Mario Czaja (CDU) fragt nach, wie Haftungsansprüche geltend gemacht werden könnten.

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1 Inhaltsprotokoll GesUmVer 16 / Wahlperiode Plenar- und Ausschussdienst Inhaltsprotokoll Ausschuss für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz 51. Sitzung 2. November 2009 Beginn: Ende: Vorsitz: Uhr Uhr Felicitas Kubala (Grüne) Punkt 1 der Tagesordnung Aktuelle Viertelstunde Mario Czaja (CDU) erkundigt sich, wer die Haftung bei negativen Folgen der Impfung gegen Schweinegrippe übernehme, wo doch die Ständige Impfkommission für Massenimpfungen keine Impfempfehlung für Gesunde abgegeben habe. Welche Vorgaben habe der Senat für die Entsorgung des Impfstoffes getroffen, wenn angebrochene Packungen wegen der begrenzten Haltbarkeit nicht genutzt werden könnten? Senatorin Katrin Lompscher (SenGesUmV) antwortet, dass für Impfungen, die nach Infektionsschutzgesetz empfohlen würden, wie es bei der Schweingrippe der Fall sei, der Staat die Haftung übernehme. Da die Länder für die Organisation und Durchführung der Impfkampagne zuständig seien, übernehme das Land Berlin die Haftung für Impfschäden. Die Antwort auf die zweite Frage werde schriftlich nachgereicht. Mario Czaja (CDU) fragt nach, wie Haftungsansprüche geltend gemacht werden könnten. Senatorin Katrin Lompscher (SenGesUmV) erklärt, dass zuerst festgestellt werden müsse, ob es sich tatsächlich um Impfschäden handele. Wenn ja, werde das Versorgungsamt eingeschaltet. Dr. Wolfgang Albers (Linksfraktion) wünscht Auskunft über den Stand der Impfvorbereitungen gegen die Schweinegrippe in Berlin nachdem es Schwierigkeiten mit der Kassenärztlichen Vereinigung KV gegeben habe. Welcher Impfstoff sei in Berlin bestellt worden? Senatorin Katrin Lompscher (SenGesUmV) berichtet, dass es weder mit der KV noch über den Hausärztevertrag möglich gewesen sei, Impfvereinbarung zu den möglichen Honorarsätzen abzuschließen. Daraufhin habe der Senat an ca niedergelassene Ärzte Angebote für Impfverträge geschickt, wovon schon fast 300 sind zurückgekommen seien. Am morgigen Tag würden die ersten unterschriebenen Verträge zurückgesandt. Dann beginne die Belieferung der Praxen und die Information der Öffentlichkeit über die Impfstellen. Ab Anfang der kommenden Woche werde ähnlich wie in den anderen Bundesländern geimpft. In Berlin stehe ausschließlich Pandemrix der Firma Glaxo-Smith-Kline als der Impfstoff zur Verfügung, den alle Bundesländer gemeinsam bestellt hätten. Dass dieser Impfstoff gewählt worden sei, hänge damit zusammen, dass Redaktion: Barbara Oehler, Tel bzw. quer (99407) 1467

2 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 2 Inhaltsprotokoll GesUmVer 16 / 51 in Nachbereitung der Vogelgrippe bereits vor mehreren Jahren Verträge mit Herstellern über die Entwicklung von Impfstoffen im Fall einer Pandemie abgeschlossen worden seien. Heidi Kosche (Grüne) fragt, wie weit die Bemühungen von SenGesUmV seien, einen Impfstoff gegen die Schweinegrippe zu erhalten, der für Risikogruppen wie Schwangere ungefährlich sei, also keine Verstärkung auf Quecksilberbasis habe. Senatorin Katrin Lompscher (SenGesUmV) verweist auf ihre Antwort in der letzten Plenarsitzung. Nicht nur SenGesUmV bemühe sich darum, sondern alle Bundesländer, insbesondere Thüringen. Derzeit gebe es keinen Hersteller, der vertraglich garantieren könne, dass zusätzlicher Impfstoff ohne Wirkverstärker und Konservierungsstoffe zur Verfügung gestellt werden könne; es gebe aber positive Signale, jedoch noch keinen Vertragsabschluss. Heidi Kosche (Grüne) weist darauf hin, dass die Deutsche Bundeswehr den Impfstoff, der in Europa zugelassen sei, verwende. Warum könne kein Vertrag oder ein Vertragszusatz abgeschlossen werden? Senatorin Katrin Lompscher (SenGesUmV) betont, dass der Impfstoff der Bundeswehr nicht für Schwangere geeigneter sei, weil er dafür nicht getestet sei. Ein Vertrag beträfe andere Wirkstoffe und andere Hersteller. Kai Gersch (FDP) fragt, ob es bereits Rückstellungen für Bezahlung von Impfschäden gegen Schweingrippe gebe. Könnten auch individuelle Verträge mit Ärzten abgeschlossen werden? Senatorin Katrin Lompscher (SenGesUmV) antwortet, ihres Wissens gebe es keine Rückstellungen für Impfschäden. Wenn bezahlt werden müsste, bestehe Leistungspflicht. Damit wären es unvorhergesehene Mehrausgaben, von denen sie allerdings nicht ausgehe. Das Vertragsangebot für die Ärzte sehe als Honorar 5,50 Euro für die erste Impfung, 4,50 Euro für die zweite Impfung vor. Dieses Angebot des Senats werde nicht individuell geändert. Daniel Buchholz (SPD) möchte wissen, ob SenGesUmV nach dem Hinweisbeschluss des Bundesgerichtshofs gegen die Gasag, nachdem er die Revision der Gasag gegen den Anspruch von Kunden gegen die Preiserhöhung zurückweisen werde, die Forderung der Verbraucherverbände und einzelner Fraktionen unterstütze, dass es eine Entschädigung für 38 Gasag-Kunden geben solle, die gegen die Preiserhöhung im Oktober 2005 aufbegehrt hätten. Senatorin Katrin Lompscher (SenGesUmV) antwortet, dass sie es grundsätzlich unterstütze, dass Verbraucher ihre Rechte geltend machen könnten. Wenn es sogar juristische Klarstellungen gebe, sei es richtig, dass Entgegenkommen signalisiert werde. Da es sich um eine außerordentlich komplizierte juristische Materie handele, habe sie für den morgigen Tag Vertreter des Gasag-Vorstandes und der Verbraucherzentrale eingeladen, damit geklärt werden könne, ob eine Entgegenkommensregelung möglich sei. Daniel Buchholz (SPD) zeigt sich über diese Ankündigung erfreut, da die SPD schon vor einiger Zeit einen solchen Runden Tisch gefordert habe. Auch die Kunden, die ihre Gasrechnung unter Vorbehalt bezahlt hätten, müssten einen juristischen Anspruch auf eine Entschädigung haben. Bei den anderen ca Sondervertragskunden wäre dies im Wege der Kulanz möglich und nötig. Vorsitzende Felicitas Kubala erklärt die Aktuelle Viertelstunde für beendet. Punkt 2 der Tagesordnung Vorlage zur Kenntnisnahme Lärmaktionsplan für Berlin 2008 Drs 16/2079 (auf Antrag der Fraktion der SPD) 0307 Daniel Buchholz (SPD) erinnert daran, dass Berlin beispielgebend für viele andere Städte sei, weil es als eine der ersten überhaupt eine umfassende Lärmkartierung vorgenommen, Lärmaktionspläne und Lärmminderungspläne aufgestellt habe. Wie sei der Stand der Umsetzung für die Konzeptgebiete? Wie gehe die

3 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 3 Inhaltsprotokoll GesUmVer 16 / 51 Verwaltung mit kritischen Einwendungen z. B. gegen Tempo 30 um? Welche Schlüsse ziehe SenGesUmV? Was werde der Senat unternehmen, um den Lärm durch Schienenverkehr zu mindern? Senatorin Katrin Lompscher (SenGesUmV) betont, dass Berlin mit der Lärmaktionsplanung eine ausgewogene, umfassende und vorbildliche konzeptionelle Grundlage im Kampf gegen Lärm habe. Positiv sei, dass der Senat mit den Mitteln des Konjunkturprogramms mehr umsetzen könne als ursprünglich vorgesehen. Davor sei der Vorrang auf Maßnahmen gelegt worden, die bereits in der Investitionsplanung enthalten gewesen seien. Mehrausgaben seien nur in Höhe von Euro geplant gewesen. Nun stünden für 2009 und Mio. Euro für Lärmsanierungsmaßnahmen zusätzlich zur Verfügung, die im Zusammenwirken mit SenStadt und den Bezirken eingesetzt würden. Das Tempo-30-Konzept für die Nachtstunden sei vollständig umgesetzt und in seiner Wirkung beobachtet. Es wäre zwar mehr wünschenswert gewesen, doch habe man wegen anderer Interessen einen Kompromiss machen müssen. Bei Verkehrskonzepten für die Untersuchungsgebiete, wo Tempo 30 auch tagsüber eine Rolle spiele, würden Bezirke, Anlieger, Interessenverbände einbezogen. Hier gebe es kontroverse Diskussionen, sodass noch nicht klar sei, welche Vorschläge der Lärmaktionsplanung tatsächlich umgesetzt würden. Es sei notwendig, dass die Beteiligten die Maßnahmen akzeptierten. Was die Reduzierung des Schienenlärms betreffe, habe sie Hoffnung, dass die vagen Ankündigungen in der Koalitionsvereinbarung der neuen Bundesregierung, die Einbindung der Bahn in die Lärmaktionsplanung bedeuteten. Bisher seien die Eingriffsschwellwerte der Bahn in ihrem internen Sanierungsprogramm für Berlin zu hoch. Die Vorabsprachen mit der S-Bahn über Lärmsanierungsmaßnahmen seien aus finanziellen Gründen zurückgestellt worden. Auch hier sei ein neuer Ansatz notwendig, wenn bei der S-Bahn wieder Normalität einkehre. Bernd Lehming (SenGesUmV) ergänzt, der Berliner Lärmaktionsplan sei der erste, der alle Bereiche Straße, Schiene und Flugverkehr einbeziehe. Deshalb gebe es bei SenGesUmV Anfragen dazu von anderen Großstädten wie Kopenhagen oder Paris. Dass der Lärmaktionsplan so umfassend sei, habe dazu geführt, dass dafür im Konjunkturprogramm erheblich Mittel bewilligt worden seien. Von den für 2009 und 2010 bewilligten 15 Mio. Euro seien 1 Mio. Euro für Lärmschutzfenster in der Klosterstraße und in der Frankfurter Allee vorgesehen. Die Mittel seien auf Antragsbasis schon vergeben, es gebe also noch Mehrbedarf. Die 14 Mio. Euro für Straßensanierung, wo überwiegend Kopfsteinpflaster aus den Straßen entfernt worden sei, seien ebenso fast vergeben. Wenn also noch Mittel zur Verfügung gestellt würden, könnten sie im nächsten Jahr auch dafür ausgegeben werden. Aktuell habe das Bundesverkehrsministerium Maßnahmen an der Stadtbahn bewilligt, die man bis zum nächsten Jahr hoffe abgeschlossen zu haben. Diese Maßnahmen an den Schienen seien im Lärmaktionsplan vorgeschlagen worden. Damit werde der Schienenschall geringer abgestrahlt würden vier Straßen in verschiedenen Bezirken so umgebaut, dass ein kontinuierlicher Verkehrsfluss entstehe. Die Maßnahmen würden von Untersuchungen vor Ort Messungen und Befragung der Bevölkerung begleitet. Die BVG setze in diesem und im nächsten Jahr umfangreiche Maßnahmen an Straßenbahnen um. Hier würden Schienen saniert Schienen geschliffen, Weichen ausgetauscht und erschütterungsarme Gleise eingebaut. Hier würden einige Millionen Euro investiert. Das Straßenbahnprogramm der BVG sei für die nächsten fünf bis sechs Jahre konzipiert. Der Bund habe angekündigt, die Lärmsanierungswerte für Bundesprogramme um 5 db zu senken. Durch die Absenkung im Hauptverkehrsstraßennetz bei B-Straßen werde auch Berlin davon profitieren. Wenn der Schienenbonus wegfalle, werde Berlin einige Verbesserungen früher bekommen, also nicht erst 2015, sondern vielleicht schon Henner Schmidt (FDP) lobt die Lärmkartierung, die lokalisiere, wo genau es Probleme gebe. Daraus müssten nach EU-Recht Konsequenzen gezogen werden, damit gesundheitlich verkraftbare Lärmwerte hergestellt würden. Die Karte zeige, dass in einigen Gebieten Handlungsbedarf bestehe. Welche Maßnahmen würden überhaupt umgesetzt? Aus der Antwort auf seine diesbezügliche Kleine Anfrage schließe er, dass es innerhalb des Senats kontroverse Diskussionen über die Umsetzung gebe. Die Finanzierung des Maßnahmeplans sei ebenso unklar. Wie weit reiche das Konjunkturprogramm im Rahmen des Gesamtmaßnahmenplans?

4 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 4 Inhaltsprotokoll GesUmVer 16 / 51 Dass ein gleichmäßiger Verkehrsfluss ohne Abbremsen und Neustarten 2 bis 4 db(a) erspare, sei interessant. Richtig sei es, den Radverkehr attraktiver machen zu wollen. Dazu habe seine Fraktion auch Anträge eingebracht. Andere Maßnahmen seien zu restriktiv z. B. bei der E-Mobilität und beim Wirtschaftsverkehr. Bei Letzterem könne man über Angebote und Verkehrssteuerung mehr bewirken, als im Lärmaktionsplan vorgesehen sei. Bei der Nutzungsmischung sei seine Fraktion anderer Meinung als SenGesUmV. An Straßen, auf denen man den Verkehr nicht auf verträgliche Lärmwerte bringen könne, solle dafür gesorgt werden, dass es in den anliegenden Gebäuden weniger lärmsensitive Nutzungen, also Büros und keine Wohnungen, gebe. Der Senat plädiere immer noch für eine Nutzungsmischung. Vorsitzende Felicitas Kubala spricht für ihre Fraktion. Die Grünen seien nach wie vor der Auffassung, dass für den Lärmaktionsplan viel Plan, aber kaum Aktion gelte. Einige eingesetzte Lärmschutzfenster oder drei Konzeptgebiete, in denen Maßnahmen umgesetzt würden, sei bei dem großen Lärmproblem in Berlin zu wenig. Nur 0,25 Prozent aller Straßen von Berlin würden lärmentlastet, dabei lebten in Berlin mehr als Menschen an verlärmten Hauptverkehrsstraßen und doppelt so viele arbeiteten dort. Die Grünen hätten im Juli 2008 einen Antrag eingebracht, in dem Maßnahmen, die auch ohne großen Aufwand hätten umgesetzt werden können, gefordert worden seien z. B. die Ausweitung von Tempo-30-Zonen. Leider sei dies von der Koalition abgelehnt worden. Auch sei die Lärmbelastung durch Lkw-Verkehr bisher nicht reduziert worden. Die Lärmreduzierung der großen Grünanlagen sei nicht angegangen worden, wie es ihre Fraktion vorgeschlagen habe, z. B. die zeitweise Schließung der Straße des 17. Juni. Auch die Entlastung einzelner Plätze vom Verkehr sei nicht umgesetzt worden. Es sei bedauerlich, dass diese leicht umzusetzenden Maßnahmen, die große Wirkung hätten, und das Lärmproblem, das in Berlin viele Menschen belaste, teilweise verbessern könnte, nicht einmal auf ihre Umsetzbarkeit hin überprüft worden seien. Der Lärmaktionsplan, so lobenswert er sei, nutze wenig, wenn keine Maßnahmen umgesetzt würden. Dr. Holger Thärichen (SPD) weist darauf hin, dass in Bezug auf den Straßenverkehr die größten Lärmquellen Bundesautobahnen wie die A 115 seien. Gebe es längerfristige Überlegungen, wie dieses auch in Bundeszuständigkeit liegende Problem gelöst werden könne? Der Versuch, eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Avus durchzusetzen, sei seinerzeit gerichtlich abgelehnt worden. Marion Platta (Linksfraktion) wünscht Auskunft über die Prioritätensetzung in der Umsetzung der Maßnahmen. Sei das entscheidende Kriterium, wie hoch der Schallpegel sei oder die Zahl der Betroffenen? Wenn die Kartierung alle fünf Jahre wiederholt werde, damit veränderte Verkehrsströme berücksichtigt würden, ändere man auch gleichzeitig die Verkehrsminderungsplanung? Carsten Wilke (CDU) fragt, warum der Lärmaktionsplan auf der Tagesordnung stehe, da es doch wenig Neues zu berichten gebe. Auch die Vorlage sei ein Jahr alt bzw. deren Inhalte nicht neu. Dass die Grünen ihren bereits abgelehnten Antrag erneut besprächen, sei auch wenig sinnvoll. Die Kartierung der lärmbelasteten Orte sei vorbildlich, doch welche Maßnahmen der Senat daraus ableite, sei entscheidend. Einen Flickenteppich von Tempo-30-Zonen einzurichten, sei wenig hilfreich. Wirklichen Lärmschutz erreiche man nicht mit Geschwindigkeitsbegrenzungen, sondern durch eine gleiche Geschwindigkeit, die einen kontinuierlichen Verkehrsfluss ermögliche. Werde der Senat begreifen, dass Geschwindigkeitsbegrenzungszonen eher schädlich seien, wie das Experiment Leipziger Straße zeige? Senatorin Katrin Lompscher (SenGesUmV) berichtet, dass es nicht zutreffe, dass die EU Lärmgrenzwerte erlassen habe, die erreicht werden müssten. Die EU habe nur dazu verpflichtet, strategische Lärmkarten und Lärmminderungspläne zu erarbeiten. Die Grenzwertfestlegung sei den nationalen Gesetzgebern überlassen. Der Bundesgesetzgeber habe davon keinen Gebrauch gemacht. Es sei ein großes Problem, dass es keine Lärmgrenzwerte gebe. Deshalb habe sich SenGesUmV für zweistufige Maßnahmevorschläge entschieden: kurzfristige Maßnahmevorschläge der Stufe 1 bei 70 db tagsüber hochgradig gesundheitsgefährdend und in der Stufe 2 noch 65 db tagsüber bedenklich. Da es finanzielle Vorbehalte gegen die Maßnahmeumsetzung gegeben habe, habe sich SenGesUmV auf Maßnahmen konzentriert, die in der Investitionsplanung und bei der Haushaltsanmeldung bereits enthalten gewesen seien und einen hohen Lärmminderungseffekt hätten. Dass die FDP das Erzielen von Synergien kritisiere, sei verwunderlich. Mehraufwendungen im Rahmen der Lärmminderungsplanung habe es nur in Höhe von Euro gegeben. Daraus könnten kaum Fahrbahnsanierungsmaßnahmen bezahlt werden.

5 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 5 Inhaltsprotokoll GesUmVer 16 / 51 Das Konjunkturprogramm sei also zur rechten Zeit gekommen. Bisher seien fast 100 Maßnahmen in Angriff genommen worden, was weit über die Planung hinausgehe. Damit sei ein wirklicher Effekt zu erreichen. Ein gleichmäßiger Verkehrsfluss bei Tempo 30 wäre unter Lärmvermeidungsgesichtspunkten die richtige Lösung, die natürlich nicht erreicht werden könne. Ein Tempo-30-Nachtnetz einzuführen, werde geprüft. Für Tempo 30 tagsüber müsse man in den Entwicklungskonzepten für die Untersuchungsgebiete im Maßnahmenpaket prüfen, ob es sinnvoll sei. Ein steter Verkehrsfluss bei hoher Geschwindigkeit bringe keine Lärmminderung. Dass die FDP die Nutzungsverteilung an lärmintensiven Straßen kritisiere, sei verwunderlich, weil in der Lärmaktionsplanung beschrieben sei, dass mit Berücksichtigung auf die Stadtentwicklungs-, Flächennutzungs- und Verkehrsplanung lärmrobuste Stadtstrukturen gefördert würden. Dass dies langwierig sei, sei offensichtlich. Man dürfe nicht Wohnungen an lärmbelasteten Straßen aufgeben, sondern müsse den Lärm zu reduzieren versuchen, wo Wohnungen seien. In Bezug auf die künftige Finanzierung sei sie optimistisch, dass die Evaluierung der jetzt durchgeführten Maßnahmen positive Effekte werde nachweisen können und in künftigen Haushalts- und Investionsplanungen des Landes Lärmminderungsmaßnahmen verankert werden könnten. Es gebe auch Hinweise, dass für diese Zwecke weiterhin Konjunkturmittel ausgereicht werden sollten. So rechne der Senat dafür mit Bundeszuschüssen auch nach Vor dem Hintergrund sei der Vorwurf der Grünen, dass es Pläne, aber keine Umsetzungen gebe, falsch. Sogar die Bahn habe Konjunkturmittel für Maßnahmen erhalten, weil Berlin im Lärmaktionsplan solche Strategien ausgearbeitet habe. Dies zeige, dass eine gute Planung Voraussetzung für das Akquirieren von Mitteln sei. So würden z. B. Lärmschutzfenster für 600 Wohnungen eingebaut. Logistikkonzepte für Lkw-Führung würden im Rahmen der Stadtentwicklungsplanung Verkehr StEP Verkehr weiterbearbeitet. SenGesUmV sei, was Lärmminderungsaspekte betreffe, beteiligt. Leider könnten keine sinnvollen anderen Routen vorgeschlagen werden, bei denen nicht genau die gleichen Probleme aufträten. Bündelte man die Verkehre stärker, entstünde ein Feinstaub- und Schadstoffproblem; wobei es dort Grenzwerte gebe. Diesen Zielkonflikt könne man bisher nicht auflösen. Als sinnvolle Strategie gebe es deshalb nur die Vermeidungsstrategie. Wenn Lärmschutz für Erholungsflächen gefordert werde, müsse man bedenken, dass z. B. im Parks Lärm nicht nur durch Straßenlärm auftrete, sondern auch durch die Erholungsnutzung selbst. Die Vermeidung von Straßenverkehr sei innerhalb der Lärmminderungsstrategien immer richtig. Wegen der Bundesautobahnen habe SenGesUmV einen umfangreichen Schriftwechsel mit dem Bundesverkehrsministerium gehabt, um zu verdeutlichen, dass Berlin für Lärmschutzmaßnahmen an den Bundesautobahnen einen größeren Spielraum benötige. Die Antworten hätten wenig Substanz gehabt. Deshalb hoffe SenGesUmV, dass durch die Absenkung der Schwellenwerte um 5 db eine neue Geschäftsgrundlage entstehe. Mit SenStadt, die die Maßnahmen umzusetzen habe, bestehe enge Zusammenarbeit, bei der man prüfe, wo Schallschutzmaßnahmen möglich seien. Hier gehe es um zusätzliche Anbringung von Schallschutzwänden und lärmmindernde Beläge. Um ein Tempolimit werde es wohl nicht gehen. SenGesUmV werde sich weiter bemühen, dass auch an Bundesautobahnen in Berlin Lärmminderungsmaßnahmen umgesetzt würden. Die Priorisierung erfolge anhand einer Lärmkennziffer, die die Zahl der vom Lärm Betroffenen und die Lärmintensität verrechne. Die Fortschreibung erfolge wie in der EU-Richtlinie vorgesehen alle fünf Jahre. Erst würden die Karten aktualisiert, dann der Plan, der parallel zur Fortschreibung der Bundesverkehrswegeplanung 2013 fortgeschrieben werde. In der Leipziger Straße sei nur mit elektronischen Mitteln versucht worden, Tempo 30 zu erreichen. Insofern habe der Misserfolg dieser Maßnahme nur gezeigt, dass allein elektronische Hinweise nichts nutzten, sondern eine Anordnung nötig sei. Weitere Entscheidungen stünden noch aus. Heidi Kosche (Grüne) erinnert daran, dass Lärmschäden meist irreversibel seien. In dem Zusammenhang sei es alarmierend, dass ein gesundheitsrelevante Schwellenwert ab einer Dauerbelastung von 55 db erreicht sei, wovon tags und nachts Menschen in Berlin betroffen seien. Deshalb sei es unverständlich, dass bei den Lärmschutzmaßnahmen nicht die Priorität auf lärmfreien Wohnen liege, sondern mit dem Einbau von Lärmschutzfenstern angefangen werde. Warum werde mit den vorhandenen Mitteln nicht effektive-

6 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 6 Inhaltsprotokoll GesUmVer 16 / 51 re Maßnahmen z. B. die Durchsetzung einer Tempo-30-Zone, Erneuerung von Straßenbelägen verwirklicht? Zu kritisieren sei auch, dass die Tempo-30-Schilder so kleine Schrift hätten, dass man sie kaum wahrnehme. Das Berichtswesen über Lärmschutzmaßnahmen erfordere eine gute Zusammenarbeit von SenStadt und SenGesUmV. Sei auch für SenGesUmV ein Berichtswesen über die gesundheitlichen Schäden von Lärm vorgesehen? Henner Schmidt (FDP) gibt der Senatorin recht, dass es keine EU-Vorgabewerte für Lärmschutzgrenzen gebe. In der Umgebungslärmrichtlinie sei jedoch festgehalten, dass gesundheitsschädlicher Lärm verhindert werden müsse. Ab wann Lärm gesundheitsschädlich sei, sei ziemlich klar und auch im Lärmaktionsplan festgehalten. Insofern gebe es eine Handlungsnotwendigkeit und auch einen Anspruch der Betroffenen. Wie sei die im Lärmaktionsplan empfohlenen lärmrobusten Strukturen mit den Bezirken und deren Bebauungsplänen abgestimmt? Ingesamt müsse der Lärmschutz vernünftig betrieben und mit den verkehrlichen Erfordernissen abgestimmt werden. Wenn man z. B. die Straße des 17. Juni schließen würde, damit es im Tiergarten ruhiger wäre, verlagerte sich der Verkehr nur auf andere Gebiete, die Wohngebiete seien. Wie werde SenGesUmV dafür sorgen, dass bei der Überarbeitung des StEP Verkehr verkehrsplanerische mit gesundheitsschützenden Aspekte abgewogen würden? Werde es im StEP Verkehr wegen Lärmschutzes deutliche Änderungen geben? Er stimme der Senatorin darin zu, dass die Lkw-Führung nicht verändert werden könne, nur die Zahl der Fahrten. Die FDP habe zur besseren Organisation von Lkw-Fahrten auch einen Antrag eingebracht und sei gerne bereit, weitere derartige Ideen zu unterstützen. Daniel Buchholz (SPD) gibt zu bedenken, dass Lärmminderung nicht ohne Einschränkung des Verkehrs zu verwirklichen sei. Wenn der Abgeordnete Wilke (CDU) gegen einen Flickenteppich von Tempo-30-Zonen sei, dann könne er sich ja gerne für eine flächendeckende Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h einsetzen. Was aber wolle man dagegen tun, dass Berlinerinnen und Berliner nachts unter dem Verkehrslärm litten? Es reiche auch nicht aus, dass der Abgeordnete Schmidt (FDP) kluge Fragen stelle, wenn die FDP-Fraktion, wenn es um die Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen gehe, nicht hinter ihm stehe. Was wollten FDP und CDU wirklich? An vielbefahrenen Hauptverkehrsstraßen sei Lärmschutz nur mittels Schallschutzfenster möglich, weil der Verkehr meist gar nicht umgelenkt werden könnte. Dies unterstützten auch die Baustadträte der CDU und FDP. Vorsitzende Felicitas Kubala spricht für ihre Fraktion. Auch wenn Lärmschutzfenster in Gebäuden an Hauptverkehrsstraßen anzubringen richtig sei, gebe es doch eine ganze Palette anderer auch von Experten empfohlener Maßnahmen zum Lärmschutz, die nicht genutzt würden. Diese immer wieder anzusprechen, wenn sie nicht umgesetzt würden, sei politischer Alltag. Deshalb wundere es, dass die Senatorin die Vorschläge zur Lärmreduzierung in Grünanlagen, die Erholungsorte seien, wie die Straße des 17. Juni vom Verkehr zu entlasten, so lapidar ablehne. Eine Verdrängung des Verkehrs in Wohngebiete müsse es dadurch nicht geben, wie dies Erfahrungen gezeigt hätten. Was den Lkw-Verkehr betreffe, sei es zwar richtig, die Feinstaubreduzierung und die Lärmreduzierung gemeinsam im Fokus zu haben, aber dann müsse man auch von Experten entwickelten Logistikkonzepte, die den Lkw-Verkehr aus den Wohngebieten herausnähmen, umsetzen. So könne z. B. der Güterverkehr mehr auf die Schiene verlagert werden. Insgesamt plädiere sie für eine offenere Diskussion, bei der die verschiedensten Maßnahmen zur Lärmreduzierung einbezogen würden. Senatorin Katrin Lompscher (SenGesUmV) antwortet, jenseits der geplanten Fortschreibungen seien bisher keine Berichte vorgesehen. Über die Umsetzung des Lärmaktionsplans werde in der Fortschreibung berichtet. SenGesUmV und SenStadt hätten bei der Überarbeitung des StEP Verkehr Lärmminderungsziele definiert. Die zuständigen Behörden und Institutionen müssten diese dann umsetzen. Lärmminderungsziele allein gäben noch keinen Hinweis darauf, welche konkreten Maßnahmen getroffen werden könnten z. B. beim Lkw-Verkehr. Auch hier müsse immer geprüft werden, ob Maßnahmen umsetz-

7 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 7 Inhaltsprotokoll GesUmVer 16 / 51 bar seien. Für eine Verlagerung des Güterverkehrs müsse etwa geprüft werden, ob Schienen vorhanden seien usw. Dass mit dem Lkw-Verkehr etwas passieren müsse, sei ohne Frage. Dass für Lärmschutz für Erholungsflächen qualifiziert werden solle, sei ebenfalls selbstverständlich. Nur sei der Tiergarten ein schlechtes Beispiel dafür. In den Lärmminderungsplan seien 60 Einzelflächen aufgenommen, darunter drei große Gebiete: Grunewald, Tegeler Forst und Köpenicker Forst. Für die 60 Parks sei festgehalten, dass zusätzliche Lärmbelastung vermieden werden solle, keine neuen Verkehrstrassen diese Gebiete beeinträchtigen dürften. In weiteren Schritten wolle man zu einer Lärmminderung kommen. Carsten Wilke (CDU) weist darauf hin, dass der CDU-Baustadtrat von Marzahn-Hellersdorf nicht den Rückbau von Straßen fordere, sondern die Vollendung der Tangentialverbindung Ost TVO, auch deswegen, weil damit eine Lärmschutzmaßnahme durchgesetzt werde. Bei der Lärmreduzierung gehe es nicht um Tempo-30-Zonen, die eher den Sinn hätten, in Wohngebieten verkehrsberuhigend zu wirken. Seine Fraktion sei gegen ein flächendeckendes Tempolimit, weil dies letztlich nichts bringe. Für den Lärmschutz sei es kontraproduktiv, wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung alle paar Meter geändert sei. Vorsitzende Felicitas Kubala erklärt die Besprechung für erledigt. Punkt 3 der Tagesordnung a) Vorlage zur Kenntnisnahme gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin Verordnung zum Ausschluss von Abfällen von der Entsorgung durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Land Berlin VO-Nr. 16/30 (auf Antrag der Fraktion der FDP) b) Vorlage zur Kenntnisnahme gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von Berlin Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Ausschluss von Abfällen von der Entsorgung durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Land Berlin VO- Nr. 16/97 (auf Antrag der Fraktion der Grünen und der Fraktion der FDP) Henner Schmidt (FDP) äußert für seine Fraktion Zufriedenheit mit der Abfallpolitik des Senats, weil in Bereichen, die nicht schon liberalisiert seien, Abfällen zur Beseitigung aus Gewerbe zusätzliche Möglichkeiten geschaffen würden, sie aus der Andienpflicht herauszunehmen. Interessant sei, dass die Kreislaufwirtschaft genutzt werden solle, damit die Entsorgung gesichert sei. Gesichert sei sie laut Definition, wenn ausreichend Anlagenkapazität zur Verfügung stehe, was für viel Abfälle in Berlin zutreffe. Richtig sei auch, dass man Drittbeauftragung für umständlich, teuer verwaltungs- und finanzaufwendig einschätze. Insgesamt sei es eine gute Umsetzung und vernünftige Auslegung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, wenn überall dort, wo bei Abfällen zur Beseitigung im gewerblichen Bereich die Entsorgung durch Anlagenkapazitäten gesichert sei, diese nicht andienpflichtig sein müssten. Werde dies fortgesetzt? Gebe es weitere Abfallarten, bei denen diese Anforderungen zuträfen, die von der Andienpflicht ausgeschlossen werden könnten? Vorsitzende Felicitas Kubala spricht für ihre Fraktion, die die Verordnung Nr. 16/97 über nicht gefährliche Bauabfälle, die ausgeschlossen werden sollten, angemeldet habe. Durch die Baugewerbeabfallverordnung seien Bauabfälle vom Markt verschwunden bzw. der BSR angedient, weil dieses günstige Tarife gehabt habe. Diese gemischten Bauabfälle, die häufig in Brandenburg endgelagert und nicht verwertet und entsorgt würden, bereiteten den Grünen schon länger Sorge. Der Rückgang der Bauabfälle liege nicht nur am Rückgang der Bautätigkeit, sondern daran, dass sie illegal entsorgt und nicht hochwertig verwertet würden. Man müsse überlegen, ob es wirklich sinnvoll sei, Abfälle von der öffentlichen Entsorgung auszuschließen. Senatorin Katrin Lompscher (SenGesUmV) weist darauf hin, dass mit der ersten Verordnung europäisches Recht nachvollzogen werde, indem die auf EU-Ebene veränderte Abfallverzeichnisverordnung für Berlin

8 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 8 Inhaltsprotokoll GesUmVer 16 / 51 angepasst worden sei. Mit der zweiten Verordnung zu Bauabfällen habe der Senat nachvollzogen, was mehrere Jahre Gegenstand von Diskussionen gewesen sei. Weiteres sei derzeit nicht vorgesehen. Dass die Menge der Bauabfälle zurückgehe, könne verschiedene Gründe haben. Zum einen habe die Bautätigkeit nachgelassen, zum anderen habe der Verwertungsumfang von Bauabfällen erheblich zugenommen. Je geringer die zur Beseitigung übrigbleibende Menge sei, umso schwieriger sei es, dafür kostengünstige Entsorgungskapaziäten im Sinn einer Gewährleistung bereitzustellen. Dies sei der Grund gewesen, warum der Landesrechnungshof immer wieder zu einer Überprüfung der Andienpflicht aufgefordert habe. Auch im letzten Doppelhaushalt sei dies Thema gewesen. Da es möglich sei und unter abfalltechnischen Gesichtspunkten gleichwertige Alternative sei, habe der Senat insbesondere aus Wirtschaftlichkeitsgründen entschieden, diese Abfälle aus der Andienpflicht herauszunehmen. Vorsitzende Felicitas Kubala fragt für ihre Fraktion, ob die Befürchtung, dass Abfälle nicht verwertet oder ordnungsgemäß entsorgt würden, tatsächlich gegenstandslos sei. Gerade diese Bauabfälle oder Baumischabfälle seien immer wieder auf illegalen Deponien in Brandenburg gefunden worden. Henner Schmidt (FDP) möchte ebenfalls wissen, ob angesichts der größeren Verwertung des Mülls die von seiner Vorrednerin beschworene Gefahr bestehe. Der Bauabfall werde wohl auf der gleichen MEAB- Deponie landen wie früher, nur dass jetzt das Land Berlin dies nicht mehr als Drittbeauftragter abnehme, sondern die Auftraggeber direkt mit der MEAB handelten. Daniel Buchholz (SPD) verweist darauf, dass es die Scheinverwertung von Bauabfällen gebe. Dieser Müll lande dann auf illegalen Deponien und könne des Grundwasser verunreinigen. Dieser Realität könne man sich nicht verschließen. Seine Fraktion könne angesichts der geringen Müllmengen verstehen, dass die Andienungspflicht zurückgenommen werde, sehe aber andererseits die daraus entstehenden Probleme, weil die öffentliche Hand weniger Überblick habe und z. B. die Bauschuttdeponien geschlossen würden. Man müsse sich die grundsätzliche Frage stellen, ob es sinnvoll sei, immer mehr Abfälle von der öffentlichen Entsorgung auszuschließen. Dies solle nicht der Regelfall, sondern die Ausnahme in begründeten Einzelfällen sein. Die SPD stehe zum kommunalen Entsorger, der umweltgerechten Entsorgung und bei übertariflichen Löhnen der BSR. Wie hoch schätze die Senatorin die Gefahr illegaler Entsorgung ein? Senatorin Katrin Lompscher (SenGesUmV) weist darauf hin, dass Umweltkriminalität in Berlin und in Brandenburg mit hoher Priorität geahndet werde und Strafverfahren Vorrang von Verwaltungsgerichtsverfahren hätten. Hier müsse es jedoch konkrete Verdachtsfälle und nicht pauschale Vermutungen geben. Andienpflichtig seien bisher nur die Mengen zur Beseitigung. Abfälle zur Verwertung seien nicht andienpflichtig, insofern habe der Senat nur mittelbar eine Ahnung über dessen Verbleib und keine Kontrolle darüber. Vorsitzende Felicitas Kubala erklärt die Besprechung beider Vorlagen für erledigt. Damit verzichte der Ausschuss darauf, die Aufhebung oder Veränderung der Verordnungen zu empfehlen. Punkt 4 der Tagesordnung Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Keine Straßenreinigungsgebühren endlich Rechtssicherheit für Anlieger von Privatstraßen schaffen Drs 16/ Vorsitzende Felicitas Kubala macht darauf aufmerksam, dass der mitberatende Ausschuss WiTechFrau innerhalb der Sechsmonatsfrist nach 32 Abs. 2 Satz 5 GO Abghs keine Stellung genommen habe. Carsten Wilke (CDU) erkundigt sich, welche Position der Senat einnehme gegenüber dem Problem, dass für eine nicht erbrachte Leistung Anlieger bezahlen müssten, nur weil sie an einer Privatstraße wohnten. Vorsitzende Felicitas Kubala stellt fest, dass die Faktion der FDP auf eine Begründung verzichte.

9 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 9 Inhaltsprotokoll GesUmVer 16 / 51 Senatorin Katrin Lompscher (SenGesUmV) teilt mit, dass Rechtssicherheit für den Fall, auf den sich der Antrag beziehe, hergestellt sei. Die Rückzahlungspflicht sei hier anerkannt worden. Dem sei fast vollständig nachgekommen worden. Nur in 3,9 Prozent der Ansprüche seien sie nicht abgeleistet worden, weil die Kontoverbindung nicht mitgeteilt worden sei. Ob es sich bei der Straßenreinigung um eine zur Recht oder Unrecht bezahlte Leistung handele, müsse zu einem späteren Zeitpunkt diskutiert werden. Da die Reinigung des gesamten Straßennetzes auf die Berliner umgelegt werde, habe jeder etwas davon, auch wenn er in einer Privatstraße wohne. Dr. Holger Thärichen (SPD) stellt fest, dass sich der Antrag erledigt habe, weil die Rückzahlung erfolge. Jetzt stelle sich die Frage, ob diese Rechtslage längerfristig zufriedenstellend sei. Die Rechtslage sei kompliziert. Das Kammergericht habe seine Rechtsprechung geändert. Die ursprüngliche Auffassung, die Anlieger von Privatstraßen seien entgeltpflichtig, habe es damit begründet, dass sonst die Gefahr bestünde, dass die Reinigungsentgeltzahlungspflicht umgangen werde und immer mehr Gebiete über Privatstraßen erschlossen würden. In einer jüngeren Entscheidung habe das Kammergericht seine Entscheidung geändert und die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Der BGH habe sich als nicht zuständig erklärt. Insofern sei die vom Kammergericht gewünschte höchstrichterliche Klärung ausgeblieben. Das Landesverfassungsgericht Berlin habe zu der Frage ebenfalls Stellung genommen und geurteilt, dass es mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar wäre, auch die Anlieger von Privatstraßen entgeltpflichtig zu machen. Nach wie vor gebe es aber Rechtsunsicherheit, weil der im Straßenreinigungsgesetz verwendete Begriff der Privatstraßen öffentlichen Verkehrs im übergeordneten Straßenrecht von den Tiefbauämtern nicht mehr benutzt werde. Die BSR müsse also selbst ermitteln, wo es sich um Privatstraßen öffentlichen Verkehrs und wann und wo um einen bloßen Interessentenweg handele. Es gehe auch nicht um eine Zahlung ohne Leistung, weil das Straßenreinigungsgeld nicht das Entgelt für die Reinigung der Straße vor dem eigenen Grundstück sei, sondern für die Gesamtleistung der öffentlichen Straßen des Landes Berlin. Insofern profitierten die Privatstraßenanlieger von der öffentlichen Straßenreinigung. Man müsse sich zu gegebener Zeit überlegen, ob es tatsächlich angemessen sei, dass Privatstraßenanlieger nicht mehr der Entgeltpflicht unterlägen, weil sie mit der Reinigung aller öffentlichen Straßen Berlins eine Leistung erhielten, für die sie nicht bezahlten, und die Gefahr bestehe, dass die Bemessungsgrundlage des Straßenreinigungsentgelts immer geringer werde und damit eine Gebührenerhöhung zur Folge hätte. Darüber müsse politisch entschieden werden. Carsten Wilke (CDU) erinnert daran, dass die Antwort von SenWiTechFrau auf die Kleine Anfrage Drucksache 16/ Reinigung von Privatstraßen des Abgeordneten Graf (CDU) vom 20. August 2009 nicht ausweise, dass es eine generelle Behandlung der Privatstraßenanlieger gebe, sondern jeder einzeln seine Ansprüche geltend machen müsse. Über den Antrag solle deshalb abgestimmt werden. Berichtstermin solle der 31. Dezember 2009 sein. Dr. Holger Thärichen (SPD) stellt klar, dass es Rechtsunsicherheit wegen uneinheitlicher Terminologie in zwei Gesetzen gebe, weil sich viele Anlieger von Privatstraßen jetzt auf das Urteil beriefen. Ob dies stimme, könne nur im Einzelfall geklärt werden. Der Gesetzgeber könne sich überlegen, ob er tätig werden solle, weil die BSR nicht zu klären habe, um welche Art Straße es sich jeweils handele. Der Ausschuss beschließt mehrheitlich, dem Plenum die Ablehnung des Antrags Drs 16/805 zu empfehlen. Punkt 5 der Tagesordnung a) Antrag der Fraktion der FDP Elektromobilität unterstützen und verbraucherfreundlich gestalten Drs 16/1801 b) Antrag der Fraktion der FDP Elektromobilität im Berliner Fuhrpark einsetzen! Drs 16/

10 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 10 Inhaltsprotokoll GesUmVer 16 / 51 Henner Schmidt (FDP) stellt Konsens darin fest, dass die Elektromobilität große Chancen für die Stadt biete, weil so massiv Lärm, Abgase und Feinstaub reduziert werden könnten. Umweltpolitisch sei es wichtig, dass die erneuerbaren Energien durch die Elektromobilität unterstützt würden, weil sie die großen Schwankungen in der Erzeugung abpuffern könnten. Seit Antragstellung vor einem Jahr habe die alte Bundesregierung den nationalen Elektromobilitätsplan herausgegeben, der fortgesetzt werde. Das Fraunhofer Institut mit seinem Forum E-Mobilität sei in Berlin ansässig, es gebe von Vattenfall und RWE Pilotprojekte. Auch der Senat habe einiges ins Leben gerufen z. B. die Modellregion E-Mobilität Berlin-Potsdam, die neue Messe in Tempelhof usw. Berlin sei dennoch weit entfern von einem großen Wurf, vergleiche man es mit Nordrhein- Westfalen, das allein für Elektronik-Konzepte 1,3 Mio. Euro pro Jahr ausgebe. Deshalb beantrage seine Fraktion mit Drs 16/1801, eine Erleichterung der Installierung der Infrastruktur. Es müssten flächendeckend Elektroladestationen vorhanden sein. Dabei solle der Wettbewerb erhalten bleiben und jede Ladestation für verschiedene Automarken und Stromanbieter zugelassen sein. Den Bezirken solle ein Handlungsleitfaden als Hilfe zur Verfügung gestellt werden. Mit dem Antrag Drs 16/1902 beantrage seine Fraktion, dass das Land Berlin Elektroautos auch im eigenen Fuhrpark einsetzen solle. Da diese Fahrzeuge meist nur für kurze Strecken innerhalb Berlins genutzt würden, sei dies machbar und sinnvoll. Um gleich den Einwänden, die im Plenum vorgebracht worden seien, zu begegnen: Es solle weder eine bestimmte Automarke noch ein Stromanbieter monopolistisch bevorzugt werden. Es gehe auch nicht um eine Art Elektrotankstellenverordnung, sondern der Staat solle nur einen Rahmen z. B. für die Einrichtung von Ladestationen im öffentlichen Raum schaffen. Jetzt gebe es erstmals Anbieter, die nur Ladesäulen betrieben. Für die Anwendung ökologischer Kriterien brauche es keine Änderung des Vergabegesetzes, da als technisches Kriterium festgehalten werden könne, dass emissionsfreie Fahrzeuge gekauft werden müssten. Senatorin Katrin Lompscher (SenGesUmV) versichert, dass E-Mobilität für den Senat mehr sei als Modellprojekte mit bestimmten Autofirmen. Unter E-Mobilität fielen auch die S-Bahn, die U-Bahn und die Straßenbahn. Fraglos beteilige sich die Stadt an Pilotprojekten zur Elektromobilität beim Individualverkehr, dieser sei jedoch nicht die Zukunft des Stadtverkehrs. Wichtig sei weiter, dass EU-weit einheitliche Ladestationen geschaffen würden. Dass das Land Berlin im FDP-Antrag Drs 16/1801 aufgefordert werden solle, hierzu im Bundesrat tätig zu werden, begrüße sie. Dies sei jedoch selbstverständlich. Die Firmen RWE, Daimler, Vattenfall und BMW hätten sich an Berlin gewandt, um Pilotprojekte durchführen zu können. Nach umfangreichen Vorgesprächen mit allen zeichne sich nun ab, dass es ein dreiseitiges Pilotvorhaben sein werde. Nun werde eine schriftliche Absichtserklärung von SenStadt, RWE und Vattenfall erarbeitet, in der sie ihre Projektziele abstimmten und niederlegten. Das Pilotprojekt solle noch 2009 beginnen und bis Ende 2012 laufen. Wesentliche Ziele seien der diskriminierungsfreie Zugang für alle Elektrofahrzeuge und Stromanbieter. Der Strom solle möglichst aus regenerativen Primärenergiequellen gewonnen werden. Dabei solle die Leistungsfähigkeit und Sicherheit neuer Batterietechnik in der Anwendung verbessert und die Ladeinfrastruktur und die Abrechnungsverfahren sollten nutzerfreundlich gestaltet werden. Ladeplätze sollten ausreichend bereitgestellt werden, im öffentlichen wie im privaten Raum. Auch das Nutzerverhalten solle beobachtet werden. Insgesamt sei die Ausgestaltung der Pilotprojekte weit vorangekommen. Daniel Buchholz (SPD) stellt fest, dass der diskriminierungsfreie Zugang zu Ladestationen für alle Nutzer in Berlin mit dem Pilotprojekt bereits umgesetzt werde. Über das Vergabegesetz definierten Koalition und Senat Umweltstandards. Dann müsse jedoch erwähnt werden, dass es emissionsfreie Fahrzeuge sein müssten. Im FDP-Antrag sei jedoch nur von Elektroautos die Rede bei den Beschaffungskriterien. Warum sei ein Handlungsleitfaden nötig, wenn dessen Inhalt bereits umgesetzt werde? Beide FDP-Anträge seien also nicht mehr nötig. Michael Schäfer (Grüne) wundert sich, dass sein Vorredner alle FDP-Forderungen erfüllt sehe. Wie viele Fahrzeuge mit alternativem Antrieb fänden sich im Senatsfuhrpark? Welchen Prozentsatz mache dies aus? Wie könne man behaupten, dass es einen diskriminierungsfreien Zugang zu allen Ladestationen gebe, wenn der Senat mit einzelnen Anbietern zusammenarbeite? Die Veranstalter dieser Pilotprojekte hätten kein Interesse an einer Öffnung. Wie wolle sich der Senat durchsetzen? Es könne nur hilfreich sein, wenn das Parlament dem Senat hier einen Auftrag erteile.

11 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 11 Inhaltsprotokoll GesUmVer 16 / 51 In der Elektromobilität sähen die Grünen nicht die Lösung des Verkehrsproblems, es sei aber ein Teil der Lösung, insofern sei es wichtig, diese Technologie weiterzuentwickeln. Beide FDP-Anträge stellten hier einen Fortschritt dar, weshalb seine Fraktion ihnen zustimmen werde. Henner Schmidt (FDP) gibt zu bedenken, dass der Individualverkehr nicht umgangen werden könne, weshalb es sinnvoll sei, einen Teil davon emissionsfrei zu gestalten. Er habe nicht gefordert, dass das Vergabegesetz geändert werden solle, sondern darauf hingewiesen, dass dazu das Vergabegesetz nicht nötig sei. Die Pilotprojekte reichten nicht zur Förderung der E-Mobilität aus. Ob man tatsächlich später an allen Ladestationen mit allen Elektroautos laden könne, sei fraglich. Wenn mehr Elektroautos unterwegs seien, werde auch mehr Platz für Ladestationen benötigt. Insofern sei die Weiterentwicklung und Ausweitung der Ergebnisse der Pilotprojekte notwendig. Deshalb seien die FDP-Anträge nach wie vor sinnvoll. Marion Platta (Linksfraktion) betont, dass es sich bei der Elektromobilität nicht nur um das Auto, sondern auch um Teile des ÖPNV handele. Mit diesen ÖPNV-Fahrzeugen bewegten sich mehr Menschen als mit Pkws. Warum sich die FDP auf Ladestationen beschränke, sei unverständlich, da z. B. der Umtausch von Batterien in der Forschung immer wichtiger werde, da das Laden zu lange Zeit dauere. Deshalb griffen die FDP-Anträge zu kurz. Warum der öffentliche Raum für Ladestationen bereitgestellt werden solle, sei ihr nicht begreiflich zu machen. Tankstellen seien auch in privater Hand. Dies sei nur innerhalb der Pilotphase vertretbar. Die Linke werde beide FDP-Anträge ablehnen. Henner Schmidt (FDP) erwidert, Batterietausch sei kein Problem, weil dies auch an einer normalen Tankstelle geschehen könne. Die Fahrzeugindustrie halte dies bisher für unmöglich, weil es zu schwierig sei, standardisierte Batterien zu entwickeln, die in jedes Auto passten. Die Argumentation zum Thema öffentlicher Raum sei unlogisch, wenn man Parkplätze im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung vermiete. Die normale Aufladung der Elektroautos sei kein Problem, weil die Pkws zuhause oder bei der Arbeit ohnehin lange ungebraucht stünden, es müsse jedoch ein dichtes Netz von Ladestationen geben. Emissionsarme Autos zu laden sei keine massive Privatisierung des öffentlichen Raums. Senatorin Katrin Lompscher (SenGesUmV) wundert sich in Bezug auf den Antrag Drs 16/1802, wie Elektroautos in die Beschaffungskriterien und Liste möglicher Dienstwagen des Landes aufgenommen werden könnten, wenn sie teilweise noch gar nicht verfügbar seien. Indirekt seien diese enthalten, weil immer alternative Antriebe geprüft würden. Durchsetzen könnten sich dies erst, wenn konkrete Angebote vorlägen, die einbezogen werden könnten. Was unter der Teilnahme an Erprobungsprojekten zu Elektromobilität zu verstehen sei, sei unklar. Auch sie Rednerin beteilige sich an einem Erprobungsprojekt, indem sie ein Hybridauto fahre, immer noch als einzige der Senatoren und Fraktionsvorsitzenden. Auch bei der Polizei würden teilweise Autos mit alternativen Antrieben erprobt. Für Feuerwehr und Polizeidienstwagen würden noch keine entsprechenden Elektrofahrzeuge angeboten. Mit Car-Sharing könne der Fuhrpark nicht reduziert werden, da fast alle Dienstgänge mit dem ÖPNV durchgeführt werden. Der Antrag Drs 16/1802 sei im Gegensatz zum Antrag Drs 16/1801 also weniger sinnvoll. Der Ausschuss beschließt mehrheitlich, dem Plenum die Ablehnung des FDP-Antrags Drs 16/1801 zu empfehlen, und mehrheitlich, dem Plenum die Ablehnung des FDP-Antrags Drs 16/1802 zu empfehlen. Punkt 6 der Tagesordnung Verschiedenes Siehe Beschlussprotokoll. * * * * *

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