Richtlinien für das weiterbildende Aufbaustudienprogramm. Schuldnerberater/in. 3 Umfang und Dauer des Aufbaustudienprogramms

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1 Richtlinien für das weiterbildende Aufbaustudienprogramm Schuldnerberater/in (FH) 1 Teilnahmevoraussetzungen 1. Das Aufbaustudienprogramm richtet sich an in der Sozialen Arbeit bzw. Beratung Tätige, bevorzugt an Mitarbeiter/innen aus Beratungsstellen, die (bereits) Aufgaben der Schuldnerberatung übernommen haben. Teilnahmevoraussetzungen sind daher grundsätzlich: eine mindestens 2-jährige einschlägige berufliche Tätigkeit mit mehr als 15 Wochenstunden im Sozialbereich oder in der Schuldnerberatung oder eine weiterbildungsbegleitende berufliche Tätigkeit mit mehr als 15 Wochenstunden im Sozialbereich oder in der Schuldnerberatung sowie Nachweis der erfolgreichen Teilnahme (Zertifikat) am Weiterbildungs-Studienprogramm Schuldnerberatung (Basisqualifizierung) der Hochschule Fulda oder einer inhaltlich wie zeitlich vergleichbaren Weiterbildungsmaßnahme, die über eine schriftliche Prüfungsleistung abgeschlossen wurde. 2. Im Einzelfall entscheidet die wissenschaftliche Leitung des Studienprogramms Schuldnerberatung über die Erfüllung und Anerkennung der Teilnahmevoraussetzungen. 2 Durchführung des Aufbaustudienprogramms Die Anmeldefrist und die jeweiligen Termine der Präsenzphasen sind der aktuellen Ausschreibung zu entnehmen. 3 Umfang und Dauer des Aufbaustudienprogramms 1. Das Aufbaustudienprogramm besteht aus drei Bausteinen. Die Beschreibungen der Bausteine finden sich im Anhang dieser Richtlinien. Alle Bausteine sind einzeln buchbar. 2. Das Aufbaustudienprogramm umfasst Präsenzphasen an der Hochschule Fulda sowie Selbststudienphasen, in denen die Teilnehmenden das in den Präsenzphasen vermittelte Wissen vertiefen. 3. Sollte ein/e Teilnehmende/r aus wichtigem Grund an einem Teil der Präsenzveranstaltungen verhindert sein, so kann eine Teilnahme nach Abschluss der jeweiligen Bausteins nur bestätigt werden, wenn zumindest 75 % Anwesenheit während der Präsenzveranstaltungen nachgewiesen wurde oder die/der Teilnehmende die Abschlussprüfung nach 5 Abs. 1 dieser Richtlinien erfolgreich abschließt. 4 Kosten Die Teilnahme am weiterbildenden Aufbaustudienprogramm Schuldnerberater/in (FH) ist kostenpflichtig. Die Höhe des Teilnahmeentgelts ist der aktuellen Ausschreibung zu entnehmen. 5 Abschluss des Aufbaustudienprogramms 1. Das Aufbaustudienprogramm wird mit einem Zertifikat der Hochschule Fulda als Schuldnerberater/in (FH) abgeschlossen. Voraussetzung dafür ist: Eine Hochschulzugangsberechtigung

2 Erfolgreiche Teilnahme an allen drei Bausteinen des Aufbaustudienprogramms (Bausteine SB 7, SB 8 und SB 9) Das erfolgreiche Bestehen einer schriftlichen Prüfung. Der Nachweis der Mitarbeit von mindestens vier Wochen in Vollzeit bzw. acht Wochen mit der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit in einer anerkannten Verbraucherinsolvenzberatungsstelle. Dieser Nachweis kann bis zu 5 Jahre nach dem erfolgreichen Abschluss, Tag der Prüfungsleistung, des Aufbaustudienprogramms geführt werden. Er ist schriftlich in Form einer Bestätigung des Arbeits- oder Praktikumsgebers zu führen, in dem auch Art und Inhalt der Tätigkeit aufgeführt werden. 7 Teilnahmebescheinigung 1. Bei Teilnahme an Einzelbausteinen gemäß 3 (3) oder sofern die Voraussetzungen gemäß 5 (1) nicht erfüllt sind, wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Fulda, August Das Zertifikat enthält insbesondere eine Aufstellung der Module und deren Inhalte sowie den Umfang und weist den Erwerb von 5 ECTS-Punkten nach. 3. Das Zertifikat kann beantragen, wer die drei Bausteine nach diesen Richtlinien absolviert hat. 6 Schriftliche Prüfung 1. Die Teilnahme an der schriftlichen Prüfung kann nur beantragen, wer die drei Bausteine absolviert und das jeweilige Teilnahmeentgelt entrichtet hat. 2. Die schriftliche Prüfung wird in der Regel unmittelbar nach dem Ende des dritten Bausteins nach diesen Richtlinien durchgeführt. 3. Die schriftliche Prüfung wird mit Bestanden oder Nicht bestanden bewertet. Die Bewertung wird schriftlich begründet. 4. Die nicht bestandene schriftliche Prüfung kann höchstens zweimal wiederholt werden.

3 Anhang 1: Beschreibung der Bausteine des weiterbildenden Aufbaustudienprogramms Schuldnerberater/in (FH) Baustein SB 7: Alternative Sanierungsmodelle und öffentliche Gläubigerschaft Diplom-Rechtspflegerin Uta Schneider Diplom-Sozialpädagoge Malte Poppe Alternative Sanierungsmodelle zur Schuldenregulierung jenseits des Verbraucherinsolvenzverfahrens: Anhand von Beispielen aus der Schuldnerberatungspraxis werden die Erstellung und Formulierung von Zahlungsplänen und Einmalzahlungsvergleichen sowie die Möglichkeiten zur Schuldenübernahme durch Stiftungen und Fonds erarbeitet. Forderungen öffentlicher Gläubiger wie zum Beispiel Schulden beim Finanzamt oder Rückzahlungsverpflichtungen an Sozialämter, Jobcenter oder Krankenkassen stellen einen immer größer werdenden Anteil an der Gesamtverschuldung von Ratsuchenden dar. Als zweiten Schwerpunkt thematisiert der Baustein die Besonderheiten im Umgang mit öffentlichen Gläubigern und die Möglichkeiten des Erlasses und der Niederschlagung von Forderungen. - Entwicklung von alternativen Sanierungsstrategien und -modellen - Hilfsmöglichkeiten durch Stiftungen (zum Beispiel Marianne von Weizsäcker Stiftung oder Reso-Fond) - Umgang und Verhandlungsführung mit öffentlichen Gläubigern Baustein SB 8: Beratungskompetenz und Gesprächsführung in der Schuldnerberatung Diplom-Psychologe Prof. Dr. Uli Sann, Psychologischer Psychotherapeut Allgemeine Beratungs- und Gesprächsführungskompetenzen sind wichtige Grundlagen in der Schuldnerberatung. Zum einen ist die Überschuldung oft nur ein Beratungsanlass unter mehreren, so dass auch andere Problemlagen nicht völlig aus der Beratung ausgeblendet werden können. Dies trifft zum Beispiel dann zu, wenn besondere Lebensumstände, wie Trennung, Krankheit oder Arbeitsplatzverlust vorliegen. Besonders wichtig sind allgemeine Beratungskompetenzen für die Gestaltung der Beziehung zwischen Berater und Klient. Insbesondere die Klärung von Ursachenfaktoren der Überschuldung und die Erkundung von alternativen Handlungsstrategien erfordern ein Vertrauensverhältnis, dessen Aufbau durch eine professionelle Gesprächsführung unterstützt wird. Auch im Kontakt mit Gläubigern, Banken oder der Justiz sowie bei der Vernetzung mit anderen Unterstützungsinstitutionen sind eine professionelle Gesprächsführung und die reflektierte Ausgestaltung der eigenen Rolle als Beraterin oder Berater wichtig. Effektive Beratungstätigkeit erfordert auch Kenntnis über die grundle-

4 genden Prozesse von Verhaltensänderungen, insbesondere über die wesentlichen Faktoren beim Aufbau einer Änderungsmotivation. Neben Veränderungen der Lebenssituation oder des sozialen Umfelds spielen für das Entstehen einer Überschuldung nicht selten auch psychische oder psychisch beeinflusste Faktoren eine zentrale Rolle, wie z.b. generelle Schwierigkeiten bei der Planung des eigenen Lebens, beim Aufschub von Befriedigungen oder beim Widerstehen gegenüber Versuchungssituationen. In diesem Baustein lernen Sie die in der Schuldnerberatung wesentlichen Beratungsmethoden kennen. An konkreten Fallbeispielen üben Sie, relevante Ursachen für Überschuldung im Gespräch herauszuarbeiten und mit dem Klienten in der Beratung alternative Handlungsstrategien zu entwickeln. - Reflexion von Beziehungsgestaltung und Beraterrolle - Einführung in Gesprächsführung und Kommunikation auf der Grundlage systemischer, kognitiver und lösungsorientierter Ansätze - Analyse vorgegebener Fallbeispiele und Auswahl von Handlungsstrategien Baustein SB 9: Vertiefung Bank- und Insolvenzrecht Daniela Weil, Fachanwältin für Familien- und Insolvenzrecht, Insolvenzverwalterin und Treuhänderin Claudia Kleinsteuber, Bankkauffrau, Sanierungs- u. Abwicklungsexpertin Was müssen Schuldnerberater über Verwertungsmöglichkeiten und -risiken von Immobilien wissen, um erfolgreich mit Banken verhandeln zu können? Inwieweit können fundierte Kenntnisse über Verjährungsfristen von Darlehn, Zinsansprüchen und Bürgschaften bereits bei der außergerichtlichen Schuldenbereinigung dazu beitragen, ein Verbraucherinsolvenzverfahren ggf. zu vermeiden? Was sind Insolvenzstraftaten und welche Folgen für die Erteilung oder Versagung einer Restschuldbefreiung können sie nach sich ziehen? Und in welchem Verhältnis stehen das Grundsicherungs- und Sozialhilferecht mit der Insolvenzordnung: Was ist pfändbar und (wie) werden Bedarfsgemeinschaften berücksichtigt? In welchen Fällen können Sozialträger Forderungen trotz eines laufenden Verbraucherinsolvenzverfahrens aufrechnen? Dieser Baustein bringt relevante Bereiche aus dem sog. Bankrecht und dem Verbraucherinsolvenzrecht zusammen. Anhand von Fallbeispielen aus der Schuldnerberatungspraxis wird das vorhandene Grundlagenwissen vertieft und die aktuelle Rechtsprechung aufgearbeitet. - Verwertung von Immobilien außerhalb der Zwangsversteigerung, Forderungsverzicht mit Besserungsschein, Zwangsverwaltung

5 - Neue Regelungen für Immobiliendarlehen (Risikobegrenzungsgesetz) - Reichweite, Widerruf und Verjährung von Bürgschaften - Verjährung von Verbraucherdarlehn, Forderungen und Zinsansprüchen - Insolvenzstraftaten (zum Beispiel das Verschieben von Vermögenswerten oder Eingehungsbetrug) - Das Zusammenspiel der Insolvenzordnung mit dem Grundsicherungs- und Sozialhilferecht

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