Familienergänzende Tagesstrukturen der Schulträgerschaft St. Moritz. Inhaltsverzeichnis
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- Theresa Amsel
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1 Familienergänzende Tagesstrukturen der Schulträgerschaft St. Moritz Die Werte von Familie und Gesellschaft haben sich verändert. Das traditionelle Familienmodell wird immer häufiger abgelöst von anderen Lebens-, Arbeits- und Wohnverhältnissen. In vielen Familien sind beide Elternteile erwerbstätig, weil ein Monatsgehalt für die Lebenskosten nicht mehr ausreicht oder beide Elternteile arbeiten möchten. Um diesen gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung zu tragen, bedarf es einer Anpassung unseres Schulsystems. Auch die Gemeinde St. Moritz hat dies erkannt und einen Auftrag zur Ausarbeitung von möglichen Tagesstrukturen in St. Moritz an den Schulrat weitergegeben. Das Schulgesetz trägt genau diesen Bedürfnissen Rechnung und schreibt die Betreuung vor. Aufgrund der Tagesstrukturverordnung vom 19. März 2013 überarbeitet die Gemeinde St. Moritz die familienergänzende Tagesstruktur. Vorauszusagen ist, dass die Gemeinde St. Moritz keine Tagesschule betreiben möchte. Die Rand- und Mittagsbetreuung soll den Familien zur Verfügung stehen, die dieses Angebot nutzen möchten. Auf keinen Fall soll eine Tagesschule eingeführt werden, die alle Schülerinnen und Schüler verpflichtet, auch über die Mittagszeiten in der Schule anwesend sein zu müssen. Auf weitere Erklärungen wird hier verzichtet, da schon sehr viel über die familienergänzenden Betreuungen geschrieben wurde. Zur Ausarbeitung des Konzeptes wurde das Schulgesetz und die Tagesstrukturverordnung als Vorlagen benutzt. Reto Matossi / Tamara Morandi Inhaltsverzeichnis 1. Übersicht familienergänzende Kinder- und Jugendbetreuung in St. Moritz 2. Kindertagesstätte St. Moritz 3. Reglement Kindertagesstätte St. Moritz 4. Trägerschaft und Verantwortlichkeiten 1
2 1. Übersicht familienergänzende Kinder- und Jugendbetreuung in St. Moritz Angebot Kinder im Vorschulalter Familienergänzende Kinderbetreuung: Kinderkrippe, Tagesfamilien Zuständig KIBE Kinder im Kindergartenalter Kinder im Primarschulalter Jugendliche der Oberstufe Kindergarten Für Randzeiten und Mittagstisch sowie Nachmittagsbetreuung: Kita St. Moritz oder Tagesfamilien Unterrichtszeit Für Randzeiten und Mittagstisch sowie Nachmittagsbetreuung: Kita St. Moritz oder Tagesfamilien Unterrichtszeit Für Randzeiten und Mittagstisch: Kita St. Moritz Freizeit Schulträgerschaft Schulträgerschaft KIBE Schulträgerschaft Schulträgerschaft, ( Kita St. Moritz) KIBE Schulträgerschaft Schulträgerschaft, ( Kita St. Moritz) Verein offene Jugendarbeit Vereine, etc. 2
3 2. Kindertagesstätte St. Moritz Ausgangslage und Vorgaben Zielsetzung Zielgruppe Angebot Trägerschaft Betreuungspersonal Administration Räumlichkeiten / Infrastruktur Die KIBE betreut Kinder bis zum Eintritt in den Kindergarten. Ab Eintritt Kindergarten übernimmt die Schulträgerschaft die Verantwortung der schulergänzenden Kinderbetreuung Die Vorgaben werden vom Kanton mittels Verordnungen und Richtlinien vorgegeben Schulgesetz 2013 Verordnung über weitergehende Tagesstrukturen Integration und Förderung aller Kinder Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Schule Standortvorteil für die Gemeinde St. Moritz Kinder des Kindergartens sowie der Primar- und Oberstufe der Gemeindeschule St. Moritz Nach Schulgesetz und Tagesstrukturverordnung Betreuung von Randstunden (07.30 Uhr Uhr, Uhr Uhr, Nachmittag). Betreuung während der Ferienzeit und Projektwochen (07.30 Uhr Uhr) Betreuung über Mittag inkl. Mittagstisch Möglichkeit zur Erledigung der Hausaufgaben am Nachmittag (keine Privatlektionen) Sinnvolle Freizeitgestaltung Schulträgerschaft der Gemeinde St. Moritz Pädagogisch ausgebildeter Leiter bzw. ausgebildete Leiterin (Lehrer/in, Kindergärtner/in, Hortner/in) Freiwillige Helfer/innen Praktikanten/innen Evtl. Zivildienstleistende/r Administration wird von der Leiterin geführt Federführung liegt bei der Schulträgerschaft mit Möglichkeit der Aufgabenverteilung an die Kita-Leiterin Räumlichkeiten mit Platz für max. 50 Kinder. 3
4 Elterntarife Abgestuft nach steuerbarem Einkommen und Vermögen Morgens bis Uhr kostenlos Betreuung ab Uhr: 1.10 Fr./h 5.50 Fr./h Mittagessen: 4.40 Fr./Person 9.90 Fr./Person Finanzierung Versicherungen Sicherheitsbestimmungen Bewilligung / Anerkennung Elternbeiträge Kantons- und Gemeindebeiträge gemäss Gesetz über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung Nach Schulgesetz: Eltern Teilweise Gemeinde Feuerpolizei und interne Reglemente Amt für Volksschule und Sport 4
5 Familienergänzende Tagesstrukturen der Schulträgerschaft St. Moritz 3.1. Allgemeines 3. Reglement Kindertagesstätte St. Moritz Die Kindertagesstätte St. Moritz (i.f. Kita) bietet Schulkindern und Kindergärtnern, die in St. Moritz die Gemeindeschule und den Kindergarten besuchen, eine schulergänzende Betreuung inkl. Mittagstisch an (gemäss neuem Schulgesetz und der Tagesstrukturverordnung vom 19. März 2013) Kinder, die die Kita besuchen, haben sich an die Regeln der Kita (siehe Anhang zu Regeln in der Kita ) zu halten und den Anordnungen des Betreuungspersonals Folge zu leisten. Verstösst ein Kind fortdauernd gegen die Regeln der Kindertagesstätte, wird das Gespräch mit dem Kind und den Eltern gesucht. Nach erfolgloser Verwarnung kann das Kind von der Kita ausgeschlossen werden Andere Nutzungen: Schule für Unterricht, Projektwochen wenn keine Ferienkita; aber auch ortsansässige Institutionen wie Spielgruppe, Deutsch im Vorschulalter, Alterskreis etc. haben die Möglichkeit, das Gebäude zu nutzen, dies in Absprache mit der Kita- Leitung. Vorrang hat jedoch der Betrieb der schulergänzenden Kinderbetreuung Öffnungszeiten, Ferien und Feiertage Während der Schulzeit ist die Kita von Montag bis Freitag von Uhr Uhr sowie von Uhr bis Uhr geöffnet. Bei weniger als acht Anmeldungen bleibt die Kita von Uhr Uhr geschlossen (diese Betreuung wird schulintern geregelt) Während den Projektwochen ist die Kita von Uhr Uhr in Betrieb, wird jedoch nur bei mindestens fünf Anmeldungen geöffnet In den Schulferien ist die Kita während der Weihnachtszeit sowie im Sommer während den ersten zwei Ferienwochen und während den letzten zwei Ferienwochen offen. Die Öffnungszeiten sind von Uhr Uhr. Die Durchführung findet ab fünf Anmeldungen statt Während den restlichen Schulferien sowie an den Feiertagen Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag, 1. August, Weihnachten und Stephanstag bleibt die Kita geschlossen Aufnahme, Anmeldung, Absenzen In die Kita werden grundsätzlich nur Kinder aufgenommen, die die Gemeindeschule und den Kindergarten St. Moritz besuchen und die Kita regelmässig mindestens ein Mal pro Woche während der Periode besuchen. Während der Ferienzeit oder bei Unterbesetzung der Kita ist es auch möglich, Kinder aus anderen Gemeinden aufzunehmen. Jedoch wird hier der Selbstkostenpreis berechnet Die Aufnahme der Kinder erfolgt nach dem Eingang der Anmeldungen. Kinder, die aus zwingenden Gründen auf einen Betreuungsplatz angewiesen sind, können bevorzugt behandelt werden. Bei Vollbelegung wird eine Warteliste geführt. 5
6 Die Betreuungszeiten werden im Anmeldeformular für die Periode oder für die Ferienkita verbindlich festgelegt und können während dieser Zeitspanne nicht geändert werden. Die Anmeldung ist einem Betreuungsvertrag gleichzusetzen: 6 Periode 1: Sommer- bis Herbstferien Oktoberferienkita, Projektwoche Periode 2: Herbst- bis Weihnachtsferien Weihnachtsferienkita Periode 3: Weihnachts- bis Chalandamarzferien Chalandamarzferienkita, Projektwoche Periode 4: Chalandamarz- bis Maiferien Periode 5: Mai- bis Sommerferien Sommerferienkita, Projektwoche Sommerferienkita Die Anmeldung muss jeweils spätestens auf die angegebene Anmeldefrist vor Beginn der Ferien für die nächste Periode erfolgen Über die vertraglich vereinbarten Zeiten hinaus können die angemeldeten Kinder betreut werden, wenn es die personellen und räumlichen Kapazitäten erlauben und im Voraus mit dem Leiter bzw. der Leiterin abgesprochen ist. Diese kurzfristig vereinbarte Betreuung wird zusätzlich in Rechnung gestellt und muss bar gegen Quittung bezahlt werden Soweit es die personellen und räumlichen Kapazitäten erlauben, werden in Notsituationen ausnahmsweise auch Kinder betreut, die nicht regelmässige Besucher sind Jegliche Absenzen (Krankheit, Schulreisen, Arztbesuche etc.) sind dem Leiter bzw. der Leiterin so früh wie möglich zu melden. Sie berechtigen grundsätzlich nicht zu einer Rückerstattung des Tarifs. Ebenfalls liegt es in der Verantwortung der Eltern der Kindergartenkinder, den Taxidienst über die Absenz des Kindes zu informieren Krankheit und Unfall, Versicherung Kranke Kinder dürfen nicht in die Kita gebracht werden Erkrankt oder verunfallt ein Kind in der Kita, werden die Eltern so schnell wie möglich benachrichtigt. Bei einem Notfall ist das Betreuungspersonal berechtigt, das Kind sofort in ärztliche Behandlung oder Spitalpflege zu geben. Ausserdem ist das Betreuungspersonal dazu berechtigt, bei Bedarf das Kind in ärztliche Behandlung oder Spitalpflege zu geben, wenn Eltern nicht innert nützlicher Frist erreichbar sind Die Eltern sind verpflichtet, eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung für ihr Kind abzuschliessen Tarife (vgl. Tariftabelle im Anhang) Die Tarife sind nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern abgestuft. Massgebend ist die letzte definitive Steuerveranlagung der Wohngemeinde. Bei quellenbesteuerten Personen wird das anrechenbare Einkommen nach Art. 99 des Steuergesetzes berechnet Konkubinatspaare werden für die Berechnung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit als Einheit betrachtet.
7 Mit der Anmeldung ermächtigen die Eltern das zuständige Steueramt, unter Wahrung des Steuergeheimnisses, die gemachten Angaben zu überprüfen, gegebenenfalls zu korrigieren oder die Tarifstufe festzulegen Die Tarife werden von der Leitung der Kita jährlich überprüft und wenn nötig angepasst Tarifänderungen sind jeweils auf das neue Kalenderjahr und auf das neue Schuljahr möglich. Sie werden von der Leitung der Kita mindestens drei Monate im Voraus angekündigt Geschwisterrabatt Familien, die zwei oder mehr Kinder in der Kita betreuen lassen, erhalten einen Rabatt Das Kind, das am häufigsten in der Kita betreut wird, bezahlt den normalen Tarif. Jenes Kind, das am zweithäufigsten in der Kindertagesstätte betreut wird, bezahlt 50 % des ordentlichen Tarifes. Das dritte Kind und die weiteren Kinder derselben Familie bezahlen 30 % des ordentlichen Tarifes Rechnungsstellung, Zahlungsverzug Die Rechnungsstellung erfolgt zwei Wochen nach Periodenbeginn. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage. Nach erfolgloser Mahnung wird der geschuldete Betrag in Betreibung gesetzt. Bei Zahlungsverzug kann die Aufnahme des Kindes verweigert werden Kann ein Kind die Kita wegen Krankheit oder Unfall während mehr als zwei Wochen nicht besuchen, können die Eltern ein schriftliches Gesuch um Rückerstattung eines Teils der geleisteten Zahlung an die Kitaleitung stellen. Ein Arztzeugnis ist dem Gesuch beizulegen Verschiedenes Das Geschäftsreglement ist auf der Webseite zu finden: Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular bestätigen die Eltern, das Reglement gelesen zu haben und mit dessen Inhalt einverstanden zu sein Anregungen oder Beschwerden sind an den Leiter bzw. die Leiterin der Kita zu richten. 7
8 3.9. Tariftabelle Steuerbares Einkommen plus 10% des steuerbaren Vermögens Tarif pro Kind und angebrochene Stunde Betreuung Stufe ab CHF bis CHF CHF CHF A 0 34' B 35'000 49' C 50' D 65' E Tarif pro Kind für Mittagessen 8
9 4. Trägerschaft und Verantwortlichkeiten: Gemeinde St. Moritz Schulträgerschaft Schulleitung Leiterin Schulsekretariat Verantwortung Schulträgerschaft Schulleitung Leiterin Wahl Leiter/in Pflichtenhefte Arbeitsvertrag Stellenausschreibung Weiterbildung Adm. Löhne und soz. Leistungen Anmeldewesen Informationen Anwesenheitskontrollen Stundenabrechnungen Leiter/in Stundenabrechnungen Kinder Menus Bestellungen (tägl. Anzahl Essen) Organisation Tagesablauf Verantwortlichkeit Gebäude Bewilligungen und Anmeldungen Kanton Ansprechpartner für Eltern Verantwortung Einsatz Personal Einteilungen Stv. für Leiter/in Material für Kita Anschaffungen Budget und Abrechnungen Abrechnungen der Kinderbeiträge Rechnungsstellung für Eltern Verantwortung für Konto Auskunftswesen Tagesstätte Abmeldungen der Kinder bei Krankheit etc. bis 10.30h Schulsekretariat Verteilen der Periodenanmeldungen Buchhaltung 9
10 Tagesablauf Kita während Schulbetrieb Uhr Beginn Betreuung, nur wenn mind. acht Anmeldungen. Ansonsten Büroarbeit von Leiterin ab ca Uhr bis Uhr Ca Uhr Beginn Koch. Einkäufe oder Kitareinigung Uhr Beginn kochen für max. 50 Kinder plus drei Personal Uhr Ankunft der ersten Kinder. Entweder Hausaufgabenerledigung im Ruheraum oder Mithilfe beim Kochen Uhr Ankunft der Kinder. Gestaffelt in Gruppen zu je ca. sechs Kindern in Minutenabständen. Kinder ziehen in der Garderobe Jacken und Schuhe aus, ziehen Hausschuhe an Uhr Ankunft Personal (1-2) Ca Uhr Ca Beginn Mittagessen. Ausgabe Essen aus Küche von Koch und einer Betreuungsperson. Ende Mittagessen. Tellerrückgabe Uhr Reinigung Küche/Essraum und Abwasch durch Koch. Mithilfe (Ämtli) von ca. fünf Kindern beim Reinigen des Essraums. Betreuungspersonal begleitet restliche Kinder beim Spielen, Ruhen, Basteln/Malen, Hausaufgabenerledigung in Ruheraum und Spielzimmer Uhr Aufbruch Schulkinder zum Unterricht (wenn Freiwahlfächer) Uhr Zweitjahr Kindergartenkinder werden bereit gemacht für Abholung durch Taxi Uhr Schulbeginn für die Schulkinder, (ausser Klasse Montag-, Dienstag- oder Freitagnachmittag) Uhr Beschäftigung mit Kindergartenkinder und evt. 1./2. Klassenkinder (ca Kinder) Uhr Ankunft Schulkinder nach Schulschluss Uhr oder Uhr. Beschäftigung mit kleineren Kindern. Hausaufgabenerledigung grössere Kinder (ca Kinder) Evt Uhr Falls Reinigung morgens nicht möglich, wird sie abends durchgeführt. Ansonsten evt. Benutzung Kita von anderen Beteiligten (Alterskreis, Anlässe, Schulveranstaltungen etc.). 10
11 Regeln in der Kita Generell: Eintreffen in oder Verlassen der Kita bitte der Leiterin melden. Körperliche Gewalt wird nicht geduldet und kann zum Ausschluss aus der Kita führen (Siehe Reglement). Fluchen ist untersagt. Nach dem Spielen oder Basteln wird zusammen aufgeräumt. Outdoor-Spielsachen müssen wieder in die Kita zurückgebracht werden. Mutwilliges Zerstören von Spielsachen wird mit den Eltern besprochen und gegebenenfalls verrechnet. Handys sind in der Kita, anders als auf dem gesamten Schulareal, erlaubt, jedoch nur um erreichbar zu sein oder selbst wichtige Anrufe zu tätigen. Ebenfalls erlaubt ist das Hören von Musik. Sollte das Handy jedoch missbräuchlich verwendet werden z.b. für heimliches Filmen/Fotografieren oder fortwährendes Spielen und Internet surfen, wird das Handy in Absprache mit den Eltern auch in der Kita verboten. Es ist verboten, aus den Fenstern zu klettern. Wenn es die Anmeldungen erlauben, machen wir nachmittags kleinere Spaziergänge mit der Gruppe. In dieser Zeit ist die Leitung unter erreichbar. In der Kita tragen wir Hausschuhe. Die Kinder sind bei der Leiterin abzumelden, falls sie krank oder verhindert sind. Auf dem Schulareal gelten die gängigen Regeln der Schule. Die Leiterin hält die Kinder dazu an, diese einzuhalten. Esstisch: Wir beginnen und beenden unser Essen gemeinsam. Am Tisch wird nicht gespielt oder geschrien. Die Kinder dürfen in der Kita zwei Nahrungsmittel, sogenannte Joker, benennen. Diese Nahrungsmittel müssen sie nicht essen. Ansonsten wird jedes Kind dazu angehalten, eine kleine Portion aller Beilagen zu probieren. Wir achten darauf, kindsgerechte Portionen zu schöpfen. Das Kind darf sich auch selber schöpfen. Generell wird darauf geachtet, dass aufgegessen wird. Wir bieten den Kindern abwechslungsreiche und ausgewogene Menüs. Innerhalb der Woche gibt es jeweils Fleisch oder Fisch oder ein vegetarisches Menü mit einer Kohlenhydratbeilage, dazu Salat oder Gemüse oder Früchte und ein bis zwei Mal pro Woche ein kleines Dessert. Nach dem Essen erledigen die Kinder im Turnus ein kleines Ämtli. Nach dem Essen werden die Zähne geputzt. 11
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