Inhaltsverzeichnis Einleitung... 3 Projektbeschreibung... 6 Netzanschlusskonzept... 22

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Inhaltsverzeichnis Einleitung... 3 Projektbeschreibung... 6 Netzanschlusskonzept... 22"

Transkript

1 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Anlass Vorhabensträger Antragsgegenstand Rechtliche Grundlagen Ergebnisse der Anlaufberatung Terminplan Projektbeschreibung Technische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen Trassierungsgrundsätze Voruntersuchungen zur Trassenfindung Geeigneter Netzverknüpfungspunkt Ausschlussvarianten Räumliche Einordnung und Zwangspunkte Offshore-Umspannwerksplattform Anlandungspunkte Landkabeltrasse Netzverknüpfungspunkt Trassenvarianten Übersicht und Systematik Seekabel-Trassenvarianten Off I bis III und Anlandungspunkte Landkabel-Trassenvarianten A bis Q mit Seekabeltrassenabschnitt Off VII Seekabel-Trassenvarianten Off IV bis VI Querung Strelasund Netzanschlusskonzept Überragungsart Kenndaten des elektrischen Systems Netzverknüpfung Kabelsysteme Seekabel Landkabel Technische Komponenten der Netzanbindung Übergangsmuffen-Bauwerk Cross-Bonding-Muffen-Bauwerk Kompensationsdrosseln Elektrische und magnetische Felder Allgemeine Erläuterungen Elektrisches und magnetisches Feld der Netzanbindung Grenzwerte für elektrische Felder und magnetische Flussdichten Schlussfolgerungen Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 1/48

2 4 Bau und Kabelverlegung Verlegung Seekabel Einspülen (Jetting) Ausbaggern (Excavating/Dredging) Fräsen (Milling) Absaugen (Trailing Suction) Pflügen (Plowing) Abdecken, Steinschüttung (Rock Dumping) Schlussfolgerungen Verlegung Landkabel Kabelgraben Rohrvortrieb und verwandte Verfahren Betrieb, Wartung und Instandhaltung der Netzanbindung Seekabel Landkabel Gesundheitliche Gefährdung Glossar / Abkürzungsverzeichnis Abbildungsverzeichnis Tabellenverzeichnis Anlagenverzeichnis Rechtsgrundlagen Seite 2/48 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1

3 1 Einleitung 1.1 Anlass Die Arcadis Consult GmbH plant im Auftrag der KNK Wind GmbH die Errichtung des Offshore- Windparks (OWP) Arcadis Ost 1 mit einer Gesamtleistung von 350 MW nördlich der Insel Rügen in der 12-sm-Zone der deutschen Ostsee. Für die Übertragung der im OWP erzeugten elektrischen Energie ist es notwendig, eine Netzanbindung zwischen der Umspannwerksplattform (USP) des OWP auf See und dem Übertragungs- oder Verteilnetz des zuständigen Netzbetreibers an Land bis zum Zeitpunkt der technischen Betriebsbereitschaft des OWP zu realisieren. Aufgrund der Gesetzeslage wurden für den OWP Arcadis Ost 1 und die Netzanbindung bis 2009 ein gemeinsames Raumordnungsverfahren (ROV) und ein gemeinsames Genehmigungsverfahren vorbereitet. Mit Zuständigkeit der 50Hertz Transmission GmbH für die Netzanbindung werden die Verfahren (Raumordnungsverfahren und Genehmigungsverfahren) für den OWP und die Netzanbindung nunmehr getrennt fortgeführt. Die Unterlagen zum Raumordnungsverfahren für den OWP sollten im März 2010 bei der zuständigen Raumordnungsbehörde eingereicht werden. Mit Schreiben vom teilte der Vorhabensträger eine Änderung der Antragsfläche und eine zweimonatige Verschiebung des Raumordnungsverfahrens mit. Parallel wurde bereits ein Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb des OWP Arcadis Ost 1 nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz beim zuständigen Staatlichen Amt für Umwelt und Natur (StAUN) Stralsund gestellt. Die voraussichtliche Inbetriebnahme des OWP Arcadis Ost 1 könnte bereits im 2. Quartal 2013 erfolgen. 1.2 Vorhabensträger Der 50Hertz Transmission GmbH, im weiteren 50Hertz Transmission (50HzT), obliegt die gesetzliche Verpflichtung zur Errichtung der Netzanbindung für die OWP ( 17 Abs. 2a S.1 EnWG i.v.m. 118 Abs. 3 EnWG) spätestens bis zum Zeitpunkt der technischen Betriebsbereitschaft der geplanten OWP in der Ostsee. Seit dem gilt dies gegenwärtig für OWP, mit deren Errichtung bis zum 31.Dezember 2015 begonnen worden ist. Weiterhin ist 50HzT entsprechend 17 Abs. 2a S.1 EnWG verpflichtet, die Leitungen von dem Umspannwerk des OWP bis zu dem technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt des nächsten Übertragungs- oder Verteilnetzes zu errichten und zu betreiben. Zu diesem Zweck wurde die 50Hertz Offshore GmbH (50HzO), als 100 %-ige Tochter von 50Hertz Transmission mit Sitz in Berlin gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung und der Betrieb von Leitungen sowie von zugehörigen Anlagen zum Anschluss der Offshore-Windenergieanlagen an ein Stromübertragungs- oder Verteilnetz. Vor diesem Hintergrund ist die 50Hertz Offshore GmbH Vorhabensträger für das Raumordnungsverfahren zur Netzanbindung des OWP Arcadis Ost 1. 50HzO hat zur Durchführung dieser Aufgaben 50HzT als Generalunternehmer (GU) beauftragt. Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 3/48

4 Mit dem Anschluss der Windenergieanlagen in der Ostsee leistet 50HzT mit ihrer Tochter 50HzO einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Denn nur mit dem Netzanschluss der Windparks gelangt die CO 2 -frei produzierte Energie in das Stromnetz und damit zu den Verbrauchern. Derzeit liegen 50HzO 14 Anträge auf Netzanschluss in der deutschen Ostsee vor. Einer dieser Anträge ist der geplante Anschluss des OWP Arcadis Ost Antragsgegenstand Der Antragsgegenstand für das ROV ist ein raumgeordneter Korridor mit einer Breite von 500 Metern für eine Leitungstrasse von der Offshore-Umspannplattform des OWP Arcadis Ost 1 bis zum Netzverknüpfungspunkt des Übertragungs- oder Verteilnetzes des zuständigen Netzbetreibers an Land. Die beantragte Leitungstrasse umfasst 2 parallel verlegte Kabelsysteme. Die technischen Parameter der geplanten Kabelverbindung sind in Teil A - Kapitel 3 dargestellt. 1.4 Rechtliche Grundlagen Das Erfordernis der Durchführung eines ROV ergibt sich aus 15 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. 15 des Gesetzes über die Raumordnung und Landesplanung des Landes Mecklenburg-Vorpommern-Landesplanungsgesetz (LPIG). Über die Notwendigkeit eines ROV entscheidet die oberste Landesplanungsbehörde. Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsuntersuchung für Hochspannungskabelanlagen ist entsprechend Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) nicht erforderlich. Die relevanten Belange der Umwelt werden jedoch entsprechend Gesetz über die Raumordnung und Landesplanung des Landes M-V berücksichtigt. Der Untersuchungsumfang wurde im Ergebnis der Anlaufberatung festgelegt. Nach Art. 6 Abs. 3 der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) sowie 34 BNatSchG und 21 NatSchAG M-V sind Projekte vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf die Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen von potenziellen und vorgeschlagenen Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines EU-Vogelschutzgebietes sowie eines potenziellen EU- Vogelschutzgebietes zu überprüfen. Auch wenn das ROV nicht die Zulassung des Projektes zum Gegenstand hat, ist eine Berücksichtigung dieser Gebiete in angemessener Untersuchungstiefe bereits in diesem Stadium vorgesehen, um entsprechende Konflikte möglichst frühzeitig erkennen zu können. Zur Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Belange des novellierten Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 wird ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) erarbeitet. Gegenstand des AFB ist die die Prüfung, ob artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach 44 BNatschG durch das Vorhaben (Planungsebene ROV) ausgelöst werden können. Seite 4/48 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1

5 1.5 Ergebnisse der Anlaufberatung Im Ergebnis der Voruntersuchungen hat der Vorhabensträger am im StAUN Stralsund auf der Anlaufberatung zur Vorbereitung des ROV die in Kapitel 2 beschriebenen Trassenkorridorvarianten eingebracht, nachdem zuvor die Verfahrensführerin, die Oberste Landesplanungsbehörde Mecklenburg-Vorpommern bestimmt hat, dass die Durchführung eines ROV erforderlich ist. Im Protokoll zur Anlaufberatung wurde festgelegt, dass die durch Vattenfall Europe Transmission (heute 50Hertz Transmission) vorgeschlagenen Trassenkorridore im ROV zu untersuchen sind. Der Untersuchungsumfang wurde mit dem Protokoll gemäß den eingereichten Vorschlägen unter Berücksichtigung der in der Anlaufberatung sowie in den schriftlichen Stellungnahmen gegebenen Hinweise anerkannt. Insgesamt ergaben sich daraus jedoch keine zusätzlichen Forderungen bezüglich des Untersuchungsumfanges zum ROV. 1.6 Terminplan Um die Realisierung der Netzanbindung bis zum Zeitpunkt der technischen Betriebsbereitschaft des geplanten OWP Arcadis Ost 1 gewährleisten zu können, sieht der Zeitplan folgende Meilensteine vor. Tab. 1: Überblick Terminplan Anlaufberatung ROV 10/2009 Einreichung ROV-Unterlagen 05/2010 Landesplanerische Beurteilung 11/2010 Scoping Planfeststellungsverfahren 12/2010 Einreichung Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren 2011 Plangenehmigungsbeschluss 2012 Errichtung der Netzanbindung* * Voraussetzung ist die Errichtung des OWP Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 5/48

6 2 Projektbeschreibung 2.1 Technische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen Die Netzanbindung des OWP Arcadis Ost 1 ist ein komplexes elektrisches System zur Übertragung der im OWP erzeugten Energie von der Offshore-USP bis zum technisch und wirtschaftlich günstigsten Netzverknüpfungspunkt (NVP) des nächsten Übertragungs- oder Verteilnetzes an Land, bestehend aus den beiden Hauptkomponenten See- und Landkabel. Die Netzanbindung stellt eine technische und planerische Einheit dar und ist deshalb bei der Bewertung der unterschiedlichen Leitungstrassenvarianten immer als Gesamtsystem zu betrachten. Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) sind gesetzlich verpflichtet, bei der Planung und Errichtung der Netzanbindung die Gebote der Wirtschaftlichkeit und Effizienz einzuhalten. Gemäß 17 Abs. 2a EnWG sind die Kosten der Netzanbindung von OWP von allen ÜNB zu tragen. Diese Kosten fließen in die Berechnung der Netznutzungsentgelte ein und haben damit Auswirkungen auf den Strompreis. Vor diesem Hintergrund müssen die ÜNB die Projekte zur Realisierung der Netzanbindung von OWP bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) vorab beantragen und damit die Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit nachweisen. Die Bestätigung der Projekte und der damit verbundenen Kosten durch die BNetzA erfolgt nur, wenn diese beiden Grundvoraussetzungen erfüllt sind. 2.2 Trassierungsgrundsätze Um die Belange von Mensch, Natur und Landschaft vom Beginn der Planung zu berücksichtigen und die Beeinträchtigungen zu minimieren, wurden bei der Entwicklung der Trassen die folgenden Grundsätze angewandt. Geradliniger und möglichst kurzer Trassenverlauf Grundsätzlich stellt eine gerade Linie zwischen diesen Punkten den nicht nur wirtschaftlichen Idealfall der Trassenführung dar. Diese minimiert sowohl den Materialaufwand als auch die beanspruchte Fläche und den durchquerten Raum und somit die Auswirkungen auf die Umwelt. Dieser Grundsatz ist insbesondere für die Offshore-Trassierung von Bedeutung. Bündelungsprinzip Die Nutzung von bestehenden Infrastrukturkorridoren wurde angestrebt. Im Zuge der Trassenfindung wurde die Möglichkeit zur Bündelung mit bestehenden Freileitungstrassen und regional bedeutsamen unterirdisch verlegten Leitungen sowie mit anderer Linieninfrastruktur (z. B. Eisenbahntrassen, Bundes- und Landesstraßen) weitergehend untersucht und sinnvolle Parallelführungsabschnitte bei der Trassenwahl berücksichtigt. Minimierung der Trassenführung durch ökologisch wertvolle Bereiche Hierzu zählen insbesondere Natura 2000-Gebiete (FFH- und Vogelschutzgebiete), sowie Naturschutzgebiete wie auch Bereiche mit sehr seltenen oder sehr empfindlichen Böden. Sofern diese Gebiete aufgrund der gesamträumlichen Lage nicht umgangen werden konnten, gilt in erhöhtem Maße die Minimierung der Inanspruchnahme dieser Bereiche. Insbesondere gilt dies Seite 6/48 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1

7 auch für kleinflächigere Feuchtgebiete, Gewässer und dergleichen. Im Offshorebereich sind ökologisch wertvolle Bereiche wie z. B. Riffe ebenfalls möglichst zu umgehen. Eine Querung oder Tangierung wertvoller oder empfindlicher Bereiche war angesichts der Länge des Vorhabens in einer in Teilen vielfältig und kleinteilig ausgestatteten Landschaft nicht durchgehend zu vermeiden. Die Grobtrassierung erfolgte dann, soweit möglich, entlang bereits bestehender Zäsuren bzw. unter Nutzung von intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen. Umgehung von ausgewiesenen und potenziellen Baugebieten Die Grobtrassierung erfolgte nach Möglichkeit unter Vermeidung von Querungen bereits bebauter sowie als Baugebiete ausgewiesener Flächen, ebenso weiterer nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verlagerbarer Flächennutzungen (z. B. Gewerbe oder Infrastruktur). Umgehung von hochwertigen Waldflächen Die Grobtrassierung erfolgte bevorzugt durch Offenlandbereiche. Bei unvermeidbaren Waldquerungen wurde die Mitnutzung bereits vorhandener Schneisen, Wege etc. angestrebt, um den Gehölzverlust zu minimieren und keine neuen Zerschneidungen zu bewirken. Umgehung von sonstigen Raumwiderständen Die Grobtrassierung erfolgte weiterhin möglichst außerhalb weiterer bekannter Raumwiderstände bzw. Raumnutzungen, wie z. B. Bodendenkmälern, den engeren Schutzzonen von Wassergewinnungsanlagen, Bergbaugebieten und Bereichen für Abgrabungen sowie bekannten Altlasten und Altablagerungen. Trassierungsrelevante Raumwiderstände bzw. Raumnutzungen im Bereich Offshore ergeben sich insbesondere aus der Schifffahrt (Hauptschifffahrtswege, Reeden u. a.), aus militärischen Nutzungen, aus der Beachtung von vorhandenen und geplanten Rohstofflagerstätten oder Bodendenkmälern (Wracks). Darüber hinaus gibt es eine Reihe von technischen Grundsätzen für Bau und Betrieb von Kabeltrassen, die bei der Trassierung berücksichtigt werden müssen, wenn von ihnen die Bebaubarkeit einer Trassenführung abhängt. Aufgrund der unterschiedlichen Nutzungsansprüche im Raum können nicht immer alle Trassierungsgrundsätze gleichzeitig umgesetzt werden. So kann beispielsweise die Bündelung mit anderen Leitungen dazu führen, dass die Querung von Schutzgebieten oder bewohnten Gebieten erforderlich ist. 2.3 Voruntersuchungen zur Trassenfindung Geeigneter Netzverknüpfungspunkt Im Rahmen des Planungsprozesses wurden im Sinne des 17 Abs. 2a S.1 EnWG zur Ermittlung des technisch und wirtschaftlich günstigsten Netzverknüpfungspunktes zwei Alternativen für die Netzanbindung des Offshore-Windparks Arcadis Ost 1 untersucht. In wirtschaftlicher Entfernung befinden sich die Netzverknüpfungspunkte Lubmin und Lüdershagen. Der Netzverknüpfungspunkt Bentwisch bei Rostock ist aufgrund der größeren Entfernung dagegen nicht geeignet. Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 7/48

8 150/380-kV-Netzanbindung UW Lubmin der 50Hertz Transmission GmbH Als ein möglicher Netzeinspeisepunkt wurde die Eignung und Verfügbarkeit des ca. 86 km entfernten Umspannwerkes Lubmin der 50Hertz Transmission GmbH geprüft. In Lubmin steht eine Anbindung an das 380-kV-Übertragungsnetz zur Verfügung. Die Länge der Seekabeltrasse würde ungefähr 83 km und die der Landtrasse ungefähr 4 km betragen. Vorteil dieser Variante wäre eine Bündelung mit den geplanten Seekabeltrassen zur Ableitung der Windenergie aus der Außerordentlichen Wirtschaftszone (AWZ), wie z.b. Netzanschluss der Offshore-Windparks im Windeignungsgebiet Adlergrund. Diese Variante wurde jedoch insbesondere aus folgenden Gründen im Vergleich zur Netzanbindung im Umspannwerk Lüdershagen nicht weiter verfolgt: lange Seekabeltrasse mit hohen Errichtungskosten ungünstige Wartungs- und Betriebsbedingungen aufgrund langer Seekabeltrasse keine verteilte Einspeisung von Offshore-Windenergie in das Übertragungsnetz der 50Hertz Transmission GmbH, räumlich sehr stark beengte Verhältnisse im Raumgeordneten Korridor Greifswalder Bodden durch derzeit bereits 8 OWP-Projekte mit Netzanschluss in Lubmin und die Nordstream-Pipeline hohe Betroffenheit von FFH-, SPA- und Naturschutzgebieten (Vermeidungsgebot) zusätzliche, d.h. vermeidbare Beeinträchtigung des Greifswalder Boddens. 150/220-kV-Netzanbindung UW Lüdershagen der 50Hertz Transmission GmbH Das 220-kV-Umspannwerk Lüdershagen / Stralsund liegt ungefähr gleich weit entfernt vom geplanten Standort des Offshore-Windparks Arcadis Ost 1 wie das Umspannwerk Lubmin. Die Länge der Seekabeltrasse würde je nach Variante ca km und die der Landtrasse ca km betragen. Das Umspannwerk Lüdershagen (Stralsund) wurde nach eingehender Prüfung als der technisch und wirtschaftlich günstigste Netzverknüpfungspunkt für den Offshore-Windpark Arcadis Ost 1 identifiziert. Insbesondere folgende Gründe sprechen für diesen Netzanschluss: deutlich kürzere Seekabeltrassenvarianten, dadurch im Vergleich zur Anbindung Lubmin geringere Errichtungskosten günstigere Wartungs- und Betriebsbedingungen aufgrund längerer Landtrasse verteilte Einspeisung von Offshore-Windenergie in das Übertragungsnetz der 50Hertz Transmission GmbH, dadurch Minimierung des erforderlichen Netzausbaus und Risikostreuung bei Technikausfall im Umspannwerk geringere Beeinträchtigung von Schutzgebieten, dadurch Vermeidung von Eingriffen. Seite 8/48 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1

9 2.3.2 Ausschlussvarianten Um eine sinnvolle Variantenprüfung zu ermöglichen, musste die große Zahl denkbarer Alternativen zunächst so eingeschränkt werden, dass die verbleibenden Varianten dennoch die Gesamtheit der Alternativen repräsentieren, sich hinreichend unterscheiden und zielführend sind. In der Vorauswahl wurden insbesondere Varianten mit hohen naturschutzfachlichen Widerständen und unwirtschaftliche Varianten ausgeschlossen. Als Grundlage für die Trassenvarianten dienten u. a. folgende bisherige Voruntersuchungen: Dokumentation der Voruntersuchung Trassenführung und Vorplanung der Kabeltrasse zur Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 (Arcadis Consult GmbH, Juli 2008) OWP Arcadis Ost 1 Variantenbetrachtung Kabeltrasse landseitig (Arcadis Consult GmbH, Oktober 2008) Umweltfachliche Voruntersuchung Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1, Offshoretrasse und Anlandung Rügen (IfAÖ GmbH, April 2009) Im Ergebnis der Voruntersuchungen werden folgende Trassenvarianten oder technische Lösungen nicht weiter verfolgt. Freileitung über Rügen Neben der Verbindung der Anlandepunkte auf der Insel Rügen und dem Erreichen des UW Lüdershagen mit Hochspannungskabelanlagen wurde auch die Option Freileitung (Konfiguration ähnlich 110-kV-Freileitung) betrachtet. Je nach Trassenvariante wären folgende Europäische Schutzgebiete zu queren: FFH - Gebiet Westrügensche Boddenlandschaft mit Hiddensee (DE ) FFH - Gebiet Nordrügensche Boddenlandschaft (DE ) FFH - Gebiet Kleiner Jasmunder Bodden mit Halbinseln und Schmaler Heide (DE ) FFH - Gebiet Greifswalder Bodden, Teile des Strelasundes u. Nordspitze Usedom (DE ) SPA - Vogelschutzgebiet Binnenbodden von Rügen (DE ) SPA - Vogelschutzgebiet Vorpommersche Boddenlandschaft und nördlicher Strelasund (DE ) SPA - Vogelschutzgebiet Greifswalder Bodden und südlicher Strelasund (DE ) Insbesondere die Querung der benannten SPA - Vogelschutzgebiete mit einer Freileitung stellt eine vermeidbare Beeinträchtigung dieser hochwertigen Schutzgebiete im Vergleich zu den Kabeltrassen dar. Aufgrund der Schutzgebietskulisse auf der Insel Rügen, der zu erwartenden Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und der Avifauna und nachhaltig zu besorgende Beeinträchtigungen der Erholungsnutzung wurde diese technische Option verworfen. Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 9/48

10 Seekabeltrasse nach Stralsund via Schaproder Bodden / Strelasund Als eine weitere räumliche Trassenvariante wurde eine Seekabeltrasse westlich von Rügen geprüft. Diese Trasse umgeht von Norden kommend die Halbinsel Wittow westlich und verläuft dann durch die Boddengewässer Libben, Schaproder Bodden und Kubitzer Bodden bis in den nördlichen Teil des Strelasundes und erreicht dann die Hansestadt Stralsund. Die Länge der Seetrasse würde etwa 72 km betragen. Im Bereich der Boddengewässer Libben und Schaproder Bodden würde die Kabeltrasse den Nationalpark "Vorpommersche Boddenlandschaft" und das internationale FFH - Schutzgebiet Westrügensche Boddenlandschaft mit Hiddensee (DE ) sowie das Europäische Vogelschutzgebiet (SPA) Vorpommersche Boddenlandschaft und nördlicher Strelasund (DE ) queren. Das zu querende Seegebiet stellt die größte, weitgehend zusammenhängende Riffstruktur im deutschen Teil der Ostsee dar, die mit Ausnahme des Gebietes am Hals des Bugs bei Dranske (Beeinträchtigung der Riffstrukturen durch Küstenschutzmaßnahmen) einen sehr guten naturnahen Zustand aufweist. Die Verlegung einer solchen Offshore-Kabeltrasse widerspricht, entsprechend der Verordnung über die Festsetzung des Nationalparkes Vorpommersche Boddenlandschaft (1990) geändert durch die Verordnung vom 20. November 1992, dem Schutzzweck des Nationalparks "Vorpommersche Boddenlandschaft". Durchzuführende bauliche Maßnahmen und deren vorhabensbedingte Auswirkungen sind gemäß Nationalverordnung 6 Abs. 1 Nr. 1 verboten: "Bodenbestandteile zu entnehmen,... Bohrungen und Grabungen über und unter Wasser vorzunehmen, Stoffe aller Art aufzuschütten oder einzubringen oder das Bodenrelief in sonstiger Weise zu verändern,..." Diese Trassenvariante wurde insbesondere aus naturschutzfachlichen Gründen verworfen. Aber auch wirtschaftliche Gründe wie hohe Errichtungskosten sowie ungünstige Wartungs- und Betriebsbedingungen aufgrund der langen Seekabeltrasse sprechen gegen diese Trassenvariante. Seekabeltrasse nach Lubmin Neben der westlichen Seekabeltrasse wurde auch eine Seekabel-Variante östlich der Insel Rügen mit Anschluss im Umspannwerk Lubmin der 50Hertz Transmission GmbH geprüft. Diese Trasse umgeht von Norden kommend die Halbinsel Jasmund östlich und verläuft dann Richtung Süden zum Greifswalder Bodden. Im Greifswalder Bodden verläuft diese Variante im Raumgeordneten Korridor Leitungen und landet östlich von Lubmin an. Von dort verläuft eine ca. 4 km lange Landkabeltrasse bis in das UW Lubmin. Die Länge dieser Seetrasse würde etwa 83 km betragen. Diese Seekabeltrasse wird aus den unter genannten Gründen verworfen. Strelasundquerung im Bereich Rügendamm In den Voruntersuchungen zur Strelasundquerung wurde eine Mitführung der Höchstspannungskabel im Zusammenhang mit der Neuen Ziegelgrabenbrücke geprüft. In Gesprächen zwischen dem bisherigen Vorhabensträgers und den zuständigen TÖB wurde festgestellt, dass eine Leitungsführung nicht möglich ist. Erforderlich wäre die nachträgliche Mitnahme von 6 Einleiter-Landkabeln. Seitens des Vorhabensträgers wird eine solche Lösung zudem nicht weiter- Seite 10/48 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1

11 verfolgt, da der Betrieb und die Wartung der Kabelanlagen mit zusätzlichen technischen Risiken und Schwierigkeiten versehen sind. Eine Führung der Trasse im Bereich Rügendamm wurde ebenfalls geprüft. Diese wurde jedoch aus den o. g. Gründen ausgeschlossen. Erforderlich wäre auch hier die nachträgliche Mitnahme von 6 Einleiter-Landkabeln auf den vorhandenen Brücken. Aufgrund der Ziegelgraben- Hubbrücke könnte die Kabelanlage auch nur auf einer Teilstrecke mitgeführt werden. Eine Trassenführung im Strelasund in unmittelbarer Nähe zu den Brücken- und Dammbauwerken wird ebenfalls als ungünstig bewertet. Neben naturschutzfachlichen Bedenken sind hier zusätzliche Raumwiderstände vorhanden (ungünstige Anlandungsbedingungen aufgrund Stadtlage, mögliche Einschränkungen der Werft, Schifffahrtslinie mit Anker- und Liegeplätzen an der Hubbrücke). 2.4 Räumliche Einordnung und Zwangspunkte Die geplante Netzanbindung des Offshore-Windparks Arcadis Ost 1 befindet sich räumlich im Land Mecklenburg-Vorpommern. Der geplante Standort des OWP Arcadis Ost 1 liegt nördlich der Insel Rügen innerhalb der 12-Seemeilen-Zone des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Er liegt in ca. 15 km Entfernung zur Küste von Rügen. Von hier verlaufen die untersuchten Trassenvarianten zur Insel Rügen. Auf dem Landabschnitt soll die Netzanbindung durch die Landkreise Rügen und Nordvorpommern sowie die Hansestadt Stralsund führen. Großräumige Zwangspunkte der vorliegenden Trassenvarianten sind: Anfangspunkt - Offshore-Umspannplattform des OWP Arcadis Ost 1 Anlandungspunkte auf Rügen Übergang von Jasmund / Wittow auf den südlichen Teil von Rügen Querung Strelasund Endpunkt Umspannwerk Lüdershagen der 50HzT Offshore-Umspannwerksplattform Die Lage des Offshore-Windparks, der Offshore-USP und der Korridor für die Netzabführung wurde mit Schreiben vom 29. September 2009 durch den Vorhabensträger des Offshore- Windparks Arcadis Ost 1 über die Arcadis Consult GmbH vorgegeben. Mit Schreiben vom teilte der Vorhabensträger eine Änderung der Antragsfläche des OWP mit, jedoch nicht eine Änderung der Lage der Offshore-USP. Die Lage der Offshore-USP hat folgende geografische Position: Tab. 2: Koordinaten Offshore-USP WGS 84 UTM Zone 33 Länge Breite Offshore-USP , ,19 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 11/48

12 2.4.2 Anlandungspunkte Die vorgesehene Netzanbindung führt im Offshore-Bereich ca. 31,1 43,6 km (je nach Anlandungspunkt) durch das Küstenmeer des Landes Mecklenburg-Vorpommern (M-V). Die Zuständigkeit für das Küstenmeer liegt beim Land Mecklenburg-Vorpommern. Bei der Wahl des technisch und wirtschaftlich günstigsten Netzverknüpfungspunktes kommt dem Anlandungspunkt eine entscheidende Bedeutung zu. Da das Seekabel und dessen Verlegung die höchsten Investitionskosten der Netzanbindung verursacht, ist der Anlandungspunkt so zu wählen, dass die Offshore-Trasse so kurz wie möglich ausfällt. Die Landes- und Regionalplanung sieht auf Rügen keine Anlandungspunkte vor, die im Rahmen dieser Planung zu berücksichtigen wären. Die geeigneten Anlandungspunkte im Norden der Insel Rügen sind nach derzeitigem Kenntnisstand auf wenige Stellen beschränkt, weil Naturschutz- und FFH-Gebiete sowie ausgeprägte Steilküsten gemieden werden sollen. Beispielsweise scheiden daher die Steilküste und Blockgründe Wittow oder der Küstenabschnitt Jasmund als Anlandungsbereiche aus. Unter Beachtung raumordnerischer und umweltfachlicher Belange wurden 3 Anlandungspunkte auf Rügen identifiziert. Der östlichste Anlandungspunkt befindet sich nördlich vom Hafen- und Industriegebiet Mukran. Ein zweiter Anlandungspunkt wurde östlich der Ortslage Glowe ermittelt. Der westlichste Anlandungspunkt befindet sich nördlich der Ortslage Juliusruh. Unter Beachtung raumordnerischer und umweltfachlicher Belange favorisiert 50HzT vorbehaltlich der technischen Realisierbarkeit sowie einer bestehenden Umweltverträglichkeit die Anlandungspunkte Juliusruh und Glowe. Die Anlandungspunkte haben folgende geografische Position: Tab. 3: Koordinaten Anlandungspunkte WGS 84 (dezimal) ETRS 89 Zone 32 Länge Breite Rechts Hoch AP Mukran AP Glowe AP Juliusruh Landkabeltrasse Die Landkabeltrassenvarianten verlaufen im nördlichen Abschnitt vollständig im Landkreis Rügen. Nach der Strelasundquerung befindet sich die Trassevarianten in den Gebieten des Landkreises Nordvorpommern sowie der Hansestadt Stralsund. Folgende Städte, Ämter und Gemeinden werden von den untersuchten Varianten gequert. Die konkrete räumliche Betroffenheit kann dem Kartenteil (siehe Anlage 3) und der Beschreibung der Trassenvarianten entnommen werden. Seite 12/48 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1

13 Tab. 4: Betroffene Landkreise, Ämter, Städte und Gemeinden Landkreis Amt Stadt / Gemeinde Teilabschnitte Rügen Nordrügen Altenkirchen K Breege K Wiek K Glowe A Sagard A, C, D Westrügen Trent K, L Kluis K, L, M Gingst L, M, N Dreschvitz F, N Samtens N, F, G Ummanz N Rambin G Bergen auf Rügen Bergen auf Rügen D, E Lietzow C, D Ralswiek D Parchtitz D Sehlen D, E, F Gustow G, H, O amtsfrei Sassnitz B, C, E amtsfrei Binz E Mönchgut-Granitz Zirkow E Kreisfrei Hansestadt Stralsund P, Q, I, J Nordvorpommern Niepars Wendorf I, J Miltzow Brandshagen/ Sundhagen I Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 13/48

14 2.4.4 Netzverknüpfungspunkt Das UW Lüdershagen / Stralsund ist nach gegenwärtigem Kenntnisstand der technisch und wirtschaftlich günstigste Netzverknüpfungspunkt. Er hat folgende geografische Position: Tab. 5: Koordinaten Umspannwerk WGS 84 (dezimal) ETRS 89 Zone 32 Länge Breite Rechts Hoch UW Lüdershagen Trassenvarianten Übersicht und Systematik Die Auswahl der Leitungstrassenvarianten erfolgte unter Berücksichtigung der bereits ermittelten raumordnerischen, wirtschaftlichen und umweltfachlichen Belange und der Trassierungsgrundsätze. Grundlage für die raumordnerischen Belange sind die vorhandenen Raumplanungen sowie das Raumordnungskataster. Die wirtschaftliche Effizienz wird durch eine kurze Trassenführung mit entsprechend minimalen Errichtungs- und Instandhaltungskosten gewährleistet. Dabei ist die Trassenführung so zu wählen, dass teure Tiefbau-Verfahren zur Realisierung einer geschlossenen Bauweise auf ein notwendiges Maß reduziert werden. Die umweltfachlichen Belange werden durch den Anspruch, die Eingriffe in Natur und Landschaft sowie in die Schutzgebietskulisse zu vermeiden bzw. so gering wie möglich zu halten, berücksichtigt. Die umweltfachlichen Belange werden für die Landkabeltrasse im Teil B und für die Seekabeltrasse im Teil C der Unterlage behandelt. Für das Raumordnungsverfahren wurden verschiedene Trassenvarianten untersucht. Die Seeund Landkabeltrassenabschnitte treffen sich an den möglichen Anlandungspunkten und erlauben somit eine Kombination verschiedener See- und Landtrassenvarianten. Die Leitungstrassenabschnitte für das Raumordnungsverfahren werden nach folgender Nomenklatur bezeichnet: - Seekabeltrasse Zusatz Offshore und Nummerierung mit römischen Ziffern Offshore I (Off I); Offshore II (Off II) usw., die Offshore-Bezeichnung gilt auch für den Strelasund und im Bereich Wittower Fähre - Landkabeltrasse Abschnitte mit Großbuchstaben A ; B ; C ; D ; E ; F Um die Vielzahl der möglichen Landkabeltrassenvarianten für die Untersuchungen zur Raumund Umweltverträglichkeit zu vereinfachen, wurden die Leitungstrassenabschnitte in 5 Hauptabschnitte zusammengefasst. Auf dem Nordteil der Insel Rügen sind dies die Hauptvarianten Ost 1 und West 1. Im mittleren Abschnitt verlaufen alle Varianten in einem Korridor (Abschnitt G): Auf den südlichen Abschnitten bis zum Umspannwerk Lüdershagen wurde eine Unterteilung in die Hauptvarianten Ost 2 und West 2 vorgenommen. Seite 14/48 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1

15 Die Trassenvarianten für das Raumordnungsverfahren sowie die verwendete Nomenklatur sind als Übersicht in der folgenden Abbildung 1 dargestellt. Die detaillierten Angaben können den beigefügten Anlagen 1, 2 und 3 entnommen werden. Abb. 1: Übersicht Trassenvarianten Im Einzelnen ergeben sich für das Raumordnungsverfahren folgende Varianten, die in der nachfolgenden Tabelle dargestellt sind. Die Gesamtlängen der Varianten liegen zwischen ca. 85 und 100 km. Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 15/48

16 Tab. 6: Trassenvarianten Offshore / Ost 1 alle Ost 2 Trassenlänge (km) Anlandung West 1 Trassen: West 2 See¹ Land² Gesamt Off I, Mukran Off II, Glowe Off III, Juliusruh B, E, F H, Off IV, I,J 44,7 56,3 101,0 B, E, F O, Off V, P,J 45,9 51,9 97,8 B, E, F O, Off VI, Q 45,4 48,2 93,6 B, C, D H, Off IV, I, J 44,7 56,5 101,2 B, C, D O, Off V, P, J 45,9 52,1 98,0 B, C, D O, Off VI, Q 45,4 48,4 93,8 A, C, E, F H, Off IV, I, J 32,2 67,8 100,0 A, C, E, F G O, Off V, P, J 33,4 63,4 96,8 A, C, E, F O, Off VI, Q 32,9 59,7 92,6 A, D, F H, Off IV, I, J 32,2 61,0 93,2 A, D, F O, Off V, P, J 33,4 56,6 90,0 A, D, F O, Off VI, Q 32,9 52,9 85,8 K, Off VII, L³, N H, Off IV, I,J 34,7 66,0 100,7 K, Off VII, L³, N O, Off V, P, J 35,9 61,6 97,5 K, Off VII, L³, N O, Off VI, Q 35,4 57,9 93,3 ¹ Gesamtlänge aller Offshore - Teilabschnitte ² Gesamtlänge aller Onshore - Teilabschnitte ³ wird statt L Abschnitt M als Variante gewählt, verlängert sich die Landtrasse um ca. 0,7 km Seekabel-Trassenvarianten Off I bis III und Anlandungspunkte Zwischen dem Offshore-Windpark Arcadis Ost 1 und der Insel Rügen sind folgende 3 Trassenvarianten Gegenstand des Raumordnungsverfahren: Seekabel-Trassenvariante Off I mit Anlandung in Mukran Die geplante Seekabeltrasse Off I verbindet den Offshore-Windpark mit dem Anlandungspunkt Mukran. Diese Seekabeltrassenvariante verläuft geradlinig von der Offshore-Umspannplattform durch die 12-sm Zone in südöstliche Richtung und quert den Schifffahrtsweg nördlich von Rügen. Vor Rügen verläuft die Trasse im Bereich Jasmund parallel zur Küstenlinie, wo sie auch in flachere Bereiche kommt. Vor Sassnitz schwenkt die Trasse auf den Anlandungspunkt Mukran (Stadt Sassnitz). In diesem Abschnitt werden ein seeseitiges Sand- und Kiesabbaugebiet und die Reede für die Häfen Sassnitz/Mukran umgangen. Der Anlandungspunkt ist nördlich des Industrie- und Hafengebietes Mukran vorgesehen. Diese Variante ist mit ca. 43,6 km Länge die längste Seekabeltrasse (Trasse Off I.). Seite 16/48 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1

17 Seekabeltrasse Off II mit Anlandung in Glowe Eine zweite Offshore-Trasse (Off II) führt vom Offshore-Windpark zum Anlandungspunkt Glowe (Gemeinde Glowe). Von der Offshore-Umspannplattform kommend wird der Schifffahrtsweg nördlich vor Rügen auf kurzem Weg gequert. Insgesamt verläuft die Trasse weitgehend im tieferen Wasser und unter Umgehung vorhandener Wracks relativ direkt auf den Anlandepunkt zu. Für die Anlandung wurde ein anthropogen vorgeprägter Bereich östlich der Ortslage Glowe ausgewählt. Hier wurde während des 2. Weltkriegs ein Durchbruch zwischen Tromper Wiek und dem Großen Jasmunder Bodden vorbereitet, der jedoch unvollendet blieb. Diese Variante ist mit ca. 31,1 km Länge die kürzeste Seekabeltrasse (Trasse Off II.). Seekabeltrasse Off III mit Anlandung in Juliusruh Die westlichste Offshore-Trassenvariante führt vom Offshore-Windpark nach Juliusruh. Der nördliche Teilabschnitt dieser Trasse verläuft unter kurzer Querung des Schifffahrtsweges nördlich von Rügen nahezu identisch mit der Trasse nach Glowe. In der Tromper Wiek werden die naturschutzfachlich sensiblen Blockgründe Wittow sowie die seeseitigen Sand- und Kiesabbaugebiete umgangen, bevor die Trasse dann Richtung Juliusruh schwenkt. Im Anlandungsbereich quert diese Trassenvariante das vorgeschlagene FFH Gebiet Erweiterung Libben, Steilküste und Blockgründe Wittow und Arkona (DE ). Der Anlandungspunkt Juliusruh wurde nördlich der Ortslage im Bereich der Außenstelle des Leibnitz-Instituts für Atmosphärenforschung vorgesehen. Die technischen und räumlichen Randbedingungen für eine Anlandung sind in diesem Bereich als günstig anzusehen. Die Länge dieser Seekabeltrasse beträgt ca. 33,6 km (Trasse Off III.) Landkabel-Trassenvarianten A bis Q mit Seekabeltrassenabschnitt Off VII Die Landkabeltrassen werden beginnend von den Anlandungspunkten und gegliedert in Hauptvarianten mit ihren Teilabschnitten im Folgenden beschrieben. Hauptvariante Ost 1, Abschnitte A bis F Die Landtrasse im Abschnitt A verläuft vom Anlandungspunkt Glowe (Off II) Richtung Südosten und trifft über die Feldflur kommend die Landesstraße L 30. Von hier aus folgt sie auf der östlichen Seite deren Verlauf Richtung Süden im Gebiet der Gemeinde Glowe. Das Naturschutzgebiet im Bereich Spyckerscher See wird nicht tangiert. Im weiteren Verlauf sind zwei Bäche zu queren. Die Ortslage Bobbin wird im Westen umgangen. Kurz darauf erreicht die Trasse das Gebiet der Gemeinde Sagard. Die Ortslage wird im Westen umgangen, dabei sind zwei weitere Bäche zu queren. Über die Feldflur verlaufend trifft die Trasse südlich von Sagard am 110-kV Umspannwerk die Bundesstraße B 96. Auf Höhe Kreuzung Hafenzufahrt Mukran (B 96b) endet Teilabschnitt A. Der Teilabschnitt C stellt die Querverbindung zur Anlandung Mukran her und ermöglicht somit eine Trassenführung aus Richtung Glowe weiter über Teilabschnitt E Richtung Süden. Ebenso ist eine Trassenführung aus Mukran kommend Richtung Lietzow möglich (Teilabschnitt D). Die Trasse im Abschnitt C verläuft parallel zur vorhandenen Bundesstraße B 96b nördlich des Hafengebietes in den Gebieten der Gemeinde Lietzow sowie der Stadt Sassnitz. Im Kreuzungsbereich zur L 29 endet Teilabschnitt C. Der Trassenabschnitt D folgt ab Kreuzung Hafenzufahrt Mukran (B 96b) der B 96 Richtung Süden und erreicht das Gebiet der Gemeinde Lietzow.. Weiter südlich schwenkt die Kabeltrasse Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 17/48

18 Richtung Südosten und folgt nun der Eisenbahnlinie Richtung Lietzow An dieser Stelle sind sowohl die Bundesstraße, die Eisenbahnlinie sowie ein Graben zu queren. Am Nordufer des Kleinen Jasmunder Boddens verläuft die Trasse im Bereich der vorhandenen Straße entlang der Bahnlinie und erreicht dann die Ortslage Lietzow südlich des Bahnhofes. Hier sind wieder die Bahnlinie und die B 96 zu queren. Dann verläuft die Trasse auf dem Damm Richtung Westen parallel zur Bundesstraße und der Bahnlinie. Hier sind die beiden Gewässerverbindungen zwischen Kleinem und Großem Jasmunder Bodden zu unterqueren. Weiter führt die Trasse entlang der B 96 durch den Ralswieker Forst (Gemeinde Ralswiek). Südlich des Waldgebietes verläuft die Trasse etwa 5 km entlang der B 96 durch die offene Feldflur (Gemeinde Buschwitz) und erreicht dann die Kreisstadt Bergen auf Rügen. Die Ortslage wird im Westen entlang der B 96 umgangen, wobei die Landesstraße L 301, eine 110-kV- Freileitung und zwei Gräben gequert werden müssen. Am südlichen Ortsausgang endet der Teilabschnitt D und trifft auf den Abschnitt E aus Mukran kommend, der dann als Abschnitt F in Richtung Stralsund fortgeführt wird. Die Anlandung in Mukran (Off I) erfolgt nördlich des Fährhafens. Der kurze Trassenabschnitt B verläuft an der nördlichen Grenze des Gewerbegebietes bis zur Kreuzung B 96b / L 29 und befindet sich im Gebiet der Stadt Sassnitz. Ab der Kreuzung gibt es zwei Trassenvarianten, die südlich von Bergen wieder zusammengeführt werden. Dies erste Variante führt nördlich vom Industriehafen bis zur B 96 (Teilabschnitte C und D siehe oben). Die zweite Variante verläuft ab dem Kreuzungspunkt Richtung Süden. Zunächst müssen entlang der Landesstraße L 29 die Hafen- und Gleisanlagen gequert werden. Bei Neu Mukran verlässt die Trasse das Gebiet der Stadt Sassnitz und folgt zunächst dem Verlauf der L 29 bis zu vorhandenen 110-kV Freileitung. Im weiteren Verlauf Richtung Süden befindet sich die Trasse im Leitungskorridor der 110-kV-Leitung sowie der dort verlaufenen unterirdischen Gasleitung. Dieser befindet sich in den zusammenhängenden Waldgebieten zwischen Mukran und Binz. In diesem Abschnitt müssen ein Naturschutzgebiet und auf Höhe Prora die L 29 sowie die Bahntrasse gequert werden. Der Siedlungsbereich Prora in der Gemeinde Binz wird westlich umgangen. Hier verschwenkt die Trasse dann in Richtung Südwesten und verlässt das Gebiet der Gemeinde Binz. Sie bleibt weiter im Leitungskorridor der 110-kV- Leitung und verläuft nun in der offenen Feldflur bis auf Höhe der Siedlung Lubkow (Gebiet der Stadt Bergen auf Rügen). Bei Kiekut schwenkt die Trasse auf die Landesstraße L 293, wobei ein kleineres Niederungsgebiet zu queren ist. Ab hier folgt sie der L 293 bis nach Karow. Bei Karow sind ein Graben, die Siedlungslage und die B 196 zu queren. Ab Karow wird die Trasse über die offene Feldflur Richtung Westen geführt, wobei ein Grabensystem zu queren ist und die Siedlung Kaiseritz südlich umgangen wird. Später orientiert sich der Verlauf an einem vorhandenen Landwirtschaftsweg. Bei der Ortslage Neklade werden die Landesstraße L 301 und eine 110-kV Leitung gequert. Die Trasse bleibt in der offenen Feldflur südlich der Stadt Bergen auf Rügen. Nördlich von Tilzow werden eine Kreisstraße, eine Bahnlinie, eine 110-kV Freileitung und ein Grabensystem gequert. Der Siedlungsbereich Neu Sassitz wird südlich umgangen. Hier verlässt die Trasse das Gebiet der Stadt Bergen auf Rügen und erreicht die Gemeinde Sehlen. Nach Querung der B 196, der Bahnlinie und der B 96 schließt die Trasse an den aus Richtung Nord kommenden Teilabschnitt D an. Der Teilabschnitt F verläuft in der offenen Feldflur zwischen der B 96 und den Ortslagen Groß und Klein Kubbelkow. Auf Höhe Teschenhagen schwenkt sie dann auf die Kreisstraße Richtung Seite 18/48 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1

19 Güttin und folgt deren Verlauf. Vor Burkvitz ist dann ein Waldstück zu queren. Südlich des Flugplatzes Güttin verläuft die Trasse wieder in der Feldflur und gelangt in das Gebiet der Gemeinde Samtens. Bei Sehrow wird ein Fließgewässer gequert, bevor sich die Trassenführung an einem landwirtschaftlichen Wirtschaftsweg orientiert, der bis nach Negast führt. Hier endet der Teilabschnitt F und hat Anschluss an den Richtung Süden verlaufenden Teilabschnitt G. Hauptvariante West 1, Abschnitte K bis N Die Anlandung erfolgt nördlich der Ortslage Juliusruh (Off III) im Bereich der Außenstelle des Leibnitz-Instituts für Atmosphärenforschung. Nach Querung des Waldgebietes verschwenkt die Trasse Richtung Süden. Sie verläuft über die Feldflur und lässt die Siedlungsbereiche Drewoldke und Juliusruh östlich liegen. In diesem Abschnitt muss die L 30 gequert werden. Nördlich von Breege verlässt die Trasse das Gemeindegebiet von Altenkirchen und schwenkt Richtung Westen und später Richtung Südwesten. Die Trasse verläuft über die offene Feldflur bis nach Böhlendorf. Ab hier verläuft die Trasse entlang der L 30. Südlich von Fährhof wird die Trasse bis an die vorhandene 110-kV-Freileitung herangeführt. Im weiteren Verlauf folgt sie der Leitung bis an die Querung im Bereich Wittower Fähre. Im diesem Abschnitt liegt die Trasse im Gebiet der Gemeinde Wiek. Bei Wittower Fähre wird der Buger / Breetzer Bodden gequert (Off VII). Südlich der Wittower Fähre verläuft die Trasse nun auf dem Gebiet der Gemeinde Trent. Sie folgt zunächst dem Verlauf der L 30 und umgeht die Ortslage Trent östlich. Der Ganschvitzer Wald wird im Bereich der vorhandenen 110-kV-Freileitung gequert. Bei Heidemühl schwenkt die Trasse wieder auf die L 30 und verläuft nun im Gebiet der Gemeinde Kluis im Trassenkorridor zwischen L 30 und 110-kV Leitung bis Silenz (Ende Abschnitt K). Hier teilt sich die Trasse in zwei Varianten. Abschnitt M folgt dem Verlauf der L 30 und schwenkt am Landwirtschaftsstandort Kluis Richtung Gingst währenddessen für die Variante L der direkte Weg nach Gingst entlang einer Ortsverbindungsstraße gewählt wurde. Die Trasse befindet sich nun im Gebiet der Gemeinde Gingst. Die Ortslage wird im Osten umgangen (ab hier Abschnitt N), wobei ein Graben zu queren ist. Südlich von Gingst nimmt die Trasse wieder den Verlauf der L 30 auf, wobei das Waldgebiet Klucksevitzer Heide westlich umgangen wird. Südlich des Waldgebietes verläuft die Trasse wieder entlang der L 30 nunmehr im Gebiet der Gemeinde Dreschvitz. Die Ortslage von Dreschvitz wird im Westen umgangen. Dann folgt der Trassenverlauf wieder der L 30. Bei Negast im Gebiet der Gemeinde Samtens endet der Abschnitt N und trifft auf den Teilabschnitt F (aus Richtung Mukran kommend). Mittelabschnitt G Bei Negast an der L 30 beginnt der Abschnitt G. Er verläuft zunächst entlang der Landesstraße und verschwenkt vor der Ortslage nach Westen und quert einen Graben. Anschließend knickt die Trasse Richtung Süden und umgeht die Ortslage Samtens westlich auf der dort vorhandenen Feldflur. An der B 96 verschwenkt die Trasse wieder Richtung Westen und folgt dem Verlauf bis zum Abzweig Richtung Götemitz. In dem bisher beschriebenen Abschnitt verläuft die Trasse im Gebiet der Gemeinde Samtens. Nach Querung der B 96, der Bahntrasse und der neu geplanten B 96n schwenkt die Trasse Richtung Süden (Gemeinde Rambin) und verläuft über Götemitz nach Warksow (Gemeinde Gustow). Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 19/48

20 Hauptvariante Ost 2, Abschnitte H bis J Ab Warksow teilt sich der Trassenverlauf wieder. Die Hauptvariante Ost 2 verläuft von hier aus Richtung Süden und lässt Gustow westlich liegen. Nach Querung der L 29 und eines Grabens geht der Trassenverlauf über die offene Feldflur über Prosnitz / Prosnitzer Schanze bis zum Strelasund. Der beschriebene Teilabschnitt H befindet sich vollständig in der Gemeinde Gustow. Hier erfolgt die Strelasundquerung auf Trasse Off IV. Auf der Festlandseite umgeht die Trasse (Teilabschnitt I) die Ortslage Neuhof und eine kleine Waldfläche südlich. Anschließend orientiert sich die Trassenführung an der Lage der 110-kV- Freileitung und folgt dieser unter Umgehung der Feuchtgebiete bis an die ehemalige Bundesstraße B 96. An der südlichen Stadtgrenze Stralsund wird diese Straße gequert und anschließend verschwenkt die Trasse Richtung Nordwesten und folgt im weiteren Verlauf der Bundesstraße B 96, wobei dann in kurzer Folge zunächst eine Abfahrt der Bundesstraße B 96, die Landesstraße L 222, die Hauptbahnlinie nach Stralsund sowie zwei 110-kV- und eine 220-kV- Freileitung zu queren sind. Die Trasse befindet sich auf diesem Abschnitt bis zum Umspannwerk auf dem Gebiet der Hansestadt Stralsund und der Gemeinde Wendorf (Landkreis Nordvorpommern). Südlich von Voigdehagen (Stadt Stralsund) sind zwei Gräben und eine Gemeindestraße zu queren. Hier endet auch der Teilabschnitt I. Von Osten kommend stößt der Teilabschnitt P auf die Trasse. Im weiteren Verlauf entlang der B 96 (Teilabschnitt J) ist eine weitere Bahnlinie zu queren. Südlich vom Umspannwerk sind eine 220-kV-Leitung und eine Gemeindestraße zu unterqueren. Auf Höhe der Kreuzung B 105n / B 96 verschwenkt die Trasse Richtung Osten und wird dann von Norden in das Umspannwerk Lüdershagen eingebunden. Hauptvariante West 2, Abschnitte O bis Q Die Hauptvariante West 2 verläuft ab Warksow unter nördlicher Umgehung von Gustow. Sie befindet sich hier in der offenen Feldflur. Westlich von Gustow wird die L 29 gequert und kurz darauf erreicht die Trasse die Wamper Wiek (Teilbereich des Strelasund). Ein hier vorhandenes Waldstück wird im Korridor der ehemaligen 110-kV-Trasse gequert. Diese Freileitung wurde jedoch bereits zurückgebaut. Im weiteren Trassenverlauf wird das Siedlungsgebiet Drigge nördlich umgangen bzw. kleinteilig gequert. Am westlichen Ortsausgang verschwenkt die Trasse über die Feldflur bis an den Strelasund. Der Teilabschnitt O befindet sich vollständig im Gebiet der Gemeinde Gustow. Hier erfolgt die Strelasundquerung auf den Trassen Off V und OffVI. Auf der Stralsunder Seite werden daher zwei Landkabeltrassenabschnitte betrachtet. Diese verlaufen beide auf dem Gebiet der Hansestadt Stralsund. Ausgehend vom Anlandungspunkt Andershof verläuft der Trassenabschnitt P südlich der Siedlungsräume Andershof auf einer großräumigen innerstädtischen Freifläche. Nach Querung der Landesstraße L 222 folgt die Trasse dem Verlauf einer Gemeindestraße in westliche Richtung bis die Hauptbahnlinie nach Stralsund zu queren ist. Ab hier verläuft die Trasse auf offener Feldflur und muss einen Korridor mit zwei 110-kV- und einer 220-kV-Freileitung kreuzen. Südlich von Voigdehagen (Stadt Stralsund) muss ein Niederungsgebiet gequert werden. Dann erreicht die Trasse die Bundesstraße B 96. Ab hier folgt die Trasse dem Teilabschnitt J Richtung Umspannwerk Lüdershagen. Seite 20/48 Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1

21 Eine zweite Trassenvariante verläuft vom Anlandungspunkt Frankensiedlung durch die hier vorhandenen Siedlungs- und Kleingartengebiete unter Nutzung vorhandener Straßen und Wege (Teilabschnitt Q). Dabei sind die Landesstraße L 222, mehrere Bahnlinien und ein Graben zu queren. Anschließend verläuft diese Trassenvariante in westliche Richtung durch das vorhandene Gewerbegebiet am Umspannwerk und wird dann von Norden in das Umspannwerk Lüdershagen eingebunden Seekabel-Trassenvarianten Off IV bis VI Querung Strelasund Aufgrund der naturschutzfachlichen Anforderungen ist die Querung des Strelasundes Bestandteil der Umweltfachlichen Untersuchungen für den Seekabeltrasse (siehe Teil C) und wird daher gesondert beschrieben. Für die Querung des Strelasundes wurden verschiedene Varianten einer seeseitigen Verlegung untersucht. Eine Querung im Bereich Rügendamm wurde bereits im Vorfeld verworfen (siehe 2.3.2). Die geeigneten Anlandungspunkte sind auf wenige Stellen beschränkt, da eine möglichst kurze Querung mit geringen Beeinträchtigungen von Umwelt und Schifffahrt gewählt werden soll. Auf Rügen wurden die Anlandungspunkte Drigge und Polder Prosnitz ermittelt. Anlandungspunkte auf dem Festland sind Neuhof (Landkreis Vorpommern, Gemeinde Brandshagen / Sundhagen), Andershof und Frankensiedlung (beide kreisfreie Hansestadt Stralsund). Seekabel-Trassenvariante Off IV Querung Polder Prosnitz-Neuhof Die südlichste Querungsvariante befindet sich im Bereich Polder Prosnitz und Neuhof. Beide Anlandungsbereiche befinden sich außerhalb von Bebauungszusammenhängen. An dieser Stelle queren bereits verschiedene Versorgungsleitungen den Strelasund. So befinden sich hier bereits eine 110-kV-Freileitung und eine Gasleitung, an deren Verlauf sich die Trassenvariante Off IV räumlich orientiert. Die Trassenvariante Off IV befindet sich vollständig in einem FFHund SPA-Gebiet. Sie ist jedoch mit ca. 1,1 km die kürzeste Strelasundquerung. Seekabel-Trassenvariante Off V Querung Drigge-Andershof Eine zweite Seekabel-Trassenvariante verläuft zwischen Drigge und Andershof. Der Anlandungspunkt Drigge befindet sich etwa 1 km westlich der Ortschaft Drigge. Nach Querung der Schifffahrtsrinne verschwenkt die Trasse Richtung Südwesten und erreicht nach ca. 1,8 km den Anlandungspunkt auf der Festlandseite. Dieser befindet sich südlich der vorhandenen Siedlung Andershof im Randbereich einer größeren Freifläche. Nur ein kleiner Teilabschnitt der Trassenvariante befindet sich im FFH-Gebiet. Jedoch muss das vorhandene SPA-Gebiet auf einer Länge von ca. 1,5 km gequert werden. Seekabel-Trassenvariante Off VI Querung Drigge-Frankensiedlung Weiter nördlich befindet sich die dritte Querungsvariante. Ab Drigge wird der Strelasund in Ost- West-Richtung gequert. Nach Querung der Schifffahrtsrinne verläuft diese Trasse Richtung Frankensiedlung und erreicht hier das bebaute Stadtgebiet der Hansestadt Stralsund. Die Trassenvariante Off VI ist mit ca. 2,3 km die längste Strelasundquerung. Wie bei Trasse Off V befindet sich nur ein kleiner Teilabschnitt dieser Variante im FFH-Gebiet. Das vorhandene SPA- Gebiet wird hier auf einer Länge von ca. 1,9 km gequert werden. Netzanbindung OWP Arcadis Ost 1 Seite 21/48

Netzentwicklungsplan 2013. erster Entwurf der übertragungsnetzbetreiber

Netzentwicklungsplan 2013. erster Entwurf der übertragungsnetzbetreiber Anhang Offshore- Netzentwicklungsplan 2013 erster Entwurf der übertragungsnetzbetreiber Offshore-NETZENTWICKLUNGSPLAN 2013 101 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Anhang 9 Anhang...............................................................

Mehr

Stand der Netzanbindung der Offshore- Windparks in der deutschen Nordsee

Stand der Netzanbindung der Offshore- Windparks in der deutschen Nordsee August 2009 Stand der Netzanbindung der Offshore- Windparks in der deutschen Nordsee "offshore talks by windcomm" Büsum, 11. August 2009 Inhalt Rahmenbedingungen Unsere Aufgabe - von der Theorie in die

Mehr

Stadt Porta Westfalica

Stadt Porta Westfalica Stadt Porta Westfalica Konzentrationszonen für Windenergieanlagen Erörterungstermin im Rahmen der 103. FNP-Änderung 07.01.2013 Sachgebiet Stadtplanung Dipl.-Ing. Björn Sassenberg Vorgeschichte Bereits

Mehr

Jahr 2015 STATUS DES OFFSHORE- WINDENERGIEAUSBAUS IN DEUTSCHLAND. Im Auftrag von:

Jahr 2015 STATUS DES OFFSHORE- WINDENERGIEAUSBAUS IN DEUTSCHLAND. Im Auftrag von: STATUS DES OFFSHORE- WINDENERGIEAUSBAUS Im Auftrag von: Deutsche WindGuard GmbH - Oldenburger Straße 65-26316 Varel 04451/95150 - info@windguard.de - www.windguard.de Jährlicher szubau Kumulierte Kumuliert

Mehr

Schiffstouren. ab Insel Rügen

Schiffstouren. ab Insel Rügen www.adler-schiffe.de Schiffstouren Kap Arkona Kombitickets Seebrückenverkehr Rund um Rügen MS Binz MS Cap Arkona MS Adler-Mönchgut 01.04. - 01.11.2015 Nur bei uns Günstiges Familienticket! Auf allen Fahrten

Mehr

Dr. jur. Lutz Bergner Rechtsanwalt Reichensächser Str. 19 37269 Eschwege

Dr. jur. Lutz Bergner Rechtsanwalt Reichensächser Str. 19 37269 Eschwege Raumordnungsverfahren Raumordnungsverfahren Dient dazu, raumbedeutsame Planungen und Vorhaben auf ihre Übereinstimmung mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung zu prüfen Soll Investor

Mehr

Netzausbau Konverter

Netzausbau Konverter Netzausbau Konverter Allgemeines über Konverter 2 Wenn von Konvertern die Rede ist, meinen die meisten damit Geräte zur Umwandlung von Dateien. Aber auch für die Stromübertragung werden Konverter benötigt

Mehr

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung 1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen

Mehr

LEGENDE. ! TOP 10 + Nicht verpassen!, Nach Lust und Laune!

LEGENDE. ! TOP 10 + Nicht verpassen!, Nach Lust und Laune! LEGENDE A Hinweis auf den Kartenteil B Adresse oder Standort C Telefonnummer D Öffnungszeiten E Café, Restaurant, sonstige Gastronomie F U-Bahn-/Metro-Station G Bus-/Straßenbahn-Haltestelle H Bahnhof M

Mehr

Ostbayernring: Bürgerbeteiligung Schwandorf

Ostbayernring: Bürgerbeteiligung Schwandorf Ostbayernring: Bürgerbeteiligung Schwandorf Abschlussveranstaltung am 30. Juni 2015 Dr. Monika Marzelli TNL Umweltplanung www.tnl umwelt.de Institut für Umweltplanung und Raumentwicklung www.ifuplan.de

Mehr

Aktueller rechtlicher Rahmen des Netzausbaus

Aktueller rechtlicher Rahmen des Netzausbaus Fachkonferenz Technische und wirtschaftliche Fragen zum Einsatz von Erdkabeln bei HGÜ-Infrastrukturvorhaben Aktueller rechtlicher Rahmen des Netzausbaus Rechtsanwalt Dr. Peter Durinke 1 Überblick Rechtsvorschriften

Mehr

STATUS DES OFFSHORE- WINDENERGIEAUSBAUS IN DEUTSCHLAND

STATUS DES OFFSHORE- WINDENERGIEAUSBAUS IN DEUTSCHLAND STATUS DES OFFSHORE- WINDENERGIEAUSBAUS Im Auftrag von: Deutsche WindGuard GmbH - Oldenburger Straße 65-26316 Varel 04451/95150 - info@windguard.de - www.windguard.de szubau Kumulierte Kumuliert (31.12.)

Mehr

Referat zum Thema. Wie können Gefährdungspotenziale für Vögel und Fledermäuse im Rahmen der regionalen Raumordnungsplanung berücksichtigt werden?

Referat zum Thema. Wie können Gefährdungspotenziale für Vögel und Fledermäuse im Rahmen der regionalen Raumordnungsplanung berücksichtigt werden? Referat zum Thema Wie können Gefährdungspotenziale für Vögel und Fledermäuse im Rahmen der regionalen Raumordnungsplanung berücksichtigt werden? Vorgetragen von Dieter Gründonner Landschaftsplaner und

Mehr

4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen Seite 1 4.5.1 4.5.1 s Ausstellung und Verwendung von n Die Anlässe zur Ausstellung von n werden in 16 geregelt. Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes. Dabei gilt er als

Mehr

1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB

1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Dieselstraße, Kaufbeurer Straße und Seggers im Bereich ehem. Röhrenwerk und Firma Liebherr A) Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung B) Satzungsbeschluss

Mehr

Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673. Flachglasbranche.

Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673. Flachglasbranche. Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673 Ug-Werte für die Flachglasbranche Einleitung Die vorliegende Broschüre enthält die Werte für

Mehr

Bebauungsplan Nr. 51 Freiflächenphotovoltaikanlage Laufen-Asperfeld

Bebauungsplan Nr. 51 Freiflächenphotovoltaikanlage Laufen-Asperfeld Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (mit integriertem Grünordnungsplan) Bebauungsplan Nr. 51 Freiflächenphotovoltaikanlage Laufen-Asperfeld Stadt: Landkreis: Regierungsbezirk: Laufen Berchtesgadener

Mehr

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag

PRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag 1 Zweck PRÜFMODUL D UND CD Diese Anweisung dient als Basis für unsere Kunden zur Information des Ablaufes der folgenden EG-Prüfung nach folgenden Prüfmodulen: D CD Es beschreibt die Aufgabe der benannten

Mehr

Informationen für Enteignungsbetroffene

Informationen für Enteignungsbetroffene 1 Informationen für Enteignungsbetroffene Sie sind Eigentümer, Pächter oder haben ein anderes Recht (z. B. Nießbrauchrecht, Erbbaurecht) an einem Grundstück, das von Planungen zum Wohle der Allgemeinheit

Mehr

1. Die Maße für ihren Vorbaurollladen müssen von außen genommen werden.

1. Die Maße für ihren Vorbaurollladen müssen von außen genommen werden. Vorbaurollladen Massanleitung Sehr geehrte Kunden, diese Maßanleitung dient zur korrekten Ermittlung der für den RDEMCHER Vorbaurollladen Konfigurator notwendigen Maße. Um diese nleitung optimal nutzen

Mehr

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung

Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. September 2006; BAnz.

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee. 26. Januar 2007 in Meersburg

ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee. 26. Januar 2007 in Meersburg ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee 26. Januar 2007 in Meersburg Zielvereinbarung Stand 10.11.2006 über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee

Mehr

Planungsausschuss am 24.09.2009

Planungsausschuss am 24.09.2009 DS PlA 16/09 Anlage 11.09.2009 58515/7 Planungsausschuss am 24.09.2009 TOP 5 (öffentlich) Regionalplan Südlicher Oberrhein Kapitel Windenergie 2006 hier: Aktueller Sachstand Information Der Planungsausschuss

Mehr

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Stellungnahme der Bundesärztekammer Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des 87 der Strafprozessordnung Berlin, 21. Februar 2012 Korrespondenzadresse: Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216

Mehr

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion

Mehr

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften

Mehr

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung

Mehr

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.9.2014 C(2014) 6515 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom 19.9.2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und

Mehr

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den

Mehr

Windenergie. Stand der Diskussion und

Windenergie. Stand der Diskussion und Windenergie aus Sicht des Naturschutzes Stand der Diskussion und Herausforderungen für den NABU Übersicht Energiewende Warum das Ganze? Wo wollen wir hin? Wo stehen wir? Warum Vorrang für Wind und Sonne?

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

Anleitung über den Umgang mit Schildern

Anleitung über den Umgang mit Schildern Anleitung über den Umgang mit Schildern -Vorwort -Wo bekommt man Schilder? -Wo und wie speichert man die Schilder? -Wie füge ich die Schilder in meinen Track ein? -Welche Bauteile kann man noch für Schilder

Mehr

Beschreibende Darstellung

Beschreibende Darstellung 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2010 für den Landkreis Emsland (Sachlicher Teilabschnitt Energie) Anmerkung für nachfolgenden Text: Fett gedruckt: Ziel der Raumordnung im Sinne von 3 Nr.

Mehr

Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz

Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Vom 10. April 2008 Az.: C/5B III.3.2.1 163/08 El I. Verfahren Der Prüfungsausschuss (im Folgenden: Ausschuss)

Mehr

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

1. EINLEITUNG 2. GLOBALE GRUPPEN. 2.1. Globale Gruppen anlegen

1. EINLEITUNG 2. GLOBALE GRUPPEN. 2.1. Globale Gruppen anlegen GLOBALE GRUPPEN 1. EINLEITUNG Globale Gruppen sind system- oder kategorieweite Gruppen von Nutzern in einem Moodlesystem. Wenn jede Klasse einer Schule in eine globale Gruppe aufgenommen wird, dann kann

Mehr

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive)

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Anwender - I n f o MID-Zulassung H 00.01 / 12.08 Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Inhaltsverzeichnis 1. Hinweis 2. Gesetzesgrundlage 3. Inhalte 4. Zählerkennzeichnung/Zulassungszeichen

Mehr

Newsletter: Februar 2016

Newsletter: Februar 2016 1 ASR GmbH www.asr-security.de Newsletter: Februar 2016 Neue behördliche Vorgaben für Onlineschulungen Seit dem 01. Februar 2016 gelten neue behördliche Anforderungen an Online- Luftsicherheitsschulungen.

Mehr

Gemeinde Baiersbronn. Landkreis Freudenstadt. Bekanntmachung. des Umlegungsbeschlusses des Umlegungsausschusses Kanalweg

Gemeinde Baiersbronn. Landkreis Freudenstadt. Bekanntmachung. des Umlegungsbeschlusses des Umlegungsausschusses Kanalweg Gemeinde Baiersbronn Landkreis Freudenstadt Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses des Umlegungsausschusses Kanalweg und der Auslegung der Bestandskarte mit Bestandsverzeichnis sowie Benennung der Geschäftsstelle

Mehr

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Untersuchung und Erfassung lebensmittelbedingter Ausbrüche Informationsveranstaltung des Bundesinstituts für Risikobewertung am 25. Januar

Mehr

Windkraft, überall ein heißes Thema!

Windkraft, überall ein heißes Thema! Windkraft, überall ein heißes Thema! Seit die Energiewende mit ihren ambitionierten Zielen propagiert wurde, geht es um das Überleben Deutschlands als Industrienation gegenüber einem energiepolitisch anders

Mehr

Infos und Bilder zu Windmühlen im Hohen Westerwald

Infos und Bilder zu Windmühlen im Hohen Westerwald Infos und Bilder zu Windmühlen im Hohen Westerwald 1. Kurz-Information Der Hohe Westerwald ist ein windreiches Gebiet. Nicht umsonst ist dort um 1938 im Bereich Stegskopf das bekannte Lied entstanden:

Mehr

6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb

6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb 6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb WIEDNER Wie schon im Kapitel VI erwähnt, ist die Probenahme in Betrieben, die Produkte nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch herstellen oder in den Verkehr

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen Page 1 of 5 Investieren - noch im Jahr 2010 Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen 16. Oktober 2010 - Bis zum Jahresende hat jeder Zahnarzt noch Zeit. Bis dahin muss er sich entschieden haben, ob

Mehr

Satzung der Stadt Bad Doberan über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen. (Verwaltungsgebührensatzung)

Satzung der Stadt Bad Doberan über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen. (Verwaltungsgebührensatzung) Satzung der Stadt Bad Doberan über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen (Verwaltungsgebührensatzung) Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Verwaltungsgebühren und erstattungsfähige Auslagen

Mehr

Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014

Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014 Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014 Inhalt 1. Einleitung... 2 2. Die Anmeldung... 2 2.1 Die Erstregistrierung... 3 2.2 Die Mitgliedsnummer anfordern... 4 3. Die Funktionen für Nutzer... 5 3.1 Arbeiten

Mehr

Der Blauen als Windkraftstandort aus forstlicher und naturschutzfachlicher Sicht

Der Blauen als Windkraftstandort aus forstlicher und naturschutzfachlicher Sicht Der Blauen als Windkraftstandort aus forstlicher und naturschutzfachlicher Sicht - Kurzvortrag - S k r i p t v e r s i o n Informationsveranstaltung Verein Bürgerwindrad Blauen Schliengen, 5. Mai 2011

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) 05.07.2005 Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2004 (BGBl. I S. 216)

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend

Mehr

Hinweise zur Registrierungspflicht gemäß 6 Anlagenregisterverordnung (AnlRegV) Im März 2015. Guten Tag,

Hinweise zur Registrierungspflicht gemäß 6 Anlagenregisterverordnung (AnlRegV) Im März 2015. Guten Tag, EWE NETZ GmbH Postfach 25 01 26015 Oldenburg Sie erreichen uns: * EWE NETZ GmbH Cloppenburger Straße 302 26133 Oldenburg ' Tel. 0800-393 6389 Fax 0441-4808 1195 @ info@ewe-netz.de www.ewe-netz.de Kundennummer:

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat (Wien) 12 GZ. RV/3005-W/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Z.B., gegen den Bescheid des Finanzamtes XY vom 22.6.2009 betreffend die Rückzahlung

Mehr

33 - Leistungsvoraussetzungen

33 - Leistungsvoraussetzungen Hinweis: Ältere Fassungen Gemeinsamer Rundschreiben sind im CareHelix-PV nachzulesen. 33 - Leistungsvoraussetzungen (1) Versicherte erhalten die Leistungen der Pflegeversicherung auf Antrag. Die Leistungen

Mehr

1. Was sind Aufgaben?... 1 2. Aufgaben einrichten... 2 3. Ansicht für die Teilnehmer/innen... 3

1. Was sind Aufgaben?... 1 2. Aufgaben einrichten... 2 3. Ansicht für die Teilnehmer/innen... 3 AG elearning Service und Beratung für E-Learning und Mediendidaktik ZEIK Zentrale Einrichtung für Informationsverarbeitung und Kommunikation Moodle an der Universität-Potsdam How-To: Aufgaben Inhalt: 1.

Mehr

S A T Z U N G. zur Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung und zum Betrieb von Werbeanlagen im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen.

S A T Z U N G. zur Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung und zum Betrieb von Werbeanlagen im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen. 30.10-1 S A T Z U N G zur Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung und zum Betrieb von Werbeanlagen im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen. Aufgrund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)

Mehr

Inbetriebsetzung von PV-Anlagen zum Jahresende

Inbetriebsetzung von PV-Anlagen zum Jahresende Bundesverband Solarwirtschaft e.v., Dezember 2009 Inbetriebsetzung von PV-Anlagen zum Jahresende Die hohe Nachfrage nach Anschlüssen von Photovoltaikanlagen zum Jahresende hat bei vielen Netzbetreibern

Mehr

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich 13.06.2007 Verordnung über Medizinprodukte - (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)* vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S.

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss 9 UF 248/04 Brandenburgisches Oberlandesgericht 32 F 285/2003Amtsgericht Senftenberg Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Familiensache L... S..., Antragstellers, - Prozeßbevollmächtigte:

Mehr

2. Im Admin Bereich drücken Sie bitte auf den roten Button Webseite bearbeiten, sodass Sie in den Bearbeitungsbereich Ihrer Homepage gelangen.

2. Im Admin Bereich drücken Sie bitte auf den roten Button Webseite bearbeiten, sodass Sie in den Bearbeitungsbereich Ihrer Homepage gelangen. Bildergalerie einfügen Wenn Sie eine Vielzahl an Bildern zu einem Thema auf Ihre Homepage stellen möchten, steht Ihnen bei Schmetterling Quadra das Modul Bildergalerie zur Verfügung. Ihre Kunden können

Mehr

2m Band der Freiwilligen. Feuerwehren im. Lkr. Rottal-Inn

2m Band der Freiwilligen. Feuerwehren im. Lkr. Rottal-Inn Funkrufnamenkonzept im 2m Band der Freiwilligen Feuerwehren im Lkr. Rottal-Inn Ersteller: Team TKS: Ortmaier Andreas, Kommandant FF Tann Eichinger Martin, Kommandant FF Kirchdorf am Inn Pilger Markus,

Mehr

Trasse Mitte-Nord. a) Bahnhofstraße/St.-Guido-Straße Optimierung Grünfläche

Trasse Mitte-Nord. a) Bahnhofstraße/St.-Guido-Straße Optimierung Grünfläche Trasse Mitte-Nord a) Bahnhofstraße/St.-Guido-Straße Optimierung Grünfläche Die Grünfläche zwischen der Fahrbahn und dem Radweg (auf Höhe der Villa Ecarius) erhöht das Risiko für Radfahrer in der Einmündung

Mehr

Exkursion Stralsund / Ostsee

Exkursion Stralsund / Ostsee Exkursion Stralsund / Ostsee Zwischen Weltkulturerbe und nachhaltigem Tourismus Exkursionsreader 07.05. 11.05.2012 FH Erfurt, Fakultät Architektur und Stadtplanung Prof. Dr. Zemke Prof. Dr. Wietzel Inhaltsverzeichnis

Mehr

Förderung der städtebaulichen Denkmalpflege. durch die Investitionsbank. Schleswig-Holstein

Förderung der städtebaulichen Denkmalpflege. durch die Investitionsbank. Schleswig-Holstein Förderung der städtebaulichen Denkmalpflege durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein Gl.-Nr.: 231.5 Fundstelle: Amtsbl. Schl.-H. 2004 S. 363 Bekanntmachung des Innenministeriums vom 24. März 2004

Mehr

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut

Mehr

Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS

Landesarbeitsgericht Nürnberg BESCHLUSS 7 Ca 7150/11 (Arbeitsgericht Nürnberg) Landesarbeitsgericht Nürnberg Im Namen des Volkes BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren M R Prozessbevollmächtigte/r: Rechtsanwalt P - Kläger und Beschwerdeführer

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche

Mehr

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung

Mehr

Kosten - Hinweise zur Anwaltsvergütung und Gerichtskosten

Kosten - Hinweise zur Anwaltsvergütung und Gerichtskosten Kosten - Hinweise zur Anwaltsvergütung und Gerichtskosten Guter Rat ist teuer!? Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes kostet Geld, auch schon für eine Beratung entstehen Kosten. Allerdings zahlt es sich

Mehr

Arbeitsmarkteffekte von Umschulungen im Bereich der Altenpflege

Arbeitsmarkteffekte von Umschulungen im Bereich der Altenpflege Aktuelle Berichte Arbeitsmarkteffekte von Umschulungen im Bereich der Altenpflege 19/2015 In aller Kürze Im Bereich der Weiterbildungen mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf für Arbeitslose

Mehr

juris Das Rechtsportal Vorschrift Quelle:

juris Das Rechtsportal Vorschrift Quelle: juris Das Rechtsportal Vorschrift Normgeber: Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Aktenzeichen: 21-8413.10 Erlassdatum: 30.11.2004 Fassung vom: 30.11.2004 Gültig ab: 01.01.2005 Quelle: Gliederungs-

Mehr

Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster

Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MGEPA Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe

Mehr

Solarpark. Kurz-Info. Bürgerbeteiligungs-Projekt

Solarpark. Kurz-Info. Bürgerbeteiligungs-Projekt Kurz-Info Windund Solarpark Bürgerbeteiligungs-Projekt Treiben Sie die Energiewende voran und machen Sie mit! Entscheiden Sie sich jetzt und sichern sich den Frühzeichner-Bonus. Ein Erfolgsprojekt wird

Mehr

Energie- und CO 2 -Bilanz für die Kommunen im Landkreis Ostallgäu

Energie- und CO 2 -Bilanz für die Kommunen im Landkreis Ostallgäu Energie- und CO 2 -Bilanz für die Kommunen im Landkreis Ostallgäu Gemeindeblatt für die Marktgemeinde Waal Die vorliegende Energie- und CO 2-Bilanz umfasst sämtliche Energiemengen, die für elektrische

Mehr

Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015

Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015 Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen 20.02.2015 Dr.Rose 2858 Lfd. Nr. 141/15 Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015 Fonds West

Mehr

Probleme bei der Kompensation von Windkraftanlagen aus der Sicht eines Projektierers. Bingen, 29. Juni 2015 Markus Pauly juwi Energieprojekte GmbH

Probleme bei der Kompensation von Windkraftanlagen aus der Sicht eines Projektierers. Bingen, 29. Juni 2015 Markus Pauly juwi Energieprojekte GmbH Probleme bei der Kompensation von Windkraftanlagen aus der Sicht eines Projektierers Bingen, 29. Juni 2015 Markus Pauly juwi Energieprojekte GmbH Probleme bei der Kompensation von Windkraftanlagen aus

Mehr

Die Richtlinie 2006/126/EG. Auswirkungen auf Nutzfahrzeugrelevante Fahrerlaubnisklassen

Die Richtlinie 2006/126/EG. Auswirkungen auf Nutzfahrzeugrelevante Fahrerlaubnisklassen Die Richtlinie 2006/126/EG Auswirkungen auf Nutzfahrzeugrelevante Fahrerlaubnisklassen Dipl.-Ing. Jörg Biedinger Fachreferent Fahrerlaubnis TÜV Nord Mobilität 24.9.2012 1 Besonderheiten der Klassen BE

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Eignungsüberprüfung im Verwaltungsverfahren

Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Eignungsüberprüfung im Verwaltungsverfahren Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Eignungsüberprüfung im Verwaltungsverfahren Rotenburg a.d.f, den 15. März 2015 Basis des Verwaltungshandelns Straßenverkehrsgesetz (StVG) In Verbindung mit Fahrerlaubnis-Verordnung

Mehr

Studienplanmäßig ist die Praxisphase im 4. Semester angesiedelt mit einer Laufzeit von 10 Wochen als Vollzeitpraktikum.

Studienplanmäßig ist die Praxisphase im 4. Semester angesiedelt mit einer Laufzeit von 10 Wochen als Vollzeitpraktikum. Beuth Hochschule Fachbereich IV Luxemburger Straße 9 13353 Berlin Informationen für Studierende zur Praxisphase Studiengang Facility Management Der Praxisbeauftragte Haus Beuth, Zimmer A 122A Luxemburger

Mehr

White Paper - Umsatzsteuervoranmeldung Österreich ab 01/2012

White Paper - Umsatzsteuervoranmeldung Österreich ab 01/2012 White Paper - Umsatzsteuervoranmeldung Österreich ab 01/2012 Copyright 2012 Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Österreich ab 01/2012...3 1.1. Einleitung...3 1.2. Voraussetzung...4

Mehr

1.2 Gefördert werden kann pro Träger und Standort maximal der Aufbau von zwei Diensten aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern gemäß Ziffer I. 1.

1.2 Gefördert werden kann pro Träger und Standort maximal der Aufbau von zwei Diensten aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern gemäß Ziffer I. 1. Merkblatt Starthilfe (Stand: 01.07.2014) Das Ziel der Starthilfeförderung ist der Aufbau nachhaltiger, personenorientierter und sozialraumbezogener ambulanter Unterstützungsangebote. Zielgruppen der Förderung

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

Bericht über die Untersuchung zur Erblichkeit von Herzerkrankungen beim PON

Bericht über die Untersuchung zur Erblichkeit von Herzerkrankungen beim PON 1 Bericht über die Untersuchung zur Erblichkeit von Herzerkrankungen beim PON Einleitung Bei der Rasse PON wurden im APH in der letzten Zeit auffällig viele Herzkrankheiten und Herzveränderungen unterschiedlicher

Mehr

Stornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016

Stornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016 Stornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016 Teil I) Buchungsbedingung und Verbesserung A. BOOKING ONLINE Folgendes Verfahren ermöglicht der Kunde ihr Aufenthalt im Hotel in voller Selbstständigkeit

Mehr

Verordnung über die Arbeitszeit bei Offshore- Tätigkeiten (Offshore-Arbeitszeitverordnung - Offshore-ArbZV)

Verordnung über die Arbeitszeit bei Offshore- Tätigkeiten (Offshore-Arbeitszeitverordnung - Offshore-ArbZV) Verordnung über die Arbeitszeit bei Offshore- Tätigkeiten (Offshore-Arbeitszeitverordnung - Offshore-ArbZV) Offshore-ArbZV Ausfertigungsdatum: 05.07.2013 Vollzitat: "Offshore-Arbeitszeitverordnung vom

Mehr

Stadt Tecklenburg. Abwägung. 44. Flächennutzungsplanänderung. Städtebaulich-Planerische Stellungnahme. OT Brochterbeck Kreis Steinfurt

Stadt Tecklenburg. Abwägung. 44. Flächennutzungsplanänderung. Städtebaulich-Planerische Stellungnahme. OT Brochterbeck Kreis Steinfurt OT Brochterbeck Kreis Steinfurt gem. 9 Abs. 8 BauGB Städtebaulich-Planerische Stellungnahme Abwägung zu den Verfahrensschritten: Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB Beteiligung der Behörden und

Mehr

Entscheidung der Kommission vom 20-4-1999 zur Feststellung, daß die Einfuhrabgaben in einem bestimmten Fall nachzuerheben sind

Entscheidung der Kommission vom 20-4-1999 zur Feststellung, daß die Einfuhrabgaben in einem bestimmten Fall nachzuerheben sind Entscheidung der Kommission vom 20-4-1999 zur Feststellung, daß die Einfuhrabgaben in einem bestimmten Fall nachzuerheben sind (von Deutschland vorgelegter Antrag) Bezug: REC : 4/98 --------------------

Mehr

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum

Mehr

3.13. Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006. Pfarrdienstrecht

3.13. Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006. Pfarrdienstrecht Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006 3.13 Pfarrdienstrecht Bestätigung der gesetzesvertretenden Verordnung zur Änderung des Ausführungsgesetzes

Mehr

IV/M.183 - SCHWEIZER RÜCK / ELVIA

IV/M.183 - SCHWEIZER RÜCK / ELVIA DE Fall Nr. IV/M.183 - SCHWEIZER RÜCK / ELVIA Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN Artikel 6, Absatz 1, b KEINE EINWÄNDE Datum: 14.01.1992

Mehr

Mitreden beim Stromnetzausbau Ihre Meinung richtig einbringen

Mitreden beim Stromnetzausbau Ihre Meinung richtig einbringen Mitreden beim Stromnetzausbau Ihre Meinung richtig einbringen Überblick Das Verfahren zum Ausbau des deutschen Stromnetzes lässt sich in fünf Schritte unterteilen: Szenariorahmen, Netzentwicklungspläne

Mehr

SAG Ihr Partner für die energietechnische Infrastruktur. Leistungsübersicht Netzanbindung von Offshore-Windparks

SAG Ihr Partner für die energietechnische Infrastruktur. Leistungsübersicht Netzanbindung von Offshore-Windparks SAG Ihr Partner für die energietechnische Infrastruktur Leistungsübersicht Das SAG Leistungsportfolio Leistungsübersicht entlang der Übertragung von Offshore-Windenergie 1 Trassierung 2 3 4 Windpark Infield-Seekabellegung

Mehr

Hansestadt Stade Abteilung Sicherheit und Ordnung Sachgebiet Ordnung S I L V E S T E R

Hansestadt Stade Abteilung Sicherheit und Ordnung Sachgebiet Ordnung S I L V E S T E R Hansestadt Stade Abteilung Sicherheit und Ordnung Sachgebiet Ordnung S I L V E S T E R F E U E R WE R K Informationen zum Erwerb und Abbrand pyrotechnischer Gegenstände für Privatpersonen in Stade Stand:

Mehr

Markus Demary / Michael Voigtländer

Markus Demary / Michael Voigtländer Forschungsberichte aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln Nr. 50 Markus Demary / Michael Voigtländer Immobilien 2025 Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Wohn- und Büroimmobilienmärkte

Mehr

Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz. 1 Gebührenpflichtige Amtshandlungen und sonstige Tätigkeiten

Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz. 1 Gebührenpflichtige Amtshandlungen und sonstige Tätigkeiten Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz Aufgrund der 2 und 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt

Mehr

GEVITAS Farben-Reaktionstest

GEVITAS Farben-Reaktionstest GEVITAS Farben-Reaktionstest GEVITAS Farben-Reaktionstest Inhalt 1. Allgemeines... 1 2. Funktionsweise der Tests... 2 3. Die Ruhetaste und die Auslösetaste... 2 4. Starten der App Hauptmenü... 3 5. Auswahl

Mehr