Pflegereformgesetz. Zusammenfassung. Rechtshandbuch A Z 1
|
|
- Angelika Waldfogel
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Rechtshandbuch A Z 1 WEKA MEDIA GmbH & Co. KG Rechtshandbuch für Pflegeeinrichtungen Mai 2007 Problemstellung In dieser Legislaturperiode wohl nicht mehr Zwei aktuelle Reformvorschläge Finanzierungsmodell der unionsgeführten Länder Das Vorentwurf Zusammenfassung Die Pflegeversicherung ist nach zwölf Jahren finanzierungsund leistungsrechtlich reformbedürftig schon wegen der demografischen Entwicklung. Da die Gesundheitsreform derzeit in vollem Gange ist (Dezember 2006), wird ein Gesetzentwurf noch auf sich warten lassen im Hinblick auf den Entwurf des GKV-WSG ist eher mit einem Verschieben in die nächste Legislaturperiode (ab Herbst 2009) zu rechnen. Diskutiert werden derzeit zwei aktuelle Reformvorschläge, nämlich das Finanzierungsmodell der unionsgeführten Länder und der Vorentwurf für Eckpunkte für ein Gesetz zur nachhaltigen Reform der Pflegeversicherung vom Die unionsgeführten Länder gehen von folgenden Prämissen aus: Eigenständigkeit der Pflegeversicherung Beitragsstabilität für Arbeitgeber ergänzende kapitalgedeckte Pflegepflichtversicherung wegen Dynamisierung und demografischer Entwicklung keine Steuermittel Leistungsverbesserungen nur durch Umschichtung im System Weiterentwicklung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs Präventionsleistungen und Behandlungspflege durch die Pflegeversicherung Rehabilitationsleistungen durch die Krankenversicherung einheitliche Leistungsbeträge ambulant und stationär. Der Vorentwurf für Eckpunkte für ein Gesetz zur nachhaltigen Reform der Pflegeversicherung () geht von folgenden Prämissen aus:
2 2 Zusammenfassung Rechtshandbuch A Z Grundsatz ambulant vor stationär stärken Dynamisierung der Leistungen Stärkung der Prävention und Rehabilitation Weiterentwicklung der Qualitätssicherung in drei Säulen Förderung der Wirtschaftlichkeit Abbau von Reibungsverlusten in der Versorgung Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements Einführung einer Pflegezeit zur Unterstützung der Angehörigen Förderung alternativer Wohn- und Betreuungsformen Stärkung der Eigenvorsorge Verbesserung der Ausbildung Entbürokratisierung
3 Rechtshandbuch A Z 1 Problemstellung WEKA MEDIA GmbH & Co. KG Rechtshandbuch für Pflegeeinrichtungen Mai 2007 Finanzierungs- und leistungsrechtlicher Reformbedarf Die Pflegeversicherung ist jetzt zwölf Jahre alt. Die ursprünglich vorhandenen Überschüsse von 5,54 Mrd. EUR auf jetzt 2,79 Mrd. EUR werden 2009 komplett aufgebraucht sein. Überdies die Leistungsbereiche überarbeitungsbedürftig sind und der demografischen Entwicklung Rechnung getragen werden muss. Fall aus der Praxis 1 Zur Diskussion steht die Abschaffung der Pflegeversicherung, evtl. auch die Wiedereingliederung in die Krankenversicherung. Ist da was dran? Fall aus der Praxis 2 Die ambulante Versorgung soll auf Kosten der stationären Versorgung gestärkt werden. Wird das geschehen, und wie soll das aussehen? Fall aus der Praxis 3 Wer die Entwicklung in der Finanzierung und im Anforderungsdruck in den zurückliegenden Jahren als Leitungsverantwortlicher verfolgt, möchte eigentlich in Gänze aufhören. Gibt es da auch nur einen Lichtschimmer am Horizont? Fall aus der Praxis 4 Alle meine innovativen Ideen, z.b. in der Palliativversorgung, scheitern an der Ignoranz der Kranken- und Pflegekassen und das, obwohl es den Expertenstandard Schmerzmanagement bei akutem und malignem Schmerz bereits seit 2004 gibt. Meine Konzeption einer Palliativversorgung kann außerhalb eines Hospizes nicht umgesetzt werden. Wird sich da etwas ändern?
4 2 Problemstellung Rechtshandbuch A Z Fall aus der Praxis 5 Wenn ich aktivierende Pflege betreibe, erreiche ich eventuell die Rückstufung des Bewohners in die nächst niedrigere Pflegestufe. Die Einrichtung wird also dafür bestraft. Ändert sich da etwas? Fall aus der Praxis 6 Häufig bekommen wir aus der Krankenhausversorgung den blutenden Patienten zu uns ins Heim, der uns viel Zeit und damit Geld kostet, was wir nicht bezahlt bekommen. Gibt es da eine Lösung? Fall aus der Praxis 7 Wir haben ein Pflegezentrum und müssen für jede Leistung eigene Verträge abschließen und eine vollständige personelle Infrastruktur vorhalten. Das ist doch völlig unwirtschaftlich. Ist da was geplant? Fall aus der Praxis 8 Wie können wir Ehrenamtliche in das System einplanen?
5 Rechtshandbuch A Z 1 Rechtslage WEKA MEDIA GmbH & Co. KG Rechtshandbuch für Pflegeeinrichtungen Mai 2007 Geltende Rechtslage Aussage der Bundesregierung In dieser Legislaturperiode wohl nicht mehr Zwei aktuelle Reformvorschläge Finanzierungsmodell der unionsgeführten Länder Überblick Die vorhandene Pflegeversicherung steht vor dem finanziellen Kollaps und ist leistungsmäßig sowie strukturell überholt. Im Jahre 2006 soll ein Gesetzentwurf zur Sicherung einer nachhaltigen und gerechten Finanzierung der Pflegeversicherzung vorgelegt werden. Da die Systematik der Finanzierung der Pflege der der Krankenversicherung folgt, sind die Ergebnisse der laufenden Verhandlungen über eine nachhaltige Finanzierung der GKV (Gesundheitsreform) abzuwarten. Da die Gesundheitsreform derzeit in vollem Gange ist (Dezember 2006), wird der Gesetzentwurf noch auf sich warten lassen im Hinblick auf den Entwurf des GKV-WSG (vgl. Sie dazu das Stichwort Gesundheitreform für Pflegeeinrichtungen ) ist eher mit einem Verschieben in die nächste Legislaturperiode (ab Herbst 2009) zu rechnen. Diskutiert werden derzeit zwei aktuelle Reformvorschläge, nämlich Das Finanzierungsmodell der unionsgeführten Länder und der Vorentwurf für Eckpunkte für ein Gesetz zur nachhaltigen Reform der Pflegeversicherung ( vom ). Die unionsgeführten Länder gehen von folgenden Prämissen aus: Eigenständigkeit der Pflegeversicherung Beitragsstabilität für Arbeitgeber ergänzende kapitalgedeckte Pflegepflichtversicherung wegen Dynamisierung und demografischer Entwicklung keine Steuermittel
6 2 Rechtslage Rechtshandbuch A Z Leistungsverbesserungen nur durch Umschichtung im System Weiterentwicklung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs Präventionsleistungen und Behandlungspflege durch die Pflegeversicherung Rehabilitationsleistungen durch die Krankenversicherung einheitliche Leistungsbeträge ambulant und stationär. Das Vorentwurf Der Vorentwurf für Eckpunkte für ein Gesetz zur nachhaltigen Reform der Pflegeversicherung () geht von folgenden Prämissen aus: Grundsatz ambulant vor stationär stärken Dynamisierung der Leistungen Stärkung der Prävention und Rehabilitation Weiterentwicklung der Qualitätssicherung in drei Säulen Förderung der Wirtschaftlichkeit Abbau von Reibungsverlusten in der Versorgung Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements Einführung einer Pflegezeit zur Unterstützung der Angehörigen Förderung alternativer Wohn- und Betreuungsformen Stärkung der Eigenvorsorge Verbesserung der Ausbildung Entbürokratisierung Grundsatz ambulant vor stationär stärken Einheitliche Leistungsbeträge Leistungsbeträge für die ambulante Versorgung Die Leistungsbeträge für ambulante und stationäre Versorgung sollen innerhalb von fünf Jahren stufenweise einander angenähert werden. Die Leistungsbeträge für die ambulante Versorgung sollen wie folgt ansteigen: ambulant derzeit Stufe I 384 EUR 450 EUR 525 EUR 600 EUR Stufe II 921 EUR 950 EUR 975EUR EUR Stufe III EUR EUR EUR EUR
7 Rechtshandbuch A Z Rechtslage 3 Leistungsbeträge für die stationäre Versorgunge Die Leistungsbeträge für die stationäre Versorgung sollen wie folgt absinken: WEKA MEDIA GmbH & Co. KG Rechtshandbuch für Pflegeeinrichtungen Mai 2007 Neue Härtefallregelung Förderung von Einzelpflegekräften Ausbau der Beratungseinsätze Finanzielle Anreize Drei Säulen ambulant derzeit Stufe I 384 EUR 450 EUR 525 EUR 600 EUR Stufe II 921 EUR 950 EUR 975 EUR EUR Stufe III EUR EUR EUR EUR Für künftige Härtefälle soll ein Zuschlag bezahlt werden. Es sollen wieder Verträge mit Einzelpflegekräften wie frühere Gemeindekrankenschwestern eingeführt werden. Die Beratungseinsätze bei Beziehern von Pflegegeld sollen um 5 EUR höher vergütet und auf Demente in Pflegestufe 0, für die ein Betreuungsbetrag nach 45b SGB XI bezahlt wird, erweitert werden. Dynamisierung der Leistungen Verschiedene Einzelleistungen sollen gleich, im Übrigen ab 2012 dynamisiert werden, aber kostenneutral. Wie das gehen soll, bleibt das Geheimnis der Entwerfer. Stärkung der Prävention und Rehabilitation Die Anstrengungen der Heime im Bereich der Rehabilitation sollen dann, wenn durch die Reha-Maßnahmen eine niedrigere Einstufung in eine Pflegestufe erfolgt, dadurch belohnt werden, dass das Heim für sechs Monate den sich ergebenden Differenzbetrag erhält. Weiterentwicklung der Qualitätssicherung in drei Säulen Die Qualitätssicherung soll in drei Säulen weiterentwickelt werden:
8 4 Rechtslage Rechtshandbuch A Z 1. Verankerung fachlicher QS-Standards im SGB XI 2. internes Qualitätsmanagement und Qualitätsberichterstattung 3. externe Qualitätssicherung 1. Säule: Verankerung fachlicher QS-Standards im SGB XI Die Vertragsparteien nach 80 SGB XI bilden eine eigenständige unabhängige Arbeitsgemeinschaft Qualität in der Pflege (AQP). Die weisungsunabhängige AQP steuert den Prozess der Entwicklung und die Aktualisierung fachlicher Standards. Die AQP entscheidet über die Einführung fachlicher Standards in die pflegerische Versorgung; kommt ein Einvernehmen nicht zustande, kann eine Schiedsstelle angerufen werden. Die AQP beruft zur Standardentwicklung eine Expertengruppe ein und erprobt Standards in einer Praxisphase. 2. Säule: Internes Qualitätsmanagement und Qualitätsberichterstattung Die Vertragsparteien nach 80 SGB XI haben Kriterien für Zertifizierungsverfahren festzulegen, Anforderungen an die Pflegedokumentation zu vereinbaren. Die Pflegeheime haben Qualitätsberichte zu veröffentlichen. 3. Säule: Externe Qualitätssicherung Qualitätsprüfung durch den MDK alle drei Jahre Abstimmung der Prüfverfahren mit der Heimaufsicht Förderung der Wirtschaftlichkeit mehrere Einrichtungen in einem Gesamtversorgungsvertrag, z.b. Alten- und Pflegeheim und Tagespflege und/ oder Kurzzeitpflege
9 Rechtshandbuch A Z Rechtslage 5 WEKA MEDIA GmbH & Co. KG Rechtshandbuch für Pflegeeinrichtungen Mai 2007 Kooperationsverträge Vernetzung der Versorgungsangebote Überleitungspflege Eindeutige Regelung krankheitsspezifischer Pflegemaßnahmen nach SGB XI Grundausstattung der Pflegeheime mit Hilfsmitteln Fördermittel für niedrigschwellige Pflege- und Betreuungsangebote Einbindung Ehrenamtlicher Externer Vergleich soll stärker berücksichtigt werden. Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach 79 SGB XI nur noch anlassbezogen Pflege-Buchführungsverordnung soll durch einheitliche Buchführungs- und Bilanzierungsgrundsätze ersetzt werden. Pflegevergütung während der Abwesenheit soll durch Verträge auf Landesebene stärker veinheitlicht werden. Abbau von Reibungsverlusten in der Versorgung Einrichtungen sollen mit niedergelassenen Ärzten Kooperationsverträge über die ärztliche Versorgung in Einrichtungen schließen können. Pflegekassen werden verpflichtet, gemeinsam mit den Ländern auf eine Verbesserung und Vernetzung der Versorgungsangebote auf kommunaler Ebene hinzuwirken. Anspruch auf zeitlich begrenzte Überleitungspflege zur Verbesserung der Anschlussversorgung nach einem Krankenhausaufenthalt, bei dauerhaft Pflegebedürftigen muss sich die Pflegekasse an den Aufwendungen beteiligen. Zuständigkeit zwischen Krankenversicherung und Pflegeversicherung für krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen, die als Hilfebedarf nach dem SGB XI zu berücksichtigen sind, soll eindeutig geregelt werden. Die Grundausstattung der Pflegeheime mit Hilfsmitteln soll durch Verträge auf Landesebene geregelt werden. Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements Fördermittel für niedrigschwellige Pflege- und Betreuungsangebote sollen ausgeweitet werden. Ehrenamtliche sollen in vernetzte Versorgungsangebote auf kommunaler Ebene eingebunden werden.
10 6 Rechtslage Rechtshandbuch A Z Arbeitsgesetzliche Regelung wird angestrebt Einführung einer Pflegezeit zur Unterstützung der Angehörigen Wie bei der Elternzeit sollen Arbeitnehmer, die Pflegebedürftige versorgen, ohne rechtliche Nachteile im bestehenden Arbeitsverhältnis unbezahlten Sonderurlaub beanspruchen können. Eine entsprechende Regelung gibt es bereits im BAT, TVöD, TVL und in den AVR. Die Pflegezeit soll allgemein gesetzlich geregelt werden ein Gesetzesentwurf ist vom Bundesrat bereits verabschiedet. Heimrechtliche Vorgaben flexibilisieren Förderung alternativer Wohn- und Betreuungsformen Die heimrechtlichen Vorgaben sollen flexibilisiert werden, was allerdings nunmehr in die Länderzuständigkeit fällt. Entbürokratisierung Die Qualitätssicherungsvorschriften sollen neu strukturiert werden. Hinsichtlich der Dokumentationsanforderungen soll eine Verständigung erfolgen. Die Pflege-Buchführungsverordnung soll durch Vereinbarungslösungen der Beteiligten ersetzt werden. Es soll eine bessere Vernetzung und Verzahnung der Versorgungsangebote erfolgen, und zwar durch Anpassungen im Vertrags- und Vergütungsrecht. Es sollen Schnittstellenprobleme zwischen SGB XI und Heimrecht beseitigt werden.
11 Rechtshandbuch A Z 1 Handlungsanleitung WEKA MEDIA GmbH & Co. KG Rechtshandbuch für Pflegeeinrichtungen Mai 2007 Zum Fall aus der Praxis 1 Nein, die Pflegeversicherung bleibt als eigenständiger Sozialversicherungszweig erhalten. Überlegen Sie einmal, wie viele Beschäftigte dort entlassen werden müssten das schafft unsere Sozialverwaltung nicht. Zum Fall aus der Praxis 2 Ja, das ist so. In fünf Jahren werden Leistungsbeträge in der stationären Versorgung verringert, dafür in der ambulanten stufenweise erhöht. Zum Fall aus der Praxis 3 Die Sonne geht zwar nicht auf, aber Wetterleuchten wird sichtbar. Die Pflegekassen werden zu mehr Transparenz und Leistungsbereitschaft verpflichtet. Wie das allerdings kostenneutral funktionieren soll, weiß ich nicht. Zum Fall aus der Praxis 4 Lesen Sie dazu das neue Stichwort Gesundheitsreform für Pflegeeinrichtungen". Die Ignoranz von Kassenverantwortlichen und möglichen Kooperationspartnern wird damit zwar nur bedingt beeinflusst. Aber 37b SGB V eröffnet den neuen Leistungskomplex Palliative Versorgung. Die Einichtung hat ab einen Rechtsanspruch auf Vertragsabschluss gegen die Krankenkasse. 37b Abs. 3 SGB V regelt, dass der Gemeinsame Bundesausschuss nach 91 Abs. IV bis zum das Nähere über die Leistungen, wie in den Nummern 1 bis 3 aufgezählt, zu bestimmen hat.
12 2 Handlungsanleitung Rechtshandbuch A Z Zum Fall aus der Praxis 5 Aber ja doch! In der Pflegeversicherung soll künftig die Einrichtung für erfolgreiche Rehabilitation, also Rückstufung in die niedrigere Pflegestufe, für sechs Monate den Differenzbetrag zwischen den Pflegestufen weiterbezahlt bekommen. Zum Fall aus der Praxis 6 Künftig wird es eine zeitlich begrenzte Überleitungspflege geben, die die Pflegekasse ganz oder zumindest teilweise bei dauerhaft Pflegebedürftigen zu bezahlen hat. Zum Fall aus der Praxis 7 In der Tat gibt es Kassen und Prüfer, die verwechseln eine Pflegeeinrichtung mit ihrer eigenen Bürokratie. Manche Sozialrichter machen da sogar noch mit (Beispiel Sozial Neuruppin zum Erfordernis einer verantwortlichen Pflegefachkraft nach 71 SGB XI für die Filiale). Die jüngere Rechtsprechung ist da realistischer (z.b. Sozialgericht Stuttgart, vgl. Sie dazu das Stichwort Leitung des Pflegediensts ). Der Gesetzgeber beabsichtigt sogar, künftig für mehrere Einrichtungen am selben Ort eine Gesamtvergütungsvereinbarung zu akzeptieren, die dann auch eine Gesamtinfrastruktur ermöglicht. Zum Fall aus der Praxis 8 Ehrenamtliche konnten jetzt schon in das System eingeplant werden. Künftig soll dies aber institutionalisiert werden. Fördermittel für niedrigschwellige Pflege- und Betreuungsangebote sollen ausgeweitet und Ehrenamtliche in vernetzte Versorgungsangebote auf kommunaler Ebene eingebunden werden.
Gröhe: Verbesserungen für Pflegebedürftige und Angehörige. Bundestag beschließt das Zweite Pflegestärkungsgesetz
HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT Friedrichstraße 108, 10117 Berlin 11055 Berlin INTERNET TEL +49 (0)30 18441-2225 FAX +49 (0)30 18441-1245 www.bundesgesundheitsministerium.de pressestelle@bmg.bund.de E-MAIL
MehrEinleitung. Einleitung
Einleitung Unsere Gesellschaft wird insgesamt älter. Das wirkt sich auf uns alle aus. Immer mehr Menschen haben in ihrer Familie oder ihrem unmittelbaren Umfeld mit der Pflege und Versorgung von Angehörigen
MehrDie Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 1. Januar 2015. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
Die Pflegeleistungen Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Stufe der Pflegebedürftigkeit Leistungen 2014 pro Monat Leistungen ab
MehrGesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PfWG)
Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PfWG) Pflegende Mitarbeiter durch gesetzliche Leistungen der Pflegekasse entlasten Vortrag von Wiebke
MehrPFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1
PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1 Stand: Bundesrat, 7. November 2014 Der Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (Pflegestärkungsgesetz
MehrBis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf
Info-Schreiben des Pflegedienstes an Pflegebedürftige, Angehörige und Betreuer Bis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf Hinweise
MehrIm Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)
P f l e g e d i e n s t Plus LUX HELIOS 72474 Winterlingen, Ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung Häufige Fragen und Antworten an unseren Pflegedienst Wer erhält Leistungen aus
MehrDas Zweite Pflegestärkungsgesetz Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und neues Begutachtungsassessment
Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und neues Begutachtungsassessment Dr. Peter Pick, Geschäftsführer MDS Kongress Pflege, Berlin, 22. und 23. Januar 2016 Gliederung 1. Einführung
MehrLeistungen für Demenzpatienten
Leistungen für Demenzpatienten Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Pflegestufe 0 (mit Demenz) 123,00 Pflegestufe I (mit Demenz) 316,00 Pflegestufe II (mit Demenz)
MehrLeistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016)
Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016) Pflegegeld Pflegegeld wird im Rahmen der häuslichen Pflege von der Pflegekasse an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, damit dieser eine selbst
MehrGemeindepsychiatrie ohne Altersbeschränkung. Villa Kalstert
Gemeindepsychiatrie ohne Altersbeschränkung Villa Kalstert Die Idee Leben in der eigenen Häuslichkeit Menschen mit psychischen Erkrankungen Depressionen, psychotische Erkrankungen, Persönlichkeitsstörungen
Mehrmicura Pflegedienste München/Dachau GmbH
micura Pflegedienste München/Dachau GmbH 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE 3 Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. micura Pflegedienste München/ Dachau schließt die Lücke einer eingeschränkten
MehrGlaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass
MehrLeistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I
Nr.: 03/2015 Datum: 15. Januar 2015 Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab 1.1.2015 durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I Am 1. Januar 2015 ist das Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen
MehrLeistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015
Leistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015 Günther Schwarz, Fachberatung, Evangelische Gesellschaft Günther Schwarz Evangelische Gesellschaft 1.8.14 1 Reform der Pflegeversicherung wird 2015 kommen
MehrErfahrungen mit Hartz IV- Empfängern
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrReform der Pflegeversicherung
Reform der Pflegeversicherung Sozial- und Gesundheitsausschuss am 19. Mai 2008 in Schieder-Schwalenberg - Auszüge aus dem Referat des IKK Landesverbandes (Kreispflegekonferenz am 30.4.08) - Ziele der Reform
MehrDer BeB und die Diakonie Deutschland fordern: Gesundheit und Reha müssen besser werden. So ist es jetzt:
Der BeB und die Diakonie Deutschland fordern: Gesundheit und Reha müssen besser werden So ist es jetzt: Valuing people Menschen mit Behinderung müssen öfter zum Arzt gehen als Menschen ohne Behinderung.
MehrLiebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, ein krankes Kind zu versorgen bedeutet eine enorme Herausforderung. Hinzu kommen viele Fragen zu Hilfen und Leistungen der Kranken- und Pflegekassen. Im Folgenden
MehrPersonal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen 2005
290 Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen Petra Meister Personal der Frankfurter Pflegedienste Anteil der Teilzeitbeschäftigten lag deutlich über 50 % Ende des Jahres gab es 117 Pflegedienste in
MehrMeine Entscheidung zur Wiederaufnahme der Arbeit
Meine Entscheidung zur Wiederaufnahme der Arbeit Die nachfolgende Übersicht soll Sie dabei unterstützen, Ihre Wünsche und Vorstellungen zur Wiederaufnahme der Arbeit für sich selbst einzuordnen. Sie soll
MehrWir machen neue Politik für Baden-Württemberg
Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in
MehrDas Pflegestärkungsgesetz. Was ändert sich zum 01.01.2015
Das Pflegestärkungsgesetz Ab dem 01.01.2015 werden die Leistungen für die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen durch die Einführung des Pflegestärkungsgesetzes I ausgeweitet. Dies soll dem Zweck dienen,
MehrSoziale Sicherung der Pflegeperson
Soziale Sicherung der Pflegeperson ( 44 SGB XI) Pflegepersonen, die zu Gunsten der Pflege eines Angehörigen, Nachbarn oder Freundes ihre Berufstätigkeit reduzieren oder aufgeben, haben Einbußen in Bezug
MehrNeue Angebote in der Pflege und Betreuung. Neu ab 01. Januar 2013: Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG)
Neue Angebote in der Pflege und Betreuung Neu ab 01. Januar 2013: Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) 1. Auflage, Stand: März 2013 Durch die demografischen Veränderungen in Deutschland ist es eine große
Mehr30 Fragen zur Sozialversicherung
01. Die Gesetzgebung der Sozialversicherung ist derzeit in 12 Bücher unterteilt. Welche der genannten Bereiche ist in diesen 12 Büchern nicht geregelt? a) Sozialhilferegelungen b) Rentenversicherung c)
MehrTabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger in den Pflegestufen, Pflegestufe 2001 2007 I 0,755 0,806 II 0,518 0,458 III 0,161 0,136
Millionen Menschen anerkannt pflegebedürftig und im Jahr 2007 2,1 Millionen. In beiden Jahren wurden jeweils 1,4 Millionen anerkannt Pflegebedürftige ambulant versorgt. Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrEva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit
Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Frau Dr. Eva Douma ist Organisations-Beraterin in Frankfurt am Main Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Busines
MehrUnterstützung und Sicherung von Teilhabe. Verbesserungspotentiale aus Sicht der AOK. Fachkonferenz Pflege der SPD-Bundestagsfraktion
Unterstützung und Sicherung von Teilhabe bei Pflegebedürftigkeit Verbesserungspotentiale aus Sicht der AOK Fachkonferenz Pflege der SPD-Bundestagsfraktion am 29.09.2011 in Berlin Erwartungen an eine Pflegereform,
MehrMehr Lebensqualität im Alter. Das neue Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG)
Mehr Lebensqualität im Alter Das neue Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) Mehr Lebensqualität, Selbstbestimmung und Teilhabe Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, Menschen möchten heutzutage so lange
MehrFragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz
Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz 1. Warum wurde der zusätzliche Beitragssatz eingeführt? Mit der Einführung des zusätzlichen Beitragssatzes wurde ein Beitrag zur Senkung der Lohnnebenkosten
MehrInformationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache
Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen - Wittgenstein/ Olpe 1 Diese Information hat geschrieben: Arbeiterwohlfahrt Stephanie Schür Koblenzer
MehrPflege im Jahr 2007. Pflege
Pflege im Jahr 2007 Von Gerhard Hehl In Rheinland-Pfalz gab es im Dezember 2007 fast 102 500 pflegebedürftige Menschen. Gut die Hälfte erhielt ausschließlich Pflegegeld. Fast 20% wurden ambulant, weitere
MehrPflegeleistungen 2015
Leicht & verständlich erklärt Pflegeleistungen 2015 Wir informieren Sie über alle Neuerungen des Pflegestärkungsgesetzes 2015 Liebe Leserinnen und Leser, der Bundestag hat im Oktober 2014 den 1. Teil des
Mehrmicura Pflegedienste München Ost
In Kooperation mit: 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE Ein Gemeinschaftsunternehmen der DKV Pflegedienste & Residenzen GmbH und dem Praxisverbund GmbH München Süd-Ost Der Gesetzgeber wünscht eine engere Verzahnung
MehrPflegeversicherung - Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) ab 2013
Pflegeversicherung - Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) ab 2013 Das Pflegegeld ( 37 SGB XI) Pflegestufe ohne eingeschränkte Alltagskompetenz mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegestufe 0 kein Anspruch
MehrHPCV-Studie: Hospizliche Begleitung
Februar 2008 Sonder-Info Sonder-Info Sonder-Info Sonder-Info HPCV-Studie: Hospizliche Begleitung und Palliative-Care-Versorgung in Deutschland 2007 (Stand: 26.02.2008) Sonder Hospiz Info Brief 1 / 08 Seite
MehrPflegeplatzvermittlung 0800.22 30 800. kostenlose 24h Hotline. Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 01.01.2015
Pflegeleistungen Das ändert sich ab 01.01.2015 Pflegeplatzvermittlung 0800.22 30 800 kostenlose 24h Hotline Pflegegeld für häusliche Pflege Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige
Mehr5. SGB XI Änderungsgesetz 1. Pflegestärkungsgesetz
5. SGB XI Änderungsgesetz 1. Pflegestärkungsgesetz (leistungsrechtliche Änderungen) Unternehmenseinheit Pflege Stand 13.11.2014 Die vier Elemente des 5. SGB XI - ÄndG Beitragssatzerhöhung um 0,3 % zum
MehrUnd plötzlich: Pflege -... Und plötzlich: Pflege - Rechtliche Situation und Unterstützungsangebote in Freiburg
Und plötzlich: Pflege - Rechtliche Situation und Unterstützungsangebote in Freiburg Seite 1 Gliederung - Pflegebedürftigkeit was ist zu tun? - Unterstützungs- und Hilfesystem in Freiburg - Zahlen Daten
MehrPflege mit Perspektive
Geisteswissenschaft Günter Steffen Pflege mit Perspektive Voraussetzung sind grundsätzliche Änderungen der Strukturen in der Krankenversicherung Wissenschaftlicher Aufsatz Pflege mit Perspektive Voraussetzung
MehrPflegedossier für die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder)
Pflegedossier für die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) Regionalbüros für Fachkräftesicherung - Fachkräftemonitoring - EUROPÄISCHE UNION Europäischer Sozialfonds Dieses Projekt wird durch das Ministerium
MehrES GEHT NICHTS ÜBER EX-AZUBIS, Leiter der Fertigung, Produktbereich Blech, bei
20 Vertrauen aufbauen ES GEHT NICHTS ÜBER EX-AZUBIS, Leiter der Fertigung, Produktbereich Blech, bei ThyssenKrupp schwört auf seine Azubis. Einer von ihnen,, wurde sogar Deutschlands Bester. Was sagt der
MehrDer Pflegefall tritt ein was tun?
6 Die ersten Schritte Beispiel Die Mutter der Familie liegt mit einem schweren Schlaganfall im Krankenhaus. Vom dortigen behandelnden Arzt erfahren die Angehörigen, der verheiratete Sohn und die ledige
MehrPfl egezusatzversicherung
Pfl egezusatzversicherung Kinder haften für ihre Eltern! Seite 02/05 Pfl egezusatzversicherung Leistungsbeispiele aus der Praxis Im Jahr 2008 gab es in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung rund 2,1
MehrEinzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz
Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Mehr möglich machen Die Bundes-Ministerin für Arbeit und Soziales Frau Andrea Nahles hat einen Entwurf für ein neues Gesetz gemacht. Es heißt Bundes-Teilhabe-Gesetz.
MehrPflegebedürftigkeit ist Definitionssache
8 Pflegebedürftig? Vom Antrag bis zur Leistung Pflegebedürftigkeit ist Definitionssache Die Pflegeversicherung ist keine Vollversicherung. Im elften Sozialgesetzbuch (häufig abgekürzt als SGB XI) und in
MehrUrlaubsanspruch = Nominale Zahl der Urlaubstage X Pflichtarbeitstage pro Woche / 6 Werktage
Alle Arbeitnehmer in Deutschland haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Ein immer noch weit verbreiteter Irrtum bei Arbeitgebern und auch bei Arbeitnehmern ist, dass geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
MehrSitua?onsbeschreibung aus Sicht einer Gemeinde
Ein Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz für Mecklenburg- Vorpommern aus Sicht der Stadt Loitz in Vorpommern Situa?onsbeschreibung aus Sicht einer Gemeinde verschiedene Windkra.anlagen unterschiedlichen
Mehr24 Stunden (rundum) Pflege und Betreuung im eigenen Haus. Erhaltung der eigenen Autonomie und Umgebung
24 Stunden (rundum) Pflege und Betreuung im eigenen Haus Erhaltung der eigenen Autonomie und Umgebung vorgestellt durch: AnnaHilf24 Anna Lewandowski Heinrich-Pesch-Straße 59 41239 Mönchengladbach T: +49(0)2166
MehrCatherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1
Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld
MehrDas Persönliche Budget in verständlicher Sprache
Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,
Mehr24 Stunden (rundum) Pflege und Betreuung im eigenen Haus
24 Stunden (rundum) Pflege und Betreuung im eigenen Haus Erhaltung der eigenen Autonomie und Umgebung vorgestellt durch: Annahilf24 Anna Lewandowski Heinrich-Pesch-Straße 59 41239 Mönchengladbach T: +49(0)2166
MehrWas ist das Budget für Arbeit?
1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in
MehrWichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache
1 Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe in Leichter Sprache 2 Impressum Originaltext Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Leipziger Platz 15 10117 Berlin
MehrPflegereform 2015 - Pflegestärkungsgesetz Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz
Pflegereform 2015 - Pflegestärkungsgesetz Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz 36 SGB XI - Sachleistungen Die Sachleistungen werden dynamisiert und betragen ab dem
MehrBefragung zum Migrationshintergrund
Befragung zum Migrationshintergrund Ziel der Befragung ist es, Statistiken zum Arbeitsmarkt und zur Grundsicherung für Personen mit und ohne Migrationshintergrund darzustellen. Hierfür bitten wir um Ihre
MehrDarum geht es in diesem Heft
Die Hilfe für Menschen mit Demenz von der Allianz für Menschen mit Demenz in Leichter Sprache Darum geht es in diesem Heft Viele Menschen in Deutschland haben Demenz. Das ist eine Krankheit vom Gehirn.
MehrDAS. Pflege TAGEBUCH PFLEGE- TAGEBUCH. Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum?
DAS PFLEGE- TAGEBUCH Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum? Das Sozialgesetzbuch Elftes Buch Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) und die Richtlinien zur Ausführung beschreiben die Voraussetzungen
MehrPersönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl
Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon
Mehrratgeber Urlaub - Dein gutes Recht
Viele Arbeitgeber wollen jetzt die Urlaubsplanung für 2011 vorgelegt bekommen. Dabei kommt es immer wieder zu Streitereien unter den Kollegen. Aber auch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kann es
MehrAllgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP. DKV Deutsche Krankenversicherung AG PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG
DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG ERGÄNZUNG ZUR PRIVATEN UND ZUR SOZIALEN PFLEGEPFLICHTVERSICHERUNG
Mehrzum Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b SGB V - Vergütungsvereinbarung Hausärzte -
Anlage 8 zum Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b SGB V - Vergütungsvereinbarung Hausärzte - 1 Leistungsbeschreibung und Vergütung 2 Inkrafttreten, Kündigung 3 Rechnungslegung 4 Verjährung
MehrDas ändert sich ab 1. Januar 2015
Die Pflegeleistungen Das ändert sich ab 1. Januar 2015 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Pflegegeld für die Pflege zu Hause Pflegestufe 0 (mit Demenz) 120,00 123,00 Pflegestufe I 235,00 244,00 Pflegestufe
MehrAktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss
Tarifrunde 2012 Aktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss Die Bausteine des Tarifpakets 2012 I. Entgelt Die Tabellenentgelte werden rückwirkend zum 01.05.2012
MehrPflege-Transparenzvereinbarung stationär (PTVS)
Pflege-Transparenzvereinbarung stationär (PTVS) PTVS - 2008 PTVS - 2013 Vereinbarung nach 115 Abs. 1a Satz 6 SGB XI über die Kriterien der Veröffentlichung sowie die Bewertungssystematik der Qualitätsprüfungen
MehrHinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen
Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht
MehrExkurs: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
Exkurs: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen 139a SGB V Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (1) Der Gemeinsame Bundesausschuss nach 91 gründet
MehrBefrieden, Bereinigen, Beilegen - Was kann der Schlichtungsausschuss auf Landesebene leisten?
DKG-Veranstaltung: DER NEUE 17C KHG IN DER UMSETZUNG Befrieden, Bereinigen, Beilegen - Was kann der Schlichtungsausschuss auf Landesebene leisten? 29. August 2014, Hotel Meliá, Berlin Friedrich W. Mohr
MehrK u n d e n. F r a g e b o g e n. für die Gütesiegel- verleihung. - ambulante Dienste -
K u n d e n F r a g e b o g e n für die Gütesiegel- verleihung - ambulante Dienste - Der ambulante Dienst, durch den Sie betreut werden, hat bei mir die Verleihung eines Gütesiegels beantragt. Hierbei
Mehrstationär Insgesamt 400.000 258.490 426.855 671.084 126.718 131.772 Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Insgesamt
Anzahl Pflegebedürftige (Quelle: BMG 28) Über 2 Millionen Frauen und Männer in Deutschland sind im Sinne der sozialen Pflegeversicherung leistungsberechtigt. Fast 1,36 Millionen werden ambulant durch Angehörige
MehrKürzung des (anteiligen) Pflegegeldes
Kürzung des (anteiligen) Pflegegeldes Argumentationshilfe für Eltern behinderter Kinder, die in Wohnheimen der Eingliederungshilfe leben (z.b. Internat der Heimsonderschule, Wohnheim) - Kombination von
MehrStellungnahme des Deutschen Vereins zu den Eckpunkten zur Umsetzung des Koalitionsvertrages für die Pflegereform 1
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.v. DV 45/11 AF IV 10. Januar 2012 Stellungnahme des Deutschen Vereins zu den Eckpunkten zur Umsetzung des Koalitionsvertrages für die Pflegereform
MehrDAS EINRICHTUNGSKONZEPT DER DRK BREMEN PFLEGE GMBH
DAS EINRICHTUNGSKONZEPT DER DRK BREMEN PFLEGE GMBH 1. Zur Entwicklung/Geschichte Die ambulante Pflege des Deutschen Roten Kreuzes in Bremen hat sich aus karitativen Tätigkeiten heraus entwickelt. Bereits
MehrFür Selbstständigkeit und Sicherheit im Alter!
Für Selbstständigkeit und Sicherheit im Alter! Das Betreute Wohnen der GSG Bauen & Wohnen in und um Oldenburg Das Betreute Wohnen der GSG Zuhause ist es stets am schönsten! Hier kennt man sich aus, hier
MehrWeiterentwicklung in der Pflegeversicherung
BfA-Gemeinschaft 16. Oktober 2009 Köln Weiterentwicklung in der Pflegeversicherung Karl-Heinz Plaumann Geschäftsführer MDK Baden-Württemberg Ein Jahr nach der Pflegereform Ein kommender Tag scheint länger
MehrPflege ein großes Thema...
Pflege ein großes Thema... Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen Im Alter möchte jeder gerne gesund und unabhängig sein. Doch die Realität sieht anders auch: Immer mehr Deutsche brauchen in späteren Jahren
MehrEntbürokratisierung in der Pflege Strukturmodell Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation. - Sozialrechtliche und heimrechtliche Einordnung -
Entbürokratisierung in der Pflege Strukturmodell Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation - Sozialrechtliche und heimrechtliche Einordnung - Pflegekongress Berlin, 31.01.2015 Dr. Albrecht Philipp Rechtsanwalt
MehrDritte Generation Ostdeutschland Perspektiven zu Arbeit und Leben Zukunft Heimat Traumpalast Mittelherwigsdorf am 28.
Dritte Generation Ostdeutschland Perspektiven zu Arbeit und Leben Zukunft Heimat Traumpalast Mittelherwigsdorf am 28. Dezember 2013 4. Zukunftswinternacht Leben Lieben Arbeiten Lebenswelten im Wandel vor
MehrSchön, dass ich jetzt gut
Schön, dass ich jetzt gut versorgt werde. Und später? Unsere private Pflegezusatzversicherung ermöglicht im Pflegefall eine optimale Betreuung. Solange es geht sogar zu Hause und das schon für monatlich.*
MehrWeiterentwicklung des Pflegesystems in dieser Wahlperiode aus Sicht des BMG
Weiterentwicklung des Pflegesystems in dieser Wahlperiode aus Sicht des BMG Dr. Friederike Hoepner-Stamos, Referat 411, in Vertretung für Dr. Martin Schölkopf Bundesministerium für Gesundheit www.bmg.bund.de
MehrRentensicherheit. Rente? Aber sicher!
Rente? Aber sicher! Worum geht s eigentlich? - Deutschland war noch nie so reich wie heute! - Pro Einwohner wurde noch nie so viel Reichtum erzeugt. Uns wird gesagt: Für unsere Rente ist kein Geld mehr
MehrRück vergütung für Krankheits kosten und Behinderungs kosten
Sie bekommen Ergänzungs leistungen? Dann ist dieses Merk blatt für Sie. Ein Merk blatt in Leichter Sprache Rück vergütung für Krankheits kosten und Behinderungs kosten Wann bekommen Sie Geld zurück? Dieser
Mehr12.03.2016. Was bringt das Pflegestärkungsgesetz 2?
Was bringt das Pflegestärkungsgesetz 2? Andreas Fischbach - Pflegesachverständiger - Geschäftsführer und Pflegedienstleiter der Diakoniestation Friedrichsdorf Grundlagen Sozialgesetzbuch Nummer 11 (SGB
MehrMeinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele
Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele 4. März 2015 q5337/31319 Le forsa Politik- und Sozialforschung GmbH Büro Berlin Schreiberhauer
MehrDas NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten
Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Fragen und Antworten Stand: Juni 2015 1 Grundsatzfragen zum neuen Leistungspaket 1.1
MehrSeite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort
Anlage 1 Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sehr geehrte(r) Frau/Herr, wir möchten Sie über Hintergrunde
Mehr33 - Leistungsvoraussetzungen
Hinweis: Ältere Fassungen Gemeinsamer Rundschreiben sind im CareHelix-PV nachzulesen. 33 - Leistungsvoraussetzungen (1) Versicherte erhalten die Leistungen der Pflegeversicherung auf Antrag. Die Leistungen
MehrDer Personalrat der Universität Freiburg Sie fragen wir antworten! Informationen zum Arbeits- und Tarifrecht aus erster Hand
Der Personalrat der Universität Freiburg Sie fragen wir antworten! Informationen zum Arbeits- und Tarifrecht aus erster Hand Donnerstag, 07. April 2011 9.00 Uhr, Rektorat, Senatssaal Teilzeit und Elternzeit:
MehrQualitätsprüfungen von Pflegeeinrichtungen aus rechtlicher Sicht. Berlin, 31. Januar 2015 Marie-Luise Schiffer-Werneburg
Qualitätsprüfungen von Pflegeeinrichtungen aus rechtlicher Sicht Berlin, 31. Januar 2015 Marie-Luise Schiffer-Werneburg Übersicht I. Entwicklung der Qualitätssicherung in der Pflege 1. Pflege-Versicherungsgesetz
Mehr1. Pflegestärkungsgesetz (5. SGB XI-ÄndG) Mechthild Rawert, MdB, Berichterstatterin für Pflege der AG Gesundheit
1. Pflegestärkungsgesetz (5. SGB XI-ÄndG) Mechthild Rawert, MdB, Berichterstatterin für Pflege der AG Gesundheit Was Sie erwartet 2 Zielsetzung der Veranstaltung Vereinbarungen im Koalitionsvertrag Herausforderungen
MehrEs gibt nur eine Bilanz die zählt: Ihre Zufriedenheit.
Es gibt nur eine Bilanz die zählt: Inhalt Im August 2013 führte die Packenius, Mademann & Partner GmbH eine Online-Kurzbefragung zum Thema Pflege durch. Die Ergebnisse sind auf ganze Zahlen gerundet. Untersuchungsdesign
MehrHinweise zum Fragebogen. Wir möchten Sie darum bitten, die jeweils zutreffenden Antworten in den dafür vorgesehenen
Hinweise zum Fragebogen Wir möchten Sie darum bitten, die jeweils zutreffenden Antworten in den dafür vorgesehenen kleinen Kästchen anzukreuzen. Bei den Fragen 4 bis 8 füllen Sie bitte auf der 5er Skala
MehrAnleitung über den Umgang mit Schildern
Anleitung über den Umgang mit Schildern -Vorwort -Wo bekommt man Schilder? -Wo und wie speichert man die Schilder? -Wie füge ich die Schilder in meinen Track ein? -Welche Bauteile kann man noch für Schilder
MehrInformationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz
Pflegereform 2013 Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz Die Situation für Menschen, die z. B. wegen einer dementiellen Erkrankung eine
MehrTagesmütter für Demenzkranke
Tagesmütter für Demenzkranke Angebot der Kirchlichen Sozialstation Daaden-Herdorf zur Entlastung von pflegenden Angehörigen Ein Vortrag von Matthias Hess Wo liegt eigentlich Herdorf? Rheinland-Pfalz Zwischen
MehrVisualisierung von Grundrechten: Fotoaktion und Plakate
Visualisierung von Grundrechten: Fotoaktion und Plakate Wohn- und Eine Einrichtung der Seniorenhilfe SMMP ggmbh Ziemlich viel Text Unsere Beschäftigung mit der Charta begann mit der Selbstbewertung. Hierfür
MehrCheckliste. zur Gesprächsvorbereitung Mitarbeitergespräch. Aktivität / Frage Handlungsbedarf erledigt
Checkliste zur Gesprächsvorbereitung Mitarbeitergespräch Aktivität / Frage Handlungsbedarf erledigt Wissen des Mitarbeiters zu Führen mit Zielen Reicht es aus? Nein? Was muß vorbereitend getan werden?
Mehr