Einladung zur Besichtigung der Kläranlage Linz-Unkel und zum Mitgliederdialog am 11. November 2015
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- Minna Ritter
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1 Mitteilungen der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz l DEUTSCHES INGENIEURBLATT l Ausgabe 10/2015 Erscheinungsdatum: Herausgeber: Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz Körperschaft des öffentlichen Rechts Mitgliederdialog Projekt Raum Neuwied Einladung zur Besichtigung der Kläranlage Linz-Unkel und zum Mitgliederdialog am 11. November 2015 Die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz lädt ihre Mitglieder am 11. November 2015, ab 14 Uhr herzlich ein zum zweiten Mitgliederdialog Projekt Raum Neuwied. Treffpunkt: Kläranlage Linz-Unkel, Am Bahndamm, Unkel Vorläufiges Programm Uhr Projektbesichtigung und Führung in der Kläranlage Linz-Unkel Uhr Gemütlicher Ausklang bei Imbiss und Getränken # 7 Anmeldung Die Veranstaltung ist für Mitglieder der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz kostenfrei. Wir bitten Sie jedoch um rechtzeitige Anmeldung bis zum 2. November 2015 an weingaertner@ing-rlp.de. Weitere Informationen sowie den detaillierten Programmablauf finden Sie im Internet unter Kommunikation / Termine. Außerdem informieren wir Sie nach Anmeldung gerne weiter per . Hintergrund Anhand verschiedener Ingenieurprojekte in unterschiedlichen Regionen des Landes Rheinland-Pfalz soll den Mitgliedern und einer interessierten Öffentlichkeit das facettenreiche Spektrum von Ingenieurdisziplinen präsentiert werden. Die Mitglieder können diese Plattform nutzen, um ihre aktuellen Arbeiten vorzustellen, sich gegenseitig kennenzulernen und ihr Netzwerk weiter auszubauen. Im Anschluss an die Projektbesichtigung können Sie mit den MitarbeiterInnen und dem Vorstand der Ingenieurkammer bei einem kleinen Imbiss und Getränken ins Gespräch kommen, berufspolitische Fragen klären und Ihre Anliegen zur Sprache bringen. Projekt Umsetzung eines energieeffizienten Klärschlammverwertungsverfahrens auf der Kläranlage Linz-Unkel. Die Kläranlage Linz-Unkel gilt als Vorreiter in Bezug auf die Umstellung der Verfahrensführung von aerober Schlammstabilisierung auf Schlammfaulung für Kläranlagen kleiner und mittlerer Größe. Ende 2011 wurde auf dieser Anlage die bundesweit erste von der Ingenieurgesellschaft Dr. Siekmann + Partner mbh entwickelte 2-stufige Kompaktfaulungsanlage in Betrieb genommen. Nach den erfolgreich verlaufenden ersten Betriebsjahren folgte der nächste innovative Verfahrensschritt auf der Kläranlage Linz-Unkel zur thermischen Verwertung des ausgefaulten Schlammes. Der offizielle Startschuss für den Probebetrieb der bundesweit ersten Klärschlamm-Mineralisierungsanlage nach dem Pyreg-Verfahren erfolgte am 2. September In einer Verfahrenskette wird der Klärschlamm mit einem Feststoffgehalt von ca. 5 % mit Hilfe einer Schneckenpresse auf ca. 30 % entwässert, anschließend über einen Bandtrockner geleitet und hier auf ca. 80 % getrocknet und dann der Pyreg -Anlage zur thermischen Verwertung zugeleitet. Als Produkt wird hinter der Pyreg -Anlage eine Klärschlammasche mit hohem pflanzenverfügbarem Phosphoranteil gewonnen, die anschließend zur Herstellung von Düngemittel Verwendung finden kann. Die ge- samte Klärschlammmenge wird in diesem Prozess auf 1/20 der Ursprungsmenge reduziert. Mit der thermischen Klärschlammverwertung schließt sich der Kreis: Klärschlamm als Energieträger und Dünger. Bereits durch den Einsatz der Kompaktfaulung konnte der Stromfremdbezug um annähernd 60 % und gleichzeitig die Klärschlammmenge um ca. 30 % reduziert werden. Nun wird auch eine Klärschlammasche erzeugt, die zur Düngemittelherstellung genutzt werden kann. Die Unabhängigkeit von der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung, die lt. Koalitionsvertrag beendet werden soll, ist somit erreicht. THEMEN Mitgliederdialog Seite 1 Vergabetag Seite 2 Nachwuchs Seite 3 Rechtliches Seite 4 Termine Seite 5 Mitglieder Seite 6
2 2 Mitteilungen der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz Oktober 2015 Veranstaltungen Erfolgreicher Vergabetag im Schloss Waldthausen Bereits zum 17. Mal veranstalteten der Gemeinde- und Städtebund, der Landkreistag, der Städtetag sowie die Architekten- und Ingenieurkammer am 17. September 2015 den Vergabetag Rheinland-Pfalz im Schloss Waldthausen in Budenheim bei Mainz. Winfried Manns, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz, begrüßte die rund 170 Teilnehmer und lobte den dauerhaften Erfolg der Veranstaltung. Er nannte die drei Schwerpunkte, die aus aktuellem Anlass an diesem Tag auf dem Programm standen. Diese waren zum Ersten die Vergabeerleichterungen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen, zum Zweiten die Modernisierung des Vergaberechts in Bezug auf die Übernahme neuer EU-Richtlinien in nationales Recht und zum Dritten die Anwendung und Erfahrungen von und mit e-vergabe-verfahren. Doris Ahnen, Finanz- und Bauministerin im rheinland-pfälzischen Landtag, betonte in ihrem Leitreferat der Landesregierung, dass Bauqualität und Baukultur nicht dem Preisdruck zum Opfer fallen dürfen. Planungsund Realisierungswettbewerbe seien daher geeignete Mittel für Qualität und Transparenz. Staatsministerin Ahnen ging in ihrer Rede außerdem auf das HOAI-Vertragsverletzungsverfahren ein und bekräftigte die HOAI als geeigneten Rahmen sowohl für Qualität beim Bauen als auch für auskömmliche Honorare der beteiligten Architekten und Ingenieure. Im Hinblick auf die Vergaberechtsmodernisierung plädierte sie für die Weiterentwicklung und Vereinheitlichung der Auftragsvergaben. Zur Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien sprach Rechtsanwalt Dr. Mark von Wietersheim, Geschäftsführer des forum vergabe e. V.. Das Vergaberecht 2015 und seine aktuellen Entwicklungen erläuterte Norbert Portz, Beigeordneter des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Bonn/Berlin. Dr. Mark von Wietersheim, Geschäftsführer des forum vergabe e. V., Berlin erläuterte die Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien. Etwa 170 Gäste informierten sich zum aktuellen Vergaberecht. Staatsministerin Doris Ahnen vom rheinland-pfälzischen Finanzministerium spricht das Leitreferat der Landesregierung. Konkrete Gerichtsentscheidungen zur Eignung behandelte in seinem Vortrag Hermann Summa, Richter und Vergabesenatsmitglied am Oberlandesgericht Koblenz. Er ging dabei auf die Grundlagen der Eignungsprüfung, das Konzept der Eignungsleihe sowie einzelne Urteile verschiedener Gerichte ein. Christoph Heckel, Landschaftsarchitekt und Mitglied im Ausschuss für Vergabe- und Wettbewerbswesen der Architektenkammer Rheinland-Pfalz veranschaulichte in seinem Vortrag das Instrument, den Einsatz und die Wirkung von Architekturwettbewerben anhand des Verfahrens, der Wettbewerbsgrundsätze sowie Richtlinien und gab Einblick in praktische Projekte. Christoph Burkhard, Bürgermeister der Stadt Alzey berichtete daraufhin anhand zweier konkreter Kitaprojekte den Planungs- und Realisierungswettbewerb seiner Stadt. Über Praktische Erfahrungen eines Auftraggebers bei der e-vergabe sprach abschließend Frank Jonas vom Wasserversorgungs-Zweckverband Maifeld-Eifel in Mayen. Er referierte über die Hintergründe und die Vorgehensweise der e-vergabe-einführung sowie über erkennbare Vorteile für den Verband und die Bieter. Sein überwiegend positives Fazit nach vier Jahren ergänzte er mit wertvollen Tipps rund um das e-vergabe-verfahren. IMPRESSUM Herausgeber Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz Körperschaft des öffentlichen Rechts Präsident: Dr.-Ing. Horst Lenz Geschäftsführer: Martin Böhme Löwenhofstraße 5, Mainz Tel.: / Fax: / info@ing-rlp.de Internet: Redaktion Bianca Konrath, M. A., Martin Böhme (V. i. S. d. P.) Irina Schäfer, M. A. Redaktionsschluss: Die Beilage ist das Nachrichtenblatt der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz und Bestandteil der Ausgabe Rheinland-Pfalz des Deutschen Ingenieurblattes. Fachliche Beiträge Ihre fachlichen Beiträge oder Manuskripte senden Sie bitte bis zum Redaktionsschluss am an konrath@ing-rlp.de. Wir behalten uns vor, Ihre Beiträge redaktionell zu bearbeiten und ggf. zu kürzen. Urheberrecht Die in der Länderbeilage Rheinland-Pfalz publizierten Artikel und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Veröffentlichungen bedürfen der Zustimmung der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz.
3 Oktober 2015 Mitteilungen der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz 3 Nachwuchs Schülerwettbewerb geht in eine neue Runde Erstmals sind zwölf Bundesländer beteiligt Unter dem Motto überdacht lobt die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz den neunten Schülerwettbewerb in Folge für alle Schülerinnen und Schüler des Landes aus. Aufgabe ist in diesem Schuljahr der Entwurf und Modellbau einer Dachkonstruktion über der Zuschauertribüne eines Fußballstadions, die eine Last von 250 Gramm tragen muss. Auch weitere Wettbewerbsvorgaben, wie die Einhaltung bestimmter Abmessungen und die Verwendung einfachster Baumaterialien, stellen die kreativen Ingenieurtalente vor neue Herausforderungen. Der Schülerwettbewerb ist mittlerweile zur festen Institution der Kammer geworden. Wir möchten mit diesem Projekt dem Ingenieurmangel, der seinen Höhepunkt vermutlich noch lange nicht erreicht hat, vehement entgegenwirken, indem wir Kindern und Jugendlichen bereits in jungen Jahren einen Einblick in das vielseitige und kreative Berufsfeld von Ingenieuren geben. Der Wettbewerb richtet sich an Schülerinnen und Schüler aller Schularten und Altersgruppen. Zugelassen sind Einzel- sowie Gruppenarbeiten. Die Schirmherrschaft übernimmt in diesem Jahr Bildungsministerin Vera Reiß. Echte Stadionluft schnuppern heißt es im März 2016 bei der Preisverleihung des Wettbewerbs, denn diese findet erstmals in der Mainzer Coface Arena, dem Fußballstadion des 1. FSV Mainz 05, statt. Insgesamt werden Preise im Wert von 2200 Euro in zwei Alterskategorien vergeben. Die Sieger der insgesamt zwölf Landeswettbewerbe treten im Bundesentscheid in Berlin gegeneinander an, wo der Gesamtsieger des Schülerwettbewerbs gekürt und prämiert wird. Schirmherrin über den Gesamtwettbewerb ist auch in diesem Schuljahr wieder Prof. Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung und Forschung. Anmeldeschluss ist der 30. November 2015 die Anmeldung erfolgt über die Internetseite Alle Modellstadiondächer müssen spätestens bis zum 19. Februar 2016 in der Geschäftsstelle der Ingenieurkammer Rheinland- Pfalz eintreffen. Wenn Sie weitere Fragen haben oder Informationsmaterial wünschen, wenden Sie sich bitte an Frau Schäfer von der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz. Sie ist telefonisch unter: oder per unter: schaefer@ing-rlp.de zu erreichen. Kammerpräsentation und Nachwuchsförderung Neuer Messestand erstmals in Ludwigshafen Druckfrisch und in neuem Kleid tritt die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz künftig auf verschiedenen Messen auf. Der zweigeteilte Messestand kann für unterschiedliche Zwecke und Zielgruppen eingesetzt werden. So wird jeder Messeauftritt oder jede Kammerpräsentation individuell zugeschnitten und gestaltet. Den ersten Auftritt hatte der Stand auf der Sprungbrett-Messe für Ausbildung, Studium & Weiterbildung Eberthalle, Ludwigshafen am Rhein 25. & 26. September. Es folgen dann im Oktober die Ignition Gründermesse und im November die Horizon Messe für Studium und Absolventenausbildung in Mainz. Aufruf: Für die HORIZON-Messe am 7. & 8. November 2015 in Mainz suchen wir noch Helfer, die uns am Stand mit ihrem Fachwissen und ihrer Berufserfahrung unterstützen. Melden Sie sich bei Frau Schäfer per schaefer@ing-rlp.de oder telefonisch unter: Tatkräftige Unterstützung erhielt die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz von Vizepräsidentin Dipl.-Ing. (FH) Wilhelmina Katzschmann (l.), von Dipl.-Ing. (FH) Uwe Reichert ( (m.) und Prof. Dipl.-Ing. Thomas Giel (Professor für Technische Gebäudeausrüstung an der Hochschule Mainz), (r.). Die erfahrenen Ingenieure berieten die Messebesucher zu Studien-, Arbeitsplatzund Verdienstmöglichkeiten. Frau Katzschmann präsentierte darüber hinaus in Ihrem Vortrag das facettenreiche Berufsbild von Ingenieuren. Am Samstag, stand Ein Messestand bietet auch immer Gelegenheit für den fachlichen Austausch. Dipl.-Ing. (FH) Uwe Reichert und Dipl.-Ing. (FH) Wilhelmina Katzschmann tauschen sich über ihre Unternehmen und den Fachkräftemangel aus. Beide nutzten die Messe, um auf freie Ausbildungsplätze in ihren Büros hinzuweisen. Juniormitglied Sascha Haselsteiner (Student an der Hochschule Mainz) für alle Fragen rund ums Studium zur Verfügung. Allen Unterstützern möchten wir auf diesem Weg sehr herzlich danken!!!
4 4 Mitteilungen der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz Oktober 2015 Recht Projektsteuerer haftet bei Vergabeverstößen Ein Projektsteuerer haftet auf Schadensersatz, wenn sein Auftraggeber Zuwendungen zurückerstatten muss, weil bei der Verwendung der Zuwendungen Vergabevorschriften verletzt wurden oder die Vergabe nicht ordnungsgemäß dokumentiert werden kann. OLG Düsseldorf, Urteil vom U 5/14 Eine Projektsteuerin (Beklagte) hatte die Klägerin bei der Durchführung eines Vergabeverfahrens unterstützt und beraten, das die Klägerin zum Teil aus Fördermitteln finanzierte. Zu den vertraglich geschuldeten Leistungen gehörten unter anderem die vergaberechtliche Dokumentation, die Koordinierung und Kontrolle von Finanzierungs- und Förderungsverfahren sowie die Entscheidungen über die zu beauftragenden Unternehmen nach den vom Auftragnehmer... vorbereiteten Unterlagen.... Nach Ziffer 8. des Fördermittelbescheids konnten sowohl der Zuwendungsbescheid als auch die Zuwendung widerrufen werden. Der Fördermittelgeber, der Landschaftsverband Rheinland-Pfalz, stellte teils massive Verstöße gegen das Vergaberecht fest (Prüfung der Angebote und Vergabeentscheidungen nicht dokumentiert, daraus folgende Unklarheit, wieso Mindestbieter nicht beauftragt worden seien, teilweise keine Durchführung des gebotenen Vergabeverfahrens) und forderte Fördermittel in Höhe von ca. EUR ,- nebst Zinsen zurück. Der Rückforderungsbescheid wurde mangels Anfechtung bestandskräftig. Die Klägerin verlangt von der Beklagten Schadensersatz, da sie ihre Pflicht verletzt habe, für eine vergaberechtskonforme und ordnungsgemäße Ausschreibung und Dokumentation Sorge zu tragen, jedenfalls aber deren Durchführung zu kontrollieren. Das OLG gibt der Klage statt. Unabhängig davon, ob es sich bei dem Projektsteuerungsvertrag um einen Werkvertrag oder einen Dienstleistungsvertrag handele, stünden der Klägerin gegen die Beklagte Schadensersatzansprüche wegen Schlechterfüllung vertraglicher Pflichten zu. Gegenstand eines Projektsteuerungsvertrages seien typischerweise Aufgaben, die an sich auch im Verhältnis zu einem eingeschalteten Architekten dem Bauherrn obliegen würden, die dieser aber z.b. wegen des Umfangs und der Komplexität des Vorhabens nicht wahrnehmen wolle oder könne. Gegenstand eines Projektsteuerungsvertrages könne damit auch die Organisation der an sich dem Bauherrn obliegenden Vergabe einschließlich der damit verbundenen Aufgaben sein; bei an die VOB/A gebundenen Bauherrn könne dazu auch die Pflicht gehören, die zu deren Einhaltung notwendigen Schritte durchzuführen. Nehmen Auftraggeber Fördermittel in Anspruch, können Vergabeverstöße teuer werden. Die Rechtsprechung geht mit Vergabeverstößen im Zusammenhang mit der Rückforderung oder Nichtauszahlung von Fördermitteln sehr restriktiv um. Regelmäßig genügen verhältnismäßig leichte Verstöße, um eine Rückforderung zu begründen. Das ist besonders dann ärgerlich, wenn das Vergabeverfahren an sich vergaberechtskonform abgelaufen ist, der Auftraggeber den ordnungsgemäßen Ablauf aber nicht dokumentiert hat und die Dokumentation auch nicht nachgeholt werden kann. Für Ingenieure und Planer ist diese Entscheidung relevant, da öffentliche Auftraggeber bei Ihnen Regress wegen Pflichtverstößen nehmen können. Grundsätzlich ist daher vor allem bei Vergabeverfahren im Zusammenhang mit Fördermitteln äußerste Sorgfalt auf die Einhaltung vergaberechtlicher Vorschrift einschl. der Dokumentation zu richten. RA Christoph Kaiser, Kunz Rechtsanwälte, Mainz HOAI Wir kämpfen weiter... Der Bundesrat hatte im Zusammenhang mit der Einführung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2013 die Bundesregierung um Evaluierung in einem Zeitraum von 2 Jahren gebeten. Der Bericht der Bundesregierung liegt nun seit dem 22. Juli 2015 vor. Darin heißt es: Die Bundesregierung sieht nach intensiver Prüfung und insbesondere vor dem Hintergrund des aktuellen Vertragsverletzungsverfahrens der Europäischen Kommission, das sich insgesamt gegen die verpflichtenden Honorarregeln der HOAI richtet, keinen Anlass, die Beratungsleistungen in den verpflichtenden Teil der HOAI zu überführen. Im derzeitigen Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wird geprüft, ob die derzeit geltende HOAI gegen die Niederlassungsfreiheit und die Europäische Dienstleistungsrichtlinie verstößt. Sollte hierzu ein Gerichtsverfahren eingeleitet werden, besteht die Möglichkeit, dass bei einem verlorenen Prozess die HOAI gänzlich abgeschafft wird. Es kann aber auch zwei andere Ausgänge geben: Erstens könnte ein möglicher Gerichtsprozess durch die Bundesregierung gewonnen werden und zweitens könnte im Vertragsverletzungsverfahren festgestellt werden, dass die HOAI ihre volle Legitimation ohne juristischen Prozess behält. In beiden Fällen wäre die logische Konsequenz, dass die Planungsleistungen des unverbindlichen Teils (Anlage 1 der HOAI, sogenannte Beratungsleistungen) wieder in den verbindlichen Teil überführt werden müssten. Gleiches gilt für die örtliche Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen. Die Rückführung würde zwar eine verbindliche Preisregelung i. S. v. Art. 15 Abs. 3 lit. g) der EU- Dienstleistungsrichtlinie darstellen, die der Rechtfertigung bedarf. Das hängt aber insbesondere davon ab, ob die Rückführung einem zwingenden Grund des Allgemeininteresses dienen würde und sie zu dessen Erreichung geeignet, erforderlich und angemessen (verhältnismäßig) wäre. Hierfür haben Bundesingenieurkammer und der AHO ausreichend Gründe benannt,
5 Oktober 2015 Mitteilungen der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz 5 die auch gutachterlich belegt werden. Zuletzt hatte der Arbeitskreis Fortschreibung der HOAI der Bundesingenieurkammer hierzu ein Argumentationspapier herausgegeben, in dem die Argumente nochmals aufgeführt werden. Nun gilt es, die weitere Entwicklung im Vertragsverletzungsverfahren abzuwarten. Sollte die Bundesrepublik Deutschland das Verfahren gewinnen, werden wir uns seitens der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz intensiv für die Rückführung der unverbindlich geregelten Planungsleistungen einsetzen. Dr.-Ing. Horst Lenz Präsident Fachkräftemangel Integration durch Qualifizierung Die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz bietet gemeinsam mit der Akademie der Ingenieure (AkadINg) im Rahmen des Förderprogramms Integration durch Qualifizierung eine kostenfreie Qualifizierungsmaßnahme zum Thema Systematik des deutschen Bau- und Planungswesens an. Dieser Lehrgang vermittelt ausländischen Fachkräften das notwendige Wissen, um in einem Planungsbüro, in einem Bauunternehmen oder der Bauindustrie zu arbeiten. Während des Lehrgangs werden die Teilnehmenden auch aktiv bei der Suche nach einem Arbeitsplatz und der Vorstellung in einem Unternehmen unterstützt. Eine Auftaktveranstaltung fand am im Konferenzzentrum der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz statt. Personalie Bianca Konrath ist stellvertretende Geschäftsführerin Die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz nimmt zunehmend neue Aufgaben wahr und stellt sich auf vielen berufspolitischen Ebenen zahlreichen Herausforderungen. Damit reibungslose Abläufe auch in Zukunft möglich sind, wurde die Struktur der Geschäftsstelle angepasst und Frau Bianca Konrath zum 1. September 2015 zusätzlich zu ihren bisherigen Aufgaben als stellvertretende Geschäftsführerin eingesetzt. Die studierte Kunst- und Medienwissenschaftlerin sowie Marketing-Betriebswirtin (VWA) ist bereits seit einem Jahr für die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz tätig und bringt zudem acht Jahre Berufserfahrung aus der hessischen Ingenieurkammer mit. In Ihrer Funktion als Pressesprecherin und als Leiterin des Referates für Mitgliederdialog, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit hat sie bereits viele neue Projekte erfolgreich auf den Weg gebracht. Die Teilnehmer des Workshops IQ Ingenieurqualifizierung vom bis in Ostfildern erarbeiten in kleinen Gruppen einen Projektstrukturplan für die Planung eines Gebäudes. Bildquelle: AkadIng Wir haben mit Frau Konrath nun eine zusätzliche Ansprechpartnerin für berufspolitische Termine sowie für interne und externe Leitungsaufgaben. Terminhinweise Kolloquium BIM Am Donnerstag, den findet um Uhr in der Aula der Hochschule Mainz das Geodätische Kolloquium: Building Information Modeling (BIM) für Vermessungsingenieure statt. Im Anschluss an seinen Vortrag wird der Referent, Prof. Dr.-Ing. Christian Clemen von der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden für eine fachliche Diskussion zur Verfügung stehen. Interessierte Mitglieder der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz dürfen die Veranstaltung kostenfrei besuchen. Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Novellierung Landeswassergesetz Informationsveranstaltung In der letzten Ausgabe berichteten wir, dass das neue Landeswassergesetz für Rheinland-Pfalz am 30. Juli 2015 in Kraft getreten ist. Nun bietet die Ingenieurkammer allen Interessierten die Möglichkeit, sich über die aktuellen Änderungen in einer kostenfreien Halbtagsveranstaltung am im Konferenzzentrum der Kammer (Steingasse 3-9, Mainz) zu informieren. Über die Novellierung spricht Uta Freudenberger, Referentin Recht der Wasserwirtschaft im Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland- Pfalz. Für die Veranstaltung werden zwei Fortbildungspunkte vergeben. Bei Interesse senden Sie bitte eine an Frau Weingärtner (weingaertner@ing-rlp.de). Vertreterversammlung Der Termin der nächsten Vertreterversammlung wurde vom auf Donnerstag, den vorverlegt. Weitere Informationen und Protokolle finden Sie im Internet unter
6 6 Mitteilungen der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz Oktober 2015 Fort- und Weiterbildung Seminarprogramm im Oktober und November Datum Seminar Seminar-Nr Projektmanagement für Projektleiter und Projektingenieure PMCK-08-E01-KO Neuregelungen 2016 zur Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen NVAI-01-E01-MZ WU-Konstruktionen für Tragwerksplaner - Planungsbeispiele aus der Praxis WUKT-02-E01-MZ KLARTEXT - schreibstark und vortragssicher als Gutachter kommunizieren AGKO-02-E01-MZ Prozessorientierte Projektbearbeitung mit und ohne HOAI (in Mainz) POPB-08-E01-MZ Mitglieder der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz erhalten 25 % Teilnehmerrabatt. Weitere Informationen, Seminarinhalte sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter Worin möchten Sie sich weiterbilden? Teilen Sie uns gerne Ihre Wunschthemen zum Thema Fortbildung von Ingenieuren mit. Wir freuen uns auf Ihre Anregungen. Mitglieder Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag! Wir gratulieren allen Mitgliedern, die im Oktober Geburtstag haben und wünschen Ihnen Gesundheit und beruflichen Erfolg sowie persönlich alles Gute. 40. Geburtstag Dipl.- Ing. (FH) Thorsten Bouhs Dipl.-Ing. (FH) Jens Schopphoven 50. Geburtstag Knut Eitelberg Dipl.-Ing. (FH) Stefan Wünschel Dr.-Ing. Achim Hamann M. Sc. Dipl.-Ing. (FH) Birger Schubert Willi Wolf Dipl.-Ing. (FH) Claudius Hardardt Dipl.- Ing. Andreas Neddens 60. Geburtstag Detlev Weil Thomas Barrenscheen Dipl.-Ing. (FH) Frank Gross Klaus Schmidt 70. Geburtstag Hans J. Lohse 75. Geburtstag Dipl.-Ing. Claus J.M. Kurz 80. Geburtstag Dipl.-Ing. (FH) Heinrich Dietrich 81. Geburtstag Dipl.-Ing. (FH) Walther Jung Ing. (grad.) Paul Frett Dipl.-Ing. (FH) Konrad Osser 86. Geburtstag Dipl.-Ing. Gerhart Dieterich 90. Geburtstag Dipl.-Ing. (FH) Christoph Lenz Neueintragungen Wir begrüßen unsere neuen Mitglieder: Thorsten Martin Fiebig M.Sc., Dipl.-Ing. (FH) Rüdiger Menges, Dipl.-Ing. Hans-Christian Schneider als freiwillige Mitglieder Marc Ambos B. Eng., Vanessa C. Feilen- Schuss M. Eng, Moritz Flick als Juniormitglieder Kündigungen Wir verabschieden uns von folgenden Kollegen, die ihre Mitgliedschaft gekündigt haben: Toni Rascopp, Dreis Dipl.-Ing. (FH) Ernst Schädler, Dahn Manfred Helsper, Oberroßbach Heinrich Jost, Ginsheim-Gustavsburg Richard Sußenburger, Rheinböllen Werner Wefel, Kemmenau Dipl.-Ing. (FH) Johannes Zimmer, Freudenburg Rolf Ackermann, Andernach Verstorbene Die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz trauert um ihren geschätzten Kollegen: Rolf Maurer aus Mengerschied, verstorben am
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