Autohaus Hagenlocher GmbH

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1 Anlage 1 Autohaus Hagenlocher GmbH ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE VERMIETUNG VON FAHRZEUGEN DES Legenden Classic Car Club by Mercedes- Benz Sindelfingen - Etwaige Änderungen sind von den Parteien schriftlich zu vereinbaren - 1. Anwendung. Die nachfolgenden Bedingungen ( AGB ) gelten für die Vermietung von historischen Fahrzeugen ( Young- und Oldtimern) im Legenden Classic Car Club by Mercedes- Benz ( MBCCC ) Sindelfingen durch Autohaus Hagenlocher GmbH an die Kunden des MBCCC. 2. Gegenstand. Gegenstand der Vermietung sind die Nichtraucher- Fahrzeuge (Old- und Youngtimer), die im Fahrzeugpool des von Autohaus Hagenlocher GmbH betriebenen MBCCC enthalten sind. Die Kunden haben keinen Anspruch auf die Verfügbarkeit eines bestimmten Fahrzeugs zu einem bestimmten Zeitpunkt. Die vorhandenen Fahrzeuge werden nach dem First come, first served Prinzip vermietet. 3. Allgemeine Mietbedingungen. Soweit nichts anderes vereinbart wird, dürfen die Fahrzeuge nur von dem Kunden selbst gelenkt werden. Der Fahrer muss mindestens 25 Jahre alt sein und seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Führt ein anderer als der Mieter nach dessen ausdrücklicher Autorisierung den Wagen, so ist dieser als Erfüllungsgehilfe des Mieters vollumfänglich an diese Bedingungen gebunden. Das Fahrzeug darf nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden. Das Fahrzeug darf nicht verwendet werden zu motorsportlichen Zwecken, insbesondere Fahrveranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, Fahrzeugtests, Fahrsicherheitstrainings und Übungsfahrten, auch soweit die Rennstrecken für die Allgemeinheit freigegeben sind, zur Weitervermietung, zur gewerblichen Personenbeförderung, zur Begehung von Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind, zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen, für sonstige Nutzungen, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen. Die Vermietung des MBCCC Fahrzeuges an den Mieter erfolgt auf Basis auf folgende Regen Der Mieter ist verpflichtet, sich vor Antritt der Fahrt mit der speziellen Bedienung des Oldtimer- Fahrzeugs vertraut zu machen. Zu diesem Zweck liegt in jedem Fahrzeug eine gesonderte MBCCC - Bedienungsanleitung aus. Bei Wagen ohne selbstrückstellendem Blinker muss dieser unbedingt nach dem Abbiegen wieder von Hand ausgeschaltet werden. Bei Oldtimern mit Einkreis- Bremsanlage stünde bei einem Defekt nur noch die Feststellbremse zur Verfügung; in diesem Fall darf nichtweitergefahren werden. Die Bremslichter sind oftmals klein und werden leicht übersehen. Das Fahrzeug ist sachgemäß und schonend zu behandeln, der Mieter hat stets darauf zu achten, dass es sich in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Der Mieter ist nicht befugt Eingriffe in die Technik des Fahrzeuges vorzunehmen Um Motorschäden zu vermeiden, muss je nach Fahrzeug handelsüblicher Bleizusatz zugegeben oder SuperPlus (98 Oktan) getankt werden. Es darf kein E 10 Kraftstoff getankt werden, die Tankquittung kann vom MBCCC eingesehen werden.

2 Bei einer Mietdauer von mehr als 500 km ist der Mieter verpflichtet, den Ölstand zu kontrollieren und ggf. Öl aufzufüllen. Die Kosten dafür werden dem Mieter nach Vorlage des Belegs von MBCCC erstattet. Der Mieter ist darüber hinaus verpflichtet, die Öldruck- und Kühlwassertemperaturanzeige zu beobachten und bei einer für Laien erkennbaren Fehleranzeige den Wagen unverzüglich an einer geeigneten Stelle zu parken und den Motor abzustellen. Insbesondere bei sehr heißem Wetter kann langsames Fahren oder Stehen mit laufendem Motor zu Überhitzung führen, der Wagen ist dann rechtzeitig zu parken und abzukühlen. Mit dem Mietfahrzeugen ist es nicht gestattet, durch eine Waschanlage zu fahren. Bei offenen Fahrzeugen ist sicherzustellen, dass das Dach bei Regen vollständig geschlossen ist. Bei Cabrios muss auch das zusätzliche Lenkradschloss angebracht sein, sofern der Wagen längere Zeit nicht im Blickfeld des Mieters ist bzw über Nacht abgestellt wird. Cabrios dürfen nicht unter harzenden oder blühenden Bäumen abgestellt werden, Mehraufwand für Reinigung des Stoffdachs oder der Inneneinrichtung gehen zu Lasten des Mieters Motoren und Getriebe von Oldtimern neigen zu leichtem Ölverlust; der Mieter muss ggf. dafür Sorge tragen, dass ein sensibler Untergrund beim Parken vor Ölflecken geschützt wäre. Es ist nicht erlaubt, mit Schuhen auf den Sitzen oder den Stoßstangen zu stehen. Der Mieter entbindet den Vermieter von jeder Haftung für das beförderte Gepäck. Der Mieter haftet für Unfallschäden am Fahrzeug und Folgeschäden bis zur Höhe der genannten Selbstbeteiligung. Der Mieter haftet auf jeden Fall bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit im gesamten Umfang des Schadens. Das Fahren oder Mitfahren im Mietfahrzeug des MBCCC während der Mietdauer geschieht für alle Insassen in eigener Verantwortung; der Mieter ist verpflichtet, alle Fahrgäste auf diesen Umstand hinzuweisen und deren Einverständnis einzuholen. Die Benutzung des Fahrzeugs ist nur innerhalb Deutschlands, Österreich, Italien, Frankreich und der Schweiz gestattet 4. Preise. Die Kunden bezahlen für die Anmietung der Fahrzeuge die sich zum Zeitpunkt der Anmietung aus der Punktepreisliste des MBCCC ergebenden Punkte für das entsprechende Fahrzeug und die jeweilige Mietdauer. Die zu bezahlenden Punkte werden von dem Guthaben der Kunden, das durch die Einmalzahlung bei Beitritt bei entsprechendem Umwandlungsantrag sowie die zu entrichtenden Monatsbeiträge erworben wird, abgezogen. Soweit das Punkteguthaben nicht ausreicht, hat der Kunde jeweils im Einzelfall VOR Mietantritt entweder eine Zusatzzahlung zu leisten oder eine Vereinbarung mit der Autohaus Hagenlocher GmbH über die Kreditierung der Überschreitung zu treffen. Die Preise für den Erwerb von zusätzlichen Punkten sind der jeweils aktuellen Punktepreisliste des MBCCC zu entnehmen. Kosten für Kraftstoff und Betankungsservice gehen zu Lasten des Kunden, sofern das Fahrzeug nicht mit vollem Tank zurückgegeben wird. Im Mietpreis sind Freikilometer laut aktueller Preisliste enthalten. Darüber hinausgehende km sind von dem Mitglied entsprechend der jeweils aktuellen Preisliste des MBCCC gesondert zu vergüten. Der Kunde haftet für sämtliche im Zusammenhang mit der konkreten Nutzung des Fahrzeugs anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen für die die Autohaus Hagenlocher GmbH in Anspruch genommen wird, soweit der Kunde diese zu vertreten hat. 5. Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs. Die für die Berechnung des Mietpreises maßgebliche Mietdauer beginnt mit der Übergabe des Fahrzeugs und endet, auch bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs, mit deren vereinbartem Ende. Bei Übergabe des Fahrzeuges wird ein Übergabeprotokoll erstellt. Sofern nicht im Einzelfall etwas Abweichendes vereinbart wird, wird das Fahrzeug mit vollem Kraftstofftank übergeben und ist vom Kunden mit vollem Kraftstofftank zurück zu geben. Wird das Fahrzeug nicht mit vollständig gefülltem Kraftstofftank zurück gegeben, hat der Kunde der Autohaus Hagenlocher GmbH eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Kosten des nachgefülltem Kraftstoffs sowie eine Aufwandspauschale von Euro 25,00 zu bezahlen. Die Aufwandsentschädigung ist höher oder

3 niedriger anzusetzen, wenn die Autohaus Hagenlocher GmbH einen höheren Aufwand nachweist, oder wenn der Kunde nachweist, dass der Aufwand geringer ist oder gar kein Aufwand entstanden ist. Bei Nichtabholung des Fahrzeugs werden 50% des Mietpreises fällig, es sei denn Autohaus Hagenlocher GmbH kann das Fahrzeug anderweitig vermieten. Der Kunde ist verpflichtet, Autohaus Hagenlocher GmbH das Fahrzeug bei Ablauf der Mietzeit während der Öffnungszeiten des MBCCC bei der Autohaus Hagenlocher GmbH zurückzugeben. Bei Rückgabe wird das Fahrzeug von der Autohaus Hagenlocher GmbH abgenommen und der Zustand geprüft Es wird ein Rücknahmeprotokoll erstellt. Schäden am Fahrzeug, die nicht im Übergabeprotokoll vermerkt sind, gelten als vom Kunden verursacht. Gibt der Kunde das Fahrzeug unerlaubt auch unverschuldet zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit nicht an Autohaus Hagenlocher GmbH zurück, ist Autohaus Hagenlocher GmbH berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung als Nutzungsentschädigung mindestens die für die Vermietung anfallenden Punkte erneut von dem Guthaben des Mietglieds abzubuchen; verfügt der Kunde nicht über ein ausreichendes Punkte- Guthaben wird die Autohaus Hagenlocher GmbH dem Kunden den entsprechenden Barwert in Rechnung stellen. Das Recht zur Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt unberührt. 6. Weitere Pflichten des Kunden. ( ergänzend zu den in Abs3 genannten ) Der Kunde hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln. Es sind dabei technische Vorschriften, die Betriebsanleitung (sofern vorhanden) und etwaige fahrzeugspezifische Vorgaben der Autohaus Hagenlocher GmbH zu beachten, insbesondere ist der vorgeschriebene Kraftstoff zu tanken und die fortdauernde Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei dem Fahrzeug um einen Old- /Youngtimer handelt, der besonderer Sorgfalt bedarf. Es besteht ein absolutes Rauchverbot innerhalb des Fahrzeugs. Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wild- oder sonstigen Schaden hat der Kunde unverzüglich die Polizei zu verständigen und hinzuzuziehen. Dies gilt auch bei geringfügigen Beschädigungen des Fahrzeugs sowie bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Bei jeglicher Beschädigung des Fahrzeugs während der Mietzeit hat der Kunde Autohaus Hagenlocher GmbH unverzüglich über alle Einzelheiten des Ereignisses, das zur Beschädigung des Fahrzeugs geführt hat, schriftlich zu unterrichten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Die Durchführung der Reparatur des Unfallschadens wird ausschliesslich von der Autohaus Hagenlocher GmbH veranlasst. Bei Schäden ist der Kunde verpflichtet, das Fahrzeug zu einem autorisierten Mercedes- Benz Händler, einem Mercedes- Benz Vertreter oder einer Mercedes- Benz Werkstatt oder einer entsprechenden Markenbezogenen Fachwerkstat zu bringen. Entschädigungsleistungen im Zusammenhang mit Schäden an dem Fahrzeug stehen in jedem Fall der Autohaus Hagenlocher GmbH zu. Sind derartige Leistungen dem Kunden zu geflossen, muss er sie an die Autohaus Hagenlocher GmbH weiterleiten. 7. Haftung des Kunden. Bei Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust und Mietvertragsverletzungen haftet der Kunde grundsätzlich nach den allgemeinen gesetzlichen Regelungen. Insbesondere hat der Kunde das Fahrzeug in dem Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat. Haftpflichtversicherung (TI) Der Versicherungsschutz für das gemietete Fahrzeug erstreckt sich auf eine Haftpflichtversicherung mit einer maximalen Deckungssumme bei Personen- und Sachschäden in Höhe von EUR XXXXX Die maximale Deckungssumme je geschädigte Person beläuft sich auf EUR XXXX Mio. und ist auf die freigegebenen Staaten beschränkt. Ausgenommen von der Versicherung ist die Verwendung der Fahrzeuge für die Beförderung von gefährlichen Gütern. Jeder im Rahmen des Mietvertrags vereinbarte Versicherungsschutz entfällt insbesondere, wenn ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug gebraucht oder wenn der Fahrer des Fahrzeugs bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat

4 Dem Kunden steht es frei, die Haftung aus Unfällen für Schäden durch Zahlung eines zusätzlichen Entgelts zum Abschluss einer Vollkaskoversicherung lt aktueller Preisliste auszuschließen. Der Kunde haftet dann für Schäden bis zu einem Betrag in Höhe des vereinbarten Selbstbehalts. Die Selbstbeteiligung pro Schadensfall, die der Kunde in jedem Fall zu tragen hat beläuft sich auf EUR 1000,00. Die Haftungsfreistellung entbindet nicht von den vertraglichen Obliegenheiten insbesondere in Ziffern 3 und 6 dieser Bedingungen. Ein Anspruch auf eine vertragliche Haftungsfreistellung besteht nicht, wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde. Insbesondere haftet der Kunde voll bei vorsätzlicher Verletzung der vertraglichen Obliegenheiten, insbesondere für Schäden, die bei Benutzung durch einen nicht berechtigten Fahrer oder zu verbotenem Zweck (Ziffer 3) entstehen. Hat der Kunde eine Obliegenheit nach Ziffer 6 verletzt, haftet der Kunde ebenfalls voll, es sei denn die Verletzung hat keinen Einfluss auf die Feststellung des Schadensfalls. Wurde der Schaden grob fahrlässig herbeigeführt, oder eine vertragliche Obliegenheit grob fahrlässig verletzt, ist die Autohaus Hagenlocher GmbH berechtigt, die Leistungsverpflichtung zur Haftungsfreistellung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. In Fällen von Beschädigungen am Mietobjekt haftet der Mieter, bei kostenpflichtigem Abschluss der Haftungsreduzierung bis zu einem festen Betrag von 1.000,- pro Schadensfall, zuzüglich Abschleppkosten, Sachverständigengebühr, Wertminderung und Mietausfall für die Dauer der Reparaturzeit ohne Notwendigkeit des Nachweises der Vermietmöglichkeit durch den Vermieter. Diese Beschränkung gilt jedoch nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Mieter haftet bei Alkoholmissbrauch für sämtliche Schäden in unbeschränkter Höhe! 8. Haftung Autohaus Hagenlocher Autohaus Hagenlocher GmbH haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von Autohaus Hagenlocher GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet Autohaus Hagenlocher GmbH nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten sowie bei einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der Mieter versichert ausdrücklich davon Kenntnis genommen zu haben, dass das Fahrzeug auch unter dem Aspekt des Insassenschutzes bei einem Unfall dem technischen Stand der 50er Jahre entspricht (z.b. das Fehlen von Sicherheitsgurten und Kopfstützen). Der Mieter wurde ausdrücklich auf das schlechtere Fahrverhalten / Bremsverhalten der Mietfahrzeuge gegenüber Neufahrzeugen sowie auf die Notwendigkeit einer defensiven Fahrweise hingewiesen; für sich aus diesen Umständen ergebende Schäden oder Verletzungen des Mieters oder der Insassen ist eine Haftung des Vermieters ausgeschlossen. Darüber hinaus kann der Mieter keinerlei weitergehende Ansprüche auf Erstattungen oder Schadensersatz geltend machen. Eine Haftung für Vorsatz und Fahrlässigkeit ist, soweit möglich, ausgeschlossen. Der Kunde ist sich dessen bewusst, dass es sich bei dem Fahrzeug um einen Old- / Youngtimer handelt der von der Autohaus Hagenlocher GmbH technisch bestmöglich für die Miete hergerichtet worden ist. Der Kunde haftet aber für alle Kosten, die entstehen, wenn das Fzg aufgrund einer technischen Panne zeitweise oder ganz liegenbleibt und die Fahrt nicht fortgesetzt oder beendet werden kann. Die Kosten einer ggf notwendigen Rückführung / Transport trägt der Kunde. Der Kunden hat keinen Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug oder eine Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs aus dem Fundus des MBCCC am Pannenort. Eventuell anfallende Kosten für die Rückreise trägt der Kunde selbst. Autohaus Hagenlocher GmbH wird in diesem Fall nur die auf den pannenfreie Fahrtabschnitt entfallenen Punkte beim Kunde anrechnen. 9. Vollständige Vereinbarung. Der Vertrag über die Nutzung von historischen Fahrzeugen aus dem Pool

5 des MBCCC und diese AGB stellen die einzige und gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien mit Bezug auf die Vermietung von Fahrzeugen des MBCCC dar und ersetzen sämtliche vorherigen schriftlichen oder mündlichen Abmachungen, Zusicherungen oder Kommunikationen und/oder sonstigen Bedingungen in einem Auftrag oder einem sonstigen Dokument. 10. Datenverarbeitung. Die personenbezogenen Daten des Kunden und / oder Fahrers werden zum Zwecke der Vertragsabwicklung, der Schadensabwicklung sowie für Zwecke der Ziffer 4 letzter Absatz dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen erhoben, verarbeitet und genutzt. 11. Anwendbares Recht. Diese AGB unterliegen deutschem Recht und sind nach deutschem Recht durchzusetzen, unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. 12. Salvatorische Klausel. Sofern einzelne Bestimmungen dieser AGB von einem zuständigen Gericht als nichtig, ungültig oder undurchführbar angesehen werden, gelten die übrigen Bestimmungen fort.

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