Geschäftsordnung für DVGW-Fachgremien und zur Ausarbeitung des DVGW-Regelwerkes

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1 TECHNISCHE REGELN & NORMEN Geschäftsordnung für VGW-Fachgremien und zur Ausarbeitung des VGW-Regelwerkes Entwurf der neuen Geschäftsordnung VGW-Arbeitsblatt GW 100 erschienen N ach 12 der Satzung des VGW richten sich die Tätigkeiten der Fachgremien und die Ausarbeitung des VGW-Regelwerkes nach einer vom Vorstand erlassenen Geschäftsordnung. iese wurde erstmals im Jahre 1973 als VGW-Arbeitsblatt GW 100 veröffentlicht und letztmalig im Jahre 2002 aktualisiert. ie vorliegende Geschäftsordnung gibt den Rahmen für die Facharbeit der VGW- Gremien vor. Sie ist die Grundlage für den transparenten Regelsetzungsprozess im VGW. Sie stellt sicher, dass die interessierten Fachkreise und die Fachöffentlichkeit beteiligt werden. as VGW-Regelwerk ist ein zentrales Instrument zur Erfüllung des Zweckes und der Aufgaben des VGW. Im VGW- Regelwerk werden neben den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere sicherheitstechnische, hygienische, umweltschutzbezogene und organisatorische Anforderungen an die Gas- und Wasserversorgung sowie Gas- und Wasserverwendung definiert. abei wird der Umfang der technischen Regelsetzung auf das notwendige Mindestmaß beschränkt. Mit dem Technischen Regelwerk entspricht der VGW der Eigenverantwortung, die der Gesetzgeber der Versorgungswirtschaft für die technische Sicherheit und Hygiene zugewiesen hat. Ausdruck der dem Regelwerk gesetzlich zukommenden Bedeutung ist die dort festgelegte, mit der Erfüllung der technischen Regeln verbundene Vermutungswirkung. Weiterhin trägt das VGW-Regelwerk auch den sicherheitstechnischen und hygienischen Anforderungen aus europäischen Rechtsvorschriften Rechnung. ie hohe Qualität bei Wahrnehmung dieser Eigenverantwortung für die Gas- und Wasserversorgung ist der staatlichen Aufsicht eine wesentliche Hilfe bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in der gesetzlichen Überwachung der Versorgung der Allgemeinheit mit Gas und Trinkwasser. Gegenüber VGW-Arbeitsblatt GW 100: wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Inhaltliche Neustrukturierung und Präzisierung einzelner Abschnitte b) Anpassung des Aufbaus des VGW- Regelwerkes c) etaillierung des Regelsetzungsprozesses ie Einspruchsfrist endet am 30. September Einsprüche sind an die VGW- Hauptgeschäftsführung zu senden. Bezug: Gas und Wasser mbh Tel.: Fax: Internet: ipl.-geol. Berthold Niehues Chemische und physikalische esinfektionsmittel und -verfahren Neues VGW-Arbeitsblatt W 229 Verfahren zur esinfektion von Trinkwasser mit Chlor und Hypochloriden veröffentlicht as Arbeitsblatt W 229 wurde in Anlehnung an die bereits bestehenden VGW-Arbeits- und VGW-Merkblätter über chemische und physikalische esinfektionsmittel und -verfahren (Chlordioxid, Ozon, UV-Bestrahlung) vom Projektkreis esinfektion im Auftrag des VGW- Technischen Komitees Wasseraufbereitungsverfahren erstellt. Es ersetzt das VGW-Merkblatt W 203 (M) Begriffe der Chlorung aus dem Jahr Gegenüber dem alten VGW-Merkblatt, das inhaltlich überarbeitet wurde, sind ergänzend verfahrenstechnische Grundanforderungen an eine Chlorung und Forderungen an Chlorungsanlagen in das Arbeitsblatt aufgenommen worden. Chlor und Hypochlorite (Chlorbleichlauge) gehören in eutschland zu den gebräuchlichsten Mitteln zur esinfektion von Trinkwasser. ie wichtigsten verfahrenstechnischen Regeln, die bei einer Chlorung beachtet werden müssen, sind nun in dem als allgemein anerkannte Regel der Technik im Sinne der Trinkwasserverordnung zu betrachtenden VGW-Arbeitsblatt festgelegt. Es gilt für den Einsatz von Chlor und Hypochloriten (Handelsprodukte oder vor Ort hergestellt) zur esinfektion von Trinkwasser und legt wesentliche Bedingungen für deren Anwendung fest. Allgemeine Voraussetzungen und Anforderungen an die esinfektion von Wasser sind in VGW W 290 (A) beschrieben. Für Chlorgasdosieranlagen gelten zusätzlich IN und VGW W 623 (M). Bei der esinfektion von Wasserversorgungsanlagen ist VGW W 291 (A) zu beachten. Bezug: Gas und Wasser mbh Josef-Wirmer-Str Bonn Tel.: Fax: Internet: ipl.-ing. Gabriele Schmidt 50 energie wasser-praxis 7/8 2008

2 Neues VGW-Regelwerk zum Thema Wasserzähler er Entwurf des VGW-Arbeitsblattes W 421 kann bis 28. November 2008 kommentiert werden. as Arbeitsblatt W 421 Wasserzähler wurde im VGW vom Projektkreis Wasserzähler im Auftrag des Technischen Komitees Wassermessung und unter Einbindung des Technischen Komitees Innenkorrosion entworfen. Es hat keinen Vorgänger und soll eine prominente Zertifizierungslücke schließen. as Arbeitsblatt enthält die aus der Trinkwasserverordnung abgeleiteten Werkstoffanforderungen und schafft die Voraussetzungen für eine Zertifizierung im Hinblick auf die langfristige Trinkwassertauglichkeit, insbesondere für die Zeit ab 1. ezember Am Beginn des Regelsetzungsprojekts standen drei Fragen: Welchen Zustand hat der Zählerbestand? Was leisten Innenbeschichtungen? Wie kann die Trinkwassertauglichkeit zukünftig gesichert werden? Sowohl beteiligte Unternehmen als auch der VGW veranlassten Erhebungen und Untersuchungen. ie vorhandenen Zähler auf Basis von Kupferlegierungen halten IN nicht flächendeckend ein, es verbleiben Unsicherheiten bei der Werkstoffzusammensetzung und der damit verbundenen möglichen Beeinträchtigung des Trinkwassers. Zu welchem Grad Beschichtungen von nicht IN konformen Zählergehäusen die Stoffmigration unterbinden können, ist von vielen Parametern (z. B. Schichtdicke, Vollflächigkeit, Haftung) abhängig, es verbleiben Unsicherheiten bei der Zuverlässigkeit und Reproduzierbarkeit. Reproduzierbare (zertifizierbare) Ergebnisse sind nur bei Neuzählern mit IN konformen Gehäusen zu erzielen. Sie brauchen dann nicht beschichtet zu werden. Werden sie aber beschichtet, gelten auch für die Beschichtung Mindestanforderungen. Bei Gusseisen hingegen gilt Beschichtung als unverzichtbarer Korrosionsschutz. Für die ruckfestigkeit werden For- Beschichtete Wasserzählergehäuse Zonen mit unvollständiger und/oder fehlerhafter Beschichtung derungen wie für andere Bauteile entsprechender Einbaubedingungen (Armaturen, Filter) erhoben. Bekannte, konkrete Versagensfälle untermauern die Notwendigkeit. Wer neue Zähler gemäß diesem Arbeitsblatt erwirbt, hat somit die erwünschte Klarheit und Sicherheit. Es obliegt dem Verwender, für die fortgesetzte Übereinstimmung mit den Anforderungen dieses Arbeitsblattes zu sorgen, wenn solche Zähler (z. B. nach Ablauf der Gültigkeit gemäß den Vorschriften des gesetzlichen Messwesens) ausgebaut, in Stand gesetzt und wieder eingebaut werden. ie Gültigkeit der Zertifizierung endet mit der Instandsetzung. In gleicher Weise obliegt es dem Verwender, wie er mit Zählern verfährt, die nicht nach diesem Arbeitsblatt zertifiziert sind. Messtechnische Anforderungen sind kein Gegenstand dieser Zertifizierung. Es wird allerdings vorausgesetzt, dass die Vorschriften des gesetzlichen Messwesens und die zugehörigen technischen Normen eingehalten werden. Zähler nach diesem Arbeitsblatt können im Rahmen von VGW W 406 (A) Volumen- und urchflussmessungen von kaltem Trinkwasser in ruckrohrleitungen bzw. VGW W 407 (M) Messung der Wasserentnahme in Wohnungen Wohnungswasserzähler eingebaut werden. Anhang A gibt dem Verwender von Zählern (auch Messstellenbetreiber, i. A. das Versorgungsunternehmen) weiter gehende Bestellkriterien an die Hand. Anhang B folgt weitestgehend der VGW G-Information Nr. 14 Leitfaden für Qualitätskontrollen des Wareneingangs von Balgengaszählern. Er richtet sich an den Verwender von Zählern mit CE/M-Kennzeichnung gemäß der Europäischen Messgeräterichtlinie (MI), wonach die Konformitätserklärung des Herstellers die amtliche Ersteichung ersetzt. ie Einspruchsfrist endet am 28. November Einsprüche sind an die VGW- Hauptgeschäftsführung zu senden ipl.-phys. ipl.-wirtsch.-phys. Klaus Büschel Quelle: VGW Versuchen Sie es doch mal mit einem Klassiker... Sonderdrucke für Ihren Messestand, als Auslage in Ihren Firmenräumen und als Give-away bei Kundenanfragen. Wir beraten Sie gerne! wvgw mbh Alexandra Thies thies@wvgw.de energie wasser-praxis 7/

3 TECHNISCHE REGELN & NORMEN TRGI-Ergänzung hinsichtlich Aufstellung von Gas-Haushalts- Kochgeräten Zur neuen VGW-TRGI, Ausgabe April 2008, wird hiermit eine Ergänzung hinsichtlich der Aufstellmöglichkeit von Haushalts-Gasherden mit Nennbelastungen bis zu 18 kw bekannt gegeben. iese Maßgaben konnten erst in der Frühjahrssitzung, Ende Mai 2008, des bauaufsichtlichen Arbeitskreises der ARGEBAU Technische Gebäudeausrüstung abschließend diskutiert und als Ergebnis erzielt werden. Es ergab sich eine Abschnittsumstellung von Aufstellräume für Gasgeräte Art A wie folgt: Aufstellräume für Gasgeräte Art A Allgemeines ie Aufstellung von Gasgeräten Art A ist nur zulässig, wenn die Abgase durch einen sicheren Luftwechsel im Aufstellraum ohne Gefährdung und unzumutbare Belästigungen ins Freie geführt werden. ies gilt insbesondere bei Erfüllung folgender Anforderungen als nachgewiesen: Für die Gasgeräte Art A (Gas-Haushalts- Kochgeräte, Gas-urchlaufwasserheizer und Gas-Raumheizer) genügt es, wenn sichergestellt ist, dass: 1. durch maschinelle Lüftungsanlagen während des Betriebs der Gasgeräte ein Luftvolumenstrom von mindestens 30 m 3 /h je kw Gesamtnennleistung aus dem Aufstellraum ins Freie abgeführt wird oder 2. besondere Sicherheitseinrichtungen verhindern, dass die Kohlenmonoxid-Konzentration in den Aufstellräumen einen Wert von 30 ppm überschreitet Zusätzliche Einzelregelung für Gas-Haushalts-Kochgeräte bis 11 kw Für Gas-Haushalts-Kochgeräte mit einer Nennbelastung bis 11 kw genügt es, wenn der Aufstellraum einen Rauminhalt von mehr als 15 m 3 * aufweist und mindestens eine Tür ins Freie oder ein Fenster hat, das geöffnet werden kann Zusätzliche Einzelregelung für Gas-Haushalts-Kochgeräte bis 18 kw Für Gas-Haushalts-Kochgeräte mit einer Nennbelastung größer 11 kw (z. B. Gasherd(e) mit mehr als vier Kochstellen oder Gasherd und zusätzlich aufgestellter Wok- Brenner), jedoch nicht mehr als 18 kw, genügt es, wenn der Aufstellraum einen Rauminhalt von mehr als 2 m 3 /kw aufweist und mindestens eine Tür ins Freie oder ein Fenster hat, welches geöffnet werden kann sowie eine Abluft-unstabzugshaube oder eine kontrollierte Wohnungslüftungseinrichtung (kein Umluftbetrieb) betrieben wird, die über ein Mindestfördervolumen von 15 m 3 /h je kw Gesamtnennbelastung verfügt. Entsprechende Zuluftöffnungen müssen vorhanden sein. In der Bedienungsanleitung der Gasgeräte muss darauf hingewiesen werden, dass während des Betreibens des Gasgerätes die Haube betrieben werden muss. * Auf abweichende bauordnungsrechtliche Regelungen der Bundesländer wird hingewiesen (in einigen Bundesländern sind hierfür 20 m 3 gefordert). ipl.-ing. Josef Sander Neue VGW Arbeitsblätter in der Wassergewinnung erarbeitet W 115 Bohrungen zur Erkundung, Beobachtung und Gewinnung von Grundwasser und W 128 Bau und Ausbau von Horizontalfilterbrunnen as Arbeitsblatt W 115 gibt einen Überblick zu Bohrverfahren und deren Anwendungsmöglichkeiten. Ähnlich wie der Rohrleitungsbau im Verteilnetz gehören Bohrungen zur Erkundung, Beobachtung und Gewinnung von Grundwasser zu den Routineaufgaben der Wassergewinnung. Aufgrund der regional unterschiedlichen geologischen Verhältnisse bedarf es einer fundierten Sachkenntnis, um das optimale Verfahren für das Vorhaben auszuwählen. a ein wichtiger Bestandteil einer Bohrung in der Bohrgutansprache und Probengewinnung besteht, sollten die Anforderungen der W 115 weitestgehend erfüllt sein. iese behandeln die wesentlichen Aspekte der Qualitätssicherung und bieten eine gute Orientierung für die Praxis. enn aussagekräftige Bohrprofile und repräsentative Proben sind in der weiteren Planung von entscheidender Bedeutung. Insofern werden die Folgeinvestitionen durch ein hohes Maß an Qualitätssicherung geschützt. Mit der Überarbeitung der letzten Fassung des VGW-Arbeitsblattes W 115 wurde im Wesentlichen das VGW-Merkblatt W 114 zur Probennahme integriert und zusammengefasst. Inhaltlich wurde dabei das Arbeitsblatt komplett überarbeitet und der Praxis ein höherer Stellenwert eingeräumt. Es stellt einen Überblick über die üblichen Bohrverfahren und deren Anwendungsmöglichkeiten dar. es Weiteren enthält es Hinweise auf mögliche Fehler bei Arbeiten zur Wassererschließung, die Konsequenzen für Betrieb, Instandhaltung (Regenerierung, Sanierung) und Rückbau hervorrufen können. Als zusammenfassende Kurzdarstellung soll es allen, die mit Bohrungen betraut sind, als Ausgangspunkt für projektbezogene Überlegungen dienen. as VGW-Merkblatt W 114 wird damit durch W 115 vollständig ersetzt. as Arbeitsblatt W 128 wurde von einem Projektkreis des VGW-Technischen Komitees Wassergewinnung überarbeitet. Es dient als Grundlage für die Herstellung von horizontalen Bohrungen, deren Bemessungsgrundlage und Ausbau zu Horizontalfilterbrunnen. Bezug: Gas und Wasser mbh Tel.: Fax: Internet: ipl.-geol. Udo Peth 52 energie wasser-praxis 7/8 2008

4 VGW-TRGI-Sachverständige Bisherige VGW-Prüfgrundlage VP 633 zur Zertifizierung von VGW-TRGI-Sachverständigen wird in den Entwurf des VGW-Arbeitsblattes G 648 überführt. M it der VGW-Prüfgrundlage VP 633 hat der VGW im Jahre 2000 die Voraussetzungen für die Anerkennung und Zertifizierung von Fachkräften als TRGI- Sachverständige geschaffen. Aufgrund der positiven Erfahrungen, die im Rahmen der Tätigkeiten der TRGI-Sachverständigen gesammelt wurden, hat das TK Gasinstallation beschlossen, die bisherige Prüfgrundlage in ein Arbeitsblatt zu überführen. ie Beurteilung von Gasinstallationen im Kundenbereich wird in der Regel im Auftrag des Netzbetreibers ausgeführt, der nach NAV ein jederzeitiges Prüfrecht der Installationen hat, obwohl der Betreiber der Gasinstallation für diesen Teil der Anlage allein verantwortlich ist. ieses Prüfrecht wird durch eigene Kräfte durchgeführt oder kann auch auf externe Sachverständige übertragen werden. Hierzu liefert der Entwurf des VGW-Arbeitsblattes G 648 un- ter anderem entsprechende Rahmenvorgaben zur Sicherstellung eines entsprechenden Qualitätsstandards der TRGI- Sachverständigen. ie Aufgaben und Tätigkeiten eines TRGI- Sachverständigen umfassen z. B. die Beurteilung und Prüfung auf: - Übereinstimmung zwischen Anmeldedaten und Ausführung der Gasinstallation - Korrosionsschutz - Leitungsführung und Befestigung, Werkstoffauswahl, Verbindungstechniken - ichtheit der Gasinstallation - Gasgeräteaufstellung - Abgasabführung - okumentation der Prüfergebnisse ie entsprechende Zertifizierung der TRGI- Sachverständigen erfolgt durch die VGW-Zertifizierungsstelle. Im Rahmen dieser Zertifizierung werden u. a. die personellen und beruflichen Voraussetzungen formal geprüft und in einem nachfolgenden Prüfungstermin die theoretischen und praktischen TRGI-Kenntnisse als auch entsprechendes Hintergrundwissen fachlich hinterfragt und geprüft. Nach erfolgter positiver fachlicher Bewertung erteilt die VGW-Zertifizierungsstelle das Zertifikat, das zum Führen des Titels VGW-TRGI- Sachverständiger berechtigt. er Entwurf G 648 ist zu beziehen bei der Gas und Wasser mbh, Josef-Wirmer-Str. 3, Bonn, Tel.: , ie Einspruchsfrist endet am 31. August ipl.-ing. Kai-Uwe Schuhmann Leitfaden für Spülung, Reinigung und esinfektion von Ultra- und Mikrofiltrationsanlagen zur Wasseraufbereitung Neue Wasserinformation Nr. 70 zu Wasseraufbereitungsanlagen vom Projektkreis Membran- und Feinfiltration veröffentlicht. I m Juni 2005 wurde das VGW-Arbeitsblatt W Filtrationsverfahren zur Partikelentfernung - Teil 5: Membranfiltration veröffentlicht, das vom Projektkreis Partikelentfernung im Technischen Komitee Wasseraufbereitungsverfahren erarbeitet wurde. ie Erfahrungen aus der Praxis, vor allem die Informationsveranstaltungen mit den Betreibern von Membrananlagen, haben gezeigt, dass in verschiedenen Bereichen noch ein weiter gehender Erklärungsbedarf besteht, hierbei insbesondere auch für die Spülung, Reinigung und esinfektion von Membrananlagen. er Projektkreis Membran- und Feinfiltration wurde beauftragt, die Erfahrungen in einem Leitfaden zusammenzufassen. ie Ergebnisse der Fachdiskussion sind in der Wasserinformation 70 vom Mai 2008 dargelegt. ie Ausführungen gelten für großtechnisch eingesetzte Anlagen zur Erzeugung von Wasser für den menschlichen Gebrauch. Nicht behandelt werden Spezialfälle und Anlagen, bei denen die Membranen extern gereinigt werden (COP-Anlagen; cleaning out of place). ie Wasserinformation 70 enthält zunächst allgemeine Hintergrundinformationen zu den Themen Notwendigkeit, technische Randbedingungen sowie Art und Weise von Spülung, Reinigung und esinfektion von Membrananlagen. Außerdem werden Grundsätze zur Spülung ohne und mit Chemikalienzugabe, zur chemischen Reinigung, zur Materialverträglichkeit und zur Entsorgung beschrieben. ie Wasserinformation 70 soll die Fachleute in der betrieblichen Praxis unterstützen und bietet die Möglichkeit, sich schnell und kompakt zu Fragen der Spülung, Reinigung und esinfektion von Ultra- und Mikrofiltrationsanlagen zur Wasseraufbereitung zu informieren. ipl.-ing. Gabriele Schmidt Neue Produkte elomat... von...wir erfinden s einfach Katalog anfordern, oder Elomat Anlagenbau Wassertechnik GmbH Mättich Elomatstraße Sasbach Tel / Fax / wittenauer@elomat.de R energie wasser-praxis 7/

5 TECHNISCHE REGELN & NORMEN Betrieb von ortsveränderlichen Flüssiggasanlagen im Freizeitbereich zur Verwendung im Freien Neues Arbeitsblatt G 612 gibt dem Nutzer eine Technische Regel an die Hand, mit der er Flüssiggasanlagen im privaten Bereich im Freien sicher betreiben kann. ie Vielfalt der Flüssiggasgeräte, die im Freizeitbereich Verwendung finden, und die zunehmende Verbreitung dieser Flüssiggasgeräte, haben den VGW Stechkartusche im Jahr 1990 veranlasst, gemeinsam mit dem eutschen Verband Flüssiggas e. V. (VFG) das Merkblatt G 612 in seiner ersten Fassung zu erarbeiten. a durch die allgemeine Ausweitung der Freizeitaktivitäten die Zahl der Geräte angestiegen ist und auch neue Arten von Geräten wie z. B. Terrassenstrahler hinzugekommen sind, andererseits mit Einführung der Europäischen Richtlinien für Gas- und für ruckgeräte sich die rechtlichen Rahmenbedingungen geändert haben, beschloss das Gemeinsame Technische Komitee Flüssiggas des VGW/VFG, das Merkblatt G 612 vollständig zu überarbeiten und in ein VGW- Arbeitsblatt zu überführen. Beispiel für den Anschluss einer Gaskartusche ohne Ventil Ventilkartusche Beispiel für den Anschluss einer Gaskartusche mit Ventil Gaskartusche Gasgerät (Kocher oder Lampe) Gaszufuhr Anstechdorn ichtung Kunststofffuß Einstechmulde Gaskartusche Gasgerät (Kocher oder Lampe) Gaszufuhr ichtung Ventil Quelle: VGW Quelle: VGW ieses Arbeitsblatt gibt dem Betreiber eine Technische Regel an die Hand, mit der er Flüssiggasanlagen im privaten Bereich im Freien sicher betreiben kann. Außerdem dient es dazu, dem Hersteller von Flüssiggas-Freizeitgeräten den Rahmen für die Gestaltung der Bedienungsanleitung zu geben. ieses Arbeitsblatt legt nur Anforderungen an den Betrieb des gastechnischen Teils der Geräte fest. Weiter gehende Anforderungen, z. B. an den elektrotechnischen Teil, bleiben davon unberührt. as Arbeitsblatt gilt für den Betrieb von nicht gewerblich genutzten ortsveränderlichen Flüssiggasgeräten zum Heizen, Grillen, Kochen, Backen, Kühlen oder Leuchten sowie zur Stromerzeugung einschließlich deren Zubehör und Gasversorgungsanlagen, die im Freien benutzt werden. Es gibt gleichzeitig den Rahmen für die Erstellung von Bedienungsanleitungen für solche Flüssiggas-Freizeitgeräte vor. ieses Arbeitsblatt gilt nicht für: gewerblich genutzte Anlagen; Flüssiggas-Anlagen in Fahrzeugen nach dem VGW-Arbeitsblatt G 607 Flüssiggasanlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen Straßenfahrzeugen Betrieb und Prüfung ; Flüssiggas-Anlagen auf Booten nach dem VGW-Arbeitsblatt G 608 Kleine Wasserfahrzeuge Betrieb und Prüfung der Flüssiggasanlage ; Flüssiggas-Anlagen im Geltungsbereich der TRF ipl.-ing. Peter Limbach 54 energie wasser-praxis 7/8 2008

6 Fortschreibung des VGW-Regelwerks G 487 A Gasexpansionsanlagen Planung, Errichtung, Betrieb 04/ ,50/23,33* G 648 A VGW-TRGI-Sachverständige 04/ ,47/17,97* GW 100 A Folgende Entwürfe sind erschienen: Geschäftsordnung zur Tätigkeit der VGW-Fachgremien und zur Ausarbeitung des VGW-Regelwerkes 06/ ,47/17,97* W 421 A Wasserzähler 07/ ,50/23,33* G 612 A Folgende Neuausgaben sind erschienen: Betrieb von ortsveränderlichen Flüssiggasanlagen im Freizeitbereich zur Verwendung im Freien 05/ ,47/17,97* W 115 A Bohrung zur Erkundung, Beobachtung und Gewinnung von Grundwasser 07/ ,97/33,30* W 128 A Bau und Ausbau von Horizontalfilterbrunnen 07/ ,50/23,33* W 229 A Verfahren zur esinfektion von Trinkwasser mit Chlor und Hypochloriten 05/ ,50/23,33* Folgende Information ist erschienen: Wasser-Infor- Leitfaden für Spülung, Reinigung und esinfektion von Ultra- und Mikrofiltrationsmation Nr. 70 anlagen zur Wasseraufbereitung 05/ ,47/17,97* IN 1298 IN EN Folgende Normen sind erschienen: Abgasanlagen Verbindungsstücke für Feuerungsanlagen Rohre und Formstücke aus Metall für Abgase aus häuslichen Feuerstätten im Unterdruckbetrieb 08/2008 Preisgruppe 7 Sicherheitsgasanschlussarmaturen für den Anschluss von Gasgeräten mit Gasschlauchleitungen in der Hausinstallation für brennbare Gase; eutsche Fassung EN 15069: /2008 Preisgruppe 23 IN EN 126 Mehrfachstellgeräte für Gasgeräte; eutsche Fassung EN 126:2004, Berichtigung 1 Berichtigung zu IN EN 126: /2008 Preisgruppe 99 IN EN IN EN Berichtigung 1 Rohre, Formstücke und Zubehör aus duktilem Gusseisen Zementmörtelumhüllung von Rohren Anforderungen und Prüfverfahren; eutsche Fassung EN 15542: /2008 Preisgruppe 12 Rohre, Formstücke und Zubehör aus duktilem Gusseisen Zementmörtelumhüllung von Rohren Anforderungen und Prüfverfahren; eutsche Fassung EN 15542:2008, Berichtigung zu IN EN 15542: /2008 Preisgruppe 99 Bezugsquelle: Gas und Wasser mbh, Josef-Wirmer-Str. 3, Bonn, Tel.: , Fax: (*Nicht-Mitglieder-Preis) Vollständiges Regelwerksverzeichnis mit Bestellmöglichkeit bei unter Angebote & Leistungen. Verlag: Gas und Wasser mbh, Josef-Wirmer-Str. 3, Bonn, Tel.: , Fax: , Internet: er Status der VGW-Regelwerke, die sich in Bearbeitung befinden, kann im passwortgeschützten Mitgliederbereich unter abgerufen werden. ie nächste bbr Fachmagazin für Brunnen- und Leitungsbau erscheint am 8. August 2008 mit Beiträgen u. a. zu folgenden Themen: Leitungsbau esinfektion und ruckprüfung großvolumiger Trinkwasserrohrleitungen Bohrtechnik ie Bohrlochrammsondierung nach IN Geothermie Wärme- und Kältespeicherung in Aquiferen Brunnenbau Brunnenalterung: Systematisierung eines Individualproblems Kostenloses Probeheft unter info@wvgw.de energie wasser-praxis 7/

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