1 g/ 100 g (Gew.%). Ist für einen Inhaltsstoff der Grenzwert größer 0,1%, muss der Inhaltsstoff ab einem Anteil von 0,1% bis zum so genannten Grenzwert deklariert werden. Wenn Grenzwerte für Summen von Inhaltsstoffen festgelegt sind, sind die Einzelstoffe zu nennen. (3) Alle als verboten (prohibited) eingestuften Inhaltsstoffe, dürfen in den an uns zu liefernden Erzeugnisse, Bauteile, Werkstoffe, Stoffzubereitungen und Fertigungshilfsstoffen nicht enthalten sein oder bei deren Verwendung freigesetzt werden. Verunreinigungen mit diesen Stoffen sind qualitativ anzugeben, Risikoabschätzungen sind im Dialog durchzuführen. Insbesondere betrifft dies die Stoffe: Blei, Cadmium, Quecksilber, Chrom VI, polybromierte Biphenyle (PBB) und polybromerte Diphenylether (PBDE) Verbotene oder deklarationspflichtige Stoffe sind uns unaufgefordert zu melden. Die Rückmeldeverpflichtung entfällt für verbotene oder deklarationspflichtige Stoffe, die in der Bestellvorschrift genannt sind. Verbote können durch Ausnahmegenehmigungen eingeschränkt oder aufgehoben werden. Die Ausnahmen sind befristet, bis andere technische Lösungen gefunden sind. Ausnahmen müssen beim Abschluss von Lieferverträgen schriftlich vereinbart werden. In den Lieferpapieren ist auf ausgenommene Stoffe hinzuweisen. 11 Schutzrechte (1) Der Verkäufer steht dafür ein, dass im Zusammenhang mit seiner Lieferung keine Rechte Dritter verletzt werden. (2) Werden wir von einem Dritten deshalb in Anspruch genommen, so ist der Verkäufer verpflichtet, uns auf erstes schriftliches Anfordern von diesen Ansprüchen frei zu stellen, wir sind nicht berechtigt, mit dem Dritten ohne Zustimmung des Verkäufers irgendwelche Vereinbarungen zu treffen, insbesondere einen Vergleich abzuschließen. (3) Die Freistellungsverpflichtung des Verkäufers bezieht sich auf alle Aufwendungen, die uns aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten notwendigerweise erwachsen. (4) Die Verjährungsfrist diesbezüglich beträgt 10 Jahre, gerechnet ab Vertragsabschluss. 12 Eigentumsvorbehalt/Freistellung/Werkzeuge (1) Sofern wir Teile beim Verkäufer beistellen, behalten wir uns hieran das Eigentum vor. Verarbeitung oder Umbildung durch den Verkäufer werden für uns vorgenommen. Wird unsere Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Sache (Einkaufspreis zuzüglich MWST) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. (2) Wird die von uns beigestellte Sache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache (Einkaufspreis zuzüglich MWST) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Verkäufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Verkäufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt; der Verkäufer verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für uns. (3) An Werkzeugen behalten wir uns das Eigentum vor; der Verkäufer ist verpflichtet, die Werkzeuge ausschließlich für die Herstellung der von uns bestellten Waren einzusetzen. Der Verkäufer ist verpflichtet, an unseren Werkzeugen etwa erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen. Etwaige Störfälle hat er uns sofort anzuzeigen; unterlässt er dies schuldhaft, so bleiben Schadensersatzansprüche unberührt. (4) Soweit die uns gemäß Abs. 1. und/oder Abs. 2. zustehenden Sicherungsrechte den Einkaufspreis aller unserer noch nicht bezahlten Vorbehaltswaren um mehr als 10% übersteigt, sind wir auf Verlangen der Verkäufer zur Freigabe der Sicherungsrechte nach unserer Wahl verpflichtet. Seite 4 von 10 Erstellt/Freigegeben Orga-Nr. 717 V07 02/10

5 13 Geheimhaltung (1) Der Verkäufer ist verpflichtet, alle erhaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen sowie sonstige Unterlagen und Informationen strikt geheim zu halten. (2) Dritten dürfen diese nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung offen gelegt werden. (3) Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Abwicklung dieses Vertrages; sie erlischt, wenn und soweit das in den überlassenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechungen und sonstigen Unterlagen enthaltene Fertigungswissen allgemein bekannt geworden ist. (4) Der Verkäufer ist verpflichtet unsere Bestellungen und alle hiermit zusammenhängenden kaufmännischen und technischen Einzelheiten als Geschäftsgeheimnis zu behandeln. 14 Freistellung von Werbeaussagen Haftung (1) Der Verkäufer stellt uns von solchen Ansprüchen frei, die dessen Kunden aufgrund von Werbeaussagen des Verkäufers, seiner Vorlieferanten oder eines Gehilfen dieser Genannten geltend machen und die ohne die Werbeaussage nicht oder nicht in dieser Art oder Höhe bestehen würden. (2) Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob die Werbeaussage vor oder nach Abschluss dieser Vereinbarung erfolgt ist. 15 Datenschutz (1) Der Verkäufer ist damit einverstanden, dass ihn betreffende Daten, die uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehen edv-mäßig verarbeitet und gespeichert und uns verbundenen Gesellschaften zugänglich gemacht werden. (2) Dies gilt nur für den Fall, dass die betreffenden Daten im Rahmen der Vertragsabwicklung unsererseits benötigt werden. Wir werden darüber hinaus die Vorschriften des Datenschutzrechtes beachten. 16 Höhere Gewalt (1) Krieg, Bürgerkrieg, Exportbeschränkungen bzw. Handelsbeschränkungen aufgrund einer Änderung der politischen Verhältnisse sowie Streiks, Aussperrung, Betriebsstörungen, Betriebseinschränkungen und ähnliche Ereignisse, die uns die Vertragserfüllung unmöglich oder unzumutbar machen, gelten als höhere Gewalt und befreien uns für die Dauer ihres Vorliegens von der Pflicht zur rechtzeitigen Abnahme. (2) Wir verpflichten uns, den Verkäufer hierüber unverzüglich zu benachrichtigen. Der Verkäufer als auch wir verpflichten uns sodann die entsprechenden Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen. 17 Gerichtsstand/Erfüllungsort/Anwendbares Recht/Salvatorische Klausel (1) Sofern der Verkäufer Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Verkäufer auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. (2) Sofern sich aus der Bestellung nichts anders ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort. (3) Im Rahmen des gesamten Geschäftsverkehrs mit dem Verkäufer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Rechtswahlklauseln des Verkäufers, werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere gilt dies für Rechtswahlklauseln, die es verhindern wollen, dass das ab dem geltende Recht des Bürgerlichen Gesetzbuches gilt. Es gilt also in jedem Falle neben den Einkaufsbedingungen das ab geltende Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts. (4) Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, so wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieses Vertrages und der Bedingungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist als durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem von den Parteien mit der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Seite 5 von 10 Erstellt/Freigegeben Orga-Nr. 717 V07 02/10

6 Terms and conditions of purchase JK Group 1 General scope of application (1) The following terms and conditions apply to all contracts concluded between ourselves and the seller concerning the delivery of goods. They also apply to contracts where the main focus of the contract relates to a contract of sale. They also apply to all future business relationships, even if they have not been expressly agreed to again. (2) Our terms and conditions of purchase are only valid vis à vis an entrepreneur pursuant to 14 German Civil Code ( BGB ). (3) The terms and conditions of purchase of JK Business Group ( JK ) are exclusive, divergent, conflicting, amending or additional general terms and conditions will not constitute a part of the contract, even if they are known, unless we would have had expressly approved their validity in writing. Our terms and conditions of purchase are valid, even if we unconditionally take the delivery although we have knowledge of conflicting terms and conditions of the supplier as well as terms and conditions of the supplier differing from ours. (4) All agreements which are entered into by the supplier and us for the purpose of the execution of the contract are set down in writing in the purchase contracts and in this contract. 2 Offer/offer documents/conclusion of contract (1) We are bound to the offer for the conclusion of a purchase contract (order) for two weeks. The seller can only accept the offer by means of a statement in writing to us within these two weeks. We are however only bound for five working days from receipt of the offer if the parties have already concluded and processed contracts before in relation to the contract products ordered. (2) We retain any rights of ownership and copyrights to illustrations, drawings, calculations and any other documents; they may not be made accessible to third parties without our express consent in writing. They are only to be used for production based on our order; after the order has been processed they are to be returned to us upon request. They shall be kept secret from third parties, in this respect the provision in 12 also applies. (3) An order is only considered to be placed if it has been drawn up and signed by us, unless the parties agree to orders being communicated within the scope of system technology. Verbally placed orders or orders placed by telephone are only binding if confirmed by us with the subsequent submission of an order in writing. Drawings specified by us in individual cases including tolerance specifications are binding. With acceptance of the order the seller recognises that he has by inspecting the available plans informed himself of the nature and scope of performance. If there are obvious mistakes, typing or calculation errors in the documents, drawings and plans prepared by us, these shall not be binding for us. In this case the seller is obliged to notify us immediately of such errors so that our order can be corrected and renewed. This also applies to missing documents or drawings etc. Deviations in quantity and quality from the text and content of our order and subsequent contract amendments are only considered to be agreed if we have expressly confirmed them in writing. 3 Time of delivery (1) The time of delivery stated in the order is binding. Delivery periods and times run from the date of the order. They goods must arrive at the receiving location specified by us within the delivery period or by the delivery deadline. The supplier is obliged to inform us immediately in writing, if any circumstances occur or if he realises any circumstances which cause that the stated time of delivery cannot be met. If delays are to be expected (whole or part deliveries cannot be completed on time), he has to inform us in writing (stating the reasons and by how long the deadline is likely to be exceeded) so that the possible damage to us can be prevented or limited and we can make a decision on the continuation of the contract. (2) In case of a delay of delivery we are entitled to the legal remedies. We are particularly entitled to claim compensation for damages instead of performance after a reasonable period of time passes without a successful result. If we claim damages, the supplier is entitled to prove that he is not responsible for the breach of duty. If the seller is in default, then, following a reminder, we have the right to demand a contract penalty of 0.5 % of the net order value for each week started, up to a maximum of 5 % of the net order value and/or delivery and/or to withdraw from the contract. The contract penalty paid will be charged here against any claim for compensation for damages. The seller only has to pay the contract penalty if he has behaved culpably. (3) We are not obliged to accept the goods before the end of the delivery period or time. 4 Delivery/packaging/waste (1) In the absence of a divergent agreement, the prices include delivery free house (free delivery). The seller is obliged to bear all of the costs and expenses associated with the delivery. These include, in addition to transport and inspection costs, customs duties and other public charges (toll etc.), even if these are not introduced until after the contract has been concluded. Seite 6 von 10 Erstellt/Freigegeben Orga-Nr. 717 V07 02/10

7 (2) The risk is not transferred to us until the goods have been accepted at our receiving location or the receiving location specified by us. (3) Packaging is included in the price. The seller must where applicable select the packaging specified by us and ensure that the packaging protects the goods from damage. The seller shall take back all containers, packaging (including all transport, sales and outer packaging) and means of transport delivered by him. He will ensure at his own cost that all packaging and means of transport are collected upon our request from our premises or from a location specified by us. If the seller does not comply with his duty to collect within 10 days of receiving our request, we retain the right to have the containers, packaging and means of transport removed at the seller's cost. In addition the German Packaging Ordinance ( Verpackungsverordnung ) applies in its current version, as do other relevant laws, regulations and directives. The duties described above also include all environmentally harmful waste from the goods delivered by the seller. Waste in terms of these provisions is all waste in particular in terms of the Waste Management and Recycling Act ( Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ) and the regulations and directives passed for this purpose and the corresponding directives of the European Communities. If we provide the packaging materials, handover of the packaging materials will take place from our warehouse. With handover and collection the risk of accidental loss of the packaging materials is transferred to the seller. (4) We are only liable for damage to the containers, packaging and other means of transport taken back by the seller or for their loss if we expressly consented to them being left behind, and even then only if the damage or loss was caused deliberately or as a result of serious negligence by us or one of our vicarious agents. (5) We are therefore not liable in the event of a slightly negligent breach of this negligible contractual obligation. We point out that the above limitation of liability does not apply if in addition to the damage to the containers, packaging and other means of transport there are also physical injuries. In such cases we are liable without limitation in accordance with the legal regulations. 5 Insurance (1) The seller is obliged to take out liability insurance and to maintain this at least until the end of the guarantee. The liability insurance cover must be at least EUR 5 million for personal injury, material damage and financial loss, unless other amounts are specified in the order. (2) We can also demand that the seller takes out other insurance, e.g. transport insurance, assembly insurance, guarantee insurance etc. and maintains this at least for the appropriate period. We are to be included in these insurance policies as the co-insured party. The nature and scope of the insurance will be specified in the orders. (3) The costs of insuring the goods and in particular transport insurance will not be borne by us. (4) In the seller s insurance policies recourse by the insurer against us shall be expressly excluded. The seller must obligate his insurers to inform us without delay of any change in the insurance policies occurring during the agreed period and which affects the insurance protection. (5) The seller has to submit proof of cover for all of the required insurance at the latest with the order confirmation. We have the right to demand from the seller that he informs us at appropriate intervals of the continuation of the insurance and proves this with suitable documents. 6 Documents The seller is obliged to state on all shipping documents, delivery notes and packaging the order number, the delivery note number, the JK part number, the quantity per container and the delivery date; if he fails to do this we shall not be responsible for delays in processing. Single copies of invoices, delivery notes and packing slips are to be enclosed with each consignment. These documents must include, as stated above, the order number, the quantity and unit of quantity, the gross, net and if applicable calculation weight, the item description for our item number and with partial deliveries the relevant remaining quantity. 7 Prices Terms and conditions of payment (1) Unless otherwise is expressly specified and agreed, the agreed prices are fixed prices, providing the seller does not generally lower the prices concerned. The seller shall not grant us prices and conditions which are less favourable than for other customers, if and when these customers offer him the same or equivalent conditions in the specific case. (2) The legal VAT (value added tax) is not included in the price and will be added to the particular agreed price. (3) Payments are only made after full receipt of defect-free goods or full defect-free performance and after receipt of the invoice. With partial deliveries this applies accordingly. Time delays which are caused by incorrect or incomplete invoices do not affect any discount periods. We can only process invoices if they are in accordance with the specifications in our order (order number stated); the seller is responsible for all consequences which occur as a result of non-compliance with this obligation, unless he proves that he was not responsible. Seite 7 von 10 Erstellt/Freigegeben Orga-Nr. 717 V07 02/10

8 (4) We are entitled to the statutory rights of offset and retention to their full extent. We are entitled to assign all claims relating to the purchase contract without the approval of the seller. The seller is not entitled to assign claims relating to the contractual relationship to third parties without our prior approval in writing. Payments are only made to the seller. (5) The terms and conditions of payment are, unless otherwise agreed, as follows: a) 14 days less 3 % cash discount with the following method of payment: - receipt of invoice up to the 25th of the month = payment occurs on the 10th of the following month - 5th of the month = payment occurs on the 20th of the same month - receipt of invoice up to 15th of the month = payment occurs on the 30th of the same month b) 60 days net with the following method of payment: - receipt of invoice up to the 10th of the month = payment occurs on 10th of the month after next - receipt on invoice up to the 20th of the month = payment occurs on 20th of the month after next - receipt of invoice up to 30th of the month = payment occurs on the 30th of the month after next (6) If advance payments/payments on account/part payments are made by us, we are entitled to make these dependent on the seller providing security with a bank guarantee etc. in the same amount. 8 Inspection for defects/liability for defects (1) We are obliged to check within a reasonable period of time if there are any deviations regarding the quality or the quantity of the goods; the notice of defect is considered to be in time, if it arrives at the seller within a period of 5 working days, counted from the receipt of the goods or, in case of hidden defects, from their discovery. (2) We shall be entitled to all claims relating to defects permitted by law; we shall in any case be entitled to demand of the seller remedy of defects or delivery of replacement goods, as we choose. We expressly retain the right to compensation for damages, in particular to compensation for damages in lieu of performance. (3) We are entitled to carry out the remedy of defects at the supplier s expense if danger is ahead or if there is a particular need for hurry. We will though inform the seller in this event of the defect so that the seller can satisfy himself whether there is any defect at all. (4) The limitation period is 36 months, calculated from the transfer of risk. (5) Claims relating to defects shall exist even if there is only a minor deviation from the agreed quality and if there is only a minor impairment of usability. (6) If a material defect appears within 6 months of the transfer of risk, it is assumed that the defect was already present at the time of the transfer of risk, unless this assumption is incompatible with the nature of the object or the defect. (7) We point out that, in addition to the above provisions, the provisions in the quality assurance agreements prevail. 9 Liability of the seller/insurance protection/product liability/indemnity (1) In so far as the supplier is responsible for a damage of the product, he is obliged to indemnify us at first request in this respect against any damage claims of third persons, if the damage is caused in his sphere of influence and organisation. (2) Furthermore the supplier is obliged to reimburse possible expenses arising from or in connection with a recall action carried out by us in accordance with $$ 683, 670 BGB as well as 830, 840, 426 BGB to the extent of his liability for cases of damages pursuant to paragraph 1 above. We will inform the supplier about the contents and the extent of the recall measure which has to be carried out so far as possible and appropriate and we will give him the opportunity to make a statement. Other legal remedies are not affected. (3) The seller is obliged to maintain product liability insurance with a lump sum insured of EUR 10 million per personal injury/material damage; if we are entitled to more extensive claims for compensation for damages, these shall remain unaffected. 10 Prohibition and declaration of substances (1) From the only materials which comply with the relevant limits in the directives may be delivered. (2) The supplier has to consider the substance restrictions taking into account in particular the following regulations. JK list of prohibited substances EU Directive 2002/95/EC EU Directive 2002/96/EC The current version is always applicable, including its amendments and additions. We are to be notified immediately of changes in the composition. Irrespective of the requirements in this agreement, national and international guidelines relating to the marketing of substances must be observed and those relating to Seite 8 von 10 Erstellt/Freigegeben Orga-Nr. 717 V07 02/10

9 the provision of information concerning health and safety and environmental safety must be complied with (e.g. EC safety data sheet in accordance with EU Directive 91/155/EEC). For the individual substances quantity and content limits are specified; a declaration is not necessary below these levels. These are, unless otherwise is noted, 0.1 g/ 100 g (weight %). If the limit for a substance is greater than 0.1%, the limit must be declared from a share of 0.1% up to the so-called limit. If limits are specified for aggregates of substances, the individual substances are to be specified. (3) Any substances classified as prohibited must not be included in the products, components, materials, preparations and production materials or be released when they are used. Contamination by these substances is to be stated qualitatively, risk assessments are to be carried out in dialogue. This concerns in particular the following substances: lead, cadmium, mercury, chromium VI, polybrominated biphenyls (PBB) and polybrominated diphenyl ethers (PBDE) The seller must notify us of prohibited substances or substances requiring declaration without being requested. The obligation to provide notification of prohibited substances or substances requiring declaration does not apply if they are specified in the order specification. Prohibitions can be limited or lifted by exceptional authorisation. The exceptions are temporary until other technical solutions are found. Exceptions have to be agreed in writing when the delivery contracts are concluded. Exempted substances must be indicated in the delivery paperwork. 11 Protective rights (1) The supplier promises that any rights of third persons will not be violated in connection with his delivery. (2) If a third person exercises a right against us relating to this, the supplier is obliged to idemnify us against these claims at first written request; we are not entitled to come to any agreements with the third person without the supplier s approval, we are particularly not entitled to reach a settlement (3) The supplier s duty to indemnify us includes all our expenses which arise necessarily from or in connection with claims of third persons. (4) The limitation period is ten years, starting with the conclusion of the contract. 12 Retention of title/indemnity/tools (1) Provided that we put additional parts at the supplier s disposal, we reserve the title of these parts for ourselves. The processing or the reconstruction will be carried out for us by the supplier. If privileged concerning the goods (Vorbehaltsware) is processed with other objects not belonging to us, we will acquire joint ownership/joint property of the new object according to the ratio of the value (purchase price plus VAT) of the other objects being processed at the time of the processing. (2) If the object provided by us is mixed inseparably with other objects which do not belong to us, we acquire joint ownership of the new object in proportion to the value of the object (purchase price plus VAT) to the other objects mixed at the time of the mixing. If the mixing is done in a way that the object of the seller is considered to be the main object, then it shall be considered to be agreed that the seller shall assign proportionate joint ownership to us; the seller shall hold the object of sole or joint ownership in safe custody for us. (3) We reserve the title of the tools which we put at the supplier s disposal or have separately ordered for ourselves. The supplier is obliged to use the tools exclusively to manufacture the goods ordered by us. The seller is obliged to carry out any necessary maintenance and inspection work on our tools and all maintenance and repairs at its own cost. The seller has to notify us immediately of any disruptions; if he is culpable in failing to do so, claims for compensation for damages shall remain affected. (4) In so far as the securities which we are entitled to exceed in accordance with para. 1 and/or para. 2 the buying price of all our privileged property concerning the goods not yet paid by more than 10 %, we are obliged to release the securities which we are allowed to choose at the supplier s request. 13 Secrecy (1) The supplier is obliged to treat all illustrations, diagrams, drawings, calculations and other documents and information strictly confidential. (2) All documents and information are only allowed to be revealed vis à vis third persons with our express approval. (3) The obligation of confidentiality remains effective after the completion of the contract; it expires, if and in so far a s the knowledge of productions contained in the illustrations, diagrams, drawings, calculations and other documents ceded to the supplier becomes generally known. (4) The seller is obliged to treat our orders and all associated commercial and technical details as business secrets. 14 Indemnity against advertising statements liability (3) The seller indemnifies us from claims which his customers assert based on advertising statements made by the seller, the seller s suppliers or a helper of these and which would not exist in this nature or value without the advertising statement. Seite 9 von 10 Erstellt/Freigegeben Orga-Nr. 717 V07 02/10

10 (4) This provision applies irrespective of whether the advertising statement was made before or after this agreement was concluded. 15 Data protection (1) The seller agrees that data concerning him which we obtain within the scope of the business relationship will be processed and stored using computers and made accessible to companies affiliated with us. (2) This shall only apply if the data concerned is needed by us for processing the contract. We will also observe the provisions of the data protection law. 16 Force majeure (1) War, civil war, export or trading restrictions due to changes in political conditions, strikes, lock-outs, operational disruptions, operational restrictions and similar events which make contractual performance impossible or unreasonable for us will be considered to be force majeure and release us from our duty of prompt acceptance for the duration of such events. (2) We undertake to inform the supplier immediately of this. Both we and the seller undertake thereupon to adjust the relevant obligations to the changed conditions in good faith. 17 Legal venue place of performance applicable law severability clause (1) The legal venue is at the registered seat of our administration, provided that the supplier is a qualified merchant. However, we are entitled to sue/bring a legal action against the supplier at his general place of jurisdiction. (2) The registered seat of our administration is the place of performance, unless otherwise agreed. (3) This contract is entered into and governed by the laws of the Federal Republic of Germany. The CISG ( The United Nations Convention on the International Sale of Goods ) is not applicable. Clauses of the seller relating to choice of law are herewith expressly excluded. This applies in particular to clauses relating to choice of law which intend to prevent the German Civil Code of the from applying. In any event and in addition to the terms and conditions of purchase, the Act on the Modernisation of the Law of Obligations (Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts) of the shall apply. (4) If a provision in the contract or these terms and conditions should be ineffective in whole or in part, the effectiveness and enforceability of all remaining provisions in this contract and the terms and conditions will not be affected by this. The ineffective or unenforceable provision is to be considered to be replaced by the effective and enforceable provision which is closest to the economic purpose pursued by the parties with the ineffective or unenforceable provision. Seite 10 von 10 Erstellt/Freigegeben Orga-Nr. 717 V07 02/10

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Bolasco Import GmbH

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Bolasco Import GmbH Allgemeine Einkaufsbedingungen der Bolasco Import GmbH 1. Allgemeines Geltungsbereich 1.1 Unsere Allgemeinen Einkaufsbedingungen (nachfolgend: AEB ) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren

Mehr

Einkaufsbedingungen der Firma MBA Design & Display Produkt GmbH (Stand: Mai 2015) 1 Allgemeines Gültigkeit

Einkaufsbedingungen der Firma MBA Design & Display Produkt GmbH (Stand: Mai 2015) 1 Allgemeines Gültigkeit Einkaufsbedingungen der Firma MBA Design & Display Produkt GmbH (Stand: Mai 2015) 1 Allgemeines Gültigkeit (1) Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen

Mehr

Einkaufsbedingungen. 1 Allgemeines

Einkaufsbedingungen. 1 Allgemeines Einkaufsbedingungen 1 Allgemeines 1. Es gelten ausschließlich unsere Einkaufsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten

Mehr

Einkaufsbedingungen. 1 Geltungsbereich, Allgemeines

Einkaufsbedingungen. 1 Geltungsbereich, Allgemeines Tel +49 40 658 72 0 Fax +49 40 658 72 200 Einkaufsbedingungen 1 Geltungsbereich, Allgemeines Geschäftsführer: Norbert Peschen HR-Nr.: B 1588 Köln www.omya-hamburg.de info@omya-hamburg.de (1) Diese Einkaufsbedingungen

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen, Stand November 2011, der Greiner GmbH & Co. KG, Breitenackerweg 4, 75180 Pforzheim

Allgemeine Einkaufsbedingungen, Stand November 2011, der Greiner GmbH & Co. KG, Breitenackerweg 4, 75180 Pforzheim Allgemeine Einkaufsbedingungen, Stand November 2011, der Greiner GmbH & Co. KG, Breitenackerweg 4, 75180 Pforzheim 1 Anwendungsbereich, Geltung (1) Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen regeln die Erbringung

Mehr

General Terms of Purchasing of the Hugo Beck Maschinenbau GmbH & Co. KG. 1 Scope of application

General Terms of Purchasing of the Hugo Beck Maschinenbau GmbH & Co. KG. 1 Scope of application General Terms of Purchasing of the Hugo Beck Maschinenbau GmbH & Co. KG 1 Scope of application (1) Our General Terms of Purchasing (GTP) apply to the purchasing of goods and the commissioning of services

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen Gültig ab 09/04

Allgemeine Einkaufsbedingungen Gültig ab 09/04 Allgemeine Einkaufsbedingungen Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten nur für den Verkehr mit Unternehmern isd 310 Abs. 4 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Willy Kreutz GmbH & Co. KG

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Willy Kreutz GmbH & Co. KG Allgemeine Einkaufsbedingungen der Willy Kreutz GmbH & Co. KG Stand: 12.12.2012 1. Allgemeines 1.1 Unsere ( Willy Kreutz GmbH & Co. KG ) Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder

Mehr

Einkaufsbedingungen Einkaufsbedingungen

Einkaufsbedingungen Einkaufsbedingungen Seite 1 von 6 müssen eingeführt werden, um die Ziele eines effektiven Risikomanagementsystems zu erfüllen. Seite 2 von 6 der Firma Baumann GmbH I. Allgemeines Diese gelten für alle Bestellungen unseres

Mehr

Händler Preisliste Trade Price List 2015

Händler Preisliste Trade Price List 2015 Händler Preisliste Trade Price List 2015 gültig ab / valid from 01.03.2015 Qualität die verbindet Driven by Quality Sehr geehrter Kunde, zu unserer neuen Preisliste möchten wir Ihnen nachfolgend einige

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der Seite: Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seite: Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Abschluss eines Vertrages... 3 3. Art und Umfang der Leistungen... 3 3.1 Industrielle

Mehr

Stammkunden, bei denen keine Zahlungsrückstände bestehen, können auch per Lastschrift zahlen.

Stammkunden, bei denen keine Zahlungsrückstände bestehen, können auch per Lastschrift zahlen. AGB Zahlungsweise: Neukunden Vorauskasse (Rechnung kommt per E-Mail) Kreditkarte (Mastercard oder Visa) Bitte beachten Sie, dass bei der Zahlungsweise mit Kreditkarte eine Gebührenpauschale von 4,00 auf

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015 Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion 1 Geltungsbereich 1. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller elektronischen und schriftlichen Verträge mit Witteborn

Mehr

AGB. (2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen.

AGB. (2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen. AGB 1 Geltungsbereich & Abwehrklausel Für die über diesen Internet-Shop begründeten Rechtsbeziehungen zwischen dem Betreiber des Shops (go-to-smove) und seinen Kunden gelten ausschließlich die folgenden

Mehr

2 Sonstige Leistungen und Lieferungen

2 Sonstige Leistungen und Lieferungen 1 Anwendungsbereich (1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Fa. Stahlbau Schäfer GmbH mit ihren Vertragspartnern (Auftraggebern). (2) Abweichende

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Präambel

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Präambel Allgemeine Geschäftsbedingungen Präambel S-CAD erbringt Leistungen insbesondere in den Bereichen Schulung und Datenanlage für imos- Software sowie darüber hinaus Leistungen bei Arbeitsvorbereitung, Planung

Mehr

Preisliste für The Unscrambler X

Preisliste für The Unscrambler X Preisliste für The Unscrambler X english version Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer (19%). Irrtümer, Änderungen und Fehler sind vorbehalten. The Unscrambler wird mit

Mehr

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS

Mehr

3 Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

3 Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht Allgemeine Einkaufsbedingungen der Uedelhoven GmbH & Co. KG 1 Geltungsbereich dieser Bedingungen 1.1 Alle unsere Bestellungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen. Diese

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen

Allgemeine Einkaufsbedingungen Allgemeine Einkaufsbedingungen Allgemeine Einkaufsbedingungen DAKA Entsorgungsunternehmen GmbH & Co. KG Allgemein Von unseren Einkaufsbedingungen abweichende Regelungen gelten nur im Falle unserer ausdrücklichen,

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Veritas Aktiengesellschaft

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Veritas Aktiengesellschaft 1 (im Folgenden AEB ) 1. Allgemeines; Geltungsbereich 1.1. Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Payment of value added tax (VAT) (EZPWD-Anfrage ) 2016 Deutscher Bundestag WD /16

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Payment of value added tax (VAT) (EZPWD-Anfrage ) 2016 Deutscher Bundestag WD /16 Payment of value added tax (VAT) (EZPWD-Anfrage ) 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Payment of value added tax (VAT) (EZPWD-Anfrage ) Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 07.04.2016 Fachbereich: WD 4: Haushalt

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen der - m s d - steeldesign Präzisionskomponenten GmbH

Allgemeine Einkaufsbedingungen der - m s d - steeldesign Präzisionskomponenten GmbH Allgemeine Einkaufsbedingungen der - m s d - steeldesign Präzisionskomponenten GmbH Stand: Mai 2005 Änderungsindex: 01 I. Allgemeine Bestimmungen 1. Für die Lieferungen und Leistungen, die Sie (im Folgenden:

Mehr

Umrüstung von SMA Wechselrichtern nach SysStabV Bernd Lamskemper

Umrüstung von SMA Wechselrichtern nach SysStabV Bernd Lamskemper Umrüstung von SMA Wechselrichtern nach SysStabV Bernd Lamskemper Disclaimer IMPORTANT LEGAL NOTICE This presentation does not constitute or form part of, and should not be construed as, an offer or invitation

Mehr

Combined financial statements as of December 31, 2017

Combined financial statements as of December 31, 2017 Combined financial statements as of December 31, 2017 AUDITOR'S REPORT Aid to the Church in Need (Foundation under Canon Law) Königstein im Taunus KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft This

Mehr

Geheimhaltungsvereinbarung

Geheimhaltungsvereinbarung Geheimhaltungsvereinbarung zwischen Seisenbacher GmbH Schwarzenberg 82 3341 Ybbsitz (idf. A ) vertreten durch XXX NAME XXX UND XXXX FUNKTION XXX und Firma Straße PLZ,Ort (idf. B ) vertreten durch, Funktion

Mehr

Release Notes BRICKware 7.5.4. Copyright 23. March 2010 Funkwerk Enterprise Communications GmbH Version 1.0

Release Notes BRICKware 7.5.4. Copyright 23. March 2010 Funkwerk Enterprise Communications GmbH Version 1.0 Release Notes BRICKware 7.5.4 Copyright 23. March 2010 Funkwerk Enterprise Communications GmbH Version 1.0 Purpose This document describes new features, changes, and solved problems of BRICKware 7.5.4.

Mehr

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen 1. Geltungsbereich Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die auf Domains ( guidefinder ) der Firma fmo

Mehr

Big Data Analytics. Fifth Munich Data Protection Day, March 23, Dr. Stefan Krätschmer, Data Privacy Officer, Europe, IBM

Big Data Analytics. Fifth Munich Data Protection Day, March 23, Dr. Stefan Krätschmer, Data Privacy Officer, Europe, IBM Big Data Analytics Fifth Munich Data Protection Day, March 23, 2017 C Dr. Stefan Krätschmer, Data Privacy Officer, Europe, IBM Big Data Use Cases Customer focused - Targeted advertising / banners - Analysis

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher 1. Allgemeines Alle Leistungen, die von den Webseiten

Mehr

https://portal.microsoftonline.com

https://portal.microsoftonline.com Sie haben nun Office über Office365 bezogen. Ihr Account wird in Kürze in dem Office365 Portal angelegt. Anschließend können Sie, wie unten beschrieben, die Software beziehen. Congratulations, you have

Mehr

1. Vertragsgegenstand

1. Vertragsgegenstand 1. Vertragsgegenstand Der Auftraggeber bietet dem Auftragnehmer an, Leistungen im Bereich Konstruktion und Zeichnungen an ihn zu vergeben. Je nach Sachlage handelt es sich um komplette in sich geschlossene

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen der ComS.I.T. Distribution GmbH

Allgemeine Einkaufsbedingungen der ComS.I.T. Distribution GmbH Allgemeine Einkaufsbedingungen der ComS.I.T. Distribution GmbH 1 Allgemeines- Geltungsbereich (1) Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen

Mehr

Dominik Stockem Datenschutzbeauftragter Microsoft Deutschland GmbH

Dominik Stockem Datenschutzbeauftragter Microsoft Deutschland GmbH Dominik Stockem Datenschutzbeauftragter Microsoft Deutschland GmbH Peter Cullen, Microsoft Corporation Sicherheit - Die Sicherheit der Computer und Netzwerke unserer Kunden hat Top-Priorität und wir haben

Mehr

Veröffentlichung einer Mitteilung nach 27a Abs. 1 WpHG

Veröffentlichung einer Mitteilung nach 27a Abs. 1 WpHG Veröffentlichung einer Mitteilung nach 27a Abs. 1 WpHG First Sensor AG Peter-Behrens-Str. 15 12459 Berlin First Sensor-Aktie ISIN DE0007201907 Ι WKN 720190 25. November 2011 Veröffentlichung gemäß 26 Abs.

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES ONLINESHOPS FÜR UNTERNEHMEN (B2B) für http://www.stratolabs.de

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES ONLINESHOPS FÜR UNTERNEHMEN (B2B) für http://www.stratolabs.de 1. Allgemeines Alle Leistungen, die vom Onlineshop für den Kunden erbracht werden, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Regelungen haben

Mehr

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma handymann Stand: November 2015 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags/Vertrags-Abschlusses

Mehr

CarMedia. Bedienungsanleitung Instruction manual. AC-Services Albert-Schweitzer-Str.4 68766 Hockenheim www.ac-services.eu info@ac-services.

CarMedia. Bedienungsanleitung Instruction manual. AC-Services Albert-Schweitzer-Str.4 68766 Hockenheim www.ac-services.eu info@ac-services. CarMedia Bedienungsanleitung Instruction manual AC-Services Albert-Schweitzer-Str.4 68766 Hockenheim www.ac-services.eu info@ac-services.eu DE Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Hinweise... 3 2. CarMedia...

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

nach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ)

nach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ) Vertrag zur Verteilung von Kursdaten nach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ) Version 6.0 Gültig ab 28.09.2015 zwischen Boerse Stuttgart GmbH Börsenstraße 4 70174 Stuttgart nachfolgend als Boerse Stuttgart

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen (Stand Februar 2004) der Firma Stahlberg GmbH

Allgemeine Einkaufsbedingungen (Stand Februar 2004) der Firma Stahlberg GmbH Allgemeine Einkaufsbedingungen (Stand Februar 2004) der Firma Stahlberg GmbH 1 Allgemeines - Geltungsbereich (1) Für Rechtsbeziehungen zwischen einem Lieferanten und uns gelten ausschließlich unsere nachstehenden

Mehr

Handbuch. Artologik EZ-Equip. Plug-in für EZbooking version 3.2. Artisan Global Software

Handbuch. Artologik EZ-Equip. Plug-in für EZbooking version 3.2. Artisan Global Software Artologik EZ-Equip Plug-in für EZbooking version 3.2 Artologik EZbooking und EZ-Equip EZbooking, Ihre webbasierte Software zum Reservieren von Räumen und Objekten, kann nun durch die Ergänzung um ein oder

Mehr

ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN IM GESCHÄFTSVERKEHR GEGENÜBER UNTERNEHMERN DER MASCHINENFABRIK GUSTAV EIRICH GMBH & CO KG 1 Allgemeines Geltungsbereich (1) Die vorliegenden Einkaufsbedingungen finden Anwendung

Mehr

Disclaimer & Legal Notice. Haftungsausschluss & Impressum

Disclaimer & Legal Notice. Haftungsausschluss & Impressum Disclaimer & Legal Notice Haftungsausschluss & Impressum 1. Disclaimer Limitation of liability for internal content The content of our website has been compiled with meticulous care and to the best of

Mehr

Annette Kägi-Griesser, Deko, Krimskrams, Kitsch und so, nachstehend das Einzelunternehmen :

Annette Kägi-Griesser, Deko, Krimskrams, Kitsch und so, nachstehend das Einzelunternehmen : AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich,, nachstehend das Einzelunternehmen : verkauft Waren über den Onlineshop zu den nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden

Mehr

Antrag gemäß Art. 16 DSGVO auf Berichtigung Request for the Right to Rectification (Article 16 GDPR)

Antrag gemäß Art. 16 DSGVO auf Berichtigung Request for the Right to Rectification (Article 16 GDPR) Antrag gemäß Art. 16 DSGVO auf Berichtigung Request for the Right to Rectification (Article 16 GDPR) Stand / Last changed: Dezember 2018 Antragssteller / Applicant: Name / Name: Anschrift / Postal address:

Mehr

Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Klaiber + Heubach GmbH & Co. KG (freigegeben am 31.03.2014)

Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Klaiber + Heubach GmbH & Co. KG (freigegeben am 31.03.2014) Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Klaiber + Heubach GmbH & Co. KG (freigegeben am 31.03.2014) Geltungsbereich dieser Bedingungen 1. Diese Allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hostelaufnahmevertrag des RE4Hostel in Erfurt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hostelaufnahmevertrag des RE4Hostel in Erfurt. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hostelaufnahmevertrag des RE4Hostel in Erfurt. 1 (1)Geltungsbereich (2)Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hostelzimmern

Mehr

General Terms and Conditions

General Terms and Conditions General Terms and Conditions The General Terms and Conditions (hereinafter GTC ) regulate the legal relationship between you and Galerie Walu AG. The German version of these General Terms and Conditions

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung

Mehr

BEB DIENSTLEISTUNGEN. Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich 2. Pflichten des Auftragnehmers und Zusammenarbeit

BEB DIENSTLEISTUNGEN. Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich 2. Pflichten des Auftragnehmers und Zusammenarbeit SEITE 1 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich 2. Pflichten des Auftragnehmers und Zusammenarbeit 3. Pflichtverletzungen 4. Versicherung 5. Kündigungsrecht Table of Contents 1. Scope 2. Contractor

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

ß ñ. Sarah Schneider Sprachdienste s p a n i s c h - d e u t s c h e s S p r a c h b ü r o

ß ñ. Sarah Schneider Sprachdienste s p a n i s c h - d e u t s c h e s S p r a c h b ü r o Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungen 1. Geltungsbereich (1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzer und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich

Mehr

Werbebanner-Vertrag. 1 Gegenstand des Vertrages. (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme eines Werbebanners des Kunden auf eine Website des

Werbebanner-Vertrag. 1 Gegenstand des Vertrages. (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme eines Werbebanners des Kunden auf eine Website des Werbebanner-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme

Mehr

Reisebedingungen der Rautenberg Reisen ohg a) Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, per Internet oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Firma

Mehr

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Vertrag über ein Nachrangdarlehen Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse

Mehr

GURUCAD - IT DIVISION CATIA V5 PLM EXPRESS CONFIGURATIONS Hamburg, 16th February 2010, Version 1.0

GURUCAD - IT DIVISION CATIA V5 PLM EXPRESS CONFIGURATIONS Hamburg, 16th February 2010, Version 1.0 Engineering & IT Consulting GURUCAD - IT DIVISION CATIA V5 PLM EXPRESS CONFIGURATIONS Hamburg, 16th February 2010, Version 1.0 IT DIVISION CATIA V5 DEPARTMENT Mobile: +49(0)176 68 33 66 48 Tel.: +49(0)40

Mehr

Zwischen. ...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt. vertreten durch,,, und. ,,,,, im Folgenden Vertragspartner genannt. vertreten durch,,,

Zwischen. ...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt. vertreten durch,,, und. ,,,,, im Folgenden Vertragspartner genannt. vertreten durch,,, Zwischen...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt vertreten durch,,, und,,,,, im Folgenden Vertragspartner genannt vertreten durch,,, wird folgender Vertrag zur Überlassung von Content geschlossen:

Mehr

10. 12. Januar 2017 Marketing Angebote 1

10. 12. Januar 2017 Marketing Angebote 1 10. 12. Januar 2017 Marketing Angebote 1 : www.psi-messe.com () 1. Nah am Besucher 1.1 1.2 Promotionteam, Premium Eingangsbereich Nord/Nord-Ost und Hallen 9 12 Promotionteam Eingangsbereich Nord/Nord-Ost

Mehr

Land / Country Standnr./ Stand N Halle/ Hall Stand type Reihe/ Row Kopf/ Peninsula Eck/ Corner Block/ Island m²/sqm

Land / Country Standnr./ Stand N Halle/ Hall Stand type Reihe/ Row Kopf/ Peninsula Eck/ Corner Block/ Island m²/sqm 1/6 : +49 (0)176 2231 5851 : Pflanzen - Mietware / Plants - on loan Produkt / Product Beschreibung / Description Einzelpreis / je extra Tag Unit Price / per extra day F01 Laurus nobilis Kegel, bis 1,80

Mehr

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Vertrag über ein Nachrangdarlehen Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der K.H. Dewert GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der K.H. Dewert GmbH K. H. Dewert GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen der K.H. Dewert GmbH I. Geltung der Bedingungen 1. Wir schließen ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: Bedingungen)

Mehr

Lieferspezifikation/ Delivery specification

Lieferspezifikation/ Delivery specification Seite / Page 1/6 1. Zweck Zweck dieser Spezifikation ist die Sicherstellung der Umweltverträglichkeit der hergestellten und gelieferten Produkte. Dazu soll die Verwendung von Stoffen in Produkten auf solche

Mehr

Cloud for Customer Learning Resources. Customer

Cloud for Customer Learning Resources. Customer Cloud for Customer Learning Resources Customer Business Center Logon to Business Center for Cloud Solutions from SAP & choose Cloud for Customer https://www.sme.sap.com/irj/sme/ 2013 SAP AG or an SAP affiliate

Mehr

Audi Investor and Analyst Day 2011 Axel Strotbek

Audi Investor and Analyst Day 2011 Axel Strotbek Audi Investor and Analyst Day 2011 Axel Strotbek Member of the Board of Management, Finance and Organization Economic development of key sales regions 2007 to [GDP in % compared with previous year] USA

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen. 1 Allgemeines/Geltungsbereich

Allgemeine Einkaufsbedingungen. 1 Allgemeines/Geltungsbereich Allgemeine Einkaufsbedingungen 1 Allgemeines/Geltungsbereich Unsere Einkaufsbedingungen gelten für alle Verträge, durch welche wir Waren, Rohstoffe und Dienstleistungen einkaufen. Unsere Einkaufsbedingungen

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Rechnungswesen Prüfung (30 Minuten - 10 Punkte)

Rechnungswesen Prüfung (30 Minuten - 10 Punkte) Rechnungswesen Prüfung (30 Minuten - 10 Punkte) 1/4 - Aktiva Programmelement Verfahrensmethode Zeit Punkte Aktiva Füllen Sie die Leerstellen aus 5' 1.5 Die Aktiven zeigen die Herkunft der Vermögensgegenstände

Mehr

ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN eventa Aktiengesellschaft Flurweg 11 D-82402 Seeshaupt ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN DER EVENTA AG STAND 06/2014 1 ALLGEMEINES GELTUNGSBEREICH (1) Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende

Mehr

Allgemeine Bedingungen für alle Schulungen und Seminare

Allgemeine Bedingungen für alle Schulungen und Seminare Allgemeine Bedingungen für alle Schulungen und Seminare 1. Geltungsbereich 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Teilnehmer der Schulung (im

Mehr

Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen für die Garantieversicherung (TK MGar 2014)

Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen für die Garantieversicherung (TK MGar 2014) TK MGar 2014 GDV 0862 Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen für die Garantieversicherung (TK MGar 2014) Version 01-2014 GDV 0862 MGar Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft

Mehr

Bei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses.

Bei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses. Widerrufsbelehrung Aufgrund der Verbraucherrechte-Richtlinie der EU besteht in allen Mitgliedsstaaten der EU ein Widerrufsrecht für Endverbraucher bei Internetgeschäften. Die EU-Richtlinie gilt nur für

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Werkzeugvertrag B. - nachstehend "BHTC" genannt - - nachstehend "Lieferant" genannt -

Werkzeugvertrag B. - nachstehend BHTC genannt - - nachstehend Lieferant genannt - Seite: 1/4 zwischen - der Firma Behr-Hella-Thermocontrol GmbH, Hansastr. 40, 59557 Lippstadt - nachstehend "BHTC" genannt - und - nachstehend "Lieferant" genannt - 1. Werkzeuge Für die Durchführung von

Mehr

Ergebnisabführungsvertrag

Ergebnisabführungsvertrag Ergebnisabführungsvertrag zwischen Funkwerk AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 111457, und - im folgenden Organträger genannt - Funkwerk Security Communications GmbH, eingetragen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften

Mehr

- 1 - Zwischen Ihnen und uns ist am... der Bilanzgruppenverantwortlichen ( BGV )-Vertrag abgeschlossen worden.

- 1 - Zwischen Ihnen und uns ist am... der Bilanzgruppenverantwortlichen ( BGV )-Vertrag abgeschlossen worden. - 1 - AGCS Gas Clearing and Settlement AG Alserbachstrasse 14-16 A-1090 Wien Verpfändung von Wertpapieren Sehr geehrte Damen und Herren, Zwischen Ihnen und uns ist am... der Bilanzgruppenverantwortlichen

Mehr

EGELHOF Einkaufsbedingungen

EGELHOF Einkaufsbedingungen EGELHOF Einkaufsbedingungen 1 Geltung Unsere Bestellungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage unserer Allgemeinen Einkaufsbedingungen in der jeweils geltenden Fassung. Abweichende Vereinbarungen

Mehr

Registration of residence at Citizens Office (Bürgerbüro)

Registration of residence at Citizens Office (Bürgerbüro) Registration of residence at Citizens Office (Bürgerbüro) Opening times in the Citizens Office (Bürgerbüro): Monday to Friday 08.30 am 12.30 pm Thursday 14.00 pm 17.00 pm or by appointment via the Citizens

Mehr

Security of Pensions

Security of Pensions Security of Pensions by Prof. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer - Pensions are of essential importance for people and security of pensions important for them for a number of reasons - People depend on pensions

Mehr

Niedrigzinsen ade? Management von Zinsrisiken bei der Vonovia. Dr. Frank Reifenrath Finanzen & Treasury

Niedrigzinsen ade? Management von Zinsrisiken bei der Vonovia. Dr. Frank Reifenrath Finanzen & Treasury Niedrigzinsen ade? Management von Zinsrisiken bei der Vonovia. Dr. Frank Reifenrath Finanzen & Treasury Unsere 3 Kernrisiken Reputation Regulation Rates Risiko-Identifikation (1) Finanzielle Verbindlichkeiten

Mehr

VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut Zeichengenehmigung

VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut Zeichengenehmigung Blatt / page 2 Dieses Blatt gilt nur in Verbindung mit Blatt 1 des sausweises Nr. This supplement is only valid in conjunction with page 1 of the. Warmwasserspeicher, geschlossen Storage water heater,

Mehr

Freier Mitarbeiter Vertrag

Freier Mitarbeiter Vertrag Freier Mitarbeiter Vertrag zwischen Institution: GF/PDL: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftraggeber genannt- und Freiberufler Name: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftragnehmer genannt- wird folgendes vereinbart:

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bird Like - Designagentur

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bird Like - Designagentur Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bird Like - Designagentur Bird Like - Designagentur / Schachtstr. 12b / 31180 Giesen info@bird-like.com / www.bird-like.com Stand April 2015 Seite 1 von 5 Allgemeine

Mehr

1 Rücktritt, 346 ff BGB Eine Darstellung über die Voraussetzungen zur Ausübung des Rücktrittsrechts

1 Rücktritt, 346 ff BGB Eine Darstellung über die Voraussetzungen zur Ausübung des Rücktrittsrechts 1 Rücktritt, 346 ff BGB Eine Darstellung über die Voraussetzungen zur Ausübung des Rücktrittsrechts 1.1 Einleitung Gesetzliche Grundlagen des Rücktrittsrechts: 321 Abs. 2 Satz 2 BGB Rücktritt bei Unsicherheitseinrede

Mehr

Der Schutz-Garant. Das 1x1 des Kühlerschutzes

Der Schutz-Garant. Das 1x1 des Kühlerschutzes Headline Der Schutz-Garant. Das 1x1 des Kühlerschutzes Wie funktioniert das Kühlsystem? Das Grundprinzip ist einfach: 1/3 der im Motor erzeugten Energie wird in Form von Wärme vom Kühlmittelgemisch zum

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend

Mehr

Tiefzieh ohne 21.01.2011 15:09 Uhr Seite 1. Hufschmied Fräser zur Tiefziehteile-Bearbeitung Hufschmied mills for deepdrawing-moulders

Tiefzieh ohne 21.01.2011 15:09 Uhr Seite 1. Hufschmied Fräser zur Tiefziehteile-Bearbeitung Hufschmied mills for deepdrawing-moulders Tiefzieh ohne 21.01.2011 15:09 Uhr Seite 1 Hufschmied Fräser zur Tiefziehteile-Bearbeitung Hufschmied mills for deepdrawing-moulders Tiefzieh ohne 21.01.2011 15:09 Uhr Seite 2 Hufschmied Zerspanungssysteme

Mehr

(inkl. Zusatzleistungen des Verpächters)

(inkl. Zusatzleistungen des Verpächters) Muster: Pachtvertrag mit Zusatzleistung des Verpächters P A C H T V E R T R A G (inkl. Zusatzleistungen des Verpächters) zwischen als Verpächter/in resp. Erbringer/in von Zusatzleistungen (nachfolgend:

Mehr

Stephan Bolz. VOB/B kompakt. 150 Antworten auf die wichtigsten Fragen zur VOB. Aktualisierungsbeilage zur VOB/B 2012 ISBN 978-3-481-02636-3

Stephan Bolz. VOB/B kompakt. 150 Antworten auf die wichtigsten Fragen zur VOB. Aktualisierungsbeilage zur VOB/B 2012 ISBN 978-3-481-02636-3 Stephan Bolz VOB/B kompakt 150 Antworten auf die wichtigsten Fragen zur VOB Aktualisierungsbeilage zur VOB/B 2012 ISBN 978-3-481-02636-3 Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, im September 2012 ist

Mehr

MARKET DATA CIRCULAR DATA AMENDMENT

MARKET DATA CIRCULAR DATA AMENDMENT MARKET DATA CIRCULAR DATA AMENDMENT Anpassung Schlussabrechnungspreise Financial Power Futures May 2015 Leipzig, 10.07.2015 - Die Schlussabrechnungspreise für die Financial Power Futures werden nach der

Mehr

ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG

ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG zwischen Hildegard Geiger, Akademie für Ganzheitliche Kosmetik, Landesschule des Bundesverbandes Kosmetik Auwiesenweg 12a, 80939 München, und Name, Vorname: Geburtsdatum:

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB)

Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB) Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB) Wir bestellen auf der Grundlage unserer Allgemeinen Einkaufsbedingungen. Unsere Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen

Mehr

Markenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke

Markenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke Markenvertrag zwischen der Gebäudereiniger-Innung Berlin und - Innung - dem Innungsmitglied - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke 1. Die Gebäudereiniger-Innung Berlin ist Lizenznehmerin der vom

Mehr

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung

Mehr

Franziska Neumann, Übersetzungen

Franziska Neumann, Übersetzungen 1. Allgemeines Allgemeine Geschäftsbedingungen Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen Franziska Neumann und den Auftraggebern. Die AGB werden vom Kunden durch die Auftragserteilung

Mehr

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:

Mehr

Safety action Inspection of welds

Safety action Inspection of welds Knott GmbH Obinger Straße 15 D 83125 Eggstätt Receiver final custormer Ihre Nachricht Your letter Ihr Zeichen Your references Datum Date Abteilung Department Bearbeitet durch Contact person Unser Zeichen

Mehr