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1 Allgemeine Nutzungsbedingungen Mobile Parking System 1. Präambel 1.1 mobile-city (im folgenden MC genannt) hat ein System zur elektronischen Parkraumbewirtschaftung (Mobile Parking System (im Folgenden MOPAS genannt)) entwickelt, mit welchem der zum MOPAS-System angemeldete Parker (im Folgenden Nutzer genannt) die Gebühren für die Nutzung von Parkflächen (im Folgenden Parkgebühren genannt) in den mit MC kooperierenden Gemeinden über mobile Kommunikationstechniken (UMTS, GPRS, WLAN) oder per Mobiltelefon entrichten darf. Im Namen und mit Ermächtigung der am MOPAS-System angeschlossenen Kommunen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen übernimmt MC die bargeldlose Abrechnung und Einziehung der anfallenden Parkgebühren gegenüber den Nutzern. Bei dem MOPAS-System handelt es sich um elektronische Vorrichtungen oder Einrichtungen zur Zahlung der Parkgebühren und zur Überwachung der Parkzeit. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat solche elektronischen Vorrichtungen oder Einrichtungen per Ausnahmeverordnung zur StVO zugelassen. Sind solche elektronischen Vorrichtungen oder Einrichtungen zur Zahlung der Parkgebühren und zur Überwachung der Parkzeit vorhanden, so darf dort für die Dauer der zulässigen Parkzeit halten, wer die für die Entrichtung der Parkgebühren und für deren Überwachung notwendigen Vorkehrungen getroffen hat. 1.2 Die Abrechnung der Parkgebühren erfolgt über ein Parkkonto, welches für den Nutzer bei MC angelegt wird (MOPAS-Konto). Die Zahlungsabwicklung gegenüber dem Nutzer erfolgt über eine Bank, die durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Durchführung der entsprechenden Zahlungsverfahren zugelassen ist. 1.3 MC stellt dem Nutzer mit MOPAS ein alternatives System zur Entrichtung der Parkgebühren zur Verfügung. Zur Regelung dieser Leistung gelten diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen (im Folgenden AGN genannt). Etwaige abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsinhalt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Etwaige Prospekte, Werbeankündigungen etc. der MC oder eines Dritten werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass auf diese Dokumente ausdrücklich schriftlich Bezug genommen wird.

2 1.4 Die aufgrund des jeweiligen (gebührenpflichtigen) Parkvorgangs entstehenden öffentlich rechtlichen Beziehungen zwischen der Kommune und dem Nutzer bleiben unberührt. Insbesondere bleiben die Gebührenerhebung auf Grundlage der Parkgebührenordnung der jeweiligen Kommune, die Ahndung etwaiger Verkehrsordnungswidrigkeiten sowie die Verwaltungsvollstreckung unberührt. 2. Funktionsweise von MOPAS 2.1 In den am MOPAS-System angeschlossenen Kommunen werden die hierfür vorgesehenen Parkflächen in Parkzonen eingeteilt. Jede Parkzone erhält eine individuelle Telefonnummer, die nach folgendem Muster aufgebaut ist: [City-Vorwahl] [MOPAS-Nummer] [Parkzone] 2.2 Parken mit MOPAS per Telefonanruf Für jede Parkzone wird eine individuelle Rufnummer festgelegt. Diese wird beim jeweiligen Starten und Beenden des Parkvorgangs angewählt. Beim Starten des Parkvorgangs erfolgt ein Eintrag mit Kfz-Kennzeichen, Beginn der Parkzeit und Parkzonennummer in der MOPAS-Datenbank. Der Nutzer erhält zur Bestätigung eine SMS mit Angabe des Beginns der Parkzeit, des Parktarifs pro Minute und der Höchstparkzeitdauer. Beim Beenden des Parkvorgangs wird nach dem Anruf die Parkzeit angehalten, berechnet und als Bestätigung per SMS an den Nutzer gesendet. Ist der Nutzer mit zwei oder mehreren Kfz-Kennzeichen registriert, so erfolgt eine Auswahl dieser Kfz-Kennzeichen per Sprachausgabe. Für diesen Fall entstehen dem Nutzer Telefongebühren, die sich nach seinem persönlichen Mobilfunktarif richten. Die Speicherung der Daten erfolgt über einen Zeitraum von 50 Tagen nach Monatsende bzw. Erfüllung der Gebührenverpflichtung des Nutzers gegenüber der Kommune. Danach liegen die Daten als pdf-rechnung zum Download in dessen geschütztem Bereich vor. 2.3 Parken mit MOPAS per mobiler Datenübertragung Der Nutzer wählt sich auf die MOPAS-Plattform per Benutzerkennung und Passwort ein. Der Parkvorgang wird mit Eingabe von Parkzone und Kfz-Kennzeichen gestartet. Nach der Auswahl der Parkzone werden dem Nutzer die Anfangszeit, Parktarif pro Minute sowie Höchstparkzeitdauer angezeigt. Bei Beendigung des Parkvorgangs meldet er sich auf der MOPAS-Plattform ab; die abgerechnete Zeit und die Parkgebühr werden angezeigt.

3 Die Speicherung der Daten erfolgt über einen Zeitraum von 50 Tagen nach Monatsende bzw. Erfüllung der Gebührenverpflichtung des Nutzers gegenüber der Kommune. Danach liegen die Daten als pdf-rechnung zum Download in dessen geschütztem Bereich vor. 2.4 Parkgebühren Die Parkgebühren richten sich nach der Parkgebührenordnung der jeweiligen Kommune. 2.5 Mit der Anmeldung stimmt der Nutzer des MOPAS-Systems zu, mit der An- und Abmelde SMS werbende Informationen auf sein Handy zu erhalten. Diese können insbesondere das Unternehmen von MC oder mit diesem kooperierende Werbepartner und darüber hinaus städtische Informationen betreffen. 3. Anmeldung 3.1 Voraussetzung für die erstmalige und regelmäßige Inanspruchnahme des MOPAS- Systems ist die Registrierung und Freischaltung des Nutzers. 3.2 Die Anmeldung zur Teilnahme an MOPAS erfolgt über eine ssl-gesicherte Datenverbindung, per Web oder Wap-Client. Die Daten werden zur Abrechnung der Parkgebühren benötigt und werden über den Zeitraum der MOPAS-Nutzung gespeichert. Bei der Registrierung sind folgende Angaben erforderlich: - Name - Vorname - Straße - Hausnummer - Postleitzahl - Wohnort - Geburtsdatum - Mobiltelefonnummer - Kfz-Kennzeichen (eines oder mehrere) - -Anschrift - Benutzername - Kennwort - Geldinstitut - Bankleitzahl - Kontonummer

4 3.3 Mit der Freischaltung wird ein Parkkonto (MOPAS-Konto) eingerichtet. 3.4 Die Anmeldung erfolgt kostenlos. Die Anmeldung des Nutzers erfolgt ausschließlich über die zu diesem Zweck eingerichtete Internetplattform der MC, die unter der Adresse oder zu erreichen ist. 3.5 Nach Beendigung des Registrierungsvorgangs werden dem Nutzer seine Daten an die von ihm angegebene -Adresse zugesandt. 4. Kündigung der Nutzung 4.1 Der Nutzer kann den Nutzungsvertrag jederzeit sofort ohne Einhaltung einer Frist schriftlich durch eingeschriebene Postsendung oder Fax oder per an kündigen. 4.2 MC kann den Nutzungsvertrag jederzeit durch ordentliche Kündigung mittels Postsendung, per Fax, oder per jeweils an die vom Nutzer zuletzt bekannt gegebene Adresse, Faxnummer oder adresse unter Einhaltung einer zweiwöchigen Frist kündigen. Zur außerordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrages mit sofortiger Wirkung ist MC insbesondere berechtigt, wenn der Nutzer gegen die Bestimmungen dieser AGN oder im Rahmen der Nutzung des MOPAS-Systems gegen geltendes Recht verstößt oder ein wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung des Nutzungsvertrages für die Kommune oder für MC wegen des Vertrauensverlustes oder des Wegfalls der Geschäftsgrundlage unzumutbar ist. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Nutzer bei der Anmeldung falsche Daten angegeben hat, eine Lastschrift nach zwei im Mindestabstand von 14 Tagen erfolgten Versuchen endgültig nicht einlösbar ist, im Zusammenhang mit seiner Nutzung des MOPAS- Systems Rechte Dritter verletzt wurden, eine missbräuchliche Nutzung bzw. Manipulation des MOPAS-Systems durch den Nutzer vermutet wird oder erfolgt ist bzw. Leistungen von MC missbraucht wurden oder gegen den Nutzer ein Insolvenzverfahren eingeleitet bzw. mangels Masse eingestellt wurde. 4.3 Hat der Nutzer MOPAS für einen Zeitraum von 48 Monaten ununterbrochen nicht genutzt, so kann MC den Nutzungsvertrag ebenfalls kündigen. Der Nutzer wird vor Ablauf dieser Frist informiert und auf dieses Kündigungsrecht erneut hingewiesen.

5 4.4 Das MOPAS-Konto wird im Falle der Kündigung deaktiviert und abgerechnet. Die Daten werden anschließend gelöscht. Das MOPAS-System kann dann nicht mehr genutzt werden. Bei Vorabüberweisung (Prepaid, 8.2.2) wird dem Nutzer ein etwaiges Restguthaben unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr von 2,50, etwaiger entstehender Bankspesen und Portokosten innerhalb einer Frist von 2 Monaten durch Übersendung eines Verrechnungsschecks auf seine in der Anmeldung angegebenen Anschrift erstattet. 5. Widerrufsrecht nach 355 ff. BGB 5.1 Widerrufsrecht Nach Beendigung des Registrierungsvorgangs werden dem Nutzer die vertragswesentlichen Daten an die von ihm angegebene adresse zugesandt. Nach Zugang dieser kann der Nutzer gem. 312 d Abs. 1 Satz 1 i.v.m. 355 BGB innerhalb von zwei Wochen seine Erklärung, gerichtet auf den Abschluss des Nutzungsvertrages zwischen ihm und der MC, widerrufen. Der Widerruf kann per Post (mobile-city GmbH ig, Heinrich-Barth-Str. 29, Saarbrücken), Fax (Nr ) oder (info@mobile-city.org) erfolgen. 5.2 Erlöschen des Widerrufsrechts Nimmt der Nutzer die Dienstleistung des MOPAS-Systems vor Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist in Anspruch, so erlischt sein Widerrufsrecht aus Ziffer 5.1 gem. 312 d Abs. 3 BGB. 6. Pflichten des Nutzers 6.1 Entrichten der Parkgebühr Für die ordnungsgemäße Entrichtung der Parkgebühren über das MOPAS-System, insbesondere das ordnungsgemäße Starten und Beenden des Parkvorgangs hat der Nutzer ausschließlich selbst Sorge zu tragen. Insbesondere hat der Nutzer dafür zu sorgen, dass sein Mobiltelefon MOPAS-gemäß(Aktivierung der Rufnummernübertragung) konfiguriert ist und er über eine Mobilfunknetzverbindung zur Nutzung des MOPAS-Systems verfügt. Die etwaige Nichtverfügbarkeit des MOPAS-Systems (z.b. bei Besetztton oder Nichtverfügbarkeit des Mobilfunknetzes) entbindet den Nutzer nicht von der Entrichtung seiner Parkgebühren in der sonst vorgesehenen herkömmlichen Art und Weise (per Parkscheinautomat/Parkuhr). Der Nutzer haftet auch dann für die ordnungsgemäße Entrichtung der Parkgebühren,

6 wenn eine dritte Person sein Mobiltelefon oder sonstiges datenfähiges Endgerät zum Entrichten der Parkgebühren benutzt. 6.2 Benutzername und Kennwort Der Nutzer erhält von MC einen Benutzernamen und ein Kennwort (mindestens vierstellig). Hiermit kann der Nutzer sein persönliches Parkkonto (MOPAS-Konto) bei MC einsehen. Das Kennwort kann vom Nutzer abgeändert werden. Aus Sicherheitsgründen sollte der Nutzer ein längeres Passwort verwenden und dieses von Zeit zu Zeit abändern. Stellt der Nutzer missbräuchliche Verfügungen über sein MOPAS-Konto fest, ist er verpflichtet, MC hierüber unverzüglich zu unterrichten, damit erforderlichenfalls sein MOPAS-Konto gesperrt werden kann. Das Gleiche gilt bei Verlust oder Diebstahl des Mobiltelefons bzw. der SIM-Karte. Bei missbräuchlicher Nutzung durch Dritte entfällt die Haftung des Nutzers für Schäden, die nach Eingehen der Mitteilung an MC in Folge verzögerter Sperrung des Nutzerkontos entstehen. In diesem Fall wird das MOPAS-Konto des Nutzers nicht belastet. Für derartige Schäden, die vor Eingehung der Mitteilung an MC entstehen, haftet der Nutzer nur in Höhe von 50, Informationspflicht des Nutzers Der Nutzer ist verpflichtet, Änderungen seiner persönlichen und vertraglichen Daten wie unter 3.2 angeführt unverzüglich über seinen persönlichen Kundenlogin zu ändern oder MC unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Diese Verpflichtung bezieht sich insbesondere auf die Änderung der Rechnungsadresse, der Bankverbindung, der Mobiltelefonnummer sowie auf die Weitergabe seines Telefonvertrages an einen Dritten und die Änderung seines Kfz-Kennzeichens. Kommt der Nutzer seiner Informationspflicht nicht nach, so ist MC berechtigt, dem Nutzer die ihr oder der jeweiligen Kommune durch Einschaltung eines Finanzdienstleisters entstehenden Mehraufwendungen (sowie etwaige weitere Kosten einer Meldeauskunft, einer Auskunft aus der Zulassungsdatei etc.) in Rechnung zu stellen. Kann MC die geänderten Daten nicht in Erfahrung bringen, ist MC berechtigt, ihre Dienstleistung einzustellen und das MOPAS-Konto zu sperren. Gibt der Nutzer eine Änderung seiner Anschrift nicht bekannt und gehen ihm deshalb an die von ihm zuletzt bekannt gegebene Anschrift gesandte Erklärungen der MC nicht zu, so gelten die Erklärungen trotzdem als zugegangen. 7. An- bzw. Abmeldung/Kontrolle des Parkvorgangs 7.1 Anmeldepflicht

7 Der Nutzer verpflichtet sich, bei Nutzung des MOPAS-Systems in den entsprechend ausgestatteten Parkzonen die Anmeldung ordnungsgemäß zu Beginn des Parkvorgangs vorzunehmen. 7.2 Fehlende Abmeldung Unterlässt es der Nutzer, sich trotz ordnungsgemäßer Anmeldung abzumelden, wird bei der Berechnung der anfallenden Parkgebühr unabhängig von der tatsächlichen Parkdauer in dieser Parkzone die erlaubte Höchstparkzeit zugrunde gelegt. 7.3 Kontrolle des Parkvorgangs Die Kontrolle der ordnungsgemäßen Entrichtung der Parkgebühren, insbesondere auch das Einhalten der Parkzeit oder der Höchstparkdauer, bleibt der Kommune vorbehalten. 8. Entrichtung der Parkgebühren 8.1 Zahlungsverpflichtung des Nutzers Entrichtet der Nutzer seine Parkgebühren über das MOPAS-System, so ist MC ermächtigt, die tatsächlich angefallene Parkgebühr für die Kommune einzuziehen. Eine Rückforderung durch den Nutzer wegen etwaiger Beanstandungen oder Reklamationen hinsichtlich der erhaltenen Leistungen ist nach Ablauf der in Ziffer 8.3 genannten Fristen ausgeschlossen. 8.2 Abrechnungsverfahren Der Nutzer kann zur Entrichtung seiner Parkgebühren zwischen nachfolgenden Bezahlsystemen wählen: Lastschriftverfahren (Postpaid) MC wird zum Einzug der Parkgebühren mittels Lastschrift ermächtigt. Am Ende des Abrechnungszeitraums wird der Betrag der bis dahin angefallenen Parkgebühren und etwaiger entstandener Kosten in Rechnung gestellt und per Lastschrift von dem Nutzerkonto auf das virtuelle MOPAS-Konto gebucht. Der Abrechnungszeitraum beträgt zwei Monate. Wird der Schwellenwert von zwei Euro für diesen Abrechnungszeitraum unterschritten, erfolgt die Abbuchung erst nach dem nächsten fälligen Abrechnungszeitraum, selbst wenn auch dann der Schwellenwert nicht erreicht wird.

8 8.2.2 Zahlung auf das MOPAS-Konto (per Vorabüberweisung Prepaid) Der Nutzer kann sein MOPAS-Konto per Vorabüberweisung laden. Nach jedem Parkvorgang wird die entsprechende Parkgebühr vom Nutzerkonto abgebucht und der Kontostand per SMS mitgeteilt. 8.3 Abrechnung Kontoauszüge und Abrechnungen bzw. Rechnungen (im Folgenden Rechnung genannt) werden von MC standardmäßig auf elektronischem Wege an die vom Nutzer angegebene adresse übermittelt. Außerdem kann die Rechnung im geschützten Kundenbereich eingesehen und downgeloaded werden. Der Nutzer hat Kontoauszüge und Rechnungen der MC sorgfältig zu prüfen. Etwaige Einwände sind binnen einer Frist von einem Monat ab Zustellung des Kontoauszuges oder der Rechnung an MC zu richten. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwände gilt als Genehmigung. MC wird den Nutzer in dem jeweiligen Kontoauszug bzw. der Rechnung auf diese Rechtsfolge hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Nutzers bleiben hiervon unberührt. MC ermöglicht dem Nutzer, sein MOPAS-Konto einzusehen. Die Angabe des Kontostandes ist dabei unverbindlich und begründet keinen selbständigen Anspruch des Nutzers. 8.4 Nichteinlösung von Lastschriften/offene Forderungen Wird eine Lastschrift nach zwei erfolglosen Versuchen nicht eingelöst, so ist MC ausdrücklich berechtigt, der Kommune die ihr bekannte Anschrift, den Namen, das Geburtsdatum und die Bankverbindung des Nutzers weiterzugeben, damit diese die Gebühren selbst einfordern kann. MC ist berechtigt, ihr entstehende Kosten und Bankspesen für jede vom Nutzer verursachte, nicht eingelöste Lastschrift dem Nutzer zu verrechnen. Für jede nicht eingelöste Forderung wird dem Nutzer ein Verwaltungsaufwand in Höhe von mindestens 10 berechnet. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt vorbehalten. Bei Nichteinlösung einer Lastschrift ist MC außerdem berechtigt, mit Kenntnis der Kommune den Nutzer bis zur Erfüllung der offenen Forderung von der MOPAS- Nutzung auszuschließen und das MOPAS-Konto des Nutzers zu sperren. 9. Datenschutz 9.1 Der Nutzer erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass seine personenbezogenen Daten automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.

9 9.2 MC sichert die vertrauliche Behandlung seiner Daten entsprechend den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes zu und unterliegt insoweit der Kontrolle des Landesbeauftragten für Datenschutz. 9.3 Die Daten werden nur für Zwecke der Erbringung des MOPAS-Systems verwendet. Die jeweils zuständige Kommune erhält zur Ausübung der Verkehrsüberwachung lediglich die Einsichtnahme in die nachfolgenden Parkdaten: - Kfz-Kennzeichen, - Uhrzeit Parkbeginn, - Überschreitung der Höchstparkzeitdauer. 9.4 Die Vorschriften des Teledienstegesetzes (TDG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) finden Anwendung. 10. Haftung 10.1 MC haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, sofern diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten von MC zurückzuführen sind. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von MC auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt; dies gilt auch bei einfach fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt MC übernimmt keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit des MOPAS-Systems, insbesondere nicht für die Verfügbarkeit der Mobilfunknetze und der Funktionsfähigkeit von mobilen Endgeräten. Für Schäden, die insbesondere aus der Nichtverfügbarkeit des MOPAS-Systems oder aus Verkürzung bzw. Verstümmelung von übermittelten Daten resultieren und die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens MC zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen Für fehlerhafte oder nicht erfolgte Beendigung des Parkvorgangs über das MOPAS- System übernimmt MC keine Haftung, sofern der Fehler im Verantwortungsbereich des Netzbetreibers oder des Nutzers liegt Entrichtet der Nutzer bei Nichtverfügbarkeit des MOPAS-Systems die Parkgebühren nicht auf konventionellem Weg (per Parkscheinautomat/Parkuhr), übernimmt MC in diesem Fall für die entstehenden Folgen (z.b. Verwarnungsgeld, Abschleppgebühren) keine Haftung.

10 10.5 MC übernimmt gegenüber dem Nutzer keine Haftung für Leistungen der Kommune, für Leistungen von Anbietern von Zahlungssystemen und für Leistungen sonstiger Dritter, die im Auftrage Vorgenannter tätig sind. 11. Änderungen oder Ergänzungen der Allgemeinen Nutzungsbedingungen 11.1 MC behält sich vor, diese AGN jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGN werden dem Nutzer schriftlich bekannt gegeben. Hat der Nutzer MC seine adresse mitgeteilt, so kann die Mitteilung der Änderung der AGN auch mittels erfolgen. Neu zugegangene AGN gelten als genehmigt, wenn der Nutzer nicht innerhalb eines Monats schriftlich seinen Widerspruch erklärt. Geringfügige oder sonstige zumutbare Änderungen der Leistungsverpflichtungen der MC gelten vorweg als genehmigt Sofern eine Bestimmung dieser AGN unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtlicher Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Jede Änderung oder Ergänzung der Nutzungsvereinbarungen bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. 12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Saarbrücken.

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