Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis

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1 Anschrift der zuständigen Behörde: Region Hannover Fachbereich Verkehr Team Verwaltung Hildesheimer Straße Hannover Fax: 05 11/ Nur von der Behörde auszufüllen: Sachbearbeiter/in: Antrag eingegangen am: Anhörung erstellt am: Erlaubnis erteilt am: Antrag abgelehnt, Grund: Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund gem. 29 Abs.2 StVO (z. B. Umzüge, Märkte, Feste, Läufe etc.)* einer verkehrsrechtlichen Anordnung gem. 45 Abs. 3 StVO (z. B. Sperrungen, Halteverbote etc.)* Antragssteller/in, Firma, Anschrift Beteiligte Fachämter / andere Behörden: LK / Stadt / Gemeinde Polizei Straßenmeisterei RegioBus Üstra NLStBV Straßenbaulastträger: Anlagen Nachweis über Veranstalterhaftpflichtversicherung (ggf. Pferdehalterhaftpflicht etc.) Lageplan Streckenskizze, betroffene Straßen sind namentlich zu benennen Beschilderungsplan Nachweis der Polizei für Begleitung (ZVD) Hinweis: Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden. Der vollständig ausgefüllte Antrag ist mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungstermin einzureichen. (Anträge für größere Veranstaltungen sind mind. 3 Monate vorher einzureichen) Angaben zum/zur Antragssteller/in - Verantwortlichen für die Veranstaltung Name des Antragsteller/in: Anschrift: Telefon: Fax: mobil: -Adresse: Verantwortliche(r) / Ansprechpartner/in für die Veranstaltung: Stand: März 2013 Anschrift: Telefon: Fax: mobil: -Adresse:

2 Angaben zur Veranstaltung Name der Veranstaltung: Datum der Veranstaltung: Anlass der Veranstaltung: Hat die Veranstaltung bereits schon einmal stattgefunden? Wann? Art der Veranstaltung: Radrennen Triathlon / Duathlon / Biathlon Ausfahrt Umzug Radtourenfahrt Querfeldein, Mountainbike Ausmarsch Lauf Markt Straßenfest Wanderung Sonstiges: Startweise: Veranstaltungsort (ggf. Start-, Zwischen-, Zielorte): Straßen/Flächen, die bei der Veranstaltung genutzt werden sollen (ggf. mit Richtungsangabe): (bei Nutzung von überörtlichen und / oder von mehr als drei weiteren Straßen ist ein Beschilderungsplan beizufügen!) Veranstaltungszeitraum: Aufbau für die Veranstaltung: am.. von : bis : Uhr. Start / Veranstaltungseröffnung: am.. um : Uhr. Zieleinlauf / Veranstaltungsende: am.. von : Uhr. Abbau nach der Veranstaltung: am.. um : bis : Uhr. Zahl der erwarteten: teilnehmenden Personen: Zuschauer: Fahrzeuge: Festwagen: Musikkapellen: Tiere: Pferde: Pferdegespanne: Sonstiges: Begleitfahrzeuge: wird begleitet durch: Polizei (Nachweis erbringen) Veranstalter Sonstige Angaben zum Antrag auf eine verkehrsrechtliche Anordnung gemäß 45 StVO Art der erforderlichen Sperrung: Gesamtsperrung für den Fahrverkehr Sperrung Gehweg Haltverbot Sonstiges: halbseitige Sperrung für den Verkehr / Einengung Geschwindigkeitsbegrenzung Umleitungsstrecke Bei der Beantragung von Haltverboten und Umleitungsstrecken sind Lageskizzen mit Straßenbezeichnungen beizulegen.

3 Angaben zum Antrag auf eine verkehrsrechtliche Anordnung gemäß 45 StVO Straßenname/n Bestehende Verkehrsregelungen (bestehende Geschwindigkeitsbeschränkungen / Haltverbote, Ampeln etc.) Straßenzug / Streckenbezeichnung (Bundesstraße, Landstraße, usw.) Länge der Streckenabschnitte * nicht: kleinere, ortsübliche Brauchtumsveranstaltungen, ortsübliche kirchliche Veranstaltungen, sowie ortsübliche Prozessionen (darüber entscheidet Behörde) Erklärung Ich erkläre hiermit, den Bund, das Land, die Gemeinde/Stadt/Region und alle sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts von allen den Ersatzansprüchen freizustellen, die aus Anlass der Veranstaltung auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen von Teilnehmenden oder Dritten erhoben werden könnten. Ich habe ferner die Wiedergutmachung aller Schäden zu übernehmen, die auch ohne eigenes Verschulden von Teilnehmenden durch die Veranstaltung oder aus Anlass ihrer Durchführung an den zu benutzenden Straßen, einschließlich der Verkehrszeichen und -Einrichtungen sowie an Grundstücken (Flurschäden) entstehen. Im Übrigen bleiben die Vorschriften über die Haftung des Veranstalters/ der Veranstalterin unberührt. Mir ist bekannt, dass die Veranstaltung eine Sondernutzung im Sinne des 8 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) bzw. 18 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) darstellt und ich als Erlaubnisnehmer/in alle Kosten zu ersetzen habe, die dem Träger der Straßenbaulast durch die Sondernutzung entstehen. Mir ist bekannt, dass der Träger der Straßenbaulast und die Straßenverkehrsbehörde keinerlei Gewähr dafür übernehmen, dass die Straßen samt Zubehör durch die Sondernutzung uneingeschränkt benutzt werden können. Den Träger der Straßenbaulast trifft im Rahmen der Sondernutzung keinerlei Haftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Soweit die zuständigen Behörden aus Anlass der Veranstaltung Aufwendungen für besondere Maßnahmen verlangen können, verpflichte ich mich diese zu erstatten. Über den nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu 29 Abs. 2 StVO für Veranstaltungen vorgeschriebenen Umfang von Haftpflichtversicherungen, sowie ggf. notwendigen Unfallversicherungsschutz bin ich informiert. Mir ist bekannt, dass es sich bei den in der vorgenannten Verwaltungsvorschrift aufgeführten Versicherungssummen lediglich um Mindestversicherungssummen handelt. Eine Bestätigung zu dem von der Erlaubnisbehörde verlangten Versicherungsschutz stelle ich zur Verfügung bzw. habe ich bereits zur Verfügung gestellt. Mir ist bekannt, dass ohne eine solche Bestätigung die Erlaubnis nicht erteilt werden kann. Ort, Datum Unterschrift Antragssteller/in

4 Bestätigung der Versicherungsgesellschaft zur Vorlage bei der Straßenverkehrsbehörde über den Haftpflichtversicherungsschutz für eine Veranstaltung (Versicherungsgesellschaft) (Ort) An: (Name Veranstalter/in; Versicherungsnehmer/in) (Datum) (Ort) Betreff: am: (Bezeichnung der Veranstaltung) (Veranstaltungszeitraum/Tage Beginn/Ende) (Datum) Versicherungsschein- bzw. Mitglieds-Nr.: Bestätigung Hiermit bestätigen wir, dass im Rahmen und Umfang der oben bezeichneten Versicherung Versicherungsschutz für die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu 29 Abs. 2 StVO (Randnr ) für die Vorbereitung und Durchführung der oben bezeichneten Veranstaltung besteht. - Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf alle Risiken im Zusammenhang mit dem Gebrauch von Kraftfahrzeugen und Anhängern. Hiervon ausgenommen sind Risiken, die durch Versicherungen nach dem Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter abzusichern sind ( 1 PflVG) oder für die in gleicher Weise und in gleichem Umfang wie beim Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung einzutreten ist ( 2 Bas. 2 PflVG). - Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf öffentlich-rechtliche Ansprüche (wie z.b. straßenrechtliche Erstattungsansprüche). Individuell gemäß Vertragsinhalt anzupassen (zutreffende Alternative bitte ankreuzen): Die Versicherungssummen betragen je Versicherungsfall Euro für Personenschäden (innerhalb dieser Versicherungssumme ohne weitere Begrenzung für die einzelne Person) Euro für Sachschäden und Euro für Vermögensschäden. Euro für Personen- und Sachschäden (innerhalb dieser Versicherungssumme ohne weitere Begrenzung für die einzelne Person) und Euro für Vermögensschäden. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (innerhalb dieser Versicherungssumme ohne weitere Begrenzung für die einzelne Person) Stand: März 2013 Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle anlässlich dieser Veranstaltung beträgt das -fache dieser Versicherungssummen. Unterschrift Name in Druckschrift/Stempel

5 Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum: Erlaubnis beantragen bei der Region Hannover für folgende Kommunen: - Gehrden, Wennigsen, Burgwedel - Pattensen und Hemmingen (mit Ausnahme der Stadtstraßen) Worum geht es? Wenn Sie eine Veranstaltung auf einer öffentlichen Straße durchführen wollen, benötigen Sie dafür eine spezielle Erlaubnis. Die Erlaubnis wird insbesondere benötigt für motorsportliche Veranstaltungen mit Krafträdern, Rennen mit Kraftfahrzeugen, Rallye-Sonderprüfungen, Oldtimer-Veranstaltungen, aber auch für Radrennen, Triathlonveranstaltungen, Volksradfahren, Fußmärsche, Staffelläufe, Volkswanderungen, Umzüge, Straßenfeste, Traditionsveranstaltungen, Märkte etc. Hinweis: Die Durchführung einer größeren Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum bedarf sorgfältiger Planung und Durchführung, beispielsweise durch Sicherheits- und Verkehrslenkungsmaßnahmen. Es wird daher empfohlen, die Details, welche je nach Veranstaltungstyp stark differieren können, mit der zuständigen Verkehrsbehörde zu besprechen. Wenn Sie öffentliche Verkehrsflächen anderweitig als über das normale Maß hinaus nutzen wollen, kann dies auch eine erlaubnispflichtige Sondernutzung nach dem Niedersächsischen Straßengesetz darstellen. Hierfür können ggf. zusätzliche Gebühren gegenüber dem Straßenbaulastträger anfallen. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Die Erlaubnis kann unter anderem dann erteilt werden, wenn - die Durchführung der Veranstaltung auf öffentlichen Straßen sich mit dem allgemeinen Verkehr noch vereinbaren lässt, die Strecken geeignet sind und ausreichende Sicherungsmaßnahmen getroffen werden, - die Veranstaltung von einem Veranstalter/einer Veranstalterin organisiert und verantwortlich durchgeführt wird, Stand: März ausreichender Versicherungsschutz besteht, - auf das Erholungs- und Ruhebedürfnis der Bevölkerung Rücksicht genommen wird und - andere betroffene Behörden keine Bedenken haben - Etc.

6 Was kostet die Bearbeitung des Vorgangs? Beschreibung: Je nach Umfang der Veranstaltung liegen die Kosten, beziehungsweise Gebühren zwischen 10,20 b und 2.301,00 b. Rechtsgrundlage: 1 und 9 VwKG i.v.m. 1 GebOSt i.v.m. der entsprechenden Gebührenziffer Zahlungsweise: per Überweisung nach Erhalt des Gebührenbescheids Welche Unterlagen sind erforderlich? das Antragsformular kann am PC ausgefüllt und ausgedruckt oder ausgedruckt und per Hand ausgefüllt werden die eigenhändige Unterschrift des Antragstellers/der Antragstellerin ist zwingend erforderlich unterschriebene Erklärung + Haftpflichtversicherungsnachweis sind beizufügen die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antragsunterlagen per Post/Fax an: o Region Hannover, Fachbereich Verkehr- Verkehrsbehörde o Fax: Welche Antwort erhalte ich? Antwortdokumente: Bescheid (Erlaubnisbescheid im Sinne des 29 Abs. 2 StVO) Gebührenbescheid Zustellung: Grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post Auf Wunsch vorab per Fax Wie lange dauert die Bearbeitung des Vorgangs in der Regel? ca. 4-8 Wochen (je nach Umfang) In welcher gesetzlichen Frist muss die Behörde den Vorgang bearbeiten? 3 Monate Rechtsgrundlage: 42a VwVfG Welche Rechtsgrundlagen gelten? 29 Abs. 2 StVO; 45 StVO Welche Rechtsbehelfe sind möglich? Als Rechtsbehelf ist die Klage vorgesehen.

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