Fachstelle für Integration Stadt Winterthur. Rahmenkonzept. für das Deutschkursangebot in der Stadt Winterthur

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1 Fachstelle für Integration Stadt Winterthur Rahmenkonzept für das Deutschkursangebot in der Stadt Winterthur September 2005

2 Rahmenkonzept für das Deutschkursangebot in der Stadt Winterthur Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangslage 3 Integrationsleitbild der Stadt Winterthur 3 Prioritätenordnung des Bundes nach Art. 17 der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA) 3 Entwurf des Neuen Bundesgesetzes über Ausländerinnen und Ausländer (AuG) 3 2. Bestandesaufnahme des Deutschkursangebots in Winterthur 4 3. Ziele 4 4. Zielgruppen 4 Neuzugezogene Fremdsprachige 5 Personen mit geringer Schulbildung 5 Funktionale Analphabetinnen/Analphabeten 5 Frauen und Mütter 5 Jugendliche/Junge Erwachsene 6 Schichtarbeitende 6 Stellensuchende / Ausgesteuerte 6 Fremdsprachige IV-Bezüger/innen 7 5. Umsetzungskonzept 7 Modell für ein mehrstufiges Deutschkursangebot in Winterthur 7 Leben in Winterthur : Kursangebot der Stadt Winterthur 9 Kursevaluation 9 6. Umsetzungsstrukturen 9 Information und Beratung 9 Kursanbieterinnen und Kursanbieter 9 Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber 10 Schlüsselpersonen Finanzierung Konkrete Massnahmen Literatur 11 Anhang Kursangebote: Deutsch für Fremdsprachige in Winterthur Einstufung des Deutschkursangebotes in Winterthur Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) vom 16. Dezember 2005: Erlernen der ortsüblichen Landessprache 2

3 1. Ausgangslage Integrationsleitbild der Stadt Winterthur Das Integrationsleitbild der Stadt Winterthur definiert Integration als einen andauernden interaktiven Prozess von Geben und Nehmen, Fördern und Fordern, von Leistung und Gegenleistung. Ziel der Integration ist ein Zusammenleben der einheimischen und ausländischen Wohnbevölkerung auf der Basis gemeinsamer Grundwerte und der rechtsstaatlichen Ordnung, welches von gegenseitiger Achtung und Toleranz geprägt wird. Die Integration soll es der ausländischen Bevölkerung ermöglichen, am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben der Gesellschaft teilzuhaben. Deutschkenntnisse sind der Schlüssel zu einer raschen Integration, d.h. einer effektiven Teilnahme am Geschehen der Gesellschaft. Sie bilden die Grundlage für die Verständigung im Alltag. Fehlende oder ungenügende Deutschkenntnisse machen das Leben zu einem Hürdenlauf, der ohne Hilfestellungen von aussen nicht zu bewältigen ist. Mangelnde Deutschkenntnisse erschweren auch den Zugang zu Ausbildung und Beruf massiv. Der Arbeitsmarkt verlangt immer mehr nach qualifizierten Arbeitskräften. Dagegen sind einfachere Tätigkeiten immer weniger gefragt. So sind Ausländerinnen und Ausländer mit mangelnden Sprachkenntnissen von konjunkturellen Schwankungen und Veränderungen des Arbeitsmarktes überdurchschnittlich betroffen. Die Arbeitgeber/innen sind zusammen mit ihren Verbänden gebeten, in den Betrieben ein entsprechendes Sprachkursangebot aufzubauen. Die Stadt setzt darauf, dass Ausländerinnen und Ausländer die deutsche Sprache erlernen. Neuzugezogene Ausländerinnen und Ausländer sind explizit zum Besuch von Deutschkursen eingeladen, genau so wiewie Ausländerinnen und Ausländer, die schon längere Zeit in Winterthur leben und bis anhin keine Deutschkenntnisse erworben haben. Durch die Investition in gezielte präventive Bildungsmassnahmen können v.a. im Sozialbereich hohe Folgekosten eingespart werden. Prioritätenordnung des Bundes nach Art. 17 der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA) Aufgrund der am 1. Oktober 2000 in Kraft getretenen Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA) kann sich der Bund an den vielfältigen Integrationsaufgaben finanziell beteiligen. Zu diesem Zweck hat das Eidgenössische Justizund Polizeidepartement 2003 eine Prioritätenordnung, bzw. ein Schwerpunkteprogramm, erlassen. Im Schwerpunkteprogramm für die Jahre 2004 bis 2007 ist unter dem Schwerpunkt A das Ziel formuliert, eine qualitativ gute und niederschwellig zugängliche Sprachförderung für Zielgruppen zu realisieren, die durch die bestehenden Angebote nur ungenügend erreicht werden. Die Auswahl der vom Bund mitfinanzierten Projekte erfolgt auf der Basis eines regionalen Konzeptes. Die Erarbeitung dieses Konzepts, das unter anderem eine Bedarfsanalyse und allenfalls eine Priorisierung der vorhandenen Bedürfnisse umfasst, ist Aufgabe der regionalen Stellen bzw. Integrationsdelegierten. Sie koordinieren die Sprachförderungsangebote in einer Region und begleiten die Professionalisierung. Entwurf des Neuen Bundesgesetzes über Ausländerinnen und Ausländer (AuG) Der gesetzliche Handlungsspielraum, Ausländerinnen und Ausländer zu einem Sprach- oder Integrationskurs zu verpflichten, soll durch das neue Bundesgesetz über Ausländerinnen und Ausländer (AuG) erweitert werden. Migrantinnen und Migranten sollen sich demnach verpflichten, sich Deutschkenntnisse anzueignen, die den täglichen Umgang mit der Gesellschaft und den Behörden ermöglichen. Im Gegenzug müsste sich die Gemeinde verpflichten, entsprechende Kursangebote sicherzustellen. 3

4 Gemäss dem neuen Bundesgesetz soll der Grad der Integration neu als Kriterium für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung herangezogen werden. Insbesondere wird gefordert, dass eine Landessprache erlernt wird (Art. 2b). Die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung kann mit der Bedingung verbunden werden, einen Sprach- und Integrationskurs zu besuchen (Art. 3a). Personen, welche über gute Kenntnisse einer Landessprache verfügen, sollen früher als bis anhin, nämlich bereits nach 5 Jahren, die Niederlassung erlangen können (Art. 33). (Anmerkung: Stand September 2005) 2. Bestandesaufnahme des Deutschkursangebots in Winterthur Die Fachstelle für Integration hat in den vergangenen Monaten eine Bestandsaufnahme des Angebotes an Deutsch- und Integrationskursen in Winterthur durchgeführt. Es wurde festgestellt, dass in Winterthur ein qualifiziertes zielgruppenspezifisches Grundangebot von Deutsch- und Integrationskursen besteht, welches Kenntnisse der deutschen Sprache und das benötigte Alltagswissen vermittelt. Die Kurse orientieren sich an der Lebenssituation der Zielgruppen. Die primär anvisierte Zielgruppe sind Ausländerinnen und Ausländer mit geringer Berufs- und Allgemeinbildung. Dennoch muss davon ausgegangen werden, dass viele Ausländerinnen und Ausländer von den bestehenden Kursangeboten nicht oder nur ungenügend erreicht werden. Erfahrungen aus der Beratung sowie Aussagen von Schlüsselpersonen scheinen diese Vermutung zu bestätigen. 3. Ziele Die Ziele des Sprachenkonzeptes sind folgende: Es existiert ein flächendeckendes Deutschkursangebot in der Stadt Winterthur, welches zahlbare Angebote für alle unten erwähnten Zielgruppen bietet. Das Deutschkursangebot in Winterthur soll umfassend koordiniert werden, damit Doppelspurigkeiten erkannt und Lücken behoben werden können. Von allen in Winterthur wohnhaften fremdsprachigen Personen wird erwartet, dass sie innerhalb der nächsten fünf Jahre (bzw. bei Neuzugezogenen innerhalb von fünf Jahren seit der Wohnsitznahme) mindestens über Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2 des Europäischen Sprachenportfolios (ESP) 1 verfügen, d.h. sie sollen sich im Alltag - wenn auch noch mit Fehlern verständigen können. 4. Zielgruppen Die Zielgruppe des Kursangebotes sind allgemein alle Ausländerinnen und Ausländer mit dauerhaftem Aufenthalt in der Schweiz, also sowohl neu zugezogene Personen als auch Personen, die schon länger hier wohnhaft sind. Der grösste Teil der werktätigen fremdsprachigen Bevölkerung verwendet im Arbeitsleben die deutsche Sprache und kommt im Alltag gut zurecht. Besonders die gut ausgebildeten 1 Europäisches Sprachenportfolio Niveau A2 = Hören: einzelne Sätze und die gebräuchlichste Wörter verstehen können; Lesen: kurze, einfache Texte lesen; Sprechen: einfache zusammenhängende Sätze sprechen können, Teilnahme an kurzen Gesprächen in routinemässigen Situationen; Schreiben: kurze, einfache Notizen und ganz einfache Briefe schreiben können 4

5 Fachkräfte, welche im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens mit der EU in die Schweiz kommen, verfügen oft schon über Kenntnisse der Landessprachen oder sind zumindest motiviert, sich diese schnell zu erwerben. Andererseits zeigen Erfahrungen aus dem Beratungsalltag der Fachstelle oder auch aus dem Schulbereich, dass viele Ausländerinnen und Ausländer, welche seit längerem in der Schweiz wohnen, dennoch nur über geringe Deutschkenntnisse verfügen. Es scheint, dass diese Personen von den bestehenden Kursangeboten nicht oder nur ungenügend erreicht wurden, bzw. dass bisher die Motivation fehlte, einen Deutschkurs zu besuchen. Folgende spezifische Zielgruppen wurden festgestellt: Neuzugezogene Fremdsprachige Fremdsprachige Personen, welche neu in die Schweiz eingereist sind, müssen möglichst rasch und kompetent über das bestehende Deutschkursangebot informiert und zu einem Kursbesuch motiviert werden. Bereits bei der Anmeldung auf der Einwohnerkontrolle soll deshalb auf die Wichtigkeit des Deutschlernens und auf das entsprechende Angebot der Deutschkursberatung durch die Fachstelle für Integration hingewiesen werden. Viele neu zugezogene Fremdsprachige kommen im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens mit der EU bereits mit einem Arbeitsvertrag in die Schweiz. Deshalb ist es die Aufgabe der schweizerischen Arbeitgeber/innen, ihren neuen Angestellten in der ersten Zeit besondere Unterstützung zu geben, wie sie sich am schnellsten an ihrem neuen Arbeitsplatz und Wohnort zurechtfinden können. Dazu gehört auch das Angebot an Sprachkursen. Personen, die durch Familiennachzug in die Schweiz kommen, werden oft von ihren Familienangehörigen zu einem Kursbesuch motiviert. Andererseits zeigt die Praxis, dass gerade solche Personen das Erlernen einer Landessprache oft nicht für wichtig halten, da sie auf ein bereits mehr oder weniger integriertes Familienumfeld zurückgreifen können. Personen mit geringer Schulbildung Die primär anvisierte Zielgruppe sind Ausländerinnen und Ausländer mit keinen oder geringen Deutschkenntnissen sowie mit geringer Schul- und Berufsbildung. Bei dieser Gruppe ist es besonders wichtig, dass genügend niederschwellige, bzw. niederstschwellige, Kursangebote vorhanden sind. Es bedarf für das Lernen einer neuen Sprache einiges Selbstvertrauen, um diese Sprache im Alltag anzuwenden. Bei Personen mit wenig formaler Schulbildung ist es besonders wichtig, dieses Selbstvertrauen zu stärken. Solche Personen sind häufig über bereits vertraute Zusammenhänge für einen Kursbesuch zu motivieren, z.b. durch den Schulbesuch der Kinder, Arbeitsplatz, Besuch eines Treffpunktes oder durch den Freundeskreis. Schlüsselpersonen aus derselben Sprachgruppe spielen bei der Motivation eine zentrale Rolle, indem sie als Vorbilder wirken. Funktionale Analphabetinnen/Analphabeten Personen ohne formale Schulbildung oder solche, die mit dem lateinischen Alphabet nicht vertraut sind, haben besondere Kursbedürfnisse. Es muss zuerst eine Nachalphabetisierung stattfinden. Dies gilt insbesondere für Frauen, die in ihren Herkunftsländern aufgrund ihres Geschlechts schulisch benachteiligt wurden. In solchen Kursen kann es sinnvoll sein, auch muttersprachliche Vermittlerinnen einzubeziehen. Frauen und Mütter Da in den meisten Familien mit Migrationshintergrund überwiegend die Frauen für die Erziehung der Kinder zuständig sind, haben sie grossen Einfluss auf deren Entwicklung. Deshalb ist es nötig, dass Frauen und Mütter über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Daneben sind aber auch Kenntnisse über das schweizerische Schulsystem, 5

6 Kindererziehung und Gesundheit wichtig. Dennoch sollte in der Familie in erster Linie die Muttersprache gesprochen werden. Muttersprachliche Spielgruppen sind ebenfalls sinnvoll, um die Sprachkompetenz der Kinder zu fördern. Ausserdem dienen sie den Müttern als Integrationshilfe, weil nebenbei Vernetzung und Informationsaustausch stattfinden kann. Frauen und Mütter, die Erziehungs- und Betreuungsaufgaben wahrnehmen, haben weniger Gelegenheit im Alltag Deutsch zu sprechen. Sie sind oft schwer für einen Deutschkurs neben der Familienarbeit zu motivieren. Nicht zu unterschätzen ist der soziale Aspekt eines Kursbesuchs. Für viele Frauen kann die Teilnahme an einem Kurs der erste selbständige Schritt ausserhalb des familiären Rahmens sein. Entsprechend behutsam sollte dieser Schritt begleitet werden. Die Erfahrung in gemischten Deutschkursen hat gezeigt, dass viele Frauen gehemmt sind, in Anwesenheit von fremden Männern zu sprechen. Zudem gibt es Frauen, die aus kulturellen Gründen nicht an gemischten Kursen teilnehmen möchten. Deshalb sind frauenspezifische Angebote mit einer weiblichen Kursleitung wichtig. Kinderbetreuung während der Kurszeiten erleichtert den Zugang zusätzlich. Zu berücksichtigen sind aber auch diejenigen Frauen, welche berufstätig sind und dadurch eine Doppelbelastung haben. Für diese Zielgruppe sind Wochenend- oder Abendkurse sinnvoll. Jugendliche/Junge Erwachsene Fremdsprachige Jugendliche und junge Erwachsene, welche z.b. durch einen späten Familiennachzug in die Schweiz gekommen sind, benötigen spezifische Sprach- und Integrationskurse. Neben dem Erlernen der deutschen Sprache sollten sie ihr Schulwissen vertiefen und ergänzen können. Ausserdem sollten sie mit der schweizerischen Lebensart vertraut gemacht werden. Zwischen der obligatorischen Schulzeit und dem Berufsleben (inklusive Ausbildungszeit) müssen Brückenangebote bestehen, die Jugendliche mit geringen Berufsaussichten auffangen und ihnen eine Zukunftsperspektive aufzeigen. So müssen diese Jugendlichen Unterstützung bei der Suche nach einer Anschlusslösung (z.b. Vorlehre, Anlehre, Lehre, Motivationssemester, Arbeitsstelle) erhalten. Schichtarbeitende Für Personen mit unregelmässigen Arbeitszeiten, z.b. durch Schichtarbeit, sind ebenfalls spezifische Angebote nötig. Je nach Rahmenbedingungen sind Kurse am Arbeitsplatz besonders günstig, welche auch eine gewisse Praxisbezogenheit aufweisen. Es ist jedoch wichtig, dass die Arbeitnehmenden nicht zu einem Kursbesuch gezwungen werden, da es gezeigt hat, dass Personen, die unfreiwillig an einem Kurs teilnehmen, meist keine grossen Lernerfolge haben. Stellensuchende / Ausgesteuerte Stellensuchende Personen, welche zuvor im Arbeitsleben standen, ohne sich Deutschkenntnisse aneignen oder weiterbilden zu müssen, sind auf dem momentanen Stellenmarkt kaum vermittelbar. In Sprachkursen, welche durch das RAV vermittelt werden, sollte besonders auf die individuelle berufliche Förderung und Qualifizierung geachtet werden. Bei fremdsprachigen Stellensuchenden sollte ein Deutsch-Einschätzungstest obligatorisch sein. Dabei wird mit einem darauf spezialisierten Anbieter zusammengearbeitet. Nach erfolgtem Test kann das RAV wenn nötig einen geeigneten Deutschkurs vorschlagen. Fremdsprachige Sozialhilfebezüger/innen Fremdsprachige Personen, die bei der Sozialberatung anhängig sind, können mit einer Auflage zum Besuch eines Deutschkurses verpflichtet werden. Die Auflage kann gekoppelt werden mit der Androhung einer Leistungskürzung, wenn diese nicht erfüllt wird. Die Berater/innen können der fremdsprachigen Person einen geeigneten Kurs vorschlagen, oder 6

7 diese kann selber einen Vorschlag machen. Die Kurskosten müssen vom Sozialamt vorgängig bewilligt werden. Nach erfolgtem Kursbesuch sollte der Fortschritt von den Berater/innen überprüft werden. Zu überprüfen ist insbesondere die Dauer des Kurses und die Anzahl besuchter Lektionen. Dazu gehört auch ein individueller Bericht der Kursleitung über die gemachten Fortschritte, sowie die Resultate eventueller Abschlusstests. Bei fremdsprachigen Sozialhilfebezüger/innen, bei denen die berufliche Integration im Vordergrund steht, sollte im Zweifelsfalle immer ein Deutsch-Einschätzungstest vorgenommen werden. Dabei wird mit einem darauf spezialisierten Anbieter zusammengearbeitet. Nach erfolgtem Test kann die wenn nötig einen Deutschkursbesuch vorschlagen und dessen Besuch zur Auflage machen.. Bei der Auswahl eines geeigneten Deutschkurses erhalten die Berater/innen des Sozialamtes Unterstützung durch die Deutschkursberatung der Fachstelle für Integration. Die Fachstelle für Integration informiert das Sozialamt auch regelmässig über neue Deutschkursangebote. Fremdsprachige IV-Bezüger/innen Fehlende Deutschkenntnisse sind invaliditätsfremd, d.h. sie haben keinen Einfluss auf die Leistungen der IV. Jedoch haben es die Betroffenen ausserordentlich schwer, sich wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern. So haben sie meist kein Anrecht auf eine Umschulung oder einen bezahlten Sprachkurs, besonders wenn sie z.b. zuvor Hilfsarbeiten erledigt haben. Fremdsprachige Personen mit psychischen Problemen werden oft über die IV an geschützte Werkstätten und Wohnheime vermittelt. Dort verhindern mangelnde Sprachkenntnisse und Verständigungsmöglichkeiten jedoch oft eine positive Entwicklung. Fremdsprachige Personen sind in Wohnheimen und Werkstätten isoliert. Die üblichen Sprachkurse sind für diese Zielgruppe meist eine Überforderung. Es hängt von der individuellen Gesundheit einer Person ab, inwieweit sie eine neue Sprache lernen kann. Um deren medizinische und soziale Betreuung zu gewährleisten, müssen andere Strategien wie mehrsprachiges Personal oder herangezogen werden. 5. Umsetzungskonzept Die Teilnehmenden müssen den aktiven und passiven Gebrauch der Hochsprache lernen. Da jedoch für viele Fremdsprachige das Schweizerdeutsche ein nicht zu unterschätzendes Integrationshindernis darstellt, wäre es sinnvoll, dass auf allen Stufen die Mundart ebenfalls thematisiert wird. Modell für ein mehrstufiges Deutschkursangebot in Winterthur Stufe Lernungewohnt 1 (LUG1): Niederstschwellige Angebote für Anfänger/innen, welche zuerst in der eigenen Sprachgruppe erste Erfahrungen sammeln möchten. Dabei geht es vor allem um die gegenseitige Motivation und das Gewinnen von Selbstvertrauen. Wichtig ist auch der Charakter eines regelmässigen sozialen Austausches. Ziel dieser Vor-Kurse ist die Vorbereitung der Teilnehmenden auf einen Regelkurs der Stufe 2A. Dazu gehören z.b. das nötige Basiswissen über Grammatik (auch in der Herkunftssprache) und Lerntechniken. In bestimmten Fällen kann auch eine Nach-Alphabetisierung nötig sein. Je nach Person kann die Vorbereitungsphase unterschiedlich lange dauern. Zielgruppe der Vor-Kurse sind v.a. Frauen ohne oder mit geringer formaler Schulbildung. 7

8 Stufe Lernungewohnt 2 (LUG2): Niederschwellige Angebote für Anfänger/innen mit geringer Schulbildung, die aber alphabetisiert sind. Die Person hat keine oder geringe Vorkenntnisse der deutschen Sprache. Die Person verfügt meist nicht über die nötige Lernroutine, um selbständig zu lernen. Die Motivation für den regelmässigen Kursbesuch wird durch Erfolgserlebnisse in der Gruppe gefördert. Das Hauptgewicht liegt auf mündlichen Kenntnissen. Der Lehrstoff sollte eine grosse Alltagsnähe aufweisen. Daneben sollte auch Wissen über Lerntechniken vermittelt werden. Stufe Lerngewohnt 2 (LG2): Kursangebote für Anfänger/innen mit guter Schulbildung oder mit entsprechender Weiterbildung. Die Person hat keine oder geringe Vorkenntnisse der deutschen Sprache. Die Person hat genügend Lernroutine für ein selbständiges Arbeiten mit Hilfsmitteln. Die Fähigkeit zur Eigenmotivation ist hoch. Stufe Lernungewohnt 3 (LUG3): Kursangebote für Fortgeschrittene mit geringer Schulbildung. Grundkenntnisse in Deutsch sind vorhanden. Die Person kann sich im Alltag und Beruf verständigen, versteht einfache bis mittelschwere Texte. Das Hauptgewicht liegt eher auf mündlichen Kenntnissen. Stufe Lerngewohnt 3 (LG3): Kursangebote für Fortgeschrittene mit guter Schulbildung oder mit entsprechender Weiterbildung. Grundkenntnisse in Deutsch sind vorhanden. Die Person kann sich im Alltag und Beruf verständigen, versteht einfache bis anspruchsvolle Texte und kann einfache bis anspruchsvolle Texte verfassen. Die Person hat genügend Lernroutine für ein selbständiges Arbeiten mit Hilfsmitteln. Die Fähigkeit zur Eigenmotivation ist hoch. Stufe LG2 Deutschkurse für lerngewohnte Anfänger/innen (ESP Niveau A1-A2) Stufe LG3 Deutschkurse für lerngewohnte Fortgeschrittene (ESP Niveau B1 C2) Stufe LUG1 Vor-Kurse für lernungewohnte Anfänger/innen ohne/mit geringer Schulbildung (ESP Niveau 0) Stufe LUG2 Deutschkurse für lernungewohnte Anfänger/innen (ESP Niveau A1-A2) Stufe LUG3 Deutschkurse für lernungewohnte Fortgeschrittene (ESP Niveau B1) Die entsprechenden Niveaus des Europäischen Sprachenportfolios (ESP) wurden in Klammern gesetzt, da sich die meisten der lokalen Sprachkursanbieter gemäss eigenen Angaben nicht - oder noch nicht - am ESP ausrichten. 8

9 Leben in Winterthur : Kursangebot der Stadt Winterthur Der von der Stadt Winterthur angebotene Kurs Leben in Winterthur ist als Ergänzung zum lokalen Deutschkursangebot gedacht. Er vertieft im Sinne eines Deutschkurses mit Schwergewicht Sozialinformation bestimmte Themen, z.b. das Funktionieren des Staates, der Ämter und öffentlichen Einrichtungen, das Gesundheitswesen, Zusammenleben, Mietrecht, Arbeitsrecht und Schulsystem. Dabei wird das dazugehörige spezifische Vokabular vermittelt. Kursevaluation Für die Organisation und Weiterentwicklung des Kursangebotes ist die Evaluation jedes Kurses wichtig. Die qualitative Evaluation kann als direkte Befragung der Teilnehmer/innen stattfinden, z.b. mittels einfachem Fragebogen. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass Teilnehmende eventuell Hemmungen haben, ein negatives Feedback zu geben. Ausserdem sollte sich auch das Umfeld zur Wirkung des Kurses äussern können. Die quantitative Evaluation sollte sich z.b. auf die Rekrutierungsbemühungen, die Anzahl der Teilnehmenden, die Fluktuation und den Besuch von Fortsetzungskursen beziehen. Der Lernerfolg der Kursbesucher/innen soll mittels regelmässiger Prüfungen des Lehrstoffes gemessen werden. Dazu müssen auch klare Kursziele vorhanden sein, deren Erreichen überprüft wird. 6. Umsetzungsstrukturen Information und Beratung Die Koordination des Deutschkursangebotes liegt bei der Fachstelle für Integration. Angestrebt wird ein übersichtliches und gezieltes Kursangebot, das die Bedürfnisse der verschiedenen Zielgruppen abdeckt. Die verschiedenen Angebote werden nach Möglichkeit aufeinander abgestimmt. Ein regelmässiger Erfahrungs- und Informationsaustausch zwischen den lokalen Kursanbietern soll deren Zusammenarbeit fördern. Mit der Nutzung von bereits vorhandenem Wissen können Kosten gespart werden. Die Fachstelle für Integration führt eine Deutschkursberatung für Ausländerinnen und Ausländer durch. Sie informiert diese über das bestehende Kursangebot in Winterthur und klärt mit ihnen zusammen ab, welche Kurse sich eignen würden. Durch die gezielte Beratung soll die Quote der vorzeitigen Kursabbrüche reduziert werden. Erfahrungsgemäss motivieren Erfolgserlebnisse zum Lernen, während z.b. Überforderung dazu führen kann, dass sich eine Person definitiv aus dem Prozess des Deutschlernens verabschiedet. Mit der Information und Beratung übernimmt die Fachstelle gleichzeitig einen Teil der Kundenwerbung für die Kursanbieter. Deshalb ist es wichtig, dass die Fachstelle von diesen kontinuierlich über das aktuelle Kursangebot informiert wird. Für eine teilnehmer/innen-orientierte Werbung kommen verschiedene Kanäle und Institutionen in Frage, wie z.b. Beratungsstellen, Amtsstellen, Treffpunkte, Ausländer/innen- Organisationen oder das Internet. Die vermittelnden Stellen müssen über die aktuellen Angebote gut informiert sein. Die Fachstelle für Integration sammelt die relevanten Informationen zu den aktuellen Kursangeboten und leitet sie entsprechend weiter. Kursanbieterinnen und Kursanbieter Anforderungen an die Kursanbieter/innen: Die Institutionen gewährleisten Fachlichkeit, Qualität, Projektmanagement und Kontinuität. Erfahrung in der interkulturellen Erwachsenenbildung und im Unterricht von Deutsch als Fremdsprache wird vorausgesetzt. Eine Zertifizierung (z.b. eduqua) ist erwünscht, aber nicht in jedem Fall Bedingung. 9

10 Die Kursanbieter beschäftigen qualifizierte Kursleiter/innen zu den branchenüblichen Löhnen und Konditionen. Regelmässige Weiterbildungsmöglichkeiten sind gewährleistet. Von den Kursanbietern wird erwartet, dass die Kurse kontinuierlich an die Bedürfnisse der Zielgruppen sowie der gesellschaftlichen und politischen Entwicklung angepasst werden. Anforderungen an die Kursleiter/innen: Die Kursleiter/innen sind methodisch und didaktisch qualifiziert und erfahren im Unterricht von Erwachsenen, für welche Deutsch eine Fremdsprache ist. Entsprechende Zertifikate für Erwachsenenbildung werden erwartet. Kontinuierliche Weiterbildung ist erwünscht. Sensibilität und Respekt für anderen Kulturen, Religionen und Wertvorstellungen sind zentrale Anforderungen an die Kursleiter/innen. Deshalb sollten diese erfahren in der interkulturellen Erwachsenenbildung sein. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden gebeten, in ihren Betrieben ein praxisbezogenes Sprachkursangebot aufzubauen. Die fremdsprachigen Mitarbeitenden sollen mittels Arbeitszeit- und/oder Finanzierungsanreizen zu einem Kursbesuch motiviert werden. Es ist wichtig, dass die Arbeitnehmenden nicht zu einem Kursbesuch gezwungen werden, da es sich gezeigt hat, dass Personen, die unfreiwillig an einem Kurs teilnehmen, meist keine guten Lernerfolge haben. Besser ist es, jemanden durch Überzeugungsarbeit zu einem Kursbesuch zu motivieren. Eine Möglichkeit dazu ist ein "Göttisystem" mit einer bereits gut integrierten Kollegin oder einem gut integrierten Kollegen als Vorbild und Begleitperson. Gleichzeitig sollten die Arbeitgeber/innen die zusätzlichen Sprachkenntnisse der ausländischen Mitarbeitenden als Potential wahrnehmen, statt diese nur auf ihre fehlenden Deutschkenntnisse hinzuweisen. Schlüsselpersonen Schlüsselpersonen sind gut integrierte Personen, die schon mehrere Jahre in der Schweiz, bzw. in Winterthur, leben und über gute bis sehr gute Sprachkenntnisse verfügen. Viele sind auch bereits eingebürgert. Sie nehmen in ihrer ethnischen oder sprachlichen Gemeinschaft wichtige Rollen wahr. Diese können offiziell sein, z.b. ein Amt in einem Ausländer/innen- Verein, oder aber auch inoffiziell, z.b. als Vorbild. Die Schlüsselpersonen, welche das Vertrauen ihrer ethnischen oder sprachlichen Gemeinschaft geniessen, sind im Zusammenhang mit der Motivation zum Deutschlernen besonders wichtig. Die Erfahrung zeigt, dass es Schlüsselpersonen gelingt, auch Personen für einen Kursbesuch zu motivieren, die sich bisher nicht zum Deutschlernen entschliessen konnten. Durch einen gewissen sozialen Druck, z.b. durch wiederholte Hausbesuche, können Schlüsselpersonen die Integration direkt fördern. Die Fachstelle für Integration arbeitet gezielt mit Schlüsselpersonen zusammen. Meist leisten diese unentgeltliche Freiwilligenarbeit. Sie können im Rahmen eines bestimmten Projektes aber auch mit zusätzlichen Aufgaben betraut und angemessen entlöhnt werden. 7. Finanzierung Die Finanzierung der Deutschkurse ist grundsätzlich Sache der Anbieter/innen. Es ist wichtig, dass das lokale Kursangebot für alle Zielgruppen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten liegt. Alle sollen sich die Teilnahme an einem Deutschkurs leisten können. Die Fachstelle für Integration kann bestimmte Deutschkursangebote subventionieren. Sie ist den Anbieter/innen auch behilflich beim Stellen von Finanzierungsgesuchen an Bund und Kanton. 10

11 8. Konkrete Massnahmen Die Verantwortung für die Umsetzung des Sprachenkonzeptes liegt bei der Fachstelle für Integration. Um oben genannten Ziele zu erreichen, werden folgende Massnahmen ergriffen: Regelmässige Vernetzungstreffen zwischen den Sprachkursanbieter/innen kommerziellen wie nicht-kommerziellen um Doppelspurigkeiten zu vermeiden, Bedürfnisse festzustellen und Lücken zu schliessen Regelmässiger Austausch mit Ausländer/innen-Organisationen um Bedürfnisse festzustellen und Angebote anzupassen "Hausbesuche" bei neuzugezogenen fremdsprachigen Personen durch Schlüsselpersonen Förderung und Subventionierung von nieder- und niederstschwelligen Deutschkursen (Stufen LUG1 und LUG2 des Modells) durch die Stadt Winterthur Besondere Förderung folgender Zielgruppen durch die Stadt Winterthur: 1) Neu zugezogenen Ausländer/innen 2) Neu zugezogene Jugendliche/junge Erwachsene 3) Fremdsprachige mit geringer Schulbildung 4) Frauen und Mütter Subventionierung der Kinderbetreuung bei frauenspezifischen Kursangeboten durch die Stadt Winterthur Deutschkurs mit Sozialinformation "Leben in Winterthur" Deutschkursberatung durch die Fachstelle für Integration 9. Literatur Das Europäische Sprachenportfolio Schweizerische Version Deutschkurse als Mittel zur Integration in den Arbeitsmarkt, Diplomarbeit ZHW (2001) Die Rolle von Deutschkenntnissen für die Integration ausländischer Jugendlicher in Ausbildung und Betrieb, Diplomarbeit ZHW (2001) Grad der Integration als Kriterium für Behördenentscheide, Grundlagenpapier Eidgenössische Ausländerkommission (2004) Integrationsleitbild der Stadt Winterthur (2000) Rahmenkonzept der Deutschkurse für fremdsprachige Mütter im Kanton St. Gallen (2003) Rahmenkonzept Deutsch-/Integrationskurse im Kanton Aargau (2003) Schule Oberi Deutsch für fremdsprachige Mütter, Projektarbeit (2001/2002) Schwerpunkteprogramm für die Jahre 2004 bis 2007 Prioritätenordnung, Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD (2003) 11

12 Anhang Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) (in Kraft seit ) Erlernen der ortsüblichen Landessprache Art. 4 4 Integration "Es ist erforderlich, dass sich Ausländerinnen und Ausländer mit den gesellschaftlichen Verhältnissen und Lebensbedingungen in der Schweiz auseinandersetzen und insbesondere eine Landessprache erlernen." Art Niederlassungsbewilligung "[Die Niederlassungsbewilligung] kann bei erfolgreicher Integration, namentlich wenn die betroffene Person über gute Kenntnisse einer Landessprache verfügt, nach ununterbrochenem Aufenthalt mit Aufenthaltsbewilligung während der letzten fünf Jahre erteilt werden." Art. 50 1a Auflösung der Familiengemeinschaft "Nach Auflösung der Ehe ( ) besteht der Anspruch des Ehegatten und der Kinder auf Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung ( ), wenn die Ehegemeinschaft mindestens drei Jahre bestanden hat und eine erfolgreiche Integration besteht." Art Förderung der Integration "[Bund Kantone und Gemeinden] fördern insbesondere den Sprachenerwerb, das berufliche Fortkommen, die Gesundheitsvorsorge sowie Bestrebungen, welche das gegenseitige Verständnis zwischen der schweizerischen und der ausländischen Bevölkerung und das Zusammenleben erleichtern." "Sie tragen den besonderen Anliegen der Integration von Frauen, Kindern und Jugendlichen Rechnung." Art Berücksichtigung der Integration bei Entscheiden "Die Erteilung einer Aufenthalts- oder Kurzaufenthaltsbewilligung kann mit der Bedingung verbunden werden, dass ein Sprach- oder Integrationskurs besucht wird. Dies gilt auch für die Bewilligungserteilung im Rahmen des Familiennachzugs. Die Verpflichtung zum Kursbesuch kann in einer Integrationsvereinbarung festgehalten werden." "Der Grad der Integration wird bei der Erteilung der Niederlassungsbewilligung und bei der Ausübung des Ermessens durch die Behörden ( ) berücksichtigt." Art Information " Bund Kantone und Gemeinden sorgen für eine angemessene Information der Ausländerinnen und Ausländer über die Lebens- und Arbeitbedingungen in der Schweiz, insbesondere über ihre Rechte und Pflichten." " Ausländerinnen und Ausländer werden auf bestehende Angebote zur Integrationsförderung hingewiesen." 12

13 Einstufung des Deutschkursangebotes in Winterthur: Stand September 2005 Stufe LG2 Deutschkurse für lerngewohnte Anfänger/innen (ESP Niveau A1-A2) Bénédict Sprachkurse Berufsbildungsschule Winterthur Migros Klubschule (Kurstyp "Focus") Zentrum Am Obertor Sprachkurse Altstadt im Bahnhof Sprachzentrum Obergasse Karas Sprachschule Stufe LG3 Deutschkurse für lerngewohnte Fortgeschrittene (ESP Niveau B1 C2) Bénédict Sprachkurse Berufsbildungsschule Winterthur Migros Klubschule Zentrum Am Obertor Sprachkurse Altstadt im Bahnhof Sprachzentrum Obergasse Karas Sprachschule Stufe LUG1 Vor-Kurse ("Brückenangebote") für lernungewohnte Anfänger/innen ohne/mit geringer Schulbildung (ESP Niveau 0) Deutschkurse für Türkische Frauen (Türkische Gemeinschaft TGW) Deutsch- und Alphabetisierungskurse für Albanische Frauen (Albanischer Frauenverein) Deutschkurs für Frauen & Schichtarbeiter (Alevitisches Kulturzentrum) Deutschkurs für Frauen (IFW) Stufe LUG2 Deutschkurse für lernungewohnte Anfänger/innen (ESP Niveau A1-A2) Mein Kind lernt Deutsch - ich auch (HFS) Deutsch für fremdsprachige Mütter Oberi (DFM Oberi) Deutschkurs für Frauen (IFW) Deutschkurs für Frauen aus dem Sexgewerbe (Primadonna) ECAP Stufe LUG3 Deutschkurse für lernungewohnte Fortgeschrittene (ESP Niveau B1) Deutsch für fremdsprachige Mütter Oberi (DFM Oberi) ECAP HEKS Konversationskurs (Zentrum Am Obertor) Anmerkung: LUG = Lernungewohnt / LG = Lerngewohnt / ESP = Europäisches Sprachenportfolio Grundversorgung = LUG1 & LUG 2 (Kurse können von der Stadt Winterthur subventioniert werden 13

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