Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Ticketservice von Casting-Agentur.de

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Ticketservice von Casting-Agentur.de Die Donat & Gennaro GbR ist Betreiberin des Internet-Portals de (im Folgenden für die GbR und für das Portal: CA ) und betreibt zudem einen Kartenservice für TV-Tickets. Der Erwerb von Eintrittskarten und der sich daraus ergebende Anspruch auf Teilnahme als Zuschauer, nachfolgend Kunde genannt, bei einer TV- Show oder sonstigen Veranstaltungen und die Teilnahme selbst und/oder der Erwerb und die Erbringung von Sonderleistungen (z.b. Bustransfer) erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es gilt ausschließlich das materielle Sachrecht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss der Grundsätze des Internationalen Sachrechts. 1 Vertragsabschluss Der Kunde bestellt telefonisch, per oder über die Webseite Eintrittskarten und/oder Sonderleistungen. Die Übermittlung der Bestellung per Telefon, oder über die Webseite stellt ein verbindliches Angebot des Kunden dar. Die Annahme dieses Angebotes erklärt CA durch die Zusendung einer Buchungsbestätigung. Damit kommt ein Vertrag mit der Casting Agentur Donat & Gennaro GbR, Heedheide 16, Halver bzw. im Falle des Erwerbs von Leistungen Dritter über CA, ausschließlich mit dem jeweiligen angegebenen Dritten ebenfalls unter Einbezug dieser vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, zustande. Ein Erwerb von Leistungen Dritter über CA liegt nur dann vor, wenn CA für den Dritten auch das Inkasso übernimmt. Der Vertragstext setzt sich jeweils zusammen aus der Buchungsbestätigung und diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Buchungsbestätigung wird von CA gespeichert. Der Vertragstext ist ausschließlich in deutscher Sprache verfügbar. Wenn in der Buchungsbestätigung ein Bestätigungstag angegeben ist, übernimmt der Kunde die Pflicht seine Teilnahme am angegebenen Tag zu bestätigen. Die Bestätigung kann per unter mail@casting-agentur.de oder telefonisch erfolgen. 2 Leistungen Der Kunde erhält von der CA je nach Art der Veranstaltung die Buchungsbestätigung postalisch zugeschickt oder per eine Ticketbestätigung, die als Gutschein für die Eintrittskarten gilt, die am Tag der Veranstaltung / der Aufzeichnung am angegebenen Akkreditierungsschalter ausgegeben werden. Der Kunde wird vor dem Ticketkauf darauf hingewiesen in welcher Form die Buchungsbestätigung verschickt wird und welche Kosten dadurch entstehen. Im Falle eines postalischen Versandes sind die Kosten vom Kunden zu tragen.

2 Der Kunde muss gegebenenfalls die Bezahlung der Eintrittskarten durch Vorlage eines Kontoauszuges nachweisen können, aus dem die Belastung des Kontos zugunsten der CA hervorgeht. Der Erwerb einer Eintrittskarte beinhaltet lediglich das Recht auf Teilnahme als Zuschauer und auf einen Platz in der jeweils gebuchten Kategorie. Der Erwerb einer Eintrittskarte beinhaltet nicht das Recht auf einen bestimmten Platz im Studio. 3 Zahlungsbedingungen Die Bezahlung der Karten kann ausschließlich per Vorkasse erfolgen. Für die Bezahlung der Eintrittskarten und/oder Sonderleistungen gilt eine Frist von 7 Tagen ab Buchungsdatum. Sollte bis dahin der Rechnungsbetrag nicht auf dem angegebenen Konto eingegangen sein, können gebuchte Eintrittskarten und/oder Sonderleistungen gegenüber dem Kunden storniert werden. Diese Regelung dient der Sicherung einer größtmöglichen Auslastung der jeweiligen Veranstaltung und dem Interesse anderer Kunden, an der Veranstaltung teilzunehmen. 4 Widerrufsrecht/Umbuchungen/Stornierungen Ein Widerrufsrecht ist vorliegend nicht gegeben, da ein Fall des 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB vorliegt. Es handelt sich vorliegend um einen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Freizeitgestaltung und/oder Beförderung. Diese Dienstleistungen werden zum jeweilig bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb des jeweilig genau angegebenen Zeitraums erbracht. Dennoch wird dem Kunden die Möglichkeit gewährt, bis zu 14 Tagen vor dem Aufzeichnungstermin Eintrittskarten und/oder Sonderleistungen kostenlos zu stornieren oder, soweit ein solcher stattfindet und noch nicht ausgebucht ist, einmalig auf einen Ersatztermin umzubuchen. Ein genereller Anspruch auf Umbuchung auf einen Ersatztermin besteht nicht. Bei kurzfristigeren Stornierungen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von Eintrittsgeldern bzw. Preisen für Sonderleistungen. Außerdem besteht kein Anspruch auf Erstattung von Auslagen. Das Recht, aus redaktionellen oder sonstigen wichtigen Gründen den Termin und/oder Ort der Veranstaltung zu verlegen oder die Veranstaltung ganz abzusagen, bleibt vorbehalten. Wird der Termin bzw. der Veranstaltungsort verlegt, wird die Bestellung automatisch auf den neuen Termin umgebucht und der Kunde per Mail entsprechend informiert. Sollte diese Umbuchung nicht gewünscht werden, teilt dies der Kunde innerhalb der, von der CA, genannten Frist mit, oder sollte die Veranstaltung ganz abgesagt werden, wird dem Kunden innerhalb von sechs Wochen nach dem ursprünglichen Veranstaltungstermin der Eintrittspreis erstattet. Eine Erstattung von

3 Auslagen des Kunden, die über den Eintrittspreis hinausgehen, wird ausgeschlossen. Bei Programmänderungen oder Verhinderung eines oder mehrerer Hauptdarsteller der Sendung wird eine Stornierung sowie die Rückerstattung des Kaufpreises ausgeschlossen. 5 Voraussetzungen für Wahrnehmung der Leistung/Verfall der Leistung Sollte der Kunde ohne rechtzeitige Angabe von Gründen nicht zu den in der Ticketbestätigung angeführten Zeiten am jeweiligen Akkreditierungsschalter erscheinen und/oder nicht die Ticketbestätigung und/oder den Kontoauszug wie vorstehend beschrieben vorlegen können, können die Eintrittskarten vor Ort zu Lasten des Kunden anderweitig vergeben werden. Ein Anspruch des Kunden auf Rückzahlung des Eintrittspreises und/oder Erstattung von Auslagen besteht in diesen Fällen nicht. Sollte der Kunde nicht rechtzeitig im Studio sein, kann ihm der Zutritt verweigert werden, um einen reibungs- und störungsfreien Ablauf der Veranstaltung zu sichern. In diesem Fall besteht kein Anspruch des Kunden auf Rückzahlung oder Minderung des Eintrittspreises und/oder Erstattung von Auslagen. Aus regietechnischen Gründen kann es vorkommen, dass die dem Kunden vor Beginn der Sendung zugewiesenen Plätze gewechselt werden müssen. Der Kunde verpflichtet sich, hierbei den Anweisungen der Platzanweiser und des Ordnerdienstes Folge zu leisten. Es besteht jedoch kein Anspruch des Kunden auf Rückzahlung oder Minderung des Eintrittspreises und/oder Erstattung von Auslagen. Mit Sichtbehinderungen im Studio ist zu rechnen. Dies stellt keinen Mangel der Leistung dar. Alkoholisierten und/oder unter dem Einfluss von sonstigen Rauschmitteln stehenden Personen wird der Eintritt ins Studio verwehrt. Ein Anspruch des Kunden auf Rückzahlung des Eintrittspreises und/oder Erstattung von Auslagen besteht auch in diesem Fall nicht. Für Veranstaltungen können Altersgrenzen gelten (diese entnehmen Sie Ihrer Ticketbestätigung oder Auf Verlangen ist das Alter nachzuweisen. Personen, die vorgeschriebene Altersgrenzen nicht erfüllen, kann der Eintritt ins Studio verwehrt werden. Ein Anspruch des Kunden auf Rückzahlung des Eintrittspreises und/oder Erstattung von Auslagen besteht nicht. Der Kunde verpflichtet sich außerdem dazu, sich an eine etwaige Bekleidungsvorschrift zu halten (diese entnehmen Sie Ihrer Ticketbestätigung). Andernfalls behält sich CA das Recht vor, zuwiderhandelnde Gäste von der Teilnahme auszuschließen. Auch in diesem Fall besteht kein Anspruch des Kunden auf Rückzahlung des Eintrittspreises und/oder Erstattung von Auslagen. Den Anweisungen aller an der Durchführung der Veranstaltung und/oder Herstellung der Sendung maßgeblich Beteiligten, insbesondere jedoch den Anweisungen des

4 Ordnerpersonals, ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen kann der Kunde des Studios verwiesen bzw. von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Ein Anspruch des Kunden auf Rückzahlung des Eintrittspreises und/oder Erstattung von Auslagen besteht auch in diesem Fall nicht. Bei Verlassen des Veranstaltungsortes oder bei abgetrenntem Abriss verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. 6 Allgemeine Verhaltensvorschriften Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen des Kunden (mit und ohne eigene Lichtquelle) auch für den privaten Gebrauch sind während der Sendung nicht erlaubt. Die Arbeit des Fernsehteams darf nicht behindert werden. Im Studiobereich herrscht absolutes Rauchverbot. Die Mitnahme von Speisen und Getränken (insbesondere alkoholischer Getränke) ins Studio ist nicht gestattet. Mitgebrachte Plakate und Transparente werden aus sicherheitstechnischen Gründen abgewiesen. Auch das Mitführen von Stöcken, Feuerwerkskörpern und anderen evtl. gefährlichen Gegenständen, Gläsern, Flaschen etc. in den Veranstaltungsbereich ist verboten. Schirme, große Taschen, Rücksäcke, Jacken, professionelles Foto- und Videoequipment etc. müssen an der Garderobe abgegeben werden. Mobiltelefone müssen während der Sendung abgeschaltet werden ( lautlos stellen ist nicht ausreichend). Sämtliche Zuwiderhandlungen berechtigen, wie in Punkt 5, den Kunden des Studios zu verweisen oder von der Teilnahme auszuschließen und führen zum ersatzlosen Verfall der Eintrittskarte. Allfällige Auslagen des Kunden werden nicht erstattet. 7 Bild- und Tonrechte Der Kunde überträgt exklusiv der CA bzw. im Falle von Veranstaltungen Dritter auf den jeweiligen Veranstalter, sachlich, zeitlich und territorial unbeschränkt und übertragbar sämtliche ihm zustehenden bzw. bei ihm entstehenden Rechte an den hergestellten Ton- und/oder Bildaufnahmen für alle Film-, Rundfunk- und/oder sonstige Wiedergabezwecke, insbesondere auch für den Online-, Mobil- und/oder Internetbereich. Der Kunde erklärt sich ohne Einschränkung damit einverstanden, dass sein Bildnis gesendet und öffentlich wiedergegeben sowie auf Bild- und Schallträger jeglicher Art festgehalten wird. Die hergestellten Ton- und/oder Bildaufnahmen können vervielfältigt und verbreitet, vermietet und verliehen und in jedem derzeitigen und zukünftigen technischen Verfahren im Hörfunk, Fernsehen insbesondere auch im Online-, Mobil-

5 und/oder Internetbereich gesendet, öffentlich wiedergegeben und vorgeführt wie auch in jeder Art audiovisuell verwertet werden. Der Kunde erhebt keine Ansprüche gegen die CA oder sonstige autorisierte Dritte. 9 Datenschutz CA erhebt, verarbeitet und nutzt die persönlichen Daten des Kunden im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zur Durchführung der Bestellung. Darüber hinaus erklärt der Kunde mit der Aufnahme auf die Interessentenliste einer Sendung sein Einverständnis, dass CA unter Nutzung aller zur Verfügung stehender Medien (Brief, , SMS u.ä.) Informationen zur gewünschten Sendung übermittelt und Angebote unterbreitet. Angebote allgemeiner Art erhalten nur diejenigen Kunden, die explizit den - Newsletter abonniert haben. Ihre Einverständnis können Sie jederzeit per gegenüber mail@casting-agentur.de widerrufen. 9 Beanstandungen Beanstandungen des Kunden können vorgebracht werden unter mail@casting-agentur.de oder unter der Anschrift: Casting Promotion Agentur Donat & Gennaro GbR Heedheide 16 D Halver 10 Haftung Eine Haftung gegenüber dem Kunden besteht in jedem Fall unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung gegenüber dem Kunden für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Soweit die Haftung nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Erfüllungs- und Besorgungsgehilfen sowie sonstige der CA oder der CA zurechenbare Dritte. Eine Haftung für verlorene Gegenstände ist ausgeschlossen.

6 11 Abschließende Bestimmungen Der Kunde verpflichtet sich, im Falle der Übertragung seiner Karte sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Vertrag, insbesondere alle Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Kartenservice der Casting-Agentur Donat & Gennaro, dem Empfänger der Karte zu überbinden. Diesbezüglich wird er die CA schad- und klaglos halten. Sollten einzelne Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder lückenhaft sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Nichtige bzw. lückenhafte Punkte sind entsprechend dem durch die Vertragsparteien wirtschaftlich gewollten Zweck zu ergänzen. Gerichtsstand für beide Seiten ist, soweit gesetzlich zulässig, am Sitz von CA bzw., im Falle von Veranstaltungen Dritter, des jeweiligen Veranstalters. Halver,

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