Studium Vorbeugender Brandschutz an der Fachhochschule Kaiserslautern

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1 Ihre Ziele im vorbeugenden Brandschutz! Akademischer Abschluss: Master of Engineering Zertifikate: Brandschutzbeauftragte/r Fachplaner/in für vorbeugenden Brandschutz Gutachter/in für vorbeugenden Brandschutz Sachverständige/r für vorbeugenden Brandschutz Ihr Weg: Studium Vorbeugender Brandschutz an der Fachhochschule Kaiserslautern

2 Weiterbildungsstudium Vorbeugender Brandschutz Zertifikat Zulassungsvoraussetzungen für das Zertifikatsstudium zum Sachverständigen: Abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich Architektur, Bauingenieurwesen oder in einem verwandten Studiengang. eine mindestens einjährige berufliche Tätigkeit nach dem ersten Studienabschluss. Personen ohne Hochschulabschluss, die beruflich qualifiziert sind, können zum Studium an der Fachhochschule unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden. Master Zulassungsvoraussetzungen für das Masterstudium zum Master of Engineering: Abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich Architektur, Bauingenieurwesen oder in einem verwandten Studiengang. eine mindestens einjährige berufliche Tätigkeit nach dem ersten Studienabschluss. Personen ohne Hochschulabschluss können unter folgenden Voraus. zugelassen werden: 1. Sie müssen mindestens über die Fachhochschulreife verfügen. 2. Sie müssen eine berufliche Tätigkeit ausüben oder ausgeübt haben, die hinreichende inhaltliche Zusammenhänge mit dem gewählten Studiengang aufweist, insbesondere Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die für den Studiengang förderlich sind. 3. Sie sollten diese berufliche Tätigkeit mindestens fünf Jahre ausgeübt haben. 4. Sie müssen eine Eignungsprüfung, die von der Fachhochschule Kaiserslautern durchgeführt wird, erfolgreich bestanden haben. Studienabschnitt 1 Grundstudium (1 Semester) Studienabschnitt 2 Aufbaustudium (1 Semester) Studienabschnitt 3 Vertiefungsstudium (1 Semester) Studienabschnitt 4 Abschlussstudium (1 Semester) Modul 1: Gefahrenabwehr Anlagentechnischer Brandschutz - Grundlagen Baulicher Brandschutz Brandlehre Brandrisikoanalyse Brandschutz und Hilfeleistung Brandschutz und Hilfeleistung - Praxis Brandschutzbegehung (Dokumentation, Auswertung, Empfehlung) Organisatorischer Brandschutz Planung und Bewertung von Brandschutzmaßnahmen Rechtsgrundlagen des Brandschutzes Wirtschaftliche Bedeutung des Brandschutzes Workshop (Flucht-, Rettungs-, Feuerwehr-, Alarmpläne) Modul 2: Arbeitsmethoden Arbeitstechniken Umgang mit der Lernplattform Kommunikation, Rhetorik und Unterweisung Modul 3: Praxisprojekte Projektarbeiten Projektarbeiten Modul 4: Recht I - Grundlagen Basic Honorarordnung für Architekten und Ingeneure (HOAI) Grundlagen des Arbeitsrechts Rechtsgrundlagen, Rechtsgeschäfte, Schuldverhältnisse Sachenrecht Modul 5: Brandschutzplanung Anlagentechnischer Brandschutz - Vertiefung Brandschutzkonzepte, Objektbegehung DIN 4102, europäische Normung, Verwendbarkeitsnachweise Ganzheitliches Schutzkonzept, Schadenserfahrung, weiterführende Schutzziele Haftung und Versicherung des Fachplaners Planung von Trockenbauausführungen Schnittstellen zwischen Bauplanung und Bauausführung, Ausschreibung Sonderbauten Workshop Projektarbeiten Modul 6: Recht II - Sonderkapitel Ausführung von Bauleistungen Bauordnungsrecht HOAI mit Leistungsbild für den baulichen Brandschutz Materielles Recht Privates Baurecht Sachverständigenwesen Sonstige Rechtsgebiete Vergabe von Bauleistungen Modul 7: Wirtschaft - Grundlagen Bilanzanalyse und Erfolgsrechnung Investition und Finanzierung Rechnungswesen Modul 8: Planung und Bewertung Anlagentechnischer Brandschutz (Prüfung und Überwachung) Aufbau und Inhalt von brandschutztechnischen Gutachten Bewertung von Trockenbauausführungen Leitungsanlagenrichtlinie, Systembödenrichtlinie Lüftungsanlagenrichtlinie Nachweisverfahren nach Abschnitt 7 der IndbauL Qualitätsmanagement, Gütesicherung und Abnahme Modul 2: Arbeitsmethoden Expertenwerkstatt/Rechtsstreit Wissenschaftliches Arbeiten Projektarbeiten Modul 9: Recht III - Verfahrensrecht Gerichtswesen Strafrecht Modul 10: Brandschutz- Ingenieurverfahren Evakuierungsberechnung Ingenieurverfahren zur Nachweisführung nach IndBauRL Konstruktiver Brandschutz Sonderbauten (Vertiefung), Laborbesuch im chemischen Betrieb Modul 11: Brandschutz im Bestand Bewegliche Abschlüsse Brandschutz im Bestand Brandschutzsanierungsplanung am bestehenden Gebäude Flachdach, Planungshinweise für Brandschutz Risikomanagement, Versicherungswesen Sanierung von brandspezifischen Gebäudeschadstoffen Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung: Zugangsvoraussetzung (s.o.) Leistungsnachweise Grundstudium Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung: Zwischenprüfung (1) Leistungsnachweise Aufbaustudium Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung: Zwischenprüfung (1) + (2) Leistungsnachweise Vertiefungsstudium Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung : Zwischenprüfung (1) + (2) + (3) Leistungsnachweise Abschlussstudium Zwischenprüfung (1) Zwischenprüfung (2) Zwischenprüfung (3) Abschlussprüfung (4) Brandschutzbeauftragte/r - Zertifikat der Fachhochschule - Fachplaner/in für vorbeugenden Brandschutz - Zertifikat der Fachhochschule - Gutachter/in für vorbeugenden Brandschutz - Zertifikat der Fachhochschule - Sachverständige/r für vorbeugenden Brandschutz - Zertifikat der Fachhochschule - Aktuelle Studientermine im Internet unter > Studiengänge > Terminübersicht Abschlussprüfung (4) - Master - + Masterarbeit Änderungen vorbehalten Master of Engineering Studiengang Vorbeugender Brandschutz

3 Inhalte Studienabschnitt 1 - Grundstudium Modul 1: Gefahrenabwehr Anlagentechnischer Brandschutz - Grundlagen Brandschutzkonzept vfdb 01/01; Landesbauordnung; Anagentechnischer Brandschutz im Baurecht; Sonderbau; Vorschriften; Notwendigkeit des anlagetechnischen Brandschutzes; Schadensbeispiele; Konsequenzen; Brandmeldeanlagen; Anforderungen; Aufbau; Aufschaltbedingungen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen; Brandverlauf und Flashover; Löschanlagen; Einteilung von Löschanlagen; Wasserlöschanlagen; Sprinkleranlagen, Sprühwasserlöschanlagen; Schaumlöschanlagen; Wassernebellöschanlagen. Baulicher Brandschutz Rechtliche Grundlagen; Europäische Richtlinien; Musterbauordnung 11/02; Bauliche Anlagen, Gebäude; Allgemeine Anforderungen I, Brandverhalten von Baustoffen, Nicht brennbare Baustoffe; Das Grundstück und seine Bebauung; Bauliche Anlagen; Vorbeugender Brandschutz nach den Bauordnungen der Länder; Anforderungen an den Brandschutz nach den Landesbauordnungen; Feuerwiderstand der Bauteile; Brennbarkeit der Baustoffe; Angriffs- und Rettungswege; Bewegungsflächen und Zufahrtswege der Feuerwehr; Rauch- und Wärmeabzugsanlagen; Brandschutz für besondere Anwendungsbereiche. Brandlehre Stoffliche und energetische Voraussetzungen für die Verbrennung; Eigenschaften der brennbaren Stoffe; Zündmöglichkeiten; Löschvorgang; Löschmittel. Brandrisikoanalyse Risk-Management; Ausschluss möglicher Risiken; Brandverhütungs- und Sicherheitsvorschriften; Risikoerfassung und Risikobewertung in der Feuerversicherung; Risikoanalyse; Brandrisikobewertung. Brandschutz und Hilfeleistung Organisation des Brandschutzes; Aufgaben und Pflichten; Aufgaben des Landes; Aufgaben der Kreise und kreisfreien Städte; Aufgaben der Gemeinden; Arten der Feuerwehr; Eintreffzeiten der Feuerwehr; Einsatzgeräte; Grundausrüstung; Spezielle Schutzausrüstung; Rettungsgeräte; Feuerwehrfahrzeuge; Einsatz von Feuerlöschern; Gefahren an der Einsatzstelle; Brandausbreitung; Explosion, Gefahrgut; Einsatzmaßnahmen und Schadstofffreisetzung; Gefahrstoffdateien Infodienste; Verhaltensmaßregeln nach einem Brand. Brandschutz und Hilfeleistung - Praxis Praktische Löschübungen mit Brandsimulationsanlage. Brandschutzbegehung, Dokumentation, Auswertung, Empfehlung Anforderungen an Flucht- und Rettungspläne; Ergänzende Pläne und besondere Angaben; Ortsbegehung. Organisatorischer Brandschutz Brandschutz im Betrieb; Sicherheitsleitlinien, Brandschutzordnung; Sicherheitsunterweisung; Personeller Aufbau der Brandschutz-Organisation; Brandschutzbeauftragter; Brandschutzhelfer; Brandschutzmaßnahmen; Wartung und Pflege von Brandschutzanlagen; Einsatzpläne für die Feuerwehr; Organisation von Ortsbegehung und Brandschauen unter Beteiligung der örtlichen Feuerwehr; Brandschutz- und Räumungsübungen; Notfallplanung; Dokumentation und Ereignisanalyse; Verhaltensregeln im Brandfall. Planung und Bewertung von Brandschutzmaßnahmen Grundsätze der Brandschutzplanung; Bauordnungsrechtliche Grundlagen; Gliederung des Brandschutzes; Erfordernis von Brandschutzkonzepten; Brandschutzmaßnahmen im Brandschutzkonzept; Checklisten für die Abnahme. Rechtsgrundlagen des Brandschutzes Einführung; Brandschutzrecht der Länder; Aufgaben der Feuerwehren; Erläuterungen zu 15,25 Abs. 4, 32 Brandund Katastrophenschutzgesetz (Rheinland-Pfalz); Europarecht; Regelungskompetenzen und Rechtssetzungsverfahren; Wirkungen des Gemeinschaftsrechts auf den vorbeugenden Brandschutz; Verwandte Rechtsvorschriften; Unfallverhütungsvorschriften. Wirtschaftliche Bedeutung des Brandschutzes Versicherungsrechtliche Bestimmungen; Brandverhütungsund Sicherheitsvorschriften; Risikophilosophie und Brandschutzkonzept aus Sicht der Feuerversicherung; Risikoerfassung und Risikobewertung in der Feuerversicherung; Tarifierung Konzeption der Feuerversicherer; Honorierung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen; Bewertung der Brandbekämpfung; Baulicher Brandschutz aus Sicht der Versicherer; Unterschiede zu baurechtlichen Vorschriften. Workshop (Flucht-, Rettung-, Feuerwehr-, Alarmpläne) Alarmpläne; Feuerwehrplan; Flucht- und Rettungsplan; Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen; Ergänzende Pläne und besondere Angaben, Abwasserplan. Modul 2: Arbeitsmethoden Arbeitstechniken / Zeitmanagement Einführung in das Thema Zeitmanagement; Selbstmanagement; Verfahren und Vorgehensweise; Abgrenzung; Zeitwirtschaft; Zeitmanagement; Analyse; Regeln guter Zeitplanung; Anwendung der Zeitmanagement- Erkenntnisse; Grenzen der Zeitplanung; Arbeitsprinzipien; Das Ablage-System; Zeit gewinnen bei der Selbstorganisation, Organisation des Arbeitsplatzes: Organisationshilfen. Kommunikation, Rhetorik, Präsentationstechnik Kommunikation; Kommunikationsablauf; Rhetorik; Präsentationsvorbereitungen; Präsentationsaufbau; Visualisierung; Geeignete Einsatzmöglichkeiten der verschiedenen Medien; Tipps für den Umgang mit den verschiedenen Medien; Visualisierungselemente; Art der Darstellung. Umgang mit der Lernplattform Historie WebCT / VCRP; Startseite, Login-Seite, Browsercheck, ggf. Tune-up; Installation Sicherheitszertifikate VCRP / RHRK; Grundeinstellungen Mein Blackboard ; -Weiterleitungen in Tools, Geheime Frage, Möglichkeit der Kennwortänderung; Versenden von s über WebCT; Forumsfunktion / Posting / Datenanhänge;WirelessLan FH KL; Typische Probleme: Speicherung fehlerhafter Passwörter im Browser, Cookies, JavaScript, Firewalls, spezifische Provider-Browser. Modul 3: Praxisprojekte Projektarbeiten Anfertigung mehrerer praxisbezogener Projektarbeiten / Gutachten.

4 Inhalte Studienabschnitt 2 - Aufbaustudium Projektarbeiten Anfertigung mehrerer praxisbezogener Projektarbeiten / Gutachten. Modul 4: Recht I - Grundlagen Basic Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Vertragsabschluss; Allgemeine Darstellung der HOAI; Vertragsinhalt; Zweck und Aufbau der HOAI; Die HOAI im Detail; Das Leistungsbild des 15 HOAI; Spezielle Leistungen des Architekten / Ingenieurs 15 Abs. 3 HOAI; Ermittlung des Honorars, Zeithonorar; Nebenkosten; Abnahme; Zahlungen. Grundlagen des Arbeitsrechts Das Arbeitsverhältnis, Pflichten des Arbeitnehmers; Die Abmahnung; Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Rechtsgrundlagen, Rechtsgeschäfte, Schuldverhältnisse Rechtsordnung BGB; - Soziale Regeln, Öffentliches Recht, Privatrecht, Bürgerliches Gesetzbuch; Rechtssubjekte; - Natürliche und juristische Person; Rechtsobjekte; Rechte: absolute, relative, verbriefte, unverbriefte, befristete und unbefristete Rechte; Rechtsgeschäfte / Willenserklärung; Geschäfts-, Delikts-, Straf-, Partei- und Prozessfähigkeit; Der Vertrag: Allgemeines Vertragsrecht, Letter of intent, Vorvertrag, Aktenvermerk; Termine, Fristen, Bedingungen, Verjährungen; Stellvertretung; Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfe (Verantwortung des Schuldners für Dritte); Verbraucherschutz: Gesetz zur Regelung des Rechts der AGB, Verbraucherkreditgesetz; Recht der Schuldverhältnisse; Erlöschen von Schuldverhältnissen; Gutachten - Wertermittlung - Werkvertrag; Leistungsstörungen: Pflichtverletzung vor Vertragsabschluss / im Vertrag, Unmöglichkeit, Gewährleistung; Beziehung des Sachverständigen zu den Beteiligten; Anwendungsfälle. Sachenrecht Sachenrecht; Der Besitz; Das Eigentum; Immobiliar-Recht. Modul 5: Brandschutzplanung Anlagentechnischer Brandschutz - Vertiefung (Industriebaurichtlinie und RWA) Betriebliche Rechtsgebiete; Richtlinien zur Löschwasserversorgung; Rückhalteanlagen; Umgang mit wassergefährdenden Stoffen; Sicherheitskonzepte der Industrie; Verunreinigung des Löschwassers im Brandfall; Löschwasserversorgung Allgemeines. Brandschutzkonzepte, Objektbegehung Inhalte / Struktur von Brandschutzkonzepten (z.b. vfdb- Richtlinie 01/01); Dokumentation der baulichen Situation (Checkliste); festgestellte Mängel; Empfehlung für Mängelbeseitigung. DIN 4102, Europäische Normung, Verwendbarkeitsnachweise Gesetzliche Vorgaben zur Materialprüfung: europäische und national; Nachweis der Verwendbarkeit und Übereinstimmung; Brandverhalten und Klassifizierung von Baustoffen, Bauprodukten und Bauteilen, Baukonstruktionen; Wechselwirkung Brandrisiko-Bauteilanforderungen. Ganzheitliches Schutzkonzept, Schadenserfahrung, weiterführende Schutzziele, Brandschutzkonzept; Brandgefahren und Risiken; Schadenserfahrungen; Schutzziele und weiterführende Schutzinteressen; Weiterführende Schutzmaßnahmen und Qualitätssicherung. Haftung und Versicherung des Fachplaners Verantwortungen gemäß dem Bauordnungsrecht; Pflichten der am Bau Beteiligten; Erhöhte Eigenverantwortung; Gesetzliche Haftung: Haftungsauflagen für Personen- und Sachschaden;Versicherungsschutz: Grundsätze und Obliegenheiten des Versicherungsnehmers Planung von Trockenbauausführungen Baustoffe; Nachweis der Brauchbarkeit; Trockenbauarbeiten nach VOB Teil C (ATV Trockenbauarbeiten DIN 18340); Einflussbereiche des Trockenbaus auf den baulichen Brandschutz; Planungs- und Ausführungsdetails; Fehlerquellen. Schnittstellen zwischen Bauplanung und Bauausführung, Ausschreibung Grundlagen der Brandschutzplanung; Schnittstellen in der Planung und Ausführung; Bauliche Brandschutzmängel; Anlagentechnische Brandschutzmängel. Sonderbauten Beherbergungsstätten; Garagen; Heime; Industriebauten; Schulen; Verkaufsstätten; Versammlungsstätten. Workshop

5 Inhalte Studienabschnitt 3 - Vertiefungstudium Modul 6: Recht II - Sonderkapitel Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) Übersicht über die wichtigsten VOB/B Regeln; Mangelhafte und verspätete Vorleistungen; Ausführungsunterlagen und Ausführung; Gefahrtragung; Mängelrecht; Abnahme; Vollmacht des Architekten / Bauingenieurs. Bauordnungsrecht Darlegung der Grundsystematik des Bauordnungsrechts; Anwendungsbereich und Begriffsdefinitionen; Wesentliche materielle Anforderungen der LBauO; Die repressiven Eingriffmöglichkeiten der Bauaufsichtsbehörde, HOAI mit Leistungsbild für den baulichen Brandschutz Beziehungen Bauherr und Fachplaner für den baulichen Brandschutz; Wesen und Bedeutung des Fachplanervertrages; Grundlagen und Form des Fachplanervertrages; Inhalt des Fachplanervertrages (grundsätzlich); HOAI: Geltungsbereich, Begriffe, Aufbau; Leistungsbilder Brandschutz; Vergütung. Materielles Recht Landesbauordnung Rheinland-Pfalz ( 27-45). Privates Baurecht Rechtsgrundlagen; Pflichten des Bauunternehmers / des Bauherrn; Recht der Leistungsstörungen; Gewährleistungsrecht - Anspruch auf Mängelbeseitigung, Aufwendungsersatzanspruch, Schadenersatzanspruch, Verjährung der Gewährleistungsansprüche; Mängelgewährleistung nach VOB/B. Sachverständigenwesen Arten, Aufgaben, Rechte und Pflichten von Sachverständigen; Bedeutung der öffentlichen Bestellung / staatlichen Anerkennung; Bestellungsvoraussetzungen, -antrag und -verfahren; Zertifizierungen. Sonstige Rechtsgebiete Arbeitsschutzgesetz; Arbeitsstättenverordnung; Betriebssicherheitsverordnung; Gefahrstoffverordnung; Chemikaliengesetz; UVV der BGen; EG-Richlinien; Normen; Sonstige. Explosionsdokument: Grundlagen; Beurteilung der Explosionsrisiken; Technische Maßnahmen des Explosionsschutzes; Koordinierungspflichten Mustergliederung des Ex-Schutz- Dokumentes; Checklisten;Beispiel. Vergabe von Bauleistungen (VOB/A) Beteiligte: Bauherr, Architekt, Ingenieur, Planer, Unternehmer; Grundsätze der Ausschreibung; Ablauf des Vergabeverfahrens. Modul 7: Wirtschaft - Grundlagen Bilanzanalyse und Erfolgsrechnung Einführung; Inventar und Inventur; Erfolgskonten; Praxis der Geschäftsführung; Buchungen im Sachanlagenbereich; Buchungen zum Jahresabschluss. Investition und Finanzierung Investitionsplanung; Finanz-, Sachinvestitionen; Investitionsrechnung; Statische Verfahren der Investitionsrechnung; Interne und Externe Daten; Kosten- und Gewinnvergleichsrechnung; Rentabilitätsberechnung; Amortisationsrechnung; Dynamische Verfahren; Finanzmathematische Grundlagen; Kapitalwertmethode; Annuitätenmethode; Interne Zinsfußmethode; DCF-Methode; Simultanmodelle der Planungsrechnung; Theorie des Kapitalbudgets; Problem des Kapitalbedarfs einer Investition; Externe und Interne Finanzierung; Das finanzwirtschaftliche Gleichgewicht; Gesamtbewertung von Betrieben. Rechnungswesen Betriebliches Rechnungswesen; Erfassung der Kosten; Verrechnung der Kosten; Kostenträgerrechnung; Kosten und Beschäftigungsgrad; Kostenkurven und kritische Kostenpunkte; Plankostenrechnung; Teilkostenrechnung; Deckungsbeitragsrechnung. Modul 8: Planung und Bewertung Anlagentechnischer Brandschutz (Prüfung und Überwachung) Löschverfahren; Löschanlagenarten; Bemessungsgrundlagen; Sprinkler; Düsen; Pumpenanlagen; Baulicher Brandschutz. Aufbau und Inhalt von brandschutztechnischen Gutachten Aufgaben des BS-Gutachtens; Inhalte und Gliederungen von Gutachten; Allgemeine Angaben zum Bauvorhaben; Baulicher Brandschutz; Anlagentechnischer Brandschutz; Abwehrender Brandschutz; Organisatorischer Brandschutz; Anlagen / Pläne; Überwachung / Umsetzung; Sonstiges. Bewertung von Trockenbauausführungen Einflussbereiche des Trockenbaus auf den baulichen Brandschutz: Brandschutz der Konstruktion, Bildung von Brandabschnitten, Sicherung der Rettungswege, Installation und Gebäudetechnik; Planungs- und Ausführungsdetails; Schnittstellen zu anderen Gewerken. Leitungsanlagenrichtlinie, Systembödenrichtlinie Leitungsanlagen: Elektrische Leitungen mit verbessertem Brandverhalten, Medien; Leitungsanlagen in Rettungswegen; Führung von Leitungen durch raumabschließende Bauteile; Funktionserhalt von elektrischen Leitungsanlagen im Brandfall. Systemböden: Hohlböden, Doppelböden; Anforderungen an Systemböden in notwendigen Treppenräumen, in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie sowie in notwendigen Fluren; Anforderungen an Systemböden in anderen Räumen; Wände auf Systemböden. Lüftungsanlagenrichtlinie Brandverhalten von Baustoffen; Feuerwiderstand von Lüftungsleitungen; Absperrvorrichtungen von Lüftungsanlagen; Installation von Lüftungsleitungen; Einrichtungen zur Luftaufbereitung und Lüftungszentralen; Besondere Bestimmungen für Lüftungsanlagen nach DIN : ; Abluftleitungen; Gemeinsame Abführung von Küchenabluft und Abgas aus Feuerstätten; Anforderungen in Sonderbauten. Nachweisverfahren nach Abschnitt 7 der IndBauL Baulicher Brandschutz im Industriebau; Rechenverfahren; Berechnungsschritte; Brandbekämpfungsabschnitte; Nachweisverfahren; Grundlegende Parameter; Fläche der Brandbekämpfungsabschnitte; Brandlasterhebung; Anforderungen an Baustoffe und Bauteile sowie an die Größe der Brandbekämpfungsabschnitte;Rechenverfahren nach DIN Qualitätsmanagement, Gütesicherung und Abnahme von Brandschutzmaßnahmen Prüftiefe für Brandschutzanlagen; Hinweis zur Erstellung von Fachgutachten; Installationsanzeige für Brandschutzanlagen; Installations-Attest der Sprinkleranlage; Prüfplan der Anlage / der Pumpenanlagen; Einweisungsprotokoll; Erhaltung der Betriebsbereitschaft; Testprotokoll Brandmeldung und Hydranten; Sprinklerverzeichnis; Inspektions- und Prüfprogramm für Betreiber.

6 Inhalte Studienabschnitt 4 - Abschlussstudium Modul 2: Arbeitsmethoden Expertenwerkstatt / Rechtsstreit Simulation einer Gerichtsverhandlung, bei der erstellte Gutachten vorgetragen und verteidigt werden. Wissenschaftliches Arbeiten Teile einer wissenschaftlichen Arbeit; Anforderungen an Inhalt, Struktur, Form; Die wissenschaftliche Arbeit; Das separate Kurzreferat (Abstrakt); Das Zitieren fremder Quellen; Quellenagaben; Verzeichnisse; Muster für die Struktur einer Diplom-/ Masterarbeit. Projektarbeiten Anfertigung mehrerer praxisbezogener Projektarbeiten / Gutachten. Modul 9: Recht III - Verfahrensrecht Gerichtswesen - Der Sachverständige im Gerichtsverfahren Grundzüge des Justizaufbaues, Spruchkörper; Instanzenzüge; Grundzüge des Zivilprozesses; Grundzüge des Strafprozesses, Unterschiede von Zivil- und Strafprozess; Selbstständiges Beweisverfahren nach der ZPO; Rechte und Pflichten des Sachverständigen; Haftung des Sachverständigen bei gerichtlicher Tätigkeit; Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen; Ladung Gütetermin Partei; Schriftliche Vorverfahren; Beauftragung schriftliches Gutachten; Ladung zum Termin; Sachverständigen-Gutachten, Kostenabrechnung; Ladung von Zeugen; Beschluss, Terminladung; JEVG. Strafrecht Die wichtigsten Grundsätze des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuchs; Aufbau einer Strafbarkeitsprüfung; Das Strafverfahren; Die Rechtsfolgen von Straftaten; Ordnungswidrigkeiten; Ablaufschema: Die Strafgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland. Modul 10: Brandschutz-Ingenieurverfahren Evakuierungsberechnung Parameter von Evakuierungsvorgängen; Kriterien von Evakuierungs-Simulationen; Modellierungs-Möglichkeiten für Evakuierungsvorgänge; Eingangsdaten für Evakuierungs- Simulation. Ingenieurverfahren zur Nachweisführung nach Industriebaurichtlinie Spezielle Zielsetzungen der M-IndBauRL als Sonderbauvorschrift; öffentlich-rechtliche Risikobewertung für Industriebauten; Interpretation der Schutzziele im Sinne der M-IndBauRL; Einzelanforderungen der M-IndBauRL; DIN " Baulicher Brandschutz im Industriebau": Anwendungsbeispiel. Konstruktiver Brandschutz Grundlagen der Kalt-Bemessung im Konstruktiven Ingenieurbau nach nationalen und europäischen Normen (Stahlbeton, Stahl, Verbundbau, Holz, Mauerwerk); Baurechtliche Grundlagen als Voraussetzung für die Anwendung von Ingenieurmethoden; Brandsimulation mittels Wärmebilanzrechnung; Grundlagen der Modellierung eines Mehrraum-Zonenmodells; Vorstellung eines Simulationsmodells; Brandszenarien für die Anwendung von Ingenieurmethoden; Ergebnismöglichkeiten von Brandsimulationsberechnungen; Temperaturberechung im Bauteil; Anwendungsbeispiel; Temperaturabhängiges Materialverhalten; Bestimmung der vorh. Feuerwiderstandsdauer; Vergleich der nationalen und europäischen Heißbemesssungsnormen (DIN , DIN 4102-A1, DIN , sowie Eurocode 1 bis 6); Nachweisstufen zur Bestimmung der vorhandenen Feuerwiderstandsdauer einer Baukonstruktion gem. den Eurocodes und den zugehörigen nationalen Anwendungsdokumenten (NAD); Übersicht über Brandschutzsoftware; Anwendungsbeispiel. Sonderbauten (Vertiefung), Laborbesuche im chemischen Betrieb Besonderheiten der chemischen Industrie, Sonderlösungen außerhalb der Industriebaurichtlinie, Einbindung von Werkfeuerwehr in Brandschutzkonzepte, Organisatorischer Brandschutz, Laborbauten, Tanklager. Modul 11: Brandschutz im Bestand Bewegliche Abschlüsse Rechtsgrundlagen für die Notwendigkeit von Brand- und Rauchschutzabschlüssen; Verwendbarkeitsnachweise und Übereinstimmungs-Dokumente (Bauregelliste); Arten und Einsatzmöglichkeiten von Abschlüssen; Glasarten, Verglasungen und Einsatzmöglichkeiten; Technische Ausstattung und Beschläge; Anforderungen an Abschlüsse für besondere Anwendungen; Montage und Montagefehler. Brandschutz im Bestand Brandschutzanforderungen; Allgemeine Vorgaben; Brandrisiken; Parameter für Risikobewertung; Bauwerksanalyse; Bewertung von Tragkonstruktionen; Ausbaukomponenten; Installationsführung; Rettungswege; Notwendigkeit von Brandschutzkonzepten; Nachrüstmöglichkeiten für Strukturen und Komponenten; Nachrüstmaßnahmen in Verbindung mit Stahlkonstruktionen; Nachrüstmaßnahmen für andere tragende Bauteile, Ausbaukomponenten; Installationsführung; Rettungswege; Ausführung von Maßnahmen, Ausschreibung und Qualität; Nachweisführung von Brandschutzmaßnahmen; Zusammenfassung und Schlussbetrachtung. Brandschutzsanierungsplanung am bestehenden Gebäude Grundlagen des Bestandsschutzes; Änderung / Nutzungsänderung; Einsichtnahme in die Bauakten / Baupläne; Örtliche Bestandsaufnahme; Brandschutzkonzept; Maßnahmenkatalog; Anwendungsbeispiel. Flachdach, Planungshinweise für Brandschutz Dachaufbau; Dachbaustoffe und -bauteile; Profile; Abschottung der Hohlräume; Durchdringungen; Anschluss von Trennwänden; Anwendungsbeispiele. Risikomanagement, Versicherungswesen Risiko und Sicherheit: Definition, Arten und Wahrnehmung; Managementsystem: Grundsätze, Aufbau und Abläufe: Risikomanagement: Identifizierung, Analyse und Bewertung von Risiken; Strategien und Maßnahmen zur Risikobewältigung: Vermeidung und Minimierung von Risiken, Versicherungsschutz; Krisenmanagement; Notfallvorsorge und Kontinuitätsmanagement; Beispiele aus der Praxis. Sanierung von brandspezifischen Gebäudeschadstoffen Kontaminierte Bereiche; Gebäudeschadstoffe: Asbest, Künstliche Mineralfasern, Holzschutzmittel, Polychlorierte Biphenyle, Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe, Biologische Arbeitsstoffe; Vorschriften und Regelungen; Gefährdungsbeurteilung; Organisatorische und technische Schutzmaßnahmen; Maßnahmen zur Entsorgung.

7 Teilnahmebedingungen Gültigkeit Die Teilnahmebedingungen gelten für alle Weiterbildungsstudien der Technischen Akademie Südwest e.v. im folgenden Veranstalter genannt und der Studiengänge der TAS / Fachhochschule. Diese Bedingungen gelten, soweit nicht andere rechtlich bindende Regelungen, insbesondere solche der Arbeitsverwaltung, entgegenstehen. Abweichende Abmachungen bedürfen der Schriftform. Weiterbildungsangebot Die Unterrichtsinhalte entsprechen dem jeweils gültigen Weiterbildungsangebot. Gesetzliche Bestimmungen und Vorgaben für öffentlich-rechtlich anerkannte Abschlüsse (Rahmenlehrpläne und Prüfungsordnungen) werden eingehalten. Örtliche und terminliche Veränderungen der Lehrgangs-Abschnitte sowie zweckmäßige Änderungen und Ergänzungen des Weiterbildungsablaufs bleiben vorbehalten. Vorrangig und maßgeblich ist das Erreichen des Weiterbildungszieles. Bei zu geringer Beteiligung oder aus anderen wichtigen Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, können ausgeschriebene Weiterbildungsstudien abgesagt werden. Bei Absage eines Weiterbildungsstudiums werden die Teilnehmer / -Innen benachrichtigt und bereits bezahlte Teilnahmeentgelte / -gebühren in voller Höhe zurückerstattet. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die Teilnahmeentgelte / -gebühren entsprechen den Angaben des jeweiligen Weiterbildungsangebotes. Voraussetzungen zur Teilnahme Über die Weiterbildungsteilnahme entscheidet der Veranstalter auf Grund der für das angestrebte Weiterbildungsstudium verbindlichen Zugangsvoraussetzungen und - soweit vorgesehen - des Ergebnisses der Aufnahmeprüfung. Anmeldung - Rücktritt - Gerichtsstand Die Anmeldung erfolgt schriftlich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Mit der Anmeldung erkennen die Teilnehmer / -Innen die Teilnahmebedingungen an. Ein Rücktritt des Weiterbildungsstudiums ist nur vor Studienbeginn möglich. Er muss gegenüber der zuständigen Ausbildungsstätte schriftlich erklärt werden. Erfolgt der Rücktritt später als 14 Tage vor Studienbeginn, wird eine Bearbeitungspauschale von 10 % des Studienentgelts / -gebühr berechnet. Erfolgt der Rücktritt weniger als 7 Tage vor Studienbeginn, sind die Entgelte / Gebühren für den ersten Weiterbildungsabschnitt fällig. Erfolgt der Rücktritt, weil die beantragte Förderung für das Studium oder für den Teilnehmer nicht bewilligt wird, entstehen dem Teilnehmer keine Rücktrittskosten. Gerichtsstand für bei Teile ist Kaiserslautern. Zahlung / Fälligkeit Die in Rechnung gestellten Teilnehmerbeiträge bzw. Studienentgelte / -gebühren sind 14 Kalendertage nach Datum der Rechnungsstellung fällig. Kündigung Wenn nicht anders vereinbart, gelten die folgenden Regelungen: Bei Weiterbildungsstudien mit einer Dauer von mehr als 3 Monaten kann die Kündigung zum Ende des laufenden Semesters erfolgen, dann jeweils zum Semesterende / bei Masterstudiengängen jeweils zum Halbjahresende. Fernbleiben vom Unterricht gilt nicht als Kündigung. Im Fall der Kündigung werden die Teilnahmeentgelte / -gebühren bis zum Semesterende berechnet. Ohne ordnungsgemäße Kündigung bleibt die Verpflichtung zur Bezahlung des vollen Teilnahmeentgelts. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung wegen eines wichtigen Grundes im Sinne der einschlägigen Rechtsprechung bleibt unberührt. Pflichten der Teilnehmer / Teilnehmerinnen Oberstes Ziel aller Mitarbeiter des Veranstalters ist der Erfolg jedes Teilnehmers. Deshalb sind deren Anweisungen und die Hausordnung zu befolgen. Die Teilnehmer / -Innen verpflichten sich, am Unterricht regelmäßig teilzunehmen. Der Stundenplan und die jeweilige Hausordnung sind verbindliche Vorgaben. Soweit vorgeschriebene Arbeitsmittel nicht gestellt werden, bitten wir diese auf eigene Kosten zu besorgen. Zur Verfügung gestellte Geräte sowie die Unterrichtsräume bitten wir pfleglich zu behandeln. Teilnehmer / -Innen, die nachhaltig gegen die Teilnehmerpflichten verstoßen, können vom Unterricht ausgeschlossen werden. Dem Veranstalter bleibt es vorbehalten, Schadensersatzansprüche wegen Verstoßes gegen diese Teilnehmerpflichten geltend zu machen. Abschluss / Prüfung Das Weiterbildungsstudium endet alternativ mit der Übergabe einer Teilnahmebescheinigung oder eines Zertifikats oder eines Diploms oder Masterurkunde, der Erfolgskontrolle bzw. Abschlussprüfung, der Zulassung zur Abschlussprüfung einer externen Prüfinstanz wie z.b. der IHK. Eine bestandene Erfolgskontrolle bzw. Abschlussprüfung wird den Teilnehmer / -Innen durch eine Urkunde oder ein Zeugnis / Zertifikat bescheinigt. Voraussetzung für die Prüfungsteilnahme ist der Ausgleich aller in Rechnung gestellten Teilnehmerbeiträge bzw. Studienentgelte / - gebühren. Ebenso werden Zeugnisse und Urkunden nur ausgehändigt, wenn alle Forderungen ausgeglichen sind (siehe Zahlung / Fälligkeit ). Zusatzleistungen Wenn für das Studium ein Praktikum vereinbart ist, werden geeignete Praktikantenplätze in Absprache zwischen den Teilnehmer / - Innen und dem Veranstalter beschafft. Zimmerreservierungen, die von dem Veranstalter im Auftrag der Teilnehmer / -Innen vorgenommen werden, sind für diese unmittelbar verbindlich. Es entsteht ein Reservierungsvertrag zwischen ihnen und dem Vermieter. Umdispositionen oder Stornierungen müssen die Teilnehmer / -Innen selbst schriftlich vornehmen. Haftung Für Schäden haften die Veranstalter nur im Rahmen von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Dies gilt auch für deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Schadenersatz der Veranstalter gegeneinander aus Vertrag, vorvertraglicher Sorgfaltspflicht, positiver Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung sind ebenfalls ausgeschlossen soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, die im Rahmen der Maßnahmen angesetzt werden. Der Veranstalter haftet nicht für Verlust, Beschädigungen oder Diebstahl von Gegenständen aller Art in den Veranstaltungsräumen. Die Teilnahme an einem Weiterbildungsstudium garantiert nicht das Bestehen der Erfolgskontrolle bzw. der Prüfung. Salvatorische Klausel Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise ihre Bestandskraft verlieren, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Stand 28. Februar 2006

8 Persönliche Kompetenz gewinnen Die Brandgefahr in Unternehmen und Betrieben ist eine ernst zu nehmende Bedrohung. Dieser Gefahr kann durch sinnvolle vorbeugende Maßnahmen wirksam begegnet werden. Die jüngsten Ereignisse haben gezeigt, dass der Brandschutz von elementarer Bedeutung und Wichtigkeit ist. Spektakuläre Brände könnten vermieden werden, wenn die am Bau Verantwortlichen das erforderliche Wissen und die notwendige Praxiserfahrung hätten. Es genügt nicht, nach einem Brand die Ursachen zu analysieren, zu registrieren und die Verantwortlichen abzustrafen. Erforderlich ist ein vertieftes Wissen bei allen, die am Bau Verantwortung tragen. Dieses Wissen vermittelt die Fachhochschule Kaiserslautern in Kooperation mit der Technischen Akademie Südwest (TAS ) in dem Weiterbildungsstudiengang Vorbeugender Brandschutz. Bei diesem Studiengang wird nicht nur theoretisches Wissen, sondern insbesondere praktische Erfahrungen in hohem Maße vermittelt, um den Anforderungen gerecht zu werden, die der Markt an qualifizierte Brandschützer stellt. Der Brandschutzbeauftragte (nach CFPA EUROPE und vfdb- Richtlinie 12/09-01) muss persönlich und fachlich in die Lage versetzt werden, den Brandschutz in "seinem" Betrieb durchzuführen. Seine Tätigkeit ist vom Arbeitgeber laufend zu überwachen. Der Fachplaner ist tätig in der Planung, die Gewerke übergreifend ist und haustechnische und bauliche Brandschutzmaßnahmen umfasst. Der Gutachter nimmt gutachterliche Stellungnahmen für den vorbeugenden Brandschutz wahr. Der Sachverständige ist in der Lage, Wissen und Können für brandschutztechnische Erfordernisse aus den Konzepten in die Detailplanung zu übertragen. Zielgruppe Leiter und Mitarbeiter (insbes. auch Brandschutz-Verantwortliche, Fachkräfte für Arbeitssicherheit). Personen, die eine zusätzliche berufliche Qualifikation anstreben. Zulassungsvoraussetzungen zum Zertifikatsstudiengang Abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich Architektur, Bauingenieurwesen oder in einem verwandten Studiengang. Eine mindestens einjährige berufliche Tätigkeit nach dem ersten Studienabschluss. Personen ohne Hochschulabschluss, die beruflich qualifiziert sind, können unter bestimmten Voraussetzungen zum Studium an der Fachhochschule zugelassen werden. Zulassungsvoraussetzungen zum Masterstudiengang Abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich Architektur, Bauingenieurwesen oder in einem verwandten Studiengang. Eine mindestens einjährige berufliche Tätigkeit nach dem ersten Studienabschluss. Personen ohne Hochschulabschluss können unter folgenden Voraussetzungen zugelassen werden: 1. Sie müssen mindestens über die Fachhochschulreife verfügen. 2. Sie müssen eine berufliche Tätigkeit ausüben oder ausgeübt haben, die hinreichende inhaltliche Zusammenhänge mit dem gewählten Studiengang aufweist, insbesondere Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die für den Studiengang förderlich sind. 3. Sie sollten diese berufliche Tätigkeit mindestens fünf Jahre ausgeübt haben. 4. Sie müssen eine Eignungsprüfung, die von der Fachhochschule Kaiserslautern durchgeführt wird, erfolgreich bestanden haben. Organisation des Studiums Das Studium ist eingebunden in das Kompetenzzentrum Bau der Technische Akademie Südwest e.v. / Fachhochschule Kaiserslautern. Das Studium ist auch verbunden mit den weiterbildenden Studiengängen Grundstücksbewertung; Bauschäden, Baumängel und Instandsetzungsplanung; Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz; Instandhaltungsmanagement von Rohrleitungssystemen. Diese Studiengänge können auch mit einem akademischen Grad abgeschlossen werden. Für diesen Zertifikatsstudiengang vorbeugender Brandschutz besteht ebenfalls ein akademischer Studiengang mit Abschluss Master of Engineering (M.Eng.). Bestandene Prüfungsteile aus dem Zertifikatsstudium können auf Antrag anerkannt werden. Das Studium umfasst 4 Semester und ist ein berufsbegleitendes Fernstudium mit Präsenzphasen (ca. 400 Präsenzstunden) an der Fachhochschule Kaiserslautern. In jedem Semester sind in der Regel zwei Studienwochen zu absolvieren. Hinzu kommen Hausarbeiten, Selbststudium, die Erstellung von Projektarbeiten, sowie Prüfungstermine. Themen und Aufgabenstellungen werden dem Stand der Wissenschaft und Entwicklung angepasst. Sie können neben Ihrer Beschäftigung studieren. Die Abschlüsse der Fachhochschule Zertifikate sind dem rechtlich geregelten Bereich zuzuordnen. Ein Schwerpunkt des Studiums ist die Verbindung von Theorie und Praxis. Sie erwerben neben fachlicher Kompetenz auch soziale Kompetenz. Welche Leistungsnachweise / Zertifikate / Abschlüsse gibt es? Die erfolgreiche Teilnahme an den jeweiligen Studienabschnitten wird beim Bestehen der Leistungskontrollen jeweils durch ein Zertifikat der Fachhochschule Kaiserslautern bestätigt. Es handelt sich bei den Zertifikaten um Nachweise im rechtlichen geregelten Bereich einer Hochschule. Diese Abschlüsse unterliegen strengen Qualitätskontrollen. Nach erfolgreichem Abschluss der Masterprüfung wird im Masterstudiengang der akademische Grade "Master of Engineering" verliehen. Das Akkreditierungsverfahren läuft zur Zeit. Was kostet das Studium? Studiengebühren pro Semester 2.600,00 (Regelstudium vier Semester); Wiederholungs- / Folgesemester bis zum Abschluss der letzten Prüfungsleistung (nach der Regelstudienzeit) 770,00; Urlaubsemester 100,00; zzgl. der Gebühren für das Studentenwerk / AStA in jedem Semester. Die Gebühr ist mehrwertsteuerfrei. In der Gebühr enthalten: Einschreibung, Rückmeldungen, Betreuung Erstkorrektur der Gutachten, der Abschlussarbeit und der Hausarbeiten Lehrmaterialien, Lernplattform über Internet Zulassungs- und Prüfungsgebühren für die regulären Prüfungen (Wiederholungsprüfungen werden gesondert berechnet). Die Gebühren werden für das einzelne Semester berechnet. Nach Prüfung und Zulassung zum Studium erhalten Sie die erste Rechnung; dann jeweils eine zum Semesteranfang. Kündigungsmöglichkeiten zum Semesterende bestehen. Teilnehmer / Teilnehmerinnen im Studiengang gelten als Studierende; sie erhalten einen Studierendenausweis, dieser gilt als Studiennachweis. Technische Akademie Südwest e.v. TAS Die TAS ist von der Fachhochschule Kaiserslautern mit der Organisation des Studiums betraut. Für die Durchführung besteht ein zertifiziertes Qualitätssicherungssystem. Die TAS ist nach DIN EN ISO 9001:2000 akkreditiert und zertifiziert. Die Akkreditierung wurde im Jahr 2007 wiederum bestätigt. Wer ist die TAS? Die TAS besteht seit 1977, ist als Verein eingetragen und führt den Namen Technische Akademie Südwest e.v. Akademie für technisch-wissenschaftliche Fortbildung in Wirtschaft und Verwaltung. Der Sitz der Technischen Akademie Südwest ist Kaiserslautern. Die TAS ist ein Institut an der Fachhochschule Kaiserslautern und an der Technischen Universität Kaiserslautern. Die Institution ist als qualifiziertes Weiterbildungsinstitut für technisch-wissenschaftliche Weiterbildung ausgewiesen. Was bietet die Fachhochschule nach dem Studium? Die TAS / Fachhochschule Kaiserslautern bieten regelmäßig Seminare zur Aktualisierung an. Daneben bieten die Kongresse / Tagungen allen Absolventen und Interessenten die Möglichkeit, ihr Wissen auf dem Laufenden zu halten. Für weitere Informationen / Unterlagen zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an die Geschäftstelle.

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