MVBdirekt-Vertrag. Zwischen Herrn/Frau (nachstehend Nutzer genannt) Anschrift. Telefonnummer / Mobiltelefon (P = privat, G = geschäftlich)
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- Gudrun Acker
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1 -Vertrag Zwischen Herrn/Frau (nachstehend Nutzer genannt) Anschrift Telefonnummer / Mobiltelefon (P = privat, G = geschäftlich) Faxnummer / (P = privat, G = geschäftlich) und der MAINZER VOLKSBANK EG, Neubrunnenstr. 2, Mainz (nachstehend MVB genannt) wird die gesamte Kundennummer (d.h. alle Konten des Kontoinhabers) für die Nutzung von vereinbart. 1. Definition Die ist eine Abteilung der Mainzer Volksbank eg. 2. Persönliche Geheimzahl Der -Nutzer erhält eine persönliche Identifikationsnummer (PIN) die zur Vermeidung von Missbrauch geheim zu halten ist (siehe Nr. 6 der umseitig abgedruckten Sonderbedingungen für ). 3. Telefonaufzeichnung Der -Nutzer ist damit einverstanden, dass die Bank die mit der geführten Telefonate aufzeichnet und die Aufzeichnung aufbewahrt. Dies ist zur ordnungsgemäßen Auftragsbearbeitung und aus Beweisgründen erforderlich. Die datenschutzrechtlichen Vorschriften werden hierbei jederzeit eingehalten. 4. Empfangsbestätigung Die für die Nutzung der erforderliche persönliche Identifikationsnummer habe ich unversehrt erhalten. 5. Kenntnisnahme und Empfang der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen für die Für den gesamten Geschäftsverkehr gelten die beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Mainzer Volksbank eg. Für die Nutzung der gelten ergänzend die umseitig abgedruckten Sonderbedingungen für. 6. Fernabsatz-Information Ich bestätige den Empfang und die Kenntnisnahme der beiliegenden Fernabsatz-Information zur Nutzung des MVB- Telefonbanking. Ort und Datum Unterschrift des Nutzers Unterschrift(en) der/s Kontoinhaber/s (falls abweichend vom Nutzer) Geschäftsstelle Anweisungsstempel MAINZER VOLKSBANK EG Download / MVB / Seite 1/5 / Ausfertigung für die Bank
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3 -Vertrag Zwischen Herrn/Frau (nachstehend Nutzer genannt) Anschrift Telefonnummer / Mobiltelefon (P = privat, G = geschäftlich) Faxnummer / (P = privat, G = geschäftlich) und der MAINZER VOLKSBANK EG, Neubrunnenstr. 2, Mainz (nachstehend MVB genannt) wird die gesamte Kundennummer (d.h. alle Konten des Kontoinhabers) für die Nutzung von vereinbart. 1. Definition Die ist eine Abteilung der Mainzer Volksbank eg. 2. Persönliche Geheimzahl Der -Nutzer erhält eine persönliche Identifikationsnummer (PIN) die zur Vermeidung von Missbrauch geheim zu halten ist (siehe Nr. 6 der umseitig abgedruckten Sonderbedingungen für ). 3. Telefonaufzeichnung Der -Nutzer ist damit einverstanden, dass die Bank die mit der geführten Telefonate aufzeichnet und die Aufzeichnung aufbewahrt. Dies ist zur ordnungsgemäßen Auftragsbearbeitung und aus Beweisgründen erforderlich. Die datenschutzrechtlichen Vorschriften werden hierbei jederzeit eingehalten. 4. Empfangsbestätigung Die für die Nutzung der erforderliche persönliche Identifikationsnummer habe ich unversehrt erhalten. 5. Kenntnisnahme und Empfang der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen für die Für den gesamten Geschäftsverkehr gelten die beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Mainzer Volksbank eg. Für die Nutzung der gelten ergänzend die umseitig abgedruckten Sonderbedingungen für. 6. Fernabsatz- Information Ich bestätige den Empfang und die Kenntnisnahme der beiliegenden Fernabsatz-Information zur Nutzung des MVB- Telefonbanking. Ort und Datum Unterschrift des -Nutzers Unterschrift(en) der/s Kontoinhaber/s (falls abweichend vom -Nutzer) MAINZER VOLKSBANK EG Download / MVB / Seite 2/5 / Ausfertigung für den Kunden
4 Sonderbedingungen für 1. Definition Die ist eine Abteilung der Mainzer Volksbank eg 2. Berechtigung zur Nutzung von Der -Nutzer ist zur Abwicklung seiner Bankgeschäfte über Telefon in dem von angebotenen Umfange berechtigt, wenn die Mainzer Volksbank eg ihm eine persönliche Identifikationsnummer (PIN) schriftlich bekannt gegeben und er den Empfang der PIN bestätigt hat. Der Teilnehmer hat Zugang zu den von angebotenen Geschäften, wenn er dem -Mitarbeiter die von diesem erfragten Stellen seiner PIN mitgeteilt hat oder maschinell seine Konto-/Depotnummer sowie seine PIN über die Telefontastatur eingegeben hat. 3. Abgabe von Erklärungen Erklärungen jeder Art (z.b. Überweisungsaufträge) sind abgegeben, wenn der -Nutzer sie zur Ausführung freigegeben hat. 4. Finanzielle Nutzungsgrenze Der -Nutzer darf Verfügungen nur im Rahmen des Kontoguthabens oder eines vorher für das Konto eingeräumten Kredites vornehmen. Auch wenn der -Nutzer diese Nutzungsgrenze bei seinen Verfügungen nicht einhält, ist die Mainzer Volksbank eg berechtigt, den Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die aus der Nutzung von entstehen. Die Buchung solcher Verfügungen auf dem Konto führt lediglich zu einer geduldeten Kontoüberziehung; die Mainzer Volksbank eg ist berechtigt, in diesem Fall den höheren Zinssatz für geduldete Kontoüberziehungen zu verlangen. 5. Wertpapiergeschäfte Für die Abwicklung von Wertpapiergeschäften über die ist eine separate Vereinbarung erforderlich. 6. Geheimhaltung der PIN; Bekanntwerden Der -Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von seiner PIN erlangt. Jede Person, die die PIN kennt, hat die Möglichkeit, das Leistungsangebot der zu nutzen. Sie kann z.b. Aufträge zu Lasten seines Kontos erteilen. Stellt der -Nutzer fest, dass eine andere Person von seiner PIN Kenntnis erhalten hat, ist der Nutzer verpflichtet, die unverzüglich zu unterrichten. In diesem Fall wird die den Zugang sperren. Die stellt dem -Nutzer daraufhin eine neue PIN schriftlich zur Verfügung. 7. Schutz vor Missbrauch Bei Nutzung des 24-Stunden-Telebank-Service der mit einem Telefon mit Display-Anzeige, werden alle Eingaben im Display angezeigt und somit für Dritte sichtbar. Nach Beendigung des Telefonats ist der -Nutzer aufgefordert, eine beliebige Nummer über die Tastatur in das Telefon einzugeben, um die Display-Anzeige zu überschreiben. Dadurch wird verhindert, dass ein Dritter durch Betätigen der Wahlwiederholungstaste Kenntnis von der zuvor eingegebenen Kontonummer und persönlichen Geheimzahl erhält. 8. Zugangssperre Der Zugang zur wird aus Sicherheitsgründen automatisch gesperrt, wenn dreimal hintereinander die PIN falsch mitgeteilt wurde. Der Teilnehmer kann eine Sperre nur durch einen schriftlichen Auftrag aufheben lassen. 9. Berechtigung zur Sperre Die Mainzer Volksbank eg ist berechtigt, den Zugang jederzeit zu sperren. Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn der Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung von besteht oder wenn der -Nutzer die Sperre wünscht. 10. Informationspflicht Die wird den -Nutzer über Sperren unverzüglich schriftlich informieren, es sei denn, der Nutzer hat die Sperre selbst veranlasst. 11. Beendigung Die Nutzung der kann von beiden Vertragspartnern jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Bitte beachten Sie: Sollten Sie Ihren -Zugang mindestens 12 Monate lang nicht genutzt haben, so löschen wir diesen zu Ihrer Sicherheit. 12. Ergänzende Bestimmung Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein bzw. nicht durchgeführt werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Bestimmungen. Stand: August / MVB / Seite 3/5 /
5 Fernabsatz-Informationen zur Nutzung des MVB-Telefonbanking - Diese Information gilt bis auf weiteres und steht nur in deutscher Sprache zur Verfügung Stand Übersicht I. Allgemeine Informationen II. Informationen zum -Vertrag III. Informationen über die Besonderheiten des Fernabsatzvertrags I. Allgemeine Informationen Name und Anschrift der Bank Zentrale: Zuständige Abteilung: Mainzer Volksbank eg Postfach 3069 Postfach Mainz Mainz Telefon: Telefon: Telefax: Telefax: Internet: mvbdirekt@mvb.de Gesetzliche Vertretungsberechtigte der Bank Vorstand: Uwe Abel (Vorsitzender) Heinz-Peter Schamp Walter Schmitt Hauptgeschäftstätigkeit der Bank Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Bankgeschäften aller Art und von damit zusammenhängenden Geschäften. Zuständige Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn bzw. Lurgiallee 12, Frankfurt ( im Internet unter: ) Genossenschaftsregisternummer Gen.-Register Mainz GnR. : 212 Umsatzsteueridentifikationsnummer DE Vertragssprache Maßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kommunikation mit dem Kunden während der Laufzeit des Vertrages ist deutsch. Rechtsordnung/Gerichtsstand Gemäß Nr. 6 Abs. 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt für den Vertragsabschluss und die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der Bank deutsches Recht. Es gibt keine vertragliche Gerichtsstandklausel. Außergerichtliche Streitschlichtung Bei Beschwerden wenden Sie sich bitte an: Mainzer Volksbank eg Beschwerdemanagement Neubrunnenstraße Mainz Darüber hinaus besteht für Sie die Möglichkeit, den Ombudsmann der genossenschaftlichen Bankengruppe anzurufen. Näheres regelt die Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe, die Ihnen auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde richten Sie bitte schriftlich an folgende zentrale Stelle: Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR Postfach Berlin Telefonnummer: oder Hinweis zum Bestehen einer freiwilligen Einlagenversicherung Die Bank ist der Sicherheitseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. angeschlossen (vgl. Nr. 20 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen). II. Informationen zur : Wesentliche Leistungsmerkmale: bietet Ihnen die folgenden Leistungsmerkmale: Inlandszahlungsverkehr Einzelüberweisung** Terminüberweisung Dauerauftrag** Lastschriftrückgabe Umsatzinformation** Auslandszahlungsverkehr (innerhalb der Schalteröffnungszeiten der Zweigstelle Neubrunnenplatz) Euro-Auslandszahlungsverkehr nach EU- Verordnung Auslandszahlungsverkehr Umsatzinformationen Wertpapiergeschäfte (hierfür ist eine separate Vereinbarung erforderlich) Kauf / Verkauf von Wertpapieren** Kursabfrage Services Änderung der Anschrift Bestellung sowie Sperrung folgender hauseigener Karten:** VR-BankCard mit Pin, VR-ServiceCard, VR-SparCard, MVB-Visa-Card, MVB-MasterCard Bestellung und Sperrung von Schecks Mitteilungen und Formularbestellungen Abfrage der Freistellungsdaten Öffnungszeiten Montag - Freitag: 8:00 22:00 Uhr Samstag: 9:00 16:00 Uhr Sonntag: 10:00 14:00 Uhr an Feiertagen mit Börsenhandel: 08:00 20:00 Uhr Darüber hinaus stehen Ihnen die mit ** gekennzeichneten Leistungen über den 24-Stunden- Telebank-Service der zur Verfügung. Zweigstelle Neubrunnenplatz Montag - Freitag : 9:00 18:00 Uhr Voraussetzung für die Nutzung von Für die Nutzung von benötigen Sie einen -Vertrag sowie eine aktivierte persönliche Geheimnummer, welche Ihnen auf Antrag zur Verfügung gestellt wird / MVB / Seite 4/5 /
6 Preise: Der Zusatzservice ist kostenlos. Die aktuellen Preise für die Dienstleistungen der Bank ergeben sich aus dem jeweils gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis. Dieses kann der Kunde in den Geschäftsräumen der Bank einsehen. Auf Wunsch wird die Bank dieses dem Kunden zusenden. Hinweis auf vom Kunden zu zahlende Steuern und Kosten: Eigene Kosten (z. B. für Telefongebühren, Gebühren des Internet-Providers, Porti etc.) hat der Kunde selbst zu tragen. Zusätzliche Kommunikationskosten: keine Leistungsvorbehalt: keiner Erfüllung des Vertrages: Die Bank erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem - Vertrag durch den Betrieb beziehungsweise das Bereithalten der vereinbarten Auftragsverfahren. Sie wird des Weiteren die vom Kunden freigegebenen Aufträge im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufes bearbeiten. Vertragliche Kündigungsregeln: Für die Nutzung von gilt keine festgelegte Kündigungsregel. Daher kann der Vertrag von beiden Vertragsparteien ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Mindestlaufzeit des Vertrages: Für die Nutzung von wird keine Mindestlaufzeit vereinbart. Sonstige Rechte und Pflichten von Bank und Kunde: Die Rechte und Pflichten von Bank und Kunde ergeben sich aus dem -Vertrag. Daneben gelten als Grundregeln für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank sowie die Sonderbedingungen für, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten. Die genannten Bedingungen stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung. Fernab- III. Informationen über die Besonderheiten des satzvertrages Information zum Zustandekommen des -Vertrages sowie das Zustandekommen der Verträge über das Ausführen von Inlandsüberweisungen im Fernabsatz: Die Bank gibt gegenüber dem Kunden ein sie bindendes Angebot ab, indem sie ein ausgefülltes und unterzeichnetes Exemplar der Vertragsurkunde an den Kunden übermittelt und dieses ihm zugeht. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde der Bank - gegebenenfalls nach der erforderlichen Identitätsprüfung des Kunden - die Annahme des Vertrages erklärt, wenn er ein seinerseits ausgefülltes und unterzeichnetes Exemplar der Vertragsurkunde an die Bank zurücksendet und dieses der Bank zugeht. Der -Nutzer teilt die vollständigen Angaben der Überweisungen dem -Mitarbeiter mündlich oder dem 24-Stunden-Telebank-Service mittels Telefontastatur mit. Zur Prüfung und Korrektur wiederholt der - Mitarbeiter bzw. die Computerstimme des 24-Stunden- Telebank-Service die gemachten Angaben. Die Überweisungsaufträge sind vom Kunden erst erteilt, wenn er seine Angaben bestätigt. Dadurch kommt der Überweisungsvertrag zustande. Eine systemseitige Prüfung der Daten findet statt. Die MVB wird die ihr mittels 24-Stunden-Telefonbanking erteilten Aufträge im Rahmen des banküblichen Arbeitsablaufes bearbeiten. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen(einem Monat) 1) ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art in Verbindung mit 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Postfach Mainz Fax-Nr.: mvbdirekt@mvb.de Widerrufsfolgen Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Besonderer Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Bei Widerruf dieses Fernabsatzvertrags über eine Finanzdienstleistung sind Sie auch an einen hinzugefügten Fernabsatzvertrag nicht mehr gebunden, wenn dieser Vertrag eine weitere Dienstleistung von uns oder eines Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten zum Gegenstand hat. 1) Die Widerrufsfrist beträgt gemäß 355 Abs.2 Satz 2 BGB einen Monat, wenn die Widerrufsbelehrung erst nach Vertragsabschluss in Textform dem Kunden mitgeteilt wird bzw. werden kann (z.b. bei telefonischem Fernabsatzvertrag). Ende der Widerrufsbelehrung -Ende der Informationsschrift / MVB / Seite 5/5 /
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