FAQ für Bewerber um ein Hochschulsommer-, Intensivsprachkursoder Hochschulwinterkursstipendium
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- Berthold Tiedeman
- vor 8 Jahren
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1 FAQ für Bewerber um ein Hochschulsommer-, Intensivsprachkursoder Hochschulwinterkursstipendium Inhaltsverzeichnis A) Das Hochschulsommerkursprogramm... 2 B) Das Intensivsprachkursprogramm... 2 C) Das Hochschulwinterkursprogramm... 2 D) Fragen zum Bewerbungsprozedere Wo bewerbe ich mich? Welche Bewerbungsfristen gibt es? Wo finde ich das Bewerbungsformular? Was muss ich bei der Bewerbung beachten? Was geschieht nach Abgabe meiner Bewerbung? Wann kann ich mit einem Auswahlergebnis rechnen? Kann ich zwei Stipendien gleichzeitig annehmen? Wann werde ich über meine Kurszuordnung informiert?... 4 E) Fragen zur Fördersumme Teilstipendium Wann bekomme ich die Förderungssumme? Reisekostenzuschuss Welche Kosten werden während meines Aufenthaltes in Deutschland anfallen?... 4 F) Das Kursangebot Kurswahl Kann ich nach Einsendung der Bewerbung den Kurs wechseln? Welche Sprachkenntnisse muss ich nachweisen? (s. Anlage: Übersicht der Sprachniveaus) Wer meldet mich zu meinem gewünschten Kurs an? Wird mein erster Kurswunsch berücksichtigt? Wer organisiert die Unterkunft?... 6 G) Fragen zur Visa-Beantragung Beantragt der DAAD das Visum?... 7 H) Fragen zur Krankenversicherung Werde ich in Deutschland versichert sein?... 7 Anlage zum Punkt F) 3: Übersicht der Sprachniveaus... 8 Seite 1 von 8
2 Die DAAD Sprachkursstipendien für Ausländer Im Programm Hochschulsommer-, Intensivsprach- und -winterkurse bietet der DAAD weltweit Stipendien zum Besuch von Sprachkursen in Deutschland an. Ob und wie Sie sich um ein Stipendium bewerben können, erfahren Sie auf der DAAD-Homepage: oder: A) Das Hochschulsommerkursprogramm Gemäß Programmausschreibung sind diese Stipendien zum Besuch von sprach- und landeskundlichen sowie fachsprachlichen Kursen bestimmt, die von staatlichen bzw. staatlich anerkannten deutschen Hochschulen angeboten werden. Die Kurse haben eine Laufzeit von mindestens 18 Unterrichtstagen mit jeweils mindestens 25 Unterrichtsstunden pro Woche. Sie werden in der Unterrichtssprache Deutsch gehalten und in den Sommermonaten (frühestens ab Ende Mai) während der vorlesungsfreien Zeit an den deutschen Hochschulen angeboten. Die Stipendien können nicht verlängert werden. Die Bewerbungen müssen zunächst im Heimatland und zu einem bestimmten Termin eingereicht werden. Die von Land zu Land unterschiedlichen Bewerbungsfristen erfahren Sie in den länderspezifischen Hinweisen: Die zur Auswahl stehenden Kursanbieter (DAAD Homepage: zum Besuch eines DAAD-Hochschulsommerkurses sind mit einem grünen Stern markiert. Dieser Link wird in der Bewerbung unter dem Punkt Kurswunsch aufgeführt. B) Das Intensivsprachkursprogramm Gemäß Programmausschreibung bietet der DAAD für Studierende aus bestimmten Ländern Stipendien zum Besuch von Deutsch-Intensivkursen an einem Sprachinstitut in der Bundesrepublik Deutschland an. Die Stipendien haben eine Laufzeit von zwei Monaten und können zwischen Juni und Januar in Anspruch genommen werden. Die Stipendien können nicht verlängert werden. Die Bewerbungen müssen zunächst im Heimatland und zu einem bestimmten Termin eingereicht werden. Die von Land zu Land unterschiedlichen Bewerbungsfristen erfahren Sie in den länderspezifischen Hinweisen: Eine Übersicht der vom DAAD geförderten Intensivsprachkurse finden Sie auf der DAAD Homepage: Dieser Link wird in der Bewerbung unter dem Punkt Kurswunsch aufgeführt. C) Das Hochschulwinterkursprogramm Gemäß Programmausschreibung bietet der DAAD für Studierende aus bestimmten Ländern einen Deutschlandkundlichen Winterkurs an einigen Universitäten in Deutschland an. Diese Stipendien sind zum Besuch von sprach- und landeskundlichen Deutschkursen bestimmt. Die Kurse dauern bis zu sechs Wochen und werden in den Monaten Januar/Februar angeboten. Die Kursangebote werden zum gegebenen Zeitpunkt in der Programmausschreibung veröffentlicht: Dieser Link wird in der Bewerbung unter dem Punkt Kurswunsch aufgeführt. Seite 2 von 8
3 D) Fragen zum Bewerbungsprozedere 1. Wo bewerbe ich mich? Über die DAAD Homepage erfahren Sie in der Stipendiendatenbank: den für Sie zuständigen Bewerbungsort. Lesen Sie bitte dazu die Länderspezifischen Informationen. Sie dürfen Ihre Bewerbung nicht direkt nach Bonn schicken. 2. Welche Bewerbungsfristen gibt es? o zur Beantragung eines Hochschulsommerkursstipendiums? o zur Beantragung eines Intensivsprachkursstipendiums? o zur Beantragung eines Hochschulwinterkursstipendiums? Für alle drei Programme gilt: Die Bewerbung müssen zunächst im Heimatland und zu einem bestimmten Termin eingereicht werden. Die von Land zu Land unterschiedlichen Bewerbungsfristen erfahren Sie in den länderspezifischen Hinweisen: 3. Wo finde ich das Bewerbungsformular? In einigen Ländern wurde die online-bewerbung eingeführt. Bitte informieren Sie sich am Bewerbungsort. Andernfalls verwenden Sie bitte folgendes Download-Formular: 4. Was muss ich bei der Bewerbung beachten? o Schreiben Sie deutlich, wenn Sie das Formular manuell ausfüllen. o Geben Sie Ihre vollständige Anschrift an. o Geben Sie unbedingt mindestens eine -Adresse an. Sie werden sonst bei Fragen und -vor allem- nach Zuerkennung der Stipendienzusage weder für den DAAD noch für den Kursveranstalter erreichbar sein. Jede Korrespondenz und insbesondere die Zustellung der Kursbestätigung des Kursveranstalters wird dadurch erschwert. o Wiederholen Sie Ihre komplette Anschrift in Ihrem Lebenslauf. o Verwenden Sie keine Plastikhüllen. o Heften Sie die Bewerbungsunterlagen nicht. o Verwenden Sie stattdessen einfache Klammern. 5. Was geschieht nach Abgabe meiner Bewerbung? Alle Bewerbungen werden zunächst im Heimatland am Bewerbungsort gesammelt. Nach Eingang Ihrer Bewerbung am Bewerbungsort und nach dortiger Prüfung und Auswertung verschickt jedes Land die gesammelten Anträge an den DAAD nach Bonn. Bis Ende Januar (Hochschulsommer- und Intensivsprachkurse) gehen rund Bewerbungen aus ca. 100 Ländern bei uns ein. Die Bewerbungsfrist für die Hochschulwinterkurse endet am 31. August. 6. Wann kann ich mit einem Auswahlergebnis rechnen? Alle Bewerbungen durchlaufen bis zur Auswahlentscheidung verschiedene Bearbeitungsschritte. In der Regel werden die letzten Stipendienbriefe ca. Ende April (Hochschulsommer- und Intensivsprachkurse) versandt sein. Die Zusagen der Hochschulwinterkurse werden bis ca. Mitte Oktober versandt sein. Wir bitten Sie, in dieser Zeit, die wir für die Bearbeitung Ihrer Bewerbung benötigen von allen Anfragen und Anrufen bei uns abzusehen. Nur auf diese Weise unterstützen Sie eine zügige Abwicklung! Seite 3 von 8
4 7. Kann ich zwei Stipendien gleichzeitig annehmen? Nein, das ist nicht möglich. Sollten Sie sich für zwei Stipendien beworben haben, müssen Sie sich nach Zuerkennung beider Stipendien für eines entscheiden. Bitte geben Sie im Antrag an, ob Sie sich um ein weiteres DAAD-Stipendium und/oder andere Stipendien beworben haben. Geben Sie bitte den Namen des Programms, Stipendienbeginn- und -ende an. 8. Wann werde ich über meine Kurszuordnung informiert? Ihr Kurswunsch wird Ihnen in der Stipendienzusage mitgeteilt. E) Fragen zur Fördersumme 1. Teilstipendium Die Förderungen der Hochschulsommer-, -winter- und Intensivsprachkurse sind Teilstipendien, keine Vollstipendien. Sie beinhalten die Stipendienrate, den Kursgebührenzuschuss und ggf. einen Reisekostenzuschuss, der von Land zu Land variiert ( In der Regel deckt das Teilstipendium nicht die gesamten Kosten des Aufenthalts. 2. Wann bekomme ich die Förderungssumme? Die Kursveranstalter zahlen die Stipendien (abzgl. der Kosten für Kursgebühren, Unterkunft, evtl. Rahmenprogramm) nach Ankunft der StipendiatInnen in Deutschland aus. Den Hochschulen steht es frei, das Stipendium in 2-3 Teilraten auszuzahlen. 3. Reisekostenzuschuss In der Regel wird der Reisekostenzuschuss nach Ankunft in Deutschland ebenfalls vom Kursveranstalter ausbezahlt. Sie müssen Ihr Ticket also zunächst selbst bezahlen. In einigen Ländern erfolgt die Auszahlung der Reisekostenzuschüsse an die StipendiatInnen im Heimatland. Die Höhe können Sie vorab auf der DAAD Homepage nachlesen ( Der Auszahlungsmodus wird den StipendiatInnen in der Stipendienzusage mitgeteilt. 4. Welche Kosten werden während meines Aufenthaltes in Deutschland anfallen? Zum einen die Kurs- und Unterkunftskosten. Diese variieren von Kursveranstalter zu Kursveranstalter. Ausführliche Informationen zum Kursinhalt, Rahmenprogramm, Zusammensetzung der Kosten lesen Sie bitte auf der DAAD Homepage Hochschulsommerkurse: Intensivsprach- und Hochschulwinterkurse: Bitte kalkulieren Sie Ihre Kosten genau. Überlegen Sie: Wie teuer ist der Kurs? Werden Kosten für ein Rahmenprogramm erhoben (z. B. Exkursionen, Ausstellungen, etc.)? Wie hoch sind die Unterkunftskosten? Welche Reisekosten kommen auf mich zu? Wie viel Geld benötige ich für meinen sonstigen Lebensunterhalt, d. h. für meine privaten Kosten wie Freizeit, Ausgehen, Kino, etc.? Für den Aufenthalt in Deutschland sollten Sie, je nach eigenem Bedarf und Ermessen, für Lebenshaltungskosten ca. 14 Euro pro Tag kalkulieren. Bitte bedenken Sie, dass in Deutschland viele Dinge teurer sein können als in Ihrem Heimatland. Der DAAD erstattet keine Kosten, die die Förderungssumme übersteigen. Wenn Sie also einen teuren Kurs wählen, müssen Sie die anstehenden zusätzlichen Kosten selbst finanzieren. Seite 4 von 8
5 Die folgende Aufstellung hilft Ihnen, die anfallenden Kosten zu berechnen: Förderungssumme (Teilstipendium) in Euro Kursangebot: Ende Mai bis ca. Mitte Oktober Kursangebot: Ende Mai bis Dezember Hochschulsommerkursstipendium Intensivsprachkursstipendium Kursangebot: Januar bis Februar Hochschulwinterkursstipendium Stipendienrate Kursgebührenzuschuss Förderungssumme gesamt (Teilstipendium) evtl. Reisekostenpauschale Kosten des Kursveranstalters (s. DAAD Homepage: Kurskosten Unterkunftskosten Sonstige Kosten (z. B. Anmeldegebühr, Exkursionen, Rahmenprogramm, etc.) Ziehen Sie alle Kosten des Kursveranstalters von der o. g. gesamten Förderungssumme ab. Entweder es bleibt ein Rest, der Ihnen vom Kursveranstalter als Taschengeld ausbezahlt wird, oder: Kurs-, Unterkunfts- und sonstige Kosten übersteigen die Förderungssumme. Dann müssen Sie dazuzahlen. Bedenken Sie: Wenn Sie einen teureren Kurs wählen, müssen Sie die entstehenden zusätzlichen Kosten selbst finanzieren. Der DAAD zahlt keine zusätzlichen Stipendien. private Lebenshaltungskosten (Nahrung, Freizeit, Sonstiges) Außerdem müssen Sie Ihre privaten Lebenshaltungskosten decken. Lesen Sie dazu bitte im Abschnitt D.) die Punkte 3.) und 4.). Seite 5 von 8
6 F) Das Kursangebot 1. Kurswahl Die Bewerber müssen bereits in der Bewerbung die Kurswünsche eindeutig festlegen. Sie sollten Ihre Wahl daher sehr gut überlegen. Je besser Sie sich vorbereiten, desto weniger unangenehme Überraschungen werden Sie in Deutschland erleben. 2. Kann ich nach Einsendung der Bewerbung den Kurs wechseln? Jede Kursänderung, die wir nach Einsendung der Bewerbung vornehmen, bedeutet einen hohen verwaltungstechnischen Aufwand. Ein Kurswechsel wird nur in dringenden Ausnahmen gestattet und muss unter Vorlage einer offiziellen Bestätigung (z. B. bei Prüfung) schriftlich beantragt werden. Der DAAD entscheidet daraufhin, ob ein Kurswechsel vorgenommen werden kann. 3. Welche Sprachkenntnisse muss ich nachweisen? (s. Anlage: Übersicht der Sprachniveaus) In der Programmausschreibung werden die geforderten Sprachkenntnisse angegeben. Zum Zeitpunkt der Bewerbung darf das Zeugnis maximal sechs Monate alt sein, nachweisbar durch Zertifikate, z. B. - des Goethe-Instituts oder vergleichbare anerkannte Zertifikate - ondaf durch anerkannte Deutschlehrer bzw. den DAAD-Lektoren ( (s. Anlage) 4. Wer meldet mich zu meinem gewünschten Kurs an? Der DAAD in Bonn nimmt die Kursanmeldung vor. Sie können sich nicht selbst beim Kursveranstalter anmelden. 5. Wird mein erster Kurswunsch berücksichtigt? Die Kursveranstalter stellen dem DAAD eine bestimmte Anzahl von Kursplätzen zur Verfügung. Falls das Platzkontingent des gewünschten Kurses ausgeschöpft sein sollte, behält sich der DAAD ausdrücklich vor, Sie an einen anderen Kurs zu platzieren. 6. Wer organisiert die Unterkunft? Um die Unterkunft kümmert sich in der Regel der Kursveranstalter. Sie können auch selbst für eine Unterkunft sorgen. Nach Zuerkennung eines Stipendiums erhalten Sie eine Stipendienzusage. Der DAAD meldet Sie zum Kurs an. Der Kursveranstalter sendet Ihnen eine Einladung. Sobald Sie diese erhalten, sollten Sie den Kursveranstalter informieren, wenn Sie selbst eine Unterkunft organisieren. Hochschulsommerkurse: Intensivsprachkurse: Hochschulwinterkurse: Fragen zu Kursinhalten und zur Unterkunft beantwortet der Kursveranstalter. Seite 6 von 8
7 G) Fragen zur Visa-Beantragung 1. Beantragt der DAAD das Visum? Nein, um die Ausstellung eines Visums müssen Sie sich selbst bemühen. Wir bitten Sie, sich zuerst bei der zuständigen Botschaft in Ihrem Heimatland über die erforderlichen Einreisebestimmungen zu informieren. Die DAAD Homepage bietet dazu nützliche Hinweise: H) Fragen zur Krankenversicherung 1. Werde ich in Deutschland versichert sein? Der DAAD schließt für die Kurslaufzeit für jeden Stipendiaten eine Unfall-, Haftpflicht- und Krankenversicherung ab. Der Versicherungsnachweis wird nach Ankunft in Deutschland über die Kursveranstalter an die Stipendiaten ausgegeben. Versichert sind nur akut auftretende Erkrankungen. Kosten für Behandlungen einer bereits länger bestehenden Erkrankung oder Kosten für Zahnersatz und Brille übernimmt die Krankenversicherung nicht. Sollten Stipendiaten früher nach Deutschland einreisen oder etwas später nach Hause zurückfliegen wollen, empfehlen wir, sich für diese abweichenden Kurslaufzeiten im Heimatland zu versichern (z. B. Europäische Krankenversicherungskarte EHIC/European Health Insurance Card). Die im Heimatland abgeschlossene Krankenversicherung ist in der Regel auch in Deutschland gültig und deckt Behandlungskosten für die medizinische Notversorgung ab. Nach Ankunft in Deutschland übergibt der Kursveranstalter den Stipendiaten die Versicherungspolice sowie ein Merkblatt zu Bedingungen und Hinweisen der Krankenversicherung. In Deutschland werden beim Arztbesuch Praxisgebühren erhoben. Diese müssen die Stipendiaten nicht bezahlen, die Gebühren sind mit der DAAD-Versicherung abgedeckt. Andere Versicherungen (z. B. Lebensversicherung, Reiseversicherung) schließt der DAAD für den Besuch eines Hochschulsommer-/Intensivsprach- und Hochschulwinterkurses nicht ab. Seite 7 von 8
8 Anlage zum Punkt F) 3: Übersicht der Sprachniveaus Stufe des GER* * Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen Ehemalige Stufeneinteilung ondaf- Test Prüfungen Grundstufe A1 Start Deutsch 1 A1.1 - A1.3 entspricht Grundstufe I A2 Start Deutsch 2 A2.1 - A2.2 entspricht Grundstufe II B1 Zertifikat Deutsch --> B.1.1 entspricht Grundstufe III Mittelstufe B2 Zertifikat Deutsch für den Beruf B1.2 - B2.1 Mittelstufe I C1 Zentrale Mittelstufenprüfung (ZMP) B2.2 - B2.3 Mittelstufe II Zentrale Deutschprüfung (ZDP) TDN 3 C1 Prüfung Wirtschaftsdeutsch C1.1 - C1.2 Mittelstufe III TDN 4 TDN 5 C1.3 Oberstufe Oberstufe C2 Zentrale Oberstufenprüfung C2.1 - C2.2 Oberstufe II Deutsches Sprachdiplom I (DSDI) Kleines Deutsches Sprachdiplom C2.3 - C2.4 Oberstufe III Grosses Deutsches Sprachdiplom Die Sprachniveau-Stufe im Goethe-Institut MIII entspricht der TestDaf-Stufe IV. Als Hochschulzugangsvoraussetzung an deutschen Hochschulen wird die DSH-Prüfung verlangt. Diese entspricht der ZOP (Zentrale Oberstufenprüfung beim Goethe-Institut). Die Stufe MIII beim Goethe- Institut liegt etwas unter der DSH. Ein Bewerber, der in allen vier Teilen der TestDaF-Prüfung die IV erreicht, sollte in der Regel ein Sprachniveau erreicht haben, mit dem er an einer deutschen Hochschulen regulaer zugelassen werden kann. Seite 8 von 8
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