Der Strommarkt soll nun auch für Kleinkunden geöffnet werden! Editorial

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1 Ausgabe 2 / Bernischer Elektrizitätsverband Editorial Liebe BEV-Mitglieder! Es ist bereits einige Jahre her, seit das Volk im Jahr 2002 den ersten Versuch einer Strommarktliberalisierung damals noch unter dem Titel Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) in einer Abstimmung abgelehnt hat. Nachdem 2009 ein erster Schritt mit der teilweisen Marktöffnung für Grosskunden doch noch Tatsache wurde, soll nun der Markt auch für sämtliche Kleinkunden geöffnet werden. Dies auf 2018, also ganze 16 Jahre nach dem ersten Versuch! Die politischen Mühlen in der Schweiz mahlen langsam. Ob sie das Ziel einer vollständigen Marktöffnung aber überhaupt erreichen, ist auch heute noch alles andere als gesichert. (Zu) viele unterschiedliche Ansprüche von allen Seiten werden noch die eine oder andere Überraschung bringen. Die Branche darf auf die im nächsten Jahr geplante Debatte im Parlament gespannt sein. Aber zumindest eines ist sicher: Die Diskussion ist lanciert und das Thema Strom wird weiterhin auf der Agenda bleiben. Ob das politische Hickhack auch gute und tragfähige Lösungen bringen wird, bleibt abzuwarten. Wir hoffen, Ihnen mit dieser Ausgabe wiederum ein paar Neuigkeiten und spannende Impulse weitergeben zu können und sind für Rückmeldungen jederzeit dankbar. Herzlich, ihr Bernischer Elektrizitätsverband BEV, Urs Gnehm, Redaktor Newsletter Der Strommarkt soll nun auch für Kleinkunden geöffnet werden! Der Bundesrat hat die Vernehmlassung für die umstrittene freie Wahl des Stromanbieters für Kleinkunden gestartet. Geht es nach den Plänen von Energieministerin Doris Leuthard, sollen ab 2018 alle Schweizer Stromkonsumentinnen und -konsumenten, also auch die Haushalte und das Gewerbe, ihren Stromlieferanten selber wählen können. Der Bundesrat hat am 8. Oktober 2014 die Vernehmlassung zu einem Bundesbeschluss über die volle Strommarktöffnung gestartet. Die Vernehmlassung dauert noch bis zum 22. Januar Die Marktöffnung ist bereits im geltenden Stromversorgungsgesetz (StromVG) vorgesehen, das vom Parlament im März 2007 verabschiedet wurde. Das Parlament legte damals fest, dass der Markt in zwei Schritten geöffnet werden soll: Ab 2009 für grosse Stromverbraucher mit über 100`000 Kilowattstunden Stromverbrauch pro Jahr. Fünf Jahre später für sämtliche Stromkonsumentinnen und -konsumenten. Um die entsprechenden Artikel im StromVG in Kraft zu setzen, ist ein referendumsfähiger Bundesbeschluss nötig. Infolge der umfangreichen Arbeiten zur Energiestrategie 2050, die 2011 nach dem Grundsatzentscheid von Bundesrat und Parlament zum schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie in Angriff genommen wurden, mussten die Vorbereitungen für den zweiten Marktöffnungsschritt zurückgestellt werden. Aufgrund der politischen und wirtschaftlichen Bedeutung der Vorlage, führt der Bundesrat nun eine breit gefächerte Vernehmlassung durch, die bis zum 22. Januar 2015 dauert. Falls das Referendum nicht ergriffen wird, können die neuen Bestimmungen per Anfang 2017 in Kraft treten, so dass sich kleine Endverbraucher erstmals ab dem 1. Januar 2018 vom Stromlieferanten ihrer Wahl beliefern lassen können.

2 Ausgabe 2 / Seite 2/7 Was soll nun konkret geändert werden? 1. Kleine Endverbraucher (Stromverbrauch unter 100`000 Kilowattstunden/Jahr) Nachdem die Stromversorgungsunternehmen ihre Tarife für das Folgejahr jeweils im Sommer bekannt geben, kann jeder Endverbraucher seinen Stromlieferanten frei wählen - erstmals soll dies per möglich sein. Ab dann ist ein Wechsel jährlich, jeweils mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten (d.h. jeweils auf Ende Oktober), möglich. Ein Wechsel in den freien Markt ist nicht obligatorisch. Endverbraucher werden weiterhin von ihrem lokalen Versorgungsunternehmen beliefert, bzw. ohne Kündigung werden sie in der so genannten Grundversorgung mit abgesicherter Stromversorgung" (WAS-Modell) sein. Die Tarife im WAS-Modell werden von der Eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom geprüft und wenn nötig herabgesetzt. Der Wechsel aus der abgesicherten Grundversorgung in den freien Markt soll durch geeignete Rahmenbedingungen möglichst einfach sein. Die anfallenden Wechselkosten dürfen den wechselnden Endverbrauchern nicht in Rechnung gestellt werden. Die Rückkehr in die Grundversorgung ist jedes Jahr möglich (die Regel: einmal frei = immer frei gilt hier also nicht), so dass die Wechselbereitschaft und damit der Wettbewerb gefördert werden. Die Überwachung und Kontrolle der Strompreise im freien Markt erfolgt durch den Preisüberwacher und bei Bedarf durch die Wettbewerbskommission. 2. Grosse Endverbraucher (Stromverbrauch ab 100`000 Kilowattstunden/Jahr) Sie müssen ab 2017 zwingend in den freien Markt; die abgesicherte Grundversorgung entfällt für sie endgültig. Die bisherigen Erfahrungen sind positiv. Die Wahlmöglichkeit nutzen heute ca. 27% aller Grossverbraucher, welche rund die Hälfte des gesamten Schweizer Stromkonsums ausmachen. 3. Revision Stromversorgungsverordnung (StromVV) Die Ausführungsbestimmungen zu den neu in Kraft tretenden Artikeln des StromVG (Artikel 7, Artikel 13 Absatz 3 Buchstabe b) müssen in der Stromversorgungsverordnung (StromVV) entsprechend angepasst werden. Neu zu regeln sind insbesondere die (Vertrags-) Modalitäten im Wahlmodell der abgesicherten Stromversorgung (Fristen, Wechselkosten), die Überprüfung der Tarife der Grundversorgung sowie allenfalls weitere Einzelheiten, die für die Sicherstellung des diskriminierungsfreien Netzzugangs notwendig sind. 4. Stromabkommen Schweiz-EU Die Umsetzung der vollen Strommarktöffnung erfüllt eine der Voraussetzungen, welche für den Abschluss eines Stromabkommens mit der EU notwendig sind. Linke Parteien drohen mit dem Referendum..und die Strombranche ist sich (noch) nicht einig! 2002 hat ein Referendum der Gewerkschaften den ersten Versuch zur Strommarktöffnung verhindert. Erneut löst nun die Liberalisierung Referendumsdrohungen aus. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) befürchtet einen Zerfall der Strompreise und eine «Destabilisierung» der Strombranche. Dies sei nicht nur für die Mitarbeiter problematisch, sondern für die ganze Energiewende. Statt einer Marktöffnung müsste die Versorgungssicherheit Priorität haben. Deshalb dränge der SGB auf einen Gesamtarbeitsvertrag für die Stromwirtschaft, der auch Weiterbildung und Umschulung regeln würde.

3 Ausgabe 2 / Seite 3/7 Der Personalabbau müsse gestoppt werden. Das Referendum bleibe daher eine Option, «die in den Gremien intensiv diskutiert werden wird», so eine Sprecherin des Gewerkschaftsbundes. Ähnlich argumentiert die SP und verlangt, dass die «abgesicherte Grundversorgung» mit Ökostrom erfolge. Beachtlich ist zudem die SP-Position zum bilateralen Weg: Seit das Stromabkommen mit der EU nach dem 9. Februar auf Eis liege, sei die Notwendigkeit einer vollständigen Öffnung des Strommarkts nicht mehr gegeben, so die SP. Die Grünen wollen eine Verteuerung von Strom aus nichterneuerbaren Energien. Während der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) die Strommarktöffnung insgesamt begrüsst, sind die kleinen EVU s eher dagegen: «Eine weitere Liberalisierung kann nicht gleichzeitig mit der Energiewende erfolgen», sagt Peter Lehmann, Präsident des Dachverbands Schweizer Verteilnetzbetreiber (DSV, dem ja auch der BEV angehört). Er befürchtet wie die Gewerkschaften eine Destabilisierung des Sektors. Natürlich werde man sich mit den anderen Kritikern nun zusammentun, erklärt Lehmann scheiterte die Marktöffnung auch an der Skepsis der Gemeindewerke. Der VSE ist zwar für die Öffnung, kritisiert aber die geplante Preisregulierung im Wahlmodell abgesicherte Stromversorgung (WAS). VSE-Präsident Kurt Rohrbach ist im Gegensatz zu den Gewerkschaften der Meinung, dass die Branche in der Lage sei, die Herausforderungen der vollständigen Marktöffnung zu bewältigen. Die Problematik weiter sinkender Strompreise beurteilt Rohrbach als nicht so dramatisch. Es gebe grössere Probleme für die Firmen als die Marktöffnung, etwa die Regulierung und Subventionierung rund um die Energiestrategie 2050, so Rohrbach, der die von der SP nun geforderte ökologische Ausgestaltung des WAS-Modells ablehnt. Just wegen solcher drohenden Komplikationen verlange die Branche auch eine Frist bis 2018 für die Umsetzung, so Rohrbach, der gegenüber GAV-Verhandlungen Offenheit signalisiert. Wirtschaftsverbände wie Swissmem, der Gewerbeverband sowie die bürgerlichen Parteien sprechen sich ebenfalls positiv gegenüber der Marktöffnung aus. Der Kanton Bern macht Ernst mit der Umsetzung des Grossverbraucherartikels zur Steigerung der Energieeffizienz. Vorerst sollen die Daten der Grossverbraucher im Kanton Bern erhoben werden. Ende September haben die Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) im Kanton Bern Post vom Amt für Umweltkoordination und Energie (AUE) erhalten. Bis zum 31. Oktober 2014 mussten sie sämtliche Adressen von Grossverbrauchern melden. Gemeint sind damit Endverbraucher, welche jährlich mehr als 0,5 GWh Strom oder mehr als 5 GWh Wärmeenergie verbrauchen. Konkret müssen die EVU s alle Adressen von Kunden melden, welche im Kalenderjahr 2013 mehr als kwh Elektrizität oder mehr als m3 Erdgas verbraucht haben. Das AUE stützt sich bei dieser Erhebung auf Artikel 6 Absatz 2 der Kantonalen Energieverordnung vom 26. Oktober Dieser lautet ist berechtigt, dazu von den öffentlichen Verwaltungen, den im Kanton Bern tätigen Energieversorgungsunternehmen und den Grossverbrauchern die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu verlangen. In Absatz 3 steht dazu auch, dass die öffentlichen und privaten Geheimhaltungsinteressen gewahrt bleiben. Somit ist klar, dass die EVU s verpflichtet sind, die vom AUE verlangten Daten zu liefern.

4 Ausgabe 2 / Seite 4/7 Gemäss dem neuen Energiegesetz kann die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion im Rahmen der vom Regierungsrat vorgegebenen Ziele mit einzelnen oder mit Gruppen von Grossverbrauchern mittel- und langfristige Verbrauchsziele vereinbaren. Sie berücksichtigt dabei die Effizienz des Energieeinsatzes zum Zeitpunkt der Zielfestlegung und die absehbare technische und wirtschaftliche Entwicklung der Verbraucher. In diesen Verträgen werden gemäss Art. 42, Abs. 2 KEnV mindestens folgende Punkte festgelegt: a) Ausgangslage und Verbrauchsziele, b) Kontrolle der Einhaltung, c) Berichterstattung, d) Befreiung von den Minimalanforderungen, e) Vertragsdauer. Halten die Grossverbraucher die im Vertrag geregelten Massnahmen ein, können sie für die Vertragsdauer von der Einhaltung verschiedener Bestimmungen entbunden werden (Art. 42 KEnV). Werden die im Vertrag vereinbarten Verbrauchsziele hingegen nicht erreicht, kann die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion den Vertrag durch Verfügung kündigen. Wie die vom Kanton definierten Ziele genau aussehen werden und wie der konkrete Zeitplan aussieht, ist im Moment noch nicht bekannt. Man darf aber sicher gespannt sein! Neue Vorstandsmitglieder beim BEV: Adrian Haas und Ruedi Heiniger An der Mitgliederversammlung vom Sommer 2014 wurden Adrian Haas und Ruedi Heiniger als Nachfolger von Therese Rufer und Hans-Jörg Köchli neu in den Vorstand des BEV gewählt. Grund genug, die beiden neuen Mitglieder etwas näher vorzustellen. Heute ist zuerst Adrian Haas an der Reihe (Ruedi Heiniger wird in der nächsten Ausgabe vorgestellt). Adrian Haas (1960) wohnt mit seiner Familie in Bern und ist hauptberuflich Direktor des Handels-und Industrievereins (HIV) des Kantons Bern. Er ist Mitglied im Grossen Rat des Kantons Bern (Präsident der FDP-Fraktion) und somit mit den politischen Rahmenbedingungen für die Berner Wirtschaft sowohl beruflich wie auch politisch bestens vertraut. Er hat an der Universität Bern Rechtswissenschaften studiert und später ein Doktorat an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Uni Bern erlangt. Zudem hat er sich auch noch spezifisches Managementwissen in verschiedenen betriebswirtschaftlichen Weiterbildungen angeeignet. Adrian Haas ist unter anderem Präsident der Grossratsgruppe der Berner Fachhochschule, des Steuerungsausschusses TunBern.ch, der FDP-Kommission Finanzen und Steuern. Weiter ist er Mitglied der Volkswirtschaftskommission des Kantons Bern, der Parteileitung der FDP Kanton Bern, der Betriebskommission (Verwaltungsrat) des Fonds für Wohnbau und Bodenpolitik der Stadt Bern und anderen Institutionen. Der Vorstand des BEV freut sich, mit Adrian Haas einer der profundesten Kenner der Berner Wirtschaft im Vorstand begrüssen zu dürfen. Mit seinem umfangreichen Netzwerk kann er den BEV dabei unterstützen, politische Veränderungen frühzeitig zu erkennen und sich zu politischen Fragestellungen zu äussern. Dies entspricht denn auch der vom BEV im Jahr 2010 neu definierten strategischen Ausrichtung des BEV. Wir heissen Adrian Haas und Ruedi Heiniger im BEV-Vorstand herzlich willkommen und freuen uns auf die gemeinsame Zusammenarbeit!

5 Ausgabe 2 / Seite 5/7 Projekte unserer Mitglieder: Grundwasser Pumpwerk der WARET AG (Wasserversorgung Region Thun) Die erst 2008 gegründete WARET AG, welche hauptsächlich der Energie Thun AG und der NetZulg AG gehört (je 35% Aktienkapital) hat im Frühling die in der Schweiz wahrscheinlich grösste Einzelfassung mit einem Horizontalfilterbrunnen in Betrieb genommen. Total wurden im Gebiet Amerikaegge (Uetendorf) auf zwei Ebenen 593 m Filterrohre installiert, welche eine konzessionierte Entnahmemenge von l/min ermöglichen. Schon der Name des Fassungsgebietes ist speziell. Um 1850 mussten viele verarmte Schweizer nach Amerika auswandern. Um den Leuten das Schiffsbillet zu bezahlen, verpfändete die Gemeinde Uetendorf damals Land im Gebiet des heutigen Amerikaegge. Doch auch die Dimension des Grundwasserpumpwerkes ist nicht gerade alltäglich. Das Gebiet liegt im Bereich des ehemaligen Kanderdeltas, welches vor rund 300 Jahren durch die Umleitung der Kander durch den Strättlighügel trockengelegt wurde. Das heutige Grundwasservorkommen wird allerdings immer noch primär durch das alte Kanderdelta gespiesen, bei grossen Entnahmen wird aber zusätzlich auch Aarewasser ins Grundwasser infiltriert. Diese spezielle Konstellation führt dazu, dass eine dauerhafte Grundwasserentnahme von mehreren l/min möglich ist. Der Horizontalfilterbrunnen hat einen Innendurchmesser von 5 m, ist 19 m tief und umfasst 15 Filterstränge (Durchschnittslänge 40 m). Das Grundwasser kann mit den 4 Bohrlochwellenpumpen mit einer Kapazität von je l/min gefördert werden. Das Gebäude des Grundwasserpumpwerkes besteht aus einem quadratischen Grundriss und einem Satteldach. Die Ausrichtung der Dachfläche wurde so gewählt, dass auch die Installation einer Solaranlage (rund 200 m2) mit einer Jahresproduktion von rund kwh möglich war. Der Zugang zum Pumpwerk erfolgt über einen bestehenden Feldweg. Für die elektrische Erschliessung war eine Trafostation nötig, welche in die nahe vorbeiführende Stromleitung eingeschlauft wurde. Die Verbindung des Pumpwerkes mit den umliegenden Wasserversorgungen wurde mittels einer 600-er duktilen Gussleitung sichergestellt. Die Gesamtkosten des Projektes (ohne Zubringerleitung) belaufen sich auf rund CHF 9,0 Mio. und werden durch die WA- RET AG getragen. Inkl. Leitungsbau und Einbindestellen beträgt die Investition sogar gut CHF 19 Mio.

6 Ausgabe 2 / Seite 6/7 Vermischte Meldungen Am 24. Oktober 2014 feierte die Elektrizitätsgenossenschaft Schangnau ihr 100-jähriges Bestehen. Wie in der interessanten Jubiläumsschrift nachzulesen ist, wurde die EG Schangnau am 23. Dezember 1914 gegründet und erfreut sich auch heute noch bester Gesundheit. Der BEV bedankt sich auch an dieser Stelle herzlich für die Einladung zum Jubiläumsfest. Ebenfalls ein Jubiläum feierte die Alpen Energie Meiringen. Das erste Werk wurde, als eines der ersten in der Schweiz, bereits am 1. Juni 1889 in Betrieb genommen. Auch hier dankt der BEV für die nette Einladung zur Jubiläumsfeier und gratuliert herzlich zum 125-jährigen Jubiläum. Der BEV wünscht den beiden Werken weiterhin viel Energie und Erfolg! Die InfraWerkeMünsingen ziehen Ende Oktober in neue Räumlichkeiten. Ab dem 3. November lautet die neue Adresse: InfraWerkeMünsingen, Aeschistrasse 25, 3110 Münsingen. Telefon, Fax und bleiben wie bisher. Der BEV wünscht viel Erfolg bei der Züglete! Die Swissgrid hat die «Gebührenliste für die Benutzer des Schweizerischen Herkunftsnachweissystems» für 2015 veröffentlicht. Grundlage für die Gebühren bilden die durch Swissgrid im Rahmen des Energiegesetzes, der Energieverordnung und der Herkunftsnachweisverordnung zu erbringenden Dienstleistungen. Die Gebühren für das Folgejahr werden jeweils von der Aufsichtsbehörde (Bundesamt für Energie) genehmigt und bis Ende Oktober von Swissgrid kommuniziert. Wie die Swissgrid mitteilt, bleiben die Gebühren für das Jahr 2015 gegenüber dem Vorjahr unverändert. Der Bundesrat senkt die Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen im Rahmen der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) sowie die Einmalvergütungen für kleine Photovoltaikanlagen (unter 30 kw) in zwei Schritten per 1. April und per 1. Oktober Diese und weitere Änderungen hat der Bundesrat in einer Revision der Energieverordnung festgelegt, die per 1. Januar 2015 in Kraft tritt. U.a. sollen Stromlieferanten neu nicht nur die prozentuale Zusammensetzung der von ihnen gelieferten Strommenge auf publizieren, sondern die absolut gelieferte Strommenge. Die Kommission für Umwelt, Energie und Raumplanung des Nationalrates (UREK-N) hat nach einjähriger Beratung dem Entwurf des ersten Massnahmenpakets der Energiestrategie 2050 in revidierter Form zugestimmt. U.a. hat die Kommission die vom Bundesrat vorgeschlagenen Verbrauchsziele aus der Vorlage gestrichen und es soll auch Investitionsbeiträge für Grosskraftwerke geben dürfen. Im Übrigen empfiehlt die UREK-N, die Volksinitiative Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie abzulehnen. Wichtig: BEV-Termine 2015 Donnerstag, 15. Januar 2015, Uhr Mittwoch, 21. Januar 2015, Uhr Mittwoch, 29. April 2015, Nachmittag Mitgliedergespräch in Schönbühl Mitgliedergespräch in Spiez BEV Mitgliederversammlung im Raum Münsingen

7 Ausgabe 2 / Seite 7/7 Der BEV dankt seinen Mitgliedern für die Verbandstreue im Geschäftsjahr 2014 und wünscht allen bereits heute frohe Weihnachten und einen guten Rutsch in ein energiereiches, erfolgreiches und gesundes 2015! Impressum: Redaktion: Urs Gnehm, Localnet AG, 3400 Burgdorf. Telefon , urs.gnehm@localnet.ch Texte auszugsweise von Dritten zu Verfügung gestellt. Erscheint 2-4 mal jährlich und geht an die Mitglieder des Bernischen Elektrizitätsverband BEV

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