Qualitätsstandards in der Au-pair-Vermittlung Etablierung des Gütezeichens Au pair zum Schutz junger Menschen

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1 In: Internationaler Jugendaustausch- und Besucherdienst der Bundesrepublik Deutschland (IJAB) e.v. (Hrsg.), Forum Jugendarbeit International, Bonn 2005, S Qualitätsstandards in der Au-pair-Vermittlung Etablierung des Gütezeichens Au pair zum Schutz junger Menschen Geschichtliche Entwicklung der Au-pair-Vermittlung Corinne Schmutz Obwohl es Au-pair-Programme schon seit Jahrzehnten gibt und diese einen Beitrag zur Jugendmobilität leisten, sind sie seit der Aufhebung der Agenturenpflicht im März 2003 verstärkt in die Diskussion geraten. Grundlage dessen ist zunächst, dass Au-pair-Verhältnisse in Deutschland grundsätzlich als Arbeitsverhältnisse 1 betrachtet werden, während der ebenfalls vorhandene und international festgeschriebene Aspekt des Kulturaustausches demgegenüber in den Augen des Gesetzgebers in den Hintergrund rückt. Mit der Aufhebung der Agenturenpflicht durch das Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat vom wurde die bis dahin bestehende Erlaubnispflicht für private Arbeitsvermittler/-innen und damit auch für Au-pair-Vermittler/-innen mit Wirkung vom aufgehoben. Die von Juli 1994 bis März 2002 geltende Erlaubnispflicht durch das Beschäftigungsbeförderungsgesetz bedeutete, dass für die Au-pair-Vermittlungstätigkeit eine Erlaubnis der Regionaldirektion der damaligen Bundesanstalt für Arbeit beantragt werden musste. 1 Die Au-pair-Vermittlung ist Arbeitsvermittlung im Sinne des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III), denn es handelt sich dabei um Vermittlung in Beschäftigungsverhältnisse im Sinne des Arbeitsvermittlungsrechts, das sowohl die Vermittlung durch die Agenturen für Arbeit als auch durch die privaten Arbeitsvermittler umfasst. 76

2 QUALITÄTSSTANDARDS IN DER AU-PAIR-VERMITTLUNG Erst wenn die Antragsstellerseite persönlich zuverlässig war, die erforderliche Eignung besaß, in geordneten Vermögensverhältnissen lebte und über angemessene Geschäftsräume verfügte, gab es einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Erlaubnis. Seit März 2002 hat sich die Situation grundlegend verändert. Aupair-Vermittlungsagenturen benötigen seitdem keine Erlaubnis mehr für ihre Tätigkeit von der jeweils zuständigen Regionaldirektion; eine Gewerbeanmeldung ist für die Aufnahme einer Vermittlungstätigkeit vollkommen ausreichend. Die Agenturen bzw. Familien müssen seit diesem Zeitpunkt zwar gewerberechtliche, aufenthalts- und arbeitsrechtliche Aspekte sowie Bestimmungen zum Vermittlungsvertrag, zur Vergütung und zum Datenschutz beachten, doch haben die früher von der Bundesanstalt für Arbeit zum Schutz insbesondere der jungen Menschen erlassenen Auflagen, beispielsweise zur Überprüfung von Familien und der persönlichen Unterstützung beider Seiten bei Problemen, keine Gültigkeit mehr. Vor 1994 lag das Alleinvermittlungsrecht bei der damaligen Bundesanstalt für Arbeit. Ausnahme waren zwei Wohlfahrtsverbände der katholischen und evangelischen Kirche, die sich ohne kommerzielle Interessen um den Schutz der Mädchen und jungen Frauen in der Fremde bemühten. Dazu gehörten: Deutscher Verein der Freundinnen junger Mädchen e. V. (jetzt: Verein für internationale Jugendarbeit Arbeitsgemeinschaft christlicher Frauen Bundesverein e. V. 2 ) Deutscher Caritasverband, Fachverband Katholischer Mädchenschutzverein (jetzt: IN VIA Katholische Mädchensozialarbeit Deutscher Verband e. V.) stellte die damalige Bundesanstalt für Arbeit ihre eigene Au-pair- Vermittlungsarbeit ein. Durch die Deregulierung im März 2002 ist neben der Erlaubnispflicht für private Arbeitsvermittler auch das Verbot der Anwerbung von Ausländer(inne)n außerhalb des EU/EWR-Raumes aufgehoben worden. Private Arbeitsvermittler/-innen können nunmehr weltweit auch für den Au-pair-Bereich Anwerbung betreiben. Ebenso können Gastfamilien die Au pairs aus dem Ausland ohne Einschaltung Dritter direkt anwerben. Weiterhin ist aber notwendig, dass bei Au pairs aus Nicht-EU/EWR-Staaten (EWR = Europäischer Wirtschaftsraum) die aufenthalts- und arbeitserlaubnisrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. 2 Abgekürzt: vij. 77

3 JUGENDMOBILITÄT IN EUROPA Derzeitige Rechtslage in der Au-pair-Vermittlung Für die Einreise benötigen drittstaatsangehörige Au pairs grundsätzlich eine Aufenthaltsgenehmigung in der Form eines Visums. Vor der Erteilung des Visums prüft die jeweilige deutsche Auslandsvertretung in jedem Einzelfall, ob die Voraussetzungen hierfür (z. B. Grundkenntnisse in der deutschen Umgangssprache) gegeben sind. Außerdem bedarf die Erteilung des Visums der vorherigen Zustimmung der für den vorgesehenen Aufenthaltsort in Deutschland zuständigen Ausländerbehörde sowie der Zusicherung der Erteilung der Arbeitserlaubnis durch die Agentur für Arbeit. Dabei prüfen die Agenturen für Arbeit vor der Zusicherung auf der Grundlage eines von den Gasteltern auszufüllenden Fragebogens, ob die Voraussetzungen einer Au-pair-Tätigkeit vorliegen. Der Fragebogen orientiert sich an den Voraussetzungen, die nach dem Europäischen Abkommen über die Au-pair-Beschäftigung dafür gelten. Die Arbeitserlaubnis ist von den Au pairs nach ihrer Einreise bei der Agentur für Arbeit abzuholen. Die Ausländerbehörden erhalten von dieser Behörde eine Mitteilung über die Erteilung dieser Erlaubnis. Für Au pairs aus EU/EWR-Staaten und der Schweiz, mit Ausnahme der neuen EU-Mitgliedstaaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Malta und Zypern treffen jedoch die genannten aufenthalts- und arbeitserlaubnisrechtlichen Bestimmungen nicht zu. Au pairs aus den genannten Staaten können mit ihrem gültigen Personalsausweis oder Reisepass nach Deutschland einreisen. Sie sind grundsätzlich unmittelbar kraft europäischen Rechts zu jedem denkbaren Aufenthaltszweck, also ohne besondere Erlaubnis, freizügigkeitsberechtigt, solange sie nicht sozialhilfebedürftig werden oder eine ganz erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen. Au pairs aus den neuen EU-Ländern, für die während der Übergangsfristen des EU-Beitrittsvertrages noch keine Arbeitnehmer-Freizügigkeit gilt, benötigen für eine Au-pair-Beschäftigung in Deutschland zwar kein Visum, aber weiterhin eine Arbeitsgenehmigung. Durch das zum 1. Januar 2005 in Kraft getretene Zuwanderungsgesetz hat sich das Verfahren geringfügig geändert. Mit Einführung des one-stop-governments entfällt die Prozedur der Beantragung der Arbeitserlaubnis für Drittstaater. Die Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit wird Teil der Aufenthaltserlaubnis auf der Basis einer Zustimmung zur Beschäftigung, die in einem internen Verfahren zwischen der Ausländerbehörde und der Agentur für Arbeit eingeholt wird. Das Zuwanderungsgesetz hat für Au pairs aus den neuen EU-Ländern, für die während der Übergangsfristen des EU-Beitrittsvertrages 78

4 QUALITÄTSSTANDARDS IN DER AU-PAIR-VERMITTLUNG noch keine Arbeitnehmer-Freizügigkeit gilt, insofern Bedeutung, als die Aufenthaltserlaubnis-EG entfällt und an ihre Stelle eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht von Amts wegen ausgestellt wird. Im Gegensatz zu Drittstaatern werden sie jedoch auch weiterhin eine Arbeitserlaubnis (Arbeitserlaubnis-EU) benötigen. Problemlage im Au-pair-Wesen Obwohl die überwiegende Zahl der Au-pair-Verhältnisse zur Zufriedenheit der Gasteltern und der Au pairs verlaufen, stellen gemeinnützige Au-pair-Organisationen wie IN VIA und der vij, aber auch Zusammenschlüsse kommerzieller Agenturen wie beispielsweise die Au-pair-Society oder der Ring Deutscher Au-pair-Vermittler seit der Deregulierung der Au-pair-Vermittlung vermehrt Probleme fest. Natürlich gestaltet sich das Verhältnis von Au pair und Gastfamilie nicht immer reibungslos, unabhängig davon, ob die Vermittlung durch eine mehr oder weniger seriöse Agentur oder durch eine private Suche zustande kam. Allerdings entstehen Schwierigkeiten, die offenkundig auch durch die neue Rechtssituation hervorgerufen wurden. Besonders problematisch ist die Situation, wenn es gar keine Mittlerinstitution gibt, so dass die Betroffenen grundsätzlich auf keine Unterstützung und Hilfe bei der Problemlösung zählen können. Ähnliches gilt aber auch für manche Agenturen, die über die Vermittlung hinaus zu keiner Unterstützung verpflichtet sind und solche Leistungen nicht erbringen. Darüber hinaus kann eine fehlende Aufklärung über Rechte und Pflichten im Au-pair-Verhältnis die Gefahr eines Missbrauchs desselben erhöhen. Als besonders aufschlussreich erweisen sich die verschiedenen speziell auf Au-pair-Verhältnisse konzentrierten Internetforen (z. B. www. aupair-forum.com, oder com/discuss), in denen Gastfamilien und Au pairs eine Vielzahl von Problemen zur Sprache bringen. Die Spannbreite der Problematik reicht von mangelnden Sprachkenntnissen auf Seiten der Au pairs, Ausbeutung der Arbeitskraft auf Seiten der Gastfamilien über mangelnde Verpflegung und/oder Unterkunft, Verletzungen von Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen bis hin zu sexueller Belästigung und Ausbeutung als extreme Form des Missbrauchs. Wenn auch die Häufigkeit des Auftretens mit der Schwere des Problems abnimmt, so verdeutlichen diese Beispiele, dass in vielen Fällen Handlungsbedarf angeraten ist. Probleme können für Au pairs wie für Familien gleichermaßen entstehen, doch sind die Au pairs stärker gefährdet und somit schutzbedürftiger, da sie jung, zuweilen sogar minderjährig, und wenn keine 79

5 JUGENDMOBILITÄT IN EUROPA Organisation Sorge für sie trägt in einem fremden Land auf sich allein gestellt sind. Starke Aufmerksamkeit fand in der Öffentlichkeit der verzweifelte Selbstmord des Au pairs Ramona aus Temeswar (Rumänien) im Dezember Fraktionsübergreifender Bundestagsbeschluss für eine Verbesserung der privaten Vermittlung im Au-pair-Bereich Auch wenn die Ursachen für die Klagen und Probleme vielschichtig sind, wurde dafür insbesondere von den seit jeher tätigen gemeinnützigen Au-pair-Vermittlungsagenturen in erster Linie die neue Rechtslage hinsichtlich der privaten Arbeitsvermittlung verantwortlich gemacht. Der 15. Deutsche Bundestag hat schließlich in seiner 56. Sitzung am 3. Juli 2003 den gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP»Für eine Verbesserung der privaten Vermittlung im Au-pair-Bereich zur wirksamen Verhinderung von Ausbeutung und Missbrauch«Drucksache 15/1315 angenommen. Ziel des Antrages ist es, dem besonderen Schutzbedürfnis der Au pairs gerecht zu werden und illegale Beschäftigung und somit die Gefahr der Ausbeutung soweit wie möglich zu reduzieren. In diesem Bundestagsbeschluss fordert der Bundestag die Bundesregierung auf, unter anderem daraufhin zu wirken, dass sich Au-pair-Vermittelnde auf freiwilliger Basis im Rahmen der Selbstverpflichtung ein gemeinsames Gütesiegel geben, um für alle Interessierten als geprüfte Au-pair- Vermittler erkennbar zu sein. Auf dieser Basis soll gewährleistet werden, dass geeignete Qualitätsstandards implementiert und durchgesetzt werden können. Zur Umsetzung des Beschlusses beauftragte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend den IJAB e. V. mit einer Recherche über Probleme und Lösungsansätze zur Qualifizierung und Zertifizierung in der Au-pair-Vermittlung. Damit sollten auch bestehende, durch die Deregulierung verursachte Missstände im Au-pair-Wesen aufgezeigt werden. Im Fachkreis der Au-pair-Vermittler/-innen stieß diese Studie auf große Zustimmung und wurde zur Diskussionsgrundlage für den weiteren Qualitätsentwicklungsprozess zwischen den Au-pair- Agenturen, -Organisationen, -Verbänden und dem Jugendministerium. Der IJAB e. V. wurde beauftragt, den Prozess moderierend zu begleiten. Von Anfang an waren an den Verhandlungen des Bundesministeriums gleichberechtigt beteiligt: die konfessionellen Verbände (Verein für internationale Jugendarbeit Arbeitsgemeinschaft christlicher Frauen Bundesverein e. V. und IN VIA Katholische Mädchensozialarbeit Deutscher Verband e. V.), die Dachverbände als Zusammenschlüsse 80

6 QUALITÄTSSTANDARDS IN DER AU-PAIR-VERMITTLUNG kommerzieller Agenturen, namentlich die Au-pair Society e. V. und der Ring Deutscher Au-pair-Vermittler (RDAV) sowie am Prozess interessierte Einzelagenturen und Au-pair-Versicherer. Der dann folgende, über eineinhalb Jahre andauernde Aushandlungsprozess war geprägt von Diskussionen über unterschiedliche Ansichten in Bezug auf die Ziele und Inhalte von Au-pair-Programmen. Die naturgemäß unterschiedlichen Interessen der beteiligten Verbände spiegelten sich in Debatten um die zu entwickelnden Qualitätsstandards wider. Die Aufgaben des IJAB e. V. bestanden darin, die Agenturen und Organisationen im Diskussionsprozess zu begleiten, Kompromisse herbeizuführen, Debatten zu entzerren, die Kommunikation zum Jugendministerium aufrecht zu erhalten und erarbeitete Resultate zu bündeln, um weitere Schritte im Prozess einzuleiten. Qualitätsstandards für Au-pair-Aufenthalte Nachdem sich die Arbeitsgruppe Au pair in Zusammenarbeit mit dem BMFSFJ schließlich auf gemeinsame Standards einigen konnte, wurden diese mit den beteiligten Ressorts (Auswärtiges Amt, Bundesministerium des Innern, Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und der Bundesagentur für Arbeit) abgestimmt, um daraus ein Gesamtpaket Au pair zu schnüren, das von Seiten der Politik und einer möglichst breiten Basis von Au-pair-Agenturen und Organisationen in der Praxis getragen werden kann. Das Resultat sind gemeinsam erarbeitete Qualitätsstandards für die Vorbereitung, Vermittlung und Betreuung von Au-pair-Aufenthalten. Sie sind ein wichtiges neues Instrument, um Qualität im Au-pair-Wesen nachhaltig zu sichern. Entwicklung des Gütezeichens Au pair Parallel zur Einigung auf Qualitätsstandards wurde das BMFSFJ vom IJAB e. V. zu verschiedenen Verfahren der Gütesicherung beraten. Neben Zertifizierungen im Rahmen der freiwilligen Selbstkontrolle und der Entwicklung eines Gütesiegels wurde die Entwicklung eines Gütezeichens nach RAL diskutiert. Von den verschiedenen Verfahren wurde das Gütezeichen von Ministeriums- und Agenturenseite favorisiert, das als einziges Verfahren ein Alleinstellungsmerkmal für den Au-pair- Bereich gewährleisten kann. Dieses Gütezeichen wird im Register des Deutschen Patent- und Markenamtes eingetragen und im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. 81

7 JUGENDMOBILITÄT IN EUROPA Qualitätsstandards für Au-pair-Organisationen und -Agenturen (Die vorliegenden Qualitätsstandards basieren auf geltenden gesetzlichen Bestimmungen.) Qualitätsstandards, die den Geschäftsbetrieb der Agentur / Organisation betreffen 1. Definition von Au-pair Ein/e Au-pair ist wie ein Familienmitglied auf Zeit, in einem fairen Gleichgewicht von Geben und Nehmen. Ein Au-pair-Aufenthalt dient der Jugendbildung, der Persönlichkeitsentwicklung und der interkulturellen Begegnung und verfolgt ein gesellschaftliches und jugendpolitisches Anliegen. Er ermöglicht der Gastfamilie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. 2. Anforderung an den Geschäftsbetrieb Vermittlungsbedingungen Die Vermittlungsbedingungen der Agentur / Orga nisation sind öffentlich zugänglich und sind Bestandteil des Vertrages. Die Vermittlungsbedingungen sind vor Vertrags abschluss den Gastfamilien auszuhändigen. Sitz der Agentur / Orga nisation Eine Agentur / Organisation hat ihren Sitz in Deutschland. Datenschutz Die Agentur / Organisation sorgt für Datenschutz inner halb der gesetzlichen Bestimmungen. Die Agentur / Organisation verfügt über einen für den Zweck der Vermittlungstätigkeit entsprechenden abge schlossenen Geschäftsraum. Geschäftszeiten der Agentur / Orga nisation Feste Geschäftszeiten, zu denen die Agentur / Orga nisation persönlich oder telefonisch erreichbar ist, werden der/ dem Au-pair und der Gastfamilie bekannt gegeben. Die Agentur / Organisation bzw. deren Vertretung ist 10 Stunden wöchentlich, an mindestens 5 Werktagen pro Woche erreichbar. Erreichbarkeit der Agentur / Orga nisation in Notfällen Die Agentur / Orga nisation benennt eine Hotline, die für die / den Au-pair 24 h / 7 Tage erreichbar ist. Firmierung der Agentur / Organisation Die vollständige Firmierung der Agentur / Organisation ist bekannt zu machen, insbesondere auf der Home page und in Prospekten (Impressum). Leistungsversprechen der Agentur / Orga nisation Die Leistungsversprechen der Werbung entsprechen den tatsächlichen Gegebenheiten. 82

8 QUALITÄTSSTANDARDS IN DER AU-PAIR-VERMITTLUNG Rechtliche Grundlagen der Vermittlung Die rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen zur Vermittlung von Au-pairs sind bekannt und werden eingehalten. 3. Zusammenarbeit von Entsende- und Empfangsorganisation Vorbereitung der / des Au-pair/s Für eine bessere Vorbereitung kann die Zusammen arbeit mit einer Entsendeorganisation förderlich sein, ist jedoch nicht unbedingt erforderlich. Die Kosten für diese zusätzliche Beratung / Leistung sollten einer landesüblichen Gebühr entsprechen. Informationen zu qualifizierten Au-pair-Organisationen* Die Bewerber/-innen sind über die Rahmenbedingungen (ggf. durch die Entsendeorganisation) und die qualifi zierten* Au-pair-Organisationen / -Agenturen des Au -pair-aufenthaltes zu informieren. Die Botschaften, Konsulate informieren über die Rahmenbedingungen und über die Adressen der zertifi zierten / qualifizierten Agenturen. (* zertifiziert, Liste von empfohlenen, seriösen Agenturen und Organisationen) 4. Schulung / Weiterbildung von Betreuern Durchführung der Fort-, Aus- und Weiterbildung Für Fort-, Aus- und Weiterbildungen sind die Au-pair- Organisationen / -Agenturen selbst verantwortlich. Trägerübergreifende Angebote der Fort-, Aus- und Weiterbildung insbesondere Basisschulungen für angehende Au-pair-Vermittlungsorganisationen und -Vermittlungsagenturen sollen ermöglicht werden. Qualitätsstandards, die Au-pairs betreffen 1. Auswahl von Au-pairs / Anforderungen an Au-pairs Erfahrung der Au-pair im Umgang mit Kindern Die / der Au-pair liefert einen Nachweis über praktische Erfahrung im Umgang mit Kindern. Sprachkenntnisse für Au-pairs in Deutschland Die / der Au-pair muss über einen Nachweis der erfor derlichen Grundkenntnisse in der deutschen Umgangs sprache verfügen. Verlangt wird mindestens Level A 1 des Europäischen Referenzabkommens. Vorlage eines Gesundheitszeugnisses Die / der Au-pair legt ein Gesundheitszeugnis vor, anhand dessen die physische und psychische Gesundheit von einem Arzt bestätigt wird. 83

9 JUGENDMOBILITÄT IN EUROPA Ausfüllen eines Bewerbungsbogens Die / der Au-pair füllt einen ausführlichen Bewerbungs bogen aus. Folgende Informationen sind enthalten: Name, Anschrift, Telefon Fotos Ausbildung Familiärer Hintergrund Erfahrung Interessen Präferenzen, Motivation, Ziele (Zukunftspläne) 2. Vorbereitung von Au-pairs Beratung von Au-pairs Informationsmaterial, Beratung und Vermittlung ist für die Incoming-Aupairs kostenlos. Merkblatt für Au-pairs Die / der Au-pair erhält vor Ausreise ein Merkblatt. Anhand der Unterschrift wird bestätigt, dass die Informationen gelesen und verstanden wurden. Folgende Inhalte werden vermittelt: Rahmenbedingungen Ablauf der Vermittlung Länderspezifische Informationen Rechte und Pflichten einer/s Au-pair/s Mögliche Probleme und Schwierigkeiten Sprachschulen Versicherung Kontaktadressen, Ansprechpartner für den Notfall Erwartungen seitens der Gastfamilien Ansprechpartner für Au-pairs aus dem Ausland Die Agentur / Organisation ist grundsätzlich Ansprechpartner für alle die Vermittlung und den Aufenthalt betreffenden Fragen. Telefonat der Gastfamilien mit der / dem Au-pair Die Agentur / Orga nisation empfiehlt ihren Gast familien, zur Entscheidungsfindung mit ihrem zukünf tigen Au-pair soweit möglich ein Telefongespräch zu führen, bei dem sowohl die Sprachkenntnisse als auch die Motivation der / des Au-pair/s sowie alle übrigen offenen Fragen geklärt werden. 3. Betreuung von Au-pairs während des Aufenthaltes Verfügbarkeit der Agentur / Orga nisation Die Agentur / Organisation steht der / dem Au-pair während des gesamten Aufenthaltes zur Verfügung. 84

10 QUALITÄTSSTANDARDS IN DER AU-PAIR-VERMITTLUNG Informationen für Au-pairs Die Agentur / Organisation bietet Informationen über notwendige Behördengänge, Versicherung, Sprach schulen (allg. Infos), konkrete Hilfe bei Konflikten. Zu den Begleitangeboten gehört z. B. die Veranstaltung von Au-pair-Treffen, die Weitergabe von Adressen anderer Au-pairs im Rahmen des Datenschutzes. Erreichbarkeit der Agentur / Organisation in Notfällen Die Agentur / Organisation benennt eine Hotline, die für die / den Au-pair 24 h / 7 Tage erreichbar ist. Krisenmanagement Die Agentur / Organisation begleitet die / den Au-pair während des gesamten Aufenthaltes und ist für Fragen und bei Problemen Ansprechpartner und bietet darüber hinaus die Möglichkeit der Umvermittlung. 4. Nachbetreuung von Au-pairs Feed-back der / des Au-pair/s an die Agentur / Organisation Die Agentur / Organisation sendet der / dem Au-pair vor Beendigung ihres / seines Aufenthaltes einen Fragebogen zu, auf dem die / der Au-pair von ihren / seinen Erfahrungen berichten kann. Qualitätsstandards, die die Gasteltern betreffen 1. Auswahl von Gasteltern Prüfung der Eignung der Gasteltern Die Prüfung der Eignung der Gasteltern erfolgt durch ausführliche schriftliche Unterlagen, die das Au- pair-verständnis der Gasteltern erkennen lassen durch telefonischen, bevorzugt aber persönlichen Kontakt anhand einer Checkliste in einem Gespräch mit der / dem Au-pair innerhalb eines Monats nach deren / dessen Eintreffen bei der Gastfamilie 2. Vorbereitung von Gasteltern Aushändigung von Informationsmaterial über die Idee des Au-Pair-Gedankens Anforderungen an die Gastfamilie, die im Au-Pair-Vertrag zu unterschreiben sind Qualifikation der / des Au-Pair/s Rechte und Pflichten aller beteiligter Vertragspartner Vermittlungsbedingungen der Agentur / Organisation (inkl. Bruttogesamtpreis einer Vermittlung) praktische Hinweise (Au-pair-Vertrag: wird zwischen Gasteltern und Au-pair abgeschlossen) 85

11 JUGENDMOBILITÄT IN EUROPA 3. Anforderungen an die Gasteltern Gewährleistung, dass die Vereinbarungen des Au-Pair-Vertrages eingehalten werden können. Diese sind: Mindestalter der / des Au-pair/s Die / der Au-pair ist bei Visumsbeantragung mindestens 18 Jahre und höchstens 24 Jahre alt. Dauer des Au-pair-Aufenthaltes Ein Au-pair-Aufenthalt dauert maximal 12 Monate. Zeitlicher Umfang der häuslichen Mithilfe Die häusliche Mithilfe umfasst inkl. Babysitting maxi mal 6 Stunden pro Tag bei maximal 30 Stunden pro Woche. Taschengeldbezahlung Das monatliche Taschengeld für die / den Au-pair beträgt (ab dem ) 260 Euro. Eine von der Gastfamilie zu verantwortende geringere»arbeitszeit«erlaubt keine Kürzung des Taschengeldes. Ein Aupair-Verhältnis ist grundsätzlich kein sozialversicherungs pflichtiges Verhältnis. Freizeit Gewährung von eineinhalb zusammenhängenden freien Tagen pro Woche, die mindestens einmal pro Monat auf ein Wochenende fallen. Die / der Au-pair sollte die Möglichkeit haben, ihre/ seine Religion ausüben zu können. Bezahlter Urlaub 2 Tage pro Anwesenheitsmonat bezahlter Urlaub (während des Urlaubs gelten Sonntage nicht als Urlaubstage). Gesetzliche Feiertage Die gesetzlichen Feiertage des Gastlandes sind grund sätzlich frei oder werden durch Freizeit ausgeglichen. Taschengeldfortzahlung im Krankheitsfall Die Taschengeldfortzahlung erfolgt im Krankheitsfall bis zum Auslaufen des Vertrages, jedoch längstens 6 Wochen. Inhaltlicher Umfang des Arbeitsfeldes Das Arbeitsfeld umfasst Kinderbetreuung und leichte Hausarbeit. Übernahme der Kosten für Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung Die Kosten für Kranken-, Unfall- und Haftpflicht versicherung sind von der Gastfamilie zu tragen. Die Anmeldung zu den Versicherungen ist von den Gast familien vorzunehmen. Wurde dies versäumt, hat die Gastfamilie alle für die / den Au-Pair entstehenden Kosten zu tragen. Versicherungsbeginn ist der Einreisetag. 86

12 QUALITÄTSSTANDARDS IN DER AU-PAIR-VERMITTLUNG Kündigungsfrist Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage. Die Vertrags auflösung muss schriftlich erfolgen. Die Frist beginnt mit Eingang der Kündigungsbenachrichtigung bei der vermittelnden Agentur / Organisation. In besonders schwerwiegenden Fällen ist eine fristlose Kündigung unter Benachrichtigung der Agentur / Organisation möglich. Unterbringung der / des Au-pair/s Die Unterbringung im eigenen beheizbaren ausreichend möblierten Zimmer (verschließbare Tür, Fenster mit Tageslicht, Mindestgröße 8 qm) im Haus, in der Wohnung oder im Wohnhaus der Familie. Familien anbindung muss gewährleistet sein. Fahrtkostenübernahme zum Sprachkurs Übernahme der Fahrtkosten zum nächstgelegenen für die / den Au-pair geeigneten Sprachkurs. Förderung der Teilnahme an Veranstaltungen Die Gastfamilie fördert die Teilnahme der / des Au -pair/s an kulturellen und gesellschaftlichen Veranstaltungen sowie die dazu notwendige Mobilität. Kostenübernahme der ärztlichen Untersuchung Kostenübernahme der ärztlichen Untersuchung, sofern diese für die Visumsverlängerung erforderlich ist, und der Visumsverlängerung durch die Gastfamilien. Definition des Begriffes»Gasteltern«1 Gasteltern sind verheiratete oder in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Paare, bei denen mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt, sowie Allein erziehende mit Kind, dessen Wohnsitz beim Elternteil ist. Umgangssprache 2 Die Umgangssprache in der Gastfamilie ist Deutsch. Telefonische Erreichbarkeit der Agentur / Orga nisation Die Gastfamilie gewährleistet, dass die / der Au-pair jederzeit ihre / seine vermittelnde Agentur telefonisch erreichen kann. 4. Betreuung von Gasteltern während des Aufenthaltes Abfrage der Agentur / Organisation bei der / dem Au-pair Die Agentur / Organisation fragt innerhalb von 4 Wochen ab, ob die / der Au-Pair in die Familie eingegliedert wurde alle Ämter- und Behördengänge erledigt wurden die Versicherung erfolgt ist die / der Au-Pair einen Sprachkurs finden konnte. 1 und 2 Nach geltender Rechtslage kommen für Au-pairs, die einer Arbeitsgenehmigung bedürfen, nur die Familien als Gastfamilien in Frage, in denen Deutsch als Muttersprache gesprochen wird. Stand: Ende November

13 JUGENDMOBILITÄT IN EUROPA Der Aufbau einer Gütegemeinschaft Au pair e. V. als Träger des Gütezeichens wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zwei Jahre lang mit einer Anschubfinanzierung unterstützt. Um eine möglichst breite Öffentlichkeitswirkung zu garantieren war eine Förderbedingung, dass bis Ende November 2004 mindestens 100 Au-pair-Agenturen verbindlich ihren Beitritt zur einzurichtenden Gütegemeinschaft erklären. Bis Ende Oktober 2004 hatten 113 Agenturen ihr Interesse am RAL-Verfahren bekundet und bis zur Gründungsversammlung am sind der Gütegemeinschaft Au pair e. V. schließlich 81 Mitglieder beigetreten. Nationale Au-pair-Konferenz in Berlin und Gründungsversammlung der Gütegemeinschaft Au pair e. V. Am präsentierte das BMFSFJ der Presse die Qualitätsstandards auf der Nationalen Au-pair-Konferenz in Berlin unter dem Beisein von rund 80 Agenturen und Vertreter/-innen aus der Politik und der Presse. Aus der Rede der Parlamentarischen Staatssekretärin Christel Riemann-Hanewinckel am anlässlich der Nationalen Au-pair-Konferenz in Berlin... Mehr als Au pairs machen sich jedes Jahr auf den Weg nach Deutschland. Sie treten eine für sie aufregende und spannende Reise ins Unbekannte an, weit weg von ihren Familien und Freunden. Diese Reise darf jedoch und das ist unsere gemeinsame Aufgabe auf gar keinen Fall eine Reise ins Ungewisse sein. Junge Menschen im Alter zwischen 18 und 24 Jahren kommen zu uns, um unsere Kultur, unsere Sprache und unsere Lebensweise kennen zu lernen. Sie unterstützen ihre Gasteltern bei der Kinderbetreuung oder im Haushalt und helfen jungen Müttern und Vätern dabei, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren. Im Gegenzug dazu haben sie die Chance, Deutschland gewissermaßen aus der Innenperspektive kennen zu lernen: sie erhalten Unterkunft, Verpflegung und Taschengeld. Aber vor allem wünschen sie sich Familienanschluss. Im Haushalt der Gastfamilien zu wohnen ist nicht nur für die Au pairs eine wertvolle Erfahrung. Es kann auch eine Bereicherung für die Angehörigen der Gastfamilie sein: 88

14 QUALITÄTSSTANDARDS IN DER AU-PAIR-VERMITTLUNG internationale Freundschaften fördern Interesse für andere Länder und Kulturen wecken und zu mehr Toleranz gegenüber fremden Traditionen und Lebensweisen beitragen. Insofern hat ein Au-pair-Aufenthalt immer auch Aspekte der interkulturellen Jugendbildung: Er fördert die Mobilität, die Selbstständigkeit und die Weltoffenheit junger Menschen und verfolgt dadurch ein wichtiges gesellschaftliches und jugendpolitisches Anliegen. Au Pairs nehmen immer einen nachhaltigen Eindruck über Deutschland und uns Deutsche mit zurück in ihre Heimat. Es muss daher unser aller Interesse sein, dass ein Au-pair-Aufenthalt erfolgreich verläuft. Dazu gehört: Gasteltern sollten wissen, was auf sie zukommt, wenn sie ein Au pair in ihre Familie aufnehmen; Au pairs sollten mit halbwegs realistischen Erwartungen nach Deutschland kommen und möglichst gut vorbereitet sein, um Ihre verantwortungsvolle Tätigkeit im Umgang mit Kindern auch wahrnehmen zu können; beide Vertragspartner Gasteltern und Au pairs sollten sich über ihre Rechte und ihre Pflichten im Klaren sein; Sie sollten sich zu helfen wissen, wenn die Dinge sich anders entwickeln als erwartet. Das ist gerade für die jungen Menschen weit weg von zu Hause besonders wichtig! Ihre Agentur muss deshalb rund um die Uhr für sie ansprechbar sein. Eine 24-Stunden-Hotline kann in manchen Notfällen das mussten wir tragischerweise bereits erfahren sogar lebensrettend sein.... Im Jahr 2003 hat der Bundestag die Bundesregierung dazu aufgefordert, für einen stärkeren Jugendschutz im Au-pair-Bereich zu sorgen. Gefordert wurden u. a. die Entwicklung von Qualitätsstandards und die Etablierung eines Gütezeichens. Es ist dem großen Engagement der beteiligten Au-pair-Agenturen und dem Internationalen Jugendaustausch- und Besucherdienst zu verdanken, dass heute hier auf dieser Konferenz neue, umfassende und geeignete Qualitätsstandards für den Au-pair-Bereich vorgestellt werden können und zwar nicht auf dem Weg einer neuen gesetzlichen Regelung, sondern auf freiwilliger Basis: 89

15 JUGENDMOBILITÄT IN EUROPA Mehr als 113 Au-pair-Vermittlerinnen und Vermittler das ist der aktuelle Stand der Dinge arbeiten daran, sich künftig freiwillig im Rahmen der Selbstverpflichtung ein gemeinsames Gütezeichen zu geben. Dieses Gütezeichen wird im Register des Deutschen Patent- und Markenamts eingetragen und im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Damit ist ein entscheidender Prozess in Gang gesetzt worden, junge Au pairs in Zukunft wirksam vor Ausbeutung und Missbrauch zu schützen. Wesentlich ist, dass mit den neuen Standards die Rechte und Pflichten der Gasteltern und der Au pairs erstmals klar und detailliert geregelt werden. Ich will Beispiele nennen. Es wurden Standards erarbeitet: für das Mindestalter der Au pairs die maximale Wochenarbeitszeit Mindestanforderungen an die Unterbringung für bezahlten Urlaub die Betreuung und die Erreichbarkeit der zuständigen Agentur (Stichwort bundesweite Hotline) und die Taschengeldfortzahlung im Krankheitsfall Diese Beispiele zeigen: Sie haben großes Verantwortungsbewusstsein bewiesen, um Überforderung, Isolation oder Schutzlosigkeit von jungen Menschen, die alleine in ein fremdes Land kommen, zu verhindern. Die erarbeiteten Standards sind ein wichtiges neues Instrument, um Qualität im Au-pair-Bereich nachhaltig zu sichern und effektiv zu kontrollieren. Sie setzen ein deutliches Signal auch für die Öffentlichkeit und für die Zukunft von»au pair«im weitesten Sinne.... Auch junge Menschen aus unserem Land gehen gerne nach ihrem Schulabschluss ins Ausland. Sie nutzen die Möglichkeiten von»au pair«, um ein anderes Land, seine Kultur und seine Menschen kennen zu lernen und wertvolle Erfahrungen zu sammeln. Die Entwicklung von Qualitätsstandards und Gütezeichen im Aupair-Bereich wird deshalb auch von unseren europäischen Nachbarn mit großem Interesse beobachtet. In einigen der 45 Mitgliedstaaten des Europarates wird erwogen, dem deutschen Beispiel zu folgen. Ihr vorbildliches Engagement macht uns also zu Wegbereitern auch in anderen europäischen Ländern. Dafür möchte ich Ihnen nochmals ausdrücklich danken! Quelle: 90

16 QUALITÄTSSTANDARDS IN DER AU-PAIR-VERMITTLUNG Im Anschluss an die Pressekonferenz erfolgte die Gründungsversammlung der Gütegemeinschaft Au pair. Die neu gegründete Gütegemeinschaft ist Trägerin des Gütezeichens Au pair und wird von RAL, dem Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung 3 überwacht. Die Gütezeichen selber werden von RAL geschaffen. Der Weg zum RAL-Gütezeichen lässt sich wie folgt skizzieren: Informationsgespräch zum Verfahren Festlegung des Geltungsbereichs und des Qualitätsniveaus Antragstellung und Bearbeitung Erarbeitung des Satzungswerkes Gründung der Gütegemeinschaft RAL-Anerkennungsverfahren Befragung der betroffenen Fach- und Verkehrskreise Überarbeitung der Verfahrensunterlagen Entscheidung durch RAL über die Anerkennung Anerkennung durch RAL Veröffentlichung des Gütezeichens in der Gütezeichenliste Quelle: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. Das RAL-Anerkennungsverfahren, d. h. die Befragung der betroffenen Fach- und Wirtschaftskreise wird im Fall der Gütegemeinschaft Au-pair voraussichtlich bis Ende Februar 2005 andauern. Sobald das Anerkennungsverfahren abgeschlossen ist, wird das Gütezeichen in der entsprechenden RAL-Liste veröffentlicht. RAL-Gütezeichen sind 3 Weiterführende Informationen zu RAL erhalten Sie unter der Internetseite 91

17 JUGENDMOBILITÄT IN EUROPA V. l. n. r.: Ilona Schlegel (Stellvertretende Vorsitzende der Gütegemeinschaft Au pair e. V.), Dr. Wolf D. Karl (Hauptgeschäftsführer, RAL), Barbara Wurster (BMFSFJ), Christoph Hambloch (Vorstandsvorsitzender der Gütegemeinschaft Au pair e. V.), Christel Riemann- Hanewinckel (Parlamentarische Staatssekretärin, BMFSFJ), Rolf Witte (Vorstand IJAB e. V.), Marie-Luise Dreber (Direktorin IJAB e. V.), Reinhard Schwalbach (Geschäftsbereichsleiter IJAB e. V.) bei der Nationalen Au-pair-Konferenz am in Berlin Foto: Franz Urhahn für den IJAB e. V. bei den Verbrauchern hoch angesehen und werden zunehmend für Dienstleistungen vergeben und dann beworben, jüngst zum Beispiel auch für Sprachschulen. Durch die laufende Eigen- und Fremdkontrolle der Agenturen/Organisationen werden die gütegesicherten Leistungen ständig verbessert und die Kooperation zwischen den Agenturen/ Organisationen gestärkt. Synergieeffekte in der Vermittlung und Betreuung können durch das neu entstehende Netzwerk aufgebaut und genutzt werden. Güte- und Prüfbestimmungen zur Erlangung des Gütezeichens Au pair Um den Gastfamilien die Einhaltung von Qualitätsstandards über die bestehenden gesetzlichen Vorgaben hinaus mit dem Gütezeichen zu garantieren, entwickelt der Güteausschuss der Gütegemeinschaft Au pair e. V. zur Zeit Güte- und Prüfbestimmungen in Anlehnung an die erarbeiteten Qualitätsstandards. Die Agenturen, die das Gütezeichen beantragen, müssen jede erbrachte Dienstleistung bzw. Vermittlung in Form 92

18 QUALITÄTSSTANDARDS IN DER AU-PAIR-VERMITTLUNG einer Eigenprüfung dokumentieren. Die Fremdprüfung wird von einer neutralen Prüfstelle durchgeführt. Mit der Überwachung der Agenturen bei der Einhaltung der Güte- und Prüfbestimmungen wurde der IJAB e. V. durch die Gütegemeinschaft beauftragt. Geprüft werden alle Mitgliedsagenturen der Gütegemeinschaft im jährlichen Turnus. Zuständig für die Prüfungen werden die im IJAB-Projekt Qualität in internationalen Kontexten (QuiK) tätigen und über die Deutsche Gesellschaft für Qualität e. V. zertifizierten Qualitätsbeauftragten und Auditorinnen sein. Darüber hinaus gewährleistet RAL den Zeichenträgern die Sicherheit, dass Missbrauch des Zeichens durch strenge Kontrollen von RAL, den Fach- und Verkehrskreisen, ausgeschlossen ist. Einbezogen werden auch die Gasteltern, die über die Gütegemeinschaft eine Art Beschwerdestelle erhalten. Das Gütezeichen selbst kann unseriösen Agenturen, die sich nicht an die Güte- und Prüfbestimmungen halten, unter erheblichem Imageverlust entzogen werden. Die ersten Fremdprüfungen werden voraussichtlich im Frühsommer 2005 abgenommen. Über das Prüfergebnis wird von der Prüfstelle ein Bericht ausgefertigt. Die Prüfstelle informiert den Güteausschuss und den Vorstand der Gütegemeinschaft über das Ergebnis der Prüfung. Fällt diese positiv aus, verleiht der Vorstand der Antragsstellerin oder dem Antragssteller auf Vorschlag des Güteausschusses das Gütezeichen. Die Verleihung wird beurkundet. Aus Gründen der wettbewerbsrechtlichen Gleichbehandlung wird die RAL-Zeichenverleihung an alle Agenturen, die die Prüfung positiv abschließen, in einem öffentlichkeitswirksamen Akt vollzogen werden. Dieser ist für Sommer/Herbst 2005 zu erwarten. Bisher haben 70 Agenturen die Prüfung beantragt. Öffentlichkeitsarbeit Die Gütegemeinschaft wird in absehbarer Zeit eine mehrsprachige Broschüre mit den Kernbotschaften zur Gütegemeinschaft, zur Qualität in der Au-pair-Vermittlung und zum Gütezeichen Au pair erstellen. Diese soll u. a. über Botschaften und Konsulate (auch im Ausland) und Arbeitsagenturen verteilt werden. Sobald die erforderliche Zahl von Au-pair-Agenturen der Gütegemeinschaft beigetreten und das Verfahren der RAL-Anerkennung erfolgreich abgeschlossen ist, werden die bis dahin geprüften Agenturen in einer vom IJAB einzurichtenden Datenbank erfasst werden. Die Webseite wird als Informations- und Kommunikationsplattform eine Art Clearingstelle für das Au-pair-Wesen darstellen. Die Gütegemeinschaft kann von Gasteltern und Au pairs Beschwerden aufnehmen und durch die mit der Fremdkontrolle beauftragten Personen prüfen lassen. Zudem erhoffen sich die beteiligten Agenturen, 93

19 JUGENDMOBILITÄT IN EUROPA durch ihr Engagement in der Öffentlichkeit und der Jugendarbeit zum Schutz junger Menschen und zur Stärkung des Au-pair-Wesens ihren Beitrag leisten zu können. Weitere Informationen zur Qualitätsentwicklung in der Au-pair-Vermittlung erhalten Sie über die Geschäftsstelle der Gütegemeinschaft Au pair e. V.: Gütegemeinschaft Au pair e. V. c/o IJAB e. V., Heussallee 30, D Bonn; Tel.: , Fax: ; aupair@ijab.de, Internet: Abstract Im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat der IJAB e. V. den Qualitätsentwicklungsprozess in der Au-pair-Vermittlung moderierend begleitet. Gemeinsame Qualitätsstandards wurden von den maßgebenden Dachverbänden des Au-pair-Wesens und interessierten Einzelagenturen bzw. Au-pair-Versicherern in einem eineinhalbjährigen Aushandlungsprozess verabschiedet. Die Standards sind nicht nur innerhalb dieser Arbeitsgruppe, sondern durch das BMFSFJ mit den beteiligten Ressorts (BMI, BMWA, AA, BA) abgestimmt und von rund 100 Agenturen bei der Nationalen Au-pair-Konferenz feierlich gezeichnet worden. Im Sinne der nachhaltigen Qualitätskontrolle im Au-pair-Wesen sprachen sich die beteiligten Verbände, Organisationen und Agenturen für die Einrichtung eines Au-pair-Gütezeichens nach RAL aus. Der IJAB und hier das Projekt»Qualität in internationalen Kontexten«wurde als neutrales Prüfinstitut zur Qualitätskontrolle bei den zeichentragenden Agenturen von der gegründeten Gütegemeinschaft Au pair eingesetzt. Die Geschäftsstelle der Gütegemeinschaft als Clearingstelle für das Au-pair-Wesen in Deutschland wurde über dies hinaus beim IJAB angesiedelt. Dieser erfolgreiche Prozess des Bundesjugendministeriums setzt ein deutliches Signal für die Öffentlichkeit und für die Zukunft von»au Pair«im weitesten Sinne. Korrespondenzadresse: Corinne Schmutz c/o IJAB e. V., Heussallee 30, D Bonn; Tel.: , Fax: ; schmutz@ijab.de, Internet: 94

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