Allgemeine Bedingungen der 50Hertz Transmission GmbH zur Beschaffung von Verlustenergie (Langfristkomponente) für das Jahr 2011 (Stand

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Allgemeine Bedingungen der 50Hertz Transmission GmbH zur Beschaffung von Verlustenergie (Langfristkomponente) für das Jahr 2011 (Stand 22.03."

Transkript

1 Allgemeine Bedingungen der 50Hertz Transmission GmbH zur Beschaffung von Verlustenergie (Langfristkomponente) für das Jahr 2011 (Stand ) 1 Einführung Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und die Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) sowie die Festlegung der Bundesnetzagentur zu den Ausschreibungsverfahren für Verlustenergie vom (Az. BK ) verpflichten die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen, Verlustenergie in einem marktorientierten, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren zu beschaffen. In Umsetzung der vorgenannten Vorgaben schreibt die 50Hertz Transmission GmbH (50HzT) ihren voraussichtlichen Bedarf an Verlustenergie (Langfristkomponente) für das Jahr 2011 nach Maßgabe der nachfolgenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen (I.) aus. Mit Erteilung der Zuschläge für die ausgeschriebene Verlustenergie kommen mit den erfolgreichen Anbietern Stromlieferverträge zu den Allgemeinen Lieferbedingungen (II.) zustande. 2 Definitionen (1) Anbieter sind alle Personen, die für die Teilnahme an Ausschreibungen zur Beschaffung von Verlustenergie durch 50HzT registriert worden sind. (2) Angebot ist der Antrag eines Anbieters auf Abschluss eines Stromlieferungsvertrages im Umfang eines Loses aus einer der drei Losgruppen zu einem bestimmten Preis in /MWh. Ein Angebot bezieht sich auf kein bestimmtes, sondern auf ein beliebiges Los einer Losgruppe. (3) Angebotsabgabefrist ist der letztmögliche, Zeitpunkt zu dem ein Angebot abgegeben werden kann. (4) Ein Angebotspaket setzt sich aus allen Angeboten eines Anbieters für eine der drei Losgruppen im Rahmen einer Ausschreibung zusammen. (5) Ausschreibungsplattform ist die über die Adresse

2 zu erreichende Internetseite, über welche die Ausschreibung, das Anbieten und die Bezuschlagung der Verlustenergie abgewickelt werden. (6) Benutzer sind natürliche Personen, die auf Antrag eines Anbieters einen personalisierten Benutzerzugang zum individuellen Anbieterbereich des jeweiligen Anbieters erhalten haben. (7) Freigabefrist ist der Zeitpunkt, ab dem im Rahmen einer Ausschreibung Angebote abgegeben werden können. (8) Individueller Anbieterbereich ist der Teil der Ausschreibungsplattform, der speziell für den jeweiligen Anbieter eingerichtet ist und auf den nur die Benutzer des jeweiligen Anbieters über einen personalisierten Benutzerzugang zugreifen können. (9) Los ist eine Menge an elektrischer Energie in einem bestimmten Lieferzeitraum, die beide nachfolgend in Teil I., Ziffer 2 näher definiert sind, für deren Lieferung ein Angebot abgegeben werden kann. (10) Losgruppe sind alle Lose, die hinsichtlich Menge an elektrischer Energie und Lieferzeitraum identisch sind. Es gibt insgesamt drei, nachfolgend in Teil I., Ziffer 2 näher definierte, Losgruppen. (11) Stromliefervertrag ist der durch Zuschlag zustande kommende Vertrag zwischen 50HzT und dem Verkäufer über die Lieferung und Abnahme von einer durch das bezuschlagte Los bestimmten Menge Energie in einem bestimmten Lieferzeitraum zu einem durch das entsprechende Angebot bestimmten Preis. (12) Vergabefrist ist der spätest mögliche Zeitpunkt, zu dem 50HzT seine Vergabeentscheidung bekannt gibt. (13) Verkäufer sind alle Anbieter, deren Angebote einen Zuschlag erhalten haben. (14) Vertragspartner sind 50HzT und der jeweilige Anbieter oder Verkäufer. (15) Zuschlag ist die Annahme eines Angebotes durch 50HzT. Allgemeine Bedingungen Verlustenergie der 50HzT Seite 2 Von 15

3 I. Allgemeine Teilnahmebedingungen 1 Teilnahmevoraussetzung, Registrierung und Anerkennung der Allgemeinen Teilnahmebedingungen 1.1 Teilnahmevoraussetzung Bilanzkreis in der Regelzone 50HzT Materielle Voraussetzung für die Teilnahme an einer Ausschreibung ist das Führen eines (Unter-) Bilanzkreises in der Regelzone der 50HzT oder die Zuordnungsermächtigung eines Bilanzkreisverantwortlichens. 1.2 Registrierung und Anerkennung der Allgemeinen Teilnahmebedingungen (1) Für die Teilnahme an den über die Ausschreibungsplattform organisierten Ausschreibungen zur Beschaffung von Verlustenergie (Langfristkomponente) für das Jahr 2011 ist eine vorherige Registrierung erforderlich. Das dafür vorgesehene Formular kann aus dem öffentlichen Bereich der Ausschreibungsplattform unter -> Downloads heruntergeladen werden. Auf Anfrage bei der in der Anlage angegebenen Kontaktstelle für vertragliche Angelegenheiten wird dieses auch von 50HzT übersandt. (2) Um die Registrierung des Anbieters vor dessen geplanter, erstmaliger Teilnahme an einer über die Ausschreibungsplattform organisierten Ausschreibung sicher zu stellen, muss das vorgenannte Formular spätestens drei Arbeitstage (maximale Bearbeitungsfrist) vor der Angebotsabgabefrist dieser Ausschreibung vollständig, gemäß den Vorgaben des Formulars korrekt ausgefüllt und unterschrieben bei 50HzT eingegangen sein. Insbesondere muss der zukünftige Anbieter sich im Formular für die Ausschreibung für Verlustenergie angemeldet haben. Um die vorgenannte Bearbeitungsfrist in Gang zu setzen, ist der Eingang des Formulars bei 50HzT vorab per Fax unter der im Benutzerantrag angegebenen Faxnummer ausreichend. Das Original hat in diesem Fall im Nachgang per Post zu folgen. (3) In dem vorgenannten Formular ist ein Benutzer anzugeben, der für den zukünftigen Anbieter auf der Ausschreibungsplattform tätig wird. Diesem Benutzer wird ein personalisierter Benutzerzugang zugewiesen. Die Benutzer sind befugt, für den Anbieter alle im Zusammenhang mit der Teilnahme an Ausschreibungen für Verlustenergie über die Ausschreibungsplattform erforderlichen Handlungen auf der Ausschreibungsplattform vorzunehmen und alle erforderlichen Erklärungen über die Ausschreibungsplattform abzugeben und entgegenzunehmen. Insbesondere ist der jeweilige Benutzer befugt, Allgemeine Bedingungen Verlustenergie der 50HzT Seite 3 Von 15

4 für den Anbieter Angebote über die Ausschreibungsplattform abzugeben, zu ändern und/oder zu löschen. Der Anbieter kann beliebig viele Benutzer benennen. Für jede Anmeldung eines Benutzers ist ein gesondertes Anmeldeformular zu verwenden. Jeder vom Anbieter angemeldete Benutzer kann an allen vom Anbieter beantragten Ausschreibungen teilnehmen. (4) Mit Einreichung des Formulars erkennt der Anbieter die jeweils aktuellen Allgemeinen Teilnahmebedingungen vorbehaltlos an. (5) Änderungen und Löschung der unter Verwendung des Formulars mitzuteilenden Angaben sind 50HzT per Post und ausschließlich unter Verwendung des Formulars mitzuteilen. Diese werden von 50HzT zeitnah, spätestens zwei Arbeitstage nach Eingang des Formulars (Bearbeitungsfrist), ins System eingepflegt. Um die vorgenannte Bearbeitungsfrist in Gang zu setzen, ist der Eingang des Formulars bei 50HzT vorab per Fax unter der im Benutzerantrag angegebenen Faxnummer ausreichend. Die Übernahme der Änderung oder Löschung ins System der Ausschreibungsplattform wird von 50HzT per an alle Benutzer des jeweiligen Anbieters bestätigt. (6) Für den Fall, dass die Anmeldung zur Teilnahme an der Ausschreibung Verlustenergie auf Antrag des Anbieters später wieder gelöscht wird, kann der Anbieter ab Einpflegung der Löschung ins System durch 50HzT nicht mehr an Ausschreibungen dieser Ausschreibungsart teilnehmen und somit diesbezüglich keine Angebote mehr abgeben. Bestehende Angebote in zum Zeitpunkt der Löschung laufenden Ausschreibungen können jedoch auch nach Löschung der Teilnahme an der Ausschreibung Verlustenergie noch geändert oder vollständig gelöscht werden. Werden die zum Zeitpunkt der Löschung bestehenden Angebote nach Löschung der Teilnahme an der Ausschreibung Verlustenergie nicht nur geändert sondern vollständig gelöscht, kann kein neues Angebot mehr für die zum Zeitpunkt der Löschung laufende Ausschreibung abgegeben werden. (7) Für den Fall, dass ein Anbieter beantragt, sich oder alle seine Benutzer zu löschen, wird dieser Antrag in der Zeit zwischen etwaig laufenden Freigabefristen und 24 Stunden nach Ende etwaig laufender Vergabefristen nicht bearbeitet. 2 Gegenstand, Umfang und Zeitpunkte der Ausschreibungen (1) Die Ausschreibungen dienen der Beschaffung der Langfristkomponente von elektrischer Energie zur Deckung physikalisch bedingter Netzverluste (Verlustenergie). Allgemeine Bedingungen Verlustenergie der 50HzT Seite 4 Von 15

5 (2) 50HzT beabsichtigt, Verlustenergie für das Kalenderjahr 2011 in 10 separaten Ausschreibungen mit jeweils 23 Losen in 3 Losgruppen auszuschreiben, und zwar: 15 Lose der Losgruppe Jahresband Base 2011 Lieferleistung pro Los: Lieferbeginn: Lieferende: P = 1 MW ; 00:00 Uhr ; 24:00 Uhr 4 Lose der Losgruppe Quartalsband Base I / 2011 Lieferleistung pro Los: Lieferbeginn: Lieferende: P = 1 MW ; 00:00 Uhr ; 24:00 Uhr 4 Lose der Losgruppe Quartalsband Base IV / 2011 Lieferleistung pro Los: Lieferbeginn: Lieferende: P = 1 MW ; 00:00 Uhr ; 24:00 Uhr (3) Die Ausschreibungen werden spätestens drei Wochen vor Angebotsabgabefrist auf der Ausschreibungsplattform angekündigt. Die Ankündigung enthält alle für die Erstellung und Abgabe notwendigen Angaben insbesondere Freigabefrist, Angebotsabgabefrist und Vergabefrist sowie die Anzahl der ausgeschriebenen Lose per Losgruppe. (4) 50HzT behält sich Änderungen der Anzahl der auszuschreibenden Lose, der Anzahl der Ausschreibungen und der Termine für Angebotsabgabefristen vor. 50HzT behält sich ferner vor, diese Allgemeinen Bedingungen vor einer Ausschreibung zu ändern. In einem solchen Fall werden die geänderten Allgemeinen Bedingungen spätestens drei Wochen vor einem Termin für ein Angebotsabgabefristende durch Veröffentlichung auf der Ausschreibungsplattform bekannt gegeben. 3 Angebote 3.1 Angebotsabgabezeitraum Der Zeitraum zur Angebotsabgabe beträgt mindestens sechs Stunden. Der Fristbeginn (Freigabefrist) wird in der Ankündigung der Ausschreibung im öffentlichen Bereich der Ausschreibungsplattform mitgeteilt. Allgemeine Bedingungen Verlustenergie der 50HzT Seite 5 Von 15

6 3.2 Angebotsinhalte (1) Ein wirksames Angebot muss mindestens folgende Angaben enthalten: Angebotspreis in /MWh, Auswahl der Losgruppe (2) Das System akzeptiert nur Angebotspreise größer gleich Null mit maximal sechs Stellen vor dem Komma und zwei Stellen nach dem Komma. (3) Alle übrigen Angebotsinhalte werden in der jeweiligen Ausschreibung durch 50HzT in Verbindung mit diesen Allgemeinen Bedingungen vorgegeben. 3.3 Angebotsabgabe über die Ausschreibungsplattform (1) Die Angebotsabgabe erfolgt über den individuellen Anbieterbereich, der über personalisierte Benutzerzugänge erreicht werden kann. (2) Angebote können bis zur jeweiligen Angebotsabgabefrist über die Ausschreibungsplattform abgegeben werden. Mehrere Angebote für eine Losgruppe im betreffenden Ausschreibungszeitraum sind in einem Abgabevorgang als Angebotspaket abzugeben. (3) Nach Einstellung der notwendigen Angebotsinhalte durch einen Benutzer des Anbieters sind die Angebotsinhalte zwischenzuspeichern. Daraufhin werden die Angebotsinhalte vom System für den Zeitpunkt der Zwischenspeicherung auf Auffälligkeiten hinsichtlich der Marktüblichkeit geprüft. Soweit die eingetragenen Angebotsinhalte nach dem im System hinterlegten Parametern in diesem Sinne Auffälligkeiten zeigen, wird eine entsprechende Warnmeldung erzeugt. Dem Benutzer, der eine solche Warnmeldung erhält, steht es offen, die eingestellten Angebotsinhalte zu ändern oder trotz der Warnmeldung die Angebotsinhalte in der ursprünglichen Fassung als Angebot abzugeben. Die Warnmeldung bezieht sich ausschließlich auf die im System im Zeitpunkt der Zwischenspeicherung hinterlegten Parameter zur Identifizierung etwaiger Auffälligkeiten hinsichtlich der Marktüblichkeit. Die Warnmeldung dient dem Schutz des Anbieters vor der versehentlichen Abgabe von Angeboten, die Auffälligkeiten im Hinblick auf Marktüblichkeit aufweisen. Die Warnmeldung stellt eine überobligatorische Leistung der 50HzT dar, aus der keine Rechte von Seiten des Anbieters oder eines Dritten hergeleitet werden können. Insbesondere können aus dem Umstand, dass für ein fehlerhaftes Angebot keine Warnmeldung erzeugt wurde, weder vom Anbieter noch von Dritten Rechte gegenüber 50HzT hergeleitet werden. (4) Nach der Zwischenspeicherung einschließlich der oben dargestellten Prüfung erfolgt die Abgabe des Angebots. Diese kann nur erfolgen, wenn der Anbieter mit Warnmel- Allgemeine Bedingungen Verlustenergie der 50HzT Seite 6 Von 15

7 dung versehene Angebote ausdrücklich noch einmal bestätigt hat und die jeweils aktuellen Allgemeinen Teilnahme- und Lieferbedingungen zuvor ausdrücklich anerkannt hat. (5) Mit Abgabe erhält das Angebot oder Angebotspaket automatisch einen Eingangszeitstempel durch die Ausschreibungsplattform, der für alle Angebote eines Angebotspakets gilt und der bei der Vergabeentscheidung gemäß Teil I., Ziffer 4, Abs. 6 dieser Allgemeinen Bedingungen zugrunde gelegt wird. 3.4 Änderung des Angebots und Bindefrist (1) Der Anbieter kann bis zur Angebotsabgabefrist sein Angebot oder Angebotspaket jederzeit ändern. Durch die Abgabe eines neuen einzelnen Angebots oder Angebotspakets wird das bisherige Angebot oder Angebotspaket des betreffenden Ausschreibungszeitraumes komplett ersetzt und der Eingangszeitstempel aktualisiert. Das bisherige Angebot oder Angebotspaket verliert damit seine Gültigkeit. (2) Nach der Angebotsabgabefrist ist der Anbieter bis zu der jeweiligen auf der Ausschreibungsplattform bekanntgegebenen Vergabefrist an sein Angebot gebunden. 4 Vergabeentscheidung und Zuschlag (1) 50HzT entscheidet über die Vergabe der jeweilig ausgeschriebenen Lose durch Zuschlag. (2) Bei der Vergabeentscheidung werden nur Angebote nach Teil I., Ziffer 3 dieser Allgemeinen Bedingungen berücksichtigt. Angebote eines Angebotspakets werden dabei unabhängig voneinander berücksichtigt. (3) Bei weniger als vier Anbietern mit gemäß Teil I., Ziffer 3 dieser Allgemeinen Bedingungen ordnungsgemäß abgegebenen Angeboten für eine Losgruppe behält sich 50HzT vor, diejenigen Angebote von der Vergabeentscheidung auszuschließen, deren angebotener Arbeitspreis eine notariell hinterlegte Preisobergrenze übersteigt. (4) 50HzT kann vom Zuschlag an einzelne Anbieter absehen, wenn diese in der Vergangenheit nachweislich ihrer Pflicht zur Lieferung von Verlustenergie an 50HzT nicht nachgekommen sind oder der Zuschlag 50HzT aus sonstigen Gründen unzumutbar ist, insbesondere wenn ein Anbieter, der in der Vergangenheit nachweislich seiner Pflicht zur Lieferung von Verlustenergie an 50HzT oder an einen anderen Netzbetreiber nicht nachgekommen ist, die Stellung einer Sicherheitsleistung nach Teil II., Ziffer 5 dieser Allgemeinen Bedingungen verweigert. Allgemeine Bedingungen Verlustenergie der 50HzT Seite 7 Von 15

8 (5) Die Vergabeentscheidung erfolgt bis zu der auf der Ausschreibungsplattform veröffentlichten Vergabefrist. (6) Die Zuschläge unter allen ordnungsgemäß eingegangenen Angeboten aller Anbieter erfolgen je Losgruppe in der Reihenfolge der angebotenen Arbeitspreise, beginnend mit dem niedrigsten bis für alle ausgeschriebenen Lose, soweit genügend Angebote vorliegen, ein Zuschlag erteilt wurde. Bei Angeboten mit einem gleich hohen Arbeitspreis werden diejenigen vorrangig berücksichtigt, die zuerst eingegangen sind. (7) 50HzT informiert jeden Anbieter über die Vergabeentscheidung zu seinen Angeboten in seinem individuellen Anbieterbereich auf der Ausschreibungsplattform. Die Information erfolgt automatisch und ist ohne Unterschrift gültig. (8) Darüber hinaus ist ein Download der Vergabeentscheidung als CSV- und PDF-Datei aus dem individuellen Anbieterbereich möglich. Auch die Erzeugung der CSV- und der PDF-Datei erfolgen automatisch. Auch sie sind ohne Unterschrift gültig. (9) Mit Bekanntmachung der erteilten Zuschläge im individuellen Anbieterbereich der Ausschreibungsplattform kommt für die Dauer des Lieferzeitraums des bezuschlagten Loses auf Basis dieser Allgemeinen Bedingungen zwischen dem Anbieter und 50HzT ein entsprechender Stromliefervertrag zu Stande. 5 Störung und Unterbrechung zwischen Angebotsabgabefrist und Vergabefrist Für den Fall, dass es wegen einer technischen Störung nicht möglich ist, zwischen Angebotsabgabefrist und Vergabefrist eine Vergabeentscheidung zu generieren und/oder über Veröffentlichung im individuellen Anbieterbereich dem Anbieter mitzuteilen, werden keine Zuschläge erteilt, die Ausschreibung wird aufgehoben und die Lose werden erneut ausgeschrieben. 6 Haftung Im Rahmen dieser Teilnahmebedingungen ist die Haftung der Vertragspartner sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Satz 1 gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schäden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten in diesem Sinne sind all jene Pflichten, deren Erfüllung die ordnungs- Allgemeine Bedingungen Verlustenergie der 50HzT Seite 8 Von 15

9 gemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen darf. 7 Veröffentlichung und Speicherung von Daten (1) 50HzT ist berechtigt, alle abgegebenen Angebote in der Weise zu veröffentlichen, wie sie hierzu durch Gesetz, Verordnung oder durch behördliche Anordnung verpflichtet ist. (2) Zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufbewahrungspflichten speichert 50HzT Angebotsund Vergabedaten. Der Anbieter wird dadurch jedoch nicht von seinen handels- und steuerrechtlichen Dokumentationspflichten entbunden. 8 Schlussbestimmungen (1) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen ist Berlin. (2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen rechtsunwirksam sein oder werden oder lückenhaft sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen hierdurch nicht berührt. II. Allgemeine Lieferbedingungen 1 Vertragsgegenstand des Stromliefervertrages (1) Der Verkäufer verpflichtet sich, Verlustenergie im Umfang des Angebots zu liefern, für das er den Zuschlag nach Teil I., Ziffer 4 Abs. 9 der Allgemeinen Bedingungen erhalten hat. (2) 50HzT verpflichtet sich, die Verlustenergie in diesem Umfang abzunehmen und zu bezahlen. 2 Vertragslaufzeit und Lieferzeitraum (1) Der Stromliefervertrag kommt gemäß Teil I., Ziffer 4 Absatz 9 der Allgemeinen Bedingungen zu Stande und endet mit dem Ende der Lieferung, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wobei die Regelungen zu Vertraulichkeit und zu Rechtswahl und Gerichtsstand über das Vertragsende hinaus fortgelten. (2) Beginn und Ende der Lieferung ergeben sich aus dem jeweils bezuschlagten Angebot. Allgemeine Bedingungen Verlustenergie der 50HzT Seite 9 Von 15

10 (3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn einer der Vertragspartner grob oder zum wiederholten Male gegen Verpflichtungen des Stromliefervertrages verstößt. (4) Die außerordentliche Kündigung bedarf der Schriftform. 3 Vergütung (1) Die von 50HzT zu zahlende Vergütung entspricht dem Produkt aus dem vom Verkäufer angebotenen Arbeitspreis in /MWh und der vom Angebot erfassten Energiemenge in MWh. (2) Die Vergütung nach Absatz 1 dieser Ziffer 3 versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe. 4 Lieferung Die Lieferung erfolgt in den Bilanzkreis von 50HzT mit dem sog. ETSO Identification Code (EIC) 11XVE-N-GHM----Q durch ordnungsgemäße Anmeldung des Lieferfahrplans nach Maßgabe des Bilanzkreisvertrages zwischen 50HzT und dem Verkäufer oder 50HzT und dem Bilanzkreisverantwortlichen, über dessen Zuordnungsermächtigung der Verkäufer verfügt. 5 Sicherheitsleistung (1) 50HzT kann eine in Form und Umfang angemessene Sicherheitsleistung vom Verkäufer verlangen, wenn dieser in der Vergangenheit seiner Lieferverpflichtung gegenüber 50HzT oder einem anderen Netzbetreiber nicht nachgekommen ist. (2) Als angemessen gilt eine Sicherheitsleistung, wenn sie eine Erfüllungssicherheit in einem Umfang von mindestens 30% der Gesamtvergütung des Stromliefervertrages bietet. (3) Soweit 50HzT gemäß Abs. 1 eine Sicherheitsleistung verlangt, ist der Verkäufer berechtigt und verpflichtet, eine unwiderrufliche, selbstschuldnerische Bankbürgschaft einer europäischen Großbank oder Sparkasse mit der Verpflichtung zur Zahlung auf erstes Anfordern sowie dem Verzicht auf die Einreden der Aufrechnung und der Anfechtung zu erbringen. Die Bürgschaftserklärung ist schriftlich abzugeben. Die Bürgschaft darf nicht auf bestimmte Zeit begrenzt sein. (4) Kommt der Verkäufer einem Verlangen der 50HzT nach Sicherheitsleistung gemäß Abs. 1 nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach, ist 50HzT berechtigt, den Stromliefervertrag ohne weitere Ankündigung fristlos außerordentlich zu kündigen. Allgemeine Bedingungen Verlustenergie der 50HzT Seite 10 Von 15

11 (5) 50HzT kann die Sicherheitsleistung in Anspruch nehmen, wenn der Verkäufer seinen Lieferverpflichtungen aus dem Stromliefervertrag nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt und 50HzT Aufwendungen wegen der Nichtlieferung des Verkäufers gemäß Teil II, Ziffer 11 dieser Allgemeinen Bedingungen entstehen. (6) Eine solche Sicherheit ist von 50HzT unverzüglich zurückzugeben, wenn ihre Voraussetzungen weggefallen sind. 6 Risikosphären (1) Der Verkäufer trägt alle Risiken, die mit Übertragung und Lieferung der Verlustenergie in die Regelzone von 50HzT und den diesbezüglichen Fahrplänen verbunden sind. Der Verkäufer trägt daher sämtliche damit verbundenen oder anderweitig damit in Zusammenhang stehenden Kosten oder sonstige dafür in Rechnung gestellten Beträge. (2) 50HzT trägt alle Risiken, die mit der Abnahme der Verlustenergie innerhalb der Regelzone der 50HzT verbunden sind. Die 50HzT trägt daher sämtliche damit verbundenen oder anderweitig damit in Zusammenhang stehenden Kosten oder sonstige dafür in Rechnung gestellten Beträge. 7 Gutschrifterteilung und Zahlungsmodalitäten (1) Abrechnungszeitraum ist der Kalendermonat. (2) Auf der Basis der mit Zuschlag vereinbarten Vergütung erteilt 50HzT dem Verkäufer monatlich eine Gutschrift. (3) 50HzT erteilt die Gutschrift spätestens bis zum 15. Kalendertag des auf den Liefermonat folgenden Monats an die im Anmeldeformular unter dem Punkt Rechnungsanschrift des Anbieters genannte Adresse des Verkäufers. (4) Die Zahlungen sind zum letzten Kalendertag des Monats fällig, in dem die Gutschrift erteilt wird. 8 Mitteilungs- und Informationspflichten (1) Der Verkäufer hat 50HzT unverzüglich über Grund und Umfang zu unterrichten, wenn er seine Lieferpflicht gemäß Teil II., Ziffer 1 dieser Allgemeinen Bedingungen - gleich aus welchem Grund - nicht uneingeschränkt erfüllen kann. (2) Die Kontaktdaten der 50HzT sind in der Anlage enthalten. Allgemeine Bedingungen Verlustenergie der 50HzT Seite 11 Von 15

12 9 Sonderfälle in der Abrechnung (1) Bei einer fehlerhaften Fahrplananmeldung durch 50HzT werden die Vertragspartner einen finanziellen Ausgleich für die hierdurch erlangten Vor- oder Nachteile wie folgt herbeiführen: In dem Fall, dass der Bilanzkreis des Verkäufers überspeist ist, weil 50HzT eine zu geringe Energiemenge in den Bezugsfahrplan eingestellt hat, wird der Verkäufer den hierdurch erlangten geldwerten Vorteil (Abweichung je ¼-h x Ausgleichsenergiepreis der Regelzone je ¼-h) an 50HzT auskehren. In dem Fall, dass der Bilanzkreis des Verkäufers unterspeist ist, weil 50HzT eine zu hohe Energiemenge in den Bezugsfahrplan eingestellt hat, gleicht 50HzT die dem Verkäufer dadurch entstehenden Kosten für Ausgleichsenergie aus. (2) Bei einer fehlerhaften Fahrplananmeldung durch den Verkäufer, in deren Folge es zu einer Über- oder Unterspeisung seines Bilanzkreises kommt, trägt der Verkäufer die sich hieraus ergebenden Nachteile. Die sich daraus ergebenen Vorteile verbleiben e- benfalls beim Verkäufer. 10 Störungen und Unterbrechungen bei Vertragsabwicklung (1) Sollten die Vertragspartner durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer jeweiligen vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise gehindert sein, so ruhen die vertraglichen Verpflichtungen in entsprechendem Umfang bis zur Beseitigung der störenden Ursache und ihrer Folgen. Ersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen. (2) Die Vertragspartner wirken bei der Behebung von Fehlern und Störungen nach Möglichkeit zusammen. 11 Nichterfüllung vertragswesentlicher Pflichten (1) Soweit der Verkäufer die Lieferungen von Energiemengen gemäß Teil II., Ziffer 1 Allgemeine Bedingungen ganz oder teilweise nicht vertragsgemäß erfüllt - beispielsweise durch Nichtanmeldung von Fahrplänen - und soweit eine solche Nichterfüllung weder auf höherer Gewalt beruht noch durch 50HzT verschuldet ist, ist der Verkäufer verpflichtet, 50HzT innerhalb von 14 Kalendertagen für die nicht gelieferte Energiemenge zu entschädigen. (2) Die Entschädigung wird durch die Multiplikation der Preisdifferenz zwischen dem Preis, zu dem 50HzT die vom Verkäufer jeweils nicht gelieferte Energiemenge ersatzweise anderweitig beschafft hat und der vereinbarten Vergütung mit der nicht gelieferten E- nergiemenge berechnet. Allgemeine Bedingungen Verlustenergie der 50HzT Seite 12 Von 15

13 (3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung und weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz bleiben hiervon unberührt. 12 Haftung (1) Im Rahmen des Stromliefervertrages ist die Haftung der Vertragspartner sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde. Satz 1 gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schäden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten in diesem Sinne sind all jene Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen darf. (2) Unabhängig von Abs. 1 gilt, wenn ein Vertragspartner - im Rahmen einer Nachfrage des anderen Vertragspartners oder zur Schlichtung eines von dem anderen Vertragspartner initiierten Streites - angemessene Aufwendungen tätigt zum Nachweis der Tatsache, dass der andere Vertragspartner seine vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß erfüllt hat, sind diese Aufwendungen auf Anforderung von demjenigen Vertragspartner zu erstatten, der seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. 13 Vertraulichkeit und Datenschutz (1) Die Vertragspartner werden die im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Durchführung des Stromliefervertrages erhaltenen Daten und Informationen vertraulich behandeln. Dies gilt nicht, wenn Daten und Informationen öffentlich bekannt sind, aus eigener Arbeit oder durch Dritte rechtmäßig verfügbar waren oder vom Herausgeber uneingeschränkt Dritten zur Verfügung gestellt werden. (2) Dies gilt des Weiteren nicht, wenn eine Offenlegung oder Weitergabe dieser Daten oder Informationen zur Erfüllung des Stromliefervertrages, gesetzlicher Pflichten (insbesondere gegenüber Behörden und/oder Gerichten), gegenüber einem Wirtschaftsprüfer, internen und externen Beratern, zu Zwecken der Bilanzkreisabwicklung und - abrechnung oder zu Zwecken der Abrechnung von Netznutzungen erfolgt. (3) Sollte darüber hinaus zur Abwicklung des Stromliefervertrages der Austausch von Daten und Informationen mit anderen Netzbetreibern oder mit Bilanzkreisverantwortlichen erforderlich sein, hat 50HzT das Recht, diese Daten und Informationen auszutauschen. Allgemeine Bedingungen Verlustenergie der 50HzT Seite 13 Von 15

14 Der Verkäufer stimmt dem zur Abwicklung des Stromliefervertrages erforderlichen Daten- und Informationsaustausch zwischen 50HzT und anderen Netzbetreibern oder Bilanzkreisverantwortlichen zu. (4) Die Vertragspartner speichern die zur Abwicklung des Stromliefervertrages erforderlichen personenbezogenen Daten mittels Datenverarbeitungsprogrammen. Hierbei werden sie die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes einhalten. 14 Schlussbestimmungen (1) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Stromliefervertrag ist Berlin. (2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Lieferbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden oder lückenhaft sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Stromliefervertrages hierdurch nicht berührt. Anlage Kontaktdaten von 50Hertz Transmission GmbH Allgemeine Bedingungen Verlustenergie der 50HzT Seite 14 Von 15

15 Kontaktdaten der 50Hertz Transmission GmbH Anlage 1. Kontaktstelle für vertragliche Angelegenheiten und Abrechnungsfragen 50Hertz Transmission GmbH Abteilung T-EP Eichenstraße 3A Berlin-Treptow Telefon-Nr.: Telefax-Nr.: Rechnungsanschrift von 50HzT 50Hertz Transmission GmbH Rechnungsprüfung 2000 Eichenstraße 3A Berlin-Treptow Telefax-Nr.: Im Übrigen, insbesondere für Fahrplananmeldungen, sind die im Bilanzkreisvertrag genannten Kontaktstellen zu nutzen. Allgemeine Bedingungen Verlustenergie der 50HzT Seite 15 Von 15

Allgemeine Bedingungen der 50Hertz Transmission GmbH zur Beschaffung von Verlustenergie (Langfristkomponente) (Stand 20.09.2011)

Allgemeine Bedingungen der 50Hertz Transmission GmbH zur Beschaffung von Verlustenergie (Langfristkomponente) (Stand 20.09.2011) Allgemeine Bedingungen der 50Hertz Transmission GmbH zur Beschaffung von Verlustenergie (Langfristkomponente) (Stand 20.09.2011) 1 Einführung Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und die Stromnetzzugangsverordnung

Mehr

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN ALLGEMEINE BEDINGUNGEN für die Ausschreibung von Verlustenergie für das Jahr 2014 der Seite 1 von 3 Verlustenergie für das Jahr 2014 der 1. Einführung Das Energiewirtschaftsgesetz und die Netzzugangsverordnung

Mehr

Allgemeine Bedingungen

Allgemeine Bedingungen Allgemeine Bedingungen für die Ausschreibung von Verlustenergie der Amprion GmbH 1 Einführung Das Energiewirtschaftsgesetz und die Netzzugangsverordnung Strom verpflichten die Betreiber von Energieversorgungsnetzen,

Mehr

Allgemeine Bedingungen. für die Ausschreibung von Verlustenergie für das Jahr 2017

Allgemeine Bedingungen. für die Ausschreibung von Verlustenergie für das Jahr 2017 Allgemeine Bedingungen Ausschreibung Verlustenergie Seite 1 von 5 Allgemeine Bedingungen für die Ausschreibung von Verlustenergie für das Jahr 2017 der Energiedienst Netze GmbH Schildgasse 20 D-79618 Rheinfelden/Baden

Mehr

Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie 2015

Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie 2015 Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie 2015 zwischen AllgäuNetz GmbH & Co. KG Illerstraße 18 87435 Kempten eingetragen beim Amtsgericht Kempten HRA 8445 -nachstehend Verteilnetzbetreiber

Mehr

Stromliefervertrag. über die Fahrplan-Lieferung und Abnahme von Energie zum Ausgleich physikalisch bedingter Netzverluste.

Stromliefervertrag. über die Fahrplan-Lieferung und Abnahme von Energie zum Ausgleich physikalisch bedingter Netzverluste. Stromliefervertrag über die Fahrplan-Lieferung und Abnahme von Energie zum Ausgleich physikalisch bedingter Netzverluste zwischen Netzgesellschaft Schwerin mbh (NGS) Eckdrift 43-45 19061 Schwerin nachfolgend

Mehr

Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie

Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie zwischen Mainfranken Netze GmbH Haugerring 6 97070 Würzburg eingetragen beim Amtsgericht Würzburg HRB 9495 -nachstehend Verteilnetzbetreiber (VNB)

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen Netzverlustenergie 2011 Der E.ON Bayern AG

Allgemeine Vertragsbedingungen Netzverlustenergie 2011 Der E.ON Bayern AG Allgemeine Vertragsbedingungen Netzverlustenergie 2011 Der E.ON Bayern AG Präambel Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen ist die Schaffung eines Regelungsrahmens zwischen E.ON Bayern

Mehr

Allgemeine Bedingungen. für die Ausschreibung von Verlustenergie für das Jahr 2017. Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG

Allgemeine Bedingungen. für die Ausschreibung von Verlustenergie für das Jahr 2017. Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG Allgemeine Bedingungen für die Ausschreibung von Verlustenergie für das Jahr 2017 Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG INHALTSVERZEICHNIS 1 Einführung... 3 2 Produkt... 3 3 Angebotsabgabe... 4 4 Vergabe...

Mehr

Allgemeine Bedingungen

Allgemeine Bedingungen Allgemeine Bedingungen für die Ausschreibung von Verlustenergie für das Jahr 2009 der RWE Transportnetz Strom GmbH 1 Einführung Das Energiewirtschaftsgesetz und die Netzzugangsverordnung Strom verpflichten

Mehr

Stromliefervertrag. zwischen. Stadtwerke Suhl/Zella-Mehlis Netz GmbH Fröhliche-Mann-Str.2. 98528 Suhl. (nachfolgend VNB genannt) und XXX XXX XXX

Stromliefervertrag. zwischen. Stadtwerke Suhl/Zella-Mehlis Netz GmbH Fröhliche-Mann-Str.2. 98528 Suhl. (nachfolgend VNB genannt) und XXX XXX XXX Stromliefervertrag zwischen Stadtwerke Suhl/Zella-Mehlis Netz GmbH Fröhliche-Mann-Str.2 98528 Suhl (nachfolgend VNB genannt) und XXX XXX XXX (nachfolgend Lieferant genannt) über die Lieferung und Abnahme

Mehr

Nutzungsbedingungen des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (nachfolgend BDEW ) für die Vergabe der Stromnetzbetreibernummern

Nutzungsbedingungen des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (nachfolgend BDEW ) für die Vergabe der Stromnetzbetreibernummern Nutzungsbedingungen des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (nachfolgend BDEW ) für die Vergabe der Stromnetzbetreibernummern für den deutschen Strommarkt Die nachstehenden Nutzungsbedingungen

Mehr

IntradayS-Rahmenvertrag III (13.02.2013) Rahmenvertrag für IntradayS-Energiehandelstransaktionen

IntradayS-Rahmenvertrag III (13.02.2013) Rahmenvertrag für IntradayS-Energiehandelstransaktionen IntradayS-Rahmenvertrag III (13.02.2013) Rahmenvertrag für IntradayS-Energiehandelstransaktionen zwischen den Vertragspartnern [Unternehmensname1] [Straße1] [Nummer1] [Postleitzahl1] [Ort1] [Land1] und

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften

Mehr

Anschlussnutzungsvertrag Strom (ab Mittelspannung)

Anschlussnutzungsvertrag Strom (ab Mittelspannung) Anschlussnutzungsvertrag Strom (ab Mittelspannung) Zwischen Stadtwerke Schwedt GmbH Heinersdorfer Damm 55-57 16303 Schwedt/Oder (nachfolgend Netzbetreiber), und Name/Firma des Anschlussnutzers: Straße:

Mehr

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend

Mehr

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Allgemeine Bedingungen zur Ausschreibung Netzverlustenergie für das Jahr 2014 der E.ON Bayern AG

Allgemeine Bedingungen zur Ausschreibung Netzverlustenergie für das Jahr 2014 der E.ON Bayern AG Allgemeine Bedingungen zur Ausschreibung Netzverlustenergie für das Jahr 2014 der E.ON Bayern AG Seite 1/6 PRÄAMBEL Gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 12.07.2005 haben die Betreiber von Energieversorgungsnetzen

Mehr

SWE Netz GmbH Magdeburger Allee 34 99086 Erfurt. Firma Straße Nummer PLZ Stadt

SWE Netz GmbH Magdeburger Allee 34 99086 Erfurt. Firma Straße Nummer PLZ Stadt Dienstleistungsvertrag zwischen SWE Netz GmbH Magdeburger Allee 34 99086 Erfurt (nachfolgend VNB genannt) und Firma Straße Nummer PLZ Stadt (nachfolgend Dienstleister genannt) über die Dienstleistung zur

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion 1 Geltungsbereich 1. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller elektronischen und schriftlichen Verträge mit Witteborn

Mehr

Stromliefervertrag zwischen

Stromliefervertrag zwischen Stromliefervertrag zwischen Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH Pforzheimer Straße 1 78048 Villingen-Schwenningen nachfolgend SVS genannt und nachfolgend Verkäufer genannt über die Lieferung und Abnahme

Mehr

Zuordnungsvereinbarung. zwischen. DB Energie GmbH Pfarrer-Perabo-Platz 2 60326 Frankfurt/Main. - Bahnstromnetzbetreiber (BNB) - und

Zuordnungsvereinbarung. zwischen. DB Energie GmbH Pfarrer-Perabo-Platz 2 60326 Frankfurt/Main. - Bahnstromnetzbetreiber (BNB) - und zwischen DB Energie GmbH Pfarrer-Perabo-Platz 2 60326 Frankfurt/Main - Bahnstromnetzbetreiber (BNB) - und - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam als Vertragspartner bezeichnet - 1. Gegenstand

Mehr

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Vertrag über ein Nachrangdarlehen Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der Seite: Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seite: Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Abschluss eines Vertrages... 3 3. Art und Umfang der Leistungen... 3 3.1 Industrielle

Mehr

(3) Vertragssprache ist deutsch. Der Vertragstext wird beim Anbieter nicht gespeichert.

(3) Vertragssprache ist deutsch. Der Vertragstext wird beim Anbieter nicht gespeichert. Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Grundlegende Bestimmungen (1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Forum Gesunder Rücken besser leben e.v., vertreten durch

Mehr

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft -

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - Covermount-Rahmenvertrag zwischen Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - und - nachfolgend Publisher - 1 Vertragsgegenstand

Mehr

Anschlussnutzungsvertrag (Strom)

Anschlussnutzungsvertrag (Strom) Seite 1 von 5, Anschlussnutzungsvertrag (Strom) Anschlussnutzungsvertrag (Strom) Zwischen Energiewerke Nord GmbH Latzower Straße 1 17509 Rubenow ILN/BDEW-Codenummer: 9907582000006 Umsatzsteuer ID: DE 137580664

Mehr

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen 1. Geltungsbereich Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die auf Domains ( guidefinder ) der Firma fmo

Mehr

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Vertrag über ein Nachrangdarlehen Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse

Mehr

AGB. (2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen.

AGB. (2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen. AGB 1 Geltungsbereich & Abwehrklausel Für die über diesen Internet-Shop begründeten Rechtsbeziehungen zwischen dem Betreiber des Shops (go-to-smove) und seinen Kunden gelten ausschließlich die folgenden

Mehr

Freier Mitarbeiter Vertrag

Freier Mitarbeiter Vertrag Freier Mitarbeiter Vertrag zwischen Institution: GF/PDL: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftraggeber genannt- und Freiberufler Name: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftragnehmer genannt- wird folgendes vereinbart:

Mehr

Stromlieferungsvertrag über die Lieferung und Abnahme elektrischer Energie

Stromlieferungsvertrag über die Lieferung und Abnahme elektrischer Energie Stromlieferungsvertrag über die Lieferung und Abnahme elektrischer Energie zwischen vertreten durch - nachfolgend Verkäufer genannt - und PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT Kurfürstenstr. 29, 67061 Ludwigshafen

Mehr

Werbebanner-Vertrag. 1 Gegenstand des Vertrages. (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme eines Werbebanners des Kunden auf eine Website des

Werbebanner-Vertrag. 1 Gegenstand des Vertrages. (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme eines Werbebanners des Kunden auf eine Website des Werbebanner-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme

Mehr

Rahmenvertrag. zwischen. dem Netzbetreiber Bonn-Netz GmbH Sandkaule 2 53111 Bonn. - nachfolgend Bonn-Netz genannt- und. dem Lieferanten xx xx D-xx

Rahmenvertrag. zwischen. dem Netzbetreiber Bonn-Netz GmbH Sandkaule 2 53111 Bonn. - nachfolgend Bonn-Netz genannt- und. dem Lieferanten xx xx D-xx Rahmenvertrag zwischen dem Netzbetreiber Bonn-Netz GmbH Sandkaule 2 53111 Bonn - nachfolgend Bonn-Netz genannt- und dem Lieferanten xx xx D-xx nachfolgend Verkäufer genannt, gemeinsam auch Parteien genannt,

Mehr

NG_S_053_03 09 Strom. Allgemeine Bedingungen für die Ausschreibung von Verlustenergie für das 1. Quartal 2013 der Stadtwerke Mainz Netze GmbH

NG_S_053_03 09 Strom. Allgemeine Bedingungen für die Ausschreibung von Verlustenergie für das 1. Quartal 2013 der Stadtwerke Mainz Netze GmbH NG_S_053_03 09 Strom Allgemeine Bedingungen für die Ausschreibung von Verlustenergie für das 1. Quartal 2013 der NG_S_053_03 09 Strom 1. Einführung Das Energiewirtschaftsgesetz und die Netzzugangsverordnung

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Ocean24 verweist insofern auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beförderer.

Ocean24 verweist insofern auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beförderer. AGBs 1. Allgemeines 2. Leistungsumfang/Buchungsmöglichkeiten 3. Buchungsanfrage 4. Buchungsauftrag 5. Zahlung des Beförderungsentgelts und Lieferung der Reiseunterlagen 6. Umbuchung 7. Stornierung 8. Pass-,

Mehr

Teilnahmebedingungen für Savebon-Nutzer

Teilnahmebedingungen für Savebon-Nutzer Teilnahmebedingungen für Savebon-Nutzer 1. Dienstanbieter Savebon ist ein Dienst der Savebon UG (haftungsbeschränkt) Meiningerstr. 8, 10823 Berlin. 2. Leistungsbeschreibung Savebon betreibt das Online-Portal

Mehr

Vertrag über die Lieferung elektrischer Energie zur Deckung von Netzverlusten (Langfristkomponente)

Vertrag über die Lieferung elektrischer Energie zur Deckung von Netzverlusten (Langfristkomponente) Vertrag über die Lieferung elektrischer Energie zur Deckung von Netzverlusten (Langfristkomponente) (Standardvertrag Verlustenergie) Zwischen EVI Energieversorgung Hildesheim GmbH & Co. KG, Römerring 1,

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag 1. Geltungsbereich Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle

Mehr

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma handymann Stand: November 2015 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags/Vertrags-Abschlusses

Mehr

nach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ)

nach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ) Vertrag zur Verteilung von Kursdaten nach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ) Version 6.0 Gültig ab 28.09.2015 zwischen Boerse Stuttgart GmbH Börsenstraße 4 70174 Stuttgart nachfolgend als Boerse Stuttgart

Mehr

10. 12. Januar 2017 Marketing Angebote 1

10. 12. Januar 2017 Marketing Angebote 1 10. 12. Januar 2017 Marketing Angebote 1 : www.psi-messe.com () 1. Nah am Besucher 1.1 1.2 Promotionteam, Premium Eingangsbereich Nord/Nord-Ost und Hallen 9 12 Promotionteam Eingangsbereich Nord/Nord-Ost

Mehr

1. Vertragsgegenstand

1. Vertragsgegenstand 1. Vertragsgegenstand Der Auftraggeber bietet dem Auftragnehmer an, Leistungen im Bereich Konstruktion und Zeichnungen an ihn zu vergeben. Je nach Sachlage handelt es sich um komplette in sich geschlossene

Mehr

Werkzeugvertrag B. - nachstehend "BHTC" genannt - - nachstehend "Lieferant" genannt -

Werkzeugvertrag B. - nachstehend BHTC genannt - - nachstehend Lieferant genannt - Seite: 1/4 zwischen - der Firma Behr-Hella-Thermocontrol GmbH, Hansastr. 40, 59557 Lippstadt - nachstehend "BHTC" genannt - und - nachstehend "Lieferant" genannt - 1. Werkzeuge Für die Durchführung von

Mehr

Auftrag Bereitstellung Lastgangdaten für Anschlussnutzer mit Leistungsmessung (BLAL)

Auftrag Bereitstellung Lastgangdaten für Anschlussnutzer mit Leistungsmessung (BLAL) 1 / 2 Gas- Energiedatenmanagement Stadtwerke Neckargemünd GmbH Julius- Menzer- Straße 5, 69151 Neckargemünd Tel.: 06223 / 9252-0 Fax: 06223 / 9252-25 E-Mail: netznutzung-gas@stadtwerke-neckargemuend.de

Mehr

312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten

312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten 312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten (1) Ruft der Unternehmer oder eine Person, die in seinem Namen oder Auftrag handelt, den Verbraucher

Mehr

Allgemeine Bedingungen zur Ausschreibung Verlustenergie für das Jahr 2015 der Ausschreibungsgemeinschaft einzelner Verteilnetzbetreiber

Allgemeine Bedingungen zur Ausschreibung Verlustenergie für das Jahr 2015 der Ausschreibungsgemeinschaft einzelner Verteilnetzbetreiber Allgemeine Bedingungen zur Ausschreibung Verlustenergie für das Jahr 2015 der Ausschreibungsgemeinschaft einzelner Verteilnetzbetreiber 1. GEGENSTAND, UMFANG UND ZEITPUNKT DER AUSSCHREIBUNG Die Verteilnetzbetreiber,

Mehr

Öffentliche Ausschreibung Nr. 132/2015/003 des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz über die Innenreinigung der Dienstgebäude

Öffentliche Ausschreibung Nr. 132/2015/003 des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz über die Innenreinigung der Dienstgebäude STATISTISCHES LANDESAMT MAINZER STRASSE 14-16 56130 BAD EMS Öffentliche Ausschreibung Nr. 132/2015/003 des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz über die Innenreinigung der Dienstgebäude Ausschreibungsbestimmungen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015 Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen airberlin exquisite

Allgemeine Geschäftsbedingungen airberlin exquisite Allgemeine Geschäftsbedingungen airberlin exquisite Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Personen, welche an dem Programm airberlin exquisite der Airberlin PLC & Co. Luftverkehrs

Mehr

ZUSATZVEREINBARUNG. betreffend die (Teil-)Umstellung eines Speichervertrages in einen Biogas-Speichervertrag

ZUSATZVEREINBARUNG. betreffend die (Teil-)Umstellung eines Speichervertrages in einen Biogas-Speichervertrag ZUSATZVEREINBARUNG betreffend die (Teil-)Umstellung eines Speichervertrages in einen Biogas-Speichervertrag ( Zusatzvereinbarung Biogas ) zwischen (nachfolgend Speicherkunde genannt) und Uniper Energy

Mehr

Allgemeine Bedingungen für alle Schulungen und Seminare

Allgemeine Bedingungen für alle Schulungen und Seminare Allgemeine Bedingungen für alle Schulungen und Seminare 1. Geltungsbereich 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Teilnehmer der Schulung (im

Mehr

Stromliefervertrag. über die Fahrplan-Lieferung und Abnahme von Energie zum Ausgleich physikalisch bedingter Netzverluste.

Stromliefervertrag. über die Fahrplan-Lieferung und Abnahme von Energie zum Ausgleich physikalisch bedingter Netzverluste. Stromliefervertrag über die Fahrplan-Lieferung und Abnahme von Energie zum Ausgleich physikalisch bedingter Netzverluste zwischen WEMAG Netz GmbH Obotritenring 40, 19053 Schwerin nachfolgend WEMAG genannt

Mehr

Teilnahmebedingungen für den deutsch- russischen Jugendaustausch Elbharmonie HafenCity- WG vom 28. Dezember 2015 14. Januar 2016 in Hamburg

Teilnahmebedingungen für den deutsch- russischen Jugendaustausch Elbharmonie HafenCity- WG vom 28. Dezember 2015 14. Januar 2016 in Hamburg Teilnahmebedingungen für den deutsch- russischen Jugendaustausch Elbharmonie HafenCity- WG vom 28. Dezember 2015 14. Januar 2016 in Hamburg 1. Anmeldung Wir bitten, die Anmeldung mittels des vorgesehenen

Mehr

über die Fahrplan-Lieferung und Abnahme von Energie zum Ausgleich physikalisch bedingter Netzverluste zwischen

über die Fahrplan-Lieferung und Abnahme von Energie zum Ausgleich physikalisch bedingter Netzverluste zwischen über die Fahrplan-Lieferung und Abnahme von Energie zum Ausgleich physikalisch bedingter Netzverluste zwischen /8 Puschkinallee 52 2435 Berlin nachstehend "Vattenfall" genannt und nachstehend "Verkäufer"

Mehr

- Pv-Einspeisevertrag -

- Pv-Einspeisevertrag - Vertrag über die Stromeinspeisung aus einer Photovoltaikanlage in das Niederspannungsnetz der - Pv-Einspeisevertrag - zwischen Name des Einspeisers Straße Nr. P üott - nachstehend,,einspeisef' genannt

Mehr

Netzanschlussvertrag für den Anschluss einer Eigenerzeugungsanlage nach EEG (NAV-EEG)

Netzanschlussvertrag für den Anschluss einer Eigenerzeugungsanlage nach EEG (NAV-EEG) Netzanschlussvertrag für den Anschluss einer Eigenerzeugungsanlage nach EEG (NAV-EEG) zwischen Stadtwerke Bad Kissingen GmbH Würzburger Straße 5 97688 Bad Kissingen (nachfolgend Netzbetreiber) und Herr

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Präambel

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Präambel Allgemeine Geschäftsbedingungen Präambel S-CAD erbringt Leistungen insbesondere in den Bereichen Schulung und Datenanlage für imos- Software sowie darüber hinaus Leistungen bei Arbeitsvorbereitung, Planung

Mehr

1 Geltungsbereich 2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1 Geltungsbereich 2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung AGB s: 1 Geltungsbereich 1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten

Mehr

Zwischen. 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und. 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber)

Zwischen. 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und. 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber) Verwaltervertrag Zwischen 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber) wird folgender Vertrag abgeschlossen:

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron

Mehr

Anmeldeformular für RailBuyer

Anmeldeformular für RailBuyer Anmeldeformular für RailBuyer Damit Sie den elektronischen Katalog nutzen können, benötigen Sie ein von der SBB vergebenes Passwort. Mittels diesem Formular können Sie das Passwort für die Nutzung des

Mehr

Zwischen. ...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt. vertreten durch,,, und. ,,,,, im Folgenden Vertragspartner genannt. vertreten durch,,,

Zwischen. ...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt. vertreten durch,,, und. ,,,,, im Folgenden Vertragspartner genannt. vertreten durch,,, Zwischen...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt vertreten durch,,, und,,,,, im Folgenden Vertragspartner genannt vertreten durch,,, wird folgender Vertrag zur Überlassung von Content geschlossen:

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hostelaufnahmevertrag des RE4Hostel in Erfurt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hostelaufnahmevertrag des RE4Hostel in Erfurt. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hostelaufnahmevertrag des RE4Hostel in Erfurt. 1 (1)Geltungsbereich (2)Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hostelzimmern

Mehr

.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP)

.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP) Übersetzung aus der englischen Sprache.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP) Inhalt 1 Präambel...

Mehr

Service Level Agreement

Service Level Agreement Service Level Agreement zwischen Schlund + Partner AG Brauerstr. 48 76135 Karlsruhe - nachfolgend Schlund + Partner - und Kunde 1 GELTUNGSBEREICH Diese Regelungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mehr

Kontakt. Telefon 0043-(0)5356-73747 Mobil 0043-(0)699-199 66 383 info@immobilien-hoefinger.at www.immobilien-hoefinger.at

Kontakt. Telefon 0043-(0)5356-73747 Mobil 0043-(0)699-199 66 383 info@immobilien-hoefinger.at www.immobilien-hoefinger.at Kontakt Immobilien Höfinger-Schmid GmbH Untere Gänsbachgasse 7 6370 Kitzbühel Telefon 0043-(0)5356-73747 Mobil 0043-(0)699-199 66 383 info@immobilien-hoefinger.at www.immobilien-hoefinger.at Es gelten

Mehr

Anschlussnutzungsvertrag Strom

Anschlussnutzungsvertrag Strom für höhere Spannungsebenen zwischen Bonn-Netz GmbH Sandkaule 2 53111 Bonn (nachfolgend Netzbetreiber) und (Anschlussnutzer) (gemeinsam auch Parteien oder Vertragsparteien) wird nachfolgender Vertrag geschlossen:

Mehr

Markenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke

Markenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke Markenvertrag zwischen der Gebäudereiniger-Innung Berlin und - Innung - dem Innungsmitglied - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke 1. Die Gebäudereiniger-Innung Berlin ist Lizenznehmerin der vom

Mehr

Vertrag zur. XML-Schnittstellen-Nutzung

Vertrag zur. XML-Schnittstellen-Nutzung Vertrag zur XML-Schnittstellen-Nutzung zwischen der Frosch Touristik GmbH vertreten durch den Geschäftsführer Dietmar Gunz Friedenstraße 30-32 81671 München - nachstehend FTI genannt - und... - nachstehend

Mehr

Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV

Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV Der Vorstand des Schweizerischen Anwaltsverbandes SAV erlässt nachfolgendes Reglement. A. Grundsatz zum Titel Mediator SAV / Mediatorin SAV 1. Der Schweizerische

Mehr

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. ELStAM bei Arbeitgebern mit vorschüssigen Lohnzahlungen

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. ELStAM bei Arbeitgebern mit vorschüssigen Lohnzahlungen Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ELStAM Hinweise für Arbeitgeber ELStAM bei Arbeitgebern mit Seite 1 / 6 Allgemeines Im Verfahren ELStAM ist ein Abruf der ELStAM eines Arbeitnehmers frühestens ab

Mehr

Die nachstehenden Bedingungen gelten für den Domainvertrag zwischen der DENIC eg in Frankfurt am Main (im folgenden: DENIC) und dem Domaininhaber.

Die nachstehenden Bedingungen gelten für den Domainvertrag zwischen der DENIC eg in Frankfurt am Main (im folgenden: DENIC) und dem Domaininhaber. DENIC-Domainbedingungen Die nachstehenden Bedingungen gelten für den Domainvertrag zwischen der DENIC eg in Frankfurt am Main (im folgenden: DENIC) und dem Domaininhaber. 1 Domainregistrierung und -verwaltung

Mehr

Elektrizitätsliefervertrag

Elektrizitätsliefervertrag Elektrizitätsliefervertrag zwischen Strasse, Hausnummer Postleitzahl, Ort (nachfolgend "Kunde") und WWZ Energie AG Chollerstrasse 24 Postfach 6301 Zug (nachfolgend "WWE") betreffend Belieferung von Bezugsstellen

Mehr

Bericht nach 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2009

Bericht nach 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2009 Bericht nach 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2009 EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2010 Elektrizitätsversorgungsunternehmen: eins energie in sachsen GmbH & Co. KG Betriebsnummer des Elektrizitätsversorgungsunternehmens

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s) Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s) I Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie alle für den Gast erbrachten

Mehr

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend "Treugeber"- und

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend Treugeber- und PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS Treuhandvertrag (notariell) zwischen -nachfolgend "Treugeber"- und Panazee Consulting GmbH, Bavariaring 29, 80336 München -nachfolgend "Treuhänder"- Seite -2-

Mehr

Stammkunden, bei denen keine Zahlungsrückstände bestehen, können auch per Lastschrift zahlen.

Stammkunden, bei denen keine Zahlungsrückstände bestehen, können auch per Lastschrift zahlen. AGB Zahlungsweise: Neukunden Vorauskasse (Rechnung kommt per E-Mail) Kreditkarte (Mastercard oder Visa) Bitte beachten Sie, dass bei der Zahlungsweise mit Kreditkarte eine Gebührenpauschale von 4,00 auf

Mehr

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:

Mehr

Reisebedingungen der Rautenberg Reisen ohg a) Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, per Internet oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Firma

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft. Name und Sitz

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft. Name und Sitz Stand: Juni 2008 M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft 1 Name und Sitz (1) Die Gesellschaft ist eine Partnerschaft im Sinne des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes.

Mehr

Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops -

Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops - Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops - München, 31. Mai 2012 Anmerkungen zur Präsentation: Diese Präsentation soll vor allem Shopbetreibern

Mehr

Stadtwerke Gotha Netz GmbH

Stadtwerke Gotha Netz GmbH Netzanschlussvertrag Kunden ohne Leistungsmessung Zwischen dem Netzanschlussnehmer genannt - Name Straße / Hausnr. PLZ / Ort - im folgenden Anschlussnehmer und dem Netzbetreiber Stadtwerke Gotha Netz GmbH

Mehr

Hinweise bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen

Hinweise bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen Hinweise bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen Werkvertrag Beigefügt erhalten Sie eine Vorlage für

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma des Anschlussnehmers, Anschrift,

Mehr

Muster Stromliefervertrag. SWE Netz GmbH Magdeburger Allee 34 99086 Erfurt

Muster Stromliefervertrag. SWE Netz GmbH Magdeburger Allee 34 99086 Erfurt Muster Stromliefervertrag zwischen SWE Netz GmbH Magdeburger Allee 34 99086 Erfurt (nachfolgend VNB genannt) und (nachfolgend Lieferant genannt) über die Lieferung und Abnahme von Energie zum Ausgleich

Mehr

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Bolasco Import GmbH

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Bolasco Import GmbH Allgemeine Einkaufsbedingungen der Bolasco Import GmbH 1. Allgemeines Geltungsbereich 1.1 Unsere Allgemeinen Einkaufsbedingungen (nachfolgend: AEB ) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrung für Gewissen Erleichtern

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrung für Gewissen Erleichtern Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrung für Gewissen Erleichtern Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich Für die Nutzung dieser Plattform gelten im Verhältnis zwischen dem Nutzer

Mehr

Einkaufsbedingungen der Firma MBA Design & Display Produkt GmbH (Stand: Mai 2015) 1 Allgemeines Gültigkeit

Einkaufsbedingungen der Firma MBA Design & Display Produkt GmbH (Stand: Mai 2015) 1 Allgemeines Gültigkeit Einkaufsbedingungen der Firma MBA Design & Display Produkt GmbH (Stand: Mai 2015) 1 Allgemeines Gültigkeit (1) Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen

Mehr

ß ñ. Sarah Schneider Sprachdienste s p a n i s c h - d e u t s c h e s S p r a c h b ü r o

ß ñ. Sarah Schneider Sprachdienste s p a n i s c h - d e u t s c h e s S p r a c h b ü r o Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungen 1. Geltungsbereich (1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzer und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich

Mehr

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Anmeldung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach 14 der Satzung diejenigen

Mehr

Informationen zum energielieferanten Strom gemäß 82 (2) ElWOG 2013

Informationen zum energielieferanten Strom gemäß 82 (2) ElWOG 2013 Informationen zum energielieferanten Strom gemäß 82 (2) ElWOG 2013 Hermine-Berghofer-Straße 31, 6130 Schwaz Telefon 05242 6970-500, Fax 05242 6970-503 info@stadtwerkeschwaz.at www.stadtwerkeschwaz.at Preise

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider 1. Angebot und Vertrag 1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Tourisoft und ihren Kunden.

Mehr

Bei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses.

Bei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses. Widerrufsbelehrung Aufgrund der Verbraucherrechte-Richtlinie der EU besteht in allen Mitgliedsstaaten der EU ein Widerrufsrecht für Endverbraucher bei Internetgeschäften. Die EU-Richtlinie gilt nur für

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Allgemeine Bedingungen für die Verrechnung von Kosten des Übertragungsnetzes

Allgemeine Bedingungen für die Verrechnung von Kosten des Übertragungsnetzes Seite 1 von 6 Allgemeine Bedingungen für die Verrechnung von Kosten des Übertragungsnetzes Seite 2 von 6 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 3 2 Definitionen und Rollen 3 3 Gegenstand und Zweck der AB 3 4

Mehr