ZUWENDUNGSVERTRAG GRANT AGREEMENT FÜR ERASMUS+ HOCHSCHULBILDUNG - STUDIUM 2014/15
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1 CHANGING LIVES. OPENING MINDS. ZUWENDUNGSVERTRAG GRANT AGREEMENT FÜR ERASMUS+ HOCHSCHULBILDUNG - STUDIUM 2014/15 I. ANGABEN DER EINRICHTUNG HOCHSCHULE BREMEN, University of Applied Sciences, Neustadtswall 30, Bremen Nachfolgend die Einrichtung, für die Unterzeichnung dieses Vertrags durch Knippel, Ilka, ERASMUS Hochschulkoordinatorin vertreten, und II. ANGABEN ZUR PERSON nachfolgend der Teilnehmer Nachname Vorname Geburtsdatum (Tag/Monat/Jahr) Staatsangehörigkeit Vollständige Heimatanschrift [PLZ, Ort, Straße, Nummer] Telefonnummer Matrikelnummer Geschlecht M W Studienzyklus Bachelor Master Promotion Kurzzeit Studiengang ISCED-F-Code (siehe Anhang IV) Anzahl der abgeschlossenen Hochschulstudiensemester Bisher absolvierte ERASMUS Auslandsaufenthalte in Monaten SMS SMP III. ANGABEN ZUR MOBILITÄT Auslandsstudiensemester: WS 2014/15 SS 2015 Auslandsstudienaufenthalt von - bis (Tag/Monat/Jahr)*1 * 1 Das Datum des Beginns der Mobilitätsphase ist der erste Tag, an dem der Teilnehmer an der Aufnahmeeinrichtung anwesend sein muss. Bei Teilnehmern, die an einem durch eine andere als die Aufnahmeeinrichtung durchgeführten Sprachkurs als maßgeblicher Bestandteil der Mobilitätsphase im Ausland teilnehmen, ist das Datum des Beginns der Mobilitätsphase von der Einrichtung auszuwählen: / /20. Das Datum des Endes der Mobilitätsphase ist der letzte Tag, an dem der Teilnehmer an der Aufnahmeeinrichtung anwesend sein muss. 1
2 Name der Gasthochschule Land/ Ort der Gasthochschule ERASMUS-Code der Gasthochschule (siehe Anhang V) Unterrichtssprache an der Gasthochschule ECTS wird angewandt Ja, zu erreichende ECTS Punkte Nein Letter of Acceptance der Gasthochschule liegt vor Ja Nein IV. ANGABEN ZUR FINANZIELLEN UNTERSTÜTZUNG Der Teilnehmer erhält: x finanzielle Unterstützung aus EU-Mitteln in Kombination mit Zero-Grant-Tagen mit EU-Förderung finanzielle Unterstützung aus EU-Mitteln Zero Grant mit EU-Förderung Die finanzielle Unterstützung für die Mobilitätsphase beträgt* 2 : Ländergruppe I: 300 EUR/Monat. Dies entspricht 10 EUR/Tag. Ländergruppe II: 240 EUR/Monat. Dies entspricht 8 EUR/Tag. Ländergruppe III: 180 EUR/Monat. Dies entspricht 6 EUR/Tag. Auszufüllen von der Einrichtung: Abzüglich von Zero-Grant-Tagen, erhält der Teilnehmer finanzielle Unterstützung aus EU-Mitteln für Tage. Die finanzielle Unterstützung umfasst: Fördermittel für im Ausland Alleinerziehende mit Kind finanzielle Unterstützung für Teilnehmer mit Behinderung Bankkonto, an das die finanzielle Unterstützung gezahlt werden soll: Kontoinhaber (falls nicht Teilnehmer): Kontonummer: BLZ: IBAN: BIC-Code: Name der Bank: Die Einrichtung und der Teilnehmer haben die aufgeführten Angaben, besonderen Bestimmungen und Anhänge vereinbart, die fester Bestandteil dieses Vertrags sind ( der Vertrag ): Anhang I Lernvereinbarung für Hochschulstudien Learning Agreement for Studies * 3 Anhang II Allgemeine Bestimmungen Anhang III ERASMUS-Studierendencharta Anhang IV Liste der ISCED-F-Codes Anhang V Liste der ERASMUS-Codes Anhang VI Ländergruppen Die unter Besondere Bestimmungen aufgeführten Bedingungen haben Vorrang vor den Bestimmungen in den Anhängen. * 2 Eine Übersicht der Ländergruppen finden Sie im Anhang VI. * 3 Anhang I muss nicht zwingend in Papierform mit Originalunterschriften vorgelegt werden. Je nach Gesetzgebung sind ggf. gescannte oder digitale en zulässig. 2
3 BESONDERE BESTIMMUNGEN ARTIKEL 1 VERTRAGSGEGENSTAND 1.1 Die Einrichtung gewährt dem Teilnehmer finanzielle Unterstützung bei einer Mobilitätsmaßnahme für Studium oder Studium inklusive Praktikumsphase im Rahmen des ERASMUS+ Programms. 1.2 Der Teilnehmer akzeptiert die finanzielle Unterstützung in Höhe des in Artikel 3.1 genannten Betrags und verpflichtet sich, die Mobilitätsmaßnahme für Studium oder Studium inklusive Praktikumsphase wie in Anhang I beschrieben durchzuführen. 1.3 Alle Vertragsänderungen müssen schriftlich erfolgen und als Original unterzeichnet werden. ARTIKEL 2 INKRAFTTRETEN UND DAUER DER MOBILITÄTSPHASE 2.1 Der Vertrag tritt am Tag der Unterzeichnung durch die letzte der beiden Parteien in Kraft. 2.2 Die Mobilitätsphase beginnt frühestens am [vereinbart unter Punkt III.] und endet spätestens am [vereinbart unter Punkt III.]. 2.3 Der Teilnehmer erhält finanzielle Unterstützung aus EU-Mitteln für [vereinbart unter Punkt IV.] Tage. 2.4 Die Gesamtdauer der Mobilitätsphase einschließlich der vorhergehenden Teilnahme am ERASMUS-Unterprogramm für lebenslanges Lernen darf höchstens 12 Monate pro Studienzyklus betragen. 2.5 Anträge an die Einrichtung auf Verlängerung der Aufenthaltsdauer müssen mindestens einen Monat vor Ende der Mobilitätsphase gestellt werden. 2.6 Das Transcript of Records oder Praktikumszeugnis (oder die diesen Dokumenten beigefügte Erklärung Learning Agreement After the mobility ) muss das bestätigte Datum des Beginns und Endes der Mobilitätsphase enthalten. ARTIKEL 3 FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG 3.1 Die finanzielle Unterstützung für die Mobilitätsphase beträgt [vereinbart unter Punkt IV.] EUR. Dies entspricht [vereinbart unter Punkt IV.] EUR für 30 Tage. 3.2 Der endgültige Betrag für die Mobilitätsphase wird durch Multiplikation der Anzahl der Tage/Monate der Mobilitätsphase nach Artikel 2.3 mit dem Tages-/Monatssatz für das betreffende Gastland ermittelt. Für unvollständige Monate wird die finanzielle Unterstützung durch Multiplikation der Anzahl der Tage des unvollständigen Monats mit 1/30 des Monatsbetrags ermittelt. ARTIKEL 4 ZAHLUNGSMODALITÄTEN 4.1 Der Teilnehmer erhält innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsunterzeichnung durch beide Parteien und spätestens bis zum Datum des Beginns der Mobilitätsphase oder bei Eingang der Ankunftsbestätigung eine Vorfinanzierungszahlung in Höhe von 100 % des in Artikel 3 genannten Betrags pro Semester. Legt der Teilnehmer die entsprechenden Nachweise nicht rechtzeitig nach dem Zeitplan der Entsendeeinrichtung vor, ist ausnahmsweise eine spätere Zahlung der Vorfinanzierung möglich. 4.2 Beträgt die Zahlung nach Artikel 4.1 weniger als 100 % der Höchstsumme der Zuwendung, gilt die Übermittlung der EUSurvey-Onlineumfrage als Antrag des Teilnehmers auf Zahlung des Restbetrags der finanziellen Unterstützung. Für die Zahlung des Restbetrags durch die Einrichtung, oder bei fälligen Rückzahlungen für eine Rückzahlungsforderung, gilt eine Frist von 30 Kalendertagen. 3
4 ARTIKEL 5 VERSICHERUNG 5.1 Der Teilnehmer muss über ausreichenden Versicherungsschutz (Krankenversicherung, ggf. Haftpflicht* 4 - und Unfallversicherung) für das Gastland verfügen und verpflichtet sich, selbst für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen, da mit dem Programm keinerlei Versicherungsschutz verbunden ist. Es besteht die Möglichkeit, auf eigene Kosten an der Gruppenversicherung des DAAD teilzunehmen. Kranken-/Unfall- und Haftpflichtversicherung sind inbegriffen. Nähere Auskünfte unter versicherungen/ bzw. unter Der Teilnehmer erklärt, dass ausreichender Krankenversicherungsschutz für den Aufenthalt im oben genannten Gastland besteht. ARTIKEL 6 ONLINESPRACHVORBEREITUNG [nur bei Mobilitätsphasen mit Beginn nach dem 1. Oktober 2014 für die im Online-Tool verfügbaren Sprachen] 6.1 Ist Englisch, Französisch, Deutsch, Italienisch oder Spanisch die Hauptunterrichtssprache oder Hauptarbeitssprache oder wurde dies mit der Entsendeeinrichtung entsprechend vereinbart, müssen Teilnehmer (außer Muttersprachler) vor und am Ende der Mobilitätsphase eine Onlinebewertung ihrer Sprachkenntnisse vornehmen. Der Teilnehmer muss die Einrichtung umgehend in Kenntnis setzen, wenn er die Onlinebewertung nicht vornehmen kann. 6.2 Optional: Der Teilnehmer muss den Onlinesprachkurs für mit der entsprechenden Lizenz absolvieren, um sich auf die Mobilitätsphase im Ausland vorzubereiten. Der Teilnehmer muss die Einrichtung umgehend in Kenntnis setzen, wenn er den Onlinekurs nicht absolvieren kann. 6.3 Optional: Die Zahlung der letzten Rate der finanziellen Unterstützung unterliegt dem Abschluss der verpflichtenden Onlinebewertung am Ende der Mobilitätsphase. ARTIKEL 7 EUSURVEY 7.1 Der Teilnehmer muss innerhalb von 30 Tagen nach Ende der Mobilitätsphase die EUSurvey-Onlineumfrage ausfüllen und übermitteln. Dem Teilnehmer ist das Recht vorbehalten, die ursprünglich ausgefüllte EUSurvey-Umfrage innerhalb von 70 Tagen nach Ende der Mobilitätsphase zu ändern. 7.2 Die Einrichtung kann von Teilnehmern, die die EUSurvey-Onlineumfrage nicht ausfüllen und übermitteln, die teilweise oder vollständige Rückzahlung der erhaltenen finanziellen Unterstützung verlangen. ARTIKEL 8 ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND 8.1 Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. 8.2 Sofern Streitigkeiten zwischen der Einrichtung und dem Teilnehmer die Auslegung, die Anwendung oder die Gültigkeit dieses Vertrags betreffend nicht gütlich beigelegt werden können, ist für solche Streitigkeiten ausschließlich der Gerichtsstand nach dem anwendbaren innerstaatlichen Recht zuständig. * 4 Eine Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die der Teilnehmer während des Auslandsaufenthaltes verursacht (unabhängig davon, ob der Teilnehmer sich dabei bei der Arbeit befindet oder nicht). In den einzelnen Ländern, die sich an transnationaler Lernmobilität für Praktika beteiligen, gelten unterschiedliche Haftpflichtregelungen. Praktikanten laufen daher Gefahr, nicht abgedeckt zu sein. 4
5 UNTERSCHRIFTEN Teilnehmer Nachname, Vorname Verantwortliche/r in der Fakultät Departmental International Officer, Funktion, Nachname, Vorname Bremen, Einrichtung ERASMUS Hochschulkoordinatorin Knippel, Ilka Nachname, Vorname Bremen, 5
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